Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
43 kB
Erstellt
31.12.14, 10:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage-Nr.
2311/2011
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/510/32
14.06.2011
17 01
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII;
hier: "Pänz & Friends e.V."
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Abstimmungsergebnis
Gremium
Datum/
Top
Jugendhilfeausschuss
05.07.2011
Bezirksvertretung 1
(Innenstadt)
07.07.2011
zugestimmt
Änderungen
s. Anlage
Nr.
abgelehnt
zurückgestellt
verwiesen in
einstimmig
mehrheitlich
gegen
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein
„Pänz & Friends e.V.“, voraussichtliche Anschrift der Einrichtung: Vorgebirgstr. 3, 50677 Köln,
gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
ja, Kosten der Maßnahme
€
Zuschussfähige Maßnahme
ggf. Höhe des Zuschusses
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro)
%
nein
ja
Jährliche Folgekosten
a) Personalkosten
€
b) Sachkosten
€
Einsparungen (Euro)
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Die am 05.12.2010 gegründete Elterninitiative „Pänz & Friends e.V.“ beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfegemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII.
Es ist beabsichtigt, Räumlichkeiten in der Vorgebirgstr. 3, 50677 Köln anzumieten. Entsprechende Verhandlungen mit dem Vermieter der Immobilie sind bereits erfolgt.
Der Verein ist unter der Vereinsregister-Nr. 16724 beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Zweck des Vereins ist gemäß § 3 der Satzung (Anlage 1) die Förderung der Jugendhilfe und
Erziehung, der insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer Tageseinrichtung für
Kinder verwirklicht wird.
„Pänz and Friends e.V.“ Verein möchte ab 01.08.2011 Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – (KiBiz) erhalten. Beantragt
sind Zuschüsse für eine Gruppe Typ IIc (maximal 10 Kinder unter 3 Jahren) und für eine
Gruppe Typ IIIc (maximal 20 Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt). Der Verein ist in der
Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2011/2012 berücksichtigt. In der Startphase
sollen ca. 15-20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.
Das pädagogische Kurzkonzept des Vereins ist als Anlage 2 beigefügt. Es bestehen keine
Bedenken gegen die Konzeption, so dass die Anerkennung befürwortet wird.
Das Finanzamt Köln-Altstadt hat den Verein „Pänz & Friends e.V.“ mit vorläufiger Bescheinigung vom 08.06.2011 als gemeinnützig anerkannt.
Für die derzeitigen Vorstandsmitglieder:
- Sebastian Möllmann
- Markus Meeth
- Marc Nölke
liegen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse ohne Eintragungen vor.
Der Verein gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwaltung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und wird einen wesentlichen Beitrag
zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten. Die Verwaltung schlägt daher die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 1 SGB VIII vor.
Die Anerkennung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die anschließende Anhörung in der
BV 1 zu keinem anderen Ergebnis führt (aus terminlichen Gründen kann die Anhörung der
BV 1 erst am 07.07.2011 erfolgen).
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 und 2 (hinterlegt unter Session-Nr.
2311/2011).
€