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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
23.02.15, 12:24
Aktualisiert
27.01.18, 13:29

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Sitzung am Geschäftsbereich Soziales, Jugend & Integration Ressort / Stadtbetrieb Ressort 208 - Kinder, Jugend und Familie Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Jutta Schultes 563 2879 563 8009 jutta.schultes@stadt.wuppertal.de Datum: 04.10.2014 Drucks.-Nr.: VO/0654/14 öffentlich Gremium 21.10.2014 BV Langerfeld-Beyenburg 21.10.2014 Jugendhilfeausschuss 22.10.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen 30.10.2014 Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit 04.11.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW 04.11.2014 BV Oberbarmen 05.11.2014 Hauptausschuss 10.11.2014 Rat der Stadt Wuppertal Beschlussqualität Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Entscheidung Integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept Soziale Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen - Fortschreibung 2015-2021 Grund der Vorlage Einreichen des Integrierten Handlungskonzeptes zur Sozialen Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen für den Zeitraum von 2015 bis 2021 und des entsprechenden Grundförderantrages zur Städtebauförderung, Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Wuppertal beschließt das Integrierte Handlungskonzept für die Soziale Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen und beauftragt die Verwaltung alle notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes zu unternehmen. Einverständnisse Der Kämmerer ist einverstanden. Seite: 1/4 Unterschrift Dr. Kühn Begründung Das Gebiet Oberbarmen-Wichlinghausen weist schon seit längerer Zeit städtebauliche und soziale Probleme auf. Aus diesem Grund wurde schon Ende 2006/Anfang 2007 ein Integriertes Handlungskonzept entwickelt, dass im Jahr 2008 zur Aufnahme in das BundLänder-Programm „Soziale Stadt“ geführt hat. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation der Stadt Wuppertal konnte dieses Konzept jedoch zunächst nicht umgesetzt werden. (VO/0108/07) Nachdem im Jahr 2011 eine Lösung zur Finanzierung der notwendigen Eigenanteile der Stadt Wuppertal gefunden wurde, konnte ein überarbeitetes Handlungskonzept für den Zeitraum von 2012 bis 2015 eingereicht werden. Dabei erfolgte eine Konzentration der Zielbereiche und es wurden nur solche Maßnahmen aufgenommen, die im verkürzten Umsetzungszeitraum realisiert werden konnten. (VO/0859/11) Zu diesem Zeitraum wurde durch die Planungsgruppe Stadtbüro, die mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation beauftragt wurde, eine Zwischenbilanz erstellt. Dort heißt es in der Einleitung: „Mit Blick auf den faktisch nur vierjährigen Umsetzungszeitraum konnten viele Themenbereiche bislang nicht in der anfangs vorgesehen Tiefe bearbeitet werden. Trotzdem kann der Erneuerungsprozess in einer allerersten, vorweg genommenen Bewertung, als sehr vielversprechend bezeichnet werden. Es konnte aber Vieles, was erreicht werden sollte und angesichts der Ausgangsbedingungen auch erreicht werden müsste, bislang nicht geschafft werden. Hier besteht noch Nachholbedarf. Es wird dabei v. a. um die Fortsetzung erfolgversprechender Ansätze sowie die Abrundung und insbesondere Absicherung begonnener Entwicklungen bzw. vorzuweisender Erfolge gehen.“ (Planungsgruppe Stadtbüro: Fortschreibung Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen – Rückblick, Zwischenbilanz, Handlungsbedarfe und Zielsysteme; Wuppertal/Dortmund August 2014, S.5) Der Rat hat mit Beschluss vom 24.02.2014 (VO/0019/14) die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Oberbarmen/Wichlinghausen ein Fortsetzungskonzept zu erarbeiten. Mit dem Beschluss vom 30.09.2014 (VO/0547/14) wurde dieser Auftrag bestätigt und ein Vorschlag zur Finanzierung der Maßnahmen beschlossen. Das Konzept wurde unter Beteiligung unterschiedlicher Fachdienststellen der Verwaltung und den Akteuren im Stadtteil erarbeitet. Für die Fortschreibung des Integrierten Konzepts werden folgende Ziele festgelegt: Aufwertung der besonders negativ wahrgenommenen öffentlichen Räume, Schaffung von positiv wahrgenommenen Teilräumen Qualifizierung des Wohn-Standortes durch Verbesserungen im Bestand und im unmittelbaren Wohnumfeld Präventionsketten zur Vermeidung von Ausgrenzung und Benachteiligung stärken und (weiter-) entwickeln Imageverbesserung des Programmgebietes – verbesserte Wahrnehmung der Stärken und Chancen des Quartiers Seite: 2/4 Die Projekte und Maßnahmen verteilen sich auf vier Handlungsfelder, wobei sich bei vielen Projekten Synergieeffekte für weitere Handlungsfelder ergeben. Städtebau und Stadtgestalt Wohnen im Quartier Gemeinschaft und Zusammenleben Lokale Ökonomie - Beschäftigungsförderung Dargestellt sind in der Projektliste nicht nur die Projekte, die durch Mittel der Städtebauförderung realisiert werden sollen, sondern auch weitere Projekte im sozialen Bereich für die andere Förderprogramme genutzt werden sollen. Hier wird auf die Veröffentlichung des Calls „Prävention und Quartiersentwicklung“ gewartet, um Förderanträge stellen zu können. Weitere Finanzierungen sind z.T. im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) vorgesehen. Demografie-Check a) Ergebnis des Demografie-Checks Ziel 1 – Stadtstrukturen anpassen Ziel 2 – Wanderungsbilanz verbessern Ziel 3 – gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen + + + Kosten und Finanzierung Die Kosten der Maßnahmen wurden zunächst nur für die Teil-Projekte ermittelt, die für die Städtebauförderung angemeldet wurden. Der entsprechende Grundförderantrag wurde gestellt. Demnach belaufen sich diese Kosten auf insgesamt rd. 16,23 Mio. €; hiervon zuwendungsfähig rund 15,85 Mio €. Im Detail ist dies im Maßnahmen- KostenFinanzierungs- und Zeitplan (s. 39-49) des Konzeptes dargestellt. Der städtische Eigenanteil in Höhe von rund 2,63 Mio € kann teilweise im Rahmen von pauschal veranschlagten Mitteln (Spielplätze, Grünflächen) bzw. im Rahmen des Wirtschaftsplans des GMW zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen Mittel in Höhe von rund 0,67 Mio. € € aus der höheren Investitionspauschale nach dem GFG eingesetzt werden (vgl. Drs. Nr. 0547/14). Die Kosten im konsumtiven Bereich werden ebenfalls in den kommenden Haushaltsplänen berücksichtigt (siehe hierzu auch die 4. Fortschreibung des HSP für 2015). Die Darstellung der Kosten für sozial-präventive Maßnahmen im Rahmen der Beteiligung am Projektaufruf „Armutsprävention und Quartiersentwicklung“ werden gesondert dargestellt. Zeitplan Einreichen des Integrierten Handlungskonzepts Einreichen des Grundförderantrags beim Land NRW Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“ Erwarteter 1. Zuwendungsbescheid des Landes Beginn erster Umsetzungsschritte September/Oktober 2014 September/Oktober 2014 Winter 2014/Frühjahr 2015 Ende 2015 Anfang 2016 Seite: 3/4 Anlagen Anlage 1: Integriertes städtebauliches Entiwcklungskonze0pt Soziale Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen – Fortschreibung 2015-2021 Anlage 2 Rückblick und Zwischenbilanz Seite: 4/4