Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
45 kB
Erstellt
31.12.14, 11:54
Aktualisiert
24.01.18, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage-Nr.
4512/2009
Der Oberbürgermeister
Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
24.11.2009
612 solb ma
Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher
Sitzung
Betreff
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Beratungsfolge
Abstimmungsergebnis
Gremium
Datum/
Top
Stadtentwicklungsausschuss
14.01.2010
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
28.01.2010
Ausschuss für Umwelt und
Grün
21.01.2010
Stadtentwicklungsausschuss
18.03.2010
zugestimmt
Änderungen
s. Anlage
Nr.
abgelehnt
zurückgestellt
verwiesen in
einstimmig
mehrheitlich
gegen
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Stadtentwicklungsausschuss
1.
beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße bzw. der
Straße Im Grund in Köln-Niehl Flurstück 2855, 1637, 1979, 2060, 2872 und eine Teilfläche
aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich —Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in KölnNiehl— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung in Form von Hausgruppen bzw. Reihenhäusern und eine Kindertagesstätte festzusetzen;
2.
nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur
Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1.
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
ja, Kosten der Maßnahme
€
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro)
Zuschussfähige Maßnahme
ggf. Höhe des Zuschusses
nein
%
ja
Jährliche Folgekosten
a) Personalkosten
€
b) Sachkosten
€
Einsparungen (Euro)
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Mit Schreiben vom 02.06.2009 hat die TBB GmbH & CO. KG, Xantener Straße 133, 50735
Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Klemens Essmann, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) beantragt.
Geplant sind die Errichtung von 46 Gebäuden als Hausgruppen bzw. Reihenhäuser. Die
Häuser sind als barrierefreie, zweigeschossige Satteldachgebäude konzipiert und sollen mittels öffentlicher Förderung errichtet und vermietet werden.
Die äußere Erschließung des Gebietes erfolgt über die Weiterführung der Pastor-WolffStraße nach Süden durch eine öffentliche Erschließungsstraße (Planstraße A), die dann in
einem Wendehammer endet. Die innere Erschließung des Baugebietes soll durch drei private Wohnwege (Spielstraßen) erfolgen. Motorisierter Individualverkehr soll bewusst im inneren
Bereich vermieden werden.
Im Stadtteil Niehl gibt es erhebliche Engpässe bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen.
Aus diesem Grunde soll eine Teilfläche des westlich an das Plangebiet grenzenden städtischen Grundstückes in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen werden, um
hier eine Kindertagesstätte zu realisieren.
Dieses Grundstück ist im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche
dargestellt. Eine FNP-Änderung ist nicht erforderlich, da die Darstellungsgröße des FNP von
5 000 m² unterschritten wird. In einem späteren FNP-Anpassungsverfahren wird diese Fläche aufgenommen.
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 - 4
€