Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
45 kB
Erstellt
31.12.14, 09:41
Aktualisiert
24.01.18, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage-Nr.
0220/2011
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/510/32
01.02.2011
17 01
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII;
hier: "Ökumenische Begegnungsstätte Café Bickolo e.V."
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Gremium
Abstimmungsergebnis
Datum/
Top
zugestimmt
Änderungen
s. Anlage
Nr.
abgelehnt
zurückgestellt
verwiesen in
einstimmig
mehrheitlich
gegen
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 14.02.2011
Jugendhilfeausschuss
22.02.2011
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein
„Ökumenische Begegnungsstätte Café Bickolo e.V.“, Clemens-Hastrich-Str. 11, 50827 Köln, als
Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
ja, Kosten der Maßnahme
€
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro)
Zuschussfähige Maßnahme
ggf. Höhe des Zuschusses
%
nein
ja
Jährliche Folgekosten
a) Personalkosten
€
b) Sachkosten
€
Einsparungen (Euro)
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Der Verein „Ökumenische Begegnungsstätte Café Bickolo“, Clemens-Hastrich-Str. 11, 50827
Köln wurde am 20.11.2006 gegründet und entstand aus einer Initiative der evangelischen
Kirchengemeinde Bickendorf im Sommer 1994.
Der Verein richtet seine Angebote vornehmlich an die Bewohner des Westends. Zu seiner
langjährigen Begegnungsstättenarbeit für alle Bewohner des sehr kinderreichen Westends
kam in jüngster Zeit die Familienarbeit als neuer Schwerpunkt hinzu. Es soll ein Familiennetzwerk aufgebaut werden.
Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §
75 SGB VIII.
Zweck des Vereins ist nach § 2 der als Anlage 1 hinterlegten Satzung die Trägerschaft, die
verantwortliche Leitung und der Betrieb der Begegnungsstätte auf gemeinnütziger Grundlage. Vereinszweck ist ferner, allen hilfesuchenden Menschen ohne Rücksicht auf ethnische
Herkunft, Nationalität und Glauben in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im
Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche zu dienen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Begegnungsstätte ist die Förderung der Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
- die Bereitstellung eines Nachbarschaftstreffpunkts und geistlichen Raums im Stadtteil
Westend,
- die Gewinnung, Anleitung und Begleitung von Menschen für eine sinnvolle Betätigung
in Form von ehrenamtlicher Mitarbeit,
- die Durchführung von Aktivitäten, die dem friedlichen Zusammenleben im Westend
dienen und den Lebensraum des Stadtviertels menschenfreundlich gestalten,
- die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Bereitstellung von
Freizeit- und Bildungsangeboten, durch altersgemäße Partizipation an den Aktivitäten
der Begegnungsstätte und den Sozialraum sowie durch Übertragung von Verantwortung.
Grundsätzlich ist der Verein sozialräumlich gut vernetzt. Für die Jugendarbeit besonders
wichtig ist seine Mitgliedschaft in der Stadtteilkonferenz. Zur Erreichung seiner Ziele arbeitet
er zudem eng mit mehreren katholischen Kirchengemeinden, der evangelischen Kirchengemeinde Bickendorf, den örtlichen Wohnungsbaugesellschaften sowie gemeinnützigen Trägern zusammen, die in seinem Sinne tätig sind.
Seit mehr als 8 Jahren besteht eine ständige Kooperation mit der Bezirksjugendpflege Ehrenfeld.
Traditionell organisiert und beteiligt sich die „ökumenische Begegnungsstätte Café Bickolo“
an der jährlich stattfindenden Ferienmaßnahme für Kinder im Westend. Der Verein ist ständiger Kooperationspartner der Jugendeinrichtung Westend und aktiv am Kinder- und Jugendforum beteiligt. Hierbei sind die Angebote des Vereins nicht als Konkurrenz sondern als Ergänzung zum Programm der Jugendeinrichtung zu sehen. Das „Café Bickolo“ ist zudem Träger
des Sommerfestes Westend mit großem Anteil an Angeboten für Kinder und Jugendliche.
€
3
Neben den verschiedenen Freizeitaktivitäten stehen Kindern und Jugendlichen auch Angebote zur Hausaufgabenhilfe zur Verfügung. Die Konzeption des Vereins ist als Anlage 2 zur
Einsichtnahme hinterlegt.
Der Verein ist im Vereinsregister Köln unter der Nr. 15493 eingetragen.
Für die Vorstandsmitglieder:
- Klaus Josef Kugler und
- Jörg Krautmacher
liegen Führungszeugnisse nach § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragungen vor.
Das Finanzamt Köln-Nord hat den Verein als gemeinnützig anerkannt. Ein Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vom 20.07.2009 liegt vor.
Nach Auffassung der Jugendverwaltung gewährleistet die „ökumenische Begegnungsstätte
Café Bickolo“ eine den Zielen des § 75 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Der
Verein leistet seit mehreren Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben
der Jugendhilfe, so dass er gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
anzuerkennen ist.
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 und 2 (hinterlegt unter Session-Nr.
0220/2011)