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Anlage 2 Abwassergebührensatzung 2012.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 2 Abwassergebührensatzung 2012.pdf
Größe
590 kB
Erstellt
31.12.14, 09:16
Aktualisiert
24.01.18, 04:10

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Inhalt der Datei

TOP 1.1 Anlage 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Entwicklung der Kölner Abwassergebühren von 1995 bis 2012 in € Entwicklung der Lebenshaltungskosten Entwicklung der Abwassergebühren in der BRD (Quelle: destatis) 1,80 140 1,60 1,49 1,43 1,43 1,36 1,30 1,20 1,20 1,29 1,23 1,20 1,20 1,56 130 1,43 1,43 1,40 1,52 1,11 1,11 1,23 1,23 1,23 1,15 1,10 1,10 1,10 1,10 1,32 1,32 1,23 1,18 1,18 1,36 1,21 1,24 1,28 1,29 1,30 120 1,10 1,00 110 0,80 0,60 100 0,40 90 0,20 0,00 80 1995 1996 1997 Schmutzwasser €/m³ 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Niederschlagswasser €/m² angeschl. Fläche 2004 2005 2006 2007 Verbraucherpreisindex 2008 2009 2010 Abwasserpreisindex 2011 2012 Abwassergebührenindex Köln Abwassergebührenkalkulation 2012 und Satzungsänderungen 2012 Abwassergebührenkalkulation 2012 Abwassergebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 1. Zusammenfassung Gebührenrechnung Ist 2010 € 34.578.292 42.903.552 Plan 2011 € 34.734.924 45.282.069 Plan 2012 € 34.696.187 51.359.804 64.263.944 67.181.797 6.141.348 62.800.000 67.700.000 5.211.000 66.729.000 62.046.000 5.221.000 Gesamtkosten 215.068.933 215.727.993 220.051.991 Allgemeine Einnahmen Kanalbenutzungsgebühren Gesamteinnahmen Kostendeckung Entnahme aus der Rücklage 15.807.388 187.756.557 203.563.945 94,65% 0 7.277.430 190.519.000 197.796.430 91,69% 0 7.088.968 193.830.000 200.918.968 91,31% 1.400.000 Kostenüberdeckung + / unterdeckung - -11.504.987 -17.931.563 -17.733.023 Gesamteinnahmen einschl. Rücklagen Kostendeckung 203.563.945 197.796.430 202.318.968 94,65% 91,69% 91,94% 51,43% 51,89% 52,31% Gebühreneinnahmen SW Frischwassermenge m³ Schmutzwassergebühr mit Auflösung der Rücklagen 96.565.058 64.634.068 1,49 98.800.000 65.000.000 1,52 101.400.000 65.000.000 1,56 Verteilungsschlüssel NW Gebühreneinnahmen NW befestigte Fläche m² Niederschlagswassergebühr mit Auflösung der Rücklagen 48,57% 91.191.499 71.051.318 1,28 48,11% 91.719.000 71.100.000 1,29 47,69% 92.430.000 71.100.000 1,30 Personalkosten Betriebs- Unterhaltungs- und Sachkosten Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Verzinsung Abwasserabgabe Verteilungsschlüssel SW Aufgrund der Kostenprognose, ist für das Jahr 2012 ein Anstieg der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vorgesehen. Trotzdem wird in 2012 mit einer geplanten Kostenunterdeckung von rd. 17,7 Mio. € gerechnet. Gemäß § 6 KAG können diese Kostenunterdeckungen nicht in Folgejahren vom Gebührenzahler eingefordert werden. Dieser Verzicht von Gebühreneinnahmen erzeugt eine Verschlechterung des Cash Flow, sowie des Innenfinanzierungsspielraumes der StEB. Als Ergebnis hieraus ergibt sich ein steigender Nettokreditbedarf. Seite 1 Abwassergebührenkalkulation 2012 1.1 Zentrale Gebührentarife Ziffer Gebührentarif 1.1.1 Schmutzwasser je m³ 1.2 1.3 2.1 2.2 Leistung Niederschlagswasser je m² angeschlossener befestigter Fläche Einleitung von durch Transportfahrzeuge angeliefertem Schmutzwasser und Schlamm aus Sickerschächten, Schlammfängen, gewerblichen Schlammbehältern und Chemietoiletten je m³ Entsorgung von Kleinkläranlagen je m³ Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben je m³ nach dem Abfuhrmaßstab Gebühr 2011 € Gebühr 2012 € 1,52 1,56 1,29 1,30 20,78 19,19 37,36 32,27 38,08 33,01 1.2 Die Gebühren am Beispiel eines 4 Personenhaushaltes • Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser pro Jahr Beispielsweise hat eine vierköpfige Familie, bei der ein statistischer Schmutzwasseranfall von 121,91 m³ und eine zuzuordnende Fläche von 111,02 m² (Einfamilienhaus) zugrunde gelegt werden, bei Kanalanschluss mit folgenden Gebühren zu rechnen: Satz Schmutzwasser: Niederschlagswasser Kanalbenutzungsgebühr: 1995 1,43 € 1,20 € 2012 1,56 € 1,30 € Mengen 1995 2012 150,00 m³ 121,91 m³ 100,00 m² 111,02 m² Gebühr 1995 2012 214,50 € 190,18 € 120,00 € 144,33 € 334,50 € 334,51 € Verglichen mit 1995 ist die Frischwassermenge von 79,98 Mio. m³ auf 65,00 Mio. m³ gesunken. Umgerechnet auf die vierköpfige Familie ergibt sich dadurch eine Frischwasserbezugsmenge von 121,91 m³. Die privaten versiegelten Flächen sind von 44,0 Mio. m² auf 48,8 m² gestiegen. Mit 334,51 € pro Musterhaushalt und Jahr liegen sie auf dem Musterhaushaltsniveau von 1995. • Entsorgung durch Kleinkläranlage pro Jahr Die 4-köpfige Familie hat beispielsweise bei einer vorhandenen Kleinkläranlage - es wird ein durchschnittlicher Anfall von 5 m³ Schlamm aus Kläranlagen angenommen - folgende Gebühr zu zahlen: 38,08 €/m³ x 5 m³ = 190,40 € • Entsorgung durch abflusslose Gruben pro Jahr Bei abflusslosen Gruben hat die vierköpfige Familie statistisch bei einer Anrechnung von 80% des Frischwasserverbrauchs folgende Jahresgebühr zu erwarten: 121,91 m³ x 0,8 x 33,01 €/m³ = 3.219,40 € Für 2012 wird für Gruben eine Gebühr nach dem Abfuhrmaßstab kalkuliert. Die finanzielle Belastung wird insbesondere durch den Anschluss weiterer Gebiete an den Kanal weiterhin sehr hoch bleiben, da die auf diese Entsorgungsart entfallenden Kosten auf die verbleibenden Nutzer verteilt werden. Alternative Entsorgungsmöglichkeiten sind hier allerdings zum Teil nicht gegeben, da die Kanalisierung bestimmter Bereiche unverhältnismäßig teuer wäre. Häufig liegen die zu entwässernden Grundstücke in Wasserschutzzonen, so dass auch eine Verrieselung durch Kleinkläranlagen nicht in Betracht kommt. 1.3 Eckdaten Bei der Gebührenbedarfsermittlung ist die von der Rheinenergie AG vom September 2010 bis August 2011 geplante Frischwassermenge zugrunde gelegt. Basierend auf der letzten Prognose der StadtentwässeSeite 2 Abwassergebührenkalkulation 2012 rungsbetriebe Köln wird in der Berechnung ein geplanter Wert in Höhe von 65.000.000 m³ (Ist 2010 = 64.634.068 m³) für das Jahr 2012 angenommen. Der Prozentsatz für die kalkulatorische Verzinsung wurde mit 4,97 % (5,29%) festgelegt und entspricht dem 20 jährigen Durchschnitt der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten. Die Stadt Köln ist von dieser Berechnungsmethode seit 2010 abgewichen und stellt den StEB 6,50 % für das Trägerdarlehen in Rechnung. Es wurden alle Einsparmöglichkeiten im Rahmen der Bauplanung und Bauausführung sowie in der Bauunterhaltung wahrgenommen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wählen stets die technisch wirtschaftlichste Lösung. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein hoher Anteil der Kosten gar nicht bzw. nur gering zu beeinflussen ist. Allein die kalkulatorischen Kosten betragen 58,5 % (60,5 %) der Gesamtkosten. Allgemeine Grundlage der Kalkulation ist die Kostenermittlung des internen Rechnungswesens für den Bereich Abwasser (im Folgenden int. RW Abwasser). 1.4 Allgemeine Grundlagen Nach den §§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) sollen die Gebühren so festgelegt werden, dass die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung gedeckt sind. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Stadtentwässerungsbetriebe Köln zählen u. a. Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten für den laufenden Betrieb, die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung) sowie die an das Land zu zahlende Abwasserabgabe. Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Gebührenrechnung erfolgt auf der Grundlage der Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert sowie der Verzinsung vom Restbuchwert der Anschaffungskosten (abzüglich Anteile Dritter) und entspricht somit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum KAG. Die Kosten werden in einem Plan-Betriebsabrechnungsbogen aus dem int. RW Abwasser zusammengetragen. Zur Ermittlung der jeweiligen Gebührensätze werden die Kosten nach verschiedenen Kostenschlüsseln aus betriebsspezifischen Angaben ermittelt und aufgeteilt. 2. Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage 2.1 Kostenverteilung Schmutzwasser und Niederschlagswasser 2012 entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 220.051.991 € (2011 =215.727.993 €) Die Kosten werden auf die beiden Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser verteilt. Die Verteilung der Kosten der Klärwerke erfolgt nach der im Klärwerk gereinigten Menge Abwasser. Die Menge des in den Klärwerken gereinigten Niederschlagswassers wird durch Differenzberechnung ermittelt, indem von der gesamten gereinigten Abwassermenge die berechnete Frischwassermenge abgezogen wird. Diese Berechnung (Mittelwert 2000-2010) bildet den nachfolgenden Maßstab für die Kostenverteilung. Schmutzwasser 69,43 % Niederschlagswasser 30,57 % Der Verteilungsschlüssel für die Kosten des städtischen Kanalnetzes auf Schmutz- und Niederschlagswasser ist 1995 ermittelt worden. Das Stadtgebiet Köln wird zu 94 % über ein Mischsystem entwässert. Eine direkte Zuordnung der Kosten auf Schmutz- und Niederschlagswasser ist aus diesem Grunde nicht möglich. Um einen eindeutigen Verteilungsschlüssel zu erhalten, müsste für das gesamte Stadtgebiet ein fiktives Trennsystem als Entwässerungssystem festgelegt, dimensioniert und kalkuliert werden. Der Berechnungsaufwand für eine solche Fiktivberechnung ist enorm und mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten nicht durchführbar. Deshalb wurden drei repräsentative Testgebiete mit: - dichter Bebauungsstruktur, - mittlerer Bebauungsstruktur und - lockerer Bebauungsstruktur ausgesucht. Dabei wurde auch die Größe der Einzugsgebiete gewichtet. Im Endergebnis ergibt sich ein Verteilungsschlüssel für das Kanalnetz von: Schmutzwasser 43 % : Seite 3 Niederschlagswasser 57 % Abwassergebührenkalkulation 2012 2.1.1 Personalkosten Zur Abdeckung des Personalbedarfs sind Mittel in Höhe von 34.696.187 € erforderlich. Folgender Vergleich verdeutlicht die Entwicklung der Gesamtpersonalkosten: Jahr € 2010 2011 2012 34.578.292 34.734.924 34.696.187 Veränderung in % % an den Gesamtkosten -3,18 16,08 0,45 16,10 -0,11 15,77 Bemerkung int. RW Abwasser / Ist int. RW Abwasser / Plan int. RW Abwasser / Plan Die Personalkosten in Höhe von rd. 34,7 Mio. € (Vorjahr 34,7 Mio. €) liegen auf Vorjahresniveau. Die Summe der Personalkosten korrespondiert mit dem Soll-Stellenplan. Risiken wurden in Rückstellungen für Altersteilzeit sowie Pensionen/Beihilfen berücksichtigt. Insgesamt sind die Personalkosten für 2012 knapp kalkuliert worden. In den Personalkosten sind 701 T€ Personalrückstellungen enthalten die nach § 277 (5) HGB n. F. im Wirtschaftsplan im Bereich des Finanzergebnisses ausgewiesen werden müssen. Es handelt sich dabei um Zinsanteile der Personalrückstellung. Die Personalkosten für Schmutz- und Niederschlagswasser werden aus betriebsspezifischen Angaben ermittelt und wie folgt zugeordnet: % € Insgesamt 100 34.696.187 Schmutzwasser 52,60 18.250.442 Niederschlagswasser 47,40 16.445.745 2.1.2 Betriebs-, Unterhaltungs- und sonstige Sachkosten Grundlagen für die Kostenermittlung sind die Ansätze aus dem int. RW Abwasser 2012. Danach betragen die Betriebs-, Unterhaltungs- und Sachkosten 51.359.804 €. Der folgende Vergleich verdeutlicht die zeitliche Kostenentwicklung der Betriebs-, Unterhaltungs- und Sachkosten: Jahr € 2010 2011 2012 42.903.552 45.282.069 51.359.804 Veränderung in % % an den Gesamtkosten -3,05 19,95 5,54 20,99 13,42 23,34 Bemerkung int. RW Abwasser / Ist int. RW Abwasser / Plan int. RW Abwasser / Plan Bei den Kostensteigerungen gegenüber dem Plan 2011 (rd. 6,1 Mio. €) handelt es sich um erhöhte Ansätze im Bereich der Kanalsanierung (Plan 2012: 11.400 T€ zu Plan 2011: 6.016 T€). In den Betriebs-, Unterhaltungs- und sonstige Sachkosten sind 230 T€ Rückstellungen für VKE Personal enthalten, die im Wirtschaftsplan nach § 277 (5) HGB im Finanzergebnis ausgewiesen werden müssen. Der Umlagenschlüssel zur Verteilung der Betriebskosten auf Schmutz- und Niederschlagswasseranteile ist für die einzelnen Sachkonten nach betriebsspezifischen Angaben ermittelt. Damit ergibt sich folgende Verteilung der Betriebskosten: Seite 4 Abwassergebührenkalkulation 2012 % € Insgesamt 100 51.359.804 Schmutzwasser 54,75 28.121.289 Niederschlagswasser 45,25 23.238.515 2.1.3 Kalkulatorische Kosten Die kalkulatorischen Kosten betragen bei der kapitalintensiven Einrichtung der Stadtentwässerungsbetriebe ca. 58,6 % der Gesamtausgaben. Diese bestehen aus den Abschreibungen, die nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer zu errechnen sind, und der Verzinsung des aufgewandten Kapitals. • Abschreibung Abschreibungen sind durch die Tatsache begründet, dass sich die der Leistungserstellung dienende Einrichtung u. a. durch Verschleiß, Überalterung und technische Überholung ständig abnutzt. Sie sollen die entsprechende Wertminderung des Anlagegutes kostenmäßig erfassen und sich auf den Zeitraum der betrieblichen Nutzungsdauer gleichmäßig verteilen. Bei der hier ermittelten Abschreibung wird der Wiederbeschaffungszeitwert (fortgeschriebener Zeitwert) der verschiedenen Anlagegüter der Berechnung zugrunde gelegt. Der Wiederbeschaffungszeitwert entspricht den fiktiven Kosten einer Neuerstellung der abzuschreibenden Anlagen im, für die Gebührenkalkulation maßgeblichen Jahr 2012. Mit Beschluss vom 10.05.2006 hat das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit der Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert bestätigt. Die Wiederbeschaffungszeitwerte wurden ermittelt, indem die Anschaffungskosten der Anlagegüter mittels verschiedener Preisindizes des Statistischen Bundesamtes fortgeschrieben wurden. Der unterschiedlichen technischwirtschaftlichen Nutzungsdauer der verschiedenen Anlagenteile wird durch differenzierte Abschreibungssätze Rechnung getragen. Die Abschreibungssätze und die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagenteile sind als Anlage 9 beigefügt. Es ergibt sich folgende zeitliche Entwicklung: Jahr € 2010 2011 2012 64.263.944 62.800.000 66.729.000 Veränderung in % % an den Gesamtkosten 8,3 29,88 -2,3 29,11 6,3 30,32 Bemerkung int. RW Abwasser / Ist int. RW Abwasser / Plan int. RW Abwasser / Plan Der Anstieg der geplanten Abschreibung 2012 gegenüber dem Istwert 2010 ist begründet durch geplante Inbetriebnahmen von Investitionen. Des Weiteren wurde im Plan eine Indexsteigerung von 2% für 2012 unterstellt. Die Kostenverteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasser stellt sich wie folgt dar: % € Insgesamt 100 66.729.000 Schmutzwasser 50,49 33.694.443 Niederschlagswasser 49,51 33.034.557 • Verzinsung Zu den Kosten gehört gemäß § 6 Absatz 2 KAG eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals. Die kalkulatorische Verzinsung wird vom Anschaffungswert, vermindert um die Beiträge und Zuschüsse Dritter, vorgenommen. Der Zinssatz beträgt 4,97 % und basiert auf einem langfristigen Durchschnittswert der Zinsentwicklung (Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten). Im Folgenden ist eine zeitliche Entwicklung der kalkulatorischen Zinsen aufgeführt: Jahr 2010 2011 2012 € Veränderung Zinssatz in %. 67.181.797 1,0 5,48 67.700.000 0,8 5,29 62.046.000 -8,4 4,97 Seite 5 % an den Gesamtkosten 31,24 31,38 28,20 Bemerkung int. RW Abwasser / Ist int. RW Abwasser / Plan int. RW Abwasser / Plan Abwassergebührenkalkulation 2012 Die kalkulatorischen Zinsen sinken in erster Linie verursacht durch den sinkenden kalk. Zinssatz (4,97% statt 5,29 %). Der Umlagenschlüssel zur Verteilung der kalkulatorischen Zinsen auf Schmutz- und Niederschlagswasser wird aus betriebsspezifischen Angaben ermittelt. Somit ergibt sich folgende Verteilung: % € 2.1.4 Insgesamt 100 62.046.000 Schmutzwasser 50,49 31.329.788 Niederschlagswasser 49,51 30.716.212 Abwasserabgabe Nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) bzw. Landeswassergesetz (LWG) ist für die Einleitung von geklärtem Schmutzwasser und von Niederschlagswasser in Gewässer eine Abwasserabgabe zu zahlen, die gemäß § 65 LWG in die Gebührenbedarfsberechnung eingerechnet wird. Folgende zeitliche Entwicklung ergibt sich: Jahr € 2010 2011 2012 6.141.348 5.211.000 5.221.000 Veränderung in % % an den Gesamtkosten 0,0 2,86 -15,2 2,42 0,2 2,37 Bemerkung int. RW Abwasser / Ist int. RW Abwasser / Plan int. RW Abwasser / Plan Die Aufteilung erfolgt nachfolgend auf Schmutz- und Niederschlagswasser: % € Insgesamt 100 5.221.000 Schmutzwasser 54,41 2.835.476 Niederschlagswasser 45,59 2.385.524 2.2 Abzusetzende Einnahmen 2.2.1 Allgemeine Einnahmen Grundlagen der Berechnung der Einnahmen sind die Ansätze des int. RW Abwasser 2012. Danach betragen die geplanten allgemeinen Einnahmen 7.088.968 €. Dem entspricht folgende zeitliche Entwicklung: Jahr € Veränderung in % % an den Gesamteinnahmen Bemerkung 2010 2011 2012 15.807.388 7.277.430 7.088.968 52,7 -54,0 -2,6 7,77 3,68 3,52 int. RW Abwasser / Ist int. RW Abwasser / Plan int. RW Abwasser / Plan Die allgemeinen Einnahmen werden über die Gebührensätze der Leistungen für Dritte, Abwasseruntersuchungen für Dritte, Entleerung von Schmutzwassergruben und Kostenersatz erzielt. Diese Einnahmen sind bei der Ermittlung der Kanalbenutzungsgebühren von den Gesamtkosten abzusetzen. Die Differenz zwischen dem Istwert 2010 und den Planwerten in 2011 und 2012 ergibt sich aus Einmaleffekten in 2010. 2010 wurden nicht benötigte Rückstellungen für den Tarifvertragswechsel (5,3 Mio. EUR) sowie Abwasserabgabe (1,1 Mio. EUR) aufgelöst. Seite 6 Abwassergebührenkalkulation 2012 2.2.2 Ausgleich von Unter- bzw. Überdeckungen aus den Vorjahren und Entnahmen aus der kameralen Rücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Stand der Rücklage zum 31.12.2010 0,00 € Entnahme 2011 0,00 € Zuführung 2011 1.400.000,00 € Stand der Rücklage zum 31.12.2011 1.400.000,00 € Im Jahr 2011 ist eine Zuführung zur kameralen Rücklage in Höhe von 1,4 Mio. EUR geplant. Dies resultiert aus der Kanalsanierungsrückstellung, die im Jahr 2009 in Höhe von 10,7 Mio. EUR eingestellt wurde. Die definierten Maßnahmen werden rund 1,4 Mio. EUR günstiger umgesetzt. Gemäß Handelsrecht dürfen jedoch keine neuen Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden. Die 1,4 Mio. EUR müssen gegenüber der Kapitalrücklage aufgelöst werden. Nach KAG möchte die StEB jedoch die 1,4 Mio. EUR für die Kanalsanierung verwenden, ohne dass dies für den Gebührenzahler zu Aufwand führt. Wie 2011 wird wieder eine Kostenunterdeckung für das Jahr 2012 bewusst eingeplant. Diese Unterdeckung beläuft sich auf 17.733.023 €. Sie kann auch über künftige Gebührenberechnungen nicht mehr erstattet werden. Der Verzicht auf höhere Gebühreneinnahmen bewirkt eine Verschlechterung des Cash Flow und reduziert den Innenfinanzierungsspielraumes der StEB. Dies führt zu einem steigenden Nettokreditbedarf. Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Geplante Entnahme aus den Rücklagen € 18.342.478 15.699.200 16.990.174 28.612.634 17.331.757 9.701.930 4.746.644 0 Tatsächliche Entnahme Kostenüberdeckungen (+)/ der Rücklagen -unterdeckung (-) € € 18.262.724 0 12.783.924 0 8.300.264 0 13.143.640 0 5.467.370 10.205.426 7.184.956 -3.565.005 -10.852.166 -22.384.326 -16.399.495 -17.931.563 -17.733.023 Zuführung Rücklage € 1.400.000 € 2.3 Schmutzwassermenge Bei der Gebührenbedarfsermittlung ist die von der Rheinenergie AG vom September 2010 bis August 2011 prognostizierte Frischwassermenge für 2011 zugrunde gelegt. Aufgrund der Erfahrungen werden die erwarteten Brunnenförderungen und Absetzungen berücksichtigt. Basierend auf der letzten Prognose der Stadtentwässerungsbetriebe Köln wird in der Berechnung ein geplanter Wert in Höhe von 65.000.000 m³ für das Jahr 2012 angenommen. Die zeitliche Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Jahr 2007 Basis (2007) 2008 2009 2010 2011 2012 (2008) (2009) (2010) (2010) (2011) Schmutzwassermenge m³ Veränderung in % 69.360.112 -2,49 67.577.983 66.171.625 64.263.944 65.000.000 65.000.000 Seite 7 -2,57 -2,08 0,50 1,14 0 Bemerkung Veranlagung Veranlagung Veranlagung Veranlagung Geschätzt Geschätzt Abwassergebührenkalkulation 2012 2.4 Größe der befestigten Grundstücksfläche Grundlage für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ist die Grundstücksfläche, die zu Beginn des Kalenderjahres 2012 an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein wird. Aufgrund der bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln vorliegenden Selbsterklärungen der Grundstückeigentümer, Ämter und stadtnahen Liegenschaften zur befestigten Fläche, wird für 2012 die befestigte Fläche (einschließlich Straßenfläche) mit 71.100.000 m² veranschlagt, wobei 22.259.320 m² auf Straßenflächen in städtischer Baulast entfallen. Die zeitliche Entwicklung der Flächengröße jeweils zum Jahresanfang gestaltet sich wie folgt: Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 m² insgesamt 69.725.251 69.862.000 70.308.040 71.180.827 70.900.000 71.100.000 71.100.000 Veränderung in % 2,20 0,20 0,64 1,24 -0,39 0,28 0,00 davon m² Straßenfläche 22.276.293 22.345.828 22.125.764 22.173.847 22.259.320 22.259.320 22.290.967 Veränderung in % 6,4 0,3 -1,0 0,2 0,4 0 0,1 davon m² Grundstücksfläche 47.448.958 47.516.172 48.182.276 49.006.980 48.640.680 48.840.680 48.809.033 Veränderung in % 0,4 0,1 1,4 1,7 -0,7 4,1 -0,1 3. Gebührenberechnung 3.1 Zusammenstellung der Kosten und Einnahmen für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteilen Insgesamt SchmutzWasser € 34.696.187 51.359.804 Abschreibungen Verzinsung Abwasserabgabe Gesamtkosten Abzusetzen : Allgemeine Einnahmen Entnahme Rücklage Geplante Unterdeckung Gesamtabzugsbetrag Gebühreneinnahmen Personalkosten Betriebs-, Unterhaltungsund Sachkosten %Anteil NiederschlagsWasser %Anteil € 18.250.442 28.121.289 52,60 54,75 € 16.445.745 23.238.515 47,40 45,25 66.729.000 62.046.000 5.221.000 220.051.991 33.694.443 31.329.788 2.835.476 114.231.438 50,49 50,49 54,41 51,91 33.034.557 30.716.212 2.385.524 105.820.553 49,51 49,51 45,59 48,09 7.088.968 1.400.000 17.733.023 24.821.991 193.830.000 3.529.711 700.000 8.621.713 12.151.424 101.400.000 49,79 50,00 48,62 48,95 52,31 3.559.257 700.000 9.111.310 12.670.567 92.430.000 50,21 50,00 51,38 51,04 47,69 (Differenzen ergeben sich aus Rundungen) 3.1.1 Zeitliche Entwicklung der Gesamtkosten und der Gebühreneinnahmen Bei den nachfolgenden Werten handelt es sich um absolute Angaben in €. Rückschlüsse zur jeweiligen Gebührenhöhe sind nicht möglich, da die Relation durch die Parameter Frischwassermenge sowie bebaute und befestigte Grundstücksfläche entsprechend verändert wird. Die Differenz der Gebühreneinnahmen (Kanalbenutzungsgebühren) wird durch die allgemeinen Einnahmen und durch die geplante Unterdeckung ermittelt. Insgesamt: Jahr 2010 2011 2012 Gesamtkosten 215.068.933 215.727.993 220.051.991 Veränd. 1,44 0,31 2,00 Gebühreneinnahmen 187.756.557 190.519.000 193.830.000 Seite 8 Veränd. 2,9 1,5 1,7 Bemerkung int. RW Abwasser / Ist int. RW Abwasser / Plan int. RW Abwasser / Plan Abwassergebührenkalkulation 2012 3.1.2 Ermittlung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser • Gebühr je m³ eingeleitetes Schmutzwasser: Gebühreneinnahmen € Frischwassermenge in m³ Gebühr für Schmutzwasser pro m³ • 101.400.000 65.000.000 1,56 € Gebühr je m² angeschlossene bebaute und befestigte Fläche: Gebühreneinnahmen € Angeschlossene befestigte Fläche m² Gebühr für Niederschlagswasser pro m² 92.430.000 71.100.000 1,30 € 3.1.3 Ermittlung des ideellen Gebührensatzes Der sogenannte ideelle Gebührensatz beruht auf der Berechnung, dass nur Schmutzwasser die Bemessungsgrundlage wäre. Sie dient ausschließlich als Kennzahl zum interkommunalen Vergleich mit solchen Kommunen, die keine getrennten Abwassergebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser ausweisen. Die Ermittlung des Einheitsgebührensatzes wird auf Dauer entbehrlich sein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17.06.2008 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18.12.2007 zur verbindlichen Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ bestätigt. Daher werden auf Dauer alle Kommunen einen getrennten Gebührenmaßstab einführen müssen. Um diesen Gebührensatz zu ermitteln, müssen die von der Stadt zu tragenden Entwässerungsgebühren (Straßenentwässerung) berechnet und abgezogen werden. Die geplante Fläche der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen städtischen Straßen beträgt 22.290.967 m². Daher entfallen folgende Gebühren auf den Straßenanteil der Stadt Köln, welche einem Anteil von rund 14,95 % der gesamten Gebühreneinnahmen entsprechen: Fläche m² 22.290.967 Gebühr Niederschlagswasser €/m² 1,30 Gebührenanteil Stadt Köln € 28.978.257 Die Berechnung des ideellen Gebührensatzes ergibt einen Wert von 2,54 €. Gebühreneinnahmen € Abzüglich Straßenanteil der Stadt Köln Verbleibende Gebühreneinnahmen dividiert durch Schmutzwasser m³ ideeller Gebührensatz pro m³ 193.830.000 28.978.257 164.851.743 65.000.000 2,54 € 3.1.4 Zeitliche Entwicklung der Gebührensätze Jahr Schmutzwasser 2007 2008 2009 2010 2011 2012 m³ 1,32 € 1,36 € 1,43 € 1,49 € 1,52 € 1,56 € Veränd. % 0 3 5,1 4,2 2,0 2,6 Niederschlagswasser m² 1,18 € 1,21 € 1,24 € 1,28 € 1,29 € 1,30 € Seite 9 Veränd. % 0 2,5 2,5 3,2 0,8 0,8 ideelle Gebühr m³ 2,11 € 2,20 € 2,31 € 2,43 € 2,49 € 2,54 € % 0,5 4,2 5,0 4,8 2,5 2,0 Abwassergebührenkalkulation 2012 3.2 Sonstige Gebührensätze für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage 3.2.1 Tarif 1.1.2 für Einleitung von in Kleinkläranlagen vorgereinigtes Schmutzwasser und in Regenwasserkanäle genehmigte eingeleitete Wassermengen, die nicht unter den Gebührentarif 1.1.3 fallen. Dieser Gebührentarif deckt die Einleitung von in Kleinkläranlagen vorgereinigtem Schmutzwasser in städtische Regenwasserkanäle ab. Die Stadtentwässerungsbetriebe übernehmen in diesen Fällen keine Abwasserreinigung und können deshalb diese Kosten den Gebührenpflichtigen nicht anlasten; es wird also eine Teilgebühr erhoben. Weiterhin beinhaltet dieser Gebührentarif die Einleitung von genehmigten eingeleiteten Wassermengen über die städtischen Regenwasserkanäle in den Vorfluter, die nicht unter den Gebührentarif 1.1.3 fallen. Die Berechnung des Gebührensatzes erfolgt in drei Schritten: Ermittlung der Kosten der Abwasserreinigung und der ansetzbaren Kosten Ermittlung des Prozentsatzes für Transport des Abwassers und Ermittlung des Gebührensatzes durch Gegenüberstellung des ermittelten Prozentsatzes mit der Schmutzwassergebühr. Die Kosten für den Abwasserableitung betragen aufgrund der betriebsspezifischen Angaben 64,62%. Der Gebührensatz beträgt 1,56 € x 64,62 % somit gerundet 1,01 €. 3.2.2 Tarif 1.1.3 für Einleitung von nicht genutztem Grundwasser In der Regel wird der Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage nicht zugestimmt, da die Entwässerungseinrichtungen hierdurch beeinträchtigt werden können. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen muss die Abführung von möglichst geringen Mengen über die Kanäle für kurze Zeit zugestanden werden. Die Gebühr ermittelt sich aus den Gesamtkosten des Wirtschaftsplanes der Abwasserableitung ohne die Personalkosten und kalkulatorischen Kosten. Art der Kosten Betriebs- / Verwaltungskosten Verrechnung Umlagen Abwasserabgabe Summe Bezugsjahr 2012 2012 2012 int. RW Abwasser € 22.499.908 4.314.950 2.987.000 29.801.857 Gebühr für nicht genutztes Grundwasser: € 29.801.857 : m³ 65.000.000 = 0,458 €/m³ 0,46 3.2.3 Einleitung von Stoffen an der Einlassstelle im Klärwerk Stammheim, Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen sowie Abwasser aus abflusslosen Gruben gemäß der Schmutzwassergrubensatzung Bei dieser Berechnung müssen die Kosten, die ausschließlich für die Einlassstelle anfallen, direkt dieser Kostenstelle zugerechnet werden. Der sich im Klärwerk Stammheim ergebene Reinigungsaufwand muss entsprechend der Belastung des Abwassers differenziert betrachtet werden. Es handelt sich um Schmutzwasser und Schlamm aus Sickerschächten, Schlammfängen, gewerblichen Sammelbehältern und Chemietoiletten. Die Entsorgung häuslicher Schmutzwassergruben ist in der Schmutzwassergrubensatzung geregelt. . Zur Berechnung der folgenden Gebührentarife 1.3 Einleitung von durch Transportfahrzeuge angeliefertem Schmutzwasser und Schlamm aus Sickerschächten, Schlammfängen, gewerblichen Schlammbehältern und Chemietoiletten je m³, 2.1 Entsorgung von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen je m³ , 2.2 Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben je m³ nach dem Abfuhrmaßstab muss zunächst die Menge und die Beschaffenheit der angelieferten Abwässer ermittelt werden. Seite 10 Abwassergebührenkalkulation 2012 Für 2012 wird insgesamt mit einer Gesamtmenge von 8.325 m³ gerechnet. Diese teilen sich folgendermaßen auf: Geschätzte Entsorgungsmengen Schlamm aus Kleinkläranlagen Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben Sonstige Einleitungen an der Fäkalieneinlassstelle m³ 1.945 5.000 2.000 8.945 % 21,74 55,90 22,35 100,00 Die Angaben der geschätzten Entsorgungsmengen für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben sind für 2012 geplant und wurden anhand der Ausschreibung ermittelt. Dabei werden die Erfahrungswerte der Vorjahre genutzt. Bei der Ermittlung des Gebührensatzes für Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird unterstellt, dass die Schlämme eine Trockensubstanz von 1,70 % und bei Abwasser aus abflusslosen Gruben 0,45 % gegenüber normal verschmutztem Abwasser (0,09 %) aufweisen. Außerdem wird der BSB5 -Wert statt mit 300 mg/l mit 5.000 mg/l bei Fäkalschlamm und Abwasser aus abflusslosen Gruben mit 1500 mg/l angenommen. Die Berechnung der nachfolgenden Gebührentarife ist den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Tarif 1.3 2.1 2.2 Einleitung von durch Transportfahrzeuge angeliefertem Schmutzwasser und Schlamm aus Sickerschächten, Schlammfängen, gewerblichen Schlammbehältern und Chemietoiletten Entsorgung von Kleinkläranlagen Entsorgung von abflusslosen Gruben nach dem Abfuhrmaßstab 2011 20,78 €/m³ 2012 19,19 €/m³ 37,36 €/m³ 32,27 €/m³ 38,08 €/m³ 33,01 €/m³ 4. Gebühren für Abwasseruntersuchungen Die Gebührensätze sind in der Anlage 3, Ziffer 3.1 – 3.6 dargestellt. Hierzu wurden die verschiedenen Arbeitsschritte der Analysen detailliert in Minuten erfasst und in eine Gebührenbedarfsberechnung übernommen. Die Preise und die Berechnung der einzelnen Parameter ergeben sich aus den beigefügten Anlagen 6, 6a, 6b und 6c. 5. Gebühren für die Fahrzeuge Diese Gebührensätze wurden in 1998 erstmals in den Gebührentarif der Anlage 3, Ziffer 4.1 – 4.14, der Abwassergebührensatzung aufgenommen und für 2012 fortgeschrieben. Die Berechnung der Gebühren für die Fahrzeuge der Betriebsbereiche ist in der Anlage 7 aufgeführt. 6. Zeitaufwandsgebühr je angefangene Stunde Die in Anlage 3 im Gebührentarif unter Ziffer 5 angesetzten Personalkosten sind sowohl für den Bereich des Abwasserinstitutes als auch für die anderen Arbeiten anzusetzen. Die Personalkostenstundensätze wurden erstmalig auf Basis des neuen Tarifvertrags TV-V berechnet. Die Berechnung der Zeitaufwandsgebühr je angefangene Stunde ist in der Anlage 11 aufgeführt. 7. Gebühren für die Ausstellung von Kanalanschlussscheinen und die Abnahme von Anschlusskanälen Die Tarife für die Kanalanschlussscheine erfassen den verwaltungstechnischen Aufwand für die Erteilung der Auskünfte, der Zustimmung für die Anschlussarbeiten sowie der Abnahme des Hausanschlusses durch die Betriebsabteilung. Da diese Arbeiten nicht nur im Sonderinteresse des Anschlussnehmers erfolgen, sondern auch dem Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen dienen, wird das öffentliche Interesse bei der Gebührenmessung durch die Ansetzung von nur 50 % der Kosten berücksichtigt. Seite 11 Abwassergebührenkalkulation 2012 Die Ermittlung der Kosten ergibt sich aus der Anlage 8. Durch die teilweise Zuordnung der Kosten zu dem Kostenverursacher wird die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entlastet. Hierfür erfolgt eine Festsetzung der folgenden Gebührentarife: 8. Kanalanschlussschein mit Zustimmung und Abnahme 340,64 € 8. Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung für eine vorübergehende geringfügige Einleitung für bis zu 5 m³ und bis zu 30 m³ und für mehr als 30 m³ für Tarife 1.1.4, 1.1.5 und 1.1.6 Die Praxis hat gezeigt, dass der verwaltungsmäßige Aufwand für die Spitzabrechnung von kleineren vorübergehenden genehmigten Einleitungen sehr erheblich ist. Betroffen sind davon vor allem kleinere Straßenfeste und kleinere Baustellen. Der überwiegende Teil der Straßenfeste kommt nicht über 5 m³ und die kleinen Baustellen kommen nicht über 30 m³. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist verbunden mit einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand von ca. 30-50 Minuten (Tarif 5.2, Beschäftigte Entgeltgruppe TV-V 9, = 43,44 €: 2 = 21,72 €). Für die Genehmigung der vorübergehenden Einleitung ist es daher sinnvoll, die Gebühren für Schmutzwassermengen von 1 m³ - 5 m³ (7,80 € plus Verwaltungsaufwand 21,72 €) pauschal auf 29,00 € und für 5 m³ - 30 m³ (46,80 € plus Verwaltungsaufwand 21,72 €) pauschal auf 68,00 € festzusetzen. Bei der Spitzabrechnung ist ein doppelter Zeitaufwand für die Abwicklung der Genehmigung notwendig, sodass neben der verbrauchsabhängigen Schmutzwassergebühr eine Stunde in Höhe von 43,44 € in Ansatz gebracht wird. Nicht einbezogen in die Kalkulation der Pauschale werden die Kosten der Betriebsabteilung, die primär dem Schutz der öffentlichen Abwasseranlage dienen. 9. Änderung der Gebührensatzungen Von der Gebührensatzung für das Jahr 2012 abweichende Formulierungen und Regelungen sind, soweit es sich um Ergänzungen handelt, in der Anlage 3 fett geschrieben; soweit es sich um Streichungen handelt, sind diese in der Anlage 3 nicht mehr erkennbar. 9.1 Veränderung des Quellenhinweises Als Quellenhinweis für die jeweiligen zu Grunde liegenden Landesgesetze wurde auf die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt „GV NRW“ geändert, um auf Dauer für alle Satzungen eine einheitliche Zitierweise zu erwirken. Des Weiteren wurden die geänderten Gesetzesregelungen eingepflegt. 9.2 Ergänzung des Begriffs Kommunalunternehmen An verschiedenen Stellen wurde zur Vereinheitlichung der Begriff „Kommunalunternehmen“ zu dem Namen Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ergänzt. 9.3 Bezugszeitraum für Schmutzwasser Aufgrund der EDV-technischen Vorgaben für den Grundbesitzabgabenbescheid für 2012 wird auf den Frischwasserverbrauch in dem Zeitraum von September 2010 bis August 2011 zurückgegriffen. „Im Falle des § 2 Absatz 2 Buchstabe a) gilt die Wassermenge als im Schmutzwassereinleitungsjahr für das Grundstück geliefert, die von dem Wasserversorgungsunternehmen für alle Abrechnungszeiträume festgestellt und berechnet wurde, deren Ende in den Zeitraum von September Schmutzwassereinleitungsjahr (2010) bis August des dem Veranlagungszeitraum vorhergehenden Jahres (2011) fällt.“ 9.4 Änderungen in den Gebührentarifen Einführung eines Gebührentarifes 2.3 Der Tarif 2.3 „Zulage zu 2.1 und 2.2 für die Notentsorgung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Klärwerks Weiden, montags bis freitags von 20 Uhr bis 6 Uhr“ Seite 12 Abwassergebührenkalkulation 2012 wird in Höhe von 160 € eingeführt. Bisher besteht für Besitzer von abflusslosen Gruben kein Anreiz, die Entsorgung zu den üblichen Öffnungszeiten des Klärwerks Weiden durchführen zu lassen. Dies führt insbesondere mit Beginn von Schönwetterperioden beispielsweise bei Kleingartenanlagen, Vereinsheime u. ä. zu kurzfristigen Entsorgungen an Wochenenden. Dies wiederum löst neben Preiszuschlägen beim Transporteur den Arbeitseinsatz im Rahmen von Überstunden beim Kontrolltechniker der zuständigen Betriebsabteilung und bei der Annahmestelle am Klärwerk Weiden aus. Somit dient die Gebühr der Lenkung des Bedarfs und der Gebührengerechtigkeit. Bisher wurden die Mehrkosten auf alle Gebührenzahler verteilt. Die Höhe des Tarifes misst sich an den durchschnittlich im letzten Jahr entstandenen Mehrkosten. Im Tarif 3.4.1.10 muss ein „je“ ergänzt werden. Im Tarif 4.2.1 muss die 2-Mann-Bedienung durch „3“-Mann-Bedienung ersetzt werden. Seite 13