Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 1 RdErl Raumprogramme NRW.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 RdErl Raumprogramme NRW.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
31.12.14, 12:04
Aktualisiert
24.01.18, 04:13

öffnen download melden Dateigröße: 69 kB

Inhalt der Datei

BASS 10 – 21 Nr. 1 Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 10. 1995 (GABl. NW. I S. 229) * Im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium werden hiermit die nachstehenden Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen erlassen. Sie sind die Grundlage für die Schulaufsicht insbesondere bei Entscheidungen in den Genehmigungsverfahren nach § 81 Schulgesetz (SchulG – BASS 1 – 1) und bei der Beratung der nichtstaatlichen Schulträger in Schulbaufragen. Die nichtstaatlichen Schulträger sollen diese Vorgaben beachten. Sie sind für den Schulträger eine Orientierungshilfe. Der Schulträger kann von ihnen abweichen, soweit Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich machen und sich die Abweichungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen halten. 1. Die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen gelten für die Grundschule und die Schulen der Sekundarstufe I mit einem Zusatz für die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) sowie für die Förderschulen. 2. Als Flächenmaß werden Quadratmeter (m2) zugrunde gelegt. Die Flächen der Funktionsgruppen 1.1.2 und 3.0.1 sowie der Hauptgruppen 6 und 7 der Tabelle (siehe Anlage) sind in absoluten Größenangaben dargestellt. Zur Ermittlung der übrigen Raumgrößen ist ein Flächenfaktor zugrunde gelegt, der mit der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Lerngruppen zu multiplizieren ist. Bei der Planung von Um-, Erweiterungs- und Neubauten ist von der maximalen Gruppenstärke auszugehen, die sich in den nächsten zehn Jahren auf der Basis der Einwohnerprognose und der Schulentwicklungsplanung ergeben wird. Hierbei sind die zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerte zu beachten. Die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen beziehen sich nur auf die Räume, die zumindest im weiteren Sinne für den Unterricht bedeutsam sind. Die Gestaltung der Verwaltungsflächen und sonstiger Nebenflächen ist in das pflichtgemäße Ermessen des Schulträgers gestellt. 3. Der Raumbedarf für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist in der Tabelle (Anlage) ausgewiesen. Für andere Förderschwerpunkte ist der Raumbedarf in analoger Anwendung der Tabelle zu ermitteln. Behinderungsbedingter Mehrbedarf entsprechend den in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF – BASS 13 – 41 Nr. 2.1) festgelegten Förderschwerpunkten entsteht bei den übrigen Förderschulen oder an allgemein bildenden Schulen, sofern dort gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler stattfindet. Hierzu gehören zum Beispiel Therapie- und Gymnastikräume, Abstellflächen für Rollwagen, Sanitär- und Wickelräume, Räume zur Durchführung von Diagnosemaßnahmen. 4. Die Pausenfreifläche sollte 5 m2 je Schülerin und Schüler nicht unterschreiten. Dieser Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Geltungsdauer der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 befristet. * Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. v. 27. 11. 2000 (ABl. NRW. 1 S. 340); RdErl. v. 4. 10. 2005 (ABl. NRW. S. 411) [Anlage s. folgende Seite] © Ritterbach Verlag GmbH BASS Anlage Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen 1.0.1 Unterrichtsraum (Anzahl der Räume/ m2 pro Schülerin oder Schüler) GS 1 GS 2 GS 3 GS 4 4/ 2.5 8/ 2.5 12/ 2.5 16/ 2.5 Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II FFL 2 3 4 5 6 7 8 2 3 4 5 6 7 8 1 12/ 2.0 18/ 2.0 24/ 2.0 30/ 2.0 36/ 2.0 42/ 2.0 48/ 2.0 6/ 2.25 9/ 2.25 12/ 2.25 15/ 2.25 18/ 2.25 21/ 2.25 24/ 2.25 8/ 3.0 FFL 2 16/ 3.0 1.0.2 Raum für neue Technologien/Selbstlernzentrum 1.0.4 Mehrzweckraum 1/3.0 1/3.0 1/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/2.5 2/2.5 3/2.5 4/2.5 1/3.0 2/3.0 1.0.5 Gruppenraum 8/2.0 16/2.0 1.1.1 Testraum 1/3.0 2/3.0 1.1.2 Lehrmittelraum 30 35 40 50 60 60 60 80 80 100 100 20 20 30 30 35 35 40 30 45 2.0.1 Chemie-/großer naturwiss. Raum 1/3.0 1/3.0 1/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 3/3.0 4/3.0 5/3.0 6/3.0 7/3.0 8/3.0 2.0.2 Naturwissenschaften 2/2.5 3/2.5 4/2.5 4/2.5 5/2.5 6/2.5 8/2.5 1/4.0 1/4.0 3.0.1 Hauswirtschaft* 150 150 4.0.1 Raum für Textiles Gestalten* 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 4.0.2 Technikraum* 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 1/3.0 2/3.0 150 150 150 150 150 150 4.0.3 Werkraum 150 2/4.0 3/4.0 4.0.4 Kunstraum 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5 4.0.5 Musikraum 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 4.0.6 Mehrzweckraum 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 3/2.5 3/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 1/3.0 1/3.0 5.0.1 Sporthalle für je angefangene 10 Klassen eine Übungseinheit (15 m x 27 m) 5.0.2 Sportfreianlagen 6.1.1 Nebenräume** 220 330 440 550 660 770 880 6.1.2 Schüleraufenthaltsraum 6.1.3 Forum 150 150 150 160 6.1.4 Biblio-/Mediothek 70 105 140 175 210 245 280 40 48 56 64 72 80 80 150 180 240 300 360 420 480 50 75 100 125 150 175 200 150 170 190 210 260 280 300 100 100 100 100 110 125 140 70 140 150 180 300 400 7.1.1 Küche An allgemein bildenden Schulen sollten die in dieser Gruppe genannten Räume bei einem Ganztagsbetrieb vorgehalten werden. Für die Räume 7.1.3 – 7.1.5 ist 1/3 m2 je Schülerin/Schüler vorzusehen. Ein Essplatz ist mit 2/3 m2 je Schülerin/Schüler anzusetzen. 7.1.2 Speiseraum 7.1.3 Spielraum 7.1.4 Musikraum 7.1.5 Aufenthaltsraum Ganztagsbereich insgesamt 120 240 360 480 360 540 720 900 1080 1260 1440 * Bedarf ist im Einzelfall zu prüfen. ** Sammlungs- und Vorbereitungsräume, Nebenräume 2.– 4. Abkürzungen: GS 1 – GS 4: Sek. I 2 – Sek. I 8: Sek. II 2 – Sek. II 8: FFL 1/2: Grundschule 1- bis 4-zügig Schulen der Sekundarstufe I 2- bis 8-zügig Zusätzliches Raumprogramm für die Gymnasiale Oberstufe 2- bis 8-zügig Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 1- bis 2-zügig Hauptgruppe 1: Allgemeiner Unterrichtsbereich Hauptgruppe 2: Naturwissenschaftlicher Bereich Hauptgruppe 3: Hauswirtschaftlicher Bereich Hauptgruppe 4: Technisch-musischer Bereich Hauptgruppe 5: Sportbereich Hauptgruppe 6: Außerunterrichtlicher Bereich Hauptgruppe 7: Ganztagsbereich © Ritterbach Verlag GmbH