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Niederschrift - öffentlicher Teil.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Niederschrift - öffentlicher Teil.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
23.02.15, 23:14
Aktualisiert
02.02.18, 17:59

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Inhalt der Datei

Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Es informiert Sie Gabriele Schubert Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail 563 6322 563 8031 gabriele.schubert@stadt.wuppertal.de Datum 15.11.12 Niederschrift über die öffentliche/nicht (SI/0317/12) am 09.02.2012 öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Anwesend sind die Stadtverordneten: Vorsitz Frau Dorothea Glauner , von der CDU-Fraktion Herr Dirk Jaschinsky , Frau BM Silvia Kaut , Herr Jan Phillip Kühme , Frau Ute Mindt , von der SPD-Fraktion Frau Barbara Dudda-Dillbohner , Herr Guido Grüning , Herr Thomas Kring , von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Klaus-Dieter Lüdemann , Frau Gerta Siller , von der FDP-Fraktion Herr Jörn Suika , von der Fraktion DIE LINKE Frau Elisabeth August , ServiceCenter: (0202) 563 - 0 E-Mail: stadtverwaltung@wuppertal.de Internet: www.wuppertal.de Bankverbindung Stadtsparkasse Wuppertal 100 719 (BLZ 330 500 00) Sie erreichen uns mit der Schwebebahn, Station Alter Markt und mit den Buslinien 608, 610, 624, 632 und 332 Haltestellen Heubruch und Concordienstraße -2Vertreter/innen der Verwaltung Herr StD Dr. Johannes Slawig , die Beigeordneten Herr Harald Bayer , Herr Dr. Stefan Kühn , Herr Frank Meyer , Frau Angelika Behr (400.06), Herr Egon Hoppe (403.12), Herr Ulrich Kronenberg (000), Frau Martina Schmidt , Herr Burckhard Block , Herr Franz Heilmann , Herr Klaus Zieglam , Herr Markus Wilk , Prüferinnen und Prüfer (002) , als Gast Herr Thomas Lenz (Jobcenter Wuppertal), Schriftführerin Frau Gabriele Schubert Beginn: 16:05 Uhr Ende: 17:00 Uhr -3Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und besonders Herrn Lenz, den Geschäftsführer des Jobcenters Wuppertal, der Ausführungen zu TOP 1, hier Bericht Lfd. Nr. 02/2011, machen wolle. Zu diesem Berichtsteil sei Frau Stv. Dudda-Dillbohner befangen und nehme an der Beratung nicht teil. I. Öffentlicher Teil 1 2 Einzelberichte des Rechnungsprüfungsamtes Vorlage: VO/1097/12 Lfd. Nr. 02/2011 Frau Schmidt bietet an, Fragen zu beantworten, auch von Seiten des Prüfers, Herrn Wilk. Frau Stv. August fragt, ob die Betriebskosten im Einzelnen geprüft oder ob Durchschnittswerte zugrunde gelegt worden seien. Es interessiere sie auch, ob die Bescheide bei festgestellten zu geringen Zahlungen an die Leistungsberechtigten von Amts wegen korrigiert worden seien oder es sich nur um interne Feststellungen handele. Herr Lenz antwortet, festgestellte Fehler würden in der Folge selbstverständlich korrigiert. Herr Wilk antwortet, die einzelnen Betriebskostenabrechnungen seien detailliert geprüft worden. Hierbei gehe es allerdings nicht darum, ob die Vermieter zu viel abgerechnet hätten. Die Prüfung richte sich auf die rechtlich korrekte Bearbeitung durch die Sachbearbeitung. Frau Schmidt verdeutlicht, das Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüfe die Verwaltung und das korrekte Verwaltungshandeln. Herr Wilk habe hier geprüft, ob die ARGE richtig gehandelt habe. Frau Stv. August fragt, ob das Sonderabkommen mit der GWG zur Übernahme höherer Kaltmieten nach Sanierungen auch auf andere Vermieter übertragen werden könne, da die Stadt durch die wesentlich geringeren Heizkosten in diesen Fällen sparen könne. Sie habe dies schon öfter angeregt. Herr Beig. Dr. Kühn antwortet, diese Verfahrensweise sei im Sozialausschuss aufgrund eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg gebracht worden. Inzwischen sei die Verfahrensweise entwickelt und abgestimmt worden und solle im Laufe des ersten Halbjahres 2012 eingeführt werden. Es sei sehr sinnvoll, hier das ökologisch Richtige, nämlich das Energiesparen, mit dem stadtentwicklungspolitisch und finanzpolitisch Richtigen zu kombinieren. Die Stadt akzeptiere eine höhere Kaltmiete, wenn diese durch die Einsparung bei den Nebenkosten überkompensiert werde. Herr Stv. Suika zitiert aus dem Kurzbericht, es seien bis auf 2 Ausnahmen sämtliche Beanstandungen anerkannt worden. Es sei ihm aus dem Kurzbericht nicht klar geworden um welche 2 Beanstandungen es sich handele. Herr Lenz antwortet, aus seiner Erinnerung handele es sich um die GWGBeanstandungen, die soeben diskutiert worden seien. Im Prüfzeitraum sei dem RPA die Sondervereinbarung nicht bekannt gewesen. Herr Wilk ergänzt, bei der zweiten nicht anerkannten Beanstandung habe es sich um B/20 gehandelt. -4Herr Lenz betont, der Bericht werde vom Jobcenter voll und ganz geteilt, es gebe keine Differenzen mit dem RPA. Er wolle jedoch ausführen, warum die dargestellte Situation bestehe und ob es eine Chance gebe, dass sich die Situation in Zukunft verbessere. Im Wesentlichen gebe es drei Gründe für die dargestellte Situation. Zum Einen sei die Personalausstattung im Bereich der Leistungsgewährung des Jobcenters verantwortlich. Zurzeit seien rd. 40 Stellen in diesem Bereich vakant. In den vergangenen Jahren habe das Jobcenter kaum Gelegenheit gehabt, ausgebildetes Personal zu gewinnen, und wenn dies gelungen sei, habe das Personal das Jobcenter schnell wieder wegen der Finanzsituation der Stadt Wuppertal verlassen. So habe man beispielsweise die fertig ausgebildeten Beamtinnen und Beamten übernommen, die die Stadt Wuppertal nicht übernehmen konnte. Von 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf diesem Wege im August zum Jobcenter gekommen seien, seien nur noch 2 Personen im Jobcenter tätig, die sich ebenfalls auf dem Absprung befänden. Die Mitarbeiter/-innen wechselten aufgrund der Beförderungssituation zu anderen Behörden. In den vergangenen Jahren habe das Jobcenter überwiegend mit befristeten Verträgen arbeiten müssen. Diese Situation führe zu Qualitätsverlusten bei der Aufgabenwahrnehmung. Auch der Stellenplan habe zu wenige Stellen vorgesehen. Die Fluktuation sei zu hoch. Der zweite Grund für die dargestellte Situation sei das zu Grunde liegende Gesetzeswerk, das vielen Veränderungen unterliege. Seit dem 01.01.05 habe es 57 gravierende Gesetzesänderungen gegeben. Seit 2008 habe es 278 fachliche Veränderungen und Hinweise gegeben, teilweise mit einem Textumfang von 100 bis 200 Seiten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien dies fast 6 im Monat gewesen. Allein die Fülle könne nicht mehr aufgenommen werden. Darüber hinaus gebe es zusätzliche Aufgaben, wie das Wohngeld, die die Sachbearbeitung in Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten noch komplizierter machten. In Kombination mit zu wenig Personal, einem schlechten Ausbildungsstand und einer hohen Fluktuation entstehe die Situation, die das RPA zu Recht beschreibe. Dies sei ein Grund gewesen, warum man eine neue Organisationsform angestrebt habe. Seit dem 01.01.12 sei das kommunale Jobcenter in der Rechtsform einer Anstalt Öffentlichen Rechts (AÖR) organisiert und könne zumindest wieder Stellen besetzen. Es seien 80 Stellen ausgeschrieben worden, auf die 750 Bewerbungen eingegangen seien. Man habe die Hoffnung, das Jobcenter bis Mitte des Jahres gut mit Personal ausstatten zu können, das dann entsprechend angeleitet werden müsse, da es keine Ausbildung speziell für das SGB II gebe. Als AÖR könne nun extern eingestelltem Personal nach einer bestimmten Zeit die Aussicht auf eine unbefristete Anstellung gegeben werden. Die Bezahlung könne allerdings bisher nicht verbessert werden. Es habe hierzu Diskussionen auf Bundesebene gegeben. Zurzeit werde ein Einstiegsgehalt in Höhe von rd. 2.200 € brutto gezahlt, so dass der übrige Arbeitsmarkt sicher eine große Konkurrenz darstelle. Er sehe in der Besetzung der freien Stellen die einzige Chance, die Fehlerhäufung zu beseitigen. Parallel hierzu seien Sicherheitssysteme eingebaut worden, wie z. B. ein Fachreferat Recht und ein Fachaufsichtskonzept. Er könne noch keine Garantie für eine Verbesserung der Personalausstattung geben und es liege noch eine Menge Arbeit vor dem Jobcenter, die Chancen seien aber auf jeden Fall im Gegensatz zum alten System gegeben. Herr Stv. Suika fragt, ob geplant sei, neben dem Fachreferat Recht auch eine Innenrevision einzurichten, die regelmäßig Stichproben durchführen könne. Herr Lenz antwortet, dies sei in dem genannten Fachaufsichtskonzept vorgesehen. Es sollten monatlich zu bestimmten Themen und Tätigkeitsfeldern zufällig ausgewählte Vorgänge geprüft werden. Die Rückkoppelung erfolge zum Einen mit den betreffenden Mitarbeiter/-innen, bei einer Fehlerhäufung werde auch ein Schulungskonzept entwickelt. Es fänden regelmäßig fachaufsichtliche Prüfungen in allen Themenbereichen statt, unabhängig von der Prüfung des -5RPA. Hierzu benötige man allerdings auch Personal, das in diesen Funktionen zum Teil langfristig erkrankt sei. Herr Beig. Dr. Kühn führt aus, es habe sich in den letzten Jahren in Bezug auf das SGB II ein neues Berufsfeld entwickelt. In Wuppertal sei in diesem Beruf die Verantwortung für rd. 50.000 Menschen gegeben. Das Problem dieses Berufsbildes sei, dass es hierfür keine klassische Berufsausbildung gebe sondern ein „Training on the job“ erfolge. Selbst für die gut ausgebildeten städtischen Kolleginnen und Kollegen mache das SGB II nur einen kleinen Teil der Fachinhalte aus. Bundesweit gebe es die Debatte, ob nicht ein eigenes Berufsbild mit einer eigenen Ausbildungsordnung entwickelt werden müsse. Diese Idee sei richtig, scheitere aber an der unterschiedlichen Struktur der Aufgabenwahrnehmung in Deutschland. Das Thema müsse noch geklärt werden. Herr Stv. Kring führt aus, der Bericht sei mit seiner Fülle an Beanstandungen sehr ernst zu nehmen. Bei der Anerkennung der Beanstandungen merke man aber, dass ein Kommunikationsprozess stattgefunden habe, der nicht immer selbstverständlich sei. Man solle den Bericht nicht überbewerten, das tue seiner Einschätzung nach das RPA selbst nicht. Bei einer hochkomplexen Aufgabe sei von der Arge ein guter Job gemacht worden. Das Kerngeschäft, nämlich dafür zu sorgen, dass an jedem 01. des Monats 50.000 Wuppertaler ihr Geld bekämen, hätte die Arge immer gut bewältigt, wofür man den Mitarbeiter/-innen Respekt zollen müsse. Die Vorsitzende bemerkt, die aufgezeigte Fehlerquote in Höhe von 57% sei gut erklärt worden. Man gehe davon aus, dass in diesem schwierigen Arbeitsgebiet in Zukunft sicher eine Besserung eintreten werde. Sie bedankt sich für die Ausführungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Drs. Nr. VO/1097/12 ohne Beschluss entgegen. 2 Die Korruptionsabwehr und das Vier-Augen-Prinzip - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Vorlage: VO/1096/12 (Die große Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde unter TOP 3 beantwortet.) 3 Große Anfrage "Die Korruptionsabwehr und das Vier-Augen-Prinzip" Antworten Vorlage: VO/0014/12 Herr Stv. Lüdemann bedankt sich für die umfangreiche Antwort. Die meisten Fragen seien damit beantwortet worden. Frau Stv. Siller merkt an, dass die Verwaltung zur Anwendung des 4-AugenPrinzips gesetzlich verpflichtet sei. Es sei gut, dass die Verwaltung feststelle, dass dies unter anderem durch Schulungen ins Gedächtnis gebracht werde. Die Anfrage habe der Sorge gegolten, dass man in den Bemühungen der -6Korruptionsvermeidung nachlasse, da die große Korruptionsaffäre inzwischen lange zurückliege. Dies sei offenbar nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Arbeitsverdichtung müsse man hierauf besonders achten. Frau Schmidt sagt zu, das RPA werde auf diesen Aspekt achten. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Drs. Nr. VO/0014/12 ohne Beschluss entgegen. 4 Verschiedenes Frau Schmidt berichtet zum Sachstand der Umsetzung des Konjunkturprogramms II: Im Dezember 2001 seien alle Mittel abgerufen worden. Bis Ende Februar müssten diese abgerufenen Mittel nun auch belegt werden. Die Maßnahmen von R 104 und den freien Trägern seien bereits abgerechnet worden. Jetzt gelte es, die restlichen abgerufenen Beträge durch Rechnungen und Verwendungsnachweise des GMW zu belegen. Beendet und testiert seien im Bereich der freien Träger 16 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von insgesamt 2,712 Mio. €, beim Ressort 104 6 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von insgesamt 4,555 Mio. € und beim GMW 7 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von insgesamt 5,418 Mio. €. Noch nicht beendet und testiert seien beim GMW 15 Projekte mit einer Fördersumme in Höhe von insgesamt 29,9 Mio. €. Davon seien allerdings 28,4 Mio. € geprüft und testierbar; hier fehlten bislang die Verwendungsnachweise. Es blieben also nur 2 Mio. € übrig, bei denen das RPA noch mit der Prüfung beschäftigt sei. Hier lägen noch nicht alle Rechnungen vor. Hierauf konzentrierten sich derzeit das RPA und das GMW sehr intensiv. Erst gestern habe eine Arbeitssitzung stattgefunden, und die Daten veränderten sich stündlich. Das RPA gehe derzeit davon aus, dass die komplette Fördersumme testiert werden könne, sofern die restlichen Unterlagen, wie vom GMW zugesagt, rechtzeitig vorgelegt würden. Die Zusammenarbeit hierzu mit dem GMW sei eng, genauso wie es eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentralen Fördermanagement, dem Ressort 104 und den freien Trägern gegeben habe. Zur Prüfung des Jahresabschlusses 2009 sei das RPA noch im Zeitplan und beabsichtige diese im Juni in den Rechnungsprüfungsausschuss einzubringen. Wenn es neue Erkenntnisse gebe, werde man berichten. Glauner Vorsitzender Schubert Schriftführerin