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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
43 kB
Erstellt
31.12.14, 10:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:07

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Inhalt der Datei

Vorlage-Nr. 2311/2011 Der Oberbürgermeister Freigabedatum Dezernat, Dienststelle IV/510/32 14.06.2011 17 01 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Pänz & Friends e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Beratungsfolge Abstimmungsergebnis Gremium Datum/ Top Jugendhilfeausschuss 05.07.2011 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.07.2011 zugestimmt Änderungen s. Anlage Nr. abgelehnt zurückgestellt verwiesen in einstimmig mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „Pänz & Friends e.V.“, voraussichtliche Anschrift der Einrichtung: Vorgebirgstr. 3, 50677 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein ja, Kosten der Maßnahme € Zuschussfähige Maßnahme ggf. Höhe des Zuschusses Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro) % nein ja Jährliche Folgekosten a) Personalkosten € b) Sachkosten € Einsparungen (Euro) Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Die am 05.12.2010 gegründete Elterninitiative „Pänz & Friends e.V.“ beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfegemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII. Es ist beabsichtigt, Räumlichkeiten in der Vorgebirgstr. 3, 50677 Köln anzumieten. Entsprechende Verhandlungen mit dem Vermieter der Immobilie sind bereits erfolgt. Der Verein ist unter der Vereinsregister-Nr. 16724 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Zweck des Vereins ist gemäß § 3 der Satzung (Anlage 1) die Förderung der Jugendhilfe und Erziehung, der insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder verwirklicht wird. „Pänz and Friends e.V.“ Verein möchte ab 01.08.2011 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Beantragt sind Zuschüsse für eine Gruppe Typ IIc (maximal 10 Kinder unter 3 Jahren) und für eine Gruppe Typ IIIc (maximal 20 Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt). Der Verein ist in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2011/2012 berücksichtigt. In der Startphase sollen ca. 15-20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Das pädagogische Kurzkonzept des Vereins ist als Anlage 2 beigefügt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Konzeption, so dass die Anerkennung befürwortet wird. Das Finanzamt Köln-Altstadt hat den Verein „Pänz & Friends e.V.“ mit vorläufiger Bescheinigung vom 08.06.2011 als gemeinnützig anerkannt. Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder: - Sebastian Möllmann - Markus Meeth - Marc Nölke liegen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse ohne Eintragungen vor. Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 SGB VIII vor. Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der BV 1 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der BV 1 erst am 07.07.2011 erfolgen). Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 und 2 (hinterlegt unter Session-Nr. 2311/2011). €