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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Bericht.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
23.02.15, 21:27
Aktualisiert
28.01.18, 07:47

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Inhalt der Datei

Geschäftsbereich Soziales, Jugend & Integration Ressort / Stadtbetrieb Stadtbetrieb 202 - Tageseinrichtungen für Kinder Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Doris Nehls 563 2218 563 8039 doris.nehls@stadt.wuppertal.de Datum: 23.10.2013 Drucks.-Nr.: VO/1039/13 öffentlich Bericht Sitzung am Gremium 07.11.2013 Jugendhilfeausschuss Beschlussqualität Entgegennahme o. B. Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft 1 „Kinderbetreuungsarbeit„ nach § 78 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zur Einzelintegration in Regeleinrichtungen Grund der Vorlage Umsetzung des Inklusionsgedankens in Tageseinrichtungen für Kinder Beschlussvorschlag Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft 1 „Kinderbetreuungsarbeit“ nach § 78 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Unterschrift Dr. Kühn Seite: 1/2 Begründung Die Betreuung behinderter Kinder außerhalb von integrativen oder heilpädagogischen Gruppen wird seit dem 01.08.2005 durch den Landschaftsverband Rheinland im Rahmen einer Modellförderung über die Gewährung einer freiwilligen Leistung unterstützt. Da die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt waren, erfolgte der Zugang über ein gesondertes Antragsverfahren, in dem auch die Einhaltung pädagogischer und personeller Rahmenbedingungen mit erfasst wurde. Dieses Verfahren zur freiwilligen modellhaften Förderung von Einzelintegration wird gemäß Beschluss des Landschaftsausschusses vom 15.03.2013 zukünftig in die geplante Fördersystematik der Kindpauschalen übergeleitet. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes am 01.08.2008 wurde die Durchführung von Einzelintegration in einer Regeleinrichtung grundsätzlich ermöglicht, in dem für die Betreuung eines behinderte Kindes die Gewährung einer erhöhten Kindpauschale (3,5 facher Satz) unabhängig von der Struktur der Gruppe vorgesehen wurde. Mit der Änderung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.20111 wurde außerdem die Möglichkeit eingeräumt, die erhöhte Kindpauschale auch unterjährig zu beantragen. Während die finanziellen Rahmenbedingungen der Einzelintegration nunmehr gesetzlich geregelt sind, fehlt es hinsichtlich der konzeptionellen, pädagogischen und personellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Einzelintegration in Regeleinrichtungen an verbindlichen Vorgaben oder Richtlinien. Insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung des Inklusionsgedankens, der eine deutliche Ausweitung integrativer Betreuung in Regeleinrichtungen erwarten lässt, haben sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 1 „Kinderbetreuungsarbeit“ nach § 78 SGB VIII mit dieser Thematik besonders befasst und eine Unterarbeitsgruppe mit der Klärung der notwendigen Rahmenbedingungen beauftragt. Unter Leitung von Frau Grünhage (Geschäftsführung LiV – Leben in Vielfalt e.V.) haben folgende Teilnehmerinnen die als Anlage beigefügte Empfehlung zu den notwendigen Rahmenbedingungen für die Betreuung behinderter Kinder in Regeleinrichtungen erarbeitet. Christa Müller Jutta Keller Miriam Kuhnke Christa Mauch Cornelia Friederich Christiane Karbach Annegret Trappmann-Bell Leiterin des Ev. Familienzentrum Westkotter Straße Leiterin der Ev. Integrativen Tageseinrichtung für Kinder Bandwirkerstraße Leiterin der Katholischen integrativen Tagesstätte St. Remigius Leiterin des Integrativen Waldorfkindergarten e.V. Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder -Projekt-und Prozessmanagerin Leiterin der Städt. Tageseinrichtung / Familienzentrum Simonstraße 30 Leiterin der Heilpädagogische KindertagesstätteLiV- Leben in Vielfalt e. V. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 1 „Kinderbetreuungsarbeit“ bitten den Jugendhilfeausschuss die Empfehlungen als Beratungsgrundlage und Orientierungsrahmen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Anlagen Anlage 01 – Empfehlungen Seite: 2/2