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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
31.12.14, 09:04
Aktualisiert
24.01.18, 04:11

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nummer 4576/2011 Der Oberbürgermeister Freigabedatum 21.11.2011 Dezernat, Dienststelle IV/510/32 17 01 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Riehl Kids e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.12.2011 Jugendhilfeausschuss 13.12.2011 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.12.2011 Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „Riehl Kids e.V.“, Garthestr. 20-24, 50735 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Nein Zuwendungen/Zuschüsse Ja, ergebniswirksam Ja % Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) Personalaufwendungen € Nein Ja % ab Haushaltsjahr: € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge ab Haushaltsjahr: € € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. ab Haushaltsjahr: € € Beginn, Dauer Begründung: Der Verein „Riehl Kids e.V.“ wurde 1994 als Elterninitiative zunächst unter dem Namen „Riehl/Real Kids, Verein zur Übermittagsbetreuung Riehler Schulkinder e.V.“ gegründet und führt seit dem 11.11.2008 durch Namensänderung den jetzigen Vereinsnamen. Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung (Anlage 1) unter anderem die Sicherstellung einer kompetenten und regelmäßigen Betreuung für Grundschüler außerhalb der Unterrichtszeiten im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrags. Der Verein bietet nach seiner Satzung und der bisher geleisteten praktischen Arbeit keine Anhaltspunkte für mangelnde Verfassungstreue. Der „Riehl Kids e.V.“ ist seit dem Schuljahr 2006/07 an der GGS und KGS Garthestr. als Träger des Offenen Ganztags auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig. § 1 Abs. 3 SGB VIII formuliert zentrale Ziele der Kinder- und Jugendhilfe und erteilt einen Handlungs- und Gestaltungsauftrag. Dieser konkretisiert sich in § 24 Abs. 2 SGB VIII (bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter) i. V. m. § 5 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiZ) sowie dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (Ausbau der gebundenen/offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I). Im aktuellen Schuljahr werden durch den „Riehl Kids e.V.“ 230 Schüler und Schülerinnen betreut. Das pädagogische Konzept ist als Anlage 2 beigefügt. Der gesamtstädtische Ausbau des offenen Ganztags auf 22.200 Plätze (2011/2012) stellt für 64 % der Schüler und Schülerinnen des Primarbereichs die Möglichkeit dar, Betreuungs- und Förderangebote an Schulen in Anspruch nehmen zu können. An diesem Betreuungsangebot ist der „Riehl Kids e.V.“ in dem oben genannten Umfang beteiligt. 3 Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Köln unter der Nr. 11611 eingetragen. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Gabriele Mohsler - Markus Langner-Gehlen - Marcus Bösch - Manuela Gratz - Athina Reiser - Barbara Voss-Rudnick liegen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse gemäß § 30a BZRG ohne Eintragungen vor. Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein als gemeinnützig anerkannt. Ein Freistellungsbescheid für 2007-2009 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer liegt mit Datum vom 13.05.2011 vor. Die fachlichen und personellen Voraussetzungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Arbeit mit der Zielgruppe entsprechen den Vorgaben des § 9 Kooperationsvertrag für das Projekt „Offene Ganztagsschule“ an Grundschulen. Der „Riehl Kids e.V.“ gewährleistet eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit, so dass er gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen ist. Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 5 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 5 erst am 15.12.2011 erfolgen).