Daten
Kommune
Köln
Dateiname
Anlage.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
31.12.14, 13:15
Aktualisiert
24.01.18, 04:26
Stichworte
Inhalt der Datei
sömeinschaftl iche Absender:
(atzenschutzbund e.V.
3at-Sitter-Glub Köln
Straßenkatzen
Köln e.V.
1. Vorsitzende
Andrea Bensberg
Geschäftsstelle
Wupperstr. 104
50859 Köln
1. Vorsitzende
Gabriela Kelterbaum
Geschäftsstelle
Stenzelbergstr, 28
50939 l(öln
Menschen für Tiere Tiere für Menschen e.V.
Köln-Porz
Katze nsch utzbeauftragte
Heide Michel
Geschäftsstelle
St. Anno-Str. 18
51147 Köln
Kölner
Katzenschutzlnitiative e.V.
Tiere in Not
e.V. Hürth
1. Vorsitzende
1. Vorsitzende
Eva Worlitschek
Anita KrammHillebrand
Amandusstr.46
50769 Köln
Geschäftsstelle
Gaußstraße 21
50767 Köln
An den
Rat der Stadt Köln
über
Herrn Oberbü rgermeister
Jürgen Roters
Historisches Rathaus
50667 Köln
Köln, den 25.05.2010
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht freigehender Katzen und Kater in Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Vertreterinnen der oben genannten Tierschutzvereine wenden wir uns heute an Sie,
um Sie um lhre Unterstützung zu bitten.
Wir alle sind aktiv im Tier- und besonders im Katzenschutz tätig. Eine unserer Hauptaufgaben ist es, freilebende/herrenlose Katzen und Kater zu kastrieren und zu betreuen,
damit die Populationen nicht überhand nehmen und die Tiere artgerecht und bestmöglich versorgt leben können.
Um lhnen einen Überblick zu verschaffen möchten wir lhnen aufzeigen, dass wir im
Kölner Stadtgebiet gemeinsam knapp 60 kleinere und größere Futterstellen betreuen,
auf denen zwischen 450 - 500 freilebende und selbstverständlich kastrierte Katzen mit
Futter und ggfls. tierärztlich versorgt werden.
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Allein in den Jahren 2005 - 2009 haben wir in Köln weit mehr als 2.000 wild lebende
Katzen und Kater auf unsere Kosten kastrieren lassen. Weitere über 1.000 unkastrierte
Tiere wurden von uns in Pflegestellen aufgenommen und in gute Hände weiter vermit-
telt. Dabei ist uns bewusst, dass es sich bei den von uns eingefangenen und kastrierten
bzw. vermittelten Tieren nur um die Spitze des Eisbergs handelt.
Auch für das laufende Jahr 2010 zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die unerfreuliche Entwicklung der letzten Jahre fortsetzt und die Zahl der herrenlosen Katzen weiter
zunimmt.
Angesichts der Tatsache, dass ein Katzenpärchen und dessen Nachkommen unter
Umständen die Population innerhalb von drei Jahren auf rund 400 Tiere und nach fünf
Jahren auf über 12.500 Tiere anwachsen lassen kann, wurde durch unsere Arbeit in den
letzten Jahren die Nachkommenschaft von mehreren 100.000 Tieren vermieden. Wenn
man anhand der von uns kastrierten und vermittelten Tieren hochrechnet, welche
Anzahl an Nachwuchs von diesen in den nächsten Jahren produziert worden wäre, ist
es leicht vorstellbar, wie schlimm die Situation auf den Straßen, (Schreber-)Gärten,
Hinterhöfen usw. in Köln wäre, würden wir Vereine nicht gegensteuern. Der Katzenflut
würde man nicht mehr Herr werden.
Trolz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschutzvereine hat
dieZahl der im Stadtgebiet Köln ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden
Katzen und die damit einhergehenden Problematik in sehr starkem Maße zugenommen.
Die Zahl der ausgesetzten und nicht kastrierten Tiere nimmt stetig zu, u. a. auch deshalb, da viele Menschen sich die Kosten für ein Tier nicht mehr leisten können.
Die Zahl der herrenlosen bzw. freilebenden Katzen in Köln wird auf mindestens 20.000
Tiere geschätzt. ln Folge der hohen Katzenpopulation mussten sowohl die Tierheime
und auch die Tier-/ Katzenschutzvereine wegen Kapazitätsauslastung wiederholt einen
Aufnahmestopp für Katzen anordnen.
Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. ln Folge der eintreten-
den Überpopulation kommt es typischenveise zu Nahrungsknappheiten und zur Ausbreitung von Krankheiten. Hinzu kommen Beeinträchtigungen wegen Fehlernährung und
Inzucht. Dadurch entsteht ein tierschutzwidriger Zustand.
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Hauskatzen sind an ein Leben mit Menschen so sehr angepasst, dass sie ohne einen
oder mehrere Menschen als Bezugsperson nicht artgerecht leben können. Gleichzeitig
venryildern aber immer wieder Hauskatzen, und zwar aus den verschiedensten Gründen,
sei es, dass die sie versorgende Personen aufgrund Tod oder Umzugs zu ihrer Versorgung nicht mehr in der Lage sind, sei es, dass sie durch traumatisierende Behandlung
(Misshandlungen) ein Leben getrennt von den Menschen bevorzugen, sei es, dass sie
ausgesetzt werden, weil es sich um Nachwuchs einer Hauskatze handelt, der nicht
erwünscht war und nicht vermittelt werden konnte oder aus anderen Gründen.
Solche venruilderte Hauskatzen sind, trotz der für sie widrigen Lebensumstände, in der
Lage, sich sehr schnell zu vermehren. Anders als beiWildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise. Die stellenweise erhebli-
che Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit
von kranken und leidenden Tieren erheblich. Hieraus resultieren insbesondere gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere sowie eine moralische und hygieni-
sche Belästigung der Bevölkerung.
Als lokal tätige Tierschutzvereine registrieren wir nicht nur einen steten Anstieg an zu
versorgenden Katzen, sondern gleichzeitig auch einen überproportionalen Anstieg
erkrankter Katzen. Erkrankte Katzen scheiden im Vergleich zu nicht erkrankten Katzen
ein Vielfaches an Krankheitserregern aus. Es ist unstrittig, dass mit Anstieg der Popula-
tionsdichte und der Zahl vorhandener Erreger die Infektionsgefahr auch für bisher
gesunde Freigänger-Katzen steigt. Hierdurch sind auch die in menschlicher Obhut, aber
mit Freigang gehaltenen Katzen einer erhöhten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt.
Weiterhin steigt die Häufigkeit der Beschwerden aus der Bevölkerung über Katzen
deutlich an. Insbesondere die hinterlassenen Ausscheidungen der Tiere sind Thema der
Beschwerden, aber auch das Leiden und Sterben der Tiere oder tote Tiere im menschlichen Wirkungskreis. Hierbei ist nicht der Schutz dieser Tiere Haupttenor, sondern die
Bewahrung der Beschwerdeführer vor,,moralischen und hygienischen Zumutungen".
Darüber hinaus stellt diese Situation einen tierschutzwidrigen Zustand dar. Tum Zwecke
der Gefahrenabwehr müssen deshalb weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen
getroffen werden.
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Zusätzlich kann es unter Umständen auch zu naturschutzbezogenen
Fehlentwicklungen
kommen, weil solche verurilderten Hauskatzen bei mangelhaftem
Nahrungsangebot
möglichenveise den singvogelbestand dezimieren können.
Eine Tötung der betroffenen Tiere kommt aufgrund des tierschutzgesetzlichen
Verbotes,
ohne sachlichen Grund ein Wirbeltier zutöten, nicht in Frage. Weil diese
Katzen an ein
Leben mit oder bei einem Menschen nicht mehr zu gewöhnen sind,
ist ein Einfangen
und Vermitteln an Haustierhalter ebenfalls nicht möglich. Hinzu kommt,
dass eine
Verringerung der Population zu einem Nachrücken von verwilderten
Hauskatzen aus
Nachbargemeinden führen würde.
Aus diesen Gründen pflegen Tierschutzvereine venrrilderte Hauskatzen, indem
sie diese
regelmäßig füttern und bei dieser Gelegenheit beobachten sowie ggfls.
einer tierärz1ichen Behandlung zuführen. Um ein Ansteigen der Population zu verhindern,
werden die
Katzen von Tierschutzvereinen auch - auf deren eigene Kosten - kastriert.
Das soll und wird sich nicht ändern,
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden
Kastrationen herrenloser Katzen durch die Tierschutzvereine für sich allein gesehen
nicht
geeignet sind, wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung
der population auf niedrigem Stand zu gewährleisten. Die Kastrationsmaßnahmen haben
zum Beispiel leider
auch deshalb keine hundertprozentige Erfolgsquote, weil sich einige Katzenoder
Kater
nicht an den Fütterungsstellen zeigen und weil Hauskatzen aus der Haustierhaltung,
denen ihre Halter den Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder des Hauses gestatten
(sog. Freigängerkatzen), sich mit venrvilderten Hauskatzen verpaaren.
Der Bestand
verwilderter unkastrierter Katzen als auch der Bestand nur locker über Futterangebote
an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig aus
den vorhan-
denen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden.
Hingegen würde eine Pflicht für Katzenhalter, die ihren Katzen "Freigang', gewähren,
diese vorher kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, das Anwachsen
der
ven'vilderten Hauskatzenpopulationen wirksam verhindern. Denn so kommt
es weder zu
Würfen der freigehenden Hauskatzen aufgrund einer Verpaarung mit einem
verurilderten
oder freigehenden Kater, noch kommt es so dazu, dass verwilderte Hauskatzen
nach
einem sexualkontakt mit einem freigehenden Kater werfen.
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Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme also deutlich abgeschwächt werden.
Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist nicht ebenso effektiv. Dies
zeigt sich daran, dass Angebote in der Vergangenheit, die auf Freiwilligkeit der Katzenhalterinnen und Katzenhalter abzielten, erfolglos blieben, obwohl den Betroffenen die
Kosten
ü
bernah me (teilweise) zugesichert wu rde.
Soweit Hauskatzen so gehalten werden, dass sie nicht ins Freie gelangen können,
bedarf es keiner Kastration. Die Katzenhalterinnen und Katzenhalter können somit
bereits durch entsprechende Haltung dem Gebot, die Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen, entgehen.
Wir schlagen daher vor, dem Beispiel der (Kreis-)Städte Paderborn, Düsseldorf, Bergheim, Delmenhorst, Bunde, Forst, Salzgitter oder Bad Dörrenberg zu folgen und - wie im
Übrigen auch von dem derzeitigen NRW-Umweltminister Herrn Eckhard Uhlenberg
empfohlen und inzwischen in vielen weiteren Städten diskutiert - im Wege der ordnungsbehördlichen Verordnung zu verordnen:
"Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihren Katzen oder ihren
Katern Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem
Tierarzt kastrieren und im wege einer Tätowierung oder durch
das lmplantieren eines Mikrochips kennzeichnen zu lassen. Dies
gilt nicht für Katzen, die weniger als fünf Monate alt sind."
Ein Verstoß hiergegen könnte als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet werden.
Kosten entstehen der Gemeinde hierdurch nicht. Durch die Auferlegung der Pflicht zur
Kastration auf die Tierhalter haben diese auch die Tierarztkosten zu tragen. Die Registrierung erfolgt zum Beispiel durch den Verein "Tasso" kostenlos. Die überwachung der
Einhaltung der Regelung erfolgt im Rahmen der Aufgabenerledigung des Ordnungsam-
tes und stellt nicht wirklich einen Mehraufwand dar.
lm Hinblick auf die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung besteht zu der
vorgeschlagenen Vorgehensweise keine Alternative. Das Grundgesetz verpflichtet Sie in
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Art. 20a zum Tierschutz und lhre Aufgabe ist es, tierschutzwidrige Umstände zu beseitigen. Daher bitten wir Sie, sich für das Wohl der Tiere einzusetzen und uns und unsere
Arbeit durch Erlass der vorgeschlagenen Verordnung zu unterstützen.
Für weitere Rückfragen und ein persönliches Gespräch stehen wir natürlich gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag aller genannten Vereine
G..Bene
Andrea Bensberg
1. Vorsitzende
Katzenschutzbund e. V. - Cat-Sitter-Club Köln
Ein gleichlautendes Schreiben wurde heute an die
-
Fraktionen der SPD, der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, pro Köln, Die
Linke, Freie Wähler - Kölner Bürger Bündnis, DEINE FREUNDE sowie
- zur Kenntnisnahme an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (über Dezernat V Soziales, lntegration und Umwelt)
versandt.