Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
173093.pdf
Größe
976 kB
Erstellt
23.02.15, 12:28
Aktualisiert
27.01.18, 22:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache VO/0758/14
ANLAGE 2
Landschaftsplan
Wuppertal-Nord
1. Änderungsverfahren
Bedenken und Anregungen
Entwurf zum Satzungsbeschluss
Schriftteil :
Bedenken und Anregungen
Bearbeitungsstand :
Oktober 2014
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
01/01
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Renate Fritz
Schöllerweg 43
42327 Wuppertal
Anregungen
Es wird gefordert, dass die Hof- und Wiesenflächen
Schöllerweg Nr. 43 nicht als Naturschutzgebiet
festgesetzt werden. Die gegenüberliegenden Flächen
nördlich der Düssel seien im Gegensatz zum
Landschaftsplan von 2005 nicht als Naturschutzgebiet
festgesetzt. Die höhere Schutzwürdigkeit der
südlichen Düsselflächen sei nicht erkennbar oder
dargelegt.
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
20.02.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.9
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Renate Fritz
Schöllerweg 43
42327 Wuppertal
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Festsetzung der Düsselaue als
Naturschutzgebiet erfolgt auf der Grundlage
des Biotopkatasters der LANUV von
Fachgutachtern sowie eigenen
Untersuchungen der Stadt Wuppertal.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Änderung der
Naturschutzsgebietsfestsetzung gegenüber
dem rechtskräftigen Landschaftsplan von
2005 ist nicht vorgesehen. Die
gärtnerischen und landwirtschaftlichen
Nutzungen können weiterhin betrieben
werden.
Die Naturschutzgebietsfestsetzungen sind
auf dem anderen Düsselufer nicht geändert
worden.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
01/02
Stellungnahme
Die Existenz des in der Karte dargestellten
Gewässers "Niederfurther Siepen" wird angezweifelt.
Die Einsprecherin lebt seit Ihrer Geburt unter der
genannten Adresse und hat den Bach in den letzten
60 Jahren nicht wahrgenommen. Sie beantragt, den
"Niederfurther Siepen" aus den Karten zu streichen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der "Niederfurther Siefen" wurde
nachrichtlich aus dem
Fließgewässerkataster der Stadt Wuppertal
übernommen. Die Festsetzung von
Gewässern bzw. von Gewässer-namen ist
nicht Aufgabe des Landschaftsplanes.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
20.02.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 1 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
01/03
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Renate Fritz
Schöllerweg 43
42327 Wuppertal
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass den Vorgaben des
Regionalplanes nicht unbedingt gefolgt werden sollte.
Die landwirtschaftliche Fläche südlich des
Grundstückes Schöllerweg 43 befindet sich im
Eigentum der Einsprecherin und ist an einen Landwirt
verpachtet. Da die Fläche nach Information der
Einsprecherin für eine Haldenanschüttung der
benachbarten Kalksteinindustrie nicht benötigt wird,
sollte die Fläche uneingeschränkt im
Landschaftsschutz verbleiben.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird befürchtet, dass durch die Erweiterung der
Grube Osterholz eine Verschlechterung der
Lebensqualität mit jahrelanger Lärm- und
Schmutzbelästigung für die Bürger von Schöller
erfolgt.
Es wird daher angeregt, dass ein Streifen zwischen
dem zukünftigen Haldenfuß und der Ortslage Schöller
(ca. 80 m) als Landschaftsschutzgebiet erhalten bleibt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
20.02.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.3
Stellungnahme
Der Regionalplan hat auch die Funktion des
Landschaftsrahmenplans. Daher dürfen die
Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht
den Darstellungen des Regionalplanes
entgegenstehen.
Der Regionalplan stellt für diesen Bereich
"Haldenfläche" dar. Die landwirtschaftliche
Nutzung wird durch ein Verzicht auf die
Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet
nicht beeinträchtigt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
02/01
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Werner Hackenitz
Schöllerweg 9a
42327 Wuppertal
Da der geforderte Schutzstreifen
überwiegend auf Hausgärten entfällt, wird
auf eine Festsetzung als
Landschauftsschutzgebiet verzichtet. Die
Abgrenzung der Halde Schöller ist im
Planfeststellungsbeschluß geregelt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Bürger
Einspruchdatum:
07.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.3
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 2 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
04/01
Anregungen
Bezirksvertretung
Der Einsprecher beklagt sich über die Darstellung der
Uellendahl-Katernberg temporären Erhaltung auf seinem Grundstück und
macht deutlich, dass die Fläche für eine Bebauung
Name/Anschrift
völlig ungeeignet sei.
Marc Balkhaus
Im Quellgebiet des Asbruchbaches bestände eine
Altlast in Form von Bauschutt mit bis zu 7 m Dicke.
Nevigeser Straße 698
Gem. Bebaungsplan 1046 - "Kleine Höhe" sei es
wahrscheinlich, dass eine Sanierung erforderlich wird.
42111 Wuppertal
Darüberhinaus befänden sich im Bereich der "Kleinen
Höhe" zahlreiche planungsrelevante Arten. Weiterhin
Einsprecher
macht der Einsprecher deutlich, dass sich auf seinem
Bürger
Grundstück ein gesetzlich geschützter Biotop
befindet. Auch die sonstigen Probleme beim B-Plan
25.04.2013
Einspruchdatum:
1046 werden aufgeführt, um deutlich zu machen, dass
sich das Grundstück des Einsprechers nicht für eine
Festsetzungs-Nr.:
Bebauung eigne.
6.0 6.1
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Darstellung der Entwicklungsziele 6 und
6.1 - temporäre Erhaltung - erfolgt aufgrund
von Darstellungen des
Flächennutzungsplanes bzw. des
Regionalplanes. Über Flächen, die im
Flächennutzungsplan als Bauflächen
dargestellt sind, darf sich der
Landschaftsplan nur erstrecken, wenn die
Festsetzungen (hier Landschaftsschutzgebiet) durch eine temporäre Erhaltung
eingeschränkt werden. Da der Regionalplan
auch Landschaftsrahmenplan ist, müssen
die Bereiche, für die eine bauliche Nutzung
vorgesehen ist, auch wenn sie nicht im
Flächennutzungsplan dargestellt sind,
ebenfalls mit dem Entwicklungsziel temporäre Erhaltung - dargestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der
Darstellung von Bauflächen im
Flächennutzungs- oder Regionalplan
müsste im Rahmen dieser Planverfahren
oder im Rahmen der Aufstellung eines
Bebauungsplanes geführt werden.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 3 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
05/01
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Barbara Bracht
Am Stadtpark 7
42489 Wülfrath
Anregungen
Es wird die Aufhebung des Landschaftsschutzes für
die Fläche der Einsprecherin an der Wiedener Straße
gefordert. Diese Forderung wird damit begründet,
dass auf den Flächen westlich und nördlich
Wohnbausiedlungen entstanden sind und im
unmittelbaren Umfeld die Flächen durch Wohnhäuser
und Schuppen geprägt sind, diese nicht mehr als freie
Landschaft bezeichnet werden könnten.
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Die Fläche wurde durch bauliche und
landwirtschaftliche Nutzungen und die
Prägung durch angrenzende
Neubaugebiete verändert und entspricht
nicht mehr den Anforderungen an ein
Landschaftsschutzgebiet.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Bürger
Einspruchdatum:
22.02.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.3
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
06/01
Bezirksvertretung
Der Einsprecher beantragt die Aufhebung der
Uellendahl-Katernberg Naturschutzfestsetzung für Flächen am
"Hardenberger Bachtal" in seinem Hofbereich.
Name/Anschrift
Michael Reitz
Der Anregung wird gefolgt.
Die Aufhebung des Naturschutzgebietes im
Bereich der Betriebserweiterung wurde im
Entwurf zum 1. Änderungsverfahren bereits
berücksichtigt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Siebeneicker Straße 351
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
06.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.5
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 4 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
07/01
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird Einspruch gegen die geplante Ausweisung
Uellendahl-Katernberg des "Steinberger Bachtales" als Naturschutzgebiet
eingelegt.
Name/Anschrift
Marc Faßbeck
Frankholzhaüschen3
42113 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
18.02.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die LANUV hat das "Steinberger Bachtal" in
2010 wie folgt bewertet:
Der Wert des Steinberger Bachtales" liegt
vor allem in dem Komplex von gesetzlich
geschützten Kleingewässern,
Fließgewässern und Feuchtgrünland. Damit
bestehen besondere
Vorkommensmöglichkeiten für Amphibien
sowie für Insekten der Feuchtbiotope. Für
die lokale Biotopvernetzung stellt das
Bachtal wertvolle Vernetzungshabitate dar.
Als Schutzziel wurde gefordert, dass das
Bachtal in einer landschaftstypischen
Biotopvielfalt unter besonderer Förderung
von Feuchtgrünland, Kleingewässern und
naturnahen Bachläufen sowie naturnahen
Waldzügen an den Talhängen erhalten
bleiben soll bzw. entwickelt wird.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 5 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
08/01
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
Beate Petersen
Anregungen
Die Einsprecherin stellt die Frage, warum im Bereich
der Ausstellung Eigenheim und Garten/Kämperbusch
(Plangebiet Dreigrenzen) beabsichtigt wird, eine der
wenigen noch verbliebenen fast naturbelassenen
Freiflächen von ca. 11 ha für ein neues, drittes
Wuppertaler Zentrum in Anspruch zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird gefragt, wie die Neuansiedlung eines MEGAEinkaufszentrums am Stadtrand mit dem
Bundesbodenschutzgesetz vereinbar ist, da dort die
Bodenversiegelung infolge von Baumaßnahmen
einzuschränken ist.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Schmiedestraße 70
42279 Wuppertal
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Die angesprochene, geplante Bebauung im
Rahmen des Bebauungsplanes 1136V Dreigrenzen - sollte im Rahmen dieses
Planverfahrens erörtert werden. Der
Landschaftsplan hat die geplanten
Bauflächen soweit sie bereits auf
rechtsgültigen Bebauungsplänen basieren
ausgegrenzt bzw. die Flächen, die bisher
nur im Regionalplan, der die Funktion des
Landschaftsrahmenplanes hat, dargestellt
waren, mit dem Entwicklungsziel 6.1 temporäre Erhaltung versehen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
14.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
08/02
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
Beate Petersen
Der Umgang mit dem Schutzgut Boden
wird im Bebauungsplanverfahren 1136 V Drei Grenzen- behandelt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Schmiedestraße 71
42279 Wuppertal
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
14.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 6 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
08/03
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
Beate Petersen
Anregungen
Stellungnahme
Auch im Bereich der Eigenheim-Ausstellung und
Garten/Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen)
befinden sich Erlenufergehölze. Es wird gefragt, wie
dies mit dem o.a. gesetzlichen Schutz gemäß
BNatSchG vereinbar sei?
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird in Frage gestellt, wie das
Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Realisierung der aktuellen Planungen
(Mega-Einkaufszentrum) nunmehr im Bereich der
Ausstellung Eigenheim und Garten/ Kämperbusch
(Plangebiet Dreigrenzen), mit der drohenden
Zerstörung des Meinebachs, seiner und anderer
Quellen sowie eines historischen großen Teiches und
andere Kleingewässer vereinbar sei.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Umgang mit gesetzlich geschützten
Biotopen gem. § 30
Bundesnaturschutzgesetz wird im
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan
1136V - Drei Grenzen - behandelt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Schmiedestraße 71
42279 Wuppertal
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
14.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
08/04
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
Beate Petersen
Schmiedestraße 71
42279 Wuppertal
Auch das Schutzgut Wasser und
Gewässer wird im Aufstellungsverfahren
zum Bebauungsplan 1136 V behandelt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
14.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 7 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
08/05
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
Beate Petersen
Schmiedestraße 71
42279 Wuppertal
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
14.03.2013
Anregungen
Die Einsprecherin befürchtet, dass im Bereich der
Ausstellung Eigenheim und Garten/Kämperbusch
(Plangebiet Dreigrenzen) die Vernichtung des
historischen Müllinghaus-Teiches nebst historischer
Wegeführung (Hohlweg) droht. Der aktuellen
Reduzierung dieses großen Teiches ausschließlich
auf die vermeintliche Funktion wiederspräche ihres
Erachtens, dass dieser in früheren Zeiten als
Bauernteich der ehemaligen Hofschaft Müllinghaus
als Schwimmteich und zum Kahnfahren sowie
Schlittschuhlaufen genutzt wurde.
Es wird weiter ausgeführt, dass dieser Teich von
Fledermäusen hoch frequentiert sei und mindesten
als Nahrungsquartier diene, wie im Sommer 2010
durchgeführte Messungen dokumentiert hätten.
Für Amphibien diene er heute als letztes noch
verbliebenes Gewässer des ehemals überregional
bedeutsamen Biotops Uhlenbruch. Zudem sei es
unverständlich, warum die WSW heute in Zeiten
knapper Kassen ohnehin die Errichtung eínes
Regenrückhalte-beckens plane, wo die
Oberflächenentwässerung bis heute kostenfrei, Dank
natürlicher Oberflächenversickerung, erfolge.
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Problematik der Entwässerung und der
Umgang mit dem Teich in der Fertighausausstellung sind Gegenstand des
Aufstellungsvefahrens zum Bebauungsplan
1136V - Drei Grenzen -.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 8 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
08/06
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
Beate Petersen
Anregungen
Es wird angemerkt, dass im Bereich der Ausstellung
Eigenheim und Garten/Kämperbusch (Plangebiet
Dreigrenzen) die Vernichtung eines weiteren Teils der
hier wichtigen Verbund-Biotopstruktur droht, die noch
aus Relikten des ehemaligen Biotops Uhlenbruch bis
zur Schmiedestraße besteht und von der hier
beheimateten Fauna auch nachweislich genutzt wird.
Stellungnahme
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Auch die evtl. Vernichtung von
Biotopstrukturen ist im Rahmen der
Austellung des Bebauungsplanes 1136 V Drei Grenzen - zu behandeln.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Schmiedestraße 71
42279 Wuppertal
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
14.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 9 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
08/07
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
Beate Petersen
Schmiedestraße 71
42279 Wuppertal
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
14.03.2013
Anregungen
Im Bereich Ausstellung Eigenheim und
Garten/Kämperbusch (Plangebiet Dreigrenzen) drohe
nach Auffasuung der Einsprecherin die Vernichtung
eines weiteren Teils der hier noch vorhandenen - z.T.
über 150 Jahre alten - Altbaum(Buchen…)bestände inklusive - da naturbelassen - wichtigen
Totholzvorkommen.
Stellungnahme
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der im Rahmen des Bebauungsplanes
1136V - Dreigrenzen - beanspruchte Wald,
der Bestandteil des Geltungsbereiches des
Landschaftsplanes Nord ist, ist als
Landschaftsschutzgebiet mit besonderen
Festsetzungen festgesetzt bzw. soll als
geschützter Landschaftsbestandteil
festgesetzt werden.
Da dieser Bereich bereits im Regionalplan
als "Allgemeiner Siedlungsbereich"
dargestellt ist, ist die Festsetzung nur
temporär. Mit Rechtskraft des
Bebaungsplanes 1136 V - Dreigrenzen - tritt
der Landschaftsplan mit gegensätzlichen
Festsetzungen außer Kraft.
Die Bedeutung des in Anspruch zu
nehmenden Waldes bzw. die
Erstzaufforstung muss daher im Rahmen
des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan 1136 V - Dreigrenzen behandelt werden.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 10 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
09/01
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Elke und Dirk Brückner
Schöllerweg 30
42327 Wuppertal
Einsprecher
Bürger
Einspruchdatum:
Anregungen
Es wird festgestellt, dass gem. dem Landschaftsplan
Blatt C der bestehende Landschaftsschutz südlich des
Ortsteils Schöller komplett aufgehoben wird.
Hierdurch würde in erheblicher Größenordnung beste
landwirtschaftliche Bodenfläche unwiederbringlich
vernichtet. Die geplante Errichtung der Halde sei in
viel zu geringer Entfernungvon der Ortschaft Schöller
bzw. den bestehenden Grundstücksgrenzen geplant.
Hiermit seien erhebliche Staubemmissionen und
damit gesundheitliche Beeinträchtigung für die
Anwohner verbunden.
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Errichtung der Halde südlich der
Ortslage Schöller war Gegenstand eines
Planfest-stellungsverfahrens. In diesem
Verfahren wurde u.a. auch die mögliche
Staubbelastung der Anwohner untersucht.
13.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 11 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
10/01
Anregungen
Bezirksvertretung
Bedenken werden erhoben gegen die Änderungen im
Uellendahl Katernberg Landschaftsplan Wuppertal-Nord.
Es handelt sich dabei vor allem um den Teil des
Name/Anschrift
Golfplatzes (Bahn 3), der sich auf einer Pachtfläche
Golfclub Bergisch Land
befindet. Das in Frage kommende Gelände wird auch
in den nächsten Jahrzehnten als Golfplatz genutzt.
Die Einsprecher legen großen Wert darauf, dass sich
Siebeneicker Straße 386
an den planungsrechtlichen Gegebenheiten nichts
ändert.
42111 Wuppertal
Einsprecher
Bürger
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
6.1
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
An den planungsrechtlichen Gegebenheiten
wird sich durch den Landschaftsplan nichts
ändern. Im Regionalplan, der auch die
Funktion eines Landschaftsrahmen-planes
hat, ist der Bereich des sog. "Rüssels" als
Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzung dargestellt.
Im derzeitig rechtskräftigen
Landschaftsplan von 2005 ist dieser
Bereich bereits mit einer temporären
Erhaltung (Entwicklungsziel 6.1) - bis zur
Verwirklichung der Ziele der
Bauleitplanung - dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei der Überarbeitung des
Landschaftsplanes wurde festgestellt, dass
die darzustellende Fläche mit dem
Entwicklungsziel 6.1 größer sein müsste.
Nun liegt die genannte Spielbahn innerhalb
der Fläche mit dem Entwicklungsziel 6.1.
Da die Fläche "Rüssel" nicht im
Flächennutzungsplan als Baufläche
dargestellt ist, ist eine kurz- und
mittelfristige gewerbliche Nutzung nicht zu
erwarten.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 12 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
11/01
Bezirksvertretung
Es wird Einspruch erhoben gegen die im
Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzten geplanten
Anpflanzungen zweier Gehölzstreifen als
Name/Anschrift
Vernetzungs- und Gliederungselement (heckenartige
Sven Backhaus
Strucktur von mindestens 5 m Breite im Bereich der
Hoflagen "Engelshaus", "Jungenholz") bis hin zur
Hofstelle des Einsprechers. Durch die Anpflanzungen
Stürmannsweg 21
würde eine Bewirtschaftung der
zusammenhängenden Flächen erschwert;
42111 Wuppertal
darüberhinaus käme es durch Verschattung zu
Ernteausfällen.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
09.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.8
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die im Landschaftsplan festgesetzten
Gehölzstreifen sind bereits Bestandteil des
rechtskräftigen Landschaftsplanes
Wuppertal-Nord von 2005. Diese
Anpflanzungen wären eine Anreicherung
der Landschaft und würden wertvolle
Biotopvernetzungselemete darstellen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Festsetzung dieser
Landschaftselemente ist als Vorschlag
anzusehen. Die Umsetzung erfolgt
ausschließlich nur mit dem Einverständnis
der Grundeigentümer.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
11/02
Bezirksvertretung
Es wird beantragt, dass das Naturschutzgebiet im
Uellendahl-Katernberg "Hardenberger Bachtal" in ein
Landschaftsschutzgebiet "Hardenberger Bachtal"
Name/Anschrift
umgewandelt wird, da die Flächen beidseits des
Sven Backhaus
Baches bereits in der Vergangenheit bewirtschaftet
wurden.
Stürmannsweg 21
42111 Wuppertal
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Das Naturschutzgebiet "Hardenberger
Bachtal" ist bereits in dem seit 2005
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord festgesetzt. Die im Naturschutzgebiet
erfolgten landwirtschaftlichen Nutzungen
sind konform mit dem Schutzzweck.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
09.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.5
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 13 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
12/01
Bezirksvertretung
Gegen die Festsetzung Naturschutzgebiet
Uellendahl-Katernberg "Steinberger Bachtal" wird Einspruch eingelegt. Dies
wird damit begründet, dass durch eine fortlaufende
Name/Anschrift
Erholungsinfrastuktur der Nutzungsdruck durch
Helga Zimmermann
Erholungssuchende im Steinberger Bachtal steigen
würde.
Die Belastung erfolge durch Wanderer, Sportreibende
Bussardweg 43
und Hundeliebhaber, die die Hunde unangeleint im
Tal spazieren führen.
45314 Essen
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
11.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Die vorangetriebene Koexistenz von Naturschutz und
dem enormen Nutzungsdruck durch
Erholungssuchende lässt für den Einsprecher den
Status Naturschutzgebiet als ein deutlich zu hoch
gestecktes Ziel erscheinen.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Im geplanten Naturschutzgebiet
"Steinberger Bachtal" sind Wanderwegemarkierungen als ausschließliche
Erholungsinfrastruktureinrichtung
vorhanden. Zum Schutz der
Naturschutzgebiete gibt es ein Wegegebot.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es liegt in der Natur der Sache, dass
Naturschutzgebiete aufgrund ihrer Eigenart
und Schönheit als Erholungsgebiete
genutzt werden. Diese Nutzung steht nach
§ 1 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
dem Schutzzweck nicht entgegen.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
12/02
Bezirksvertretung
Die Einsprecherin verlangt, dass die
Uellendahl-Katernberg Pflegemaßnahmen entlang des "Steinberger Baches"
durch den Bergisch Rheinischen Wasserverband
Name/Anschrift
hinsichtlich des Gewässerschutzes auch in Zukunft
Helga Zimmermann
möglich sein müssen.
Der Anregung wird gefolgt.
Pflegemaßnahmen im Rahmen der
Gewässerunterhaltung sind in Abstimmung
mit den unteren Wasser- und
Landschaftsbehörden auch weiterhin
möglich.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bussartweg 43
45314 Essen
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
11.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 14 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
12/03
Anregungen
Bezirksvertretung
Fläche südlich Hoflage Steinberg 1: Die bereits als
Uellendahl-Katernberg gesetzlich geschützter Biotop (gem. § 30 BNatSchG)
festgesetzte Fläche wird von der Einsprecherin nur als
Name/Anschrift
Naturschutzgebiet akzeptiert, wenn die Stadt
Helga Zimmermann
Wuppertal sich vertraglich bereit erklärt, die Fläche für
die Dauer der Unterschutzstellung zu pflegen
(jährliche Mahd).
Bussartweg 43
Darüberhinaus müsse die Überfahrung des
"Steinberger Baches" im Rahmen der Bewirtschaftung
45314 Essen
möglich sein.
Einsprecher
Der nördliche Abschluß des geplanten
Bürgerin
Naturschutzgebietes sollte durch Inaugenscheinnahme überprüft werden.
11.03.2013
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gerfolgt.
Die landwirtschaftliche Nutzung in
bisheriger Art und bisherigem Umfang ist
auch weiterhin möglich. Das beinhaltet eine
Überfahrung des "Steinberger Baches" im
Rahmen der Bewirtschaftung.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Inaugenscheinnahme und Überprüfung
der nördlichen Abgrenzung des
Naturschutzgebietes ist erfolgt.
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 15 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
12/04
Anregungen
Bezirksvertretung
Grünland südlich von Steinberg 2:
Uellendahl-Katernberg Der südlich gelegene Bachlauf ist bereits ein
gesetzlich geschützter Biotop. Die bisherige Nutzung
Name/Anschrift
der Fläche als wilder Verbindungsweg zu der südlich
Helga Zimmermann
gelegenen Bebauung sollte nach Meinung der
Einsprecherin durch entsprechende Maßnahmen
unterbunden werden. Diese Maßnahmen würden
Bussartweg 43
deutlich begrüßt, da auch gemäß dem
Landesforstgesetz das Betreten von Forstkulturen
45314 Essen
verboten ist.
Einsprecher
Die westlich des Bachlaufes gelegene Grünlandfläche
Bürgerin
diene neben der Landwirtschaft auch der
Bewirtschaftung des südlich angrenzenden Waldes.
11.03.2013
Einspruchdatum:
Die Nutzung der Wiese im Rahmen der
Waldbewirtschaftung muüsse auch weiterhin
2.2.11
Festsetzungs-Nr.:
gewährleistet sein, da es keine Alternativen gäbe.
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Durch die Festsetzung des Steinberger
Bachtales als Naturschutzgebiet, wird die
Erholungsnutzung auf Wege begrenzt, da
in Naturschutzgebieten ein Betreten abseits
der Wege verboten ist. Das allgemeine
Betretungsrecht im Wald gilt hier nicht.
Vorhandene illelegal geschaffene
Wegestrukturen sollten vom Eigentümer
unpassierbar gemacht werden. Solange die
Wiese für die Erreichung der Waldflächen
mit land-/forstwirtschaftlichen Geräten und
Fahrzeugen genutzt wird, ist dem nicht zu
wiedersprechen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die angesprochene Grünlandfläche darf
nicht durch die Nutzung mit Forstgeräten
geschädigt werden; eine ordnungsgemäße
Landwirtschaft muss möglich sein.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 16 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
12/05
Bezirksvertretung
Die Festsetzung der Waldflächen der Einsprecherin
Uellendahl-Katernberg als Natursschutzgebiet wird abgelehnt, da zum einen
die Naturschutzwürdigkeit in Frage gestellt wird und
Name/Anschrift
zum anderen der Wertverlust, da die Waldflächen
Helga Zimmermann
nicht im Rahmen von Finanzierungen eingesetzt
werden könnten.
Die Einsprecherin fordert die Stadt Wuppertal auf, nur
Bussartweg 43
Waldflächen der öffentlichen Hand als
Naturschutzgebiete festzusetzen.
45314 Essen
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
11.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung von Schutzgebieten erfolgt
ausschließlich aufgrund fachlicher
Beurteilungen und ungeachtet der
Eigentumsverhältnisse.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Nach Rücksprache mit Finanzinstituten
bemisst sich die Wertstellung einer
Grundstücksfläche nach der tatsächlichen
Nutzbarkeit und nicht nach dem jeweiligen
Schutzstatus.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
12/06
Bezirksvertretung
Waldfläche östlich Steinberg 2:
Uellendahl-Katernberg Der am westlichen Rand der Waldfläche
vorbeiführende Bachlauf ist bereits als gesetzlich
Name/Anschrift
geschützter Biotop (gem. §30 BNatSchG) festgesetzt.
Helga Zimmermann
Bei der ehemaligen Sturmwurffläche (1990) handelt
es sich nach Auffassung der Éinsprecherin um eine
Aufforstungsfläche, deren Naturschutzwürdigkeit
Bussartweg 43
angezweifelt wird.
45314 Essen
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die genannte Aufforstungsfläche ist nur Teil
des geplanten Naturschutzgebietes. Der
Wechsel unterschiedlicher Waldbilder und
Entwicklungstufen kennzeichnet die
Wertigkeit des Steinberger Bachtals als
Naturschutzgebiet.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
11.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 17 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
12/07
Bezirksvertretung
Waldfläche südlich von Steinberg 2:
Uellendahl-Katernberg Der durch die Privatwaldfläche fließende Bachlauf ist
als gesetzlich geschützter Biotop (gem. §30
Name/Anschrift
BNatschG) festgesetzt. Der nach einem Einschlag
Helga Zimmermann
1991 wieder aufgeforstete Privatwald ist aus Sicht der
Einsprecherin nicht naturschutzwürdig.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Ausführungen siehe 12/06.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bussartweg 43
45314 Essen
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
11.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
12/08
Bezirksvertretung
Waldfläche südöstlich von Frankholzhäuschen:
Uellendahl-Katernberg Der am äußersten südlichen Rand der
Privatwaldfläche gelegene Bachlauf wurde als
Name/Anschrift
gesetzlich geschützter Biotop (gem. §30 BNatschG)
Helga Zimmermann
festgesetzt. Bei diesem Wald handelt es sich um
einen mittelalten Eichen- und Buchenbestand der im
Bergischen Land häufig vorkommt.
Bussartweg 43
Eine Festsetzung als Naturschutzgebiet wird von der
Einsprecherin aus diesem Grunde abgelehnt.
45314 Essen
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Ausführungen siehe 12/06.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
11.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 18 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
12/09
Bezirksvertretung
Elberfeld-West
Name/Anschrift
Helga Zimmerman
Anregungen
Die Einsprecherin erwartet eine vertragliche Lösung
im Rahmen von Vertragsnaturschutz, wie in § 3a LG
NRW vorgeschlagen.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Vertragsnaturschutz für
landwirtschaftliche Flächen auf dem Gebiet
der Stadt Wuppertal wird per
Ratsbeschluss im Jahre 2015 beendet.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Waldflächen liegen nicht in der
Gebietskulisse der Waldförderprogramme.
Unbenommen bleibt die Möglichkeit, auf
Flächen in Schutzgebieten in Abstimmung
mit der unteren Landschaftsbehörde ein
Ökokonto einzurichten.
Bussartweg
45314 Essen
Einsprecher
Bürgerin
Einspruchdatum:
11.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 19 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
13/01
Anregungen
Bezirksvertretung
Die Einsprecher begrüßen die grundsätzliche
Uellendahl-Katernberg Ausrichtung des Landschaftsplanes Wuppertal-Nord
hinsichtlich der Natur- und Landschaftsschutzaspekte.
Name/Anschrift
Die in der Entwicklungskarte für den Bereich "Kleine
Bürgerinitiative "Kleine Höhe"
Höhe" mit 6 und 6.1 gekennzeichneten Änderungen
werden jedoch vollumfänglich abgelehnt, da
wesentliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt
Schönefelder Weg 31
worden seien.
42111 Wuppertal
Begründet wird dies mit fehlender
Umweltverträglichkeit von geplanten Vorhaben, die
Einsprecher
nicht ausreichende Berücksichtigung der Gewässer
Bürger
auf der "Kleinen Höhe" in bisherigen Planungen sowie
die Bedeutung der "Kleinen Höhe" für den
08.03.2013
Einspruchdatum:
Landschaftsschutz und den Freiflächenverbund.
Als Kompromiss wird die "Kleine Höhe" als Standort
Festsetzungs-Nr.:
für die Windenergienutzung akzeptiert.
6 6.1
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die in der Entwicklungskarte zum
Landschaftsplan dargestellten
Entwicklungsziele 6 und 6.1 beruhen auf
Darstellungen aus dem
Flächennutzungsplan bzw. dem
Regionalplan. Auf Flächen, die im
Flächennutzungsplan als Bauflächen
dargestellt sind, darf sich der
Landschaftsplan mit Festsetzungen nur
erstrecken, wenn das Entwicklungsziel 6 temporäre Erhaltung - dargestellt wird. Das
gleiche gilt für Bereiche für die bauliche
Nutzung, die zwar nicht im
Flächennutzungsplan aber im Regionalplan
dargestellt sind.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Erörterung der Umweltverträglichkeit
der Planungen auf der "Kleinen Höhe"
erfolgt im entsprechenden Verfahren.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 20 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
14/01
Bezirksvertretung
Es wird festgestellt, dass das werkseigene
Uellendahl-Katernberg Regenwasserrückhaltebecken, in das das aus dem
Betriebsgelände anfallende Oberflächenwasser
Name/Anschrift
eingeleitet wird und vor der Abgabe an den Brucher
Bayer Real Estate GmbH
Bach beprobt wird, in einem Naturschutzgebiet liegen
soll.
Die Nutzung und ggf. bauliche Veränderung oder
Hauptstraße 119
Vergrößerung müssten weiterhin möglich sein.
Außerdem müsse das Becken zu Wartungs- und
51373 Leverkusen
Kontrollzwecken jederzeit zugänglich sein und bei
Bedarf auch außerhalb bestehender Wege begangen
Einsprecher
bzw. mit Baufahrzeugen befahren werden können.
Firma
Einspruchdatum:
09.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.12
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Im Landschaftsplanentwurf steht unter der
Überschrift "im Naturschutzgebiet ist
erlaubt:
Die Unterhaltung bestehender Ver- und
Entsorgungseinrichtungen,...sowie ihre
Änderung, soweit eine solche Änderung
dem Oberbürgermeister der Stadt
Wuppertal als unter Landschaftsbehörde
vorgher angezeigt wird und dieser nicht
innerhalb eines Monats dagegen Bedenken
erhebt."
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
14/02
Bezirksvertretung
Die Einsprecherin stellt fest, dass der Werkszaun
Uellendahl-Katernberg (Stabgitterzaun mit aufgesetzter Stacheldrahtrolle)
unmittelbar auf der Naturschutzgebietsgrenze grenzt.
Name/Anschrift
Es müsste deshalb auch weiterhin möglich sein, den
Bayer Real Estate GmbH
Zaun ggf. auch von außerhalb zu warten und zu
verändern.
Das Aufstellen zusätzlicher Sicherheitsinfrataruktur
Hauptstraße 119
müsste hier weiterhin möglich sein, genau so wie das
Freischneiden eine Abstandsbereiches zum Zaunes.
51373 Leverkusen
Der Anregung wird gefolgt.
Die Unterhaltung und Begehung des
Werkszaunes ist auch weiterhin möglich.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Zu Kontroll- und Sicherungszwecken oder im
Einzelfall müsste das externe Zaunumfeld auch von
Sicherheitskräften des Forschungszentrums
(außerhalb der Wege) begangen werden können.
Einsprecher
Firma
Einspruchdatum:
09.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.12
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 21 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
14/03
Bezirksvertretung
Da durch den operativen Betrieb im
Uellendahl-Katernberg Forschungszentrum diverse Geräusche verursacht
werden, könnten wildlebende Tierarten im
Name/Anschrift
angrenzenden Naturschutzgebiet gestört werden. Vor
Bayer Real Estate GmbH
diesem Hintergrund darf es nach Auffassung der
Einsprecherin zu keiner Einschränkung des
operativen Betriebes des Forschungszentrums
Hauptstraße 119
kommen.
51373 Leverkusen
Stellungnahme
Die Bedenken werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Für rechtmäßig bestehende Nutzungen
macht der Landschaftsplan keine
Einschränkungen.
Einsprecher
Firma
Einspruchdatum:
09.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.12
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
14/04
Bezirksvertretung
Für das Forschungszentrum besteht geltendes
Uellendahl-Katernberg Baurecht (B-Plan Nr.621). Es wird davon
ausgegangen, dass dieses von der Existenz des
Name/Anschrift
direkt angrenzenden Naturschutzgebietes und den
Bayer Real Estate GmbH
zugehörigen Festsetzungen in keiner Weise tangiert
wird. Hierbei wird besonders auf geplante
Neubauvorhaben und eine Erweiterung des
Hauptstraße 119
bestehenden Heizkraftwerks hingewiesen.
Die Bedenken beziehen sich auch auf die
51373 Leverkusen
Landschaftsschutzbereiche im Werksumfeld (im
Bereich der B-Pläne Nr. 806 und 856).
Einsprecher
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 621 werden durch die Festsetzung des
Naturschutzgebietes nicht berührt. Das
gleiche gilt auch für die Bebauungspläne
Nr. 806 und 856, die ebenfalls aus dem
Geltungsbereich des Landschaftsplans
ausgegrenzt sind.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Firma
Einspruchdatum:
09.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.12
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 22 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
14/05
Bezirksvertretung
Von der Einsprecherin wird vorgeschlagen, die
Uellendahl-Katernberg südliche Abgrenzung des Naturschutzgebietes so zu
verschieben, dass das Regenrückhaltebecken aus
Name/Anschrift
dem Geltungsbereich des Naturschutzgebietes
Bayer Real Estate GmbH
ausgeklammert wird und generell entlang des
Werkszaunes eine angemessen breite Abstandszone
(ggf. 5 m-Zone) definiert wird, die den "Betrieb des
Hauptstraße 119
Zaunes" vereinfacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bayer-Pharma51373 Leverkusen
Forschungszentrum am Aprather Weg mit seinen
1300 Arbeitsplätzen einen wesentlichen
Einsprecher
Wirtschaftsfaktor für die Stadt Wuppertal darstelle.
Firma
Der Standort mit seiner naturräumlich schönen Lage,
wäre seinerzeit auch ein wesentlicher Faktor bei der
09.04.2013
Einspruchdatum:
Geländeauswahl. Es wird zu bedenken gegeben, dass
die umgebende Natur über das Firmeninteresse
2.2.12
Festsetzungs-Nr.:
hinaus keine so stark reglementierende Auswirkung
haben dürfe, dass das operative Geschäft und auch
Darstellungs-Nr.:
die Entwicklungsmöglichkeiten in irgendeiner Weise
negativ beeinträchtigt werden könnten.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Das Regenrückhaltebecken bleibt
Bestandteil des Naturschutzgebietes. Die
Errichtung der geplanten Zuleitung aus dem
Bebauungsplangebiet "Am Rohm 2" bleibt
von den Verboten des Landschafrtsplanes
unberührt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Unterhaltung des Werkszaunes ist im
Naturschutzgebiet auch weiterhin möglich.
Es wird ein Gespräch vor Ort - ggf. zusammen mit
dem Bergisch Rheinischen Wasserverband angeboten.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 23 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
15/01
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher kritisiert die Situation rund um das
Gewerbegebiet "Simonshöfchen". So wird
beanstandet, dass am nördlichen Rand die
Grundstücke bis in das angrenzende Waldgebiet
Osterholz verkauft wurden, so dass sich die jeweiligen
Zäune im Wald befinden, was zu erheblichen
Nachbarschaftsproblemen führt.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher weist darauf hin, dass die Trasse der
ehem. geplanten BAB A 31 als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt würde, obwohl
die Erschließung bereits erstellt wurde.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Privatrechtliche
Grundstücksangelegenheiten sind nicht
Bestandteil des Landschafts-planverfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
15/02
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Die Festsetzung steht der Tatsache nicht
entgegen, dass die BAB A 31 nicht realisiert
wird.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 24 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
15/03
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Anregungen
Stellungnahme
Westlich der Hofstelle des Einsprechers wird die ca.
14 ha große Ackerfläche von der Stadtgrenze zur
Stadt Haan geteilt. Der Einsprecher kritisiert, dass das
Landschafts-schutzgebiet nur auf Wuppertaler
Stadtgebiet festgesetzt würde.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher kritisiert die neue Ausweisung des
Landschaftsschutzgebietes am östlichen Rand des
Simonshöfchens hin zur Wohnbebauung. Diese
würde sehr engmaschig bis direkt ins Gewerbegebiet
erweitert.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Die Darstellungen im Regionalplan für den
Regierungsbezirk Düsseldorf
(Gebietsentwicklungsplan - GEP 99) sind
für den Bereich der Stadt Haan abweichend
von denen für die Stadt Wuppertal. Die hier
angesprochenen Ackerflächen sind
Bestandteil der schützenswerten
Landschaft.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
15/04
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Das Landschaftsschutzgebiet reicht nur bis
an das Gewerbegebiet. Die Festsetzung
erfolgt zur Sicherung einer wichtigen
Freiraumverbindung.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 25 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
15/05
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
25.04.2013
Anregungen
Es wird angemerkt, dass entlang des Krutscheider
Baches unterhalb der Hofstelle eine Anreicherung mit
Strukturelementen geplant sei. In den Krutscheider
Bach entwässert laut dem Einsprecher 400 ha
Siedlungs- und Industriefläche im Vohwinkler Westen
inklusive der BAB A 46.
Diese Situation führe seit der Verrohrung 1975 zu
großen Erosionsschäden am Krutscheider Bach und
den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, da
bis heute für den Teil südlich der Eisenbahnstrecke
keine Wasserrückhaltung vorhanden sei. Das bereits
fertiggestellte, aufwendige Regenrückhaltebecken auf
dem ehemaligen Verschiebebahnhof "VohRang" für
den südlichen Teil ist nicht angeschlossen und sei
deshalb ohne Funktion.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Im Zuge der Umsetzung der Planung zum
Gewerbegebiet VohRang wird das RRB in
Betrieb genommen, die
Entwässerungssituation bereinigt und die
Rückhaltung gewährleistet. Eine
Anreicherung ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Nach Meinung des Einsprechers sollte vorrangig erst
an einer Wasserrückhaltung gearbeitet werden, um
die weiterhin stattfindenden gravierenden Schäden an
seinen Betriebsflächen abzumildern bzw. zu
vermeiden.
Da sich im Krutscheider Bachtal heute schon ein
abwechslungsreiches Bild mit Grünland, Acker,
Mischwald sowie gewässerbegleitendem Bewuchs
inkl. Uferrandstreifen darstellt, könne von einer
Anreicherung Abstand genommen werden. Es wird
vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße, jährliche
Gewässerpflege durch den BRW auch nach den
Aussagen im vorliegenden Planentwurf erfolgen wird.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 26 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
15/06
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
25.04.2013
Anregungen
Der Einsprecher kritisiert, dass im Textteil für die
landwirtschaftlichen Flächen im NSG und zum Teil
LSG die Nutzung in jetziger Art und Umfang festgelegt
wird. Dies stelle nicht nur eine massive Beschränkung
der Bewirtschaftung dar, sondern würde auch seine
Fachkenntnisse als vollausgebildeter Landwirt in
Frage stellen.
Seiner Meinung nach müssen Landwirte auch in
Zukunft die Flexibilität haben, Produktionsverfahren
sowie Fruchtarten an den sich ändernden Markt bzw.
die Nachfrage des Verbrauchers anpassen zu
können. Nur so sei eine Produktion von Lebensmitteln
in der Region möglich.
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
In Naturschutzgebieten bleibt die
Formulierung bestehen. In
Landschaftsschutzgebieten wird es keine
Einschränkungen geben.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Nach Meinung des Einsprechers wäre es nicht
Aufgabe des Landschaftsplanes, existenziell
notwendige Entscheidungen der landwirtschaftlichen
Unternehmer über mögliche Änderungen z.B.
angebauten Fruchtarten zu reglementieren. Auf
industriell genutzten Flächen im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Wuppertal-Nord kämen solche
Instrumente auch nicht zum Einsatz. Deshalb fordert
der Einsprecher, diesen Inhalt zu streichen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 27 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
Bezirksvertretung
Der Einsprecher weist für die Gebiete Schöller Hahnenfurth, Aprath-Steinberg und "Kleine Höhe" auf
15/07 Vohwinkel Uellendahl Katernberg
"ausgiebige" Ausweisungen von NSG und
Name/Anschrift
geschützten Landschaftsbestandteilen hin, die im
Karl Bröcker
Landschaftsplan geplant sind. In diesen Gebieten, in
denen der Einsprecher ebenfalls Flächen
bewirtschaftet, sei die landwirtschaftliche Nutzung
Gruitener Straße 308
mehr als eingeschränkt. Außerdem kämen zu diesen
NSG - Flächen, welche sich nicht flächig, sondern
42327 Wuppertal
zeilenartig darstellen würden, eventuelle Suchräume
bzw. Umgebungsschutz noch hinzu. Dadurch würde
Einsprecher
sich die Fläche mit NSG-Charakter um ein
Landwirt
erhebliches Maß erweitern, was aber in der Karte
nicht zu erkennen sei.
25.04.2013
Einspruchdatum:
Durch diese netzartige NSG-Ausweisung und
Festsetzungs-Nr.:
Umgebungsfläche würde in der Summe ein Großteil
der umliegenden Fächen tangiert und es blieben nur
Darstellungs-Nr.:
sehr wenig zusammenhängende Fläche ohne NSGähnliche Auflagen noch übrig.
Nach Auffassung des Einsprechers sei durch diese
Situation ein ständiges Konfliktpotential vorhersehbar,
aber nicht nötig. Es wäre sener Meinung nach deshalb
sinnvoller, NSG da zu platzieren, wo auch
schutzwürdige Bestandteile vorhanden sind und nicht
durch zeilenartige Anlegung möglichst viele Gebiete
anzuschneiden, in denen gar keine Schutzwüdigkeit
gegeben ist.
Deshalb sei der ursprüngliche Grund für die NSGAusweisung an vielen Stellen deutlich in Frage zu
stellen.
Stellungnahme
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Bei den Schutzgebietsfestsetzungen
handelt es sich nicht um "Suchräume". Die
Abgrenzung der Naturschutz- und
Landschaftsschutzgebiete ist eindeutig. Sie
erfolgt auf der Grundlage und Feststellung
der LANUV (§ 30 Biotope).
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 28 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
15/08
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Der Einsprecher weist auf den Umstand hin, dass sich
viele sogenannte § 62er Sonderbiotope (heute § 30
BNatSchG) in den Betriebsflächen befinden oder die
Landwirtschaft würde davon unmittelbar betroffen.
Die naturschutzähnlichen zeilenartigen Festsetzungen
fänden sich unverständlicherweise nicht im L-Plan
wieder. Diese führten dennoch mit z.T. erheblichen
Bewirtschaftungsauflagen zu deutlichen
Behinderungen, z.B. Durchfahrtverbot im Wald und
bei Grünland. Der Einsprecher stellt die Frage, wer
eine eventuelle Abzäunung und andere
Erschwernisse bezahlen wird?
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Land- und
Forstwirtschaft bleibt davon unberührt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 29 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
15/09
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Der Einsprecher geht davon aus, dass das beim
letzten Verfahren umfassend
abgestimmte"Hofstellenkataster" weiterhin auch für
seinen Betreieb Bestand hat, um die
Weiterentwicklung am Standort nicht zu unterbinden.
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine aktualisierte Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
25.04.2013
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 30 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
15/10
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Anregungen
Stellungnahme
Es wird darauf hingewiesen, dass zumindest in
Teilgebieten veraltetes Kartenmaterial verwendet
wurde, welches die aktuelle Situation auch aufgrund
von Inanspruchnahme von weiteren
landwirtschaftlichen Flächen für Abbau - und
Baumaßnahmen jeglicher Art nicht zeitnah darstellt.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher erwartet, dass die
Landschaftsbehörde auch in einer Großstadt das Ziel
hat, zukunftswillige und -fähige
Landwirstachaftsbetriebe auf Grundlage der
anerkannten guten fachlichen Praxis zu erhalten und
in Ihrer Entwicklung zu fördern zumal eine jetzt schon
struktur- und abwechslegungsreiche Kulturlandschaft
als Nebenprodukt bei der ortsnahen
Nahrungsmittelproduktion der Bevölkerung zur
Verfügung steht und gepflegt wird.
Der Anregung wird gefolgt.
Grundlage ist die jeweils aktuellste Datenund Kartengrundlage des Katatsteramtes.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Gruitener 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
15/11
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Karl Bröcker
Gruitener Straße 308
42327 Wuppertal
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
25.04.2013
Die ordnungsgemäße Land- und
Forstwirtschaft ist weiterhin möglich.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Nach Einschätzung des Einsprechers würde der
vorliegende Plan dagegen den Eindruck erwecken,
daß durch kleinteilige Ausweisung und in Teilen nicht
nachvollziehbare Regelemetierung die zukünfztige
Land - und Waldbewirstschaftung deutlich erschwert
würde und eine notwendige Flexibilität vermisst wird.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 31 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
16/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft a.V.
Steinberg 2
42113 Wuppertal
Nach Auffassung der Forstbetriebsgemeinschaft
Wuppertal ist das Ergebis der bestehenden
Waldstrukturen das Produkt einer zeitintensiven und
mit viel Weitsicht verbundenen Bewirtschaftung durch
die Waldeigentümer. Dies geschieht in enger
Abstimmung mit der Forstverwaltung der Stadt
Wuppertal. Die fachliche Beratung sowie die
Einhaltung der allgemeinen forstwirtschaftlichen
Grundsätze seien so gewährleistet.
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Unterschutzstellung folgt Erhebungen,
Kartierungen und Feststellungen der
LANUV (§ 30 BNatSchG).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einer zusätzlichen Unterschutzstellung bedarf es nach
Ansicht der Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal
nicht.
Einsprecher
FBG
Einspruchdatum:
Anregungen
14.03.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 32 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
16/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft a.V.
Steinberg 2
42113 Wuppertal
Einsprecher
FBG
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
14.03.2013
Anregungen
Stellungnahme
Teilweise ist beabsichtigt, Aufforstungen, welche vor
ca. 20 jahren angepflanzt wurden, unter Schutz zu
stellen. Die ökologische Besonderheit dieser Flächen
stellt die Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal
ausdrücklich in Frage.
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Als Einschränkung würde der geplante Naturschutz
vorsehen, in Zukunft bei der Aufforstung
ausschließlich heimische Baumarten zu verwenden
und die Anlage von Forstwegen zu verbieten. Das
würde u.a. die Bestockung mit Nadelbäumen ausschließen. Gerade diese Baumarten würden aber dem
Waldeigentümer aufgrund ihrer relativ kurzen
Umtriebszeiten eine rentable Bewirtschaftung seiner
Flächen erlauben.
Waldflächen sind für Waldeigentümer
Produktionsstandorte.
Es sollte, wie schon bereits für die Landwirtschaft bei
Ackerland geschehen, eine Lösung gefunden werden,
die Privatwald auf Wuppertaler Stadtgebiet bei der
Unterschutzstellung von Flächen mit dem Status
Naturschutz ausnimmt.
Die forstlichen Festsetzungen werden nach
Maßgabe des Landesbetriebes Wald und
Holz vorgenommen. Die ordnungsgemäße
Forstwirtschaft ist weiterhin möglich.
Eine differenzierte Altersstruktur in den
forstlichen Beständen steht einer
Unterschutzstellung nicht entgegen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die im Änderungsverfahren vorgesehen Restriktionen
bezüglich der forstlichen Bewirtschaftung nach
geltendem Forstgesetz seien für die Mitglieder der
Forstbetriebsgemeinschaft nicht hinnehmbar und
bedeuteten erhebliche Einschränkungen einer
kostendeckenden und wirtschaftlichen
Bewirtschaftung der Privatwälder. Diese Restriktionen
werden heute und in Zukunft von der
Forstbetriebsgemeinschaft abgelehnt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 33 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
16/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft
Wuppertal a.V.
Steinberg 2
42113 Wuppertal
Einsprecher
FBG
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
14.03.2013
Anregungen
Der Einsprecherin fällt auf, dass nicht z. B.
zusammenhängende schutzwürdige Flächen als
Naturschutzgebiet vorgesehen sind, sondern die
Ausweisung von Naturschutz sich z. B. entlang von
Wasserläufen orientiert. Demnach komme es zu einer
Vernetzung von solchen Gebieten. Käme dann noch
ein eventueller Suchraum dazu, würden nur noch sehr
wenige Flächen übrig bleiben, welche nicht
Naturschutzstatus hätten bzw. davon tangiert würden.
Gleiches gälte für schon zahlreiche bestehende
sogenannte § 30 Biotope (früher § 62er Biotope),
welche sich ebenfalls zeilenartig auch besonders in
waldbaulich genutzten Gebieten befinden.
Stellungnahme
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Festsetzung von Naturschutzgebieten
erfolgt auf der Grundlage und den
Feststellungen durch das LANUV (§ 30
BNatSchG).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine kostendeckende Bewirtschaftung und die damit
verbundene Erhaltung eines intakten Waldes könnte
unter diesen Voraussetzungen nicht mehr erfolgen.
Die Forstbetriebsgemeinschaft ist der Auffassung,
dass dieses auch nicht im Sinne des Bürgers sein
könne.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 34 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
16/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Wuppertal Forstbetiebsgemeinschaft a. V.
Forstbetriebsgemeinschaft a.V
Steinberg 2
42113 Wuppertal
Einsprecher
FBG
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
14.03.2013
Anregungen
Die Einsprecherin führt aus, dass der Bedarf an Holz
stetig steige. Die Deckung erfolge zurzeit noch zu
großen Teilen durch Importe. Die Waldflächen tragen
zur Produktion von nachwachsenden Rohstoffen bei.
Die Bedeutung von Holz als nachwachsenden
Rohstoff sei in den vergangenen Jahren stark
gestiegen und würde weiter steigen.
Stellungnahme
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Die forstlichen Festsetzungen werden nach
Maßgabe des Landesbetriebes Wald und
Holz vorgenommen. Die Wertbemessung
der Forstflächen ist nicht Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Erhaltung und Bewirtschaftung der Wälder
geschähe Generationen übergreifend. Zwischen
Pflanzung, Pflege der Kulturen bis hin zur Ernte der
ausgewachsenen Bäume lägen zwei, nicht selten drei
und mehr Generationen. Demnach sein ein enormer
Aufwand notwendig, um auf den Flächen Erträge
erzielen zu können. Die zunehmend auftretenden
Unwelterereignnisse führten für den Waldbesitzer zu
weiteren Erschwernissen seiner Arbeit. Waldbestände
im mittleren Alter würden geschädigt oder vernichtet
und der Ertrag so zusätzlich gemindert. Ebenso
führten stetig steigende Betriebskosten bei der
Waldarbeit zu weiteren Unkosten.
Nach Auffassung der Einsprecherin bedeute eine
Unterschutzstellung des Privatwaldes mit dem Status
Naturschutz im Gegensatz zum Status
Landschaftsschutz eine zusätzliche Wertminderung
der Flächen und führe somit zu einem erheblichen
Verlust bei den Waldbesitzern. Es sei hinlänglich
bekannt, dass Wälder mit dem Schutzstatus
Naturschutz von Banken als Sicherheiten nur in
geringem Umfang anerkannt würden. Investitionen in
für die Bewirtschaftung notwendige Maschinen sowie
die Entlohnung von Arbeitskräften würden so
zusätzlich erschwert.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 35 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
16/05
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Wuppertal Forstbetriebsgemeinschaft a.V.
Steinberg
42113 Wuppertal
Einsprecher
FBG
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
14.03.2013
Anregungen
Die Einsprecherin weit auf den Umstand hin, dass der
Wald der Bevölkerung bis auf wenige Ausnahmen
jederzeit zugänglich sei und zur Erholung genutzt
werden dürfte. Ein ausgedehntes Wanderwegenetz
leite die Bürger in die Wälder in und um Wuppertal.
Dies führe zu Einschränkungen bei der Jagd und
Holzfällungen. Wege sind durch den Waldeigentümer
bereit und instand zu halten. Im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht hat der Waldeigentümer für
Sicherheit auf Wegen im Wald zu sorgen. Diese
Leistungen würden vom Waldbesitzer für die
Allgemeinheit kostenfrei erbracht.
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Verkehrssicherungspflicht des
Grundbesitzers verändert sich durch die
Naturschutzgebietsfestsetzung nicht.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Unterschutzstellung mit dem Status Naturschutz
zum Wohle der Allgemeinheit solle wiederum ohne
finanziellen Ausgleich vom Eigentümer erbracht
werden. An dieser Stelle stellt sich für die
Einsprecherin ernstlich die Frage nach dem Mehrwert
der Unterschutzstellung für den einzelnen
Waldeigentümer. Eventuelle vertragliche Lösungen
auf freiwilliger Basis, verbunden mit finanziellen
Ausgleich für den Waldbesitzer, würden nicht gesucht.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Wuppertal fordert die
Stadt Wuppertal auf, Naturschutz im Wald der
öffentlichen Hand zu praktizieren. Diese Flächen
würden Bürgereigentum darstellen und könnten zum
Wohle der Allgemeinheit für den Einzelnen kostenfrei
mit Schutzzielen belegt werden. Die
Forstbetriebsgemeinschaft a. v. Wuppertal lehnt aus
den o.g. Gründen die Unterschutzstellung das
Privatwaldes mit dem Status Naturschutz
ausdrücklich ab.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 36 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Bei Überprüfung der ausgelegten
Lanndschaftsplanunterlagen kommt der Einsprecher
zu dem Schluss, dass angeblich teilweise veraltetes
Kartenmaterial im Landschaftsplan Wuppertal
verwandt würde. Zum Teil seien neueste
Entwicklungen aufgenommen; zum Teil wären jedoch
neue Bauanlagen nicht vorhanden. Mittlerweile nicht
mehr existierende Bauanlagen seien noch
eingezeichnet.
Dies gelte gleichmaßen für nicht mehr existierende
oder mittlerweile geänderte Nutzungen.
Stellungnahme
Dem Bedenken wird nicht gefolgt.
Grundlage ist die jeweils aktuellste Datenund Kartengrundlage des Katasteramtes.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 37 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Sämtliche Nutzflächen - so der Eindruck des
Einsprechers - würden letzten Endes mit dem
Plangebiet überzogen. So befänden sich jetzt
beispielsweise in kleinsten Lücken ebenfalls neue
Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete. Hier
stelle sich die Frage der Sinnhaftigkeit. Dadurch
würde vielen Eigentümern die Möglichkeit genommen,
diese Flächen ggfs. anderweitig sinnvoll zu nutzen,
ohne dass naturschutzfachliche Beeinträchtigungen
bestehen würden. Vielmehr würde dadurch die
Möglichkeit abgeschnitten, stillliegendes Kapital
gegebenenfalls anderweitig zu nutzen.
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan. Der
Geltungsbereich ist im § 16
Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und
erstreckt sich auf den baulichen
Außenbereich im Sinne des
Bauplanungsrechtes.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Dem Einsprecher ist kein Landschaftsplan bekannt,
der so engmaschig und in Einzelheiten differenziert
den Siedlungsraum umfassen würde, so dass damit
praktisch fast jeder einzelne Quadratmeter durch den
Landschaftsplan abgedeckt wird. Dadurch wäre
letzten Endes sowohl für den einzelnen Bürger - erst
recht für die Landwirtschaft - und auch für die Stadt
Wuppertal nicht mehr die geringste Möglichkeit zur
Entwicklung gegeben, ohne dass eine entsprechende
Freigabe durch die untere Landschaftsbehörde der
Stadt Wuppertal erfolgen würde.
Auch für die Stadt Wuppertal seien solche
Ausweisungen nach unserem Dafürhalten des
Einsprechers aus verschiedenen Gründen nicht
sinnvoll. Dadurch würde letzten Endes der Stadt
Wuppertal in vielen Bereichen die Möglichkeit
genommen, unabhängig und frei von irgendwelchen
Festsetzungen zukünftig planen und ausweisen
können.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 38 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher führt als Beispiel der nicht
nachvollziehbaren Ausweisung "…bis in die letzten
Grenzen des Plangebietes heranreichend bis an die
Bebauung…" den Bereich südöstlich Schöller an. Dort
würde bis an die Grenzen der Hausgärten hinein eine
Schutzgebietsausweisung vorgenommen.
Der Anregung wird gefolgt.
Mit Hinweis auf die rechtliche Änderung, dass
Landschaftspläne keine Pflichtaufgabe mehr seien, ist
es für den Einsprecher unverständlich, wieso "…mit
sehr hohem finanziellen und personellen Aufwand
dieser kleinteilige und im Übermass reglementierende
Landschaftsplanentwurf Wuppertal-Nord bei der
überaus angespannten finanziellen Lage der Stadt
Wuppertal aufgestellt wird."
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Die Landschaftsschutzgebietsfestsetzung
südöstlich Schöller wird im Änderungsverfahren aufgehoben.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Der Rat der Stadt Wuppertal hat sich im
Rahmen des Beitrittsbeschlusses zum
Landschaftsplan Wuppertal-Nord
gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf
verpflichtet, den von dort im
Genehmigungsverfahren gemachten
Auflagen zu folgen. Diese werden nunmehr
im Änderungsverfahren umgesetzt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 39 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/05
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Der Einsprecher begrüßt, dass
Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen in einfache Landschaftsschutzgebiete
zurückgeführt wurden. Negativ wird angemerkt, dass
von diesen ehemaligen Landschaftsschutzgebieten
mit besonderen Festsetzungen 86 ha als geschützte
Landschaftsbestandteile und ca. 50 ha neu als
Naturschutzgebiete ausgewiesen werden sollen.
Dadurch, dass geschützte Landschaftsbestandteile
und Naturschutzgebiete adernmäßig über die Flächen
ausgedehnt würden, erfolge somit ein sie
umgebender Suchraum auf die angrenzende Fläche.
Weiterhin wird kritisiert, dass durch die adernartige
Ausweisung von Naturschutzgebieten auch die
historisch bedingt an Gewässer liegenden Hofstellen
beienträchtigt würden. Dies sind die Betriebe im
Brucher Bachtal, Aprath und in den Tälern rund um
den Dönberg.
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Entgegen den Forderungen der
Bezirksregierung Düsseldorf im
Genehmigungsverfahren, dass alle
"Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu
überführen seien, werden, wie vom
Einsprecher festgestellt, diese meisten als
Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Bei den Festsetzungen im Landschaftsplan
handelt e sich entgegen dem Regionalplan
nicht um Suchräume, sondern um eindeutig
umgrenzte Schutzgebiete.
Bezüglich der Hofstellen wird auf die
Ausführungen zum Hofstellenkataster in Nr.
17/08 verwiesen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 40 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/06
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Anregungen
Stellungnahme
Die Ausweisung gewisser Landschaftsschutz- und
Naturschutzgebiete wird vom Einsprecher fachlich in
Frage gestellt. Durch die im Landschaftsplanentwurf
derzeit enthaltenen Ausweisungen drohe eine
"museumsartige" Landwirtschaft. Es wird die
Vermutung geäußert, dass es sich bei der
Ausweisung der Naturschutzgebiete nicht um fachlich
bedingte Ausweisungen, sondern um eine
strategische Ausweisung handelt.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Es wird angeregt, dass für den Fall der Ausweisung
von Naturschutzgebieten, den betroffenen
Eigentümern/Bewirtschaftern ermöglicht wird, die
zusätzliche Aufwertung ihrer Flächen mit Ökokonten
zu belegen und somit als Ökopunkte gutschreiben zu
lassen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Ausweisung von Schutzgebieten erfolgt
ausschließlich aufgrund fachlicher
Beurteilungen und ungeachtet der
Eigentumsverhältnisse.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/07
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Die Schutzausweisung selbst führt zu
keiner Aufwertung im Sinne eines
Ökokontos. Unbenommen bleibt die
Möglichkeit, auf Flächen in Schutzgebieten
in Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde ein Ökokonto
einzurichten.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 41 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/08
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Es wird angeregt, dass das vorliegende bereits
abgestimmte Hofstellenkataster für den Bereich
Wuppertal-Nord nachrichtlich in den Landschaftsplan
Wuppertal-Nord übernommen werden soll. Aufgrund
der Ausweisung der Hofstellen im Hofstellenkataster
sei der Bestand und die Entwicklung der Hofstellen
gesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht
hinnehmbar sei, dass Naturschutzgebiete bis an die
Hofstellen heran reichen. Dies würde auch für die
Fälle gelten, in denen Naturschutzgebiete an eine
Hofstelle heran- oder sogar hereinreichen, die mit
dem Hofstellenkataster erfasst sind.
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
In den Fällen, wo die Naturschutzgebiete an
bzw. in die Hofstellen hineinreichen erfolgte
eine Überprüfung der Abgrenzung.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 42 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/09
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Es wird gefordert, dass es den landwirtschaftlichen
Betrieben und den einzelnen Bewirtschaftern möglich
bleiben muß, sich an die aktuellen Marktverhältnisse
anzupassen und sich bei Vergrößerung des Betriebes
auch erweitern zu können.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
Jeder einzelne Betriebsinhaber habe dieses Recht, so grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt. Die untere
der Einsprecher. Der eingerichtete und ausgeübte
Gewerbebetrieb wird durch Artikel 14 Grundgesetz vor Landschaftsbehörde hat die Belange von
Natur und Landschaft im
Eingriffen geschützt, die den Betrieb in seiner
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
Substanz betreffen und den Betriebsorganismus
insbesondere für geschützte Flächen.
angreifen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
Bei den Entwicklungsmöglichkeiten der
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
landwirtschaftlichen Betriebe müsse auch eine
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
bauliche Erweiterung der Betriebe möglich sein. Hier
abgestimmt, die bei einer Realisierung
ist im Rahmen der Privilegierung der Landwirtschaft
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
eine bauliche Entwicklung insofern aufrecht zu
entgegen stehen.
erhalten, so der Einsprecher, als dass die
Fachbehörde Landwirtschaftskammer NRW in
Eine aktualisierte Anpassung an geänderte
baurechtlicher Hinsicht einer baulichen
Rahmenbedingungen und betriebliche
Entwicklung/Erweiterung zustimmt. Insofern sei eine
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
solche Vorgehensweise derjenigen vorzuziehen, die
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
nunmehr durch den Landschaftsplanentwurf
Landschaftsplanes wird.
Wuppertal-Nord vorgenommen werden soll.
Sollten somit solche Vorhaben durch die
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landwirtschaftskammer NRW genehmigt werden,
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
wäre eine weitere Genehmigung durch die untere
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Landschaftsbehörde entbehrlich.
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 43 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/10
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Dadurch, dass Naturschutzgebiete und
Landschaftsschutzgebiete bis an landwirtschaftliche
Hofstellen heran reichen, so der Einsprecher,
teilweise sogar die Hofgrenzen überschritten würden,
käme es aufgrund der Umsetzung der durch die
textlichen Festsetzungen einhergehenden Ge- und
Verbote zu Existenzgefährdungen der
landwirtschaftlichen Betriebe.
Aufgrund vielfältiger Anforderungen an die
landwirtschaftlichen Betriebe erfordere eine
ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung
eine Ausgrenzung aus den Naturschutzgebieten,
Landschaftsschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen mit entsprechend großen
Ausweichflächen um die Hofstellen herum. Diese
Umgebungsbereiche seien nach Meinung des
Einsprechers auch als Erweiterungsmöglichkeiten für
die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe
existenznotwendig.
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
In den Fällen, wo die Naturschutzgebiete an
bzw. in die Hofstellen hineinreichen erfolgte
eine Überprüfung der Abgrenzung.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 44 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/11
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Die Formulierung in den Festsetzungsteilen zu den
Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und
geschützten Landschaftsbestandteilen, dass die
"ordnungsgemäße landwirtschaftliche
Bewirtschaftung", wie sie in § 17
Bundesbodenschutzgesetz und § 5
Bundesnaturschutzgesetz definiert ist "… in der
bisherigen Art und im bisherigen Umfang…" erlaubt,
wird vom Einsprecher abgelehnt. Aus Sicht der
Landwirtschaft sollte jedoch eine Änderung
dahingehend erfolgen, dass eine landwirtschaftliche
Nutzung nach ordnungsgemäßer Landwirtschaft
möglich ist. Daher sollten Entwicklungen der
Landwirtschaft nicht von Abstimmungen mit der
unteren Landschaftsbehörde abhängig gemacht
werden.
Im Rahmen der guten fachlichen Praxis - welche
durch verschiedene Gesetze und Verordnungen der
Landwirtschaft zwingend auferlegt ist- sei eine
naturschonende Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen sichergestellt. Dies
wäre somit nicht durch weitere Festsetzungen des
Landschaftsplanes erforderlich. Die gute fachliche
Praxis sei mittlerweile völlig glasklar formuliert nach
den zuvor genannten Gesetzmäßigkeiten (EU-,
Bundes- und Landesvorschriften). Eine weitere
Reglementierung durch den Landschaftsplan
Wuppertal-Nord wird vom Einsprecher somit
abgelehnt.
Weiterhin müsse es den landwirtschaftlichen
Betrieben möglich bleiben, auf beispielsweise
geänderte Marktverhältnisse individuell reagieren zu
können. Dies bedeutet auch, dass man die
Bewirtschaftung umstellt. Solange dies im Rahmen
der guten fachlichen Praxis erfolgt, sei dem
Gedanken des Flächenschutzes hinreichend Genüge
getan.
Grundsätzlich führe eine Überreglementierung der
landwirtschaftlichen Betriebe, wodurch die freie
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
In Naturschutzgebieten bleibt die
Formulierung bestehen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
In Landschaftsschutzgebieten wird es keine
Einschränkungen der derzeitigen
Nutzungen geben.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 45 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
unternehmerische Entscheidung übermäßig eingeengt
wird, letzten Endes dazu, dass nicht mehr individuell
und flexibel gewirtschaftet werden könnte. Dies würde
zwangsläufig zu betriebswirtschaftlichen Einbußen
führen.
LFDNR
17/12
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Sowohl in Naturschutzgebieten,
Landschaftsschutzgebieten als auch in geschützten
Landschaftsbestandteilen muss nach Meinung des
Einsprechers die Weiterentwicklung von
Landwirtschaft zukünftig möglich bleiben. So müsste
beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten auch
zukünftig ein Umbruch von Grünland in Ackerland
möglich bleiben. Dies müsste insbesondere in den
Fällen und auf den Flächen gelten, auf denen vorher
jahrelang Vertragsnaturschutz betrieben wurde.
Die Landwirtschaft habe den Vertragsnaturschutz im
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung vorgenommen.
02.05.2013
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 46 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/13
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Grundsätzlich fordert die Lanwirtschaft, dass
sämtliche intensiv genutzte landwirtschaftliche
Nutzflächen nicht in Naturschutzgebiete oder in
geschützte Landschaftsbestandteile aufgenommen
werden und auch nicht unter Landschaftsschutz
gestellt werden dürfen, so lange der derzeitige
Entwurf des Landschaftsplanes wie vorliegend
erhebliche Einschränkungen der intensiven
Landwirtschaft (sowohl auf Ackerland als auch auf
Grünland, sofern die Bewirtschaftung nach guter
fachlicher Praxis erfolgt) mit sich bringt.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Hinsichtlich der geschützten Landschaftsbestandteile
wird angemerkt, dass es sich hier um kleinteilig
ausgewiesene Bereiche handeln soll. De facto sei es
jedoch so, das es sich hierbei mittlerweile um riesige
Flächengrößen handele. Schon alleine durch die
Festsetzung der Landschaftsschutzgebiete mit
besonderen Festsetzungen in geschützte
Landschaftsbestandteile wären davon ca. 86 ha
betroffen. Es könne somit nicht mehr von kleinteiligen
Bereichen gesprochen werden. Bei einer solchen
Größenordnung wäre mittlerweile auch von fast
flächendeckenden Ausweisungen zu sprechen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/14
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Problematisch wird vom Einsprecher angesehen,
dass bei den geschützten Landschaftsbestandteilen
die entsprechenden Ge- und Verbote fast
deckungsgleich mit denen der Naturschutzgebieten
wären.
Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan. Der
Geltungsbereich ist im § 16
Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und
erstreckt sich auf den baulichen
Außenbereich im Sinne des
Bauplanungsrechtes.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Entgegen den Forderungen der
Bezirksregierung Düsseldorf im
Genehmigungsverfahren, dass alle
"Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu
überführen seien, werden diese meisten als
Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 47 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/15
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Der Einsprecher erläutert, dass der Krutscheider Bach
ca. 1,5 km durch den landwirtschaftlichen Betrieb "Gut
zur Linden" verläuft. Dies sei der einzige
Entwässerungsgraben für das gesamte Gebiet
Vohwinkel-West mit ca. 400 ha versiegelter Fläche.
Das schon bestehende Rückhaltebecken für ca. 300
ha sei aber ausser Betrieb. Demnach, so der
Einsprecher, wäre dieses Becken zur Zeit nicht an
das öffentliche Entwässerungsnetz angeschlossen,
sodass es in der bisher renaturierten Fläche in der
Nähe der Hofstelle massive Erosionschäden in
abfließender Richtung geben würde. Es mache auch
keinen keinen Sinn, an dem Krutscheider Bach
Mäandrierungen (Anreicherung mit Buschpflanzen
etc) vorzunehmen, wenn das zuvor beschriebenen
System (Kosten ca. 12 000 000,00 €) nicht an das
Netz genommen würde. Dem Einsprecher drängt sich
der Eindruck auf, dass die Stadt Wuppertal ihre
eigenen Hausaufgaben nicht mache. Statt dessen
würden die Probleme auf privates Eigentum
abgewälzt.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Im Zuge der Umsetzung der Planung zum
Gewerbegebiet VohRang wird das RRB in
Betrieb genommen, die
Entwässerungssituation bereinigt und die
Rückhaltung gewährleistet.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 48 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/16
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Der Einsprecher stellt fest, dass die östlich der
Hofstelle "Gut zur Linden" gelegene Ackerfläche in
dem neuen Entwurf des Landschaftsplanes
Wuppertal-Nord nur zur Hälfte als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden ist. Es
ist aus seiner Sicht nicht nachvollziebar ist, warum
diese Fläche überhaupt nunmehr als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll.
Im Vergleich zu den Bereichen westlich der Hofstelle
gelegenen Nutzflächen seien diese dort nicht mit dem
Schutzstandard Landschaftsschutzgebiet überzogen
worden. Hierbei handele es sich um Ackerlandflächen
auf dem Gebiet der Stadt Haan. Nach Auffassung des
Einsprechers besteht qualitativ zwischen den
vorgenannten Flächen kein Unterschied und es fehle
für eine unterschiedliche Schutzausweisung der
sachliche Grund. Der Einsprecher fordert, die
Schutzausweisung der westlich der Hoffstelle
gelegenen Ackerlandflächen als
Landschaftsschutzgebiet zu streichen.
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die östlich der Hofschaft ligende
Ackerfläche wurde nicht nur zur Hälfte als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt,
sondern auch nur zur Hälte in den
Geltungsbereich des Landschaftsplanes
aufgenommen, da die östliche Hälfte im
Flächennutzngsplan als gewerbliche
Baufläche dargestellt ist und Bestandteil
eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die westlich der Hofstelle gelegenen
Ackerflächen sind als Bestandteil der
wertvollen Kulturlandschaft als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt, auch
wenn der Regionalplan nur teilweise
"Bereich zum Schutz" der Landschaft
darstellt. Warum der Kreis Mettmann die
angrenzenden Flächen nicht als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt hat, ist
der Stadt Wuppertal nicht bekannt. Hier
wäre die Festsetzung aufgrund der
flächenhaften Regionalplan-Darstellung des
Bereiches zum Schutz der Landschaft auf
dem Gebiet der Stadt Haan angezeigt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 49 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/17
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Dem Einsprecher vermittelt der aktuelle Entwurf des
vorgelegten Landschaftsplanes Wuppertal-Nord den
Eindruck, als wären damit sämtliche Schutzgebiete
und damit einhergehende Auflagen erfasst. Dies sei
nicht der Fall. Wie sich am Beispiel der ehemaligen§
62 LG NRW Biotope/ mittlerweile § 30 BNatschG
Biotope zeige, wären diese in den vorliegenden
Landschaftsplanentwürfen nicht aufgeführt. Insofern
bemängelt der Einsprecher, dass eine nachrichtliche
Darstellung der Kraft Gesetz vorhandenen Biotope
fehlen würde, die zu einer deutlichen Darstellung für
die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter
sinnvoll gewesen wäre. Es würde der Eindruck
vermittelt, als ob die in den vorliegenden
Planunterlagen ausgewiesenen Naturschutzgebiete,
Landschaftsschutzgebiete und geschützte
Landschaftsbestandteile die alleinigen geschützten
Bereiche wären. Bezüglich der vorgenannten Biotope
wird angemerkt, dass bei Vorhanden sein eines
solchen Biotops erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung damit einhergehen können.
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 50 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/18
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Die im geplanten Landschaftsschutzgebiet zwischen
Schöllersheide und Schöller gelegenen Ackerfläche
sollen mit Entwicklungs-, Pflege- und
Erschließungsmaßnahmen gem 5.1.1 versehen
werden. Dabei handelt es sich um die Anpflanzung
einer Obstbaumreihe (unterschiedliche heimische
Sorten, Hochstämme) am Weg zwischen
Schöllersheide und der Siedlung Schöller sowie um
die gem 5.1.2 Anpflanzung einer Obstbaumreihe
(unterschiedliche heimische Sorten) am Weg
nordwestlich der der Siedlung Schöller. Anhand dieser
Beispiele macht der Einsprecher deutlich, zu welchen
erheblichen Nachteilen solche Anpflanzungen führen
würden und welche ausschließlich vorgesehen seien.
Würde in diesen Bereichen beispelsweise
Zuckerrübenanbau betrieben, wäre die Verladung von
Zuckerrüben durch die Lademaus nicht mehr ohne
weiteres möglich. Die Bewirtschaftung der Flächen
würde somit erheblich beeinträchtigt.
Dies kann nach Auffassung des Einsprechers auch
nicht mit den ggf. vorhandenen positiven Aspekten
aufgewogen werden.Gleiches würde zum Beispiel
auch für die geplante Baumreihe am Oberdüssler
Weg auf Ackerland sowie für weitere solcher
Maßnahmen gelten.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 51 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/19
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Nach der Beurteilung des Einsprechers sei deutlich
anzumerken, dass sich in dem Bereich Wuppertal Nord und auch im Bereich Schöller eine ausreichende
Anzahl struktur- und artenreicher
Landschaftselemente befände. Auf der anderen Seite
würde die Ausweisung des Naturdenkmals 2.6.1. auf
Schöllersheide mitgetragen. Es müsse jedoch sicher
gestellt werden, dass dieses Naturdenkmal auch
gepflegt und die Pflege finanziert wird, sodass der
Eigentümer und Bewirtschafter für die Pflege nicht
auch noch finanziell herangezogen würde. Dies gelte
selbstverständlich für mehrere Bereiche der
Naturdenkmäler, welche durch den Landschaftsplan
Wuppertal-Nord ausgewiesen würden.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher fordert, dass grundsätzlich bei den
durch den Landschaftsplan Wuppertal - Nord
dargestellten Maßnahmen sicherzustellen ist, dass die
damit einhergehenden Kosten gegebenenfalls durch
die Stadt Wuppertal übernommmen werden. Dies
wäre sowohl für die Anlage von Maßnahmen als auch
für deren Pflege sowie die durch den Landschaftsplan
aufgestellten Ge- und Verbote einhergehenden
Ertragsausfälle zu gewährleisten. Dabei seien
sämtliche Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen wie
beispielsweise die oben beschriebenen (z.B.5.1.1) zu
nennen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Durch die Ausweisung als Naturdenkmal
ändert sich die Verkehrssicherungspflicht
der Eigentümerin/des Eigentümers
grundsätzlich nicht.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Pflegemaßnahmen zur Erhaltung werden
nach fachlicher Prüfung im Auftrag der
Stadt Wuppertal durchgeführt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/20
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 52 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/21
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Der Einsprecher fordert die Ge- und Verbote auf ein
Mindestmaß zu reduzieren. Er empfiehlt, die durch
den Landschaftsplan beabsichtigten Ziele im Rahmen
von vertraglichen Vereinbarungen mit den Landwirten
umzusetzen. Im diesem Fall sei die Akzeptanz der
betroffenen Landwirte bei dieser Art der Gestaltung
hoch.
Zudem würden auch Widerstände reduziert. Die
Ausweisung von Naturschutzgebieten sollte daher auf
das notwendige, minimale Maß reduziert und vielmehr
die gewünschten Ziele durch freiwillige vertragliche
Vereinbarungen versucht werden zu erreichen.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 53 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/22
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Im Rahmen der allgemeinen Festsetzungen für
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und
geschützte Landschaftssbestandteile soll die
Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen, auch
wenn sie keiner bauaufsichlichen Genehmigung oder
Anzeige bedürfen, verboten und nur auf Antrag durch
die untere Landschaftsbehörde im Einzelfall erlaubt
sein. Diesbezüglich wird vom Einsprecher Bezug
genommen auf die oben gemachten Ausführungen
zum Hofstellenkataster. Zudem regt er an, dass, für
den Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der
Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebes
diene, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer
NRW als zuständige Fachbehörde das Bauvorhaben
beurteilt und sodann diese Stellungnahme der
Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens
maßgebend sein soll. Auch die Anlage und
Unterhaltung von beispielsweise Silage - oder
Futtermieten sollte im Rahmen der ordnungsgemäßen
land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf der
Hofstelle und im Umgebungsbereich zulässig sein.
Zudem ist gerade die Errichtung von beispielsweise
Vieh- und Weideunterständen aus Sicht des
Einsprechers oft betriebsnotwendig. Diesbezüglich
würde ein Verbot erhebliche Nachteile für den
wirtschaftenden Betrieb mit sich bringen.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 54 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/23
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Buden etc.sollte eine Ausnahme für den "ab FeldVerkauf" in den Landschaftsplanentwurf
aufgenommen werden.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Bei dem Verbot Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen sollten Ausnahmen für Hoffeste etc.
vorgesehen werden.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/24
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 55 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/25
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Bei dem Verbot Abfälle etc. zu lagern sollte darauf
abgestellt werden, dass zumindest die Lagerung auf
und in der näheren Umgebung von Hofstellen zulässig
sei.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Hinsichtlich des Verbotes der Einleitung oder
oberflächlichen Ableitung von beispielsweise
Hausabwässern, Gülle, Silageabwässer, Düngemittel
etc. sollten Ausnahmen bezüglich der genehmigten
bzw. genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landschaftsplan aufgenommen werden.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/26
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 56 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/27
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Bezüglich des Verbotes von Reiten und Führen von
Reittieren abseits von Wegen etc. sollten Ausnahmen
für Pensionpferdebetriebe in den
Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Sowohl die Unterhaltung als auch die Neuanlage von
Drainagen sollte im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zulässig sein.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/28
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
02.05.2013
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 57 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/29
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Anregungen
Stellungnahme
Bezüglich des Verbotes der Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, insbesondere in
der Zeit vom 15.03. bis zum 01.10. eines
Kalenderjahres sollte innerhalb der Vegetationszeit
eine Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber
inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen
weiterhin möglich sein. Ansonsten, so die Befürchtung
des Einsprechers, bestünde die Gefahr, dass sie
zuwachsen.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Zu den grundsätzlichen Verboten, Pflanzen zu
beschädigen etc. ist anzumerken, dass die
Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
im Rahmen der guten fachlichen Praxis bis an die
jeweiligen Ränder der Nutzungsgrenzen weiterhin
möglich sein muss.
Der Anregung wird gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/30
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 58 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/31
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Die Verbote Silagemieten und Düngemittel außerhalb
von Hofräumen zu lagern, machen nach Auffassung
des Einsprechers deutlich, dass auch diesbezüglich
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen mit
entsprechenden Umgebungsflächen erforderlich sei.
Von diesen Anlegungs- und Lagerungsverboten
sollten jedoch vollständig gewickelte Silageballen
ausgenommen werden. Diese seien absolut wasserund flüssigkeitsdicht, da ansonsten das darin
befindliche Futter verderben würde. Der Einsprecher
hält die Anlage von Silagemieten dann für sinnvoll,
wenn gewährleistet seit, dass Sickerwasser in
entsprechend wasserdichte Sickergruben geleitet
werden könnte.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 59 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/32
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Das Verbot Brachflächen, Grünland etc.in eine
Intensivnutzung zu überführen oder in eine andere
Nutzungsart umzuwandeln, soll nach Auffassung des
Einsprechers dahingehend korrigiert werden, als dass
die Definition der Brachflächen in diesem
Zusammenhang im Landschaftsplan Wuppertal-Nord
nicht nach § 24 Landschaftsgesetz NRW erfolgen
darf, wonach als Brachflächen solche Grundstücke
gelten, deren Nutzung aufgegeben ist oder die länger
als drei Jahre nicht genutzt sind. Die zuletzt
genannten Einschränkungen sollten ersatzlos
gestrichen werden. Ausserdem wird angemerkt, dass
Brachen nach der EU- Agrarreform oder andere
Flächen, die im Rahmen von EU-Föderprogrammen
oder beispielsweise aufgrund Vertragsnaturschutz
stillgelegt bzw. bewirtschaftet werden, nach Auslaufen
der Verträge und entsprechend gesetzlicher
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind.
Insofern dürfe dies nicht durch den Landschaftsplan
Wuppertal-Nord ausgehebelt werden.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 60 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/33
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher fordert, dass das Beweidungsverbot
von Fließgewässern und Quellen ersatzlos gestrichen
werden müsste, da es einen enteignungsgleichen
Tatbestand darstellen würde. Entsprechende
Beeinträchtigungen würden schon über Fachgesetze
geregelt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Hinsichtlich des ausgesprochenen Verbotes der
Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- oder
Baumschul- oder Sonderkulturen führt der
Einsprecher aus, dass es sich bei diesen Nutzungen
auch um landwirtschaftliche Nutzungen handeln
würde und diese somit zulässig sein müssten. Zu den
betrieblich notwendigen Entscheidungsfreiheiten seien
bereits vorher schon Ausführungen gemacht.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
17/34
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 61 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/35
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Grundsätzlich muss es nach Auffassung des
Einsprechers möglich bleiben, Forstwirtschaftswege
auch ohne Genehmigung der unteren
Landschaftsbehörde neu anlegen oder in eine höhere
Ausbaustufe überführen zu können. Gerade in Fällen,
in denen die Wirtschaftswege durch Forstflächen oder
Wald der Erschließung landwirtschaftlich
bewirtschafteter Flächen dienen, sollten diese in der
mindestens gleichen Ausbaustufe erhalten werden
können. Auch sollten Ausbesserungs- und
Reparaturarbeiten sowie die Wiederanlage
zugelassen werden.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Unterhaltung und der Neubau von
Forstwirtschaftwegen erfolgt im Rahmen
des Erlasses "Leitbild für den
nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in
Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums
für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft - III A 4 – 35-00-00.00 v.
1.9.1999, Stand 09.5.2014"
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 62 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/36
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
In den allgemeinen Festsetzungen für alle
Naturdenkmäler ist die Beweidung und das Tränken
der Weidetiere innerhalb der Quellbereiche gemäß
des Verordnungsentwurfes verboten. Da hierfür
ortsübliche bzw. betriebsübliche Abzäunungen
erfoderlich sind, um die Einhaltung des Verbotes zu
gewährleisten, sind die damit entstehenden Kosten
der Abzäunung nach Auffassung des Einsprechers
vom Planungsträger zu übernehmen. Entsprechende
Auflagen dürften nicht dazu führen, dass der mit
solchen Auflagen betroffene Eigentümer und/oder
Bewirtschafter noch die damit einhergehenden Kosten
zu tragen hätte.
Hinsichtlich des allgemeinen geltenden Verbots sei
jedoch grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es in
Abhängigkeit von den Flächenanteilen entlang des
Quellbereiches zu unwirtschaftlichen Restflächen
kommen kann. Entsprechende
Nutzungsentschädigungen müssten dem Eigentümer
bzw. Bewirtschafter ersetzt werden.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 63 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/37
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Die im offengelegten Landschaftsplanentwurf
aufgeführten Entwicklungs-, Pflege- und
Erschließungsmaßnahmen umfassen unter anderem
die Anlage oder Anpflanzung von Flurgehölzen,
Hecken, Bienenweidegehölzen,Schutzpflanzungen,
Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen. Die
vorgenannten Entwicklungsmaßnahmen sollten nach
Auffassung des Einsprechers grundsätzlich mit dem
jeweiligen Eigentümer und Bewirtschafter der Fläche
im Vorfeld abgestimmt und ausschließlich auf
freiwilliger vertraglicher Grundlage geregelt werden.
Die Anlage und Anpflanzung der vorgenannten
Gewächse könne zu unwirtschaftlichen
Durchschneidungen und erheblichen
Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen.
Zudem seien Abstände zu solchen Anlagen und
Anpflanzungen einzuhalten mit der Folge, dass die
Flächen nicht mehr im ursprünglichen Zustand
bewirtschaftet werden könnten. Es wäre mit weiteren
nachteiligen Auswirkungen zu rechnen
(Beschattungen, Verwurzelungen, Überwuchs etc.).
Die dadurch entstehenden Bewirtschaftungsnachteile,
Ertragsausfälle und grundsätzlich entstehende Kosten
müssten, so die Meinung de Einsprechers, ersetzt
werden. Dies gelte selbstverständlich auch für die
damit im Zusammenhang stehenden Fragen der
zukünftigen Pflege der Anlagen und Anpflanzungen.
Die beabsichtigten Vernetzungen von
Gehölzbetänden etc. dürfe nicht dazu führen, dass es
zu weiteren Durchschneidungen und
Wirtschaftserschwernissen in den landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 64 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/38
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Bei dem in den Allgemeinen Festsetzungen für
Landschaftsschutz aufgeführtem Punkt A. 8. geht der
Einsprecher davon aus, dass Schilder errichtet
werden dürfen, soweit diese im Zusammenhang mit
der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
stehen und es sich insofern um einen Schreibfehler
handeln müsste.
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Es handelt sich um einen Tippfehler. Das
Wort "nicht" im Zusammenhang mit
Schildern, die auf die Direktvermarktung
landwirtschaftlicher Produkte hinweisen,
wird gestrichen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
02.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 65 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/39
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Bezüglich der Wiederherstellung einer in Ihrem
Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder in ihrer
Oberflächenstruktur geschädigten oder stark
vernachlässigten Landschaft (Entwicklungskarte Teil
C) mit 3 gekennzeichneten, wird vom Einsprecher
angemerkt, dass es sich hierbei um Gebiete des
Kalksteinabbaus handele. Bei solchen weitreichenden
Planungen müsse eine ressourcenschützende
Herangehensweise Priorität haben. Dies gelte
selbstverständlich auch für den Fall, dass solche
Gebiete wie die des Kalksteinabbaus Bestandteil des
Landschaftsplanes würden. Insofern verweist der
Einsprecher voll umfänglich auf das in der Anlage
beigefügte Schreiben der Kreisbauernschaft
Mettmann vom 15.04.2010 im Rahmen des
wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens zur
Erweiterung der Grube Osterholz von Dezember 2007
bzw. Oktober 2009. In diesem Schreiben würden in
landwirtschaftlicher Hinsicht die Anregungen und
Bedenken aufgenommen, welche auch für den
vorliegenden Landschaftsplanenentwurf voll
umfänglich herangezogen werden müssten. Im
Wesenlichen handele es sich hierbei um eine
Wiederauffüllung der ausgehobenen Gruben oder
aber zumindest um Teilverfüllungen. Eine arten- und
strukturreiche Kulturlandschaft sollte wiederhergestellt
werden. Die Wiederherstellung einer arten- und
struktureichen Kulturlandschaft sollte gleichzeitig auch
als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden
können. Durch das vorgenannte Vorgehen könnten
diese Flächen auch der Naherholung der Bevölkerung
im Ballungsraum wieder zugänglich gemacht werden,
wie es ursprünglich auch möglich gewesen ist.
Gerade die im südöstlichen Bereich vor Schöller
gelegenen landwirtschaftlichen Nutzflächen wären die
qualitativ hochwertigsten Ackerböden im Bereich der
Stadt Wuppertal bis hin in den Kreis Mettmann. Die
Aufschüttung dieser Flächen mit Abraum und damit
die dauerhafte Zerstörung dieser Flächen müsste, so
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens (Beschluss
26.03.13) wurde alle eingebrachten
Belange abschließend behandelt behandelt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 66 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
der Einsprecher, auch durch den Landschaftsplan
Wuppertal-Nord verhindert werden. In Verantwortung
vor dem Gut "Boden" müssten die ausgehobenen
Kalkgruben (zumindest teilweise) wieder zu verfüllen
werden, bevor hochwertiger Lössboden mit Abraum
verkippt würden. Im Rahmen der Festsetzungen des
Bodenschutzes bestehe auch die Verantwortung von
Kommunen und auch die der Stadt Wuppertal in
diesem Bereich mit dem Regelungselemmet
Landschaftsplan Wuppertal-Nord zu verhindern, das
derartiger schutzwürdiger Boden vernichtet wird.
LFDNR
17/40
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Hinsichtlich der temporären Erhaltung (6.1) von im
Landschaftsplanentwurf festgelegten Flächen wird
angemerkt, dass durch eine solche
Unterschutzstellung sich im späteren Verlauf kein
erhöhter Kompensationsbedarf ergeben dürfe. In dem
nunmehr diese Flächen temporär erhalten würden,
dürfe somit kein erhöhter Schutzstandard geschaffen
werden. Sollten die nunmehr "mit temporärer
Erhaltung" unter Schutz gestellten Flächen später
beispielsweise bebaut werden, besteht die
Befürchtung, dass durch einen gegenbenenfalls
dadurch geschaffenen erhöhten Schutzstandard
erhöhte Ausgleichs- und Erstazmaßnahmen die Folge
wären.
Nach Meinung des Einsprechers kann und darf das
nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen
geschehen, die in unserem Ballungsraum besonders
knapp seien.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Das Entwicklungsziel 6.1 Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung“ hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanverfahren.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 67 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/41
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Im gemeinsamen Dialog zwischen Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
wurde gemeinsam ausgearbeitet, dass generell
jegliche Bodennutzung dem Prinzip der Nachhaltigkeit
entsprechen muss, um auch zukünftigen
Generationen maximale Nutzungsmöglichkeiten zu
erhalten. Dazu trage auch eine landwirtschaftliche
Bodennutzung bei, die bei der Erzeugung
hochwertiger Lebens- und Futtermittel sowie von
pflanzlichen Rohstoffen die natürlichen Ressourcen
Boden, Wasser und Luft klimaverträglich ist und den
Erhalt einer hohen Biodiversität gewährleistet. Von
besonderer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang
vor allem die Reduzierung der Inanspruchnahme von
Böden als Flächen für Siedlung, Gewerbe und
Verkehr. Damit in Zusammenhang zu sehen seien die
einhergehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Der Einsprecher verweist in diesem Zusammenhang
auf den zwischen dem Rheinischen
Landwirtschaftsverband e.V., der Kreisbauernschaft
Mettmann e.V., der landwirtschaftskammer NRW,
Kreisstelle Mettmann und dem Oberbürgermeister der
Stadt Wuppertal im Sommer 2011 abgeschlossene
Kooperationsvertrag zur landwirtschaftsverträglichen
Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem LG NRW.
Stellungnahme
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Im Rahmen der Stadtplanung wird der
Innenentwicklung und baulichen Nutzung
von baulichen Brachflächen der Vorrang
eingeräumt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 68 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
17/42
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Anregungen
Durch den aufgestellten Landschaftsplan wird die
Jagdausübung teilweise reglementiert. So wird in
Naturschutzgebieten unter anderem die Einrichtung
offener Ansitzleitern und im Einzelfall von
geschlossenen Kanzeln für die Schwarzwildbejagung
sowie die Anlage von Wildäckern und die
Wildfütterung außerhalb von Notzeiten nur im
Einvernehmen mit der unteren Landschaftsbehörde
als zulässig angesehen. Grundsätzlich ist es nach
auffassung des Einsprechers aus jagdlichen Gründen
sinnvoll, entsprechende Jagdeinrichtungen, Anlage
von Wildäckern und Wildfütterungen errichten bzw.
vornehmen zu können, ohne das es dazu besonderer
Erlaubnisse bedarf. Entsprechende
Jagdregelementierungen könnten zu dem Problem
führen, dass der Wildbestand nicht in erforderlichem
Umfang beibehalten bzw. reduziert werden könnte. Je
nach Schadenssituation müsss eine variable und
flexible Reaktionsmöglichkeit bestehen. Zu hohe
Wildpopulationen führten zu Fraßschäden, auch
gerade an landwirtschaftlichen Nutzflächen. Tiere
hielten sich nicht an die durch Landschaftspläne
aufgestellte Grenzen. Dies bedeute aber, dass auch
in Jagdschutzzonen geschonte Tiere Grenzen
überschreiten und beispielsweise Schäden auf
landwirtschaftlichen Flächen und nicht nur in den
jagdlich geschützten Bereichen anrichten würden. Die
Bejagungserschwerungen könnten wiederum
erhebliche Wildschäden zur Folge haben. Da diese
üblicherweise der Jagdpächter zu tragen habe, würde
die Bereitschaft, einen angemessenen Jagdpachtzins
zu zahlen, ebenfalls sinken. Damit entständen für die
Jagdbesitzer zudem finanzielle Beeinträchtigungen.
Naturgemäß gäbe es in Naturschutzgebieten und in
geschützten Landschaftsbestand-teilen höhere
Wildbestände. Dort müsse es möglich sein,
Jagdeinrichtungen errichten zu können, um die oben
angesprochenen erhöhten Wildschäden
(Verbissschäden durch Rehwild im Wald; auch hier im
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausübung der Jagd erfolgt gemäß
Bundesjagdgesetz und in weiterer
Konkretisierung für Naturschutzgebiete
gemäß "Ausübung der Jagd in
Naturschutzgebieten, RdErl. d.
Ministeriums für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft - III B 6 77-20-00.00/III
B 2-1.09.00 v. 1.3.1991"
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 69 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Bereich zu erwartende erhöhte Schwarzwildschäden)
erfolgreich eindämmen zu können.
LFDNR
17/43
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kreisbauernschaft Mettmann e.V.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
02.05.2013
Zusammenfassend kommt der Einsprecher zu dem
Ergebnis, dass im vorliegenden
Landschaftsplanentwurf Wuppertal - Nord eine Reihe
grundlegender Punkte änderungs- und
klärungsbedürftig sind. Grundsätzlich würde sich die
Landwirtschaft nicht den notwendigen Maßnahmen
zum Schutze der Natur und der Umwelt verschließen.
Dabei sei jedoch eine ausgewogenes Miteinander
erforderlich, dass auch die Belange der
Landwirtschaft in ausreichendem Maße berücksichtigt
würde.
Sowohl die Eigentümer als auch die Bewirtschafter
landwirtschaftlicher Nutzflächen dürften erwarten,
dass die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die auch in
die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe
hinein reiche, in angemessenem Verhältnis und in
zumutbaren Rahmen und mit Augenmaß auch im
Rahmen eines Landschafts-planes mit einfließen
müsste.
Daher regen der Einsprecher nochmals ausdrücklich
an, im Vorfeld die Gespräche mit den jeweils
betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern zu
suchen und dabei neben den öffentlichen Interssen
auch die Belange der Landwirtschaft in
ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Die mit
einem Landschaftsplan einhergehenden
Beeinträchtigungen und Bewirtschaftungsnachteile
müssten jedoch ausgeglichen werden.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Während des gesamten
Landschaftsplanverfahrens ist die
Landwirtschaft ausführlich in Rahmen von
Veranstaltungen und Einzelgesprächen
beteiligt worden.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Bewirtschaftungsnachteile und
Beeinträchtigungen für die derzeitige
landwirtschaftliche Nutzung.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 70 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/01
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Anregungen
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt ist Pächter
von landwirtschaftlichen Nutzflächen in der
Gemarkung Nächstebreck mit
Naturschutzausweisung sowie Eigentümer und
Pächter von landwirtschaftlichen Nutzflächen in der
Gemarkung Nächstebreck mit der Ausweisung
Landschaftsschutz. Er wendet sich gegen die
entsprechenden Festsetzungen. Insbesondere die
Ausweisungen der Naturschutzgebiete jedoch auch
die großflächige Ausweisung der
Landschaftsschutzgebiete würden den
landwirtschaftlichen Betrieb erheblich treffen.
Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster
für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in
den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche
Entwicklungen des Betriebes müssten für die
Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im
Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch
weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung des
vom Einsprecher vertretenen Landwirtes eine
Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im
Rahmen privilegierter Bauvorhaben der
Landwirtschaft ausreichend. Eine weitere
Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde
sei deshalb nicht mehr erforderlich.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Bewirtschaftungsnachteile und
Beeinträchtigungen für die derzeitige
landwirtschaftliche Nutzung.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 71 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/02
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt weiter
aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie
geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene
Formulierung, nach der die ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der
bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei,
geändert werden müsste. Eine naturschonende
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei
bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und
den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen
sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den
Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht
erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der
Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein
Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein
muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt
vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen
gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz
betrieben wurde. Daran habe der Landwirt im
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung teilgenommen.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
In Naturschutzgebieten bleibt die
Formulierung bestehen. In
Landschaftsschutzgebieten wird es keine
Einschränkungen geben.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/03
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 72 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/04
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass
alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
weder in Naturschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen noch in
Landschaftsschutzgebieten liegen dürfen, so lange
der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für
die intensive Landwirtschaft enthalte.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
In die genannten Schutzgebiete wurden
keine Ackerflächen aufgenommen.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/05
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem
Landschaftsplan–Entwurf offen gelegen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 73 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/06
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Anregungen
In den allgemeinen Festsetzungen für die
Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder
Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die
Einzelfallentscheidung der unteren
Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den
Landwirt vertretenen Einsprecher aus, dass "…für den
Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der
Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle
der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige
Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens
maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten
auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und
im "…Umgebungsbereich…"
sowie die Errichtung von Vieh- und
Weideunterständen.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt. Die untere
Landschaftsbehörde hat die Belange von
Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 74 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/07
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
aufgenommen werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
aufgenommen werden sollten.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/08
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 75 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/09
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/10
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 76 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/11
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens
und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den
Landschaftsplanent-wurf aufgenommen werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Der Anregungen wird gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/12
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 77 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/13
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Existenzgefährdung.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf
hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
beschädigen, ausgenommen werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/14
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 78 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/15
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Anregungen
Stellungnahme
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
abgeleitet werden kann.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
umzuwandeln, sich nicht an der
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/16
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 79 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/17
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Es wird gefordert, das Beweidungsverbot an
Fließgewässern und Quellen ersatzlos zu streichen,
da es einen enteignungsgleichen Tatbestand
darstellen würde. Außerdem seien die möglichen
Beeinträchtigungen durch Fachgesetze geregelt.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die
Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-,
Schmuckreisig-, Baumschul- und
Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche
Nutzung zulässig sein müssen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/18
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 80 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/19
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher fordert die Kostenübernahme durch
den Planungsträger für Einzäunungen, die aufgrund
des Beweidungs- und Tränkenverbotes innerhalb von
Quellbereichen bei Naturdenkmälern erforderlich
werden. Die Auflagen durch den landschaftsplan
dürften nicht dazu führen, dass dem betroffene
Eigentümer und/oder Bewirtschafter dadurch Kosten
entstehen.
Es wird auch eine Nutzungsentschädigung für den
Fall befordert, wo es "…in Abhängigkeit von den
Flächenanteilen entlang des Quellbereiches zu
unwirtschaftlichen Restflächen kommen kann."
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher führt aus, dass die Entwicklungs-,
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen grundsätzlich
mit dem jeweiligen Eigentümer und Bewirtschafter auf
freiwilliger Basis abgestimmt werden müssen. Als
Grund wird genannt, dass die Anpflanzungen zu
unwirtschaftlichen Durchschneidungen und
Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen
würden. Durch die zusätzlich zu solchen Maßnahmen
einzuhaltenen Abständen können diese Flächen nicht
mehr im ursprünglichen Zustand genutzt werden. Die
Kosten für die Bewirtschaftungsnachteile,
Ertragsausfälle und Pflege sind zu ersetzen. Die
Vernetzung der Gehölzbestände dürfe nicht zu
weiteren Durchschneidungen und
Bewirtschaftungshindernisse führen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/20
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 81 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
18/21
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Anregungen
Stellungnahme
Es wird die Empfehlung ausgesprochen, "…die durch
den Landschaftsplan beabsichtigten Ziele im Rahmen
von vertraglichen Vereinbarungen mit den Landwirten
umuzusetzen." Dadurch könnte die Akzeptanz bei den
betroffenen Landwirten erhöht und der Widerstand
reduziert werden. Dazu sollte die Ausweisung von
Schutzgebieten auf "…das notwendige,minimale Maß
reduziert…(werden)."
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom
Einsprecher vertretene Mandant das Maß der
Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb
für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des
Landschaftsplanes gefordert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
18/22
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Mühlinghaus, Emil Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 82 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/01
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt aus,
dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie
geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene
Formulierung, nach der die ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der
bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei,
geändert werden müsste. Eine naturschonende
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei
bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und
den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen
sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den
Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht
erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der
Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein
Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein
muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt
vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen
gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz
betrieben wurde. Daran habe der Landwirt im
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung teilgenommen.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
In Naturschutzgebieten bleibt die
Formulierung bestehen. In
Landschaftsschutzgebieten wird es keine
Einschränkungen geben.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/02
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 83 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/03
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass
alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
weder in Naturschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen noch in
Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange
der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für
die intensive Landwirtschaft enthalte.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/04
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 84 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/05
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
aufgenommen werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
aufgenommen werden sollten.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/06
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 85 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/07
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/08
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 86 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/09
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens
und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den
Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Der Anregungen wird gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/10
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einlei-tung in ein Gewässer.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 87 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/11
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Existenzgefährung.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf
hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
beschädigen, ausgenommen werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/12
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 88 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/13
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Anregungen
Stellungnahme
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
abgeleitet werden kann.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
umzuwandeln, sich nicht an der
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/14
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 89 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/15
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Der Einsprecher fordert, dass er sein Eigentum nach
seinen Wünschen weiterentwickeln und vermarkten
darf. Er befürchtet, durch die Unterschutzstellung und
Überplanung, insbesondere durch das
Entwicklungsziel 6.1, in seinen Handlungsspielräumen
eingeengt zu werden.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus,
dass es sich bei der Fläche mit dem Entwicklungsziel
3 um die Gebiete des Kalksteinabbaus handelt. Hier
müsse eine "…ressourcenschützende
Herangehensweise Priorität haben." Nach seinen
Vorstellungen sind die Gruben wieder aufzufüllen bzw.
ist eine Teilverfüllung vorzunehmen und der
Bevölkerung zum Zwecke der Erholung zur Verfügung
zu stellen. "Die Wiederherstellung einer arten- und
strukturreichen Kulturlandschaft sollte gleichzeitig
auch als Kompensationsmaßnahme anerkannt
werden…" Es wird gefordert, dass die hochwertigsten
Ackerböden im Bereich der Stadt Wuppertal nicht für
den Abraum in Anspruch genommen werden dürfen.
Die Verantwortung für das Schutzgut Boden verbiete
eine Vernichtung dieser hochwertigen Lösböden.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanver-fahren.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/16
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens (Beschluss
26.03.13) wurden alle eingebrachten
Belange abschließend behandelt. Die
Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 90 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
19/17
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Der Einsprecher fordert, dass sich durch das
Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei
einem späteren Verkauf kein erhöhter
Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren
besteht die Befürchtung, durch den erhöhten
Schutzstatus könnten sich auch höhere Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen ergeben.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der vom Einsprecher vertretene Mandant kommt zu
der Beurteilung, dass bei der Festsetzung von
Landschaftsschutzgebieten und den temporären
Erhaltungen "…das Maß der Verhältnismäßigkeit
überzogen…(worden ist)."
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanverfahren.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
19/18
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Paashaus, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 91 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/01
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Mandantin ist mit
Langerfeld-Beyenburg land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen von
den Unterschutzstellungen des Landschaftsplanes mit
Name/Anschrift
Landschafts- und Naturschutz betroffenen. Für sie sei
für Breloh, Margarete Rheinischer
die Grenzziehung und Schutzflächen nicht
nachvollziehbar.
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Bezirksvertretung
Die Mandantin befürchtet, dass "…durch die Auflagen
Langerfeld-Beyenburg im Rahmen des Landschaftsschutzes aber auch des
Naturschutzes die Bewirtschaftung des
Name/Anschrift
landwirtschaftlichen Betriebes und die Entwicklung
für Breloh, Margarete Rheinischer
desselben erheblich beeinträchtigt (wird)."
Landwirtschaftsverband e.V.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Die betriebliche Entwicklung wird über die
Fortschreibung des Hofstellenkatasters
geregelt.
LFDNR
20/02
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 92 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
20/03
Anregungen
Bezirksvertretung
Die Einsprecherin weist auf den Fortführung ihres
Langerfeld-Beyenburg landwirtschaftlichen Betriebes in der nächsten
Generation hin. Deshalb müsse der Landschaftsplan
Name/Anschrift
Wuppertal-Nord entsprechende
für Breloh, Margarete Rheinischer
Entwicklungsmöglichkeiten, so z. B. die Errichtung
oder den Umbau von baulichen Anlagen
Landwirtschaftsverband e.V.
berücksichtigen. Ansonsten sei die Existenz des
Böttinger Weg 1
Betriebes gefährdet.
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die betriebliche Entwicklung wird über die
Fortschreibung des Hofstellenkatasters
geregelt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 93 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
20/04
Anregungen
Bezirksvertretung
Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster
Langerfeld-Beyenburg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in
den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche
Name/Anschrift
Entwicklungen des Betriebes müssten für die
für Breloh, Margarete Rheinischer
Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im
Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch
Landwirtschaftsverband e.V.
weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der
Böttinger Weg 1
vom Einsprecher vertretenen Landwirtin eine
Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im
40822 Mettmann
Rahmen privilegierter Bauvorhaben der
Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren
Einsprecher
Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde
Landwirt
sei deshalb nicht mehr erforderlich.
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
In den Fällen, wo die Naturschutzgebiete an
bzw. in die Hofstellen hineinreichen erfolgte
eine Überprüfung der Abgrenzung.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 94 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
Stellungnahme
Bezirksvertretung
Die Einsprecherin kommt zu dem Ergebnis, dass bei
Langerfeld-Beyenburg Umsetzung des geplanten Naturschutzes "...die
Landwirtschaft nur noch schwerlich die
Name/Anschrift
Möglichkeit...(hätte), sich existenziell dort am
für Breloh, Margarete Rheinischer
Leben...(zu erhalten)."
Landwirtschaftsverband e.V.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Die betriebliche Entwicklung wird über die
Fortschreibung des Hofstellenkatasters
geregelt.
LFDNR
20/05
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/06
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Mandantin kritisiert
Langerfeld-Beyenburg die Tatsache, dass Naturschutz- und
Landschaftsschutzgebiete bis an die
Name/Anschrift
landwirtschaftlichen Hofstellen heran reichen und
für Breloh, Margarete Rheinischer
sogar die Hofgrenzen überschreiten würden. Es wird
deshalb eine Ausgrenzung aus den Natur-,
Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsschutzgebieten und geschützten
Böttinger Weg 1
Landschaftsbestandteilen mit "…entsprechend
großen Ausweichflächen um die Hofstellen herum."
40822 Mettmann
gefordert.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Anregung wird gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete wird im
Bereich betroffener Hofstellen überprüft.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 95 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/07
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin führt
Langerfeld-Beyenburg weiter aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu
den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
Name/Anschrift
sowie geschützten Landschaftsbestandteilen
für Breloh, Margarete Rheinischer
enthaltene Formulierung, nach der die
ordnungsgemäße landwirtschaftliche
Landwirtschaftsverband e.V.
Bewirtschaftung"...in der bisherigen Art und im
Böttinger Weg 1
bisherigen Umfang" erlaubt sei, geändert werden
müsste. Eine naturschonende Bewirtschaftung
40822 Mettmann
landwirtschaftlicher Nutzflächen sei bereits im
Rahmen der guten fachlichen Praxis und den dazu
Einsprecher
ergangenen Verordnungen und Gesetzen
Landwirt
sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den
Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht
03.05.2013
Einspruchdatum:
erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar.
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
In Naturschutzgebieten bleibt die
Formulierung bestehen.
In Landschaftsschutzgebieten wird es keine
Einschränkungen geben.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/08
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der
Langerfeld-Beyenburg Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein
Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein
Name/Anschrift
muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt
für Breloh, Margarete Rheinischer
vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen
gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz
Landwirtschaftsverband e.V.
betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im
Böttinger Weg 1
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung teilgenommen.
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 96 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/09
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert für seine Mandantin, dass alle
Langerfeld-Beyenburg intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen weder
in Naturschutzgebieten und geschützten
Name/Anschrift
Landschaftsbestandteilen noch in
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange
der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für
Landwirtschaftsverband e.V.
die intensive Landwirtschaft enthalte.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin zulässig.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
In die genannten Schutzgebiete wurden
keine Ackerflächen aufgenommen.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/10
Bezirksvertretung
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
Langerfeld-Beyenburg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Name/Anschrift
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
für Breloh, Margarete Rheinischer
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Landwirtschaftsverband e.V.
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
Böttinger Weg 1
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
40822 Mettmann
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Einsprecher
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem
Landschaftsplan–Entwurf offen gelegen.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 97 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
20/11
Anregungen
Bezirksvertretung
In den allgemeinen Festsetzungen für die
Langerfeld-Beyenburg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder
Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die
Name/Anschrift
Einzelfallentscheidung der unteren
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der die
Landwirtin vertretene Einsprecher aus, dass "…für
Landwirtschaftsverband e.V.
den Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der
Böttinger Weg 1
Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle
40822 Mettmann
der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige
Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens
Einsprecher
maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten
Landwirt
auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und
im "…Umgebungsbereich…"
03.05.2013
Einspruchdatum:
sowie die Errichtung von Vieh- und
Weideunterständen.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt. Die untere
Landschaftsbehörde hat die Belange von
Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 98 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/12
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seine Mandantin aus, dass
Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
Name/Anschrift
aufgenommen werden soll.
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/13
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seine Mandantin aus, dass
Langerfeld-Beyenburg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
Name/Anschrift
aufgenommen werden sollten.
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 99 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/14
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seine Mandantin aus, dass
Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
Name/Anschrift
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/15
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Langerfeld-Beyenburg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Name/Anschrift
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
für Breloh, Margarete Rheinischer
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 100 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/16
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für di
Langerfeld-Beyenburg Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens
und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den
Name/Anschrift
Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden soll.
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/17
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
Langerfeld-Beyenburg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Name/Anschrift
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 101 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/18
Bezirksvertretung
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
Langerfeld-Beyenburg des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
Name/Anschrift
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
für Breloh, Margarete Rheinischer
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
Landwirtschaftsverband e.V.
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Böttinger Weg 1
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
40822 Mettmann
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
Einsprecher
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Landwirt
Existenzgefährung.
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/19
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin weist
Langerfeld-Beyenburg darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
Name/Anschrift
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
für Breloh, Margarete Rheinischer
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
Landwirtschaftsverband e.V.
beschädigen, ausgenommen werden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregung wird gefolgt.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 102 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/20
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
Langerfeld-Beyenburg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
Name/Anschrift
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
für Breloh, Margarete Rheinischer
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
Böttinger Weg 1
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
40822 Mettmann
abgeleitet werden kann.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/21
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Langerfeld-Beyenburg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
Name/Anschrift
umzuwandeln, sich nicht an der
für Breloh, Margarete Rheinischer
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
Landwirtschaftsverband e.V.
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
Böttinger Weg 1
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
40822 Mettmann
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
Einsprecher
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Landwirt
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
03.05.2013
Einspruchdatum:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 103 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/22
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin fordert die
Langerfeld-Beyenburg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-,
Schmuckreisig-, Baumschul- und
Name/Anschrift
Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche
für Breloh, Margarete Rheinischer
Nutzung zulässig sein müssen.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/23
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass Forstwirtschaftwege neu
Langerfeld-Beyenburg angelegt oder in eine höhere Ausbaustufe überführt
werden können, ohne Genehmigung der unteren
Name/Anschrift
Landschaftsbehörde. Darüber hinaus sollten
für Breloh, Margarete Rheinischer
Ausbesserungs- bzw. Reparaturarbeiten sowie die
Wiederanlage zugelassen werden.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Unterhaltung und der Neubau von
Forstwirtschaftwegen erfolgt im Rahmen
des Erlasses "Leitbild für den
nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in
Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums
für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft - III A 4 "35-00-00.00 v.
1.9.1999, Stand 09.5.2014"
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 104 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
20/24
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirtin fordert die
Langerfeld-Beyenburg Kostenübernahme durch den Planungsträger für
Einzäunungen, die aufgrund des Beweidungs- und
Name/Anschrift
Tränkenverbotes innerhalb von Quellbereichen bei
für Breloh, Margarete Rheinischer
Naturdenkmälern erforderlich werden. Die Auflagen
durch den landschaftsplan dürften nicht dazu führen,
Landwirtschaftsverband e.V.
dass dem betroffene Eigentümer und/oder
Böttinger Weg 1
Bewirtschafter dadurch Kosten entstehen.
Es wird auch eine Nutzungsentschädigung für den
40822 Mettmann
Fall befordert, wo es "…in Abhängigkeit von den
Flächenanteilen entlang des Quellbereiches zu
Einsprecher
unwirtschaftlichen Restflächen kommen kann."
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
20/25
Bezirksvertretung
Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom
Langerfeld-Beyenburg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der
Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb
Name/Anschrift
für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des
für Breloh, Margarete Rheinischer
Landschaftsplanes gefordert.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Die betriebliche Entwicklung wird über die
Fortschreibung des Hofstellenkatasters
geregelt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 105 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/01
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Anregungen
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt wendet sich
gegen die Unterschutzstellung der Grünland- und
landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen nördlich und
südlich der Straße Grünewald. Durch die Auflagen
würden geringere Erträge erzielt und geringere
erzielbare Pachteinnahmen. Ausserdem würde die
Unterschutzstellung zu einer reduzierten Beleihbarkeit
bei Kreditaufnahmen führen.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt weiter
aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie
geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene
Formulierung, nach der die ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der
bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei,
geändert werden müsste. Eine naturschonende
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei
bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und
den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen
sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den
Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht
erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Gespräche mit Kreditinstituten haben zu
dem Ergebnis geführt, dass sich die
Wertung eines Grundstückes nach der
tatsächlichen Nutzbarkeit und nicht nach
der Schutzausweisung orientiert.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/02
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
In Naturschutzgebieten bleibt die
Formulierung bestehen.
In Landschaftsschutzgebieten wird es keine
Einschränkungen geben.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 106 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/03
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Anregungen
Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der
Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein
Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein
muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt
vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen
gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz
betrieben wurde. Daran habe der Landwirt im
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung teilgenommen.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass
alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
weder in Naturschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen noch in
Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange
der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für
die intensive Landwirtschaft enthalte.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/04
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 107 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/05
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
aufgenommen werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen. Eine Abstimmung zu
den § 30 Biotopen erfolgte und erfolgt
unabhängig vom Landschaftsplanverfahren
mit den Eigentümern.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/06
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 108 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/07
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
aufgenommen werden sollten.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/08
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 109 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/09
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Pensionspferdehaltung von dem Verbot des Reitens
und Führens von Reittieren abseits von Wegen in den
Landschaftsplanentwurf aufgenommen werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/10
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 110 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/11
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Existenzgefährdung.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/12
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 111 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/13
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf
hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
beschädigen, ausgenommen werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
abgeleitet werden kann.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/14
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 112 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/15
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
umzuwandeln, sich nicht an der
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher fordert, dass er sein Eigentum nach
seinen Wünschen weiterentwickeln und vermarkten
darf. Er befürchtet, durch die Unterschutzstellung und
Überplanung, insbesondere druch das
Entwicklungsziel 6.1, in seinen Handlungsspielräumen
eingeengt zu werden.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/16
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanverfahren.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 113 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/17
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Anregungen
Stellungnahme
Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus,
dass es sich bei der Fläche mit dem Entwicklungsziel
3 um die Gebiete des Kalksteinabbaus handelt. Hier
müsse eine "…ressourcenschützende
Herangehensweise Priorität haben." Nach seinen
Vorstellungen sind die Gruben wieder aufzufüllen bzw.
ist eine Teilverfüllung vorzunehmen und der
Bevölkerung zum Zwecke der Erholung zur Verfügung
zu stellen. "Die Wiederherstellung einer arten- und
strukturreichen Kulturlandschaft sollte gleichzeitig
auch als Kompensationsmaßnahme anerkannt
werden…" Es wird gefordert, dass die hochwertigsten
Ackerböden im Bereich der Stadt Wuppertal nicht für
den Abraum in Anspruch genommen werden dürfen.
Die Verantwortung für das Schutzgut Boden verbiete
eine Vernichtung dieser hochwertigen Lösböden.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Der Einsprecher fordert, dass sich durch das
Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei
einem späteren Verkauf kein erhöhter
Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren
besteht die Befürchtung, durch den erhöhten
Schutzstatus könnten sich auch höhere Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen ergeben.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens (Beschluss
26.03.13) wurden alle eingebrachten
Belange abschließend behandelt. Die
Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/18
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanver-fahren.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 114 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
21/19
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Der vom Einsprecher vertretene Mandant kommt zu
der Beurteilung, dass bei der Festsetzung von
Landschaftsschutzgebieten und den temporären
Erhaltungen "…das Maß der Verhältnismäßigkeit
überzogen…(worden ist)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Die Ausführung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
21/20
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
für Pfannkuchen, Friedrich-Wilhelm
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom
Einsprecher vertretene Mandant das Maß der
Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb
für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des
Landschaftsplanes gefordert.
Die Ausführung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
ordnungsgemäße Landwirtschaft.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 115 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/01
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Landwirte
Uellendahl-Katernberg bemängeln, dass sie von den geplanten
Veränderungen nicht informiert worden seien und erst
Name/Anschrift
über Berufskollegen sowie die Kreisbauernschaft
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Mettmann informiert wurden.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Die Ausführung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Landwirtschaft wurde ausreichend im
Rahmen von Veranstaltungen und in
Einzelgesprächen informiert. Darüber
hinaus erfolgte die Bekanntmachung der
Offenlage.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/02
Bezirksvertretung
Die Ausweisung des Naturschutzgebietes wird als
Uellendahl-Katernberg "kalte Enteignung" betrachtet. Für die verpachteten
landwirtschaftlichen Flächen (Grün- und Forstflächen)
Name/Anschrift
werden von den Eigentümern aufgrund der
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Unterschutzstellung verminderte Pachtzinseinnahmen
und reduzierte Beleihungsmöglichkeiten befürchtet.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Gespräche mit Kreditinstituten haben zu
dem Ergebnis geführt, dass sich die
Wertung eines Grundstückes nach der
tatsächlichen Nutzbarkeit und nicht nach
der Schutzausweisung orientiert.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 116 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
22/03
Anregungen
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten wenden
Uellendahl-Katernberg sich "…vehement gegen die geplante Festsetzung als
Naturschutzgebiet betreffend die Hofstelle." Es wird
Name/Anschrift
die Ausgrenzung verlangt, um
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Entwicklungsmöglichkeiten z. B. für bauliche
Veränderungen zu haben, die ansonsten erheblich
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wären.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
03.05.2013
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 117 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
22/04
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, "…dass geschützte
Uellendahl-Katernberg Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete
adernmäßig über die Flächen ausgedehnt
Name/Anschrift
werden,…somit ein... umgebender Suchraum auf die
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
angrenzenden Flächen gelegt (wird)." Da historisch
bedingt die landwirtschaftlichen Hofstellen im
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Bergischen an Gewässern liegen, würde mit der
Böttinger Weg 1
Ausweisung als Naturschutzgebiet die
Bewirtschaftung erheblich erschwert.
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei den Festsetzungen im Landschaftsplan
handelt es sich entgegen dem Regionalplan
nicht um Suchräume, sondern um eindeutig
umgrenzte Schutzgebiete.
Bezüglich der Hofstellen wird auf die
Ausführungen zum Hofstellenkataster der
Nr. 22/03 verwiesen.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 118 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
22/05
Anregungen
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten führen
Uellendahl-Katernberg weiter aus, dass das vorliegende und abgestimmte
Hofstellenkataster für den Bereich Wuppertal-Nord
Name/Anschrift
nachrichtlich in den Landschaftsplan übernommen
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
werden sollte. Bauliche Entwicklungen des Betriebes
müssten für die Entwicklungsmöglichkeiten und
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Existenzsicherung im Rahmen sich ändernder
Böttinger Weg 1
Marktverhältnisse auch weiterhin möglich sein. Dafür
sei eine Zustimmung der Landwirtschaftskammer
NRW im Rahmen privilegierter Bauvorhaben der
Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren
Einsprecher
Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde
Landwirt
sei deshalb nicht mehr erforderlich.
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen.
Eine aktualisierte Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 119 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/06
Bezirksvertretung
Die Mandanten kommen zu dem Ergebnis, dass bei
Uellendahl-Katernberg Umsetzung des geplanten Naturschutzes "...die
Landwirtschaft nur noch schwerlich die
Name/Anschrift
Möglichkeit...(hätte), sich existenziell dort am
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Leben...(zu erhalten)."
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/07
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten
Uellendahl-Katernberg kritisieren die Tatsache, dass Naturschutz- und
Landschaftsschutzgebiete bis an die
Name/Anschrift
landwirtschaftlichen Hofstellen heran reichen und
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
sogar die Hofgrenzen überschreiten würden. Es wird
deshalb eine Ausgrenzung aus den Natur-,
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsschutzgebieten und geschützten
Böttinger Weg 1
Landschaftsbestandteilen mit "…entsprechend
großen Ausweichflächen um die Hofstellen herum."
40822 Mettmann
gefordert.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Anregung wird gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete ist im
Bereich betroffener Hofstellen überprüft und
angepasst worden.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 120 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/08
Bezirksvertretung
Es wird eine Entschädigung für den Ernteausfall,
Uellendahl-Katernberg bedingt durch die reduzierte Bewirtungsmöglichkeit
des Grünlandes und des Forstes erwartet. Darüber
Name/Anschrift
hinaus wehren sich die Mandanten gegen die Anlage
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
von Uferrandstreifen oder sonstige Gehölze.
Gleichzeitig wird die Frage gestellt, wer die
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
enstprechenden Kosten trägt. Die Maßnahmen
Böttinger Weg 1
werden abgelehnt.
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
ordnungsgemäße Landwirtschaft.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/09
Bezirksvertretung
Die Mandanten führen aus, dass die Entwicklungs-,
Uellendahl-Katernberg Pflege- und Erschließungsmaßnahmen grundsätzlich
mit dem jeweiligen Eigentümer und Bewirtschafter auf
Name/Anschrift
freiwilliger Basis abgestimmt werden müssen. Als
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Grund wird genannt, dass die Anpflanzungen zu
unwirtschaftlichen Durchschneidungen und
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen
Böttinger Weg 1
würden. Durch die zusätzlich zu solchen Maßnahmen
einzuhaltenen Abständen können diese Flächen nicht
40822 Mettmann
mehr im ursprünglichen Zustand genutzt werden. Die
Kosten für die Bewirtschaftungsnachteile,
Einsprecher
Ertragsausfälle und Pflege sind zu ersetzen. Die
Landwirt
Vernetzung der Gehölzbestände dürfe nicht zu
weiteren Durchschneidungen und
03.05.2013
Einspruchdatum:
Bewirtschaftungshindernisse führen.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 121 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/10
Bezirksvertretung
Es wird die Empfehlung ausgesprochen, "…die durch
Uellendahl-Katernberg den Landschaftsplan beabsichtigten Ziele im Rahmen
von vertraglichen Vereinbarungen mit den Landwirten
Name/Anschrift
umuzusetzen." Dadurch könnte die Akzeptanz bei den
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
betroffenen Landwirten erhöht und der Widerstand
reduziert werden. Dazu sollte die Ausweisung von
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Schutzgebieten auf "…das notwendige,minimale Maß
Böttinger Weg 1
reduziert…(werden)."
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/11
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten wenden
Uellendahl-Katernberg sich gegen eine Unterschutzstellung ihrer Flächen als
Landschaftsschutzgebiet und den dazu
Name/Anschrift
"…entsprechenden Ausformulierungen."
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 122 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/12
Bezirksvertretung
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Name/Anschrift
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
Böttinger Weg 1
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
40822 Mettmann
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/13
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass bei dem allgemeinen Verbot
Uellendahl-Katernberg der Aufstellung von Bunden etc. die Ausnahme für
den "ab-Feld-Verkauf" aufgenommen werden soll.
Name/Anschrift
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 123 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/14
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seine Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hofffeste etc.
Name/Anschrift
aufgenommen werden sollten.
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/15
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
Name/Anschrift
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 124 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/16
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Name/Anschrift
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/17
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des
Reitens und Führens von Reittieren abseits von
Name/Anschrift
Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
werden soll.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 125 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/18
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Name/Anschrift
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuver-legungen bedarf
es neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/19
Bezirksvertretung
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
Name/Anschrift
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Böttinger Weg 1
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
40822 Mettmann
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
Einsprecher
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Landwirt
Existenzgefährdung.
Einspruchdatum:
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 126 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/20
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten weisen
Uellendahl-Katernberg darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
Name/Anschrift
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
beschädigen, ausgenommen werden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/21
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
Name/Anschrift
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
Böttinger Weg 1
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
40822 Mettmann
abgeleitet werden kann.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 127 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/22
Bezirksvertretung
Es wird fordert, dass das Verbot, Brachflächen und
Uellendahl-Katernberg Grünland in eine Intensivnutzung zu überführen bzw.
in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, sich nicht
Name/Anschrift
an der Brachflächendefinition des § 24 LG NRW
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
festmachen dürfe. Die Einschränkungen seien
ersatzlos zu streichen. Er weist auf die Behandlung
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
von Brachen nach der EU-Agrarreform und Flächen
Böttinger Weg 1
im Rahmen der EU-Förderprogramme hin, die
"…nach Auslaufen der Verträge und entsprechenden
40822 Mettmann
gesetzlichen Regelungen wieder in den
ursprünglichen Zustand und die ursprüngliche
Einsprecher
Nutzung umwandelbar sind." Der Landschaftsplan
Landwirt
dürfe diese Regelungen nicht "aushebeln".
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
22/23
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass Forstwirtschaftwege neu
Uellendahl-Katernberg angelegt oder in eine höhere Ausbaustufe überführt
werden können, ohne Genehmigung der unteren
Name/Anschrift
Landschaftsbehörde. Darüber hinaus sollten
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Ausbesserungs- bzw. Reparaturarbeiten sowie die
Wiederanlage zugelassen werden.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Unterhaltung und der Neubau von
Forstwirtschaftwegen erfolgt im Rahmen
des Erlasses "Leitbild für den
nachhaltsgerechten forstlichen Wegebau in
Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums
für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft - III A 4 - 35-00-00.00 v.
1.9.1999, Stand 09.5.2014"
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 128 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
22/24
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass das Maß der
Uellendahl-Katernberg Verhältnismäßigkeit bezüglich des NSG sowie die
Unterschutzstellung der Hofstelle als NSG überzogen
Name/Anschrift
sei.
für Eheleute Kullik, Ursula und Hartmut
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete wird im
Bereich betroffener Hofstellen überprüft.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.5
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/01
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die Im
Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzte Anpflanzung eines
Gehölzstreifens entschieden ab, da dafür Ackerland in
Name/Anschrift
Anspruch genommen werden müsste, auf dessen
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Bewirtschaftung er angewiesen sei. Die im Textteil
beschriebenen Erosionsprobleme sind seiner
Landwirtschaftsverband e.V.
Meinung nach nicht vorhanden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.3
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 129 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/02
Bezirksvertretung
Der von der 500 m langen und ca. 50 Bäume
Uellendahl-Katernberg umfassenden Maßnahme betroffene Landwirt lehnt
diese als Pächter der ackerbaulich genutzen Flächen
Name/Anschrift
mit der Begründung entschieden ab, dass die
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
durchgehende ackerbaulich
Bewirtschaftungsmöglichkeit damit unterbrochen
Landwirtschaftsverband e.V.
würde.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.4
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/03
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt aus,
Uellendahl-Katernberg dass die im Landschaftsplanentwurf aufgeführten
Entwicklungs-, Pflege- und
Name/Anschrift
Erschließungsmaßnahmen zu unwirtschaftlichen
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Durchschneidungen und erheblichen
Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen
Landwirtschaftsverband e.V.
würden. Aufgrund der zu diesen Anpflanzungen
Böttinger Weg 1
einzuhaltenden Abständen, Beschattungen,
Verwurzelungen, Überwuchs etc. käme es zu
40822 Mettmann
weiteren Beeinträchtigungen und
Wirtschaftserschwernissen.
Einsprecher
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.5
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 130 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/04
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass sichergestellt sein muss, dass
Uellendahl-Katernberg die Kosten für die Anlage, die Pflege und die "…durch
den Landschaftsplan aufgestellten Ge- und Verbote
Name/Anschrift
einhergehenden Ernteausfälle." von der Stadt
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Wuppertal übernommen werden.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Durch die Anwendung der Ge- und Verbote
sind Ertragsausfälle nicht zu erwarten.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/05
Bezirksvertretung
Der betroffene Landwirt empfiehlt eine Umsetzung der
Uellendahl-Katernberg geforderten Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Über
vertragliche Regelungen könnten Widerstände
Name/Anschrift
reduziert und die Akzeptanz erhöht werden. Ge- und
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Verbote sowie die Ausweisung von Schutzgebieten
sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 131 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
23/06
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird weiterhin eingewendet, dass der betroffene
Uellendahl-Katernberg Betrieb im Landschaftsschutz liegt. Die weiteren
betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten müssten
Name/Anschrift
gewahrt bleiben.
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 132 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
23/07
Anregungen
Bezirksvertretung
Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster
Uellendahl-Katernberg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in
den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche
Name/Anschrift
Entwicklungen des Betriebes müssten für die
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im
Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch
Landwirtschaftsverband e.V.
weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der
Böttinger Weg 1
vom Einsprecher vertretenen Landwirtin eine
Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im
40822 Mettmann
Rahmen privilegierter Bauvorhaben der
Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren
Einsprecher
Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde
Landwirt
sei deshalb nicht mehr erforderlich.
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 133 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
23/08
Anregungen
Bezirksvertretung
Der betroffene Landwirt führt aus, dass in den
Uellendahl-Katernberg allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen
Schutzgebieten die ordnungsgemäße
Name/Anschrift
landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei.
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Notwendige landwirtschaftliche
Entwicklungsmöglichkeiten sollten aber nicht von
Landwirtschaftsverband e.V.
einer Abstimmung mit der unteren
Böttinger Weg 1
Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf
Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die
40822 Mettmann
Landwirtschaft individuell reagiern können. Im
Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine
Einsprecher
naturschonende Bewirtschaftung der
Landwirt
landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt.
Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden
03.05.2013
Einspruchdatum:
"…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an
die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt."
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 134 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/10
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant weist darauf
Uellendahl-Katernberg hin, dass insbesondere auf den Flächen, auf denen
Jahre lang Vertragsnaturschutz betrieben worden sei,
Name/Anschrift
die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
vorgenommen werden kann.
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/11
Bezirksvertretung
Grundsätzlich wird für den betroffenen Betrieb, dass
Uellendahl-Katernberg "…sämtliche intensiv genutzten landwirtschaftlichen
Nutzflächen nicht in Naturschutzgebieten oder in
Name/Anschrift
geschützten Landschaftsbestandteilen aufgenommen
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
werden und auch nicht unter Landschaftsschutz
gestellt werden dürfen…", solange die im
Landwirtschaftsverband e.V.
vorliegenden Landschaftsplanentwurf formulierten
Böttinger Weg 1
erheblichen Einschränkungen enthalten sind.
40822 Mettmann
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 135 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
23/12
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Name/Anschrift
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Landwirtschaftsverband e.V.
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
Böttinger Weg 1
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
40822 Mettmann
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 136 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
23/13
Anregungen
Bezirksvertretung
In den allgemeinen Festsetzungen für die
Uellendahl-Katernberg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder
Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die
Name/Anschrift
Einzelfallentscheidung der unteren
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den
Landwirt vertretene Einsprecher aus, dass "…für den
Landwirtschaftsverband e.V.
Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der
Böttinger Weg 1
Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle
40822 Mettmann
der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige
Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens
Einsprecher
maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten
Landwirt
auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und
im "…Umgebungsbereich…"
03.05.2013
Einspruchdatum:
sowie die Errichtung von Vieh- und
Weideunterständen.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 137 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/14
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
Name/Anschrift
aufgenommen werden soll.
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/15
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
Name/Anschrift
aufgenommen werden sollten.
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 138 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/16
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
Name/Anschrift
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/17
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Name/Anschrift
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 139 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/18
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des
Reitens und Führens von Reittieren abseits von
Name/Anschrift
Wegen in den Landschafts-planentwurf
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
aufgenommen werden soll.
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/19
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Name/Anschrift
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unter-haltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuver-legungen bedarf
es neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einlei-tung in ein Gewässer.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 140 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/20
Bezirksvertretung
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
Name/Anschrift
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
Landwirtschaftsverband e.V.
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Böttinger Weg 1
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
40822 Mettmann
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
Einsprecher
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Landwirt
Existenzgefährung.
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/21
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf
Uellendahl-Katernberg hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
Name/Anschrift
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
Landwirtschaftsverband e.V.
beschädigen, ausgenommen werden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregung wird gefolgt.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 141 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/22
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
Name/Anschrift
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
Böttinger Weg 1
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
40822 Mettmann
abgeleitet werden kann.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/23
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Uellendahl-Katernberg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
Name/Anschrift
umzuwandeln, sich nicht an der
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
Landwirtschaftsverband e.V.
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
Böttinger Weg 1
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
40822 Mettmann
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
Einsprecher
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Landwirt
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
03.05.2013
Einspruchdatum:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 142 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/24
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die
Uellendahl-Katernberg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-,
Schmuckreisig-, Baumschul- und
Name/Anschrift
Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Nutzung zulässig sein müssen.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/25
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass sich durch das
Uellendahl-Katernberg Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei
einem späteren Verkauf kein erhöhter
Name/Anschrift
Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
besteht die Befürchtung, durch den erhöhten
Schutzstatus könnten sich auch höhere AusgleichsLandwirtschaftsverband e.V.
und Ersatzmaßnahmen ergeben.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanver-fahren.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 143 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
23/26
Bezirksvertretung
Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom
Uellendahl-Katernberg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der
Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb
Name/Anschrift
für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Landschaftsplanes gefordert.
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
23/9
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass in den Schutzgebieten die
Uellendahl-Katernberg Weiterentwicklung der Landwirtschaft möglich bleiben
muss. Dementsprechend müsse zukünftig in
Name/Anschrift
Landschaftsschutzge-bieten auch der Umbruch von
für Steinmann, Bernhard Rheinischer
Grünland in Ackerland möglich bleiben.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 144 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/01
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die
Uellendahl-Katernberg Ausweisung des Naturschutzgebietes mit der
Begründung ab, dass die Unterschutzstellungsgründe
Name/Anschrift
nicht nachvollziehbar seien und der realen Grundlage
für Koch, Ernst Rheinischer
entbehren. Durch die Ausweisung als
Neturschutzgebiet und die damit verbundenen GeLandwirtschaftsverband e.V.
und Verbote würde die "…Bewirtschaftung des
Böttinger Weg 1
landwirtschaftlichen Betriebes in der Existenz bedroht."
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.12
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungsein-schränkungen für die
ordnungsgemäße Landwirtschaft.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/02
Bezirksvertretung
Es wird die Festsetzung des Gebietes als geschützter
Uellendahl-Katernberg Landschaftsbestandteil abgelehnt, die "…nach
Auffassung der Familie Koch eine "kalte
Name/Anschrift
Enteignung…(darstellt)." Weiter wird dazu ausgeführt,
für Koch, Ernst Rheinischer
dass es sich nicht um eine ehemalige
landwirtschaftlich genutzte Fläche handeln würde.
Landwirtschaftsverband e.V.
"Vielmehr wird die Fläche tatsächlich (für Jungvieh,
Böttinger Weg 1
Heu- und Solagegewinnung) landwirtschaftlich
genutzt."
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.8.3
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
ordnungsgemäße Landwirtschaft.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 145 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/03
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus,
Uellendahl-Katernberg dass dadurch, dass sich "…geschützte
Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete
Name/Anschrift
adernmäßig über die Flächen des landwirtschaftlichen
für Koch, Ernst Rheinischer
Betriebes Koch ausgedehnt werden, ...eine
ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung
Landwirtschaftsverband e.V.
nicht mehr möglich (sei)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
ordnungsgemäße Landwirtschaft.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/04
Bezirksvertretung
Es wird ausdrücklich in Frage gestellt, ob "…gewisse
Uellendahl-Katernberg Naturschutz- und teilweise auch
landschaftsschutzausweisungen einer fachlichen
Name/Anschrift
Überprüfung standhalten,… ." Aufgrund fehlender
für Koch, Ernst Rheinischer
fachlicher Begründungen würde sich für den
betroffenen Landwirt der Eindruck einer
Landwirtschaftsverband e.V.
"…strategischen Ausweisung…" aufdrängen. Durch
Böttinger Weg 1
die planerischen Ausweisungen drohe nach seiner
Auffassung eine "museumsartige" Landwirtschaft.
40822 Mettmann
Die Ausführung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 146 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
24/05
Anregungen
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant schlägt für
Uellendahl-Katernberg den Fall der Ausweisung von Naturschutzgebieten für
die betroffenen Eingentümer/Bewirtschafter vor,
Name/Anschrift
"…die zusätzliche Aufwertung ihrer Flächen mit
für Koch, Ernst Rheinischer
Ökokonten zu belegen und somit als Ökopunkte
gutschreiben zu lassen."
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Schutzausweisung selbst führt zu
keiner Aufwertung im Sinne eines
Ökokontos. Unbenommen bleibt die
Möglichkeit, auf Flächen in Schutzgebieten
in Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde ein Ökokonto
einzurichten.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 147 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
24/06
Anregungen
Bezirksvertretung
Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster
Uellendahl-Katernberg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in
den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche
Name/Anschrift
Entwicklungen des Betriebes müssten für die
für Koch, Ernst Rheinischer
Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im
Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch
Landwirtschaftsverband e.V.
weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung des
Böttinger Weg 1
vom Einsprecher vertretenen Landwirts eine
Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im
40822 Mettmann
Rahmen privilegierter Bauvorhaben der
Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren
Einsprecher
Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde
Landwirt
sei deshalb nicht mehr erforderlich.
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt. Die untere
Landschaftsbehörde hat die Belange von
Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 148 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/07
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirt führt weiter
Uellendahl-Katernberg aus, dass in den allgemeinen Festsetzungen zu den
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie
Name/Anschrift
geschützten Landschaftsbestandteilen enthaltene
für Koch, Ernst Rheinischer
Formulierung, nach der die ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Bewirtschaftung"...in der
Landwirtschaftsverband e.V.
bisherigen Art und im bisherigen Umfang" erlaubt sei,
Böttinger Weg 1
geändert werden müsste. Eine naturschonende
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen sei
40822 Mettmann
bereits im Rahmen der guten fachlichen Praxis und
den dazu ergangenen Verordnungen und Gesetzen
Einsprecher
sichergestellt. "Eine weitere Regelung durch den
Landwirt
Landschaftsplan Wuppertal-Nord…(sei)…somit nicht
erforderlich und stelle eine Überreglementierung dar.
03.05.2013
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
In Naturschutzgebieten bleibt die
Formulierung bestehen.
In Landschaftsschutzgebieten wird es keine
Einschränkungen geben.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/08
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der
Uellendahl-Katernberg Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein
Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein
Name/Anschrift
muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt
für Koch, Ernst Rheinischer
vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen
gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz
Landwirtschaftsverband e.V.
betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im
Böttinger Weg 1
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung teilgenommen.
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 149 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/09
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass
Uellendahl-Katernberg alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
weder in Naturschutzgebieten und geschützten
Name/Anschrift
Landschaftsbestandteilen noch in
für Koch, Ernst Rheinischer
Landschaftsschutzgebieten liegen dürfen, so lange
der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für
Landwirtschaftsverband e.V.
die intensive Landwirtschaft enthalte.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/10
Bezirksvertretung
Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen wird
Uellendahl-Katernberg angemerkt, dass nach der ursprünglichen
Festsetzung als "Landschaftsschutzgebiet mit
Name/Anschrift
besonderen Festsetzungen" mit ca. 86 ha nunmehr
für Koch, Ernst Rheinischer
von einer"…fast flächenüberdeckenden Ausweisung"
gesprochen werden könnte. Als problematisch
Landwirtschaftsverband e.V.
angesehen werden die fast deckungsgleichen VerBöttinger Weg 1
und Gebote mit denen der Naturschutzgebiete.
40822 Mettmann
Die Ausführung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Entgegen den Forderungen der
Bezirksregierung Düsseldorf im
Genehmigungsverfahren, dass alle
"Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu
überführen seien, werden diese meisten als
Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 150 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
24/11
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Name/Anschrift
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
für Koch, Ernst Rheinischer
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Landwirtschaftsverband e.V.
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
Böttinger Weg 1
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
40822 Mettmann
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem
Landschaftsplan–Entwurf offen gelegen.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 151 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
24/12
Anregungen
Bezirksvertretung
In den allgemeinen Festsetzungen für die
Uellendahl-Katernberg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder
Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die
Name/Anschrift
Einzelfallentscheidung der unteren
für Koch, Ernst Rheinischer
Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den
Landwirt vertretene Einsprecher aus, dass "…für den
Landwirtschaftsverband e.V.
Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der
Böttinger Weg 1
Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle
40822 Mettmann
der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige
Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens
Einsprecher
maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten
Landwirt
auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und
im "…Umgebungsbereich…"
03.05.2013
Einspruchdatum:
sowie die Errichtung von Vieh- und
Weideunterständen.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt. Die untere
Landschaftsbehörde hat die Belange von
Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 152 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/13
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
Name/Anschrift
aufgenommen werden soll.
für Koch, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/14
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
Name/Anschrift
aufgenommen werden sollten.
für Koch, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 153 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/15
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
Name/Anschrift
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
für Koch, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/16
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Name/Anschrift
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
für Koch, Ernst Rheinischer
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 154 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/17
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des
Reitens und Führens von Reittieren abseits von
Name/Anschrift
Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen
für Koch, Ernst Rheinischer
werden soll.
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/18
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Name/Anschrift
für Koch, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unter-haltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einlei-tung in ein Gewässer.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 155 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/19
Bezirksvertretung
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
Name/Anschrift
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
für Koch, Ernst Rheinischer
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
Landwirtschaftsverband e.V.
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Böttinger Weg 1
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
40822 Mettmann
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
Einsprecher
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Landwirt
Existenzgefährung.
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/20
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf
Uellendahl-Katernberg hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
Name/Anschrift
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
für Koch, Ernst Rheinischer
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
Landwirtschaftsverband e.V.
beschädigen, ausgenommen werden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregung wird gefolgt.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 156 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/21
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
Name/Anschrift
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
für Koch, Ernst Rheinischer
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
Böttinger Weg 1
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
40822 Mettmann
abgeleitet werden kann.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/22
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Uellendahl-Katernberg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
Name/Anschrift
umzuwandeln, sich nicht an der
für Koch, Ernst Rheinischer
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
Landwirtschaftsverband e.V.
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
Böttinger Weg 1
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
40822 Mettmann
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
Einsprecher
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Landwirt
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
03.05.2013
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen. Die Einschränkungen
beziehen sich auf erosionsgefährdete
Flächen bzw. im Feldblockfinder
festgesetztes Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 157 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/23
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, das Beweidungsverbot an
Uellendahl-Katernberg Fließgewässern und Quellen ersatzlos zu streichen,
da es einen enteignungsgleichen Tatbestand
Name/Anschrift
darstellen würde. Außerdem seien die möglichen
für Koch, Ernst Rheinischer
Beeinträchtigungen durch Fachgesetze geregelt.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/24
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die
Uellendahl-Katernberg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-,
Schmuckreisig-, Baumschul- und
Name/Anschrift
Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche
für Koch, Ernst Rheinischer
Nutzung zulässig sein müssen.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 158 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
24/25
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert die Kostenübernahme durch
Uellendahl-Katernberg den Planungsträger für Einzäunungen, die aufgrund
des Beweidungs- und Tränkenverbotes innerhalb von
Name/Anschrift
Quellbereichen bei Naturdenkmälern erforderlich
für Koch, Ernst Rheinischer
werden. Die Auflagen durch den landschaftsplan
dürften nicht dazu führen, dass dem betroffene
Landwirtschaftsverband e.V.
Eigentümer und/oder Bewirtschafter dadurch Kosten
Böttinger Weg 1
entstehen.
Es wird auch eine Nutzungsentschädigung für den
40822 Mettmann
Fall befordert, wo es "…in Abhängigkeit von den
Flächenanteilen entlang des Quellbereiches zu
Einsprecher
unwirtschaftlichen Restflächen kommen kann."
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
24/26
Bezirksvertretung
Der betroffene Landwirt beklagt, dass in seinem Fall
Uellendahl-Katernberg das Maß der Verhältnismäßigkeit bei weitem
überschritten worden sei und dadurch die Existenz
Name/Anschrift
des landwirtschaftlichen Betriebes gefährdet sei.
für Koch, Ernst Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Ausweisung der Schutzgebiete erfolgt
auf der Grundlage der Darstellungen des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan und den
Kartierungen der LANUV.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
ordnungsgemäße Landwirtschaft.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 159 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/01
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die Im
Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzte Anpflanzung eines
Gehölzstreifens entschieden ab, da dafür Ackerland in
Name/Anschrift
Anspruch genommen werden müsste, auf dessen
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Bewirtschaftung er angewiesen sei.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.3
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/01
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant lehnt die Im
Uellendahl-Katernberg Landschaftsplan festgesetzte Anpflanzung eines
Gehölzstreifens entschieden ab, da dafür Ackerland in
Name/Anschrift
Anspruch genommen werden müsste, auf dessen
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Bewirtschaftung er angewiesen sei. Die im Texteil
beschriebenen Erosionsprobleme sind seiner
Landwirtschaftsverband e.V.
Meinung nach nicht vorhanden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.3
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Kennzeichnung erosionsgefährdeter
Flächen erfolgt im Feldblockfinder. Darüber
hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 160 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/02
Bezirksvertretung
Der von der 500 m langen und ca. 50 Bäume
Uellendahl-Katernberg umfassenden Maßnahme betroffene Landwirt lehnt
diese als Pächter der ackerbaulich genutzen Flächen
Name/Anschrift
mit der Begründung entschieden ab, dass die
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
durchgehende ackerbaulich
Bewirtschaftungsmöglichkeit damit unterbrochen
Landwirtschaftsverband e.V.
würde.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.4
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/03
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Landwirt führt aus,
Uellendahl-Katernberg dass die im Landschaftsplanentwurf aufgeführten
Entwicklungs-, Pflege- und
Name/Anschrift
Erschließungsmaßnahmen zu unwirtschaftlichen
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Durchschneidungen und erheblichen
Beeinträchtigungen in der Betriebsabfolge führen
Landwirtschaftsverband e.V.
würden. Aufgrund der zu diesen Anplanzungen
Böttinger Weg 1
einzuhaltenden Abständen, Beschattungen,
Verwurzelungen, Überwuchs etc. käme es zu
40822 Mettmann
weiteren Beeinträchtigungen und
Wirtschaftserschwernissen.
Einsprecher
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 161 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/04
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass sichergestellt sein muss, dass
Uellendahl-Katernberg die Kosten für die Anlage, die Pflege und die "…durch
den Landschaftsplan aufgestellten Ge- und Verbote
Name/Anschrift
einhergehenden Ernteausfälle." von der Stadt
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Wuppertal übernommen werden.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch die Anwendung der Ge- und Verbote
sind Ertragsausfälle nicht zu erwarten.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/05
Bezirksvertretung
Der betroffene Landwirt empfiehlt eine Umsetzung der
Uellendahl-Katernberg geforderten Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Über
vertragliche Regelungen könnten Widerstände
Name/Anschrift
reduziert und die Akzeptanz erhöht werden. Ge- und
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Verbote sowie die Ausweisung von Schutzgebieten
sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch die Anwendung der Ge- und Verbote
sind Ertragsausfälle nicht zu erwarten.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Anregung wird gefolgt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 162 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
25/06
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird weiterhin eingewendet, dass der betroffene
Uellendahl-Katernberg Betrieb im Landschaftsschutz liegt. Die weiteren
betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten müssten
Name/Anschrift
gewahrt bleiben.
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Die Ausführung wird zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungseinschränkungen für die
ordnungsgemäße Landwirtschaft.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 163 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
25/07
Anregungen
Bezirksvertretung
Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster
Uellendahl-Katernberg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in
den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche
Name/Anschrift
Entwicklungen des Betriebes müssten für die
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im
Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch
Landwirtschaftsverband e.V.
weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der
Böttinger Weg 1
vom Einsprecher vertretenen Landwirtin eine
Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im
40822 Mettmann
Rahmen privilegierter Bauvorhaben der
Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren
Einsprecher
Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde
Landwirt
sei deshalb nicht mehr erforderlich.
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
03.05.2013
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 164 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/08
Bezirksvertretung
Der betroffene Landwirt führt aus, dass in den
Uellendahl-Katernberg allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen
Schutzgebieten die ordnungsgemäße
Name/Anschrift
landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei.
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Notwendige landwirtschaftliche
Entwicklungsmöglichkeiten sollten aber nicht von
Landwirtschaftsverband e.V.
einer Abstimmung mit der unteren
Böttinger Weg 1
Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf
Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die
40822 Mettmann
Landwirtschaft individuell reagieren können. Im
Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine
Einsprecher
naturschonende Bewirtschaftung der
Landwirt
landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt.
Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden
03.05.2013
Einspruchdatum:
"…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an
die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt."
Festsetzungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Abstimmung einer an neuen
Marktverhältnissen angepasste
Bewirtschaftung ist erforderlich, um im
Einzelfall die ordnungsgemäßen
landwirtschaftliche Bodennutztung sicher zu
stellen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/09
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass in den Schutzgebieten die
Uellendahl-Katernberg Weiterentwicklung der Landwirtschaft möglich bleiben
muss. Dementsprechend müsse zukünftig in
Name/Anschrift
Landschaftsschutzge-bieten auch der Umbruch von
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Grünland in Ackerland möglich bleiben.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Einschränkungen beziehen sich auf
erosionsgefährdete Flächen bzw. im
Feldblockfinder festgesetztes
Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 165 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/10
Bezirksvertretung
Der vom Einsprecher vertretene Mandant weist darauf
Uellendahl-Katernberg hin, dass insbesondere auf den Flächen, auf denen
Jahre lang Vertragsnaturschutz betrieben worden sei,
Name/Anschrift
die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
vorgenommen werden kann.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden. Es
generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/11
Bezirksvertretung
Grundsätzlich wird für den betroffenen Betrieb
Uellendahl-Katernberg gefordert, dass "…sämtliche intensiv genutzten
landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht in
Name/Anschrift
Naturschutzgebieten oder in geschützten
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landschaftsbestandteilen aufgenommen werden und
auch nicht unter Landschaftsschutz gestellt werden
Landwirtschaftsverband e.V.
dürfen…", solange die im vorliegenden
Böttinger Weg 1
Landschaftsplanentwurf formulierten erheblichen
Einschränkungen enthalten sind.
40822 Mettmann
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 166 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
25/12
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
Uellendahl-Katernberg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Name/Anschrift
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Landwirtschaftsverband e.V.
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
Böttinger Weg 1
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
40822 Mettmann
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 167 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
25/13
Anregungen
Bezirksvertretung
In den allgemeinen Festsetzungen für die
Uellendahl-Katernberg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder
Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die
Name/Anschrift
Einzelfallentscheidung der unteren
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der den
Landwirt vertretene Einsprecher aus, dass "…für den
Landwirtschaftsverband e.V.
Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der
Böttinger Weg 1
Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle
40822 Mettmann
der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige
Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens
Einsprecher
maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten
Landwirt
auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und
im "…Umgebungsbereich…"
03.05.2013
Einspruchdatum:
sowie die Errichtung von Vieh- und
Weideunterständen.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 168 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/14
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
Name/Anschrift
aufgenommen werden soll.
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/15
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
Name/Anschrift
aufgenommen werden sollten.
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 169 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/16
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Uellendahl-Katernberg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
Name/Anschrift
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/17
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Uellendahl-Katernberg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Name/Anschrift
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 170 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/18
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Uellendahl-Katernberg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des
Reitens und Führens von Reittieren abseits von
Name/Anschrift
Wegen in den Landschafts-planentwurf
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
aufgenommen werden soll.
Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/19
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
Uellendahl-Katernberg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Name/Anschrift
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unter-haltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 171 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/20
Bezirksvertretung
Nach Auffassung des Einsprechers sollte es innerhalb
Uellendahl-Katernberg des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
Name/Anschrift
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
Landwirtschaftsverband e.V.
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Böttinger Weg 1
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
40822 Mettmann
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
Einsprecher
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Landwirt
Existenzgefährung.
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/21
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirt weist darauf
Uellendahl-Katernberg hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
Name/Anschrift
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
Landwirtschaftsverband e.V.
beschädigen, ausgenommen werden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Klärung mit der LWK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 172 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/22
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
Uellendahl-Katernberg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
Name/Anschrift
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
Böttinger Weg 1
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
40822 Mettmann
abgeleitet werden kann.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/23
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Uellendahl-Katernberg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
Name/Anschrift
umzuwandeln, sich nicht an der
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
Landwirtschaftsverband e.V.
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
Böttinger Weg 1
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
40822 Mettmann
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
Einsprecher
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Landwirt
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
03.05.2013
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Einschränkungen beziehen sich auf
erosionsgefährdete Flächen bzw. im
Feldblockfinder festgesetztes
Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 173 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/24
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirt fordert die
Uellendahl-Katernberg Zulässigkeit der Anlage von Weihnachtsbaum-,
Schmuckreisig-, Baumschul- und
Name/Anschrift
Sonderkulturenflächen, da sie als landwirtschaftliche
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Nutzung zulässig sein müssen.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
25/25
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass sich durch das
Uellendahl-Katernberg Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei
einem späteren verkauf kein erhöhter
Name/Anschrift
Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
besteht die Befürchtung, durch den erhöhten
Schutzstatus könnten sich auch höhere AusgleichsLandwirtschaftsverband e.V.
und Ersatzmaßnahmen ergeben.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanver-fahren.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 174 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
25/26
Bezirksvertretung
Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom
Uellendahl-Katernberg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der
Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb
Name/Anschrift
für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des
für Krüsmann, Rainer Rheinischer
Landschaftsplanes gefordert.
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/01
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten führen
Uellendahl-Katernberg aus, dass sich an dieser Stelle kein Naturdenkmal
befände. Es handele sich nicht, wie im Textteil
Name/Anschrift
ausgeführt, um natürliche Absenkungen, sondern um
für Friedrich und Holger Schröer
ehemalige Bergbauflächen, die nicht schutzwürdig
seien und demnach landwirtschaftlich nutzbar wären.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Es wird angeregt, den Schutzstatus heraus zu
Böttinger Weg 1
nehmen.
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan. Der
Geltungsbereich ist im § 16
Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und
erstreckt sich auf den baulichen
Außenbereich im Sinne des
Bauplanungsrechtes.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Entgegen den Forderungen der
Bezirksregierung Düsseldorf im
Genehmigungsverfahren, dass alle
"Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu
überführen seien, werden diese meistens
als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Der Abnregung wird nicht gefolgt.
Hierbei handelt es sich um eine der
wenigen natürlich überformten und nicht
überbauten Flächen mit
Karsterscheinungen im Stadtgebiet.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.6.12
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 175 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/02
Bezirksvertretung
Die für den geschützten Landschaftsbestandteil u. a.
Langerfeld-Beyenburg festgesetzte Pflege von Kopfweiden und die Anlage
von Gewässerrandstreifen sollte nicht zu einer
Name/Anschrift
weiteren Reduzierung der wirtschaftlichen Nutzfläche
für Friedrich und Holger Schröer
führen. Ausserdem fordern die Mandanten eine
Erstattung der durch die Maßnahmen verursachten
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Kosten.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt
ausschließlich auf freiwilliger Basis und nur
im Einverständnis mit der/dem
Grundstückseigentümerin/er und sofern die
Finanzierung für die Anlage und
Unterhaltung gesichert ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.8.12
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/03
Bezirksvertretung
Desweiteren muss nach Auffassung der vom
Langerfeld-Beyenburg Einsprecher vertretenen Mandanten die Unterhaltung
von Drainagen "…im Rahmen der guten fachlichen
Name/Anschrift
Praxis und im Rahmen der ordnungsgemäßen
für Friedrich und Holger Schröer
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung weiterhin
möglich sein."
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 176 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
26/04
Anregungen
Bezirksvertretung
Die Mandanten fordern, dass die Entwicklung der
Langerfeld-Beyenburg Hofstelle und des landwirtschaftlichen Betriebes auch
vor dem Hintergrund der Weitergabe an die nächten
Name/Anschrift
Generationen weiterhin möglich sein.
für Friedrich und Holger Schröer
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 177 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
26/05
Anregungen
Bezirksvertretung
Das vorliegende und abgestimmte Hofstellenkataster
Langerfeld-Beyenburg für den Bereich Wuppertal-Nord sollte nachrichtich in
den Landschaftsplan übernommen werden. Bauliche
Name/Anschrift
Entwicklungen des Betriebes müssten für die
für Friedrich und Holger Schröer
Entwicklungsmöglichkeiten und Existenzsicherung im
Rahmen sich ändernder Marktverhältnisse auch
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
weiterhin möglich sein. Dafür sei nach Auffassung der
Böttinger Weg 1
vom Einsprecher vertretenen Mandanten eine
Zustimmung der Landwirtschaftskammer NRW im
40822 Mettmann
Rahmen privilegierter Bauvorhaben der
Landwirtschaft ausreichend. Einer weiteren
Einsprecher
Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde
Landwirt
sei deshalb nicht mehr erforderlich.
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 178 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/06
Bezirksvertretung
Die betroffenen Landwirte führt aus, dass in den
Langerfeld-Beyenburg allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen
Schutzgebieten die ordnungsgemäße
Name/Anschrift
landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei.
für Friedrich und Holger Schröer
Notwendige landwirtschaftliche
Entwicklungsmöglichkeiten sollten aber nicht von
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
einer Abstimmung mit der unteren
Böttinger Weg 1
Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf
Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die
40822 Mettmann
Landwirtschaft individuell reagiern können. Im
Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine
Einsprecher
naturschonende Bewirtschaftung der
Landwirt
landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt.
Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden
03.05.2013
Einspruchdatum:
"…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an
die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt."
Festsetzungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Abstimmung einer an neuen
Marktverhältnissen angepasste
Bewirtschaftung ist erforderlich, um im
Einzelfall die ordnungsgemäßen
landwirtschaftliche Bodennutzung sicher zu
stellen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/07
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der
Langerfeld-Beyenburg Landwirtschaft in Landschaftsschutzgebieten ein
Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein
Name/Anschrift
muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt
für Friedrich und Holger Schröer
vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen
gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im
Böttinger Weg 1
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung teilgenommen.
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden. Es
generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Einschränkungen beziehen sich auf
erosionsgefährdete Flächen bzw. im
Feldblockfinder festgesetztes
Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 179 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/08
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass
Langerfeld-Beyenburg alle intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
weder in Naturschutzgebieten und geschützten
Name/Anschrift
Landschaftsbestandteilen noch in
für Friedrich und Holger Schröer
Landschaftsschutzgebieten liegen dürfen, so lange
der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
die intensive Landwirtschaft enthalte.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
In Landschaftsschutzgebieten ist auch eine
ackerbauliche Nutzung grundsätzlich
möglich.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/09
Bezirksvertretung
Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen wird
Langerfeld-Beyenburg angemerkt, dass nach der ursprünglichen
Festsetzung als "Landschaftsschutzgebiet mit
Name/Anschrift
besonderen Festsetzungen" mit ca. 86 ha nunmehr
für Friedrich und Holger Schröer
von einer"…fast flächenüberdeckenden Ausweisung"
gesprochen werden könnte. Als problematisch
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
angesehen werden die fast deckungsgleichen VerBöttinger Weg 1
und Geboten mit denen der Naturschutzgebiete.
40822 Mettmann
Die Ausführung wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Entgegen den Forderungen der
Bezirksregierung Düsseldorf im
Genehmigungsverfahren, dass alle
"Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu
überführen seien, werden diese meisten als
Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 180 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
26/10
Anregungen
Bezirksvertretung
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
Langerfeld-Beyenburg nachrichtlich nicht im Landschaftsplanentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Name/Anschrift
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
für Friedrich und Holger Schröer
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
Böttinger Weg 1
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
40822 Mettmann
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 181 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
26/11
Anregungen
Bezirksvertretung
In den allgemeinen Festsetzungen für die
Langerfeld-Beyenburg Schutzgebiete ist u. a. das Verbot der Errichtung oder
Veränderung baulicher Anlagen aufgeführt und in die
Name/Anschrift
Einzelfallentscheidung der unteren
für Friedrich und Holger Schröer
Landschaftsbehörde gestellt. Hierzu führt der die
Landwirte vertretene Einsprecher aus, dass "…für den
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Fall, dass das beantragte Bauvorhaben der
Böttinger Weg 1
Erweiterung eines aktiv wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebes dient, die Kreisstelle
40822 Mettmann
der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige
Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahrens
Einsprecher
maßgebend ist." Darin eingeschlossen werden sollten
Landwirt
auch Silage- und Futtermieten auf der Hofstelle und
im "…Umgebungsbereich…"
03.05.2013
Einspruchdatum:
sowie die Errichtung von Vieh- und
Weideunterständen.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 182 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/12
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
Name/Anschrift
aufgenommen werden soll.
für Friedrich und Holger Schröer
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/13
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Langerfeld-Beyenburg bei dem Verbot, Veranstaltungen jeglicher Art
durchzuführen, Ausnahmen für Hoffeste etc.
Name/Anschrift
aufgenommen werden sollten.
für Friedrich und Holger Schröer
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 183 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/14
Bezirksvertretung
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
Langerfeld-Beyenburg bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
Name/Anschrift
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
für Friedrich und Holger Schröer
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/15
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Langerfeld-Beyenburg Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Name/Anschrift
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
für Friedrich und Holger Schröer
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 184 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/16
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Langerfeld-Beyenburg Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des
Reitens und Führens von Reittieren abseits von
Name/Anschrift
Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen
für Friedrich und Holger Schröer
werden soll.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/17
Bezirksvertretung
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
Langerfeld-Beyenburg von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Name/Anschrift
für Friedrich und Holger Schröer
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 185 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/18
Bezirksvertretung
Nach Auffassung der Einsprecher sollte es innerhalb
Langerfeld-Beyenburg des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
Name/Anschrift
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
für Friedrich und Holger Schröer
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Böttinger Weg 1
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
40822 Mettmann
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
Einsprecher
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Landwirt
Existenzgefährung.
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/19
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretene Landwirte weist
Langerfeld-Beyenburg darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
Name/Anschrift
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
für Friedrich und Holger Schröer
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
beschädigen, ausgenommen werden.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Klärung mit der LWK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 186 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/20
Bezirksvertretung
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
Langerfeld-Beyenburg und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
Name/Anschrift
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
für Friedrich und Holger Schröer
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
Böttinger Weg 1
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
40822 Mettmann
abgeleitet werden kann.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/21
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Langerfeld-Beyenburg Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
Name/Anschrift
umzuwandeln, sich nicht an der
für Friedrich und Holger Schröer
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
Böttinger Weg 1
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
40822 Mettmann
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
Einsprecher
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Landwirt
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
03.05.2013
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Einschränkungen beziehen sich auf
erosionsgefährdete Flächen bzw. im
Feldblockfinder festgesetztes
Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 187 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/22
Bezirksvertretung
Es wird gefordert, das Beweidungsverbot an
Langerfeld-Beyenburg Fließgewässern und Quellen ersatzlos zu streichen,
da es einen enteignungsgleichen Tatbestand
Name/Anschrift
darstellen würde. Außerdem seien die möglichen
für Friedrich und Holger Schröer
Beeinträchtigungen durch Fachgesetze geregelt.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/23
Bezirksvertretung
Die vom Einsprecher vertretenen Mandanten führen
Langerfeld-Beyenburg aus, dass es sich bei der Fläche mit dem
Entwicklungsziel 3 um die Gebiete des
Name/Anschrift
Kalksteinabbaus handelt. Hier müsse eine
für Friedrich und Holger Schröer
"…ressourcenschützende Herangehensweise Priorität
haben." Nach seinen Vorstellungen sind die Gruben
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
wieder aufzufüllen bzw. ist eine Teilverfüllung
Böttinger Weg 1
vorzunehmen und der Bevölkerung zum Zwecke der
Erholung zur Verfügung zu stellen. "Die
40822 Mettmann
Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen
Kulturlandschaft sollte gleichzeitig auch als
Einsprecher
Kompensationsmaßnahme anerkannt werden…" Es
Landwirt
wird gefordert, dass die hochwertigsten Ackerböden
im Bereich der Stadt Wuppertal nicht für den Abraum
03.05.2013
Einspruchdatum:
in Anspruch genommen werden dürfen. Die
Verantwortung für das Schutzgut Boden verbiete eine
Festsetzungs-Nr.:
Vernichtung dieser hochwertigen Lösböden.
Darstellungs-Nr.:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens (Beschluss
26.03.13) wurden alle eingebrachten
Belange abschließend behandelt. Die
Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 188 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
LFDNR
26/24
Bezirksvertretung
Der Einsprecher fordert, dass sich durch das
Langerfeld-Beyenburg Entwicklungsziel "Temporäre Erhaltung" (6.1) bei
einem späteren Verkauf kein erhöhter
Name/Anschrift
Kompensationsbedarf ergeben darf. Desweiteren
für Friedrich und Holger Schröer
besteht die Befürchtung, durch den erhöhten
Schutzstatus könnten sich auch höhere AusgleichsRheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
und Ersatzmaßnahmen ergeben.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Das Entwicklungsziel 6.1 "Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Verwirklichung von Vorhaben über
die Bauleitplanung" hat keinen Einfluss auf
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in
einem eventuellen Bauleitplanverfahren.
Der Schutzstatus hat keinen Einfluss auf
Art und Umfang der im Rahmen der
Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
26/25
Bezirksvertretung
Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom
Langerfeld-Beyenburg Einsprecher vertretene Mandant das Maß der
Verhältnismäßigkeit als überzogen. Es wird deshalb
Name/Anschrift
für diesen Betrieb eine entsprechende Anpassung des
für Friedrich und Holger Schröer
Landschaftsplanes gefordert.
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan. Der
Geltungsbereich ist im § 16
Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und
erstreckt sich auf den baulichen
Außenbereich im Sinne des
Bauplanungsrechtes.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Entgegen den Forderungen der
Bezirksregierung Düsseldorf im
Genehmigungs-verfahren, dass alle
"Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu
überführen seien, werden diese meisten als
Landschafts-schutzgebiete festgesetzt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 189 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/01
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der vom Einsprecher vertretene Mandant führt aus,
dass von der Landschaftsschutzgebietsausweisung
60 % der 11 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche
betroffen sind. Durch die damit verbundenen Auflagen
sei die Bewirtschaftung des Betriebes beeinträchtigt.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
In der Nähe der Hofstelle des vom Einsprecher
vertretene Mandanten sind Weiden am Bach "Beeck
im Allenkotten" umzäunt. Diese möchte er im Rahmen
der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung "…im Zweifel auch verändern
können."
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Durch den Landschaftsplan entstehen
keine Beinträchtungen und
Bewirtschaftungsein-schränkungen für die
derzeitige landwirtschaftliche Nutzung.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/02
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Am Bach " Beek im Allenkotten" befinden
sich sowohl Dauergrünlandfächen als auch
Ackerflächen, die so im Feldblockfinder der
Landwirtschaftskammer dargestellt sind.
Unabhängig von den Festsetzungen zum
Grünlandumbruch im Landschaftsplan, ist
es auch seitens der
Landwirtschaftskammer grundsätzlich
verboten, Dauergrünland umzubrechen. Bei
einem Ausnahmeverfahren müssen
geeignete Ackerflächen in Dauergrünland
umgewandelt werden.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 190 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/03
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Anregungen
Stellungnahme
Die betroffenen Landwirte führt aus, dass in den
allgemeinen Festsetzungen in den jeweiligen
Schutzgebieten die ordnungsgemäße
landwirtschaftliche Bewirtschaftung erlaubt sei.
Notwendige landwirtschaftliche
Entwicklkungsmöglichkeiten sollten aber nicht von
einer Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde abhängig gemacht werden. Auf
Marktverhältnisse müsse nach seiner Auffassung die
Landwirtschaft individuell reagiern können. Im
Rahmen der guten fachlichen Praxis sei eine
naturschonende Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen bereits sichergestellt.
Mit dem vorliegenden Landschaftsplanentwurf würden
"…völlig überzogene bürokratische Anforderungen an
die landwirtschaftlichen Betriebe gestellt."
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird gefordert, dass zur Weiterentwicklung der
Landwirtschaft in Landschaftsschutz-gebieten ein
Umbruch von Grünland in Ackerland möglich sein
muss. Dies müsse nach Auffassung des den Landwirt
vertretenen Einsprechers besonders für die Flächen
gelten, auf denen jahrelang Vertragsnaturschutz
betrieben wurde. Daran habe die Landwirtschaft im
Vertrauen auf die Wiederaufnahme der
ursprünglichen Nutzung teilgenommen.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Die Abstimmung einer an neuen
Marktverhältnissen angepasste
Bewirtschaftung ist erforderlich, um im
Einzelfall die ordnungsgemäßen
landwirtschaftliche Bodennutzung sicher zu
stellen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/04
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
03.05.2013
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen.
Die Einschränkungen beziehen sich auf
erosionsgefährdete Flächen bzw. im
Feldblockfinder festgesetztes
Dauergrünland. Darüber hinaus gelten die
jeweils gültigen Regelungen der EU und
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 191 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/05
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Der Einsprecher fordert für seinen Mandanten, dass
alle intensiv genutzten landwirtschaft-lichen Flächen
weder in Naturschutzgebieten und geschützten
Landschaftsbestandteilen noch in
Landschafstschutzgebieten liegen dürfen, so lange
der Landschaftsplan erhebliche Einschränkungen für
die intensive Landwirtschaft enthalte.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die ordnungsgemäße Landwirtschaft ist in
Naturschutz- und geschützten
Landschaftsbestandteilen weiterhin
zulässig. In die genannten Schutzgebiete
wurden keine Ackerflächen aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
In Landschaftsschutzgebieten ist auch eine
ackerbauliche Nutzung grundsätzlich
möglich.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/06
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Es wird bemängelt, dass die § 30 BNatSch-Biotope
nachrichtlich nicht im Landschafts-planentwurf
aufgenommen worden sind. Damit sei für die
Eigentümer und Bewirtschafter die mögliche
Betroffenheit nicht nachvollziehbar. Durch die alleinige
Darstellung der NSG-, LB- und LSG-Flächen im
Entwurf würde der Eindruck vermittelt, dass es
darüber hinaus keine Schutzbereiche gebe. Für den
Fall, dass ein solches Biotop vorhanden sein sollte,
werden erhebliche Einschränkungen in der
Bewirtschaftung befürchtet.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Karte der gesetzlich geschützten
Biotope nach § 30 BNatSchG hat
zusammen mit dem LandschaftsplanEntwurf offen gelegen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Eine Abstimmung zu den § 30 Biotopen
erfolgte und erfolgt unabhängig vom
Landschaftsplanverfahren mit den
Eigentümern.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 192 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/07
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Aufstellung von
Bunden etc. die Ausnahme für den "ab-Feld-Verkauf"
aufgenommen werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Einsprecher führt für seinen Mandanten aus, dass
bei dem allgemeinen Verbot der Lagerung von
Abfällen zumindest eine Lagerung auf und in der
näheren Umgebung der Hofstelle möglich sein muss.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005 getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/08
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005 getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 193 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/09
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, dass "Hinsichtlich des Verbotes der
Einleitung oder oberflächigen Ableitung von
beispielsweise Hausabwässern, Gülle,
Silageabwässern, Düngemitteln etc….Ausnahmen
bezüglich der genehmigten bzw.
genehmigungsfähigen Einleitungen in den
Landschaftsplan aufgenommen werden (sollten)."
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, dass eine Ausnahme für die
Pferdepensionspferdehaltung von dem Verbot des
Reitens und Führens von Reittieren abseits von
Wegen in den Landschaftsplanentwurf aufgenommen
werden soll.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005 getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/10
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Die Eigennutzung durch den
Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte
und Nießbraucher bleibt unberührt (§ 50
Abs. 4 LG NRW).
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 194 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/11
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Es wird angeregt, die Unterhaltung und Neuanlage
von Dränagen im Rahmen der ordnungsgemäßen
landwirtschaftlichen Nutzung zuzulassen.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Der Anregungen wird gefolgt.
In Landschaftsschutzgebieten ist die
Unterhaltung von Dränagen erlaubt. In
Natur-schutzgebieten ist die Unterhaltung
von Dränagen im Rahmen der
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen
Nutzung zulässig, sofern keine
Einleitungsgenehmigung der unteren
Wasserbehörde erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bei Änderungen der Einleitung in ein
Gewässer sowie Neuverlegungen bedarf es
neben einer landschaftsrechtlichen
Befreiung auch einer wasserrechtlichen
Erlaubnis zur Einleitung in ein Gewässer.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/12
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Nach Auffassung der Einsprecher sollte es innerhalb
des Verbotszeitraums für die Durchführung von
Gewässerunterhaltungsmaßnamen vom 15.03. bis
01.10. eines Kalenderjahres möglich sein, "…eine
Gewässerunterhaltung angrenzend oder aber inmitten
landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen…"
durchführen zu können. Ansonsten bestände die
Gefahr des Zuwachsens und der Vernässung
landwirtschaftlicher Nutzflächen. Zur Folge hätte dies
gegebenenfalls eine Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich
der Bewirtschaftung der Flächen mit
enteignungsgleichem Charakter und einer möglichen
Existenzgefährung.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 195 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/13
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Anregungen
Stellungnahme
Die vom Einsprecher vertretene Landwirte weist
darauf hin, dass "...die Bewirtschaftung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der
guten fachlichen Praxis bis an die jeweiligen
Nutzungsgrenzen weiterhin möglich sein muss." Das
müsse vom grundsätzlichen Verbot, Pflanzen zu
beschädigen, ausgenommen werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Es wird ausgeführt, dass das Verbot, Silagemieten
und Düngemittel außerhalb von Hofräumen zu lagern,
eine großzügige Ausweisung der Hofstellen
erforderlich mache. Von diesem Verbot sollten
vollständig gewickelte Silageballen ausgenommen
werden, da sie wasser- und flüssigkeitsdicht seien.
Die Anlage von Silagemieten wird für den Fall für
sinnvoll angesehen, wo das Sickerwasser in eine
entsprechende und wasserdichte Sickergrube
abgeleitet werden kann.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Die Eigentumsrechte der angrenzenden
Nutzer sind zu wahren.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/14
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 196 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
27/15
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher fordert, dass das Verbot,
Brachflächen und Grünland in eine Intensivnutzung zu
überführen bzw. in eine andere Nutzungsart
umzuwandeln, sich nicht an der
Brachflächendefinition des § 24 LG NRW festmachen
dürfe. Die Einschränkungen seien ersatzlos zu
streichen. Er weist auf die Behandlung von Brachen
nach der EU-Agrarreform und Flächen im Rahmen
der EU-Förderprogramme hin, die "…nach Auslaufen
der Verträge und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind."
Der Landschaftsplan dürfe diese Regelungen nicht
"aushebeln".
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Bei den Schutzgebietsausweisungen sieht der vom
Einsprecher vertretene Mandant das Maß der
Verhältnismäßigkeit als überzogen an. Es wird
deshalb für diesen Betrieb eine entsprechende
Anpassung des Landschaftsplanes gefordert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
03.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Nach Ablauf des Vertragsnaturschutzes
kann die Aufnahme der vorherigen Nutzung
wieder aufgenommen werden.
Es generelles Umbruchverbot ist nicht
vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Einschränkungen beziehen sich auf
erosionsgefährdete Flächen bzw. im
Feldblockfinder festgesetztes
Dauergrünland.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen
Regelungen der EU und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz.
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
27/16
Bezirksvertretung
Oberbarmen
Name/Anschrift
für Morgenroth, Gerd Rheinischer
Landwirtschaftsverband e.V.
Böttinger Weg 1
40822 Mettmann
Einsprecher
Landwirt
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
03.05.2013
Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des
Regionalplans in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan. Der
Geltungsbereich ist im § 16
Landschaftsgesetz LG NRW geregelt und
erstreckt sich auf den baulichen
Außenbereich im Sinne des
Bauplanungsrechtes.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Entgegen den Forderungen der
Bezirksregierung Düsseldorf im
Genehmigungsverfahren, dass alle
"Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen" in Naturschutzgebiete zu
überführen seien, werden diese meisten als
Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 197 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB02/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Untere Wasserbehörde
im Hause
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
25.04.2013
Anregungen
Das Verbot Brachflächen, Grünland etc.in eine
Intensivnutzung zu überführen oder in eine andere
Nutzungsart umzuwandeln, soll nach Auffassung des
Einsprechers dahingehend korrigiert werden, als dass
die Definition der Brachflächen in diesem
Zusammenhang im Landschaftsplan Wuppertal-Nord
nicht nach § 24 Landschaftsgesetz NRW erfolgen
darf, wonach als Brachflächen solche Grundstücke
gelten, deren Nutzung aufgegeben ist oder die länger
als drei Jahre nicht genutzt sind. Die zuletzt
genannten Einschränkungen sollten ersatzlos
gestrichen werden. Ausserdem wird angemerkt, dass
Brachen nach der EU- Agrarreform oder andere
Flächen, die im Rahmen von EU-Föderprogrammen
oder beispielsweise aufgrund Vertragsnaturschutz
stillgelegt bzw. bewirtschaftet werden, nach Auslaufen
der Verträge und entsprechend gesetzlicher
Regelungen wieder in den ursprünglichen Zustand
und die ursprüngliche Nutzung umwandelbar sind.
Insofern dürfe dies nicht durch den Landschaftsplan
Wuppertal-Nord ausgehebelt werden.
Stellungnahme
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 198 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB02/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Untere Wasserbehörde
Anregungen
Stellungnahme
Im Textteil unter 2.5 ist die Aussage, dass die
dezentrale Klärung des Abwassers in Wuppertal über
Kleinkläranlagen erfolgt, um den Zusatz der
abflusslosen Sammelgruben zu ergänzen.
Der Anregung wird gefolgt.
Im Textteil unter 5.2 ist die Korrektur "das WHG vom
31.07.2009 (BGBI. I S.2585 zuletzt geändert durch
Art. 6 G v. 21.01.2013 I 95" vorzunehmen.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Zusatz wird aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
im Hause
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB02/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Untere Wasserbehörde
Die Korrektur wird aufgenommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
im Hause
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 199 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB02/04
Bezirksvertretung
Vohwinkel
Name/Anschrift
Untere Wasserbehörde
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass neben dem
"Bremkampbach" auch der "Kinderbuschbach" südlich
dem "Krutscheider Bach" zuläuft. Außerdem ist der
Hinweis auf die aktuelle Gewässerausbaumaßnahme
zur Offenlegung/Verlegung des "Krutscheider Baches"
im Gewerbepaerk VohRang südlich der Eisenbahn
aufzunehmen.
im Hause
Stellungnahme
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Der Hinweis auf den "Bremkampbach" und
"Kinderbuschbach" wird im Textteil
aufgenommen. Die
Gewässerausbaumaßnahme "Krutscheider
Bach" ist bereits realisiert. Ein
entsprechender Hinweis ist deshalb
entbehrlich.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB02/05
Bezirksvertretung
Beim "Brucher Bach" wird darauf hingewiesen, dass
Uellendahl-Katernberg für 2013 die Ertüchtigung des
Hochwasserrückhaltebeckens vorgesehen ist. Damit
Name/Anschrift
würde u. a. auch eine Regulierung der
Untere Wasserbehörde
Regenwassereinleitungen aus den Siedlungsgebieten
"Am Rohm" und "Am Eckbusch" erzielt.
im Hause
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.12
Der Anregung wird gefolgt.
Das Hochwasserrückhaltebeckens ist in
2014 bereits ertüchtigt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Grundsätzlich können im Naturschutzgebiet
bestehende Ver- und
Entsorgungseinrichtungen unterhalten und
geändert werden. Im seinerzeitigen
Verfahren wurde die untere
Landschaftsbehörde beteiligt.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 200 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB02/06
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Untere Wasserbehörde
Anregungen
Es wird der Hinweis auf das Kapitel 5.2.1. gegeben.
Dort ist mit aufzunehmen, dass für den Eigenbach
mittlerweile ein Konzept zur naturnahen Entwicklung
von Fließgewässern (KnEF) vorliegt.
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Der Hinweis wird im Textteil aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
im Hause
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB02/07
Bezirksvertretung
Es wird der Hinweis gegeben, dass es sich beim
Uellendahl-Katernberg "Mirker Bach" um ein sogenanntes "Risikogewässer"
handelt, für das die Bezirksregierung Düsseldorf bis
Name/Anschrift
Ende 2013 die Festsetzung als
Untere Wasserbehörde
Überschwemmungsgebiet zu erstellen hat. Der
Entwurf des "ÜSG Mirker Bach" liege der UWB seit
kurzem vor.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Verordnung des
Überschwemmungsgebietes ist am
25.09.2014 in Kraft getreten.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
im Hause
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 201 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB02/08
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Untere Wasserbehörde
Anregungen
Stellungnahme
Zum Textteil unter 2.1 allgemeine Festsetzungen wird
auf die textliche Änderung hingewiesen, dass die
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen außerhalb des
Zeitraumes vom 15.03. - 01.10. durchzuführen sind.
Der Anregung wird gefolgt.
Im Grundlagenteil wird für das Kapitel 4. (S. 19)
folgende Textergänzung vorgeschlagen:" Nach dem
Landesbodenschutzgesetz vom 29.05.2000 sind
Böden, die die natürlichen Funktionen und die
Funktionen als Archiv der natur- und Kulturgeschichte
im besonderen Maße erfüllen, besonders zu
schützen."
Der Anregung wird gefolgt.
Die textliche Änderung wird aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
im Hause
Einsprecher
106.20
Einspruchdatum:
25.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB03/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Steudte-Gaudich
Die Textergänzung wird aufgenommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
Einsprecher
Geologischer Dienst NRW
Einspruchdatum:
06.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 202 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB03/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Steudte-Gaudich
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
Einsprecher
Geologischer Dienst NRW
Einspruchdatum:
06.05.2013
Anregungen
Stellungnahme
Im Grundlagenteil wird für das Kapitel 4.2.1 folgende
Textergänzung zur stärkeren Differenzierung der
unterschiedlichen Bodenfunktionen vorgeschlagen:
"Nach der Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (BK 50,
GD NRW, 2004) sind die beschriebenen Böden
teilweise als schutzwürdig ausgewiesen. Bei den
(Pseudogley-)Parabraunerden und Kolluvisolen
erfolgte dies wegen ihrer hohen natürlichen
Bodenfruchtbarkeit bzw. ihrer hohen Regelungs- und
Pufferfunktion. Bei flachgründigen Braunerden oder
(Nass-)Gleyen erfolgte eine Ausweisung wegen ihres
hohen Biotopentwicklungspotentials
(Extremstandorte).
Entsprechend der gültigen Terminologie ist der Begriff
"Kolluvium" durch "Kolluvisol" zu ersetzen.
Der Anregung wird gefolgt.
Mit Hinweis auf die Aufgabe des Geologischen
Dienstes NRW, landesweit Daten zu erheben und
bereitzustellen, wird im Festsetzungsteil als weitere
Befreiungsklausel zu den Verboten in
Naturschutzgebieten folgende Textergänzung
vorgeschlagen: "Unberührt von den Verboten dieser
Verordnung bleiben die Durchführung von
Exkursionen sowie wissenschaftlichen
bodenkundlichen, geologischen oder ökologischen
Untersuchungen nach vorheriger Zustimmung der
Unteren Landschaftsbehörde."
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Die Textergänzung wird aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB03/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Steudte-Gaudich
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
Einsprecher
Geologischer Dienst NRW
Einspruchdatum:
06.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.1
Darstellungs-Nr.:
In den "Allgemeine Festsetzungen" wird
unter A. 6. "Im Naturschutzgebiet ist/sind
erlaubt:" aufgeführt, dass "...der Zugang
zum Naturschutzgebiet außerhalb der
Wege in Begleitung der Mitarbeiter/innen
der unteren Landschafts- oder
Forstbehörde oder einer von diesen
ermächtigten fachkundigen Person,"
zulässig ist. In den Erläuterungen wird dazu
näher ausgeführt, dass darin
eingeschlossen auch "...Exkursionsgruppen
oder wissenschaftliche Untersuchungen
...(sind)." Damit wird dem Anliegen des
Einsprechers hinreichend entsprochen.
Weitergehende Ergänzungen und
Erläuterungen sind nicht erforderlich.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 203 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB03/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Steudte-Gaudich
De-Greiff-Straße 195
47803 Krefeld
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, die Vorkommen schutzwürdiger
Boden in den einzelnen Natur- und
Landschaftsschutzgebieten systematisch zu
überprüfen und unter dem jeweiligen Schutzzweck zu
nennen. Als Beispiel wird das NSG "Krutscheid"
aufgeführt: "… - aus erdgeschichtlich-geologischen
Gründen, wegen des Vorkommens schutzwürdiger
Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential und
wegen der besonderen Eigenart…"
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass drei
Erdgashochdruckleitungen durch das Planungs-gebiet
verlaufen. Ein Lageplan ist beigefügt. Es wird
gefordert, dass zum Zwecke von behördlich
vorgeschriebenen Kontrollen sowie für
Instandsetzungsmaßnahmen die Zugänglichkeit der
Anlagen für GASCADE auch für die Zukunft jederzeit
gewährleistet sein muss.
Der Anregung wird gefolgt.
Es wird auf die Bodenkarte im Maßstab
1:50.000 (BK 50, GD NRW, 2004)
verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Geologischer Dienst NRW
Einspruchdatum:
06.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.2
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TOB04/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kurt Baier
Kölnische Str. 108-112
34119 Kassel
Einsprecher
GASCADE Gastransport GmbH
Einspruchdatum:
In Landschaftsschutz- und
Naturschutzgebieten sind die Unterhaltung
und Änderung bestehender Ver- und
Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Die
Änderung ist dem Oberbürgermeister der
Stadt Wuppertal als untere
Landschaftsbehörde vorher anzuzeigen.
Werden nicht binnen eines Monats
Bedenken erhoben, gilt sie als zugestimmt.
Insofern wird der Anregung des
Einsprechers bereits entsprochen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
07.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 204 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TOB04/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kurt Baier
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Schutzgründen
für die Anlagen im mehrjährigen Abstand
turnusgemäß Pflegearbeiten im Schutzstreifen mit
Maschineneinsatz durchgeführt werden. Es müsse für
die Zukunft sichergestellt sein, dass diese Arbeiten
auch weiterhin durchgeführt werden könnten.
Kölnische Str. 108-112
34119 Kassel
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
In Landschaftsschutz- und
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
bestehender Ver- und
Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Darin
eingeschlossen sind auch turnusgemäße
Pflegearbeiten.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
GASCADE Gastransport GmbH
Einspruchdatum:
07.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB05/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Es werden keine Anregungen oder Bedenken
vorgebracht.
Der Stellungnahme
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
der Verwaltung wird
Kreisverwaltung Mettmann keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht hat. zugestimmt.
Name/Anschrift
Zellin
Postfach
40806 Mettmann
Einsprecher
Kreisverwaltung Mettmann
Einspruchdatum:
18.04.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 205 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.1
Darstellungs-Nr.:
Anregungen
In den "Allgemeinen Festsetzungen für alle
Naturschutzgebiete" wird im Teil A die
ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung
unter Bezug auf den § 17 Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) und den § 5 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in der bisherigen Art und im bisherigen
Umfang erlaubt.
Vom Einsprecher wird diese Definition der
"ordnungsgemäßen Landwirtschaft" durch die zuvor
zitierten Fachgesetze im Hinblick auf die Langlebigkeit
des Landschaftsplanes als problematisch angesehen.
Der Begriff der "ordnungsgemäßen Landwirtschaft"
oder "guten fachlichen Praxis" unterliege einer
ständigen Entwicklung, sodass der Bezug auf eine
Rechtquelle nicht sinnvoll sei.
Es wird deshalb angeregt, dass der Bezug zu den
Fachgesetzen gestrichen wird und folgende
Formulierung aufgenommen wird:
"1. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche
Bewirtschaftung in der bisherigen Art und im
bisherigen Umfang." Dazu soll folgende Erläuterung
gegeben werden: "Als ordnungsgemäße
Landwirtschaft bzw. gute fachliche Praxis wird die
Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und
Umweltschutzes in der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft bezeichnet, die im Regelfall als
gesetzliche Standards umzusetzen sind. Sie gilt als
Handlungsrahmen und beeinhaltet Maßnahmen, die
in der Wissenschaft als gesichert gelten, aufgrund
praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen
und notwendig anerkannt sind, von der amtlichen
Beratung empfohlen werden und sachkundigen
Anwendern bekannt sind. Für die Landwirtschaft
ergänzen im § 5 BNatSchG die Anforderungen der
guten fachlichen Praxis diejenigen des
landwirtschaftlichen Fachrechtes und des BBodSchG
§ 17."
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
In Naturschutzgebieten ist die
ordnungsgemäße landwirtschaftliche
Bewirtschaftung in der bisherigen Art und
im bisherigen Umgang zulässig.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 206 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
22.05.2013
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, das viele Landwirte in
den letzten Jahren mit Verträgen aus den
Programmen der Agrarumweltmaßnahmen
teilgenommen hätten. Dabei handele es sich um
weniger intensiv genutzte Flächen. Aus Gründen des
Vertrauensschutzes und als Motivation zum
Abschluss derartiger Verträge in der Zukunft wird
gefordert, dass die textlichen Festsetzungen zu den
Schutzgebieten eine Wiederaufnahme der Nutzung zu
den "Bedingungen vor Vertragsabschluss"
sicherzustellen hätten.
Es wird angeregt, die textlichen Festsetzungen zu den
Naturschutzgebieten im Punkt A Nr. 1
dementsprechend zu ergänzen: "Bei aktueller und
zukünftiger erstmaliger Teilnahme an
Agrarumweltmaßnahmen ist nach Ablauf des
Vertrages/des Programms die Wiederaufnahme der
rechtmäßig ausgeübten Nutzung in Art und Umfang
wie vor Vertragsbeginn erlaubt."
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Programme im Rahmen von
Agrarumweltmaßnahmen unterliegen
eigenen Regelungen, Auflagen und
Kontrollen, die per Gesetz, Verordnung
oder auf dem Erlassweg festgelegt werden.
Der Landschaftsplan als lokale Satzung
kann diese nicht eigenständig regeln.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 207 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.3
Darstellungs-Nr.:
Anregungen
In den "Allgemeinen Festsetzungen für alle
Landschaftsschutzgebiete" wird im Teil A die
ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung
unter Bezug auf den § 17 Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) und den § 5 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in der bisherigen Art und im bisherigen
Umfang erlaubt.
Es wird darauf verwiesen, dass sich aus den
Schutzzwecken der §§ 23-26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei Naturschutzgebieten
(NSG) zu weitergehenden Einschränkungen kommt,
als in Landschaftsschutzgebieten (LSG). Deshalb sei
es nicht nachvollziehbar, weshalb in LSG für die
Landwirtschaft dieselben Bewirtschaftungseinschränkungen gelten würden wie beim NSG. Die
Bewirtschaftung land- und forstwirt-schaftlicher
Flächen durch landwirtschaftliche Betriebe sei
Grundlage eines nachhaltigen Landschaftsschutzes.
Deshalb müsse in einem Ballungsraum wie der Stadt
Wuppertal der Landschaftsentwicklung eine gewisse
Dynamik zugestanden werden.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Formulierung aus der Offenlage wird
ersatzlos gestrichen. (Druckfehler wird
berichtigt)
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es wird deshalb angeregt, die Formulierung der
Beschränkung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in
bisheriger Art und in bisherigem Umfang zu streichen
und durch folgenden Text zu ersetzten:
"1. die ordnungsgemäße Bewirtschaftung land- und
forstwirtschaftlicher Flächen." Dazu soll folgende
Erläuterung gegeben werden: "Als ordnungsgemäße
Landwirtschaft bzw. gute fachliche Praxis wird die
Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
bezeichnet, die im Regelfall als gesetzliche Standards
umzusetzen sind. Sie gilt als Handlungsrahmen und
beeinhaltet Maßnahmen, die in der Wissenschaft als
gesichert gelten, aufgrund praktischer Erfahrungen
als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt
sind, von der amtlichen Beratung empfohlen werden
und sachkundigen Anwendern bekannt sind.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 208 von 243
Landschaftsplan - NORD
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Für die Landwirtschaft ergänzen im § 5 BNatSchG die
Anforderungen der guten fachlichen Praxis diejenigen
des olandwirtschaftlichen Fachrechtes und des
BBodSchG § 17."
LFDNR
TÖB06/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.3
Es wird angeregt, das Verbot 10. "Umbruch von
Dauergrünland" ersatzlos zu streichen. Als
Begründung wird angeführt, dass "die Definition des
Dauergrünlandes über die Dauergrünlandkataster der
Cross Compliance-Verpflichtungen zu den
Direktzahlungen und Zuwendungen für Maßnahmen
zur Förderung des ländliches Raumes…" an dieser
Stelle nicht geeignet seien. Darüber hinaus sei das
Dauergrünlandkataster nicht vollständig und enthalte
auch ackerfähige Böden. Aus naturschutzfachlicher
Sicht würde so eine sinnvolle Fruchtfolge verhindert.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Das Verbot des Günlandumbruchs
beschränkt sich bereits auf
erosionsgefährdete Hänge,
Überschwemmungsgebiete und auf
Standorte mit hohem Grundwasserstand
beschränkt und stellt somit kein
Allgemeinverbot dar.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 209 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/05
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, dass die Anlage von
Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig-, Baumschul- und
Sonderkulturen als landwirtschaftliche Nutzung auch
in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich möglich
sein muss.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird ausgeführt, dass das Verbot der Einleitung
bzw. oberflächigen Ableitung von Abwässern und
Düngemitteln sowie Jauche und Klärschlamm in den
landwirtschaftlichen Fachgesetzen geregelt sei und
deshalb zulässig wären. Darüber hinaus sei in der
Düngeverordnung das Ausbringen von Düngemitteln,
"…insbesondere in gewässerbeeinträchtigenden und
erosionsgefährdeten Gebieten…" geregelt. Ein
zusätzliches Verbot im Rahmen des
Landschaftsplanes sei deshalb überflüssig.
Der Anregungen wird nicht gefolgt.
Das Verbot beschränkt sich auf
"...Wiesentäler oder auf andere für das
Landschaftsbild bedeutsame Flächen" und
stellt deshalb kein generelles Verbot dar.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB06/06
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Diese Festsetzung wurde bereits im
rechtskräftigen Landschaftsplan WuppertalNord, Rechtskraft 29.05.2005, getroffen. Da
sich demgegenüber keine Veränderungen
ergeben haben, ist sie nicht Gegenstand
dieses Verfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 210 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/07
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.7
Darstellungs-Nr.:
Anregungen
In allen geschützten Landschaftsbestandteilen ist die
ordnungsmäße Bewirtschaftung land- und
forstwirtschaftlicher Flächen in der bisherigen Art und
im bisherigen Umfang erlaubt. Grundlage dafür sind
der § 17 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und
§ 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die Einsprecherin verweist auf die anerkannte gute
fachliche Praxis und die bestehenden
landwirtschaftlichen Fachgesetze, die als
Handlungsrahmen den notwendigen Schutz
gewährleisten würden. Deshalb wird angeregt, die
Formulierung die landwirtschaftliche Tätigkeit auf die
bisherige Art und Umfang zu beschränken, zu
streichen. Vorgeschlagen wird folgende Formulierung:
"1. die ordnungsgemäße Bewirtschaftung land- und
forstwirtschaftlicher Flächen." Als Erläuterung soll mit
aufgenommen werden: "Als ordnungsgemäße
Landwirtschaft bzw. gute fachliche Praxis wird die
Einhaltung von Grundsätzen des Tier- und
Umweltschutzes in der Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft bezeichnet, die im Regelfall als
gesetzliche Standards umzusetzen sind. Sie gilt als
Handlungsrahmen und beinhaltet Maßnahmen, die in
der Wissenschaft als gesichert gelten, aufgrund
praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen
und notwendig anerkannt sind, von der amtlichen
Beratung empfohlen werden und sachkundigen
Anwendern bekannt sind.
Für die Landwirtschaft ergänzen im § 5 BNatSchG die
Anforderungen der guten fachlichen Praxis diejenigen
des landwirtschaftlichen Fachrechtes und des § 17
BBodSchG."
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Im Einzelfall erfolgt die Entscheidung unter
Einbeziehung der Landwirtschaftskammer
NRW.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 211 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/08
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Anregungen
Stellungnahme
Die Einsprecherin fordert, dass das für alle
geschützten Landschaftsbestandteile geltende Verbot
des Umbruches von Grünland gestrichen werden
sollte. Begründet wird dies mit der Argumentation,
dass der Pflegeumbruch im Rahmen der
ordnungsgemäßen Landwirtschaft dem Schutzziel
nicht widerspräche. Auf ein aufwendiges
Genehmigungs-verfahren (Ausnahmeregelung) könne
deshalb verzichtet werden.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, den Hinweis aufzunehmen, dass die
Umsetzung von Entwicklungs-maßnahmen auf
freiwillig - vertraglicher Vereinbarung mit dem
jeweiligen Bewirtschafter der betroffenen Fläche
erfolgt. Dabei sollten die Möglichkeiten des
Vertragsnatur-schutzes genutzt werden.
Begründet wird dies mit Bezug auf die Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen im Rahmen der
Eingriffsregelung nach dem Landschaftsgesetz NRW.
Um die Belastung der Landwirtschaft zu begrenzen,
sollten diese als Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt
werden.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Das Verbot des Günlandumbruchs
beschränkt sich bereits auf
erosionsgefährdete Hänge,
Überschwemmungsgebiete und auf
Standorte mit hohem Grundwasserstand
und stellt somit kein Allgemeinverbot dar.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.7
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB06/09
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.7
Die Anpflanzungen erfolgen grundsätzlich
nur im Einvernehmen mit der jeweiligen
Grundstückseigentümerin/dem
Grundstückseigen-tümer/der Pächterin/dem
Pächter.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 212 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/10
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, die Abgrenzung der
Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von
Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe
zu überprüfen, um eine angemessene bauliche
Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu
können.
Daraufhin überprüft werden soll das "Hardenberger
Bachtal".
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, die Abgrenzung der
Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von
Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe
zu überprüfen, um eine angemessene bauliche
Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu
können.
Daraufhin überprüft werden soll das "Deilbachtal" im
Bereich "Klopwamms".
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausgrenzung der Hofstellen
bestehender landwirtschaftlicher Betrieb
erfolgte unter Berücksichtigung des
Hofstellenkatasters. Bauliche
Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke
grundsätzlich nicht entgegen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.5
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB06/11
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Die Ausgrenzung der Hofstellen
bestehender landwirtschaftlicher Betrieb
erfolgte unter Berücksichtigung des
Hofstellenkatasters. Bauliche
Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke
grundsätzlich nicht entgegen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.6
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 213 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB06/12
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Anregungen
Stellungnahme
Es wird angeregt, die Abgrenzung der
Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von
Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe
zu überprüfen, um eine angemessene bauliche
Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu
können.
Daraufhin überprüft werden soll das "Steinberger
Bachtal".
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird angeregt, die Abgrenzung der
Naturschutzgebiete hinsichtlich der Ausgrenzung von
Hofstellen bestehender landwirtschaftlicher Betriebe
zu überprüfen, um eine angemessene bauliche
Entwicklung der Betriebsstandorte sicherstellen zu
können.
Daraufhin überprüft werden sollen die Quellbereich
am "Brucher Bach" im Bereich Jagdhausbach.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Ausgrenzung der Hofstellen
bestehender landwirtschaftlicher Betrieb
erfolgte unter Berücksichtigung des
Hofstellenkatasters. Bauliche
Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke
grundsätzlich nicht entgegen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.11
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB06/13
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Landwirtschaftskammer NRW
Bahnhofstr. 9
51789 Lindlar
Die Ausgrenzung der Hofstellen
bestehender landwirtschaftlicher Betrieb
erfolgte unter Berücksichtigung des
Hofstellenkatasters. Bauliche
Entwicklungen stehen dem Schutzzwecke
grundsätzlich nicht entgegen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
Landwirtschaftskammer NRW
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
2.2.12
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 214 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB07/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Jaimie Esther Viadoy
120255
Anregungen
Stellungnahme
Es wird gefordert, dass die Festsetzungen im
Allgemeinen, sofern sie die Trassen der
Ferngasleitungen betreffen, keine Nachteile für den
Bestand und Betrieb der Ferngasleitungen oder
Einschränkungen oder Behinderungen bei der
Ausführung der notwendigen Sicherungsarbeiten
(Überwachung, Wartung, Reperatur usw.) haben
dürfen.
Der Anregung wird gefolgt.
Es wird davon ausgegangen, dass die im
Planungsgebiet vorhandenen Leitungen und deren
Einrichtungen Bestandsschutz haben.
Der Anregung wird gefolgt.
45312 Essen
In Landschaftsschutz- und
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
bestehender Ver- und
Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Darin
eingeschlossen sind auch turnusgemäße
Pflegearbeiten sowie notwendige
Sicherungsarbeiten (Überwachung,
Wartung, Reperatur usw.).
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
PLEdoc GmbH
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB07/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Jaimie Esther Viadoy
Leitungen und deren Einrichtungen haben
Bestandsschutz.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
120255
45312 Essen
Einsprecher
PLEdoc GmbH
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 215 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB07/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Jaimie Esther Viadoy
120255
Anregungen
Stellungnahme
Die Einsprecherin weist darauf hin, dass die
Zugänglichkeit (Begehung und Befahrung) zu den
Leitungen und Anlagen jederzeit gewährleistet sein
muss. Aus diesem Grunde wird gebeten, Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere
Neuanpflanzungen, außerhalb der
Schutzstreifenflächen der Leitungen und Anlagen
anzuordnen.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Einsprecherin weist darauf hin, dass aus Gründen
des Leitungsschutzes die regelmäßig notwendigen
Pflegearbeiten (Beseitigung des Bewuchses) mit
Maschineneinsatz im Schutzstreifen ungehindert
durchgeführt werden dürfen.
Der Anregung wird gefolgt.
Geplante Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen, insbesondere
Neuanpflanzungen, liegen außerhalb der
Schutzstreifenflächen der Leitungen und
Anlagen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
45312 Essen
Einsprecher
PLEdoc GmbH
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB07/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Jaimie Esther Viadoy
120255
In Landschaftsschutz- und
Naturschutzgebieten ist die Unterhaltung
bestehender Ver- und
Entsorgungseinrichtungen erlaubt. Darin
eingeschlossen sind auch turnusgemäße
Pflegearbeiten.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
45312 Essen
Einsprecher
PLEdoc GmbH
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 216 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB07/05
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Jaimie Esther Viadoy
Anregungen
Es wird gefordert, dass Renaturierungsmaßnahmen
an Gewässern anhand von detaillierten
Planunterlagen (Lagepläne, Querschnitte,
Längsprofile) im Planungsstadium rechtzeitig zur
Prüfung und Stellungnahme angezeigt werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Einsprecherin regt an, dass weitere Planungen,
die Auswirkungen auf die Trassen der Ferngasleitung
haben können, frühzeitig zur Abstimmung angezeigt
werden.
Der Anregung soll gefolgt werden.
120255
45312 Essen
Einsprecher
PLEdoc GmbH
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Bei Renaturierungsmaßnahmen im
Rahmen der jährlichen
Gewässerunterhaltungspläne des
Wupperverbandes und des BergischRheinischen Gewässerverbandes erfolgt
die Beteiligung und Information von dort.
Bei eigen-ständigen
Renaturierungsmaßnahmen der unteren
Landschaftsbehörde erfolgt die Beteiligung
und Information durch das beauftragte
Planungsbüro.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB07/06
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Jaimie Esther Viadoy
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
120255
45312 Essen
Einsprecher
PLEdoc GmbH
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 217 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB07/07
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Jaimie Esther Viadoy
120255
45312 Essen
Anregungen
Stellungnahme
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb des
Geltungsbereiches des Landschaftsplanes weitere
folgende Anlagen verlaufen:
Gemeinschaftsleitungen der Open Grid Europe GmbH
und Thyssengas GmbH, verwaltet von der
Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund
und Kabelschutzrohranlagen der GasLINE GmbH &
Co. KG, verwaltet von der Verizon Deutschland
GmbH, Rebstöcker Straße 59, 60326 Frankfurt a. M.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Einsprecher
PLEdoc GmbH
Einspruchdatum:
22.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB08/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Von der Stadt Haan werden keine Bedenken und
Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahme der Stadt Haan wird
entgegen genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Name/Anschrift
Bolz
Kaiserstraße 85
42781 Haan
Einsprecher
Stadt Haan
Einspruchdatum:
23.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 218 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB09/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Schulte-Urlitzki
Georg-Schulhoff-Platz 1
40018 Düsseldorf
Einsprecher
Handwerkskammer Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
24.05.2013
Anregungen
Die Einsprecherin regt an, dass bei ansässigen und
baurechtlich genehmigte Betrieben im
Landschaftsschutzgebiet grundsätzliche verbotene
(Nutzungs-)Änderungen oder Enrichtungen von
baulichen Anlagen im Sinne der Unternehmen im
Rahmen einer Ausnahme oder Befreiung geregelt
werden. Damit soll einer Standortsicherung und
betrieblichen Entwicklung formell und materiell
legalisierter Betriebe Rechnung getragen werden.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Baurechtliche Entscheidungen werden auf
der Grundlage des Baugesetzbuches und
der Landesbauordnung NRW getroffen. Bei
privilegierten Bauvorhaben wird
grundsätzlich die Landwirtschaftkammer
über die Baubehörde beteiligt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die untere Landschaftsbehörde hat die
Belange von Natur und Landschaft im
Baugenehmigungsverfahren zu vertreten,
insbesondere für geschützte Flächen.
Mit dem Hofstellenkataster wurden
gemeinsam mit der Landwirtschaft bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe
abgestimmt, die bei einer Realisierung
grundsätzlich dem Schutzzweck nicht
entgegen stehen. Eine aktualisierte
Anpassung an geänderte
Rahmenbedingungen und betriebliche
Erfordernisse ist nur möglich, wenn das
Hofstellenkataster nicht Bestandteil des
Landschaftsplanes wird.
Das Hofstellenkataster wird parallel zum
Landschaftsplan geführt und aktualisiert.
Ein entsprechender Hinweis wird in die
Erläuterungen des Landschaftsplans
aufgenommen.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 219 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB09/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Schulte-Urlitzki
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Es wird ausdrücklich das Entwicklungsziel 6
"temporäre Erhaltung" begrüßt und positiv
hervorgehoben.
Die positive Beurteilung des
Entwicklungsziels 6 "temporäre Erhaltung"
wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Einsprecherin erhebt Bedenken gegen die als
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme
dargestellte Anpflanzung einer Baumreihe bis zur
Straße "Am Eckbusch". Damit würde die einzig
denkbare Erschließungsmöglichkeit der Wohnbaureservefläche Naurathssiepen(Am Eckbusch
blockiert. Hintergrund sei die im Regional-plan
dargestellte ASB-Reservefläche Naurathssiepen/Am
Eckbusch, die als Wohnbau-reservefläche nur über
das städtische Grundstück zu erschließen sei.
Den Bedenken wird nicht gefolgt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Georg-Schulhoff-Platz 1
40018 Düsseldorf
Einsprecher
Handwerkskammer Düsseldorf
Einspruchdatum:
24.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB10/01
6.
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Die Anpflanzung der Baumreihe steht der
Erschliessung des Wohnbaugebietes nicht
entgegen.
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
5.1.4
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 220 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB10/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
Anregungen
Die Einsprecherin beschreibt die Fläche südlich der
Düsseldorfer Straße, die bereits deutlich durch
gewerbliche Nutzung geprägt sei und über eine gute
verkehrliche Anbindung verfüge.
In diesem Zusammenhang verweist sie auf ein
Gespräch bei der Regionalplanungs-behörde bei der
Bezirksregierung in Düsseldorf, in dem abgestimmt
worden sei, diesen Bereich in die Neuaufstellung des
Regionalplanes mit einzubeziehen. Vor diesem
Hintergrund wird es als sinnvoll erachtet, für die
gekennzeichnete Fläche das Entwicklungsziel 6.2
"gewerbliches Bauflächenpotential" darzustellen.
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB10/03
6.2
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 9
"Naurathssiepen/Am Eckbusch" als ASB-Fläche von
der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf
der Ebene des Regionalplans gewertet wird.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
6.1
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 221 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB10/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 10
"Obensiebeneick/Vogelsbruch" als ASB-Fläche von
der Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf
der Ebene des Regionalplans gewertet wird.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB10/05
6.1
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 11
"Horather Schanze" als ASB-Fläche von der
Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der
Ebene des Regionalplans gewertet wird.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
6.1
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 222 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB10/06
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 12 "Zur
Waldkampfbahn" als ASB-Fläche von der
Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der
Ebene des Regionalplans gewertet wird.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB10/07
6.1
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 15
"Mählersbeck" als ASB-Fläche von der
Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der
Ebene des Regionalplans gewertet wird.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
6.1
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 223 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB10/08
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche 18
"Bahnstraße" als ASB-Fläche von der
Regionalplanungsbehörde als Flächenreserve auf der
Ebene des Regionalplans gewertet wird.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB10/09
6.1
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Es wird angeregt, dass ausschließlich auf den ASBFlächen das Entwicklungsziel 6.1 festgesetzt wird, auf
denen eine weitere Siedlungsentwicklung aus Sicht
der Stadt und aus Sicht der Bezirksregierung denkbar
wären.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Darstellung des Entwicklungsziels 6.1
ist mit der Bezirksregierung Düsseldorf
abgestimmt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
6.1
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 224 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB10/10
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Es wird festgestellt, dass die flächenhafte Darstellung
des Entwicklungsziels 6 im Bereich "Kleine Höhe"
nicht der im Flächennutzungsplan 2005
rechtswirksam dargestellten gewerblichen Baufläche
entspricht. Es wird deshalb gebeten, die Darstellung
der Flächenutzungsplandarstellung anzupassen.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Einsprecherin erläutert, dass für die mit dem Ziel
6 gekennzeichneten Fläche "An der Bük" am
12.02.2001 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1013 gefaßt wurde. Da in der
Zwischenzeit keine weiteren Verfahrensschritte
eingeleitet worden seien, könnte nur mit der
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 1013 die rechtliche
Voraussetzung für die Darstellung des
Entwicklungsziels 6 für diese Fläche geschaffen
werden.
Der Anregung kann nicht gefolgt werden,
solange der Bebauungsplan nicht
aufgehoben worden ist.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB10/11
6
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
6
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 225 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB10/12
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Beim Bebauungsplan Nr. 1017 - Bramdelle - wird auf
die Aufhebung vom 14.01.2008 hingewiesen. Da es
sich nunmehr um eine Baulandreserve auf
Flächennutzungsplanebene handele, müsste diese
Fläche mit dem Entwicklungsziel 6 belegt werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es zum Thema
Windenergie im Bereich des Landschaftsplanes Nord
am 11.04.2013 ein Abstimmungsgespräch zwischen
den Ressorts 106.1, Untere Landschaftsbehörde und
R 101 gegeben hat. Die einvernehmlich
vorgenommenen Änderungen werden in den
Landschaftsplan Nord übernommen.
Dem Hinweis wird gefolgt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB10/13
6
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Die Änderungen werden in den
Landschaftsplan aufgenommen.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 226 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB10/14
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Barbara Günther
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Ressort 101.13
Einspruchdatum:
28.05.2013
Anregungen
Es wird darum gebeten, die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 799 - Löhrerlen/Bramdelle,
welche die planunsgrechtlichen Voraussetzungen für
die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes schaffen
soll, im Landschaftsplan Nord zu berücksichtigen.
Stellungnahme
Der Anregung wird gefolgt.
Für den Bereich des geplanten
Wohnmobilabstellplatzes sind keine
landschaftsrechtlichen Festsetzungen
geplant. Das zukünftige Naturdenkmal
Dolinenfläche Bramdeelle liegt östlich des
zu ändrenden Bereiches des
Bebauungsplanes 799.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Fläche des geplanten
Bebauungsplanes 799 a liegt zwar im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes ist
jedoch mit dem Entwicklungsziel 6.1
temporäre Erhaltung dargestellt.
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
1.1
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 227 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
28.05.2013
Anregungen
Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom
30.09.2004 verwiesen. Ergänzender
Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der
Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie
der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird
erbeten.
Stellungnahme
Die Forderung wird abgelehnt.
Der für die Fläche an der Wiedener Straße
vorgesehene vorhabenbezogene
Bebauungsplan 996V wurde am 08.02.2007
auf Grundlage der aufgeführten
Landschaftsschutzaufhebung rechtskräftig.
Die Fläche wurde zwichenzeitlich bebaut.
Die Forderung der Bezrirksregierung zu 5:
Im Entwurf des Landschaftsplanes
Die Darstellung des Entwicklungszieles 6 "temporäre
Wuppertal-Nord (Offenlage) wurde
Erhaltung" im Bereich Wiedener Straße ist auf den
dementsprechend die bebaubaren Flächen
Geltungsbereich der ordnungsbehördlichen
Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in der aus dem Geltungsbereich ausgegrenzt.
Das einzelne nördlich unmittelbar
Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann
angrenzende Gebäude wurde ebenfalls
(mit Ausnahme des Gebietes der Stdt Kettwig) vom
02.06.1971 zurückzuführen. Darüber hinausgehend ist ausgegrenzt.
das Entwicklungsziel 1 "Erhaltung" darzustellen.
Begründet wird die Forderung so:
Die Abgrenzung der aus dem Landschaftsschutz zu
entlassenden Fläche wurde mit Ihnen einvernehmlich
abgestimmt. In Ihrem Bericht vom 13.02.2004 teilten
Sie mit, dass die Eigentümerin sich mit der
abgestimmten Bebauungsgrenze mit ausreichendem
Abstand zum Müllerbach einverstanden erklärt hat.
Weiter teilen Sie mit, das entsprechende
Festsetzungen auf der Ebene des Bebauungsplanes
erfolgen sollen. Eine über den Bereich der Aufhebung
hinausgehende Bebauung soll demnach nicht
stattfinden.
Die Unterlagen über die Aufstellung und
Beschlussfassung Ihres Landschaftsplanes enthalten
keine nachvollziebahren fachlichen Abwägungen, die
eine andere Abgrenzung rechtfertigen. Um diesen
Mangel aufzuheben ist di darstellung des
Entwicklungziels 6 auf den Bereich der aus dem
Landschaftsschutz entlassenden Fläche zu
beschränken.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 228 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
28.05.2013
Anregungen
Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom
30.09.2004 verwiesen. Ergänzender
Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der
Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie
der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird
erbeten.
Die Forderung der Bezirksregierung zu 15:
Die im Kapitel " Allgemeine Feststzungen für
Naturschutzgebiete" unter Buchstabe B formulierte
Unberührtheitsklausel für den Zugang zu
Gesteinsaufschlüssen und Quellen im Rahmen der
geologischen Landesaufnahme und der
Forschungstätigkeit geowissenschaftlicher Institute
(ziff.9) ist um den Passus "im Einvernehmen mit der
unteren Landschaftsbehörde" zu ergänzen.
Die Forderung wird wie folgt begründet:
Die durch die Klausel freigestellten Tätigkeiten
können im Einzelfall zu einer erheblichen
Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzwecks führen,
da es sich bei den genannten Bereichen um
Sonderstandorten mit einer besonders
schutzwürdigen Tier- und Pflanzenwelt handelt. Eine
Überprüfung und Kontrolle durch die untere
Landschaftsbehörde hinsichtlich der Verträglichkeit
der jeweiligen Tätigkeit mit dem Schutzzweck ist
daher zwingend notwendig
Stellungnahme
Die Foderung wird abgelehnt, da
grundsätzlich ein Zugang zu den
Naturschutzgebieten ausserhalb der Wege
nur in Begleitung der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der unteren
Landschaftsbehörde oder mit einer von der
unteren Landschaftsbehörde erteilten
Ermächtingung für entsprechend
qualifizierte Personen erfolgen kann.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 229 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Allgemein
Darstellungs-Nr.:
Anregungen
Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom
30.09.2004 verwiesen. Ergänzender
Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der
Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie
der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird
erbeten.
Stellungnahme
Der Forderung wird gefolgt, das Ziel wird
entsprechend dem Vorschlag der
Bezirksregierung aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Forderung der Bezirksregierung zu redaktionellen
Änderungen a):
Unter dem Entwicklungsziel 1 "Erhaltung" bitte ich das
auf Seite 3 unten formulierte Ziel wie folgt
umzuformulieren.
"Stabilisierung und langfristige Sicherung einer für
fließgewässer des bergischen Landschaftsraumes
charakteristischen Bachflora- und fauna"
Da der Schutz der Fischfauna nur einen Schutzaspekt
unter vielen der Fließgewässersysteme im
Geltungsbereich des Landschaftsplans Wupertal-Nord
darstellt, ist eine Beschränkung auf diese fachlich
unzureichend.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 230 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Allgemein
Anregungen
Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom
30.09.2004 verwiesen. Ergänzender
Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der
Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie
der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird
erbeten.
Die Forderung der Bezirksregierung zu redaktionellen
Änderungen c):
Es wird gebeten, den Katalog der Entwicklungs-,
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (Kapitel 5)
hinsichtlich der nicht vertretenen Maßnahmengruppen
zu überprüfen.
Insbesondere das vollständige Fehlen geeigneter
Pflegemaßnahmen ist nicht nachvollziebar.
Stellungnahme
Die Forderung wird abgelehnt.
Auch im Änderungsentwurf zum
Landschaftsplan Wuppertal-Nord sind keine
Pflegemaßnahmen im Kapitel 5
vorgesehen. Die Pflegemaßnahmen
werden zum einen durch erstellte und noch
zu erstellende PEPL vorgegeben oder im
unmittelbaren Verhandlungen mit den
Grundstückseigentümer und
Grundstückeigentümerinnen festgelegt.
Durch Festsetzung im Landschaftsplan wird
eine ablehnende Haltung hervorgerufen
und es gibt keinen Verhandlugsspielraum.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 231 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/05
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
28.05.2013
Anregungen
Es wird auf die Genehmigungsverfügung vom
30.09.2004 verwiesen. Ergänzender
Erläuterungsbedarf besteht zu der Umsetzung der
Auflagen Ziffern 5, 15, den Hinweisen a,c und f sowie
der Prüfaufträge zu b. Ein ergänzender Bericht wird
erbeten.
Stellungnahme
Der Forderung wird gefolgt.
Die Formulierung wird im Kapitel 2.1.1 des
Grundlageteils eingefügt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Forderung der Bezirksregierung zu redaktionallen
Änderungen f):
Im Grundlagenteil Zi. III 2.1.1 wird gebeten, folgenden
Hinweis aufzunehmen:
Wegen des hohen Waldanteils bezogen auf die im
Stadtgebiet verbliebene freie Landschaft (ca. 50 %)
kommt unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten
der Erhaltung, Pflege und Entwickliung der
Offenlandbiotope besondere Bedeutung zu. Anstelle
von Erstaufforstungen sind daher Maßnahmen der
qualitativen Verbesserung vorhandener
Waldbestände durchzufühern.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 232 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/06
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der
potentiellen Gewerbebauflächen
- Westlich Bahnstraße/Buntenbeck
- Wittener Straße/östlich Windhövel
- Blumenroth westlich
- Nächstebrecker Straße/Am Karthausbusch
mt dem Entwicklungsziel 6.2 "temporäre Erhaltung"
nicht den Zielen der Raumordnung nach § 16 Abs. 2
LG NRW entspricht. Es wird darum gebeten, die
erforderliche Abstimmung mit der zuständigen
Regionalbehörde, dem Dezernat 32, herbei zu führen.
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Abstimmung ist mit der
Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB11/07
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
28.05.2013
Es wird festgestellt, dass im Grundlagenteil unter dem
Punkt "Technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur"
auf den Flächennutzungsplan und dort auf zwei
Konzentrationszonen für Windkraft hingewiesen wird.
Es handele sich dabei um einen Konzentrationszone
auf der Halde Osterholz und einen Einzelstandort am
Schöllerweg, unmittelbar an der Stadtgrenze zu Haan.
Zum Standort Osterholz wird darauf verwiesen, dass
es sich offensichtlich um eine von der Firma
Oetelshofen zur Zeit betriebene Abraumhalde
handele. Diese befände sich als Beseitigungsanlage
für Gewinnungsabfälle momentan in der
Betriebsphase. Als Folgenutzung sei gemäß Bescheid
eine Renaturierung mit Gehölzen und Magerrasen
vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Realisierung von Windkraftstandorten dem jeweiligen
immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorbehalten
sei.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 233 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/08
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Zur stillgelegten und abgedichteten Halde Lüntenbeck
wird folgende textliche Änderung vorgeschlagen: "Die
in der Stilllegungsphase befindeliche Deponie ist in
den letzten Jahren mit einer Oberflächenabdichtung
aus Kunststoffdichtungsbahnen versehen und mit
einer Rekultivierungsschicht abgedeckt worden."
Der Anregung wird gefolgt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Einsprecherin bezieht sich auf den Textteil, dass
südlich von Schöller außerhalb des
Geltungsbereiches des Landschaftsplans eine
erhebliche Erweiterung der dortigen
Kalkabgrabungsfläche vorgesehen sei. Sie führt
weiter aus, dass die Erweiterung im süd-süd-östlichen
Teil des Ortsteils Schöller im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes liegt. Es sollte weiterhin erwähnt
werden, "…dass mit der Erweiterung des
Kalksteinbruches zwei neue Beseitigungsanlagen für
Gewinnungsabfälle errichtet werden." Es wird sich
dabei um die Abraumghalde "Schöller" im süd-südöstlichen Teil des Ortsteils Schöller und um die
Abraumhalde "Holthauser Heide" westlich vom
Ortsteilm Holthauser Heide handeln. Das Verfahren
ist planfestgestellt worden am 26.03.2013.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB11/09
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
28.05.2013
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 234 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/10
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Anregungen
Es wird darauf hingewiesen, dass an allen Gewässern
im Landschaftsplanbereich die Europäische
Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen sei. Ihre
Umsetzung habe auf der planerischen Grundlage des
behördenverbindlichen NRW-Bewirtschaftungsplans
und dem NRW-Maßnahmenprogramm zu erfolgen
Es wird der Hinweis gegeben, dass die Umsetzung
der Maßnahmen dem jeweiligen wasserrechtlichen
Verfahren vorbehalten sei.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im
Planungsgebiet Denkmäler befinden können, für die
die kommunale Denkmalbehörden zuständig sei.
Dementsprechend wird empfohlen, den
Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim und den
Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, sowie die
zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu
beteiligen.
Für das Bodendenkmal "Mittelalterlicher/frühzeitlicher
Hohlweg - An der Piep -", Wuppertal, Gem.
Vohwinkel, Flur 16, Flurstücke 368, 369, 371, 375, Nr.
B035 der Denkmalliste der Stadt Wuppertal wurde
aufgegeben, dass keine Maßnahmen am oder entlang
dieses Denkmales ohne die Beteiligung des
Dezernates 35.4 Denkmalangelegenheiten durchgeführt werden dürfen.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Stellungnahme
Für die berichtspflichtigen Gewässer
wurden 2012 sogenannte WRRLUmsezungsfahrpläne aufgestellt, die das
NRW-Maßnahmenprogramm weiter
konkretisiert haben. Im Landschaftsplan
wird textlich darauf hingewiesen.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Die Durchführung wird durch die
Festsetzungen des Landschaftsplans nicht
beeinträchtigt.
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB11/11
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
28.05.2013
Die Beteiligung hat stattgefunden.
Bodendenkmale sind nicht Bestandteil des
Landschaftsplanverfahrens.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 235 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/12
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
28.05.2013
Anregungen
Die Einsprecherin gibt den Hinweis, dass die Halden
"Voßbeck", "Schickenberg" und "Osterholz"
entsprechend der Darstellung im GEP im
Landschaftsplan als Naturschutz-gebiet festzusetzen
seien. Als Begründung wird der § 23 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG angeführt.
Desweiteren führt sie aus, dass den durch intensive
und landwirtschaftliche Nutzung geprägten bergischen
Großstädten bei der Entwicklung von
Sekundärbiotopen im Bereich von Abgrabungen,
Halden und Deponien eine unverzichtbare Bedeutung
für den Aufbau eines funktionierenden
Schutzgebietssystems zukommen würde.
In diesem Zusammenhang will die Einsprecherin
festgestellt wissen, dass Naturschutz auf den
Haldenflächen und eine mögliche Nutzung zur
Gewinnung von Windenergie im Einzelfall keinen
Gegensatz darstellen würden. Vielmehr sei "die
Förderung regenerativer Energien und die
Bereitstellung funktionsfähiger Lebenstätten und
Rückzugsräume für Fauna und Flora in Zukunft nur
bei multifunktionaler Flächennutzung….(realisierbar).
Stellungnahme
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 236 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB11/13
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Kolenbrander
300865
Anregungen
Stellungnahme
Aufgrund der Annahme, dass sich im Planungsgebiet
weitere Denkmäler befinden können, wird empfohlen,
den Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim und den
Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn sowie die
zuständige kommunale untere Denkmalbehörde zu
beteiligen.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Forderung der Bezirksregierung zur Überprüfung
der Änderungen b):
Die Aufforderung zur Überprüfung wird wie
folgt beantwortet:
Die nach der Offenlage erfolgten Herabstufungen der
Schutzkategorien bzw. die Herausnahme von Flächen
aus der Schutzfestsetzung (nur noch
Geltungsbereich) insbesondere in den Bereichen
2.2.6 Hardenberger Bachtal mit Nebengewässern,
2.2.7 Deilbachtal, 2.2.10 Hasenkamp und
Junkersbeck, 2.3 Meinebachtal sind im Hinblick auf
ihre Vereinbarkeit mit der Gewährleistung des
Schutzwecks der jeweiligen Schutzgebiete - Stichwort:
Lage der Flächen am Gewässer, in der Aue, im
Einzugsbereich von Quellen - nachvollziebar zu
überprüfen.
Die Herabstufung von Schutzkategorien
erfolgte aufgrund der in der Offenlage
vorgebrachten Anregungen und Bedenken.
Da der Landwirtschaft im Vorfeld der
Planung zugesichert wurde, dass
bestehende Ackerflächen und Hofschaften
nicht als Naturschutzgebiete bzw.
Landschaftsschutzgebiete mit besonderen
Festsetzungen festgesetzt werden, mußten
in den von Ihnen genannten Schutzgebieten
Herabstufungen von Acker- und Hofflächen
vorgenommen werden. Im Bereich
Meinebach erfolgte keine Herabstufung,
sondern es wurde festgestellt, dass
irrtümlich Flächen der Stadt Schwelm
überplant wurden.
Die entsprechende Beteiligung der
Fachbehörden und Institutionen ist
durchgeführt worden.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
40408 Düsseldorf
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
28.05.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB11/14
Bezirksvertretung
Name/Anschrift
Einsprecher
Bezirksregierung Düsseldorf
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Seite 237 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB12/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Stefan Czymmeck
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Es wird begrüßt, dass Böschungen der an das
Landschaftsplangebiet begrenzenden Straßen zwar
mit einbezogen, aber bei der Abgrenzung der
jeweiligen Natur- und Landschaftschutzgebiete
ausgeklammert worden seien.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Es sei aus den Planunterlagen nicht ersichtlich, ob
neue Anbindungen an klassifizierte Straßen
vorgesehen seien. Zur Vermeidung von
Missverständnissen wird darum gebeten, diese evtl.
nachzutragen und für diesen Fall von jeglichen
Festsetzungen frei zu halten.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
210722
50532 Köln
Einsprecher
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Einspruchdatum:
10.06.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB12/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Stefan Czymmeck
210722
50532 Köln
Einsprecher
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Einspruchdatum:
In der Offenlage haben die Träger
öffentlicher Belange im Rahmen von
Anregungen und Bedenken u.a. geplante
Maßnahmen der unteren
Landschaftsbehörde mitzuteilen, sofern
dies nicht bereits im Rahmen anderer
Verfahren erfolgt ist. Je nach
Verfahrensstand und landschaftsrechtlicher
Relevanz, kann eine textliche oder
kartoprafische Darstellung im Plan
nachrichtlich erfolgen.
10.06.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 238 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB12/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Stefan Czymmeck
210722
50532 Köln
Einsprecher
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher weist darauf hin, dass einige Flächen
klassifizierter Straßen in die jeweiligen Schutzgebiete
mit einbezogen worden seien. Er fordert, diese
Straßen aus den zeichnerischen und textlichen
Festsetzungen auszuklammern. Als Grund wird
angeführt, dass die Straßenbauverwaltung Auflagen
wie Pflege, Unterhaltung, Instandsetzung und
Verkehrssicherung der Straßen zu betreiben habe.
Eingeschlossen seien auch die dazu gehörigen
Böschungs- , Stütz- und Entwässerungseinrichtungen.
Dies dürfe nicht eingeschränkt werden. Die
Straßenbauverwaltung lehne deshalb etwaige
Erschwernisse durch die geplanten
Unterschutzstellungen ab.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Es wird auf den vierspurigen Ausbau eines Teilstücks
der L419 hingewiesen. Diese Maßnahme sei bereits
dem Regionalrat gemeldet und befände sich derzeit
auch in der Abstimmung mit der Landschaftsbehörde.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Eine linienhafte Ausgrenzung der Straßen
ist aus kartografischen Gründen nicht
möglich. Darüber hinaus ist in den
allgemeinen Festsetzungen für alle
Landschaftsschutz- und
Naturschutzgebieten die Unterhaltung der
Straßen grundsätzlich erlaubt.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
10.06.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB12/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Stefan Czymmeck
Die Maßnahme ist nicht Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
210722
50532 Köln
Einsprecher
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Einspruchdatum:
10.06.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 239 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB13/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Truskawa
Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Die Untere Denkmalbehörde gibt die Stellungnahme
des Landschaftsverbandes Rheinland - Amt für
Denkmalpflege im Rheinland vom 12.07.2013 zur
Kenntnis und gegebenenfalls zur weiteren
Veranlassung.
Der Stellungnahme der Unteren
Denkmalbehörde wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Der Einsprecher weist darauf hin, dass im Rahmen
der Neuaufstellung des Flächennut-zungsplanes vom
LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die
denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen
Objekte, die denkmalpflegerischen
Interessensgebiete und die erhaltenswerten
Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert
(wurden)."
In diesem Zusammenhang werden für den Bereich
des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit
dem Schutzziel der Erhaltung der historischen
Prägung genannt:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Einsprecher
Untere Denkmalbehörde 105.25
Einspruchdatum:
18.07.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB14/01
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Dr. Janßen-Schnabel
2140
50250 Pulheim
Einsprecher
LVR-Amt für Denkmalpflege
Einspruchdatum:
Festsetzungs-Nr.:
12.07.2013
Die Festsetzung bzw.Umsetzung
denkmalpflegerischer Belange sind nicht
Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
"Haus Schöller mit historischem Ortskern
einschließlich Mühle und Einbindung in den Talraum
als Teil der Kulturlandschafts Düsseltal."
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 240 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB14/02
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Dr. Janßen-Schnabel
2140
50250 Pulheim
Einsprecher
LVR-Amt für Denkmalpflege
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Der Einsprecher weist darauf hin, dass im Rahmen
der Neuaufstellung des Flächennut-zungsplanes vom
LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die
denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen
Objekte, die denkmalpflegerischen
Interessensgebiete und die erhaltenswerten
Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert
(wurden)."
In diesem Zusammenhang werden für den Bereich
des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit
dem Schutzziel der Erhaltung der historischen
Prägung genannt:
"Schloss Lüntenbeck und Umgebung"
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Einsprecher weist darauf hin, dass im Rahmen
der Neuaufstellung des Flächennut-zungsplanes vom
LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die
denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen
Objekte, die denkmalpflegerischen
Interessensgebiete und die erhaltenswerten
Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert
(wurden)."
In diesem Zusammenhang werden für den Bereich
des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit
dem Schutzziel der Erhaltung der historischen
Prägung genannt:
"Eskesberg, Kalkofenbrennanlage"
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Festsetzung bzw.Umsetzung
denkmalpflegerischer Belange sind nicht
Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
12.07.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB14/03
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Dr. Janßen-Schnabel
2140
50250 Pulheim
Einsprecher
LVR-Amt für Denkmalpflege
Einspruchdatum:
Die Festsetzung bzw.Umsetzung
denkmalpflegerischer Belange sind nicht
Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
12.07.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 241 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB14/04
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Dr. Janßen-Schnabel
2140
50250 Pulheim
Einsprecher
LVR-Amt für Denkmalpflege
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom
LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die
denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen
Objekte, die denkmalpflegerischen
Interessensgebiete und die erhaltenswerten
Blilckbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert
(wurden)."
In diesem Zusammenhang werden für den Bereich
des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit
dem Schutzziel der Erhaltung der historischen
Prägung genannt:
"Friedhof am Eskesberg"
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom
LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die
denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen
Objekte, die denkmalpflegerischen
Interessensgebiete und die erhaltenswerten
Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert
(wurden)."
In diesem Zusammenhang werden für den Bereich
des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit
dem Schutzziel der Erhaltung der historischen
Prägung genannt:
"Mirker Hain (Waldparkanlage des 19. Jahrhunderts
erschlossen und gegliedert)"
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Festsetzung bzw.Umsetzung
denkmalpflegerischer Belange sind nicht
Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
12.07.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB14/05
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Dr. Janßen-Schnabel
2140
50250 Pulheim
Einsprecher
LVR-Amt für Denkmalpflege
Einspruchdatum:
Die Festsetzung bzw.Umsetzung
denkmalpflegerischer Belange sind nicht
Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
12.07.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 242 von 243
Landschaftsplan - NORD
LFDNR
TÖB14/06
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Dr. Janßen-Schnabel
2140
50250 Pulheim
Einsprecher
LVR-Amt für Denkmalpflege
Einspruchdatum:
Anregungen
Stellungnahme
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom
LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die
denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen
Objekte, die denkmalpflegerischen
Interessensgebiete und die erhaltenswerten
Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert
(wurden)."
In diesem Zusammenhang werden für den Bereich
des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit
dem Schutzziel der Erhaltung der historischen
Prägung genannt:
"Kaiser Wilhelm Hain und dazwischen liegender
lutherischere Friedhof"
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes vom
LVR in den Jahren 2000 und 2003 "...die
denkmalpflegerisch relevanten, flächenwirksamen
Objekte, die denkmalpflegerischen
Interessensgebiete und die erhaltenswerten
Blickbezüge aufgelistet, bzw. beschrieben und kartiert
(wurden)."
In diesem Zusammenhang werden für den Bereich
des Landschaftsplanes Nord historische Bereiche mit
dem Schutzziel der Erhaltung der historischen
Prägung genannt:
"Schellenbeck, historische Prägung im Bereich des
Baches Schellenbeck"
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Festsetzung bzw.Umsetzung
denkmalpflegerischer Belange sind nicht
Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
12.07.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
LFDNR
TÖB14/07
Bezirksvertretung
Allgemein
Name/Anschrift
Dr. Janßen-Schnabel
2140
50250 Pulheim
Einsprecher
LVR-Amt für Denkmalpflege
Einspruchdatum:
Die Festsetzung bzw.Umsetzung
denkmalpflegerischer Belange sind nicht
Gegenstand des
Landschaftsplanverfahrens.
Der Stellungnahme
der Verwaltung wird
zugestimmt.
12.07.2013
Festsetzungs-Nr.:
Darstellungs-Nr.:
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Seite 243 von 243