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Beschlussvorlage Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Beschlussvorlage Ausschuss.pdf
Größe
45 kB
Erstellt
31.12.14, 11:54
Aktualisiert
24.01.18, 04:13

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Inhalt der Datei

Vorlage-Nr. 4512/2009 Der Oberbürgermeister Freigabedatum Dezernat, Dienststelle VI/61/1 24.11.2009 612 solb ma Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in Köln-Niehl Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Beratungsfolge Abstimmungsergebnis Gremium Datum/ Top Stadtentwicklungsausschuss 14.01.2010 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2010 Ausschuss für Umwelt und Grün 21.01.2010 Stadtentwicklungsausschuss 18.03.2010 zugestimmt Änderungen s. Anlage Nr. abgelehnt zurückgestellt verwiesen in einstimmig mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Pastor-Wolff-Straße bzw. der Straße Im Grund in Köln-Niehl Flurstück 2855, 1637, 1979, 2060, 2872 und eine Teilfläche aus 1916, alle Flur 99, Gemarkung Longerich —Arbeitstitel: Pastor-Wolff-Straße in KölnNiehl— einzuleiten mit dem Ziel, eine Wohnbebauung in Form von Hausgruppen bzw. Reihenhäusern und eine Kindertagesstätte festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein ja, Kosten der Maßnahme € Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro) Zuschussfähige Maßnahme ggf. Höhe des Zuschusses nein % ja Jährliche Folgekosten a) Personalkosten € b) Sachkosten € Einsparungen (Euro) Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen Mit Schreiben vom 02.06.2009 hat die TBB GmbH & CO. KG, Xantener Straße 133, 50735 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Klemens Essmann, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) beantragt. Geplant sind die Errichtung von 46 Gebäuden als Hausgruppen bzw. Reihenhäuser. Die Häuser sind als barrierefreie, zweigeschossige Satteldachgebäude konzipiert und sollen mittels öffentlicher Förderung errichtet und vermietet werden. Die äußere Erschließung des Gebietes erfolgt über die Weiterführung der Pastor-WolffStraße nach Süden durch eine öffentliche Erschließungsstraße (Planstraße A), die dann in einem Wendehammer endet. Die innere Erschließung des Baugebietes soll durch drei private Wohnwege (Spielstraßen) erfolgen. Motorisierter Individualverkehr soll bewusst im inneren Bereich vermieden werden. Im Stadtteil Niehl gibt es erhebliche Engpässe bei der Versorgung mit Kindergartenplätzen. Aus diesem Grunde soll eine Teilfläche des westlich an das Plangebiet grenzenden städtischen Grundstückes in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einbezogen werden, um hier eine Kindertagesstätte zu realisieren. Dieses Grundstück ist im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche dargestellt. Eine FNP-Änderung ist nicht erforderlich, da die Darstellungsgröße des FNP von 5 000 m² unterschritten wird. In einem späteren FNP-Anpassungsverfahren wird diese Fläche aufgenommen. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 - 4 €