Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
afu-umsetzung-brandschutzbedarfsplan-2-2015-02-05.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
13.02.15, 00:27
Aktualisiert
29.01.18, 19:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 5. Februar
2015
Brandschutzbedarfsplan
Investitionen in Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr
Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr
Stand der Planung für den Standort des Technischen Betriebs und der
Freiwilligen Feuerwehr Altenbochum/Laer am Hauptfriedhof
Neubau der Wachen Nordwest und Nordost
Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans: Zeitplan
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Der Brandschutzbedarfsplan von 2010 legt für einen Zeitraum bis etwa 2016 fest, wie die
Feuerwehren die gesetzlich vorgeschrieben Schutzniveaus erreichen wollen und unter
anderem welche Investitionen dafür erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Ratsfraktion an:
Der Berufsfeuerwehr stehen bis einschließlich 2018 unter Berücksichtigung von
Investitionszuwendungen folgende investive Mittel für den Kauf von
Feuerwehrfahrzeugen zur Verfügung:
2015
1.165.000 Euro
2016
995.000 Euro
2017
1.855.000 Euro
2018
1.190.000 Euro
Wie stellt sich aktuell die konkrete Investitionsplanung dar? Gibt es Überlegungen,
mit benachbarten Kommunen gemeinsam die erforderlichen Fahrzeuge
auszuschreiben / anzuschaffen, um Kostenvorteile zu nutzen? Wie schätzt die
Verwaltung die Möglichkeit ein, Feuerwehrfahrzeuge zu leasen?
Die Freiwillige Feuerwehr übernimmt wichtige Aufgaben etwa bei der
Unterstützung der Berufsfeuerwehr, als Reserve bei Großschadenslagen, aber auch
in der Prävention. Gesellschaftlich bedeutend ist die Freiwillige Feuerwehr im
Hinblick auf das Ehrenamt. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, braucht die
Freiwillige Feuerwehr verlässliche Rahmenbedingungen, etwa bei der Bereitstellung
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von Fahrzeugen. Über welchen Fahrzeugbestand verfügt die Freiwillige Feuerwehr
aktuell? Wie wird sich dieser Bestand vor dem Hintergrund der Investitionsplanung
der Berufsfeuerwehr bis 2018/19 entwickeln? Ist zu erwarten, dass Bund und Land
Fahrzeuge und Gerät aus eigenen Beständen verlässlich zu Verfügung stellen
werden?
Der Rat hat im Frühjahr 2014 einen grundsätzlichen Beschluss zur Zukunft des
Technischen Betriebs gefasst. Dazu gehörte auch ein gemeinsamer Standort von
Technischem Betrieb und Freiweilliger Feuerwehr Altenbochum/Laer am
Hauptfriedhof. Inzwischen sind die Generalplanerleistungen ausgeschrieben
worden. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand, wann kann in etwa mit Baubeginn
und Bauabschluss gerechnet werden?
Laut Brandschutzbedarfsplan soll nach dem Neubau der Feuerwache
Altenbochum/Laer zunächst die Wache Nordwest und anschließend eine neue
Wache Nordost gebaut werden. Welchen Zeitplan legt die Verwaltung hierfür
aktuell zugrunde?
Der Brandschutzbedarfsplan ist rund fünf Jahre alt. Er muss laut Gesetz über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung regelmäßig fortgeschrieben werden. Der aktuelle
Entwurf des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (November 2014) sieht eine Fortschreibung mindestens alle
fünf Jahre vor. Hat die Verwaltung die Absicht, den Bedarfsplan noch vor
Verabschiedung des neuen Gesetzes zu überarbeiten oder soll dieses Gesetz
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zunächst abgewartet werden, um eventuelle Neuerungen berücksichtigen zu
können?
Klaus Hemmerling