Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Niederschrift - öffentlicher Teil.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
23.02.15, 11:54
Aktualisiert
30.01.18, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsführung
Rechnungsprüfungsausschuss
Es informiert Sie
Gabriele Schubert
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
563 6322
563 8031
gabriele.schubert@stadt.wuppertal.de
Datum
05.03.14
Niederschrift
über die öffentliche/nicht
(SI/0329/14) am 20.02.2014
öffentliche
Sitzung
des
Rechnungsprüfungsausschusses
Anwesend sind die Stadtverordneten:
Vorsitz
Frau Dorothea Glauner ,
von der CDU-Fraktion
Herr BM Jan Phillip Kühme , Herr Günter Pott (für Frau Ute Mindt), Herr Ulf Christian Schmidt ,
Herr Bernhard Simon (für Frau Claudia Hardt),
von der SPD-Fraktion
Frau Barbara Dudda-Dillbohner , Frau Sanda Grätz , Herr Thomas Kring (für Herrn Guido
Grüning),
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Klaus-Dieter Lüdemann , Herr Hans-Peter Vorsteher ,
von der FDP-Fraktion
Herr Jörn Suika ,
von der WfW-Fraktion
Herr Dr. Günter Schiller ,
von der Fraktion DIE LINKE
Herr Gerd-Peter Zielezinski ,
ServiceCenter: (0202) 563 - 0
E-Mail: stadtverwaltung@wuppertal.de
Internet: www.wuppertal.de
Bankverbindung
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100 719 (BLZ 330 500 00)
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und mit den Buslinien 608, 610, 624, 632 und 332
Haltestellen Heubruch und Concordienstraße
-2von der Verwaltung
Herr StD Dr. Johannes Slawig , die Beigeordneten Herr Dr. Stefan Kühn , Herr Frank Meyer , Herr
Matthias Nocke ,
Herr Norbert Dölle (403), Herr Norbert Mönnick (GMW.FB1), Herr Michael Telian (000), Frau
Martina Schmidt , Herr Franz Heilmann , Herr Wolfgang Möllers , Herr Frank Noetzel , Herr Klaus
Zieglam , Herr Markus Wilk , Prüferinnen und Prüfer (002) ,
Schriftführerin
Frau Gabriele Schubert
Beginn: 16:05 Uhr
Ende: 16:52 Uhr
-3-
I.
Öffentlicher Teil
1
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über Prüfungen im Zeitraum
01.01.13 - 31.01.14
Vorlage: VO/0152/14
Frau Schmidt erläutert, es werde heute eine relativ kleine Tagesordnung
vorgelegt, das Rechnungsprüfungsamt (RPA) wolle den Ausschuss aber wegen
der langen Pause bis zur nächsten Sitzung über erstellte Berichte und
Sachstände informieren.
Die zwei vorgelegten Kurzberichte seien Ergebnis eines formalisierten Verfahrens
und stellten nicht die einzigen Prüfungen des RPA in dem betreffenden Zeitraum
dar. Jedem Kurzbericht liege eine lange Berichtsfassung zugrunde, die bei
Interesse im RPA eingesehen werden könne.
In Zukunft werde das RPA wieder mehr Gelegenheit dazu haben, geplante
Prüfungen durchzuführen.
Herr Möllers berichtet zum Kurzbericht Nr. 01/13, es handele sich um eine
Vorprüfung gemäß § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW). Die
Prüfergebnisse hätten Anlass zur tiefergehenden Prüfung gegeben, die zu dem
vorgelegten Prüfbericht geführt habe. Die Vorprüfung gemäß § 100 Abs. 4 LHO
NRW sei eine Pflichtaufgabe des RPA gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW). Es gehe darum zu prüfen, ob Landesmittel dem Grunde und der Höhe
nach von der mittelverwaltenden Stelle, hier der Stadt Wuppertal, zu Recht
bewirkt worden seien. Es handele sich zum Beispiel um die Fischereiabgabe,
Jagd- und Reitabgabe, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und
Wohnungsbaufördermittel. Über die Prüfergebnisse sei dem Landesrechnungshof
einmal jährlich zu berichten. Der Landesrechnungshof sei in diesem
Zusammenhang die Fachaufsichtsbehörde.
Herr Stv. Lüdemann bezieht sich auf den festgestellten Schaden in Höhe von
1.403,- €. Er fragt in Anlehnung an die Feststellungen im Zusammenhang mit der
Prüfung bei der Wuppertal GmbH mit Schäden in Höhe von 10 bis 15 Mio. €, ob
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier gewahrt sei. Er frage sich, ob man
sich um Fälle wie den vorliegenden prüferisch bemühen solle oder nicht viel mehr
um andere Fälle.
Frau Schmidt antwortet, das RPA bemühe sich auch um andere Fälle, aber es
komme nicht umhin, sich um Fälle wie den vorliegenden oder die Reitabgabe zu
kümmern. Dies erfolge nicht übermäßig intensiv, könne aber auch nicht
unterbleiben, da ansonsten der Landesrechnungshof mahne. Der vorliegende
Einzelfall werde das RPA voraussichtlich nicht mehr lange befassen.
Herr Beig. Dr. Kühn ergänzt, da Schulungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter stattgefunden hätten, habe man aus den Erkenntnissen etwas für die
Qualifizierung mitnehmen können. Die Personalsituation habe sich verbessert,
sei aber noch nicht so, wie man es sich wünsche.
Herr Stv. Vorsteher fragt, ob die angespannte Personalsituation im Ressort 201
durch Technikeinsatz verbessert werden könne.
Herr Beig. Dr. Kühn antwortet, dies werde eher nicht gelingen, da es sich um
sehr
komplexe
und
einzelfallbezogene
Prüfungen
handele.
Die
Stellenausstattung sei ausreichend, das Problem ergebe sich durch
Erkrankungen und Langzeit-Erkrankungen, durch die Stellen nicht wieder besetzt
würden. In der Spitze habe es bis zu 50 % nicht besetzte Stellen gegeben. Die
Situation habe sich inzwischen sehr verbessert. Zwischenzeitlich sei aber zum
Beispiel die Meldung an die Innenrevision nicht mehr ordentlich erfolgt, um
-4vorrangig die Anträge der Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten.
Herr Noetzel erläutert zum Kurzbericht Nr. 01/14, es handele sich um eine
Prüfung im Rahmen der vom Rat übertragenen Aufgaben nach der
Rechnungsprüfungsordnung.
Es
werde
die
Ordnungsmäßigkeit
und
Wirtschaftlichkeit, hier bei Bauabrechnungen und Planungen, geprüft. Der Bericht
habe die Intention gehabt aufzuzeigen, dass auch bei der freihändigen Vergabe
freiberuflicher Leistungen Vergabegrundsätze zu beachten seien. Transparenz,
Diskriminierungsfreiheit und der Gleichheitsgrundsatz müssten als allgemeine
Grundsätze aus der Vergabeverordnung und dem Grundgesetz beachtet werden.
Desweiteren habe man aufzeigen wollen, dass es Gestaltungs- und
Beurteilungsspielräume gebe, um optimierte wirtschaftliche Verträge
abzuschließen. Der Bericht gebe hierzu Anregungen und Vorschläge, die
mehrfach juristisch geprüft worden seien. Ein Gegenargument könne darin
gesehen werden, dass beim Abschluss günstiger Verträge mit Architekten und
Ingenieuren möglicherweise die Qualität leide. Der Umkehrschluss „Je teurer
desto besser“ treffe aber nicht zwangsläufig zu. Es müsse auch neuen
Bewerbern die Möglichkeit gegeben werden, auf den Markt zu kommen.
Herr Stv. Lüdemann fragt zum Rotationsprinzip beim Gebäudemanagement
Wuppertal (GMW), ob das Prinzip erläutert werden könne.
Herr Noetzel bemerkt, das GMW müsse erläutern, wie das Prinzip funktioniere,
das RPA habe ja kritisiert, dass es nicht funktioniere.
Herr Mönnick führt aus, die Rotation solle zu einer Gleichmäßigkeit bei der
Auftragserteilung führen. Hierzu müssten verschiedene Kriterien zugrunde gelegt
werden, die zur Beurteilung der Fachlichkeit und der Leistungsfähigkeit dienten.
Aus dem Buchungssystem des GMW heraus würden mögliche Auftragnehmer in
die Rotationsliste übernommen, die einer besonderen Verpflichtung unterlägen.
Ein Kritikpunkt aus dem Prüfbericht, den das GMW anerkenne, bestehe darin,
dass die Rotationsliste mit mehr transparenten Informationen zur Auswahl der
Auftragnehmer ausgestattet werden müsse. Diese Anforderung wolle das GMW
gerne in Zukunft erfüllen.
Herr Stv. Vorsteher fragt, welche interkommunalen Erfahrungen es zu der
Rotationsliste gebe.
Herr Mönnick antwortet, wie dies in anderen Kommunen gehandhabt werde
wisse er nicht. Das GMW habe eine offene Liste, auf der sich viele auswärtige
Architekten und Firmen befänden. In den letzten zwei Jahren habe das GMW fast
ausschließlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt. Bei den Architekten
lägen durch das Preisrecht andere Kriterien zugrunde.
Herr Stv. Lüdemann fragt, wie man sich den Ablauf praktisch vorstellen müsse.
Er gehe nach den Beschreibungen davon aus, dass der Computer 3 oder 4
Auftragnehmer auswerfe und der Sachbearbeiter dann einen auswählen müsse.
Herr Mönnick antwortet, das GMW habe keinen Zufallsgenerator, es entscheide
der Mensch. Der Zufallsgenerator könne nur in Betracht kommen, wenn es eine
Gleichheit bei der fachlichen Eignung gebe, da der Preis festgelegt sei.
Besonders wichtig sei die Einschätzung, ob der potenzielle Auftragnehmer
fachlich für die Bauaufgabe geeignet sei und die nötige Kapazität habe. Rotation
zur Korruptionsbekämpfung bedeute dabei für das GMW auch, dass kein
Mitarbeiter zu lang mit dem gleichen Architekturbüro zusammenarbeite. Die
Entscheidungen erfolgten in Abstimmung zwischen dem Sachbearbeiter, der
Teamleitung und ihm selbst, bis die Grenze zu einem VOF-Verfahren erreicht sei.
Diese Verfahren seien dann auch die Quelle für Informationen für die Auswahl
-5neuer
Architekten
und
in
der
Vergangenheit
der
Ersatz
für
Interessenbekundungsverfahren gewesen. Jährlich kämen dadurch 2 bis 4
Architekturbüros neu auf die Rotationsliste, wobei es auch Büros gebe, die zwar
auf der Liste blieben aber nach interner Abwägung nicht mehr beauftragt würden.
Frau Schmidt verdeutlicht, das RPA wolle mehr Transparenz in der
Rotationsliste, damit zum Beispiel erkennbar sei, welche Anbieter auf der Liste
geeignet seien und eine Entscheidung nachvollziehbar werde. Es gebe
außerdem teilweise Anhäufungen, bei denen sich die Aufträge auf 2 oder 3
Planer aufteilten; dies sei für das RPA nicht plausibel.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Drucksache Nr. VO/0152/14
ohne Beschluss entgegen.
2
Sachstand der Prüfung des Gesamtabschlusses
- mündl. Bericht Herr Möllers berichtet anknüpfend an die Sitzung am 12.12.13, es hätten
inzwischen verschiedene Termine mit dem Ressort Finanzen und dem Berater
des RPA stattgefunden. Hinsichtlich des Konsolidierungskreises und der
Abgrenzung der zu assoziierenden Unternehmen habe das RPA heute eine
abschließende Dokumentation erhalten. Man sei derzeit noch überwiegend mit
Grundsatzfragen befasst, was daran liege, dass man sich erstmalig mit der
Prüfung eines Gesamtabschlusses befasse. Er gehe davon aus, dass dies bei
der Prüfung folgender Gesamtabschlüsse entfalle. Die Prüfung des
Gesamtabschlusses schließe mit einem Testat der örtlichen Rechnungsprüfung
beziehungsweise des Rechnungsprüfungsausschusses ab, welches dem Testat
des Handelsgesetzbuches (HGB) sehr ähnlich sei. Es handele sich um eine
Positiv-Aussage dazu, dass das vorgelegte Abschlusswerk ein zutreffendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage abgebe. Es gebe
verschiedene Wege zu diesem Urteil. Im kommunalen Bereich gebe es die
Besonderheit, dass die Tochtergesellschaften nach HGB bilanzierten, die Stadt
Wuppertal als Konzernmutter aber nach dem Neuen Kommunalen
Finanzmanagement (NKF). Die Abschlüsse der Töchter müssten daher beim
Gesamtabschluss auf das Rechnungswesen der Mutter abgestimmt werden.
Wesentlichkeitsgesichtspunkte spielten hierbei eine große Rolle. In einer
Überleitungsrechnung würden die HGB-Abschlüsse der Töchter NKF-gerecht
gemacht, das heißt Gliederung und Bewertung würden dem NKF angepasst. Es
folgten die einzelnen Konsolidierungen. Die nach Handelsrecht von den
Wirtschaftsprüfern der Töchter testierten Abschlüsse würden vom RPA so
akzeptiert. Ein prüfungsfreier Raum dürfe hierbei nicht entstehen. Zurzeit gebe es
eine Diskussion über diese Abstimmung sowie über die Frage der Aufhebung der
Verschwiegenheitspflicht der einzelnen Abschlussprüfer gegenüber dem RPA als
Gesamtabschlussprüfer. In der Dezember-Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses sei als Zeitraum für die Gesamtabschlussprüfung Januar bis März
2014 genannt worden. Dieser Zeitraum hätte sehr gut mit der daran
anschließenden Jahresabschlussprüfung 2013 harmoniert. Die damals
genannten Zeitvorstellungen seien jedoch inzwischen unrealistisch.
Frau Schmidt ergänzt, man habe zurzeit noch zu viele Grundsatzfragen zu
klären. Sie gehe davon aus, dass man die Verzögerungen später aufholen könne.
Herr Möllers thematisiert abschließend die Frage, ob der Prüfbericht zum
Gesamtabschluss nach seiner Fertigstellung öffentlich oder nichtöffentlich
behandelt werden müsse. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss werde öffentlich
-6behandelt und auch in das Ratsinformationssystem eingestellt, wegen der
Besonderheiten müsse man aber bezüglich des Prüfberichts zum
Gesamtabschluss gesondert darüber nachdenken.
3
Bestellung der Stellvertretenden Schriftführerin des
Rechnungsprüfungsausschusses
Vorlage: VO/0043/14
Keine Wortmeldungen
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.02.2014:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die Drucksache Nr. VO/0043/14
gemäß Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmigkeit
4
Verschiedenes
Keine Wortmeldungen
Glauner
Vorsitzende
Schubert
Schriftführerin