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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
43 kB
Erstellt
31.12.14, 10:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:07

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Inhalt der Datei

Vorlage-Nr. 2113/2011 Der Oberbürgermeister Freigabedatum Dezernat, Dienststelle IV/510/32 14.06.2011 17 01 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Verein zur Förderung von frühkindlichem Sozialverhalten - Agnesspatzen e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Abstimmungsergebnis Gremium Datum/ Top Jugendhilfeausschuss 05.07.2011 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.07.2011 zugestimmt Änderungen s. Anlage Nr. abgelehnt zurückgestellt verwiesen in einstimmig mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Verein zur Förderung von frühkindlichem Sozialverhalten – Agnesspatzen e.V.“, Weißenburgstr. 28, 50670 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein ja, Kosten der Maßnahme € Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro) Zuschussfähige Maßnahme ggf. Höhe des Zuschusses % nein ja Jährliche Folgekosten a) Personalkosten € b) Sachkosten € Einsparungen (Euro) Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Der „Verein zur Förderung von frühkindlichem Sozialverhalten – Agnesspatzen e.V.“, Weißenburgstr. 28, 50670 Köln wurde am 24.07.2007 gegründet und ging aus einer Elterninitiative hervor, deren Tätigkeit mit der Gründung des Vereins und der Erteilung einer Betriebserlaubnis auf eine offizielle Basis gestellt wurde. Er beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein ist im Vereinsregister Köln unter der Nummer VR 15459 eingetragen. Vereinszweck ist nach § 2 der aktuellen Satzung (hinterlegt als Anlage 1) der Betrieb einer Kindertageseinrichtung zur Betreuung von Kindern ab einem Alter von 10 Monaten bis zu 3 Jahren. Die pädagogische Konzeption ist als Anlage 2 hinterlegt. Das Angebot der Betreuung richtet sich vorrangig an Familien und Eltern aus dem Agnesviertel. Es dient der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie. Es bestehen keine Bedenken gegen die Konzeption, so dass die Anerkennung befürwortet wird. Der Verein möchte ab 01.08.2011 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2011/2012 berücksichtigt. Für den Verein liegt ein Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer vom Finanzamt Köln-Mitte mit Datum vom 19.02.2010 vor. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Andrés Klein - Harald Paul Johannes Spieß - Alexa Sipos liegen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse ohne Eintragungen vor. Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII vor. Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 1 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 1 erst am 07.07.2011 erfolgen). Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 + 2 (hinterlegt unter Session-Nr. 2113/2011) €