Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
43 kB
Erstellt
31.12.14, 10:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage-Nr.
2113/2011
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/510/32
14.06.2011
17 01
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII;
hier: "Verein zur Förderung von frühkindlichem Sozialverhalten - Agnesspatzen e.V."
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Abstimmungsergebnis
Gremium
Datum/
Top
Jugendhilfeausschuss
05.07.2011
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
07.07.2011
zugestimmt
Änderungen
s. Anlage
Nr.
abgelehnt
zurückgestellt
verwiesen in
einstimmig
mehrheitlich
gegen
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Verein
zur Förderung von frühkindlichem Sozialverhalten – Agnesspatzen e.V.“, Weißenburgstr. 28,
50670 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
ja, Kosten der Maßnahme
€
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro)
Zuschussfähige Maßnahme
ggf. Höhe des Zuschusses
%
nein
ja
Jährliche Folgekosten
a) Personalkosten
€
b) Sachkosten
€
Einsparungen (Euro)
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Der „Verein zur Förderung von frühkindlichem Sozialverhalten – Agnesspatzen e.V.“, Weißenburgstr. 28, 50670 Köln wurde am 24.07.2007 gegründet und ging aus einer Elterninitiative hervor, deren Tätigkeit mit der Gründung des Vereins und der Erteilung einer Betriebserlaubnis auf eine offizielle Basis gestellt wurde.
Er beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB
VIII.
Der Verein ist im Vereinsregister Köln unter der Nummer VR 15459 eingetragen.
Vereinszweck ist nach § 2 der aktuellen Satzung (hinterlegt als Anlage 1) der Betrieb einer
Kindertageseinrichtung zur Betreuung von Kindern ab einem Alter von 10 Monaten bis zu 3
Jahren.
Die pädagogische Konzeption ist als Anlage 2 hinterlegt.
Das Angebot der Betreuung richtet sich vorrangig an Familien und Eltern aus dem Agnesviertel. Es dient der Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie.
Es bestehen keine Bedenken gegen die Konzeption, so dass die Anerkennung befürwortet
wird.
Der Verein möchte ab 01.08.2011 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Er ist in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2011/2012 berücksichtigt.
Für den Verein liegt ein Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer vom
Finanzamt Köln-Mitte mit Datum vom 19.02.2010 vor.
Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder:
- Andrés Klein
- Harald Paul Johannes Spieß
- Alexa Sipos
liegen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse ohne Eintragungen vor.
Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII vor. Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 1 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 1 erst am
07.07.2011 erfolgen).
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 + 2 (hinterlegt unter Session-Nr.
2113/2011)
€