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afu-umsetzung-brandschutzbedarfsplan-2-2015-02-05.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
afu-umsetzung-brandschutzbedarfsplan-2-2015-02-05.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
13.02.15, 00:27
Aktualisiert
29.01.18, 19:37

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Inhalt der Datei

Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 5. Februar 2015 Brandschutzbedarfsplan  Investitionen in Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr  Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr  Stand der Planung für den Standort des Technischen Betriebs und der Freiwilligen Feuerwehr Altenbochum/Laer am Hauptfriedhof  Neubau der Wachen Nordwest und Nordost  Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans: Zeitplan 2 Der Brandschutzbedarfsplan von 2010 legt für einen Zeitraum bis etwa 2016 fest, wie die Feuerwehren die gesetzlich vorgeschrieben Schutzniveaus erreichen wollen und unter anderem welche Investitionen dafür erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Ratsfraktion an:  Der Berufsfeuerwehr stehen bis einschließlich 2018 unter Berücksichtigung von Investitionszuwendungen folgende investive Mittel für den Kauf von Feuerwehrfahrzeugen zur Verfügung: 2015 1.165.000 Euro 2016 995.000 Euro 2017 1.855.000 Euro 2018 1.190.000 Euro Wie stellt sich aktuell die konkrete Investitionsplanung dar? Gibt es Überlegungen, mit benachbarten Kommunen gemeinsam die erforderlichen Fahrzeuge auszuschreiben / anzuschaffen, um Kostenvorteile zu nutzen? Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, Feuerwehrfahrzeuge zu leasen?  Die Freiwillige Feuerwehr übernimmt wichtige Aufgaben etwa bei der Unterstützung der Berufsfeuerwehr, als Reserve bei Großschadenslagen, aber auch in der Prävention. Gesellschaftlich bedeutend ist die Freiwillige Feuerwehr im Hinblick auf das Ehrenamt. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, braucht die Freiwillige Feuerwehr verlässliche Rahmenbedingungen, etwa bei der Bereitstellung 3 von Fahrzeugen. Über welchen Fahrzeugbestand verfügt die Freiwillige Feuerwehr aktuell? Wie wird sich dieser Bestand vor dem Hintergrund der Investitionsplanung der Berufsfeuerwehr bis 2018/19 entwickeln? Ist zu erwarten, dass Bund und Land Fahrzeuge und Gerät aus eigenen Beständen verlässlich zu Verfügung stellen werden?  Der Rat hat im Frühjahr 2014 einen grundsätzlichen Beschluss zur Zukunft des Technischen Betriebs gefasst. Dazu gehörte auch ein gemeinsamer Standort von Technischem Betrieb und Freiweilliger Feuerwehr Altenbochum/Laer am Hauptfriedhof. Inzwischen sind die Generalplanerleistungen ausgeschrieben worden. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand, wann kann in etwa mit Baubeginn und Bauabschluss gerechnet werden?  Laut Brandschutzbedarfsplan soll nach dem Neubau der Feuerwache Altenbochum/Laer zunächst die Wache Nordwest und anschließend eine neue Wache Nordost gebaut werden. Welchen Zeitplan legt die Verwaltung hierfür aktuell zugrunde?  Der Brandschutzbedarfsplan ist rund fünf Jahre alt. Er muss laut Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung regelmäßig fortgeschrieben werden. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (November 2014) sieht eine Fortschreibung mindestens alle fünf Jahre vor. Hat die Verwaltung die Absicht, den Bedarfsplan noch vor Verabschiedung des neuen Gesetzes zu überarbeiten oder soll dieses Gesetz 4 zunächst abgewartet werden, um eventuelle Neuerungen berücksichtigen zu können? Klaus Hemmerling