Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 02 - Top 5 Situation Kommunalen Gleichstellungsstellen.pdf
Größe
5,8 MB
Erstellt
23.02.15, 20:50
Aktualisiert
30.01.18, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zur Situation
der kommunalen
Gleichstellungsstellen
und frauenbüros –
eine Diskussionsgrundlage.
Die Situation
ist diskussionswürdig
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist seit vielen Jahren ein
wichtiges Thema in unserer Gesellschaft – und heute so aktuell wie nie
zuvor. Für eine erfolgreiche und wirksame Arbeit der Gleichstellungs
stellen und Frauenbüros in Deutschland ist die gängige Gleichstellungspraxis zu überprüfen und auf gesellschaftliche Veränderungen anzu
passen.
Die vorliegende Broschüre entstand auf Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und
Gleichstellungsstellen (BAG). Sie bildet die Entwicklung
und den Ist-Zustand kommunaler Gleichstellungsstellen
und Frauenbüros im Kontext aktueller Gleichstellungspolitik
ab, um daraus Handlungsempfehlungen für die Gleichstellungspraxis vor Ort abzuleiten.
Der Bedarf einer solchen Analyse ist auf den Umstand
zurückzuführen, dass mit Blick auf die vergangenen zehn
Jahre der Eindruck eines Um- bzw. Rückbaus entstanden
ist. Auch die Anzahl der hauptamtlichen – also mit 19,25
Wochenstunden bestellten – Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten hat in den vergangenen Jahren abgenommen.
Gleichzeitig wird die Forderung einer Prüfung der gängigen
„Gleichstellungspraxis“ laut.
So verweist der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Neue Wege – Gleiche Chancen.
Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“
auf vorhandene Gleichstellungsdefizite. Es wird deutlich:
Das Thema Gleichstellung bleibt unverzichtbar – insbesondere vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen
Veränderungen und den damit verbundenen Veränderungen im Geschlechterverhältnis. Gleichstellungspolitik
2
muss demnach einer Prüfung unterzogen werden und die
Lebensverlaufsperspektive mehr in den Blick nehmen,
wenn sie nachhaltig wirken soll. Politische und rechtliche
Anreize weisen Widersprüche und Inkonsistenzen auf, die
es auszugleichen gilt.
L ebensverlaufsperspektive
Der Mangel an Konsistenz führt
dazu, dass gleichzeitig Anreize für
ganz unterschiedliche Lebens
modelle gesetzt werden oder dass
oft die Unterstützung in der einen
Lebensphase abbricht oder in eine
andere Richtung weist. Die Kommis
sion geht davon aus, dass Erwerbs
arbeit und Existenzsicherung für
beide Geschlechter ein wesentliches
Element des Lebensverlaufs ist.*
Eine zentrale Forderung der kommunalen Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, die Empfehlungen aus dem Gutachten des Berichts umzusetzen und
eine Konsistenzprüfung der Gleichstellungspolitik durchzuführen. Im Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft zur
21. Bundeskonferenz vom 22.-24. April 2012 in Düsseldorf
wurde formuliert:
„Die Bundesarbeitsgemeinschaft empfiehlt der Bundesregierung, eine ,Konsistenzprüfung‘ zu entwickeln und festzuschreiben, um politische Entscheidungen (insbesondere
Gesetzgebung) im Vorfeld auf positive Auswirkungen auf
die Gleichstellung von Frauen und Männern zu untersuchen
und zu bewerten. Im Mittelpunkt der ,Konsistenzprüfung‘
sollen dabei die Fragen stehen, ob die geplante Regelung
die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich fördert, ob bestehende Benachteiligungen bei beiden
Geschlechtern abgebaut werden, ob die Regelung Brüche
im Lebensverlauf von Frauen und Männern überwindet
und ob eindeutige gleichstellungspolitische Signale gesetzt
werden.“ *
Besonderer Handlungsbedarf besteht demnach für folgende Themen:
z Aufwertung so genannter „Frauenberufe“,
z Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in
Führungspositionen,
z Überwindung unterschiedlicher Anreize hinsichtlich der
Erwerbsbeteiligung von Frauen,
z Förderung des existenzsichernden Einkommens und
z Maßnahmen zur Überwindung von Nachteilen durch Erwerbsunterbrechungen im weiteren Erwerbsleben.
Als Konsequenz fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen eine
stärkere Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien, um
ihr Handeln untereinander abzustimmen und zu präsentieren.
Mit dieser Broschüre soll das Bewusstsein
dafür geschärft und beleuchtet werden,
wie sich die kommunale Gleichstellungsund Frauenpolitik im Zuge des gesell
schaftlichen Wandels in der Praxis
verändert hat und welche strukturellen
Einflussfaktoren einer gelingenden Gleich
stellungspolitik zugrunde liegen müssen.
Das Gutachten des Ersten Gleich
stellungsberichts macht deutlich,
dass unterschiedliche Lebenswege
von Frauen und Männern keines
wegs immer auf unterschiedliche
Vorlieben und Wünsche zurückgehen,
sondern dass sie durch staatliche
und institutionelle Rahmenbedingun
gen beeinflusst werden. Investitionen
unserer Gesellschaft beispielsweise
für die Bildung von Frauen liegen
brach oder sind in unterwertigen
Beschäftigungen fehlgeleitet. Dabei
übersteigen die Kosten der NichtGleichstellung die der Gleichstellung
bei Weitem.*
Für eine Analyse der Situation der Gleichstellungsstellen
und Frauenbüros wurde eine bundesweite Erhebung bei
den hauptamtlichen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Deutschland durchgeführt. Der hohe Rücklauf von 70
Prozent verweist auf eine aussagekräftige Datengrundlage
und verdeutlicht zudem die Bereitschaft und das Bedürfnis
nach der eigenen Auseinandersetzung mit der aktuellen
Gleichstellungspolitik vor Ort.
Die Auswertung der Befragung gibt also sowohl Einblick in die
Rahmenbedingungen, Schwerpunkte und Handlungsspielräume der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als auch Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten.
Unter Berücksichtigung der zentralen Forderungen der
Bundesarbeitsgemeinschaft zum Ersten Gleichstellungsbericht – die als Expertinnenaussagen auf politischer Ebene
gewertet werden – lassen sich wichtige zentrale Aussagen
und Handlungsempfehlungen formulieren.
* Bezugnehmend auf die Dokumentation der Bundeskonferenz vom 22.-24. April
2012 in Düsseldorf. Sie ist zu finden unter www.frauenbeauftragte.de.
3
Gleichstellungsstellen
und Frauenbüros agieren
in einem politischen Umfeld
Gesetzlich festgelegt und über Jahrzehnte gereift: Die heutigen
kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten nehmen eine
wichtige Stellung ein. Ihre Rolle füllen sie zum Teil sehr unterschiedlich
aus. Grundsätzlich muss ihre Position nach wie vor gestärkt werden.
So entstanden die ersten kommunalen Gleichstellungsbzw. Frauenbüros in einigen Großstädten, zunächst auf
freiwilliger Basis. In den 1990er Jahren erhielten sie durch
die nahezu in allen Bundesländern verabschiedeten Landesgesetze hinsichtlich ihrer Position, ihrer Kompetenzen und
Handlungsmöglichkeiten mehr Sicherheit. Diese sind jedoch
vor dem Hintergrund des Auftrags des Grundgesetzes
durchaus kritisch zu hinterfragen.
4
2,93%
10,56%
16,13%
32,55%
19,94%
In den 1970er Jahren erstarkten die internationalen Frauen
bewegungen. In Weltfrauenkonferenzen entstanden Stra
tegien zur effektiven Bekämpfung der Unterdrückung von
Frauen und der Ungerechtigkeiten in den Geschlechterverhältnissen. Auch in Deutschland empfahl 1980 eine
Kommission auf Regierungsebene, Antidiskriminierungsregelungen gesetzlich zu verankern und auf allen Ebenen der
staatlichen Verwaltung Anlauf-, Prüf- und Koordinierungsstellen einzurichten. Diese Stellen sollten ausreichende
Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten bekommen, um
Antidiskriminierungsmaßnahmen umsetzen zu können.
Das Landesgleichstellungsgesetz (bzw. Ähnliches)
ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die Gleich
stellungsbeauftragten und ihre Arbeit. Wie schätzen
Sie das Gesetz (in Schulnoten ausgedrückt) ein?
0,29%
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 3 Absatz 2 mit „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“
den Grundsatz der Gleichberechtigung fest. Damit wurde ein
wichtiger formaler Grundstein für die Gleichstellungspolitik
in Deutschland gelegt.
1
2
3
4
5
Mehrheitlich gaben die Befragten ihrem Landes
gleichstellungsgesetz eine befriedigende Note.
6
Durch die Gesetze auf Landesebene und die Regelungen
in vielen Kommunalverfassungen sind die Zuständigkeiten
und Spielräume der bestehenden Gleichstellungsstellen
und Frauenbüros unterschiedlich, Strukturen und Schwerpunkte sind uneinheitlich geregelt. Die Bewertung der eigenen Situation und der Gestaltungsmöglichkeiten kann zwar
als durchaus positiv bewertet werden, es sind aber deutlich
Verbesserungswünsche zu erkennen.
Bitte bewerten Sie die folgenden Aussagen.
Die personelle
Ausstattung ist
angemessen
33,73%
59,82%
Stimme voll zu/
stimme zu
Stimme nicht zu/
überhaupt nicht zu
Wie schätzen Sie die Anerkennung der
Gleichstellungsstelle und Ihrer Arbeit ein?
Kommunale Frauenverbände
72,73% sehr gut/gut
12,32% teils/teils
0,29% schlecht
Bevölkerung
53,67% sehr gut/gut
33,14% teils/teils
2,93% schlecht
Politik/Rat
37,25% sehr gut/gut
44,57% teils/teils
8,5% schlecht
Die Gestaltungsmöglichkeiten
sind ange
messen
Die finanzielle
Ausstattung ist
angemessen
Die interne Unterstützung ist
angemessen
72,43%
22,28%
Stimme voll zu/
stimme zu
Stimme nicht zu/
überhaupt nicht zu
35,49%
57,77%
Stimme voll zu/
stimme zu
Stimme nicht zu/
überhaupt nicht zu
60,7%
33,14%
Stimme voll zu/
stimme zu
Stimme nicht zu/
überhaupt nicht zu
Die meisten Befragten sind mit ihren Gestaltungs
möglichkeiten zufrieden, es mangelt jedoch an
Ressourcen.
Auf die Frage nach Verbesserungsvorschlägen (siehe
Frage 34) wurden vor allem Sanktionsmöglichkeiten und
ein Vetorecht genannt. Auch wäre für eine Großzahl der
Befragten eine bundeseinheitliche Definition von Hauptamtlichkeit der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten
wünschenswert.
Organisatorisch sind die meisten Gleichstellungsstellen und
Frauenbüros (knapp 71 Prozent, siehe Grafik S. 9) bei der
Verwaltungsspitze angesiedelt, was überwiegend als sehr
positiv bewertet wird. Was die Anerkennung der Gleichstellungsstellen und Frauenbüros und ihrer Arbeit angeht, so
zeigt sich ein geteiltes Bild.
Die höchste Anerkennung erhalten Gleichstellungs
stellen und Frauenbüros bei den Frauenverbänden. Auch
die in der Verwaltung und vor allem der Bevölkerung
wird vorwiegend als „gut“ bewertet. Die Anerkennung
von Politik und Rat allerdings nur mit „teils/teils“. In
Letzterem bestand bei den Befragten die höchste
Übereinstimmung (siehe Frage 16).
Mit einer Stärkung ihrer Position und
einer Verbesserung der Anerkennung
können die positiven Entwicklungen in den
Gleichstellungsstellen und Frauenbüros
unterstützt werden. Im Ersten Gleich
stellungsbericht der Bundesregierung
wurde festgehalten: „Die kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten setzten
Gleichstellungspolitik intern in der
Verwaltung und extern für die Bürger und
Bürgerinnen vor Ort um. Damit Gleich
stellungspolitik auch auf dieser Ebene
wirksam werden kann, ist eine Stärkung
der bestehenden Strukturen notwendig.
Dabei kann sich gerade die Lebens
verlaufsperspektive für die kommunale
Gleichstellungspolitik als zielführend
erweisen.“
Quelle: Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf,
Erster Gleichstellungsbericht, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ), Drucksache 17/6240, 16.6.2011
5
Gleichstellungsstellen und
Frauenbüros zeigen Wirkung
nach innen und außen
Gleichstellungsstellen und Frauenbüros übernehmen vielfältige Auf
gaben und sind sowohl für die Verwaltung als auch für die Bevölkerung
eine wichtige Anlaufstelle. Sie bringen Nutzen und zeigen Wirkung. Mit
ihrer positiven Einflussmöglichkeit auf verschiedenen Ebenen haben sie
in gewisser Weise einen „Qualitätsauftrag“.
Die Aufgaben der Gleichstellungsstellen und Frauenbüros
haben sich im Laufe der Zeit gewandelt, vor allem aber sind
sie gewachsen und vielfältiger geworden. Damit ist auch
ein Zuwachs an Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten
verbunden.
Seit ihren Anfängen ist Gleichstellungs- und Frauenpolitik
eine Querschnittsaufgabe. Durch die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming – der
systematischen Überprüfung des kommunalen Handelns
im Hinblick auf die Erreichung gleichstellungspolitischer
Zielsetzungen – hat sich diese Aufgabe weiter konkretisiert.
Die Wahrnehmung einer Quer- und Längsschnittperspektive,
wie es der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
formuliert, verbreitert das Spektrum zusätzlich.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Gleichstellungsziele liegt heute bei der politischen Ebene, bei der
Verwaltungsspitze und den Führungskräften. Der Gleichstellungsstelle/dem Frauenbüro kommt hier eine verstärkte
Initiativ- und Beratungsfunktion zu – sei es in der Wirkung
in die Verwaltung hinein, sei es in Bezug auf den Einfluss auf
die Bürgerinnen und Bürger.
6
Sie agieren vornehmlich?
5,28%
Intern: Personal- und
Organisationsentwicklung
für die Bediensteten
13,20%
Extern: Leistungen der Stadt
für die Bevölkerung
78,59%
Sowohl intern als auch extern
Fast 80 Prozent der Befragten agieren vornehmlich
sowohl intern als auch extern.
so hat sich auch das spektrum der Themen, mit dem sich
gleichstellungs- und Frauenbeauftragte auseinandersetzen,
erheblich erweitert. als genderexpertinnen, ideengeberinnen, Vordenkerinnen, akteurinnen und koordinatorinnen
gehören aktuell die Themen gewalt gegen Frauen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide
geschlechter und die Förderung der Frauen im Hinblick auf
Führungspositionen zu ihren wesentlichen aufgaben. auch
Wendet sich die bevölkerung in gleichstellungs
relevanten fragen an Sie?
60,7%
32,84%
an welchen themen arbeiten Sie aktuell vor allem?
3,52%
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Ja, oft
Ja, manchmal
nein
Die Gleichstellungsstellen und Frauenbüros werden
von der Bevölkerung als Anlaufstelle wahrgenommen.
46,63%
tionen“ geht als eines der erfolgsthemen hervor, was sicher
auch in Zukunft im besonderen Maße aktuell sein wird.
46,63%
23,46%
stellenbesetzungen
gewalt gegen Frauen
Als deutliche „Trendthemen“ der befragten Gleich
stellungsbeauftragten zeichnen sich Gewalt gegen
Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab.
für die Bewegung von Themen, die sich aus einem gesellschaftlichen Bedarf heraus ergeben, fungieren gleichstellungs- und Frauenbeauftragte als wichtige einflussgrößen
bzw. als impulsgeberinnen in der kommune.
neue Themen wie der demografische Wandel, Migration/
integration, altersarmut und arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind in allen gleichstellungsstellen und Frauenbüros angekommen (siehe Frage 25), vereinzelt genannt
wurden Themen wie Jungenförderung, gewalt gegen Männer und Männer in sorgearbeit.
als einer der größten erfolge kann in diesem Zusammenhang die Bearbeitung des Themas „Häusliche gewalt gegen
Frauen“ gesehen werden. Denn auf die Frage nach ihren
erfolgen (siehe Frage 39) wurde dieses Thema mehrheitlich
genannt. Zudem wurden „netzwerkarbeit“ und ihre Bedeutung hervorgehoben – ein im Vergleich zur Vergangenheit
relativ neu eröffnetes Feld. auch „Frauen in Führungsposi-
Die offenbar immer wieder gestellte Frage nach dem nutzen der gleichstellungsarbeit (siehe Frage 36) verdeutlicht
einen gewissen erklärungsbedarf ihrer Wirkung. aber: ihre
relevanz ist da. Die Bevölkerung wendet sich aktiv an die
zuständigen gleichstellungsstellen oder Frauenbüros.
nach eigener einschätzung ist die arbeit der kommunalen
Frauenbüros und gleichstellungsstellen nach wie vor eine
wichtige öffentliche aufgabe (siehe Frage 31). nach eigener
aussage kann diese arbeit langfristig kosten reduzieren,
ihr nutzen ist entsprechend hoch. Vor allem im Bereich der
existenzsicherung von Frauen und beim abbau von gewalt
an Frauen wird der größte nutzen gesehen (siehe Frage 37).
Gleichstellungsbeauftragte werden zu
Beraterinnen für innovative Organisa
tionsveränderungen und Personalpolitik
in der Verwaltung. Sie tragen zu einer
Qualitätsverbesserung der kommuna
len Strukturen und der kommunalen
Dienstleistungsangebote bei. Darüber
hinaus bringen sie neue Aspekte in die
Verwaltungsarbeit hinein. Gleichstellungs
beauftragte haben die große Chance, als
professionelle und erfolgreiche Agentin
nen des Wandels in unserer Gesellschaft
zu wirken.
7
Frauen- und Gleichstellungs
beauftragte sind qualifizierte
Strateginnen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben zur Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene um
zusetzen. Sie entwickeln und initiieren Maßnahmen und Instrumente zur
Chancengleichheit in der Verwaltung sowie zur nachhaltigen Verbesse
rung der Situation der Frauen (und Männer) in den Kommunen und
Landkreisen. Ihr Anforderungsprofil ist entsprechend hoch.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erarbeiten Anre
gungen und Empfehlungen zur Gleichstellung in allen
Lebensbereichen und sprechen damit alle Verwaltungsbereiche an. Sie engagieren sich in der Frauen- und Gleichstellungsarbeit vor Ort. Sowohl für die Bevölkerung als auch
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bieten
sie eine kompetente Beratung in allen Fragen der Chancengleichheit, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit.
Ihr Themenspektrum und ihr Engagement sind breit gefächert. Gemäß den Anforderungsprofilen aus aktuellen
Stellenausschreibungen verschiedener Gleichstellungsstellen
und Frauenbüros ergibt sich folgendes Bild:
z Netzwerkarbeit auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene
z Kooperation mit Verbänden, Vereinen, Gruppierungen und
Institutionen
z Austausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen und Frauenbüros, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung zuständigen
Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes
z Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung mit dem Ziel der Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern
z Berichte an Verwaltungsführung und politische Gremien
über ihre Arbeit
8
z Beteiligung an den frauen- und gleichstellungsrelevanten
Maßnahmen der Verwaltung rechtzeitig und im gebotenen Umfang
z Stellungnahmen zu kommunalen Maßnahmen und Planungen
Es ist davon auszugehen, dass Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowohl bei ihrer Themenwahl als auch bei deren
Umsetzung strategisch vorzugehen haben. Es müssen Anforderungen wie eine starke Persönlichkeit, Durchsetzungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit erfüllt werden,
damit die Position als Beraterin und Impulsgeberin bekleidet
werden kann.
Mit einem entsprechenden Qualifikationsprofil, das ebenfalls
aus aktuellen Stellenausschreibungen von verschiedenen
Gleichstellungsstellen und Frauenbüros zusammengestellt
wurde, entspricht die Tätigkeit am ehesten dem Profil einer
Führungsposition:
z abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium, bevorzugt mit einer Schwerpunktsetzung zu Frauenund Gleichstellungsfragen bzw. entsprechender Zusatzqualifikation oder vergleichbaren praktischen Erfahrungen
z mehrjährige Erfahrung in politischer Frauen- und/oder
Gleichstellungsarbeit oder in einer öffentlichen Verwaltung
z fundierte Kenntnisse in Geschlechter- und Gleichstellungs
fragen, mit Kenntnissen der Fachliteratur zur Frauenfor
%
an anderer stelle
5,8
7
%
2%
Damit sind gleichstellungs- und Frauenbeauftragte qualifizierte akteurinnen, die sich für die gleichstellung der
geschlechter in vielfältiger und vor allem in professioneller
Weise einsetzen können.
70,97%
12,0
Die meisten der befragten gleichstellungs- und Frauenbeauftragten entsprechen diesem Qualifikationsprofil.
sie verfügen mehrheitlich über eine Hochschul- oder eine
Verwaltungsausbildung. Über die Hälfte von ihnen ist länger
als zehn Jahre im amt und die meisten sind organisatorisch
innerhalb der Verwaltungsspitze angesiedelt.
Verwaltungsspitze
85
z
Wo sind Sie innerhalb der Verwaltung organisatorisch
angesiedelt?
10,
z
z
z
z
z
z
z
schung, gesetzlicher Vorgaben zur gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Diskriminierungstatbestände
Führungs- und steuerungskompetenzen
konzeptionell-strategische Handlungskompetenzen
erfahrungen in Projekt- und Budgetmanagement
sicheres und authentisches auftreten
sehr gute analytische Fähigkeiten
hohes Maß an eigeninitiative und engagement
notwendige Flexibilität zur auseinandersetzung mit neuen
entwicklungen
überdurchschnittliche kommunikations-, konflikt- sowie
eine ausgeprägte kooperationsfähigkeit
Dezernat
amt bzw.
Fachbereich
Mit fast 71 Prozent sind die befragten Gleichstellungs
und Frauenbeauftragten organisatorisch vornehmlich
der Verwaltungsspitze zugeordnet.
Wie ist ihre bezahlung (in anlehnung an den tVöd)?
16,13%
72,73%
4,69%
e13 und höher
e9 bis e12
e8 und weniger
im Widerspruch zu den hohen anforderungen steht der
große anteil an teilzeitbeschäftigten gleichstellungs- und
Frauenbeauftragten. Über 60 Prozent der Befragten gaben
an, ihre aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. in anbetracht
der inhalte und Bedeutung ihrer arbeit stellt sich die Frage,
inwieweit die gleichstellungsarbeit mit einer Teilzeitstelle im
vollen umfang wahrgenommen werden kann.
Ab einer Bezahlung von E9 und höher ist von
einem Universitäts bzw. Fachhochschulabschluss
auszugehen.
> 60%
Sie sind hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
seit?
25,05%
14,66%
0 – 5 Jahren
5 – 10 Jahren
56,3%
Mehr als
10 Jahren
Mit über 56 Prozent, die mehr als zehn Jahre mit
ihren Aufgaben betraut sind, befindet sich in den
Gleichstellungsstellen und Frauenbüros auch ein
hohes Erfahrungspotential.
Über 60 Prozent der
Befragten nehmen ihre
Aufgaben in Teilzeit wahr
(durchschnittlich mit 23
Wochenstunden).
Gleichstellungs und Frauenbeauftragte
entwickeln Programme, Maßnahmen
und Aktionen, um die anstehenden
Probleme zu lösen. Sie nutzen moderne
Managementmethoden und neue Medien,
verfügen über strategisches Geschick
und beeinflussen den Diskurs in der
Kommune.
9
Fazit: Gleichstellungsstellen
und Frauenbüros haben
Ausbaupotential
Die Relevanz von Frauenbüros und Gleichstellungsstellen – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – ist nicht zu
unterschätzen. Ihr Wirkungsgrad und ihre Einflussmöglichkeit hängen
jedoch von einigen Faktoren ab, für die deutliches Optimierungspotential
besteht.
Bundesweit sind etwa 1.400 hauptamtliche Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte in den Kommunen tätig.
Damit waren deutschlandweit jeweils eine Frauen- oder
Gleichstellungsbeauftragte für 100.000 Einwohnerinnen
und Einwohner mit Gleichstellungsfragen befasst – das
geht aus dem Zweiten Atlas zur Gleichstellung von Frauen
und Männern in Deutschland (2013, BMFSF) hervor. Dabei
wurde die Anzahl der hauptamtlichen Gleichstellungs- und
Frauenbeauftragten erhoben.
Neben den gesetzlichen Grundlagen in den jeweiligen Landesgleichstellungsgesetzen und Kommunalverfassungen sind
auch die Arbeitszeiten, die Vergütung, die organisatorische
Ansiedlung und nicht zuletzt die Ausstattung der Büros und
Budgets der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten sehr
heterogen. So hat die Befragung der in Gleichstellungsstellen
und Frauenbüros hauptamtlich Tätigen auch aufgezeigt, dass
es eine immense Spannbreite der finanziellen Ressourcen
gibt: Sie liegt zwischen 2.500.000 Euro und 0 Euro.
10
Die Bundesarbeitsgemeinschaft
kommunaler Frauenbüros und Gleich
stellungsstellen sieht in mehrfacher
Hinsicht ein Optimierungspotential für
die Gleichstellungs- und Frauenbüros.
Mit einer e rhöhten Konsistenz in der
Gleichstellungspolitik und entsprechen
dem „Spielraum“ innerhalb der Verwal
tungen könnten sie ihre Wirkung und ihre
Relevanz für unsere Gesellschaft weiter
ausbauen.
Die durch die Datenerhebung gewonnenen Eindrücke lassen
sich zusammenfassend auf folgende Aspekte verdichten:
Arbeitsbedingungen
Die gleichstellungspolitischen Themen- und Handlungsfelder nehmen an Vielfalt und komplexität zu. Die arbeits
zeitanteile für gleichstellungsarbeit sowie die Vergütungs
struktur der gleichstellungs- und Frauenbeauftragten
lassen – insbesondere vor dem Hintergrund der hohen stellenanforderungen – einen deutlichen Verbesserungsbedarf
erkennen. ohne eine verbindliche Definition der aufgaben
und Handlungsspielräume und vor allem mit dem bisher
noch undefinierten berufsprofil sind die betreffenden Personen vor unsicherheiten gestellt und Handlungsdefiziten
ausgesetzt.
Der netzwerkarbeit, die unterschiedliche ressourcen innerhalb und außerhalb der Verwaltung bündeln kann, kommt
eine besondere Bedeutung zu. Hierzu sind finanzielle und
zeitliche ressourcen notwendig. um aktuelle Themen aufgreifen und innovativ tätig sein zu können, müssen kommunale Frauen- und gleichstellungsbeauftragte entscheiden können, welche Themen sie schwerpunktmäßig
bearbeiten. Hier ist ihre Weisungsfreiheit auch weiterhin
sicherzustellen.
um wirksam vor ort tätig werden zu können, sollte der
ansiedlung der gleichstellungsstellen und Frauenbüros
ein besonderes gewicht gegeben werden, so dass ihrer
Querschnitts-, Controlling- und initiativfunktion rechnung
getragen wird. Hier scheint gerade der direkte kontakt zur
Verwaltungsspitze und zur Politik besonders wirksam zu
sein. Zudem wirken Maßnahmen und rechtliche Vorgaben
zur gleichstellung oftmals erst, wenn geeignete sanktionsund Boni-systeme diese Maßnahmen flankieren.
Ausstattung
Frauen- und gleichstellungsbüros sind tendenziell in personeller und finanzieller Hinsicht nicht ausreichend ausgestattet
und büßen auch in dieser Hinsicht an Handlungsfähigkeit ein.
ihre Jahresbudgets sind uneinheitlich, die stellenausstattung
orientiert sich nicht einheitlich an den einwohner/innenzahlen
einer kommune. eine regelung in der ressourcenfrage wäre
hier geboten.
als richtgröße für die personelle ausstattung hat sich
eine volle Stelle je 10.000 einwohner/innen als wirksam
erwiesen. um der Funktion und aufgabe kommunaler Frauen- und gleichstellungsbeauftragter gerecht zu werden, ist
ihre hauptamtlichkeit unerlässlich. Die eingruppierung, die
aufgrund der an sie gestellten Qualifikation der einer Führungskraft entspricht, sollte dem angepasst sein.
Dies setzt ein einheitliches berufsbild mit einer Qualifikationsbeschreibung voraus. Die Vielfalt der aufgaben, die
notwendigkeit ihrer Präsenz in der Öffentlichkeit und die
Bedeutung von netzwerkarbeit und kooperation ist ohne
Budgetverantwortung für Veranstaltungen, Projektförderung, für geschäfts- und Personalausgaben nicht umsetzbar. Hilfreich für eine strategische Vorgehensweise sind mit
Verwaltung und Politik abgestimmte rahmenpläne in und
für die kommune.
Anerkennung
Frauen- und gleichstellungsbeauftragte müssen von den
Verwaltungsspitzen mehr als kooperationspartnerinnen
gesehen werden. Mit einer erhöhten anerkennung – und
unterstützung – durch Verwaltung und Politik wäre die
gleichstellungspolitik besser aufgestellt.
um ihrer Funktion als initiatorinnen neuer Handlungsansätze für kommunale Dienstleistungen und für Maßnahmen innerhalb der Verwaltung rechnung zu tragen, ist die
rechtzeitige information und ihre einbindung in Prozesse,
Planungen und entscheidungen unerlässlich.
Die landesgesetze bieten die Möglichkeit, mit wirksamen
regelungen zur stärkung der gleichstellungsstellen und
Frauenbüros und damit zur konsistenz der gleichstellungsbemühungen in Deutschland beizutragen.
Impressum
herausgegeben von der bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler
frauenbüros und Gleichstellungsstellen (baG)
kontakt:
geschäftsstelle der Bag
ansprechpartnerin: ramona ebert
Brunnenstraße 128
13355 Berlin
Tel 030 41 71 54 06
Fax 030 41 71 54 07
bag@frauenbeauftragte.de
www.frauenbeauftragte.de
eine länderauswertung ist aufgrund der geringen Fallzahl in einigen
Bundesländern und damit verbundenen datenschutzrechtlichen
Fragen nicht durchgängig möglich.
Gestaltung:
Doris Busch, Düsseldorf
www.busch-grafik.de
Wir danken allen, die die erstellung der Broschüre möglich gemacht
haben.
11
Datenerhebung: Fragebogen
„Gleichstellungsbeauftragte
in Deutschland“
Der Online-Fragebogen wurde entwickelt, um Daten für eine Beurteilung
der Situation der Gleichstellungsstellen und Frauenbüros zu gewinnen.
Mit einer hohen Rücklaufquote von 70 Prozent sind die Ergebnisse als
aussagekräftig zu bewerten.
Der Online-Fragebogen wurde über die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen an die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsstellen in Deutschland geschickt.
Die Befragung wurde durchgeführt und ausgewertet von
Dr. Elke Wiechmann (E-Mail: Elke.Wiechmann@FernuniHagen.de) und Prof. Dr. Lars Holtkamp, Fernuniversität in
Hagen, Institut für Politikwissenschaft, Lehrgebiet Politik
und Verwaltung. Der Befragungszeitraum erstreckte sich
von Mitte Februar bis Ende März 2012. Berücksichtigt
wurden 13 Flächenbundesländer (außer Stadtstaaten) und
ihre Kommunen. Insgesamt wurden 491 Fragebögen verschickt.
Aufgrund von zum Teil nicht eindeutigen Antworten kann es
bei einigen Fällen in der folgenden Darstellung zu Werten
unter 100 Prozent kommen.
Allgemeines
1.
Sie sind
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
(39,94%)
(60,06%)
2. Sie sind teilzeitbeschäftigt, mit wie vielen Wochenstunden?
Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
° Die Antwort war „Teilzeitbeschäftigt“ bei Frage 1 (Sie sind)
Bitte schreiben Sie Ihre Antwort hier
3.
Sie sind hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte seit
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
0 – 5 Jahren
5 – 10 Jahren
Mehr als 10 Jahren
12
(25,05%)
(14,66%)
(56,30%)
Mittelwert 23 Std.
4.
Wie ist Ihre Bezahlung (in Anlehnung an den TVÖD)?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
E13 und höher
E9 bis E12
E8 und weniger
5.
(16,13%)
(72,73%)
(4,69%)
Sie sind
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Gleichstellungsbeauftragte eines Kreises
Gleichstellungsbeauftragte einer Gemeinde/Stadt
(24,05%)
(75,95%)
6. Ihre Kommune hat wie viele Einwohner/innen?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Über 200.001
200.000 – 100.000
99.999 – 50.000
49.999 – 20.000
19.999 – 10.000
(11,97%)
(13,13%)
(20,46%)
(40,93%)
(13,51%)
7. In welchem Bundesland liegt Ihre Kommune?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hessen
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
(5,87%)
(7,62%)
(8,5%)
(8,5%)
(9,38%)
(3,81%)
(12,9%)
(8,21%)
(4,11%)
(7,33%)
(6,74%)
(10,26%)
(6,74%)
Organisatorisch
8.
Wo sind Sie innerhalb der Verwaltung organisatorisch angesiedelt?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Verwaltungsspitze
Dezernat
Amt bzw. Fachbereich
An anderer Stelle, nämlich
(70,97%)
(5,87%)
(12,02%)
(10,85%)
(Bitte nennen Sie die Stelle)
9.
Wie würden Sie diese organisatorische Ansiedlung benoten?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Sehr gut
Gut
Befriedigend
Ausreichend
Mangelhaft
Ungenügend
(56,01%)
(26,98%)
(7,62%)
(3,23%)
(3,23%)
(0,29%)
13
Arbeit
10. Sie agieren vornehmlich
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Intern: Personal- u. Organisationsentwicklung für die Bediensteten
Extern: Leistungen der Stadt für die Bevölkerung
Sowohl intern als auch extern
(5,28%)
(13,20%)
(78,59%)
11. Wendet sich die Bevölkerung in gleichstellungsrelevanten Fragen an Sie?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Ja, oft
Ja, manchmal
Nein
(32,84%)
(60,7%)
(3,52%)
12. Wie schätzen Sie den Anteil ihrer Arbeit hinsichtlich „externer“ Aufgaben ein?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
0%
Bis zu 25%
Bis zu 50%
Mehr als 50%
(2,93%)
(13,78%)
(35,78%)
(45,45%)
13. Über wie viele Mitarbeiter/innen verfügt die Gleichstellungsstelle (außer Ihrer Person) in Vollzeitstellen
umgerechnet?
Bitte tragen Sie die Antwort hier ein:
Mittelwert 1,03 Mitarbeiter/innen
14. Wie hoch ist das Jahresbudget für Ihre Arbeit?
(Bitte tragen Sie die Antwort hier ein)
Mittelwert 26.010,38 Euro/Jahr
Aussagen
15. Bitte bewerten Sie folgende Aussagen. (Bitte bewerten Sie alle Aussagen)
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort für jeden Punkt aus:
Aussage
Stimme
voll zu
Stimme zu
Stimme
nicht zu
Stimme über
haupt nicht zu
Die personelle Ausstattung ist angemessen
(6,16%)
(27,57%)
(42,52%)
(17,3%)
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind angemessen
(19,06%)
(53,37%)
(19,35%)
(2,93%)
Die finanzielle Ausstattung ist angemessen
(4,99%)
(30,50%)
(41,35%)
(16,42%)
Die interne Unterstützung ist angemessen
(9,09%)
(51,61%)
(26,98%)
(6,16%)
Die Unterstützung durch den Stadt-/Gemeinderat ist
angemessen
(6,45%)
(45,16%)
(31,09%)
(6,74%)
16. Wie schätzen Sie die Anerkennung der Gleichstellungsstelle und Ihrer Arbeit ein? (Bitte schätzen Sie alle Aussagen ein)
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort für jeden Punkt aus:
14
Aussage
Sehr gut
Gut
Teils/teils
Schlecht
Innerhalb der Verwaltung (allgemein)
(6,16%)
(36,36%)
(46,63%)
(4,4%)
Verwaltungsspitze
(16,72%)
(34,31%)
(32,26%)
(10,56%)
Personalverwaltung
(16,42%)
(40,18%)
(30,21%)
(7,04%)
Amts-/Fachbereichsleitungen
(4,4%)
(30,5%)
(51,61%)
(6,74%)
Personalvertretung
(15,59%)
(47,06%)
(24,41%)
(5,59%)
Politik/Rat
(5,87%)
(31,38%)
(44,57%)
(8,5%)
Bevölkerung
(4,11%)
(49,56%)
(33,14%)
(2,93%)
Beschäftigte Frauen
(4,99%)
(50,73%)
(33,43%)
(1,17%)
Beschäftigte Männer
(0,88%)
(20,53%)
(54,84%)
(11,73%)
Kommunale Frauenverbände
(23,17%)
(49,56%)
(12,32%)
(0,29%)
Dienststelle
17. Gibt es regelmäßige Gespräche mit der Dienststellenleitung?
Bitte wählen Sie alle zutreffenden Antworten aus:
Mindestens vierteljährlich
Zu den Haushaltsverhandlungen
Bei Bedarf
Gar keine
Sonstiges:
(20,82%)
(6,16%)
(61,0%)
(6,45%)
(21,99%)
Wenn Gespräche mit einer anderen Taktung als den angegebenen stattfinden, tragen Sie die Taktung bitte in das Freitextfeld unter Sonstiges ein.
18. Nehmen Sie an den regelmäßigen (Monats-)Gesprächen der Dienststellenleitung mit der Personalvertretung teil?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Ja
Nein
(37,54%)
(54,25%)
19. Werden Sie in Personalangelegenheiten in der Regel rechtzeitig von der Dienststelle informiert?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Ja, immer
Ja, meistens
Teils/teils
Eher selten
Nein, nie
(17,89%)
(43,99%)
(19,06%)
(6,45%)
(5,87%)
Gegenwärtige Gleichstellungsarbeit
20. Wie schätzen Sie die gegenwärtige Gleichstellungsarbeit ein? Brauchen wir mehr Gleichstellungsinitiativen für
Männer, damit diese an die „modernen“ Frauen von heute stärker heranreichen?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Ja, unbedingt
Teils/teils
Nein
(10,56%)
(40,18%)
(36,66%)
21. Wenn es Ihrer Meinung nach mehr Gleichstellungsinitiativen für Männer geben müsste, wäre das dann Ihr
Aufgabenfeld?
Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
° Die Antwort war „Ja, unbedingt“ bei Frage 20 (Wie schätzen Sie die gegenwärtige Gleichstellungsarbeit ein? Brauchen
wir mehr Gleichstellungsinitiativen für Männer, damit diese an die „modernen“ Frauen von heute stärker heranreichen?)
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Ja
Teils/teils
Nein
(22,22%)
(55,56%)
(22,22%)
15
22. Welchen der folgenden Ansätze verfolgen Sie in Ihrer Arbeit in welchem Umfang? (Bitte bewerten Sie jeden Ansatz)
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort zu jedem Punkt aus:
Ansätze
Gar nicht
Bis zu 25%
Bis zu 50%
Mehr als 50%
Frauenförderung
(1,47%)
(27,57%)
(29,62%)
(26,10%)
Gleichstellung/
Geschlechtergerechtigkeit
(0,00%)
(22,87%)
(41,64%)
(23,46%)
Gender Mainstreaming
(15,84%)
(42,23%)
(10,56%)
(6,45%)
Gender Budgeting
(54,55%)
(10,85%)
(0,88%)
(0,59%)
23. Wenn Sie die Gleichstellungsarbeit der letzten 10 Jahre vor Ihrem inneren Auge Revue passieren lassen, was hat sich
aus Ihrer Sicht besonders nennenswert verändert? (Bitte bewerten Sie jede Aussage)
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort zu jedem Punkt aus:
Aussage
Stimme
voll zu
Professionalisierung der Gleichstellungsarbeit
Stimme
zu
Teils/teils Stimme
nicht zu
Stimme über
haupt nicht zu
(16,42%) (40,18%)
(20,82%)
(6,74%)
(1,47%)
Gute Verankerung der Gleichstellungsarbeit
(8,8%)
(31,67%)
(35,78%)
(10,56%)
(1,17%)
Aufweichung traditioneller Rollenklischees
(Männer/Frauen)
(2,93%)
(23,17%)
(45,75%)
(16,42%)
(1,76%)
Verbesserung von Gleichstellungsinstrumenten
(2,35%)
(25,81%)
(37,54%)
(19,06%)
(2,64%)
Verbesserung eines Gleichstellungscontrollings
(0,29%)
(10,26%)
(25,22%)
(40,47%) (7,33%)
Steigende Anerkennung der Gleichstellungsarbeit
(3,23%)
(19,35%)
(37,54%)
(22,58%) (6,54%)
Steigerung des eigenen Gestaltungsrahmens für die (8,8%)
Gleichstellungsarbeit
(33,14%)
(30,79%)
(10,85%)
Die finanzielle und/oder personelle Ausstattung der
Gleichstellungsstelle hat sich verbessert
(0,59%)
(9,97%)
(15,25%)
(37,83%) (24,93%)
Der Gleichstellungsstelle wurden immer mehr
Aufgaben zugewiesen
(15,25%) (24,05%) (19,35%)
(2,93%)
(20,23%) (6,74%)
24. Nennen Sie ggf. bis zu drei weitere Themen in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
25. Mit welchen „neuen“ gesellschaftlich relevanten Themen sind Sie neben der originären Gleichstellungsarbeit
beschäftigt?
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort für jeden Punkt aus:
Themen
Stimme
voll zu
Stimme zu
Stimme
nicht zu
Stimme über
haupt nicht zu
Demografischer Wandel
(18,18%)
(51,61%)
(7,92%)
(1,76%)
Migration/Integration
(19,06%)
(42,52%)
(11,73%)
(4,11%)
Altersarmut
(11,44%)
(40,76%)
(14,08%)
(4,11%)
Arbeitsmarkt- u. Beschäftigungspolitik
(24,93%)
(46,04%)
(5,57%)
(1,47%)
26. Nennen Sie ggf. bis zu drei weitere Themen in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
16
27. An welchen Themen arbeiten Sie aktuell vor allem?
Bitte wählen Sie maximal 3 Antworten:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Gewalt gegen Frauen
Stellenbesetzungen
Frauen in Führung
Personalentwicklung/Qualifizierung
Stärkung Alleinerziehender
Erwerbsbeteiligung/Existenzscherung von Frauen
Abbau von Rollenklischees
Stärkung der Beteiligung von Frauen an öffentlichen Entscheidungsprozessen
Gesundheit
Entgeltgleichheit
Rückkehrerinnen
Flexible Arbeitszeiten
Gerechte Beurteilungssysteme
Keine Angaben
(46,63%)
(46,63%)
(23,46%)
(22,58%)
(22,29%)
(16,72%)
(15,25%)
(14,08%)
(12,9%)
(11,14%)
(9,68%)
(7,04%)
(6,16%)
(3,23%)
(1,76%)
28. Nennen Sie ggf. bis zu drei weitere Themen in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
Stellung der Gleichstellungsbeauftragten
29. Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in der administrativen und politischen Praxis: Wie würden Sie unter dieser
Überschrift folgende Aussagen bewerten?
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort für jeden Punkt aus:
Aussage
Stimme
voll zu
Stimme
zu
Teils/teils Stimme
nicht zu
Stimme
überhaupt
nicht zu
Ich werde eng in die Erstellung des Stellenplans und/
oder von Personalentwicklungskonzepten einbezogen
(6,45%)
(24,63%)
(28,45%) (17,3%)
(9,38%)
Ich werde eng in die räumlichen (Fach-) Planungen mit
einbezogen, um die Bedürfnisse von Frauen einzubringen
(Kindertagesstättenbedarfsplanung, sichere Schulwege,
Verbesserung ÖPNV etc.)
(2,35%)
(11,73%)
(35,19%)
Mit den Fraktionen arbeite ich zusammen und trage hier
auch Sachverhalte vor
(3,52%)
(9,68%)
(35,48%) (28,15%) (9,09%)
Ich werde von den Frauenvereinigungen der Parteien
eingeladen
(6,45%)
(20,53%)
(37,83%) (13,2%)
(6,16%)
Wenn ich einen Tagesordnungspunkt eigenständig für
Rats- und Ausschusssitzung platzieren möchte, wird der
in der Regel so übernommen
(15,84%) (34,6%)
(14,66%)
(5,87%)
(3,23%)
Wenn ich im Rat vortrage, dann hören mir alle Ratsmitglieder i.d.R. zu und unterhalten sich nicht untereinander
(9,09%)
(29,03%) (24,05%)
(6,74%)
(3,23%)
(43,99%) (8,80%)
(2,93%)
Wenn ich gleichstellungspolitische Maßnahmen empfehle, (2,05%)
dann werden diese i.d.R. von Rat u. Verwaltung so umgesetzt
(16,72%)
Ich werde in allen gleichstellungsrelevanten Fragen
angehört, wenn ich dazu etwas im Verwaltungsspitzen
gremium vortragen möchte
(33,72%) (17,89%)
(17,01%)
(25,81%) (11,14%)
(10,85%) (3,52%)
17
30. Nennen Sie ggf. bis zu drei weitere Themen in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
31. Warum ist aus Ihrer Sicht die kommunale Gleichstellungsarbeit nach wie vor eine wichtige ö ffentliche Aufgabe?
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort für jeden Punkt aus:
Aussage
Stimme
voll zu
Weil Frauen und Männer noch immer nicht die selben
(beruflichen) Entwicklungschancen haben
Teils/
teils
Stimme
nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
(54,84%) (29,33%)
(3,52%)
(0,88%)
(0,29%)
(40,18%)
(7,33%)
(1,47%)
(0,00%)
Weil Frauen trotz bester Qualifikationen noch deutlich
geringer in Führungspositionen sind
(59,53%) (26,39%)
(1,76%)
(0,88%)
(0,00%)
Weil Frauen noch deutlich geringer in Entscheidungsgremien mitwirken
(56,6%)
(4,11%)
(0,59%)
(0,00%)
Weil das Grundgesetz noch nicht erfüllt ist
(50,44%) (27,27%)
(6,45%)
(0,59%)
(0,00%)
Weil Frauen und Männer noch an traditionellen Rollen- (39,59%)
bildern gemessen werden
Stimme
zu
(26,98%)
32. Nennen Sie ggf. bis zu drei weitere Themen in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
33. Das Landesgleichstellungsgesetz (bzw. Ähnliches) ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die Gleichstellungs
beauftragten und ihre Arbeit. Wie schätzen Sie das Gesetz (in Schulnoten ausgedrückt) ein?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Sehr gut
Gut
Befriedigend
Ausreichend
Mangelhaft
Ungenügend
(0,29%)
(19,94%)
(32,55%)
(10,56%)
(16,13%)
(2,93%)
34. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für die Ausgestaltung des Landesgleichstellungsgesetzes machen könnten,
was würden Sie vorschlagen? (Mehrfachnennungen sind möglich)
Sanktionsmöglichkeiten
Verbindlicheres Vetorecht
Definition von Hauptamtlichkeit der Gleichstellungsbeauftragten
Präzisierung des Berufsprofils von Gleichstellungsbeauftragten
Präzisierung der Bezahlung von Gleichstellungsbeauftragten
Folgen bei Verstoß gegen den Frauenförderplan (als Zielvereinbarung)
Klagerecht bei Gleichstellungsverstößen
Stärkere Schutzmechanismen für die Gleichstellungsbeauftragten
Bessere Beteiligungsmöglichkeiten bei Personalangelegenheiten
Festschreibung der Zuständigkeit für interne und externe Gleichstellungsarbeit zu gleichen Teilen
Präzisierung der Ansiedlung der Gleichstellungsbeauftragten
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten durch die Politik
18
(52,2%)
(51,61%)
(46,33%)
(42,52%)
(41,35%)
(39,59%)
(34,9%)
(26,69%)
(24,34%)
(22,58%)
(21,99%)
(4,4%)
35. Nennen Sie ggf. bis zu drei weitere Vorschläge in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
36. Immer wieder wird nach dem Nutzen der Gleichstellungsarbeit als kommunale Aufgabe gefragt. Würden Sie dieser
Aussage Ihrer Wahrnehmung nach zustimmen?
Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:
Ja
Teils/teils
Nein
(32,55%)
(31,96%)
(12,32%)
37. Wenn Sie darüber nachdenken, inwiefern die Gleichstellungsarbeit durch Ihre Arbeit/Themen zum volkswirtschaftli
chen und gesellschaftlichen Nutzen beiträgt, indem (langfristig angelegte) Kosten reduziert werden, wie würden Sie
dann folgende Aussagen bewerten?
Bitte wählen Sie die zutreffende Antwort für jeden Punkt aus:
Aussage
Stimme
voll zu
Stimme
zu
Teils/
teils
Stimme Stimme über
nicht zu haupt nicht zu
Eigene Existenzsicherung von Frauen
(35,78%)
(33,43%)
(14,08%)
(1,76%)
Abbau von Gewalt zwischen Männern u. Frauen
(38,42%) (31,38%)
(11,73%)
(3,23%) (0,00%)
Abbau von Rollenklischees
(27,27%)
(37,54%)
(15,54%)
(3,52%) (0,59%)
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung
(16,13%)
(33,72%)
(23,46%) (7,04%) (1,47%)
Aktivierungsstrategien (z.B. Rückkehrerinnen)
(21,11%)
(42,52%)
(15,54%)
(2,35%) (0,29%)
Förderung von Frauen bei der Unternehmens- und
Existenzgründung
(20,23%)
(34,90%) (19,94%)
(6,45%) (0,88%)
Abbau von Diskriminierung
(25,51%)
(36,95%)
(17,30%)
(2,93%) (0,00%)
Hinwirken auf Verteilungsgerechtigkeit
(25,51%)
(32,84%)
(18,77%)
(4,69%) (0,29%)
Stärkung der politischen Partizipation
(27,57%)
(28,74%)
(19,94%)
(4,4%)
(0,29%)
(0,88%)
38. Nennen Sie ggf. bis zu drei weitere Themen in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
39. Nennen Sie bitte Ihre drei größten gleichstellungspolitischen Erfolge in Stichworten:
Bitte tragen Sie die Antwort(en) hier ein:
1.
2.
3.
19
gefördert vom:
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