Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
10.01.15, 23:43
Aktualisiert
29.01.18, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (38 82)
Vorlage Nr. 20142279
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Wieschermühelnstraße
Sperrung zum Ruhrpark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.01.2015
Anlagen
1. Übersichtsplan
2. Lageplan
Wortlaut
Allgemeines
Die Wieschermühlenstraße ist eine rückwärtige Zufahrt zum Einkaufszentrum Ruhrpark.
Im Bereich der Ein- und Ausfahrt von der Wieschermühlenstraße auf das Gelände des
Einkaufszentrums Ruhrpark befindet sich eine Schrankenanlage. Diese dient dem Schutz
der Bewohner des Wohngebietes beiderseits der Wieschermühlenstraße vor dem Lärm, der
mit dem Zu- und Abfahrtsverkehr des Ruhrparks verbundenen ist. Die Schranke, die im
Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Multiplex-Kino im Ruhrpark errichtet
wurde, ist in der Zeit zwischen 20:30 Uhr und 7:00 Uhr geschlossen.
Diese Schranke hat sich über Jahre hinweg als nicht praktikabel herausgestellt. Die
damaligen Eigentümer des Ruhrparks sahen sich nicht in der Lage eine effektive
Möglichkeit zur Sperrung der Zufahrt zu verwirklichen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 818 – RuhrparkEinkaufszentrum – hat die Verwaltung aktuellen Eigentümer aufgefordert, eine den
wirksame Möglichkeit zur Regelung der Zufahrt zu schaffen.
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr. 20142279
Zukünftiger Zustand
Zukünftig wird die bestehende Schrankenanlage Wieschermühlenstraße/Ruhrpark durch
hydraulische Poller ersetzt. Um die öffentliche Verkehrsfläche der Wieschermühlenstraße
deutlich von der privaten Verkehrsfläche des Ruhrparks abzugrenzen, wird vor der
Absperrung ein Wendehammer im Bochumer Standard gebaut. Der Aufbau entspricht der
Belastungsklasse 1.8 mit einem Gesamtaufbau von 55 cm. Hiervon sind 16 cm
asphaltgebundene Schichten und 39 cm ungebundene Schotterschichten.
Die Wendefläche wird von der Zufahrt zum Ruhrpark baulich durch einem abgesenkten Bord
getrennt und die Durchfahrt wird nach 20.30h mit 2 Ampeln unmittelbar hinter dem
Wendehammer sowie durch die zurückgesetzten hydraulischen Poller unterbunden. Die
hydraulischen Poller zeichnen sich durch eine hohe Sicherheit hinsichtlich ihrer
durchbruchhemmenden Wirkung aus.
Die Entwässerung und die Beleuchtung der neuen Straßenfläche erfolgt über bestehende
Anlagen. Anpassungen sind für diese Gewerke nicht notwendig.
Die Wendefläche ist im Bebauungsplan als Fläche für Forstwirtschaft festgesetzt, wurde
aber schon mit Rasengittersteinen als teilbefestigte Fläche erstellt. Der Ausbau stellt damit
nur eine Manifestierung des vorhandenen Bereiches als Verkehrsfläche dar. Eine Befreiung
vom Bebauungsplan ist beantragt.
Da der Betrieb und die Wartung der Polleranlage Aufgabe des Ausbauträgers ist, soll die
Anlage vollständig auf dem Gelände des Ruhrparks liegen. Daher ist es erforderlich, die
Grenze zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche Wieschermühlenstraße (Gemarkung
Harpen, Flur 3, Flurstück 1067) und der privaten Verkehrsfläche Wieschermühlenstraße
(Bereich Ruhrpark) nach Süden zu verschieben. Hierzu wird eine vereinfachte Umlegung
durchgeführt.
Baukosten und Finanzierung
Die Baukosten belaufen sich auf eine Gesamtsumme von ca. 63.000 Euro brutto. Sämtliche
Kosten für den Umbau der Schranken- in eine Polleranlage, den Bau der Wendefläche
sowie den Betrieb der Polleranlage trägt der Betreiber des Ruhrparks.
Durchführung und Bauzeit
Der Eigentümer wird zur Ausführung der Arbeiten bei der Erweiterung des Ruhrparkes
verpflichtet, da diese Maßnahmen Bestandteil des Bauantrages zur Erweiterung des
Ruhrparkes und Grundvoraussetzung zur Eröffnung dieser Erweiterung sind.
Die Arbeiten sind somit im Zusammenhang mit den Hochbauarbeiten zu sehen und sollen
unverzüglich ausgeführt werden.
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