Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage BV.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
23.02.15, 12:17
Aktualisiert
27.01.18, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage BV
Sitzung am
Geschäftsbereich
Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Umwelt
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 104 - Straßen und Verkehr
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Doris Gutendorf
563 6400
563 8036
doris.gutendorf@stadt.wuppertal.de
Datum:
30.05.2014
Drucks.-Nr.:
VO/0317/14
öffentlich
Gremium
02.07.2014 BV Elberfeld
Beschlussqualität
Entscheidung
Tempo 30 - Zone Cläre-Blaeser-Straße
Grund der Vorlage
Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone um die Cläre-Blaeser-Straße (von
Cronenberger Straße bis Haus-Nr. 18)
Beschlussvorschlag
Die BV Elberfeld beschließt die Beschilderung der Cläre-Blaeser-Straße im Abschnitt von der
Cronenberger Straße bis zur Haus-Nr. 18 als Tempo 30-Zone.
Einverständnisse
Der Beauftragte für den nicht motorisierten Verkehr ist einverstanden.
Der Kämmerer ist einverstanden.
Unterschrift
Reichl
Begründung
Die Cläre-Blaeser-Straße, Haus-Nr. 2 bis 20, und die Wolfgang-Abendroth-Straße sind im
Jahr 2013 gewidmet worden.
Ab dem Gebäude Cläre-Blaeser-Straße 18 sind die Straßen als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen. Von der Einmündung Cronenberger Straße bis zur Haus-Nr. 18 ist auf der
Cläre-Blaeser-Straße allerdings keine Beschilderung zur Geschwindigkeitsregulierung
vorhanden.
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Der neue Bereich dient als Wohngebiet. Die Straße endet als Sackgasse, so dass kein
Durchgangsverkehr stattfinden kann. Die Cläre-Blaeser-Straße liegt innerhalb des Bereichs
der Wuppertaler Tempo 30-Zone Nr. 49.
Die Erweiterung der vorhandenen Tempo 30-Zone um den Bereich Cläre-Blaeser-Straße
(von Einmündung Cronenberger Straße bis Haus-Nr. 18) ist aus Verkehrssicherheitsgründen
sinnvoll. Die Geschwindigkeitsregulierung dient dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der
Fußgänger und Radfahrer.
Demografie-Check
Ergebnis des Demografie-Checks
Ziel 1 – Stadtstrukturen anpassen
Ziel 2 – Wanderungsbilanz verbessern
Ziel 3 – gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
+
+
0
Kosten und Finanzierung
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 400 € stehen im Kontierungsobjekt
4.415401.501.001 „Verkehrslenkende Straßenausstattung“ und Sachkonto 522 100
„Unterhaltung des Infrastrukturvermögens“ zur Verfügung.
Zeitplan
Die Beschilderungsmaßnahme kann kurzfristig umgesetzt werden.
Anlagen
Anlage 1: Tempo 30–Zone Cläre-Blaeser-Straße
Anlage 2: Übersicht Tempo 30–Zone Nr. 49
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