Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 4, Auszug StEA, 04.11.10.pdf
Größe
37 kB
Erstellt
31.12.14, 11:50
Aktualisiert
24.01.18, 04:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4
Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss
Frau Michels
Telefon:
(0221) 221 - 23148
Fax
:
(0221) 221 - 24447
E-Mail: marianne.michels@stadt-koeln.de
Datum: 08.11.2010
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der 11. Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 04.11.2010
öffentlich
10.5
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Zentrum Buchheim" in Köln-Buchheim
4125/2010
In Sachzusammenhang mit
10.6
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Bezirkszentrum Wiener Platz/Frankfurter Straße" in KölnMülheim
4127/2010
und
10.7
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in Köln-Mülheim
4131/2010
und
10.8
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Buchheimer Straße" in Köln-Mülheim
4141/2010
und
10.9
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Zentrum Buchforst" in Köln-Buchforst
4142/2010
und
10.10
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
Arbeitstitel: "Stegerwaldsiedlung" in Köln-Mülheim
4143/2010
Vorsitzender Klipper ruft den Tagespunkt 10.5 in Sachzusammenhang mit den nachfolgenden Vorlagen bis TOP 10.10 auf.
RM Sterck betont die Position der FDP-Fraktion, dass diese die „Masse“ an sogenannten „Spielhallenverhinderungsvorlagen“ nach wie vor für unangemessen und
überzogen halte. Daher werde er diesen Vorlagen nicht zustimmen.
Vorsitzender Klipper erinnert daran, im Stadtentwicklungsausschuss habe Konsens
bestanden, Vorlagen über die Aufstellung von Bebauungsplänen erst dann einzubringen, wenn eine konkrete Planabsicht dahinter stehe. Nun aber würden profilaktische Beschlüsse gefasst. In Anbetracht der knappen Personalressourcen innerhalb
der Verwaltung und der vorgenannten Vereinbarung halte er dieses Vorgehen für
nicht legitim.
RM Zimmermann findet es richtig, im Vorfeld bestimmte Fehlentwicklungen zu verhindern. Am Beispiel der Frankfurter Straße habe sich gezeigt, wie negativ sich dieser Ort entwickelt habe. Die Verwaltungsvorlagen seien daher insbesondere im Hinblick auf das Projekt Mülheim 2020 dringend notwendig, wenn nicht gar überfällig. Im
Sinne einer positiven Entwicklung des Stadtbezirkes und der Sicherung des Einzelhandels begrüße er die Verwaltungsvorlagen außerordentlich und könne die vorgebrachte Kritik nicht nachvollziehen.
Vorsitzender Klipper stellt klar, auch er lehne weitere Spielhallen in dem Gebiet ab.
Seine Kritik ziele lediglich auf den Verwaltungsaufwand ab, denn soviel er wisse, lägen keine Anträge für die Genehmigung von Spielhallenbetrieben in dem in Rede
stehenden Bereich vor.
Frau Müssigmann (Stadtplanungsamt) erläutert, zurzeit liege ein Antrag für einen
solchen Betrieb in einem Gebäude im Bereich des Wiener Platzes/Frankfurter Straße
vor. Darüber hinaus stelle die Mitteilung unter TOP 17.1 die Situation im Stadtbezirk
anschaulich dar. Die Anzahl der Spielhallen habe sich in dem Bereich seit dem Jahr
2006 nahezu verdoppelt. Diese Tatsache sowie das deutliche Votum aus dem Veedelsbeirat zum Programm Mülheim 2020 habe die Verwaltung veranlasst, entsprechende Gegenmaßnahmen zu initiieren.
RM Sterck betrachtet die stattgefundene Entwicklung ebenfalls für bedauerlich. Ihm
sei jedoch wichtig, dass derartige Aufstellungsbeschlüsse erst im konkreten Fall aufgestellt werden. Bei der Vielzahl der Stadtbezirke warne er davor, solche Maßnahmen alleine aufgrund des Wunsches einer Bezirksvertretung oder, wie im vorliegenden Fall, des Veedelsbeirates, zu veranlassen. Der Planungsaufwand würde unüberschaubar.
RM Zimmermann wendet ein, hier handele es sich um eine besondere Situation,
nämlich die Umsetzung des Programms Mülheim 2020. Hierfür seien diese Aufstellungsbeschlüsse unabdingbar. Der Markt alleine regele diese absehbare Fehlentwicklung nicht. Richtig sei jedoch, dass dies nicht pauschal für alle Stadtbezirke gelten könne.
RM Sterck wendet ein, zur letzten Sitzung seien analoge Beschlüsse für den Bezirk
Rath-Heumar gefasst worden. Der immer wieder zitierte „trading-down-effect“ sei für
ihn dort nicht erkennbar. Und dies sei nur ein Beispiel von vielen.
Beigeordneter Streitberger kann beide Positionen der Vorredner nachvollziehen. Tatsächlich sei es aber so, dass sich die Verwaltung in jüngster Zeit von einer neuen
Welle von derartigen Anträgen konfrontiert sehe. Richtig sei aber auch, dass Spielhallenbetriebe nicht pauschal aus allen Stadtbezirken herausgehalten werden könnten. Hier müsse im Einzelfall sorgsam abgewogen werden.
RM Moritz erachtet es als außerordentlich erfreulich, dass sich die Verwaltung verstärkt für den Erhalt der Bezirkszentren einsetze und Vorlagen dieser Art einbringe.
In der Vergangenheit habe man viel zu häufig die Abwertung diverser Einkaufsstraßen durch die Ansiedlung von Spielhallenbetrieben beobachten müssen.
Vorsitzender Klipper stellt die Vorlagen zu TOP 10.5 bis 10.10 nacheinander zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU- und die FDP Fraktion.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP Fraktion.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU- und die FDP Fraktion.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU- und die FDP Fraktion.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU- und die FDP Fraktion.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU- und die FDP Fraktion.