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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
173093.pdf
Größe
976 kB
Erstellt
23.02.15, 12:28
Aktualisiert
27.01.18, 22:47

Inhalt der Datei

Drucksache VO/0758/14 ANLAGE 2 Landschaftsplan Wuppertal-Nord 1. Änderungsverfahren Bedenken und Anregungen Entwurf zum Satzungsbeschluss Schriftteil : Bedenken und Anregungen Bearbeitungsstand : Oktober 2014 Landschaftsplan - NORD LFDNR 01/01 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Renate Fritz Schöllerweg 43 42327 Wuppertal Anregungen Es wird gefordert, dass die Hof- und Wiesenflächen Schöllerweg Nr. 43 nicht als Naturschutzgebiet festgesetzt werden. Die gegenüberliegenden Flächen nördlich der Düssel seien im Gegensatz zum Landschaftsplan von 2005 nicht als Naturschutzgebiet festgesetzt. Die höhere Schutzwürdigkeit der südlichen Düsselflächen sei nicht erkennbar oder dargelegt. Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 20.02.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.9 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Renate Fritz Schöllerweg 43 42327 Wuppertal Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Festsetzung der Düsselaue als Naturschutzgebiet erfolgt auf der Grundlage des Biotopkatasters der LANUV von Fachgutachtern sowie eigenen Untersuchungen der Stadt Wuppertal. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Änderung der Naturschutzsgebietsfestsetzung gegenüber dem rechtskräftigen Landschaftsplan von 2005 ist nicht vorgesehen. Die gärtnerischen und landwirtschaftlichen Nutzungen können weiterhin betrieben werden. Die Naturschutzgebietsfestsetzungen sind auf dem anderen Düsselufer nicht geändert worden. Darstellungs-Nr.: LFDNR 01/02 Stellungnahme Die Existenz des in der Karte dargestellten Gewässers "Niederfurther Siepen" wird angezweifelt. Die Einsprecherin lebt seit Ihrer Geburt unter der genannten Adresse und hat den Bach in den letzten 60 Jahren nicht wahrgenommen. Sie beantragt, den "Niederfurther Siepen" aus den Karten zu streichen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der "Niederfurther Siefen" wurde nachrichtlich aus dem Fließgewässerkataster der Stadt Wuppertal übernommen. Die Festsetzung von Gewässern bzw. von Gewässer-namen ist nicht Aufgabe des Landschaftsplanes. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 20.02.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 1 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 01/03 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Renate Fritz Schöllerweg 43 42327 Wuppertal Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass den Vorgaben des Regionalplanes nicht unbedingt gefolgt werden sollte. Die landwirtschaftliche Fläche südlich des Grundstückes Schöllerweg 43 befindet sich im Eigentum der Einsprecherin und ist an einen Landwirt verpachtet. Da die Fläche nach Information der Einsprecherin für eine Haldenanschüttung der benachbarten Kalksteinindustrie nicht benötigt wird, sollte die Fläche uneingeschränkt im Landschaftsschutz verbleiben. Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird befürchtet, dass durch die Erweiterung der Grube Osterholz eine Verschlechterung der Lebensqualität mit jahrelanger Lärm- und Schmutzbelästigung für die Bürger von Schöller erfolgt. Es wird daher angeregt, dass ein Streifen zwischen dem zukünftigen Haldenfuß und der Ortslage Schöller (ca. 80 m) als Landschaftsschutzgebiet erhalten bleibt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 20.02.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.3 Stellungnahme Der Regionalplan hat auch die Funktion des Landschaftsrahmenplans. Daher dürfen die Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht den Darstellungen des Regionalplanes entgegenstehen. Der Regionalplan stellt für diesen Bereich "Haldenfläche" dar. Die landwirtschaftliche Nutzung wird durch ein Verzicht auf die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet nicht beeinträchtigt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: LFDNR 02/01 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Werner Hackenitz Schöllerweg 9a 42327 Wuppertal Da der geforderte Schutzstreifen überwiegend auf Hausgärten entfällt, wird auf eine Festsetzung als Landschauftsschutzgebiet verzichtet. Die Abgrenzung der Halde Schöller ist im Planfeststellungsbeschluß geregelt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Bürger Einspruchdatum: 07.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.3 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 2 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 04/01 Anregungen Bezirksvertretung Der Einsprecher beklagt sich über die Darstellung der Uellendahl-Katernberg temporären Erhaltung auf seinem Grundstück und macht deutlich, dass die Fläche für eine Bebauung Name/Anschrift völlig ungeeignet sei. Marc Balkhaus Im Quellgebiet des Asbruchbaches bestände eine Altlast in Form von Bauschutt mit bis zu 7 m Dicke. Nevigeser Straße 698 Gem. Bebaungsplan 1046 - "Kleine Höhe" sei es wahrscheinlich, dass eine Sanierung erforderlich wird. 42111 Wuppertal Darüberhinaus befänden sich im Bereich der "Kleinen Höhe" zahlreiche planungsrelevante Arten. Weiterhin Einsprecher macht der Einsprecher deutlich, dass sich auf seinem Bürger Grundstück ein gesetzlich geschützter Biotop befindet. Auch die sonstigen Probleme beim B-Plan 25.04.2013 Einspruchdatum: 1046 werden aufgeführt, um deutlich zu machen, dass sich das Grundstück des Einsprechers nicht für eine Festsetzungs-Nr.: Bebauung eigne. 6.0 6.1 Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Darstellung der Entwicklungsziele 6 und 6.1 - temporäre Erhaltung - erfolgt aufgrund von Darstellungen des Flächennutzungsplanes bzw. des Regionalplanes. Über Flächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, darf sich der Landschaftsplan nur erstrecken, wenn die Festsetzungen (hier Landschaftsschutzgebiet) durch eine temporäre Erhaltung eingeschränkt werden. Da der Regionalplan auch Landschaftsrahmenplan ist, müssen die Bereiche, für die eine bauliche Nutzung vorgesehen ist, auch wenn sie nicht im Flächennutzungsplan dargestellt sind, ebenfalls mit dem Entwicklungsziel temporäre Erhaltung - dargestellt werden. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Darstellung von Bauflächen im Flächennutzungs- oder Regionalplan müsste im Rahmen dieser Planverfahren oder im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes geführt werden. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 3 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 05/01 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Barbara Bracht Am Stadtpark 7 42489 Wülfrath Anregungen Es wird die Aufhebung des Landschaftsschutzes für die Fläche der Einsprecherin an der Wiedener Straße gefordert. Diese Forderung wird damit begründet, dass auf den Flächen westlich und nördlich Wohnbausiedlungen entstanden sind und im unmittelbaren Umfeld die Flächen durch Wohnhäuser und Schuppen geprägt sind, diese nicht mehr als freie Landschaft bezeichnet werden könnten. Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Die Fläche wurde durch bauliche und landwirtschaftliche Nutzungen und die Prägung durch angrenzende Neubaugebiete verändert und entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein Landschaftsschutzgebiet. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Bürger Einspruchdatum: 22.02.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.3 Darstellungs-Nr.: LFDNR 06/01 Bezirksvertretung Der Einsprecher beantragt die Aufhebung der Uellendahl-Katernberg Naturschutzfestsetzung für Flächen am "Hardenberger Bachtal" in seinem Hofbereich. Name/Anschrift Michael Reitz Der Anregung wird gefolgt. Die Aufhebung des Naturschutzgebietes im Bereich der Betriebserweiterung wurde im Entwurf zum 1. Änderungsverfahren bereits berücksichtigt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Siebeneicker Straße 351 Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 06.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.5 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 4 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 07/01 Anregungen Bezirksvertretung Es wird Einspruch gegen die geplante Ausweisung Uellendahl-Katernberg des "Steinberger Bachtales" als Naturschutzgebiet eingelegt. Name/Anschrift Marc Faßbeck Frankholzhaüschen3 42113 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 18.02.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die LANUV hat das "Steinberger Bachtal" in 2010 wie folgt bewertet: Der Wert des Steinberger Bachtales" liegt vor allem in dem Komplex von gesetzlich geschützten Kleingewässern, Fließgewässern und Feuchtgrünland. Damit bestehen besondere Vorkommensmöglichkeiten für Amphibien sowie für Insekten der Feuchtbiotope. Für die lokale Biotopvernetzung stellt das Bachtal wertvolle Vernetzungshabitate dar. Als Schutzziel wurde gefordert, dass das Bachtal in einer landschaftstypischen Biotopvielfalt unter besonderer Förderung von Feuchtgrünland, Kleingewässern und naturnahen Bachläufen sowie naturnahen Waldzügen an den Talhängen erhalten bleiben soll bzw. entwickelt wird. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 5 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 08/01 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift Beate Petersen Anregungen Die Einsprecherin stellt die Frage, warum im Bereich der Ausstellung Eigenheim und Garten/Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen) beabsichtigt wird, eine der wenigen noch verbliebenen fast naturbelassenen Freiflächen von ca. 11 ha für ein neues, drittes Wuppertaler Zentrum in Anspruch zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird gefragt, wie die Neuansiedlung eines MEGAEinkaufszentrums am Stadtrand mit dem Bundesbodenschutzgesetz vereinbar ist, da dort die Bodenversiegelung infolge von Baumaßnahmen einzuschränken ist. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Schmiedestraße 70 42279 Wuppertal Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: Stellungnahme Die angesprochene, geplante Bebauung im Rahmen des Bebauungsplanes 1136V Dreigrenzen - sollte im Rahmen dieses Planverfahrens erörtert werden. Der Landschaftsplan hat die geplanten Bauflächen soweit sie bereits auf rechtsgültigen Bebauungsplänen basieren ausgegrenzt bzw. die Flächen, die bisher nur im Regionalplan, der die Funktion des Landschaftsrahmenplanes hat, dargestellt waren, mit dem Entwicklungsziel 6.1 temporäre Erhaltung versehen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 14.03.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 08/02 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift Beate Petersen Der Umgang mit dem Schutzgut Boden wird im Bebauungsplanverfahren 1136 V Drei Grenzen- behandelt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Schmiedestraße 71 42279 Wuppertal Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 14.03.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 6 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 08/03 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift Beate Petersen Anregungen Stellungnahme Auch im Bereich der Eigenheim-Ausstellung und Garten/Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen) befinden sich Erlenufergehölze. Es wird gefragt, wie dies mit dem o.a. gesetzlichen Schutz gemäß BNatSchG vereinbar sei? Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird in Frage gestellt, wie das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Realisierung der aktuellen Planungen (Mega-Einkaufszentrum) nunmehr im Bereich der Ausstellung Eigenheim und Garten/ Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen), mit der drohenden Zerstörung des Meinebachs, seiner und anderer Quellen sowie eines historischen großen Teiches und andere Kleingewässer vereinbar sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz wird im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 1136V - Drei Grenzen - behandelt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Schmiedestraße 71 42279 Wuppertal Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 14.03.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 08/04 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift Beate Petersen Schmiedestraße 71 42279 Wuppertal Auch das Schutzgut Wasser und Gewässer wird im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 1136 V behandelt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 14.03.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 7 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 08/05 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift Beate Petersen Schmiedestraße 71 42279 Wuppertal Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 14.03.2013 Anregungen Die Einsprecherin befürchtet, dass im Bereich der Ausstellung Eigenheim und Garten/Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen) die Vernichtung des historischen Müllinghaus-Teiches nebst historischer Wegeführung (Hohlweg) droht. Der aktuellen Reduzierung dieses großen Teiches ausschließlich auf die vermeintliche Funktion wiederspräche ihres Erachtens, dass dieser in früheren Zeiten als Bauernteich der ehemaligen Hofschaft Müllinghaus als Schwimmteich und zum Kahnfahren sowie Schlittschuhlaufen genutzt wurde. Es wird weiter ausgeführt, dass dieser Teich von Fledermäusen hoch frequentiert sei und mindesten als Nahrungsquartier diene, wie im Sommer 2010 durchgeführte Messungen dokumentiert hätten. Für Amphibien diene er heute als letztes noch verbliebenes Gewässer des ehemals überregional bedeutsamen Biotops Uhlenbruch. Zudem sei es unverständlich, warum die WSW heute in Zeiten knapper Kassen ohnehin die Errichtung eínes Regenrückhalte-beckens plane, wo die Oberflächenentwässerung bis heute kostenfrei, Dank natürlicher Oberflächenversickerung, erfolge. Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Problematik der Entwässerung und der Umgang mit dem Teich in der Fertighausausstellung sind Gegenstand des Aufstellungsvefahrens zum Bebauungsplan 1136V - Drei Grenzen -. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 8 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 08/06 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift Beate Petersen Anregungen Es wird angemerkt, dass im Bereich der Ausstellung Eigenheim und Garten/Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen) die Vernichtung eines weiteren Teils der hier wichtigen Verbund-Biotopstruktur droht, die noch aus Relikten des ehemaligen Biotops Uhlenbruch bis zur Schmiedestraße besteht und von der hier beheimateten Fauna auch nachweislich genutzt wird. Stellungnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auch die evtl. Vernichtung von Biotopstrukturen ist im Rahmen der Austellung des Bebauungsplanes 1136 V Drei Grenzen - zu behandeln. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Schmiedestraße 71 42279 Wuppertal Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 14.03.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 9 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 08/07 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift Beate Petersen Schmiedestraße 71 42279 Wuppertal Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 14.03.2013 Anregungen Im Bereich Ausstellung Eigenheim und Garten/Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen) drohe nach Auffasuung der Einsprecherin die Vernichtung eines weiteren Teils der hier noch vorhandenen - z.T. über 150 Jahre alten - Altbaum(Buchen…)bestände inklusive - da naturbelassen - wichtigen Totholzvorkommen. Stellungnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der im Rahmen des Bebauungsplanes 1136V - Dreigrenzen - beanspruchte Wald, der Bestandteil des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes Nord ist, ist als Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen festgesetzt bzw. soll als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt werden. Da dieser Bereich bereits im Regionalplan als "Allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt ist, ist die Festsetzung nur temporär. Mit Rechtskraft des Bebaungsplanes 1136 V - Dreigrenzen - tritt der Landschaftsplan mit gegensätzlichen Festsetzungen außer Kraft. Die Bedeutung des in Anspruch zu nehmenden Waldes bzw. die Erstzaufforstung muss daher im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 1136 V - Dreigrenzen behandelt werden. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 10 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 09/01 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Elke und Dirk Brückner Schöllerweg 30 42327 Wuppertal Einsprecher Bürger Einspruchdatum: Anregungen Es wird festgestellt, dass gem. dem Landschaftsplan Blatt C der bestehende Landschaftsschutz südlich des Ortsteils Schöller komplett aufgehoben wird. Hierdurch würde in erheblicher Größenordnung beste landwirtschaftliche Bodenfläche unwiederbringlich vernichtet. Die geplante Errichtung der Halde sei in viel zu geringer Entfernungvon der Ortschaft Schöller bzw. den bestehenden Grundstücksgrenzen geplant. Hiermit seien erhebliche Staubemmissionen und damit gesundheitliche Beeinträchtigung für die Anwohner verbunden. Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Errichtung der Halde südlich der Ortslage Schöller war Gegenstand eines Planfest-stellungsverfahrens. In diesem Verfahren wurde u.a. auch die mögliche Staubbelastung der Anwohner untersucht. 13.03.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 11 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 10/01 Anregungen Bezirksvertretung Bedenken werden erhoben gegen die Änderungen im Uellendahl Katernberg Landschaftsplan Wuppertal-Nord. Es handelt sich dabei vor allem um den Teil des Name/Anschrift Golfplatzes (Bahn 3), der sich auf einer Pachtfläche Golfclub Bergisch Land befindet. Das in Frage kommende Gelände wird auch in den nächsten Jahrzehnten als Golfplatz genutzt. Die Einsprecher legen großen Wert darauf, dass sich Siebeneicker Straße 386 an den planungsrechtlichen Gegebenheiten nichts ändert. 42111 Wuppertal Einsprecher Bürger Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 6.1 Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. An den planungsrechtlichen Gegebenheiten wird sich durch den Landschaftsplan nichts ändern. Im Regionalplan, der auch die Funktion eines Landschaftsrahmen-planes hat, ist der Bereich des sog. "Rüssels" als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung dargestellt. Im derzeitig rechtskräftigen Landschaftsplan von 2005 ist dieser Bereich bereits mit einer temporären Erhaltung (Entwicklungsziel 6.1) - bis zur Verwirklichung der Ziele der Bauleitplanung - dargestellt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei der Überarbeitung des Landschaftsplanes wurde festgestellt, dass die darzustellende Fläche mit dem Entwicklungsziel 6.1 größer sein müsste. Nun liegt die genannte Spielbahn innerhalb der Fläche mit dem Entwicklungsziel 6.1. Da die Fläche "Rüssel" nicht im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist, ist eine kurz- und mittelfristige gewerbliche Nutzung nicht zu erwarten. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 12 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 11/01 Bezirksvertretung Es wird Einspruch erhoben gegen die im Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzten geplanten Anpflanzungen zweier Gehölzstreifen als Name/Anschrift Vernetzungs- und Gliederungselement (heckenartige Sven Backhaus Strucktur von mindestens 5 m Breite im Bereich der Hoflagen "Engelshaus", "Jungenholz") bis hin zur Hofstelle des Einsprechers. Durch die Anpflanzungen Stürmannsweg 21 würde eine Bewirtschaftung der zusammenhängenden Flächen erschwert; 42111 Wuppertal darüberhinaus käme es durch Verschattung zu Ernteausfällen. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 09.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.8 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die im Landschaftsplan festgesetzten Gehölzstreifen sind bereits Bestandteil des rechtskräftigen Landschaftsplanes Wuppertal-Nord von 2005. Diese Anpflanzungen wären eine Anreicherung der Landschaft und würden wertvolle Biotopvernetzungselemete darstellen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Festsetzung dieser Landschaftselemente ist als Vorschlag anzusehen. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich nur mit dem Einverständnis der Grundeigentümer. Darstellungs-Nr.: LFDNR 11/02 Bezirksvertretung Es wird beantragt, dass das Naturschutzgebiet im Uellendahl-Katernberg "Hardenberger Bachtal" in ein Landschaftsschutzgebiet "Hardenberger Bachtal" Name/Anschrift umgewandelt wird, da die Flächen beidseits des Sven Backhaus Baches bereits in der Vergangenheit bewirtschaftet wurden. Stürmannsweg 21 42111 Wuppertal Der Anregung wird nicht gefolgt. Das Naturschutzgebiet "Hardenberger Bachtal" ist bereits in dem seit 2005 rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord festgesetzt. Die im Naturschutzgebiet erfolgten landwirtschaftlichen Nutzungen sind konform mit dem Schutzzweck. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 09.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.5 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 13 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 12/01 Bezirksvertretung Gegen die Festsetzung Naturschutzgebiet Uellendahl-Katernberg "Steinberger Bachtal" wird Einspruch eingelegt. Dies wird damit begründet, dass durch eine fortlaufende Name/Anschrift Erholungsinfrastuktur der Nutzungsdruck durch Helga Zimmermann Erholungssuchende im Steinberger Bachtal steigen würde. Die Belastung erfolge durch Wanderer, Sportreibende Bussardweg 43 und Hundeliebhaber, die die Hunde unangeleint im Tal spazieren führen. 45314 Essen Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 11.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Die vorangetriebene Koexistenz von Naturschutz und dem enormen Nutzungsdruck durch Erholungssuchende lässt für den Einsprecher den Status Naturschutzgebiet als ein deutlich zu hoch gestecktes Ziel erscheinen. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Im geplanten Naturschutzgebiet "Steinberger Bachtal" sind Wanderwegemarkierungen als ausschließliche Erholungsinfrastruktureinrichtung vorhanden. Zum Schutz der Naturschutzgebiete gibt es ein Wegegebot. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es liegt in der Natur der Sache, dass Naturschutzgebiete aufgrund ihrer Eigenart und Schönheit als Erholungsgebiete genutzt werden. Diese Nutzung steht nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG dem Schutzzweck nicht entgegen. Darstellungs-Nr.: LFDNR 12/02 Bezirksvertretung Die Einsprecherin verlangt, dass die Uellendahl-Katernberg Pflegemaßnahmen entlang des "Steinberger Baches" durch den Bergisch Rheinischen Wasserverband Name/Anschrift hinsichtlich des Gewässerschutzes auch in Zukunft Helga Zimmermann möglich sein müssen. Der Anregung wird gefolgt. Pflegemaßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung sind in Abstimmung mit den unteren Wasser- und Landschaftsbehörden auch weiterhin möglich. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bussartweg 43 45314 Essen Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 11.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 14 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 12/03 Anregungen Bezirksvertretung Fläche südlich Hoflage Steinberg 1: Die bereits als Uellendahl-Katernberg gesetzlich geschützter Biotop (gem. § 30 BNatSchG) festgesetzte Fläche wird von der Einsprecherin nur als Name/Anschrift Naturschutzgebiet akzeptiert, wenn die Stadt Helga Zimmermann Wuppertal sich vertraglich bereit erklärt, die Fläche für die Dauer der Unterschutzstellung zu pflegen (jährliche Mahd). Bussartweg 43 Darüberhinaus müsse die Überfahrung des "Steinberger Baches" im Rahmen der Bewirtschaftung 45314 Essen möglich sein. Einsprecher Der nördliche Abschluß des geplanten Bürgerin Naturschutzgebietes sollte durch Inaugenscheinnahme überprüft werden. 11.03.2013 Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gerfolgt. Die landwirtschaftliche Nutzung in bisheriger Art und bisherigem Umfang ist auch weiterhin möglich. Das beinhaltet eine Überfahrung des "Steinberger Baches" im Rahmen der Bewirtschaftung. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Inaugenscheinnahme und Überprüfung der nördlichen Abgrenzung des Naturschutzgebietes ist erfolgt. 2.2.11 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 15 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 12/04 Anregungen Bezirksvertretung Grünland südlich von Steinberg 2: Uellendahl-Katernberg Der südlich gelegene Bachlauf ist bereits ein gesetzlich geschützter Biotop. Die bisherige Nutzung Name/Anschrift der Fläche als wilder Verbindungsweg zu der südlich Helga Zimmermann gelegenen Bebauung sollte nach Meinung der Einsprecherin durch entsprechende Maßnahmen unterbunden werden. Diese Maßnahmen würden Bussartweg 43 deutlich begrüßt, da auch gemäß dem Landesforstgesetz das Betreten von Forstkulturen 45314 Essen verboten ist. Einsprecher Die westlich des Bachlaufes gelegene Grünlandfläche Bürgerin diene neben der Landwirtschaft auch der Bewirtschaftung des südlich angrenzenden Waldes. 11.03.2013 Einspruchdatum: Die Nutzung der Wiese im Rahmen der Waldbewirtschaftung muüsse auch weiterhin 2.2.11 Festsetzungs-Nr.: gewährleistet sein, da es keine Alternativen gäbe. Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Durch die Festsetzung des Steinberger Bachtales als Naturschutzgebiet, wird die Erholungsnutzung auf Wege begrenzt, da in Naturschutzgebieten ein Betreten abseits der Wege verboten ist. Das allgemeine Betretungsrecht im Wald gilt hier nicht. Vorhandene illelegal geschaffene Wegestrukturen sollten vom Eigentümer unpassierbar gemacht werden. Solange die Wiese für die Erreichung der Waldflächen mit land-/forstwirtschaftlichen Geräten und Fahrzeugen genutzt wird, ist dem nicht zu wiedersprechen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die angesprochene Grünlandfläche darf nicht durch die Nutzung mit Forstgeräten geschädigt werden; eine ordnungsgemäße Landwirtschaft muss möglich sein. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 16 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 12/05 Bezirksvertretung Die Festsetzung der Waldflächen der Einsprecherin Uellendahl-Katernberg als Natursschutzgebiet wird abgelehnt, da zum einen die Naturschutzwürdigkeit in Frage gestellt wird und Name/Anschrift zum anderen der Wertverlust, da die Waldflächen Helga Zimmermann nicht im Rahmen von Finanzierungen eingesetzt werden könnten. Die Einsprecherin fordert die Stadt Wuppertal auf, nur Bussartweg 43 Waldflächen der öffentlichen Hand als Naturschutzgebiete festzusetzen. 45314 Essen Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 11.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung von Schutzgebieten erfolgt ausschließlich aufgrund fachlicher Beurteilungen und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Nach Rücksprache mit Finanzinstituten bemisst sich die Wertstellung einer Grundstücksfläche nach der tatsächlichen Nutzbarkeit und nicht nach dem jeweiligen Schutzstatus. Darstellungs-Nr.: LFDNR 12/06 Bezirksvertretung Waldfläche östlich Steinberg 2: Uellendahl-Katernberg Der am westlichen Rand der Waldfläche vorbeiführende Bachlauf ist bereits als gesetzlich Name/Anschrift geschützter Biotop (gem. §30 BNatSchG) festgesetzt. Helga Zimmermann Bei der ehemaligen Sturmwurffläche (1990) handelt es sich nach Auffassung der Éinsprecherin um eine Aufforstungsfläche, deren Naturschutzwürdigkeit Bussartweg 43 angezweifelt wird. 45314 Essen Der Anregung wird nicht gefolgt. Die genannte Aufforstungsfläche ist nur Teil des geplanten Naturschutzgebietes. Der Wechsel unterschiedlicher Waldbilder und Entwicklungstufen kennzeichnet die Wertigkeit des Steinberger Bachtals als Naturschutzgebiet. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 11.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 17 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 12/07 Bezirksvertretung Waldfläche südlich von Steinberg 2: Uellendahl-Katernberg Der durch die Privatwaldfläche fließende Bachlauf ist als gesetzlich geschützter Biotop (gem. §30 Name/Anschrift BNatschG) festgesetzt. Der nach einem Einschlag Helga Zimmermann 1991 wieder aufgeforstete Privatwald ist aus Sicht der Einsprecherin nicht naturschutzwürdig. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Ausführungen siehe 12/06. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bussartweg 43 45314 Essen Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 11.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Darstellungs-Nr.: LFDNR 12/08 Bezirksvertretung Waldfläche südöstlich von Frankholzhäuschen: Uellendahl-Katernberg Der am äußersten südlichen Rand der Privatwaldfläche gelegene Bachlauf wurde als Name/Anschrift gesetzlich geschützter Biotop (gem. §30 BNatschG) Helga Zimmermann festgesetzt. Bei diesem Wald handelt es sich um einen mittelalten Eichen- und Buchenbestand der im Bergischen Land häufig vorkommt. Bussartweg 43 Eine Festsetzung als Naturschutzgebiet wird von der Einsprecherin aus diesem Grunde abgelehnt. 45314 Essen Der Anregung wird nicht gefolgt. Ausführungen siehe 12/06. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 11.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 18 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 12/09 Bezirksvertretung Elberfeld-West Name/Anschrift Helga Zimmerman Anregungen Die Einsprecherin erwartet eine vertragliche Lösung im Rahmen von Vertragsnaturschutz, wie in § 3a LG NRW vorgeschlagen. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Vertragsnaturschutz für landwirtschaftliche Flächen auf dem Gebiet der Stadt Wuppertal wird per Ratsbeschluss im Jahre 2015 beendet. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Waldflächen liegen nicht in der Gebietskulisse der Waldförderprogramme. Unbenommen bleibt die Möglichkeit, auf Flächen in Schutzgebieten in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde ein Ökokonto einzurichten. Bussartweg 45314 Essen Einsprecher Bürgerin Einspruchdatum: 11.03.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 19 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 13/01 Anregungen Bezirksvertretung Die Einsprecher begrüßen die grundsätzliche Uellendahl-Katernberg Ausrichtung des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord hinsichtlich der Natur- und Landschaftsschutzaspekte. Name/Anschrift Die in der Entwicklungskarte für den Bereich "Kleine Bürgerinitiative "Kleine Höhe" Höhe" mit 6 und 6.1 gekennzeichneten Änderungen werden jedoch vollumfänglich abgelehnt, da wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt Schönefelder Weg 31 worden seien. 42111 Wuppertal Begründet wird dies mit fehlender Umweltverträglichkeit von geplanten Vorhaben, die Einsprecher nicht ausreichende Berücksichtigung der Gewässer Bürger auf der "Kleinen Höhe" in bisherigen Planungen sowie die Bedeutung der "Kleinen Höhe" für den 08.03.2013 Einspruchdatum: Landschaftsschutz und den Freiflächenverbund. Als Kompromiss wird die "Kleine Höhe" als Standort Festsetzungs-Nr.: für die Windenergienutzung akzeptiert. 6 6.1 Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die in der Entwicklungskarte zum Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsziele 6 und 6.1 beruhen auf Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan bzw. dem Regionalplan. Auf Flächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind, darf sich der Landschaftsplan mit Festsetzungen nur erstrecken, wenn das Entwicklungsziel 6 temporäre Erhaltung - dargestellt wird. Das gleiche gilt für Bereiche für die bauliche Nutzung, die zwar nicht im Flächennutzungsplan aber im Regionalplan dargestellt sind. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Erörterung der Umweltverträglichkeit der Planungen auf der "Kleinen Höhe" erfolgt im entsprechenden Verfahren. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 20 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 14/01 Bezirksvertretung Es wird festgestellt, dass das werkseigene Uellendahl-Katernberg Regenwasserrückhaltebecken, in das das aus dem Betriebsgelände anfallende Oberflächenwasser Name/Anschrift eingeleitet wird und vor der Abgabe an den Brucher Bayer Real Estate GmbH Bach beprobt wird, in einem Naturschutzgebiet liegen soll. Die Nutzung und ggf. bauliche Veränderung oder Hauptstraße 119 Vergrößerung müssten weiterhin möglich sein. Außerdem müsse das Becken zu Wartungs- und 51373 Leverkusen Kontrollzwecken jederzeit zugänglich sein und bei Bedarf auch außerhalb bestehender Wege begangen Einsprecher bzw. mit Baufahrzeugen befahren werden können. Firma Einspruchdatum: 09.04.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.12 Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Im Landschaftsplanentwurf steht unter der Überschrift "im Naturschutzgebiet ist erlaubt: Die Unterhaltung bestehender Ver- und Entsorgungseinrichtungen,...sowie ihre Änderung, soweit eine solche Änderung dem Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal als unter Landschaftsbehörde vorgher angezeigt wird und dieser nicht innerhalb eines Monats dagegen Bedenken erhebt." Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: LFDNR 14/02 Bezirksvertretung Die Einsprecherin stellt fest, dass der Werkszaun Uellendahl-Katernberg (Stabgitterzaun mit aufgesetzter Stacheldrahtrolle) unmittelbar auf der Naturschutzgebietsgrenze grenzt. Name/Anschrift Es müsste deshalb auch weiterhin möglich sein, den Bayer Real Estate GmbH Zaun ggf. auch von außerhalb zu warten und zu verändern. Das Aufstellen zusätzlicher Sicherheitsinfrataruktur Hauptstraße 119 müsste hier weiterhin möglich sein, genau so wie das Freischneiden eine Abstandsbereiches zum Zaunes. 51373 Leverkusen Der Anregung wird gefolgt. Die Unterhaltung und Begehung des Werkszaunes ist auch weiterhin möglich. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Zu Kontroll- und Sicherungszwecken oder im Einzelfall müsste das externe Zaunumfeld auch von Sicherheitskräften des Forschungszentrums (außerhalb der Wege) begangen werden können. Einsprecher Firma Einspruchdatum: 09.04.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.12 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 21 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 14/03 Bezirksvertretung Da durch den operativen Betrieb im Uellendahl-Katernberg Forschungszentrum diverse Geräusche verursacht werden, könnten wildlebende Tierarten im Name/Anschrift angrenzenden Naturschutzgebiet gestört werden. Vor Bayer Real Estate GmbH diesem Hintergrund darf es nach Auffassung der Einsprecherin zu keiner Einschränkung des operativen Betriebes des Forschungszentrums Hauptstraße 119 kommen. 51373 Leverkusen Stellungnahme Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Für rechtmäßig bestehende Nutzungen macht der Landschaftsplan keine Einschränkungen. Einsprecher Firma Einspruchdatum: 09.04.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.12 Darstellungs-Nr.: LFDNR 14/04 Bezirksvertretung Für das Forschungszentrum besteht geltendes Uellendahl-Katernberg Baurecht (B-Plan Nr.621). Es wird davon ausgegangen, dass dieses von der Existenz des Name/Anschrift direkt angrenzenden Naturschutzgebietes und den Bayer Real Estate GmbH zugehörigen Festsetzungen in keiner Weise tangiert wird. Hierbei wird besonders auf geplante Neubauvorhaben und eine Erweiterung des Hauptstraße 119 bestehenden Heizkraftwerks hingewiesen. Die Bedenken beziehen sich auch auf die 51373 Leverkusen Landschaftsschutzbereiche im Werksumfeld (im Bereich der B-Pläne Nr. 806 und 856). Einsprecher Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 621 werden durch die Festsetzung des Naturschutzgebietes nicht berührt. Das gleiche gilt auch für die Bebauungspläne Nr. 806 und 856, die ebenfalls aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans ausgegrenzt sind. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Firma Einspruchdatum: 09.04.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.12 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 22 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 14/05 Bezirksvertretung Von der Einsprecherin wird vorgeschlagen, die Uellendahl-Katernberg südliche Abgrenzung des Naturschutzgebietes so zu verschieben, dass das Regenrückhaltebecken aus Name/Anschrift dem Geltungsbereich des Naturschutzgebietes Bayer Real Estate GmbH ausgeklammert wird und generell entlang des Werkszaunes eine angemessen breite Abstandszone (ggf. 5 m-Zone) definiert wird, die den "Betrieb des Hauptstraße 119 Zaunes" vereinfacht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bayer-Pharma51373 Leverkusen Forschungszentrum am Aprather Weg mit seinen 1300 Arbeitsplätzen einen wesentlichen Einsprecher Wirtschaftsfaktor für die Stadt Wuppertal darstelle. Firma Der Standort mit seiner naturräumlich schönen Lage, wäre seinerzeit auch ein wesentlicher Faktor bei der 09.04.2013 Einspruchdatum: Geländeauswahl. Es wird zu bedenken gegeben, dass die umgebende Natur über das Firmeninteresse 2.2.12 Festsetzungs-Nr.: hinaus keine so stark reglementierende Auswirkung haben dürfe, dass das operative Geschäft und auch Darstellungs-Nr.: die Entwicklungsmöglichkeiten in irgendeiner Weise negativ beeinträchtigt werden könnten. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Das Regenrückhaltebecken bleibt Bestandteil des Naturschutzgebietes. Die Errichtung der geplanten Zuleitung aus dem Bebauungsplangebiet "Am Rohm 2" bleibt von den Verboten des Landschafrtsplanes unberührt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Unterhaltung des Werkszaunes ist im Naturschutzgebiet auch weiterhin möglich. Es wird ein Gespräch vor Ort - ggf. zusammen mit dem Bergisch Rheinischen Wasserverband angeboten. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 23 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 15/01 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher kritisiert die Situation rund um das Gewerbegebiet "Simonshöfchen". So wird beanstandet, dass am nördlichen Rand die Grundstücke bis in das angrenzende Waldgebiet Osterholz verkauft wurden, so dass sich die jeweiligen Zäune im Wald befinden, was zu erheblichen Nachbarschaftsproblemen führt. Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Der Einsprecher weist darauf hin, dass die Trasse der ehem. geplanten BAB A 31 als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt würde, obwohl die Erschließung bereits erstellt wurde. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Privatrechtliche Grundstücksangelegenheiten sind nicht Bestandteil des Landschafts-planverfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 15/02 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Die Festsetzung steht der Tatsache nicht entgegen, dass die BAB A 31 nicht realisiert wird. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 24 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 15/03 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Anregungen Stellungnahme Westlich der Hofstelle des Einsprechers wird die ca. 14 ha große Ackerfläche von der Stadtgrenze zur Stadt Haan geteilt. Der Einsprecher kritisiert, dass das Landschafts-schutzgebiet nur auf Wuppertaler Stadtgebiet festgesetzt würde. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Der Einsprecher kritisiert die neue Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes am östlichen Rand des Simonshöfchens hin zur Wohnbebauung. Diese würde sehr engmaschig bis direkt ins Gewerbegebiet erweitert. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Die Darstellungen im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Gebietsentwicklungsplan - GEP 99) sind für den Bereich der Stadt Haan abweichend von denen für die Stadt Wuppertal. Die hier angesprochenen Ackerflächen sind Bestandteil der schützenswerten Landschaft. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 15/04 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Das Landschaftsschutzgebiet reicht nur bis an das Gewerbegebiet. Die Festsetzung erfolgt zur Sicherung einer wichtigen Freiraumverbindung. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 25 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 15/05 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 25.04.2013 Anregungen Es wird angemerkt, dass entlang des Krutscheider Baches unterhalb der Hofstelle eine Anreicherung mit Strukturelementen geplant sei. In den Krutscheider Bach entwässert laut dem Einsprecher 400 ha Siedlungs- und Industriefläche im Vohwinkler Westen inklusive der BAB A 46. Diese Situation führe seit der Verrohrung 1975 zu großen Erosionsschäden am Krutscheider Bach und den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, da bis heute für den Teil südlich der Eisenbahnstrecke keine Wasserrückhaltung vorhanden sei. Das bereits fertiggestellte, aufwendige Regenrückhaltebecken auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof "VohRang" für den südlichen Teil ist nicht angeschlossen und sei deshalb ohne Funktion. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Im Zuge der Umsetzung der Planung zum Gewerbegebiet VohRang wird das RRB in Betrieb genommen, die Entwässerungssituation bereinigt und die Rückhaltung gewährleistet. Eine Anreicherung ist nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Nach Meinung des Einsprechers sollte vorrangig erst an einer Wasserrückhaltung gearbeitet werden, um die weiterhin stattfindenden gravierenden Schäden an seinen Betriebsflächen abzumildern bzw. zu vermeiden. Da sich im Krutscheider Bachtal heute schon ein abwechslungsreiches Bild mit Grünland, Acker, Mischwald sowie gewässerbegleitendem Bewuchs inkl. Uferrandstreifen darstellt, könne von einer Anreicherung Abstand genommen werden. Es wird vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße, jährliche Gewässerpflege durch den BRW auch nach den Aussagen im vorliegenden Planentwurf erfolgen wird. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 26 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 15/06 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 25.04.2013 Anregungen Der Einsprecher kritisiert, dass im Textteil für die landwirtschaftlichen Flächen im NSG und zum Teil LSG die Nutzung in jetziger Art und Umfang festgelegt wird. Dies stelle nicht nur eine massive Beschränkung der Bewirtschaftung dar, sondern würde auch seine Fachkenntnisse als vollausgebildeter Landwirt in Frage stellen. Seiner Meinung nach müssen Landwirte auch in Zukunft die Flexibilität haben, Produktionsverfahren sowie Fruchtarten an den sich ändernden Markt bzw. die Nachfrage des Verbrauchers anpassen zu können. Nur so sei eine Produktion von Lebensmitteln in der Region möglich. Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. In Naturschutzgebieten bleibt die Formulierung bestehen. In Landschaftsschutzgebieten wird es keine Einschränkungen geben. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Nach Meinung des Einsprechers wäre es nicht Aufgabe des Landschaftsplanes, existenziell notwendige Entscheidungen der landwirtschaftlichen Unternehmer über mögliche Änderungen z.B. angebauten Fruchtarten zu reglementieren. Auf industriell genutzten Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord kämen solche Instrumente auch nicht zum Einsatz. Deshalb fordert der Einsprecher, diesen Inhalt zu streichen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 27 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR Bezirksvertretung Der Einsprecher weist für die Gebiete Schöller Hahnenfurth, Aprath-Steinberg und "Kleine Höhe" auf 15/07 Vohwinkel Uellendahl Katernberg "ausgiebige" Ausweisungen von NSG und Name/Anschrift geschützten Landschaftsbestandteilen hin, die im Karl Bröcker Landschaftsplan geplant sind. In diesen Gebieten, in denen der Einsprecher ebenfalls Flächen bewirtschaftet, sei die landwirtschaftliche Nutzung Gruitener Straße 308 mehr als eingeschränkt. Außerdem kämen zu diesen NSG - Flächen, welche sich nicht flächig, sondern 42327 Wuppertal zeilenartig darstellen würden, eventuelle Suchräume bzw. Umgebungsschutz noch hinzu. Dadurch würde Einsprecher sich die Fläche mit NSG-Charakter um ein Landwirt erhebliches Maß erweitern, was aber in der Karte nicht zu erkennen sei. 25.04.2013 Einspruchdatum: Durch diese netzartige NSG-Ausweisung und Festsetzungs-Nr.: Umgebungsfläche würde in der Summe ein Großteil der umliegenden Fächen tangiert und es blieben nur Darstellungs-Nr.: sehr wenig zusammenhängende Fläche ohne NSGähnliche Auflagen noch übrig. Nach Auffassung des Einsprechers sei durch diese Situation ein ständiges Konfliktpotential vorhersehbar, aber nicht nötig. Es wäre sener Meinung nach deshalb sinnvoller, NSG da zu platzieren, wo auch schutzwürdige Bestandteile vorhanden sind und nicht durch zeilenartige Anlegung möglichst viele Gebiete anzuschneiden, in denen gar keine Schutzwüdigkeit gegeben ist. Deshalb sei der ursprüngliche Grund für die NSGAusweisung an vielen Stellen deutlich in Frage zu stellen. Stellungnahme Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Bei den Schutzgebietsfestsetzungen handelt es sich nicht um "Suchräume". Die Abgrenzung der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete ist eindeutig. Sie erfolgt auf der Grundlage und Feststellung der LANUV (§ 30 Biotope). Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 28 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 15/08 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Der Einsprecher weist auf den Umstand hin, dass sich viele sogenannte § 62er Sonderbiotope (heute § 30 BNatSchG) in den Betriebsflächen befinden oder die Landwirtschaft würde davon unmittelbar betroffen. Die naturschutzähnlichen zeilenartigen Festsetzungen fänden sich unverständlicherweise nicht im L-Plan wieder. Diese führten dennoch mit z.T. erheblichen Bewirtschaftungsauflagen zu deutlichen Behinderungen, z.B. Durchfahrtverbot im Wald und bei Grünland. Der Einsprecher stellt die Frage, wer eine eventuelle Abzäunung und andere Erschwernisse bezahlen wird? Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft bleibt davon unberührt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 29 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 15/09 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Der Einsprecher geht davon aus, dass das beim letzten Verfahren umfassend abgestimmte"Hofstellenkataster" weiterhin auch für seinen Betreieb Bestand hat, um die Weiterentwicklung am Standort nicht zu unterbinden. Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen 25.04.2013 Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 30 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 15/10 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Anregungen Stellungnahme Es wird darauf hingewiesen, dass zumindest in Teilgebieten veraltetes Kartenmaterial verwendet wurde, welches die aktuelle Situation auch aufgrund von Inanspruchnahme von weiteren landwirtschaftlichen Flächen für Abbau - und Baumaßnahmen jeglicher Art nicht zeitnah darstellt. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Der Einsprecher erwartet, dass die Landschaftsbehörde auch in einer Großstadt das Ziel hat, zukunftswillige und -fähige Landwirstachaftsbetriebe auf Grundlage der anerkannten guten fachlichen Praxis zu erhalten und in Ihrer Entwicklung zu fördern zumal eine jetzt schon struktur- und abwechslegungsreiche Kulturlandschaft als Nebenprodukt bei der ortsnahen Nahrungsmittelproduktion der Bevölkerung zur Verfügung steht und gepflegt wird. Der Anregung wird gefolgt. Grundlage ist die jeweils aktuellste Datenund Kartengrundlage des Katatsteramtes. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Gruitener 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 15/11 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Karl Bröcker Gruitener Straße 308 42327 Wuppertal Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 25.04.2013 Die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft ist weiterhin möglich. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Nach Einschätzung des Einsprechers würde der vorliegende Plan dagegen den Eindruck erwecken, daß durch kleinteilige Ausweisung und in Teilen nicht nachvollziehbare Regelemetierung die zukünfztige Land - und Waldbewirstschaftung deutlich erschwert würde und eine notwendige Flexibilität vermisst wird. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 31 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 16/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft a.V. Steinberg 2 42113 Wuppertal Nach Auffassung der Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal ist das Ergebis der bestehenden Waldstrukturen das Produkt einer zeitintensiven und mit viel Weitsicht verbundenen Bewirtschaftung durch die Waldeigentümer. Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Forstverwaltung der Stadt Wuppertal. Die fachliche Beratung sowie die Einhaltung der allgemeinen forstwirtschaftlichen Grundsätze seien so gewährleistet. Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Unterschutzstellung folgt Erhebungen, Kartierungen und Feststellungen der LANUV (§ 30 BNatSchG). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einer zusätzlichen Unterschutzstellung bedarf es nach Ansicht der Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal nicht. Einsprecher FBG Einspruchdatum: Anregungen 14.03.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 32 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 16/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft a.V. Steinberg 2 42113 Wuppertal Einsprecher FBG Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 14.03.2013 Anregungen Stellungnahme Teilweise ist beabsichtigt, Aufforstungen, welche vor ca. 20 jahren angepflanzt wurden, unter Schutz zu stellen. Die ökologische Besonderheit dieser Flächen stellt die Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal ausdrücklich in Frage. Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Als Einschränkung würde der geplante Naturschutz vorsehen, in Zukunft bei der Aufforstung ausschließlich heimische Baumarten zu verwenden und die Anlage von Forstwegen zu verbieten. Das würde u.a. die Bestockung mit Nadelbäumen ausschließen. Gerade diese Baumarten würden aber dem Waldeigentümer aufgrund ihrer relativ kurzen Umtriebszeiten eine rentable Bewirtschaftung seiner Flächen erlauben. Waldflächen sind für Waldeigentümer Produktionsstandorte. Es sollte, wie schon bereits für die Landwirtschaft bei Ackerland geschehen, eine Lösung gefunden werden, die Privatwald auf Wuppertaler Stadtgebiet bei der Unterschutzstellung von Flächen mit dem Status Naturschutz ausnimmt. Die forstlichen Festsetzungen werden nach Maßgabe des Landesbetriebes Wald und Holz vorgenommen. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist weiterhin möglich. Eine differenzierte Altersstruktur in den forstlichen Beständen steht einer Unterschutzstellung nicht entgegen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die im Änderungsverfahren vorgesehen Restriktionen bezüglich der forstlichen Bewirtschaftung nach geltendem Forstgesetz seien für die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft nicht hinnehmbar und bedeuteten erhebliche Einschränkungen einer kostendeckenden und wirtschaftlichen Bewirtschaftung der Privatwälder. Diese Restriktionen werden heute und in Zukunft von der Forstbetriebsgemeinschaft abgelehnt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 33 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 16/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal a.V. Steinberg 2 42113 Wuppertal Einsprecher FBG Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 14.03.2013 Anregungen Der Einsprecherin fällt auf, dass nicht z. B. zusammenhängende schutzwürdige Flächen als Naturschutzgebiet vorgesehen sind, sondern die Ausweisung von Naturschutz sich z. B. entlang von Wasserläufen orientiert. Demnach komme es zu einer Vernetzung von solchen Gebieten. Käme dann noch ein eventueller Suchraum dazu, würden nur noch sehr wenige Flächen übrig bleiben, welche nicht Naturschutzstatus hätten bzw. davon tangiert würden. Gleiches gälte für schon zahlreiche bestehende sogenannte § 30 Biotope (früher § 62er Biotope), welche sich ebenfalls zeilenartig auch besonders in waldbaulich genutzten Gebieten befinden. Stellungnahme Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Die Festsetzung von Naturschutzgebieten erfolgt auf der Grundlage und den Feststellungen durch das LANUV (§ 30 BNatSchG). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine kostendeckende Bewirtschaftung und die damit verbundene Erhaltung eines intakten Waldes könnte unter diesen Voraussetzungen nicht mehr erfolgen. Die Forstbetriebsgemeinschaft ist der Auffassung, dass dieses auch nicht im Sinne des Bürgers sein könne. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 34 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 16/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Wuppertal Forstbetiebsgemeinschaft a. V. Forstbetriebsgemeinschaft a.V Steinberg 2 42113 Wuppertal Einsprecher FBG Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 14.03.2013 Anregungen Die Einsprecherin führt aus, dass der Bedarf an Holz stetig steige. Die Deckung erfolge zurzeit noch zu großen Teilen durch Importe. Die Waldflächen tragen zur Produktion von nachwachsenden Rohstoffen bei. Die Bedeutung von Holz als nachwachsenden Rohstoff sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen und würde weiter steigen. Stellungnahme Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Die forstlichen Festsetzungen werden nach Maßgabe des Landesbetriebes Wald und Holz vorgenommen. Die Wertbemessung der Forstflächen ist nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder geschähe Generationen übergreifend. Zwischen Pflanzung, Pflege der Kulturen bis hin zur Ernte der ausgewachsenen Bäume lägen zwei, nicht selten drei und mehr Generationen. Demnach sein ein enormer Aufwand notwendig, um auf den Flächen Erträge erzielen zu können. Die zunehmend auftretenden Unwelterereignnisse führten für den Waldbesitzer zu weiteren Erschwernissen seiner Arbeit. Waldbestände im mittleren Alter würden geschädigt oder vernichtet und der Ertrag so zusätzlich gemindert. Ebenso führten stetig steigende Betriebskosten bei der Waldarbeit zu weiteren Unkosten. Nach Auffassung der Einsprecherin bedeute eine Unterschutzstellung des Privatwaldes mit dem Status Naturschutz im Gegensatz zum Status Landschaftsschutz eine zusätzliche Wertminderung der Flächen und führe somit zu einem erheblichen Verlust bei den Waldbesitzern. Es sei hinlänglich bekannt, dass Wälder mit dem Schutzstatus Naturschutz von Banken als Sicherheiten nur in geringem Umfang anerkannt würden. Investitionen in für die Bewirtschaftung notwendige Maschinen sowie die Entlohnung von Arbeitskräften würden so zusätzlich erschwert. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 35 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 16/05 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft a.V. Steinberg 42113 Wuppertal Einsprecher FBG Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 14.03.2013 Anregungen Die Einsprecherin weit auf den Umstand hin, dass der Wald der Bevölkerung bis auf wenige Ausnahmen jederzeit zugänglich sei und zur Erholung genutzt werden dürfte. Ein ausgedehntes Wanderwegenetz leite die Bürger in die Wälder in und um Wuppertal. Dies führe zu Einschränkungen bei der Jagd und Holzfällungen. Wege sind durch den Waldeigentümer bereit und instand zu halten. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat der Waldeigentümer für Sicherheit auf Wegen im Wald zu sorgen. Diese Leistungen würden vom Waldbesitzer für die Allgemeinheit kostenfrei erbracht. Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Verkehrssicherungspflicht des Grundbesitzers verändert sich durch die Naturschutzgebietsfestsetzung nicht. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Unterschutzstellung mit dem Status Naturschutz zum Wohle der Allgemeinheit solle wiederum ohne finanziellen Ausgleich vom Eigentümer erbracht werden. An dieser Stelle stellt sich für die Einsprecherin ernstlich die Frage nach dem Mehrwert der Unterschutzstellung für den einzelnen Waldeigentümer. Eventuelle vertragliche Lösungen auf freiwilliger Basis, verbunden mit finanziellen Ausgleich für den Waldbesitzer, würden nicht gesucht. Die Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal fordert die Stadt Wuppertal auf, Naturschutz im Wald der öffentlichen Hand zu praktizieren. Diese Flächen würden Bürgereigentum darstellen und könnten zum Wohle der Allgemeinheit für den Einzelnen kostenfrei mit Schutzzielen belegt werden. Die Forstbetriebsgemeinschaft a. v. Wuppertal lehnt aus den o.g. Gründen die Unterschutzstellung das Privatwaldes mit dem Status Naturschutz ausdrücklich ab. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 36 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Bei Überprüfung der ausgelegten Lanndschaftsplanunterlagen kommt der Einsprecher zu dem Schluss, dass angeblich teilweise veraltetes Kartenmaterial im Landschaftsplan Wuppertal verwandt würde. Zum Teil seien neueste Entwicklungen aufgenommen; zum Teil wären jedoch neue Bauanlagen nicht vorhanden. Mittlerweile nicht mehr existierende Bauanlagen seien noch eingezeichnet. Dies gelte gleichmaßen für nicht mehr existierende oder mittlerweile geänderte Nutzungen. Stellungnahme Dem Bedenken wird nicht gefolgt. Grundlage ist die jeweils aktuellste Datenund Kartengrundlage des Katasteramtes. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 37 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Sämtliche Nutzflächen - so der Eindruck des Einsprechers - würden letzten Endes mit dem Plangebiet überzogen. So befänden sich jetzt beispielsweise in kleinsten Lücken ebenfalls neue Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete. Hier stelle sich die Frage der Sinnhaftigkeit. Dadurch würde vielen Eigentümern die Möglichkeit genommen, diese Flächen ggfs. anderweitig sinnvoll zu nutzen, ohne dass naturschutzfachliche Beeinträchtigungen bestehen würden. Vielmehr würde dadurch die Möglichkeit abgeschnitten, stillliegendes Kapital gegebenenfalls anderweitig zu nutzen. Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan. Der Geltungsbereich ist im § 16 Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Dem Einsprecher ist kein Landschaftsplan bekannt, der so engmaschig und in Einzelheiten differenziert den Siedlungsraum umfassen würde, so dass damit praktisch fast jeder einzelne Quadratmeter durch den Landschaftsplan abgedeckt wird. Dadurch wäre letzten Endes sowohl für den einzelnen Bürger - erst recht für die Landwirtschaft - und auch für die Stadt Wuppertal nicht mehr die geringste Möglichkeit zur Entwicklung gegeben, ohne dass eine entsprechende Freigabe durch die untere Landschaftsbehörde der Stadt Wuppertal erfolgen würde. Auch für die Stadt Wuppertal seien solche Ausweisungen nach unserem Dafürhalten des Einsprechers aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Dadurch würde letzten Endes der Stadt Wuppertal in vielen Bereichen die Möglichkeit genommen, unabhängig und frei von irgendwelchen Festsetzungen zukünftig planen und ausweisen können. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 38 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher führt als Beispiel der nicht nachvollziehbaren Ausweisung "…bis in die letzten Grenzen des Plangebietes heranreichend bis an die Bebauung…" den Bereich südöstlich Schöller an. Dort würde bis an die Grenzen der Hausgärten hinein eine Schutzgebietsausweisung vorgenommen. Der Anregung wird gefolgt. Mit Hinweis auf die rechtliche Änderung, dass Landschaftspläne keine Pflichtaufgabe mehr seien, ist es für den Einsprecher unverständlich, wieso "…mit sehr hohem finanziellen und personellen Aufwand dieser kleinteilige und im Übermass reglementierende Landschaftsplanentwurf Wuppertal-Nord bei der überaus angespannten finanziellen Lage der Stadt Wuppertal aufgestellt wird." Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Landschaftsschutzgebietsfestsetzung südöstlich Schöller wird im Änderungsverfahren aufgehoben. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Rat der Stadt Wuppertal hat sich im Rahmen des Beitrittsbeschlusses zum Landschaftsplan Wuppertal-Nord gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf verpflichtet, den von dort im Genehmigungsverfahren gemachten Auflagen zu folgen. Diese werden nunmehr im Änderungsverfahren umgesetzt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 39 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/05 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Der Einsprecher begrüßt, dass Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen in einfache Landschaftsschutzgebiete zurückgeführt wurden. Negativ wird angemerkt, dass von diesen ehemaligen Landschaftsschutzgebieten mit besonderen Festsetzungen 86 ha als geschützte Landschaftsbestandteile und ca. 50 ha neu als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Dadurch, dass geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete adernmäßig über die Flächen ausgedehnt würden, erfolge somit ein sie umgebender Suchraum auf die angrenzende Fläche. Weiterhin wird kritisiert, dass durch die adernartige Ausweisung von Naturschutzgebieten auch die historisch bedingt an Gewässer liegenden Hofstellen beienträchtigt würden. Dies sind die Betriebe im Brucher Bachtal, Aprath und in den Tälern rund um den Dönberg. Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Entgegen den Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Genehmigungsverfahren, dass alle "Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu überführen seien, werden, wie vom Einsprecher festgestellt, diese meisten als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Bei den Festsetzungen im Landschaftsplan handelt e sich entgegen dem Regionalplan nicht um Suchräume, sondern um eindeutig umgrenzte Schutzgebiete. Bezüglich der Hofstellen wird auf die Ausführungen zum Hofstellenkataster in Nr. 17/08 verwiesen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 40 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/06 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Anregungen Stellungnahme Die Ausweisung gewisser Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete wird vom Einsprecher fachlich in Frage gestellt. Durch die im Landschaftsplanentwurf derzeit enthaltenen Ausweisungen drohe eine "museumsartige" Landwirtschaft. Es wird die Vermutung geäußert, dass es sich bei der Ausweisung der Naturschutzgebiete nicht um fachlich bedingte Ausweisungen, sondern um eine strategische Ausweisung handelt. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Es wird angeregt, dass für den Fall der Ausweisung von Naturschutzgebieten, den betroffenen Eigentümern/Bewirtschaftern ermöglicht wird, die zusätzliche Aufwertung ihrer Flächen mit Ökokonten zu belegen und somit als Ökopunkte gutschreiben zu lassen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Ausweisung von Schutzgebieten erfolgt ausschließlich aufgrund fachlicher Beurteilungen und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/07 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Die Schutzausweisung selbst führt zu keiner Aufwertung im Sinne eines Ökokontos. Unbenommen bleibt die Möglichkeit, auf Flächen in Schutzgebieten in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde ein Ökokonto einzurichten. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 41 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/08 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Es wird angeregt, dass das vorliegende bereits abgestimmte Hofstellenkataster für den Bereich Wuppertal-Nord nachrichtlich in den Landschaftsplan Wuppertal-Nord übernommen werden soll. Aufgrund der Ausweisung der Hofstellen im Hofstellenkataster sei der Bestand und die Entwicklung der Hofstellen gesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht hinnehmbar sei, dass Naturschutzgebiete bis an die Hofstellen heran reichen. Dies würde auch für die Fälle gelten, in denen Naturschutzgebiete an eine Hofstelle heran- oder sogar hereinreichen, die mit dem Hofstellenkataster erfasst sind. Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. In den Fällen, wo die Naturschutzgebiete an bzw. in die Hofstellen hineinreichen erfolgte eine Überprüfung der Abgrenzung. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 42 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/09 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Es wird gefordert, dass es den landwirtschaftlichen Betrieben und den einzelnen Bewirtschaftern möglich bleiben muß, sich an die aktuellen Marktverhältnisse anzupassen und sich bei Vergrößerung des Betriebes auch erweitern zu können. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird Jeder einzelne Betriebsinhaber habe dieses Recht, so grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Die untere der Einsprecher. Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb wird durch Artikel 14 Grundgesetz vor Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Eingriffen geschützt, die den Betrieb in seiner Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, Substanz betreffen und den Betriebsorganismus insbesondere für geschützte Flächen. angreifen. Mit dem Hofstellenkataster wurden Bei den Entwicklungsmöglichkeiten der gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche landwirtschaftlichen Betriebe müsse auch eine Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe bauliche Erweiterung der Betriebe möglich sein. Hier abgestimmt, die bei einer Realisierung ist im Rahmen der Privilegierung der Landwirtschaft grundsätzlich dem Schutzzweck nicht eine bauliche Entwicklung insofern aufrecht zu entgegen stehen. erhalten, so der Einsprecher, als dass die Fachbehörde Landwirtschaftskammer NRW in Eine aktualisierte Anpassung an geänderte baurechtlicher Hinsicht einer baulichen Rahmenbedingungen und betriebliche Entwicklung/Erweiterung zustimmt. Insofern sei eine Erfordernisse ist nur möglich, wenn das solche Vorgehensweise derjenigen vorzuziehen, die Hofstellenkataster nicht Bestandteil des nunmehr durch den Landschaftsplanentwurf Landschaftsplanes wird. Wuppertal-Nord vorgenommen werden soll. Sollten somit solche Vorhaben durch die Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landwirtschaftskammer NRW genehmigt werden, Landschaftsplan geführt und aktualisiert. wäre eine weitere Genehmigung durch die untere Ein entsprechender Hinweis wird in die Landschaftsbehörde entbehrlich. Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 43 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/10 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Dadurch, dass Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete bis an landwirtschaftliche Hofstellen heran reichen, so der Einsprecher, teilweise sogar die Hofgrenzen überschritten würden, käme es aufgrund der Umsetzung der durch die textlichen Festsetzungen einhergehenden Ge- und Verbote zu Existenzgefährdungen der landwirtschaftlichen Betriebe. Aufgrund vielfältiger Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe erfordere eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung eine Ausgrenzung aus den Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen mit entsprechend großen Ausweichflächen um die Hofstellen herum. Diese Umgebungsbereiche seien nach Meinung des Einsprechers auch als Erweiterungsmöglichkeiten für die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe existenznotwendig. Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In den Fällen, wo die Naturschutzgebiete an bzw. in die Hofstellen hineinreichen erfolgte eine Überprüfung der Abgrenzung. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 44 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/11 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Die Formulierung in den Festsetzungsteilen zu den Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen, dass die "ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung", wie sie in § 17 Bundesbodenschutzgesetz und § 5 Bundesnaturschutzgesetz definiert ist "… in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang…" erlaubt, wird vom Einsprecher abgelehnt. Aus Sicht der Landwirtschaft sollte jedoch eine Änderung dahingehend erfolgen, dass eine landwirtschaftliche Nutzung nach ordnungsgemäßer Landwirtschaft möglich ist. Daher sollten Entwicklungen der Landwirtschaft nicht von Abstimmungen mit der unteren Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis - welche durch verschiedene Gesetze und Verordnungen der Landwirtschaft zwingend auferlegt ist- sei eine naturschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sichergestellt. Dies wäre somit nicht durch weitere Festsetzungen des Landschaftsplanes erforderlich. Die gute fachliche Praxis sei mittlerweile völlig glasklar formuliert nach den zuvor genannten Gesetzmäßigkeiten (EU-, Bundes- und Landesvorschriften). Eine weitere Reglementierung durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord wird vom Einsprecher somit abgelehnt. Weiterhin müsse es den landwirtschaftlichen Betrieben möglich bleiben, auf beispielsweise geänderte Marktverhältnisse individuell reagieren zu können. Dies bedeutet auch, dass man die Bewirtschaftung umstellt. Solange dies im Rahmen der guten fachlichen Praxis erfolgt, sei dem Gedanken des Flächenschutzes hinreichend Genüge getan. Grundsätzlich führe eine Überreglementierung der landwirtschaftlichen Betriebe, wodurch die freie Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. In Naturschutzgebieten bleibt die Formulierung bestehen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In Landschaftsschutzgebieten wird es keine Einschränkungen der derzeitigen Nutzungen geben. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 45 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag unternehmerische Entscheidung übermäßig eingeengt wird, letzten Endes dazu, dass nicht mehr individuell und flexibel gewirtschaftet werden könnte. Dies würde zwangsläufig zu betriebswirtschaftlichen Einbußen führen. LFDNR 17/12 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Sowohl in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten als auch in geschützten Landschaftsbestandteilen muss nach Meinung des Einsprechers die Weiterentwicklung von Landwirtschaft zukünftig möglich bleiben. So müsste beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten auch zukünftig ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich bleiben. Dies müsste insbesondere in den Fällen und auf den Flächen gelten, auf denen vorher jahrelang Vertragsnaturschutz betrieben wurde. Die Landwirtschaft habe den Vertragsnaturschutz im Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung vorgenommen. 02.05.2013 Den Bedenken wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 46 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/13 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Grundsätzlich fordert die Lanwirtschaft, dass sämtliche intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen nicht in Naturschutzgebiete oder in geschützte Landschaftsbestandteile aufgenommen werden und auch nicht unter Landschaftsschutz gestellt werden dürfen, so lange der derzeitige Entwurf des Landschaftsplanes wie vorliegend erhebliche Einschränkungen der intensiven Landwirtschaft (sowohl auf Ackerland als auch auf Grünland, sofern die Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis erfolgt) mit sich bringt. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Hinsichtlich der geschützten Landschaftsbestandteile wird angemerkt, dass es sich hier um kleinteilig ausgewiesene Bereiche handeln soll. De facto sei es jedoch so, das es sich hierbei mittlerweile um riesige Flächengrößen handele. Schon alleine durch die Festsetzung der Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen in geschützte Landschaftsbestandteile wären davon ca. 86 ha betroffen. Es könne somit nicht mehr von kleinteiligen Bereichen gesprochen werden. Bei einer solchen Größenordnung wäre mittlerweile auch von fast flächendeckenden Ausweisungen zu sprechen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/14 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Problematisch wird vom Einsprecher angesehen, dass bei den geschützten Landschaftsbestandteilen die entsprechenden Ge- und Verbote fast deckungsgleich mit denen der Naturschutzgebieten wären. Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan. Der Geltungsbereich ist im § 16 Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Entgegen den Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Genehmigungsverfahren, dass alle "Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu überführen seien, werden diese meisten als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 47 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/15 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Der Einsprecher erläutert, dass der Krutscheider Bach ca. 1,5 km durch den landwirtschaftlichen Betrieb "Gut zur Linden" verläuft. Dies sei der einzige Entwässerungsgraben für das gesamte Gebiet Vohwinkel-West mit ca. 400 ha versiegelter Fläche. Das schon bestehende Rückhaltebecken für ca. 300 ha sei aber ausser Betrieb. Demnach, so der Einsprecher, wäre dieses Becken zur Zeit nicht an das öffentliche Entwässerungsnetz angeschlossen, sodass es in der bisher renaturierten Fläche in der Nähe der Hofstelle massive Erosionschäden in abfließender Richtung geben würde. Es mache auch keinen keinen Sinn, an dem Krutscheider Bach Mäandrierungen (Anreicherung mit Buschpflanzen etc) vorzunehmen, wenn das zuvor beschriebenen System (Kosten ca. 12 000 000,00 €) nicht an das Netz genommen würde. Dem Einsprecher drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadt Wuppertal ihre eigenen Hausaufgaben nicht mache. Statt dessen würden die Probleme auf privates Eigentum abgewälzt. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Im Zuge der Umsetzung der Planung zum Gewerbegebiet VohRang wird das RRB in Betrieb genommen, die Entwässerungssituation bereinigt und die Rückhaltung gewährleistet. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 48 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/16 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Der Einsprecher stellt fest, dass die östlich der Hofstelle "Gut zur Linden" gelegene Ackerfläche in dem neuen Entwurf des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord nur zur Hälfte als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden ist. Es ist aus seiner Sicht nicht nachvollziebar ist, warum diese Fläche überhaupt nunmehr als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Im Vergleich zu den Bereichen westlich der Hofstelle gelegenen Nutzflächen seien diese dort nicht mit dem Schutzstandard Landschaftsschutzgebiet überzogen worden. Hierbei handele es sich um Ackerlandflächen auf dem Gebiet der Stadt Haan. Nach Auffassung des Einsprechers besteht qualitativ zwischen den vorgenannten Flächen kein Unterschied und es fehle für eine unterschiedliche Schutzausweisung der sachliche Grund. Der Einsprecher fordert, die Schutzausweisung der westlich der Hoffstelle gelegenen Ackerlandflächen als Landschaftsschutzgebiet zu streichen. Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die östlich der Hofschaft ligende Ackerfläche wurde nicht nur zur Hälfte als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt, sondern auch nur zur Hälte in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes aufgenommen, da die östliche Hälfte im Flächennutzngsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt ist und Bestandteil eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die westlich der Hofstelle gelegenen Ackerflächen sind als Bestandteil der wertvollen Kulturlandschaft als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt, auch wenn der Regionalplan nur teilweise "Bereich zum Schutz" der Landschaft darstellt. Warum der Kreis Mettmann die angrenzenden Flächen nicht als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt hat, ist der Stadt Wuppertal nicht bekannt. Hier wäre die Festsetzung aufgrund der flächenhaften Regionalplan-Darstellung des Bereiches zum Schutz der Landschaft auf dem Gebiet der Stadt Haan angezeigt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 49 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/17 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Dem Einsprecher vermittelt der aktuelle Entwurf des vorgelegten Landschaftsplanes Wuppertal-Nord den Eindruck, als wären damit sämtliche Schutzgebiete und damit einhergehende Auflagen erfasst. Dies sei nicht der Fall. Wie sich am Beispiel der ehemaligen§ 62 LG NRW Biotope/ mittlerweile § 30 BNatschG Biotope zeige, wären diese in den vorliegenden Landschaftsplanentwürfen nicht aufgeführt. Insofern bemängelt der Einsprecher, dass eine nachrichtliche Darstellung der Kraft Gesetz vorhandenen Biotope fehlen würde, die zu einer deutlichen Darstellung für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter sinnvoll gewesen wäre. Es würde der Eindruck vermittelt, als ob die in den vorliegenden Planunterlagen ausgewiesenen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile die alleinigen geschützten Bereiche wären. Bezüglich der vorgenannten Biotope wird angemerkt, dass bei Vorhanden sein eines solchen Biotops erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung damit einhergehen können. Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 50 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/18 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Die im geplanten Landschaftsschutzgebiet zwischen Schöllersheide und Schöller gelegenen Ackerfläche sollen mit Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen gem 5.1.1 versehen werden. Dabei handelt es sich um die Anpflanzung einer Obstbaumreihe (unterschiedliche heimische Sorten, Hochstämme) am Weg zwischen Schöllersheide und der Siedlung Schöller sowie um die gem 5.1.2 Anpflanzung einer Obstbaumreihe (unterschiedliche heimische Sorten) am Weg nordwestlich der der Siedlung Schöller. Anhand dieser Beispiele macht der Einsprecher deutlich, zu welchen erheblichen Nachteilen solche Anpflanzungen führen würden und welche ausschließlich vorgesehen seien. Würde in diesen Bereichen beispelsweise Zuckerrübenanbau betrieben, wäre die Verladung von Zuckerrüben durch die Lademaus nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Bewirtschaftung der Flächen würde somit erheblich beeinträchtigt. Dies kann nach Auffassung des Einsprechers auch nicht mit den ggf. vorhandenen positiven Aspekten aufgewogen werden.Gleiches würde zum Beispiel auch für die geplante Baumreihe am Oberdüssler Weg auf Ackerland sowie für weitere solcher Maßnahmen gelten. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 51 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/19 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Nach der Beurteilung des Einsprechers sei deutlich anzumerken, dass sich in dem Bereich Wuppertal Nord und auch im Bereich Schöller eine ausreichende Anzahl struktur- und artenreicher Landschaftselemente befände. Auf der anderen Seite würde die Ausweisung des Naturdenkmals 2.6.1. auf Schöllersheide mitgetragen. Es müsse jedoch sicher gestellt werden, dass dieses Naturdenkmal auch gepflegt und die Pflege finanziert wird, sodass der Eigentümer und Bewirtschafter für die Pflege nicht auch noch finanziell herangezogen würde. Dies gelte selbstverständlich für mehrere Bereiche der Naturdenkmäler, welche durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord ausgewiesen würden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Einsprecher fordert, dass grundsätzlich bei den durch den Landschaftsplan Wuppertal - Nord dargestellten Maßnahmen sicherzustellen ist, dass die damit einhergehenden Kosten gegebenenfalls durch die Stadt Wuppertal übernommmen werden. Dies wäre sowohl für die Anlage von Maßnahmen als auch für deren Pflege sowie die durch den Landschaftsplan aufgestellten Ge- und Verbote einhergehenden Ertragsausfälle zu gewährleisten. Dabei seien sämtliche Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen wie beispielsweise die oben beschriebenen (z.B.5.1.1) zu nennen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Durch die Ausweisung als Naturdenkmal ändert sich die Verkehrssicherungspflicht der Eigentümerin/des Eigentümers grundsätzlich nicht. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Pflegemaßnahmen zur Erhaltung werden nach fachlicher Prüfung im Auftrag der Stadt Wuppertal durchgeführt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/20 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 52 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/21 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Der Einsprecher fordert die Ge- und Verbote auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Er empfiehlt, die durch den Landschaftsplan beabsichtigten Ziele im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen mit den Landwirten umzusetzen. Im diesem Fall sei die Akzeptanz der betroffenen Landwirte bei dieser Art der Gestaltung hoch. Zudem würden auch Widerstände reduziert. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollte daher auf das notwendige, minimale Maß reduziert und vielmehr die gewünschten Ziele durch freiwillige vertragliche Vereinbarungen versucht werden zu erreichen. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 53 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/22 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Im Rahmen der allgemeinen Festsetzungen für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftssbestandteile soll die Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen, auch wenn sie keiner bauaufsichlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, verboten und nur auf Antrag durch die untere Landschaftsbehörde im Einzelfall erlaubt sein. Diesbezüglich wird vom Einsprecher Bezug genommen auf die oben gemachten Ausführungen zum Hofstellenkataster. Zudem regt er an, dass, für den Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes diene, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachbehörde das Bauvorhaben beurteilt und sodann diese Stellungnahme der Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens maßgebend sein soll. Auch die Anlage und Unterhaltung von beispielsweise Silage - oder Futtermieten sollte im Rahmen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf der Hofstelle und im Umgebungsbereich zulässig sein. Zudem ist gerade die Errichtung von beispielsweise Vieh- und Weideunterständen aus Sicht des Einsprechers oft betriebsnotwendig. Diesbezüglich würde ein Verbot erhebliche Nachteile für den wirtschaftenden Betrieb mit sich bringen. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 54 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/23 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Buden etc.sollte eine Ausnahme für den "ab FeldVerkauf" in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Bei dem Verbot Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen sollten Ausnahmen für Hoffeste etc. vorgesehen werden. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/24 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 55 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/25 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Bei dem Verbot Abfälle etc. zu lagern sollte darauf abgestellt werden, dass zumindest die Lagerung auf und in der näheren Umgebung von Hofstellen zulässig sei. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Hinsichtlich des Verbotes der Einleitung oder oberflächlichen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Silageabwässer, Düngemittel etc. sollten Ausnahmen bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landschaftsplan aufgenommen werden. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/26 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 56 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/27 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Bezüglich des Verbotes von Reiten und Führen von Reittieren abseits von Wegen etc. sollten Ausnahmen für Pensionpferdebetriebe in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Sowohl die Unterhaltung als auch die Neuanlage von Drainagen sollte im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zulässig sein. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/28 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 02.05.2013 In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 57 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/29 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Anregungen Stellungnahme Bezüglich des Verbotes der Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, insbesondere in der Zeit vom 15.03. bis zum 01.10. eines Kalenderjahres sollte innerhalb der Vegetationszeit eine Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen weiterhin möglich sein. Ansonsten, so die Befürchtung des Einsprechers, bestünde die Gefahr, dass sie zuwachsen. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Zu den grundsätzlichen Verboten, Pflanzen zu beschädigen etc. ist anzumerken, dass die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen Ränder der Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss. Der Anregung wird gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/30 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 58 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/31 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Die Verbote Silagemieten und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, machen nach Auffassung des Einsprechers deutlich, dass auch diesbezüglich eine großzügige Ausweisung der Hofstellen mit entsprechenden Umgebungsflächen erforderlich sei. Von diesen Anlegungs- und Lagerungsverboten sollten jedoch vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden. Diese seien absolut wasserund flüssigkeitsdicht, da ansonsten das darin befindliche Futter verderben würde. Der Einsprecher hält die Anlage von Silagemieten dann für sinnvoll, wenn gewährleistet seit, dass Sickerwasser in entsprechend wasserdichte Sickergruben geleitet werden könnte. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 59 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/32 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Das Verbot Brachflächen, Grünland etc.in eine Intensivnutzung zu überführen oder in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, soll nach Auffassung des Einsprechers dahingehend korrigiert werden, als dass die Definition der Brachflächen in diesem Zusammenhang im Landschaftsplan Wuppertal-Nord nicht nach § 24 Landschaftsgesetz NRW erfolgen darf, wonach als Brachflächen solche Grundstücke gelten, deren Nutzung aufgegeben ist oder die länger als drei Jahre nicht genutzt sind. Die zuletzt genannten Einschränkungen sollten ersatzlos gestrichen werden. Ausserdem wird angemerkt, dass Brachen nach der EU- Agrarreform oder andere Flächen, die im Rahmen von EU-Föderprogrammen oder beispielsweise aufgrund Vertragsnaturschutz stillgelegt bzw. bewirtschaftet werden, nach Auslaufen der Verträge und entsprechend gesetzlicher Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind. Insofern dürfe dies nicht durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord ausgehebelt werden. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 60 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/33 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher fordert, dass das Beweidungsverbot von Fließgewässern und Quellen ersatzlos gestrichen werden müsste, da es einen enteignungsgleichen Tatbestand darstellen würde. Entsprechende Beeinträchtigungen würden schon über Fachgesetze geregelt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Hinsichtlich des ausgesprochenen Verbotes der Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- oder Baumschul- oder Sonderkulturen führt der Einsprecher aus, dass es sich bei diesen Nutzungen auch um landwirtschaftliche Nutzungen handeln würde und diese somit zulässig sein müssten. Zu den betrieblich notwendigen Entscheidungsfreiheiten seien bereits vorher schon Ausführungen gemacht. Der Anregung wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 17/34 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 61 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/35 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Grundsätzlich muss es nach Auffassung des Einsprechers möglich bleiben, Forstwirtschaftswege auch ohne Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde neu anlegen oder in eine höhere Ausbaustufe überführen zu können. Gerade in Fällen, in denen die Wirtschaftswege durch Forstflächen oder Wald der Erschließung landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen dienen, sollten diese in der mindestens gleichen Ausbaustufe erhalten werden können. Auch sollten Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten sowie die Wiederanlage zugelassen werden. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Unterhaltung und der Neubau von Forstwirtschaftwegen erfolgt im Rahmen des Erlasses "Leitbild für den nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III A 4 – 35-00-00.00 v. 1.9.1999, Stand 09.5.2014" Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 62 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/36 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen In den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturdenkmäler ist die Beweidung und das Tränken der Weidetiere innerhalb der Quellbereiche gemäß des Verordnungsentwurfes verboten. Da hierfür ortsübliche bzw. betriebsübliche Abzäunungen erfoderlich sind, um die Einhaltung des Verbotes zu gewährleisten, sind die damit entstehenden Kosten der Abzäunung nach Auffassung des Einsprechers vom Planungsträger zu übernehmen. Entsprechende Auflagen dürften nicht dazu führen, dass der mit solchen Auflagen betroffene Eigentümer und/oder Bewirtschafter noch die damit einhergehenden Kosten zu tragen hätte. Hinsichtlich des allgemeinen geltenden Verbots sei jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es in Abhängigkeit von den Flächenanteilen entlang des Quellbereiches zu unwirtschaftlichen Restflächen kommen kann. Entsprechende Nutzungsentschädigungen müssten dem Eigentümer bzw. Bewirtschafter ersetzt werden. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 63 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/37 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Die im offengelegten Landschaftsplanentwurf aufgeführten Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen umfassen unter anderem die Anlage oder Anpflanzung von Flurgehölzen, Hecken, Bienenweidegehölzen,Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen. Die vorgenannten Entwicklungsmaßnahmen sollten nach Auffassung des Einsprechers grundsätzlich mit dem jeweiligen Eigentümer und Bewirtschafter der Fläche im Vorfeld abgestimmt und ausschließlich auf freiwilliger vertraglicher Grundlage geregelt werden. Die Anlage und Anpflanzung der vorgenannten Gewächse könne zu unwirtschaftlichen Durchschneidungen und erheblichen Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen. Zudem seien Abstände zu solchen Anlagen und Anpflanzungen einzuhalten mit der Folge, dass die Flächen nicht mehr im ursprünglichen Zustand bewirtschaftet werden könnten. Es wäre mit weiteren nachteiligen Auswirkungen zu rechnen (Beschattungen, Verwurzelungen, Überwuchs etc.). Die dadurch entstehenden Bewirtschaftungsnachteile, Ertragsausfälle und grundsätzlich entstehende Kosten müssten, so die Meinung de Einsprechers, ersetzt werden. Dies gelte selbstverständlich auch für die damit im Zusammenhang stehenden Fragen der zukünftigen Pflege der Anlagen und Anpflanzungen. Die beabsichtigten Vernetzungen von Gehölzbetänden etc. dürfe nicht dazu führen, dass es zu weiteren Durchschneidungen und Wirtschaftserschwernissen in den landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 64 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/38 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Bei dem in den Allgemeinen Festsetzungen für Landschaftsschutz aufgeführtem Punkt A. 8. geht der Einsprecher davon aus, dass Schilder errichtet werden dürfen, soweit diese im Zusammenhang mit der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte stehen und es sich insofern um einen Schreibfehler handeln müsste. Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Es handelt sich um einen Tippfehler. Das Wort "nicht" im Zusammenhang mit Schildern, die auf die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte hinweisen, wird gestrichen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 02.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 65 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/39 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Bezüglich der Wiederherstellung einer in Ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder in ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft (Entwicklungskarte Teil C) mit 3 gekennzeichneten, wird vom Einsprecher angemerkt, dass es sich hierbei um Gebiete des Kalksteinabbaus handele. Bei solchen weitreichenden Planungen müsse eine ressourcenschützende Herangehensweise Priorität haben. Dies gelte selbstverständlich auch für den Fall, dass solche Gebiete wie die des Kalksteinabbaus Bestandteil des Landschaftsplanes würden. Insofern verweist der Einsprecher voll umfänglich auf das in der Anlage beigefügte Schreiben der Kreisbauernschaft Mettmann vom 15.04.2010 im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens zur Erweiterung der Grube Osterholz von Dezember 2007 bzw. Oktober 2009. In diesem Schreiben würden in landwirtschaftlicher Hinsicht die Anregungen und Bedenken aufgenommen, welche auch für den vorliegenden Landschaftsplanenentwurf voll umfänglich herangezogen werden müssten. Im Wesenlichen handele es sich hierbei um eine Wiederauffüllung der ausgehobenen Gruben oder aber zumindest um Teilverfüllungen. Eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft sollte wiederhergestellt werden. Die Wiederherstellung einer arten- und struktureichen Kulturlandschaft sollte gleichzeitig auch als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden können. Durch das vorgenannte Vorgehen könnten diese Flächen auch der Naherholung der Bevölkerung im Ballungsraum wieder zugänglich gemacht werden, wie es ursprünglich auch möglich gewesen ist. Gerade die im südöstlichen Bereich vor Schöller gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen wären die qualitativ hochwertigsten Ackerböden im Bereich der Stadt Wuppertal bis hin in den Kreis Mettmann. Die Aufschüttung dieser Flächen mit Abraum und damit die dauerhafte Zerstörung dieser Flächen müsste, so Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Beschluss 26.03.13) wurde alle eingebrachten Belange abschließend behandelt behandelt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 66 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag der Einsprecher, auch durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord verhindert werden. In Verantwortung vor dem Gut "Boden" müssten die ausgehobenen Kalkgruben (zumindest teilweise) wieder zu verfüllen werden, bevor hochwertiger Lössboden mit Abraum verkippt würden. Im Rahmen der Festsetzungen des Bodenschutzes bestehe auch die Verantwortung von Kommunen und auch die der Stadt Wuppertal in diesem Bereich mit dem Regelungselemmet Landschaftsplan Wuppertal-Nord zu verhindern, das derartiger schutzwürdiger Boden vernichtet wird. LFDNR 17/40 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Hinsichtlich der temporären Erhaltung (6.1) von im Landschaftsplanentwurf festgelegten Flächen wird angemerkt, dass durch eine solche Unterschutzstellung sich im späteren Verlauf kein erhöhter Kompensationsbedarf ergeben dürfe. In dem nunmehr diese Flächen temporär erhalten würden, dürfe somit kein erhöhter Schutzstandard geschaffen werden. Sollten die nunmehr "mit temporärer Erhaltung" unter Schutz gestellten Flächen später beispielsweise bebaut werden, besteht die Befürchtung, dass durch einen gegenbenenfalls dadurch geschaffenen erhöhten Schutzstandard erhöhte Ausgleichs- und Erstazmaßnahmen die Folge wären. Nach Meinung des Einsprechers kann und darf das nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen geschehen, die in unserem Ballungsraum besonders knapp seien. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Das Entwicklungsziel 6.1 Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung“ hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanverfahren. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 67 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/41 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Im gemeinsamen Dialog zwischen Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW wurde gemeinsam ausgearbeitet, dass generell jegliche Bodennutzung dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen muss, um auch zukünftigen Generationen maximale Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten. Dazu trage auch eine landwirtschaftliche Bodennutzung bei, die bei der Erzeugung hochwertiger Lebens- und Futtermittel sowie von pflanzlichen Rohstoffen die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft klimaverträglich ist und den Erhalt einer hohen Biodiversität gewährleistet. Von besonderer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang vor allem die Reduzierung der Inanspruchnahme von Böden als Flächen für Siedlung, Gewerbe und Verkehr. Damit in Zusammenhang zu sehen seien die einhergehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Einsprecher verweist in diesem Zusammenhang auf den zwischen dem Rheinischen Landwirtschaftsverband e.V., der Kreisbauernschaft Mettmann e.V., der landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Mettmann und dem Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal im Sommer 2011 abgeschlossene Kooperationsvertrag zur landwirtschaftsverträglichen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem LG NRW. Stellungnahme Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Im Rahmen der Stadtplanung wird der Innenentwicklung und baulichen Nutzung von baulichen Brachflächen der Vorrang eingeräumt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 68 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 17/42 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Anregungen Durch den aufgestellten Landschaftsplan wird die Jagdausübung teilweise reglementiert. So wird in Naturschutzgebieten unter anderem die Einrichtung offener Ansitzleitern und im Einzelfall von geschlossenen Kanzeln für die Schwarzwildbejagung sowie die Anlage von Wildäckern und die Wildfütterung außerhalb von Notzeiten nur im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde als zulässig angesehen. Grundsätzlich ist es nach auffassung des Einsprechers aus jagdlichen Gründen sinnvoll, entsprechende Jagdeinrichtungen, Anlage von Wildäckern und Wildfütterungen errichten bzw. vornehmen zu können, ohne das es dazu besonderer Erlaubnisse bedarf. Entsprechende Jagdregelementierungen könnten zu dem Problem führen, dass der Wildbestand nicht in erforderlichem Umfang beibehalten bzw. reduziert werden könnte. Je nach Schadenssituation müsss eine variable und flexible Reaktionsmöglichkeit bestehen. Zu hohe Wildpopulationen führten zu Fraßschäden, auch gerade an landwirtschaftlichen Nutzflächen. Tiere hielten sich nicht an die durch Landschaftspläne aufgestellte Grenzen. Dies bedeute aber, dass auch in Jagdschutzzonen geschonte Tiere Grenzen überschreiten und beispielsweise Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen und nicht nur in den jagdlich geschützten Bereichen anrichten würden. Die Bejagungserschwerungen könnten wiederum erhebliche Wildschäden zur Folge haben. Da diese üblicherweise der Jagdpächter zu tragen habe, würde die Bereitschaft, einen angemessenen Jagdpachtzins zu zahlen, ebenfalls sinken. Damit entständen für die Jagdbesitzer zudem finanzielle Beeinträchtigungen. Naturgemäß gäbe es in Naturschutzgebieten und in geschützten Landschaftsbestand-teilen höhere Wildbestände. Dort müsse es möglich sein, Jagdeinrichtungen errichten zu können, um die oben angesprochenen erhöhten Wildschäden (Verbissschäden durch Rehwild im Wald; auch hier im Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausübung der Jagd erfolgt gemäß Bundesjagdgesetz und in weiterer Konkretisierung für Naturschutzgebiete gemäß "Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III B 6 77-20-00.00/III B 2-1.09.00 v. 1.3.1991" Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 69 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Bereich zu erwartende erhöhte Schwarzwildschäden) erfolgreich eindämmen zu können. LFDNR 17/43 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kreisbauernschaft Mettmann e.V. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 02.05.2013 Zusammenfassend kommt der Einsprecher zu dem Ergebnis, dass im vorliegenden Landschaftsplanentwurf Wuppertal - Nord eine Reihe grundlegender Punkte änderungs- und klärungsbedürftig sind. Grundsätzlich würde sich die Landwirtschaft nicht den notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Natur und der Umwelt verschließen. Dabei sei jedoch eine ausgewogenes Miteinander erforderlich, dass auch die Belange der Landwirtschaft in ausreichendem Maße berücksichtigt würde. Sowohl die Eigentümer als auch die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Nutzflächen dürften erwarten, dass die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die auch in die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe hinein reiche, in angemessenem Verhältnis und in zumutbaren Rahmen und mit Augenmaß auch im Rahmen eines Landschafts-planes mit einfließen müsste. Daher regen der Einsprecher nochmals ausdrücklich an, im Vorfeld die Gespräche mit den jeweils betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern zu suchen und dabei neben den öffentlichen Interssen auch die Belange der Landwirtschaft in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Die mit einem Landschaftsplan einhergehenden Beeinträchtigungen und Bewirtschaftungsnachteile müssten jedoch ausgeglichen werden. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Während des gesamten Landschaftsplanverfahrens ist die Landwirtschaft ausführlich in Rahmen von Veranstaltungen und Einzelgesprächen beteiligt worden. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Bewirtschaftungsnachteile und Beeinträchtigungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 70 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/01 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Anregungen Der vom Einsprecher vertretene Landwirt ist Pächter von landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Gemarkung Nächstebreck mit Naturschutzausweisung sowie Eigentümer und Pächter von landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Gemarkung Nächstebreck mit der Ausweisung Landschaftsschutz. Er wendet sich gegen die entsprechenden Festsetzungen. Insbesondere die Ausweisungen der Naturschutzgebiete jedoch auch die großflächige Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete würden den landwirtschaftlichen Betrieb erheblich treffen. Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche Entwicklungen des Betriebes müssten für die Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung des vom Einsprecher vertretenen Landwirtes eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen privilegierter Bauvorhaben der Landwirtschaft ausreichend. Eine weitere Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde sei deshalb nicht mehr erforderlich. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Bewirtschaftungsnachteile und Beeinträchtigungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 71 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/02 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt weiter aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene Formulierung, nach der die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei, geändert werden müsste. Eine naturschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz betrieben wurde. Daran habe der Landwirt im Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung teilgenommen. Den Bedenken wird nicht gefolgt. In Naturschutzgebieten bleibt die Formulierung bestehen. In Landschaftsschutzgebieten wird es keine Einschränkungen geben. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/03 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 72 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/04 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weder in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen noch in Landschaftsschutzgebieten liegen dürfen, so lange der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für die intensive Landwirtschaft enthalte. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/05 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem Landschaftsplan–Entwurf offen gelegen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 73 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/06 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Anregungen In den allgemeinen Festsetzungen für die Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die Einzelfallentscheidung der unteren Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den Landwirt vertretenen Einsprecher aus, dass "…für den Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und im "…Umgebungsbereich…" sowie die Errichtung von Vieh- und Weideunterständen. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 74 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/07 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. aufgenommen werden sollten. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/08 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 75 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/09 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/10 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 76 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/11 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den Landschaftsplanent-wurf aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Der Anregungen wird gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/12 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 77 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/13 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" durchführen zu können. Ansonsten bestände die Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Existenzgefährdung. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu beschädigen, ausgenommen werden. Der Anregung wird gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/14 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 78 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/15 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Anregungen Stellungnahme Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube abgeleitet werden kann. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, sich nicht an der Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/16 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 79 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/17 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Es wird gefordert, das Beweidungsverbot an Fließgewässern und Quellen ersatzlos zu streichen, da es einen enteignungsgleichen Tatbestand darstellen würde. Außerdem seien die möglichen Beeinträchtigungen durch Fachgesetze geregelt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig-, Baumschul- und Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche Nutzung zulässig sein müssen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/18 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 80 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/19 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher fordert die Kostenübernahme durch den Planungsträger für Einzäunungen, die aufgrund des Beweidungs- und Tränkenverbotes innerhalb von Quellbereichen bei Naturdenkmälern erforderlich werden. Die Auflagen durch den landschaftsplan dürften nicht dazu führen, dass dem betroffene Eigentümer und/oder Bewirtschafter dadurch Kosten entstehen. Es wird auch eine Nutzungsentschädigung für den Fall befordert, wo es "…in Abhängigkeit von den Flächenanteilen entlang des Quellbereiches zu unwirtschaftlichen Restflächen kommen kann." Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der Einsprecher führt aus, dass die Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen grundsätzlich mit dem jeweiligen Eigentümer und Bewirtschafter auf freiwilliger Basis abgestimmt werden müssen. Als Grund wird genannt, dass die Anpflanzungen zu unwirtschaftlichen Durchschneidungen und Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen würden. Durch die zusätzlich zu solchen Maßnahmen einzuhaltenen Abständen können diese Flächen nicht mehr im ursprünglichen Zustand genutzt werden. Die Kosten für die Bewirtschaftungsnachteile, Ertragsausfälle und Pflege sind zu ersetzen. Die Vernetzung der Gehölzbestände dürfe nicht zu weiteren Durchschneidungen und Bewirtschaftungshindernisse führen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/20 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 81 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 18/21 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Anregungen Stellungnahme Es wird die Empfehlung ausgesprochen, "…die durch den Landschaftsplan beabsichtigten Ziele im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen mit den Landwirten umuzusetzen." Dadurch könnte die Akzeptanz bei den betroffenen Landwirten erhöht und der Widerstand reduziert werden. Dazu sollte die Ausweisung von Schutzgebieten auf "…das notwendige,minimale Maß reduziert…(werden)." Der Anregung wird nicht gefolgt. Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom Einsprecher vertretene Mandant das Maß der Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des Landschaftsplanes gefordert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 18/22 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Mühlinghaus, Emil Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 82 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/01 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene Formulierung, nach der die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei, geändert werden müsste. Eine naturschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz betrieben wurde. Daran habe der Landwirt im Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung teilgenommen. Den Bedenken wird nicht gefolgt. In Naturschutzgebieten bleibt die Formulierung bestehen. In Landschaftsschutzgebieten wird es keine Einschränkungen geben. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/02 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 83 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/03 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weder in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen noch in Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für die intensive Landwirtschaft enthalte. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/04 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 84 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/05 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. aufgenommen werden sollten. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/06 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 85 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/07 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/08 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 86 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/09 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Der Anregungen wird gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/10 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einlei-tung in ein Gewässer. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 87 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/11 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" durchführen zu können. Ansonsten bestände die Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Existenzgefährung. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu beschädigen, ausgenommen werden. Der Anregung wird gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/12 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 88 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/13 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Anregungen Stellungnahme Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube abgeleitet werden kann. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, sich nicht an der Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/14 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 89 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/15 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Der Einsprecher fordert, dass er sein Eigentum nach seinen Wünschen weiterentwickeln und vermarkten darf. Er befürchtet, durch die Unterschutzstellung und Überplanung, insbesondere durch das Entwicklungsziel 6.1, in seinen Handlungsspielräumen eingeengt zu werden. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus, dass es sich bei der Fläche mit dem Entwicklungsziel 3 um die Gebiete des Kalksteinabbaus handelt. Hier müsse eine "…ressourcenschützende Herangehensweise Priorität haben." Nach seinen Vorstellungen sind die Gruben wieder aufzufüllen bzw. ist eine Teilverfüllung vorzunehmen und der Bevölkerung zum Zwecke der Erholung zur Verfügung zu stellen. "Die Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Kulturlandschaft sollte gleichzeitig auch als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden…" Es wird gefordert, dass die hochwertigsten Ackerböden im Bereich der Stadt Wuppertal nicht für den Abraum in Anspruch genommen werden dürfen. Die Verantwortung für das Schutzgut Boden verbiete eine Vernichtung dieser hochwertigen Lösböden. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanver-fahren. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/16 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Beschluss 26.03.13) wurden alle eingebrachten Belange abschließend behandelt. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 90 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 19/17 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Der Einsprecher fordert, dass sich durch das Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei einem späteren Verkauf kein erhöhter Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren besteht die Befürchtung, durch den erhöhten Schutzstatus könnten sich auch höhere Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen ergeben. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der vom Einsprecher vertretene Mandant kommt zu der Beurteilung, dass bei der Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten und den temporären Erhaltungen "…das Maß der Verhältnismäßigkeit überzogen…(worden ist)." Der Anregung wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanverfahren. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 19/18 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Paashaus, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 91 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/01 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Mandantin ist mit Langerfeld-Beyenburg land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen von den Unterschutzstellungen des Landschaftsplanes mit Name/Anschrift Landschafts- und Naturschutz betroffenen. Für sie sei für Breloh, Margarete Rheinischer die Grenzziehung und Schutzflächen nicht nachvollziehbar. Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Bezirksvertretung Die Mandantin befürchtet, dass "…durch die Auflagen Langerfeld-Beyenburg im Rahmen des Landschaftsschutzes aber auch des Naturschutzes die Bewirtschaftung des Name/Anschrift landwirtschaftlichen Betriebes und die Entwicklung für Breloh, Margarete Rheinischer desselben erheblich beeinträchtigt (wird)." Landwirtschaftsverband e.V. Der Anregung wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Die betriebliche Entwicklung wird über die Fortschreibung des Hofstellenkatasters geregelt. LFDNR 20/02 Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 92 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 20/03 Anregungen Bezirksvertretung Die Einsprecherin weist auf den Fortführung ihres Langerfeld-Beyenburg landwirtschaftlichen Betriebes in der nächsten Generation hin. Deshalb müsse der Landschaftsplan Name/Anschrift Wuppertal-Nord entsprechende für Breloh, Margarete Rheinischer Entwicklungsmöglichkeiten, so z. B. die Errichtung oder den Umbau von baulichen Anlagen Landwirtschaftsverband e.V. berücksichtigen. Ansonsten sei die Existenz des Böttinger Weg 1 Betriebes gefährdet. 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die betriebliche Entwicklung wird über die Fortschreibung des Hofstellenkatasters geregelt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 93 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 20/04 Anregungen Bezirksvertretung Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster Langerfeld-Beyenburg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche Name/Anschrift Entwicklungen des Betriebes müssten für die für Breloh, Margarete Rheinischer Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch Landwirtschaftsverband e.V. weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der Böttinger Weg 1 vom Einsprecher vertretenen Landwirtin eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im 40822 Mettmann Rahmen privilegierter Bauvorhaben der Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren Einsprecher Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde Landwirt sei deshalb nicht mehr erforderlich. Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. In den Fällen, wo die Naturschutzgebiete an bzw. in die Hofstellen hineinreichen erfolgte eine Überprüfung der Abgrenzung. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 94 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen Stellungnahme Bezirksvertretung Die Einsprecherin kommt zu dem Ergebnis, dass bei Langerfeld-Beyenburg Umsetzung des geplanten Naturschutzes "...die Landwirtschaft nur noch schwerlich die Name/Anschrift Möglichkeit...(hätte), sich existenziell dort am für Breloh, Margarete Rheinischer Leben...(zu erhalten)." Landwirtschaftsverband e.V. Der Anregung wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Die betriebliche Entwicklung wird über die Fortschreibung des Hofstellenkatasters geregelt. LFDNR 20/05 Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/06 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Mandantin kritisiert Langerfeld-Beyenburg die Tatsache, dass Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bis an die Name/Anschrift landwirtschaftlichen Hofstellen heran reichen und für Breloh, Margarete Rheinischer sogar die Hofgrenzen überschreiten würden. Es wird deshalb eine Ausgrenzung aus den Natur-, Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsschutzgebieten und geschützten Böttinger Weg 1 Landschaftsbestandteilen mit "…entsprechend großen Ausweichflächen um die Hofstellen herum." 40822 Mettmann gefordert. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Anregung wird gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete wird im Bereich betroffener Hofstellen überprüft. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 95 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/07 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin führt Langerfeld-Beyenburg weiter aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Name/Anschrift sowie geschützten Landschaftsbestandteilen für Breloh, Margarete Rheinischer enthaltene Formulierung, nach der die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Landwirtschaftsverband e.V. Bewirtschaftung"...in der bisherigen Art und im Böttinger Weg 1 bisherigen Umfang" erlaubt sei, geändert werden müsste. Eine naturschonende Bewirtschaftung 40822 Mettmann landwirtschaftlicher Nutzflächen sei bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und den dazu Einsprecher ergangenen Verordnungen und Gesetzen Landwirt sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht 03.05.2013 Einspruchdatum: erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar. Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. In Naturschutzgebieten bleibt die Formulierung bestehen. In Landschaftsschutzgebieten wird es keine Einschränkungen geben. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/08 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der Langerfeld-Beyenburg Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein Name/Anschrift muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt für Breloh, Margarete Rheinischer vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz Landwirtschaftsverband e.V. betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im Böttinger Weg 1 Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung teilgenommen. 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 96 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/09 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert für seine Mandantin, dass alle Langerfeld-Beyenburg intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weder in Naturschutzgebieten und geschützten Name/Anschrift Landschaftsbestandteilen noch in für Breloh, Margarete Rheinischer Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für Landwirtschaftsverband e.V. die intensive Landwirtschaft enthalte. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/10 Bezirksvertretung Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope Langerfeld-Beyenburg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Name/Anschrift Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche für Breloh, Margarete Rheinischer Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Landwirtschaftsverband e.V. Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es Böttinger Weg 1 darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, 40822 Mettmann werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Einsprecher Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem Landschaftsplan–Entwurf offen gelegen. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 97 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 20/11 Anregungen Bezirksvertretung In den allgemeinen Festsetzungen für die Langerfeld-Beyenburg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die Name/Anschrift Einzelfallentscheidung der unteren für Breloh, Margarete Rheinischer Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der die Landwirtin vertretene Einsprecher aus, dass "…für Landwirtschaftsverband e.V. den Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der Böttinger Weg 1 Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle 40822 Mettmann der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens Einsprecher maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten Landwirt auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und im "…Umgebungsbereich…" 03.05.2013 Einspruchdatum: sowie die Errichtung von Vieh- und Weideunterständen. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 98 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/12 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seine Mandantin aus, dass Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" Name/Anschrift aufgenommen werden soll. für Breloh, Margarete Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/13 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seine Mandantin aus, dass Langerfeld-Beyenburg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. Name/Anschrift aufgenommen werden sollten. für Breloh, Margarete Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 99 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/14 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seine Mandantin aus, dass Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der Name/Anschrift näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. für Breloh, Margarete Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/15 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Langerfeld-Beyenburg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Name/Anschrift Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen für Breloh, Margarete Rheinischer bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 100 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/16 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für di Langerfeld-Beyenburg Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den Name/Anschrift Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden soll. für Breloh, Margarete Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/17 Bezirksvertretung Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage Langerfeld-Beyenburg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Name/Anschrift für Breloh, Margarete Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 101 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/18 Bezirksvertretung Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb Langerfeld-Beyenburg des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis Name/Anschrift 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine für Breloh, Margarete Rheinischer Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" Landwirtschaftsverband e.V. durchführen zu können. Ansonsten bestände die Böttinger Weg 1 Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies 40822 Mettmann gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit Einsprecher enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Landwirt Existenzgefährung. Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/19 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin weist Langerfeld-Beyenburg darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Name/Anschrift guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen für Breloh, Margarete Rheinischer Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu Landwirtschaftsverband e.V. beschädigen, ausgenommen werden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregung wird gefolgt. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 102 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/20 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten Langerfeld-Beyenburg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen Name/Anschrift erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten für Breloh, Margarete Rheinischer vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Landwirtschaftsverband e.V. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für Böttinger Weg 1 sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube 40822 Mettmann abgeleitet werden kann. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/21 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Langerfeld-Beyenburg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart Name/Anschrift umzuwandeln, sich nicht an der für Breloh, Margarete Rheinischer Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu Landwirtschaftsverband e.V. streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen Böttinger Weg 1 nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen 40822 Mettmann der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand Einsprecher und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Landwirt Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". 03.05.2013 Einspruchdatum: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 103 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/22 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin fordert die Langerfeld-Beyenburg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig-, Baumschul- und Name/Anschrift Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche für Breloh, Margarete Rheinischer Nutzung zulässig sein müssen. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/23 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass Forstwirtschaftwege neu Langerfeld-Beyenburg angelegt oder in eine höhere Ausbaustufe überführt werden können, ohne Genehmigung der unteren Name/Anschrift Landschaftsbehörde. Darüber hinaus sollten für Breloh, Margarete Rheinischer Ausbesserungs- bzw. Reparaturarbeiten sowie die Wiederanlage zugelassen werden. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Unterhaltung und der Neubau von Forstwirtschaftwegen erfolgt im Rahmen des Erlasses "Leitbild für den nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III A 4 "35-00-00.00 v. 1.9.1999, Stand 09.5.2014" Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 104 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 20/24 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin fordert die Langerfeld-Beyenburg Kostenübernahme durch den Planungsträger für Einzäunungen, die aufgrund des Beweidungs- und Name/Anschrift Tränkenverbotes innerhalb von Quellbereichen bei für Breloh, Margarete Rheinischer Naturdenkmälern erforderlich werden. Die Auflagen durch den landschaftsplan dürften nicht dazu führen, Landwirtschaftsverband e.V. dass dem betroffene Eigentümer und/oder Böttinger Weg 1 Bewirtschafter dadurch Kosten entstehen. Es wird auch eine Nutzungsentschädigung für den 40822 Mettmann Fall befordert, wo es "…in Abhängigkeit von den Flächenanteilen entlang des Quellbereiches zu Einsprecher unwirtschaftlichen Restflächen kommen kann." Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 20/25 Bezirksvertretung Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom Langerfeld-Beyenburg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb Name/Anschrift für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des für Breloh, Margarete Rheinischer Landschaftsplanes gefordert. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregung wird nicht gefolgt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Die betriebliche Entwicklung wird über die Fortschreibung des Hofstellenkatasters geregelt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 105 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/01 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Anregungen Der vom Einsprecher vertretene Landwirt wendet sich gegen die Unterschutzstellung der Grünland- und landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen nördlich und südlich der Straße Grünewald. Durch die Auflagen würden geringere Erträge erzielt und geringere erzielbare Pachteinnahmen. Ausserdem würde die Unterschutzstellung zu einer reduzierten Beleihbarkeit bei Kreditaufnahmen führen. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt weiter aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene Formulierung, nach der die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei, geändert werden müsste. Eine naturschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Gespräche mit Kreditinstituten haben zu dem Ergebnis geführt, dass sich die Wertung eines Grundstückes nach der tatsächlichen Nutzbarkeit und nicht nach der Schutzausweisung orientiert. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/02 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: In Naturschutzgebieten bleibt die Formulierung bestehen. In Landschaftsschutzgebieten wird es keine Einschränkungen geben. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 106 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/03 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Anregungen Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz betrieben wurde. Daran habe der Landwirt im Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung teilgenommen. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weder in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen noch in Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für die intensive Landwirtschaft enthalte. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/04 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 107 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/05 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/06 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 108 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/07 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. aufgenommen werden sollten. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/08 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 109 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/09 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Der Anregungen wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/10 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 110 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/11 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" durchführen zu können. Ansonsten bestände die Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Existenzgefährdung. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/12 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 111 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/13 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu beschädigen, ausgenommen werden. Der Anregung wird gefolgt. Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube abgeleitet werden kann. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/14 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 112 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/15 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, sich nicht an der Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". Den Bedenken wird nicht gefolgt. Der Einsprecher fordert, dass er sein Eigentum nach seinen Wünschen weiterentwickeln und vermarkten darf. Er befürchtet, durch die Unterschutzstellung und Überplanung, insbesondere druch das Entwicklungsziel 6.1, in seinen Handlungsspielräumen eingeengt zu werden. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/16 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanverfahren. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 113 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/17 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Anregungen Stellungnahme Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus, dass es sich bei der Fläche mit dem Entwicklungsziel 3 um die Gebiete des Kalksteinabbaus handelt. Hier müsse eine "…ressourcenschützende Herangehensweise Priorität haben." Nach seinen Vorstellungen sind die Gruben wieder aufzufüllen bzw. ist eine Teilverfüllung vorzunehmen und der Bevölkerung zum Zwecke der Erholung zur Verfügung zu stellen. "Die Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Kulturlandschaft sollte gleichzeitig auch als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden…" Es wird gefordert, dass die hochwertigsten Ackerböden im Bereich der Stadt Wuppertal nicht für den Abraum in Anspruch genommen werden dürfen. Die Verantwortung für das Schutzgut Boden verbiete eine Vernichtung dieser hochwertigen Lösböden. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Einsprecher fordert, dass sich durch das Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei einem späteren Verkauf kein erhöhter Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren besteht die Befürchtung, durch den erhöhten Schutzstatus könnten sich auch höhere Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen ergeben. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Beschluss 26.03.13) wurden alle eingebrachten Belange abschließend behandelt. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/18 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanver-fahren. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 114 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 21/19 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Der vom Einsprecher vertretene Mandant kommt zu der Beurteilung, dass bei der Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten und den temporären Erhaltungen "…das Maß der Verhältnismäßigkeit überzogen…(worden ist)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 21/20 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom Einsprecher vertretene Mandant das Maß der Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des Landschaftsplanes gefordert. Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die ordnungsgemäße Landwirtschaft. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 115 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/01 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Landwirte Uellendahl-Katernberg bemängeln, dass sie von den geplanten Veränderungen nicht informiert worden seien und erst Name/Anschrift über Berufskollegen sowie die Kreisbauernschaft für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Mettmann informiert wurden. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Landwirtschaft wurde ausreichend im Rahmen von Veranstaltungen und in Einzelgesprächen informiert. Darüber hinaus erfolgte die Bekanntmachung der Offenlage. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/02 Bezirksvertretung Die Ausweisung des Naturschutzgebietes wird als Uellendahl-Katernberg "kalte Enteignung" betrachtet. Für die verpachteten landwirtschaftlichen Flächen (Grün- und Forstflächen) Name/Anschrift werden von den Eigentümern aufgrund der für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Unterschutzstellung verminderte Pachtzinseinnahmen und reduzierte Beleihungsmöglichkeiten befürchtet. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Gespräche mit Kreditinstituten haben zu dem Ergebnis geführt, dass sich die Wertung eines Grundstückes nach der tatsächlichen Nutzbarkeit und nicht nach der Schutzausweisung orientiert. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 116 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 22/03 Anregungen Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten wenden Uellendahl-Katernberg sich "…vehement gegen die geplante Festsetzung als Naturschutzgebiet betreffend die Hofstelle." Es wird Name/Anschrift die Ausgrenzung verlangt, um für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Entwicklungsmöglichkeiten z. B. für bauliche Veränderungen zu haben, die ansonsten erheblich Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wären. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. 03.05.2013 Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 117 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 22/04 Anregungen Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, "…dass geschützte Uellendahl-Katernberg Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete adernmäßig über die Flächen ausgedehnt Name/Anschrift werden,…somit ein... umgebender Suchraum auf die für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut angrenzenden Flächen gelegt (wird)." Da historisch bedingt die landwirtschaftlichen Hofstellen im Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Bergischen an Gewässern liegen, würde mit der Böttinger Weg 1 Ausweisung als Naturschutzgebiet die Bewirtschaftung erheblich erschwert. 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei den Festsetzungen im Landschaftsplan handelt es sich entgegen dem Regionalplan nicht um Suchräume, sondern um eindeutig umgrenzte Schutzgebiete. Bezüglich der Hofstellen wird auf die Ausführungen zum Hofstellenkataster der Nr. 22/03 verwiesen. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 118 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 22/05 Anregungen Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten führen Uellendahl-Katernberg weiter aus, dass das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster für den Bereich Wuppertal-Nord Name/Anschrift nachrichtlich in den Landschaftsplan übernommen für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut werden sollte. Bauliche Entwicklungen des Betriebes müssten für die Entwicklungsmöglichkeiten und Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder Böttinger Weg 1 Marktverhältnisse auch weiterhin möglich sein. Dafür sei eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen privilegierter Bauvorhaben der Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren Einsprecher Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde Landwirt sei deshalb nicht mehr erforderlich. Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 119 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/06 Bezirksvertretung Die Mandanten kommen zu dem Ergebnis, dass bei Uellendahl-Katernberg Umsetzung des geplanten Naturschutzes "...die Landwirtschaft nur noch schwerlich die Name/Anschrift Möglichkeit...(hätte), sich existenziell dort am für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Leben...(zu erhalten)." Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/07 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten Uellendahl-Katernberg kritisieren die Tatsache, dass Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bis an die Name/Anschrift landwirtschaftlichen Hofstellen heran reichen und für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut sogar die Hofgrenzen überschreiten würden. Es wird deshalb eine Ausgrenzung aus den Natur-, Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsschutzgebieten und geschützten Böttinger Weg 1 Landschaftsbestandteilen mit "…entsprechend großen Ausweichflächen um die Hofstellen herum." 40822 Mettmann gefordert. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Anregung wird gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete ist im Bereich betroffener Hofstellen überprüft und angepasst worden. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 120 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/08 Bezirksvertretung Es wird eine Entschädigung für den Ernteausfall, Uellendahl-Katernberg bedingt durch die reduzierte Bewirtungsmöglichkeit des Grünlandes und des Forstes erwartet. Darüber Name/Anschrift hinaus wehren sich die Mandanten gegen die Anlage für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut von Uferrandstreifen oder sonstige Gehölze. Gleichzeitig wird die Frage gestellt, wer die Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. enstprechenden Kosten trägt. Die Maßnahmen Böttinger Weg 1 werden abgelehnt. 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die ordnungsgemäße Landwirtschaft. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/09 Bezirksvertretung Die Mandanten führen aus, dass die Entwicklungs-, Uellendahl-Katernberg Pflege- und Erschließungsmaßnahmen grundsätzlich mit dem jeweiligen Eigentümer und Bewirtschafter auf Name/Anschrift freiwilliger Basis abgestimmt werden müssen. Als für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Grund wird genannt, dass die Anpflanzungen zu unwirtschaftlichen Durchschneidungen und Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen Böttinger Weg 1 würden. Durch die zusätzlich zu solchen Maßnahmen einzuhaltenen Abständen können diese Flächen nicht 40822 Mettmann mehr im ursprünglichen Zustand genutzt werden. Die Kosten für die Bewirtschaftungsnachteile, Einsprecher Ertragsausfälle und Pflege sind zu ersetzen. Die Landwirt Vernetzung der Gehölzbestände dürfe nicht zu weiteren Durchschneidungen und 03.05.2013 Einspruchdatum: Bewirtschaftungshindernisse führen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 121 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/10 Bezirksvertretung Es wird die Empfehlung ausgesprochen, "…die durch Uellendahl-Katernberg den Landschaftsplan beabsichtigten Ziele im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen mit den Landwirten Name/Anschrift umuzusetzen." Dadurch könnte die Akzeptanz bei den für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut betroffenen Landwirten erhöht und der Widerstand reduziert werden. Dazu sollte die Ausweisung von Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Schutzgebieten auf "…das notwendige,minimale Maß Böttinger Weg 1 reduziert…(werden)." 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/11 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten wenden Uellendahl-Katernberg sich gegen eine Unterschutzstellung ihrer Flächen als Landschaftsschutzgebiet und den dazu Name/Anschrift "…entsprechenden Ausformulierungen." für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 122 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/12 Bezirksvertretung Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Name/Anschrift Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es Böttinger Weg 1 darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, 40822 Mettmann werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/13 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass bei dem allgemeinen Verbot Uellendahl-Katernberg der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" aufgenommen werden soll. Name/Anschrift für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 123 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/14 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seine Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hofffeste etc. Name/Anschrift aufgenommen werden sollten. für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/15 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der Name/Anschrift näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 124 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/16 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Name/Anschrift Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/17 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Name/Anschrift Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut werden soll. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 125 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/18 Bezirksvertretung Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Name/Anschrift für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuver-legungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/19 Bezirksvertretung Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis Name/Anschrift 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. durchführen zu können. Ansonsten bestände die Böttinger Weg 1 Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies 40822 Mettmann gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit Einsprecher enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Landwirt Existenzgefährdung. Einspruchdatum: Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 126 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/20 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten weisen Uellendahl-Katernberg darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Name/Anschrift guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. beschädigen, ausgenommen werden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/21 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen Name/Anschrift erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für Böttinger Weg 1 sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube 40822 Mettmann abgeleitet werden kann. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 127 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/22 Bezirksvertretung Es wird fordert, dass das Verbot, Brachflächen und Uellendahl-Katernberg Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, sich nicht Name/Anschrift an der Brachflächendefinition des § 24 LG NRW für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu streichen. Er weist auf die Behandlung Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. von Brachen nach der EU-Agrarreform und Flächen Böttinger Weg 1 im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen der Verträge und entsprechenden 40822 Mettmann gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche Einsprecher Nutzung umwandelbar sind." Der Landschaftsplan Landwirt dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". Einspruchdatum: Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 22/23 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass Forstwirtschaftwege neu Uellendahl-Katernberg angelegt oder in eine höhere Ausbaustufe überführt werden können, ohne Genehmigung der unteren Name/Anschrift Landschaftsbehörde. Darüber hinaus sollten für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Ausbesserungs- bzw. Reparaturarbeiten sowie die Wiederanlage zugelassen werden. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Unterhaltung und der Neubau von Forstwirtschaftwegen erfolgt im Rahmen des Erlasses "Leitbild für den nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III A 4 - 35-00-00.00 v. 1.9.1999, Stand 09.5.2014" Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 128 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 22/24 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass das Maß der Uellendahl-Katernberg Verhältnismäßigkeit bezüglich des NSG sowie die Unterschutzstellung der Hofstelle als NSG überzogen Name/Anschrift sei. für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Ausweisung der Schutzgebiete wird im Bereich betroffener Hofstellen überprüft. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.5 Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/01 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die Im Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzte Anpflanzung eines Gehölzstreifens entschieden ab, da dafür Ackerland in Name/Anschrift Anspruch genommen werden müsste, auf dessen für Steinmann, Bernhard Rheinischer Bewirtschaftung er angewiesen sei. Die im Textteil beschriebenen Erosionsprobleme sind seiner Landwirtschaftsverband e.V. Meinung nach nicht vorhanden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.3 Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 129 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/02 Bezirksvertretung Der von der 500 m langen und ca. 50 Bäume Uellendahl-Katernberg umfassenden Maßnahme betroffene Landwirt lehnt diese als Pächter der ackerbaulich genutzen Flächen Name/Anschrift mit der Begründung entschieden ab, dass die für Steinmann, Bernhard Rheinischer durchgehende ackerbaulich Bewirtschaftungsmöglichkeit damit unterbrochen Landwirtschaftsverband e.V. würde. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.4 Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/03 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt aus, Uellendahl-Katernberg dass die im Landschaftsplanentwurf aufgeführten Entwicklungs-, Pflege- und Name/Anschrift Erschließungsmaßnahmen zu unwirtschaftlichen für Steinmann, Bernhard Rheinischer Durchschneidungen und erheblichen Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen Landwirtschaftsverband e.V. würden. Aufgrund der zu diesen Anpflanzungen Böttinger Weg 1 einzuhaltenden Abständen, Beschattungen, Verwurzelungen, Überwuchs etc. käme es zu 40822 Mettmann weiteren Beeinträchtigungen und Wirtschaftserschwernissen. Einsprecher Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.5 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 130 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/04 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass sichergestellt sein muss, dass Uellendahl-Katernberg die Kosten für die Anlage, die Pflege und die "…durch den Landschaftsplan aufgestellten Ge- und Verbote Name/Anschrift einhergehenden Ernteausfälle." von der Stadt für Steinmann, Bernhard Rheinischer Wuppertal übernommen werden. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Durch die Anwendung der Ge- und Verbote sind Ertragsausfälle nicht zu erwarten. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/05 Bezirksvertretung Der betroffene Landwirt empfiehlt eine Umsetzung der Uellendahl-Katernberg geforderten Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Über vertragliche Regelungen könnten Widerstände Name/Anschrift reduziert und die Akzeptanz erhöht werden. Ge- und für Steinmann, Bernhard Rheinischer Verbote sowie die Ausweisung von Schutzgebieten sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 131 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 23/06 Anregungen Bezirksvertretung Es wird weiterhin eingewendet, dass der betroffene Uellendahl-Katernberg Betrieb im Landschaftsschutz liegt. Die weiteren betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten müssten Name/Anschrift gewahrt bleiben. für Steinmann, Bernhard Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 132 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 23/07 Anregungen Bezirksvertretung Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster Uellendahl-Katernberg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche Name/Anschrift Entwicklungen des Betriebes müssten für die für Steinmann, Bernhard Rheinischer Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch Landwirtschaftsverband e.V. weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der Böttinger Weg 1 vom Einsprecher vertretenen Landwirtin eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im 40822 Mettmann Rahmen privilegierter Bauvorhaben der Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren Einsprecher Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde Landwirt sei deshalb nicht mehr erforderlich. Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 133 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 23/08 Anregungen Bezirksvertretung Der betroffene Landwirt führt aus, dass in den Uellendahl-Katernberg allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen Schutzgebieten die ordnungsgemäße Name/Anschrift landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei. für Steinmann, Bernhard Rheinischer Notwendige landwirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten sollten aber nicht von Landwirtschaftsverband e.V. einer Abstimmung mit der unteren Böttinger Weg 1 Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die 40822 Mettmann Landwirtschaft individuell reagiern können. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine Einsprecher naturschonende Bewirtschaftung der Landwirt landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt. Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden 03.05.2013 Einspruchdatum: "…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt." Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 134 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/10 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant weist darauf Uellendahl-Katernberg hin, dass insbesondere auf den Flächen, auf denen Jahre lang Vertragsnaturschutz betrieben worden sei, Name/Anschrift die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung für Steinmann, Bernhard Rheinischer vorgenommen werden kann. Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/11 Bezirksvertretung Grundsätzlich wird für den betroffenen Betrieb, dass Uellendahl-Katernberg "…sämtliche intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht in Naturschutzgebieten oder in Name/Anschrift geschützten Landschaftsbestandteilen aufgenommen für Steinmann, Bernhard Rheinischer werden und auch nicht unter Landschaftsschutz gestellt werden dürfen…", solange die im Landwirtschaftsverband e.V. vorliegenden Landschaftsplanentwurf formulierten Böttinger Weg 1 erheblichen Einschränkungen enthalten sind. 40822 Mettmann Der Anregung wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 135 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 23/12 Anregungen Bezirksvertretung Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Name/Anschrift Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche für Steinmann, Bernhard Rheinischer Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Landwirtschaftsverband e.V. Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es Böttinger Weg 1 darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, 40822 Mettmann werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 136 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 23/13 Anregungen Bezirksvertretung In den allgemeinen Festsetzungen für die Uellendahl-Katernberg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die Name/Anschrift Einzelfallentscheidung der unteren für Steinmann, Bernhard Rheinischer Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den Landwirt vertretene Einsprecher aus, dass "…für den Landwirtschaftsverband e.V. Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der Böttinger Weg 1 Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle 40822 Mettmann der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens Einsprecher maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten Landwirt auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und im "…Umgebungsbereich…" 03.05.2013 Einspruchdatum: sowie die Errichtung von Vieh- und Weideunterständen. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 137 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/14 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" Name/Anschrift aufgenommen werden soll. für Steinmann, Bernhard Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/15 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. Name/Anschrift aufgenommen werden sollten. für Steinmann, Bernhard Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 138 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/16 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der Name/Anschrift näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. für Steinmann, Bernhard Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/17 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Name/Anschrift Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen für Steinmann, Bernhard Rheinischer bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 139 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/18 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Name/Anschrift Wegen in den Landschafts-planentwurf für Steinmann, Bernhard Rheinischer aufgenommen werden soll. Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/19 Bezirksvertretung Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Name/Anschrift für Steinmann, Bernhard Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unter-haltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuver-legungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einlei-tung in ein Gewässer. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 140 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/20 Bezirksvertretung Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis Name/Anschrift 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine für Steinmann, Bernhard Rheinischer Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" Landwirtschaftsverband e.V. durchführen zu können. Ansonsten bestände die Böttinger Weg 1 Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies 40822 Mettmann gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit Einsprecher enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Landwirt Existenzgefährung. Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/21 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf Uellendahl-Katernberg hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Name/Anschrift guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen für Steinmann, Bernhard Rheinischer Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu Landwirtschaftsverband e.V. beschädigen, ausgenommen werden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregung wird gefolgt. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 141 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/22 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen Name/Anschrift erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten für Steinmann, Bernhard Rheinischer vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Landwirtschaftsverband e.V. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für Böttinger Weg 1 sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube 40822 Mettmann abgeleitet werden kann. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/23 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Uellendahl-Katernberg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart Name/Anschrift umzuwandeln, sich nicht an der für Steinmann, Bernhard Rheinischer Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu Landwirtschaftsverband e.V. streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen Böttinger Weg 1 nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen 40822 Mettmann der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand Einsprecher und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Landwirt Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". 03.05.2013 Einspruchdatum: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 142 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/24 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die Uellendahl-Katernberg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig-, Baumschul- und Name/Anschrift Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche für Steinmann, Bernhard Rheinischer Nutzung zulässig sein müssen. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/25 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass sich durch das Uellendahl-Katernberg Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei einem späteren Verkauf kein erhöhter Name/Anschrift Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren für Steinmann, Bernhard Rheinischer besteht die Befürchtung, durch den erhöhten Schutzstatus könnten sich auch höhere AusgleichsLandwirtschaftsverband e.V. und Ersatzmaßnahmen ergeben. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Anregungen wird nicht gefolgt. Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanver-fahren. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 143 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 23/26 Bezirksvertretung Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom Uellendahl-Katernberg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb Name/Anschrift für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des für Steinmann, Bernhard Rheinischer Landschaftsplanes gefordert. Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 23/9 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass in den Schutzgebieten die Uellendahl-Katernberg Weiterentwicklung der Landwirtschaft möglich bleiben muss. Dementsprechend müsse zukünftig in Name/Anschrift Landschaftsschutzge-bieten auch der Umbruch von für Steinmann, Bernhard Rheinischer Grünland in Ackerland möglich bleiben. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Anregung wird nicht gefolgt. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 144 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/01 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die Uellendahl-Katernberg Ausweisung des Naturschutzgebietes mit der Begründung ab, dass die Unterschutzstellungsgründe Name/Anschrift nicht nachvollziehbar seien und der realen Grundlage für Koch, Ernst Rheinischer entbehren. Durch die Ausweisung als Neturschutzgebiet und die damit verbundenen GeLandwirtschaftsverband e.V. und Verbote würde die "…Bewirtschaftung des Böttinger Weg 1 landwirtschaftlichen Betriebes in der Existenz bedroht." 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.12 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungsein-schränkungen für die ordnungsgemäße Landwirtschaft. Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/02 Bezirksvertretung Es wird die Festsetzung des Gebietes als geschützter Uellendahl-Katernberg Landschaftsbestandteil abgelehnt, die "…nach Auffassung der Familie Koch eine "kalte Name/Anschrift Enteignung…(darstellt)." Weiter wird dazu ausgeführt, für Koch, Ernst Rheinischer dass es sich nicht um eine ehemalige landwirtschaftlich genutzte Fläche handeln würde. Landwirtschaftsverband e.V. "Vielmehr wird die Fläche tatsächlich (für Jungvieh, Böttinger Weg 1 Heu- und Solagegewinnung) landwirtschaftlich genutzt." 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.8.3 Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die ordnungsgemäße Landwirtschaft. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 145 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/03 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus, Uellendahl-Katernberg dass dadurch, dass sich "…geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete Name/Anschrift adernmäßig über die Flächen des landwirtschaftlichen für Koch, Ernst Rheinischer Betriebes Koch ausgedehnt werden, ...eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung Landwirtschaftsverband e.V. nicht mehr möglich (sei)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die ordnungsgemäße Landwirtschaft. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/04 Bezirksvertretung Es wird ausdrücklich in Frage gestellt, ob "…gewisse Uellendahl-Katernberg Naturschutz- und teilweise auch landschaftsschutzausweisungen einer fachlichen Name/Anschrift Überprüfung standhalten,… ." Aufgrund fehlender für Koch, Ernst Rheinischer fachlicher Begründungen würde sich für den betroffenen Landwirt der Eindruck einer Landwirtschaftsverband e.V. "…strategischen Ausweisung…" aufdrängen. Durch Böttinger Weg 1 die planerischen Ausweisungen drohe nach seiner Auffassung eine "museumsartige" Landwirtschaft. 40822 Mettmann Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 146 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 24/05 Anregungen Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant schlägt für Uellendahl-Katernberg den Fall der Ausweisung von Naturschutzgebieten für die betroffenen Eingentümer/Bewirtschafter vor, Name/Anschrift "…die zusätzliche Aufwertung ihrer Flächen mit für Koch, Ernst Rheinischer Ökokonten zu belegen und somit als Ökopunkte gutschreiben zu lassen." Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Schutzausweisung selbst führt zu keiner Aufwertung im Sinne eines Ökokontos. Unbenommen bleibt die Möglichkeit, auf Flächen in Schutzgebieten in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde ein Ökokonto einzurichten. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 147 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 24/06 Anregungen Bezirksvertretung Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster Uellendahl-Katernberg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche Name/Anschrift Entwicklungen des Betriebes müssten für die für Koch, Ernst Rheinischer Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch Landwirtschaftsverband e.V. weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung des Böttinger Weg 1 vom Einsprecher vertretenen Landwirts eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im 40822 Mettmann Rahmen privilegierter Bauvorhaben der Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren Einsprecher Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde Landwirt sei deshalb nicht mehr erforderlich. Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 148 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/07 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirt führt weiter Uellendahl-Katernberg aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie Name/Anschrift geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene für Koch, Ernst Rheinischer Formulierung, nach der die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der Landwirtschaftsverband e.V. bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei, Böttinger Weg 1 geändert werden müsste. Eine naturschonende Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei 40822 Mettmann bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen Einsprecher sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den Landwirt Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar. 03.05.2013 Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. In Naturschutzgebieten bleibt die Formulierung bestehen. In Landschaftsschutzgebieten wird es keine Einschränkungen geben. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/08 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der Uellendahl-Katernberg Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein Name/Anschrift muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt für Koch, Ernst Rheinischer vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz Landwirtschaftsverband e.V. betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im Böttinger Weg 1 Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung teilgenommen. 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Den Bedenken wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 149 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/09 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass Uellendahl-Katernberg alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weder in Naturschutzgebieten und geschützten Name/Anschrift Landschaftsbestandteilen noch in für Koch, Ernst Rheinischer Landschaftsschutzgebieten liegen dürfen, so lange der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für Landwirtschaftsverband e.V. die intensive Landwirtschaft enthalte. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/10 Bezirksvertretung Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen wird Uellendahl-Katernberg angemerkt, dass nach der ursprünglichen Festsetzung als "Landschaftsschutzgebiet mit Name/Anschrift besonderen Festsetzungen" mit ca. 86 ha nunmehr für Koch, Ernst Rheinischer von einer"…fast flächenüberdeckenden Ausweisung" gesprochen werden könnte. Als problematisch Landwirtschaftsverband e.V. angesehen werden die fast deckungsgleichen VerBöttinger Weg 1 und Gebote mit denen der Naturschutzgebiete. 40822 Mettmann Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Entgegen den Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Genehmigungsverfahren, dass alle "Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu überführen seien, werden diese meisten als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 150 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 24/11 Anregungen Bezirksvertretung Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Name/Anschrift Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche für Koch, Ernst Rheinischer Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Landwirtschaftsverband e.V. Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es Böttinger Weg 1 darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, 40822 Mettmann werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Den Bedenken wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem Landschaftsplan–Entwurf offen gelegen. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 151 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 24/12 Anregungen Bezirksvertretung In den allgemeinen Festsetzungen für die Uellendahl-Katernberg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die Name/Anschrift Einzelfallentscheidung der unteren für Koch, Ernst Rheinischer Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den Landwirt vertretene Einsprecher aus, dass "…für den Landwirtschaftsverband e.V. Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der Böttinger Weg 1 Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle 40822 Mettmann der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens Einsprecher maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten Landwirt auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und im "…Umgebungsbereich…" 03.05.2013 Einspruchdatum: sowie die Errichtung von Vieh- und Weideunterständen. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 152 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/13 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" Name/Anschrift aufgenommen werden soll. für Koch, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/14 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. Name/Anschrift aufgenommen werden sollten. für Koch, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 153 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/15 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der Name/Anschrift näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. für Koch, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/16 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Name/Anschrift Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen für Koch, Ernst Rheinischer bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 154 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/17 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Name/Anschrift Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen für Koch, Ernst Rheinischer werden soll. Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/18 Bezirksvertretung Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Name/Anschrift für Koch, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unter-haltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einlei-tung in ein Gewässer. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 155 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/19 Bezirksvertretung Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis Name/Anschrift 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine für Koch, Ernst Rheinischer Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" Landwirtschaftsverband e.V. durchführen zu können. Ansonsten bestände die Böttinger Weg 1 Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies 40822 Mettmann gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit Einsprecher enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Landwirt Existenzgefährung. Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/20 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf Uellendahl-Katernberg hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Name/Anschrift guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen für Koch, Ernst Rheinischer Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu Landwirtschaftsverband e.V. beschädigen, ausgenommen werden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregung wird gefolgt. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 156 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/21 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen Name/Anschrift erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten für Koch, Ernst Rheinischer vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Landwirtschaftsverband e.V. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für Böttinger Weg 1 sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube 40822 Mettmann abgeleitet werden kann. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/22 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Uellendahl-Katernberg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart Name/Anschrift umzuwandeln, sich nicht an der für Koch, Ernst Rheinischer Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu Landwirtschaftsverband e.V. streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen Böttinger Weg 1 nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen 40822 Mettmann der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand Einsprecher und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Landwirt Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". 03.05.2013 Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Der Anregung wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 157 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/23 Bezirksvertretung Es wird gefordert, das Beweidungsverbot an Uellendahl-Katernberg Fließgewässern und Quellen ersatzlos zu streichen, da es einen enteignungsgleichen Tatbestand Name/Anschrift darstellen würde. Außerdem seien die möglichen für Koch, Ernst Rheinischer Beeinträchtigungen durch Fachgesetze geregelt. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/24 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die Uellendahl-Katernberg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig-, Baumschul- und Name/Anschrift Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche für Koch, Ernst Rheinischer Nutzung zulässig sein müssen. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 158 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 24/25 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert die Kostenübernahme durch Uellendahl-Katernberg den Planungsträger für Einzäunungen, die aufgrund des Beweidungs- und Tränkenverbotes innerhalb von Name/Anschrift Quellbereichen bei Naturdenkmälern erforderlich für Koch, Ernst Rheinischer werden. Die Auflagen durch den landschaftsplan dürften nicht dazu führen, dass dem betroffene Landwirtschaftsverband e.V. Eigentümer und/oder Bewirtschafter dadurch Kosten Böttinger Weg 1 entstehen. Es wird auch eine Nutzungsentschädigung für den 40822 Mettmann Fall befordert, wo es "…in Abhängigkeit von den Flächenanteilen entlang des Quellbereiches zu Einsprecher unwirtschaftlichen Restflächen kommen kann." Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 24/26 Bezirksvertretung Der betroffene Landwirt beklagt, dass in seinem Fall Uellendahl-Katernberg das Maß der Verhältnismäßigkeit bei weitem überschritten worden sei und dadurch die Existenz Name/Anschrift des landwirtschaftlichen Betriebes gefährdet sei. für Koch, Ernst Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt auf der Grundlage der Darstellungen des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan und den Kartierungen der LANUV. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die ordnungsgemäße Landwirtschaft. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 159 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/01 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die Im Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzte Anpflanzung eines Gehölzstreifens entschieden ab, da dafür Ackerland in Name/Anschrift Anspruch genommen werden müsste, auf dessen für Krüsmann, Rainer Rheinischer Bewirtschaftung er angewiesen sei. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.3 Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/01 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die Im Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzte Anpflanzung eines Gehölzstreifens entschieden ab, da dafür Ackerland in Name/Anschrift Anspruch genommen werden müsste, auf dessen für Krüsmann, Rainer Rheinischer Bewirtschaftung er angewiesen sei. Die im Texteil beschriebenen Erosionsprobleme sind seiner Landwirtschaftsverband e.V. Meinung nach nicht vorhanden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.3 Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Kennzeichnung erosionsgefährdeter Flächen erfolgt im Feldblockfinder. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 160 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/02 Bezirksvertretung Der von der 500 m langen und ca. 50 Bäume Uellendahl-Katernberg umfassenden Maßnahme betroffene Landwirt lehnt diese als Pächter der ackerbaulich genutzen Flächen Name/Anschrift mit der Begründung entschieden ab, dass die für Krüsmann, Rainer Rheinischer durchgehende ackerbaulich Bewirtschaftungsmöglichkeit damit unterbrochen Landwirtschaftsverband e.V. würde. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.4 Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/03 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt aus, Uellendahl-Katernberg dass die im Landschaftsplanentwurf aufgeführten Entwicklungs-, Pflege- und Name/Anschrift Erschließungsmaßnahmen zu unwirtschaftlichen für Krüsmann, Rainer Rheinischer Durchschneidungen und erheblichen Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen Landwirtschaftsverband e.V. würden. Aufgrund der zu diesen Anplanzungen Böttinger Weg 1 einzuhaltenden Abständen, Beschattungen, Verwurzelungen, Überwuchs etc. käme es zu 40822 Mettmann weiteren Beeinträchtigungen und Wirtschaftserschwernissen. Einsprecher Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 161 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/04 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass sichergestellt sein muss, dass Uellendahl-Katernberg die Kosten für die Anlage, die Pflege und die "…durch den Landschaftsplan aufgestellten Ge- und Verbote Name/Anschrift einhergehenden Ernteausfälle." von der Stadt für Krüsmann, Rainer Rheinischer Wuppertal übernommen werden. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch die Anwendung der Ge- und Verbote sind Ertragsausfälle nicht zu erwarten. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/05 Bezirksvertretung Der betroffene Landwirt empfiehlt eine Umsetzung der Uellendahl-Katernberg geforderten Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Über vertragliche Regelungen könnten Widerstände Name/Anschrift reduziert und die Akzeptanz erhöht werden. Ge- und für Krüsmann, Rainer Rheinischer Verbote sowie die Ausweisung von Schutzgebieten sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch die Anwendung der Ge- und Verbote sind Ertragsausfälle nicht zu erwarten. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Anregung wird gefolgt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 162 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 25/06 Anregungen Bezirksvertretung Es wird weiterhin eingewendet, dass der betroffene Uellendahl-Katernberg Betrieb im Landschaftsschutz liegt. Die weiteren betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten müssten Name/Anschrift gewahrt bleiben. für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungseinschränkungen für die ordnungsgemäße Landwirtschaft. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 163 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 25/07 Anregungen Bezirksvertretung Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster Uellendahl-Katernberg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche Name/Anschrift Entwicklungen des Betriebes müssten für die für Krüsmann, Rainer Rheinischer Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch Landwirtschaftsverband e.V. weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der Böttinger Weg 1 vom Einsprecher vertretenen Landwirtin eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im 40822 Mettmann Rahmen privilegierter Bauvorhaben der Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren Einsprecher Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde Landwirt sei deshalb nicht mehr erforderlich. Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. 03.05.2013 Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 164 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/08 Bezirksvertretung Der betroffene Landwirt führt aus, dass in den Uellendahl-Katernberg allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen Schutzgebieten die ordnungsgemäße Name/Anschrift landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei. für Krüsmann, Rainer Rheinischer Notwendige landwirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten sollten aber nicht von Landwirtschaftsverband e.V. einer Abstimmung mit der unteren Böttinger Weg 1 Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die 40822 Mettmann Landwirtschaft individuell reagieren können. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine Einsprecher naturschonende Bewirtschaftung der Landwirt landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt. Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden 03.05.2013 Einspruchdatum: "…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt." Festsetzungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Abstimmung einer an neuen Marktverhältnissen angepasste Bewirtschaftung ist erforderlich, um im Einzelfall die ordnungsgemäßen landwirtschaftliche Bodennutztung sicher zu stellen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/09 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass in den Schutzgebieten die Uellendahl-Katernberg Weiterentwicklung der Landwirtschaft möglich bleiben muss. Dementsprechend müsse zukünftig in Name/Anschrift Landschaftsschutzge-bieten auch der Umbruch von für Krüsmann, Rainer Rheinischer Grünland in Ackerland möglich bleiben. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 165 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/10 Bezirksvertretung Der vom Einsprecher vertretene Mandant weist darauf Uellendahl-Katernberg hin, dass insbesondere auf den Flächen, auf denen Jahre lang Vertragsnaturschutz betrieben worden sei, Name/Anschrift die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung für Krüsmann, Rainer Rheinischer vorgenommen werden kann. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/11 Bezirksvertretung Grundsätzlich wird für den betroffenen Betrieb Uellendahl-Katernberg gefordert, dass "…sämtliche intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht in Name/Anschrift Naturschutzgebieten oder in geschützten für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landschaftsbestandteilen aufgenommen werden und auch nicht unter Landschaftsschutz gestellt werden Landwirtschaftsverband e.V. dürfen…", solange die im vorliegenden Böttinger Weg 1 Landschaftsplanentwurf formulierten erheblichen Einschränkungen enthalten sind. 40822 Mettmann Der Anregung wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 166 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 25/12 Anregungen Bezirksvertretung Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Name/Anschrift Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche für Krüsmann, Rainer Rheinischer Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Landwirtschaftsverband e.V. Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es Böttinger Weg 1 darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, 40822 Mettmann werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 167 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 25/13 Anregungen Bezirksvertretung In den allgemeinen Festsetzungen für die Uellendahl-Katernberg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die Name/Anschrift Einzelfallentscheidung der unteren für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den Landwirt vertretene Einsprecher aus, dass "…für den Landwirtschaftsverband e.V. Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der Böttinger Weg 1 Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle 40822 Mettmann der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens Einsprecher maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten Landwirt auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und im "…Umgebungsbereich…" 03.05.2013 Einspruchdatum: sowie die Errichtung von Vieh- und Weideunterständen. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 168 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/14 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" Name/Anschrift aufgenommen werden soll. für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/15 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. Name/Anschrift aufgenommen werden sollten. für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 169 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/16 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der Name/Anschrift näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/17 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Name/Anschrift Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen für Krüsmann, Rainer Rheinischer bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 170 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/18 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Name/Anschrift Wegen in den Landschafts-planentwurf für Krüsmann, Rainer Rheinischer aufgenommen werden soll. Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/19 Bezirksvertretung Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Name/Anschrift für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unter-haltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 171 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/20 Bezirksvertretung Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis Name/Anschrift 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine für Krüsmann, Rainer Rheinischer Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" Landwirtschaftsverband e.V. durchführen zu können. Ansonsten bestände die Böttinger Weg 1 Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies 40822 Mettmann gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit Einsprecher enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Landwirt Existenzgefährung. Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/21 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf Uellendahl-Katernberg hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Name/Anschrift guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen für Krüsmann, Rainer Rheinischer Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu Landwirtschaftsverband e.V. beschädigen, ausgenommen werden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Klärung mit der LWK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 172 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/22 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen Name/Anschrift erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten für Krüsmann, Rainer Rheinischer vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Landwirtschaftsverband e.V. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für Böttinger Weg 1 sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube 40822 Mettmann abgeleitet werden kann. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/23 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Uellendahl-Katernberg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart Name/Anschrift umzuwandeln, sich nicht an der für Krüsmann, Rainer Rheinischer Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu Landwirtschaftsverband e.V. streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen Böttinger Weg 1 nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen 40822 Mettmann der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand Einsprecher und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Landwirt Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". 03.05.2013 Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Der Anregung wird nicht gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 173 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/24 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die Uellendahl-Katernberg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig-, Baumschul- und Name/Anschrift Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche für Krüsmann, Rainer Rheinischer Nutzung zulässig sein müssen. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 25/25 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass sich durch das Uellendahl-Katernberg Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei einem späteren verkauf kein erhöhter Name/Anschrift Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren für Krüsmann, Rainer Rheinischer besteht die Befürchtung, durch den erhöhten Schutzstatus könnten sich auch höhere AusgleichsLandwirtschaftsverband e.V. und Ersatzmaßnahmen ergeben. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Der Anregungen wird nicht gefolgt. Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanver-fahren. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 174 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 25/26 Bezirksvertretung Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom Uellendahl-Katernberg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb Name/Anschrift für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des für Krüsmann, Rainer Rheinischer Landschaftsplanes gefordert. Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/01 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten führen Uellendahl-Katernberg aus, dass sich an dieser Stelle kein Naturdenkmal befände. Es handele sich nicht, wie im Textteil Name/Anschrift ausgeführt, um natürliche Absenkungen, sondern um für Friedrich und Holger Schröer ehemalige Bergbauflächen, die nicht schutzwürdig seien und demnach landwirtschaftlich nutzbar wären. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Es wird angeregt, den Schutzstatus heraus zu Böttinger Weg 1 nehmen. 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan. Der Geltungsbereich ist im § 16 Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Entgegen den Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Genehmigungsverfahren, dass alle "Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu überführen seien, werden diese meistens als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Der Abnregung wird nicht gefolgt. Hierbei handelt es sich um eine der wenigen natürlich überformten und nicht überbauten Flächen mit Karsterscheinungen im Stadtgebiet. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.6.12 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 175 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/02 Bezirksvertretung Die für den geschützten Landschaftsbestandteil u. a. Langerfeld-Beyenburg festgesetzte Pflege von Kopfweiden und die Anlage von Gewässerrandstreifen sollte nicht zu einer Name/Anschrift weiteren Reduzierung der wirtschaftlichen Nutzfläche für Friedrich und Holger Schröer führen. Ausserdem fordern die Mandanten eine Erstattung der durch die Maßnahmen verursachten Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Kosten. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur im Einverständnis mit der/dem Grundstückseigentümerin/er und sofern die Finanzierung für die Anlage und Unterhaltung gesichert ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.8.12 Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/03 Bezirksvertretung Desweiteren muss nach Auffassung der vom Langerfeld-Beyenburg Einsprecher vertretenen Mandanten die Unterhaltung von Drainagen "…im Rahmen der guten fachlichen Name/Anschrift Praxis und im Rahmen der ordnungsgemäßen für Friedrich und Holger Schröer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung weiterhin möglich sein." Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 176 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 26/04 Anregungen Bezirksvertretung Die Mandanten fordern, dass die Entwicklung der Langerfeld-Beyenburg Hofstelle und des landwirtschaftlichen Betriebes auch vor dem Hintergrund der Weitergabe an die nächten Name/Anschrift Generationen weiterhin möglich sein. für Friedrich und Holger Schröer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 177 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 26/05 Anregungen Bezirksvertretung Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster Langerfeld-Beyenburg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche Name/Anschrift Entwicklungen des Betriebes müssten für die für Friedrich und Holger Schröer Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der Böttinger Weg 1 vom Einsprecher vertretenen Mandanten eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im 40822 Mettmann Rahmen privilegierter Bauvorhaben der Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren Einsprecher Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde Landwirt sei deshalb nicht mehr erforderlich. Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 178 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/06 Bezirksvertretung Die betroffenen Landwirte führt aus, dass in den Langerfeld-Beyenburg allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen Schutzgebieten die ordnungsgemäße Name/Anschrift landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei. für Friedrich und Holger Schröer Notwendige landwirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten sollten aber nicht von Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. einer Abstimmung mit der unteren Böttinger Weg 1 Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die 40822 Mettmann Landwirtschaft individuell reagiern können. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine Einsprecher naturschonende Bewirtschaftung der Landwirt landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt. Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden 03.05.2013 Einspruchdatum: "…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt." Festsetzungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Abstimmung einer an neuen Marktverhältnissen angepasste Bewirtschaftung ist erforderlich, um im Einzelfall die ordnungsgemäßen landwirtschaftliche Bodennutzung sicher zu stellen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/07 Bezirksvertretung Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der Langerfeld-Beyenburg Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein Name/Anschrift muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt für Friedrich und Holger Schröer vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im Böttinger Weg 1 Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung teilgenommen. 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Der Anregung wird teilweise gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 179 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/08 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass Langerfeld-Beyenburg alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weder in Naturschutzgebieten und geschützten Name/Anschrift Landschaftsbestandteilen noch in für Friedrich und Holger Schröer Landschaftsschutzgebieten liegen dürfen, so lange der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. die intensive Landwirtschaft enthalte. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In Landschaftsschutzgebieten ist auch eine ackerbauliche Nutzung grundsätzlich möglich. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/09 Bezirksvertretung Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen wird Langerfeld-Beyenburg angemerkt, dass nach der ursprünglichen Festsetzung als "Landschaftsschutzgebiet mit Name/Anschrift besonderen Festsetzungen" mit ca. 86 ha nunmehr für Friedrich und Holger Schröer von einer"…fast flächenüberdeckenden Ausweisung" gesprochen werden könnte. Als problematisch Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. angesehen werden die fast deckungsgleichen VerBöttinger Weg 1 und Geboten mit denen der Naturschutzgebiete. 40822 Mettmann Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Entgegen den Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Genehmigungsverfahren, dass alle "Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu überführen seien, werden diese meisten als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 180 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 26/10 Anregungen Bezirksvertretung Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope Langerfeld-Beyenburg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Name/Anschrift Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche für Friedrich und Holger Schröer Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es Böttinger Weg 1 darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, 40822 Mettmann werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 181 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 26/11 Anregungen Bezirksvertretung In den allgemeinen Festsetzungen für die Langerfeld-Beyenburg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die Name/Anschrift Einzelfallentscheidung der unteren für Friedrich und Holger Schröer Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der die Landwirte vertretene Einsprecher aus, dass "…für den Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der Böttinger Weg 1 Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle 40822 Mettmann der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens Einsprecher maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten Landwirt auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und im "…Umgebungsbereich…" 03.05.2013 Einspruchdatum: sowie die Errichtung von Vieh- und Weideunterständen. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 182 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/12 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" Name/Anschrift aufgenommen werden soll. für Friedrich und Holger Schröer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/13 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Langerfeld-Beyenburg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc. Name/Anschrift aufgenommen werden sollten. für Friedrich und Holger Schröer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 183 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/14 Bezirksvertretung Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der Name/Anschrift näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. für Friedrich und Holger Schröer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/15 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Langerfeld-Beyenburg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Name/Anschrift Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen für Friedrich und Holger Schröer bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 184 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/16 Bezirksvertretung Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Langerfeld-Beyenburg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Name/Anschrift Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen für Friedrich und Holger Schröer werden soll. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/17 Bezirksvertretung Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage Langerfeld-Beyenburg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Name/Anschrift für Friedrich und Holger Schröer Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 185 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/18 Bezirksvertretung Nach Auffassung der Einsprecher sollte es innerhalb Langerfeld-Beyenburg des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis Name/Anschrift 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine für Friedrich und Holger Schröer Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. durchführen zu können. Ansonsten bestände die Böttinger Weg 1 Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies 40822 Mettmann gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit Einsprecher enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Landwirt Existenzgefährung. Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/19 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretene Landwirte weist Langerfeld-Beyenburg darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Name/Anschrift guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen für Friedrich und Holger Schröer Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. beschädigen, ausgenommen werden. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Klärung mit der LWK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 186 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/20 Bezirksvertretung Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten Langerfeld-Beyenburg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen Name/Anschrift erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten für Friedrich und Holger Schröer vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für Böttinger Weg 1 sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube 40822 Mettmann abgeleitet werden kann. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/21 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Langerfeld-Beyenburg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart Name/Anschrift umzuwandeln, sich nicht an der für Friedrich und Holger Schröer Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen Böttinger Weg 1 nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen 40822 Mettmann der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand Einsprecher und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Landwirt Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". 03.05.2013 Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Der Anregung wird teilweise gefolgt. Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 187 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/22 Bezirksvertretung Es wird gefordert, das Beweidungsverbot an Langerfeld-Beyenburg Fließgewässern und Quellen ersatzlos zu streichen, da es einen enteignungsgleichen Tatbestand Name/Anschrift darstellen würde. Außerdem seien die möglichen für Friedrich und Holger Schröer Beeinträchtigungen durch Fachgesetze geregelt. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/23 Bezirksvertretung Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten führen Langerfeld-Beyenburg aus, dass es sich bei der Fläche mit dem Entwicklungsziel 3 um die Gebiete des Name/Anschrift Kalksteinabbaus handelt. Hier müsse eine für Friedrich und Holger Schröer "…ressourcenschützende Herangehensweise Priorität haben." Nach seinen Vorstellungen sind die Gruben Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. wieder aufzufüllen bzw. ist eine Teilverfüllung Böttinger Weg 1 vorzunehmen und der Bevölkerung zum Zwecke der Erholung zur Verfügung zu stellen. "Die 40822 Mettmann Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Kulturlandschaft sollte gleichzeitig auch als Einsprecher Kompensationsmaßnahme anerkannt werden…" Es Landwirt wird gefordert, dass die hochwertigsten Ackerböden im Bereich der Stadt Wuppertal nicht für den Abraum 03.05.2013 Einspruchdatum: in Anspruch genommen werden dürfen. Die Verantwortung für das Schutzgut Boden verbiete eine Festsetzungs-Nr.: Vernichtung dieser hochwertigen Lösböden. Darstellungs-Nr.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (Beschluss 26.03.13) wurden alle eingebrachten Belange abschließend behandelt. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 188 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen LFDNR 26/24 Bezirksvertretung Der Einsprecher fordert, dass sich durch das Langerfeld-Beyenburg Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei einem späteren Verkauf kein erhöhter Name/Anschrift Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren für Friedrich und Holger Schröer besteht die Befürchtung, durch den erhöhten Schutzstatus könnten sich auch höhere AusgleichsRheinischer Landwirtschaftsverband e.V. und Ersatzmaßnahmen ergeben. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird nicht gefolgt. Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Verwirklichung von Vorhaben über die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem eventuellen Bauleitplanverfahren. Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der im Rahmen der Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 26/25 Bezirksvertretung Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom Langerfeld-Beyenburg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb Name/Anschrift für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des für Friedrich und Holger Schröer Landschaftsplanes gefordert. Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan. Der Geltungsbereich ist im § 16 Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Entgegen den Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Genehmigungs-verfahren, dass alle "Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu überführen seien, werden diese meisten als Landschafts-schutzgebiete festgesetzt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 189 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/01 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus, dass von der Landschaftsschutzgebietsausweisung 60 % der 11 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche betroffen sind. Durch die damit verbundenen Auflagen sei die Bewirtschaftung des Betriebes beeinträchtigt. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. In der Nähe der Hofstelle des vom Einsprecher vertretene Mandanten sind Weiden am Bach "Beeck im Allenkotten" umzäunt. Diese möchte er im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung "…im Zweifel auch verändern können." Der Anregung wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Durch den Landschaftsplan entstehen keine Beinträchtungen und Bewirtschaftungsein-schränkungen für die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/02 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Am Bach " Beek im Allenkotten" befinden sich sowohl Dauergrünlandfächen als auch Ackerflächen, die so im Feldblockfinder der Landwirtschaftskammer dargestellt sind. Unabhängig von den Festsetzungen zum Grünlandumbruch im Landschaftsplan, ist es auch seitens der Landwirtschaftskammer grundsätzlich verboten, Dauergrünland umzubrechen. Bei einem Ausnahmeverfahren müssen geeignete Ackerflächen in Dauergrünland umgewandelt werden. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 190 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/03 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Anregungen Stellungnahme Die betroffenen Landwirte führt aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen Schutzgebieten die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei. Notwendige landwirtschaftliche Entwicklkungsmöglichkeiten sollten aber nicht von einer Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die Landwirtschaft individuell reagiern können. Im Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine naturschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt. Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden "…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt." Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft in Landschaftsschutz-gebieten ein Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im Vertrauen auf die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung teilgenommen. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die Abstimmung einer an neuen Marktverhältnissen angepasste Bewirtschaftung ist erforderlich, um im Einzelfall die ordnungsgemäßen landwirtschaftliche Bodennutzung sicher zu stellen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/04 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 03.05.2013 Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 191 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/05 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass alle intensiv genutzten landwirtschaft-lichen Flächen weder in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen noch in Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für die intensive Landwirtschaft enthalte. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in Naturschutz- und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig. In die genannten Schutzgebiete wurden keine Ackerflächen aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. In Landschaftsschutzgebieten ist auch eine ackerbauliche Nutzung grundsätzlich möglich. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/06 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope nachrichtlich nicht im Landschafts-planentwurf aufgenommen worden sind. Damit sei für die Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte, werden erhebliche Einschränkungen in der Bewirtschaftung befürchtet. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG hat zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt unabhängig vom Landschaftsplanverfahren mit den Eigentümern. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 192 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/07 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf" aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005 getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/08 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005 getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 193 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/09 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der Einleitung oder oberflächigen Ableitung von beispielsweise Hausabwässern, Gülle, Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen bezüglich der genehmigten bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)." Der Anregungen wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden soll. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005 getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/10 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Die Eigennutzung durch den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50 Abs. 4 LG NRW). Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 194 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/11 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Stellungnahme Der Anregungen wird gefolgt. In Landschaftsschutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In Natur-schutzgebieten ist die Unterhaltung von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung zulässig, sofern keine Einleitungsgenehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich ist. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bei Änderungen der Einleitung in ein Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es neben einer landschaftsrechtlichen Befreiung auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/12 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Nach Auffassung der Einsprecher sollte es innerhalb des Verbotszeitraums für die Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis 01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…" durchführen zu können. Ansonsten bestände die Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bewirtschaftung der Flächen mit enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen Existenzgefährung. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 195 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/13 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Anregungen Stellungnahme Die vom Einsprecher vertretene Landwirte weist darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu beschädigen, ausgenommen werden. Der Anregung wird gefolgt. Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern, eine großzügige Ausweisung der Hofstellen erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien. Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine entsprechende und wasserdichte Sickergrube abgeleitet werden kann. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Die Eigentumsrechte der angrenzenden Nutzer sind zu wahren. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/14 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 196 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR 27/15 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher fordert, dass das Verbot, Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw. in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, sich nicht an der Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen der Verträge und entsprechenden gesetzlichen Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind." Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln". Der Anregung wird teilweise gefolgt. Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom Einsprecher vertretene Mandant das Maß der Verhältnismäßigkeit als überzogen an. Es wird deshalb für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des Landschaftsplanes gefordert. Der Anregung wird nicht gefolgt. 03.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung wieder aufgenommen werden. Es generelles Umbruchverbot ist nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Einschränkungen beziehen sich auf erosionsgefährdete Flächen bzw. im Feldblockfinder festgesetztes Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Regelungen der EU und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Darstellungs-Nr.: LFDNR 27/16 Bezirksvertretung Oberbarmen Name/Anschrift für Morgenroth, Gerd Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. Böttinger Weg 1 40822 Mettmann Einsprecher Landwirt Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 03.05.2013 Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Regionalplans in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan. Der Geltungsbereich ist im § 16 Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Entgegen den Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Genehmigungsverfahren, dass alle "Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu überführen seien, werden diese meisten als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 197 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB02/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Untere Wasserbehörde im Hause Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 25.04.2013 Anregungen Das Verbot Brachflächen, Grünland etc.in eine Intensivnutzung zu überführen oder in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, soll nach Auffassung des Einsprechers dahingehend korrigiert werden, als dass die Definition der Brachflächen in diesem Zusammenhang im Landschaftsplan Wuppertal-Nord nicht nach § 24 Landschaftsgesetz NRW erfolgen darf, wonach als Brachflächen solche Grundstücke gelten, deren Nutzung aufgegeben ist oder die länger als drei Jahre nicht genutzt sind. Die zuletzt genannten Einschränkungen sollten ersatzlos gestrichen werden. Ausserdem wird angemerkt, dass Brachen nach der EU- Agrarreform oder andere Flächen, die im Rahmen von EU-Föderprogrammen oder beispielsweise aufgrund Vertragsnaturschutz stillgelegt bzw. bewirtschaftet werden, nach Auslaufen der Verträge und entsprechend gesetzlicher Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind. Insofern dürfe dies nicht durch den Landschaftsplan Wuppertal-Nord ausgehebelt werden. Stellungnahme Den Anregungen wird nicht gefolgt. Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 198 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB02/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Untere Wasserbehörde Anregungen Stellungnahme Im Textteil unter 2.5 ist die Aussage, dass die dezentrale Klärung des Abwassers in Wuppertal über Kleinkläranlagen erfolgt, um den Zusatz der abflusslosen Sammelgruben zu ergänzen. Der Anregung wird gefolgt. Im Textteil unter 5.2 ist die Korrektur "das WHG vom 31.07.2009 (BGBI. I S.2585 zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 21.01.2013 I 95" vorzunehmen. Der Anregung wird gefolgt. Der Zusatz wird aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. im Hause Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB02/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Untere Wasserbehörde Die Korrektur wird aufgenommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. im Hause Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 199 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB02/04 Bezirksvertretung Vohwinkel Name/Anschrift Untere Wasserbehörde Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass neben dem "Bremkampbach" auch der "Kinderbuschbach" südlich dem "Krutscheider Bach" zuläuft. Außerdem ist der Hinweis auf die aktuelle Gewässerausbaumaßnahme zur Offenlegung/Verlegung des "Krutscheider Baches" im Gewerbepaerk VohRang südlich der Eisenbahn aufzunehmen. im Hause Stellungnahme Der Anregung wird teilweise gefolgt. Der Hinweis auf den "Bremkampbach" und "Kinderbuschbach" wird im Textteil aufgenommen. Die Gewässerausbaumaßnahme "Krutscheider Bach" ist bereits realisiert. Ein entsprechender Hinweis ist deshalb entbehrlich. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB02/05 Bezirksvertretung Beim "Brucher Bach" wird darauf hingewiesen, dass Uellendahl-Katernberg für 2013 die Ertüchtigung des Hochwasserrückhaltebeckens vorgesehen ist. Damit Name/Anschrift würde u. a. auch eine Regulierung der Untere Wasserbehörde Regenwassereinleitungen aus den Siedlungsgebieten "Am Rohm" und "Am Eckbusch" erzielt. im Hause Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.12 Der Anregung wird gefolgt. Das Hochwasserrückhaltebeckens ist in 2014 bereits ertüchtigt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Grundsätzlich können im Naturschutzgebiet bestehende Ver- und Entsorgungseinrichtungen unterhalten und geändert werden. Im seinerzeitigen Verfahren wurde die untere Landschaftsbehörde beteiligt. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 200 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB02/06 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Untere Wasserbehörde Anregungen Es wird der Hinweis auf das Kapitel 5.2.1. gegeben. Dort ist mit aufzunehmen, dass für den Eigenbach mittlerweile ein Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KnEF) vorliegt. Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Der Hinweis wird im Textteil aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. im Hause Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB02/07 Bezirksvertretung Es wird der Hinweis gegeben, dass es sich beim Uellendahl-Katernberg "Mirker Bach" um ein sogenanntes "Risikogewässer" handelt, für das die Bezirksregierung Düsseldorf bis Name/Anschrift Ende 2013 die Festsetzung als Untere Wasserbehörde Überschwemmungsgebiet zu erstellen hat. Der Entwurf des "ÜSG Mirker Bach" liege der UWB seit kurzem vor. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Verordnung des Überschwemmungsgebietes ist am 25.09.2014 in Kraft getreten. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. im Hause Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 201 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB02/08 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Untere Wasserbehörde Anregungen Stellungnahme Zum Textteil unter 2.1 allgemeine Festsetzungen wird auf die textliche Änderung hingewiesen, dass die Gewässerunterhaltungsmaßnahmen außerhalb des Zeitraumes vom 15.03. - 01.10. durchzuführen sind. Der Anregung wird gefolgt. Im Grundlagenteil wird für das Kapitel 4. (S. 19) folgende Textergänzung vorgeschlagen:" Nach dem Landesbodenschutzgesetz vom 29.05.2000 sind Böden, die die natürlichen Funktionen und die Funktionen als Archiv der natur- und Kulturgeschichte im besonderen Maße erfüllen, besonders zu schützen." Der Anregung wird gefolgt. Die textliche Änderung wird aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. im Hause Einsprecher 106.20 Einspruchdatum: 25.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB03/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Steudte-Gaudich Die Textergänzung wird aufgenommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Einsprecher Geologischer Dienst NRW Einspruchdatum: 06.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 202 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB03/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Steudte-Gaudich De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Einsprecher Geologischer Dienst NRW Einspruchdatum: 06.05.2013 Anregungen Stellungnahme Im Grundlagenteil wird für das Kapitel 4.2.1 folgende Textergänzung zur stärkeren Differenzierung der unterschiedlichen Bodenfunktionen vorgeschlagen: "Nach der Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK 50, GD NRW, 2004) sind die beschriebenen Böden teilweise als schutzwürdig ausgewiesen. Bei den (Pseudogley-)Parabraunerden und Kolluvisolen erfolgte dies wegen ihrer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit bzw. ihrer hohen Regelungs- und Pufferfunktion. Bei flachgründigen Braunerden oder (Nass-)Gleyen erfolgte eine Ausweisung wegen ihres hohen Biotopentwicklungspotentials (Extremstandorte). Entsprechend der gültigen Terminologie ist der Begriff "Kolluvium" durch "Kolluvisol" zu ersetzen. Der Anregung wird gefolgt. Mit Hinweis auf die Aufgabe des Geologischen Dienstes NRW, landesweit Daten zu erheben und bereitzustellen, wird im Festsetzungsteil als weitere Befreiungsklausel zu den Verboten in Naturschutzgebieten folgende Textergänzung vorgeschlagen: "Unberührt von den Verboten dieser Verordnung bleiben die Durchführung von Exkursionen sowie wissenschaftlichen bodenkundlichen, geologischen oder ökologischen Untersuchungen nach vorheriger Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde." Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die Textergänzung wird aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB03/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Steudte-Gaudich De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Einsprecher Geologischer Dienst NRW Einspruchdatum: 06.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.1 Darstellungs-Nr.: In den "Allgemeine Festsetzungen" wird unter A. 6. "Im Naturschutzgebiet ist/sind erlaubt:" aufgeführt, dass "...der Zugang zum Naturschutzgebiet außerhalb der Wege in Begleitung der Mitarbeiter/innen der unteren Landschafts- oder Forstbehörde oder einer von diesen ermächtigten fachkundigen Person," zulässig ist. In den Erläuterungen wird dazu näher ausgeführt, dass darin eingeschlossen auch "...Exkursionsgruppen oder wissenschaftliche Untersuchungen ...(sind)." Damit wird dem Anliegen des Einsprechers hinreichend entsprochen. Weitergehende Ergänzungen und Erläuterungen sind nicht erforderlich. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 203 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB03/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Steudte-Gaudich De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, die Vorkommen schutzwürdiger Boden in den einzelnen Natur- und Landschaftsschutzgebieten systematisch zu überprüfen und unter dem jeweiligen Schutzzweck zu nennen. Als Beispiel wird das NSG "Krutscheid" aufgeführt: "… - aus erdgeschichtlich-geologischen Gründen, wegen des Vorkommens schutzwürdiger Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential und wegen der besonderen Eigenart…" Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass drei Erdgashochdruckleitungen durch das Planungs-gebiet verlaufen. Ein Lageplan ist beigefügt. Es wird gefordert, dass zum Zwecke von behördlich vorgeschriebenen Kontrollen sowie für Instandsetzungsmaßnahmen die Zugänglichkeit der Anlagen für GASCADE auch für die Zukunft jederzeit gewährleistet sein muss. Der Anregung wird gefolgt. Es wird auf die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK 50, GD NRW, 2004) verwiesen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Geologischer Dienst NRW Einspruchdatum: 06.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.2 Darstellungs-Nr.: LFDNR TOB04/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kurt Baier Kölnische Str. 108-112 34119 Kassel Einsprecher GASCADE Gastransport GmbH Einspruchdatum: In Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten sind die Unterhaltung und Änderung bestehender Ver- und Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Die Änderung ist dem Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal als untere Landschaftsbehörde vorher anzuzeigen. Werden nicht binnen eines Monats Bedenken erhoben, gilt sie als zugestimmt. Insofern wird der Anregung des Einsprechers bereits entsprochen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 07.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 204 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TOB04/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kurt Baier Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass aus Schutzgründen für die Anlagen im mehrjährigen Abstand turnusgemäß Pflegearbeiten im Schutzstreifen mit Maschineneinsatz durchgeführt werden. Es müsse für die Zukunft sichergestellt sein, dass diese Arbeiten auch weiterhin durchgeführt werden könnten. Kölnische Str. 108-112 34119 Kassel Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. In Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung bestehender Ver- und Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Darin eingeschlossen sind auch turnusgemäße Pflegearbeiten. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher GASCADE Gastransport GmbH Einspruchdatum: 07.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB05/01 Bezirksvertretung Allgemein Es werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Der Stellungnahme Es wird zur Kenntnis genommen, dass die der Verwaltung wird Kreisverwaltung Mettmann keine Anregungen und Bedenken vorgebracht hat. zugestimmt. Name/Anschrift Zellin Postfach 40806 Mettmann Einsprecher Kreisverwaltung Mettmann Einspruchdatum: 18.04.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 205 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.1 Darstellungs-Nr.: Anregungen In den "Allgemeinen Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete" wird im Teil A die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung unter Bezug auf den § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und den § 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang erlaubt. Vom Einsprecher wird diese Definition der "ordnungsgemäßen Landwirtschaft" durch die zuvor zitierten Fachgesetze im Hinblick auf die Langlebigkeit des Landschaftsplanes als problematisch angesehen. Der Begriff der "ordnungsgemäßen Landwirtschaft" oder "guten fachlichen Praxis" unterliege einer ständigen Entwicklung, sodass der Bezug auf eine Rechtquelle nicht sinnvoll sei. Es wird deshalb angeregt, dass der Bezug zu den Fachgesetzen gestrichen wird und folgende Formulierung aufgenommen wird: "1. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang." Dazu soll folgende Erläuterung gegeben werden: "Als ordnungsgemäße Landwirtschaft bzw. gute fachliche Praxis wird die Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet, die im Regelfall als gesetzliche Standards umzusetzen sind. Sie gilt als Handlungsrahmen und beeinhaltet Maßnahmen, die in der Wissenschaft als gesichert gelten, aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind, von der amtlichen Beratung empfohlen werden und sachkundigen Anwendern bekannt sind. Für die Landwirtschaft ergänzen im § 5 BNatSchG die Anforderungen der guten fachlichen Praxis diejenigen des landwirtschaftlichen Fachrechtes und des BBodSchG § 17." Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. In Naturschutzgebieten ist die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung in der bisherigen Art und im bisherigen Umgang zulässig. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 206 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 22.05.2013 Anregungen Es wird darauf hingewiesen, das viele Landwirte in den letzten Jahren mit Verträgen aus den Programmen der Agrarumweltmaßnahmen teilgenommen hätten. Dabei handele es sich um weniger intensiv genutzte Flächen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und als Motivation zum Abschluss derartiger Verträge in der Zukunft wird gefordert, dass die textlichen Festsetzungen zu den Schutzgebieten eine Wiederaufnahme der Nutzung zu den "Bedingungen vor Vertragsabschluss" sicherzustellen hätten. Es wird angeregt, die textlichen Festsetzungen zu den Naturschutzgebieten im Punkt A Nr. 1 dementsprechend zu ergänzen: "Bei aktueller und zukünftiger erstmaliger Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen ist nach Ablauf des Vertrages/des Programms die Wiederaufnahme der rechtmäßig ausgeübten Nutzung in Art und Umfang wie vor Vertragsbeginn erlaubt." Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Programme im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen unterliegen eigenen Regelungen, Auflagen und Kontrollen, die per Gesetz, Verordnung oder auf dem Erlassweg festgelegt werden. Der Landschaftsplan als lokale Satzung kann diese nicht eigenständig regeln. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 207 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.3 Darstellungs-Nr.: Anregungen In den "Allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete" wird im Teil A die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung unter Bezug auf den § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und den § 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang erlaubt. Es wird darauf verwiesen, dass sich aus den Schutzzwecken der §§ 23-26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei Naturschutzgebieten (NSG) zu weitergehenden Einschränkungen kommt, als in Landschaftsschutzgebieten (LSG). Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, weshalb in LSG für die Landwirtschaft dieselben Bewirtschaftungseinschränkungen gelten würden wie beim NSG. Die Bewirtschaftung land- und forstwirt-schaftlicher Flächen durch landwirtschaftliche Betriebe sei Grundlage eines nachhaltigen Landschaftsschutzes. Deshalb müsse in einem Ballungsraum wie der Stadt Wuppertal der Landschaftsentwicklung eine gewisse Dynamik zugestanden werden. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Formulierung aus der Offenlage wird ersatzlos gestrichen. (Druckfehler wird berichtigt) Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es wird deshalb angeregt, die Formulierung der Beschränkung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in bisheriger Art und in bisherigem Umfang zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzten: "1. die ordnungsgemäße Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen." Dazu soll folgende Erläuterung gegeben werden: "Als ordnungsgemäße Landwirtschaft bzw. gute fachliche Praxis wird die Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet, die im Regelfall als gesetzliche Standards umzusetzen sind. Sie gilt als Handlungsrahmen und beeinhaltet Maßnahmen, die in der Wissenschaft als gesichert gelten, aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind, von der amtlichen Beratung empfohlen werden und sachkundigen Anwendern bekannt sind. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 208 von 243 Landschaftsplan - NORD Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Für die Landwirtschaft ergänzen im § 5 BNatSchG die Anforderungen der guten fachlichen Praxis diejenigen des olandwirtschaftlichen Fachrechtes und des BBodSchG § 17." LFDNR TÖB06/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.3 Es wird angeregt, das Verbot 10. "Umbruch von Dauergrünland" ersatzlos zu streichen. Als Begründung wird angeführt, dass "die Definition des Dauergrünlandes über die Dauergrünlandkataster der Cross Compliance-Verpflichtungen zu den Direktzahlungen und Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung des ländliches Raumes…" an dieser Stelle nicht geeignet seien. Darüber hinaus sei das Dauergrünlandkataster nicht vollständig und enthalte auch ackerfähige Böden. Aus naturschutzfachlicher Sicht würde so eine sinnvolle Fruchtfolge verhindert. Der Anregung wird nicht gefolgt. Das Verbot des Günlandumbruchs beschränkt sich bereits auf erosionsgefährdete Hänge, Überschwemmungsgebiete und auf Standorte mit hohem Grundwasserstand beschränkt und stellt somit kein Allgemeinverbot dar. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 209 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/05 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, dass die Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig-, Baumschul- und Sonderkulturen als landwirtschaftliche Nutzung auch in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich möglich sein muss. Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird ausgeführt, dass das Verbot der Einleitung bzw. oberflächigen Ableitung von Abwässern und Düngemitteln sowie Jauche und Klärschlamm in den landwirtschaftlichen Fachgesetzen geregelt sei und deshalb zulässig wären. Darüber hinaus sei in der Düngeverordnung das Ausbringen von Düngemitteln, "…insbesondere in gewässerbeeinträchtigenden und erosionsgefährdeten Gebieten…" geregelt. Ein zusätzliches Verbot im Rahmen des Landschaftsplanes sei deshalb überflüssig. Der Anregungen wird nicht gefolgt. Das Verbot beschränkt sich auf "...Wiesentäler oder auf andere für das Landschaftsbild bedeutsame Flächen" und stellt deshalb kein generelles Verbot dar. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB06/06 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Diese Festsetzung wurde bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da sich demgegenüber keine Veränderungen ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 210 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/07 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.7 Darstellungs-Nr.: Anregungen In allen geschützten Landschaftsbestandteilen ist die ordnungsmäße Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang erlaubt. Grundlage dafür sind der § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und § 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Einsprecherin verweist auf die anerkannte gute fachliche Praxis und die bestehenden landwirtschaftlichen Fachgesetze, die als Handlungsrahmen den notwendigen Schutz gewährleisten würden. Deshalb wird angeregt, die Formulierung die landwirtschaftliche Tätigkeit auf die bisherige Art und Umfang zu beschränken, zu streichen. Vorgeschlagen wird folgende Formulierung: "1. die ordnungsgemäße Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen." Als Erläuterung soll mit aufgenommen werden: "Als ordnungsgemäße Landwirtschaft bzw. gute fachliche Praxis wird die Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet, die im Regelfall als gesetzliche Standards umzusetzen sind. Sie gilt als Handlungsrahmen und beinhaltet Maßnahmen, die in der Wissenschaft als gesichert gelten, aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind, von der amtlichen Beratung empfohlen werden und sachkundigen Anwendern bekannt sind. Für die Landwirtschaft ergänzen im § 5 BNatSchG die Anforderungen der guten fachlichen Praxis diejenigen des landwirtschaftlichen Fachrechtes und des § 17 BBodSchG." Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Im Einzelfall erfolgt die Entscheidung unter Einbeziehung der Landwirtschaftskammer NRW. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 211 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/08 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Anregungen Stellungnahme Die Einsprecherin fordert, dass das für alle geschützten Landschaftsbestandteile geltende Verbot des Umbruches von Grünland gestrichen werden sollte. Begründet wird dies mit der Argumentation, dass der Pflegeumbruch im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft dem Schutzziel nicht widerspräche. Auf ein aufwendiges Genehmigungs-verfahren (Ausnahmeregelung) könne deshalb verzichtet werden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, den Hinweis aufzunehmen, dass die Umsetzung von Entwicklungs-maßnahmen auf freiwillig - vertraglicher Vereinbarung mit dem jeweiligen Bewirtschafter der betroffenen Fläche erfolgt. Dabei sollten die Möglichkeiten des Vertragsnatur-schutzes genutzt werden. Begründet wird dies mit Bezug auf die Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Landschaftsgesetz NRW. Um die Belastung der Landwirtschaft zu begrenzen, sollten diese als Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Das Verbot des Günlandumbruchs beschränkt sich bereits auf erosionsgefährdete Hänge, Überschwemmungsgebiete und auf Standorte mit hohem Grundwasserstand und stellt somit kein Allgemeinverbot dar. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.7 Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB06/09 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.7 Die Anpflanzungen erfolgen grundsätzlich nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigen-tümer/der Pächterin/dem Pächter. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 212 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/10 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, die Abgrenzung der Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe zu überprüfen, um eine angemessene bauliche Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu können. Daraufhin überprüft werden soll das "Hardenberger Bachtal". Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, die Abgrenzung der Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe zu überprüfen, um eine angemessene bauliche Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu können. Daraufhin überprüft werden soll das "Deilbachtal" im Bereich "Klopwamms". Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausgrenzung der Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betrieb erfolgte unter Berücksichtigung des Hofstellenkatasters. Bauliche Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke grundsätzlich nicht entgegen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.5 Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB06/11 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Die Ausgrenzung der Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betrieb erfolgte unter Berücksichtigung des Hofstellenkatasters. Bauliche Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke grundsätzlich nicht entgegen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.6 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 213 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB06/12 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Anregungen Stellungnahme Es wird angeregt, die Abgrenzung der Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe zu überprüfen, um eine angemessene bauliche Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu können. Daraufhin überprüft werden soll das "Steinberger Bachtal". Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird angeregt, die Abgrenzung der Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe zu überprüfen, um eine angemessene bauliche Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu können. Daraufhin überprüft werden sollen die Quellbereich am "Brucher Bach" im Bereich Jagdhausbach. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Ausgrenzung der Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betrieb erfolgte unter Berücksichtigung des Hofstellenkatasters. Bauliche Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke grundsätzlich nicht entgegen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.11 Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB06/13 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Landwirtschaftskammer NRW Bahnhofstr. 9 51789 Lindlar Die Ausgrenzung der Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betrieb erfolgte unter Berücksichtigung des Hofstellenkatasters. Bauliche Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke grundsätzlich nicht entgegen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher Landwirtschaftskammer NRW Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 2.2.12 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 214 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB07/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Jaimie Esther Viadoy 120255 Anregungen Stellungnahme Es wird gefordert, dass die Festsetzungen im Allgemeinen, sofern sie die Trassen der Ferngasleitungen betreffen, keine Nachteile für den Bestand und Betrieb der Ferngasleitungen oder Einschränkungen oder Behinderungen bei der Ausführung der notwendigen Sicherungsarbeiten (Überwachung, Wartung, Reperatur usw.) haben dürfen. Der Anregung wird gefolgt. Es wird davon ausgegangen, dass die im Planungsgebiet vorhandenen Leitungen und deren Einrichtungen Bestandsschutz haben. Der Anregung wird gefolgt. 45312 Essen In Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung bestehender Ver- und Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Darin eingeschlossen sind auch turnusgemäße Pflegearbeiten sowie notwendige Sicherungsarbeiten (Überwachung, Wartung, Reperatur usw.). Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher PLEdoc GmbH Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB07/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Jaimie Esther Viadoy Leitungen und deren Einrichtungen haben Bestandsschutz. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 120255 45312 Essen Einsprecher PLEdoc GmbH Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 215 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB07/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Jaimie Esther Viadoy 120255 Anregungen Stellungnahme Die Einsprecherin weist darauf hin, dass die Zugänglichkeit (Begehung und Befahrung) zu den Leitungen und Anlagen jederzeit gewährleistet sein muss. Aus diesem Grunde wird gebeten, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere Neuanpflanzungen, außerhalb der Schutzstreifenflächen der Leitungen und Anlagen anzuordnen. Der Anregung wird gefolgt. Die Einsprecherin weist darauf hin, dass aus Gründen des Leitungsschutzes die regelmäßig notwendigen Pflegearbeiten (Beseitigung des Bewuchses) mit Maschineneinsatz im Schutzstreifen ungehindert durchgeführt werden dürfen. Der Anregung wird gefolgt. Geplante Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere Neuanpflanzungen, liegen außerhalb der Schutzstreifenflächen der Leitungen und Anlagen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 45312 Essen Einsprecher PLEdoc GmbH Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB07/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Jaimie Esther Viadoy 120255 In Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung bestehender Ver- und Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Darin eingeschlossen sind auch turnusgemäße Pflegearbeiten. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 45312 Essen Einsprecher PLEdoc GmbH Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 216 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB07/05 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Jaimie Esther Viadoy Anregungen Es wird gefordert, dass Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern anhand von detaillierten Planunterlagen (Lagepläne, Querschnitte, Längsprofile) im Planungsstadium rechtzeitig zur Prüfung und Stellungnahme angezeigt werden. Der Anregung wird gefolgt. Die Einsprecherin regt an, dass weitere Planungen, die Auswirkungen auf die Trassen der Ferngasleitung haben können, frühzeitig zur Abstimmung angezeigt werden. Der Anregung soll gefolgt werden. 120255 45312 Essen Einsprecher PLEdoc GmbH Einspruchdatum: Stellungnahme Bei Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen der jährlichen Gewässerunterhaltungspläne des Wupperverbandes und des BergischRheinischen Gewässerverbandes erfolgt die Beteiligung und Information von dort. Bei eigen-ständigen Renaturierungsmaßnahmen der unteren Landschaftsbehörde erfolgt die Beteiligung und Information durch das beauftragte Planungsbüro. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB07/06 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Jaimie Esther Viadoy Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 120255 45312 Essen Einsprecher PLEdoc GmbH Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 217 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB07/07 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Jaimie Esther Viadoy 120255 45312 Essen Anregungen Stellungnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes weitere folgende Anlagen verlaufen: Gemeinschaftsleitungen der Open Grid Europe GmbH und Thyssengas GmbH, verwaltet von der Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund und Kabelschutzrohranlagen der GasLINE GmbH & Co. KG, verwaltet von der Verizon Deutschland GmbH, Rebstöcker Straße 59, 60326 Frankfurt a. M. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Einsprecher PLEdoc GmbH Einspruchdatum: 22.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB08/01 Bezirksvertretung Allgemein Von der Stadt Haan werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahme der Stadt Haan wird entgegen genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Name/Anschrift Bolz Kaiserstraße 85 42781 Haan Einsprecher Stadt Haan Einspruchdatum: 23.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 218 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB09/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Schulte-Urlitzki Georg-Schulhoff-Platz 1 40018 Düsseldorf Einsprecher Handwerkskammer Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 24.05.2013 Anregungen Die Einsprecherin regt an, dass bei ansässigen und baurechtlich genehmigte Betrieben im Landschaftsschutzgebiet grundsätzliche verbotene (Nutzungs-)Änderungen oder Enrichtungen von baulichen Anlagen im Sinne der Unternehmen im Rahmen einer Ausnahme oder Befreiung geregelt werden. Damit soll einer Standortsicherung und betrieblichen Entwicklung formell und materiell legalisierter Betriebe Rechnung getragen werden. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Baurechtliche Entscheidungen werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei privilegierten Bauvorhaben wird grundsätzlich die Landwirtschaftkammer über die Baubehörde beteiligt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die untere Landschaftsbehörde hat die Belange von Natur und Landschaft im Baugenehmigungsverfahren zu vertreten, insbesondere für geschützte Flächen. Mit dem Hofstellenkataster wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe abgestimmt, die bei einer Realisierung grundsätzlich dem Schutzzweck nicht entgegen stehen. Eine aktualisierte Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und betriebliche Erfordernisse ist nur möglich, wenn das Hofstellenkataster nicht Bestandteil des Landschaftsplanes wird. Das Hofstellenkataster wird parallel zum Landschaftsplan geführt und aktualisiert. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen des Landschaftsplans aufgenommen. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 219 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB09/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Schulte-Urlitzki Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Es wird ausdrücklich das Entwicklungsziel 6 "temporäre Erhaltung" begrüßt und positiv hervorgehoben. Die positive Beurteilung des Entwicklungsziels 6 "temporäre Erhaltung" wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Einsprecherin erhebt Bedenken gegen die als Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme dargestellte Anpflanzung einer Baumreihe bis zur Straße "Am Eckbusch". Damit würde die einzig denkbare Erschließungsmöglichkeit der Wohnbaureservefläche Naurathssiepen(Am Eckbusch blockiert. Hintergrund sei die im Regional-plan dargestellte ASB-Reservefläche Naurathssiepen/Am Eckbusch, die als Wohnbau-reservefläche nur über das städtische Grundstück zu erschließen sei. Den Bedenken wird nicht gefolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Georg-Schulhoff-Platz 1 40018 Düsseldorf Einsprecher Handwerkskammer Düsseldorf Einspruchdatum: 24.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB10/01 6. Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Die Anpflanzung der Baumreihe steht der Erschliessung des Wohnbaugebietes nicht entgegen. Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: 5.1.4 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 220 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB10/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: Anregungen Die Einsprecherin beschreibt die Fläche südlich der Düsseldorfer Straße, die bereits deutlich durch gewerbliche Nutzung geprägt sei und über eine gute verkehrliche Anbindung verfüge. In diesem Zusammenhang verweist sie auf ein Gespräch bei der Regionalplanungs-behörde bei der Bezirksregierung in Düsseldorf, in dem abgestimmt worden sei, diesen Bereich in die Neuaufstellung des Regionalplanes mit einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund wird es als sinnvoll erachtet, für die gekennzeichnete Fläche das Entwicklungsziel 6.2 "gewerbliches Bauflächenpotential" darzustellen. Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB10/03 6.2 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 9 "Naurathssiepen/Am Eckbusch" als ASB-Fläche von der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der Ebene des Regionalplans gewertet wird. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 6.1 Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 221 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB10/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 10 "Obensiebeneick/Vogelsbruch" als ASB-Fläche von der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der Ebene des Regionalplans gewertet wird. Stellungnahme Beschlussvorschlag Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB10/05 6.1 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 11 "Horather Schanze" als ASB-Fläche von der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der Ebene des Regionalplans gewertet wird. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 6.1 Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 222 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB10/06 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 12 "Zur Waldkampfbahn" als ASB-Fläche von der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der Ebene des Regionalplans gewertet wird. Stellungnahme Beschlussvorschlag Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB10/07 6.1 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 15 "Mählersbeck" als ASB-Fläche von der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der Ebene des Regionalplans gewertet wird. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 6.1 Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 223 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB10/08 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 18 "Bahnstraße" als ASB-Fläche von der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der Ebene des Regionalplans gewertet wird. Stellungnahme Beschlussvorschlag Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB10/09 6.1 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Es wird angeregt, dass ausschließlich auf den ASBFlächen das Entwicklungsziel 6.1 festgesetzt wird, auf denen eine weitere Siedlungsentwicklung aus Sicht der Stadt und aus Sicht der Bezirksregierung denkbar wären. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Darstellung des Entwicklungsziels 6.1 ist mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 6.1 Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 224 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB10/10 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Es wird festgestellt, dass die flächenhafte Darstellung des Entwicklungsziels 6 im Bereich "Kleine Höhe" nicht der im Flächennutzungsplan 2005 rechtswirksam dargestellten gewerblichen Baufläche entspricht. Es wird deshalb gebeten, die Darstellung der Flächenutzungsplandarstellung anzupassen. Der Anregung wird gefolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Einsprecherin erläutert, dass für die mit dem Ziel 6 gekennzeichneten Fläche "An der Bük" am 12.02.2001 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1013 gefaßt wurde. Da in der Zwischenzeit keine weiteren Verfahrensschritte eingeleitet worden seien, könnte nur mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1013 die rechtliche Voraussetzung für die Darstellung des Entwicklungsziels 6 für diese Fläche geschaffen werden. Der Anregung kann nicht gefolgt werden, solange der Bebauungsplan nicht aufgehoben worden ist. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB10/11 6 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 6 Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 225 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB10/12 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Beim Bebauungsplan Nr. 1017 - Bramdelle - wird auf die Aufhebung vom 14.01.2008 hingewiesen. Da es sich nunmehr um eine Baulandreserve auf Flächennutzungsplanebene handele, müsste diese Fläche mit dem Entwicklungsziel 6 belegt werden. Der Anregung wird gefolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass es zum Thema Windenergie im Bereich des Landschaftsplanes Nord am 11.04.2013 ein Abstimmungsgespräch zwischen den Ressorts 106.1, Untere Landschaftsbehörde und R 101 gegeben hat. Die einvernehmlich vorgenommenen Änderungen werden in den Landschaftsplan Nord übernommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB10/13 6 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Die Änderungen werden in den Landschaftsplan aufgenommen. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 226 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB10/14 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Barbara Günther Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Ressort 101.13 Einspruchdatum: 28.05.2013 Anregungen Es wird darum gebeten, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 799 - Löhrerlen/Bramdelle, welche die planunsgrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes schaffen soll, im Landschaftsplan Nord zu berücksichtigen. Stellungnahme Der Anregung wird gefolgt. Für den Bereich des geplanten Wohnmobilabstellplatzes sind keine landschaftsrechtlichen Festsetzungen geplant. Das zukünftige Naturdenkmal Dolinenfläche Bramdeelle liegt östlich des zu ändrenden Bereiches des Bebauungsplanes 799. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Fläche des geplanten Bebauungsplanes 799 a liegt zwar im Geltungsbereich des Landschaftsplanes ist jedoch mit dem Entwicklungsziel 6.1 temporäre Erhaltung dargestellt. Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 1.1 Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 227 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 28.05.2013 Anregungen Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 verwiesen. Ergänzender Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird erbeten. Stellungnahme Die Forderung wird abgelehnt. Der für die Fläche an der Wiedener Straße vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan 996V wurde am 08.02.2007 auf Grundlage der aufgeführten Landschaftsschutzaufhebung rechtskräftig. Die Fläche wurde zwichenzeitlich bebaut. Die Forderung der Bezrirksregierung zu 5: Im Entwurf des Landschaftsplanes Die Darstellung des Entwicklungszieles 6 "temporäre Wuppertal-Nord (Offenlage) wurde Erhaltung" im Bereich Wiedener Straße ist auf den dementsprechend die bebaubaren Flächen Geltungsbereich der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in der aus dem Geltungsbereich ausgegrenzt. Das einzelne nördlich unmittelbar Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann angrenzende Gebäude wurde ebenfalls (mit Ausnahme des Gebietes der Stdt Kettwig) vom 02.06.1971 zurückzuführen. Darüber hinausgehend ist ausgegrenzt. das Entwicklungsziel 1 "Erhaltung" darzustellen. Begründet wird die Forderung so: Die Abgrenzung der aus dem Landschaftsschutz zu entlassenden Fläche wurde mit Ihnen einvernehmlich abgestimmt. In Ihrem Bericht vom 13.02.2004 teilten Sie mit, dass die Eigentümerin sich mit der abgestimmten Bebauungsgrenze mit ausreichendem Abstand zum Müllerbach einverstanden erklärt hat. Weiter teilen Sie mit, das entsprechende Festsetzungen auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen sollen. Eine über den Bereich der Aufhebung hinausgehende Bebauung soll demnach nicht stattfinden. Die Unterlagen über die Aufstellung und Beschlussfassung Ihres Landschaftsplanes enthalten keine nachvollziebahren fachlichen Abwägungen, die eine andere Abgrenzung rechtfertigen. Um diesen Mangel aufzuheben ist di darstellung des Entwicklungziels 6 auf den Bereich der aus dem Landschaftsschutz entlassenden Fläche zu beschränken. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 228 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 28.05.2013 Anregungen Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 verwiesen. Ergänzender Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird erbeten. Die Forderung der Bezirksregierung zu 15: Die im Kapitel " Allgemeine Feststzungen für Naturschutzgebiete" unter Buchstabe B formulierte Unberührtheitsklausel für den Zugang zu Gesteinsaufschlüssen und Quellen im Rahmen der geologischen Landesaufnahme und der Forschungstätigkeit geowissenschaftlicher Institute (ziff.9) ist um den Passus "im Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde" zu ergänzen. Die Forderung wird wie folgt begründet: Die durch die Klausel freigestellten Tätigkeiten können im Einzelfall zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzwecks führen, da es sich bei den genannten Bereichen um Sonderstandorten mit einer besonders schutzwürdigen Tier- und Pflanzenwelt handelt. Eine Überprüfung und Kontrolle durch die untere Landschaftsbehörde hinsichtlich der Verträglichkeit der jeweiligen Tätigkeit mit dem Schutzzweck ist daher zwingend notwendig Stellungnahme Die Foderung wird abgelehnt, da grundsätzlich ein Zugang zu den Naturschutzgebieten ausserhalb der Wege nur in Begleitung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der unteren Landschaftsbehörde oder mit einer von der unteren Landschaftsbehörde erteilten Ermächtingung für entsprechend qualifizierte Personen erfolgen kann. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 229 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Allgemein Darstellungs-Nr.: Anregungen Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 verwiesen. Ergänzender Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird erbeten. Stellungnahme Der Forderung wird gefolgt, das Ziel wird entsprechend dem Vorschlag der Bezirksregierung aufgenommen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Forderung der Bezirksregierung zu redaktionellen Änderungen a): Unter dem Entwicklungsziel 1 "Erhaltung" bitte ich das auf Seite 3 unten formulierte Ziel wie folgt umzuformulieren. "Stabilisierung und langfristige Sicherung einer für fließgewässer des bergischen Landschaftsraumes charakteristischen Bachflora- und fauna" Da der Schutz der Fischfauna nur einen Schutzaspekt unter vielen der Fließgewässersysteme im Geltungsbereich des Landschaftsplans Wupertal-Nord darstellt, ist eine Beschränkung auf diese fachlich unzureichend. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 230 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Allgemein Anregungen Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 verwiesen. Ergänzender Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird erbeten. Die Forderung der Bezirksregierung zu redaktionellen Änderungen c): Es wird gebeten, den Katalog der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (Kapitel 5) hinsichtlich der nicht vertretenen Maßnahmengruppen zu überprüfen. Insbesondere das vollständige Fehlen geeigneter Pflegemaßnahmen ist nicht nachvollziebar. Stellungnahme Die Forderung wird abgelehnt. Auch im Änderungsentwurf zum Landschaftsplan Wuppertal-Nord sind keine Pflegemaßnahmen im Kapitel 5 vorgesehen. Die Pflegemaßnahmen werden zum einen durch erstellte und noch zu erstellende PEPL vorgegeben oder im unmittelbaren Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer und Grundstückeigentümerinnen festgelegt. Durch Festsetzung im Landschaftsplan wird eine ablehnende Haltung hervorgerufen und es gibt keinen Verhandlugsspielraum. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 231 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/05 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 28.05.2013 Anregungen Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom 30.09.2004 verwiesen. Ergänzender Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird erbeten. Stellungnahme Der Forderung wird gefolgt. Die Formulierung wird im Kapitel 2.1.1 des Grundlageteils eingefügt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Forderung der Bezirksregierung zu redaktionallen Änderungen f): Im Grundlagenteil Zi. III 2.1.1 wird gebeten, folgenden Hinweis aufzunehmen: Wegen des hohen Waldanteils bezogen auf die im Stadtgebiet verbliebene freie Landschaft (ca. 50 %) kommt unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten der Erhaltung, Pflege und Entwickliung der Offenlandbiotope besondere Bedeutung zu. Anstelle von Erstaufforstungen sind daher Maßnahmen der qualitativen Verbesserung vorhandener Waldbestände durchzufühern. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 232 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/06 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der potentiellen Gewerbebauflächen - Westlich Bahnstraße/Buntenbeck - Wittener Straße/östlich Windhövel - Blumenroth westlich - Nächstebrecker Straße/Am Karthausbusch mt dem Entwicklungsziel 6.2 "temporäre Erhaltung" nicht den Zielen der Raumordnung nach § 16 Abs. 2 LG NRW entspricht. Es wird darum gebeten, die erforderliche Abstimmung mit der zuständigen Regionalbehörde, dem Dezernat 32, herbei zu führen. Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Abstimmung ist mit der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB11/07 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 28.05.2013 Es wird festgestellt, dass im Grundlagenteil unter dem Punkt "Technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur" auf den Flächennutzungsplan und dort auf zwei Konzentrationszonen für Windkraft hingewiesen wird. Es handele sich dabei um einen Konzentrationszone auf der Halde Osterholz und einen Einzelstandort am Schöllerweg, unmittelbar an der Stadtgrenze zu Haan. Zum Standort Osterholz wird darauf verwiesen, dass es sich offensichtlich um eine von der Firma Oetelshofen zur Zeit betriebene Abraumhalde handele. Diese befände sich als Beseitigungsanlage für Gewinnungsabfälle momentan in der Betriebsphase. Als Folgenutzung sei gemäß Bescheid eine Renaturierung mit Gehölzen und Magerrasen vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Realisierung von Windkraftstandorten dem jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorbehalten sei. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 233 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/08 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Zur stillgelegten und abgedichteten Halde Lüntenbeck wird folgende textliche Änderung vorgeschlagen: "Die in der Stilllegungsphase befindeliche Deponie ist in den letzten Jahren mit einer Oberflächenabdichtung aus Kunststoffdichtungsbahnen versehen und mit einer Rekultivierungsschicht abgedeckt worden." Der Anregung wird gefolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Einsprecherin bezieht sich auf den Textteil, dass südlich von Schöller außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans eine erhebliche Erweiterung der dortigen Kalkabgrabungsfläche vorgesehen sei. Sie führt weiter aus, dass die Erweiterung im süd-süd-östlichen Teil des Ortsteils Schöller im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt. Es sollte weiterhin erwähnt werden, "…dass mit der Erweiterung des Kalksteinbruches zwei neue Beseitigungsanlagen für Gewinnungsabfälle errichtet werden." Es wird sich dabei um die Abraumghalde "Schöller" im süd-südöstlichen Teil des Ortsteils Schöller und um die Abraumhalde "Holthauser Heide" westlich vom Ortsteilm Holthauser Heide handeln. Das Verfahren ist planfestgestellt worden am 26.03.2013. Der Anregung wird gefolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB11/09 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 28.05.2013 Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 234 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/10 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Anregungen Es wird darauf hingewiesen, dass an allen Gewässern im Landschaftsplanbereich die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen sei. Ihre Umsetzung habe auf der planerischen Grundlage des behördenverbindlichen NRW-Bewirtschaftungsplans und dem NRW-Maßnahmenprogramm zu erfolgen Es wird der Hinweis gegeben, dass die Umsetzung der Maßnahmen dem jeweiligen wasserrechtlichen Verfahren vorbehalten sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planungsgebiet Denkmäler befinden können, für die die kommunale Denkmalbehörden zuständig sei. Dementsprechend wird empfohlen, den Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim und den Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu beteiligen. Für das Bodendenkmal "Mittelalterlicher/frühzeitlicher Hohlweg - An der Piep -", Wuppertal, Gem. Vohwinkel, Flur 16, Flurstücke 368, 369, 371, 375, Nr. B035 der Denkmalliste der Stadt Wuppertal wurde aufgegeben, dass keine Maßnahmen am oder entlang dieses Denkmales ohne die Beteiligung des Dezernates 35.4 Denkmalangelegenheiten durchgeführt werden dürfen. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Stellungnahme Für die berichtspflichtigen Gewässer wurden 2012 sogenannte WRRLUmsezungsfahrpläne aufgestellt, die das NRW-Maßnahmenprogramm weiter konkretisiert haben. Im Landschaftsplan wird textlich darauf hingewiesen. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Durchführung wird durch die Festsetzungen des Landschaftsplans nicht beeinträchtigt. 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB11/11 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 28.05.2013 Die Beteiligung hat stattgefunden. Bodendenkmale sind nicht Bestandteil des Landschaftsplanverfahrens. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 235 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/12 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: 28.05.2013 Anregungen Die Einsprecherin gibt den Hinweis, dass die Halden "Voßbeck", "Schickenberg" und "Osterholz" entsprechend der Darstellung im GEP im Landschaftsplan als Naturschutz-gebiet festzusetzen seien. Als Begründung wird der § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG angeführt. Desweiteren führt sie aus, dass den durch intensive und landwirtschaftliche Nutzung geprägten bergischen Großstädten bei der Entwicklung von Sekundärbiotopen im Bereich von Abgrabungen, Halden und Deponien eine unverzichtbare Bedeutung für den Aufbau eines funktionierenden Schutzgebietssystems zukommen würde. In diesem Zusammenhang will die Einsprecherin festgestellt wissen, dass Naturschutz auf den Haldenflächen und eine mögliche Nutzung zur Gewinnung von Windenergie im Einzelfall keinen Gegensatz darstellen würden. Vielmehr sei "die Förderung regenerativer Energien und die Bereitstellung funktionsfähiger Lebenstätten und Rückzugsräume für Fauna und Flora in Zukunft nur bei multifunktionaler Flächennutzung….(realisierbar). Stellungnahme Der Anregung wird nicht gefolgt. Donnerstag, 30. Oktober 2014 Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 236 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB11/13 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Kolenbrander 300865 Anregungen Stellungnahme Aufgrund der Annahme, dass sich im Planungsgebiet weitere Denkmäler befinden können, wird empfohlen, den Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim und den Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn sowie die zuständige kommunale untere Denkmalbehörde zu beteiligen. Der Anregung wird gefolgt. Die Forderung der Bezirksregierung zur Überprüfung der Änderungen b): Die Aufforderung zur Überprüfung wird wie folgt beantwortet: Die nach der Offenlage erfolgten Herabstufungen der Schutzkategorien bzw. die Herausnahme von Flächen aus der Schutzfestsetzung (nur noch Geltungsbereich) insbesondere in den Bereichen 2.2.6 Hardenberger Bachtal mit Nebengewässern, 2.2.7 Deilbachtal, 2.2.10 Hasenkamp und Junkersbeck, 2.3 Meinebachtal sind im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit der Gewährleistung des Schutzwecks der jeweiligen Schutzgebiete - Stichwort: Lage der Flächen am Gewässer, in der Aue, im Einzugsbereich von Quellen - nachvollziebar zu überprüfen. Die Herabstufung von Schutzkategorien erfolgte aufgrund der in der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Da der Landwirtschaft im Vorfeld der Planung zugesichert wurde, dass bestehende Ackerflächen und Hofschaften nicht als Naturschutzgebiete bzw. Landschaftsschutzgebiete mit besonderen Festsetzungen festgesetzt werden, mußten in den von Ihnen genannten Schutzgebieten Herabstufungen von Acker- und Hofflächen vorgenommen werden. Im Bereich Meinebach erfolgte keine Herabstufung, sondern es wurde festgestellt, dass irrtümlich Flächen der Stadt Schwelm überplant wurden. Die entsprechende Beteiligung der Fachbehörden und Institutionen ist durchgeführt worden. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 40408 Düsseldorf Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: 28.05.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB11/14 Bezirksvertretung Name/Anschrift Einsprecher Bezirksregierung Düsseldorf Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Seite 237 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB12/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Stefan Czymmeck Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Es wird begrüßt, dass Böschungen der an das Landschaftsplangebiet begrenzenden Straßen zwar mit einbezogen, aber bei der Abgrenzung der jeweiligen Natur- und Landschaftschutzgebiete ausgeklammert worden seien. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es sei aus den Planunterlagen nicht ersichtlich, ob neue Anbindungen an klassifizierte Straßen vorgesehen seien. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darum gebeten, diese evtl. nachzutragen und für diesen Fall von jeglichen Festsetzungen frei zu halten. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 210722 50532 Köln Einsprecher Landesbetrieb Straßenbau NRW Einspruchdatum: 10.06.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB12/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Stefan Czymmeck 210722 50532 Köln Einsprecher Landesbetrieb Straßenbau NRW Einspruchdatum: In der Offenlage haben die Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Anregungen und Bedenken u.a. geplante Maßnahmen der unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen, sofern dies nicht bereits im Rahmen anderer Verfahren erfolgt ist. Je nach Verfahrensstand und landschaftsrechtlicher Relevanz, kann eine textliche oder kartoprafische Darstellung im Plan nachrichtlich erfolgen. 10.06.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 238 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB12/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Stefan Czymmeck 210722 50532 Köln Einsprecher Landesbetrieb Straßenbau NRW Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher weist darauf hin, dass einige Flächen klassifizierter Straßen in die jeweiligen Schutzgebiete mit einbezogen worden seien. Er fordert, diese Straßen aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen auszuklammern. Als Grund wird angeführt, dass die Straßenbauverwaltung Auflagen wie Pflege, Unterhaltung, Instandsetzung und Verkehrssicherung der Straßen zu betreiben habe. Eingeschlossen seien auch die dazu gehörigen Böschungs- , Stütz- und Entwässerungseinrichtungen. Dies dürfe nicht eingeschränkt werden. Die Straßenbauverwaltung lehne deshalb etwaige Erschwernisse durch die geplanten Unterschutzstellungen ab. Der Anregung wird nicht gefolgt. Es wird auf den vierspurigen Ausbau eines Teilstücks der L419 hingewiesen. Diese Maßnahme sei bereits dem Regionalrat gemeldet und befände sich derzeit auch in der Abstimmung mit der Landschaftsbehörde. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine linienhafte Ausgrenzung der Straßen ist aus kartografischen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus ist in den allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten die Unterhaltung der Straßen grundsätzlich erlaubt. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 10.06.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB12/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Stefan Czymmeck Die Maßnahme ist nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 210722 50532 Köln Einsprecher Landesbetrieb Straßenbau NRW Einspruchdatum: 10.06.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 239 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB13/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Truskawa Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Die Untere Denkmalbehörde gibt die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 12.07.2013 zur Kenntnis und gegebenenfalls zur weiteren Veranlassung. Der Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Einsprecher weist darauf hin, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennut-zungsplanes vom LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen Objekte, die denkmalpflegerischen Interessensgebiete und die erhaltenswerten Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert (wurden)." In diesem Zusammenhang werden für den Bereich des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit dem Schutzziel der Erhaltung der historischen Prägung genannt: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal Einsprecher Untere Denkmalbehörde 105.25 Einspruchdatum: 18.07.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB14/01 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Dr. Janßen-Schnabel 2140 50250 Pulheim Einsprecher LVR-Amt für Denkmalpflege Einspruchdatum: Festsetzungs-Nr.: 12.07.2013 Die Festsetzung bzw.Umsetzung denkmalpflegerischer Belange sind nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. "Haus Schöller mit historischem Ortskern einschließlich Mühle und Einbindung in den Talraum als Teil der Kulturlandschafts Düsseltal." Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 240 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB14/02 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Dr. Janßen-Schnabel 2140 50250 Pulheim Einsprecher LVR-Amt für Denkmalpflege Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Der Einsprecher weist darauf hin, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennut-zungsplanes vom LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen Objekte, die denkmalpflegerischen Interessensgebiete und die erhaltenswerten Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert (wurden)." In diesem Zusammenhang werden für den Bereich des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit dem Schutzziel der Erhaltung der historischen Prägung genannt: "Schloss Lüntenbeck und Umgebung" Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Einsprecher weist darauf hin, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennut-zungsplanes vom LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen Objekte, die denkmalpflegerischen Interessensgebiete und die erhaltenswerten Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert (wurden)." In diesem Zusammenhang werden für den Bereich des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit dem Schutzziel der Erhaltung der historischen Prägung genannt: "Eskesberg, Kalkofenbrennanlage" Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung bzw.Umsetzung denkmalpflegerischer Belange sind nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 12.07.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB14/03 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Dr. Janßen-Schnabel 2140 50250 Pulheim Einsprecher LVR-Amt für Denkmalpflege Einspruchdatum: Die Festsetzung bzw.Umsetzung denkmalpflegerischer Belange sind nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 12.07.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 241 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB14/04 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Dr. Janßen-Schnabel 2140 50250 Pulheim Einsprecher LVR-Amt für Denkmalpflege Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen Objekte, die denkmalpflegerischen Interessensgebiete und die erhaltenswerten Blilckbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert (wurden)." In diesem Zusammenhang werden für den Bereich des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit dem Schutzziel der Erhaltung der historischen Prägung genannt: "Friedhof am Eskesberg" Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen Objekte, die denkmalpflegerischen Interessensgebiete und die erhaltenswerten Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert (wurden)." In diesem Zusammenhang werden für den Bereich des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit dem Schutzziel der Erhaltung der historischen Prägung genannt: "Mirker Hain (Waldparkanlage des 19. Jahrhunderts erschlossen und gegliedert)" Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung bzw.Umsetzung denkmalpflegerischer Belange sind nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 12.07.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB14/05 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Dr. Janßen-Schnabel 2140 50250 Pulheim Einsprecher LVR-Amt für Denkmalpflege Einspruchdatum: Die Festsetzung bzw.Umsetzung denkmalpflegerischer Belange sind nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 12.07.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 242 von 243 Landschaftsplan - NORD LFDNR TÖB14/06 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Dr. Janßen-Schnabel 2140 50250 Pulheim Einsprecher LVR-Amt für Denkmalpflege Einspruchdatum: Anregungen Stellungnahme Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen Objekte, die denkmalpflegerischen Interessensgebiete und die erhaltenswerten Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert (wurden)." In diesem Zusammenhang werden für den Bereich des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit dem Schutzziel der Erhaltung der historischen Prägung genannt: "Kaiser Wilhelm Hain und dazwischen liegender lutherischere Friedhof" Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen Objekte, die denkmalpflegerischen Interessensgebiete und die erhaltenswerten Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert (wurden)." In diesem Zusammenhang werden für den Bereich des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit dem Schutzziel der Erhaltung der historischen Prägung genannt: "Schellenbeck, historische Prägung im Bereich des Baches Schellenbeck" Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung bzw.Umsetzung denkmalpflegerischer Belange sind nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Beschlussvorschlag Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 12.07.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: LFDNR TÖB14/07 Bezirksvertretung Allgemein Name/Anschrift Dr. Janßen-Schnabel 2140 50250 Pulheim Einsprecher LVR-Amt für Denkmalpflege Einspruchdatum: Die Festsetzung bzw.Umsetzung denkmalpflegerischer Belange sind nicht Gegenstand des Landschaftsplanverfahrens. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. 12.07.2013 Festsetzungs-Nr.: Darstellungs-Nr.: Donnerstag, 30. Oktober 2014 Seite 243 von 243