Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 5a (Stellungnahme KühnGeoconsulting).pdf
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306 kB
Erstellt
31.12.14, 11:33
Aktualisiert
24.01.18, 04:21
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Geoconsulting GmbH ®
Anlage 5a
Pandion Real Estate GmbH
Herr Falkenberg
Agrippinawerft 12
50678 Köln
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2080117_BG_RB_S04
Datum
23.07.2010
BV Bebauungsgebiet „Herrigergasse“ in Köln-Müngersdorf
Stellungnahme zu Ausweisung eines Teilgebietes von Köln-Müngersdorf als Naturdenkmal
-Ergänzung-
1. Situation und Unterlagen
Mit Datum vom 13.07. und 16.07.2010 wurden der Kühn Geoconsulting GmbH mehrere Stellungnahmen Kölner Bürger zur zweiten Offenlage im Rahmen des Bebauungsplanverfahren
Herrigergasse in Köln-Müngersdorf übersandt.
Hierbei wurde auf die von der Kühn Geoconsulting GmbH und vom Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. H. Lühring erstellte Unterlage [U 8] eingegangen.
Thema der Stellungnahme war die Ausweisung der, durch das geplante Bebauungsgebiet
führenden, Terrassenkante als ein Naturdenkmal entsprechend Landschaftsgesetz (LG
NRW) § 22.
Folgende Unterlagen standen uns zur Verfügung:
[U 1]
Geologischer Dienst NRW
Schreiben zu „Ausweisung der Terrassenkante in Köln-Müngersdorf als Naturdenkmal“ vom
10. Dezember 2009; Bezug Ortstermin am 07.12.2009
[U 2]
Bezirksregierung Köln
Unterschutzstellung der Herrigergasse als Naturdenkmal
(Bebauungsplanentwurf Nr. 61454/02 „Herrigerasse“ in Köln-Müngersdorf);
hier: Unterschutzstellung der Relikte der Terrassenkante
vom 19.01.2010
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[U 3]
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal
Lothar Müller/Die Linke
Naturdenkmal Terrassenkante entlang des Alten Miltärrings, Köln-Müngersdorf
Antrag zur Unterschutzstellung der Terrassenkante vom 18.01.2010
Anlage: Ausschnitt der DGK mit handschriftlicher Schraffierung des Bereiches
[U 4]
Kühn Geoconsulting GmbH
Projektgesellschaft PANDION Belvedere GmbH & Co. KG
Wohnbebauung Belvedere zwischen „Alter Militärring“ und Belvederestraße in
Köln-Müngersdorf
Baugrundgutachten, 2080117_BG_G01 vom 27.04.2009
[U 5]:
Dipl.-Ing. Reiner Ruhmhardt / Dipl.-Ing. Hajo Lühring
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
BV: Neubau Belvedere Straße
Vermessungslageplan
i.M. 1 : 250
Erhalten am 11.03.2009 per E-Mail
[U 6]
Geologisches Landesamt von NRW (heute: Geologischer Dienst NRW)
Ingenieurgeologische Karte der Stadt Köln, Blatt 5007
Ausgabe 1986/Krefeld
[U 7]
Geologisches Landesamt von NRW
Geologische Karte der Stadt Köln, Blatt 5007
Fliegel/Assmann 1908 mit Erläuterungen
Ausgabe: 2. Auflage von 1926
[U 8]
Kühn Geoconsulting GmbH
BV Bebauungsgebiet „Herrigergasse“ in Köln-Müngersdorf
Stellungnahme zu Ausweisung eines Teilgebietes von Köln-Müngersdorf als
Naturdenkmal; 2080117_BG_RB_S03 vom 18.02.2010 mit Anlage Unterlagen Vermessungsbüro Ruhmhardt und Lühring
[U 9]
Roland Schüler
Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf Herrigergasse vom 03.07.2010
[U 10] Sammelschrift Kölner Bürger
Bebauungsplanverfahren Herrigergasse in Köln-Müngersdorf
Einwendungen im Rahmen der erneuten Offenlage vom 07.07.2010
[U 11] Frau Dipl.-Biol. Erpenbeck
Stellungnahme zum Thema: Schutz der Rheinterrassenkante in Müngersdorf als geologisches
Denkmal
[U 12] Frau Burauen / Herr Knüttgen
Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Herrigergasse in Köln-Müngersdorf
vom 04.07.2010
[U 13] Herr Pohle
Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf „Herrigergasse“ in Köln Müngersdorf vom
06.07.2010
[U 14] Frau Beatrix und Herr Dr. Rudolph Kuper
Bebauungsplan „Herrigergasse“, Einwendungen im Rahmen der erneuten Offenlage vom
03.07.2010
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[U 15] Ö.b.i.V. Lühring / Vermessungsbüro Ruhmhardt/Lühring
Stellungnahme zu den die vermessungstechnischen und kartographischen Fragestellungen
betreffende Einwendungen im Rahmen der erneuten Offenlage im Bebauungsplanverfahren
Herrigergasse vom 16.07.2010
Nachfolgend sind die in [U 1] benannten Koordinaten und die Terrassenkante nochmals dargestellt. Die darauf dargestellten Pfeile dienen der Verdeutlichung und nicht der quantitativen
Eingrenzung der Terrassenkante, wie in [U 11] dargestellt.
Koordinaten gem. [U 1]
Terrassenkante
Bebauungsgebiet
„Herrigergasse“
Bild 1: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte (DGK) mit Koordinatenpunkten gem. [U 1]
2. Stellungnahme zu den Unterlagen [U 9] bis [U 14]
Grundsätzlich liegen hier einige Missverständnisse seitens der Aufsteller der Stellungnahmen zu der Offenlage vor, wobei nachfolgend darauf eingegangen wurde:
Grundsätzlich handelt es sich bei den in [U 8] angesprochenen „Auffüllungen“ um künstliche
oder anthropogen verursachte Auffüllungen. Diese sind auch nicht wie in [U 9] dargestellt nur
lokal, sondern flächendeckend vorhanden. So wurden unsere Bohrungen im gesamten, ge-
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planten Bebauungsgebiet vorgenommen, was ja auch in der Anlage zu [U 9]: „Lageplan mit
Eintragung der Bohrungen“ dargestellt wurde.
Die Dicke dieser „künstlich“ aufgefüllten Böden betrug im Bereich des Hanges an der vorhandenen Bebauung [Belvederestraße 42] 1,8 m (B 35), 4,3 m (B 39), 2,7 m (B 40) und 2,8
m (B 36). Diese waren deutlich von den unterlagernden, „natürlichen“ Hochflutablagerungen
durch Ihren Anteil an Bauschutt, Ziegeln, Kohle etc. abzugrenzen. In allen Bohrungen im
Bebauungsgebiet wurden diese „künstlichen“ Auffüllungen gefunden. Daher handelt es sich
auch nicht um eine punktuelle Auffüllungen im Bereich der B 39, wie es in [U 9] und in [U 11]
dargestellt wurde.
Im besonderen Maße ist es Aufgabe eines geotechnischen Gutachtens, die „künstlichen“
Auffüllungen von den natürlichen oder „gewachsenen“ Böden zu trennen. Daher ist die Aussage in [U 11], dass die geotechnischen Untersuchungen nicht der dargestellten Aufgabenstellung entsprechend, nicht richtig. Die „künstlichen“ Auffüllungen müssen bezüglich Ihrer
Umwelteigenschaften untersucht und einer Verwertung bzw. Entsorgung entsprechend den
behördlichen Vorgaben und der derzeitigen Gesetzgebung zugeführt werden. Insofern reicht
die geotechnische Untersuchung mit Bohrungen bezüglich der Fragestellung: -„künstliche
oder anthropogene Auffüllung“ oder „gewachsener oder natürlicher Boden“- völlig aus. Es
wurde von uns auch nicht, wie in [U 11] dargelegt, die genaue stratigraphische oder zeitliche
Einordnung verfolgt, was im Rahmen unserer Bewertung auch völlig unerheblich ist. Entscheidend ist hier die Bewertung bezüglich der anthropogen verursachten, also „künstlichen“
Eingriffe in das Hanggefüge. Eine darüber hinaus gehende Deutung oder Untersuchung wäre sowieso nur in Schürfen möglich.
In [U 1] wurde der Abschnitt des Prallhanges herausgestellt, der nicht direkt an den Terrassenhang angeschüttet wurde, so dass der „Alte Militärring“ „in Form eines Dammes von ca.
4,0 bis 5,0 m Höhe in einem Abstand von bis zu 10,0 m vor der Böschung entlangführt, so
dass diese in ganzer Höhe sichtbar blieb“ (Zitat aus [U 1]). Dies ist jedoch in Höhe des Bebauungsgebietes nicht der Fall. Gerade hier bildet der Alte Militärring keinen Damm; der
ehemalige Hangfuß wird hier durch eine ca. 3,0 m dicke, künstliche Auffüllung überschüttet. Nach der Unterlage [U 15] lag das ehemalige Niveau im Bereich des „Alten
Militärrings“ sogar bis 5,0…6,0 m tiefer. Erst weiter nordwestlich ist die Terrassenkante in
der in [U 1] angesprochenen Ausbildung und Höhe aufgeschlossen.
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Ein weiteres Missverständnis bildet in [U 9] die Interpretation der Geologischen Karte von
1926 (i.M. 1 : 25.000). Diese stellt sehr detailgenau (die Geologen kartierten z.T. über mehrere Jahre ein Kartenblatt) die Geologie des Kartenblattes Köln zum Zeitpunkt der Kartenaufnahme dar. Natürlich hat sich die Hangkante durch die Rheinarmverlagerungen im Laufe
der Jahrtausende verändert. Hier ist jedoch der „geologisch jüngste“ Zeitpunkt entscheidend,
wobei sich die kartierte Rheinschlinge (alter Rheinarm) mit den jüngsten Flußablagerungen
eben weiter nördlich und nicht im Bereich des Bebauungsgebietes befindet.
Die letzte Aussage aus [U 9], dass das DEG-Gebäude nicht in die Topographie des Geländes eingegriffen hat, ist nicht richtig:
Das DEG-Gebäude besitzt vollflächig einen Keller, wobei die Oberkante Fertigfußboden Keller bei ca. 52,70 m ü. NN liegt. Da die obere Hangkante bei ca. 60,50 m ü. NN liegt, wurden
auf einer Höhe von ca. 7,5…8,0 m der Hang unwiderruflich entfernt, wobei die bis zu 1,5 m
dicken Fundamente noch nicht mit gerechnet wurden. Dies wäre leicht durch eine entsprechende Begehung der Keller festzustellen. Dies wurde auch ausdrücklich so in [U 13] festgehalten, wobei auf den „schädigenden südlichen Teil der Herrigergasse (d.h. derzeitiges
DEG-Gebäude)“ eingegangen wurde.
Das nordwestlich des Bebauungsgebiet gelegene, dreigeschossige Wohnhaus (zuzüglich
Staffelgeschoß) Belvederestraße 48, weist im talseitigen Bereich eine Geländehöhe von ca.
54,5 m ü. NN auf, wobei die OK Attika bis 71,06 m ü. NN reicht. Auch hier ist der gesamte
Charakter der Terrassenkante unwiderruflich zerstört worden, da das Gebäude hangseitig
bis zu 6,0 m in den Hang einschneidet.
Aus den vorgenannten Gründen bleibt auch unsere Bewertung, dass ein erheblicher Eingriff
am Hangfuß und im Hang im Bereich des geplanten Bebauungsgebietes und zumindest
auch in den Flurstücken 170/2, 178/4 und 309 (Belvederestraße 48) stattgefunden hat, bestehen.
Zu [U 9] bleibt nur anzumerken, dass wir unsere Stellungnahme [U 8] dem GLD in Krefeld
am 01. März 2010 per E-Mail zugesandt haben. Die in [U 11] propagierte Gegenüberstellung
der Unterlagen [U 1] des GLD und [U 8] der KGC als sich widersprechende Unterlagen ist
wenig verständlich. Die beiden Unterlagen widersprechen sich nicht. Vielmehr wurde seitens
der KGC eine Bewertung des Hanges im gesamten Bebauungsplangebiet Herrigergasse
bezüglich des anthropogenen Einflusses auf Grundlage unserer geotechnischen Untersuchungen dargestellt. Das GLD hat demgegenüber in [U 1] auf zwei Seiten eine globale BeKÜHN Geoconsulting GmbH® • Auf der Kaiserfuhr 39 • 53127 Bonn • Telefon: (02 28) 9 89 72 - 0 • Telefax: (02 28) 9 89 72 -11
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wertung der gesamten Terrassenkante im in Bild 1 angegebenen Bereich dargestellt, wobei
nicht auf die lokalen Besonderheiten eingegangen wurde. Dies war offensichtlich auch nicht
Aufgabenstellung, da hierzu genauere Untersuchungen, auch bezüglich der Morphologie,
Untergrundsverhältnisse und des Gebäudebestandes, erforderlich gewesen wären.
Die in [U 11] dargestellte, geologische Beschreibung des Hanges ist richtig; jedoch ist so gut
wie jede größere Oberflächenstruktur geologisch oder geomorphologisch geprägt. Greift der
Mensch, wenn auch oberflächennah (was auch zu definieren wäre: die Tagebaugrube Hambach mit 350,0 m Tiefe ist, rein geologisch gesehen, auch nur ein kleiner Eingriff in die Erdkruste- eine Einsicht, die RWE Power sicherlich freuen würde), in die Struktur ein, verliert
diese u.U. ihren natürlichen Charakter. Da die Terrassenkante oder der Hang eine geomorphologische Oberflächen-Struktur im Rahmen eines exogen verursachten, geologischen Prozesses darstellt, verliert die Hangstruktur bei einer Überbauung oder anthropogenen Überschüttung ihren „natürlichen“, d.h. vom alten Rheinarm geprägten Charakter. Ob bei den o.g.
Eingriffen in den Hang, diese, wie in [U 9] und [U 11] dargestellt, als punktuell oder minimal
zu bezeichnen sind, erscheint bei einem Vergleich der Gebäude-Eingriffstiefen (6,0…8,0 m)
oder „künstlichen“ Auffüllungsdicken (2,0…4,0 m) mit der Hanghöhe von derzeit ca. 10,0 m,
absurd.
Hier verweisen wir auch nochmals auf die im Bereich der Belvederestraße 42 stattgefundenen Terrassierungen. Nordöstlich des Hauses wurde eine Terrasse mit einer Höhe von ca.
58,0…58,5 m ü. NN angelegt. Hangparallel fortgesetzt beträgt das Niveau zwischen DEGGebäude und Herrigerweg ca. 55,5 m ü. NN, wobei die Entfernung nur ca. 15,0 m beträgt.
Hier ist es völlig offensichtlich, dass hier die „natürliche“ Hanggeometrie verändert wurde.
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Wir möchten darauf hinweisen, dass in einigen Stellungnahmen, in nahezu diffamierender
Weise, die Unterlage [U 8] als mit „Falschaussagen“ befrachtet und als hauptsächlich ergebnis- und gewinnorientierte Unterlage dargestellt wurde. Dies halten wir in einer fachlich geführten Diskussion für wenig zielführend und möchten uns dieser fehlgeleiteten Wortwahl
nicht anschließen. Wir weisen daraufhin, dass das Ing.-Büro Kühn Geoconsulting seit ca. 40
Jahren im Köln-Bonner Raum tätig ist und aus einem Team von 25 Mitarbeitern wie Dipl.Geologen, Dipl.-Bauingenieure, Dipl.-Geographen, Dipl.-Ing. (agrar.) und Dipl.-Ing. (Landschaftsarchitekten) besteht. Dementsprechend breit ist unsere Kompetenz auch verteilt.
Zuletzt möchte wir darauf hinweisen, dass nach [U 1], in den in Bild 1 angegebenem Koordinatenbereich, folgende zukünftige Auflagen, bei einer Einstufung als Naturdenkmal, die Folge sein werden: „Es sollten in der Zukunft alle Handlungen untersagt sein, die die morphologische Gestalt der Terrassenkante beeinträchtigen könnten, insbesondere Eingriffe in den
Boden sowie Abgrabungen oder Aufschüttungen“ (Zitat aus [U 1]).
Was bedeutet dies?
Es liegt eine Vielzahl von Bebauungen in dem in [U 1] dargestellten Koordinatenbereich.
Nimmt man die o.g. Aussage wörtlich, dürften keine Leitungsgräben bei Umverlegungen
oder Sanierungen, keine Gartengestaltungen- wie Gartenteiche/Hochbeete, Anbauten, Umbauten, Aufstockungen, Umnutzungen, neue Zufahrten, neue Wege, neue Mauern/Zäune,
Versickerungsanlagen und Geothermieanlagen im „schützenswerten“ Bereich des Naturdenkmals erfolgen. Hier wären eine genaue Definition des Eingriffverbots sowie die
damit verbundenen Folgen für die Grundstücksbesitzer und –bewohner sicherlich von
größtem Interesse für die betroffenen Kölner Bürger.
In Bild 2 ist, wie bereits in [U 8] dargestellt, ein Bereich durch ein Rechteck umfasst. In diesem Gebiet ist die gesamte Terrassenkante vom Hangfuß bis zum Hangtop aufgeschlossen,
wobei hier der „Alte Militärring“ deutlich als Damm ausgebildet ist. Auch in historischer Zeit
war in diesem Bereich die Terrassenkante deutlich aufgeschlossen. Derzeit ist nur eine Bebauung hinter dem Hangtop vorhanden.
Nach [U 1] ist gerade in diesem Bereich dann der „Prallhang einer alten Rheinschlinge“ besonders eindrucksvoll sichtbar. Eine Hinweistafel könnte dies in anschaulicher Weise dokumentieren.
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Empfehlung: Bereich für Naturdenkmal „Terrassenkante“
bzw. Prallhang
Terrassenkante
Bild 2: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte (DGK) mit Empfehlung: Bereich für Naturdenkmal
„Terrassenkante“
Ich versichere, die Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen erstattet zu haben.
Bonn, den 23.07.2010
Kühn Geoconsulting GmbH
.................................................
Dipl.-Geol. DIRK BLUME
Prokurist
per Post 3x an Pandion
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