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Niederschrift - öffentlicher Teil.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Niederschrift - öffentlicher Teil.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
23.02.15, 11:54
Aktualisiert
30.01.18, 12:37

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Es informiert Sie Gabriele Schubert Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail 563 6322 563 8031 gabriele.schubert@stadt.wuppertal.de Datum 05.03.14 Niederschrift über die öffentliche/nicht (SI/0329/14) am 20.02.2014 öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Anwesend sind die Stadtverordneten: Vorsitz Frau Dorothea Glauner , von der CDU-Fraktion Herr BM Jan Phillip Kühme , Herr Günter Pott (für Frau Ute Mindt), Herr Ulf Christian Schmidt , Herr Bernhard Simon (für Frau Claudia Hardt), von der SPD-Fraktion Frau Barbara Dudda-Dillbohner , Frau Sanda Grätz , Herr Thomas Kring (für Herrn Guido Grüning), von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Klaus-Dieter Lüdemann , Herr Hans-Peter Vorsteher , von der FDP-Fraktion Herr Jörn Suika , von der WfW-Fraktion Herr Dr. Günter Schiller , von der Fraktion DIE LINKE Herr Gerd-Peter Zielezinski , ServiceCenter: (0202) 563 - 0 E-Mail: stadtverwaltung@wuppertal.de Internet: www.wuppertal.de Bankverbindung Stadtsparkasse Wuppertal 100 719 (BLZ 330 500 00) Sie erreichen uns mit der Schwebebahn, Station Alter Markt und mit den Buslinien 608, 610, 624, 632 und 332 Haltestellen Heubruch und Concordienstraße -2von der Verwaltung Herr StD Dr. Johannes Slawig , die Beigeordneten Herr Dr. Stefan Kühn , Herr Frank Meyer , Herr Matthias Nocke , Herr Norbert Dölle (403), Herr Norbert Mönnick (GMW.FB1), Herr Michael Telian (000), Frau Martina Schmidt , Herr Franz Heilmann , Herr Wolfgang Möllers , Herr Frank Noetzel , Herr Klaus Zieglam , Herr Markus Wilk , Prüferinnen und Prüfer (002) , Schriftführerin Frau Gabriele Schubert Beginn: 16:05 Uhr Ende: 16:52 Uhr -3- I. Öffentlicher Teil 1 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über Prüfungen im Zeitraum 01.01.13 - 31.01.14 Vorlage: VO/0152/14 Frau Schmidt erläutert, es werde heute eine relativ kleine Tagesordnung vorgelegt, das Rechnungsprüfungsamt (RPA) wolle den Ausschuss aber wegen der langen Pause bis zur nächsten Sitzung über erstellte Berichte und Sachstände informieren. Die zwei vorgelegten Kurzberichte seien Ergebnis eines formalisierten Verfahrens und stellten nicht die einzigen Prüfungen des RPA in dem betreffenden Zeitraum dar. Jedem Kurzbericht liege eine lange Berichtsfassung zugrunde, die bei Interesse im RPA eingesehen werden könne. In Zukunft werde das RPA wieder mehr Gelegenheit dazu haben, geplante Prüfungen durchzuführen. Herr Möllers berichtet zum Kurzbericht Nr. 01/13, es handele sich um eine Vorprüfung gemäß § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW). Die Prüfergebnisse hätten Anlass zur tiefergehenden Prüfung gegeben, die zu dem vorgelegten Prüfbericht geführt habe. Die Vorprüfung gemäß § 100 Abs. 4 LHO NRW sei eine Pflichtaufgabe des RPA gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Es gehe darum zu prüfen, ob Landesmittel dem Grunde und der Höhe nach von der mittelverwaltenden Stelle, hier der Stadt Wuppertal, zu Recht bewirkt worden seien. Es handele sich zum Beispiel um die Fischereiabgabe, Jagd- und Reitabgabe, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Wohnungsbaufördermittel. Über die Prüfergebnisse sei dem Landesrechnungshof einmal jährlich zu berichten. Der Landesrechnungshof sei in diesem Zusammenhang die Fachaufsichtsbehörde. Herr Stv. Lüdemann bezieht sich auf den festgestellten Schaden in Höhe von 1.403,- €. Er fragt in Anlehnung an die Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfung bei der Wuppertal GmbH mit Schäden in Höhe von 10 bis 15 Mio. €, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier gewahrt sei. Er frage sich, ob man sich um Fälle wie den vorliegenden prüferisch bemühen solle oder nicht viel mehr um andere Fälle. Frau Schmidt antwortet, das RPA bemühe sich auch um andere Fälle, aber es komme nicht umhin, sich um Fälle wie den vorliegenden oder die Reitabgabe zu kümmern. Dies erfolge nicht übermäßig intensiv, könne aber auch nicht unterbleiben, da ansonsten der Landesrechnungshof mahne. Der vorliegende Einzelfall werde das RPA voraussichtlich nicht mehr lange befassen. Herr Beig. Dr. Kühn ergänzt, da Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattgefunden hätten, habe man aus den Erkenntnissen etwas für die Qualifizierung mitnehmen können. Die Personalsituation habe sich verbessert, sei aber noch nicht so, wie man es sich wünsche. Herr Stv. Vorsteher fragt, ob die angespannte Personalsituation im Ressort 201 durch Technikeinsatz verbessert werden könne. Herr Beig. Dr. Kühn antwortet, dies werde eher nicht gelingen, da es sich um sehr komplexe und einzelfallbezogene Prüfungen handele. Die Stellenausstattung sei ausreichend, das Problem ergebe sich durch Erkrankungen und Langzeit-Erkrankungen, durch die Stellen nicht wieder besetzt würden. In der Spitze habe es bis zu 50 % nicht besetzte Stellen gegeben. Die Situation habe sich inzwischen sehr verbessert. Zwischenzeitlich sei aber zum Beispiel die Meldung an die Innenrevision nicht mehr ordentlich erfolgt, um -4vorrangig die Anträge der Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten. Herr Noetzel erläutert zum Kurzbericht Nr. 01/14, es handele sich um eine Prüfung im Rahmen der vom Rat übertragenen Aufgaben nach der Rechnungsprüfungsordnung. Es werde die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, hier bei Bauabrechnungen und Planungen, geprüft. Der Bericht habe die Intention gehabt aufzuzeigen, dass auch bei der freihändigen Vergabe freiberuflicher Leistungen Vergabegrundsätze zu beachten seien. Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und der Gleichheitsgrundsatz müssten als allgemeine Grundsätze aus der Vergabeverordnung und dem Grundgesetz beachtet werden. Desweiteren habe man aufzeigen wollen, dass es Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume gebe, um optimierte wirtschaftliche Verträge abzuschließen. Der Bericht gebe hierzu Anregungen und Vorschläge, die mehrfach juristisch geprüft worden seien. Ein Gegenargument könne darin gesehen werden, dass beim Abschluss günstiger Verträge mit Architekten und Ingenieuren möglicherweise die Qualität leide. Der Umkehrschluss „Je teurer desto besser“ treffe aber nicht zwangsläufig zu. Es müsse auch neuen Bewerbern die Möglichkeit gegeben werden, auf den Markt zu kommen. Herr Stv. Lüdemann fragt zum Rotationsprinzip beim Gebäudemanagement Wuppertal (GMW), ob das Prinzip erläutert werden könne. Herr Noetzel bemerkt, das GMW müsse erläutern, wie das Prinzip funktioniere, das RPA habe ja kritisiert, dass es nicht funktioniere. Herr Mönnick führt aus, die Rotation solle zu einer Gleichmäßigkeit bei der Auftragserteilung führen. Hierzu müssten verschiedene Kriterien zugrunde gelegt werden, die zur Beurteilung der Fachlichkeit und der Leistungsfähigkeit dienten. Aus dem Buchungssystem des GMW heraus würden mögliche Auftragnehmer in die Rotationsliste übernommen, die einer besonderen Verpflichtung unterlägen. Ein Kritikpunkt aus dem Prüfbericht, den das GMW anerkenne, bestehe darin, dass die Rotationsliste mit mehr transparenten Informationen zur Auswahl der Auftragnehmer ausgestattet werden müsse. Diese Anforderung wolle das GMW gerne in Zukunft erfüllen. Herr Stv. Vorsteher fragt, welche interkommunalen Erfahrungen es zu der Rotationsliste gebe. Herr Mönnick antwortet, wie dies in anderen Kommunen gehandhabt werde wisse er nicht. Das GMW habe eine offene Liste, auf der sich viele auswärtige Architekten und Firmen befänden. In den letzten zwei Jahren habe das GMW fast ausschließlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt. Bei den Architekten lägen durch das Preisrecht andere Kriterien zugrunde. Herr Stv. Lüdemann fragt, wie man sich den Ablauf praktisch vorstellen müsse. Er gehe nach den Beschreibungen davon aus, dass der Computer 3 oder 4 Auftragnehmer auswerfe und der Sachbearbeiter dann einen auswählen müsse. Herr Mönnick antwortet, das GMW habe keinen Zufallsgenerator, es entscheide der Mensch. Der Zufallsgenerator könne nur in Betracht kommen, wenn es eine Gleichheit bei der fachlichen Eignung gebe, da der Preis festgelegt sei. Besonders wichtig sei die Einschätzung, ob der potenzielle Auftragnehmer fachlich für die Bauaufgabe geeignet sei und die nötige Kapazität habe. Rotation zur Korruptionsbekämpfung bedeute dabei für das GMW auch, dass kein Mitarbeiter zu lang mit dem gleichen Architekturbüro zusammenarbeite. Die Entscheidungen erfolgten in Abstimmung zwischen dem Sachbearbeiter, der Teamleitung und ihm selbst, bis die Grenze zu einem VOF-Verfahren erreicht sei. Diese Verfahren seien dann auch die Quelle für Informationen für die Auswahl -5neuer Architekten und in der Vergangenheit der Ersatz für Interessenbekundungsverfahren gewesen. Jährlich kämen dadurch 2 bis 4 Architekturbüros neu auf die Rotationsliste, wobei es auch Büros gebe, die zwar auf der Liste blieben aber nach interner Abwägung nicht mehr beauftragt würden. Frau Schmidt verdeutlicht, das RPA wolle mehr Transparenz in der Rotationsliste, damit zum Beispiel erkennbar sei, welche Anbieter auf der Liste geeignet seien und eine Entscheidung nachvollziehbar werde. Es gebe außerdem teilweise Anhäufungen, bei denen sich die Aufträge auf 2 oder 3 Planer aufteilten; dies sei für das RPA nicht plausibel. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Drucksache Nr. VO/0152/14 ohne Beschluss entgegen. 2 Sachstand der Prüfung des Gesamtabschlusses - mündl. Bericht Herr Möllers berichtet anknüpfend an die Sitzung am 12.12.13, es hätten inzwischen verschiedene Termine mit dem Ressort Finanzen und dem Berater des RPA stattgefunden. Hinsichtlich des Konsolidierungskreises und der Abgrenzung der zu assoziierenden Unternehmen habe das RPA heute eine abschließende Dokumentation erhalten. Man sei derzeit noch überwiegend mit Grundsatzfragen befasst, was daran liege, dass man sich erstmalig mit der Prüfung eines Gesamtabschlusses befasse. Er gehe davon aus, dass dies bei der Prüfung folgender Gesamtabschlüsse entfalle. Die Prüfung des Gesamtabschlusses schließe mit einem Testat der örtlichen Rechnungsprüfung beziehungsweise des Rechnungsprüfungsausschusses ab, welches dem Testat des Handelsgesetzbuches (HGB) sehr ähnlich sei. Es handele sich um eine Positiv-Aussage dazu, dass das vorgelegte Abschlusswerk ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage abgebe. Es gebe verschiedene Wege zu diesem Urteil. Im kommunalen Bereich gebe es die Besonderheit, dass die Tochtergesellschaften nach HGB bilanzierten, die Stadt Wuppertal als Konzernmutter aber nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Die Abschlüsse der Töchter müssten daher beim Gesamtabschluss auf das Rechnungswesen der Mutter abgestimmt werden. Wesentlichkeitsgesichtspunkte spielten hierbei eine große Rolle. In einer Überleitungsrechnung würden die HGB-Abschlüsse der Töchter NKF-gerecht gemacht, das heißt Gliederung und Bewertung würden dem NKF angepasst. Es folgten die einzelnen Konsolidierungen. Die nach Handelsrecht von den Wirtschaftsprüfern der Töchter testierten Abschlüsse würden vom RPA so akzeptiert. Ein prüfungsfreier Raum dürfe hierbei nicht entstehen. Zurzeit gebe es eine Diskussion über diese Abstimmung sowie über die Frage der Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht der einzelnen Abschlussprüfer gegenüber dem RPA als Gesamtabschlussprüfer. In der Dezember-Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses sei als Zeitraum für die Gesamtabschlussprüfung Januar bis März 2014 genannt worden. Dieser Zeitraum hätte sehr gut mit der daran anschließenden Jahresabschlussprüfung 2013 harmoniert. Die damals genannten Zeitvorstellungen seien jedoch inzwischen unrealistisch. Frau Schmidt ergänzt, man habe zurzeit noch zu viele Grundsatzfragen zu klären. Sie gehe davon aus, dass man die Verzögerungen später aufholen könne. Herr Möllers thematisiert abschließend die Frage, ob der Prüfbericht zum Gesamtabschluss nach seiner Fertigstellung öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden müsse. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss werde öffentlich -6behandelt und auch in das Ratsinformationssystem eingestellt, wegen der Besonderheiten müsse man aber bezüglich des Prüfberichts zum Gesamtabschluss gesondert darüber nachdenken. 3 Bestellung der Stellvertretenden Schriftführerin des Rechnungsprüfungsausschusses Vorlage: VO/0043/14 Keine Wortmeldungen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.02.2014: Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die Drucksache Nr. VO/0043/14 gemäß Beschlussvorschlag. Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit 4 Verschiedenes Keine Wortmeldungen Glauner Vorsitzende Schubert Schriftführerin