Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
29.01.15, 00:25
Aktualisiert
29.01.18, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (21 03),
Wifö (138)
Vorlage Nr. 20150126
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Flächenentwicklung "Primäreffekt"
Anfrage im Ausschuss für Strukturentwicklung in der Sitzung am 22.10.2014 (Vorlage Nr.
20142050)
Beratungsfolge
Ausschuss für Strukturentwicklung
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.02.2015
Anlagen
Wortlaut
Im Strukturentwicklungsausschuss am 22.10.2014 wurde folgende Anfrage gestellt:
Hat die Stadt Bochum ein Flächenangebot für Bestandsfirmen, an welchen Standorten und
mit welchen Zugangsvoraussetzungen.
Die Beantwortung erfolgt durch die Wirtschaftsförderung Bochum GmbH:
Primäreffekt
Eine Voraussetzung zur Ansiedlung von allen Unternehmen - Ansiedlungen aus
anderen Städten oder Standortverlagerung von Bochumer Unternehmen - in
Gewerbegebieten, die mit Mitteln des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms
(RWP) hergerichtet und oder gefördert wurden, ist, dass der sogenannte
„Primäreffekt“ erreicht werden muss. Das RWP legt seinen Fokus auf die
regionalwirtschaftliche Entwicklung eines geografischen Raums und wird mit Mitteln
aus dem EFRE-Strukturfonds der Europäischen Union und den Mitteln der
Bund/Länder
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung
der
regionalen
Wirtschaftsstruktur“ finanziert.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (21 03),
Wifö (138)
Vorlage Nr. 20150126
Diese RWP-Mittel sollen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der
Tourismusinfrastruktur sowie für sonstige Maßnahmen zur Flankierung von
Strukturproblemen eingesetzt werden. Der Einsatz der Mittel soll zielgerichtet sein
und vorrangig förderfähigen Betrieben zugute kommen. Dazu wird der „Primäreffekt“
als Kriterium herangezogen.
Der Primäreffekt ist dann erreicht, wenn ein Investitionsvorhaben zusätzliche
Einkommensquellen des Gesamteinkommens in dem jeweiligen Wirtschaftsraums
unmittelbar erschließt und das Gesamteinkommen auf Dauer nicht unwesentlich
erhöht wird. Der Primäreffekt wird zum Beispiel bei einer Ansiedlung auf einer
geförderten Fläche erreicht, wenn in der Betriebsstätte überwiegend - zu mehr als 50
% des Umsatzes - Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die
regelmäßig überregional (Radius größer als 50 km) abgesetzt werden. Es gibt eine
Positivliste, die Güter bzw. Leistungen enthält, bei denen unterstellt wird, dass der
Primäreffekt erfüllt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit einem
Einzelfallnachweis - überregionaler Absatz von mehr als 50 % der Güter und
Leistungen des Unternehmens in mehr als 50 km - den Primäreffekt nachzuweisen.
Grundsätzlich können Flächen mit Mitteln aus unterschiedlichen Förderprogrammen
(z. B. Gemeinschaftsaufgabe, Strukturhilfegesetz, Städtebauförderung etc.)
aufbereitet worden sein. Aus den Förderprogrammen können sich verschiedene
Voraussetzungen für die Nutzung bzw. Ansiedlung von Unternehmen ergeben. Es
sind jeweils aufwändige Einzelfallprüfungen und Verhandlungen mit den
Bewilligungsstellen notwendig, um zu prüfen, bei welcher Nutzung welche
Voraussetzung zum Tragen kommt.
…
Flächenangebot für industrielle und gewerbliche Nutzungen in Bochum
Eine weitere wichtige Zugangsvoraussetzung für Unternehmen zu Flächen ist unter
anderem das Baurecht. Die Art und Weise der Nutzung eines Grundstücks kann
durch verschiedene Kriterien bzw. Festsetzungen bestimmt werden. Wenn das
Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, können erlaubte und
ausgeschlossene Nutzungen festgesetzt sein. Wenn eine Nutzung bzw. ein
Bauvorhaben nach § 34 Bau GB „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile“ beurteilt wird, spielt unter anderem das
Erfordernis des „Sich-Einfügens“ eine wichtige Rolle.
In Bochum werden derzeit ca. 28 ha vorwiegend unbebaute Gewerbe- und
Industrieflächen, die im Besitz der Stadt Bochum, der EGR mbH oder NRW.URBAN
sind, vermarktet. Davon gehören ca. 5,26 ha der Stadt Bochum, 17,37 ha der EGR
mbH und 5,46 ha NRW.URBAN. Die Flächen werden bei Bedarf gleichermaßen
Bochumer Unternehmen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen von außerhalb
Bochums angeboten:
Gewerbegebiet Eigentümer
Von-der-Recke
NRW.URBAN
Größe Baurecht
in ha*
0,65
B-Plan
RWP - Förderung
X
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I/R (21 03),
Wifö (138)
Vorlage Nr. 20150126
Präsident
Präsident
Präsident
Präsident
Präsident
Präsident
Präsident
Präsident
InnenstadtWest
Holland
Carolinenglück
Obere u. untere
Stahlindustrie
HER-BO-43
Herzogstraße
Lothringen
Lothringen
Gerthe-Süd
Hiltrop
Hiltrop
Hiltrop
Hiltrop
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
NRW.URBAN
0,36
0,58
0,36
0,22
0,24
0,09
0,13
0,10
2,36
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
X
X
X
X
X
X
X
X
X
NRW.URBAN
Stadt Bochum
Stadt Bochum
0,37
0,56
0,79
B-Plan
B-Plan
kein B-Plan
X
Keine
Keine
Stadt Bochum
Stadt Bochum
EGR GmbH
EGR GmbH
EGR GmbH
EGR GmbH
EGR GmbH
EGR GmbH
EGR GmbH
0,39
3,52
0,18
0,60
11,48
2,42
0,38
0,99
1,32
kein B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
B-Plan
keine
Keine
X
X
X
X
X
X
X
Insgesamt stehen nur ca. 5,26 ha Fläche ohne RWP-Bindung für die Ansiedlung von
Unternehmen zur Verfügung.
…
Zusätzlich vermarkten die drei oben genannten Eigentümer der öffentlichen Hand Flächen
mit der Ausweisung Sondergebiet (SO), also vornehmlich an Unternehmen, die überwiegend
Büroflächen benötigen. Dabei handelt es sich um eine Fläche von insgesamt ca. 7,02 ha.
Bei einer Ansiedlung von Unternehmen auf den SO-Flächen muss aufgrund der RWPFörderung ebenfalls der Primäreffekt geprüft und nachgewiesen werden.
Sondergebiet
Eigentümer
Innenstadt-West
TechnologieQuartier
TechnologieQuartier
Gesundheitscampus
Bochum
Gesundheitscampus
Bochum
Gesundheitscampus
Bochum
NRW.URBAN
EGR GmbH
Größe Baurecht
in ha
2,30
B-Plan
0,59
B-Plan
RWP - Förderung
EGR GmbH
0,40
B-Plan
X
EGR GmbH
0,85
B-Plan
X
EGR GmbH
0,72
B-Plan
X
EGR GmbH
0,20
B-Plan
X
X
X
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I/R (21 03),
Wifö (138)
Vorlage Nr. 20150126
Gesundheitscampus EGR GmbH
Bochum
Gesundheitscampus EGR GmbH
Bochum
Gesundheitscampus EGR GmbH
Bochum
1,20
B-Plan
X
0,32
B-Plan
X
0,44
B-Plan
X