Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
23.02.15, 22:26
Aktualisiert
28.01.18, 08:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Sitzung am
Geschäftsbereich
Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Umwelt
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 101 - Stadtentwicklung und Städtebau
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Barbara Rekowski
563 2926
563 8556
barbara.rekowski@stadt.wuppertal.de
Datum:
29.05.2012
Drucks.-Nr.:
VO/0352/12
öffentlich
Gremium
12.06.2012 Bezirksvertretung Barmen
20.06.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wirtschaft und Bauen
Beschlussqualität
Empfehlung/Anhörung
Entscheidung
Gründung einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) in der Barmer
Innenstadt
Grund der Vorlage
Bevorstehender Antrag auf Erlass einer Satzung für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Barmen Werth
Beschlussvorschlag
1. Der Sachstandsbericht über die Immobilien- und Standortgemeinschaft Barmen-Werth
wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag der „ISG Barmen-Werth e.V.“ auf Einrichtung
einer gesetzlichen Immobilien- und Standortgemeinschaft positiv zu begleiten und die
notwendigen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung zu
schaffen.
Einverständnisse
Der Stadtkämmerer ist einverstanden.
Unterschrift
Meyer
Seite: 1/5
Begründung
In der Barmer Innenstadt hat sich aus dem Arbeitskreis Innenstadtentwicklung Barmen eine
Initiative entwickelt, die es sich zum Ziel gemacht hat, eine Immobilien- und
Standortgemeinschaft (ISG) in der Innenstadt Barmen zu gründen, um den Standort Barmen
wieder zu attraktivieren und profilieren.
1. Zum Hintergrund: ISGs in NRW
Seit 2004 gibt es in Nordrhein-Westfalen sog. Immobilien- und Standortgemeinschaften
(ISGs). Dabei handelt es sich um Gemeinschaftsinitiativen von innerstädtischen
Hauseigentümern und ggf. Gewerbetreibenden, die auf privater Basis Maßnahmen zur
Aufwertung ihres Immobilien- und Geschäftsumfelds umsetzen. Realisiert werden
beispielsweise Lichtgestaltungen im öffentlichen Raum, Maßnahmen zur Steigerung der
Sauberkeit, Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen.
Um diese Privatinitiativen zu stützen, hat das Land NRW 2008 die gesetzliche Möglichkeit
geschaffen, Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte zu einer Mitfinanzierung
derartiger gemeinwohlorientierter Maßnahmen zu verpflichten. Ziel des entsprechenden ISGGesetzes (ISGG) ist, die finanzielle Handlungsfähigkeit der handelnden Akteure zu stärken
und durch eine für alle verbindliche Kostenumlage mehr Finanzierungsgerechtigkeit zu
schaffen. Voraussetzung für eine ISG auf gesetzlicher Grundlage ist die Aufstellung eines
Entwicklungsprogramms für einen fest definierten Innenstadtbereich, dem nicht mehr als
25% der Eigentümer/Erbbauberechtigten widersprechen dürfen. Ist diese Voraussetzung
gegeben, wird der Geltungsbereich für eine ISG durch den Rat als Satzung beschlossen. Die
Stadt erhebt für die ISG-Initiative, Abgaben von den Eigentümern/Erbbauberechtigten der im
Geltungsbereich der ISG gelegenen Grundstücke. Hierzu erlässt die Stadt eine
Abgabensatzung. Die so erhobenen Abgaben werden gesammelt an die ISG-Initiative
weitergeleitet, die sie zur Umsetzung des Programms zu verwenden hat. Vor Erlass der
Gebietssatzung muss sich die ISG-Initiative gegenüber der Stadt in einem öffentlichrechtlichen Vertrag zur Durchführung der geplanten Maßnahmen verpflichten.
Vorbild für die gesetzlichen ISGs in NRW sind entsprechende Standortgemeinschaften in
Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hessen und dem Saarland. In NRW ist die erste
gesetzliche ISG Ende 2011 in Gelsenkirchen eingerichtet worden. Die Standorte, an denen
auf einer gesetzlichen Grundlage gearbeitet wird, verfügen anerkanntermaßen über deutlich
verbesserte Spielräume bzw. Perspektiven in der Entwicklungsarbeit.
2. Zum Vorhaben: Gründung einer ISG in Barmen
Angesichts der guten Erfahrungen anderer Innenstadtstandorte ist im Juli 2011 der ISG
Barmen-Werth e.V. gegründet worden. Die Gründung erfolgte eigens zu dem Zweck, das
Verfahren für eine verpflichtende gesetzliche ISG anzustoßen und bei erfolgreichem Verlauf,
die Trägerschaft der ISG zu übernehmen.
Anlass für diese Initiative ist die Einschätzung, dass die Rolle Barmens als wichtiger
Einzelhandelsstandort für Wuppertal und die angrenzende Region gefährdet ist.
Festzumachen ist dies u.a. daran, dass der Werth lt. Gutachterausschuss der Stadt
Wuppertal selbst im stärksten Abschnitt bei den Mietrichtwerten seit 2006 mehr als zehn
Prozentpunkte verloren hat.
Die ISG-Initiatoren machen einige Defizite dafür aus, dass der Einkaufsstandort Barmen
unter Druck steht:
Das Erscheinungsbild wirkt nach eigener Einschätzung streckenweise ungepflegt,
Sauberkeit und Ordnung werden kritisiert.
Bemängelt wird eine unzureichende Aufenthaltsqualität aufgrund des Fehlens von
besucherfreundlichem Mobiliar und einer ansprechenden Begrünung.
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Das Geschäftsangebot entspricht, so der ISG-Verein, nicht in allen Bereichen der
Ausstattung eines attraktiven Zentrums.
Aufgrund der beschriebenen Probleme verfüge das Barmer Zentrum im bergischen
Land über ein unattraktives Standortimage.
In der Minderung bzw. Beseitigung der Defizite sehen die ISG-Verantwortlichen ein großes
Potenzial, um Barmen insgesamt und den Werth im Besonderen für die Kunden attraktiv
fortzuentwickeln.
Im Vorstand des „ISG Barmen-Werth e.V.“ sind Hauseigentümer und Geschäftsanlieger des
Werth vertreten:
Oliver Alberts (1. Vorsitzender, Gesellschafter Alberts & Nieper oHG sowie
A. Daume GbR als Immobilieneigentümerinnen)
Mathias Wewer (2. Vorsitzender, Juwelier Baeumer & Co)
Die ISG Barmen-Werth e.V. wird durch einen großen Kreis von Anliegern als
Vereinsmitglieder oder Sponsoren unterstützt.
3. Zielsetzungen der ISG
Um mit den Maßnahmen der ISG eine eindeutige und in sich stimmige Entwicklungsrichtung
zu verfolgen, soll das Programm auf ein Standortprofil ausgerichtet werden:
Der Besuch des Werths soll entspannender, bequemer und erlebnisreicher werden. Vor dem
Hintergrund dieser Stoßrichtung verfolgt der ISG-Verein folgende Entwicklungsziele:
Verbesserung der Wohlfühlqualität im Straßenraum,
Sicherung und Stärkung des Angebots an Läden und Gastronomie,
Steigerung der Besucherzahlen durch mehr Erlebniswert,
Verbesserung des Standortimages.
Die gesetzliche Immobilien- und Standortgemeinschaft soll sich auf die Grundstücke zu
beiden Seiten des gesamten Werths und auf die Grundstücke zu beiden Seiten des
Geschwister-Scholl-Platzes erstrecken. (s. Anlage 01)
Als Laufzeit der gesetzlichen ISG sind maximal fünf Jahre vorgesehen, eine Verlängerung ist
nur über eine erneute Abstimmung möglich.
4. Maßnahmenkonzept
Das geplante ISG-Programm umfasst sechs Investitionsfelder. Diese müssen bis zum Erlass
der Satzung und teilweise auch noch während der Laufzeit weiter konkretisiert und dabei
insbesondere mit der Stadt Wuppertal abgestimmt werden. Innerhalb der abgestimmten
Investitionsfelder ist die ISG verantwortlich, selbststeuernd und entscheidungsbefugt.
(a.) Investitionsfeld Werth-Services
Ein gepflegtes, aufgeräumtes Straßenbild, saubere Hausfassaden sowie geordnete
Warenauslagen und Werbeständer sind eine Grundbedingung dafür, dass sich Kunden in
Barmen wohlfühlen. Aus diesem Grunde soll in diesem Feld zu Beginn der Arbeit ein erster
Maßnahmenschwerpunkt gesetzt werden.
(b.) Investitionsfeld Werth-Gestaltung
Bleibende städtebauliche Aufwertungen des öffentlichen Raums bilden den inhaltlichen
Schwerpunkt des geplanten Maßnahmenprogramms. Dabei setzt die ISG-Initiative auf
Gestaltungselemente, die über den öffentlich finanzierbaren Standard der Stadt Wuppertal
hinausgehen (sogenannte „On Top“-Maßnahmen) und in der Region möglichst einzigartig
sind. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Erlebnis- und Wohlfühlqualität und damit die
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Aufenthaltsdauer auf dem Werth steigern. Kriterien der Abbaubarkeit und Unterhaltung
müssen dabei gewährleistet werden.
(c.) Investitionsfeld Werth-Angebot
Ob eine Innenstadt als erlebnisreich bewertet wird, hängt maßgeblich von der Attraktivität
des Angebots an Waren, Dienstleistungen und Gastronomie ab. Der ISG-Verein möchte
daher im Rahmen der gesetzlichen ISG gemeinsam mit zahlreichen Netzwerkpartnern ein
„Flächenmanagement“ einführen. So soll dazu beigetragen werden, den
Immobilieneigentümern am Werth die Vermietung ihrer Gewerbeflächen zu erleichtern.
(d.) Investitionsfeld Werth-Inszenierung
Der Werth mit dem angrenzenden Johannes-Rau-Platz und dem angrenzenden
Geschwister-Scholl-Platz bietet nach ISG-Einschätzung ein großes Potenzial, Barmen als
Erlebnisort zu positionieren. Die öffentlichen Plätze haben jeweils eigene Veranstaltungsund Inszenierungsmöglichkeiten, die die Initiatoren nutzen wollen, um für Kunden und
Besucher einen besonderen Anreiz zu schaffen, die Innenstadt aufzusuchen und dort zu
verweilen. Dies soll auch in Kooperation mit den bereits bestehenden Kultureinrichtungen
geschehen.
(e.) Investitionsfeld Werth-Image
Um für Barmen einen nachhaltigen Aufwärtstrend zu erreichen, soll am Standortimage
gearbeitet werden. Barmen und insbesondere der Werth sollen daher über einen
professionellen Werbeauftritt wieder mehr in den Fokus von Besuchern und Kunden rücken.
Über eine gesteigerte werbliche Präsenz sollen zudem indirekt auch neue Unternehmen auf
die Straße aufmerksam gemacht werden.
(f.) Investitionsfeld ISG-Management
Neben der Projektarbeit muss die ISG den Vorgaben des ISG-Gesetzes Rechnung tragen.
Daher werden Mittel für die Durchführung der vorgeschriebenen Anliegerbeteiligung, die
Programmabstimmung mit der Stadtverwaltung, die Verwaltung der Treuhandmittel und den
Nachweis einer ordnungs- und zweckmäßigen Mittelverwendung eingeplant.
5. Finanzierungskonzept
Die Gesamtkosten des Programms kalkuliert der ISG-Verein für den Gesamtzeitraum von
fünf Jahren auf 1.000.000,- €. Damit betragen die durchschnittlichen Kosten
pro Jahr 200.000,- €. Es ist Bestandteil des Finanzierungskonzepts, dass die ISG-Mittel als
Impulsmittel genutzt werden sollen, um während der Laufzeit weitere Investitionen Dritter in
den Werth anzustoßen.
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird nach § 4 des ISG-Gesetzes von der Stadt eine
öffentlich-rechtliche Abgabe für den ISG-Verein erhoben. Deren Höhe soll sich
voraussichtlich für das einzelne Grundstück nach dessen Einheitswert berechnen. Der Stadt
werden die Verwaltungskosten durch eine Kostenpauschale erstattet, die mit den Abgaben
erhoben wird.
Es ist gesetzlich sichergestellt, dass der finanzielle Rahmen ohne neuerliche Zustimmung
der Eigentümer nicht überschritten werden darf. Die ordnungs- und zweckmäßige
Mittelverwendung ist gemäß den Vorgaben des ISG-Gesetzes jährlich bei der Stadt
Wuppertal nachzuweisen. Auf diesem Wege ist für die Eigentümer des Bereichs die
Zweckbindung ihrer Investitionen gesichert. Nicht verwendete Mittel sind nach Ablauf der
Laufzeit gemäß ISG-Gesetz an die Stadt Wuppertal übertragen, die diese wiederum an die
Immobilieneigentümer zurückzahlt.
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Um zur Finanzierung einzelner Maßnahmen bzw. Konzeptbausteine der ISG ggf.
Fördermittel des Landes beantragen zu können, ist ein städtisches Integriertes
Handlungskonzept für den Teilraum verpflichtende Voraussetzung.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein solches „Teilräumliches Konzept“, in dem die
wesentlichen entwicklungsrelevanten Handlungsfelder aufgezeigt werden sollen.
Demografie-Check
a)
Ergebnis des Demografie-Checks
Ziel 1 – Stadtstrukturen anpassen
Ziel 2 – Wanderungsbilanz verbessern
Ziel 3 – gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
b)
+
+/0
0
Erläuterungen zum Demografie-Check
Die ISG ist ein Instrument, mit privaten Mitteln die Attraktivität des Werths zu verbessern.
Dabei kann eine Stabilisierung des innerstädtischen Quartiers erreicht werden. Die
Aufenthaltsmöglichkeiten aller Bevölkerungsgruppen werden verbessert, so dass der
Stadtteil belebt wird. Ein Ziel ist es, die Bevölkerung wieder nach Barmen zu ziehen und
damit positiven Einfluss auf die Wanderungsdefizite zu nehmen. Die urbane Qualität soll sich
verbessern, um das Image der Innenstadt aufzuwerten. Zielgruppe der ISG sind unter
anderem junge Familien mit Kindern. Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in den
Events in der Innenstadt zeigen und damit lebendig sein.
Kosten und Finanzierung
s. Nr. 5 der Begründung
Zeitplan
s. Anlage 01
Anlagen
01 - Zeitplan (Stand 05/2012)
02 - Voraussichtlicher Geltungsbereich
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