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Anlage 3 Auszug NS UA Ganztag.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3 Auszug NS UA Ganztag.pdf
Größe
31 kB
Erstellt
31.12.14, 09:05
Aktualisiert
24.01.18, 04:11

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Unterausschuss Ganztag Herr Duhme Telefon: (0221) 221 21003 Fax : (0221) 221 29240 E-Mail: michael.duhme@stadt-koeln.de Datum: 23.09.2011 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Unterausschusses Ganztag vom 21.09.2011 nicht öffentlich 3 Konzept zur Förderung kultureller Bildung an Grundschulen und Schulen in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2011/12 Frau Heuer erläutert, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 23.05.2011 die Verwaltung beauftragt hat, ein Programm zur Qualitätsverbesserung des Offenen Ganztages im Bereich kultureller Bildung zu erstellen. Ziel ist es, kulturelle Bildung an offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe und Ganztagsangebote in der SEK I sowie in den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit zu erweitern und zu verbessern. Der Finanzausschuss hat vorgegeben, welche Akteure bei der Erarbeitung und der Umsetzung des Programms zu beteiligen sind und für diesen Zweck 200.000 € zur Verfügung gestellt. 72.694 € hat der Hauptausschuss für bereits bewilligte Projekte freigegeben, so dass für das laufende Haushaltsjahr noch 127.306 € verbleiben. Davon sind 70.000 € für die Stelle zur Umsetzung des Programms „Kulturelle Bildung“ veranschlagt, so dass noch Projektmittel in Höhe von 57.306 € zur Verfügung stehen. Über die als Tischvorlage vorliegende Richtlinie, die die Verfahrensweise zur Vergabe der Projektmittel regelt, soll nun beraten werden. Die Schlusszeichnung der Beschlussvorlage ist noch nicht erfolgt, wird aber möglicherweise bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 26.09.2011 vorliegen. Herr Dr. Schlieben verweist auf den Beschluss des Finanzausschusses. Demzufolge wurden 200.000 € für den Ausbau der Qualität im Offenen Ganztag im Bereich kultureller Bildung bewilligt, was bedeutet, dass der Gesamtbetrag den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen muss. Er sieht keine Legitimation der Verwaltung, von dem bewilligten Betrag 70.000 € für die Finanzierung einer Stelle abzuziehen. Herr Schäfer-Remmele hinterfragt ebenfalls die Finanzierung der Stelle aus den bewilligten Mitteln. Die Vorgehensweise der Verwaltung würde nicht dem Beschluss des Finanzausschusses entsprechen. Er weist darauf hin, dass die Projektmittel aus der Kulturförderabgabe finanziert werden. Da diese Abgabe zeitlich befristet ist, stellt sich die Frage, ob für den Ausbau der Qualität im Offenen Ganztag im Bereich kultureller Bildung in Zukunft überhaupt Mittel zur Verfügung stehen. Er möchte zudem wissen, welche Aufgaben der Stelle zugeordnet sind, da diese mit der Projektbearbeitung nicht ausgelastet sein dürfte. Frau Heuer weist darauf hin, dass der genaue Tätigkeitsbereich der Stelle noch nicht feststeht. Diese Stelle hat grundsätzlich zur Aufgabe, die durch den Rat beschlossenen Ziele zur Kulturellen Bildung in Köln (KuBiK) umzusetzen. Die nun durch den Finanzausschuss definierte Schwerpunktsetzung ist dabei natürlich zu beachten und ebenfalls umzusetzen. Neben diesen Aufgaben werden auch andere Arbeiten wie die Vernetzung, Initiierung oder die Akquisition von Drittmitteln anfallen. Die Stelle wird von der Verwaltung benötigt, um die Gesamtaufgabe erfüllen zu können. Herr Dr. Heinen verweist darauf, dass der politische Wille missachtet wird, denn dieser besagt, das 200.000 € für die Förderung der kulturellen Bildung eingesetzt werden müssen. Er schlägt vor, die in Diskussion stehende Stelle mit den zu akquirierenden Drittmitteln zu finanzieren. Die im Unterausschuss anwesenden Mitglieder des Rates der Stadt Köln sind sich parteiübergreifend darüber einig, dass die Finanzierung einer Stelle mit dem vom Finanzausschuss bewilligten Mitteln in Höhe von 200.000 € von Seiten der Politik nicht akzeptiert wird. Weiterhin ist die zukünftige Finanzierung der Projektmittel ab dem Haushaltsjahr 2012 zu klären. Frau Gorklo-Blameuser erläutert die vorliegende Richtlinie zur Förderung von außerunterrichtlichen Projekten kultureller Bildung, welche die Schul- und Jugendverwaltung nach den Vorgaben des Finanzausschusses entwickelt haben. Die Richtlinie wurde mit den Mitgliedern der AG § 78 SGB VIII sowie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung und –entwicklung in der OGTS“ und der Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung und –entwicklung in der Sekundarstufe I“ abgestimmt und ist für praktikabel und tragfähig befunden worden. Gefördert werden sollen insbesondere Schulen, an welchen kulturelle Bildung bislang keinen besonderen Stellenwert hatte. Frau Kuntze bittet um Auskunft, ob die Schulen und die Trägervereine des Ganztags bei der Durchführung der Projekte an bestimmte Kooperationspartner gebunden sind und wer die entstehende Mehrarbeit koordiniert. Frau Gorklo-Blameuser erklärt, dass die Schulen und die Trägervereine mit den kultur- und medienpädagogischen Facheinrichtungen der AG § 78 SGB VIII zusammenarbeiten werden. Sie geht davon aus, dass Mehrarbeit weitestgehend nur im Vorfeld der Projekte, z.B. bei der Konzeptabstimmung anfallen wird. Die Umsetzung der Projekte, die Aufsichtspflicht, die Erstellung von Verwendungsnachweisen etc. obliegen den Facheinrichtungen.