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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
10.01.15, 23:43
Aktualisiert
29.01.18, 19:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (38 82) Vorlage Nr. 20142279 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Wieschermühelnstraße Sperrung zum Ruhrpark Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Nord Sitzungstermin akt. Beratung 20.01.2015 Anlagen 1. Übersichtsplan 2. Lageplan Wortlaut Allgemeines Die Wieschermühlenstraße ist eine rückwärtige Zufahrt zum Einkaufszentrum Ruhrpark. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt von der Wieschermühlenstraße auf das Gelände des Einkaufszentrums Ruhrpark befindet sich eine Schrankenanlage. Diese dient dem Schutz der Bewohner des Wohngebietes beiderseits der Wieschermühlenstraße vor dem Lärm, der mit dem Zu- und Abfahrtsverkehr des Ruhrparks verbundenen ist. Die Schranke, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Multiplex-Kino im Ruhrpark errichtet wurde, ist in der Zeit zwischen 20:30 Uhr und 7:00 Uhr geschlossen. Diese Schranke hat sich über Jahre hinweg als nicht praktikabel herausgestellt. Die damaligen Eigentümer des Ruhrparks sahen sich nicht in der Lage eine effektive Möglichkeit zur Sperrung der Zufahrt zu verwirklichen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 818 – RuhrparkEinkaufszentrum – hat die Verwaltung aktuellen Eigentümer aufgefordert, eine den wirksame Möglichkeit zur Regelung der Zufahrt zu schaffen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (38 82) Vorlage Nr. 20142279 Zukünftiger Zustand Zukünftig wird die bestehende Schrankenanlage Wieschermühlenstraße/Ruhrpark durch hydraulische Poller ersetzt. Um die öffentliche Verkehrsfläche der Wieschermühlenstraße deutlich von der privaten Verkehrsfläche des Ruhrparks abzugrenzen, wird vor der Absperrung ein Wendehammer im Bochumer Standard gebaut. Der Aufbau entspricht der Belastungsklasse 1.8 mit einem Gesamtaufbau von 55 cm. Hiervon sind 16 cm asphaltgebundene Schichten und 39 cm ungebundene Schotterschichten. Die Wendefläche wird von der Zufahrt zum Ruhrpark baulich durch einem abgesenkten Bord getrennt und die Durchfahrt wird nach 20.30h mit 2 Ampeln unmittelbar hinter dem Wendehammer sowie durch die zurückgesetzten hydraulischen Poller unterbunden. Die hydraulischen Poller zeichnen sich durch eine hohe Sicherheit hinsichtlich ihrer durchbruchhemmenden Wirkung aus. Die Entwässerung und die Beleuchtung der neuen Straßenfläche erfolgt über bestehende Anlagen. Anpassungen sind für diese Gewerke nicht notwendig. Die Wendefläche ist im Bebauungsplan als Fläche für Forstwirtschaft festgesetzt, wurde aber schon mit Rasengittersteinen als teilbefestigte Fläche erstellt. Der Ausbau stellt damit nur eine Manifestierung des vorhandenen Bereiches als Verkehrsfläche dar. Eine Befreiung vom Bebauungsplan ist beantragt. Da der Betrieb und die Wartung der Polleranlage Aufgabe des Ausbauträgers ist, soll die Anlage vollständig auf dem Gelände des Ruhrparks liegen. Daher ist es erforderlich, die Grenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche Wieschermühlenstraße (Gemarkung Harpen, Flur 3, Flurstück 1067) und der privaten Verkehrsfläche Wieschermühlenstraße (Bereich Ruhrpark) nach Süden zu verschieben. Hierzu wird eine vereinfachte Umlegung durchgeführt. Baukosten und Finanzierung Die Baukosten belaufen sich auf eine Gesamtsumme von ca. 63.000 Euro brutto. Sämtliche Kosten für den Umbau der Schranken- in eine Polleranlage, den Bau der Wendefläche sowie den Betrieb der Polleranlage trägt der Betreiber des Ruhrparks. Durchführung und Bauzeit Der Eigentümer wird zur Ausführung der Arbeiten bei der Erweiterung des Ruhrparkes verpflichtet, da diese Maßnahmen Bestandteil des Bauantrages zur Erweiterung des Ruhrparkes und Grundvoraussetzung zur Eröffnung dieser Erweiterung sind. Die Arbeiten sind somit im Zusammenhang mit den Hochbauarbeiten zu sehen und sollen unverzüglich ausgeführt werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 Vorlage Nr. 20142279 Stadtamt 66 21 (38 82) TOP/akt. Beratung