Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 3 Schulsozialarbeit.pdf
Größe
28 kB
Erstellt
31.12.14, 10:43
Aktualisiert
24.01.18, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln
21.07.2011
An die
a) Mitgliedstädte
b) Mitglieder des Sozial- und Jugendausschusses
Telefon +49 221 3771-0
Durchwahl 3771-296
Telefax +49 221 3771-409
E-Mail
frauke.gast@staedtetag.de
c) Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses
Bearbeitet von
d) Schulverwaltungsamtsleiter
bzw. Fachbereiche Schule der Mitgliedstädte
Frauke Gast
e) Mitglieder des Arbeitskreises
„Kinder- und Jugendhilfe“
56.12.15 N
Aktenzeichen
Umdruck-Nr.
I 4214
des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen
Klarstellung zum Erlass betreffend Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Rundschreiben vom 11.07.2011 (Umdruck-Nr. I 4192) informierten wir Sie über einen gemeinsamen Erlass der nordrhein-westfälischen Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS),
Schule und Weiterbildung (MSW) und Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) zum
Thema „Schulsozialarbeit“ im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Im Rahmen einer Besprechung zur Weiterentwicklung der Arbeitshilfe des MAIS zum Bildungs- und
Teilhabepaket am 19.07.2011 erklärten die Vertreter des Referats II B 4 des MAIS, zuständig für Fragen der rechtlichen Grundlagen und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, auf Nachfrage hierzu ausdrücklich, dass der in Ziffer 7 des Erlasses erbetene Nachweis der Mittelverwendung
lediglich der Dokumentation der geschaffenen Strukturen und damit verbundenen Kosten diene. Es
gehe allein darum, mit Hilfe der so ermittelten Daten, eine Erkenntnis- und Verhandlungsbasis zu
schaffen, um hinsichtlich einer Weiterfinanzierung ab 2014 seitens des Bundes sprachfähig zu sein.
Der Nachweis der Mittelverwendung werde nicht dazu dienen, etwaige Rückforderungsansprüche
geltend zu machen.
Wie bereits in o.g. Rundschreiben ausgeführt, gibt es keine Rechtsgrundlage, die Einzelheiten der
Schulsozialarbeit im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakets regelt. Eine gesetzlich festgeschriebene Zweckbindung dieser Bundesmittel für die kreisfreien Städte und Kreise existiert nicht. Die in
diesem Zusammenhang bereitgestellten Mittel stehen deshalb auch außerhalb der Revision. Diese
Aussage wurde seitens des MAIS ausdrücklich bestätigt.
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 202 154 (BLZ 370 501 98) x Internet: http://www.staedtetag-nrw.de
-2-
Inwiefern die Einstellung von Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeitern als pflichtige (und nicht
freiwillige) kommunale Aufgabe im Sinne von § 82 Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative Gemeindeordnung
NRW anzusehen ist, wird derzeit innerhalb der Landesregierung zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) und dem MAIS erörtert. In Betracht käme aus Sicht des MAIS die Anwendung des Erlasses des MIK vom 20.04.2011 betreffend Personalwirtschaft in den gemeinsamen
Einrichtungen zur einheitlichen Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II. Danach stünde § 82
Abs. 1 Nr. 1 1. Alternative Gemeindeordnung NRW auch in Nothaushaltsgemeinden der Einstellung
zusätzlichen Personals nicht entgegen. Sobald hierzu eine Aussage des Landes vorliegt, werden wir
Sie gesondert informieren.
Eine Fertigstellung der 2. Auflage der Arbeitshilfe BTP ist für Ende Juli 2011 geplant. Sobald diese
vorliegt, werden wir Sie Ihnen mit Hinweisen auf die wesentlichen Änderungen und die weiteren wesentlichen Inhalte des o.g. Termins übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frauke Gast