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Anlage 01: Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wuppertal.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 01: Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wuppertal.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
23.02.15, 23:40
Aktualisiert
28.01.18, 08:59

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Inhalt der Datei

Anlage 01 Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wuppertal Aufgrund der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.666/SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV.NRW.S.271), sowie der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW.S.394) und der §§ 2, 6, 14, 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst (RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NW.S.458/SGV. NRW.215) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung gesundheitlicher Vorschriften vom 08.12.2009 (GV.NRW.S.750) hat der Rat der Stadt Wuppertal am ……...2011 nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Rettungsdienst Die Stadt Wuppertal unterhält einen Rettungsdienst gemäß § 6 RettG NRW als öffentliche Einrichtung. § 2 Einsatzleitstelle (1) Die Stadt Wuppertal bedient sich in Erfüllung der Vorgaben des § 7 RettG NRW der durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Solingen errichteten und betriebenen Gemeinsamen Integrierten Regionalleitstelle. (2) Die Entscheidung über den Einsatz von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF), Rettungswagen (RTW) oder Krankenwagen (KTW) trifft die Leitstelle entsprechend der Anforderung des Bestellers / der Bestellerin und nach pflichtgemäßer Prüfung. § 3 Gebührenpflicht Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. § 4 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe 1) Der Gebührenmaßstab richtet sich nach der Art und Ausstattung des Rettungsmittels, dem Zeitpunkt und der Dauer des Einsatzes. Bei Fahrten außerhalb des Stadtgebietes auch nach den über das Stadtgebiet hinaus gefahrenen Kilometern. (2) Die Gebühren sind unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 1 RettG NRW kalkuliert. Die Gebühr im Einzelfall wird nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil der Satzung ist, berechnet. § 5 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig ist die Person, die die Leistung in Anspruch nimmt oder in deren Interesse die Leistung erbracht wird (Benutzer/-in). (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Anlage 01 § 6 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Abfahrt eines Krankenkraftwagens (KKW) bzw. eines Notarzteinsatzfahrzeuges zur Abhol- oder Einsatzstelle, für den Notarzt mit Beginn seiner ärztlichen Leistung. Abweichend hiervon können Fahrten, die ganz oder teilweise außerhalb des Stadtgebietes ausgeführt werden, von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden. Die Gebühr wird durch Heranziehungsbescheid festgesetzt. Die Gebühr ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Heranziehungsbescheides an die Stadtkasse Wuppertal zu entrichten. (2) Für Benutzer, die gesetzlich kranken- oder unfallversichert sind, kann die Gebühr unmittelbar beim Versicherungsträger angefordert werden, sofern die dazu notwendigen Voraussetzungen (bestehende Mitgliedschaft, ärztliche Verordnung und bei nicht Notfallfahrten ggf. die vorherige Genehmigung der Krankenkasse) vorliegen. Die Gebührenpflicht des Benutzers oder von sonstigen Gebührenpflichtigen bleibt davon unberührt. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.12.2011 in Kraft. Anlage 01 Gebührentarif zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wuppertal Gebühr je Benutzer/-in 1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW) 1.1.1 innerhalb des Stadtgebietes Wuppertal (Tag) für eine Einsatzzeit unter 50 Min. 66,95 EUR 1.1.2 innerhalb des Stadtgebietes Wuppertal (Tag) für eine Einsatzzeit ab 50 Min. einschließlich 1.2 täglich im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Nacht) unabhängig von der Dauer 1.3 über das Stadtgebiet Wuppertal hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 1.1.1 bis 1.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 113,39 EUR 253,69 EUR 2,00 EUR 2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW) oder RettungsdienstMehrzweckfahrzeugen 2.1 innerhalb des Stadtgebietes Wuppertal 356,19 EUR 2.2 über das Stadtgebiet Wuppertal hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 3,00 EUR 3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und eines Notarztes / einer Notärztin 3.1 Einsatz eines Notarztes / einer Notärztin 159,79 EUR 3.2 Einsatz eines NEF 177,12 EUR 3.3 Bei einem Einsatz eines NEF für mehr als einen Patienten werden die Kosten des NEF durch die Anzahl der behandelten Patienten geteilt. 3.4 Für eine anschließende Beförderung des Patienten / der Patientin innerhalb des Stadtgebietes Wuppertal in einem Krankenkraftwagen werden zusätzlich zu den NEF- und Notarztgebühren Gebühren nach Ziffer 1.1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben 4. Arztbegleitete Verlegungstransporte 4.1 Kosten des Begleitarztes / der Begleitärztin je Einsatz 166,25 EUR 4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 503,07 EUR 4.3 Über das Stadtgebiet Wuppertal hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 3,00 EUR 5. Mitnahme einer Begleitperson, sofern dies den Einsatz nicht beeinträchtigt 0,00 EUR