Daten
Kommune
Köln
Dateiname
EinbürgerungFLYER - alt -.pdf
Größe
641 kB
Erstellt
31.12.14, 11:55
Aktualisiert
24.01.18, 04:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kontakt / Impressum
Der Oberbürgermeister
Wegweiser zur Einbürgerung in Köln
Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit
verliehen?
Die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister in Ihrem Stadtbezirk übergibt Ihnen
bei einem Festakt im Bezirksrat-haus die Einbürgerungsurkunde. Anschließend können Sie mit dem
Dokument in der Meldehalle im selben Gebäude den
deutschen Pass beantragen.
Adresse der Einbürgerungsbehörde Köln:
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Kalk
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Anfangsbuchstabe Sachbearbeiter/in
A, L, W, Y
A, L, W, Y
B, I, V
C, H, Q
D, F, J
E, G
R
K
M, Z
N, O, P
S
T, U, X
Edeltrad Bager
Ulrike Fitzner
Bettina Bistram
Marika Charalabidis
Sati Kabak
Petra Schiefer
Simone Rau
Simone Birlo
Wolfgang Thomas
Andrea Schwientek
Doris Schumacher
Diana Gelbke
Rufnummer 0221/221-
28735
28733
24691
24694
23525
28731
23528
23521
23522
24941
28734
24098
Weitere Informationen rund um die Einbürgerung
erhalten Sie unter www.einbuergerung-nrw.de
Anmeldung zum Einbürgerungstest
VHS-Kundenzentrum in der Lotharstraße 14–18
Köln-Sülz
KVB-Linie 18, Haltestelle Arnulfstraße
mo-do 9–18 Uhr, fr 9–12 Uhr
Ansprechpartnerin für Einbürgerungstests und Prüfung
„Deutschtest für Zuwanderer“ DTZ
Maria Germann-Demirci
maria.germann-demirci@stadt-koeln.de
mo, di und do 15–18 Uhr, freitags 9–12 Uhr
Ansprechpartnerin für Vorbereitungskurse auf den
Einbürgerungstest und Integrationskurse
Ingrid Pehl
ingrid.pehl@stadt-koeln.de
mo, di und do 14–18 Uhr
Unter www.integration-in-deutschland.de finden Sie die
Liste der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
zugelassenen Veranstalter von Sprachkursen in Köln,
bei denen Sie Integrationskurse und die Sprachprüfung
Der Oberbürgermeister
Amt für Wirtschaftsförderung
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Satz
rheinsatz, Köln
Druck
Druckhaus Süd, Köln
13-US/80/2.000/05.2009
Wegweiser zur
Einbürgerung
in Köln
Sie möchten deutsche Staatsbürgerin /
deutscher Staatsbürger werden?
Hier bekommen Sie Antworten auf die
wichtigsten Fragen.
Wo kann ich erfahren, welche Bedingungen für
eine Einbürgerung in meinem Fall gelten?
Die Einbürgerungsbehörde Köln im Kalk-Karree
berät Sie montags bis freitags zwischen 8 und 12
Uhr gerne persönlich. Dabei informieren wir Sie über
die Bedingungen für die Annahme der deut-schen
Staatsbürgerschaft. Bei uns erhalten Sie auch ein
An-tragsformular und ein Merkblatt. Diesen Vordruck
füllen Sie aus und geben ihn mit den erforderlichen
Unterlagen ab. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt
sind, können Sie den Antrag selbst stellen.
Es ist beabsichtigt, in Kürze sowohl das Formular als
auch Informationen über die Voraussetzungen für
die Einbürgerung und die benötigten Unterlagen im
Internet zu veröffentlichen.
Was mache ich, wenn ich noch keinen Nachweis
über „ausreichende Sprachkenntnisse“ habe?
Gehen Sie zu einem der vom Bundesamt für Migration und Flücht-linge zugelassenen Sprachkursveranstalter, zum Beispiel der Volkshochschule (VHS). Dort
legen Sie die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“
DTZ ab. Zur Vorbereitung auf die Sprachprü-fung
gibt es entsprechende Kursangebote, darunter auch
Integ-rationskurse. Die jeweilige Sprachschule berät
Sie nach einem Einstufungstest über die notwendigen Schritte bis zur Prüfung.
Wie weise ich Kenntnisse der deutschen Rechts- und
Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
nach?
Wenn Sie keinen Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule haben, verlangt der Gesetzgeber einen Einbürgerungstest. Dazu wenden Sie sich
bitte an die Volkshochschule Köln, bei der Sie jeden
Monat den Test ablegen können. Zur Vorbereitung
können Sie an einem Einbürgerungskurs teilnehmen.
Im Internet finden Sie unter www.bmi.bund.de und
www.integration-in-deutschland.de den gesamten
Fragenkatalog.
Beim Einbürgerungstest erhalten Sie 33 von 310 Fragen, von denen Sie 17 richtig beantworten müssen.
Mindestens drei Wochen vorher ist eine persönliche
Anmeldung erforderlich, bei der Sie Ihren Pass zeigen
und 25 Euro bezahlen.
Wie erfolgt die Abgabe des Antrags?
Über das gesamte Verfahren hinweg betreut Sie eine
Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter. Für die
Antragsabgabe vereinbaren Sie mit ihr oder ihm einen
Termin, damit die Abwicklung störungsfrei und ohne
Wartezeiten für Sie erfolgen kann. Am vereinbarten
Datum geben Sie den ausgefüllten Antrag und die
erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Sachbearbeiterin
oder Ihrem Sachbearbeiter ab. Dann müssen Sie auch
eine Anzahlung in Höhe von 75 Prozent der Einbürgerungsgebühren leisten. Diese betragen insgesamt
255 Euro für erwachsene Bewerberinnen oder Bewerber und 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das
zusammen mit seinen Eltern eingebürgert wird.
Wie kann ich meine „alte“ Staatsbürgerschaft
verlieren oder aufgeben?
Ihre Sachbearbeiterin oder ihr Sachbearbeiter
informiert Sie darüber, ob Sie vor einer Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben
müssen. Das ist der Regelfall. Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag zugestimmt hat
und eine Entlas-sung aus der alten Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie eine schriftliche
Einbürgerungszusicherung. Mit diesem Dokument
beantragen Sie bei der Botschaft ihres Heimatlandes das Entlassungsverfahren.
Was tue ich, wenn ich die Entlassungsurkunde
bekommen habe?
Nach Erhalt der Entlassungsurkunde müssen Sie
diese von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen. Bitte fertigen Sie von beiden Unterlagen Fotokopien an, da diese bei Ihrem Einbürgerungsvorgang bleiben müssen. Die Originale und
die Kopien legen Sie Ihrem Sachbearbeiter bei der
Einbürgerungsbehörde zusammen mit einem aktuellen Einkommensnachweis vor.
Was mache ich, wenn die Botschaft meinen Pass
eingezogen hat?
Vor der Einbürgerung muss die Stadt Köln sämtliche
Voraussetzungen dafür erneut prüfen. Dies kann
einige Zeit dauern, da auch andere Behörden zu beteiligen sind. Wenn die Botschaft Ihres Heimatlands
Ihren Pass eingezogen hat, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Ausländeramt in Ihrem Stadtbezirk
in Verbindung. Dessen Mitarbeiter prüfen, ob sie
Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis als Ausweisersatz
oder einen Reisepass ausstellen können.