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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
31.12.14, 08:46
Aktualisiert
24.01.18, 05:24

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde Frau Fernandes Telefon: Fax: (0221) 221-36556 (0221) 221-24686 E-Mail: gabriele.fernandes@stadt-koeln.de Datum: 26.09.2011 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 20.06.2011, 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Stadthaus Deutz - Sitzungsraum 05 F 01/02 Anwesend waren: Vorsitzender Herr Robert Niederprüm WBV Stimmberechtigte Mitglieder Frau Claudia Müller BUND Herr Falko Huckenbeck NABU Herr Bodo Tschirner NABU Frau Dorothea Erpenbeck LNU Frau Hannelore Reck LNU Frau Dr. Susanne Euler-Bertram LNU Herr Hans-Willi Buchmüller RLV Herr Heinrich Meid RLV Herr Michael Liesenberg LGR Herr Hans-Joachim Münchmeyer LJV Herr Paul Hoffmann FVR Herr Helmut Wefelmeier LSB Herr Gerhard Bahn Nicht stimmberechtigte Mitglieder Herr Heribert Demel LGR Herr Hans-Georg Hermes RLV Herr Arnold Nesseler WBV Verwaltung Frau Bassila Boshalt halt 571 Frau Dr. Heidrun Dresen 671 Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 Frau Gabriele Fernandes 571 Herr Bernhard Fleischer 571 Frau Insa Klock 32 Herr Christian Melchert 690 Herr Achim Moers 571 Herr Erwin Quinders 571 Frau Sabine Rauchschwalbe 671 Herr Rudolf Vive 671 Gäste Herr Christof Behr-Heyder Kölsche Baumschützer Herr Feder Büro Poyry Herr Harald von der Stein Kölsche Baumschützer Presse Zuschauer Entschuldigt fehlen: Herr Hans Jürgen Brockmeier SDW Herr Friedhelm Decker RLV Herr Horst Groß BUND Frau Sonja Jürgens BUND Herr Georg Kurella LJV Herr Werner Löwenstein LNU Frau Christiane Martin BUND Herr Jürgen Meder IVR Herr Dr. Stefan Meinzinger NABU Herr Klaus Simon NABU Herr Walter Sollbach FVR Herr Manfred Steßgen LSB Herr Wolfgang Wegener LNU Herr Björn Wenzel LNU Herr Achim Werner SDW Herr Niederprüm begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde. Das neue Beiratsmitglied, Frau Dorothea Erpenbeck wird durch Herrn Niederprüm verpflichtet. Es sind 14 Stimmberechtigte anwesend. Der Beirat ist somit beschlussfähig. Die Tagesordnung wird mit 14 Ja Stimmen einstimmig beschlossen. -2- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschriften 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2011 1.2 Genehmigung der Niederschrift vom 11.04.2011 2 Anfragen 2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 2.1.1 Ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Holweide hier: Anfrage von Herrn Löwenstein vom 14.02.2011 Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571) 2.1.2 Baumfällungen in Köln-Porz-Langel hier: Anfrage von Herrn Meid vom 21.03.2011 Zuständig ist das Liegenschaftsamt (23) 2.1.3 Vegetationsbeseitigung Innere Kanalstr. Höhe Universität TOP 2.2.2 in der Sitzung vom 11.04.2011, Anfrage von Frau Müller 2314/2011 2.2 Neue Anfragen 2.2.1 Pflege- und Entwicklungsplan Rheinauen Merkenich bis Worringen hier: Anfrage von Herrn Tschirner vom 01.06.2011 Zuständig ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (671) und das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571) 2.2.2 Platane (Naturdenkmal) Belvedere Str. hier: Anfrage von Frau Erpenbeck Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571) 3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Erweiterung des Biergartens und Verlängerung der Öffnungszeiten am Aachener Weiher (L16) hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) 1300/2011 -3- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 3.2 Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatschG, Finkens Garten - Aufstellung eines Folientunnels 3619/2010 3.3 Verlegung des Trimm-Dich-Pfades innerhalb des L 17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 3, KölnLindenthal hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG i. V. m. § 69 LG NW 2325/2011 3.4 Naturdenkmal Belvederestr. 42, Bauvorhaben Pandion hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge-und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW 2554/2011 3.5 Naturdenkmal Im Weyertal, Zaunbau Kindertagesstätte hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW 2555/2011 4 Allgemeine Vorlagen 5 Vorträge 5.1 Gesamtkonzept Finkens Garten 5.2 Bahnsteiganhebung Haltestelle Amsterdamer Str./Gürtel (LSG 8, Ez. 2) hier: Beteiligung des Beirats gem. § 11 (2) LG NW 1919/2011 6 Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 6.1 Jahresbericht 2010 Landschaftswacht Frau Stein Bezirk 5 1723/2011 6.2 Deutscher Naturschutzpreis 2271/2011 6.3 Protokoll der Vorbesprechung vom 17.01.2011 2475/2011 6.4 Protokoll der Vorbesprechung vom 14.03.2011 2476/2011 6.5 Protokoll der Vorbesprechung vom 23.05.2011 2477/2011 -4- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 6.6 Jahresbericht 2010 Bezirk 6 Ost Landschaftswacht Herr Jansen 2534/2011 7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 7.1 Jurymitglied des Beirates beim Umweltschutzpreis 2011 8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün -5- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 I. Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschriften 1.1 Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2011 Beschluss: Die Niederschrift vom 21.03.2011 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt. 1.2 Genehmigung der Niederschrift vom 11.04.2011 Beschluss: Die Niederschrift vom 11.04.2011 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt. 2 Anfragen 2.1 Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen 2.1.1 Ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Holweide hier: Anfrage von Herrn Löwenstein vom 14.02.2011 Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571) Die Anfrage wird zur nächsten Sitzung beantwortet. 2.1.2 Baumfällungen in Köln-Porz-Langel hier: Anfrage von Herrn Meid vom 21.03.2011 Zuständig ist das Liegenschaftsamt (23) 2.1.3 Vegetationsbeseitigung Innere Kanalstr. Höhe Universität TOP 2.2.2 in der Sitzung vom 11.04.2011, Anfrage von Frau Müller 2314/2011 Frau Müller ist der Ansicht, dass die Bäume unsachgemäß zurückgeschnitten wurden. Sie nimmt die Mitteilung aber zur Kenntnis. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Die Anfrage ist somit erledigt. -6- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 2.2 Neue Anfragen 2.2.1 Pflege- und Entwicklungsplan Rheinauen Merkenich bis Worringen hier: Anfrage von Herrn Tschirner vom 01.06.2011 Zuständig ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (671) und das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571) Herr Moers beantwortet die Fragen zum Aufgabenbereich des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (571) in der Sitzung wie folgt: Text der Anfrage Vor zehn Jahren wurde der Pflege- und Entwicklungsplan für die Naturschutzgebiete am Rhein beschlossen. 1 a: Welche Maßnahmen aus dem damals beschlossenen umfangreichen Katalog wurden realisiert und welche nicht? (am Bsp. Campingplatz Kasselberg). 1b: Wie wird verhindert, dass KFZ auf den Wirtschaftswegen illegal bis an den Rhein fahren? 2. Vom Umwelt und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erwarte ich detaillierte Aussagen hierzu. Stellungnahme 571 Die Anfrage konnte leider erst am 14.6.2011 an das im Wesentlichen zuständige Amt für Landschaftspflege- und Grünflächen (671) weitergeleitet werden mit der Bitte um Stellungnahme zur nächsten Sitzung am 06.09.2011. Zu Frage 1 a: Von den im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) insgesamt 16 ausgewiesenen Angelstellen in dem o. g. Gebiet befinden sich nur die Hälfte in den Naturschutzgebieten N 1 und N 4. Von den acht in den Naturschutzgebieten verbleibenden sind die nördlich des Hitdorfer Fährwegs vorgesehenen Standorte vor Ort mit einem Schild gekennzeichnet. Noch nicht ausgewiesen sind die drei geplanten Angelstellen in Merkenich südlich der Autobahnbrücke sowie je eine, die über den Zugang Fährgasse sowie den Zugang Fuhligsweg erreichbar sind. Im jeweils angrenzenden Landschaftsschutzgebiet L 4 sind die geplanten Angelstellen bis auf eine nicht ausgewiesen (drei am Worringer Hafen und je zwei nördlich und südlich am Hitdorfer Fährweg). Ob die Angelstellen, die sich in den LS- Gebieten befinden, gesondert gekennzeichnet werden sollten, ist zu prüfen, da im Gegensatz zu Naturschutzgebieten in LS- Gebieten kein generelles Angelverbot für die Hobbyfischerei besteht. Zu Frage 1 b: Prinzipiell wäre die Erarbeitung eines ämterübergreifenden Absperr- und Kontrollkonzeptes erforderlich, auf dessen Grundlage dann regelmäßige Kontrollen erfolgen könnten. Aktuell sperrt die StEB die Zuwegungen in die Auenbereiche, die über Deiche verlaufen, aus Eigeninteresse direkt am Deich ab und repariert diese Absperrungen bei Bedarf. Zu den nicht über Deiche abgegrenzten N- Bereichen ist anzumerken, dass die Rheinwiesen am Kasselberger Weg südlich des Campingplatzes vor Jahren mit dicken Holzpollern abgesperrt wurden, um Parken und Durchfahren zu verhindern. Die Fährgasse, die eine Deichdurchfahrt besitzt, ist mit einer Schranke ins Rheinvorland gesperrt, so dass ein Durchfahren mit Autos verhindert wird. Die Schranke am Fuhligsweg ist defekt und muss repariert werden. Darüber hinaus sind an den meisten -7- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 Zuwegungen ins Rheinvorland Hinweisschilder, dass das Fahren mit Autos oder Motorrädern verboten ist. Festzustellen ist, dass Schranken, Poller und Schilder häufig beschädigt und oder völlig zerstört bzw. entfernt werden. Frau Dresen teilt mit, dass ihr eine gleichlautende Sachstandsanfrage der BV 6 vorliegt. Sie wird diese und die noch offenen Fragen dieser Anfrage zur Beiratssitzung am 19.09.2011 beantworten. 2.2.2 Platane (Naturdenkmal) Belvedere Str. hier: Anfrage von Frau Erpenbeck Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571) Frau Erpenbeck fragt an, ob die als Naturdenkmal ausgewiesene Platane in der Belvederestr. ebenfalls von den Baumaßnahmen betroffen ist. Sie bittet, dem Beirat die ökologische Baubegleitung im Falle des Bergahorns und ggf. auch für die Platane vorzulegen. 3 Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 3.1 Erweiterung des Biergartens und Verlängerung der Öffnungszeiten am Aachener Weiher (L16) hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) 1300/2011 Die Vertreterin des städtischen Ordnungsamtes, Frau Klock, erläutert das Vorhaben am Aachener Weiher. Mehrere Beiratsmitglieder weisen Frau Klock darauf hin, dass aus dem vorgelegten Bericht hervorgeht, dass keine Entlastung am Brüsseler Platz durch die Gastronomieerweiterung stattgefunden hat. Frau Klock erklärt, dass im Bericht aber dennoch vorgeschlagen wird, die Gastronomieerweiterung am Aachener Weiher bestehen zu lassen, da zu befürchten ist, dass das jetzt vorhandene Publikum ansonsten auf den Brüsseler Platz ausweichen wird und die Situation dort verschlimmern könnte. Die Beiratsmitglieder bemängeln weiter, das der Kiosk und der Biergarten den gleichen Betreiber haben und sich somit nie ein marktüblicher Wettbewerb entwickeln kann. Da es sich augenscheinlich um eine Gastronomie-Erweiterung handelt und von einer Entlastung des Brüsseler Platzes keine Rede sein kann, wird von Seiten des Beirates vorgeschlagen die Befreiung abzulehnen, auch vor dem Hintergrund, dass erteilte Vorgaben wie der fristgerechte Rückbau zum 31.12.2010 nicht erfüllt worden sind. -8- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 Herr Tschirner und Herr Niederprüm fordern die umgehende Umsetzung der schon im letzten Jahr angekündigten Änderung des Bebauungsplanes. Beschluss: Alternative: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG i.V.m. § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans nicht zu. Abstimmungsergebnis: Bei 11 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig zugestimmt. 3.2 Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatschG, Finkens Garten - Aufstellung eines Folientunnels 3619/2010 Das Gesamtkonzept des Finkens Garten wurde in einem Vortrag vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau Dr. Dresen, vorgestellt. Die Folien des Vortrages werden als Anlage mit der Niederschrift an die Beiratsmitglieder versandt. Auf Nachfrage teilt Herr Moers mit, dass seiner Kenntnis nach keine Fundamentierung für den Folientunnel erforderlich ist. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Aufstellung eines Folientunnels, der für die vom Kolping-Bildungswerk durchgeführten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für lernbehinderte Jugendliche in Finkens Garten unerlässlich ist, einverstanden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu. Abstimmungsergebnis: Bei 14 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt. 3.3 Verlegung des Trimm-Dich-Pfades innerhalb des L 17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 3, Köln-Lindenthal hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG i. V. m. § 69 LG NW 2325/2011 Frau Rauchschwalbe (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) stellt die geplante Konzeption vor. Sie weist auch Nachfrage darauf hin, dass keine Beleuchtung des Pfades erforderlich ist. Insgesamt werden ca. 8 Trimm-Dich-Geräte auf Punktfundamenten installiert. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist grundsätzlich mit der Verlegung des Trimm-Dich-Pfads innerhalb des LSG L 17 einverstanden. -9- Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 Die Detail-/ Ausführungsplanung wird kurzfristig und in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgen und im Anschluss dem Beirat zur Kenntnis vorgelegt werden. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i.V. m. §69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans unter der Voraussetzung zu, dass die alten Geräte einschließlich der Fundamente zurückgebaut werden. Bodenverdichtungen sind wieder rückgängig zu machen. Abstimmungsergebnis: Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt. 3.4 Naturdenkmal Belvederestr. 42, Bauvorhaben Pandion hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge-und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW 2554/2011 Herr Quinders erläutert die beabsichtigte Maßnahme. Die Unterlagen hierzu werden der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der geringen Inanspruchnahme des nach der Naturdenkmalverordnung für den baulichen Innenbereich (NDI-VO9 geschützten Bereiches des Bergahorns zur Errichtung der Wohnbebauung einschl. Tiefgarage unter der Voraussetzung, dass eine Standortverbesserung durch Maßnahmen im Stammfußbereich vorgenommen wird, einverstanden. Sollte die ökologische Baubegleitung wichtige Erkenntnisse bringen, die nicht absehbar waren (z. B. Schäden am Baum) so behält sich der Beirat eine erneute Beteiligung vor. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m. §69 LG NW von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung zu. Abstimmungsergebnis: Bei 14 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt. 3.5 Naturdenkmal Im Weyertal, Zaunbau Kindertagesstätte hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW 2555/2011 Herr Quinders erklärt die Maßnahme. Die Unterlagen werden der Niederschrift beigefügt. Herr Liesenberg hält auch bei diesem Naturdenkmal eine ökologische Baubegleitung für erforderlich. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem Zaunbau im Kronentraufbereich des Naturdenkmals unter der Voraussetzung einverstanden, dass eine ökologische Baubegleitung erfolgt. Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m. §69 LG NW von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung zu. - 10 - Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 Abstimmungsergebnis: Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt. 4 Allgemeine Vorlagen 5 Vorträge 5.1 Gesamtkonzept Finkens Garten Siehe TOP 3.2. 5.2 Bahnsteiganhebung Haltestelle Amsterdamer Str./Gürtel (LSG 8, Ez. 2) hier: Beteiligung des Beirats gem. § 11 (2) LG NW 1919/2011 Herr Melchert vom Amt für Brücken- und Stadtbahnbau und Herr Feder vom Büro Poyry stellen das Projekt in einem Vortrag vor. Die Folien des Vortrags werden dem Beirat mit der Niederschrift übersandt. Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Antragsunterlagen zur Bahnsteiganhebung Haltestelle Amsterdamer Str./Gürtel (Linie 13) zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Bei 12 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt. 6 Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 6.1 Jahresbericht 2010 Landschaftswacht Frau Stein Bezirk 5 1723/2011 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.2 Deutscher Naturschutzpreis 2271/2011 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.3 Protokoll der Vorbesprechung vom 17.01.2011 2475/2011 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. - 11 - Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011 6.4 Protokoll der Vorbesprechung vom 14.03.2011 2476/2011 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.5 Protokoll der Vorbesprechung vom 23.05.2011 2477/2011 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 6.6 Jahresbericht 2010 Bezirk 6 Ost Landschaftswacht Herr Jansen 2534/2011 Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 7 Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln 7.1 Jurymitglied des Beirates beim Umweltschutzpreis 2011 Herr Niederprüm bittet, dass sich ein Mitglied des Beirates als Jurymitglied für den Umweltschutzpreis 2011 des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes zur Verfügung stellt. Herr Bahn erklärt sich bereit. Beschluss: Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und entsendet Herrn Bahn als Vertreter für den Beirat. 8 Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün gez. Niederprüm (Vorsitzender) - 12 -