Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Niederschrift.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
31.12.14, 08:46
Aktualisiert
24.01.18, 05:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Beirat bei der Unteren
Landschaftsbehörde
Frau Fernandes
Telefon:
Fax:
(0221) 221-36556
(0221) 221-24686
E-Mail:
gabriele.fernandes@stadt-koeln.de
Datum:
26.09.2011
Niederschrift
über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in der Wahlperiode 2009/2014 am Montag, dem 20.06.2011, 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Stadthaus
Deutz - Sitzungsraum 05 F 01/02
Anwesend waren:
Vorsitzender
Herr Robert Niederprüm
WBV
Stimmberechtigte Mitglieder
Frau Claudia Müller
BUND
Herr Falko Huckenbeck
NABU
Herr Bodo Tschirner
NABU
Frau Dorothea Erpenbeck
LNU
Frau Hannelore Reck
LNU
Frau Dr. Susanne Euler-Bertram
LNU
Herr Hans-Willi Buchmüller
RLV
Herr Heinrich Meid
RLV
Herr Michael Liesenberg
LGR
Herr Hans-Joachim Münchmeyer
LJV
Herr Paul Hoffmann
FVR
Herr Helmut Wefelmeier
LSB
Herr Gerhard Bahn
Nicht stimmberechtigte Mitglieder
Herr Heribert Demel
LGR
Herr Hans-Georg Hermes
RLV
Herr Arnold Nesseler
WBV
Verwaltung
Frau Bassila Boshalt
halt
571
Frau Dr. Heidrun Dresen
671
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
Frau Gabriele Fernandes
571
Herr Bernhard Fleischer
571
Frau Insa Klock
32
Herr Christian Melchert
690
Herr Achim Moers
571
Herr Erwin Quinders
571
Frau Sabine Rauchschwalbe
671
Herr Rudolf Vive
671
Gäste
Herr Christof Behr-Heyder
Kölsche Baumschützer
Herr Feder
Büro Poyry
Herr Harald von der Stein
Kölsche Baumschützer
Presse
Zuschauer
Entschuldigt fehlen:
Herr Hans Jürgen Brockmeier
SDW
Herr Friedhelm Decker
RLV
Herr Horst Groß
BUND
Frau Sonja Jürgens
BUND
Herr Georg Kurella
LJV
Herr Werner Löwenstein
LNU
Frau Christiane Martin
BUND
Herr Jürgen Meder
IVR
Herr Dr. Stefan Meinzinger
NABU
Herr Klaus Simon
NABU
Herr Walter Sollbach
FVR
Herr Manfred Steßgen
LSB
Herr Wolfgang Wegener
LNU
Herr Björn Wenzel
LNU
Herr Achim Werner
SDW
Herr Niederprüm begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Beirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde.
Das neue Beiratsmitglied, Frau Dorothea Erpenbeck wird durch Herrn Niederprüm
verpflichtet.
Es sind 14 Stimmberechtigte anwesend. Der Beirat ist somit beschlussfähig.
Die Tagesordnung wird mit 14 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.
-2-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschriften
1.1
Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2011
1.2
Genehmigung der Niederschrift vom 11.04.2011
2
Anfragen
2.1
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2.1.1
Ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Holweide
hier: Anfrage von Herrn Löwenstein vom 14.02.2011
Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571)
2.1.2
Baumfällungen in Köln-Porz-Langel
hier: Anfrage von Herrn Meid vom 21.03.2011
Zuständig ist das Liegenschaftsamt (23)
2.1.3
Vegetationsbeseitigung Innere Kanalstr. Höhe Universität
TOP 2.2.2 in der Sitzung vom 11.04.2011, Anfrage von Frau Müller
2314/2011
2.2
Neue Anfragen
2.2.1
Pflege- und Entwicklungsplan Rheinauen Merkenich bis Worringen
hier: Anfrage von Herrn Tschirner vom 01.06.2011
Zuständig ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (671) und das
Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571)
2.2.2
Platane (Naturdenkmal) Belvedere Str.
hier: Anfrage von Frau Erpenbeck
Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571)
3
Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.1
Erweiterung des Biergartens und Verlängerung der Öffnungszeiten am Aachener Weiher (L16)
hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
1300/2011
-3-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
3.2
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatschG, Finkens Garten - Aufstellung eines Folientunnels
3619/2010
3.3
Verlegung des Trimm-Dich-Pfades innerhalb des L 17 "Äußerer Grüngürtel
Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 3, KölnLindenthal
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG i. V. m. § 69 LG NW
2325/2011
3.4
Naturdenkmal Belvederestr. 42, Bauvorhaben Pandion
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge-und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW
2554/2011
3.5
Naturdenkmal Im Weyertal, Zaunbau Kindertagesstätte
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW
2555/2011
4
Allgemeine Vorlagen
5
Vorträge
5.1
Gesamtkonzept Finkens Garten
5.2
Bahnsteiganhebung Haltestelle Amsterdamer Str./Gürtel (LSG 8, Ez. 2)
hier: Beteiligung des Beirats gem. § 11 (2) LG NW
1919/2011
6
Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
6.1
Jahresbericht 2010 Landschaftswacht Frau Stein Bezirk 5
1723/2011
6.2
Deutscher Naturschutzpreis
2271/2011
6.3
Protokoll der Vorbesprechung vom 17.01.2011
2475/2011
6.4
Protokoll der Vorbesprechung vom 14.03.2011
2476/2011
6.5
Protokoll der Vorbesprechung vom 23.05.2011
2477/2011
-4-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
6.6
Jahresbericht 2010 Bezirk 6 Ost Landschaftswacht Herr Jansen
2534/2011
7
Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
7.1
Jurymitglied des Beirates beim Umweltschutzpreis 2011
8
Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün
-5-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
I. Öffentlicher Teil
1
Genehmigung der Niederschriften
1.1
Genehmigung der Niederschrift vom 21.03.2011
Beschluss:
Die Niederschrift vom 21.03.2011 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt.
1.2
Genehmigung der Niederschrift vom 11.04.2011
Beschluss:
Die Niederschrift vom 11.04.2011 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig zugestimmt.
2
Anfragen
2.1
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen
2.1.1
Ehemalige Baumwollbleicherei in Köln-Holweide
hier: Anfrage von Herrn Löwenstein vom 14.02.2011
Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571)
Die Anfrage wird zur nächsten Sitzung beantwortet.
2.1.2
Baumfällungen in Köln-Porz-Langel
hier: Anfrage von Herrn Meid vom 21.03.2011
Zuständig ist das Liegenschaftsamt (23)
2.1.3
Vegetationsbeseitigung Innere Kanalstr. Höhe Universität
TOP 2.2.2 in der Sitzung vom 11.04.2011, Anfrage von Frau Müller
2314/2011
Frau Müller ist der Ansicht, dass die Bäume unsachgemäß zurückgeschnitten wurden.
Sie nimmt die Mitteilung aber zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Die
Anfrage ist somit erledigt.
-6-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
2.2
Neue Anfragen
2.2.1
Pflege- und Entwicklungsplan Rheinauen Merkenich bis Worringen
hier: Anfrage von Herrn Tschirner vom 01.06.2011
Zuständig ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (671) und
das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571)
Herr Moers beantwortet die Fragen zum Aufgabenbereich des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes (571) in der Sitzung wie folgt:
Text der Anfrage
Vor zehn Jahren wurde der Pflege- und Entwicklungsplan für die Naturschutzgebiete
am Rhein beschlossen.
1 a: Welche Maßnahmen aus dem damals beschlossenen umfangreichen Katalog
wurden realisiert und welche nicht? (am Bsp. Campingplatz Kasselberg).
1b: Wie wird verhindert, dass KFZ auf den Wirtschaftswegen illegal bis an den Rhein
fahren?
2. Vom Umwelt und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erwarte ich detaillierte Aussagen hierzu.
Stellungnahme 571
Die Anfrage konnte leider erst am 14.6.2011 an das im Wesentlichen zuständige Amt
für Landschaftspflege- und Grünflächen (671) weitergeleitet werden mit der Bitte um
Stellungnahme zur nächsten Sitzung am 06.09.2011.
Zu Frage 1 a:
Von den im Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) insgesamt 16 ausgewiesenen Angelstellen in dem o. g. Gebiet befinden sich nur die Hälfte in den Naturschutzgebieten
N 1 und N 4. Von den acht in den Naturschutzgebieten verbleibenden sind die nördlich des Hitdorfer Fährwegs vorgesehenen Standorte vor Ort mit einem Schild gekennzeichnet.
Noch nicht ausgewiesen sind die drei geplanten Angelstellen in Merkenich südlich der
Autobahnbrücke sowie je eine, die über den Zugang Fährgasse sowie den Zugang
Fuhligsweg erreichbar sind. Im jeweils angrenzenden Landschaftsschutzgebiet L 4
sind die geplanten Angelstellen bis auf eine nicht ausgewiesen (drei am Worringer
Hafen und je zwei nördlich und südlich am Hitdorfer Fährweg). Ob die Angelstellen,
die sich in den LS- Gebieten befinden, gesondert gekennzeichnet werden sollten, ist
zu prüfen, da im Gegensatz zu Naturschutzgebieten in LS- Gebieten kein generelles
Angelverbot für die Hobbyfischerei besteht.
Zu Frage 1 b:
Prinzipiell wäre die Erarbeitung eines ämterübergreifenden Absperr- und Kontrollkonzeptes erforderlich, auf dessen Grundlage dann regelmäßige Kontrollen erfolgen
könnten. Aktuell sperrt die StEB die Zuwegungen in die Auenbereiche, die über Deiche verlaufen, aus Eigeninteresse direkt am Deich ab und repariert diese Absperrungen bei Bedarf. Zu den nicht über Deiche abgegrenzten N- Bereichen ist anzumerken,
dass die Rheinwiesen am Kasselberger Weg südlich des Campingplatzes vor Jahren
mit dicken Holzpollern abgesperrt wurden, um Parken und Durchfahren zu verhindern.
Die Fährgasse, die eine Deichdurchfahrt besitzt, ist mit einer Schranke ins Rheinvorland gesperrt, so dass ein Durchfahren mit Autos verhindert wird. Die Schranke am
Fuhligsweg ist defekt und muss repariert werden. Darüber hinaus sind an den meisten
-7-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
Zuwegungen ins Rheinvorland Hinweisschilder, dass das Fahren mit Autos oder Motorrädern verboten ist.
Festzustellen ist, dass Schranken, Poller und Schilder häufig beschädigt und oder völlig zerstört bzw. entfernt werden.
Frau Dresen teilt mit, dass ihr eine gleichlautende Sachstandsanfrage der BV 6 vorliegt. Sie wird diese und die noch offenen Fragen dieser Anfrage zur Beiratssitzung
am 19.09.2011 beantworten.
2.2.2
Platane (Naturdenkmal) Belvedere Str.
hier: Anfrage von Frau Erpenbeck
Zuständig ist das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (571)
Frau Erpenbeck fragt an, ob die als Naturdenkmal ausgewiesene Platane in der Belvederestr. ebenfalls von den Baumaßnahmen betroffen ist. Sie bittet, dem Beirat die
ökologische Baubegleitung im Falle des Bergahorns und ggf. auch für die Platane
vorzulegen.
3
Anträge auf Befreiung von Gebots-/Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes gemäß Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen
3.1
Erweiterung des Biergartens und Verlängerung der Öffnungszeiten am
Aachener Weiher (L16)
hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
1300/2011
Die Vertreterin des städtischen Ordnungsamtes, Frau Klock, erläutert das Vorhaben
am Aachener Weiher.
Mehrere Beiratsmitglieder weisen Frau Klock darauf hin, dass aus dem vorgelegten
Bericht hervorgeht, dass keine Entlastung am Brüsseler Platz durch die Gastronomieerweiterung stattgefunden hat.
Frau Klock erklärt, dass im Bericht aber dennoch vorgeschlagen wird, die Gastronomieerweiterung am Aachener Weiher bestehen zu lassen, da zu befürchten ist, dass
das jetzt vorhandene Publikum ansonsten auf den Brüsseler Platz ausweichen wird
und die Situation dort verschlimmern könnte.
Die Beiratsmitglieder bemängeln weiter, das der Kiosk und der Biergarten den gleichen Betreiber haben und sich somit nie ein marktüblicher Wettbewerb entwickeln
kann.
Da es sich augenscheinlich um eine Gastronomie-Erweiterung handelt und von einer
Entlastung des Brüsseler Platzes keine Rede sein kann, wird von Seiten des Beirates
vorgeschlagen die Befreiung abzulehnen, auch vor dem Hintergrund, dass erteilte
Vorgaben wie der fristgerechte Rückbau zum 31.12.2010 nicht erfüllt worden sind.
-8-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
Herr Tschirner und Herr Niederprüm fordern die umgehende Umsetzung der schon im
letzten Jahr angekündigten Änderung des Bebauungsplanes.
Beschluss:
Alternative:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung
gem. § 67 (1) BNatSchG i.V.m. § 69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des
Landschaftsplans nicht zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 11 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
3.2
Antrag auf Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatschG, Finkens Garten - Aufstellung eines Folientunnels
3619/2010
Das Gesamtkonzept des Finkens Garten wurde in einem Vortrag vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau Dr. Dresen, vorgestellt. Die Folien des Vortrages
werden als Anlage mit der Niederschrift an die Beiratsmitglieder versandt.
Auf Nachfrage teilt Herr Moers mit, dass seiner Kenntnis nach keine Fundamentierung
für den Folientunnel erforderlich ist.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Aufstellung eines Folientunnels, der für die vom Kolping-Bildungswerk durchgeführten berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen für lernbehinderte Jugendliche in Finkens Garten unerlässlich
ist, einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 14 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
3.3
Verlegung des Trimm-Dich-Pfades innerhalb des L 17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge", Bezirk 3,
Köln-Lindenthal
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG i. V. m. § 69 LG NW
2325/2011
Frau Rauchschwalbe (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) stellt die geplante
Konzeption vor. Sie weist auch Nachfrage darauf hin, dass keine Beleuchtung des
Pfades erforderlich ist. Insgesamt werden ca. 8 Trimm-Dich-Geräte auf Punktfundamenten installiert.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist grundsätzlich mit der Verlegung
des Trimm-Dich-Pfads innerhalb des LSG L 17 einverstanden.
-9-
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
Die Detail-/ Ausführungsplanung wird kurzfristig und in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erfolgen und im Anschluss dem Beirat zur Kenntnis vorgelegt werden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i.V. m.
§69 LG NW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans unter der Voraussetzung zu, dass die alten Geräte einschließlich der Fundamente zurückgebaut werden. Bodenverdichtungen sind wieder rückgängig zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
3.4
Naturdenkmal Belvederestr. 42, Bauvorhaben Pandion
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge-und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW
2554/2011
Herr Quinders erläutert die beabsichtigte Maßnahme. Die Unterlagen hierzu werden
der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der geringen Inanspruchnahme
des nach der Naturdenkmalverordnung für den baulichen Innenbereich (NDI-VO9 geschützten Bereiches des Bergahorns zur Errichtung der Wohnbebauung einschl. Tiefgarage unter der Voraussetzung, dass eine Standortverbesserung durch Maßnahmen
im Stammfußbereich vorgenommen wird, einverstanden. Sollte die ökologische Baubegleitung wichtige Erkenntnisse bringen, die nicht absehbar waren (z. B. Schäden
am Baum) so behält sich der Beirat eine erneute Beteiligung vor.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m.
§69 LG NW von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 14 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
3.5
Naturdenkmal Im Weyertal, Zaunbau Kindertagesstätte
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem. § 67 (1) BNatschG i. V. m. § 69 LG NRW
2555/2011
Herr Quinders erklärt die Maßnahme. Die Unterlagen werden der Niederschrift beigefügt.
Herr Liesenberg hält auch bei diesem Naturdenkmal eine ökologische Baubegleitung
für erforderlich.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit dem Zaunbau im Kronentraufbereich des Naturdenkmals unter der Voraussetzung einverstanden, dass eine ökologische Baubegleitung erfolgt.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 (1) Nr. 1 BNatschG i. V. m.
§69 LG NW von den Verbotsbestimmungen der Naturdenkmalverordnung zu.
- 10 -
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
Abstimmungsergebnis:
Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
4
Allgemeine Vorlagen
5
Vorträge
5.1
Gesamtkonzept Finkens Garten
Siehe TOP 3.2.
5.2
Bahnsteiganhebung Haltestelle Amsterdamer Str./Gürtel (LSG 8, Ez. 2)
hier: Beteiligung des Beirats gem. § 11 (2) LG NW
1919/2011
Herr Melchert vom Amt für Brücken- und Stadtbahnbau und Herr Feder vom Büro
Poyry stellen das Projekt in einem Vortrag vor. Die Folien des Vortrags werden dem
Beirat mit der Niederschrift übersandt.
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Antragsunterlagen zur
Bahnsteiganhebung Haltestelle Amsterdamer Str./Gürtel (Linie 13) zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Bei 12 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.
6
Mitteilungen der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
6.1
Jahresbericht 2010 Landschaftswacht Frau Stein Bezirk 5
1723/2011
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.2
Deutscher Naturschutzpreis
2271/2011
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.3
Protokoll der Vorbesprechung vom 17.01.2011
2475/2011
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
- 11 -
Niederschrift über die Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 20.06.2011
6.4
Protokoll der Vorbesprechung vom 14.03.2011
2476/2011
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.5
Protokoll der Vorbesprechung vom 23.05.2011
2477/2011
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
6.6
Jahresbericht 2010 Bezirk 6 Ost Landschaftswacht Herr Jansen
2534/2011
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
7
Mitteilungen des Vorsitzenden des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln
7.1
Jurymitglied des Beirates beim Umweltschutzpreis 2011
Herr Niederprüm bittet, dass sich ein Mitglied des Beirates als Jurymitglied für den
Umweltschutzpreis 2011 des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes zur Verfügung
stellt.
Herr Bahn erklärt sich bereit.
Beschluss:
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde nimmt die Mitteilung zur Kenntnis und
entsendet Herrn Bahn als Vertreter für den Beirat.
8
Berichte über die Sitzungen des Ausschusses Umwelt und Grün
gez. Niederprüm
(Vorsitzender)
- 12 -