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EinbürgerungFLYER - alt -.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
EinbürgerungFLYER - alt -.pdf
Größe
641 kB
Erstellt
31.12.14, 11:55
Aktualisiert
24.01.18, 04:14

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Inhalt der Datei

Kontakt / Impressum Der Oberbürgermeister Wegweiser zur Einbürgerung in Köln Wie wird die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen? Die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister in Ihrem Stadtbezirk übergibt Ihnen bei einem Festakt im Bezirksrat-haus die Einbürgerungsurkunde. Anschließend können Sie mit dem Dokument in der Meldehalle im selben Gebäude den deutschen Pass beantragen. Adresse der Einbürgerungsbehörde Köln: Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Kalk Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Anfangsbuchstabe Sachbearbeiter/in A, L, W, Y A, L, W, Y B, I, V C, H, Q D, F, J E, G R K M, Z N, O, P S T, U, X Edeltrad Bager Ulrike Fitzner Bettina Bistram Marika Charalabidis Sati Kabak Petra Schiefer Simone Rau Simone Birlo Wolfgang Thomas Andrea Schwientek Doris Schumacher Diana Gelbke Rufnummer 0221/221- 28735 28733 24691 24694 23525 28731 23528 23521 23522 24941 28734 24098 Weitere Informationen rund um die Einbürgerung erhalten Sie unter www.einbuergerung-nrw.de Anmeldung zum Einbürgerungstest VHS-Kundenzentrum in der Lotharstraße 14–18 Köln-Sülz KVB-Linie 18, Haltestelle Arnulfstraße mo-do 9–18 Uhr, fr 9–12 Uhr Ansprechpartnerin für Einbürgerungstests und Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ DTZ Maria Germann-Demirci maria.germann-demirci@stadt-koeln.de mo, di und do 15–18 Uhr, freitags 9–12 Uhr Ansprechpartnerin für Vorbereitungskurse auf den Einbürgerungstest und Integrationskurse Ingrid Pehl ingrid.pehl@stadt-koeln.de mo, di und do 14–18 Uhr Unter www.integration-in-deutschland.de finden Sie die Liste der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Veranstalter von Sprachkursen in Köln, bei denen Sie Integrationskurse und die Sprachprüfung Der Oberbürgermeister Amt für Wirtschaftsförderung Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Satz rheinsatz, Köln Druck Druckhaus Süd, Köln 13-US/80/2.000/05.2009 Wegweiser zur Einbürgerung in Köln Sie möchten deutsche Staatsbürgerin / deutscher Staatsbürger werden? Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wo kann ich erfahren, welche Bedingungen für eine Einbürgerung in meinem Fall gelten? Die Einbürgerungsbehörde Köln im Kalk-Karree berät Sie montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr gerne persönlich. Dabei informieren wir Sie über die Bedingungen für die Annahme der deut-schen Staatsbürgerschaft. Bei uns erhalten Sie auch ein An-tragsformular und ein Merkblatt. Diesen Vordruck füllen Sie aus und geben ihn mit den erforderlichen Unterlagen ab. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag selbst stellen. Es ist beabsichtigt, in Kürze sowohl das Formular als auch Informationen über die Voraussetzungen für die Einbürgerung und die benötigten Unterlagen im Internet zu veröffentlichen. Was mache ich, wenn ich noch keinen Nachweis über „ausreichende Sprachkenntnisse“ habe? Gehen Sie zu einem der vom Bundesamt für Migration und Flücht-linge zugelassenen Sprachkursveranstalter, zum Beispiel der Volkshochschule (VHS). Dort legen Sie die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ DTZ ab. Zur Vorbereitung auf die Sprachprü-fung gibt es entsprechende Kursangebote, darunter auch Integ-rationskurse. Die jeweilige Sprachschule berät Sie nach einem Einstufungstest über die notwendigen Schritte bis zur Prüfung. Wie weise ich Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse nach? Wenn Sie keinen Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule haben, verlangt der Gesetzgeber einen Einbürgerungstest. Dazu wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule Köln, bei der Sie jeden Monat den Test ablegen können. Zur Vorbereitung können Sie an einem Einbürgerungskurs teilnehmen. Im Internet finden Sie unter www.bmi.bund.de und www.integration-in-deutschland.de den gesamten Fragenkatalog. Beim Einbürgerungstest erhalten Sie 33 von 310 Fragen, von denen Sie 17 richtig beantworten müssen. Mindestens drei Wochen vorher ist eine persönliche Anmeldung erforderlich, bei der Sie Ihren Pass zeigen und 25 Euro bezahlen. Wie erfolgt die Abgabe des Antrags? Über das gesamte Verfahren hinweg betreut Sie eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter. Für die Antragsabgabe vereinbaren Sie mit ihr oder ihm einen Termin, damit die Abwicklung störungsfrei und ohne Wartezeiten für Sie erfolgen kann. Am vereinbarten Datum geben Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ab. Dann müssen Sie auch eine Anzahlung in Höhe von 75 Prozent der Einbürgerungsgebühren leisten. Diese betragen insgesamt 255 Euro für erwachsene Bewerberinnen oder Bewerber und 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das zusammen mit seinen Eltern eingebürgert wird. Wie kann ich meine „alte“ Staatsbürgerschaft verlieren oder aufgeben? Ihre Sachbearbeiterin oder ihr Sachbearbeiter informiert Sie darüber, ob Sie vor einer Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Das ist der Regelfall. Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag zugestimmt hat und eine Entlas-sung aus der alten Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie eine schriftliche Einbürgerungszusicherung. Mit diesem Dokument beantragen Sie bei der Botschaft ihres Heimatlandes das Entlassungsverfahren. Was tue ich, wenn ich die Entlassungsurkunde bekommen habe? Nach Erhalt der Entlassungsurkunde müssen Sie diese von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen. Bitte fertigen Sie von beiden Unterlagen Fotokopien an, da diese bei Ihrem Einbürgerungsvorgang bleiben müssen. Die Originale und die Kopien legen Sie Ihrem Sachbearbeiter bei der Einbürgerungsbehörde zusammen mit einem aktuellen Einkommensnachweis vor. Was mache ich, wenn die Botschaft meinen Pass eingezogen hat? Vor der Einbürgerung muss die Stadt Köln sämtliche Voraussetzungen dafür erneut prüfen. Dies kann einige Zeit dauern, da auch andere Behörden zu beteiligen sind. Wenn die Botschaft Ihres Heimatlands Ihren Pass eingezogen hat, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Ausländeramt in Ihrem Stadtbezirk in Verbindung. Dessen Mitarbeiter prüfen, ob sie Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis als Ausweisersatz oder einen Reisepass ausstellen können.