Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Mitteilung/Beantwortung Ausschuss.pdf
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Erstellt
31.12.14, 13:09
Aktualisiert
24.01.18, 04:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage-Nr.: 18.08.2010
Dezernat, Dienststelle
I/32/326
3168/2010
Unterlage zur Sitzung im
öffentlichen Teil
Gremium
am
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
TOP
06.09.2010
Anlass:
Mitteilung der Verwaltung
Beantwortung von Anfragen
aus früheren Sitzungen
Beantwortung einer Anfrage
nach § 4 der Geschäftsordnung
Stellungnahme zu einem
Antrag nach § 3 der
Geschäftsordnung
ZAB Köln Geschäftsbericht/Statistik 2009
Der AVR nimmt den Geschäftsbericht der Zentralen Ausländerbehörde Köln zur
Kenntnis.
gez. Kahlen
2
Geschäftsbericht/Statistik
der
Zentralen Ausländerbehörde Köln
für 2009
3
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung
5
2. Besondere Zuständigkeitsregelungen der Zentralen
Ausländerbehörden
5
2.1 Originäre Zuständigkeiten
5
2.2 Amtshilfe durch die Zentralen Ausländerbehörden
6
3. Passersatzbeschaffung als zentrale Aufgabe der ZAB
3.1
Zusammenarbeit mit den ausländischen Botschaften
und Konsulaten an Beispielen ausgewählter Staaten
6-9
10
3.1.1
Marokko
10, 11
3.1.2
Algerien
11, 12
3.1.3
Côte d’Ivoire
12, 13
3.1.4
Vietnam
13, 14
3.1.5
Kamerun
14, 15
3.1.6
Russische Föderation
15 - 17
3.2
Die ZAB als Clearingstellen für die Passersatzbeschaffung
18, 19
3.3
Betreuung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und
Ausländer in den Abschiebungshafteinrichtungen des
Landes Nordrhein-Westfalen
19, 20
3.4
Stellung von Luftsicherheitsbegleitern Rückführung
20
3.5
Einrichtungen von Informationsstellen und Führung von
Datenbanken
21
4. Amtshilfeaufgaben
4.1 Ausländerrechtliche Behandlung von allen Fällen von
Abschiebungshaft sowie von Fällen, in denen sich
ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer
in Strafhaft befinden
22
22
4
4.2 Organisation von Ausreisen
4.3 Verlegungsdienst
4.4 Amtshilfe der ZAB Köln in Abschiebe-/Strafhaft
5. Jahresstatistik 2009
22 - 24
24, 25
26
26
5.1 Passersatzbeschaffungsmaßnahmen
26
5.2 Haftanträge/Aufenthaltsbeendigung in Strafverfahren/
Hafthausbetreuung 2009
27
6. Landtransportkoordination (LTraKo)
6.1 Allgemeines
27
27
6.2 Übersicht Transportanmeldungen
28, 29
6.3 Übersicht transportierte Personen
30 - 34
6.4 Fahrtkosten-Einsparung
7. Dokumentenprüfung
8. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
Qualitätsmanagement im Jahr 2009
9. Perspektive
35
36
36, 37
37
5
1.
Einleitung
Aus der Sicht der ZAB Bielefeld, Dortmund und Köln war das Jahr 2009 davon geprägt, dass die seit 2008 geltende Aufgabenverteilung gefestigt wurde und dass insbesondere die notwendigen Kontakte zu den Ausländerbehörden, die neu in die Zuständigkeitsbereiche gekommen sind, aufgebaut und verfestigt wurden.
Bedeutsam ist sicherlich die Tatsache, dass die Zugangszahlen im Asylbereich nach
vielen Jahren wieder steigend sind. In der Erstaufnahme der ZAB Dortmund wurden
im gesamten Jahr 2009 Zahlen registriert, die über den Zahlen des Vorjahres lagen.
Dieser Umstand spiegelt einen bundesweiten Trend und führte dazu, dass die Unterkunft in Dortmund durchgehend über der ursprünglich vereinbarten Kapazitätsgrenze
belegt war. Auch die Gemeinschaftsunterkünfte in Hemer und in Schöppingen waren
im Jahr 2009 ausgesprochen gut ausgelastet.
Als weitere Besonderheit ist zu verzeichnen, dass aufgrund einer Vereinbarung des
BMI mit den kosovarischen Behörden, die im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss eines Rückübernahmeabkommens getroffen wurde, seit Mitte 2009 auch ethnische Roma in den Kosovo zurückgeführt werden können. Diese Vereinbarung hat
zu einer großen öffentlichen Aufmerksamkeit für diesen Bereich geführt. Es gibt regelmäßig „Kleine Anfragen“ im Landtag und Bundestag, die die Rückführung der
ethnischen Roma und die Lebensbedingungen, die diese Personen im Kosovo vorfinden, zum Inhalt haben. Es gibt keinen anderen Arbeitsbereich in den ZAB, in dem
eine so intensive Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich ist.
2. Besondere Zuständigkeitsregelungen der Zentralen Ausländerbehörden
2.1 Originäre Zuständigkeiten
¾
Beschaffung von Passersatzpapieren für alle ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen
¾
Betreuung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in den Abschiebungshafteinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen
¾
Vorbereitung und Durchführung von Rückführungen in die Herkunftsstaaten
¾
Einrichtung von Informationsstellen und Führung von Datenbanken
6
2.2 Amtshilfe durch die Zentralen Ausländerbehörden
3.
¾
ausländerrechtliche Behandlung von allen Fällen von Abschiebungshaft sowie
von Fällen, in denen sich ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in
Strafhaft befinden
¾
organisatorische Durchführung von Ausreisen
¾
Transport und Transportkoordination aller Fahrten zur Vorbereitung und zum
Vollzug der Ausreisen.
Passersatzbeschaffung als zentrale Aufgabe der ZAB
Die Schwierigkeiten, die es im Zusammenhang mit der Beschaffung von Passersatzpapieren für ausreispflichtige Ausländerinnen und Ausländer gibt, sind ein zentrales
Problem in der Umsetzung des Ausländerrechtes. Auswertungen der statistischen
Zahlen des Ausländerzentralregisters belegen, dass sich die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten, weil der Aufenthalt aufgrund
von fehlenden Dokumenten nicht beendet werden kann, nur relativ geringfügig verändert. Wesentliche Verringerungen dieser Zahl haben sich in den letzten Jahren in
der Regel nur aufgrund von gesetzlichen Veränderungen ergeben. In diesem Zusammenhang ist es schon sehr bemerkenswert, dass es für Menschen, die sich seit
vielen Jahren geduldet im Bundesgebiet aufhalten, da der Herkunftsstaat keine Papiere für die Rückführung ausstellt, regelmäßig innerhalb von auffällig kurzen Zeitspannen möglich ist, sich einen Nationalpass zu beschaffen, sobald ein Aufenthaltsrecht z. B. aufgrund der Bleiberechtsregelung erteilt werden kann. Eine genaue Prüfung dieser Vorgänge belegt allerdings auch häufig, dass die Angaben, die im Rahmen des Verfahrens zur Beschaffung von Passersatzpapieren gemacht werden,
nicht vollständig deckungsgleich sind mit den Angaben, die bei der Beschaffung des
Nationalpasses zur Erlangung eines Bleiberechts gemacht werden.
Damit die Ausreiseverpflichtungen von Ausländerinnen und Ausländern durchgesetzt
werden können, benötigt die zuständige Ausländerbehörde Identitätsdokumente, die
für den Grenzübertritt ausreichen. Derartige Dokumente sind in der Regel der Nationalpass oder ggf. ein Personalausweis. Ca. 85 % der Asylbewerberinnen und Asylbewerber geben bei der Antragstellung an, dass sie nicht im Besitz von Dokumenten
sind, die ihre Identität belegen können. Auch die illegal im Bundesgebiet aufhältigen
Personen legen überwiegend keine Identitätsnachweise vor, falls sie aufgegriffen
werden.
Als Folge dieses Umstandes sind häufig sehr langwierige und mühsame Ermittlungsund Identifizierungsverfahren in Zusammenarbeit mit der zuständigen Vertretung des
vermutlichen Herkunftslandes erforderlich. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Bewältigung dieses Verfahrens durch die allgemeinen Ausländerbehörden nicht leistbar ist, da sowohl die Ansprechpartner in den Vertretungen
der Herkunftsländer häufig wechseln, als auch bei jedem Herkunftsstaat andere
Formalien zu beachten sind. Aufgrund dieser Probleme wurde mit Inkrafttreten der
ZustAVO vom 15.02.2005 die Zuständigkeit für die Passersatzpapierbeschaffung in
Nordrhein-Westfalen von den allgemeinen Ausländerbehörden auf die Zentralen
Ausländerbehörden verlagert. Dieses ist eine Entwicklung, die auch von den Ausländerbehörden sehr begrüßt wird.
7
Die hohe Kompetenz der nordrhein-westfälischen ZAB in diesem Arbeitsbereich ist
bundesweit anerkannt. Aufgrund der ausgesprochen guten Erfahrungen, die in Nordrhein-Westfalen als dem Bundesland, das als erstes konsequent Zentralstellen geschaffen hat, gemacht wurden, sind mittlerweile alle Bundesländer dazu übergegangen, diesen Arbeitsbereich mehr oder weniger stark an Zentralstellen zu übertragen.
In diesem Arbeitsbereich sind die Fallzahlen, zumindest was den Eingang an neuen
Fällen angeht, in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die wesentlichen
Gründe für diese Entwicklung sind einerseits die Erteilung von Aufenthaltsrechten für
langfristig geduldete Ausländerinnen und Ausländer aufgrund der Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung, andererseits machen sich natürlich auch die ausgesprochen geringen Zugangszahlen, die es in den vergangenen Jahren im Asylbereich gab, deutlich
bemerkbar. Es wird allerdings bundesweit von allen Zentralstellen festgestellt, dass
die Beschaffung eines einzelnen Passersatzpapiers im Durchschnitt heute wesentlich
aufwändiger ist, als das noch vor vier bis fünf Jahren der Fall war. Hintergrund für
diese Entwicklung ist die Tatsache, dass viele Staaten nicht wirklich bereit sind, ihre
Staatsangehörigen zurück zu übernehmen, da die finanziellen Transferleistungen
dieses Personenkreises einen nicht zu unterschätzenden Faktor im Wirtschaftssystem des Heimatlandes darstellen.
Passersatzpapierbeschaffungen der ZAB Köln
4000
3000
2000
1000
0
2009 2008 2007 2006 2005
PEP-Verfahren
1912 3.074 2.262 2.534 3.302
Zusagen
646
399
517
602
699
Ablehnungen
343
720
425
483
367
unerledigte
Verfahren
923 1.955 1.320 2.126 1.262
8
Die von der ZAB Köln eingereichten PEP-Anträge haben sich auf folgende
Länder verteilt:
76
Sonstige
Weiß russland
32
Vietnam
34
42
Ukraine
87
Tunesien
122
T ürkei
329
Russische Förd er ation
12
Ni ger
77
Mazedo nien
129
Marokko
15
Lib yen
231
Libanon
30
Kroatien
7
Kirgistan
10
Kasachstan
177
K am erun
40
Jor danien
37
Iran
27
Cote d 'Ivo ire
345
Algerien
30
23
Ägypten
Afghanistan
0
50
100
150
200
250
300
350
Diese Verfahren haben folgende Ergebnisse erbracht:
Staat
PEP – Ausstellung/
Ablehnung
Zusagen
Afghanistan
5
0
Ägypten
3
3
Algerien
55
81
Cote d’Ivoire
5
6
Iran
1
1
Jordanien
1
1
Kamerun
80
62
Kasachstan
1
1
Kirgistan
4
0
Kroatien
8
3
400
9
Libanon
28
2
Libyen
4
9
Marokko
42
29
Mazedonien
38
17
Niger
0
1
Russische Föd.
204
54
Türkei
55
1
Tunesien
17
44
Ukraine
18
2
Vietnam
23
4
Weißrussland
2
14
Sonstige
52
8
Gesamt
646
343
10
3.1
Zusammenarbeit mit den ausländischen Botschaften und Konsulaten
an Beispielen ausgewählter Staaten
3.1.1 Marokko
Bereits in den vorangegangenen Geschäftsberichten wurde erwähnt, dass sich die
Zusammenarbeit mit der marokkanischen Seite im Rahmen der Passersatzbeschaffung, trotz des gültigen Rückübernahmeabkommens, in den letzten Jahren
kontinuierlich verschlechtert hat.
Eine Verbesserung konnte auch in 2009 nicht festgestellt werden. So war eine positive Passersatzbeschaffung innerhalb von 3 Monaten (ohne Vorlage von ID Nachweisen), trotz normierter Verfahrensregelungen, in NRW lediglich in einem
Fall möglich. Bundesweit gab es ebenfalls nur einen weiteren Fall.
Bei Vorlage von abgelaufenen Dokumenten oder Kopien von Dokumenten (Pass
oder Personalausweis) erteilt das marokkanische Generalkonsulat in der Regel
innerhalb kürzester Zeit eine Zusage zur Ausstellung eines Passersatzpapiers.
Probleme bereiten jedoch weiterhin die Fälle, bei denen keine ID - Nachweise vorliegen. In diesen Fällen wird ein Identifizierungsverfahren im Heimatland eingeleitet und es erfolgt eine Überprüfung ausschließlich anhand der eingereichten Fingerabdrücke. Die Überprüfungsverfahren dauern in der Regel 6 Monate und länger.
Nach wie vor wird in vielen Fällen durch das marokkanische Generalkonsulat in
Düsseldorf mitgeteilt, dass die Auswertung der Fingerabdrücke eine längere Zeit
in Anspruch nehme, da sie zu einem Personenkreis von ca. 100.000 Fällen gehören, deren Fingerabdrücke sehr viele Ähnlichkeiten aufweisen.
Neben den überdurchschnittlich langen Überprüfungszeiten führen die Überprüfungen zu allem Überfluss dann auch noch in der überwiegenden Zahl zu negativen Ergebnissen. In nicht wenigen Fällen wird sogar nochmals um Zusendung von
neuen Fingerabdrücken gebeten, um das Verfahren neu einzuleiten.
Einer Vorführung der Betroffenen wird seitens des Generalkonsulates in Düsseldorf nur in Ausnahmefällen (Haft) zugestimmt. Die Vorführung dient auch nur zur
Feststellung einer vermutlichen marokkanischen Staatsangehörigkeit. Eine PEP Zusage wird auch in diesen Fällen nur erteilt, wenn die marokkanische Staatsangehörigkeit durch die Heimatbehörden bestätigt wird.
Am 31.03.2009 ist eine Vorführung in den Räumen der ZAB Köln durchgeführt
worden. Hierbei wurden 4 Personen vorgeführt. Bei zwei Personen wurde eine tunesische bzw. algerische Staatsangehörigkeit vermutet. Die anderen beiden Personen konnten „nicht zweifelsfrei“ als marokkanische Staatsangehörige identifiziert
werden und als Konsequenz wurde auch kein Passersatzpapier ausgestellt.
11
Es bleibt festzustellen, dass trotz Vorführung und der vermuteten marokkanischen
Staatsangehörigkeit, ohne eine positive Auswertung der Fingerabdrücke in Marokko, keine Passersatzpapiere ausgestellt werden.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 129 Anträge auf Ausstellung von Passersatzpapieren an das marokkanische Generalkonsulat in Düsseldorf gerichtet. In 42 Fällen hat das marokkanische Generalkonsulat Zusagen zur Ausstellung von Passersatzpapieren erteilt.
Seit Oktober 2009 wird das Generalkonsulat von einem neuen Generalkonsul geleitet, Veränderungen in der Zusammenarbeit haben sich bisher nicht ergeben.
Am 14.07.2009 fand in Rabat die 3. Sitzung der gemischten Arbeitsgruppe der Innenministerien des Königreichs Marokko und der Bundesrepublik Deutschland
statt. Von deutscher Seite wurden erneut die, dem Rückübernahmeprotokoll entgegenstehenden, langen Bearbeitungszeiten bei Überprüfungsverfahren kritisiert.
Dieser Sitzung schloss sich am 03. und 04.12.2009 in Berlin eine weitere Tagung
der Expertenkommission zur Verbesserung der Anwendung des bilateralen Rückübernahmeprotokolls an.
In diesen und einem weiteren, im Januar 2010 geführten, Gespräch zwischen dem
Bundesinnenministerium (BMI) und der marokkanischen Botschaft, hat die marokkanische Seite wiederholt deutlich gemacht, dass ihr an einer guten und funktionierenden Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden gelegen ist.
Vor einer Bewertung dieser Aussage bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
3.1.2 Algerien
Die bereits in den Geschäftsberichten 2007 und 2008 beschriebenen Probleme in
der Zusammenarbeit mit der algerischen Seite, in NRW das algerische Generalkonsulat in Bonn, setzten sich auch im Jahr 2009 weiter fort.
Infolgedessen hat das Auswärtige Amt (AA) am 17.03.2009 eine Verbalnote, inklusive einer bundesweiten Aufstellung von offenen Fällen ausreisepflichtiger algerischer Staatsangehöriger, auf die seitens der Botschaft oder des Generalkonsulates Bonn entweder noch nicht reagiert wurde oder die negativ beschieden wurden,
an die Algerische Botschaft gesandt.
In einem Gespräch des AA mit Vertretern der algerischen Botschaft am
11.06.2009 erläuterte die algerische Seite, dass die übersandten Fälle, in denen
keine Reisedokumente ausgestellt worden waren, umfassend geprüft wurden. Mit
Note vom 11.06.2009 wurden der deutschen Seite zwei Antwortlisten übergeben.
12
Die Auswertung dieser Listen bestätigte die seit Jahren durch die algerische Seite
praktizierte unzureichende Anwendung des Rückübernahmeprotokolls. Alle genannten Fälle wurden den algerischen Vertretern schon mindestens einmal vorgeführt, wobei es keine Zweifel an der algerischen Herkunft gab. Die zahlreichen Fälle, in denen die Botschaft auf vermeintliche oder tatsächliche humanitäre oder
rechtliche Hindernisse hinweist, unterstreichen deutlich, dass die algerische Seite
lediglich ihre eigene Sichtweise als Entscheidungsgrundlage zulässt und die deutsche und die internationale Rechtslage ignoriert.
Als Reaktion auf diese Verfahrensweise erfolgte eine Gegendarstellung der deutschen Seite in Form der Verbalnote des AA vom 11.12.2009. Eine Antwort der algerischen Seite ist bislang ausgeblieben.
Auch die aktuelle Zusammenarbeit zeigt deutlich, dass die algerische Seite nach
wie vor die Bestimmungen des Rückübernahmeprotokolls in nicht hinzunehmender Eigenwilligkeit ausschließlich zugunsten ihrer Staatsangehörigen interpretiert.
Im Jahr 2009 hat die ZAB Köln 2 Sammelvorführungen mutmaßlicher algerischer
Staatsangehöriger durchgeführt. Hierzu wurden 200 Personen aus dem gesamten
Bundesgebiet zur Anhörung vorgeladen, wovon letztlich 161 Personen angehört
wurden. Bei 34 Personen wurden im Nachgang zu den Vorführungen Passersatzzusagen erteilt.
Insgesamt wurden im Jahresverlauf 2009 345 Anträge auf Ausstellung von Passersatzpapieren an das algerische Generalkonsulat in Bonn gerichtet. In 55 Fällen
wurden Zusagen zur Ausstellung von Passersatzpapieren erteilt. Hier ist ein
Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. (Zusagen in 2008 = 67).
Auch bei der Durchführung der Vorführungen ist eine Verschlechterung festzustellen. So wurden im Jahr 2009 durch die algerischen Vertreter keine so genannten
Freiwilligkeitserklärungen mehr vorgelegt, die in Vorjahren zu direkten Zusagen
auf Ausstellung von Passersatzpapieren geführt haben.
Anfang Dezember 2009 hat der neue Generalkonsul seine Arbeit im Generalkonsulat Bonn aufgenommen. Erwartungen, dass sich durch den Personalwechsel
positive Veränderungen in der Zusammenarbeit ergeben könnten, haben sich bisher nicht bestätigt.
3.1.3 Côte d’Ivoire
Die Zusammenarbeit der ZAB Köln mit der ivorischen Botschaft gestaltet sich seit
Jahren zunehmend schwierig. Nachdem im August 2008 eine geplante Expertenanhörung durch die ivorischen Innenbehörden abgesagt wurde, konnten Vorführungen mutmaßlicher ivorischer Staatsangehöriger nur noch in wenigen Einzelfällen durchgeführt werden. Im Übrigen wurden Vorführungsersuchen der ZAB Köln
von der ivorischen Botschaft regelmäßig mit dem Hinweis, dass aus dem Heimatland Verfahrensvorgaben zur Durchführung von Interviews erwartet werden, abgelehnt.
Nur die dauerhaften und nicht nachlassenden Bemühungen der ZAB Köln ermöglichten einen ersten Teilerfolg im Jahr 2009. Für Oktober 2009 wurden für Personen, die über Nachweise jedweder Art verfügten, Vorführtermine vergeben. Von
13
10 eingeplanten Personen wurden letztlich 8 Personen vorgeführt. In 4 Fällen
wurden im Anschluss an die Vorführung Passersatzpapierzusagen ausgesprochen.
Anders als in den Vorjahren, wurden die Zusagen direkt durch die Botschaft, ohne
weitere Überprüfung der Fälle im Heimatland, erteilt.
Weitere Gespräche der ZAB Köln mit der ivorischen Botschaft führten dazu, dass
zwischenzeitlich auch Vorführtermine für die aktuell anhängigen Fälle, in denen
keinerlei Nachweise vorliegen (derzeit 62 Fälle), in Aussicht gestellt wurden. Weiterhin wurde zugesagt, dass auch in diesen Fällen Entscheidungen über die Ausstellung von Passersatzpapieren durch den Botschafter getroffen werden und Überprüfungen im Heimatland nur im Einzelfall eingeleitet werden sollen.
Hierzu bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
Parallel zum normierten Passersatzverfahren mit der ivorischen Botschaft wird
sich die ZAB Köln an einem gemeinsamen Projekt zur Intensivierung der operativen Zusammenarbeit mit Problemstaaten der westafrikanischen Region, mit der
Bundespolizei und weiteren Zentralstellen, im Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds 2010, beteiligen. Im Dezember 2009 fanden hierzu erste Abstimmungsgespräche der beteiligten Behörden in den Räumen der ZAB Köln statt.
Sofern das Projekt von der Europäischen Kommission gebilligt wird, wird der Projektbeginn frühestens der 01.01.2011 sein.
3.1.4 Vietnam
Die Aufgabe der Rückführung vietnamesischer Staatsangehöriger nimmt die ZAB
Köln seit 05.2005 zentral für alle Ausländerbehörden in NRW wahr. Hierbei leitet
sie als Vertreter des Landes NRW Rückführungsersuchen ein und beteiligt sich an
bundesweiten Sammelanhörungen.
In 2009 hat sich die ZAB Köln an 4 Sammelvorführungen vietnamesischer Staatsangehöriger beteiligt. Zu diesen Anhörungsrunden wurden insgesamt 19 Personen
gemeldet, tatsächlich vorgeführt wurden 10 Personen.
Die vietnamesische Staatsangehörigkeit wurde bei allen vorgeführten Personen
bestätigt. Dies zeigt wieder, dass die Teilnahme an Anhörungsrunden ein sachdienliches Mittel ist, langjährig geduldete Personen als vietnamesische Staatsangehörige zu identifizieren.
14
In 2009 erfolgten 34 Anmeldungen zur Rückführung nach Vietnam durch die ZAB
Köln. Durchgeführt wurden 22 Rückführungen. 12 Rückführungen konnten aus
verschiedenen Gründen (Untertauchen, Krankheit usw.) nicht durchgeführt werden.
Vergleich Passbeschaffungsverfahren Vietnam, 2006 - 2009
120
100
80
60
40
20
0
Anmeldungen
Vorführungen
Zusagen
2006
117
52
43
2007
42
18
15
2008
32
18
16
2009
19
10
10
3.1.5 Kamerun
Die Zusammenarbeit mit der kamerunischen Botschaft ist auch nach dem Umzug
nach Berlin und mit neuem Botschafter unverändert gut.
Bei Vorlage von ID - Nachweisen im Original oder in Kopie erfolgt ohne weitere
Prüfung die Ausstellung von Passersatzpapieren. Sofern keine ID - Nachweise
vorliegen, werden weiterhin Sammelvorführungen in den Räumen der ZAB Köln
zur Identitätsklärung durchgeführt.
In 2009 erfolgten bisher 3 Sammelvorführungen. Hierzu waren insgesamt 186
vorgeblich kamerunische Staatsangehörige aus dem gesamten Bundesgebiet zur
Anhörung vorgesehen. Letztendlich vorgeführt wurden hiervon 110 Personen. Bei
46 Personen wurde unmittelbar im Anschluss an die Vorführung die kamerunische
Staatsangehörigkeit festgestellt und eine Passersatzzusage erteilt. Für 2010 sind
weitere Sammelvorführungen geplant.
In begründeten Einzelfällen (Haftfälle) ist die Botschaft auch zur Durchführung von
Einzelvorführungen in den Räumlichkeiten der Botschaft bereit.
Insgesamt wurden im Jahr 2009 177 Anträge auf Ausstellung von Passersatzpapieren an die kamerunische Botschaft gerichtet. In 80 Fällen wurden Zusagen zur
Ausstellung von Passersatzpapieren ausgesprochen.
15
Ergebnisse der PEP - Beschaffung Kamerun, 2006 - 2009
800
700
600
500
400
300
200
100
0
2006
2007
2008
2009
PEP-Anträge
761
700
246
177
PEP-Zusagen
222
206
123
80
Seit Anfang des Jahres 2010 haben kamerunische Staatsangehörige wieder die
Möglichkeit Nationalpässe bei der kamerunischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Die Anträge werden in der Botschaft entgegengenommen und bei Vorliegen
aller erforderlichen Unterlagen an die Heimatbehörden in Kamerun weitergeleitet.
Laut Auskunft der Botschaft wird für die Ausstellung mit einer Bearbeitungszeit
von ca. zwei Monaten gerechnet. Nach Ausstellung der Nationalpässe durch die
Heimatbehörden erfolgt die Übersendung der Pässe an die Botschaft. Diese händigt dann die Nationalpässe an die Betroffenen aus.
3.1.6 Russische Föderation
Die Umsetzung des EU-Rückübernahmeabkommens mit der Russischen Föderation ist weiterhin als insgesamt positiv zu bezeichnen.
In 2009 wurden in 347 Fällen Rückübernahmeersuchen an den Föderalen Migrationsdienst (FMS) übermittelt. Der Rückübernahme zugestimmt wurde in 2009 in
234 Fällen. Bei 93 Personen konnte die russische Staatsangehörigkeit nicht bestätigt werden und das Rückübernahmeersuchen wurde negativ beschieden. In einem Teil dieser Fälle gab der FMS jedoch Hinweise auf abweichende Personalien
der betroffenen Personen, so dass neue Ersuchen mit diesen Personalien gestellt
werden konnten. Diese Ersuchen wurden im Anschluss positiv beschieden.
16
Ergebnisse der Rückübernahmeersuchen Russland, 2006 - 2009
350
300
250
200
150
100
50
0
Eingeleitete Verfahren
Zustim m ungen
Nov., Dez.2007
17
11
2008
176
104
2009
347
234
Hinsichtlich der Laufzeiten der Verfahren ist festzustellen, dass in der Regel innerhalb von 2 Monaten die Ergebnisse des FMS (über deutsche Botschaft Moskau)
vorliegen. Die im Rückübernahmeabkommen festgelegten Fristen werden gewahrt.
Auch das russische Generalkonsulat in Bonn hat sich in seinem Ausstellungsverhalten hinsichtlich der für beabsichtigte Rückführungen benötigten Passersatzpapiere stark verbessert. Es kommt zu keinen Zeitverzögerungen mehr.
In Fällen ohne Sachbeweise wird dem Antrag auf Durchführung eines Interviews
regelmäßig entsprochen. Die Durchführung der Interviews ist jedoch nach wie vor
problematisch. Im Rahmen der Vorführung wird durch den Konsulatsvertreter ein
Fragebogen mit den vorgeführten Personen ausgefüllt. Nur die Angaben, die die
Betroffenen machen, sind Grundlage für die anschließenden Überprüfungen im
Heimatland. Ergänzende Informationen der ZAB - Mitarbeiter werden nicht aufgenommen. Eine Zusage zur Rückübernahme wird im Anschluss nur abgegeben,
wenn die Personen mit den gemachten Angaben eindeutig als russische Staatsangehörige identifiziert werden können. Die Einschätzung des die Befragung
durchführenden Konsulatsvertreters hinsichtlich der vermutlichen Herkunft aus der
Russischen Föderation der vorgeführten Personen findet keinen Einzug in die Überprüfung. Somit bleiben alle Fälle, in denen die vorgeführten Personen Falschangaben machen, weiterhin nicht lösbar.
In 2009 wurden durch die ZAB Köln in 39 Fällen Vorführungen im russischen Generalkonsulat Bonn durchgeführt. In 36 dieser Fälle liegen zwischenzeitlich negative Überprüfungsergebnisse vor. In den übrigen 3 Fällen liegen positive Überprüfungsergebnisse des FMS vor. Da in diesen Fällen die Zusagen jedoch sehr zeitnah zu den Interviews erteilt wurden, ist davon auszugehen, dass hier vor Durchführung der Interviews Überprüfungen eingeleitet und durchgeführt wurden und
das Ergebnis nicht im Zusammenhang mit den Interviews steht.
17
Es bleibt festzustellen, dass, sofern die Personen falsche Angaben gemacht haben bzw. beim Interview machen werden, auch in diesen Fällen nicht mit positiven
Überprüfungsergebnissen des FMS gerechnet werden kann.
Am 23.11.2009 fand in Moskau die 6. Sitzung des gemeinsamen Rückübernahmeausschusses mit Russland statt. Das Thema Interviews war u. a. Tagesordnungspunkt der Gespräche.
Von russischer Seite wurde dem Wunsch der deutschen Seite nach konstruktiver
Durchführung von Interviews wenig Verständnis entgegen gebracht. Es wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Arbeitsteilung zwischen FMS und dem russischen Außenministerium diejenigen, die die Interviews in den Botschaften und Konsulaten
führen, zwingend an den Fragenkatalog des FMS gebunden sind. Zusatzfragen
oder Zusatzangaben wie etwa in Briefen der Ausländerbehörden an den Interviewer sollen und dürfen nicht beachtet werden. Von russischer Seite wurde vorgeschlagen, bereits bei Stellung des Rückübernahmeersuchens an den FMS auf Zusatzinformationen hinzuweisen, da diese Informationen nur für den FMS interessant sind und nicht für die Interviewer in den russischen Auslandsvertretungen. Es
bleibt abzuwarten, ob sich bei derart gestalteten Ersuchen bessere Ergebnisse
nach Durchführung der Interviews einstellen.
In 140 Fällen wurden in 2009 Passersatzpapiere zur Rückführung durch das russische Generalkonsulat Bonn ausgestellt. Rückführungen wurden jedoch nur in
112 Fällen durchgeführt. In 28 Fällen konnten die geplanten Rückführungen aus
verschiedenen Gründen (Untertauchen, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden.
In den übrigen 94 Fällen (234 Zusagen abzüglich 140 geplanten Rückführungen)
wurden durch die örtlichen Ausländerbehörden bisher keine Flugdaten mitgeteilt
bzw. erfolgten Mitteilungen über Änderungen im Aufenthaltsstatus (AE-Erteilung,
freiwillige Ausreise u. ä.).
Die Durchführung von Rückführungen verlaufen problemlos. Rückführungstermine
werden dem FMS fristgerecht mitgeteilt und von dort auch bestätigt. Einschränkungen hinsichtlich der Zielflughäfen in der Russischen Föderation bestehen nicht.
Rückführungen können somit an alle russischen Flughäfen durchgeführt werden.
18
3.2
Die ZAB als Clearingstellen für die Passersatzbeschaffung
des Landes NRW
Die ZAB wurden durch den Ausführungserlass zur ZustAVO zu Clearingstellen für
die Passersatzbeschaffung bestimmt. Aufgrund dieser Festlegung arbeiten alle
drei ZAB in der Clearingstellentagung mit und haben daher die Möglichkeit, die
bestehenden Probleme mit einzelnen Staaten in die Tagungen (an der von deutscher Seite die Clearingstellen aller Bundesländer, das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei beteiligt sind) einzubringen.
Die Tagung hat in den letzten beiden Jahren erheblich durch die Tatsache an Bedeutung gewonnen, dass Belgien, die Niederlande und die Schweiz
regelmäßig Vertreter entsenden, die die Erfahrungen der Zentralstellen dieser
Staaten einbringen. Ein Vertreter von Österreich nimmt gelegentlich an der Tagung teil. Durch diese Zusammenarbeit ist es gelungen, ein deutlich breiter gefächertes Bild zur Kooperationsbereitschaft der verschiedenen Zielstaaten zu bekommen und insbesondere zusätzliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob
mangelnde Kooperationsbereitschaft des Zielstaates der Auslöser ist, oder ob die
Schwierigkeiten bei der Passersatzpapierbeschaffung ursächlich im Verhalten der
Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zu suchen sind.
Die Clearingstellen der einzelnen Bundesländer sind die Fachstellen für Fragen
der Passersatzpapierbeschaffung. Aus diesem Grund wird die Clearingstellentagung über die geschäftsführenden Clearingstellen Trier und Bielefeld durch das
Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium grundsätzlich bei Problemen im
Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung beteiligt (so z. B. Teilnahme an Botschaftereinbestellungen).
Im Rahmen der Arbeitsabsprachen zwischen der Clearingstellentagung, der AG Rück, dem AA und dem BMI wurden Verfahrensregelungen zu Verbalnoteninitiativen festgelegt. Danach haben die ZAB die auftretenden Probleme in Fragen der
Passersatzpapierbeschaffung zu koordinieren und zu analysieren, um ggf. als
Fachstelle an die zuständigen Behörden, wie IM NRW, BMI, AA, zu berichten und,
falls erforderlich, Maßnahmen (Verbalnotenverfahren, Botschaftereinbestellungen
etc.) anzuregen. Durch derartige Maßnahmen konnte die Passersatzpapierbeschaffung im Hinblick auf verschiedene Staaten deutlich verbessert werden.
Zu den Aufgaben gehört ferner die länderübergreifende Beteiligung der Clearingstellen in Abschiebehaftverfahren. Durch die ZAB werden Ergebnissammlungen
zu Passersatzpapierbeschaffungen für verschiedene Herkunftsstaaten geführt.
Aufgrund der hier gewonnenen Erkenntnisse wird die bundesweite Datensammlung der Clearingstellen, PEPDat-XP, gepflegt, aus der aktuelle Informationen wie
z. B. die voraussichtliche Dauer von Passersatzpapierbeschaffungen abgerufen
werden können. Diese Hinweise haben unter anderem in Abschiebungshaftverfahren entscheidende Bedeutung. In verschiedenen Fällen ist aufgrund dieser Ergebnissammlungen für obergerichtliche Entscheidungen beweisbar
dokumentiert worden, dass die Passersatzpapierbeschaffung innerhalb von 3 Monaten möglich ist und dass damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben sind (§ 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG).
Als Clearingstellen organisieren die ZAB regelmäßig Praktikertreffen mit den allgemeinen Ausländerbehörden ihres Zuständigkeitsbereiches, die der Unterrich-
19
tung der Ausländerbehörden über alle Fragen der Passersatzpapierbeschaffung
sowie des Rückführungsmanagements dienen. Neben der reinen Informationsweitergabe dienen die Praktikertreffen auch der Vernetzung der Ausländerbehörden
untereinander sowie der Ausländerbehörden mit den ZAB, da sie die persönliche
Begegnung ermöglichen.
3.3
Betreuung der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer in den
Abschiebungshafteinrichtungen des Landes Nordhein-Westfalen
Die Hafthausbetreuung in den Abschiebungshaftanstalten wurde mit der Schließung der ZAB Düsseldorf Ende 2007 vollständig neu organisiert. In der JVA Büren sind nur noch die ZAB Bielefeld und Dortmund tätig, wobei Bielefeld neben
den Personen, die im Bielefelder Zuständigkeitsbereich in den Regierungsbezirken Detmold und Münster inhaftiert wurden, für die ZAB Köln auch die Personen
betreut, die im Regierungsbezirk Köln inhaftiert wurden. Die ZAB Dortmund betreut die Personen, die in den Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf inhaftiert wurden, sowie die, die im Dortmunder Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirkes Münster inhaftiert wurden. Die ZAB Köln betreut alle Abschiebungshäftlinge (Frauen), die in der JVA Neuss einsitzen.
Betreuungsgespräche 2009
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Köln
JVA Neuss
249
Sonst. Haft.
242
Sofern eine in Abschiebungshaft einsitzende Ausländerin bzw. ein einsitzender Ausländer über pfändbare Geldmittel verfügt, wird die betreuende ZAB entsprechend informiert. Die ZAB berechnet in derartigen Fällen die voraussichtlichen Abschiebungskosten und leitet eine Pfändung der Gelder ein, die die Freibetragsgrenze übersteigen.
20
Haftanträge / Verlängerungsanträge 2009
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Köln
Haftanträge
73
Verlängerungsanträge
143
3.4 Stellung von Luftsicherheitsbegleitern Rückführung
In Ziffer 1.1.3 Ausführungserlass zur ZustAVO ist festgelegt: „Die ZAB unterstützen
im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Bezirksregierung Düsseldorf als Zentralstelle
des Landes NRW für Flugabschiebungen - ZFA - bei der Durchführung der Abschiebungsmaßnahmen und stellen auf Anforderung der Bezirksregierung Düsseldorf Begleiter für Flugabschiebungen zur Verfügung, die dazu besonders ausgebildet sind.“
Um diese Regelung umsetzen zu können, haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
ZAB Bielefeld und Köln in den Jahren 2007 und 2008 an dreiwöchigen Lehrgängen
der Bundespolizei im Ausbildungszentrum Heimerzheim erfolgreich teilgenommen
und die Qualifikation zum „Luftsicherheitsbegleiter Rückführung“ erworben. Aufgrund
dieser Ausbildung sind sie in der Lage, Sicherheitsbegleitungen bei Abschiebungen
nach den gleichen Regeln und Standards zu gewährleisten, wie die Bundespolizei. In
diesem Zusammenhang sind auch aktuelle Schulungen am „Bodycuff“ (spezieller
Fesselungsgurt, der für Luftrückführungen zugelassen ist) erfolgt, die jeweils ein Jahr
Gültigkeit haben.
Durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB Köln wurde im letzten Jahr die Begleitung von 4 Flügen vorbereitet, alle Flüge wurden jedoch abgesagt.
21
3.5 Einrichtungen von Informationsstellen und Führung von Datenbanken
Mit dem Ausführungserlass zur ZustAVO wurde festgelegt, dass die ZAB Datenbanken führen.
Die ZAB Köln führt die Datenbank Landtransport-Koordination (LTraKo), mittels derer
die von den Ausländerbehörden gemeldeten Transfers zu Botschaftsvorführungen,
Vorführungen in Strafsachen aus der Abschiebehaft heraus, Vorführungen beim
Haftrichter im Rahmen von Haftverlängerungen und Abschiebungen sowie sonstige
Transporte zentral koordiniert werden. Durch die verstärkte Inanspruchnahme der
ZAB - Transport - Ressourcen soll darüber hinaus eine erhebliche Entlastung der
meldenden Ausländerbehörden erreicht werden. Die Bündelung der Transporte führt
zu einer spürbaren Kostensenkung.
In NRW besteht für die Ausländerbehörden aus den 5 Regierungsbezirken die Möglichkeit der Beteiligung an LTraKo. Die Anzahl der Ausländerbehörden hat sich im
Laufe des Jahres 2009 auf nur noch 83 Ausländerbehörden für die 5 Regierungsbezirke reduziert.
Diese lassen nun wie folgt aufschlüsseln:
Regierungsbezirk Arnsberg
18 Ausländerbehörden
Regierungsbezirk Detmold
12 Ausländerbehörden
Regierungsbezirk Düsseldorf
22 Ausländerbehörden
Regierungsbezirk Köln
15 Ausländerbehörden
Regierungsbezirk Münster
16 Ausländerbehörden
Von den 83 Ausländerbehörden in NRW meldeten die 12 Ausländerbehörden aus
dem Regierungsbezirk Detmold ihre Fälle nicht direkt, sondern über die ZAB Bielefeld
bei LTraKo an.
Von den verbliebenen 71 Ausländerbehörden in NRW haben sich im Jahr 2009 57
(das heißt 80,28 %) und die 3 ZAB an der Landtransportkoordination (LTraKo) beteiligt.
Das heißt natürlich nicht, dass die Ausländerbehörden, die sich vermeintlich nicht an
LTraKo beteiligt haben, ihre Fälle nicht im Rahmen der Amtshilfe an ihre zuständige
Zentrale Ausländerbehörde abgegeben haben.
22
4.
Amtshilfeaufgaben
4.1 Ausländerrechtliche Behandlung von allen Fällen von Abschiebungshaft sowie
von Fällen, in denen sich ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer in
Strafhaft befinden
Für die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen ist es seit vielen Jahren üblich,
sich bei der ausländerrechtlichen Behandlung und Abschiebung von Ausländerinnen
und Ausländern aus der Abschiebungshaft der ZAB im Wege der Amtshilfe zu bedienen. Dieses eingespielte und bewährte Verfahren wurde durch die Zuständigkeitsregelungen, die mit der ZustAVO eingeführt wurden, nicht verändert. Seit 2006 gibt es
auch die Möglichkeit, die Bearbeitung der Fälle von Personen, die in Strafhaft einsitzen, im Wege der Amtshilfe an die jeweils zuständige ZAB heranzutragen. Nachdem
die Wahrnehmung dieser Amtshilfe mit der ZustAVO ermöglicht wurde, gab es zunächst eine starke Entwicklung der Fallzahlen. Inzwischen hat sich diese Aufgabe
auf einem relativ hohen Niveau eingependelt und es ist nicht mehr mit dramatischen
Entwicklungen, in beiden Richtungen, zu rechnen. Die gleiche Feststellung gilt naturgemäß für die Zahl der Betreuungsgespräche in Strafhaft, die mit dieser Aufgabe untrennbar zusammen hängen. Im letzten Jahr wurden durch die ZAB Köln 132 Personen, die in Strafhaft einsaßen, ausländerrechtlich betreut.
Ausländerrechtliche Behandlung von Fällen in Strafhaft 2008 - 2009
135
130
125
120
115
110
105
Köln
2008
115
2009
132
4.2 Organisation von Ausreisen
Abschiebungen sind davon gekennzeichnet, dass der Anteil der Personen, bei denen
Besonderheiten vorliegen (z.B. Suizidialität, Renitenz, hochansteckende Krankheiten, PTBS), ständig gestiegen ist. Dieses macht die Durchführung von Abschiebungen immer schwieriger, da besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten sind.
Aufgrund dieser Tatsache werden die ZAB immer häufiger gebeten, Abschiebungen
auch aus Gemeinden, im Wege der Amtshilfe, zu unterstützen. Besonders im Hinblick auf die Abschiebung von Familienverbänden, bei denen aufgrund von Besonderheiten, wie Suizidankündigung oder Erkrankungen, besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen, ist der logistische Aufwand durch die originär zuständigen Ausländerbehörden nicht leistbar. Wenn die Ausländerbehörde um die
entsprechende Unterstützung bittet, wird durch die beteiligte ZAB die Abschiebung
23
organisiert und durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird zunächst der Sachverhalt aufgeklärt und der mögliche Ablauf mit den Beteiligten (Ausländerbehörde, Polizei etc.) besprochen. Anschließend werden die erforderlichen Vorbereitungen wie z.
B. Flugbuchung, Organisation ärztlicher Betreuung beim Zugriff, Landtransport, Flug
sowie Zielflughafen getroffen. Am Abschiebetag erfolgt der Zugriff durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB in Zusammenarbeit mit der originär zuständigen Ausländerbehörde sowie häufig der Polizei. Abschließend wird der Transport zum Flughafen durch die ZAB durchgeführt und bei bestimmten Herkunftsländern eine Sicherheitsbegleitung für den Flug gestellt. Durch die gesammelten Erfahrungen sind bei
den ZAB Kompetenzzentren in Sachen Rückführung entstanden, auf die durch die
Ausländerbehörden gerne zurückgegriffen wird.
Aufteilung Luft- / Landabschiebungen
750
500
250
0
Köln
Luft
657
Land
68
Im vergangenen Jahr sind 147 Abschiebungen gescheitert, im Jahr 2008 waren es
129 Abschiebungen. Aus der unten stehenden Grafik ist ersichtlich, aus welchen
Gründen diese Abschiebungen gescheitert sind. Im Jahr 2009 war damit die Zahl der
gescheiterten Abschiebungen trotz gesunkener Abschiebungszahlen auf dem gleichen hohen Niveau wie in den Vorjahren.
24
Gescheiterte Abschiebungen 2009
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Köln
Widerstand
10
Asylantrag
25
Krankheit
13
Untertauchen
24
Sonstiges
75
Anmerkung: Die statistische Auswertung nach den oben genannten ersten vier Kriterien wurde durch die Zentralen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit dem Innenminister festgelegt. Alle hierunter nicht zuzuordnenden
Fälle werden unter „Sonstiges“ erfasst. Dies können z.B. sein: Scheitern des Fluges oder der Zuführung infolge
von Wetterbedingungen, Verkehrsbedingungen, Flugstornierungen wegen Streik, technischem Defekt usw.
Vergleich Freiwillige Ausreisen 2006 - 2009
250
200
150
100
50
0
Freiw illige Ausreisen
2006
220
2007
110
2008
76
2009
53
4.3 Verlegungsdienst
Nach wie vor ist die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer
mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet.
Die Problematik erstreckt sich im Wesentlichen auf
¾
¾
die Verschleierung der persönlichen und nationalen Identität und die mangelhafte Mitarbeit des/der zurückzuführenden Ausländers/Ausländerin,
die fehlende Bereitschaft zahlreicher Auslandsvertretungen, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen nachzukommen
und daraus resultierend erhebliche Probleme bei der Passersatzbeschaffung,
¾
25
die Rückweisung abzuschiebender Ausländer und Ausländerinnen aus Linienmaschinen durch die Piloten wegen „angenommener“ Sicherheitsrisiken trotz
Begleitung durch Sicherheitskräfte der Bundespolizei etc.
Diese fortschreitende Entwicklung der „böswilligen Schaffung faktischer Abschiebehindernisse“ führte zu einem weiteren Rückgang der im Jahr 2008 durchgeführten
Zuführungen in die JVA Büren und der daraus resultierenden Abschiebungen.
Als weitere Aufgabe führt die ZAB Köln in Amtshilfe für die allgemeinen Ausländerbehörden der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf Verlegungsdienste in die JVA
Büren durch. Um Personal bindende und kostenträchtige Einzelfahrten der allgemeinen Ausländerbehörden und der Bundespolizeiinspektion Aachen zu vermeiden, führen diese ihre Abschiebehäftlinge der ZAB Köln zu. Nach Übernahme durch die ZAB
wird dieser Personenkreis im Rahmen von Sammeltransporten in die JVA Büren verbracht.
In diesem Zusammenhang hat die ZAB Köln im Jahr 2009 214 Fahrten durchgeführt
und insgesamt 548 Personen transportiert. Es wurden daher im Jahr 2009 bei geringfügig weniger Fahrten mehr Personen transportiert als im Jahr 2008.
Diese Fahrten werden nicht über LTraKo koordiniert, da diese ausschließlich durch
die ZAB Köln durchgeführt werden. Bei der Bewertung dieser Zahlen muss berücksichtigt werden, dass die Fahrten in den Jahren 2005 bis 2007 zwischen der ZAB
Köln und der ZAB Düsseldorf aufgeteilt waren.
Verlegungsdienst der ZAB Köln nach Büren
1000
800
600
400
200
0
Fahrten
Personen
2006
315
831
2007
266
643
2008
220
511
2009
214
548
26
4.4 Amtshilfe der ZAB Köln in Abschiebe-/Strafhaft
In den letzten Jahren war zu erkennen, dass die Belegungszahlen in der JVA Büren
(Abschiebehaft) ständig abnahmen. Gleichzeitig entstand aber bei den Ausländerbehörden mit regulären JVA-Standorten (Strafhaft) der Bedarf nach einer Abwicklung
der Rückführungsfälle analog zur Sicherungshaft.
Die ZAB Köln hat im Jahr 2009 in eigener Zuständigkeit 73 Personen dem Haftrichter
zwecks Beantragung von Abschiebehaft vorgeführt.
In 143 Fällen wurde ein Haftverlängerungsantrag gestellt, und zu 41 Beschwerdeverfahren wurde Stellung bezogen.
Im Jahr 2009 sind von der ZAB Köln 132 Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung in
Strafverfahren eingeleitet worden.
5.
Jahresstatistik 2009
5.1 Passersatzbeschaffungsmaßnahmen
Passersatzbeschaffungsmaßnahmen 2009
PEP-Verfahren
eingeleitet
Anzahl der
Vorführungen
bei den
Auslandsvertretungen
Anzahl der
vorgeführten
Personen
1.912
156
532
27
5.2 Haftanträge/Aufenthaltsbeendigung in Strafverfahren/
Hafthausbetreuung 2009
Haftanträge in eigener Zuständigkeit
Haftverlängerungen in eigener Zuständigkeit
Stellungnahmen zu Beschwerdeverfahren
Aufenthaltsbeendigung in Strafverfahren
Betreuungsgespräche
Haft/Passersatzbeschaffung
6.
41
143
41
132
491
Landtransportkoordination (LTraKo)
6.1 Allgemeines
Die Zentrale Ausländerbehörde Köln führt die Datenbank Landtransportkoordination
(LTraKo), an der sich die Ausländerbehörden in Nordrhein - Westfalen beteiligen sollen.
Hier können Transporte per Fax oder Mail unter anderem zu Botschaftsvorführungen
sowie Abschiebungen gemeldet werden.
Bei LTraKo werden die eingegangen Transportanmeldungen (TA) nach dem Regional-Prinzip koordiniert, d. h. die Anmeldungen der Ausländerbehörden werden deren
Regierungsbezirk mit zuständiger ZAB zugeordnet.
Ziel ist dabei, möglichst alle notwendig werdenden Fahrten so gesteuert zu koordinieren, dass sich ein effektiver, sparsamer und wirtschaftlicher Einsatz von Personalund Sachmittelressourcen ergibt.
28
6.2 Übersicht Transportanmeldungen
Im Jahr 2009 sind 2.589 Transportanmeldungen (TA) bei LTraKo eingegangen. Davon mussten 71 TA storniert werden. Die übrig gebliebenen 2.518 (TA) sind zu 2.083
Fahrten koordiniert worden.
Gesamtübersicht Fahrten
2008
2009
Transportanmeldungen (TA):
2.753
2.589
stornierte TA:
70
71
zu koordinierende TA:
2.683
2.518
daraus koordinierte Fahrten:
2.159
2.083
Gesamte Transportanmeldungen (TA) und das daraus resultierende Ergebnis
an koordinierten Fahrten aufgeteilt nach ZAB und Ausländerbehörden:
zu koordinierende
TA 2009
koordinierte
Fahrten
2009
koordinierte
Fahrten
2008
Entwicklung
koordinierte
Fahrten
2008-2009
789
780
691
684
746
733
- 55
- 49
ZAB Köln
ZAB Dortmund
33,17 %
32,84 %
447
620
575
45
29,77 %
502
88
105
-17
ZAB Bielefeld
Ausländerbehörden
2.518
2.083
2.159
- 76
*214
Anteil an
den koordinierten Fahrten in Prozent
4,22 %
100,00 %
*Hinweis: Die zusätzlich durchgeführten 214 Verlegungsdienstfahrten mit 548 Personen der
ZAB Köln sind in den o. a. Fahrten der ZAB Köln nicht enthalten.
Bei der Übersicht „Gesamte Transportanmeldungen“ wird das Ergebnis dargestellt,
wer aus wie vielen Transportanmeldungen wie viele Fahrten durchgeführt hat. Beteiligt sind die drei ZAB sowie einzelne Ausländerbehörden.
29
Erstmalig wurde bei den Luftabschiebungen das Fahrtziel, also der Abflughafen ausgewertet.
Bei den 1.296 Fahrten zu Flughäfen ergab sich folgendes Ergebnis
Abflugort
Anzahl Fahrten
Prozente
Flughafen Frankfurt
668
51,54 %
Flughafen Düsseldorf
549
42,36 %
Flughafen Köln-Bonn
43
3,32 %
sonstige Flughäfen
36
2,78 %
Gesamt
1.296
100,00 %
30
6.3 Übersicht transportierte Personen
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtzahl der transportierten Personen in
drei Einzelbereichen dargestellt. Bei der Abschiebung wird nochmals untergliedert in
Luft- und Landabschiebung. Weitere Bereiche sind Botschaftsvorführungen, sonstige
Fahrten sowie die Anzahl der Personen im Verlegungsdienst der ZAB Köln.
2008
2009
Entwicklung
Botschaftsvorführungen
Sonstige Fahrten
Gesamt:
2.063
278
1.433
192
3.966
1.950
217
930
204
3.301
- 113
- 61
- 503
12
- 563
Verlegungsdienst ZAB Köln
Insgesamt:
511
4.477
548
3.849
37
- 628
Abschiebungen
Luft
Land
Anzahl der bei allen Fahrten transportierten Personen
Verlegungsfahrten
Köln; 511; 11%
Sonstige; 114; 3%
ZAB Bielefeld; 1230;
32%
ZAB Köln; 907; 24%
ZAB Dortm und; 1050;
27%
Hinweis: In der folgenden Grafik wird eine Person als eine gemeldete Luftabschiebung gezählt.
31
Anzahl der zum Flughafen transportierten Personen nach fahrender
Behörde
Gesamtzahl 1.950
Sonstige; 58; 3%
ZAB Bielefeld; 700; 36%
ZAB Köln; 544; 28%
ZAB Dortmund; 648; 33%
Anzahl der zu Luftabschiebungen transportierten Personen
Vergleich 2007 - 2009
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Bielefeld
Dortm und
Düsseldorf
Köln
Sonstige
2007
732
504
427
573
16
2008
764
644
608
47
2009
700
648
544
58
32
Anzahl der zur Landabschiebung transportierten Personen nach
fahrender Behörde
Gesamtzahl 217
Sonstige; 1; 0,5%
ZAB Bielefeld; 44;
20,3%
ZAB Köln; 68;
31,3%
ZAB Dortm und;
104; 47,9%
Anzahl der für Landabschiebungen transportierten Personen
Vergleich 2007 - 2009
140
120
100
80
60
40
20
0
Bielefeld
Dortm und
Düsseldorf
Köln
Sonstige
2007
34
70
56
77
0
2008
49
138
88
3
2009
44
104
68
1
33
Anzahl der zu Vorführungen transportierten Personen nach fahrender
Behörde
Gesamtzahl 930
ZAB Bielefeld; 360;
39%
Sonstige; 52; 6%
ZAB Köln; 253; 27%
ZAB Dortm und;
265; 28%
Anzahl der zu Vorführungen transportierten Personen
Vergleich 2007 - 2009
700
600
500
400
300
200
100
0
Bielefeld
Dortm und
Düsseldorf
Köln
Sonstige
2007
394
324
144
351
67
2008
673
314
303
143
2009
360
265
253
52
Bei großen und auch kleineren Vorführungen, die sich zeitlich zusammenhängend
organisieren lassen, wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effektivität durch
LTraKo nach Möglichkeit so koordiniert, dass der Bus zum Einsatz kommen kann.
34
Anzahl der bei sonstigen Fahrten transportierten Personen nach
fahrender Behörde - Gesamtzahl 204
S o ns t ige ; 3 ; 1%
Z A B B ie le f e ld;
12 6 ; 6 2 %
Z A B Kö ln; 4 2 ; 2 1%
Z A B D o rt m und;
3 3 ; 16 %
Anzahl der bei sonstigen Fahrten transportierten Personen
Vergleich 2007 - 2009
150
100
50
0
Bielefeld
Dortm und
Düsseldorf
Köln
Sonstige
135
27
19
41
2
2008
14
31
44
1
2009
126
33
42
3
2007
Unter sonstigen Fahrten sind alle Fahrten, außer den schon in den vorausgegangenen Tabellen aufgeführten Land/Luft-Abschiebungen und Botschaftsvorführungen, zu
verstehen (z.B. AG/VG/LG/OLG-Termine, Vorführungen zu erkennungsdienstlichen
Maßnahmen etc.).
35
6.4 Fahrtkosten-Einsparung
Da sich gegenüber den Vorjahren noch mehr Ausländerbehörden an LTraKo beteiligt
haben, konnte das Ergebnis noch einmal gesteigert werden.
Die bei den unkoordinierten Kosten ermittelten Gesamtkosten von 576.308 €* basieren auf den Fahrtkosten pro Fahrstrecke, die entstanden wären, wenn man die Fahrt
hätte selbst durchführen müssen.
Durch die Koordinierungen über LTraKo konnten diese Kosten auf 462.528 € gesenkt werden, so dass sich für das Jahr 2009 eine Einsparung von 113.780 € ergibt.
Wie die Einsparungen erzielt wurden, ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
ZAB
ABH
Gesamtkosten
unkoordinierte
Kosten
koordinierte
Kosten
454.192
122.116
576.308
448.786
13.742
462.528
Ersparnis
5.406
108.374
113.780
Trotz rückläufiger Zahlen im Abschiebebereich konnten die Kosten dank einer gestiegenen Beteiligung der ABH an LTraKo und der effizienten Ausnutzung der 3 ZAB
weiter gesenkt werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt den Einspareffekt durch LTraKo seit Beginn der Berichterstattung an.
unkoordinierte
Kosten
koordinierte
Kosten
Einsparung
2004
643.841,00 €
537.104,00 €
106.737,00 €
2005
750.240,00 €
595.866,00 €
154.374,00 €
2006
797.893,65 €
625.360,95 €
172.532,70 €
2007
633.747,00 €
494.241,00 €
139.506,00 €
2008
633.190,05 €
511.657,65 €
121.532,40 €
2009
576.308,00 €
462.528,00 €
113.780,00 €
Gesamt
808.462,10 €
_______________________________________________________________* Bemessungsgrundlage ist nach den Richtlinien über die Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen im Lande Nordrhein- Westfalen/Kraftfahrzeugrichtlinien - KfzR für Pkw (0,45 €/km) und Omnibus (1,35 € /km).
36
7.
Dokumentenprüfung
Mit Erlass vom 22.10.2009 wurde den ZAB die Funktion von Vorprüfstellen für Dokumente übertragen. Ausländerbehörden, die nicht selber die Möglichkeit zur Echtheitsprüfung von Dokumenten haben, können sich an die örtlich zuständige ZAB
wenden und um Prüfung von Unterlagen bitten. Die ZAB beurteilen diese Unterlagen
und prüfen, ob Fälschungs- oder Verfälschungsmerkmale erkennbar sind. Sofern erforderlich, wird die Vertretung des Staates, der die Dokumente ausgestellt hat, beteiligt. Falls Fälschungs- bzw. Verfälschungsmerkmale gefunden werden, wird der zuständigen Ausländerbehörde die Erstattung einer Strafanzeige und Abgabe des Dokumentes an die Polizei zur weiteren gutachterlichen Prüfung empfohlen.
Hintergrund für diese Maßnahme ist die Tatsache, dass nach Informationen von BKA
und LKA im Ausländerwesen von hohen prozentualen Anteilen falscher bzw. verfälschter Dokumenten ausgegangen werden muss. Schätzungen gehen z. B. im Zusammenhang mit dem Herkunftsstaat Irak von bis zu 70 % Fälschungen/Verfälschungen aus.
In den einzelnen ZAB wurden daher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter durch entsprechende Polizeidienststellen geschult und es wurden die notwendigen Prüfgeräte angeschafft. Die Schulungen sollen natürlich im laufenden Jahr intensiviert und weiter
fortgesetzt werden.
Bei allen ZAB sind zwischenzeitlich erste Dokumente mit der Bitte um Überprüfung
eingegangen und es konnten bereits Fälschungs- bzw. Verfälschungsmerkmale erkannt werden. Es ist beabsichtigt, dass auch dieser Arbeitsbereich in zukünftigen
Jahresberichten mit Fallzahlen unterlegt wird.
8.
Ergebnisse der Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement im Jahr 2009
Die ZAB Köln (Federführung in der Arbeitsgruppe) hat mit Schreiben vom 05.12.2008
den Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen das vom Innenminister NordrheinWestfalen (IM NRW) und Vertretern der Bezirksregierungen NRW erbetene Konzept
eines Qualitätsmanagements der Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) in NordrheinWestfalen vorgelegt.
Nach gemeinsamer Begutachtung haben die Bezirksregierungen den Inhalt und die
Aussagen des Konzeptes bewertet und die in dieser Thematik federführende Bezirksregierung Köln hat die Ergebnisse im Schreiben an den IM NRW vom 16.03.2009 zusammengefasst.
Daraufhin hat sich der IM NRW mit Schreiben vom 29.06.2009 für die Erstellung des
Konzeptes und für die von allen Beteiligten geleistete Arbeit bedankt und im Tenor
festgestellt, dass das nunmehr vorliegende Konzept eine geeignete Grundlage für
den Aufbau eines Qualitätsmanagements für die nächsten Jahre bieten kann.
Dabei soll der Prozess der Angleichung der einheitlichen Organisationsstruktur weiter
verfolgt und gegenläufigen Entwicklungen, die ihre Ursache in der unterschiedlichen
Ausübung der kommunalen Organisationshoheit haben können, im Interesse einer
gleichmäßigen Aus- und Belastung rechtzeitig entgegen gewirkt werden. Zudem gilt
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es gerade den Haushalt betreffend, auf eine größtmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit hinzuwirken.
9. Perspektive
Auch das Jahr 2009 hat gezeigt, dass die drei Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen ihre Aufgabe professionell und sehr gut bewältigt haben.
Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung die zwischenzeitlich für die kommunalen Ausländerbehörden unverzichtbaren Zentralen Ausländerbehörden weiterhin mit
den erforderlichen Finanzmitteln ausstattet. Neben der finanziellen Ausstattung ist es
auch besonders wichtig, die rechtliche Stellung der Zentralen Ausländerbehörden
gegenüber den örtlichen Ausländerbehörden durch die Übertragung von speziellen
Aufgaben zu stärken. Nur dann ist sicher gestellt, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen sich nicht weiter erhöht.
Für das Jahr 2010 wird verstärkt die Aufgabe der Herkunftsbefragung/Intensivbefragung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern angegangen.
Dabei sollen in erster Linie Langzeit-Ausreisepflichtige, deren Identität sich bisher
nicht klären ließ, erneut befragt werden, um so an neuere Erkenntnisse zu ihrer wahren Identität zu kommen.
Darüber hinaus sollen bei Personen, über deren Identität Unklarheit besteht, durch
ein spezielles Personenfeststellungsverfahren in ihrem Heimatland diese Zweifel beseitigt werden.
Die Einleitung eines solchen Verfahrens wird über die ZAB Köln per Antrag beim
Bundeskriminalamt zu veranlassen sein.