Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beantwortung einer Anfrage (BV).pdf
Größe
29 kB
Erstellt
31.12.14, 09:21
Aktualisiert
24.01.18, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
4047/2011
Dezernat, Dienststelle
V/V/2
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Datum
17.11.2011
Aktivitäten des Geheimordens der Süleymancilar in Köln-Chorweiler,
Beantwortung einer Anfrage der Bürgerbewegung pro Köln e.V. in der Vertretung des
Stadtbezirks Chorweiler
Von vielen Bürgern wird derzeit berichtet, dass sich der „Geheimorden der Süleymancilar“ in der Elbeallee in Chorweiler Nord angesiedelt habe. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1.) Was ist der Verwaltung über die Ansiedlung des „Geheimordens der Süleymancilar“ in Chorweiler Nord bekannt?
Der Verwaltung ist bekannt, dass der Verband Islamischer Kulturzentren (VIKZ) in der Elbeallee eine Einrichtung hat. Die Mitglieder des VIKZ orientieren sich nach Wissen der Verwaltung
überwiegend an der Lehre des Süleyman Hilmi Tunahan (1888-1959).
Nach den bei der Verwaltung vorliegenden Informationen handelt es sich bei den sogenannten „Süleymancilar“ um eine muslimische Laienbewegung, deren Mitglieder überwiegend im
„Verband Islamischer Kulturzentren“ (VIKZ) organisiert sind.
Über eine Ansiedlung eines „Geheimordens der Süleymancilar“ in Chorweiler-Nord ist nichts
bekannt.
2.) Welche Konsequenzen gedenkt die Verwaltung aus der Ansiedlung des Geheimordens zu
ziehen?
Da ein „Geheimorden“ nicht bekannt ist, wird die Verwaltung keine Konsequenzen ziehen.
3.) Wie beurteilt die Verwaltung das Gefährdungspotential, das von dem Geheimorden für die
Bevölkerung in Chorweiler ausgeht?
Da ein „Geheimorden“ nicht bekannt ist, liegen auch keine Erkenntnisse über ein „Gefährdungspotential“ vor.
4.) In welcher Art und Weise gedenkt die Verwaltung, die Bürger hierüber zu informieren?
Da ein „Geheimorden“ nicht bekannt ist, besteht keine Notwendigkeit die Bevölkerung zu informieren.