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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
Anlage.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
31.12.14, 13:15
Aktualisiert
24.01.18, 04:26

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Inhalt der Datei

sömeinschaftl iche Absender: (atzenschutzbund e.V. 3at-Sitter-Glub Köln Straßenkatzen Köln e.V. 1. Vorsitzende Andrea Bensberg Geschäftsstelle Wupperstr. 104 50859 Köln 1. Vorsitzende Gabriela Kelterbaum Geschäftsstelle Stenzelbergstr, 28 50939 l(öln Menschen für Tiere Tiere für Menschen e.V. Köln-Porz Katze nsch utzbeauftragte Heide Michel Geschäftsstelle St. Anno-Str. 18 51147 Köln Kölner Katzenschutzlnitiative e.V. Tiere in Not e.V. Hürth 1. Vorsitzende 1. Vorsitzende Eva Worlitschek Anita KrammHillebrand Amandusstr.46 50769 Köln Geschäftsstelle Gaußstraße 21 50767 Köln An den Rat der Stadt Köln über Herrn Oberbü rgermeister Jürgen Roters Historisches Rathaus 50667 Köln Köln, den 25.05.2010 Kastrations- und Kennzeichnungspflicht freigehender Katzen und Kater in Köln Sehr geehrte Damen und Herren, als Vertreterinnen der oben genannten Tierschutzvereine wenden wir uns heute an Sie, um Sie um lhre Unterstützung zu bitten. Wir alle sind aktiv im Tier- und besonders im Katzenschutz tätig. Eine unserer Hauptaufgaben ist es, freilebende/herrenlose Katzen und Kater zu kastrieren und zu betreuen, damit die Populationen nicht überhand nehmen und die Tiere artgerecht und bestmöglich versorgt leben können. Um lhnen einen Überblick zu verschaffen möchten wir lhnen aufzeigen, dass wir im Kölner Stadtgebiet gemeinsam knapp 60 kleinere und größere Futterstellen betreuen, auf denen zwischen 450 - 500 freilebende und selbstverständlich kastrierte Katzen mit Futter und ggfls. tierärztlich versorgt werden. Seite 2 Allein in den Jahren 2005 - 2009 haben wir in Köln weit mehr als 2.000 wild lebende Katzen und Kater auf unsere Kosten kastrieren lassen. Weitere über 1.000 unkastrierte Tiere wurden von uns in Pflegestellen aufgenommen und in gute Hände weiter vermit- telt. Dabei ist uns bewusst, dass es sich bei den von uns eingefangenen und kastrierten bzw. vermittelten Tieren nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Auch für das laufende Jahr 2010 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die unerfreuliche Entwicklung der letzten Jahre fortsetzt und die Zahl der herrenlosen Katzen weiter zunimmt. Angesichts der Tatsache, dass ein Katzenpärchen und dessen Nachkommen unter Umständen die Population innerhalb von drei Jahren auf rund 400 Tiere und nach fünf Jahren auf über 12.500 Tiere anwachsen lassen kann, wurde durch unsere Arbeit in den letzten Jahren die Nachkommenschaft von mehreren 100.000 Tieren vermieden. Wenn man anhand der von uns kastrierten und vermittelten Tieren hochrechnet, welche Anzahl an Nachwuchs von diesen in den nächsten Jahren produziert worden wäre, ist es leicht vorstellbar, wie schlimm die Situation auf den Straßen, (Schreber-)Gärten, Hinterhöfen usw. in Köln wäre, würden wir Vereine nicht gegensteuern. Der Katzenflut würde man nicht mehr Herr werden. Trolz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschutzvereine hat dieZahl der im Stadtgebiet Köln ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Problematik in sehr starkem Maße zugenommen. Die Zahl der ausgesetzten und nicht kastrierten Tiere nimmt stetig zu, u. a. auch deshalb, da viele Menschen sich die Kosten für ein Tier nicht mehr leisten können. Die Zahl der herrenlosen bzw. freilebenden Katzen in Köln wird auf mindestens 20.000 Tiere geschätzt. ln Folge der hohen Katzenpopulation mussten sowohl die Tierheime und auch die Tier-/ Katzenschutzvereine wegen Kapazitätsauslastung wiederholt einen Aufnahmestopp für Katzen anordnen. Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. ln Folge der eintreten- den Überpopulation kommt es typischenveise zu Nahrungsknappheiten und zur Ausbreitung von Krankheiten. Hinzu kommen Beeinträchtigungen wegen Fehlernährung und Inzucht. Dadurch entsteht ein tierschutzwidriger Zustand. Seite 3 Hauskatzen sind an ein Leben mit Menschen so sehr angepasst, dass sie ohne einen oder mehrere Menschen als Bezugsperson nicht artgerecht leben können. Gleichzeitig venryildern aber immer wieder Hauskatzen, und zwar aus den verschiedensten Gründen, sei es, dass die sie versorgende Personen aufgrund Tod oder Umzugs zu ihrer Versorgung nicht mehr in der Lage sind, sei es, dass sie durch traumatisierende Behandlung (Misshandlungen) ein Leben getrennt von den Menschen bevorzugen, sei es, dass sie ausgesetzt werden, weil es sich um Nachwuchs einer Hauskatze handelt, der nicht erwünscht war und nicht vermittelt werden konnte oder aus anderen Gründen. Solche venruilderte Hauskatzen sind, trotz der für sie widrigen Lebensumstände, in der Lage, sich sehr schnell zu vermehren. Anders als beiWildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise. Die stellenweise erhebli- che Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Hieraus resultieren insbesondere gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere sowie eine moralische und hygieni- sche Belästigung der Bevölkerung. Als lokal tätige Tierschutzvereine registrieren wir nicht nur einen steten Anstieg an zu versorgenden Katzen, sondern gleichzeitig auch einen überproportionalen Anstieg erkrankter Katzen. Erkrankte Katzen scheiden im Vergleich zu nicht erkrankten Katzen ein Vielfaches an Krankheitserregern aus. Es ist unstrittig, dass mit Anstieg der Popula- tionsdichte und der Zahl vorhandener Erreger die Infektionsgefahr auch für bisher gesunde Freigänger-Katzen steigt. Hierdurch sind auch die in menschlicher Obhut, aber mit Freigang gehaltenen Katzen einer erhöhten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Weiterhin steigt die Häufigkeit der Beschwerden aus der Bevölkerung über Katzen deutlich an. Insbesondere die hinterlassenen Ausscheidungen der Tiere sind Thema der Beschwerden, aber auch das Leiden und Sterben der Tiere oder tote Tiere im menschlichen Wirkungskreis. Hierbei ist nicht der Schutz dieser Tiere Haupttenor, sondern die Bewahrung der Beschwerdeführer vor,,moralischen und hygienischen Zumutungen". Darüber hinaus stellt diese Situation einen tierschutzwidrigen Zustand dar. Tum Zwecke der Gefahrenabwehr müssen deshalb weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden. Seite 4 Zusätzlich kann es unter Umständen auch zu naturschutzbezogenen Fehlentwicklungen kommen, weil solche verurilderten Hauskatzen bei mangelhaftem Nahrungsangebot möglichenveise den singvogelbestand dezimieren können. Eine Tötung der betroffenen Tiere kommt aufgrund des tierschutzgesetzlichen Verbotes, ohne sachlichen Grund ein Wirbeltier zutöten, nicht in Frage. Weil diese Katzen an ein Leben mit oder bei einem Menschen nicht mehr zu gewöhnen sind, ist ein Einfangen und Vermitteln an Haustierhalter ebenfalls nicht möglich. Hinzu kommt, dass eine Verringerung der Population zu einem Nachrücken von verwilderten Hauskatzen aus Nachbargemeinden führen würde. Aus diesen Gründen pflegen Tierschutzvereine venrrilderte Hauskatzen, indem sie diese regelmäßig füttern und bei dieser Gelegenheit beobachten sowie ggfls. einer tierärz1ichen Behandlung zuführen. Um ein Ansteigen der Population zu verhindern, werden die Katzen von Tierschutzvereinen auch - auf deren eigene Kosten - kastriert. Das soll und wird sich nicht ändern, Es hat sich jedoch gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationen herrenloser Katzen durch die Tierschutzvereine für sich allein gesehen nicht geeignet sind, wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der population auf niedrigem Stand zu gewährleisten. Die Kastrationsmaßnahmen haben zum Beispiel leider auch deshalb keine hundertprozentige Erfolgsquote, weil sich einige Katzenoder Kater nicht an den Fütterungsstellen zeigen und weil Hauskatzen aus der Haustierhaltung, denen ihre Halter den Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder des Hauses gestatten (sog. Freigängerkatzen), sich mit venrvilderten Hauskatzen verpaaren. Der Bestand verwilderter unkastrierter Katzen als auch der Bestand nur locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig aus den vorhan- denen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden. Hingegen würde eine Pflicht für Katzenhalter, die ihren Katzen "Freigang', gewähren, diese vorher kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, das Anwachsen der ven'vilderten Hauskatzenpopulationen wirksam verhindern. Denn so kommt es weder zu Würfen der freigehenden Hauskatzen aufgrund einer Verpaarung mit einem verurilderten oder freigehenden Kater, noch kommt es so dazu, dass verwilderte Hauskatzen nach einem sexualkontakt mit einem freigehenden Kater werfen. Seite 5 Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme also deutlich abgeschwächt werden. Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist nicht ebenso effektiv. Dies zeigt sich daran, dass Angebote in der Vergangenheit, die auf Freiwilligkeit der Katzenhalterinnen und Katzenhalter abzielten, erfolglos blieben, obwohl den Betroffenen die Kosten ü bernah me (teilweise) zugesichert wu rde. Soweit Hauskatzen so gehalten werden, dass sie nicht ins Freie gelangen können, bedarf es keiner Kastration. Die Katzenhalterinnen und Katzenhalter können somit bereits durch entsprechende Haltung dem Gebot, die Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen, entgehen. Wir schlagen daher vor, dem Beispiel der (Kreis-)Städte Paderborn, Düsseldorf, Bergheim, Delmenhorst, Bunde, Forst, Salzgitter oder Bad Dörrenberg zu folgen und - wie im Übrigen auch von dem derzeitigen NRW-Umweltminister Herrn Eckhard Uhlenberg empfohlen und inzwischen in vielen weiteren Städten diskutiert - im Wege der ordnungsbehördlichen Verordnung zu verordnen: "Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihren Katzen oder ihren Katern Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und im wege einer Tätowierung oder durch das lmplantieren eines Mikrochips kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen, die weniger als fünf Monate alt sind." Ein Verstoß hiergegen könnte als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet werden. Kosten entstehen der Gemeinde hierdurch nicht. Durch die Auferlegung der Pflicht zur Kastration auf die Tierhalter haben diese auch die Tierarztkosten zu tragen. Die Registrierung erfolgt zum Beispiel durch den Verein "Tasso" kostenlos. Die überwachung der Einhaltung der Regelung erfolgt im Rahmen der Aufgabenerledigung des Ordnungsam- tes und stellt nicht wirklich einen Mehraufwand dar. lm Hinblick auf die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung besteht zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise keine Alternative. Das Grundgesetz verpflichtet Sie in Seite 6 Art. 20a zum Tierschutz und lhre Aufgabe ist es, tierschutzwidrige Umstände zu beseitigen. Daher bitten wir Sie, sich für das Wohl der Tiere einzusetzen und uns und unsere Arbeit durch Erlass der vorgeschlagenen Verordnung zu unterstützen. Für weitere Rückfragen und ein persönliches Gespräch stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag aller genannten Vereine G..Bene Andrea Bensberg 1. Vorsitzende Katzenschutzbund e. V. - Cat-Sitter-Club Köln Ein gleichlautendes Schreiben wurde heute an die - Fraktionen der SPD, der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, pro Köln, Die Linke, Freie Wähler - Kölner Bürger Bündnis, DEINE FREUNDE sowie - zur Kenntnisnahme an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (über Dezernat V Soziales, lntegration und Umwelt) versandt.