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Anlage 17 weitere Schulkonferenzbeschlüsse zur Kooperation in der Sek II.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 17 weitere Schulkonferenzbeschlüsse zur Kooperation in der Sek II.pdf
Größe
198 kB
Erstellt
31.12.14, 11:17
Aktualisiert
24.01.18, 04:25

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Inhalt der Datei

Anlage 17 zur Beschlussvorlage „Gemeinschaftsschule für Köln“ Session 4553/2010 Gem. Leitfaden „Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule“ haben die Kommunen im Rahmen des Antrages darzustellen, dass von einer Gemeinschaftsschule der bruchlose Übergang in die Sekundarstufe II möglich ist. Hierzu bilden Gemeinschaftsschulen entweder eine eigene Oberstufe (Sekundarstufe II) oder kooperieren mit einer Schulform, die den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht, so Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs. Die geplanten Kölner Gemeinschaftsschulen werden keine eigene Oberstufe anbieten, sondern durch verbindliche Kooperation eine Aufnahmeverpflichtung für die Schülerinnen und Schüler mit der erforderlichen Qualifikation vereinbaren. Aufgrund der engen Zeitvorgabe war es nicht möglich, die Schulkonferenzbeschlüsse aller Kooperationsschulen bereits zum Erstellungszeitpunkt der Vorlage zu erwirken. Die nachfolgenden Schulkonferenzbeschlüsse werden daher im Nachgang zu den Vorberatungen in den Ausschüssen sowie den Bezirksvertretungen dem Rat der Stadt Köln unmittelbar zu seiner Sitzung als weitere Anlage der Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt: • Schulkonferenzbeschluss des Berufskolleg Ehrenfeld, Weinsbergstr. 72, 50823 KölnEhrenfeld zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Rochusstraße • Negativer Schulkonferenzbeschluss des Gymnasiums Rochusstraße 147, 50827 KölnBickendorf gegen die Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Rochusstraße • Schulkonferenzbeschluss des Genovevagymnasiums, Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Wuppertaler Straße • Schulkonferenzbeschluss der Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, 51103 Köln-Höhenberg zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße Für alle drei geplanten Gemeinschaftsschulen können somit verbindliche Kooperationspartner für den Übergang von Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe II nachgewiesen werden. Darüber hinaus besteht, wie in der Beschlussvorlage dargestellt, grundsätzliches Interesse weiterer Schulen an einer verbindlichen Kooperation mit den geplanten Gemeinschaftsschulen. Aufgrund des knappen zeitlichen Vorlaufs war es den nachfolgend aufgeführten Schulen jedoch nicht möglich, den entsprechenden Schulkonferenzbeschluss rechtzeitig vor der Sitzung des Rates am 14.12.2010 zu erwirken: • Gymnasium Thusneldastraße 15-17 Köln-Deutz zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße • Max-Ernst-Gesamtschule, GE Görlinger Zentrum 45, 50829 KölnBocklemünd/Mengenich zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Rochusstr. • Gesamtschule Holweide, GE Burgwiesenstraße 125, 51067 Köln-Holweide zur Kooperation in der Sekundarstufe II mit der geplanten Gemeinschaftsschule Wuppertaler Straße. Sofern in diesen Fällen nach Ratsbeschluss noch positive Schulkonferenzbeschlüsse gefasst werden und rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen fristwahrend vorliegen, wird die Verwaltung diese der Antragstellung an das Ministerium beifügen. Berufskolleg Ehrenfeld (BKE), Weinsbergstraße 72, 50823 Köln-Ehrenfeld Tel.: 0221/951493-0, Fax: 951493-13, info@bke-koeln.de, www.bke-koeln.de Antrag an die Schulkonferenz gemäß § 4, Absatz 2 Schulgesetz Kooperation mit der Gemeinschaftsschule Rochusstraße (Vorlage Entwurf Kooperationsvereinbarung) Die Schulkonferenz des Berufskollegs Ehrenfeld beschließt, dass die bestehende Kooperation mit der Gemeinschaftsschule Rochusstraße weiterentwickelt wird, damit die Absolventen der Sek. I am BKE alle weiterführenden Bildungsgänge (bis zum Erwerb der Fachhochschulreife und Allgemeinen Hochschulreife) besuchen können (gem. Kooperationsvereinbarung vom 18.11.2010). Die Schulkonferenz betont, dass die Kooperationsvereinbarung im Detail mit Vertretern beider Schulen konkretisiert werden muss. Wesentlich ist die Zweiseitigkeit der Kooperation. Die Studierenden, Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen am BKE können an der Gemeinschaftsschule Praktika in verschiedenen Bereichen absolvieren. Abstimmungsergebnis: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Montesori Gymnasium - Rochusstr 145 - 50827 Köln An die Schulverwaltung mit bilingualem deutsch-italienischen Zweig Rochusstraße 145•50827 Köln (Bickendorf) Telefon (0221) 59 572 31 • Fax (0221) 59 572 49 E-Mail: mail@monte-koeln.de • http://www.monte-koeln.de Ihr Schreiben / Ihr Gespräch Datum: 1.10.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Schulkonferenz des Montessori Gymnasiums hat am 16.11.2010 über den Kooperationsvertrag mit der Montessori Gemeinschaftsschule beraten und ihn einstimmig (20:0) abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen gez. Kalter, OStD Schulleiter Eine vollständige Übersicht aller Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln und ihre Servicetelefonnummern finden Sie im öffentlichen Telefonbuch unter Stadt Köln Protokoll zur Schulkonferenz vom 18.11.2010 Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:17 Uhr Anwesenheit: (siehe Anwesenheitsliste) Die in der Einladung vorgeschlagene Tagesordnung wurde wie folgt geändert und bestätigt: Tagesordnungspunkt 3. Schulgarten-Arbeitsgemeinschaft 4. Grundsatzbeschluss Mülheim 2020 TOP 1 Bestätigung der Beschlüsse des Eilausschusses vom 2.11.2010 Die Schulkonferenz hat die Ausschreibung einer neuen Lehrerstelle für das kommende Schuljahr 2010/11 für Biologie/beliebig mit dem Zusatz: Bewerber/innen mit dem Fach Deutsch werden bevorzugt, einstimmig beschlossen. Frau Brentano und Frau Fischer wurden als Mitglieder der Schulkonferenz einstimmig in den Auswahlausschuss gewählt. TOP 2 Abschluss des Kooperationsvertrags mit der künftigen Gemeinschaftsschule „Wuppertaler Straße“ Die Schulkonferenz hat einstimmig beschlossen, den Kooperationsvertrag mit der Gemeinschaftsschule „Wuppertaler Straße“ zu unterzeichnen. TOP 3 Schulgarten-Arbeitsgemeinschaft Frau Dr. Werner kann ab sofort eine Schulgartengemeinschaft für die Schülerinnen und Schüler der 5.Klasse anbieten. TOP 4 Grundsatzbeschluss: Mülheim 2020 Es wurde einstimmig der Beschluss gefasst, am Projekt Mülheim 2020 teilzunehmen und für uns wichtige Themen, wie z.B. Entwicklung der Sprachkompetenz u.ä., auszuwählen. TOP 5 Verschiedenes Das Projekt Chancenwerk läuft bald für die Klassen 5 und 6 an. Ansprechpartner ist Herr Rudolph. Herr Knorreck erinnerte nochmals an die Liste für Eltern, Ehemalige und Freunde, die unserer Schule weiterhelfen könnten. Die SV machte auf fehlende Seifenspender , Spiegel und Papierhandtücher in den Toiletten aufmerksam. Ab sofort soll es eine Basketball-AG geben, die mittwochs in der 8.Stunde unter der Leitung von Ali Doruk stattfinden soll. Protokoll: A.Schrage Seite 1 von 2 Katharina-Henoth-Gesamtschule Protokoll der Schulkonferenz vom 7. Dezember 2010 Protokollant: M. Süsterhenn Anwesende: s. Liste Beginn: 1700 Uhr Tagesordnungspunkt 1: Begrüßung In seiner Begrüßung erläutert der Schulleiter, wie es zur Vorverlegung der Sitzung gekommen sei: die Tagesordnungspunkte 3 und 4 erfordern eine schnellstmögliche Entscheidung. Außerdem bittet der Schulleiter um eine besonders konzentrierte und zügige Konferenz, da er nach der Konferenz noch weitere Vorstellungsgespräche führen müsse. Tagesordnungspunkt 2: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.10.2010 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. Tagesordnungspunkt 3: Mensa Ein Antrag des Mensaausschusses auf Kündigung des Vertrages mit der derzeitigen Pächterin liegt vor. Frau Neuenhöfer erläutert dazu: Die Zusammenarbeit mit der Pächterin Frau Zanger lasse seit Jahren viel zu wünschen übrig; mehrere Gespräche, in denen zuletzt schon mit einer möglichen Kündigung gedroht wurde, hätten keine zufriedenstellende Änderung herbeigeführt; Vereinbarungen seien von Seiten der Pächterin letztlich nicht eingehalten worden, immer wieder setze sie sich darüber hinweg. Frau Neuenhöfer hat nach Informationen durch das Schulverwaltungsamt zwei Möglichkeiten für eine Kündigung mit entsprechenden Konsequenzen genannt bekommen: 1. wenn der Vertrag fristgerecht zum 31.03.2011 gekündigt werde, könne ein neuer Caterer erst ab 01.05.2011 übernehmen, so dass die Schule zwei Wochen vor den Osterferien ohne Mensa auskommen müsse 2. wenn der Vertrag zum 30.04.2011 gekündigt werde und ein neuer Caterer ab dem 01.05.2011 übernehme, könne die Küchenübergabe und Reinigung während der Osterferien erfolgen Für beide Möglichkeiten sei aber nicht auszuschließen, dass bis zum 01.05.2011 kein Nachfolger gefunden werden könne, was zur Folge hätte, dass die Schule eine gewisse Zeit ohne Mensa auskommen müsse. Für den Fall, erklärt Frau Neuenhöfer, gebe es die Möglichkeit, selbständig und mit Unterstützung von Eltern („Mütter-Café“) einen „Notbetrieb“ zu ermöglichen. Trotz des Risikos, vielleicht kurzzeitig ohne professionell Mensa auskommen zu müssen, empfiehlt Frau Neuenhöfer, jetzt zu kündigen, allerdings ohne Angabe eines bestimmten Termines. Herr Meyer-Babucke ergänzt und unterstützt den Antrag, indem er darauf hinweist, das bisherige Vereinbarungen nicht umgesetzt wurden, so dass es sinnvoll sei, jetzt zu kündigen, statt weitere vier Jahre unter solchen Bedingungen zusammenzuarbeiten; im Blick auf die genannten Möglichkeiten verweist er darauf, dass die Stadt Köln als Vertragspartner der Frau Zanger die Kündigung aussprechen müsse und es daher der Stadt zu überlassen sei, zu welchem Termin und unter welchen Bedingungen die Kündigung erfolge. Abstimmung: Dem Antrag („Die Schule beantragt die Kündigung des Vertrages mit der derzeitigen Pächterin durch die Stadt Köln.“) wird ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen zugestimmt. Tagesordnungspunkt 4: Kooperation mit einer Gemeinschaftsschule Der Schulleiter erläutert, dass die Montessori-Hauptschule in der Ferdinandstraße (Stegerwaldsiedlung) den Antrag gestellt habe, Gemeinschaftsschule zu werden; das bedeute, dass Seite 2 von 2 diese Schule ab dem Schuljahr 2011/12 zur Gemeinschaftsschule umgewandelt werde. An Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 und 6 integrativ nach gymnasialen Lehrplänen unterrichtet. Erst dann finde ein sogenanntes Streaming (nur bei vierzügigen Gemeinschaftsschulen) im Blick auf mögliche Abschlüsse statt. Da Gemeinschaftsschulen zunächst keine gymnasiale Oberstufe einrichten werden, sollen Kooperationen mit Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe eingerichtet werden. Die HS Ferdinandstraße arbeite mit sehr guten Erfolgen. Für unsere Schule ergäbe sich die Möglichkeit, vor allem im Blick auf den Übergang von der Sekundarstufe I in die Oberstufe, Konzepte zu verwirklichen, die eine Integration der Schülerinnen und Schüler in unsere Oberstufe erleichtern könnten. Der Schulleiter macht deutlich, dass die vorgesehene Kooperationsvereinbarung uns zunächst zu nichts mehr verpflichte als dazu, Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule, die die Qualifizierung für die gymnasiale Oberstufe erlangt haben, in unsere Oberstufe aufzunehmen. Die Kooperationsvereinbarung lautet: Kooperationsvereinbarung zwischen der Katharina-Henoth-Gesamtschule und der Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße Präambel Die nachfolgende Vereinbarung dient der Sicherstellung der Weiterbeschulung der Absolventinnen und Absolventen der Gemeinschaftsschule der Stadt Köln, sofern diese die für die Sekundarstufe II erforderlichen Qualifikationen haben. Aufnahmeverpflichtungen Die Katharina-Henoth-Gesamtschule verpflichtet sich zur Aufnahme der Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Ferdinandstraße in die gymnasiale Oberstufe, sofern die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen Qualifikationen haben. Laufzeiten Die Vereinbarung gilt ab dem Beginn des Schuljahres 2011/2012 und endet mit dem Ablauf des Schuljahres 2025/2026 oder mit Ablauf des Schulversuches. Abstimmung: Die Kooperationsvereinbarung wird ohne Gegenstimmen, bei einer Enthaltung angenommen. Tagesordnungspunkt 5: Verwendung angesparter Mittel Der Tagesordnungspunkt kann ausgelassen werden, da keine Anträge vorliegen. Tagesordnungspunkt 6: Verschiedenes Der Schulleiter weist kurz auf die Personalsituation hin: Obwohl es sehr erfreulich sei, dass einige Kolleginnen schwanger seien, führe dies doch dazu, dass wir in Zukunft durch Mutterschutz und Erziehungszeiten mit Vertretungslehrer/innen zusammenarbeiten werden. Zum 1. Februar 2011 gebe es bisher eine Neueinstellung, allerdings verlasse uns aber auch ein Kollege durch Versetzung. Zum Schluss der Sitzung bedankt sich der Schulleiter für die bisherige Mitarbeit in der Schulkonferenz und wünscht allen ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Ferien und einen guten Beginn des neuen Jahres. Ende der Sitzung: 1730 Uhr Für das Protokoll