Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 5a (Stellungnahme KühnGeoconsulting).pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 5a (Stellungnahme KühnGeoconsulting).pdf
Größe
306 kB
Erstellt
31.12.14, 11:33
Aktualisiert
24.01.18, 04:21

öffnen download melden Dateigröße: 306 kB

Inhalt der Datei

Geoconsulting GmbH ® Anlage 5a Pandion Real Estate GmbH Herr Falkenberg Agrippinawerft 12 50678 Köln vorab per E-Mail: s.a E-Mail-Verteiler Ihre Nachricht Ihr Zeichen Unser Zeichen 2080117_BG_RB_S04 Datum 23.07.2010 BV Bebauungsgebiet „Herrigergasse“ in Köln-Müngersdorf Stellungnahme zu Ausweisung eines Teilgebietes von Köln-Müngersdorf als Naturdenkmal -Ergänzung- 1. Situation und Unterlagen Mit Datum vom 13.07. und 16.07.2010 wurden der Kühn Geoconsulting GmbH mehrere Stellungnahmen Kölner Bürger zur zweiten Offenlage im Rahmen des Bebauungsplanverfahren Herrigergasse in Köln-Müngersdorf übersandt. Hierbei wurde auf die von der Kühn Geoconsulting GmbH und vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. H. Lühring erstellte Unterlage [U 8] eingegangen. Thema der Stellungnahme war die Ausweisung der, durch das geplante Bebauungsgebiet führenden, Terrassenkante als ein Naturdenkmal entsprechend Landschaftsgesetz (LG NRW) § 22. Folgende Unterlagen standen uns zur Verfügung: [U 1] Geologischer Dienst NRW Schreiben zu „Ausweisung der Terrassenkante in Köln-Müngersdorf als Naturdenkmal“ vom 10. Dezember 2009; Bezug Ortstermin am 07.12.2009 [U 2] Bezirksregierung Köln Unterschutzstellung der Herrigergasse als Naturdenkmal (Bebauungsplanentwurf Nr. 61454/02 „Herrigerasse“ in Köln-Müngersdorf); hier: Unterschutzstellung der Relikte der Terrassenkante vom 19.01.2010 KÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11 2080117BG_RB_S04 SO/BL 23.07.2010 PANDION GmbH BV Neubau Belvedere Straße in Köln Seite 2 Geoconsulting GmbH ® [U 3] Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal Lothar Müller/Die Linke Naturdenkmal Terrassenkante entlang des Alten Miltärrings, Köln-Müngersdorf Antrag zur Unterschutzstellung der Terrassenkante vom 18.01.2010 Anlage: Ausschnitt der DGK mit handschriftlicher Schraffierung des Bereiches [U 4] Kühn Geoconsulting GmbH Projektgesellschaft PANDION Belvedere GmbH & Co. KG Wohnbebauung Belvedere zwischen „Alter Militärring“ und Belvederestraße in Köln-Müngersdorf Baugrundgutachten, 2080117_BG_G01 vom 27.04.2009 [U 5]: Dipl.-Ing. Reiner Ruhmhardt / Dipl.-Ing. Hajo Lühring Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure BV: Neubau Belvedere Straße Vermessungslageplan i.M. 1 : 250 Erhalten am 11.03.2009 per E-Mail [U 6] Geologisches Landesamt von NRW (heute: Geologischer Dienst NRW) Ingenieurgeologische Karte der Stadt Köln, Blatt 5007 Ausgabe 1986/Krefeld [U 7] Geologisches Landesamt von NRW Geologische Karte der Stadt Köln, Blatt 5007 Fliegel/Assmann 1908 mit Erläuterungen Ausgabe: 2. Auflage von 1926 [U 8] Kühn Geoconsulting GmbH BV Bebauungsgebiet „Herrigergasse“ in Köln-Müngersdorf Stellungnahme zu Ausweisung eines Teilgebietes von Köln-Müngersdorf als Naturdenkmal; 2080117_BG_RB_S03 vom 18.02.2010 mit Anlage Unterlagen Vermessungsbüro Ruhmhardt und Lühring [U 9] Roland Schüler Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Herrigergasse vom 03.07.2010 [U 10] Sammelschrift Kölner Bürger Bebauungsplanverfahren Herrigergasse in Köln-Müngersdorf Einwendungen im Rahmen der erneuten Offenlage vom 07.07.2010 [U 11] Frau Dipl.-Biol. Erpenbeck Stellungnahme zum Thema: Schutz der Rheinterrassenkante in Müngersdorf als geologisches Denkmal [U 12] Frau Burauen / Herr Knüttgen Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Herrigergasse in Köln-Müngersdorf vom 04.07.2010 [U 13] Herr Pohle Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf „Herrigergasse“ in Köln Müngersdorf vom 06.07.2010 [U 14] Frau Beatrix und Herr Dr. Rudolph Kuper Bebauungsplan „Herrigergasse“, Einwendungen im Rahmen der erneuten Offenlage vom 03.07.2010 KÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11 2080117BG_RB_S04 SO/BL 23.07.2010 PANDION GmbH BV Neubau Belvedere Straße in Köln Seite 3 Geoconsulting GmbH ® [U 15] Ö.b.i.V. Lühring / Vermessungsbüro Ruhmhardt/Lühring Stellungnahme zu den die vermessungstechnischen und kartographischen Fragestellungen betreffende Einwendungen im Rahmen der erneuten Offenlage im Bebauungsplanverfahren Herrigergasse vom 16.07.2010 Nachfolgend sind die in [U 1] benannten Koordinaten und die Terrassenkante nochmals dargestellt. Die darauf dargestellten Pfeile dienen der Verdeutlichung und nicht der quantitativen Eingrenzung der Terrassenkante, wie in [U 11] dargestellt. Koordinaten gem. [U 1] Terrassenkante Bebauungsgebiet „Herrigergasse“ Bild 1: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte (DGK) mit Koordinatenpunkten gem. [U 1] 2. Stellungnahme zu den Unterlagen [U 9] bis [U 14] Grundsätzlich liegen hier einige Missverständnisse seitens der Aufsteller der Stellungnahmen zu der Offenlage vor, wobei nachfolgend darauf eingegangen wurde: Grundsätzlich handelt es sich bei den in [U 8] angesprochenen „Auffüllungen“ um künstliche oder anthropogen verursachte Auffüllungen. Diese sind auch nicht wie in [U 9] dargestellt nur lokal, sondern flächendeckend vorhanden. So wurden unsere Bohrungen im gesamten, ge- KÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11 2080117BG_RB_S04 SO/BL 23.07.2010 PANDION GmbH BV Neubau Belvedere Straße in Köln Seite 4 Geoconsulting GmbH ® planten Bebauungsgebiet vorgenommen, was ja auch in der Anlage zu [U 9]: „Lageplan mit Eintragung der Bohrungen“ dargestellt wurde. Die Dicke dieser „künstlich“ aufgefüllten Böden betrug im Bereich des Hanges an der vorhandenen Bebauung [Belvederestraße 42] 1,8 m (B 35), 4,3 m (B 39), 2,7 m (B 40) und 2,8 m (B 36). Diese waren deutlich von den unterlagernden, „natürlichen“ Hochflutablagerungen durch Ihren Anteil an Bauschutt, Ziegeln, Kohle etc. abzugrenzen. In allen Bohrungen im Bebauungsgebiet wurden diese „künstlichen“ Auffüllungen gefunden. Daher handelt es sich auch nicht um eine punktuelle Auffüllungen im Bereich der B 39, wie es in [U 9] und in [U 11] dargestellt wurde. Im besonderen Maße ist es Aufgabe eines geotechnischen Gutachtens, die „künstlichen“ Auffüllungen von den natürlichen oder „gewachsenen“ Böden zu trennen. Daher ist die Aussage in [U 11], dass die geotechnischen Untersuchungen nicht der dargestellten Aufgabenstellung entsprechend, nicht richtig. Die „künstlichen“ Auffüllungen müssen bezüglich Ihrer Umwelteigenschaften untersucht und einer Verwertung bzw. Entsorgung entsprechend den behördlichen Vorgaben und der derzeitigen Gesetzgebung zugeführt werden. Insofern reicht die geotechnische Untersuchung mit Bohrungen bezüglich der Fragestellung: -„künstliche oder anthropogene Auffüllung“ oder „gewachsener oder natürlicher Boden“- völlig aus. Es wurde von uns auch nicht, wie in [U 11] dargelegt, die genaue stratigraphische oder zeitliche Einordnung verfolgt, was im Rahmen unserer Bewertung auch völlig unerheblich ist. Entscheidend ist hier die Bewertung bezüglich der anthropogen verursachten, also „künstlichen“ Eingriffe in das Hanggefüge. Eine darüber hinaus gehende Deutung oder Untersuchung wäre sowieso nur in Schürfen möglich. In [U 1] wurde der Abschnitt des Prallhanges herausgestellt, der nicht direkt an den Terrassenhang angeschüttet wurde, so dass der „Alte Militärring“ „in Form eines Dammes von ca. 4,0 bis 5,0 m Höhe in einem Abstand von bis zu 10,0 m vor der Böschung entlangführt, so dass diese in ganzer Höhe sichtbar blieb“ (Zitat aus [U 1]). Dies ist jedoch in Höhe des Bebauungsgebietes nicht der Fall. Gerade hier bildet der Alte Militärring keinen Damm; der ehemalige Hangfuß wird hier durch eine ca. 3,0 m dicke, künstliche Auffüllung überschüttet. Nach der Unterlage [U 15] lag das ehemalige Niveau im Bereich des „Alten Militärrings“ sogar bis 5,0…6,0 m tiefer. Erst weiter nordwestlich ist die Terrassenkante in der in [U 1] angesprochenen Ausbildung und Höhe aufgeschlossen. KÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11 2080117BG_RB_S04 SO/BL 23.07.2010 PANDION GmbH BV Neubau Belvedere Straße in Köln Seite 5 Geoconsulting GmbH ® Ein weiteres Missverständnis bildet in [U 9] die Interpretation der Geologischen Karte von 1926 (i.M. 1 : 25.000). Diese stellt sehr detailgenau (die Geologen kartierten z.T. über mehrere Jahre ein Kartenblatt) die Geologie des Kartenblattes Köln zum Zeitpunkt der Kartenaufnahme dar. Natürlich hat sich die Hangkante durch die Rheinarmverlagerungen im Laufe der Jahrtausende verändert. Hier ist jedoch der „geologisch jüngste“ Zeitpunkt entscheidend, wobei sich die kartierte Rheinschlinge (alter Rheinarm) mit den jüngsten Flußablagerungen eben weiter nördlich und nicht im Bereich des Bebauungsgebietes befindet. Die letzte Aussage aus [U 9], dass das DEG-Gebäude nicht in die Topographie des Geländes eingegriffen hat, ist nicht richtig: Das DEG-Gebäude besitzt vollflächig einen Keller, wobei die Oberkante Fertigfußboden Keller bei ca. 52,70 m ü. NN liegt. Da die obere Hangkante bei ca. 60,50 m ü. NN liegt, wurden auf einer Höhe von ca. 7,5…8,0 m der Hang unwiderruflich entfernt, wobei die bis zu 1,5 m dicken Fundamente noch nicht mit gerechnet wurden. Dies wäre leicht durch eine entsprechende Begehung der Keller festzustellen. Dies wurde auch ausdrücklich so in [U 13] festgehalten, wobei auf den „schädigenden südlichen Teil der Herrigergasse (d.h. derzeitiges DEG-Gebäude)“ eingegangen wurde. Das nordwestlich des Bebauungsgebiet gelegene, dreigeschossige Wohnhaus (zuzüglich Staffelgeschoß) Belvederestraße 48, weist im talseitigen Bereich eine Geländehöhe von ca. 54,5 m ü. NN auf, wobei die OK Attika bis 71,06 m ü. NN reicht. Auch hier ist der gesamte Charakter der Terrassenkante unwiderruflich zerstört worden, da das Gebäude hangseitig bis zu 6,0 m in den Hang einschneidet. Aus den vorgenannten Gründen bleibt auch unsere Bewertung, dass ein erheblicher Eingriff am Hangfuß und im Hang im Bereich des geplanten Bebauungsgebietes und zumindest auch in den Flurstücken 170/2, 178/4 und 309 (Belvederestraße 48) stattgefunden hat, bestehen. Zu [U 9] bleibt nur anzumerken, dass wir unsere Stellungnahme [U 8] dem GLD in Krefeld am 01. März 2010 per E-Mail zugesandt haben. Die in [U 11] propagierte Gegenüberstellung der Unterlagen [U 1] des GLD und [U 8] der KGC als sich widersprechende Unterlagen ist wenig verständlich. Die beiden Unterlagen widersprechen sich nicht. Vielmehr wurde seitens der KGC eine Bewertung des Hanges im gesamten Bebauungsplangebiet Herrigergasse bezüglich des anthropogenen Einflusses auf Grundlage unserer geotechnischen Untersuchungen dargestellt. Das GLD hat demgegenüber in [U 1] auf zwei Seiten eine globale BeKÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11 2080117BG_RB_S04 SO/BL 23.07.2010 PANDION GmbH BV Neubau Belvedere Straße in Köln Seite 6 Geoconsulting GmbH ® wertung der gesamten Terrassenkante im in Bild 1 angegebenen Bereich dargestellt, wobei nicht auf die lokalen Besonderheiten eingegangen wurde. Dies war offensichtlich auch nicht Aufgabenstellung, da hierzu genauere Untersuchungen, auch bezüglich der Morphologie, Untergrundsverhältnisse und des Gebäudebestandes, erforderlich gewesen wären. Die in [U 11] dargestellte, geologische Beschreibung des Hanges ist richtig; jedoch ist so gut wie jede größere Oberflächenstruktur geologisch oder geomorphologisch geprägt. Greift der Mensch, wenn auch oberflächennah (was auch zu definieren wäre: die Tagebaugrube Hambach mit 350,0 m Tiefe ist, rein geologisch gesehen, auch nur ein kleiner Eingriff in die Erdkruste- eine Einsicht, die RWE Power sicherlich freuen würde), in die Struktur ein, verliert diese u.U. ihren natürlichen Charakter. Da die Terrassenkante oder der Hang eine geomorphologische Oberflächen-Struktur im Rahmen eines exogen verursachten, geologischen Prozesses darstellt, verliert die Hangstruktur bei einer Überbauung oder anthropogenen Überschüttung ihren „natürlichen“, d.h. vom alten Rheinarm geprägten Charakter. Ob bei den o.g. Eingriffen in den Hang, diese, wie in [U 9] und [U 11] dargestellt, als punktuell oder minimal zu bezeichnen sind, erscheint bei einem Vergleich der Gebäude-Eingriffstiefen (6,0…8,0 m) oder „künstlichen“ Auffüllungsdicken (2,0…4,0 m) mit der Hanghöhe von derzeit ca. 10,0 m, absurd. Hier verweisen wir auch nochmals auf die im Bereich der Belvederestraße 42 stattgefundenen Terrassierungen. Nordöstlich des Hauses wurde eine Terrasse mit einer Höhe von ca. 58,0…58,5 m ü. NN angelegt. Hangparallel fortgesetzt beträgt das Niveau zwischen DEGGebäude und Herrigerweg ca. 55,5 m ü. NN, wobei die Entfernung nur ca. 15,0 m beträgt. Hier ist es völlig offensichtlich, dass hier die „natürliche“ Hanggeometrie verändert wurde. KÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11 2080117BG_RB_S04 SO/BL 23.07.2010 PANDION GmbH BV Neubau Belvedere Straße in Köln Seite 7 Geoconsulting GmbH ® Wir möchten darauf hinweisen, dass in einigen Stellungnahmen, in nahezu diffamierender Weise, die Unterlage [U 8] als mit „Falschaussagen“ befrachtet und als hauptsächlich ergebnis- und gewinnorientierte Unterlage dargestellt wurde. Dies halten wir in einer fachlich geführten Diskussion für wenig zielführend und möchten uns dieser fehlgeleiteten Wortwahl nicht anschließen. Wir weisen daraufhin, dass das Ing.-Büro Kühn Geoconsulting seit ca. 40 Jahren im Köln-Bonner Raum tätig ist und aus einem Team von 25 Mitarbeitern wie Dipl.Geologen, Dipl.-Bauingenieure, Dipl.-Geographen, Dipl.-Ing. (agrar.) und Dipl.-Ing. (Landschaftsarchitekten) besteht. Dementsprechend breit ist unsere Kompetenz auch verteilt. Zuletzt möchte wir darauf hinweisen, dass nach [U 1], in den in Bild 1 angegebenem Koordinatenbereich, folgende zukünftige Auflagen, bei einer Einstufung als Naturdenkmal, die Folge sein werden: „Es sollten in der Zukunft alle Handlungen untersagt sein, die die morphologische Gestalt der Terrassenkante beeinträchtigen könnten, insbesondere Eingriffe in den Boden sowie Abgrabungen oder Aufschüttungen“ (Zitat aus [U 1]). Was bedeutet dies? Es liegt eine Vielzahl von Bebauungen in dem in [U 1] dargestellten Koordinatenbereich. Nimmt man die o.g. Aussage wörtlich, dürften keine Leitungsgräben bei Umverlegungen oder Sanierungen, keine Gartengestaltungen- wie Gartenteiche/Hochbeete, Anbauten, Umbauten, Aufstockungen, Umnutzungen, neue Zufahrten, neue Wege, neue Mauern/Zäune, Versickerungsanlagen und Geothermieanlagen im „schützenswerten“ Bereich des Naturdenkmals erfolgen. Hier wären eine genaue Definition des Eingriffverbots sowie die damit verbundenen Folgen für die Grundstücksbesitzer und –bewohner sicherlich von größtem Interesse für die betroffenen Kölner Bürger. In Bild 2 ist, wie bereits in [U 8] dargestellt, ein Bereich durch ein Rechteck umfasst. In diesem Gebiet ist die gesamte Terrassenkante vom Hangfuß bis zum Hangtop aufgeschlossen, wobei hier der „Alte Militärring“ deutlich als Damm ausgebildet ist. Auch in historischer Zeit war in diesem Bereich die Terrassenkante deutlich aufgeschlossen. Derzeit ist nur eine Bebauung hinter dem Hangtop vorhanden. Nach [U 1] ist gerade in diesem Bereich dann der „Prallhang einer alten Rheinschlinge“ besonders eindrucksvoll sichtbar. Eine Hinweistafel könnte dies in anschaulicher Weise dokumentieren. KÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11 2080117BG_RB_S04 SO/BL 23.07.2010 PANDION GmbH BV Neubau Belvedere Straße in Köln Seite 8 Geoconsulting GmbH ® Empfehlung: Bereich für Naturdenkmal „Terrassenkante“ bzw. Prallhang Terrassenkante Bild 2: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte (DGK) mit Empfehlung: Bereich für Naturdenkmal „Terrassenkante“ Ich versichere, die Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen erstattet zu haben. Bonn, den 23.07.2010 Kühn Geoconsulting GmbH ................................................. Dipl.-Geol. DIRK BLUME Prokurist per Post 3x an Pandion KÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11