Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2 Abwassergebührensatzung 2012.pdf
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590 kB
Erstellt
31.12.14, 09:16
Aktualisiert
24.01.18, 04:10
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TOP 1.1 Anlage 2
Stadtentwässerungsbetriebe
Köln, AöR
Entwicklung der Kölner Abwassergebühren von 1995 bis 2012 in €
Entwicklung der Lebenshaltungskosten
Entwicklung der Abwassergebühren in der BRD (Quelle: destatis)
1,80
140
1,60
1,49
1,43
1,43
1,36
1,30
1,20
1,20
1,29
1,23
1,20
1,20
1,56
130
1,43
1,43
1,40
1,52
1,11
1,11
1,23
1,23
1,23
1,15
1,10
1,10
1,10
1,10
1,32
1,32
1,23
1,18
1,18
1,36
1,21
1,24
1,28
1,29
1,30
120
1,10
1,00
110
0,80
0,60
100
0,40
90
0,20
0,00
80
1995
1996
1997
Schmutzwasser €/m³
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Niederschlagswasser €/m² angeschl. Fläche
2004
2005
2006
2007
Verbraucherpreisindex
2008
2009
2010
Abwasserpreisindex
2011
2012
Abwassergebührenindex Köln
Abwassergebührenkalkulation 2012
und Satzungsänderungen 2012
Abwassergebührenkalkulation 2012
Abwassergebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2012
1. Zusammenfassung
Gebührenrechnung
Ist 2010
€
34.578.292
42.903.552
Plan 2011
€
34.734.924
45.282.069
Plan 2012
€
34.696.187
51.359.804
64.263.944
67.181.797
6.141.348
62.800.000
67.700.000
5.211.000
66.729.000
62.046.000
5.221.000
Gesamtkosten
215.068.933
215.727.993
220.051.991
Allgemeine Einnahmen
Kanalbenutzungsgebühren
Gesamteinnahmen
Kostendeckung
Entnahme aus der Rücklage
15.807.388
187.756.557
203.563.945
94,65%
0
7.277.430
190.519.000
197.796.430
91,69%
0
7.088.968
193.830.000
200.918.968
91,31%
1.400.000
Kostenüberdeckung + / unterdeckung -
-11.504.987
-17.931.563
-17.733.023
Gesamteinnahmen
einschl. Rücklagen
Kostendeckung
203.563.945
197.796.430
202.318.968
94,65%
91,69%
91,94%
51,43%
51,89%
52,31%
Gebühreneinnahmen SW
Frischwassermenge m³
Schmutzwassergebühr mit Auflösung der Rücklagen
96.565.058
64.634.068
1,49
98.800.000
65.000.000
1,52
101.400.000
65.000.000
1,56
Verteilungsschlüssel NW
Gebühreneinnahmen NW
befestigte Fläche m²
Niederschlagswassergebühr mit
Auflösung der Rücklagen
48,57%
91.191.499
71.051.318
1,28
48,11%
91.719.000
71.100.000
1,29
47,69%
92.430.000
71.100.000
1,30
Personalkosten
Betriebs- Unterhaltungs- und
Sachkosten
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Verzinsung
Abwasserabgabe
Verteilungsschlüssel SW
Aufgrund der Kostenprognose, ist für das Jahr 2012 ein Anstieg der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
vorgesehen. Trotzdem wird in 2012 mit einer geplanten Kostenunterdeckung von rd. 17,7 Mio. € gerechnet.
Gemäß § 6 KAG können diese Kostenunterdeckungen nicht in Folgejahren vom Gebührenzahler eingefordert
werden. Dieser Verzicht von Gebühreneinnahmen erzeugt eine Verschlechterung des Cash Flow, sowie des
Innenfinanzierungsspielraumes der StEB. Als Ergebnis hieraus ergibt sich ein steigender Nettokreditbedarf.
Seite 1
Abwassergebührenkalkulation 2012
1.1 Zentrale Gebührentarife
Ziffer
Gebührentarif
1.1.1
Schmutzwasser je m³
1.2
1.3
2.1
2.2
Leistung
Niederschlagswasser je m² angeschlossener befestigter
Fläche
Einleitung von durch Transportfahrzeuge angeliefertem
Schmutzwasser und Schlamm aus Sickerschächten, Schlammfängen,
gewerblichen Schlammbehältern und Chemietoiletten je m³
Entsorgung von Kleinkläranlagen je m³
Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben je m³ nach dem
Abfuhrmaßstab
Gebühr
2011
€
Gebühr
2012
€
1,52
1,56
1,29
1,30
20,78
19,19
37,36
32,27
38,08
33,01
1.2 Die Gebühren am Beispiel eines 4 Personenhaushaltes
•
Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser pro Jahr
Beispielsweise hat eine vierköpfige Familie, bei der ein statistischer Schmutzwasseranfall von 121,91 m³ und
eine zuzuordnende Fläche von 111,02 m² (Einfamilienhaus) zugrunde gelegt werden, bei Kanalanschluss mit
folgenden Gebühren zu rechnen:
Satz
Schmutzwasser:
Niederschlagswasser
Kanalbenutzungsgebühr:
1995
1,43 €
1,20 €
2012
1,56 €
1,30 €
Mengen
1995
2012
150,00 m³
121,91 m³
100,00 m²
111,02 m²
Gebühr
1995
2012
214,50 €
190,18 €
120,00 €
144,33 €
334,50 €
334,51 €
Verglichen mit 1995 ist die Frischwassermenge von 79,98 Mio. m³ auf 65,00 Mio. m³ gesunken. Umgerechnet
auf die vierköpfige Familie ergibt sich dadurch eine Frischwasserbezugsmenge von 121,91 m³. Die privaten
versiegelten Flächen sind von 44,0 Mio. m² auf 48,8 m² gestiegen. Mit 334,51 € pro Musterhaushalt und Jahr
liegen sie auf dem Musterhaushaltsniveau von 1995.
•
Entsorgung durch Kleinkläranlage pro Jahr
Die 4-köpfige Familie hat beispielsweise bei einer vorhandenen Kleinkläranlage - es wird ein durchschnittlicher Anfall von 5 m³ Schlamm aus Kläranlagen angenommen - folgende Gebühr zu zahlen:
38,08 €/m³
x
5 m³
=
190,40 €
•
Entsorgung durch abflusslose Gruben pro Jahr
Bei abflusslosen Gruben hat die vierköpfige Familie statistisch bei einer Anrechnung von 80% des Frischwasserverbrauchs folgende Jahresgebühr zu erwarten:
121,91 m³
x
0,8
x
33,01 €/m³
=
3.219,40 €
Für 2012 wird für Gruben eine Gebühr nach dem Abfuhrmaßstab kalkuliert. Die finanzielle Belastung wird insbesondere durch den Anschluss weiterer Gebiete an den Kanal weiterhin sehr hoch bleiben, da die auf diese
Entsorgungsart entfallenden Kosten auf die verbleibenden Nutzer verteilt werden. Alternative Entsorgungsmöglichkeiten sind hier allerdings zum Teil nicht gegeben, da die Kanalisierung bestimmter Bereiche unverhältnismäßig teuer wäre. Häufig liegen die zu entwässernden Grundstücke in Wasserschutzzonen, so dass
auch eine Verrieselung durch Kleinkläranlagen nicht in Betracht kommt.
1.3 Eckdaten
Bei der Gebührenbedarfsermittlung ist die von der Rheinenergie AG vom September 2010 bis August 2011
geplante Frischwassermenge zugrunde gelegt. Basierend auf der letzten Prognose der StadtentwässeSeite 2
Abwassergebührenkalkulation 2012
rungsbetriebe Köln wird in der Berechnung ein geplanter Wert in Höhe von 65.000.000 m³ (Ist 2010 =
64.634.068 m³) für das Jahr 2012 angenommen.
Der Prozentsatz für die kalkulatorische Verzinsung wurde mit 4,97 % (5,29%) festgelegt und entspricht dem
20 jährigen Durchschnitt der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten. Die Stadt
Köln ist von dieser Berechnungsmethode seit 2010 abgewichen und stellt den StEB 6,50 % für das Trägerdarlehen in Rechnung.
Es wurden alle Einsparmöglichkeiten im Rahmen der Bauplanung und Bauausführung sowie in der Bauunterhaltung wahrgenommen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wählen stets die technisch wirtschaftlichste
Lösung. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein hoher Anteil der Kosten gar nicht bzw. nur gering zu beeinflussen ist. Allein die kalkulatorischen Kosten betragen 58,5 % (60,5 %) der Gesamtkosten. Allgemeine
Grundlage der Kalkulation ist die Kostenermittlung des internen Rechnungswesens für den Bereich Abwasser
(im Folgenden int. RW Abwasser).
1.4 Allgemeine Grundlagen
Nach den §§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) sollen die Gebühren
so festgelegt werden, dass die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt sind. Zu den
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Stadtentwässerungsbetriebe Köln zählen u. a. Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten für den laufenden Betrieb, die kalkulatorischen Kosten
(Abschreibung und Verzinsung) sowie die an das Land zu zahlende Abwasserabgabe. Die Berechnung der
kalkulatorischen Kosten für die Gebührenrechnung erfolgt auf der Grundlage der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert sowie der Verzinsung vom Restbuchwert der Anschaffungskosten (abzüglich Anteile
Dritter) und entspricht somit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum KAG. Die Kosten werden in
einem Plan-Betriebsabrechnungsbogen aus dem int. RW Abwasser zusammengetragen. Zur Ermittlung der
jeweiligen Gebührensätze werden die Kosten nach verschiedenen Kostenschlüsseln aus betriebsspezifischen
Angaben ermittelt und aufgeteilt.
2. Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
2.1 Kostenverteilung Schmutzwasser und Niederschlagswasser
2012 entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 220.051.991 € (2011 =215.727.993 €)
Die Kosten werden auf die beiden Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser verteilt. Die Verteilung der Kosten der Klärwerke erfolgt nach der im Klärwerk gereinigten Menge Abwasser. Die Menge des in
den Klärwerken gereinigten Niederschlagswassers wird durch Differenzberechnung ermittelt, indem von der
gesamten gereinigten Abwassermenge die berechnete Frischwassermenge abgezogen wird. Diese Berechnung (Mittelwert 2000-2010) bildet den nachfolgenden Maßstab für die Kostenverteilung.
Schmutzwasser
69,43 %
Niederschlagswasser
30,57 %
Der Verteilungsschlüssel für die Kosten des städtischen Kanalnetzes auf Schmutz- und Niederschlagswasser
ist 1995 ermittelt worden. Das Stadtgebiet Köln wird zu 94 % über ein Mischsystem entwässert. Eine direkte
Zuordnung der Kosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser ist aus diesem Grunde nicht möglich. Um einen eindeutigen Verteilungsschlüssel zu erhalten, müsste für das gesamte Stadtgebiet ein fiktives Trennsystem als Entwässerungssystem festgelegt, dimensioniert und kalkuliert werden. Der Berechnungsaufwand für
eine solche Fiktivberechnung ist enorm und mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht durchführbar. Deshalb wurden drei repräsentative Testgebiete mit:
- dichter Bebauungsstruktur,
- mittlerer Bebauungsstruktur und
- lockerer Bebauungsstruktur
ausgesucht. Dabei wurde auch die Größe der Einzugsgebiete gewichtet.
Im Endergebnis ergibt sich ein Verteilungsschlüssel für das Kanalnetz von:
Schmutzwasser
43 %
:
Seite 3
Niederschlagswasser
57 %
Abwassergebührenkalkulation 2012
2.1.1 Personalkosten
Zur Abdeckung des Personalbedarfs sind Mittel in Höhe von 34.696.187 € erforderlich. Folgender Vergleich
verdeutlicht die Entwicklung der Gesamtpersonalkosten:
Jahr
€
2010
2011
2012
34.578.292
34.734.924
34.696.187
Veränderung in % % an den Gesamtkosten
-3,18
16,08
0,45
16,10
-0,11
15,77
Bemerkung
int. RW Abwasser / Ist
int. RW Abwasser / Plan
int. RW Abwasser / Plan
Die Personalkosten in Höhe von rd. 34,7 Mio. € (Vorjahr 34,7 Mio. €) liegen auf Vorjahresniveau. Die Summe
der Personalkosten korrespondiert mit dem Soll-Stellenplan. Risiken wurden in Rückstellungen für Altersteilzeit sowie Pensionen/Beihilfen berücksichtigt. Insgesamt sind die Personalkosten für 2012 knapp kalkuliert
worden.
In den Personalkosten sind 701 T€ Personalrückstellungen enthalten die nach § 277 (5) HGB n. F. im Wirtschaftsplan im Bereich des Finanzergebnisses ausgewiesen werden müssen. Es handelt sich dabei um Zinsanteile der Personalrückstellung.
Die Personalkosten für Schmutz- und Niederschlagswasser werden aus betriebsspezifischen Angaben ermittelt und wie folgt zugeordnet:
%
€
Insgesamt
100
34.696.187
Schmutzwasser
52,60
18.250.442
Niederschlagswasser
47,40
16.445.745
2.1.2 Betriebs-, Unterhaltungs- und sonstige Sachkosten
Grundlagen für die Kostenermittlung sind die Ansätze aus dem int. RW Abwasser 2012. Danach betragen die
Betriebs-, Unterhaltungs- und Sachkosten 51.359.804 €. Der folgende Vergleich verdeutlicht die zeitliche Kostenentwicklung der Betriebs-, Unterhaltungs- und Sachkosten:
Jahr
€
2010
2011
2012
42.903.552
45.282.069
51.359.804
Veränderung in % % an den Gesamtkosten
-3,05
19,95
5,54
20,99
13,42
23,34
Bemerkung
int. RW Abwasser / Ist
int. RW Abwasser / Plan
int. RW Abwasser / Plan
Bei den Kostensteigerungen gegenüber dem Plan 2011 (rd. 6,1 Mio. €) handelt es sich um erhöhte Ansätze
im Bereich der Kanalsanierung (Plan 2012: 11.400 T€ zu Plan 2011: 6.016 T€).
In den Betriebs-, Unterhaltungs- und sonstige Sachkosten sind 230 T€ Rückstellungen für VKE Personal enthalten, die im Wirtschaftsplan nach § 277 (5) HGB im Finanzergebnis ausgewiesen werden müssen.
Der Umlagenschlüssel zur Verteilung der Betriebskosten auf Schmutz- und Niederschlagswasseranteile ist für
die einzelnen Sachkonten nach betriebsspezifischen Angaben ermittelt. Damit ergibt sich folgende Verteilung
der Betriebskosten:
Seite 4
Abwassergebührenkalkulation 2012
%
€
Insgesamt
100
51.359.804
Schmutzwasser
54,75
28.121.289
Niederschlagswasser
45,25
23.238.515
2.1.3 Kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Kosten betragen bei der kapitalintensiven Einrichtung der Stadtentwässerungsbetriebe
ca. 58,6 % der Gesamtausgaben. Diese bestehen aus den Abschreibungen, die nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer zu errechnen sind, und der Verzinsung des aufgewandten Kapitals.
• Abschreibung
Abschreibungen sind durch die Tatsache begründet, dass sich die der Leistungserstellung dienende Einrichtung u. a. durch Verschleiß, Überalterung und technische Überholung ständig abnutzt. Sie sollen die entsprechende Wertminderung des Anlagegutes kostenmäßig erfassen und sich auf den Zeitraum der betrieblichen
Nutzungsdauer gleichmäßig verteilen. Bei der hier ermittelten Abschreibung wird der Wiederbeschaffungszeitwert (fortgeschriebener Zeitwert) der verschiedenen Anlagegüter der Berechnung zugrunde gelegt. Der
Wiederbeschaffungszeitwert entspricht den fiktiven Kosten einer Neuerstellung der abzuschreibenden Anlagen im, für die Gebührenkalkulation maßgeblichen Jahr 2012. Mit Beschluss vom 10.05.2006 hat das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert bestätigt. Die Wiederbeschaffungszeitwerte wurden ermittelt, indem die Anschaffungskosten der Anlagegüter mittels verschiedener Preisindizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben wurden. Der unterschiedlichen technischwirtschaftlichen Nutzungsdauer der verschiedenen Anlagenteile wird durch differenzierte Abschreibungssätze
Rechnung getragen. Die Abschreibungssätze und die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagenteile sind als
Anlage 9 beigefügt. Es ergibt sich folgende zeitliche Entwicklung:
Jahr
€
2010
2011
2012
64.263.944
62.800.000
66.729.000
Veränderung in % % an den Gesamtkosten
8,3
29,88
-2,3
29,11
6,3
30,32
Bemerkung
int. RW Abwasser / Ist
int. RW Abwasser / Plan
int. RW Abwasser / Plan
Der Anstieg der geplanten Abschreibung 2012 gegenüber dem Istwert 2010 ist begründet durch geplante Inbetriebnahmen von Investitionen. Des Weiteren wurde im Plan eine Indexsteigerung von 2% für 2012 unterstellt.
Die Kostenverteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasser stellt sich wie folgt dar:
%
€
Insgesamt
100
66.729.000
Schmutzwasser
50,49
33.694.443
Niederschlagswasser
49,51
33.034.557
• Verzinsung
Zu den Kosten gehört gemäß § 6 Absatz 2 KAG eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals.
Die kalkulatorische Verzinsung wird vom Anschaffungswert, vermindert um die Beiträge und Zuschüsse Dritter, vorgenommen. Der Zinssatz beträgt 4,97 % und basiert auf einem langfristigen Durchschnittswert der
Zinsentwicklung (Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten). Im Folgenden ist eine
zeitliche Entwicklung der kalkulatorischen Zinsen aufgeführt:
Jahr
2010
2011
2012
€
Veränderung Zinssatz
in %.
67.181.797
1,0
5,48
67.700.000
0,8
5,29
62.046.000
-8,4
4,97
Seite 5
% an den Gesamtkosten
31,24
31,38
28,20
Bemerkung
int. RW Abwasser / Ist
int. RW Abwasser / Plan
int. RW Abwasser / Plan
Abwassergebührenkalkulation 2012
Die kalkulatorischen Zinsen sinken in erster Linie verursacht durch den sinkenden kalk. Zinssatz (4,97% statt
5,29 %).
Der Umlagenschlüssel zur Verteilung der kalkulatorischen Zinsen auf Schmutz- und Niederschlagswasser
wird aus betriebsspezifischen Angaben ermittelt. Somit ergibt sich folgende Verteilung:
%
€
2.1.4
Insgesamt
100
62.046.000
Schmutzwasser
50,49
31.329.788
Niederschlagswasser
49,51
30.716.212
Abwasserabgabe
Nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) bzw. Landeswassergesetz (LWG) ist für die Einleitung von geklärtem Schmutzwasser und von Niederschlagswasser in Gewässer eine Abwasserabgabe zu zahlen, die
gemäß § 65 LWG in die Gebührenbedarfsberechnung eingerechnet wird.
Folgende zeitliche Entwicklung ergibt sich:
Jahr
€
2010
2011
2012
6.141.348
5.211.000
5.221.000
Veränderung in % % an den Gesamtkosten
0,0
2,86
-15,2
2,42
0,2
2,37
Bemerkung
int. RW Abwasser / Ist
int. RW Abwasser / Plan
int. RW Abwasser / Plan
Die Aufteilung erfolgt nachfolgend auf Schmutz- und Niederschlagswasser:
%
€
Insgesamt
100
5.221.000
Schmutzwasser
54,41
2.835.476
Niederschlagswasser
45,59
2.385.524
2.2 Abzusetzende Einnahmen
2.2.1 Allgemeine Einnahmen
Grundlagen der Berechnung der Einnahmen sind die Ansätze des int. RW Abwasser 2012. Danach betragen
die geplanten allgemeinen Einnahmen 7.088.968 €. Dem entspricht folgende zeitliche Entwicklung:
Jahr
€
Veränderung in %
% an den
Gesamteinnahmen
Bemerkung
2010
2011
2012
15.807.388
7.277.430
7.088.968
52,7
-54,0
-2,6
7,77
3,68
3,52
int. RW Abwasser / Ist
int. RW Abwasser / Plan
int. RW Abwasser / Plan
Die allgemeinen Einnahmen werden über die Gebührensätze der Leistungen für Dritte, Abwasseruntersuchungen für Dritte, Entleerung von Schmutzwassergruben und Kostenersatz erzielt. Diese Einnahmen sind
bei der Ermittlung der Kanalbenutzungsgebühren von den Gesamtkosten abzusetzen.
Die Differenz zwischen dem Istwert 2010 und den Planwerten in 2011 und 2012 ergibt sich aus Einmaleffekten in 2010. 2010 wurden nicht benötigte Rückstellungen für den Tarifvertragswechsel (5,3 Mio. EUR) sowie
Abwasserabgabe (1,1 Mio. EUR) aufgelöst.
Seite 6
Abwassergebührenkalkulation 2012
2.2.2 Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen aus den Vorjahren und Entnahmen aus der kameralen
Rücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Stand der Rücklage zum 31.12.2010
0,00 €
Entnahme 2011
0,00 €
Zuführung 2011
1.400.000,00 €
Stand der Rücklage zum 31.12.2011
1.400.000,00 €
Im Jahr 2011 ist eine Zuführung zur kameralen Rücklage in Höhe von 1,4 Mio. EUR geplant. Dies resultiert
aus der Kanalsanierungsrückstellung, die im Jahr 2009 in Höhe von 10,7 Mio. EUR eingestellt wurde. Die definierten Maßnahmen werden rund 1,4 Mio. EUR günstiger umgesetzt. Gemäß Handelsrecht dürfen jedoch
keine neuen Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden. Die 1,4 Mio. EUR müssen gegenüber der Kapitalrücklage aufgelöst werden. Nach KAG möchte die StEB jedoch die 1,4 Mio. EUR für die Kanalsanierung
verwenden, ohne dass dies für den Gebührenzahler zu Aufwand führt.
Wie 2011 wird wieder eine Kostenunterdeckung für das Jahr 2012 bewusst eingeplant. Diese Unterdeckung
beläuft sich auf 17.733.023 €. Sie kann auch über künftige Gebührenberechnungen nicht mehr erstattet werden. Der Verzicht auf höhere Gebühreneinnahmen bewirkt eine Verschlechterung des Cash Flow und reduziert den Innenfinanzierungsspielraumes der StEB. Dies führt zu einem steigenden Nettokreditbedarf.
Jahr
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Geplante Entnahme
aus den Rücklagen
€
18.342.478
15.699.200
16.990.174
28.612.634
17.331.757
9.701.930
4.746.644
0
Tatsächliche Entnahme Kostenüberdeckungen (+)/
der Rücklagen
-unterdeckung (-)
€
€
18.262.724
0
12.783.924
0
8.300.264
0
13.143.640
0
5.467.370
10.205.426
7.184.956
-3.565.005
-10.852.166
-22.384.326
-16.399.495
-17.931.563
-17.733.023
Zuführung Rücklage
€
1.400.000 €
2.3 Schmutzwassermenge
Bei der Gebührenbedarfsermittlung ist die von der Rheinenergie AG vom September 2010 bis August 2011
prognostizierte Frischwassermenge für 2011 zugrunde gelegt. Aufgrund der Erfahrungen werden die erwarteten Brunnenförderungen und Absetzungen berücksichtigt. Basierend auf der letzten Prognose der Stadtentwässerungsbetriebe Köln wird in der Berechnung ein geplanter Wert in Höhe von 65.000.000 m³ für das Jahr
2012 angenommen. Die zeitliche Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Jahr
2007
Basis
(2007)
2008
2009
2010
2011
2012
(2008)
(2009)
(2010)
(2010)
(2011)
Schmutzwassermenge m³ Veränderung in %
69.360.112
-2,49
67.577.983
66.171.625
64.263.944
65.000.000
65.000.000
Seite 7
-2,57
-2,08
0,50
1,14
0
Bemerkung
Veranlagung
Veranlagung
Veranlagung
Veranlagung
Geschätzt
Geschätzt
Abwassergebührenkalkulation 2012
2.4 Größe der befestigten Grundstücksfläche
Grundlage für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ist die Grundstücksfläche, die zu Beginn des
Kalenderjahres 2012 an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein wird. Aufgrund der bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln vorliegenden Selbsterklärungen der Grundstückeigentümer, Ämter und stadtnahen Liegenschaften zur befestigten Fläche, wird für 2012 die befestigte Fläche (einschließlich Straßenfläche) mit 71.100.000 m² veranschlagt, wobei 22.259.320 m² auf Straßenflächen in städtischer Baulast entfallen.
Die zeitliche Entwicklung der Flächengröße jeweils zum Jahresanfang gestaltet sich wie folgt:
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
m²
insgesamt
69.725.251
69.862.000
70.308.040
71.180.827
70.900.000
71.100.000
71.100.000
Veränderung in %
2,20
0,20
0,64
1,24
-0,39
0,28
0,00
davon m²
Straßenfläche
22.276.293
22.345.828
22.125.764
22.173.847
22.259.320
22.259.320
22.290.967
Veränderung in %
6,4
0,3
-1,0
0,2
0,4
0
0,1
davon m² Grundstücksfläche
47.448.958
47.516.172
48.182.276
49.006.980
48.640.680
48.840.680
48.809.033
Veränderung
in %
0,4
0,1
1,4
1,7
-0,7
4,1
-0,1
3. Gebührenberechnung
3.1 Zusammenstellung der Kosten und Einnahmen für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteilen
Insgesamt
SchmutzWasser
€
34.696.187
51.359.804
Abschreibungen
Verzinsung
Abwasserabgabe
Gesamtkosten
Abzusetzen :
Allgemeine Einnahmen
Entnahme Rücklage
Geplante Unterdeckung
Gesamtabzugsbetrag
Gebühreneinnahmen
Personalkosten
Betriebs-, Unterhaltungsund Sachkosten
%Anteil
NiederschlagsWasser
%Anteil
€
18.250.442
28.121.289
52,60
54,75
€
16.445.745
23.238.515
47,40
45,25
66.729.000
62.046.000
5.221.000
220.051.991
33.694.443
31.329.788
2.835.476
114.231.438
50,49
50,49
54,41
51,91
33.034.557
30.716.212
2.385.524
105.820.553
49,51
49,51
45,59
48,09
7.088.968
1.400.000
17.733.023
24.821.991
193.830.000
3.529.711
700.000
8.621.713
12.151.424
101.400.000
49,79
50,00
48,62
48,95
52,31
3.559.257
700.000
9.111.310
12.670.567
92.430.000
50,21
50,00
51,38
51,04
47,69
(Differenzen ergeben sich aus Rundungen)
3.1.1
Zeitliche Entwicklung der Gesamtkosten und der Gebühreneinnahmen
Bei den nachfolgenden Werten handelt es sich um absolute Angaben in €. Rückschlüsse zur jeweiligen Gebührenhöhe sind nicht möglich, da die Relation durch die Parameter Frischwassermenge sowie bebaute und
befestigte Grundstücksfläche entsprechend verändert wird. Die Differenz der Gebühreneinnahmen (Kanalbenutzungsgebühren) wird durch die allgemeinen Einnahmen und durch die geplante Unterdeckung ermittelt.
Insgesamt:
Jahr
2010
2011
2012
Gesamtkosten
215.068.933
215.727.993
220.051.991
Veränd.
1,44
0,31
2,00
Gebühreneinnahmen
187.756.557
190.519.000
193.830.000
Seite 8
Veränd.
2,9
1,5
1,7
Bemerkung
int. RW Abwasser / Ist
int. RW Abwasser / Plan
int. RW Abwasser / Plan
Abwassergebührenkalkulation 2012
3.1.2 Ermittlung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser
•
Gebühr je m³ eingeleitetes Schmutzwasser:
Gebühreneinnahmen €
Frischwassermenge in m³
Gebühr für Schmutzwasser pro m³
•
101.400.000
65.000.000
1,56 €
Gebühr je m² angeschlossene bebaute und befestigte Fläche:
Gebühreneinnahmen €
Angeschlossene befestigte Fläche m²
Gebühr für Niederschlagswasser pro m²
92.430.000
71.100.000
1,30 €
3.1.3 Ermittlung des ideellen Gebührensatzes
Der sogenannte ideelle Gebührensatz beruht auf der Berechnung, dass nur Schmutzwasser die Bemessungsgrundlage wäre. Sie dient ausschließlich als Kennzahl zum interkommunalen Vergleich mit solchen Kommunen,
die keine getrennten Abwassergebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser ausweisen. Die Ermittlung des Einheitsgebührensatzes wird auf Dauer entbehrlich sein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
hat am 17.06.2008 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.12.2007 zur verbindlichen Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ bestätigt. Daher werden auf Dauer alle Kommunen einen getrennten
Gebührenmaßstab einführen müssen. Um diesen Gebührensatz zu ermitteln, müssen die von der Stadt zu
tragenden Entwässerungsgebühren (Straßenentwässerung) berechnet und abgezogen werden. Die geplante
Fläche der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen städtischen Straßen beträgt 22.290.967 m². Daher
entfallen folgende Gebühren auf den Straßenanteil der Stadt Köln, welche einem Anteil von rund 14,95 % der
gesamten Gebühreneinnahmen entsprechen:
Fläche
m²
22.290.967
Gebühr Niederschlagswasser
€/m²
1,30
Gebührenanteil Stadt Köln
€
28.978.257
Die Berechnung des ideellen Gebührensatzes ergibt einen Wert von 2,54 €.
Gebühreneinnahmen €
Abzüglich Straßenanteil der Stadt Köln
Verbleibende Gebühreneinnahmen
dividiert durch Schmutzwasser m³
ideeller Gebührensatz pro m³
193.830.000
28.978.257
164.851.743
65.000.000
2,54 €
3.1.4 Zeitliche Entwicklung der Gebührensätze
Jahr
Schmutzwasser
2007
2008
2009
2010
2011
2012
m³
1,32 €
1,36 €
1,43 €
1,49 €
1,52 €
1,56 €
Veränd.
%
0
3
5,1
4,2
2,0
2,6
Niederschlagswasser
m²
1,18 €
1,21 €
1,24 €
1,28 €
1,29 €
1,30 €
Seite 9
Veränd.
%
0
2,5
2,5
3,2
0,8
0,8
ideelle
Gebühr
m³
2,11 €
2,20 €
2,31 €
2,43 €
2,49 €
2,54 €
%
0,5
4,2
5,0
4,8
2,5
2,0
Abwassergebührenkalkulation 2012
3.2
Sonstige Gebührensätze für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage
3.2.1 Tarif 1.1.2 für Einleitung von in Kleinkläranlagen vorgereinigtes Schmutzwasser und in Regenwasserkanäle genehmigte eingeleitete Wassermengen, die nicht unter den Gebührentarif 1.1.3 fallen.
Dieser Gebührentarif deckt die Einleitung von in Kleinkläranlagen vorgereinigtem Schmutzwasser in städtische Regenwasserkanäle ab. Die Stadtentwässerungsbetriebe übernehmen in diesen Fällen keine Abwasserreinigung und können deshalb diese Kosten den Gebührenpflichtigen nicht anlasten; es wird also eine Teilgebühr erhoben. Weiterhin beinhaltet dieser Gebührentarif die Einleitung von genehmigten eingeleiteten Wassermengen über die städtischen Regenwasserkanäle in den Vorfluter, die nicht unter den Gebührentarif 1.1.3
fallen.
Die Berechnung des Gebührensatzes erfolgt in drei Schritten:
Ermittlung der Kosten der Abwasserreinigung und der ansetzbaren Kosten
Ermittlung des Prozentsatzes für Transport des Abwassers und
Ermittlung des Gebührensatzes durch Gegenüberstellung des ermittelten Prozentsatzes mit der
Schmutzwassergebühr.
Die Kosten für den Abwasserableitung betragen aufgrund der betriebsspezifischen Angaben 64,62%. Der
Gebührensatz beträgt 1,56 € x 64,62 % somit gerundet 1,01 €.
3.2.2 Tarif 1.1.3 für Einleitung von nicht genutztem Grundwasser
In der Regel wird der Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage nicht zugestimmt, da die
Entwässerungseinrichtungen hierdurch beeinträchtigt werden können. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen muss die Abführung von möglichst geringen Mengen über die Kanäle für kurze Zeit zugestanden
werden. Die Gebühr ermittelt sich aus den Gesamtkosten des Wirtschaftsplanes der Abwasserableitung ohne
die Personalkosten und kalkulatorischen Kosten.
Art der Kosten
Betriebs- / Verwaltungskosten
Verrechnung Umlagen
Abwasserabgabe
Summe
Bezugsjahr
2012
2012
2012
int. RW Abwasser €
22.499.908
4.314.950
2.987.000
29.801.857
Gebühr für nicht genutztes Grundwasser:
€
29.801.857
:
m³
65.000.000
=
0,458
€/m³
0,46
3.2.3 Einleitung von Stoffen an der Einlassstelle im Klärwerk Stammheim, Entsorgung von Schlamm
aus Kleinkläranlagen sowie Abwasser aus abflusslosen Gruben gemäß der Schmutzwassergrubensatzung
Bei dieser Berechnung müssen die Kosten, die ausschließlich für die Einlassstelle anfallen, direkt dieser Kostenstelle zugerechnet werden. Der sich im Klärwerk Stammheim ergebene Reinigungsaufwand muss entsprechend der Belastung des Abwassers differenziert betrachtet werden. Es handelt sich um Schmutzwasser und
Schlamm aus Sickerschächten, Schlammfängen, gewerblichen Sammelbehältern und Chemietoiletten. Die
Entsorgung häuslicher Schmutzwassergruben ist in der Schmutzwassergrubensatzung geregelt.
.
Zur Berechnung der folgenden Gebührentarife
1.3 Einleitung von durch Transportfahrzeuge angeliefertem Schmutzwasser und Schlamm
aus Sickerschächten, Schlammfängen, gewerblichen Schlammbehältern und Chemietoiletten je m³,
2.1 Entsorgung von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen je m³ ,
2.2 Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben je m³ nach dem Abfuhrmaßstab
muss zunächst die Menge und die Beschaffenheit der angelieferten Abwässer ermittelt werden.
Seite 10
Abwassergebührenkalkulation 2012
Für 2012 wird insgesamt mit einer Gesamtmenge von 8.325 m³ gerechnet. Diese teilen sich folgendermaßen
auf:
Geschätzte Entsorgungsmengen
Schlamm aus Kleinkläranlagen
Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
Sonstige Einleitungen an der Fäkalieneinlassstelle
m³
1.945
5.000
2.000
8.945
%
21,74
55,90
22,35
100,00
Die Angaben der geschätzten Entsorgungsmengen für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser
aus abflusslosen Gruben sind für 2012 geplant und wurden anhand der Ausschreibung ermittelt. Dabei werden die Erfahrungswerte der Vorjahre genutzt. Bei der Ermittlung des Gebührensatzes für Fäkalschlamm aus
Kleinkläranlagen wird unterstellt, dass die Schlämme eine Trockensubstanz von 1,70 % und bei Abwasser
aus abflusslosen Gruben 0,45 % gegenüber normal verschmutztem Abwasser (0,09 %) aufweisen. Außerdem
wird der BSB5 -Wert statt mit 300 mg/l mit 5.000 mg/l bei Fäkalschlamm und Abwasser aus abflusslosen Gruben mit 1500 mg/l angenommen. Die Berechnung der nachfolgenden Gebührentarife ist den Anlagen 4 und 5
zu entnehmen.
Tarif
1.3
2.1
2.2
Einleitung von durch Transportfahrzeuge angeliefertem
Schmutzwasser und Schlamm aus Sickerschächten,
Schlammfängen, gewerblichen Schlammbehältern und
Chemietoiletten
Entsorgung von Kleinkläranlagen
Entsorgung von abflusslosen Gruben nach dem Abfuhrmaßstab
2011
20,78 €/m³
2012
19,19 €/m³
37,36 €/m³
32,27 €/m³
38,08 €/m³
33,01 €/m³
4. Gebühren für Abwasseruntersuchungen
Die Gebührensätze sind in der Anlage 3, Ziffer 3.1 – 3.6 dargestellt. Hierzu wurden die verschiedenen Arbeitsschritte der Analysen detailliert in Minuten erfasst und in eine Gebührenbedarfsberechnung übernommen. Die Preise und die Berechnung der einzelnen Parameter ergeben sich aus den beigefügten Anlagen 6,
6a, 6b und 6c.
5. Gebühren für die Fahrzeuge
Diese Gebührensätze wurden in 1998 erstmals in den Gebührentarif der Anlage 3, Ziffer 4.1 – 4.14, der Abwassergebührensatzung aufgenommen und für 2012 fortgeschrieben. Die Berechnung der Gebühren für die
Fahrzeuge der Betriebsbereiche ist in der Anlage 7 aufgeführt.
6. Zeitaufwandsgebühr je angefangene Stunde
Die in Anlage 3 im Gebührentarif unter Ziffer 5 angesetzten Personalkosten sind sowohl für den Bereich des
Abwasserinstitutes als auch für die anderen Arbeiten anzusetzen. Die Personalkostenstundensätze wurden
erstmalig auf Basis des neuen Tarifvertrags TV-V berechnet. Die Berechnung der Zeitaufwandsgebühr je angefangene Stunde ist in der Anlage 11 aufgeführt.
7. Gebühren für die Ausstellung von Kanalanschlussscheinen und die Abnahme von Anschlusskanälen
Die Tarife für die Kanalanschlussscheine erfassen den verwaltungstechnischen Aufwand für die Erteilung der
Auskünfte, der Zustimmung für die Anschlussarbeiten sowie der Abnahme des Hausanschlusses durch die
Betriebsabteilung. Da diese Arbeiten nicht nur im Sonderinteresse des Anschlussnehmers erfolgen, sondern
auch dem Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen dienen, wird das öffentliche Interesse bei der Gebührenmessung durch die Ansetzung von nur 50 % der Kosten berücksichtigt.
Seite 11
Abwassergebührenkalkulation 2012
Die Ermittlung der Kosten ergibt sich aus der Anlage 8. Durch die teilweise Zuordnung der Kosten zu dem
Kostenverursacher wird die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entlastet.
Hierfür erfolgt eine Festsetzung der folgenden Gebührentarife:
8.
Kanalanschlussschein mit Zustimmung und Abnahme
340,64 €
8. Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung für eine vorübergehende geringfügige Einleitung für
bis zu 5 m³ und bis zu 30 m³ und für mehr als 30 m³ für Tarife 1.1.4, 1.1.5 und 1.1.6
Die Praxis hat gezeigt, dass der verwaltungsmäßige Aufwand für die Spitzabrechnung von kleineren vorübergehenden genehmigten Einleitungen sehr erheblich ist. Betroffen sind davon vor allem kleinere Straßenfeste und kleinere Baustellen. Der überwiegende Teil der Straßenfeste kommt nicht über 5 m³ und die kleinen Baustellen kommen nicht über 30 m³. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist verbunden mit einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand von ca. 30-50 Minuten (Tarif 5.2, Beschäftigte Entgeltgruppe
TV-V 9, = 43,44 €: 2 = 21,72 €). Für die Genehmigung der vorübergehenden Einleitung ist es daher sinnvoll, die Gebühren für Schmutzwassermengen von 1 m³ - 5 m³ (7,80 € plus Verwaltungsaufwand 21,72 €)
pauschal auf 29,00 € und für 5 m³ - 30 m³ (46,80 € plus Verwaltungsaufwand 21,72 €) pauschal auf 68,00 €
festzusetzen. Bei der Spitzabrechnung ist ein doppelter Zeitaufwand für die Abwicklung der Genehmigung
notwendig, sodass neben der verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühr eine Stunde in Höhe von
43,44 € in Ansatz gebracht wird. Nicht einbezogen in die Kalkulation der Pauschale werden die Kosten der
Betriebsabteilung, die primär dem Schutz der öffentlichen Abwasseranlage dienen.
9. Änderung der Gebührensatzungen
Von der Gebührensatzung für das Jahr 2012 abweichende Formulierungen und Regelungen sind, soweit
es sich um Ergänzungen handelt, in der Anlage 3 fett geschrieben; soweit es sich um Streichungen handelt, sind diese in der Anlage 3 nicht mehr erkennbar.
9.1 Veränderung des Quellenhinweises
Als Quellenhinweis für die jeweiligen zu Grunde liegenden Landesgesetze wurde auf die Bekanntmachung
im Gesetz- und Verordnungsblatt „GV NRW“ geändert, um auf Dauer für alle Satzungen eine einheitliche
Zitierweise zu erwirken. Des Weiteren wurden die geänderten Gesetzesregelungen eingepflegt.
9.2 Ergänzung des Begriffs Kommunalunternehmen
An verschiedenen Stellen wurde zur Vereinheitlichung der Begriff „Kommunalunternehmen“ zu dem Namen
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ergänzt.
9.3 Bezugszeitraum für Schmutzwasser
Aufgrund der EDV-technischen Vorgaben für den Grundbesitzabgabenbescheid für 2012 wird auf den
Frischwasserverbrauch in dem Zeitraum von September 2010 bis August 2011 zurückgegriffen.
„Im Falle des § 2 Absatz 2 Buchstabe a) gilt die Wassermenge als im Schmutzwassereinleitungsjahr für
das Grundstück geliefert, die von dem Wasserversorgungsunternehmen für alle Abrechnungszeiträume
festgestellt und berechnet wurde, deren Ende in den Zeitraum von September Schmutzwassereinleitungsjahr (2010) bis August des dem Veranlagungszeitraum vorhergehenden Jahres (2011) fällt.“
9.4 Änderungen in den Gebührentarifen
Einführung eines Gebührentarifes 2.3
Der Tarif 2.3 „Zulage zu 2.1 und 2.2 für die Notentsorgung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Klärwerks Weiden, montags bis freitags von 20 Uhr bis 6 Uhr“
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Abwassergebührenkalkulation 2012
wird in Höhe von 160 € eingeführt.
Bisher besteht für Besitzer von abflusslosen Gruben kein Anreiz, die Entsorgung zu den üblichen Öffnungszeiten des Klärwerks Weiden durchführen zu lassen. Dies führt insbesondere mit Beginn von Schönwetterperioden beispielsweise bei Kleingartenanlagen, Vereinsheime u. ä. zu kurzfristigen Entsorgungen an
Wochenenden. Dies wiederum löst neben Preiszuschlägen beim Transporteur den Arbeitseinsatz im Rahmen von Überstunden beim Kontrolltechniker der zuständigen Betriebsabteilung und bei der Annahmestelle
am Klärwerk Weiden aus.
Somit dient die Gebühr der Lenkung des Bedarfs und der Gebührengerechtigkeit. Bisher wurden die Mehrkosten auf alle Gebührenzahler verteilt. Die Höhe des Tarifes misst sich an den durchschnittlich im letzten
Jahr entstandenen Mehrkosten.
Im Tarif 3.4.1.10 muss ein „je“ ergänzt werden.
Im Tarif 4.2.1 muss die 2-Mann-Bedienung durch „3“-Mann-Bedienung ersetzt werden.
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