Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
23.02.15, 12:24
Aktualisiert
27.01.18, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Sitzung am
Geschäftsbereich
Soziales, Jugend & Integration
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 208 - Kinder, Jugend und Familie
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Jutta Schultes
563 2879
563 8009
jutta.schultes@stadt.wuppertal.de
Datum:
04.10.2014
Drucks.-Nr.:
VO/0654/14
öffentlich
Gremium
21.10.2014 BV Langerfeld-Beyenburg
21.10.2014 Jugendhilfeausschuss
22.10.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wirtschaft und Bauen
30.10.2014 Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit
04.11.2014 Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungssteuerung und
Betriebsausschuss WAW
04.11.2014 BV Oberbarmen
05.11.2014 Hauptausschuss
10.11.2014 Rat der Stadt Wuppertal
Beschlussqualität
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Entscheidung
Integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept Soziale Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen
- Fortschreibung 2015-2021
Grund der Vorlage
Einreichen des Integrierten Handlungskonzeptes zur Sozialen Stadt
Oberbarmen/Wichlinghausen für den Zeitraum von 2015 bis 2021 und des entsprechenden
Grundförderantrages zur Städtebauförderung,
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wuppertal beschließt das Integrierte Handlungskonzept für die Soziale
Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen und beauftragt die Verwaltung alle notwendigen Schritte
zur Umsetzung des Konzeptes zu unternehmen.
Einverständnisse
Der Kämmerer ist einverstanden.
Seite: 1/4
Unterschrift
Dr. Kühn
Begründung
Das Gebiet Oberbarmen-Wichlinghausen weist schon seit längerer Zeit städtebauliche und
soziale Probleme auf. Aus diesem Grund wurde schon Ende 2006/Anfang 2007 ein
Integriertes Handlungskonzept entwickelt, dass im Jahr 2008 zur Aufnahme in das BundLänder-Programm „Soziale Stadt“ geführt hat. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation
der Stadt Wuppertal konnte dieses Konzept jedoch zunächst nicht umgesetzt werden.
(VO/0108/07)
Nachdem im Jahr 2011 eine Lösung zur Finanzierung der notwendigen Eigenanteile der
Stadt Wuppertal gefunden wurde, konnte ein überarbeitetes Handlungskonzept für den
Zeitraum von 2012 bis 2015 eingereicht werden. Dabei erfolgte eine Konzentration der
Zielbereiche und es wurden nur solche Maßnahmen aufgenommen, die im verkürzten
Umsetzungszeitraum realisiert werden konnten. (VO/0859/11)
Zu diesem Zeitraum wurde durch die Planungsgruppe Stadtbüro, die mit der
wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation beauftragt wurde, eine Zwischenbilanz erstellt.
Dort heißt es in der Einleitung: „Mit Blick auf den faktisch nur vierjährigen
Umsetzungszeitraum konnten viele Themenbereiche bislang nicht in der anfangs
vorgesehen Tiefe bearbeitet werden. Trotzdem kann der Erneuerungsprozess in einer
allerersten, vorweg genommenen Bewertung, als sehr vielversprechend bezeichnet werden.
Es konnte aber Vieles, was erreicht werden sollte und angesichts der Ausgangsbedingungen
auch erreicht werden müsste, bislang nicht geschafft werden. Hier besteht noch
Nachholbedarf. Es wird dabei v. a. um die Fortsetzung erfolgversprechender Ansätze sowie
die Abrundung und insbesondere Absicherung begonnener Entwicklungen bzw. vorzuweisender Erfolge gehen.“ (Planungsgruppe Stadtbüro: Fortschreibung Integrierte
Handlungskonzept Soziale Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen – Rückblick, Zwischenbilanz,
Handlungsbedarfe und Zielsysteme; Wuppertal/Dortmund August 2014, S.5)
Der Rat hat mit Beschluss vom 24.02.2014 (VO/0019/14) die Verwaltung beauftragt, für den
Bereich Oberbarmen/Wichlinghausen ein Fortsetzungskonzept zu erarbeiten. Mit dem
Beschluss vom 30.09.2014 (VO/0547/14) wurde dieser Auftrag bestätigt und ein Vorschlag
zur Finanzierung der Maßnahmen beschlossen.
Das Konzept wurde unter Beteiligung unterschiedlicher Fachdienststellen der Verwaltung
und den Akteuren im Stadtteil erarbeitet. Für die Fortschreibung des Integrierten Konzepts
werden folgende Ziele festgelegt:
Aufwertung der besonders negativ wahrgenommenen öffentlichen Räume, Schaffung
von positiv wahrgenommenen Teilräumen
Qualifizierung des Wohn-Standortes durch Verbesserungen im Bestand und im
unmittelbaren Wohnumfeld
Präventionsketten zur Vermeidung von Ausgrenzung und Benachteiligung stärken
und (weiter-) entwickeln
Imageverbesserung des Programmgebietes – verbesserte Wahrnehmung der
Stärken und Chancen des Quartiers
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Die Projekte und Maßnahmen verteilen sich auf vier Handlungsfelder, wobei sich bei vielen
Projekten Synergieeffekte für weitere Handlungsfelder ergeben.
Städtebau und Stadtgestalt
Wohnen im Quartier
Gemeinschaft und Zusammenleben
Lokale Ökonomie - Beschäftigungsförderung
Dargestellt sind in der Projektliste nicht nur die Projekte, die durch Mittel der
Städtebauförderung realisiert werden sollen, sondern auch weitere Projekte im sozialen
Bereich für die andere Förderprogramme genutzt werden sollen. Hier wird auf die
Veröffentlichung des Calls „Prävention und Quartiersentwicklung“ gewartet, um
Förderanträge stellen zu können. Weitere Finanzierungen sind z.T. im Rahmen des
Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) vorgesehen.
Demografie-Check
a)
Ergebnis des Demografie-Checks
Ziel 1 – Stadtstrukturen anpassen
Ziel 2 – Wanderungsbilanz verbessern
Ziel 3 – gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
+
+
+
Kosten und Finanzierung
Die Kosten der Maßnahmen wurden zunächst nur für die Teil-Projekte ermittelt, die für die
Städtebauförderung angemeldet wurden. Der entsprechende Grundförderantrag wurde
gestellt. Demnach belaufen sich diese Kosten auf insgesamt rd. 16,23 Mio. €; hiervon
zuwendungsfähig rund 15,85 Mio €. Im Detail ist dies im Maßnahmen- KostenFinanzierungs- und Zeitplan (s. 39-49) des Konzeptes dargestellt. Der städtische
Eigenanteil in Höhe von rund 2,63 Mio € kann teilweise im Rahmen von pauschal
veranschlagten Mitteln (Spielplätze, Grünflächen) bzw. im Rahmen des Wirtschaftsplans
des GMW zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen Mittel in Höhe von rund
0,67 Mio. € € aus der höheren Investitionspauschale nach dem GFG eingesetzt werden
(vgl. Drs. Nr. 0547/14).
Die Kosten im konsumtiven Bereich werden ebenfalls in den kommenden Haushaltsplänen
berücksichtigt (siehe hierzu auch die 4. Fortschreibung des HSP für 2015). Die Darstellung
der Kosten für sozial-präventive Maßnahmen im Rahmen der Beteiligung am Projektaufruf
„Armutsprävention und Quartiersentwicklung“ werden gesondert dargestellt.
Zeitplan
Einreichen des Integrierten Handlungskonzepts
Einreichen des Grundförderantrags beim Land NRW
Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“
Erwarteter 1. Zuwendungsbescheid des Landes
Beginn erster Umsetzungsschritte
September/Oktober 2014
September/Oktober 2014
Winter 2014/Frühjahr 2015
Ende 2015
Anfang 2016
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Anlagen
Anlage 1:
Integriertes städtebauliches Entiwcklungskonze0pt Soziale Stadt
Oberbarmen/Wichlinghausen – Fortschreibung 2015-2021
Anlage 2
Rückblick und Zwischenbilanz
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