Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Stellungnahme zu TOP 4.1 Rather See Anlage 1.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
31.12.14, 11:09
Aktualisiert
24.01.18, 05:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Fernandes, Gabriele
Von:
Robert Niederprüm [r.niederpruem@betriebe-roettgen.de]
Gesendet: Donnerstag, 30. September 2010 14:47
An:
Fernandes, Gabriele
Betreff:
AW: Rath Heumar
Anlagen: Rather See.docx
Hallo Frau Fernandez,
eine Stellungnahme meinerseits erhalten Sie mit diesem E-Mail. Das Schreiben des Herrn Nemitz fügen
verwenden Sie bitte als Anlage zu meinem Schreiben.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
MEHL-MÜLHENS-STIFTUNG
LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE
BETRIEBE RÖTTGEN
Robert Niederprüm
Rentmeister
Von: gabriele.fernandes@stadt-koeln.de [mailto:gabriele.fernandes@stadt-koeln.de]
Gesendet: Donnerstag, 30. September 2010 14:20
An: Robert Niederprüm
Betreff: WG: Rath Heumar
Von: Armin Nemitz [mailto:nemitz@rhfv.de]
Gesendet: Donnerstag, 30. September 2010 14:17
An: Fernandes, Gabriele; sollbach@rhfv.de; info@rhfv.de; molls@rhfv.de
Betreff: Rath Heumar
An den Beirat der Unteren Landschaftsbehörde
Bei der
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Untere Landschaftsbehörde
z.Hd. Frau Gabriele Fernandes
Willy-Brandt-Platz 2
D-50679 Köln
Vorgang: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rather See, Nr. 1910/2009
Sehr geehrte Frau Fernandes,
zunächst darf ich die verspätete Abgabe der Stellungnahme entschuldigen. Bedingt durch einen
Krankenhausaufenthalt konnte Herr Sollbach sich der Angelegenheit nicht vorher widmen. Ich
01.10.2010
möchte Sie freundlich und höflich bitten, das Schreiben auch an den Vorsitzenden des Beirates,
Herrn Niederprüm, weiter zu leiten.
Als Mitglied des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde nimmt Herr Sollbach zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rather See“ in Köln Rath/Heumar Nr.: 1910/2009 wie folgt
fachlich Stellung:
• Der ASV Köln-Rath 1974 e. V. bewirtschaftet das Gewässer seit 1974 unter ökologischen
Gesichtspunkten angelfischereilich und besitzt einen gültigen Pachtvertrag.
• Der Verein ist Grundstückseigentümer am Gewässer in einer Größenordnung von 2000 m².
• Zunächst ist festzustellen, dass der Verein nicht in die Planungen mit einbezogen wurde
insbesondere nicht in die offizielle Abfrage für Einwendungen. Darin ist ein Verfahrensfehler zu
sehen.
• Aus den Erläuterungen zum Vorhaben geht nicht hervor, welche Auswirkungen die
Maßnahmen auf den Fischbestand haben. Dazu wären ein langfristiges Monitoring und eine
gutachterliche Stellungnahme erforderlich.
• Aus den Erläuterungen zum Bebauungsplan geht auch nicht der rechtlich abgesicherte
Nutzungsanspruch des Angelvereins hervor. Daraus leitet sich ab, dass in sich dieser
Erläuterungen keine Abschätzung darüber findet, welche Beeinträchtigungen sich für die
Nutzung und für die gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Hege des Fischbestandes
ergeben. Es wird beispielsweise nicht abgewägt, ob bei dem angedachten Raumanspruch für
die neuen Nutzungen diese Hege überhaupt noch möglich sein wird. Bei einer derartigen
Reduzierung des Flächenpotentials ist dies vermutlich nicht zu gewährleisten. Dies berührt im
Hinblick auf die Wertigkeit auch das bestehende Pachtverhältnis als gültigen Vertrag.
• Eine Einbeziehung des Vereins in die Planungen sowie eine fundierte Abwägung der
Beeinträchtigungen des Fischbestandes und der angelfischereilichen Nutzung bis hin zur
Feststellung eines möglichen Pachtwertverlustes ist unbedingt erforderlich.
Ich möchte Sie freundlich und höflich darum bitten, dass diese Stellungnahme dem
Stadtplanungsamt zugeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Nemitz
i. A.
Walter Sollbach
----------------------------------Armin Nemitz
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V,
Kernteam Wanderfischprogramm NRW
Alleestraße 1
D-53757 Sankt Augustin
Tel.:
0049 (0)2241 147 35 24
Fax.: 0049 (0)2241 147 35 19
E-Mail: nemitz@rhfv.de
01.10.2010