Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Niederschrift - öffentlicher Teil.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
23.02.15, 23:14
Aktualisiert
02.02.18, 17:59
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Geschäftsführung
Rechnungsprüfungsausschuss
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Gabriele Schubert
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563 6322
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gabriele.schubert@stadt.wuppertal.de
Datum
15.11.12
Niederschrift
über die öffentliche/nicht
(SI/0317/12) am 09.02.2012
öffentliche
Sitzung
des
Rechnungsprüfungsausschusses
Anwesend sind die Stadtverordneten:
Vorsitz
Frau Dorothea Glauner ,
von der CDU-Fraktion
Herr Dirk Jaschinsky , Frau BM Silvia Kaut , Herr Jan Phillip Kühme , Frau Ute Mindt ,
von der SPD-Fraktion
Frau Barbara Dudda-Dillbohner , Herr Guido Grüning , Herr Thomas Kring ,
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Klaus-Dieter Lüdemann , Frau Gerta Siller ,
von der FDP-Fraktion
Herr Jörn Suika ,
von der Fraktion DIE LINKE
Frau Elisabeth August ,
ServiceCenter: (0202) 563 - 0
E-Mail: stadtverwaltung@wuppertal.de
Internet: www.wuppertal.de
Bankverbindung
Stadtsparkasse Wuppertal
100 719 (BLZ 330 500 00)
Sie erreichen uns mit der Schwebebahn, Station Alter Markt
und mit den Buslinien 608, 610, 624, 632 und 332
Haltestellen Heubruch und Concordienstraße
-2Vertreter/innen der Verwaltung
Herr StD Dr. Johannes Slawig , die Beigeordneten Herr Harald Bayer , Herr Dr. Stefan Kühn , Herr
Frank Meyer ,
Frau Angelika Behr (400.06), Herr Egon Hoppe (403.12), Herr Ulrich Kronenberg (000), Frau
Martina Schmidt , Herr Burckhard Block , Herr Franz Heilmann , Herr Klaus Zieglam , Herr Markus
Wilk , Prüferinnen und Prüfer (002) ,
als Gast
Herr Thomas Lenz (Jobcenter Wuppertal),
Schriftführerin
Frau Gabriele Schubert
Beginn: 16:05 Uhr
Ende: 17:00 Uhr
-3Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und besonders Herrn Lenz, den Geschäftsführer des
Jobcenters Wuppertal, der Ausführungen zu TOP 1, hier Bericht Lfd. Nr. 02/2011, machen wolle.
Zu diesem Berichtsteil sei Frau Stv. Dudda-Dillbohner befangen und nehme an der Beratung nicht
teil.
I.
Öffentlicher Teil
1
2 Einzelberichte des Rechnungsprüfungsamtes
Vorlage: VO/1097/12
Lfd. Nr. 02/2011
Frau Schmidt bietet an, Fragen zu beantworten, auch von Seiten des Prüfers,
Herrn Wilk.
Frau Stv. August fragt, ob die Betriebskosten im Einzelnen geprüft oder ob
Durchschnittswerte zugrunde gelegt worden seien. Es interessiere sie auch, ob
die Bescheide bei festgestellten zu geringen Zahlungen an die
Leistungsberechtigten von Amts wegen korrigiert worden seien oder es sich nur
um interne Feststellungen handele.
Herr Lenz antwortet, festgestellte Fehler würden in der Folge selbstverständlich
korrigiert.
Herr Wilk antwortet, die einzelnen Betriebskostenabrechnungen seien detailliert
geprüft worden. Hierbei gehe es allerdings nicht darum, ob die Vermieter zu viel
abgerechnet hätten. Die Prüfung richte sich auf die rechtlich korrekte Bearbeitung
durch die Sachbearbeitung.
Frau Schmidt verdeutlicht, das Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüfe die
Verwaltung und das korrekte Verwaltungshandeln. Herr Wilk habe hier geprüft,
ob die ARGE richtig gehandelt habe.
Frau Stv. August fragt, ob das Sonderabkommen mit der GWG zur Übernahme
höherer Kaltmieten nach Sanierungen auch auf andere Vermieter übertragen
werden könne, da die Stadt durch die wesentlich geringeren Heizkosten in diesen
Fällen sparen könne. Sie habe dies schon öfter angeregt.
Herr Beig. Dr. Kühn antwortet, diese Verfahrensweise sei im Sozialausschuss
aufgrund eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg
gebracht worden. Inzwischen sei die Verfahrensweise entwickelt und abgestimmt
worden und solle im Laufe des ersten Halbjahres 2012 eingeführt werden. Es sei
sehr sinnvoll, hier das ökologisch Richtige, nämlich das Energiesparen, mit dem
stadtentwicklungspolitisch und finanzpolitisch Richtigen zu kombinieren. Die Stadt
akzeptiere eine höhere Kaltmiete, wenn diese durch die Einsparung bei den
Nebenkosten überkompensiert werde.
Herr Stv. Suika zitiert aus dem Kurzbericht, es seien bis auf 2 Ausnahmen
sämtliche Beanstandungen anerkannt worden. Es sei ihm aus dem Kurzbericht
nicht klar geworden um welche 2 Beanstandungen es sich handele.
Herr Lenz antwortet, aus seiner Erinnerung handele es sich um die GWGBeanstandungen, die soeben diskutiert worden seien. Im Prüfzeitraum sei dem
RPA die Sondervereinbarung nicht bekannt gewesen.
Herr Wilk ergänzt, bei der zweiten nicht anerkannten Beanstandung habe es sich
um B/20 gehandelt.
-4Herr Lenz betont, der Bericht werde vom Jobcenter voll und ganz geteilt, es gebe
keine Differenzen mit dem RPA. Er wolle jedoch ausführen, warum die
dargestellte Situation bestehe und ob es eine Chance gebe, dass sich die
Situation in Zukunft verbessere. Im Wesentlichen gebe es drei Gründe für die
dargestellte Situation. Zum Einen sei die Personalausstattung im Bereich der
Leistungsgewährung des Jobcenters verantwortlich. Zurzeit seien rd. 40 Stellen
in diesem Bereich vakant. In den vergangenen Jahren habe das Jobcenter kaum
Gelegenheit gehabt, ausgebildetes Personal zu gewinnen, und wenn dies
gelungen sei, habe das Personal das Jobcenter schnell wieder wegen der
Finanzsituation der Stadt Wuppertal verlassen. So habe man beispielsweise die
fertig ausgebildeten Beamtinnen und Beamten übernommen, die die Stadt
Wuppertal nicht übernehmen konnte. Von 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
auf diesem Wege im August zum Jobcenter gekommen seien, seien nur noch 2
Personen im Jobcenter tätig, die sich ebenfalls auf dem Absprung befänden. Die
Mitarbeiter/-innen wechselten aufgrund der Beförderungssituation zu anderen
Behörden. In den vergangenen Jahren habe das Jobcenter überwiegend mit
befristeten Verträgen arbeiten müssen. Diese Situation führe zu
Qualitätsverlusten bei der Aufgabenwahrnehmung. Auch der Stellenplan habe zu
wenige Stellen vorgesehen. Die Fluktuation sei zu hoch. Der zweite Grund für die
dargestellte Situation sei das zu Grunde liegende Gesetzeswerk, das vielen
Veränderungen unterliege. Seit dem 01.01.05 habe es 57 gravierende
Gesetzesänderungen gegeben. Seit 2008 habe es 278 fachliche Veränderungen
und Hinweise gegeben, teilweise mit einem Textumfang von 100 bis 200 Seiten.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien dies fast 6 im Monat gewesen.
Allein die Fülle könne nicht mehr aufgenommen werden. Darüber hinaus gebe es
zusätzliche Aufgaben, wie das Wohngeld, die die Sachbearbeitung in
Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten noch komplizierter machten. In
Kombination mit zu wenig Personal, einem schlechten Ausbildungsstand und
einer hohen Fluktuation entstehe die Situation, die das RPA zu Recht beschreibe.
Dies sei ein Grund gewesen, warum man eine neue Organisationsform
angestrebt habe. Seit dem 01.01.12 sei das kommunale Jobcenter in der
Rechtsform einer Anstalt Öffentlichen Rechts (AÖR) organisiert und könne
zumindest wieder Stellen besetzen. Es seien 80 Stellen ausgeschrieben worden,
auf die 750 Bewerbungen eingegangen seien. Man habe die Hoffnung, das
Jobcenter bis Mitte des Jahres gut mit Personal ausstatten zu können, das dann
entsprechend angeleitet werden müsse, da es keine Ausbildung speziell für das
SGB II gebe. Als AÖR könne nun extern eingestelltem Personal nach einer
bestimmten Zeit die Aussicht auf eine unbefristete Anstellung gegeben werden.
Die Bezahlung könne allerdings bisher nicht verbessert werden. Es habe hierzu
Diskussionen auf Bundesebene gegeben. Zurzeit werde ein Einstiegsgehalt in
Höhe von rd. 2.200 € brutto gezahlt, so dass der übrige Arbeitsmarkt sicher eine
große Konkurrenz darstelle. Er sehe in der Besetzung der freien Stellen die
einzige Chance, die Fehlerhäufung zu beseitigen. Parallel hierzu seien
Sicherheitssysteme eingebaut worden, wie z. B. ein Fachreferat Recht und ein
Fachaufsichtskonzept. Er könne noch keine Garantie für eine Verbesserung der
Personalausstattung geben und es liege noch eine Menge Arbeit vor dem
Jobcenter, die Chancen seien aber auf jeden Fall im Gegensatz zum alten
System gegeben.
Herr Stv. Suika fragt, ob geplant sei, neben dem Fachreferat Recht auch eine
Innenrevision einzurichten, die regelmäßig Stichproben durchführen könne.
Herr Lenz antwortet, dies sei in dem genannten Fachaufsichtskonzept
vorgesehen. Es sollten monatlich zu bestimmten Themen und Tätigkeitsfeldern
zufällig ausgewählte Vorgänge geprüft werden. Die Rückkoppelung erfolge zum
Einen mit den betreffenden Mitarbeiter/-innen, bei einer Fehlerhäufung werde
auch ein Schulungskonzept entwickelt. Es fänden regelmäßig fachaufsichtliche
Prüfungen in allen Themenbereichen statt, unabhängig von der Prüfung des
-5RPA. Hierzu benötige man allerdings auch Personal, das in diesen Funktionen
zum Teil langfristig erkrankt sei.
Herr Beig. Dr. Kühn führt aus, es habe sich in den letzten Jahren in Bezug auf
das SGB II ein neues Berufsfeld entwickelt. In Wuppertal sei in diesem Beruf die
Verantwortung für rd. 50.000 Menschen gegeben. Das Problem dieses
Berufsbildes sei, dass es hierfür keine klassische Berufsausbildung gebe sondern
ein „Training on the job“ erfolge. Selbst für die gut ausgebildeten städtischen
Kolleginnen und Kollegen mache das SGB II nur einen kleinen Teil der
Fachinhalte aus. Bundesweit gebe es die Debatte, ob nicht ein eigenes Berufsbild
mit einer eigenen Ausbildungsordnung entwickelt werden müsse. Diese Idee sei
richtig,
scheitere
aber
an
der
unterschiedlichen
Struktur
der
Aufgabenwahrnehmung in Deutschland. Das Thema müsse noch geklärt werden.
Herr Stv. Kring führt aus, der Bericht sei mit seiner Fülle an Beanstandungen
sehr ernst zu nehmen. Bei der Anerkennung der Beanstandungen merke man
aber, dass ein Kommunikationsprozess stattgefunden habe, der nicht immer
selbstverständlich sei. Man solle den Bericht nicht überbewerten, das tue seiner
Einschätzung nach das RPA selbst nicht. Bei einer hochkomplexen Aufgabe sei
von der Arge ein guter Job gemacht worden. Das Kerngeschäft, nämlich dafür zu
sorgen, dass an jedem 01. des Monats 50.000 Wuppertaler ihr Geld bekämen,
hätte die Arge immer gut bewältigt, wofür man den Mitarbeiter/-innen Respekt
zollen müsse.
Die Vorsitzende bemerkt, die aufgezeigte Fehlerquote in Höhe von 57% sei gut
erklärt worden. Man gehe davon aus, dass in diesem schwierigen Arbeitsgebiet in
Zukunft sicher eine Besserung eintreten werde. Sie bedankt sich für die
Ausführungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Drs. Nr. VO/1097/12 ohne
Beschluss entgegen.
2
Die Korruptionsabwehr und das Vier-Augen-Prinzip
- Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Vorlage: VO/1096/12
(Die große Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde unter TOP 3
beantwortet.)
3
Große Anfrage "Die Korruptionsabwehr und das Vier-Augen-Prinzip" Antworten
Vorlage: VO/0014/12
Herr Stv. Lüdemann bedankt sich für die umfangreiche Antwort. Die meisten
Fragen seien damit beantwortet worden.
Frau Stv. Siller merkt an, dass die Verwaltung zur Anwendung des 4-AugenPrinzips gesetzlich verpflichtet sei. Es sei gut, dass die Verwaltung feststelle,
dass dies unter anderem durch Schulungen ins Gedächtnis gebracht werde. Die
Anfrage habe der Sorge gegolten, dass man in den Bemühungen der
-6Korruptionsvermeidung nachlasse, da die große Korruptionsaffäre inzwischen
lange zurückliege. Dies sei offenbar nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der
zunehmenden Arbeitsverdichtung müsse man hierauf besonders achten.
Frau Schmidt sagt zu, das RPA werde auf diesen Aspekt achten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Drs. Nr. VO/0014/12 ohne
Beschluss entgegen.
4
Verschiedenes
Frau
Schmidt
berichtet
zum
Sachstand
der
Umsetzung
des
Konjunkturprogramms II:
Im Dezember 2001 seien alle Mittel abgerufen worden. Bis Ende Februar
müssten diese abgerufenen Mittel nun auch belegt werden. Die Maßnahmen von
R 104 und den freien Trägern seien bereits abgerechnet worden. Jetzt gelte es,
die
restlichen
abgerufenen
Beträge
durch
Rechnungen
und
Verwendungsnachweise des GMW zu belegen. Beendet und testiert seien im
Bereich der freien Träger 16 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von
insgesamt 2,712 Mio. €, beim Ressort 104 6 Projekte mit einer Fördersumme in
Höhe von insgesamt 4,555 Mio. € und beim GMW 7 Projekte mit einer
Fördersumme in Höhe von insgesamt 5,418 Mio. €. Noch nicht beendet und
testiert seien beim GMW 15 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von
insgesamt 29,9 Mio. €. Davon seien allerdings 28,4 Mio. € geprüft und testierbar;
hier fehlten bislang die Verwendungsnachweise. Es blieben also nur 2 Mio. €
übrig, bei denen das RPA noch mit der Prüfung beschäftigt sei. Hier lägen noch
nicht alle Rechnungen vor. Hierauf konzentrierten sich derzeit das RPA und das
GMW sehr intensiv. Erst gestern habe eine Arbeitssitzung stattgefunden, und die
Daten veränderten sich stündlich. Das RPA gehe derzeit davon aus, dass die
komplette Fördersumme testiert werden könne, sofern die restlichen Unterlagen,
wie vom GMW zugesagt, rechtzeitig vorgelegt würden.
Die Zusammenarbeit hierzu mit dem GMW sei eng, genauso wie es eine enge
Zusammenarbeit mit dem Zentralen Fördermanagement, dem Ressort 104 und
den freien Trägern gegeben habe.
Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2009 sei das RPA noch im Zeitplan und
beabsichtige diese im Juni in den Rechnungsprüfungsausschuss einzubringen.
Wenn es neue Erkenntnisse gebe, werde man berichten.
Glauner
Vorsitzender
Schubert
Schriftführerin