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Forschungsbericht "Kommunale Bedarfserhebungen".pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Forschungsbericht "Kommunale Bedarfserhebungen".pdf
Größe
895 kB
Erstellt
23.02.15, 21:04
Aktualisiert
27.01.18, 22:42

Inhalt der Datei

Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 1 Forschungsbericht Kommunale Bedarfserhebungen Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U3 und seine Bedingungsfaktoren Zweiter Zwischenbericht zu Ergebnissen aus 38 Kommunen Rita Enes Tatjana Mögling Matthias Schilling Mareike Thuilot Tanja Webs Dortmund, August 2013 Gefördert durch: Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 2 Inhalt 1 Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................................... 3 2 Rechtlicher und politischer Hintergrund .......................................................................... 3 3 Vorläuferprojekte ............................................................................................................. 4 4 Das aktuelle Projekt .......................................................................................................... 4 5 Durchführung der kleinräumigen Elternbefragung in 92 Kommunen ............................. 5 6 Methodischer Teil ............................................................................................................. 6 6.1 Erhebungsinstrument ............................................................................................... 6 6.2 Auswertungsverfahren ............................................................................................. 6 7 Darstellung der ersten Ergebnisse .................................................................................... 7 7.1 Quoten des Betreuungsbedarfs für unter Dreijährige ............................................. 7 7.2 Betreuungsbedarfe für die einzelnen Altersjahre .................................................... 9 7.3 Spannweite der Betreuungsbedarfe in den Planungsbezirken der Jugendämter . 10 7.4 Zeitlicher Umfang der Betreuungswünsche ........................................................... 11 8 Literatur .......................................................................................................................... 14 Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 3 Ab August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson. Vor diesem Hintergrund entfachen zahlreiche Diskussionen um die Rechtsfolgen nicht eingelöster Ansprüche. Für eine datengestützte und bedarfsgerechte Planung von öffentlichen Betreuungsplätzen in Städten und Landkreisen sind jedoch Umfragen zum Betreuungsbedarf auf Bundes- bzw. Länderebene kaum nützlich, da erhebliche regionale Unterschiede in den Bedarfszahlen bestehen. Die Frage nach dem konkreten Betreuungsbedarf kann daher nur auf regionaler Ebene beantwortet werden. So wird mit dem vom BMFSFJ geförderten Projekt „Kommunale Bedarfserhebungen. Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U3 und seine Bedingungsfaktoren“ das Ziel verfolgt, bundesweit den Bedarf von Eltern nach öffentlicher Betreuung kleinräumig zu erfassen. Insgesamt beteiligen sich an dem Projekt 92 Kommunen. Nun liegen für 38 Kommunen Ergebnisse vor. 1 Zusammenfassung der Ergebnisse Bereits die ersten Auswertungen aus 38 Kommunen machen deutlich, dass der Bedarf an Angeboten für Kinder im Alter von unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich ausfällt – und dies nicht nur in der Anzahl der benötigten Angebote, sondern auch in der Ausgestaltung bezogen auf den zeitlichen Umfang der wöchentlichen Betreuung. Somit bestätigen die ersten Analysen, dass die bisher in der Fachöffentlichkeit diskutierten Orientierungswerte für die Ausgestaltung der Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung nur eine grobe Orientierung darstellen. Wenn die Wünsche bzw. Bedarfe der Eltern ernst genommen werden sollen, müssen diese viel stärker in die konkrete Ausgestaltung des Angebotes der einzelnen Kommunen aufgenommen werden. Die stadtteil- bzw. gemeindebezogenen Analysen lenken den Blick auch darauf, dass innerhalb der Stadt bzw. des Landkreises sehr deutlich zu differenzieren ist. Sozialraumbezogene Planungen sind dringend geboten. 2 Rechtlicher und politischer Hintergrund Die Diskussion um mögliche Rechtsfolgen nicht eingelöster Ansprüche auf einen U3Betreuungsplatz im August 2013 nach Inkrafttreten des neugefassten § 24 SGB VIII ist nach wie vor auf der Tagesordnung in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen. Gleichzeitig findet eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ausbau der Betreuungsplätze vor Ort statt. Mit Geltung des Rechtsanspruchs wird es für jede einzelne Kommune um die Erfüllung subjektiver Sozialleistungsansprüche gehen. Nach aktueller Rechtslage wird die Erfüllung der durchschnittlichen KiFöG-Quote kein hinreichendes Argument für die Kommunen im Rechtsstreit mit den Eltern sein, um Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche (vgl. Meysen & Beckmann, 2013) abzuwehren. Die gesamtdeutsche Bedarfsquote, welche im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie erstmalig im Jahr 2005 und in den letzten Jahren wiederholt ermittelt wurde, beläuft sich für das Jahr 2011 auf einen bundesweiten Durchschnittswert von 39% (Ost: 50%, West: 36 Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 4 %) (vgl. Bien, Rauschenbach & Riedel, 2006; BMFSFJ 2012). Diese Quoten wurden teilweise auch in der kommunalen Jugendhilfeplanung als Orientierungsgröße genutzt. Die aktuellste Elternbefragung des DJI wurde Anfang 2012 durchgeführt. Dabei wurde die Stichprobe so erweitert, dass länderspezifische Aussagen gemacht werden können. Es zeigte sich eine breite Streuung zwischen den einzelnen Ländern. Nicht zuletzt aufgrund dieser Unterschiede ist damit zu rechnen, dass die Betreuungswünsche und damit auch der Betreuungsbedarf zwischen den Landkreisen und Städten ebenfalls stark variiert. Die Untersuchung dieser Unterschiede bei einer möglichst großen Anzahl von Kommunen ist das zentrale Ziel dieses Forschungsprojektes. 3 Vorläuferprojekte In zwei Vorläuferprojekten wurden das Erhebungsinstrument und Auswertungsroutinen entwickelt und angewandt. Anfang 2012 wurde das Projekt „Jugendamtsspezifische Elternbefragung U3“ als Kooperationsprojekt des Dortmunder Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund und dem Institut für Soziale Arbeit in Münster (ISA Münster) durchgeführt. Nach erfolgreicher Entwicklung und Anwendung des Erhebungsinstruments innerhalb des Pilotprojekts im Jahr zuvor mit 5 teilnehmenden Kommunen wurden in 17 Landkreisen und Städten Eltern unter dreijähriger Kinder postalisch zu ihren Betreuungswünschen befragt. Erstmals ermöglichte das eingesetzte Erhebungsinstrument eine kleinräumige Erfassung der Elternwünsche nach öffentlicher Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowohl auf Landkreis- bzw. Stadtebene als auch auf der Ebene von Planungsbezirken, wie z. B. Gemeinden oder Stadtteilen (vgl. Begemann & Kaufhold, 2012). Das Ziel des Projekts lag darin, den Kommunen auf dieser Basis eine empirisch gestützte Orientierungshilfe für die Planung von Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Im Durschnitt wurde eine Rücklaufquote von 41% erreicht. 4 Das aktuelle Projekt Nach erfolgreichem Abschluss und positiver Resonanz der beiden Vorläuferprojekte startete das Projekt „Kommunale Bedarfserhebungen. Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U3 und seine Bedingungsfaktoren“ im Dezember 2012. Die Förderung des BMFSFJ ermöglicht eine bundesweite Befragung in größerem Umfang, bei der die Betreuungsbedarfe von Eltern unter dreijähriger Kinder auf Planungsbezirksebene ermittelt werden. In dem Projekt werden drei Forschungsfragen verfolgt: Erstens werden Erkenntnisse über die regionalspezifische Höhe und Varianz des Betreuungsbedarfs für unter Dreijährige auch auf Planungsbezirksebene gewonnen sowie deren Einflussfaktoren ermittelt. Die Ergebnisse werden in einem zweiten Schritt den Kommunen für die kurz- und mittelfristige Planung des U3-Ausbaus zur Verfügung gestellt, um unterschiedliche Nutzungsstrategien der Kommunen zu analysieren. Drittens wird untersucht, ob und in welcher Form derartige Bedarfs- Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 5 erhebungen bzw. deren Befunde im Kontext einer datengestützten Planung von öffentlichen Betreuungsangeboten dauerhaft implementiert werden können. Deutschlandweit nehmen 92 Kommunen, davon 41 Landkreise und 51 Städte, an dem Projekt teil. Die Kommunen sind regional wie folgt verteilt: Aus den Regionen im Norden (Freie Hansestadt Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) beteiligen sich 20, aus den östlichen Regionen (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen) sechs, aus den Regionen im Süden (Baden-Württemberg, Bayern und Saarland) 24 und aus den westlichen Regionen (Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz) 42 Kommunen. In den teilnehmenden Kommunen werden überwiegend Vollerhebungen durchgeführt. Insgesamt werden Eltern von ca. 290.000 Kindern unter drei Jahren postalisch zu ihren Betreuungswünschen befragt. Mittlerweile liegen die Ergebnisse von 38 Kommunen vor, die in diesem Zwischenbericht zusammengefasst werden. 5 Durchführung der kleinräumigen Elternbefragung in 92 Kommunen Ende 2012 wurden deutschlandweit alle Kommunen eingeladen an der Untersuchung teilzunehmen. Bis Mitte April meldeten sich 92 Kommunen zur Teilnahme an. Die Kommunen erklärten sich bereit, Erhebungsunterlagen (kommunenspezifisches Elternanschreiben, Übersicht über Elternbeiträge für öffentliche Betreuung und Planungsbezirke ihrer Kommune) bereitzustellen und die Verschickung und Rückvereinnahmung der Fragebögen über ihre Poststelle zu organisieren. Zudem übernahmen sie die Generierung der Adressen der Kinder unter drei Jahren für den Versand der Erhebungsunterlagen unter Einhaltung des Datenschutzes. Die anfallenden Portokosten wurden von den Kommunen getragen. Über diese und weitere projektrelevante Rahmenbedingungen wurden die Kommunen auf regionalspezifischen Informationsveranstaltungen unterrichtet. Für die Durchführung der Feldphase sowie die datentechnische Verarbeitung der rückvereinnahmten Fragebögen wurde das Erhebungsinstitut Arbeitsgemeinschaft Markt- und Sozialanalyse (AMSA) nach öffentlicher Ausschreibung beauftragt. Die Erhebungsunterlagen wurden in drei Etappen gedruckt und ab Anfang Mai sukzessive an die Eltern versandt, sodass die Feldphase in den Kommunen zu unterschiedlichen Zeitpunkten begann, aber spätestens bis Mitte Juli abgeschlossen wurde. In allen Kommunen wurde die Feldphase mit Pressearbeit begleitet, um die Eltern auf die Befragung aufmerksam zu machen. Nach der Datenauswertung erhält jede Kommunen eine Rückmeldung über die Ergebnisse der Elternbefragung. Für 38 Kommunen (9 Landkreise, 29 Städte) liegen nun Befunde vor. Ausgewählte Ergebnisse zum Betreuungsbedarf der Eltern und den von ihnen gewünschten Betreuungsumfängen werden für diese Kommunen im Anschluss an die Darstellung der Erhebungs- und Auswertungsmethode präsentiert. Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 6 6.1 6 Methodischer Teil Erhebungsinstrument Zu den Erhebungsunterlagen zählen der Fragebogen, das von den Kommunen verfasste Elternanschreiben sowie die Übersicht der Beiträge, die bei der Inanspruchnahme von Betreuung zu entrichten sind, damit Eltern realistische Aussagen über ihre Betreuungswünsche treffen können. Der vierseitige Fragebogen zur Erfassung des Betreuungsbedarfs von Eltern mit Kindern unter drei Jahren wurde bereits in den Vorläuferprojekten in 22 Kommunen angewandt und von über 35.000 Personen ausgefüllt. Im aktuellen Projekt wurden nur kleine Änderungen vorgenommen. In der Konstruktion ist der Fragebogen angelehnt an die deutschlandweite Längsschnittstudie AID:A (Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten), wodurch ein Vergleich mit Landesergebnissen und eine Einbettung in einen größeren Kontext möglich wird (vgl. Bien, 2012). Da der Fragebogen in der AID:A-Studie für Telefonumfragen konzipiert und eingesetzt wurde, mussten Anpassungen an eine postalisch-schriftliche Befragung vorgenommen werden. Das Erhebungsinstrument umfasst vier Themenblöcke: Zunächst wird die aktuelle Betreuungssituation abgefragt, im anschließenden Themenblock der aktuelle Betreuungswunsch. Darauf folgen ein Abschnitt zum generellen Betreuungswunsch sowie ein Fragenkomplex zum Haushalt bzw. zur familiären Lebenssituation. Zuletzt werden kommunenspezifisch der Wohnort und der gewünschte Betreuungsort erfragt. Der thematische Schwerpunkt des Fragebogens liegt auf dem gesamten Fragenblock zum generellen Betreuungswunsch, welcher zur Ermittlung der Betreuungsquoten für unter Dreijährige insgesamt sowie differenziert nach Altersjahrgängen dient. Im Unterschied zum aktuellen Betreuungswunsch ist der generelle Betreuungswunsch dadurch gekennzeichnet, dass Eltern unabhängig von der konkreten (Betreuungs-)Situation sowie unter den Bedingungen eines ausreichenden Platzangebotes und freier Wahlmöglichkeiten äußern, ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung und/oder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen wollen. Hierfür ist entscheidend, dass Eltern ihren Wunsch nach öffentlicher Betreuung unabhängig vom tatsächlichen Alter des Kindes zum jeweiligen Befragungszeitpunkt jeweils für die drei Altersstufen „unter Einjährige“, „Einjährige“ sowie „Zweijährige“ angeben können. Damit liegen pro Kind maximal Aussagen zu drei Altersstufen vor, was insgesamt zu einer Ausweitung des Stichprobenumfangs bzw. einer Erhöhung der Fallzahl führt. 6.2 Auswertungsverfahren Für eine datengestützte und bedarfsgerechte Planung von Betreuungsplätzen in den Kommunen sind jedoch nicht direkt geäußerte Elternwünsche nach öffentlicher Betreuung ausschlaggebend, sondern die daraus resultierenden tatsächlichen Bedarfe (vgl. Diskowski, 2009). So zeigen die Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie, dass (trotz eines ausreiForschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 7 chenden Platzangebotes) nicht alle Wünsche in eine konkrete Nachfrage nach Betreuungsplätzen münden (vgl. Bien & Riedel, 2005). Auf dieser Grundlage konnten empirisch Schätzfaktoren ermittelt werden, sodass die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche in planungsrelevante Betreuungsbedarfe überführt werden können. Zusätzlich dazu wird bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt, dass es für unter einjährige Kinder keinen individuellen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, wie es für die Einjährigen bis zum Schuleintritt der Fall ist. Es besteht jedoch eine objektiv-rechtliche Gewährleistungsverpflichtung der Kommune, Plätze für diese Kinder zu schaffen, wenn eines der Kriterien gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII erfüllt ist. Aufgrund dieser einschränkenden Rechtslage kann der Betreuungsbedarf für unter Einjährige nicht einfach aus dem Betreuungswunsch abgeleitet werden. Ein Betreuungsbedarf für unter Einjährige ergibt sich dann, wenn Eltern einen Betreuungswunsch äußern und eines der Kriterien erfüllen. In der Erhebung konnten nicht alle Kriterien abgefragt werden. Die Auswertung berücksichtigt die Erwerbstätigkeit bzw. die Berufsausbildung beider Eltern bzw. die eines alleinerziehenden Elternteils. Auf dieser methodischen Grundlage werden die planungsrelevante Bedarfsquoten berechnet, auf die im Folgenden für die 38 Kommunen näher eingegangen wird. 7 Darstellung der ersten Ergebnisse In fast allen 38 Kommunen wurde jeweils eine Vollerhebung durchgeführt. Die Rücklaufquote variierte zwischen 24,2% und 59,3% und entspricht damit im Mittel der durchschnittlichen Rücklaufquote in den beiden Vorläuferprojekten (41%). 7.1 Quoten des Betreuungsbedarfs für unter Dreijährige Wird eine interkommunale Perspektive eingenommen, so zeigen sich wie bereits in den vorangegangenen Projekten Unterschiede bei den Betreuungsbedarfen zwischen den Kommunen (vgl. Abb. 1). Während in Salzgitter (Norden) mit 28,1% die Bedarfsquote am niedrigsten ist, liegt die höchste Quote bei 58,2% in Schwerin (Osten). Der Betreuungsbedarf streut somit in den am Projekt beteiligten Kommunen mit bis zu 30,1 Prozentpunkten. Die Unterschiede in den Bedarfsquoten fallen dabei in den Landkreisen geringer aus als in den kreisfreien Städten. Während sich die Differenz zwischen den Landkreisen auf nur höchstens 10,8 Prozentpunkte beläuft, beträgt der Unterschied zwischen den kreisangehörigen bzw. kreisfreien Städten maximal 30,1 Prozentpunkte. Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 8 Abb. 1: Bedarfsquoten für unter Dreijährige in ausgewählten Städten und Landkreisen (Mai/Juni 2013) Quelle: Kommunale Bedarfserhebungen U3, Berechnungen Forschungsverbund DJI/TU Dortmund 2013, gewichtete Daten Ein auffallendes Ergebnis ist, dass in den westdeutschen Städten Aachen und Münster sowie der süddeutschen Stadt Freiburg – verglichen mit den anderen kreisfreien Städten im Westen und Süden Deutschlands – die Bedarfsquoten überdurchschnittlich hoch ausfallen und sogar ähnlich hoch sind wie in der ostdeutschen Stadt Chemnitz. Bisher lagen die Quoten in Ostdeutschland aufgrund der langjährigen U3 Betreuungstradition immer höher als in Westdeutschland. In Universitätsstädten sind die Betreuungsquoten U3 im Vergleich zu anderen Großstädten jedoch überdurchschnittlich hoch ausgeprägt. Wahrscheinlich können die hohen Werte für Freiburg, Aachen und Münster darauf zurückgeführt werden, dass es sich um attraktive Universitätsstädte handelt. Es scheint nicht der Fall zu sein, dass sich insgesamt in westdeutschen Großstädten inzwischen ähnliche Bedarfe abzeichnen wie in Ostdeutschland. Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 7.2 9 Betreuungsbedarfe für die einzelnen Altersjahre Ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung und Umsetzung des Betreuungsbedarfs ist die Tatsache, dass der Betreuungsbedarf zwischen den einzelnen Altersjahren sehr unterschiedlich ist (vgl. Tab. 1). Für unter Einjährige ergeben sich nur sehr geringe Betreuungsbedarfe zwischen 3% bis 13%, bei den Einjährigen schwankt die Quote zwischen 27% und 74%. Die Betreuungsbedarfe für die Zweijährigen sind erwartungsgemäß am höchsten. In allen Städten und Landkreisen sind Bedarfsquoten von über 56% zu erwarten. Eine Ausnahme stellt die Stadt Salzgitter dar, in der der Betreuungsbedarf für Zweijährige bei nur 49,2% liegt. Insgesamt erreichen die Quoten bis zu drei Viertel der Zweijährigen in der Bevölkerung. Die Betreuungsbedarfe für die unter Einjährigen sind erwartungsgemäß sehr niedrig, da die enge Bindung an eine Bezugsperson unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten im ersten Lebensjahr sehr wichtig ist. Durch das Elterngeld wird die Entscheidung der Eltern für eine alleinige Betreuung erheblich unterstützt. Auffallend ist, dass die höchste Bedarfsquote mit 13,2% in Schwerin anzutreffen ist, dicht gefolgt von Aachen und Münster (mit jeweils 12,3% und 9,3%). Wahrscheinlich plausibilisiert sich dieses Ergebnis dadurch, dass in den Universitätsstädten Aachen und Münster auch Studenten Eltern werden und aufgrund ihrer schwachen ökonomischen Situation eher darauf angewiesen sind, Erwerbstätigkeiten aufzunehmen. Bei den Betreuungsbedarfen für die Einjährigen zeigt sich erstens, dass der geringste Bedarf bereits bei über einem Drittel der Bevölkerung liegt und zweitens, dass die Spannweite zwischen dem geringsten und höchsten Bedarf mit 46 Prozentpunkten am höchsten ist. Bei den Zweijährigen ist die Spannweite mit 31 Prozentpunkten schon deutlich geringer. Die hohen Quoten, die auch im Landes- und Bundesdurchschnitt in den letzten Jahren immer weiter angestiegen sind, deuten darauf hin, dass die institutionelle Bildung, Betreuung und Erziehung in der Regel nicht mehr mit 3 Jahren, sondern mit 2 Jahren beginnt. Tab. 1: Bedarfsquoten nach Altersjahren für die unter Dreijährigen in ausgewählten Städten und Landkreisen (Mai/Juni 2013) Unter Einjährige Zweijährige Unter Dreijährige gesamt Einjährige (%) (%) (%) (%) Aachen 12,3 57,9 73,4 48,6 Altena 3,8 28,3 61,0 29,7 Beckum Bottrop 4,9 5,5 38,0 37,1 66,7 61,6 36,7 34,6 Chemnitz 6,1 62,7 75,0 48,5 Dinslaken 7,6 43,5 66,1 39,0 Düren (Kreis) 6,0 36,2 65,2 35,7 Fellbach 6,5 49,9 67,7 42,1 Flensburg Frankenthal 7,8 5,4 51,2 35,5 67,3 64,1 42,7 35,3 Freiburg im Breisgau 7,7 59,5 71,6 47,2 Fürth 6,1 47,5 64,6 39,9 Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 10 Gelsenkirchen 4,0 36,0 67,2 35,5 Göttingen (Kreis) 5,9 46,5 67,1 40,1 Herdecke 5,9 37,9 67,9 36,9 Herford (Kreis) Hochsauerlandkreis 6,4 6,5 41,4 36,9 64,6 63,3 37,5 35,2 Höchstadt an der Aisch 4,9 42,2 67,3 38,8 Kassel (Kreis) 6,8 39,6 65,5 37,2 Landshut 6,7 44,0 61,0 37,8 Leverkusen 4,9 42,4 68,3 38,6 Merzig-Wadern (Kreis) Monheim am Rhein 7,4 7,1 39,9 38,1 56,2 64,4 34,6 36,5 Mühlhausen 8,1 62,7 79,0 50,4 Münster 9,3 3,1 6,6 60,6 38,5 47,3 75,4 64,9 70,1 49,0 35,3 41,4 7,2 5,3 3,3 4,8 13,2 6,5 49,4 43,9 32,3 44,0 73,5 43,5 62,3 62,2 49,2 61,1 79,7 61,8 39,9 37,3 28,1 37,0 58,2 37,8 Wolfsburg 4,4 4,0 2,8 6,7 41,5 34,3 38,8 50,9 59,3 51,2 61,3 68,2 Wuppertal 6,3 40,3 69,5 35,4 29,5 34,1 42,6 38,7 Min 2,8 28,3 49,2 28,1 Max 13,2 10,5 73,5 45,2 79,7 30,5 58,2 30,1 Nettetal Recklinghausen Regensburg Rotenburg (Wümme) (Kreis) Salzgitter Schleswig-Flensburg (Kreis) Schwerin Stade Steinburg (Kreis) Straubing Weinstadt Spannweite Quelle: Kommunale Bedarfserhebungen U3, Berechnungen Forschungsverbund DJI/TU Dortmund 2013, gewichtete Daten 7.3 Spannweite der Betreuungsbedarfe in den Planungsbezirken der Jugendämter Die Vorteile des Untersuchungsdesigns liegen in der differenzierten Betrachtung einzelner Planungsbezirke innerhalb der Kommunen. So können aus intrakommunalem Blickwinkel die Betreuungsbedarfe in Landkreisen bzw. Städten kleinräumig ermittelt werden. Wie schon in den Vorläuferprojekten lässt sich überwiegend eine breite Spannweite in den Betreuungsbedarfen zwischen den einzelnen Planungsräumen erkennen (vgl. Abb. 2). Hinsichtlich der Streuungsbreite stellt sich heraus, dass diese zumindest der Tendenz nach mit der Anzahl der Planungsbezirke zunimmt. Die höchste Varianz wird in Frankenthal mit 23% deutlich, wohingegen sich die geringste Varianz in Beckum mit 1% zeigt. Die einzige Kommune in Ostdeutschland, in welcher bereits Daten auf Planungsbezirksebene ausgewertet wurden (Chemnitz), weist neben einigen westdeutschen Kommunen eine ähnlich niedrige Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 11 Spannweite der Bedarfe auf (5%), allerdings auf höherem Bedarfsniveau: Der niedrigste Bedarf liegt hier bei 46% und der höchste bei 50%. Die geringe Spannweite erklärt sich wahrscheinlich durch die langjährige U3 Betreuungstradition, die dazu geführt hat, dass für alle Bevölkerungsgruppen die U3-Betreuung zur Normalbiografie eines Kindes gehört. Abb. 2: Spannweite der Betreuungsbedarfe innerhalb von ausgewählten Städten und Landkreisen (Mai/Juni 2013) Quelle: Kommunale Bedarfserhebungen U3, Berechnungen Forschungsverbund DJI/TU Dortmund 2013, gewichtete Daten 7.4 Zeitlicher Umfang der Betreuungswünsche Für die kommunale Ausbauplanung der Angebote für unter Dreijährige ist die Information der Anzahl der Plätze nicht ausreichend. Entscheidend ist, welcher Betreuungsumfang gewünscht wird. Hierbei zeigt sich, dass bei den meisten der 38 Kommunen Betreuungszeiten von wöchentlich unter 20 Stunden oft gewünscht werden (vgl. Abb. 3). Die Anteile der erweiterten Halbtagsplätze mit Betreuungszeiten von bis zu 30 Stunden beim Betreuungsbedarf liegen in der Regel ebenfalls zwischen 30% und 40%. Der Bedarf an Ganztagsplätzen mit mehr als 30 Wochenstunden liegt bei ca. 20% bis 50%. Ausnahmen bei diesem generellen Trend sind die Kommunen aus dem Osten (Chemnitz, Mülhausen und Schwerin) sowie in der westdeutschen Stadt Monheim. In diesen Kommunen liegt der Bedarf nach einem umfangreichen Betreuungsangebot über 60%, in Schwerin sogar bei 76%. Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 12 Insgesamt ist aber bei der Gegenüberstellung des zeitlichen Umfangs der Betreuungswünsche und den Angeboten vor Ort festzustellen, dass von den Eltern vermehrt kürzere Betreuungszeiten gewünscht werden, als diese angeboten werden. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Eltern bisher einen Betreuungsplatz benötigten, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und selbst bei einer Halbtagsbeschäftigung stellen 30 Wochenstunden Betreuungszeit angesichts der Wegezeiten eigentlich das Minimum dar. Dadurch, dass zukünftig der Anspruch auf einen Betreuungsplatz nicht nur durch die Erwerbstätigkeit gegeben ist, sondern z.B. auch durch den Elternwunsch, den Kleinsten in einem überschaubaren wöchentlichen Zeitraum von 10 bis 15 Stunden frühe soziale Erfahrungen zu ermöglichen, wird die Nachfrage nach kürzeren Betreuungszeiten voraussichtlich weiter steigen. Für die Ausgestaltung des zukünftigen kommunalen Angebotes sind dies wichtige Informationen. Abb. 3: Gewünschte Betreuungszeiten in ausgewählten Städten und Landkreisen (Mai/Juni 2013) Quelle: Kommunale Bedarfserhebungen U3, Berechnungen Forschungsverbund DJI/TU Dortmund 2013, gewichtete Daten Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 13 Die kommunalen Erhebungsergebnisse machen deutlich, dass die Betreuungsbedarfe der Eltern von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sind. Welche Bedingungsfaktoren hierbei eine Rolle spielen, werden die Analysen der Elternbefragungen aller 92 Kommunen zeigen. Interessant beim Vergleich der ersten 38 Kommunen ist bereits, dass die Betreuungsbedarfe in den Universitätsstädten Münster, Aachen und Freiburg ähnlich sind wie in den ostdeutschen Kommunen. Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013 Forschungsbericht: Zwischenbericht des Projektes Kommunale Bedarfserhebung 8 14 Literatur Begemann, M.-C. & Kaufhold, G. (2012). Erstaunliche Befunde – Ergebnisse einer U3-VorOrt-Elternbefragung. KomDat, 15 (2), 7-9. Bien, W. (Hrsg.) (2012). Aufwachsen in Deutschland. AID:A – Der neue DJI-Survey. Weinheim/Basel. Bien, W., Rauschenbach, T. & Riedel, B. (Hrsg.) (2006). Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie. Weinheim/Basel. Bien, W. & Riedel, B. (2005). Wie viel ist bedarfsgerecht? Betreuungswünsche der Eltern für unter 3-jährige Kinder. In W. Bien, T. Rauschenbach & B. Riedel (Hrsg.), Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie (S. 267-280). Weinheim/Basel. BMFSFJ (Hrsg.) (2012). Dritter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes. Berlin. Deutsches Jugendinstitut (2012): Erste Befunde der DJI-Länderstudie im Rahmen der KIFÖGEvaluation. URL: http://www.dji.de/dasdji/home/DJI_Kifoeg_Laenderstudie_201211.pdf (Download vom 03.06.2013). Diskowski, D. (2009). Ausbau u3 auf unterschiedlichen Wegen: Angebote für Kinder und Eltern als Teil der Kindertagesbetreuung. In C. Bethke & S. A. Schreiner (Hrsg.), Die Jüngsten kommen. Kinder unter drei in Kindertageseinrichtungen (S. 55-63). Weimar/Berlin. Marburger, H. (2012). SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. Vorschriften und Verordnungen. Mit praxisorientierter Einführung. 8., aktualisierte Auflage. Regensburg. Meysen, T. & Beckmann, J. (2013). Rechtsanspruch U3: Förderung in Kita und Kindertagespflege. Inhalt, Umfang, Rechtsschutz, Haftung. Baden-Baden. Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, im August 2013