Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
23.02.15, 23:44
Aktualisiert
28.01.18, 09:04

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Sitzung am Geschäftsbereich Grünanlagen, Feuerwehr Ressort / Stadtbetrieb Gesundheitsamt Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Dr. Jörg Rieger 563 2800 563 8041 joerg.rieger@stadt.wuppertal.de Datum: 10.11.2011 Drucks.-Nr.: VO/0897/11 öffentlich Gremium Forsten, Gesundheit und Beschlussqualität 01.12.2011 Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit Empfehlung/Anhörung 13.12.2011 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und gemeinsamer Betriebsausschuss APH / KIJU Empfehlung/Anhörung 14.12.2011 Hauptausschuss Empfehlung/Anhörung 19.12.2011 Rat der Stadt Wuppertal Entscheidung Bergische Kooperation zur Durchführung bestimmter Aufgaben der Gesundheitsverwaltungen zum 01.04.2012 Grund der Vorlage Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal zur Übernahme bestimmter Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden Diese Vorlage wird den Gremien in Remscheid, Solingen und Wuppertal gleichlautend zur Kenntnis gegeben. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Wuppertal stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal zur Übernahme bestimmter Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu. Einverständnisse Der Kämmerer ist einverstanden. Unterschrift Bayer Seite: 1/7 Begründung 1. Sachverhalt 1.1 Ziel Ziele der bergischen Gesundheitsämter: Kernziel: Wir fördern und schützen Ihre Gesundheit! Teilziele: – Wir fördern gesundheitliche Aufklärung und Bildung. – Wir erkennen Gesundheitsgefahren und schützen davor. – Wir erkennen frühzeitig Gesundheitsschäden. – Wir unterstützen Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Schwierigkeiten – Wir fertigen amtsärztliche und sonstige gesundheitsbezogene Gutachten und Stellungnahmen an. Ziele dieser Vorlage: – Wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Gesundheitsbehörden – Erreichen der HSK- bzw. Einsparvorgaben 1.2 Anlass und Lösung Auftragslage Die drei bergischen Großstädte Wuppertal, Solingen und Remscheid befinden sich seit Jahren in der Haushaltssicherung. Hierzu legen sie regelmäßig Haushaltssicherungskonzepte vor. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ist deutlich geworden, dass den drei Städten die Überschuldung droht, wenn sie nicht alle Anstrengungen zur Gegensteuerung unternehmen. Sollte es mit einem konsequenten Konsolidierungskurs in den nächsten Jahren nicht gelingen, das Eigenkapital zu sichern, werden weitere Handlungs- und Gestaltungsspielräume verloren gehen. Im Bereich der Gesundheitsämter der drei bergischen Städte gibt es über die örtlichen Haushaltssicherungskonzepte oder Ratsbeschlüsse folgende Einsparvorgaben: Stadt Wuppertal Stadt Solingen Stadt Remscheid 200.000 Euro 100.000 Euro 50.000 Euro Die Steuerungsgruppe Bergische Zusammenarbeit formulierte insgesamt eine Einsparerwartung von 400.000 Euro. Ständige Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist es, die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit verstärkt zu prüfen und umzusetzen. Die Steuerungsgruppe Bergische Zusammenarbeit beauftragte die drei Gesundheitsämter zur Erstellung eines Konzepts unter folgenden Gesichtspunkten: Möglichkeiten der Zusammenarbeit der drei bergischen Gesundheitsämter Zielsetzung: ein zentrales Amt mit dezentralen Strukturen Chancen / Risiken-Darstellung Leistungserbringung zentral/dezentral darstellen, möglichen gemeinsamen backoffice beschreiben Seite: 2/7 Finanzielle Potentiale/Risiken Varianten/Variablen zur Fusion Vorbemerkungen In Projektarbeit wurden unter der Leitung des Remscheider Stadtdirektors Herrn Mast Weisz unterschiedliche Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet und bewertet. Voraussetzung der Überlegungen war das Darstellen eines geforderten Einsparpotentials von mehr als 400.000 € sowie das Erhalten von Qualitätsstandards der Arbeit der Gesundheitsämter. Weiterhin sollte das Verschieben von Personal auf Ausnahmefälle begrenzt werden. Durch gemeinsame produktkritische Betrachtung der Arbeit der drei unteren Gesundheitsbehörden wurden Aufgabenfelder identifiziert, die sich zur Kooperation eignen. Hierbei stellte sich heraus, dass durch Zusammenlegung der Verwaltungsbereiche kein Einsparpotential darzustellen ist. Weiterhin zeigte sich, dass die Arbeit der Gesundheitsämter örtliche Besonderheiten und Schwerpunkte bietet und mit den übrigen Akteuren der Gesundheitsversorgung eng vernetzt verrichtet wird. So wurden Bereich zur Kooperation ausgewählt, die geeignet sind sinnvoll gewachsene Strukturen der gesundheitlichen Versorgung nicht negativ zu beeinflussen und keine Nachteile für besondere Personengruppen mit sich bringen. Wünschenswerterweise vor Ort anzubietende Leistungen wie HIV/AIDS Beratung und jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen werden von der übernehmenden Kommune organisiert aber weiterhin vor Ort angeboten. Produktkritik Die Gesundheitsverwaltungen stellten zunächst grundlegende Überlegungen zur Zusammenarbeit an. Zusätzlich wurde vor dem Hintergrund weiterer zu erschließender Einsparungs- und Optimierungspotenziale ein produktkritisches Verfahren durchgeführt. Nach einer Bestandsaufnahme und ersten Analyse wurde für die bergische Gesundheitsverwaltung ein Ziel-, Prozess- und Ressourcenmodell entwickelt. Daraus können für die einzelnen Aufgaben, die Ressourcenverbräuche (Personalaufwendungen, Sachaufwendungen) und die Erträge entnommen werden. Folgende Teilergebnisse wurden getroffen: Synergien des Steuerungs-Overheads lassen sich durch die Zusammenlegung der drei Organisationseinheiten/Gesundheitsämter nicht erzielen. Es wurde festgestellt, dass sich bestimmte Prozesse eher nicht für die zentrale Bearbeitung eignen, da es sich hierbei überwiegend um Prozesse handelt, die sozialräumlich sind. Andere Prozesse dagegen können auch unabhängig vom Sozialraum wahrgenommen werden. Bestimmte Prozesse eignen sich also zur Bearbeitung in sogenannten KompetenzCentern. Bei der Frage der Zuordnung der Kompetenz-Centren auf die drei Städte wurde festgestellt, dass jede Kommune relative Schwerpunkte bei der Aufgabenwahrnehmung hat. Insgesamt eignen sich folgende Aufgaben zur gemeinsamen Aufgabenerledigung: Seite: 3/7 Bezeichnung des Prozesses Aufgabe der amtsärztlichen bzw. ärztlichen Leichenschau nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW) vom 17.06.2003 in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juli 2003 – III 7-0261.1 Aufgabe der Prüfung der Todesbescheinigungen nach dem Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, vom 25. Juli.2003 – III 7-0261.1 Aufgabe der Belehrungen nach § 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) vom 20. Juli 2000 Aufgabe der Beratung bei gesundheitlichen Risiken nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997 und zwar durch allgemeine Aufklärung und Beratung bei übertragbaren Krankheiten, das Hinwirken auf ausreichende Impfangebote und die Förderung des Durchimpfungsgrades Aufgabe der Erfassung und Überwachung von Berufen des Gesundheitswesens inklusive Prüfung der nicht ärztlichen Heilberufe (Medizinalaufsicht) nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDB NRW) vom 25. November 1997 in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung des Meldeverfahrens nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (DVMeld-ÖGDG-NRW) vom 20. November 2007 Aufgabe der Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie nach § 20 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997, nach dem Gesetz über das Apothekenwesen, der Apothekenbetriebsordnung, dem Arzneimittelgesetz, dem Betäubungsmittelgesetz, der Bundes-Apothekerordnung, der Gefahrenstoffverordnung gemäß dem jeweils gültigen Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit zur Durchführung der Verwaltungsaufgaben auf pharmazeutischem Gebiet, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten und den dazu erlassenen Verordnungen Aufgabe der Durchführung der Zahnfluoridierung nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997 Aufgabe der Organisation und Durchführung der Zahnreihenuntersuchung nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997 Aufgabe der Erstellung zahnärztlicher Gutachten nach § 19 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997 Aufgabe der Durchführung von individuellen anonymen HIVUntersuchungen sowie STD-Untersuchungen (sexuell übertragbare Erkrankungen) inklusive Beratung und AIDS-Koordination nach § 15 Abs. 2 und § 23 sechster Spiegelstrich des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997 Zuordnung zur Stadt… Remscheid Remscheid Solingen Solingen Solingen Wuppertal Wuppertal Wuppertal Wuppertal Wuppertal Seite: 4/7 Potenzialberechnung Anhand der im Rahmen der Produktkritik durchgeführten Ressourcenzuordnung zu den einzelnen Prozessen (Aufgaben) kann der Ressourcenverbrauch je Prozess (Aufgabe) und je Stadt festgestellt werden. Darauf aufbauend wurden Potenzialerwartungen je Prozess/Aufgaben in der Projektgruppe festgelegt. Potenziale Teilprozess 1.6.4 1.6.5 1.2.2 1.2.4 1.3.4 1.7 1.3.5 Bezeichnung des Prozesses Amtärztliche / ärztliche Leichenschau Prüfung aller Todesbescheinigungen und Archivierung Belehrungen Beratungen zu gesundheitlichen Risiken Erfassung und Überwachung von Berufen des Gesundheitswesens inklusive Prüfung der nicht ärztlichen Heilberufe (Medizinalaufsicht), z.B. Heilpraktiker Service Arzneimittelüberwachung und SozialPharmazie Zahn-Fluoridierung, Organisation und Durchführung der Zahnreihen-Untersuchung, Zahnärztliche Gutachten 1.3.6, 1.4.3 und 1.6.1b 1.1.1.1 AIDS-Koordination 1.4.6 u. Durchführung von individuellen AIDS1.4.7 Untersuchungen bzw. STD-Untersuchungen inklusive Beratung 1.7 Service Stellen- Stellen Erträge Aufanteile in w and EURO konk. 0,95 74.738 10.000 -67.613 0,17 12.643 0,61 0,68 51.279 33.228 28.500 0 5.000 0 0,10 12.430 53.000 5.000 0,40 17.040 0,22 21.131 12.000 45.500 0,50 22.540 0,10 4.704 0,10 14.327 1,00 60.900 4,83 324.960 103.500 95.387 420.347 4.000 -8.113 Abbildung 1: Potenzialberechnung Aus der Anlage 1 kann die komplette Potenzialberechnung entnommen werden. Hinweise zum KompetenzCenter Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie: Ziel ist es, für das Bergische Städtedreieck nur noch eine Stelle „Amtsapotheker“ vorzuhalten. Aufgrund personalwirtschaftlicher Gegebenheiten und der vertraglichen Verpflichtung mit dem Kreis Mettmann kann dieses Ziel erst vollständig (je nach Personalfluktuation) voraussichtlich 2017 erreicht werden. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Zur Umsetzung wurde die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet. Hinzu kommen drei Nebenabreden zu Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung, zu Einzelheiten der Aufwandsermittlung und zu Einzelheiten der Wahrnehmung der Aufgaben des Apothekenwesens. Seite: 5/7 Aufgabenwahrnehmung im KompetenzCenter mit örtlicher Aufgabenwahrnehmung In einer Nebenabrede werden zwei Vereinbarungen zur örtlichen Aufgabenwahrnehmung getroffen: Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden bei Bedarf für Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Belehrungen für Schülerinnen und Schüler werden nur im Umfang der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgenommen. Für die Belehrungen von Schülerinnen und Schülern werden von den Städten Wuppertal und Remscheid geeignete Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei der Durchführung von individuellen anonymen HIV-Untersuchungen sowie STDUntersuchungen (sexuell übertragbare Erkrankungen) inklusive Beratung ist sicher zu stellen, dass ein niederschwelliges Sprechstunden- und Testangebot in jeder Stadt vor Ort vorgehalten wird. Das hierfür notwendige medizinische Fachpersonal wird durch das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort gestellt. Zur Sicherstellung der Beratung vor Ort hat jedes Gesundheitsamt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Personalgestellung Es bestand Einigkeit, auf Personalwechsel so weit wie möglich zu verzichten. Aus dem Bereich Jugendzahnmedizin werden zwei Mitarbeiterinnen von der Stadt Solingen zur Stadt Wuppertal zur Aufgabenwahrnehmung abgeordnet. Weiterhin werden die Amtsapothekerin und eine Zahnarzthelferin von der Stadt Remscheid zur Stadt Wuppertal abgeordnet. Personalratsbeteiligung/Gleichstellungsstellen Grundlage für die Beteiligung der Personalräte bildet das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Entsprechend der dortigen Regelungen werden/wurden die Personalräte in das Verfahren eingebunden bzw. am Verfahren beteiligt. Die Personalvertretungen nahmen an den Auftaktveranstaltungen des Projekts teil. Die Gleichstellungsstellen erhielten die erarbeiten Entwürfe vorab zur Stellungnahme. Herr Stadtdirektor Mast-Weisz von der Stadt Remscheid informierte die Personalratsvorsitzenden und die Gleichstellungsstellen vorab von den Ergebnissen der Projektarbeit. Die Verfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW wurden eingeleitet. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung berichtet. 2. Beschlussauswirkungen Die oben genannten Aufgaben werden jeweils nur noch in einer Unteren Gesundheitsbehörde für die drei Städte erbracht. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen werden bezogen auf die drei Städte je gemeinsam zu erledigender Aufgabe dargestellt: Seite: 6/7 Teilprozess 1.6.4 1.6.5 1.2.2 1.2.4 1.3.4 1.3.5 Bezeichnung des Prozesses Amtärztliche / ärztliche Leichenschau Prüfung aller Todesbescheinigungen und Archivierung Belehrungen Beratungen zu gesundheitlichen Risiken Erfassung und Überwachung von Berufen des Gesundheitswesens inklusive Prüfung der nicht ärztlichen Heilberufe (Medizinalaufsicht), z.B. Heilpraktiker Arzneimittelüberwachung und SozialPharmazie Zahn-Fluoridierung, Organisation und Durchführung der Zahnreihen-Untersuchung, Zahnärztliche Gutachten 1.3.6, 1.4.3 und 1.6.1b 1.1.1.1 AIDS-Koordination 1.4.6 u. Durchführung von individuellen AIDS1.4.7 Untersuchungen bzw. STD-Untersuchungen inklusive Beratung Status Quo Ressourcen insgesamt Stellen in Finanzen IstEuro Ertrag AufStellenStellenw and bedarf Ant. 1,37 104.286 -117.560 7.897 0,42 0,54 26.087 0 2.975 3,11 1,28 156.954 60.368 -141.806 0 3,51 212.804 1,92 Soll Kompetenzcenter neu Stellen Erträge in EURO 29.548 -127.560 Aufw and 75.510 0,37 13.444 0 2.975 23.943 13.520 2,50 0,60 105.675 27.140 -170.306 0 18.943 13.520 -147.568 38.018 3,41 200.374 -200.568 33.018 129.851 -54.001 69.452 1,70 108.720 -66.001 23.952 5,95 349.494 -101.175 87.567 5,45 326.954 -101.175 87.567 0,55 40.434 -49.230 104.274 0,45 35.730 -49.230 104.274 1,49 88.024 0 9.394 1,39 73.697 0 5.394 19,72 1.168.302 -611.340 357.040 16,29 921.282 -714.840 365.153 Abbildung 2: Ressourcen der KompetenzCenter Die Stadt Wuppertal streicht im Bereich des Verwaltungsservice eine Stelle (Bewertung E 10) und die Stadt Solingen streicht ebenfalls im Bereich des Verwaltungsservice einen Stellenanteil von 15 % (E 6) und 25 % (E 6). Dies entspricht nach KGSt-Ecksätzen 2011/2012 Einsparungen in Höhe von 77.940 Euro. Zur Konzeption der jeweiligen Kompetenzcenter in den jeweiligen Städten sind verschiedene stellenplanmäßige und personalwirtschaftliche Maßnahmen erforderlich, die mit entsprechenden Organisationsverfügungen umgesetzt werden. Die zukünftig entstehenden Aufwendungen für die einzelnen übertragenen Aufgaben werden ab 2018 nach den Einwohnerzahlen (Stand zum 30.06. des Vorjahres) umgelegt. Für eine Übergangszeit von drei Jahren erfolgt die Verrechnung anhand der derzeitigen Ressourcenverbräuche. Für weitere drei Jahre wurde eine Übergangsregelung getroffen. (Vorlage erstellt von der Stadt Solingen, Stadtdienst Personal und Organisation in Absprache mit der Projektgruppe, Projektoberleitung: Herr Stadtdirektor Mast-Weisz) Anlagen Anlage 1: Potenzialberechnung Anlage 2: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Anlage 3a: Vertrag zur Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Remscheid und Wuppertal Anlage 3b: Vertrag zur Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Solingen und Wuppertal Seite: 7/7