Daten
Kommune
Köln
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Mitteilung/Beantwortung Ausschuss.pdf
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31.12.14, 12:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage-Nr.: 20.04.2010
Dezernat, Dienststelle
V/57/571/1
1545/2010
571/13/6/2010-25
Unterlage zur Sitzung im
öffentlichen Teil
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Grün
am
TOP
22.04.2010
Anlass:
Mitteilung der Verwaltung
Beantwortung von Anfragen
aus früheren Sitzungen
Beantwortung einer Anfrage
nach § 4 der Geschäftsordnung
Stellungnahme zu einem
Antrag nach § 3 der
Geschäftsordnung
Beantwortung von Anfragen gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Anfrage
der SPD- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ die Grünen vom 09.02.2010
hier: Entwicklung Fühlinger See
Die SPD- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ die Grünen bitten um Beantwortung folgender
Fragen:
Frage 1:
Gibt es Überlegungen, den Fühlinger See aus dem Landschaftsschutz herauszunehmen ?
Wenn ja, wurden die UWB und ULB frühzeitig in diese Planung mit einbezogen?
Frage 2:
Wie wird der Gewässerschutz beim Fühlinger See gewährleistet?
Frage 3:
Wasserqualität:
Welche Ergebnisse haben die letzten Gewässerunteruntersuchungen zur Wasserqualität
etc. ergeben? Welche Konsequenzen sind aus diesen Resultaten hinsichtlich der o.g. Planungen zu ziehen? Gibt es Verbesserungen der Wasserqualität nach Inbetriebnahme der
TIBEAN (Tiefenwasserbelüfter)? Ist deren Betrieb finanziell gesichert?
Frage 4:
Wie sind die Schnittstellen hinsichtlich Naturschutz und Freizeitaktivitäten im Bereich des
Fühlinger Sees derzeit definiert? Welche Entwicklungen, z.B. im Freizeit- und Eventbereich, sind für den Fühlinger See in nächster Zeit angedacht? Wird es hierdurch Verschie-
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bungen bei den Anteilen für Naturschutz und Freizeitnutzung geben?
Frage 5:
Inwieweit sind die Überlegungen zu künftigen Entwicklung des Fühlinger Sees mit der aktuellen Satzung des Fühlinger Sees zu vereinbaren?
Frage 6:
Wie sind die Zuständigkeiten für den Bereich des Fühlinger Sees derzeit organisiert?
Werden hier mit Blick auf die weitere Entwicklung des Sees Optimierungspotentiale gesehen?
Stellungnahme der Verwaltung
Vorab der Hinweis auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Sport- und Bäderamtes,
in welchem ebenfalls zur gesamten Thematik Stellung bezogen wird.
Zu Frage 1:
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde wäre eine Aufhebung der Schutzgebietsausweisung für die Erholungsanlage Fühlinger See sinnvoll, da der zunehmende Erholungsdruck dem Schutzziel für das L 6 LSG „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“ sowie der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes entgegen steht und somit nicht zu vereinbaren sind.
Die Schutzgebietsaufhebung für die Erholungsanlage ist mit dem zuständigen Amt für
Landschaftspflege und Grünflächen als eine Maßnahme für eine Landschaftsplan- Überarbeitung vorabgestimmt.
Zu Frage 2 und 3
Die Fragen 2 und 3 wurden an das Sport- und Bäderamt als Flächen verwaltende Dienststelle abgeben. Die Beantwortung ist in der beigefügten Anlage enthalten.
Zu Frage 4:
Der Fühlinger See befindet sich im Geltungsbereich der Landschaftsplansatzung und unterliegt parallel der Fühlinger- See –Satzung.
Somit sind landschaftsrechtlich die Aktivitäten am Fühlinger See von den Verbotstatbeständen grundsätzlich unberührt bzw. befreiungsfähig, sofern diese in der Fühlinger- SeeSatzung als erlaubte Nutzung verankert bzw. mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen sind
und Landschaftsplan konform durchgeführt werden.
Für Aktivitäten und Maßnahmen, die in der Fühlinger See- Satzung weder erlaubt noch mit
einem Erlaubnisvorbehalt versehen sind, liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67
BNatSchG nicht vor und können somit landschaftsrechtlich nicht genehmigt werden.
Neben den durch die Fühlinger- See- Satzung zugelassenen Sportaktivitäten und veranstaltungen wurde darüber hinaus eine landschaftsrechtliche Grundsatzbefreiung für
insgesamt fünf Musikveranstaltungen pro Jahr erteilt, um seitens der Veranstalter einen
reibungslosen Planungsablauf zu gewährleisten.
Insbesondere für das Freibad Fühlinger See wurde ein Nutzungskonzept vorgelegt, das
neben Wassersportaktivitäten weitere Sportevents wie Klettern und Bogenschießen sowie
kommerziell vom Antragsteller angebotene Sportkurse enthält.
Durch das verstärkte Angebot an öffentlichen Sportaktivitäten und der darüber hinausgehenden kommerziellen Nutzung durch Sportkurse und spezielle Eventveranstaltungen erfolgt automatisch durch den erhöhten Nutzungsdruck eine Verschiebung vom Naturschutz
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zur Freizeitnutzung.
Da der Erholungsanlage ein immer größerer Freizeitschwerpunkt zuerkannt wird, sollte
aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde der Landschaftsschutzstatus aufgehoben werden. (s. Beantwortung zur Frage 1).
Zu Frage 5:
Siehe Anlage
Zu Frage 6:
Bei dem Fühlinger See handelt es sich um eine städtische, unter Landschaftsschutz stehende öffentliche Freizeiteinrichtung, die jedermann zur Erholung, Freizeitgestaltung und
sportlichen Betätigung dienen soll.
Das Freibad Fühlinger See wurde als Teilbereich von der Stadt Köln an die Köln- BäderGmbH übertragen, die wiederum hat das Freibad Fühlinger See im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an einen kommerziellen Betreiber abgetreten.
Die Überwachung des Fühlinger Sees erfolgt über die Fühlinger- See- Satzung, die die
Nutzung der Erholungsanlage regelt.
Sofern, wie oben dargestellt, Nutzungen durch die Fühlinger- See- Satzung erlaubt sind,
bzw. mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen sind, sind sie auch naturschutzsrechtlich zulässig bzw. genehmigungsfähig, da auch der Landschaftsplan die Schutzausweisung u. a.
mit der besonderen Erholungsfunktion begründet.
Die in der Sitzung am 11.03.2010 zur Entwicklung des Fühlinger Sees gestellten Zusatzfragen wurden zur eigenständigen Beantwortung an das Sportamt weiter geleitet.
gez. Bredehorst
Anlage:
Stellungnahme des Sport- und Bäderamtes
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Anlage
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Moers, Achim
Mittwoch, 14. April 2010 12:50
Pniewski, Ursula
WG: Mitteilung Ausschuss für Umwelt und Grün; hier: Stellungnahme 52
Anlagen:
Vorlage_Gewäs_Umweltaus_9_4_2010.doc
______________________________________________
Von:
Meyer, Claudia
Gesendet:
Dienstag, 13. April 2010 17:35
An:
Moers, Achim
Cc:
Bültge, Barbara; Pniewski, Ursula; Meyer, Horst
Betreff:
Mitteilung Ausschuss für Umwelt und Grün; hier: Stellungnahme 52
Sehr geehrter Herr Moers,
wie im Vorfeld besprochen übersende ich Ihnen anbei die Stellungnahme von 52 für die
Mitteilung an den Ausschuss für Umwelt und Grün zur Sitzung am 22.04.2010.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vorlage_Gewäs_Um
weltaus_9_4_20...
Achtung!!
Die Telefon- und Faxnummer hat sich geändert!
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Sportamt der Stadt Köln
Aachener Str.
Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7
50933 Köln
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
0221/221-31252
0221/221-31266
claudia.meyer@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de
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52
522
09.04.2010
Frau Brinkhaus
31258
Vorlage_Gewäs_Umweltaus_9_4_2010
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Herrn Moers
zur Verwendung für die Stellungnahme an den Ausschuss für Umwelt und Grün, Sitzung
22.04.2010
Anfrage AN/0263/2010 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Entwicklung Fühlinger See“
Wie in der Anfrage dargestellt hat sich der Fühlinger See seit seiner Entstehung zu einer
multifunktional genutzten Anlage entwickelt.
Das ehemalige Auskiesungsgebiet bzw. Baggerloch hat sich entsprechend den ursprünglichen
Planungen zu einem Sport- und Erholungszentrum für den Kölner Norden, aber auch für die
gesamte Kölner Bevölkerung entwickelt. Aufgabe der Verwaltung ist es in diesem Zusammenhang, immer wieder ein entsprechendes Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichsten
Nutzungszwecken und – gruppen herzustellen. Insbesondere mit Blick auf den ökologischen
Aspekt hat die Verwaltung nach dem Badeverbot 1994 erkannt, wie wichtig es ist, die ökologische Entwicklung des Sees und hier insbesondere auch des Gewässergütezustands permanent durch Expertenmeinungen und die notwendigen gewässerökologischen Untersuchungen
begleiten zu lassen.
So gibt es ein Expertenteam, bestehend aus Herrn Prof. Große, Universität zu Köln und
jetziger Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Fühlinger See Köln e. V., Frau Dr. Hübner,
Abteilung Wasserlabor der RheinEnergie AG, Herrn Dr. Christmann, Landesumweltamt NRW
sowie unter Hinzuziehung weiterer Ingenieure und Fachleute aus dem Bereich der VASA. Eine
Einschätzung dieser Experten bescheinigt dem Fühlinger See ein äußerst ausgeglichenes
ökologisches Gleichgewicht.
Eine Ausdehnung der sportlichen Veranstaltungen im Rahmen der Aktivitäten zur Sportstadt
Köln findet in einem äußerst vertretbaren Maße statt. So handelt es sich bei den Veranstaltungen am Fühlinger See weitestgehend um Traditionsveranstaltungen, die bereits seit vielen
Jahren am Fühlinger See durchgeführt werden. Was lediglich neue Berücksichtigung findet,
sind hochkarätige national oder international ausgerichtete Sportveranstaltungen. Dies immer
aber auch in einem vertretbaren Rahmen, so dass auf der Sport- und Erholungsanlage
Fühlinger See auch nach Expertenmeinung keine zusätzlichen Belastungen mit Blick auf die
ökologischen Auswirkungen zu erwarten bzw. festzustellen sind.
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Zu den Fragen nimmt 52 wie folgt Stellung:
1. Gibt es Überlegungen, den Fühlinger See aus dem LSG herauszunehmen? Wenn
ja, wurden die UWB und ULB frühzeitig in diese Planungen mit einbezogen?
Gemeinsam mit dem Umweltamt bestehen Überlegungen, den Freibad- und Veranstaltungsbereich in einem späteren Landschaftsplan-Änderungsverfahren entweder aus
dem LSG herauszunehmen, oder festzuschreiben, dass alle Aktivitäten (ohne dauerhafte Eingriffe in die Natur) im Bereich der geänderten Nutzungssatzung von den Verboten
des Landschaftsplans unberührt bleiben.
2. Wie wird der Gewässerschutz beim Fühlinger See gewährleistet?
Hinsichtlich der Bemühungen um den Umweltschutz befindet sich die Verwaltung in
ständigem Austausch mit den Experten u. a. der Universität und insbesondere des
2002 gegründeten Fördervereins Fühlinger See Köln e. V., der mit seiner Arbeit maßgeblich zum Erfolg der bisherigen Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen am
Fühlinger See beigetragen hat. Der Gewässerschutz wird durch ein vielfältiges Maßnahmepaket gewährleistet. Neben der Sauerstoffbelüftung durch den Tibean im Teilsee
6 wurden ausgedehnte Uferbereiche bepflanzt, der Bio-Park, eine biologische Kleinkläranlage zwischen See 1 und 2 erfolgreich betrieben, das Gewässer wissenschaftlich
untersucht, zusätzliche mobile Toilettenkabinen in der Sommersaison aufgestellt etc.
Darüber hinaus ist es auch die intensive Öffentlichkeitsarbeit, die zu einer weiteren
Verbesserung der Wasserqualität und einer erhöhten Akzeptanz des Natur- und Umweltschutzes bei der Bevölkerung geführt hat.
3. Wasserqualität: Welche Ergebnisse haben die letzten Gewässeruntersuchungen
zur Wasserqualität ergeben? Welche Konsequenzen sind aus diesen Resultaten
hinsichtlich der o. g. Planungen zu ziehen? Gibt es Verbesserungen der Wasserqualität nach Inbetriebnahme des Tibeans? Ist dessen Betrieb finanziell gesichert?
Zusätzlich zu der regulären mikrobiologischen Probennahme durch das Gesundheitsamt hat die Verwaltung die RheinEnergie AG beauftragt, die chemisch-physikalischen
Parameter regelmäßig zu untersuchen. Dieses Langzeitmonitoring bildet langfristig die
Basis für wissenschaftliche Einschätzungen der Gewässerqualität und für Sanierungsmaßnahmen. Die Messungen der RheinEnergie AG Ende 2007 (Sauerstoffgehalt, Gesamtphosphat, Chlorophyll etc.) ergaben, dass sich die Wasserqualität im Teilsee 6
zwar stabilisiert hat, jedoch auf dem Niveau von 1999 (Anm.: der Tibean wurde von
1999 – 2003 betrieben). Die Vergleichsdaten von 1999 – 2003 zeigten eine bessere
Durchmischung des Wasserkörpers und einen höheren Sauerstoffgehalt in den tiefen
Wasserschichten. Daher fasste die Verwaltung den Entschluss, die Tiefenwasserbelüftungsanlage einer technischen Erneuerung zu unterziehen. Seit August 2009 läuft die
Anlage wieder. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse belegen, dass Sauerstoff noch
bis in 10m Tiefe mit 3mg/l messbar war. Der Sauerstoffkonzentration wird sich mit zunehmender Belüftung noch weiter verbessern, z. B. auf 7,5 mg/l bis zu einer Tiefe von
11m. Ebenso hat sich seit der Wiederinbetriebnahme die Ausbreitung der Blaualgen
und der Chlorophyllgehalt verringert. Insgesamt kann der Fühlinger See als mesotroph
eingestuft werden.
Damit wird an die vergangenen Sanierungserfolge angeknüpft und die Grundlage für
einen positiven Langzeittrend gelegt. Zur Zeit ist die Finanzierung des Betriebs des Tibeans und der Gewässeruntersuchungen gesichert. In diesem Zusammenhang sei auf
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die starken natürlichen Selbstreinigungskräfte des Fühlinger Sees verwiesen, die nach
Aussage der Wissenschaftler offensichtlich in der Lage sind, Nährstoffbelastungen auch
in den kommenden Jahren großenteils auszugleichen.
4. Wie sind die Schnittstellen hinsichtlich Naturschutz und Freizeitaktivitäten im
Bereich des Fühlinger Sees derzeit definiert? Welche Entwicklungen, z. B. im
Freizeit- und Eventbereich, sind für den Fühlinger See in nächster Zeit angedacht? Wird es hierdurch Verschiebungen bei den Anteilen für Naturschutz und
Freizeitnutzung geben?
Insbesondere im Rahmen des Sanierungs- und Restaurierungskonzeptes ist in Abstimmung mit den Experten eine gezielte Zuordnung der zukünftigen Nutzungsformen
am Fühlinger See erfolgt. In der Satzung auch festgeschrieben wurden bestimmte Bereiche des Fühlingers See ganz bewusst für die aktive Freizeitgestaltung vorgesehen.
Andere Bereiche wurden durch entsprechende Maßnahmen z.B. Einzäunung oder
Schaffung gezielter Strauchbestände aus der Nutzung herausgenommen. So können
sich Teilbereiche völlig natur belassen entwickeln. Die Veranstaltungen wurden im Wesentlichen der sogenannten Ruderinsel zugeordnet. So schließt die Nutzung des Fühlingers Sees als Veranstaltungsstätte bzw. als Ort für aktive Freizeitgestaltung eine Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bzw. des Naturschutzes nicht aus. Im Übrigen
muss man noch einmal deutlich hervorheben, dass die Sport- und Erholungsanlage
Fühlinger See als Freizeitanlage für die Bevölkerung des Kölner Nordens geschaffen
worden ist.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass mit dem Beschluss des Sportausschusses in
seiner Sitzung vom 18.08.2010, die Verwaltung beauftragt wurde, für benachteiligte
Stadtteile wie Chorweiler „neue Bewegungsräume“ am Fühlinger See zur Stärkung des
nichtorganisierten Sports im Veedel zu schaffen.
Folgende Schwerpunkte sollen dabei im Vordergrund stehen:
- sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden Sport- und Freizeitangebote
- Förderung des organisierten Freizeitsports
- Entwicklung neuartiger Freizeitangebote
- Entwicklung umfassender Programme zur Förderung von Sport in der Stadt
- ermöglichen von Landschaftssportarten in der Stadt (Wassersport, Radfahren,
Laufen, Klettern)
- Bau von künstlichen Anlagen, die natürliche Landschaftselemente als Trainingsund Übungsstätte ersetzen (z.B. Kletteranlage) sowie
- Schaffung eines naturnahen Erlebnisraums innerhalb einer Stadt bzw.
Stadtbezirks.
Die Naherholungsanlage lebt von dem friedlichen Miteinander verschiedenster Nutzungs- und Sportarten. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben immer wieder
bewiesen, dass sich die Anzahl der Events pro Jahr nicht erhöht hat, sondern im Wesentlichen gleich geblieben ist, und sich der Anteil der Freizeitnutzung gegenüber dem
Naturschutz nicht verschoben hat. Was zu erkennen ist, dass sich die Nutzungsarten
verändern: Während einige Sportarten nicht mehr ausgeübt werden, erfreuen sich nun
neue Sportarten wie z. B. Inline-Skaten oder Fahradfahren stärkerer Beliebtheit. Bei alldem wird auch zukünftig das Ziel, die Kultur-, Sport und Freizeiterlebnisse der Bevölkerung mit den Bedürfnissen der Natur in Einklang zu bringen.
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5. Inwieweit sind die Überlegungen zur künftigen Entwicklung des Fühlinger Sees
mit der aktuellen Satzung des Fühlinger Sees zu vereinbaren?
Wie bereits dargestellt haben sich verschiedene Nutzergruppen und daraus resultierende Ansprüche an die Nutzung im Laufe der Jahre verändert. Z. B. ist die satzungsgemäße Zuordnung des Sees 7 für Surfer heute nicht mehr aktuell, da der Bedarf an einen Surfsee aufgrund der immer mehr zurück gehenden Sportart nicht mehr zeitgemäß
ist. Dagegen gibt es andere Sportrichtungen und Nutzungen, die sich immer größerer
Beliebtheit bei der Kölner Bevölkerung erfreuen, z.B. Fahrrad fahren, Inliner etc.
Insofern macht es Sinn, die Satzung auch entsprechend anzupassen. In Abstimmung
mit dem Umweltamt und unter Beteiligung der Verbände, Vereine und sonstigen Nutzer
wird z. Zt. die Satzung Fühlinger See überarbeitet.
6. Wie sind die Zuständigkeiten für den Bereich des Fühlinger Sees derzeit organisiert? Werden hier mit Blick auf die weitere Entwicklung des Sees Optimierungspotentiale gesehen?
Die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See wird vom Sportamt verwaltet. Diese
Konstellation wirkt sich äußerst vorteilhaft aus. So können alle Belange, von der Bauunterhaltung der Gebäude, über die Ausgestaltung von Genehmigungen und Verträgen
bis hin zur Organisation von Veranstaltungen in einer Hand gebündelt werden. Das
Sportamt befindet sich in einem regelmäßigen Austausch- und Abstimmungsprozess
mit den tangierten städtischen Ämtern (z.B. Umweltamt, Rechtsamt, Ordnungsbehörde). Über Jahre hinweg hat sich eine sehr konstruktive Kooperation mit beteiligten Institutionen wie der DLRG, der JUH, der Feuerwehr, Polizei und Sicherheitsdiensten, Veranstaltern und Reinigungsfirmen entwickelt. Externe Experten werden insbesondere bei
ökologischen Themen hinzugezogen. Anfang der Saison findet im Übrigen jedes Jahr
ein Nutzertreffen statt, zu dem alle beteiligten Institutionen, Ämter und Veranstalter eingeladen werden. Eine Veränderung der Struktur wird für nicht sinnvoll erachtet.
7. Zusätzlich zu dem vorgenannten Fragenkatalog hat Frau Paffen um die Beantwortung
weiterer Fragen zum Thema Kölle Olé gebeten, die im Folgenden dargelegt ist.
Die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See wird durch das Sportamt der Stadt Köln
nach Maßgabe der Satzung für die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See verwaltet. Insofern werden auch sämtliche Veranstaltungen am Fühlinger See durch das
Sportamt intensiv betreut und genehmigt. Da es im ureigenen Interesse liegt, die Sportund Erholungsanlage Fühlinger See in seiner multifunktionalen Nutzung auf lange Zukunft hin für die Bevölkerung zu erhalten, stehen bei allen zu treffenden Entscheidungen insbesondere umweltrechtliche Gesichtspunkte im Vordergrund. Dabei ist der Förderverein Fühlinger See e.V. intensiv in die Betrachtung der ökologischen Aspekte eingebunden. Darüber hinaus werden die Themen Reinigung/Müll, Lärmimmission, Verkehr, Anwohner, etc. sorgfältig geplant und dabei auf bewährte Konzepte und Strukturen zurückgegriffen. Für „Kölle olé“ ist die zusätzliche Bereitstellung von rd. 370 Dixis
sowie von weiteren Containern mit insgesamt 80 – 100 Toiletten vorgesehen. Insbesondere auch bezogen auf das Beispiel Lärmimmission erfolgt generell eine enge Zusammenarbeit mit dem Umweltamt und einem vom jeweiligen Veranstalter beauftragten
renommierten Unternehmen zur Überwachung der Lärmwerte.
Untersuchungen haben gezeigt, dass durch die sorgfältige Betreuung und Steuerung
von Veranstaltungen die Belastung der Erholungsanlage Fühlinger See – hier insbesondere die Gewässerbelastung und die Müllproblematik – erheblich niedriger ist, als
an jedem normalen Badewochenende. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen,
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dass es an veranstaltungsfreien Wochenenden keinen regulierenden Mechanismus
gibt.
Unabhängig davon erfolgt bei jeder Veranstaltungsanfrage grundsätzlich eine intensive
Prüfung, ob das vorgeschlagene Event für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger
See geeignet ist. So wurden in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach Anfragen wie
die Durchführung des „Bizarre-Festivals“ u.ä. durch die Sportverwaltung abgelehnt.
Im Fall von Kölle Olé – deren Realisierung endgültig erst zum Jahreswechsel feststand
– wird ähnlich dem Summer Jam Reggae-Festival in enger Zusammenarbeit mit dem
Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Grünflächen- und Landschaftspflege, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz etc. präzise darauf geachtet, dass die o.a. Gesichtspunkte
berücksichtigt werden. Im Übrigen werden die Details hierzu auf der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 15. April 2010 vorgestellt.
Ziel der Sportverwaltung ist es – aktuell wie auch zukünftig – in einem ausgewogenen
Verhältnis Veranstaltungen mit nationaler und internationaler Bedeutung auf der Sportund Erholungsanlage Fühlinger See und damit im Kölner Norden auszutragen.
gez. Meyer