Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
23.02.15, 12:07
Aktualisiert
27.01.18, 12:53

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

Geschäftsbereich Soziales, Jugend & Integration Ressort / Stadtbetrieb 208 - Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Sigrid Möllmer 563 56 37 563 46 65 Sigrid.Moellmer@stadt.wuppertal.de Datum: 29.01.2014 Drucks.-Nr.: VO/1231/13 öffentlich Beschlussvorlage Sitzung am Gremium 13.02.2014 Jugendhilfeausschuss Beschlussqualität Entscheidung Änderung der Wahlordnung des Wuppertaler Jugendrates - Vorschläge der Arbeitsgruppe "Partizipation von Kindern und Jugendlichen" - Grund der Vorlage Bericht der vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2013 eingerichteten Arbeitsgruppe zum Thema „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“. Beschlussvorschlag 1. Die bestehende Wahlordnung des Wuppertaler Jugendrates (WJR) wird gemäß Anlage in den folgenden zwei Punkten geändert: a) § 2 Wahlperiode Die Jugendräte werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben nach Ablauf der Wahlzeit so lange im Amt, bis der neue Jugendrat sich konstituiert. b) § 5 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen aus Wuppertal, die zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Wahljahres: - mindestens 14 Jahre alt und noch keine 22 Jahre alt sind - seit mindestens drei Monaten in Wuppertal gemeldet sind 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Jugendamts in der Fassung vom 29.11.1994 zu aktualisieren und darin unter anderem für den Wuppertaler Jugendrat einen Platz als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss festzulegen. Die Vorlage ist in die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach den Kommunalwahlen 2014 einzubringen. Seite: 1/2 Unterschrift Dr. Kühn Begründung Die Arbeitsgruppe (Herr Kühme, Frau Warnecke, Herr Ramette, Frau Röder, Herr Pilgram, Frau Hamacher, Herr Neudorf, Jugendrätin Christiane Walbrecht, Jugendrätin Hannah Kulas, Herr Verst, Herr Korte, Frau Möllmer) tagte an vier Terminen beginnend mit dem 25.09.2013. Es besteht das Einvernehmen, in Wuppertal weiterhin an der Partizipationsform „Wuppertaler Jugendrat (WJR)“ festzuhalten. Die folgenden Vorschläge wurden in der Arbeitsgruppe diskutiert und wie folgt beschlossen: Wahlzeit Die Wahlzeit des Jugendrates soll von 2 auf 3 Jahre ausdehnt werden, da die Zeitspanne für die eigentliche Arbeit der WJR-Mitglieder wegen der Findungsphase im ersten Jahr und der Vorbereitung der Neuwahl im zweiten Jahr zu kurz ist. Altersstufe Mit einer Ausweitung der Altersgrenze um 3 Jahren von 14 auf 21 Jahre haben die Jugendlichen die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum im Jugendrat mitzuwirken, sich des Öfteren zur Wahl zu stellen und die Erfahrungen an jüngere Mitglieder weiterzugeben. Beteiligung von nicht gewählten Jugendlichen Es können sich jederzeit interessierte Jugendliche im Jugendrat in der Projektarbeit engagieren, auch dann, wenn sie nicht gewählt wurden. Dazu soll die Projektarbeit wesentlich ausgebaut werden. Online-Wahl an Schulen Die nächste Wahl des Wuppertaler Jugendrates (Januar 2015) soll in einer Online-Wahl an Schulen erfolgen. Die Verwaltung wird Kontakt zu den Schulen aufnehmen, um konstruktive Gespräche zu führen. Anbindung eines Kinderparlamentes an die kulturelle Jugendbildung Ab 2015 werden in der kulturellen Jugendbildung kostenfreie Ferienprojekte für Kinder mit Unterstützung des Jugendrates angeboten, die ihre Teilnehmer und Teilnehmerinnen für ihre Stadt und die Politik begeistern sollen. Gleichzeitg können die Ideen von Kindern in die politische Arbeit einfließen. Jugendrat als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Nach längeren Diskussionen empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Jugendhilfeausschuss einvernehmlich, die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten des Jugendrates im Jugendhilfeausschuss (Rede- und Anhörungsrecht) auf eine beratende Mitgliedschaft zu erweitern. Somit hat der Jugendrat das Recht, Anträge zu stellen. Anlage Neufassung der Wahlordnung für den Wuppertaler Jugendrat Seite: 2/2