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Stellungnahme zu TOP 4.1 Rather See Anlage 1.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Stellungnahme zu TOP 4.1 Rather See Anlage 1.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
31.12.14, 11:09
Aktualisiert
24.01.18, 05:27

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Inhalt der Datei

Fernandes, Gabriele Von: Robert Niederprüm [r.niederpruem@betriebe-roettgen.de] Gesendet: Donnerstag, 30. September 2010 14:47 An: Fernandes, Gabriele Betreff: AW: Rath Heumar Anlagen: Rather See.docx Hallo Frau Fernandez, eine Stellungnahme meinerseits erhalten Sie mit diesem E-Mail. Das Schreiben des Herrn Nemitz fügen verwenden Sie bitte als Anlage zu meinem Schreiben. Danke Mit freundlichen Grüßen € € €€€€€€€€€ MEHL-MÜLHENS-STIFTUNG LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE €€€€€€€€€€€€€€€€ BETRIEBE RÖTTGEN € Robert Niederprüm Rentmeister Von: gabriele.fernandes@stadt-koeln.de [mailto:gabriele.fernandes@stadt-koeln.de] Gesendet: Donnerstag, 30. September 2010 14:20 An: Robert Niederprüm Betreff: WG: Rath Heumar Von: Armin Nemitz [mailto:nemitz@rhfv.de] Gesendet: Donnerstag, 30. September 2010 14:17 An: Fernandes, Gabriele; sollbach@rhfv.de; info@rhfv.de; molls@rhfv.de Betreff: Rath Heumar An den Beirat der Unteren Landschaftsbehörde Bei der Stadt Köln – Der Oberbürgermeister Umwelt- und Verbraucherschutzamt Untere Landschaftsbehörde z.Hd. Frau Gabriele Fernandes Willy-Brandt-Platz 2 D-50679 Köln Vorgang: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rather See, Nr. 1910/2009 Sehr geehrte Frau Fernandes, zunächst darf ich die verspätete Abgabe der Stellungnahme entschuldigen. Bedingt durch einen Krankenhausaufenthalt konnte Herr Sollbach sich der Angelegenheit nicht vorher widmen. Ich 01.10.2010 möchte Sie freundlich und höflich bitten, das Schreiben auch an den Vorsitzenden des Beirates, Herrn Niederprüm, weiter zu leiten. Als Mitglied des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde nimmt Herr Sollbach zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rather See“ in Köln Rath/Heumar Nr.: 1910/2009 wie folgt fachlich Stellung: • Der ASV Köln-Rath 1974 e. V. bewirtschaftet das Gewässer seit 1974 unter ökologischen Gesichtspunkten angelfischereilich und besitzt einen gültigen Pachtvertrag. • Der Verein ist Grundstückseigentümer am Gewässer in einer Größenordnung von 2000 m². • Zunächst ist festzustellen, dass der Verein nicht in die Planungen mit einbezogen wurde insbesondere nicht in die offizielle Abfrage für Einwendungen. Darin ist ein Verfahrensfehler zu sehen. • Aus den Erläuterungen zum Vorhaben geht nicht hervor, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf den Fischbestand haben. Dazu wären ein langfristiges Monitoring und eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich. • Aus den Erläuterungen zum Bebauungsplan geht auch nicht der rechtlich abgesicherte Nutzungsanspruch des Angelvereins hervor. Daraus leitet sich ab, dass in sich dieser Erläuterungen keine Abschätzung darüber findet, welche Beeinträchtigungen sich für die Nutzung und für die gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Hege des Fischbestandes ergeben. Es wird beispielsweise nicht abgewägt, ob bei dem angedachten Raumanspruch für die neuen Nutzungen diese Hege überhaupt noch möglich sein wird. Bei einer derartigen Reduzierung des Flächenpotentials ist dies vermutlich nicht zu gewährleisten. Dies berührt im Hinblick auf die Wertigkeit auch das bestehende Pachtverhältnis als gültigen Vertrag. • Eine Einbeziehung des Vereins in die Planungen sowie eine fundierte Abwägung der Beeinträchtigungen des Fischbestandes und der angelfischereilichen Nutzung bis hin zur Feststellung eines möglichen Pachtwertverlustes ist unbedingt erforderlich. Ich möchte Sie freundlich und höflich darum bitten, dass diese Stellungnahme dem Stadtplanungsamt zugeleitet wird. Mit freundlichen Grüßen Armin Nemitz i. A. Walter Sollbach ----------------------------------Armin Nemitz Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V, Kernteam Wanderfischprogramm NRW Alleestraße 1 D-53757 Sankt Augustin Tel.: 0049 (0)2241 147 35 24 Fax.: 0049 (0)2241 147 35 19 E-Mail: nemitz@rhfv.de 01.10.2010