Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 Peutz Consult.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
31.12.14, 10:41
Aktualisiert
24.01.18, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
SCHALLSCHUTZ + BAUPHYSIK
AKUSTIK + MEDIENTECHNIK
ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ
UMWELTTECHNOLOGIE
Peutz Consult GmbH
Beratende Ingenieure VBI
Sanierung Bühnen Köln:
Zusammenfassung bauphysikalischer und
energetischer Maßnahmen zum Wärmeschutz
Stand: Entwurfsplanung, 05.09.2011
Bericht T 5048-25 vom 05.09.2011
Messstelle nach
§ 26 BImSchG zur
Ermittlung der Emissionen
und Immissionen von
Geräuschen und
Erschütterungen
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Dipl.-Ing. Heiko Kremer
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Dipl.-Ing.
Ralf Bauer-Diefenbach
Dipl.-Ing. Mark Bless
Anschriften:
Kolberger Straße 19
40599 Düsseldorf
Tel. +49 211 999 582 60
Fax +49 211 999 582 70
dus@peutz.de
Martener Straße 535
44379 Dortmund
Tel. +49 231 725 499 10
Fax +49 231 725 499 19
dortmund@peutz.de
Auftraggeber:
Bühnen Köln
Offenbachplatz
50667 Köln
Knesebeckstraße 3
10623 Berlin
Tel. +49 30 310 172 16
Fax +49 30 310 172 40
berlin@peutz.de
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Gerard Perquin
Dipl.-Ing. Jan Granneman
Dipl.-Ing. Ferry Koopmans
AG Düsseldorf
HRB Nr. 22586
Ust-IdNr.: DE 119424700
Steuer-Nr.: 106/5721/1489
Bankverbindungen:
Deutsche Bank
Konto-Nr.: 173 813 700
BLZ 500 700 10
DE81500700100173813700
BIC: DEUTDEFFXXX
Bericht-Nr.:
T 5048-25
Datum:
05.09.2011
Niederlassung:
Düsseldorf
Ref.:
HK / IR
Stadt-Sparkasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 220 241 94
BLZ 300 501 10
DE79300501100022024194
BIC: DUSSDEDDXXX
Sparkasse KölnBonn
Konto-Nr.: 1900 485 762
BLZ 370 501 98
Niederlassungen:
Mook / Nimwegen, NL
Zoetermeer / Den Haag, NL
Groningen, NL
Paris, F
Lyon, F
Leuven, B
London, UK
Sevilla, E
Dokument: P:\T\5048_T_Buehnen_Koeln\@doku\@Bericht_25_EnergetischeBetrachtungen\5048_T_Rap_25_20110905_BuehnenKoeln_IR_HK.odt
www.peutz.de
Inhaltsverzeichnis
1
Planerische Ausgangssituation.........................................................................................3
2
Anforderungen...................................................................................................................4
3
Ergebnisse.........................................................................................................................5
3.1 Neubau.........................................................................................................................5
3.2 Sanierungsmaßnahme.................................................................................................6
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1
Einleitung
Das im Jahr 1957 eröffnete Opernhaus und das Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 sollen
grundlegend saniert werden. In der heutigen baulichen Situation stellen sich die Außenbauteile weitgehend noch in der ursprünglichen Form dar. Die Fassaden des Opernhauses einschließlich der Werkstatttürme bestehen aus Sichtbeton, Klinkerfassade und Natursteinfassade (Nagelfluh), zumeist ohne jegliche Wärmedämmung. Im Bereich der Fenster der
Werkstatttürme und des Sockelgebäudes wurden teilweise Doppelverglasungen eingebaut,
die jedoch nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Das Gleiche gilt für die Klinkerfassaden sowie die Sichtbetonfassade des Bühnenturms am Schauspielhaus sowie die
Fassaden der Opernterrassen.
Gemäß der Objektplanung und insbesondere der Abstimmungen mit dem Denkmalschutz ist
das äußere Erscheinungsbild der Gebäude unverändert zu belassen, wodurch sich auch
Auswirkungen auf den erreichbaren energetischen Standard des Wärmeschutzes ergeben.
Planungsziel ist es aber, eine möglichst umfassende energetische Ertüchtigung umzusetzen.
Neben der Sanierung der Bestandsgebäude sieht der Entwurf der Objektplanung bauliche
Erweiterungen vor: zwischen Opernhaus und Schauspielhaus sollen unterirdische Lagerflächen erweitert werden, sowie eine neue Spielstätte für die Kinderoper, südlich angrenzend
an das Foyer des Opernhauses, errichtet werden. Des Weiteren wird der Anlieferhof des
Opernhauses an der Krebsgasse teilweise überbaut, und zwischen Werkstatttürmen werden
in Obergeschossen neue Probe-, Bühnen- und Technikräume ergänzt. Alle diese Bereiche
sind als Neubaubereiche mit entsprechenden Anforderungen an den energiesparenden Wärmeschutz zu sehen.
Das energetische Konzept zur Sanierung der Bestandsgebäude und für die baulichen Erweiterungen wird nachfolgend beschrieben.
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Anforderungen
Die wichtigsten Punkte der vielfältigen Projektanforderungen, wie öffentlich-rechtlicher Vorschriften zum Wärmeschutz (Energie-Einsparverordnung EnEV, EEWärmeG), ergänzender
Vorschriften der Stadt Köln (Energieleitlinien) und der Anforderungen, die sich aus dem
Denkmalschutz des Objektes ergeben, werden im Folgenden in einer kurzen Übersicht dargestellt.
Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2009
1. öffentlich-rechtliches Nachweisverfahren
2. Nachweis des Primär-Energiebedarfes und der
Wärmeverluste über Transmission der Gebäudehülle
3. Unterscheidung zwischen Neubaumaßnahmen
(Lager UG, Verwaltungsbüros, Kinderoper, Opernterrassen etc.)
und Sanierungsmaßnahmen
(Werkstatt-Türme, Sockelgebäude, Fenster- und Dachflächen etc.)
Energieleitlinien der Stadt Köln (Stand 2010)
1. zusätzliche Anforderungen für Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadt Köln
2. Orientierung an dem Nachweisverfahren nach EnEV
mit z.T. besonderen Anforderungen (z.B. Passivhaus-Standard, bevorzugte Nutzung
der Fernwärme Köln...)
3. Investitions- und Betriebskosten über die Lebensdauer des Gebäudes sollen minimiert werden
Denkmalschutz
1. Opernhaus, Schauspielhaus und der Opernterrasse steht unter Denkmalschutz
2. das äußere Erscheinungsbild des gesamten Komplexes möglichst beibehalten
3. Eingruppierung von Räumen und Bauteilen in verschiedene denkmalpflegerische
Anforderungsniveaus (hohe / mittlere niedrige Anforderungen)
Insgesamt ergeben sich aus den Auflagen des Denkmalschutzes zwangsläufig umfangreiche Abweichungen von den Anforderungen der EnEV und der Energieleitlinien der Stadt
Köln.
Ausnahmen sind möglich, wenn die genannten Werten mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht erreicht werden können der wenn aus technischen oder denkmalpflegerischen
Gründen einzelne Anforderungen nicht eingehalten werden können. Planungsziel ist es
aber, die Anforderungen soweit wie möglich umzusetzen, unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Denkmalschutz und den Mindestwärmeschutz im Gebäude.
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Energetisches Konzept und energetische Maßnahmen
3.1
Neubaubereiche
Maßgebend für die energetische Auslegung der Gebäudehülle sind die Anforderungen der
Kölner Energielietlinien, die deutlich über die Anforderungen der EnEV hinausgehen. Die
energetische Qualität der Gebäudehülle, ausgedrückt durch den U-Wert, orientiert sich an
den Vorgaben der Energieleitlinien. Diese Anforderungen werden ebenfalls zumeist übertroffen. Die U-Werte des Referenzgebäudes der EnEV werden insgesamt deutlich unterschritten
(vgl. Tabelle 3.1).
Tabelle 3.1: Aufstellung der wärmetechnisch wichtigsten Bauteile - Neubau
Bauteil (Auszug)
U-Wert
U-Wert
"Referenzge- "Referenzge-
U-Wert
Planung
bäude" EnEV
[W/m²K]
bäude"
Kölner
Leitlinien
[W/m²K]
[W/m²K]
Außenwände (Zonen ≥ 19° C)
0,28
0,18
0,17
Wände im Lagerbereich UG (niedrig beheizt)
0,35
-
0,31
Boden gegen Erdreich (Lager; niedrig beheizt)
0,35
-
0,30
Boden gegen Außenluft (Büro)
0,28
0,18
0,18
Fenster
1,30
1,10
1,10
Dach (Büros)
0,20
0,14
0,13
Dach (Dekolager, niedrig beheizt)
0,35
-
0,21
Ebenfalls bestehen hohe Anforderungen an die energetische Qualität der haustechnischen
Komponenten. Auf Grund der besonderen Nutzung des Gebäudes, der haustechnischen
Randbedingungen und des Anschlusses an das bestehende Gebäude können hier die Vorgaben der Energieleitilinien aber nicht überall erfüllt werden.
Für die energetischen Berechnungen und Nachweise gemäß EnEV wird das Gebäude in Abhängigkeit der Nutzung in verschiedene Berechnungszonen unterteilt. Der Primärenergiebedarf wird unter Berücksichtigung der Nutzungsrandbedingungen gemäß DIN V 18599 sowie
der vorgesehen haustechnischen Anlagentechnik für jede betrachtete Zone berechnet und
für das jeweilige Gesamtgebäude summiert.
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Abbildung 1: Zonierung Neubaubereiche
Der Jahresprimär-Energiebedarf des Referenzgebäudes nach EnEV für Neubauten von
QP,zul' =159 kWh/(m²a) wird mit einem berechneten Primärenergiebedarf von QP' =73,5 kWh/
(m²a) um ca. 54% unterschritten. Die Anforderungen gemäß der Energieleitlinien der Stadt
Köln können wegen degen der haustechnischen Randbedingungen und des Anschlusses an
das bestehende Gebäude aber nicht erfüllt werden.
Leitlinien
40,2 kWh/(m²a)
Abbildung 2: Einordnung des Jahresprimärenergiebedarfs pro beheizte Nutzfläche für den
Neubau
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3.2
Bestandsgebäude (Sanierung)
Im Rahmen der Sanierung des denkmalgeschützten Opernhauses und Schauspielhauses
wurde darauf hin gearbeitet, eine deutliche Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäudehülle zu erzielen. Nach Möglichkeit werden sätmliche Außenbauteile energetisch deutlich verbessert. Auf Grund der Auflagen des Denkmalschutzes sind aber die hohen Anforderungen der EnEV und der Kölner Energieleitlinien aber nicht komplett umetzbar. So ist z.B.
für die Werkstatttürme des Opernhauses eine energetisch wünschenswerte Außendämmung
nicht umsetzbar. Insgesamt werden sämtliche oberirdischen Außenbauteile - größtenteils
erstmalig - wärmegedämmt. Kompromisse bei der Qualität der Wärmedämmung werden nur
dort gemacht, wo es aus Gründen des Denkmalschutzes erforderlich ist. So können auf
Grund der Anforderungen des Denkmalschutzes zwar die Zielwerte der EnEV und Kölner
Energieleitlinien nicht eingehalten werden, aber im Vergleich zum heutigen Zustand wird
eine deutliche Verbesserung der energetischen Qualität erreicht.
Die wensentlichen Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt:
•
Dämmung sämtlicher Dächer Opernhaus + Schauspielhaus gemäß Anforderungen
EnEV und Energieleitlinien
•
Dämmung Sichtbetonfassade Werkstatttürme mit innen liegender Dämmung (Caliciumsilikatplatten)
•
Dämmung der Klinkerfassaden Sockelgebäude und Schauspielhaus mit Wärmedämverbundsystem (Dämmdicke reduziert wegen Denkmalschutz)
•
innen liegende Dämmung der Massivfassaden der Vorderhäuser mit reduzierter
Dämmdicke
•
Dämmung der Bühnentürme:
•
außen liegende Dämmung am Bühnenturm Schauspielhaus (Anforderungen
EnEV und Energieleitlinien werden eingehalten)
•
•
innen liegende Dämmung der Ostfassade Bühnenturm Opernhaus (reduzierte
Dämmdicke)
Erneuerung der Fenster:
•
Vorderhäuser und Treppenaufgang Opernahus: Einbau neuer Isolierverglasungen, Beibehalt der vorhandenen Rahmenkonstruktionen
•
Sockelgebäude Schauspielhaus: weitgehend Ersatz neuer Fenster
•
Werkstatttürme: Austausch der Fenster, Rahmen nach historischem Vorbild,
Anlehung der energetischen Qualität an Anforderungen EnEV (U ca. 1,70
W/m²K).
Des weiteren wird auf die Detailgestaltung Wert gelegt. So werden in den Bereichen, in denen unvermeidbar Wärmebrücken verbleiben, ergänzende Flankendämmungen vorgesehen.
Die Stahlträger im Bühnenturm, die an zahlreichen Stellen an der östlichen Portalwand befestigt werden, werden thermisch entkoppelt, um den Wärmeabfluss zu minimieren.
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Tabelle 3.2: Aufstellung der wärmetechnisch wichtigsten Bauteile - Sanierung OH / SH
Bauteil (Auszug)
U-Wert
EnEV
[W/m²K]
U-Wert
Kölner
Leitlinien
[W/m²K]
U-Wert
Planung
[W/m²K]
0,24
0,20
0,61-0,77
Außenwände Klinkerfassade Sockelgebäude Opernhaus und Schauspielhaus
0,24
0,20
0,56
Außenwand Bühnenturm Schauspielhaus
0,24
0,20
0,19
Außenwand Bühnenturm Opernhaus
0,24
0,20
0,61
Dach Bühnentürme, Dach Zuschauerhäuser, Dach
Werkstattturm Opernhaus
0,20
0,18
0,16
Fenster Werkstatttürme Opernhaus
1,30
1,30
1,70
Fenster Foyers Opernhaus und Schauspielhaus,
1,30
1,30
ca. 2,60
Außenwände Werkstatttürme Opernhaus
(Innendämmung)
(Innendämmung)
Fensetr Treppenaufgänge Opernhaus
Auch für das zu sanierende Opernhaus und Schauspielhaus wird das Gebäude in Abhängigkeit der Nutzung in verschiedene Berechnungszonen unterteilt und Primärenergiebedarf für
jede betrachtete Zone berechnet.
Abbildung 3: Zonierung Gebäudesanierung
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Für die zu sanierenden Gebäudeteile des Opernhauses und Schauspielhauses ergibt sich
mit der primärenergetisch vorteilhaften Fernwärmeversorgung ein Jahres-Primärenergiebedarf von 121,3 kWh/(m²a). Der entsprechende Anforderungswert der EnEV für modernisierte
Altbauten beträgt hier ca. 248 kWh/(m²a). Die primärenergetischen Anforderungen der EnEV
für modernisierte Altbauten werden somit um mehr als 50% übertroffen. Sogar die primäerenergetischen Anforderungen der EnEV an Neubauten werden deutlich um ca. 31% unterschritten.
Die Kölner Energieleitlinien sehen vor, dass für sanierte Gebäude die Anforderungen an
einen vergleichbaren Neubau um maximal 15% überschritten werden. Diese primärenergetischen Anforderung der Kölner Energieleitlinien sind hier somit ebenfalls erfüllt.
Abbildung 4: Einordnung des Jahresprimärenergiebedarfs pro beheizte Nutzfläche für die
Sanierungsmaßnahme
Insgesamt ist festzustellen, dass im Rahmen der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln eine
umfangreiche energetische Sanierung einhergeht, mit der eine deutliche Verbesserung der
Energieeffizienz der Gebäude erreicht wird. Die Gebäudehülle wird unter Berücksichtigung
der Anforderungen des Denkmalschutzes energetisch saniert, und es wird eine komplett
neue Anlagentechnik auf dem Stand der Technik eingesetzt. Unvermeidbare Abweichungen
von den Vorgaben der Energieeinsparverordnung und der Energieleitlinine ergeben sich auf
Grund des Denkmalschutzes.
Dieser Bericht besteht aus 9 Seiten.
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