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Beschlussvorlage BV.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage BV.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
23.02.15, 12:17
Aktualisiert
27.01.18, 12:48

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage BV Sitzung am Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Umwelt Ressort / Stadtbetrieb Ressort 104 - Straßen und Verkehr Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Doris Gutendorf 563 6400 563 8036 doris.gutendorf@stadt.wuppertal.de Datum: 30.05.2014 Drucks.-Nr.: VO/0317/14 öffentlich Gremium 02.07.2014 BV Elberfeld Beschlussqualität Entscheidung Tempo 30 - Zone Cläre-Blaeser-Straße Grund der Vorlage Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone um die Cläre-Blaeser-Straße (von Cronenberger Straße bis Haus-Nr. 18) Beschlussvorschlag Die BV Elberfeld beschließt die Beschilderung der Cläre-Blaeser-Straße im Abschnitt von der Cronenberger Straße bis zur Haus-Nr. 18 als Tempo 30-Zone. Einverständnisse Der Beauftragte für den nicht motorisierten Verkehr ist einverstanden. Der Kämmerer ist einverstanden. Unterschrift Reichl Begründung Die Cläre-Blaeser-Straße, Haus-Nr. 2 bis 20, und die Wolfgang-Abendroth-Straße sind im Jahr 2013 gewidmet worden. Ab dem Gebäude Cläre-Blaeser-Straße 18 sind die Straßen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Von der Einmündung Cronenberger Straße bis zur Haus-Nr. 18 ist auf der Cläre-Blaeser-Straße allerdings keine Beschilderung zur Geschwindigkeitsregulierung vorhanden. Seite: 1/2 Der neue Bereich dient als Wohngebiet. Die Straße endet als Sackgasse, so dass kein Durchgangsverkehr stattfinden kann. Die Cläre-Blaeser-Straße liegt innerhalb des Bereichs der Wuppertaler Tempo 30-Zone Nr. 49. Die Erweiterung der vorhandenen Tempo 30-Zone um den Bereich Cläre-Blaeser-Straße (von Einmündung Cronenberger Straße bis Haus-Nr. 18) ist aus Verkehrssicherheitsgründen sinnvoll. Die Geschwindigkeitsregulierung dient dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer. Demografie-Check Ergebnis des Demografie-Checks Ziel 1 – Stadtstrukturen anpassen Ziel 2 – Wanderungsbilanz verbessern Ziel 3 – gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen + + 0 Kosten und Finanzierung Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 400 € stehen im Kontierungsobjekt 4.415401.501.001 „Verkehrslenkende Straßenausstattung“ und Sachkonto 522 100 „Unterhaltung des Infrastrukturvermögens“ zur Verfügung. Zeitplan Die Beschilderungsmaßnahme kann kurzfristig umgesetzt werden. Anlagen Anlage 1: Tempo 30–Zone Cläre-Blaeser-Straße Anlage 2: Übersicht Tempo 30–Zone Nr. 49 Seite: 2/2