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Mitteilung/Beantwortung Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung/Beantwortung Ausschuss.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
31.12.14, 12:31
Aktualisiert
24.01.18, 04:17

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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage-Nr.: 20.04.2010 Dezernat, Dienststelle V/57/571/1 1545/2010 571/13/6/2010-25 Unterlage zur Sitzung im öffentlichen Teil Gremium Ausschuss für Umwelt und Grün am TOP 22.04.2010 Anlass: Mitteilung der Verwaltung Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung Stellungnahme zu einem Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung Beantwortung von Anfragen gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Anfrage der SPD- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ die Grünen vom 09.02.2010 hier: Entwicklung Fühlinger See Die SPD- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ die Grünen bitten um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Gibt es Überlegungen, den Fühlinger See aus dem Landschaftsschutz herauszunehmen ? Wenn ja, wurden die UWB und ULB frühzeitig in diese Planung mit einbezogen? Frage 2: Wie wird der Gewässerschutz beim Fühlinger See gewährleistet? Frage 3: Wasserqualität: Welche Ergebnisse haben die letzten Gewässerunteruntersuchungen zur Wasserqualität etc. ergeben? Welche Konsequenzen sind aus diesen Resultaten hinsichtlich der o.g. Planungen zu ziehen? Gibt es Verbesserungen der Wasserqualität nach Inbetriebnahme der TIBEAN (Tiefenwasserbelüfter)? Ist deren Betrieb finanziell gesichert? Frage 4: Wie sind die Schnittstellen hinsichtlich Naturschutz und Freizeitaktivitäten im Bereich des Fühlinger Sees derzeit definiert? Welche Entwicklungen, z.B. im Freizeit- und Eventbereich, sind für den Fühlinger See in nächster Zeit angedacht? Wird es hierdurch Verschie- 2 bungen bei den Anteilen für Naturschutz und Freizeitnutzung geben? Frage 5: Inwieweit sind die Überlegungen zu künftigen Entwicklung des Fühlinger Sees mit der aktuellen Satzung des Fühlinger Sees zu vereinbaren? Frage 6: Wie sind die Zuständigkeiten für den Bereich des Fühlinger Sees derzeit organisiert? Werden hier mit Blick auf die weitere Entwicklung des Sees Optimierungspotentiale gesehen? Stellungnahme der Verwaltung Vorab der Hinweis auf das als Anlage beigefügte Schreiben des Sport- und Bäderamtes, in welchem ebenfalls zur gesamten Thematik Stellung bezogen wird. Zu Frage 1: Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde wäre eine Aufhebung der Schutzgebietsausweisung für die Erholungsanlage Fühlinger See sinnvoll, da der zunehmende Erholungsdruck dem Schutzziel für das L 6 LSG „Fühlinger See und Freiraum östlich Fühlingen“ sowie der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes entgegen steht und somit nicht zu vereinbaren sind. Die Schutzgebietsaufhebung für die Erholungsanlage ist mit dem zuständigen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen als eine Maßnahme für eine Landschaftsplan- Überarbeitung vorabgestimmt. Zu Frage 2 und 3 Die Fragen 2 und 3 wurden an das Sport- und Bäderamt als Flächen verwaltende Dienststelle abgeben. Die Beantwortung ist in der beigefügten Anlage enthalten. Zu Frage 4: Der Fühlinger See befindet sich im Geltungsbereich der Landschaftsplansatzung und unterliegt parallel der Fühlinger- See –Satzung. Somit sind landschaftsrechtlich die Aktivitäten am Fühlinger See von den Verbotstatbeständen grundsätzlich unberührt bzw. befreiungsfähig, sofern diese in der Fühlinger- SeeSatzung als erlaubte Nutzung verankert bzw. mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen sind und Landschaftsplan konform durchgeführt werden. Für Aktivitäten und Maßnahmen, die in der Fühlinger See- Satzung weder erlaubt noch mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen sind, liegen die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 BNatSchG nicht vor und können somit landschaftsrechtlich nicht genehmigt werden. Neben den durch die Fühlinger- See- Satzung zugelassenen Sportaktivitäten und veranstaltungen wurde darüber hinaus eine landschaftsrechtliche Grundsatzbefreiung für insgesamt fünf Musikveranstaltungen pro Jahr erteilt, um seitens der Veranstalter einen reibungslosen Planungsablauf zu gewährleisten. Insbesondere für das Freibad Fühlinger See wurde ein Nutzungskonzept vorgelegt, das neben Wassersportaktivitäten weitere Sportevents wie Klettern und Bogenschießen sowie kommerziell vom Antragsteller angebotene Sportkurse enthält. Durch das verstärkte Angebot an öffentlichen Sportaktivitäten und der darüber hinausgehenden kommerziellen Nutzung durch Sportkurse und spezielle Eventveranstaltungen erfolgt automatisch durch den erhöhten Nutzungsdruck eine Verschiebung vom Naturschutz 3 zur Freizeitnutzung. Da der Erholungsanlage ein immer größerer Freizeitschwerpunkt zuerkannt wird, sollte aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde der Landschaftsschutzstatus aufgehoben werden. (s. Beantwortung zur Frage 1). Zu Frage 5: Siehe Anlage Zu Frage 6: Bei dem Fühlinger See handelt es sich um eine städtische, unter Landschaftsschutz stehende öffentliche Freizeiteinrichtung, die jedermann zur Erholung, Freizeitgestaltung und sportlichen Betätigung dienen soll. Das Freibad Fühlinger See wurde als Teilbereich von der Stadt Köln an die Köln- BäderGmbH übertragen, die wiederum hat das Freibad Fühlinger See im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an einen kommerziellen Betreiber abgetreten. Die Überwachung des Fühlinger Sees erfolgt über die Fühlinger- See- Satzung, die die Nutzung der Erholungsanlage regelt. Sofern, wie oben dargestellt, Nutzungen durch die Fühlinger- See- Satzung erlaubt sind, bzw. mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen sind, sind sie auch naturschutzsrechtlich zulässig bzw. genehmigungsfähig, da auch der Landschaftsplan die Schutzausweisung u. a. mit der besonderen Erholungsfunktion begründet. Die in der Sitzung am 11.03.2010 zur Entwicklung des Fühlinger Sees gestellten Zusatzfragen wurden zur eigenständigen Beantwortung an das Sportamt weiter geleitet. gez. Bredehorst Anlage: Stellungnahme des Sport- und Bäderamtes 4 Anlage Von: Gesendet: An: Betreff: Moers, Achim Mittwoch, 14. April 2010 12:50 Pniewski, Ursula WG: Mitteilung Ausschuss für Umwelt und Grün; hier: Stellungnahme 52 Anlagen: Vorlage_Gewäs_Umweltaus_9_4_2010.doc ______________________________________________ Von: Meyer, Claudia Gesendet: Dienstag, 13. April 2010 17:35 An: Moers, Achim Cc: Bültge, Barbara; Pniewski, Ursula; Meyer, Horst Betreff: Mitteilung Ausschuss für Umwelt und Grün; hier: Stellungnahme 52 Sehr geehrter Herr Moers, wie im Vorfeld besprochen übersende ich Ihnen anbei die Stellungnahme von 52 für die Mitteilung an den Ausschuss für Umwelt und Grün zur Sitzung am 22.04.2010. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Vorlage_Gewäs_Um weltaus_9_4_20... Achtung!! Die Telefon- und Faxnummer hat sich geändert! Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Sportamt der Stadt Köln Aachener Str. Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7 50933 Köln Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: 0221/221-31252 0221/221-31266 claudia.meyer@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de 5 52 522 09.04.2010 Frau Brinkhaus 31258 Vorlage_Gewäs_Umweltaus_9_4_2010 57 Herrn Moers zur Verwendung für die Stellungnahme an den Ausschuss für Umwelt und Grün, Sitzung 22.04.2010 Anfrage AN/0263/2010 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Entwicklung Fühlinger See“ Wie in der Anfrage dargestellt hat sich der Fühlinger See seit seiner Entstehung zu einer multifunktional genutzten Anlage entwickelt. Das ehemalige Auskiesungsgebiet bzw. Baggerloch hat sich entsprechend den ursprünglichen Planungen zu einem Sport- und Erholungszentrum für den Kölner Norden, aber auch für die gesamte Kölner Bevölkerung entwickelt. Aufgabe der Verwaltung ist es in diesem Zusammenhang, immer wieder ein entsprechendes Gleichgewicht zwischen den unterschiedlichsten Nutzungszwecken und – gruppen herzustellen. Insbesondere mit Blick auf den ökologischen Aspekt hat die Verwaltung nach dem Badeverbot 1994 erkannt, wie wichtig es ist, die ökologische Entwicklung des Sees und hier insbesondere auch des Gewässergütezustands permanent durch Expertenmeinungen und die notwendigen gewässerökologischen Untersuchungen begleiten zu lassen. So gibt es ein Expertenteam, bestehend aus Herrn Prof. Große, Universität zu Köln und jetziger Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Fühlinger See Köln e. V., Frau Dr. Hübner, Abteilung Wasserlabor der RheinEnergie AG, Herrn Dr. Christmann, Landesumweltamt NRW sowie unter Hinzuziehung weiterer Ingenieure und Fachleute aus dem Bereich der VASA. Eine Einschätzung dieser Experten bescheinigt dem Fühlinger See ein äußerst ausgeglichenes ökologisches Gleichgewicht. Eine Ausdehnung der sportlichen Veranstaltungen im Rahmen der Aktivitäten zur Sportstadt Köln findet in einem äußerst vertretbaren Maße statt. So handelt es sich bei den Veranstaltungen am Fühlinger See weitestgehend um Traditionsveranstaltungen, die bereits seit vielen Jahren am Fühlinger See durchgeführt werden. Was lediglich neue Berücksichtigung findet, sind hochkarätige national oder international ausgerichtete Sportveranstaltungen. Dies immer aber auch in einem vertretbaren Rahmen, so dass auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See auch nach Expertenmeinung keine zusätzlichen Belastungen mit Blick auf die ökologischen Auswirkungen zu erwarten bzw. festzustellen sind. 6 Zu den Fragen nimmt 52 wie folgt Stellung: 1. Gibt es Überlegungen, den Fühlinger See aus dem LSG herauszunehmen? Wenn ja, wurden die UWB und ULB frühzeitig in diese Planungen mit einbezogen? Gemeinsam mit dem Umweltamt bestehen Überlegungen, den Freibad- und Veranstaltungsbereich in einem späteren Landschaftsplan-Änderungsverfahren entweder aus dem LSG herauszunehmen, oder festzuschreiben, dass alle Aktivitäten (ohne dauerhafte Eingriffe in die Natur) im Bereich der geänderten Nutzungssatzung von den Verboten des Landschaftsplans unberührt bleiben. 2. Wie wird der Gewässerschutz beim Fühlinger See gewährleistet? Hinsichtlich der Bemühungen um den Umweltschutz befindet sich die Verwaltung in ständigem Austausch mit den Experten u. a. der Universität und insbesondere des 2002 gegründeten Fördervereins Fühlinger See Köln e. V., der mit seiner Arbeit maßgeblich zum Erfolg der bisherigen Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen am Fühlinger See beigetragen hat. Der Gewässerschutz wird durch ein vielfältiges Maßnahmepaket gewährleistet. Neben der Sauerstoffbelüftung durch den Tibean im Teilsee 6 wurden ausgedehnte Uferbereiche bepflanzt, der Bio-Park, eine biologische Kleinkläranlage zwischen See 1 und 2 erfolgreich betrieben, das Gewässer wissenschaftlich untersucht, zusätzliche mobile Toilettenkabinen in der Sommersaison aufgestellt etc. Darüber hinaus ist es auch die intensive Öffentlichkeitsarbeit, die zu einer weiteren Verbesserung der Wasserqualität und einer erhöhten Akzeptanz des Natur- und Umweltschutzes bei der Bevölkerung geführt hat. 3. Wasserqualität: Welche Ergebnisse haben die letzten Gewässeruntersuchungen zur Wasserqualität ergeben? Welche Konsequenzen sind aus diesen Resultaten hinsichtlich der o. g. Planungen zu ziehen? Gibt es Verbesserungen der Wasserqualität nach Inbetriebnahme des Tibeans? Ist dessen Betrieb finanziell gesichert? Zusätzlich zu der regulären mikrobiologischen Probennahme durch das Gesundheitsamt hat die Verwaltung die RheinEnergie AG beauftragt, die chemisch-physikalischen Parameter regelmäßig zu untersuchen. Dieses Langzeitmonitoring bildet langfristig die Basis für wissenschaftliche Einschätzungen der Gewässerqualität und für Sanierungsmaßnahmen. Die Messungen der RheinEnergie AG Ende 2007 (Sauerstoffgehalt, Gesamtphosphat, Chlorophyll etc.) ergaben, dass sich die Wasserqualität im Teilsee 6 zwar stabilisiert hat, jedoch auf dem Niveau von 1999 (Anm.: der Tibean wurde von 1999 – 2003 betrieben). Die Vergleichsdaten von 1999 – 2003 zeigten eine bessere Durchmischung des Wasserkörpers und einen höheren Sauerstoffgehalt in den tiefen Wasserschichten. Daher fasste die Verwaltung den Entschluss, die Tiefenwasserbelüftungsanlage einer technischen Erneuerung zu unterziehen. Seit August 2009 läuft die Anlage wieder. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse belegen, dass Sauerstoff noch bis in 10m Tiefe mit 3mg/l messbar war. Der Sauerstoffkonzentration wird sich mit zunehmender Belüftung noch weiter verbessern, z. B. auf 7,5 mg/l bis zu einer Tiefe von 11m. Ebenso hat sich seit der Wiederinbetriebnahme die Ausbreitung der Blaualgen und der Chlorophyllgehalt verringert. Insgesamt kann der Fühlinger See als mesotroph eingestuft werden. Damit wird an die vergangenen Sanierungserfolge angeknüpft und die Grundlage für einen positiven Langzeittrend gelegt. Zur Zeit ist die Finanzierung des Betriebs des Tibeans und der Gewässeruntersuchungen gesichert. In diesem Zusammenhang sei auf 7 die starken natürlichen Selbstreinigungskräfte des Fühlinger Sees verwiesen, die nach Aussage der Wissenschaftler offensichtlich in der Lage sind, Nährstoffbelastungen auch in den kommenden Jahren großenteils auszugleichen. 4. Wie sind die Schnittstellen hinsichtlich Naturschutz und Freizeitaktivitäten im Bereich des Fühlinger Sees derzeit definiert? Welche Entwicklungen, z. B. im Freizeit- und Eventbereich, sind für den Fühlinger See in nächster Zeit angedacht? Wird es hierdurch Verschiebungen bei den Anteilen für Naturschutz und Freizeitnutzung geben? Insbesondere im Rahmen des Sanierungs- und Restaurierungskonzeptes ist in Abstimmung mit den Experten eine gezielte Zuordnung der zukünftigen Nutzungsformen am Fühlinger See erfolgt. In der Satzung auch festgeschrieben wurden bestimmte Bereiche des Fühlingers See ganz bewusst für die aktive Freizeitgestaltung vorgesehen. Andere Bereiche wurden durch entsprechende Maßnahmen z.B. Einzäunung oder Schaffung gezielter Strauchbestände aus der Nutzung herausgenommen. So können sich Teilbereiche völlig natur belassen entwickeln. Die Veranstaltungen wurden im Wesentlichen der sogenannten Ruderinsel zugeordnet. So schließt die Nutzung des Fühlingers Sees als Veranstaltungsstätte bzw. als Ort für aktive Freizeitgestaltung eine Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bzw. des Naturschutzes nicht aus. Im Übrigen muss man noch einmal deutlich hervorheben, dass die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See als Freizeitanlage für die Bevölkerung des Kölner Nordens geschaffen worden ist. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass mit dem Beschluss des Sportausschusses in seiner Sitzung vom 18.08.2010, die Verwaltung beauftragt wurde, für benachteiligte Stadtteile wie Chorweiler „neue Bewegungsräume“ am Fühlinger See zur Stärkung des nichtorganisierten Sports im Veedel zu schaffen. Folgende Schwerpunkte sollen dabei im Vordergrund stehen: - sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden Sport- und Freizeitangebote - Förderung des organisierten Freizeitsports - Entwicklung neuartiger Freizeitangebote - Entwicklung umfassender Programme zur Förderung von Sport in der Stadt - ermöglichen von Landschaftssportarten in der Stadt (Wassersport, Radfahren, Laufen, Klettern) - Bau von künstlichen Anlagen, die natürliche Landschaftselemente als Trainingsund Übungsstätte ersetzen (z.B. Kletteranlage) sowie - Schaffung eines naturnahen Erlebnisraums innerhalb einer Stadt bzw. Stadtbezirks. Die Naherholungsanlage lebt von dem friedlichen Miteinander verschiedenster Nutzungs- und Sportarten. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben immer wieder bewiesen, dass sich die Anzahl der Events pro Jahr nicht erhöht hat, sondern im Wesentlichen gleich geblieben ist, und sich der Anteil der Freizeitnutzung gegenüber dem Naturschutz nicht verschoben hat. Was zu erkennen ist, dass sich die Nutzungsarten verändern: Während einige Sportarten nicht mehr ausgeübt werden, erfreuen sich nun neue Sportarten wie z. B. Inline-Skaten oder Fahradfahren stärkerer Beliebtheit. Bei alldem wird auch zukünftig das Ziel, die Kultur-, Sport und Freizeiterlebnisse der Bevölkerung mit den Bedürfnissen der Natur in Einklang zu bringen. 8 5. Inwieweit sind die Überlegungen zur künftigen Entwicklung des Fühlinger Sees mit der aktuellen Satzung des Fühlinger Sees zu vereinbaren? Wie bereits dargestellt haben sich verschiedene Nutzergruppen und daraus resultierende Ansprüche an die Nutzung im Laufe der Jahre verändert. Z. B. ist die satzungsgemäße Zuordnung des Sees 7 für Surfer heute nicht mehr aktuell, da der Bedarf an einen Surfsee aufgrund der immer mehr zurück gehenden Sportart nicht mehr zeitgemäß ist. Dagegen gibt es andere Sportrichtungen und Nutzungen, die sich immer größerer Beliebtheit bei der Kölner Bevölkerung erfreuen, z.B. Fahrrad fahren, Inliner etc. Insofern macht es Sinn, die Satzung auch entsprechend anzupassen. In Abstimmung mit dem Umweltamt und unter Beteiligung der Verbände, Vereine und sonstigen Nutzer wird z. Zt. die Satzung Fühlinger See überarbeitet. 6. Wie sind die Zuständigkeiten für den Bereich des Fühlinger Sees derzeit organisiert? Werden hier mit Blick auf die weitere Entwicklung des Sees Optimierungspotentiale gesehen? Die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See wird vom Sportamt verwaltet. Diese Konstellation wirkt sich äußerst vorteilhaft aus. So können alle Belange, von der Bauunterhaltung der Gebäude, über die Ausgestaltung von Genehmigungen und Verträgen bis hin zur Organisation von Veranstaltungen in einer Hand gebündelt werden. Das Sportamt befindet sich in einem regelmäßigen Austausch- und Abstimmungsprozess mit den tangierten städtischen Ämtern (z.B. Umweltamt, Rechtsamt, Ordnungsbehörde). Über Jahre hinweg hat sich eine sehr konstruktive Kooperation mit beteiligten Institutionen wie der DLRG, der JUH, der Feuerwehr, Polizei und Sicherheitsdiensten, Veranstaltern und Reinigungsfirmen entwickelt. Externe Experten werden insbesondere bei ökologischen Themen hinzugezogen. Anfang der Saison findet im Übrigen jedes Jahr ein Nutzertreffen statt, zu dem alle beteiligten Institutionen, Ämter und Veranstalter eingeladen werden. Eine Veränderung der Struktur wird für nicht sinnvoll erachtet. 7. Zusätzlich zu dem vorgenannten Fragenkatalog hat Frau Paffen um die Beantwortung weiterer Fragen zum Thema Kölle Olé gebeten, die im Folgenden dargelegt ist. Die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See wird durch das Sportamt der Stadt Köln nach Maßgabe der Satzung für die Benutzung der Erholungsanlage Fühlinger See verwaltet. Insofern werden auch sämtliche Veranstaltungen am Fühlinger See durch das Sportamt intensiv betreut und genehmigt. Da es im ureigenen Interesse liegt, die Sportund Erholungsanlage Fühlinger See in seiner multifunktionalen Nutzung auf lange Zukunft hin für die Bevölkerung zu erhalten, stehen bei allen zu treffenden Entscheidungen insbesondere umweltrechtliche Gesichtspunkte im Vordergrund. Dabei ist der Förderverein Fühlinger See e.V. intensiv in die Betrachtung der ökologischen Aspekte eingebunden. Darüber hinaus werden die Themen Reinigung/Müll, Lärmimmission, Verkehr, Anwohner, etc. sorgfältig geplant und dabei auf bewährte Konzepte und Strukturen zurückgegriffen. Für „Kölle olé“ ist die zusätzliche Bereitstellung von rd. 370 Dixis sowie von weiteren Containern mit insgesamt 80 – 100 Toiletten vorgesehen. Insbesondere auch bezogen auf das Beispiel Lärmimmission erfolgt generell eine enge Zusammenarbeit mit dem Umweltamt und einem vom jeweiligen Veranstalter beauftragten renommierten Unternehmen zur Überwachung der Lärmwerte. Untersuchungen haben gezeigt, dass durch die sorgfältige Betreuung und Steuerung von Veranstaltungen die Belastung der Erholungsanlage Fühlinger See – hier insbesondere die Gewässerbelastung und die Müllproblematik – erheblich niedriger ist, als an jedem normalen Badewochenende. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, 9 dass es an veranstaltungsfreien Wochenenden keinen regulierenden Mechanismus gibt. Unabhängig davon erfolgt bei jeder Veranstaltungsanfrage grundsätzlich eine intensive Prüfung, ob das vorgeschlagene Event für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See geeignet ist. So wurden in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach Anfragen wie die Durchführung des „Bizarre-Festivals“ u.ä. durch die Sportverwaltung abgelehnt. Im Fall von Kölle Olé – deren Realisierung endgültig erst zum Jahreswechsel feststand – wird ähnlich dem Summer Jam Reggae-Festival in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung, Amt für Grünflächen- und Landschaftspflege, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz etc. präzise darauf geachtet, dass die o.a. Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Im Übrigen werden die Details hierzu auf der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 15. April 2010 vorgestellt. Ziel der Sportverwaltung ist es – aktuell wie auch zukünftig – in einem ausgewogenen Verhältnis Veranstaltungen mit nationaler und internationaler Bedeutung auf der Sportund Erholungsanlage Fühlinger See und damit im Kölner Norden auszutragen. gez. Meyer