Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage 1 RdErl Raumprogramme NRW.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
31.12.14, 12:04
Aktualisiert
24.01.18, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BASS
10 – 21 Nr. 1
Grundsätze
für die Aufstellung von Raumprogrammen
für allgemein bildende Schulen und Förderschulen
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 10. 1995
(GABl. NW. I S. 229) *
Im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium
werden hiermit die nachstehenden Grundsätze für die Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen erlassen. Sie sind die Grundlage für die Schulaufsicht insbesondere bei Entscheidungen in den Genehmigungsverfahren nach § 81 Schulgesetz
(SchulG – BASS 1 – 1) und bei der Beratung der nichtstaatlichen Schulträger in Schulbaufragen.
Die nichtstaatlichen Schulträger sollen diese Vorgaben beachten.
Sie sind für den Schulträger eine Orientierungshilfe. Der Schulträger kann
von ihnen abweichen, soweit Besonderheiten im Einzelfall dies erforderlich
machen und sich die Abweichungen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen halten.
1. Die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen gelten für die Grundschule
und die Schulen der Sekundarstufe I mit einem Zusatz für die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) sowie für die Förderschulen.
2. Als Flächenmaß werden Quadratmeter (m2) zugrunde gelegt. Die Flächen der Funktionsgruppen 1.1.2 und 3.0.1 sowie der Hauptgruppen 6
und 7 der Tabelle (siehe Anlage) sind in absoluten Größenangaben
dargestellt. Zur Ermittlung der übrigen Raumgrößen ist ein Flächenfaktor zugrunde gelegt, der mit der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Lerngruppen zu multiplizieren ist. Bei der Planung von Um-, Erweiterungs- und Neubauten ist von der maximalen
Gruppenstärke auszugehen, die sich in den nächsten zehn Jahren auf
der Basis der Einwohnerprognose und der Schulentwicklungsplanung
ergeben wird. Hierbei sind die zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerte
zu beachten.
Die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen beziehen sich nur auf die
Räume, die zumindest im weiteren Sinne für den Unterricht bedeutsam
sind. Die Gestaltung der Verwaltungsflächen und sonstiger Nebenflächen ist in das pflichtgemäße Ermessen des Schulträgers gestellt.
3. Der Raumbedarf für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist in der Tabelle (Anlage) ausgewiesen. Für andere Förderschwerpunkte ist der Raumbedarf in analoger Anwendung der Tabelle
zu ermitteln. Behinderungsbedingter Mehrbedarf entsprechend den
in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF – BASS 13 – 41 Nr. 2.1)
festgelegten Förderschwerpunkten entsteht bei den übrigen Förderschulen oder an allgemein bildenden Schulen, sofern dort gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und
Schüler stattfindet. Hierzu gehören zum Beispiel Therapie- und Gymnastikräume, Abstellflächen für Rollwagen, Sanitär- und Wickelräume,
Räume zur Durchführung von Diagnosemaßnahmen.
4. Die Pausenfreifläche sollte 5 m2 je Schülerin und Schüler nicht unterschreiten.
Dieser Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Geltungsdauer der Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen ist bis zum Ablauf
des 31. Dezember 2010 befristet.
*
Bereinigt. Eingearbeitet:
RdErl. v. 27. 11. 2000 (ABl. NRW. 1 S. 340); RdErl. v. 4. 10. 2005 (ABl. NRW. S. 411)
[Anlage s. folgende Seite]
© Ritterbach Verlag GmbH
BASS
Anlage
Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen
für allgemein bildende Schulen und Förderschulen
1.0.1 Unterrichtsraum
(Anzahl der Räume/
m2 pro Schülerin oder Schüler)
GS
1
GS
2
GS
3
GS
4
4/
2.5
8/
2.5
12/
2.5
16/
2.5
Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. I Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II Sek. II FFL
2
3
4
5
6
7
8
2
3
4
5
6
7
8
1
12/
2.0
18/
2.0
24/
2.0
30/
2.0
36/
2.0
42/
2.0
48/
2.0
6/
2.25
9/
2.25
12/
2.25
15/
2.25
18/
2.25
21/
2.25
24/
2.25
8/
3.0
FFL
2
16/
3.0
1.0.2 Raum für neue
Technologien/Selbstlernzentrum
1.0.4 Mehrzweckraum
1/3.0 1/3.0 1/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0
1/2.5 2/2.5 3/2.5 4/2.5
1/3.0 2/3.0
1.0.5 Gruppenraum
8/2.0 16/2.0
1.1.1 Testraum
1/3.0 2/3.0
1.1.2 Lehrmittelraum
30
35
40
50
60
60
60
80
80
100
100
20
20
30
30
35
35
40
30
45
2.0.1 Chemie-/großer
naturwiss. Raum
1/3.0 1/3.0 1/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 3/3.0 4/3.0 5/3.0 6/3.0 7/3.0 8/3.0
2.0.2 Naturwissenschaften
2/2.5 3/2.5 4/2.5 4/2.5 5/2.5 6/2.5 8/2.5
1/4.0 1/4.0
3.0.1 Hauswirtschaft*
150
150
4.0.1 Raum für
Textiles Gestalten*
1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0 1/3.0
1/3.0 1/3.0
4.0.2 Technikraum*
2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0 2/3.0
1/3.0 2/3.0
150
150
150
150
150
150
4.0.3 Werkraum
150
2/4.0 3/4.0
4.0.4 Kunstraum
1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5
4.0.5 Musikraum
1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5
4.0.6 Mehrzweckraum
1/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 3/2.5 3/2.5 1/2.5 1/2.5 1/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 2/2.5 1/3.0 1/3.0
5.0.1 Sporthalle
für je angefangene 10 Klassen eine Übungseinheit (15 m x 27 m)
5.0.2 Sportfreianlagen
6.1.1 Nebenräume**
220
330
440
550
660
770
880
6.1.2 Schüleraufenthaltsraum
6.1.3 Forum
150
150
150
160
6.1.4 Biblio-/Mediothek
70
105
140
175
210
245
280
40
48
56
64
72
80
80
150
180
240
300
360
420
480
50
75
100
125
150
175
200
150
170
190
210
260
280
300
100
100
100
100
110
125
140
70
140
150
180
300
400
7.1.1 Küche
An allgemein bildenden Schulen sollten die in dieser Gruppe genannten Räume
bei einem Ganztagsbetrieb vorgehalten werden.
Für die Räume 7.1.3 – 7.1.5 ist 1/3 m2 je Schülerin/Schüler vorzusehen.
Ein Essplatz ist mit 2/3 m2 je Schülerin/Schüler anzusetzen.
7.1.2 Speiseraum
7.1.3 Spielraum
7.1.4 Musikraum
7.1.5 Aufenthaltsraum
Ganztagsbereich insgesamt
120
240
360
480
360
540
720
900
1080 1260 1440
* Bedarf ist im Einzelfall zu prüfen.
** Sammlungs- und Vorbereitungsräume, Nebenräume 2.– 4.
Abkürzungen:
GS 1 – GS 4:
Sek. I 2 – Sek. I 8:
Sek. II 2 – Sek. II 8:
FFL 1/2:
Grundschule 1- bis 4-zügig
Schulen der Sekundarstufe I 2- bis 8-zügig
Zusätzliches Raumprogramm für die Gymnasiale Oberstufe 2- bis 8-zügig
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 1- bis 2-zügig
Hauptgruppe 1: Allgemeiner Unterrichtsbereich
Hauptgruppe 2: Naturwissenschaftlicher Bereich
Hauptgruppe 3: Hauswirtschaftlicher Bereich
Hauptgruppe 4: Technisch-musischer Bereich
Hauptgruppe 5: Sportbereich
Hauptgruppe 6: Außerunterrichtlicher Bereich
Hauptgruppe 7: Ganztagsbereich
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