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Mitteilung/Beantwortung Ausschuss.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung/Beantwortung Ausschuss.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
31.12.14, 13:09
Aktualisiert
24.01.18, 04:19

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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage-Nr.: 18.08.2010 Dezernat, Dienststelle I/32/326 3168/2010 Unterlage zur Sitzung im öffentlichen Teil Gremium am Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales TOP 06.09.2010 Anlass: Mitteilung der Verwaltung Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung Stellungnahme zu einem Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung ZAB Köln Geschäftsbericht/Statistik 2009 Der AVR nimmt den Geschäftsbericht der Zentralen Ausländerbehörde Köln zur Kenntnis. gez. Kahlen 2 Geschäftsbericht/Statistik der Zentralen Ausländerbehörde Köln für 2009 3 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 5 2. Besondere Zuständigkeitsregelungen der Zentralen Ausländerbehörden 5 2.1 Originäre Zuständigkeiten 5 2.2 Amtshilfe durch die Zentralen Ausländerbehörden 6 3. Passersatzbeschaffung als zentrale Aufgabe der ZAB 3.1 Zusammenarbeit mit den ausländischen Botschaften und Konsulaten an Beispielen ausgewählter Staaten 6-9 10 3.1.1 Marokko 10, 11 3.1.2 Algerien 11, 12 3.1.3 Côte d’Ivoire 12, 13 3.1.4 Vietnam 13, 14 3.1.5 Kamerun 14, 15 3.1.6 Russische Föderation 15 - 17 3.2 Die ZAB als Clearingstellen für die Passersatzbeschaffung 18, 19 3.3 Betreuung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in den Abschiebungshafteinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen 19, 20 3.4 Stellung von Luftsicherheitsbegleitern Rückführung 20 3.5 Einrichtungen von Informationsstellen und Führung von Datenbanken 21 4. Amtshilfeaufgaben 4.1 Ausländerrechtliche Behandlung von allen Fällen von Abschiebungshaft sowie von Fällen, in denen sich ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in Strafhaft befinden 22 22 4 4.2 Organisation von Ausreisen 4.3 Verlegungsdienst 4.4 Amtshilfe der ZAB Köln in Abschiebe-/Strafhaft 5. Jahresstatistik 2009 22 - 24 24, 25 26 26 5.1 Passersatzbeschaffungsmaßnahmen 26 5.2 Haftanträge/Aufenthaltsbeendigung in Strafverfahren/ Hafthausbetreuung 2009 27 6. Landtransportkoordination (LTraKo) 6.1 Allgemeines 27 27 6.2 Übersicht Transportanmeldungen 28, 29 6.3 Übersicht transportierte Personen 30 - 34 6.4 Fahrtkosten-Einsparung 7. Dokumentenprüfung 8. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement im Jahr 2009 9. Perspektive 35 36 36, 37 37 5 1. Einleitung Aus der Sicht der ZAB Bielefeld, Dortmund und Köln war das Jahr 2009 davon geprägt, dass die seit 2008 geltende Aufgabenverteilung gefestigt wurde und dass insbesondere die notwendigen Kontakte zu den Ausländerbehörden, die neu in die Zuständigkeitsbereiche gekommen sind, aufgebaut und verfestigt wurden. Bedeutsam ist sicherlich die Tatsache, dass die Zugangszahlen im Asylbereich nach vielen Jahren wieder steigend sind. In der Erstaufnahme der ZAB Dortmund wurden im gesamten Jahr 2009 Zahlen registriert, die über den Zahlen des Vorjahres lagen. Dieser Umstand spiegelt einen bundesweiten Trend und führte dazu, dass die Unterkunft in Dortmund durchgehend über der ursprünglich vereinbarten Kapazitätsgrenze belegt war. Auch die Gemeinschaftsunterkünfte in Hemer und in Schöppingen waren im Jahr 2009 ausgesprochen gut ausgelastet. Als weitere Besonderheit ist zu verzeichnen, dass aufgrund einer Vereinbarung des BMI mit den kosovarischen Behörden, die im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss eines Rückübernahmeabkommens getroffen wurde, seit Mitte 2009 auch ethnische Roma in den Kosovo zurückgeführt werden können. Diese Vereinbarung hat zu einer großen öffentlichen Aufmerksamkeit für diesen Bereich geführt. Es gibt regelmäßig „Kleine Anfragen“ im Landtag und Bundestag, die die Rückführung der ethnischen Roma und die Lebensbedingungen, die diese Personen im Kosovo vorfinden, zum Inhalt haben. Es gibt keinen anderen Arbeitsbereich in den ZAB, in dem eine so intensive Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich ist. 2. Besondere Zuständigkeitsregelungen der Zentralen Ausländerbehörden 2.1 Originäre Zuständigkeiten ¾ Beschaffung von Passersatzpapieren für alle ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen ¾ Betreuung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in den Abschiebungshafteinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen ¾ Vorbereitung und Durchführung von Rückführungen in die Herkunftsstaaten ¾ Einrichtung von Informationsstellen und Führung von Datenbanken 6 2.2 Amtshilfe durch die Zentralen Ausländerbehörden 3. ¾ ausländerrechtliche Behandlung von allen Fällen von Abschiebungshaft sowie von Fällen, in denen sich ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in Strafhaft befinden ¾ organisatorische Durchführung von Ausreisen ¾ Transport und Transportkoordination aller Fahrten zur Vorbereitung und zum Vollzug der Ausreisen. Passersatzbeschaffung als zentrale Aufgabe der ZAB Die Schwierigkeiten, die es im Zusammenhang mit der Beschaffung von Passersatzpapieren für ausreispflichtige Ausländerinnen und Ausländer gibt, sind ein zentrales Problem in der Umsetzung des Ausländerrechtes. Auswertungen der statistischen Zahlen des Ausländerzentralregisters belegen, dass sich die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten, weil der Aufenthalt aufgrund von fehlenden Dokumenten nicht beendet werden kann, nur relativ geringfügig verändert. Wesentliche Verringerungen dieser Zahl haben sich in den letzten Jahren in der Regel nur aufgrund von gesetzlichen Veränderungen ergeben. In diesem Zusammenhang ist es schon sehr bemerkenswert, dass es für Menschen, die sich seit vielen Jahren geduldet im Bundesgebiet aufhalten, da der Herkunftsstaat keine Papiere für die Rückführung ausstellt, regelmäßig innerhalb von auffällig kurzen Zeitspannen möglich ist, sich einen Nationalpass zu beschaffen, sobald ein Aufenthaltsrecht z. B. aufgrund der Bleiberechtsregelung erteilt werden kann. Eine genaue Prüfung dieser Vorgänge belegt allerdings auch häufig, dass die Angaben, die im Rahmen des Verfahrens zur Beschaffung von Passersatzpapieren gemacht werden, nicht vollständig deckungsgleich sind mit den Angaben, die bei der Beschaffung des Nationalpasses zur Erlangung eines Bleiberechts gemacht werden. Damit die Ausreiseverpflichtungen von Ausländerinnen und Ausländern durchgesetzt werden können, benötigt die zuständige Ausländerbehörde Identitätsdokumente, die für den Grenzübertritt ausreichen. Derartige Dokumente sind in der Regel der Nationalpass oder ggf. ein Personalausweis. Ca. 85 % der Asylbewerberinnen und Asylbewerber geben bei der Antragstellung an, dass sie nicht im Besitz von Dokumenten sind, die ihre Identität belegen können. Auch die illegal im Bundesgebiet aufhältigen Personen legen überwiegend keine Identitätsnachweise vor, falls sie aufgegriffen werden. Als Folge dieses Umstandes sind häufig sehr langwierige und mühsame Ermittlungsund Identifizierungsverfahren in Zusammenarbeit mit der zuständigen Vertretung des vermutlichen Herkunftslandes erforderlich. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Bewältigung dieses Verfahrens durch die allgemeinen Ausländerbehörden nicht leistbar ist, da sowohl die Ansprechpartner in den Vertretungen der Herkunftsländer häufig wechseln, als auch bei jedem Herkunftsstaat andere Formalien zu beachten sind. Aufgrund dieser Probleme wurde mit Inkrafttreten der ZustAVO vom 15.02.2005 die Zuständigkeit für die Passersatzpapierbeschaffung in Nordrhein-Westfalen von den allgemeinen Ausländerbehörden auf die Zentralen Ausländerbehörden verlagert. Dieses ist eine Entwicklung, die auch von den Ausländerbehörden sehr begrüßt wird. 7 Die hohe Kompetenz der nordrhein-westfälischen ZAB in diesem Arbeitsbereich ist bundesweit anerkannt. Aufgrund der ausgesprochen guten Erfahrungen, die in Nordrhein-Westfalen als dem Bundesland, das als erstes konsequent Zentralstellen geschaffen hat, gemacht wurden, sind mittlerweile alle Bundesländer dazu übergegangen, diesen Arbeitsbereich mehr oder weniger stark an Zentralstellen zu übertragen. In diesem Arbeitsbereich sind die Fallzahlen, zumindest was den Eingang an neuen Fällen angeht, in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die wesentlichen Gründe für diese Entwicklung sind einerseits die Erteilung von Aufenthaltsrechten für langfristig geduldete Ausländerinnen und Ausländer aufgrund der Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung, andererseits machen sich natürlich auch die ausgesprochen geringen Zugangszahlen, die es in den vergangenen Jahren im Asylbereich gab, deutlich bemerkbar. Es wird allerdings bundesweit von allen Zentralstellen festgestellt, dass die Beschaffung eines einzelnen Passersatzpapiers im Durchschnitt heute wesentlich aufwändiger ist, als das noch vor vier bis fünf Jahren der Fall war. Hintergrund für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass viele Staaten nicht wirklich bereit sind, ihre Staatsangehörigen zurück zu übernehmen, da die finanziellen Transferleistungen dieses Personenkreises einen nicht zu unterschätzenden Faktor im Wirtschaftssystem des Heimatlandes darstellen. Passersatzpapierbeschaffungen der ZAB Köln 4000 3000 2000 1000 0 2009 2008 2007 2006 2005 PEP-Verfahren 1912 3.074 2.262 2.534 3.302 Zusagen 646 399 517 602 699 Ablehnungen 343 720 425 483 367 unerledigte Verfahren 923 1.955 1.320 2.126 1.262 8 Die von der ZAB Köln eingereichten PEP-Anträge haben sich auf folgende Länder verteilt: 76 Sonstige Weiß russland 32 Vietnam 34 42 Ukraine 87 Tunesien 122 T ürkei 329 Russische Förd er ation 12 Ni ger 77 Mazedo nien 129 Marokko 15 Lib yen 231 Libanon 30 Kroatien 7 Kirgistan 10 Kasachstan 177 K am erun 40 Jor danien 37 Iran 27 Cote d 'Ivo ire 345 Algerien 30 23 Ägypten Afghanistan 0 50 100 150 200 250 300 350 Diese Verfahren haben folgende Ergebnisse erbracht: Staat PEP – Ausstellung/ Ablehnung Zusagen Afghanistan 5 0 Ägypten 3 3 Algerien 55 81 Cote d’Ivoire 5 6 Iran 1 1 Jordanien 1 1 Kamerun 80 62 Kasachstan 1 1 Kirgistan 4 0 Kroatien 8 3 400 9 Libanon 28 2 Libyen 4 9 Marokko 42 29 Mazedonien 38 17 Niger 0 1 Russische Föd. 204 54 Türkei 55 1 Tunesien 17 44 Ukraine 18 2 Vietnam 23 4 Weißrussland 2 14 Sonstige 52 8 Gesamt 646 343 10 3.1 Zusammenarbeit mit den ausländischen Botschaften und Konsulaten an Beispielen ausgewählter Staaten 3.1.1 Marokko Bereits in den vorangegangenen Geschäftsberichten wurde erwähnt, dass sich die Zusammenarbeit mit der marokkanischen Seite im Rahmen der Passersatzbeschaffung, trotz des gültigen Rückübernahmeabkommens, in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert hat. Eine Verbesserung konnte auch in 2009 nicht festgestellt werden. So war eine positive Passersatzbeschaffung innerhalb von 3 Monaten (ohne Vorlage von ID Nachweisen), trotz normierter Verfahrensregelungen, in NRW lediglich in einem Fall möglich. Bundesweit gab es ebenfalls nur einen weiteren Fall. Bei Vorlage von abgelaufenen Dokumenten oder Kopien von Dokumenten (Pass oder Personalausweis) erteilt das marokkanische Generalkonsulat in der Regel innerhalb kürzester Zeit eine Zusage zur Ausstellung eines Passersatzpapiers. Probleme bereiten jedoch weiterhin die Fälle, bei denen keine ID - Nachweise vorliegen. In diesen Fällen wird ein Identifizierungsverfahren im Heimatland eingeleitet und es erfolgt eine Überprüfung ausschließlich anhand der eingereichten Fingerabdrücke. Die Überprüfungsverfahren dauern in der Regel 6 Monate und länger. Nach wie vor wird in vielen Fällen durch das marokkanische Generalkonsulat in Düsseldorf mitgeteilt, dass die Auswertung der Fingerabdrücke eine längere Zeit in Anspruch nehme, da sie zu einem Personenkreis von ca. 100.000 Fällen gehören, deren Fingerabdrücke sehr viele Ähnlichkeiten aufweisen. Neben den überdurchschnittlich langen Überprüfungszeiten führen die Überprüfungen zu allem Überfluss dann auch noch in der überwiegenden Zahl zu negativen Ergebnissen. In nicht wenigen Fällen wird sogar nochmals um Zusendung von neuen Fingerabdrücken gebeten, um das Verfahren neu einzuleiten. Einer Vorführung der Betroffenen wird seitens des Generalkonsulates in Düsseldorf nur in Ausnahmefällen (Haft) zugestimmt. Die Vorführung dient auch nur zur Feststellung einer vermutlichen marokkanischen Staatsangehörigkeit. Eine PEP Zusage wird auch in diesen Fällen nur erteilt, wenn die marokkanische Staatsangehörigkeit durch die Heimatbehörden bestätigt wird. Am 31.03.2009 ist eine Vorführung in den Räumen der ZAB Köln durchgeführt worden. Hierbei wurden 4 Personen vorgeführt. Bei zwei Personen wurde eine tunesische bzw. algerische Staatsangehörigkeit vermutet. Die anderen beiden Personen konnten „nicht zweifelsfrei“ als marokkanische Staatsangehörige identifiziert werden und als Konsequenz wurde auch kein Passersatzpapier ausgestellt. 11 Es bleibt festzustellen, dass trotz Vorführung und der vermuteten marokkanischen Staatsangehörigkeit, ohne eine positive Auswertung der Fingerabdrücke in Marokko, keine Passersatzpapiere ausgestellt werden. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 129 Anträge auf Ausstellung von Passersatzpapieren an das marokkanische Generalkonsulat in Düsseldorf gerichtet. In 42 Fällen hat das marokkanische Generalkonsulat Zusagen zur Ausstellung von Passersatzpapieren erteilt. Seit Oktober 2009 wird das Generalkonsulat von einem neuen Generalkonsul geleitet, Veränderungen in der Zusammenarbeit haben sich bisher nicht ergeben. Am 14.07.2009 fand in Rabat die 3. Sitzung der gemischten Arbeitsgruppe der Innenministerien des Königreichs Marokko und der Bundesrepublik Deutschland statt. Von deutscher Seite wurden erneut die, dem Rückübernahmeprotokoll entgegenstehenden, langen Bearbeitungszeiten bei Überprüfungsverfahren kritisiert. Dieser Sitzung schloss sich am 03. und 04.12.2009 in Berlin eine weitere Tagung der Expertenkommission zur Verbesserung der Anwendung des bilateralen Rückübernahmeprotokolls an. In diesen und einem weiteren, im Januar 2010 geführten, Gespräch zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und der marokkanischen Botschaft, hat die marokkanische Seite wiederholt deutlich gemacht, dass ihr an einer guten und funktionierenden Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden gelegen ist. Vor einer Bewertung dieser Aussage bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. 3.1.2 Algerien Die bereits in den Geschäftsberichten 2007 und 2008 beschriebenen Probleme in der Zusammenarbeit mit der algerischen Seite, in NRW das algerische Generalkonsulat in Bonn, setzten sich auch im Jahr 2009 weiter fort. Infolgedessen hat das Auswärtige Amt (AA) am 17.03.2009 eine Verbalnote, inklusive einer bundesweiten Aufstellung von offenen Fällen ausreisepflichtiger algerischer Staatsangehöriger, auf die seitens der Botschaft oder des Generalkonsulates Bonn entweder noch nicht reagiert wurde oder die negativ beschieden wurden, an die Algerische Botschaft gesandt. In einem Gespräch des AA mit Vertretern der algerischen Botschaft am 11.06.2009 erläuterte die algerische Seite, dass die übersandten Fälle, in denen keine Reisedokumente ausgestellt worden waren, umfassend geprüft wurden. Mit Note vom 11.06.2009 wurden der deutschen Seite zwei Antwortlisten übergeben. 12 Die Auswertung dieser Listen bestätigte die seit Jahren durch die algerische Seite praktizierte unzureichende Anwendung des Rückübernahmeprotokolls. Alle genannten Fälle wurden den algerischen Vertretern schon mindestens einmal vorgeführt, wobei es keine Zweifel an der algerischen Herkunft gab. Die zahlreichen Fälle, in denen die Botschaft auf vermeintliche oder tatsächliche humanitäre oder rechtliche Hindernisse hinweist, unterstreichen deutlich, dass die algerische Seite lediglich ihre eigene Sichtweise als Entscheidungsgrundlage zulässt und die deutsche und die internationale Rechtslage ignoriert. Als Reaktion auf diese Verfahrensweise erfolgte eine Gegendarstellung der deutschen Seite in Form der Verbalnote des AA vom 11.12.2009. Eine Antwort der algerischen Seite ist bislang ausgeblieben. Auch die aktuelle Zusammenarbeit zeigt deutlich, dass die algerische Seite nach wie vor die Bestimmungen des Rückübernahmeprotokolls in nicht hinzunehmender Eigenwilligkeit ausschließlich zugunsten ihrer Staatsangehörigen interpretiert. Im Jahr 2009 hat die ZAB Köln 2 Sammelvorführungen mutmaßlicher algerischer Staatsangehöriger durchgeführt. Hierzu wurden 200 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Anhörung vorgeladen, wovon letztlich 161 Personen angehört wurden. Bei 34 Personen wurden im Nachgang zu den Vorführungen Passersatzzusagen erteilt. Insgesamt wurden im Jahresverlauf 2009 345 Anträge auf Ausstellung von Passersatzpapieren an das algerische Generalkonsulat in Bonn gerichtet. In 55 Fällen wurden Zusagen zur Ausstellung von Passersatzpapieren erteilt. Hier ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. (Zusagen in 2008 = 67). Auch bei der Durchführung der Vorführungen ist eine Verschlechterung festzustellen. So wurden im Jahr 2009 durch die algerischen Vertreter keine so genannten Freiwilligkeitserklärungen mehr vorgelegt, die in Vorjahren zu direkten Zusagen auf Ausstellung von Passersatzpapieren geführt haben. Anfang Dezember 2009 hat der neue Generalkonsul seine Arbeit im Generalkonsulat Bonn aufgenommen. Erwartungen, dass sich durch den Personalwechsel positive Veränderungen in der Zusammenarbeit ergeben könnten, haben sich bisher nicht bestätigt. 3.1.3 Côte d’Ivoire Die Zusammenarbeit der ZAB Köln mit der ivorischen Botschaft gestaltet sich seit Jahren zunehmend schwierig. Nachdem im August 2008 eine geplante Expertenanhörung durch die ivorischen Innenbehörden abgesagt wurde, konnten Vorführungen mutmaßlicher ivorischer Staatsangehöriger nur noch in wenigen Einzelfällen durchgeführt werden. Im Übrigen wurden Vorführungsersuchen der ZAB Köln von der ivorischen Botschaft regelmäßig mit dem Hinweis, dass aus dem Heimatland Verfahrensvorgaben zur Durchführung von Interviews erwartet werden, abgelehnt. Nur die dauerhaften und nicht nachlassenden Bemühungen der ZAB Köln ermöglichten einen ersten Teilerfolg im Jahr 2009. Für Oktober 2009 wurden für Personen, die über Nachweise jedweder Art verfügten, Vorführtermine vergeben. Von 13 10 eingeplanten Personen wurden letztlich 8 Personen vorgeführt. In 4 Fällen wurden im Anschluss an die Vorführung Passersatzpapierzusagen ausgesprochen. Anders als in den Vorjahren, wurden die Zusagen direkt durch die Botschaft, ohne weitere Überprüfung der Fälle im Heimatland, erteilt. Weitere Gespräche der ZAB Köln mit der ivorischen Botschaft führten dazu, dass zwischenzeitlich auch Vorführtermine für die aktuell anhängigen Fälle, in denen keinerlei Nachweise vorliegen (derzeit 62 Fälle), in Aussicht gestellt wurden. Weiterhin wurde zugesagt, dass auch in diesen Fällen Entscheidungen über die Ausstellung von Passersatzpapieren durch den Botschafter getroffen werden und Überprüfungen im Heimatland nur im Einzelfall eingeleitet werden sollen. Hierzu bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Parallel zum normierten Passersatzverfahren mit der ivorischen Botschaft wird sich die ZAB Köln an einem gemeinsamen Projekt zur Intensivierung der operativen Zusammenarbeit mit Problemstaaten der westafrikanischen Region, mit der Bundespolizei und weiteren Zentralstellen, im Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds 2010, beteiligen. Im Dezember 2009 fanden hierzu erste Abstimmungsgespräche der beteiligten Behörden in den Räumen der ZAB Köln statt. Sofern das Projekt von der Europäischen Kommission gebilligt wird, wird der Projektbeginn frühestens der 01.01.2011 sein. 3.1.4 Vietnam Die Aufgabe der Rückführung vietnamesischer Staatsangehöriger nimmt die ZAB Köln seit 05.2005 zentral für alle Ausländerbehörden in NRW wahr. Hierbei leitet sie als Vertreter des Landes NRW Rückführungsersuchen ein und beteiligt sich an bundesweiten Sammelanhörungen. In 2009 hat sich die ZAB Köln an 4 Sammelvorführungen vietnamesischer Staatsangehöriger beteiligt. Zu diesen Anhörungsrunden wurden insgesamt 19 Personen gemeldet, tatsächlich vorgeführt wurden 10 Personen. Die vietnamesische Staatsangehörigkeit wurde bei allen vorgeführten Personen bestätigt. Dies zeigt wieder, dass die Teilnahme an Anhörungsrunden ein sachdienliches Mittel ist, langjährig geduldete Personen als vietnamesische Staatsangehörige zu identifizieren. 14 In 2009 erfolgten 34 Anmeldungen zur Rückführung nach Vietnam durch die ZAB Köln. Durchgeführt wurden 22 Rückführungen. 12 Rückführungen konnten aus verschiedenen Gründen (Untertauchen, Krankheit usw.) nicht durchgeführt werden. Vergleich Passbeschaffungsverfahren Vietnam, 2006 - 2009 120 100 80 60 40 20 0 Anmeldungen Vorführungen Zusagen 2006 117 52 43 2007 42 18 15 2008 32 18 16 2009 19 10 10 3.1.5 Kamerun Die Zusammenarbeit mit der kamerunischen Botschaft ist auch nach dem Umzug nach Berlin und mit neuem Botschafter unverändert gut. Bei Vorlage von ID - Nachweisen im Original oder in Kopie erfolgt ohne weitere Prüfung die Ausstellung von Passersatzpapieren. Sofern keine ID - Nachweise vorliegen, werden weiterhin Sammelvorführungen in den Räumen der ZAB Köln zur Identitätsklärung durchgeführt. In 2009 erfolgten bisher 3 Sammelvorführungen. Hierzu waren insgesamt 186 vorgeblich kamerunische Staatsangehörige aus dem gesamten Bundesgebiet zur Anhörung vorgesehen. Letztendlich vorgeführt wurden hiervon 110 Personen. Bei 46 Personen wurde unmittelbar im Anschluss an die Vorführung die kamerunische Staatsangehörigkeit festgestellt und eine Passersatzzusage erteilt. Für 2010 sind weitere Sammelvorführungen geplant. In begründeten Einzelfällen (Haftfälle) ist die Botschaft auch zur Durchführung von Einzelvorführungen in den Räumlichkeiten der Botschaft bereit. Insgesamt wurden im Jahr 2009 177 Anträge auf Ausstellung von Passersatzpapieren an die kamerunische Botschaft gerichtet. In 80 Fällen wurden Zusagen zur Ausstellung von Passersatzpapieren ausgesprochen. 15 Ergebnisse der PEP - Beschaffung Kamerun, 2006 - 2009 800 700 600 500 400 300 200 100 0 2006 2007 2008 2009 PEP-Anträge 761 700 246 177 PEP-Zusagen 222 206 123 80 Seit Anfang des Jahres 2010 haben kamerunische Staatsangehörige wieder die Möglichkeit Nationalpässe bei der kamerunischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Die Anträge werden in der Botschaft entgegengenommen und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen an die Heimatbehörden in Kamerun weitergeleitet. Laut Auskunft der Botschaft wird für die Ausstellung mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten gerechnet. Nach Ausstellung der Nationalpässe durch die Heimatbehörden erfolgt die Übersendung der Pässe an die Botschaft. Diese händigt dann die Nationalpässe an die Betroffenen aus. 3.1.6 Russische Föderation Die Umsetzung des EU-Rückübernahmeabkommens mit der Russischen Föderation ist weiterhin als insgesamt positiv zu bezeichnen. In 2009 wurden in 347 Fällen Rückübernahmeersuchen an den Föderalen Migrationsdienst (FMS) übermittelt. Der Rückübernahme zugestimmt wurde in 2009 in 234 Fällen. Bei 93 Personen konnte die russische Staatsangehörigkeit nicht bestätigt werden und das Rückübernahmeersuchen wurde negativ beschieden. In einem Teil dieser Fälle gab der FMS jedoch Hinweise auf abweichende Personalien der betroffenen Personen, so dass neue Ersuchen mit diesen Personalien gestellt werden konnten. Diese Ersuchen wurden im Anschluss positiv beschieden. 16 Ergebnisse der Rückübernahmeersuchen Russland, 2006 - 2009 350 300 250 200 150 100 50 0 Eingeleitete Verfahren Zustim m ungen Nov., Dez.2007 17 11 2008 176 104 2009 347 234 Hinsichtlich der Laufzeiten der Verfahren ist festzustellen, dass in der Regel innerhalb von 2 Monaten die Ergebnisse des FMS (über deutsche Botschaft Moskau) vorliegen. Die im Rückübernahmeabkommen festgelegten Fristen werden gewahrt. Auch das russische Generalkonsulat in Bonn hat sich in seinem Ausstellungsverhalten hinsichtlich der für beabsichtigte Rückführungen benötigten Passersatzpapiere stark verbessert. Es kommt zu keinen Zeitverzögerungen mehr. In Fällen ohne Sachbeweise wird dem Antrag auf Durchführung eines Interviews regelmäßig entsprochen. Die Durchführung der Interviews ist jedoch nach wie vor problematisch. Im Rahmen der Vorführung wird durch den Konsulatsvertreter ein Fragebogen mit den vorgeführten Personen ausgefüllt. Nur die Angaben, die die Betroffenen machen, sind Grundlage für die anschließenden Überprüfungen im Heimatland. Ergänzende Informationen der ZAB - Mitarbeiter werden nicht aufgenommen. Eine Zusage zur Rückübernahme wird im Anschluss nur abgegeben, wenn die Personen mit den gemachten Angaben eindeutig als russische Staatsangehörige identifiziert werden können. Die Einschätzung des die Befragung durchführenden Konsulatsvertreters hinsichtlich der vermutlichen Herkunft aus der Russischen Föderation der vorgeführten Personen findet keinen Einzug in die Überprüfung. Somit bleiben alle Fälle, in denen die vorgeführten Personen Falschangaben machen, weiterhin nicht lösbar. In 2009 wurden durch die ZAB Köln in 39 Fällen Vorführungen im russischen Generalkonsulat Bonn durchgeführt. In 36 dieser Fälle liegen zwischenzeitlich negative Überprüfungsergebnisse vor. In den übrigen 3 Fällen liegen positive Überprüfungsergebnisse des FMS vor. Da in diesen Fällen die Zusagen jedoch sehr zeitnah zu den Interviews erteilt wurden, ist davon auszugehen, dass hier vor Durchführung der Interviews Überprüfungen eingeleitet und durchgeführt wurden und das Ergebnis nicht im Zusammenhang mit den Interviews steht. 17 Es bleibt festzustellen, dass, sofern die Personen falsche Angaben gemacht haben bzw. beim Interview machen werden, auch in diesen Fällen nicht mit positiven Überprüfungsergebnissen des FMS gerechnet werden kann. Am 23.11.2009 fand in Moskau die 6. Sitzung des gemeinsamen Rückübernahmeausschusses mit Russland statt. Das Thema Interviews war u. a. Tagesordnungspunkt der Gespräche. Von russischer Seite wurde dem Wunsch der deutschen Seite nach konstruktiver Durchführung von Interviews wenig Verständnis entgegen gebracht. Es wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Arbeitsteilung zwischen FMS und dem russischen Außenministerium diejenigen, die die Interviews in den Botschaften und Konsulaten führen, zwingend an den Fragenkatalog des FMS gebunden sind. Zusatzfragen oder Zusatzangaben wie etwa in Briefen der Ausländerbehörden an den Interviewer sollen und dürfen nicht beachtet werden. Von russischer Seite wurde vorgeschlagen, bereits bei Stellung des Rückübernahmeersuchens an den FMS auf Zusatzinformationen hinzuweisen, da diese Informationen nur für den FMS interessant sind und nicht für die Interviewer in den russischen Auslandsvertretungen. Es bleibt abzuwarten, ob sich bei derart gestalteten Ersuchen bessere Ergebnisse nach Durchführung der Interviews einstellen. In 140 Fällen wurden in 2009 Passersatzpapiere zur Rückführung durch das russische Generalkonsulat Bonn ausgestellt. Rückführungen wurden jedoch nur in 112 Fällen durchgeführt. In 28 Fällen konnten die geplanten Rückführungen aus verschiedenen Gründen (Untertauchen, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden. In den übrigen 94 Fällen (234 Zusagen abzüglich 140 geplanten Rückführungen) wurden durch die örtlichen Ausländerbehörden bisher keine Flugdaten mitgeteilt bzw. erfolgten Mitteilungen über Änderungen im Aufenthaltsstatus (AE-Erteilung, freiwillige Ausreise u. ä.). Die Durchführung von Rückführungen verlaufen problemlos. Rückführungstermine werden dem FMS fristgerecht mitgeteilt und von dort auch bestätigt. Einschränkungen hinsichtlich der Zielflughäfen in der Russischen Föderation bestehen nicht. Rückführungen können somit an alle russischen Flughäfen durchgeführt werden. 18 3.2 Die ZAB als Clearingstellen für die Passersatzbeschaffung des Landes NRW Die ZAB wurden durch den Ausführungserlass zur ZustAVO zu Clearingstellen für die Passersatzbeschaffung bestimmt. Aufgrund dieser Festlegung arbeiten alle drei ZAB in der Clearingstellentagung mit und haben daher die Möglichkeit, die bestehenden Probleme mit einzelnen Staaten in die Tagungen (an der von deutscher Seite die Clearingstellen aller Bundesländer, das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei beteiligt sind) einzubringen. Die Tagung hat in den letzten beiden Jahren erheblich durch die Tatsache an Bedeutung gewonnen, dass Belgien, die Niederlande und die Schweiz regelmäßig Vertreter entsenden, die die Erfahrungen der Zentralstellen dieser Staaten einbringen. Ein Vertreter von Österreich nimmt gelegentlich an der Tagung teil. Durch diese Zusammenarbeit ist es gelungen, ein deutlich breiter gefächertes Bild zur Kooperationsbereitschaft der verschiedenen Zielstaaten zu bekommen und insbesondere zusätzliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob mangelnde Kooperationsbereitschaft des Zielstaates der Auslöser ist, oder ob die Schwierigkeiten bei der Passersatzpapierbeschaffung ursächlich im Verhalten der Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zu suchen sind. Die Clearingstellen der einzelnen Bundesländer sind die Fachstellen für Fragen der Passersatzpapierbeschaffung. Aus diesem Grund wird die Clearingstellentagung über die geschäftsführenden Clearingstellen Trier und Bielefeld durch das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium grundsätzlich bei Problemen im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung beteiligt (so z. B. Teilnahme an Botschaftereinbestellungen). Im Rahmen der Arbeitsabsprachen zwischen der Clearingstellentagung, der AG Rück, dem AA und dem BMI wurden Verfahrensregelungen zu Verbalnoteninitiativen festgelegt. Danach haben die ZAB die auftretenden Probleme in Fragen der Passersatzpapierbeschaffung zu koordinieren und zu analysieren, um ggf. als Fachstelle an die zuständigen Behörden, wie IM NRW, BMI, AA, zu berichten und, falls erforderlich, Maßnahmen (Verbalnotenverfahren, Botschaftereinbestellungen etc.) anzuregen. Durch derartige Maßnahmen konnte die Passersatzpapierbeschaffung im Hinblick auf verschiedene Staaten deutlich verbessert werden. Zu den Aufgaben gehört ferner die länderübergreifende Beteiligung der Clearingstellen in Abschiebehaftverfahren. Durch die ZAB werden Ergebnissammlungen zu Passersatzpapierbeschaffungen für verschiedene Herkunftsstaaten geführt. Aufgrund der hier gewonnenen Erkenntnisse wird die bundesweite Datensammlung der Clearingstellen, PEPDat-XP, gepflegt, aus der aktuelle Informationen wie z. B. die voraussichtliche Dauer von Passersatzpapierbeschaffungen abgerufen werden können. Diese Hinweise haben unter anderem in Abschiebungshaftverfahren entscheidende Bedeutung. In verschiedenen Fällen ist aufgrund dieser Ergebnissammlungen für obergerichtliche Entscheidungen beweisbar dokumentiert worden, dass die Passersatzpapierbeschaffung innerhalb von 3 Monaten möglich ist und dass damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben sind (§ 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG). Als Clearingstellen organisieren die ZAB regelmäßig Praktikertreffen mit den allgemeinen Ausländerbehörden ihres Zuständigkeitsbereiches, die der Unterrich- 19 tung der Ausländerbehörden über alle Fragen der Passersatzpapierbeschaffung sowie des Rückführungsmanagements dienen. Neben der reinen Informationsweitergabe dienen die Praktikertreffen auch der Vernetzung der Ausländerbehörden untereinander sowie der Ausländerbehörden mit den ZAB, da sie die persönliche Begegnung ermöglichen. 3.3 Betreuung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in den Abschiebungshafteinrichtungen des Landes Nordhein-Westfalen Die Hafthausbetreuung in den Abschiebungshaftanstalten wurde mit der Schließung der ZAB Düsseldorf Ende 2007 vollständig neu organisiert. In der JVA Büren sind nur noch die ZAB Bielefeld und Dortmund tätig, wobei Bielefeld neben den Personen, die im Bielefelder Zuständigkeitsbereich in den Regierungsbezirken Detmold und Münster inhaftiert wurden, für die ZAB Köln auch die Personen betreut, die im Regierungsbezirk Köln inhaftiert wurden. Die ZAB Dortmund betreut die Personen, die in den Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf inhaftiert wurden, sowie die, die im Dortmunder Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirkes Münster inhaftiert wurden. Die ZAB Köln betreut alle Abschiebungshäftlinge (Frauen), die in der JVA Neuss einsitzen. Betreuungsgespräche 2009 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Köln JVA Neuss 249 Sonst. Haft. 242 Sofern eine in Abschiebungshaft einsitzende Ausländerin bzw. ein einsitzender Ausländer über pfändbare Geldmittel verfügt, wird die betreuende ZAB entsprechend informiert. Die ZAB berechnet in derartigen Fällen die voraussichtlichen Abschiebungskosten und leitet eine Pfändung der Gelder ein, die die Freibetragsgrenze übersteigen. 20 Haftanträge / Verlängerungsanträge 2009 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Köln Haftanträge 73 Verlängerungsanträge 143 3.4 Stellung von Luftsicherheitsbegleitern Rückführung In Ziffer 1.1.3 Ausführungserlass zur ZustAVO ist festgelegt: „Die ZAB unterstützen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Bezirksregierung Düsseldorf als Zentralstelle des Landes NRW für Flugabschiebungen - ZFA - bei der Durchführung der Abschiebungsmaßnahmen und stellen auf Anforderung der Bezirksregierung Düsseldorf Begleiter für Flugabschiebungen zur Verfügung, die dazu besonders ausgebildet sind.“ Um diese Regelung umsetzen zu können, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB Bielefeld und Köln in den Jahren 2007 und 2008 an dreiwöchigen Lehrgängen der Bundespolizei im Ausbildungszentrum Heimerzheim erfolgreich teilgenommen und die Qualifikation zum „Luftsicherheitsbegleiter Rückführung“ erworben. Aufgrund dieser Ausbildung sind sie in der Lage, Sicherheitsbegleitungen bei Abschiebungen nach den gleichen Regeln und Standards zu gewährleisten, wie die Bundespolizei. In diesem Zusammenhang sind auch aktuelle Schulungen am „Bodycuff“ (spezieller Fesselungsgurt, der für Luftrückführungen zugelassen ist) erfolgt, die jeweils ein Jahr Gültigkeit haben. Durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB Köln wurde im letzten Jahr die Begleitung von 4 Flügen vorbereitet, alle Flüge wurden jedoch abgesagt. 21 3.5 Einrichtungen von Informationsstellen und Führung von Datenbanken Mit dem Ausführungserlass zur ZustAVO wurde festgelegt, dass die ZAB Datenbanken führen. Die ZAB Köln führt die Datenbank Landtransport-Koordination (LTraKo), mittels derer die von den Ausländerbehörden gemeldeten Transfers zu Botschaftsvorführungen, Vorführungen in Strafsachen aus der Abschiebehaft heraus, Vorführungen beim Haftrichter im Rahmen von Haftverlängerungen und Abschiebungen sowie sonstige Transporte zentral koordiniert werden. Durch die verstärkte Inanspruchnahme der ZAB - Transport - Ressourcen soll darüber hinaus eine erhebliche Entlastung der meldenden Ausländerbehörden erreicht werden. Die Bündelung der Transporte führt zu einer spürbaren Kostensenkung. In NRW besteht für die Ausländerbehörden aus den 5 Regierungsbezirken die Möglichkeit der Beteiligung an LTraKo. Die Anzahl der Ausländerbehörden hat sich im Laufe des Jahres 2009 auf nur noch 83 Ausländerbehörden für die 5 Regierungsbezirke reduziert. Diese lassen nun wie folgt aufschlüsseln: Regierungsbezirk Arnsberg 18 Ausländerbehörden Regierungsbezirk Detmold 12 Ausländerbehörden Regierungsbezirk Düsseldorf 22 Ausländerbehörden Regierungsbezirk Köln 15 Ausländerbehörden Regierungsbezirk Münster 16 Ausländerbehörden Von den 83 Ausländerbehörden in NRW meldeten die 12 Ausländerbehörden aus dem Regierungsbezirk Detmold ihre Fälle nicht direkt, sondern über die ZAB Bielefeld bei LTraKo an. Von den verbliebenen 71 Ausländerbehörden in NRW haben sich im Jahr 2009 57 (das heißt 80,28 %) und die 3 ZAB an der Landtransportkoordination (LTraKo) beteiligt. Das heißt natürlich nicht, dass die Ausländerbehörden, die sich vermeintlich nicht an LTraKo beteiligt haben, ihre Fälle nicht im Rahmen der Amtshilfe an ihre zuständige Zentrale Ausländerbehörde abgegeben haben. 22 4. Amtshilfeaufgaben 4.1 Ausländerrechtliche Behandlung von allen Fällen von Abschiebungshaft sowie von Fällen, in denen sich ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in Strafhaft befinden Für die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen ist es seit vielen Jahren üblich, sich bei der ausländerrechtlichen Behandlung und Abschiebung von Ausländerinnen und Ausländern aus der Abschiebungshaft der ZAB im Wege der Amtshilfe zu bedienen. Dieses eingespielte und bewährte Verfahren wurde durch die Zuständigkeitsregelungen, die mit der ZustAVO eingeführt wurden, nicht verändert. Seit 2006 gibt es auch die Möglichkeit, die Bearbeitung der Fälle von Personen, die in Strafhaft einsitzen, im Wege der Amtshilfe an die jeweils zuständige ZAB heranzutragen. Nachdem die Wahrnehmung dieser Amtshilfe mit der ZustAVO ermöglicht wurde, gab es zunächst eine starke Entwicklung der Fallzahlen. Inzwischen hat sich diese Aufgabe auf einem relativ hohen Niveau eingependelt und es ist nicht mehr mit dramatischen Entwicklungen, in beiden Richtungen, zu rechnen. Die gleiche Feststellung gilt naturgemäß für die Zahl der Betreuungsgespräche in Strafhaft, die mit dieser Aufgabe untrennbar zusammen hängen. Im letzten Jahr wurden durch die ZAB Köln 132 Personen, die in Strafhaft einsaßen, ausländerrechtlich betreut. Ausländerrechtliche Behandlung von Fällen in Strafhaft 2008 - 2009 135 130 125 120 115 110 105 Köln 2008 115 2009 132 4.2 Organisation von Ausreisen Abschiebungen sind davon gekennzeichnet, dass der Anteil der Personen, bei denen Besonderheiten vorliegen (z.B. Suizidialität, Renitenz, hochansteckende Krankheiten, PTBS), ständig gestiegen ist. Dieses macht die Durchführung von Abschiebungen immer schwieriger, da besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind. Aufgrund dieser Tatsache werden die ZAB immer häufiger gebeten, Abschiebungen auch aus Gemeinden, im Wege der Amtshilfe, zu unterstützen. Besonders im Hinblick auf die Abschiebung von Familienverbänden, bei denen aufgrund von Besonderheiten, wie Suizidankündigung oder Erkrankungen, besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, ist der logistische Aufwand durch die originär zuständigen Ausländerbehörden nicht leistbar. Wenn die Ausländerbehörde um die entsprechende Unterstützung bittet, wird durch die beteiligte ZAB die Abschiebung 23 organisiert und durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird zunächst der Sachverhalt aufgeklärt und der mögliche Ablauf mit den Beteiligten (Ausländerbehörde, Polizei etc.) besprochen. Anschließend werden die erforderlichen Vorbereitungen wie z. B. Flugbuchung, Organisation ärztlicher Betreuung beim Zugriff, Landtransport, Flug sowie Zielflughafen getroffen. Am Abschiebetag erfolgt der Zugriff durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB in Zusammenarbeit mit der originär zuständigen Ausländerbehörde sowie häufig der Polizei. Abschließend wird der Transport zum Flughafen durch die ZAB durchgeführt und bei bestimmten Herkunftsländern eine Sicherheitsbegleitung für den Flug gestellt. Durch die gesammelten Erfahrungen sind bei den ZAB Kompetenzzentren in Sachen Rückführung entstanden, auf die durch die Ausländerbehörden gerne zurückgegriffen wird. Aufteilung Luft- / Landabschiebungen 750 500 250 0 Köln Luft 657 Land 68 Im vergangenen Jahr sind 147 Abschiebungen gescheitert, im Jahr 2008 waren es 129 Abschiebungen. Aus der unten stehenden Grafik ist ersichtlich, aus welchen Gründen diese Abschiebungen gescheitert sind. Im Jahr 2009 war damit die Zahl der gescheiterten Abschiebungen trotz gesunkener Abschiebungszahlen auf dem gleichen hohen Niveau wie in den Vorjahren. 24 Gescheiterte Abschiebungen 2009 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Köln Widerstand 10 Asylantrag 25 Krankheit 13 Untertauchen 24 Sonstiges 75 Anmerkung: Die statistische Auswertung nach den oben genannten ersten vier Kriterien wurde durch die Zentralen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit dem Innenminister festgelegt. Alle hierunter nicht zuzuordnenden Fälle werden unter „Sonstiges“ erfasst. Dies können z.B. sein: Scheitern des Fluges oder der Zuführung infolge von Wetterbedingungen, Verkehrsbedingungen, Flugstornierungen wegen Streik, technischem Defekt usw. Vergleich Freiwillige Ausreisen 2006 - 2009 250 200 150 100 50 0 Freiw illige Ausreisen 2006 220 2007 110 2008 76 2009 53 4.3 Verlegungsdienst Nach wie vor ist die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet. Die Problematik erstreckt sich im Wesentlichen auf ¾ ¾ die Verschleierung der persönlichen und nationalen Identität und die mangelhafte Mitarbeit des/der zurückzuführenden Ausländers/Ausländerin, die fehlende Bereitschaft zahlreicher Auslandsvertretungen, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen nachzukommen und daraus resultierend erhebliche Probleme bei der Passersatzbeschaffung, ¾ 25 die Rückweisung abzuschiebender Ausländer und Ausländerinnen aus Linienmaschinen durch die Piloten wegen „angenommener“ Sicherheitsrisiken trotz Begleitung durch Sicherheitskräfte der Bundespolizei etc. Diese fortschreitende Entwicklung der „böswilligen Schaffung faktischer Abschiebehindernisse“ führte zu einem weiteren Rückgang der im Jahr 2008 durchgeführten Zuführungen in die JVA Büren und der daraus resultierenden Abschiebungen. Als weitere Aufgabe führt die ZAB Köln in Amtshilfe für die allgemeinen Ausländerbehörden der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf Verlegungsdienste in die JVA Büren durch. Um Personal bindende und kostenträchtige Einzelfahrten der allgemeinen Ausländerbehörden und der Bundespolizeiinspektion Aachen zu vermeiden, führen diese ihre Abschiebehäftlinge der ZAB Köln zu. Nach Übernahme durch die ZAB wird dieser Personenkreis im Rahmen von Sammeltransporten in die JVA Büren verbracht. In diesem Zusammenhang hat die ZAB Köln im Jahr 2009 214 Fahrten durchgeführt und insgesamt 548 Personen transportiert. Es wurden daher im Jahr 2009 bei geringfügig weniger Fahrten mehr Personen transportiert als im Jahr 2008. Diese Fahrten werden nicht über LTraKo koordiniert, da diese ausschließlich durch die ZAB Köln durchgeführt werden. Bei der Bewertung dieser Zahlen muss berücksichtigt werden, dass die Fahrten in den Jahren 2005 bis 2007 zwischen der ZAB Köln und der ZAB Düsseldorf aufgeteilt waren. Verlegungsdienst der ZAB Köln nach Büren 1000 800 600 400 200 0 Fahrten Personen 2006 315 831 2007 266 643 2008 220 511 2009 214 548 26 4.4 Amtshilfe der ZAB Köln in Abschiebe-/Strafhaft In den letzten Jahren war zu erkennen, dass die Belegungszahlen in der JVA Büren (Abschiebehaft) ständig abnahmen. Gleichzeitig entstand aber bei den Ausländerbehörden mit regulären JVA-Standorten (Strafhaft) der Bedarf nach einer Abwicklung der Rückführungsfälle analog zur Sicherungshaft. Die ZAB Köln hat im Jahr 2009 in eigener Zuständigkeit 73 Personen dem Haftrichter zwecks Beantragung von Abschiebehaft vorgeführt. In 143 Fällen wurde ein Haftverlängerungsantrag gestellt, und zu 41 Beschwerdeverfahren wurde Stellung bezogen. Im Jahr 2009 sind von der ZAB Köln 132 Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung in Strafverfahren eingeleitet worden. 5. Jahresstatistik 2009 5.1 Passersatzbeschaffungsmaßnahmen Passersatzbeschaffungsmaßnahmen 2009 PEP-Verfahren eingeleitet Anzahl der Vorführungen bei den Auslandsvertretungen Anzahl der vorgeführten Personen 1.912 156 532 27 5.2 Haftanträge/Aufenthaltsbeendigung in Strafverfahren/ Hafthausbetreuung 2009 Haftanträge in eigener Zuständigkeit Haftverlängerungen in eigener Zuständigkeit Stellungnahmen zu Beschwerdeverfahren Aufenthaltsbeendigung in Strafverfahren Betreuungsgespräche Haft/Passersatzbeschaffung 6. 41 143 41 132 491 Landtransportkoordination (LTraKo) 6.1 Allgemeines Die Zentrale Ausländerbehörde Köln führt die Datenbank Landtransportkoordination (LTraKo), an der sich die Ausländerbehörden in Nordrhein - Westfalen beteiligen sollen. Hier können Transporte per Fax oder Mail unter anderem zu Botschaftsvorführungen sowie Abschiebungen gemeldet werden. Bei LTraKo werden die eingegangen Transportanmeldungen (TA) nach dem Regional-Prinzip koordiniert, d. h. die Anmeldungen der Ausländerbehörden werden deren Regierungsbezirk mit zuständiger ZAB zugeordnet. Ziel ist dabei, möglichst alle notwendig werdenden Fahrten so gesteuert zu koordinieren, dass sich ein effektiver, sparsamer und wirtschaftlicher Einsatz von Personalund Sachmittelressourcen ergibt. 28 6.2 Übersicht Transportanmeldungen Im Jahr 2009 sind 2.589 Transportanmeldungen (TA) bei LTraKo eingegangen. Davon mussten 71 TA storniert werden. Die übrig gebliebenen 2.518 (TA) sind zu 2.083 Fahrten koordiniert worden. Gesamtübersicht Fahrten 2008 2009 Transportanmeldungen (TA): 2.753 2.589 stornierte TA: 70 71 zu koordinierende TA: 2.683 2.518 daraus koordinierte Fahrten: 2.159 2.083 Gesamte Transportanmeldungen (TA) und das daraus resultierende Ergebnis an koordinierten Fahrten aufgeteilt nach ZAB und Ausländerbehörden: zu koordinierende TA 2009 koordinierte Fahrten 2009 koordinierte Fahrten 2008 Entwicklung koordinierte Fahrten 2008-2009 789 780 691 684 746 733 - 55 - 49 ZAB Köln ZAB Dortmund 33,17 % 32,84 % 447 620 575 45 29,77 % 502 88 105 -17 ZAB Bielefeld Ausländerbehörden 2.518 2.083 2.159 - 76 *214 Anteil an den koordinierten Fahrten in Prozent 4,22 % 100,00 % *Hinweis: Die zusätzlich durchgeführten 214 Verlegungsdienstfahrten mit 548 Personen der ZAB Köln sind in den o. a. Fahrten der ZAB Köln nicht enthalten. Bei der Übersicht „Gesamte Transportanmeldungen“ wird das Ergebnis dargestellt, wer aus wie vielen Transportanmeldungen wie viele Fahrten durchgeführt hat. Beteiligt sind die drei ZAB sowie einzelne Ausländerbehörden. 29 Erstmalig wurde bei den Luftabschiebungen das Fahrtziel, also der Abflughafen ausgewertet. Bei den 1.296 Fahrten zu Flughäfen ergab sich folgendes Ergebnis Abflugort Anzahl Fahrten Prozente Flughafen Frankfurt 668 51,54 % Flughafen Düsseldorf 549 42,36 % Flughafen Köln-Bonn 43 3,32 % sonstige Flughäfen 36 2,78 % Gesamt 1.296 100,00 % 30 6.3 Übersicht transportierte Personen In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtzahl der transportierten Personen in drei Einzelbereichen dargestellt. Bei der Abschiebung wird nochmals untergliedert in Luft- und Landabschiebung. Weitere Bereiche sind Botschaftsvorführungen, sonstige Fahrten sowie die Anzahl der Personen im Verlegungsdienst der ZAB Köln. 2008 2009 Entwicklung Botschaftsvorführungen Sonstige Fahrten Gesamt: 2.063 278 1.433 192 3.966 1.950 217 930 204 3.301 - 113 - 61 - 503 12 - 563 Verlegungsdienst ZAB Köln Insgesamt: 511 4.477 548 3.849 37 - 628 Abschiebungen Luft Land Anzahl der bei allen Fahrten transportierten Personen Verlegungsfahrten Köln; 511; 11% Sonstige; 114; 3% ZAB Bielefeld; 1230; 32% ZAB Köln; 907; 24% ZAB Dortm und; 1050; 27% Hinweis: In der folgenden Grafik wird eine Person als eine gemeldete Luftabschiebung gezählt. 31 Anzahl der zum Flughafen transportierten Personen nach fahrender Behörde Gesamtzahl 1.950 Sonstige; 58; 3% ZAB Bielefeld; 700; 36% ZAB Köln; 544; 28% ZAB Dortmund; 648; 33% Anzahl der zu Luftabschiebungen transportierten Personen Vergleich 2007 - 2009 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Bielefeld Dortm und Düsseldorf Köln Sonstige 2007 732 504 427 573 16 2008 764 644 608 47 2009 700 648 544 58 32 Anzahl der zur Landabschiebung transportierten Personen nach fahrender Behörde Gesamtzahl 217 Sonstige; 1; 0,5% ZAB Bielefeld; 44; 20,3% ZAB Köln; 68; 31,3% ZAB Dortm und; 104; 47,9% Anzahl der für Landabschiebungen transportierten Personen Vergleich 2007 - 2009 140 120 100 80 60 40 20 0 Bielefeld Dortm und Düsseldorf Köln Sonstige 2007 34 70 56 77 0 2008 49 138 88 3 2009 44 104 68 1 33 Anzahl der zu Vorführungen transportierten Personen nach fahrender Behörde Gesamtzahl 930 ZAB Bielefeld; 360; 39% Sonstige; 52; 6% ZAB Köln; 253; 27% ZAB Dortm und; 265; 28% Anzahl der zu Vorführungen transportierten Personen Vergleich 2007 - 2009 700 600 500 400 300 200 100 0 Bielefeld Dortm und Düsseldorf Köln Sonstige 2007 394 324 144 351 67 2008 673 314 303 143 2009 360 265 253 52 Bei großen und auch kleineren Vorführungen, die sich zeitlich zusammenhängend organisieren lassen, wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effektivität durch LTraKo nach Möglichkeit so koordiniert, dass der Bus zum Einsatz kommen kann. 34 Anzahl der bei sonstigen Fahrten transportierten Personen nach fahrender Behörde - Gesamtzahl 204 S o ns t ige ; 3 ; 1% Z A B B ie le f e ld; 12 6 ; 6 2 % Z A B Kö ln; 4 2 ; 2 1% Z A B D o rt m und; 3 3 ; 16 % Anzahl der bei sonstigen Fahrten transportierten Personen Vergleich 2007 - 2009 150 100 50 0 Bielefeld Dortm und Düsseldorf Köln Sonstige 135 27 19 41 2 2008 14 31 44 1 2009 126 33 42 3 2007 Unter sonstigen Fahrten sind alle Fahrten, außer den schon in den vorausgegangenen Tabellen aufgeführten Land/Luft-Abschiebungen und Botschaftsvorführungen, zu verstehen (z.B. AG/VG/LG/OLG-Termine, Vorführungen zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen etc.). 35 6.4 Fahrtkosten-Einsparung Da sich gegenüber den Vorjahren noch mehr Ausländerbehörden an LTraKo beteiligt haben, konnte das Ergebnis noch einmal gesteigert werden. Die bei den unkoordinierten Kosten ermittelten Gesamtkosten von 576.308 €* basieren auf den Fahrtkosten pro Fahrstrecke, die entstanden wären, wenn man die Fahrt hätte selbst durchführen müssen. Durch die Koordinierungen über LTraKo konnten diese Kosten auf 462.528 € gesenkt werden, so dass sich für das Jahr 2009 eine Einsparung von 113.780 € ergibt. Wie die Einsparungen erzielt wurden, ist in der folgenden Tabelle dargestellt: ZAB ABH Gesamtkosten unkoordinierte Kosten koordinierte Kosten 454.192 122.116 576.308 448.786 13.742 462.528 Ersparnis 5.406 108.374 113.780 Trotz rückläufiger Zahlen im Abschiebebereich konnten die Kosten dank einer gestiegenen Beteiligung der ABH an LTraKo und der effizienten Ausnutzung der 3 ZAB weiter gesenkt werden. Die nachstehende Tabelle zeigt den Einspareffekt durch LTraKo seit Beginn der Berichterstattung an. unkoordinierte Kosten koordinierte Kosten Einsparung 2004 643.841,00 € 537.104,00 € 106.737,00 € 2005 750.240,00 € 595.866,00 € 154.374,00 € 2006 797.893,65 € 625.360,95 € 172.532,70 € 2007 633.747,00 € 494.241,00 € 139.506,00 € 2008 633.190,05 € 511.657,65 € 121.532,40 € 2009 576.308,00 € 462.528,00 € 113.780,00 € Gesamt 808.462,10 € _______________________________________________________________* Bemessungsgrundlage ist nach den Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein- Westfalen/Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR für Pkw (0,45 €/km) und Omnibus (1,35 € /km). 36 7. Dokumentenprüfung Mit Erlass vom 22.10.2009 wurde den ZAB die Funktion von Vorprüfstellen für Dokumente übertragen. Ausländerbehörden, die nicht selber die Möglichkeit zur Echtheitsprüfung von Dokumenten haben, können sich an die örtlich zuständige ZAB wenden und um Prüfung von Unterlagen bitten. Die ZAB beurteilen diese Unterlagen und prüfen, ob Fälschungs- oder Verfälschungsmerkmale erkennbar sind. Sofern erforderlich, wird die Vertretung des Staates, der die Dokumente ausgestellt hat, beteiligt. Falls Fälschungs- bzw. Verfälschungsmerkmale gefunden werden, wird der zuständigen Ausländerbehörde die Erstattung einer Strafanzeige und Abgabe des Dokumentes an die Polizei zur weiteren gutachterlichen Prüfung empfohlen. Hintergrund für diese Maßnahme ist die Tatsache, dass nach Informationen von BKA und LKA im Ausländerwesen von hohen prozentualen Anteilen falscher bzw. verfälschter Dokumenten ausgegangen werden muss. Schätzungen gehen z. B. im Zusammenhang mit dem Herkunftsstaat Irak von bis zu 70 % Fälschungen/Verfälschungen aus. In den einzelnen ZAB wurden daher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter durch entsprechende Polizeidienststellen geschult und es wurden die notwendigen Prüfgeräte angeschafft. Die Schulungen sollen natürlich im laufenden Jahr intensiviert und weiter fortgesetzt werden. Bei allen ZAB sind zwischenzeitlich erste Dokumente mit der Bitte um Überprüfung eingegangen und es konnten bereits Fälschungs- bzw. Verfälschungsmerkmale erkannt werden. Es ist beabsichtigt, dass auch dieser Arbeitsbereich in zukünftigen Jahresberichten mit Fallzahlen unterlegt wird. 8. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement im Jahr 2009 Die ZAB Köln (Federführung in der Arbeitsgruppe) hat mit Schreiben vom 05.12.2008 den Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen das vom Innenminister NordrheinWestfalen (IM NRW) und Vertretern der Bezirksregierungen NRW erbetene Konzept eines Qualitätsmanagements der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) in NordrheinWestfalen vorgelegt. Nach gemeinsamer Begutachtung haben die Bezirksregierungen den Inhalt und die Aussagen des Konzeptes bewertet und die in dieser Thematik federführende Bezirksregierung Köln hat die Ergebnisse im Schreiben an den IM NRW vom 16.03.2009 zusammengefasst. Daraufhin hat sich der IM NRW mit Schreiben vom 29.06.2009 für die Erstellung des Konzeptes und für die von allen Beteiligten geleistete Arbeit bedankt und im Tenor festgestellt, dass das nunmehr vorliegende Konzept eine geeignete Grundlage für den Aufbau eines Qualitätsmanagements für die nächsten Jahre bieten kann. Dabei soll der Prozess der Angleichung der einheitlichen Organisationsstruktur weiter verfolgt und gegenläufigen Entwicklungen, die ihre Ursache in der unterschiedlichen Ausübung der kommunalen Organisationshoheit haben können, im Interesse einer gleichmäßigen Aus- und Belastung rechtzeitig entgegen gewirkt werden. Zudem gilt 37 es gerade den Haushalt betreffend, auf eine größtmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit hinzuwirken. 9. Perspektive Auch das Jahr 2009 hat gezeigt, dass die drei Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen ihre Aufgabe professionell und sehr gut bewältigt haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung die zwischenzeitlich für die kommunalen Ausländerbehörden unverzichtbaren Zentralen Ausländerbehörden weiterhin mit den erforderlichen Finanzmitteln ausstattet. Neben der finanziellen Ausstattung ist es auch besonders wichtig, die rechtliche Stellung der Zentralen Ausländerbehörden gegenüber den örtlichen Ausländerbehörden durch die Übertragung von speziellen Aufgaben zu stärken. Nur dann ist sicher gestellt, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen sich nicht weiter erhöht. Für das Jahr 2010 wird verstärkt die Aufgabe der Herkunftsbefragung/Intensivbefragung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern angegangen. Dabei sollen in erster Linie Langzeit-Ausreisepflichtige, deren Identität sich bisher nicht klären ließ, erneut befragt werden, um so an neuere Erkenntnisse zu ihrer wahren Identität zu kommen. Darüber hinaus sollen bei Personen, über deren Identität Unklarheit besteht, durch ein spezielles Personenfeststellungsverfahren in ihrem Heimatland diese Zweifel beseitigt werden. Die Einleitung eines solchen Verfahrens wird über die ZAB Köln per Antrag beim Bundeskriminalamt zu veranlassen sein.