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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
209 kB
Erstellt
29.01.15, 00:25
Aktualisiert
29.01.18, 19:35

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03), Wifö (138) Vorlage Nr. 20150126 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Flächenentwicklung "Primäreffekt" Anfrage im Ausschuss für Strukturentwicklung in der Sitzung am 22.10.2014 (Vorlage Nr. 20142050) Beratungsfolge Ausschuss für Strukturentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 04.02.2015 Anlagen Wortlaut Im Strukturentwicklungsausschuss am 22.10.2014 wurde folgende Anfrage gestellt: Hat die Stadt Bochum ein Flächenangebot für Bestandsfirmen, an welchen Standorten und mit welchen Zugangsvoraussetzungen. Die Beantwortung erfolgt durch die Wirtschaftsförderung Bochum GmbH: Primäreffekt Eine Voraussetzung zur Ansiedlung von allen Unternehmen - Ansiedlungen aus anderen Städten oder Standortverlagerung von Bochumer Unternehmen - in Gewerbegebieten, die mit Mitteln des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) hergerichtet und oder gefördert wurden, ist, dass der sogenannte „Primäreffekt“ erreicht werden muss. Das RWP legt seinen Fokus auf die regionalwirtschaftliche Entwicklung eines geografischen Raums und wird mit Mitteln aus dem EFRE-Strukturfonds der Europäischen Union und den Mitteln der Bund/Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finanziert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03), Wifö (138) Vorlage Nr. 20150126 Diese RWP-Mittel sollen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie für sonstige Maßnahmen zur Flankierung von Strukturproblemen eingesetzt werden. Der Einsatz der Mittel soll zielgerichtet sein und vorrangig förderfähigen Betrieben zugute kommen. Dazu wird der „Primäreffekt“ als Kriterium herangezogen. Der Primäreffekt ist dann erreicht, wenn ein Investitionsvorhaben zusätzliche Einkommensquellen des Gesamteinkommens in dem jeweiligen Wirtschaftsraums unmittelbar erschließt und das Gesamteinkommen auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird. Der Primäreffekt wird zum Beispiel bei einer Ansiedlung auf einer geförderten Fläche erreicht, wenn in der Betriebsstätte überwiegend - zu mehr als 50 % des Umsatzes - Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional (Radius größer als 50 km) abgesetzt werden. Es gibt eine Positivliste, die Güter bzw. Leistungen enthält, bei denen unterstellt wird, dass der Primäreffekt erfüllt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit einem Einzelfallnachweis - überregionaler Absatz von mehr als 50 % der Güter und Leistungen des Unternehmens in mehr als 50 km - den Primäreffekt nachzuweisen. Grundsätzlich können Flächen mit Mitteln aus unterschiedlichen Förderprogrammen (z. B. Gemeinschaftsaufgabe, Strukturhilfegesetz, Städtebauförderung etc.) aufbereitet worden sein. Aus den Förderprogrammen können sich verschiedene Voraussetzungen für die Nutzung bzw. Ansiedlung von Unternehmen ergeben. Es sind jeweils aufwändige Einzelfallprüfungen und Verhandlungen mit den Bewilligungsstellen notwendig, um zu prüfen, bei welcher Nutzung welche Voraussetzung zum Tragen kommt. … Flächenangebot für industrielle und gewerbliche Nutzungen in Bochum Eine weitere wichtige Zugangsvoraussetzung für Unternehmen zu Flächen ist unter anderem das Baurecht. Die Art und Weise der Nutzung eines Grundstücks kann durch verschiedene Kriterien bzw. Festsetzungen bestimmt werden. Wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, können erlaubte und ausgeschlossene Nutzungen festgesetzt sein. Wenn eine Nutzung bzw. ein Bauvorhaben nach § 34 Bau GB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ beurteilt wird, spielt unter anderem das Erfordernis des „Sich-Einfügens“ eine wichtige Rolle. In Bochum werden derzeit ca. 28 ha vorwiegend unbebaute Gewerbe- und Industrieflächen, die im Besitz der Stadt Bochum, der EGR mbH oder NRW.URBAN sind, vermarktet. Davon gehören ca. 5,26 ha der Stadt Bochum, 17,37 ha der EGR mbH und 5,46 ha NRW.URBAN. Die Flächen werden bei Bedarf gleichermaßen Bochumer Unternehmen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen von außerhalb Bochums angeboten: Gewerbegebiet Eigentümer Von-der-Recke NRW.URBAN Größe Baurecht in ha* 0,65 B-Plan RWP - Förderung X Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03), Wifö (138) Vorlage Nr. 20150126 Präsident Präsident Präsident Präsident Präsident Präsident Präsident Präsident InnenstadtWest Holland Carolinenglück Obere u. untere Stahlindustrie HER-BO-43 Herzogstraße Lothringen Lothringen Gerthe-Süd Hiltrop Hiltrop Hiltrop Hiltrop NRW.URBAN NRW.URBAN NRW.URBAN NRW.URBAN NRW.URBAN NRW.URBAN NRW.URBAN NRW.URBAN NRW.URBAN 0,36 0,58 0,36 0,22 0,24 0,09 0,13 0,10 2,36 B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan X X X X X X X X X NRW.URBAN Stadt Bochum Stadt Bochum 0,37 0,56 0,79 B-Plan B-Plan kein B-Plan X Keine Keine Stadt Bochum Stadt Bochum EGR GmbH EGR GmbH EGR GmbH EGR GmbH EGR GmbH EGR GmbH EGR GmbH 0,39 3,52 0,18 0,60 11,48 2,42 0,38 0,99 1,32 kein B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan B-Plan keine Keine X X X X X X X Insgesamt stehen nur ca. 5,26 ha Fläche ohne RWP-Bindung für die Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung. … Zusätzlich vermarkten die drei oben genannten Eigentümer der öffentlichen Hand Flächen mit der Ausweisung Sondergebiet (SO), also vornehmlich an Unternehmen, die überwiegend Büroflächen benötigen. Dabei handelt es sich um eine Fläche von insgesamt ca. 7,02 ha. Bei einer Ansiedlung von Unternehmen auf den SO-Flächen muss aufgrund der RWPFörderung ebenfalls der Primäreffekt geprüft und nachgewiesen werden. Sondergebiet Eigentümer Innenstadt-West TechnologieQuartier TechnologieQuartier Gesundheitscampus Bochum Gesundheitscampus Bochum Gesundheitscampus Bochum NRW.URBAN EGR GmbH Größe Baurecht in ha 2,30 B-Plan 0,59 B-Plan RWP - Förderung EGR GmbH 0,40 B-Plan X EGR GmbH 0,85 B-Plan X EGR GmbH 0,72 B-Plan X EGR GmbH 0,20 B-Plan X X X Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (21 03), Wifö (138) Vorlage Nr. 20150126 Gesundheitscampus EGR GmbH Bochum Gesundheitscampus EGR GmbH Bochum Gesundheitscampus EGR GmbH Bochum 1,20 B-Plan X 0,32 B-Plan X 0,44 B-Plan X