Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Bericht.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
23.02.15, 21:27
Aktualisiert
28.01.18, 07:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich
Soziales, Jugend & Integration
Ressort / Stadtbetrieb
Stadtbetrieb 202 - Tageseinrichtungen für
Kinder
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Doris Nehls
563 2218
563 8039
doris.nehls@stadt.wuppertal.de
Datum:
23.10.2013
Drucks.-Nr.:
VO/1039/13
öffentlich
Bericht
Sitzung am
Gremium
07.11.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschlussqualität
Entgegennahme o. B.
Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft 1 „Kinderbetreuungsarbeit„ nach § 78 Achtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zur Einzelintegration in Regeleinrichtungen
Grund der Vorlage
Umsetzung des Inklusionsgedankens in Tageseinrichtungen für Kinder
Beschlussvorschlag
Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft 1 „Kinderbetreuungsarbeit“ nach § 78 Achtes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Unterschrift
Dr. Kühn
Seite: 1/2
Begründung
Die Betreuung behinderter Kinder außerhalb von integrativen oder heilpädagogischen
Gruppen wird seit dem 01.08.2005 durch den Landschaftsverband Rheinland im Rahmen
einer Modellförderung über die Gewährung einer freiwilligen Leistung unterstützt. Da die
jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt waren, erfolgte der Zugang über ein
gesondertes Antragsverfahren, in dem auch die Einhaltung pädagogischer und personeller
Rahmenbedingungen mit erfasst wurde. Dieses Verfahren zur freiwilligen modellhaften
Förderung von Einzelintegration wird gemäß Beschluss des Landschaftsausschusses vom
15.03.2013 zukünftig in die geplante Fördersystematik der Kindpauschalen übergeleitet.
Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes am 01.08.2008 wurde die Durchführung von
Einzelintegration in einer Regeleinrichtung grundsätzlich ermöglicht, in dem für die
Betreuung eines behinderte Kindes die Gewährung einer erhöhten Kindpauschale (3,5 facher
Satz) unabhängig von der Struktur der Gruppe vorgesehen wurde. Mit der Änderung des
Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.20111 wurde außerdem die Möglichkeit eingeräumt, die
erhöhte Kindpauschale auch unterjährig zu beantragen.
Während die finanziellen Rahmenbedingungen der Einzelintegration nunmehr gesetzlich
geregelt sind, fehlt es hinsichtlich der konzeptionellen, pädagogischen und personellen
Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Einzelintegration in Regeleinrichtungen an
verbindlichen Vorgaben oder Richtlinien. Insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung
des Inklusionsgedankens, der eine deutliche Ausweitung integrativer Betreuung in
Regeleinrichtungen erwarten lässt, haben sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 1
„Kinderbetreuungsarbeit“ nach § 78 SGB VIII mit dieser Thematik besonders befasst und
eine Unterarbeitsgruppe mit der Klärung der notwendigen Rahmenbedingungen beauftragt.
Unter Leitung von Frau Grünhage (Geschäftsführung LiV – Leben in Vielfalt e.V.) haben
folgende Teilnehmerinnen die als Anlage beigefügte Empfehlung zu den notwendigen
Rahmenbedingungen für die Betreuung behinderter Kinder in Regeleinrichtungen erarbeitet.
Christa Müller
Jutta Keller
Miriam Kuhnke
Christa Mauch
Cornelia Friederich
Christiane Karbach
Annegret Trappmann-Bell
Leiterin des Ev. Familienzentrum Westkotter Straße
Leiterin der Ev. Integrativen Tageseinrichtung für Kinder
Bandwirkerstraße
Leiterin der Katholischen integrativen Tagesstätte St.
Remigius
Leiterin des Integrativen Waldorfkindergarten e.V.
Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder -Projekt-und
Prozessmanagerin
Leiterin der Städt. Tageseinrichtung / Familienzentrum
Simonstraße 30
Leiterin der Heilpädagogische KindertagesstätteLiV- Leben in Vielfalt e. V.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 1 „Kinderbetreuungsarbeit“ bitten den
Jugendhilfeausschuss die Empfehlungen als Beratungsgrundlage und Orientierungsrahmen
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen
Anlage 01 – Empfehlungen
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