Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
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135 kB
Erstellt
23.02.15, 23:44
Aktualisiert
28.01.18, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Sitzung am
Geschäftsbereich
Grünanlagen,
Feuerwehr
Ressort / Stadtbetrieb
Gesundheitsamt
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Dr. Jörg Rieger
563 2800
563 8041
joerg.rieger@stadt.wuppertal.de
Datum:
10.11.2011
Drucks.-Nr.:
VO/0897/11
öffentlich
Gremium
Forsten,
Gesundheit
und
Beschlussqualität
01.12.2011 Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
Empfehlung/Anhörung
13.12.2011 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und gemeinsamer Betriebsausschuss APH / KIJU
Empfehlung/Anhörung
14.12.2011 Hauptausschuss
Empfehlung/Anhörung
19.12.2011 Rat der Stadt Wuppertal
Entscheidung
Bergische Kooperation zur Durchführung bestimmter Aufgaben der Gesundheitsverwaltungen zum 01.04.2012
Grund der Vorlage
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal zur Übernahme bestimmter Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden
Diese Vorlage wird den Gremien in Remscheid, Solingen und Wuppertal gleichlautend zur
Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wuppertal stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den
Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal zur Übernahme bestimmter Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden zu.
Einverständnisse
Der Kämmerer ist einverstanden.
Unterschrift
Bayer
Seite: 1/7
Begründung
1. Sachverhalt
1.1 Ziel
Ziele der bergischen Gesundheitsämter:
Kernziel:
Wir fördern und schützen Ihre Gesundheit!
Teilziele:
– Wir fördern gesundheitliche Aufklärung und Bildung.
– Wir erkennen Gesundheitsgefahren und schützen davor.
– Wir erkennen frühzeitig Gesundheitsschäden.
– Wir unterstützen Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Schwierigkeiten
– Wir fertigen amtsärztliche und sonstige gesundheitsbezogene Gutachten und
Stellungnahmen an.
Ziele dieser Vorlage:
– Wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Gesundheitsbehörden
– Erreichen der HSK- bzw. Einsparvorgaben
1.2 Anlass und Lösung
Auftragslage
Die drei bergischen Großstädte Wuppertal, Solingen und Remscheid befinden sich seit
Jahren in der Haushaltssicherung. Hierzu legen sie regelmäßig Haushaltssicherungskonzepte vor. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ist
deutlich geworden, dass den drei Städten die Überschuldung droht, wenn sie nicht alle
Anstrengungen zur Gegensteuerung unternehmen. Sollte es mit einem konsequenten
Konsolidierungskurs in den nächsten Jahren nicht gelingen, das Eigenkapital zu sichern,
werden weitere Handlungs- und Gestaltungsspielräume verloren gehen.
Im Bereich der Gesundheitsämter der drei bergischen Städte gibt es über die örtlichen
Haushaltssicherungskonzepte oder Ratsbeschlüsse folgende Einsparvorgaben:
Stadt Wuppertal
Stadt Solingen
Stadt Remscheid
200.000 Euro
100.000 Euro
50.000 Euro
Die Steuerungsgruppe Bergische Zusammenarbeit formulierte insgesamt eine Einsparerwartung von 400.000 Euro.
Ständige Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist es, die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit verstärkt zu prüfen und umzusetzen.
Die Steuerungsgruppe Bergische Zusammenarbeit beauftragte die drei Gesundheitsämter zur Erstellung eines Konzepts unter folgenden Gesichtspunkten:
Möglichkeiten der Zusammenarbeit der drei bergischen Gesundheitsämter
Zielsetzung: ein zentrales Amt mit dezentralen Strukturen
Chancen / Risiken-Darstellung
Leistungserbringung zentral/dezentral darstellen, möglichen gemeinsamen backoffice
beschreiben
Seite: 2/7
Finanzielle Potentiale/Risiken
Varianten/Variablen zur Fusion
Vorbemerkungen
In Projektarbeit wurden unter der Leitung des Remscheider Stadtdirektors Herrn Mast
Weisz unterschiedliche Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet und bewertet.
Voraussetzung der Überlegungen war das Darstellen eines geforderten Einsparpotentials
von mehr als 400.000 € sowie das Erhalten von Qualitätsstandards der Arbeit der Gesundheitsämter. Weiterhin sollte das Verschieben von Personal auf Ausnahmefälle begrenzt werden.
Durch gemeinsame produktkritische Betrachtung der Arbeit der drei unteren Gesundheitsbehörden wurden Aufgabenfelder identifiziert, die sich zur Kooperation eignen. Hierbei stellte sich heraus, dass durch Zusammenlegung der Verwaltungsbereiche kein Einsparpotential darzustellen ist. Weiterhin zeigte sich, dass die Arbeit der Gesundheitsämter örtliche Besonderheiten und Schwerpunkte bietet und mit den übrigen Akteuren der
Gesundheitsversorgung eng vernetzt verrichtet wird.
So wurden Bereich zur Kooperation ausgewählt, die geeignet sind sinnvoll gewachsene
Strukturen der gesundheitlichen Versorgung nicht negativ zu beeinflussen und keine
Nachteile für besondere Personengruppen mit sich bringen.
Wünschenswerterweise vor Ort anzubietende Leistungen wie HIV/AIDS Beratung und jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen werden von der übernehmenden Kommune
organisiert aber weiterhin vor Ort angeboten.
Produktkritik
Die Gesundheitsverwaltungen stellten zunächst grundlegende Überlegungen zur Zusammenarbeit an. Zusätzlich wurde vor dem Hintergrund weiterer zu erschließender Einsparungs- und Optimierungspotenziale ein produktkritisches Verfahren durchgeführt.
Nach einer Bestandsaufnahme und ersten Analyse wurde für die bergische Gesundheitsverwaltung ein Ziel-, Prozess- und Ressourcenmodell entwickelt. Daraus können für
die einzelnen Aufgaben, die Ressourcenverbräuche (Personalaufwendungen, Sachaufwendungen) und die Erträge entnommen werden.
Folgende Teilergebnisse wurden getroffen:
Synergien des Steuerungs-Overheads lassen sich durch die Zusammenlegung der drei
Organisationseinheiten/Gesundheitsämter nicht erzielen.
Es wurde festgestellt, dass sich bestimmte Prozesse eher nicht für die zentrale Bearbeitung eignen, da es sich hierbei überwiegend um Prozesse handelt, die sozialräumlich
sind. Andere Prozesse dagegen können auch unabhängig vom Sozialraum wahrgenommen werden.
Bestimmte Prozesse eignen sich also zur Bearbeitung in sogenannten KompetenzCentern.
Bei der Frage der Zuordnung der Kompetenz-Centren auf die drei Städte wurde festgestellt, dass jede Kommune relative Schwerpunkte bei der Aufgabenwahrnehmung hat. Insgesamt eignen sich folgende Aufgaben zur gemeinsamen Aufgabenerledigung:
Seite: 3/7
Bezeichnung des Prozesses
Aufgabe der amtsärztlichen bzw. ärztlichen Leichenschau nach dem Gesetz
über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW) vom
17.06.2003 in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 25. Juli 2003 – III 7-0261.1
Aufgabe der Prüfung der Todesbescheinigungen nach dem Runderlass des
Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, vom 25. Juli.2003 – III 7-0261.1
Aufgabe der Belehrungen nach § 43 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) vom 20. Juli 2000
Aufgabe der Beratung bei gesundheitlichen Risiken nach § 9 Absatz 1 des
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25.
November 1997 und zwar durch allgemeine Aufklärung und Beratung bei
übertragbaren Krankheiten, das Hinwirken auf ausreichende Impfangebote
und die Förderung des Durchimpfungsgrades
Aufgabe der Erfassung und Überwachung von Berufen des Gesundheitswesens inklusive Prüfung der nicht ärztlichen Heilberufe (Medizinalaufsicht)
nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDB
NRW) vom 25. November 1997 in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur
Durchführung des Meldeverfahrens nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (DVMeld-ÖGDG-NRW) vom 20. November
2007
Aufgabe der Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie nach § 20 des
Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25.
November 1997, nach dem Gesetz über das Apothekenwesen, der Apothekenbetriebsordnung, dem Arzneimittelgesetz, dem Betäubungsmittelgesetz,
der Bundes-Apothekerordnung, der Gefahrenstoffverordnung gemäß dem
jeweils gültigen Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und
Gesundheit zur Durchführung der Verwaltungsaufgaben auf pharmazeutischem Gebiet, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz über den Beruf des
pharmazeutisch-technischen Assistenten und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für pharmazeutisch-technische Assistenten und den dazu
erlassenen Verordnungen
Aufgabe der Durchführung der Zahnfluoridierung nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997
Aufgabe der Organisation und Durchführung der Zahnreihenuntersuchung
nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG
NRW) vom 25. November 1997
Aufgabe der Erstellung zahnärztlicher Gutachten nach § 19 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997
Aufgabe der Durchführung von individuellen anonymen HIVUntersuchungen sowie STD-Untersuchungen (sexuell übertragbare Erkrankungen) inklusive Beratung und AIDS-Koordination nach § 15 Abs. 2 und §
23 sechster Spiegelstrich des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) vom 25. November 1997
Zuordnung
zur Stadt…
Remscheid
Remscheid
Solingen
Solingen
Solingen
Wuppertal
Wuppertal
Wuppertal
Wuppertal
Wuppertal
Seite: 4/7
Potenzialberechnung
Anhand der im Rahmen der Produktkritik durchgeführten Ressourcenzuordnung zu den
einzelnen Prozessen (Aufgaben) kann der Ressourcenverbrauch je Prozess (Aufgabe)
und je Stadt festgestellt werden. Darauf aufbauend wurden Potenzialerwartungen je Prozess/Aufgaben in der Projektgruppe festgelegt.
Potenziale
Teilprozess
1.6.4
1.6.5
1.2.2
1.2.4
1.3.4
1.7
1.3.5
Bezeichnung des Prozesses
Amtärztliche / ärztliche Leichenschau
Prüfung aller Todesbescheinigungen und
Archivierung
Belehrungen
Beratungen zu gesundheitlichen Risiken
Erfassung und Überwachung von Berufen des
Gesundheitswesens inklusive Prüfung der
nicht ärztlichen Heilberufe (Medizinalaufsicht),
z.B. Heilpraktiker
Service
Arzneimittelüberwachung und SozialPharmazie
Zahn-Fluoridierung, Organisation und
Durchführung der Zahnreihen-Untersuchung,
Zahnärztliche Gutachten
1.3.6,
1.4.3
und
1.6.1b
1.1.1.1 AIDS-Koordination
1.4.6 u. Durchführung von individuellen AIDS1.4.7
Untersuchungen bzw. STD-Untersuchungen
inklusive Beratung
1.7
Service
Stellen- Stellen Erträge
Aufanteile
in
w and
EURO
konk.
0,95 74.738 10.000 -67.613
0,17
12.643
0,61
0,68
51.279
33.228
28.500
0
5.000
0
0,10
12.430
53.000
5.000
0,40
17.040
0,22
21.131
12.000
45.500
0,50
22.540
0,10
4.704
0,10
14.327
1,00 60.900
4,83 324.960 103.500
95.387
420.347
4.000
-8.113
Abbildung 1: Potenzialberechnung
Aus der Anlage 1 kann die komplette Potenzialberechnung entnommen werden.
Hinweise zum KompetenzCenter Arzneimittelüberwachung und Sozialpharmazie: Ziel ist
es, für das Bergische Städtedreieck nur noch eine Stelle „Amtsapotheker“ vorzuhalten.
Aufgrund personalwirtschaftlicher Gegebenheiten und der vertraglichen Verpflichtung mit
dem Kreis Mettmann kann dieses Ziel erst vollständig (je nach Personalfluktuation) voraussichtlich 2017 erreicht werden.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Zur Umsetzung wurde die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet. Hinzu
kommen drei Nebenabreden zu Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung, zu Einzelheiten der Aufwandsermittlung und zu Einzelheiten der Wahrnehmung der Aufgaben des
Apothekenwesens.
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Aufgabenwahrnehmung im KompetenzCenter mit örtlicher Aufgabenwahrnehmung
In einer Nebenabrede werden zwei Vereinbarungen zur örtlichen Aufgabenwahrnehmung
getroffen:
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz werden bei Bedarf für Schülerinnen und
Schüler durchgeführt. Belehrungen für Schülerinnen und Schüler werden nur im Umfang
der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgenommen. Für die Belehrungen von
Schülerinnen und Schülern werden von den Städten Wuppertal und Remscheid geeignete Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Bei der Durchführung von individuellen anonymen HIV-Untersuchungen sowie STDUntersuchungen (sexuell übertragbare Erkrankungen) inklusive Beratung ist sicher zu
stellen, dass ein niederschwelliges Sprechstunden- und Testangebot in jeder Stadt vor
Ort vorgehalten wird. Das hierfür notwendige medizinische Fachpersonal wird durch das
jeweilige Gesundheitsamt vor Ort gestellt. Zur Sicherstellung der Beratung vor Ort hat jedes Gesundheitsamt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Personalgestellung
Es bestand Einigkeit, auf Personalwechsel so weit wie möglich zu verzichten. Aus dem
Bereich Jugendzahnmedizin werden zwei Mitarbeiterinnen von der Stadt Solingen zur
Stadt Wuppertal zur Aufgabenwahrnehmung abgeordnet. Weiterhin werden die Amtsapothekerin und eine Zahnarzthelferin von der Stadt Remscheid zur Stadt Wuppertal abgeordnet.
Personalratsbeteiligung/Gleichstellungsstellen
Grundlage für die Beteiligung der Personalräte bildet das Landespersonalvertretungsgesetz NRW. Entsprechend der dortigen Regelungen werden/wurden die Personalräte in
das Verfahren eingebunden bzw. am Verfahren beteiligt.
Die Personalvertretungen nahmen an den Auftaktveranstaltungen des Projekts teil. Die
Gleichstellungsstellen erhielten die erarbeiten Entwürfe vorab zur Stellungnahme.
Herr Stadtdirektor Mast-Weisz von der Stadt Remscheid informierte die Personalratsvorsitzenden und die Gleichstellungsstellen vorab von den Ergebnissen der Projektarbeit.
Die Verfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW wurden eingeleitet.
Über die Ergebnisse wird in der Sitzung berichtet.
2. Beschlussauswirkungen
Die oben genannten Aufgaben werden jeweils nur noch in einer Unteren Gesundheitsbehörde für die drei Städte erbracht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen werden bezogen auf die drei Städte je gemeinsam zu erledigender Aufgabe dargestellt:
Seite: 6/7
Teilprozess
1.6.4
1.6.5
1.2.2
1.2.4
1.3.4
1.3.5
Bezeichnung des Prozesses
Amtärztliche / ärztliche Leichenschau
Prüfung aller Todesbescheinigungen und
Archivierung
Belehrungen
Beratungen zu gesundheitlichen Risiken
Erfassung und Überwachung von Berufen des
Gesundheitswesens inklusive Prüfung der
nicht ärztlichen Heilberufe (Medizinalaufsicht),
z.B. Heilpraktiker
Arzneimittelüberwachung und SozialPharmazie
Zahn-Fluoridierung, Organisation und
Durchführung der Zahnreihen-Untersuchung,
Zahnärztliche Gutachten
1.3.6,
1.4.3
und
1.6.1b
1.1.1.1 AIDS-Koordination
1.4.6 u. Durchführung von individuellen AIDS1.4.7
Untersuchungen bzw. STD-Untersuchungen
inklusive Beratung
Status Quo
Ressourcen insgesamt
Stellen in
Finanzen
IstEuro
Ertrag
AufStellenStellenw and
bedarf
Ant.
1,37
104.286 -117.560
7.897
0,42
0,54
26.087
0
2.975
3,11
1,28
156.954
60.368
-141.806
0
3,51
212.804
1,92
Soll
Kompetenzcenter
neu
Stellen
Erträge
in
EURO
29.548 -127.560
Aufw and
75.510
0,37
13.444
0
2.975
23.943
13.520
2,50
0,60
105.675
27.140
-170.306
0
18.943
13.520
-147.568
38.018
3,41
200.374
-200.568
33.018
129.851
-54.001
69.452
1,70
108.720
-66.001
23.952
5,95
349.494
-101.175
87.567
5,45
326.954
-101.175
87.567
0,55
40.434
-49.230
104.274
0,45
35.730
-49.230
104.274
1,49
88.024
0
9.394
1,39
73.697
0
5.394
19,72 1.168.302
-611.340
357.040
16,29
921.282
-714.840
365.153
Abbildung 2: Ressourcen der KompetenzCenter
Die Stadt Wuppertal streicht im Bereich des Verwaltungsservice eine Stelle (Bewertung E
10) und die Stadt Solingen streicht ebenfalls im Bereich des Verwaltungsservice einen
Stellenanteil von 15 % (E 6) und 25 % (E 6). Dies entspricht nach KGSt-Ecksätzen
2011/2012 Einsparungen in Höhe von 77.940 Euro.
Zur Konzeption der jeweiligen Kompetenzcenter in den jeweiligen Städten sind verschiedene stellenplanmäßige und personalwirtschaftliche Maßnahmen erforderlich, die mit
entsprechenden Organisationsverfügungen umgesetzt werden.
Die zukünftig entstehenden Aufwendungen für die einzelnen übertragenen Aufgaben
werden ab 2018 nach den Einwohnerzahlen (Stand zum 30.06. des Vorjahres) umgelegt.
Für eine Übergangszeit von drei Jahren erfolgt die Verrechnung anhand der derzeitigen
Ressourcenverbräuche. Für weitere drei Jahre wurde eine Übergangsregelung getroffen.
(Vorlage erstellt von der Stadt Solingen, Stadtdienst Personal und Organisation in Absprache
mit der Projektgruppe, Projektoberleitung: Herr Stadtdirektor Mast-Weisz)
Anlagen
Anlage 1: Potenzialberechnung
Anlage 2: Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Anlage 3a: Vertrag zur Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den
Städten Remscheid und Wuppertal
Anlage 3b: Vertrag zur Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den
Städten Solingen und Wuppertal
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