Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 17 weitere Schulkonferenzbeschlüsse zur Kooperation in der Sek II.pdf
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198 kB
Erstellt
31.12.14, 11:17
Aktualisiert
24.01.18, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 17 zur Beschlussvorlage „Gemeinschaftsschule für Köln“
Session 4553/2010
Gem. Leitfaden „Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule“ haben die Kommunen im Rahmen
des Antrages darzustellen, dass von einer Gemeinschaftsschule der bruchlose Übergang in
die Sekundarstufe II möglich ist. Hierzu bilden Gemeinschaftsschulen entweder eine eigene
Oberstufe (Sekundarstufe II) oder kooperieren mit einer Schulform, die den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht, so Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs.
Die geplanten Kölner Gemeinschaftsschulen werden keine eigene Oberstufe anbieten, sondern durch verbindliche Kooperation eine Aufnahmeverpflichtung für die Schülerinnen und
Schüler mit der erforderlichen Qualifikation vereinbaren.
Aufgrund der engen Zeitvorgabe war es nicht möglich, die Schulkonferenzbeschlüsse aller
Kooperationsschulen bereits zum Erstellungszeitpunkt der Vorlage zu erwirken.
Die nachfolgenden Schulkonferenzbeschlüsse werden daher im Nachgang zu den Vorberatungen in den Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen dem Rat der Stadt Köln unmittelbar zu seiner Sitzung als weitere Anlage der Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt:
•
Schulkonferenzbeschluss des Berufskolleg Ehrenfeld, Weinsbergstr. 72, 50823 KölnEhrenfeld zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Rochusstraße
•
Negativer Schulkonferenzbeschluss des Gymnasiums Rochusstraße 147, 50827 KölnBickendorf gegen die Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Rochusstraße
•
Schulkonferenzbeschluss des Genovevagymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063
Köln-Mülheim zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Wuppertaler Straße
•
Schulkonferenzbeschluss der Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17,
51103 Köln-Höhenberg zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße
Für alle drei geplanten Gemeinschaftsschulen können somit verbindliche Kooperationspartner für den Übergang von Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe II nachgewiesen
werden.
Darüber hinaus besteht, wie in der Beschlussvorlage dargestellt, grundsätzliches Interesse
weiterer Schulen an einer verbindlichen Kooperation mit den geplanten Gemeinschaftsschulen. Aufgrund des knappen zeitlichen Vorlaufs war es den nachfolgend aufgeführten Schulen
jedoch nicht möglich, den entsprechenden Schulkonferenzbeschluss rechtzeitig vor der Sitzung des Rates am 14.12.2010 zu erwirken:
•
Gymnasium Thusneldastraße 15-17 Köln-Deutz zur Kooperation in der Sekundarstufe II
mit der geplanten Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße
•
Max-Ernst-Gesamtschule, GE Görlinger Zentrum 45, 50829 KölnBocklemünd/Mengenich zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Rochusstr.
•
Gesamtschule Holweide, GE Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln-Holweide zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Wuppertaler Straße.
Sofern in diesen Fällen nach Ratsbeschluss noch positive Schulkonferenzbeschlüsse gefasst werden und rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen fristwahrend vorliegen,
wird die Verwaltung diese der Antragstellung an das Ministerium beifügen.
Berufskolleg Ehrenfeld (BKE), Weinsbergstraße 72, 50823 Köln-Ehrenfeld
Tel.: 0221/951493-0, Fax: 951493-13, info@bke-koeln.de, www.bke-koeln.de
Antrag an die Schulkonferenz gemäß § 4, Absatz 2 Schulgesetz
Kooperation mit der Gemeinschaftsschule Rochusstraße (Vorlage Entwurf
Kooperationsvereinbarung)
Die Schulkonferenz des Berufskollegs Ehrenfeld beschließt, dass die bestehende
Kooperation mit der Gemeinschaftsschule Rochusstraße weiterentwickelt wird, damit
die Absolventen der Sek. I am BKE alle weiterführenden Bildungsgänge (bis zum
Erwerb der Fachhochschulreife und Allgemeinen Hochschulreife) besuchen können
(gem. Kooperationsvereinbarung vom 18.11.2010).
Die Schulkonferenz betont, dass die Kooperationsvereinbarung im Detail mit
Vertretern beider Schulen konkretisiert werden muss.
Wesentlich ist die Zweiseitigkeit der Kooperation. Die Studierenden, Schülerinnen
und Schüler in Ausbildungsgängen am BKE können an der Gemeinschaftsschule
Praktika in verschiedenen Bereichen absolvieren.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Montesori Gymnasium - Rochusstr 145 - 50827 Köln
An die
Schulverwaltung
mit bilingualem deutsch-italienischen Zweig
Rochusstraße 145•50827 Köln (Bickendorf)
Telefon (0221) 59 572 31 • Fax (0221) 59 572 49
E-Mail: mail@monte-koeln.de • http://www.monte-koeln.de
Ihr Schreiben / Ihr Gespräch
Datum: 1.10.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Schulkonferenz des Montessori Gymnasiums hat am 16.11.2010 über den
Kooperationsvertrag mit der Montessori Gemeinschaftsschule beraten und ihn einstimmig
(20:0) abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kalter, OStD
Schulleiter
Eine vollständige Übersicht aller Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und ihre Servicetelefonnummern finden Sie im öffentlichen
Telefonbuch unter Stadt Köln
Protokoll zur Schulkonferenz vom 18.11.2010
Beginn: 19:30 Uhr
Ende: 20:17 Uhr
Anwesenheit: (siehe Anwesenheitsliste)
Die in der Einladung vorgeschlagene Tagesordnung wurde wie folgt geändert und
bestätigt: Tagesordnungspunkt 3. Schulgarten-Arbeitsgemeinschaft
4. Grundsatzbeschluss Mülheim 2020
TOP 1 Bestätigung der Beschlüsse des Eilausschusses vom 2.11.2010
Die Schulkonferenz hat die Ausschreibung einer neuen Lehrerstelle für das kommende Schuljahr 2010/11 für Biologie/beliebig mit dem Zusatz: Bewerber/innen mit dem
Fach Deutsch werden bevorzugt, einstimmig beschlossen.
Frau Brentano und Frau Fischer wurden als Mitglieder der Schulkonferenz einstimmig
in den Auswahlausschuss gewählt.
TOP 2 Abschluss des Kooperationsvertrags mit der künftigen
Gemeinschaftsschule „Wuppertaler Straße“
Die Schulkonferenz hat einstimmig beschlossen, den Kooperationsvertrag mit der
Gemeinschaftsschule „Wuppertaler Straße“ zu unterzeichnen.
TOP 3 Schulgarten-Arbeitsgemeinschaft
Frau Dr. Werner kann ab sofort eine Schulgartengemeinschaft für die Schülerinnen
und Schüler der 5.Klasse anbieten.
TOP 4 Grundsatzbeschluss: Mülheim 2020
Es wurde einstimmig der Beschluss gefasst, am Projekt Mülheim 2020 teilzunehmen
und für uns wichtige Themen, wie z.B. Entwicklung der Sprachkompetenz u.ä.,
auszuwählen.
TOP 5 Verschiedenes
Das Projekt Chancenwerk läuft bald für die Klassen 5 und 6 an. Ansprechpartner ist
Herr Rudolph.
Herr Knorreck erinnerte nochmals an die Liste für Eltern, Ehemalige und Freunde, die
unserer Schule weiterhelfen könnten.
Die SV machte auf fehlende Seifenspender , Spiegel und Papierhandtücher in den
Toiletten aufmerksam.
Ab sofort soll es eine Basketball-AG geben, die mittwochs in der 8.Stunde unter der
Leitung von Ali Doruk stattfinden soll.
Protokoll: A.Schrage
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Katharina-Henoth-Gesamtschule
Protokoll der Schulkonferenz vom 7. Dezember 2010
Protokollant: M. Süsterhenn
Anwesende: s. Liste
Beginn: 1700 Uhr
Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung
In seiner Begrüßung erläutert der Schulleiter, wie es zur Vorverlegung der Sitzung gekommen sei: die Tagesordnungspunkte 3 und 4 erfordern eine schnellstmögliche Entscheidung. Außerdem bittet der Schulleiter um eine besonders konzentrierte und zügige
Konferenz, da er nach der Konferenz noch weitere Vorstellungsgespräche führen müsse.
Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.10.2010
Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
Tagesordnungspunkt 3: Mensa
Ein Antrag des Mensaausschusses auf Kündigung des Vertrages mit der derzeitigen Pächterin liegt vor. Frau Neuenhöfer erläutert dazu: Die Zusammenarbeit mit der Pächterin Frau
Zanger lasse seit Jahren viel zu wünschen übrig; mehrere Gespräche, in denen zuletzt
schon mit einer möglichen Kündigung gedroht wurde, hätten keine zufriedenstellende
Änderung herbeigeführt; Vereinbarungen seien von Seiten der Pächterin letztlich nicht
eingehalten worden, immer wieder setze sie sich darüber hinweg. Frau Neuenhöfer hat nach
Informationen durch das Schulverwaltungsamt zwei Möglichkeiten für eine Kündigung mit
entsprechenden Konsequenzen genannt bekommen:
1. wenn der Vertrag fristgerecht zum 31.03.2011 gekündigt werde, könne ein neuer
Caterer erst ab 01.05.2011 übernehmen, so dass die Schule zwei Wochen vor den
Osterferien ohne Mensa auskommen müsse
2. wenn der Vertrag zum 30.04.2011 gekündigt werde und ein neuer Caterer ab dem
01.05.2011 übernehme, könne die Küchenübergabe und Reinigung während der
Osterferien erfolgen
Für beide Möglichkeiten sei aber nicht auszuschließen, dass bis zum 01.05.2011 kein
Nachfolger gefunden werden könne, was zur Folge hätte, dass die Schule eine gewisse Zeit
ohne Mensa auskommen müsse. Für den Fall, erklärt Frau Neuenhöfer, gebe es die Möglichkeit, selbständig und mit Unterstützung von Eltern („Mütter-Café“) einen „Notbetrieb“ zu
ermöglichen. Trotz des Risikos, vielleicht kurzzeitig ohne professionell Mensa auskommen
zu müssen, empfiehlt Frau Neuenhöfer, jetzt zu kündigen, allerdings ohne Angabe eines
bestimmten Termines. Herr Meyer-Babucke ergänzt und unterstützt den Antrag, indem er
darauf hinweist, das bisherige Vereinbarungen nicht umgesetzt wurden, so dass es sinnvoll
sei, jetzt zu kündigen, statt weitere vier Jahre unter solchen Bedingungen zusammenzuarbeiten; im Blick auf die genannten Möglichkeiten verweist er darauf, dass die Stadt Köln
als Vertragspartner der Frau Zanger die Kündigung aussprechen müsse und es daher der
Stadt zu überlassen sei, zu welchem Termin und unter welchen Bedingungen die Kündigung
erfolge.
Abstimmung: Dem Antrag („Die Schule beantragt die Kündigung des Vertrages mit der
derzeitigen Pächterin durch die Stadt Köln.“) wird ohne Gegenstimmen
und ohne Enthaltungen zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 4: Kooperation mit einer Gemeinschaftsschule
Der Schulleiter erläutert, dass die Montessori-Hauptschule in der Ferdinandstraße (Stegerwaldsiedlung) den Antrag gestellt habe, Gemeinschaftsschule zu werden; das bedeute, dass
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diese Schule ab dem Schuljahr 2011/12 zur Gemeinschaftsschule umgewandelt werde. An
Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 und 6
integrativ nach gymnasialen Lehrplänen unterrichtet. Erst dann finde ein sogenanntes
Streaming (nur bei vierzügigen Gemeinschaftsschulen) im Blick auf mögliche Abschlüsse
statt. Da Gemeinschaftsschulen zunächst keine gymnasiale Oberstufe einrichten werden,
sollen Kooperationen mit Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe
eingerichtet werden. Die HS Ferdinandstraße arbeite mit sehr guten Erfolgen. Für unsere
Schule ergäbe sich die Möglichkeit, vor allem im Blick auf den Übergang von der Sekundarstufe I in die Oberstufe, Konzepte zu verwirklichen, die eine Integration der Schülerinnen und
Schüler in unsere Oberstufe erleichtern könnten. Der Schulleiter macht deutlich, dass die
vorgesehene Kooperationsvereinbarung uns zunächst zu nichts mehr verpflichte als dazu,
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule, die die Qualifizierung für die gymnasiale Oberstufe erlangt haben, in unsere Oberstufe aufzunehmen.
Die Kooperationsvereinbarung lautet:
Kooperationsvereinbarung zwischen der Katharina-Henoth-Gesamtschule und der
Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße
Präambel
Die nachfolgende Vereinbarung dient der Sicherstellung der Weiterbeschulung der
Absolventinnen und Absolventen der Gemeinschaftsschule der Stadt Köln, sofern diese
die für die Sekundarstufe II erforderlichen Qualifikationen haben.
Aufnahmeverpflichtungen
Die Katharina-Henoth-Gesamtschule verpflichtet sich zur Aufnahme der Schülerinnen
und Schüler der Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße in die gymnasiale Oberstufe,
sofern die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Qualifikationen haben.
Laufzeiten
Die Vereinbarung gilt ab dem Beginn des Schuljahres 2011/2012 und endet mit dem
Ablauf des Schuljahres 2025/2026 oder mit Ablauf des Schulversuches.
Abstimmung: Die Kooperationsvereinbarung wird ohne Gegenstimmen, bei einer
Enthaltung angenommen.
Tagesordnungspunkt 5: Verwendung angesparter Mittel
Der Tagesordnungspunkt kann ausgelassen werden, da keine Anträge vorliegen.
Tagesordnungspunkt 6: Verschiedenes
Der Schulleiter weist kurz auf die Personalsituation hin: Obwohl es sehr erfreulich sei, dass
einige Kolleginnen schwanger seien, führe dies doch dazu, dass wir in Zukunft durch
Mutterschutz und Erziehungszeiten mit Vertretungslehrer/innen zusammenarbeiten werden.
Zum 1. Februar 2011 gebe es bisher eine Neueinstellung, allerdings verlasse uns aber auch
ein Kollege durch Versetzung.
Zum Schluss der Sitzung bedankt sich der Schulleiter für die bisherige Mitarbeit in der
Schulkonferenz und wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Ferien und einen
guten Beginn des neuen Jahres.
Ende der Sitzung: 1730 Uhr
Für das Protokoll