Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
23.02.15, 12:07
Aktualisiert
27.01.18, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich
Soziales, Jugend & Integration
Ressort / Stadtbetrieb
208 - Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Sigrid Möllmer
563 56 37
563 46 65
Sigrid.Moellmer@stadt.wuppertal.de
Datum:
29.01.2014
Drucks.-Nr.:
VO/1231/13
öffentlich
Beschlussvorlage
Sitzung am
Gremium
13.02.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschlussqualität
Entscheidung
Änderung der Wahlordnung des Wuppertaler Jugendrates
- Vorschläge der Arbeitsgruppe "Partizipation von Kindern und Jugendlichen" -
Grund der Vorlage
Bericht der vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2013 eingerichteten Arbeitsgruppe zum Thema „Partizipation von Kindern und Jugendlichen“.
Beschlussvorschlag
1. Die bestehende Wahlordnung des Wuppertaler Jugendrates (WJR) wird gemäß Anlage in
den folgenden zwei Punkten geändert:
a) § 2 Wahlperiode
Die Jugendräte werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben nach Ablauf der Wahlzeit so lange im Amt, bis der neue Jugendrat sich konstituiert.
b) § 5 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen aus Wuppertal, die zum Stichtag 1. Januar des
jeweiligen Wahljahres:
- mindestens 14 Jahre alt und noch keine 22 Jahre alt sind
- seit mindestens drei Monaten in Wuppertal gemeldet sind
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Jugendamts in der Fassung vom
29.11.1994 zu aktualisieren und darin unter anderem für den Wuppertaler Jugendrat
einen Platz als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss festzulegen. Die Vorlage ist
in die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach den Kommunalwahlen 2014 einzubringen.
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Unterschrift
Dr. Kühn
Begründung
Die Arbeitsgruppe (Herr Kühme, Frau Warnecke, Herr Ramette, Frau Röder, Herr Pilgram,
Frau Hamacher, Herr Neudorf, Jugendrätin Christiane Walbrecht, Jugendrätin Hannah Kulas, Herr Verst, Herr Korte, Frau Möllmer) tagte an vier Terminen beginnend mit dem
25.09.2013.
Es besteht das Einvernehmen, in Wuppertal weiterhin an der Partizipationsform „Wuppertaler Jugendrat (WJR)“ festzuhalten.
Die folgenden Vorschläge wurden in der Arbeitsgruppe diskutiert und wie folgt beschlossen:
Wahlzeit
Die Wahlzeit des Jugendrates soll von 2 auf 3 Jahre ausdehnt werden, da die Zeitspanne
für die eigentliche Arbeit der WJR-Mitglieder wegen der Findungsphase im ersten Jahr
und der Vorbereitung der Neuwahl im zweiten Jahr zu kurz ist.
Altersstufe
Mit einer Ausweitung der Altersgrenze um 3 Jahren von 14 auf 21 Jahre haben die Jugendlichen die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum im Jugendrat mitzuwirken, sich
des Öfteren zur Wahl zu stellen und die Erfahrungen an jüngere Mitglieder weiterzugeben.
Beteiligung von nicht gewählten Jugendlichen
Es können sich jederzeit interessierte Jugendliche im Jugendrat in der Projektarbeit engagieren, auch dann, wenn sie nicht gewählt wurden. Dazu soll die Projektarbeit wesentlich ausgebaut werden.
Online-Wahl an Schulen
Die nächste Wahl des Wuppertaler Jugendrates (Januar 2015) soll in einer Online-Wahl
an Schulen erfolgen. Die Verwaltung wird Kontakt zu den Schulen aufnehmen, um konstruktive Gespräche zu führen.
Anbindung eines Kinderparlamentes an die kulturelle Jugendbildung
Ab 2015 werden in der kulturellen Jugendbildung kostenfreie Ferienprojekte für Kinder
mit Unterstützung des Jugendrates angeboten, die ihre Teilnehmer und Teilnehmerinnen
für ihre Stadt und die Politik begeistern sollen. Gleichzeitg können die Ideen von Kindern
in die politische Arbeit einfließen.
Jugendrat als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Nach längeren Diskussionen empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Jugendhilfeausschuss einvernehmlich, die bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten des Jugendrates im Jugendhilfeausschuss (Rede- und Anhörungsrecht) auf eine beratende Mitgliedschaft zu erweitern.
Somit hat der Jugendrat das Recht, Anträge zu stellen.
Anlage
Neufassung der Wahlordnung für den Wuppertaler Jugendrat
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