Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 01 - Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht.pdf
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366 kB
Erstellt
23.02.15, 23:46
Aktualisiert
28.01.18, 09:07
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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld
Anlage 1
Aktivseite
B i l a n z
€
€
zum 31. Dezember 2010
31.12.2009
€
€
A. Anlagevermögen
A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
I. Stammkapital
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
87.958,00
2.841.531,28
4.229.383,27
31.12.2009
€
€
270.000,00
240.000,00
II. Kapitalrücklage
2.775.444,42
2.687.577,42
III. Gewinnrücklagen
2.946.964,21
2.514.741,01
IV. Bilanzgewinn
2.425.462,84
108.636,00
3.283.895,88
1.268.851,99
119.000,00
Passivseite
8.417.871,47
337.315,89
5.779.634,32
10.329.662,87
9.036.516,00
1.450.672,57
10.487.188,57
1.374.135,99
0,00
4.658.031,87
B. Rückstellungen
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon gegenüber den Trägern:
€ 21.385,07 (Vorjahr: € 66,07)
2. sonstige Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr: € 6.102.251,00 (Vorjahr: € 6.232.148,00)
davon gegenüber den Trägern:
€ 6.058.483,00 (Vorjahr: € 6.185.667,00)
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. sonstige Rückstellungen
221.248,74
368.243,03
6.117.509,92
6.247.251,07
6.338.758,66
6.615.494,10
9.428.204,71
8.517.027,11
123.099,18
138.349,56
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 1.101.415,17 (Vorjahr: € 3.390.985,39)
davon gegenüber den Trägern:
€ 773.702,15 (Vorjahr:€ 2.887.628,89)
2. sonstige Verbindlichkeiten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 358.454,31 (Vorjahr: € 12.334,61)
davon gegenüber den Trägern:
€ 337.315,89 (Vorjahr: € 0,00)
davon aus Steuern: € 18.560,51 (Vorjahr: € 11.574,61)
D. Rechnungsabgrenzungsposten
20.207.403,82
20.037.538,64
9.102.722,00
1.226.940,87
1.101.415,17
3.390.985,39
358.454,31
1.459.869,48
12.334,61
3.403.320,00
0,00
367.395,75
20.207.403,82
20.037.538,64
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
2009
€
€
€
18.074.676,77
18.165.720,94
76.020,26
3.551,63
-7.717.446,16
-8.305.512,89
-2.686.638,11
-2.208.057,17
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.009.754,22
-1.021.800,69
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
-3.948.022,07
-3.867.238,03
68.851,47
85.393,11
-1,90
0,00
2.857.686,04
2.852.056,90
2.857.686,04
2.852.056,90
-432.223,20
-2.514.741,01
2.425.462,84
337.315,89
1. Umsatzerlöse
2. sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
1.134.408,17
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.583.037,99
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung: € 160.192,50
(Vorjahr: € 366.657,64)
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
10. Jahresüberschuss
11. Einstellung in die Gewinnrücklagen
12. Bilanzgewinn
2.197.840,96
488.797,15
Anlage 3
Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Rhein-Ruhr-Wupper
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
I. Rechtliche Grundlagen
Die Schlussbilanz für das Wirtschaftsjahr 2010 des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) wurde entsprechend der Vorschriften des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche
des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) vom 11. Dezember 2007 in der zur Zeit geltenden Fassung, der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten
für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 13. November 2008 in der zur Zeit geltenden Fassung und der Finanzsatzung des CVUA-RRW vom 8. Januar 2009 sowie
unter Beachtung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche zu bilanzierenden Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden einzeln bewertet.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gemäß § 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB
nicht vorgenommen.
Das Anlagevermögen wurde zum aktuellen Buchwert bewertet. Der Buchwert wurde
auf der Basis der Anschaffungskosten bzw. der im Rahmen der Eröffnungsbilanz angesetzten vorsichtig geschätzten Zeitwerte und unter Zugrundelegung der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen ermittelt. Die Abschreibungen erfolgten linear. Im
Wirtschaftsjahr 2010 wurden keine außerordentlichen Abschreibungen verbucht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einem Pool erfasst und werden über fünf Jahre abgeschrieben.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz des CVUA-RRW wurden folgende Festwerte ermittelt:
Festwert Bibliothek
Bücher, Loseblattsammlungen und Fachzeitschriften
25.830,00 €
Festwert Glasgegenstände
z. B. Meßgefäße, Kolben, Schalen, Brücken und
andere Apparaturen für Untersuchungen
10.000,00 €
Festwert Platingegenstände
33.189,28 €
Da die Festwerte für das CVUA-RRW von nachrangiger Bedeutung sind und ihr Bestand und ihre Größe, ihr Wert und ihre Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegen, wurden diese in der Jahresbilanz 2010 mit einem gleichbleibenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände entsprechen den Nennwerten.
Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für die Beamtinnen und Beamten
wurden zum versicherungsmathematisch ermittelten Teilwert und der dem gegenüberstehende Erstattungsanspruch nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz zum
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Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Barwert angesetzt. Es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt. Basis
waren die Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck. Bei den Rückstellungen für
Pensionen wurde die schrittweise Anhebung des Pensionsalters auf 67 Jahre, wie im
neuen Landesbeamtengesetz (LGB) vom 1. April 2009 verabschiedet, berücksichtigt.
Die sonstigen Personalrückstellungen wurden auf Basis der Bruttobezüge zuzüglich
der Arbeitgeberanteile gem. KGSt.-Gutachten 2/2009 berechnet.
Bei den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Verpflichtungen angemessen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Das Anlagevermögen des CVUA-RRW teilt sich zum 31. Dezember 2010 wie folgt
auf:
immaterielle Vermögensgegenstände
87.958,00 €
technische Anlagen und Maschinen
2.841.531,28 €
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.268.851,99 €
geleistete Anzahlungen und Anzahlungen im Bau
119.000,00 €
4.317.341,27 €
Anlagevermögen gesamt
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Detail ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Für die Planung und die Bauüberwachung des Einbaus der Laboreinrichtung im Erweiterungsneubau wurde im Wirtschaftsjahr 2010 eine Anzahlung in Höhe von 119
Tsd. € geleistet.
Nennenswerte Lagerbestände, insbesondere für den laufenden Laborbedarf, sind
zum Bilanzstichtag im CVUA-RRW nicht zu verzeichnen.
Zum Bilanzstichtag ergeben sich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Forderungen aus Gebührenrechnungen für geleistete Untersuchungen in Höhe von rund 221 Tsd. €.
Die sonstigen Vermögensgegenstände ergeben sich
- aus Erstattungsansprüchen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz für die bis
zur Errichtung der Anstalt erworbenen Versorgungsansprüche der übergeleiteten
Beamtinnen und Beamten gegenüber den Trägern der Vorgängerinstitute des
CVUA-RRW mit einem Betrag von rund 6,06 Mio. €. Dieser Forderungsbetrag
verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 127 Tsd. €,
- aus Erstattungsansprüchen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz gegenüber
der ehemaligen Beschäftigungskörperschaft eines im Laufe des Jahres 2009 in
das CVUA-RRW übergeleiteten Beamten in Höhe von rund 44 Tsd. €,
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Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
- aus Rückforderungen von im Jahr 2010 angefallenen Vorschusszahlungen an verbeamtetes Personal, von im Jahr 2010 angefallenen Überzahlungen an eine ehemalige verbeamtete Mitarbeiterin sowie einer Erstattungsverpflichtung von Besoldungsbeträgen im Jahr 2010 gegen den Folgedienstherrn einer ehemaligen verbeamteten Mitarbeiterin in einer Gesamthöhe von rund 13 Tsd. € und
- aus Forderungen gegenüber debitorischen Kreditoren.
Unter der Position Aktive Rechnungsabgrenzung ist insbesondere die Auszahlung
der Besoldungsleistungen zum 30. Dezember 2010 für den Monat Januar 2011 an
die Beamtinnen und Beamten des CVUA-RRW in Höhe von 86 Tsd. € und die Prämienzahlung der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchdiebstahlversicherung des Inventars des CVUA-RRW im Jahr 2010 für das Jahr 2011 in Höhe von
rund 30 Tsd. € ausgewiesen.
Passiva
Im Zuge des Beitritts der Stadt Duisburg in die Trägerschaft des CVUA-RRW zum
1. April 2010 wurde das Stammkapital der Anstalt gemäß § 12 der Ministerverordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (Errichtungsverordnung) vom 23. März
2010 um 30 Tsd. € erhöht und auf einen Betrag von 270 Tsd. € festgesetzt. Der Erhöhungsbetrag wurde entsprechend den Regelungen der Finanzsatzung der Anstalt
jeweils zur Hälfte durch das Land und die Stadt Duisburg eingebracht.
Die Erhöhung der Kapitalrücklage auf den Schlussbilanzwert von rund 2,775 Mio. €
resultiert aus der im Jahr 2010 vollzogenen Abführung der seitens der Stadt Wuppertal im Jahr 2008 im Rahmen der Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft CVUARRW erwirtschafteten finanziellen Vorteile in Höhe von rund 88 Tsd. € an das CVUARRW.
Der aus der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Jahresüberschuss des CVUARRW für das Jahr 2010 beläuft sich auf rund 2,858 Mio. €.
Gemäß § 3 Absatz 1 der Finanzsatzung des CVUA-RRW wurden die nicht reinvestierten Abschreibungen in Höhe von rund 432 Tsd. € der zweckgebunden Investitionspflichtrücklage zugeführt. Zusammen mit der zweckgebundenen Investitionspflichtrücklage aus dem Jahr 2009 ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 847 Tsd. €.
Aus dem Vorjahr befindet sich zur Sicherung der Finanzierung der Laboreinrichtung
und -möblierung des Erweiterungsneubaus am Zentralstandort Krefeld gemäß Beschluss des Verwaltungsrates des CVUA-RRW vom 11. November 2009 ein Betrag
in Höhe von 2,1 Mio. € in einer Sonderinvestitionsrücklage Laboreinrichtung/möblierung.
Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 2,425 Mio. €, über dessen Verwendung satzungsgemäß der Verwaltungsrat entscheidet, ist in der Bilanz separat
als Bilanzgewinn ausgewiesen.
-4-
Anhang zur Jahresbilanz 2010
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Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und die sonstigen
Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Anfangsbestand
2010
Endbestand
2010
Differenz
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Pensionsrückstellung für Beamte
7.548.570 €
7.532.253 €
-16.317 €
Rückstellung für Beihilfe
1.487.946 €
1.570.469 €
82.523 €
für Überstunden und nichtgenommenen Urlaub
713.500 €
631.250 €
-82.250 €
für die Inanspruchnahme von
Altersteilzeit
590.181 €
495.691 €
-94.490 €
für Prüfungskosten des Wirtschaftsprüfers
30.652 €
32.000 €
1.348 €
für Jubiläumszuwendungen
48.500 €
52.000 €
3.500 €
für Personalverwaltungskosten an
das Land
67.840 €
16.000 €
-51.840 €
10.487.189 €
10.329.663 €
-157.526 €
sonstige Rückstellungen
Gesamtsumme
-5-
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Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag stellen sich wie folgt dar:
Laufzeit
1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
davon:
Verbindlichkeiten für Altersteilzeitaufwendungen des Landes NRW
sonstige Verbindlichkeiten
1.101.415 €
0€
0€
213.180 €
0€
0€
337.316 €
0€
0€
0€
0€
0€
Sonstige Verbindlichkeiten aus der
Lohnsteuerzahlung für die tariflich
Beschäftigten für Dezember 2010
11.519 €
0€
0€
Sonstige Verbindlichkeiten aus
Pensionszahlungen an die RVK für
Dezember 2010
2.578 €
0€
0€
7.042 €
0€
0€
1.459.869 €
0€
0€
1.111.018 €
0€
0€
Verbindlichkeiten gegenüber Trägern
aus der Gewinnausschüttung 2009
Verbindlichkeiten gegenüber
kreditorischen Debitoren
Zahllast gegenüber dem Finanzamt
aus Umsatzsteuererklärung
Gesamtsumme
davon Verbindlichkeiten gegenüber
den Trägern des CVUA-RRW
Eine Passive Rechnungsabgrenzung war im Jahr 2010 nicht notwendig.
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IV. Erläuterungen zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Entgelte - gesamt
davon Entgelte der Träger des CVUA-RRW
Land NRW
Stadt Essen
Stadt Oberhausen
Stadt Mülheim
Kreis Wesel
Stadt Duisburg
Stadt Krefeld
Stadt Wuppertal
Stadt Remscheid
Stadt Solingen
Verwaltungsgebühren / Kostenrechnungen - gesamt
aus Untersuchungen
der Überwachung der Tiergesundheit
der Überwachung der Fleischhygiene
nach dem LFGB
der Futtermittelüberwachung
sonstige Erträge
aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen
Rückstellung für Personalverwaltungskosten Land
Sonstiges
16.798.201 €
9.955.900 €
1.528.225 €
581.256 €
406.680 €
1.044.170 €
619.080 €
393.880 €
1.469.583 €
284.808 €
514.619 €
1.273.084 €
939.203 €
298.014 €
30.089 €
5.778 €
79.412 €
52.093 €
27.319 €
18.150.697 €
Gesamterträge
Den mit Abstand größten Aufwandsposten stellen mit einem Betrag von rund 6,57
Mio. € die Personalkostenerstattungen für das gestellte Personal des CVUA-RRW an
das Land NRW, die Städte Essen und Wuppertal sowie den Kreis Wesel dar.
Für die Bezüge des eigenen beamteten Personals des CVUA-RRW wurden rund
1,373 Mio. € und die Vergütung des eigenen tariflich beschäftigten Personals des
CVUA-RRW rund 944 Tsd. € aufgewendet. Bei den weiteren Personalaufwendungen
handelt es sich im Wesentlichen um Zuführungen zu den Rückstellungen.
Weitere größere Aufwandspositionen sind der Materialaufwand (1,134 Mio. €), die
Raumkosten (2,637 Mio. €) und die Abschreibungen (1,01 Mio. €).
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Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Das CVUA-RRW hat mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW für die erweiterten Dienstgebäude des zukünftigen Standortes der Anstalt in Krefeld die Verlängerung des bereits für die vorhandenen Bestandsgebäude bestehenden Mietvertrages
unter Einbeziehung der Flächen der Erweiterungsbauten abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit für den gesamten Mietvertrag verlängert sich ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahme um 25 Jahre. Hieraus ergeben sich ab dem Wirtschaftsjahr 2011 jährliche Mietverpflichtungen inkl. Mietnebenkosten in Höhe von
rund 2,13 Mio. €.
Weitere jährliche Verpflichtungen belaufen sich
für Personaldienstleistungen auf rund 150 Tsd. €,
für Leistungen aus Wartungsverträgen auf rund 58 Tsd. €,
für Versicherungen auf rund 41 Tsd. €,
für Periodika (Zeitschriften und Ergänzungslieferungen) auf rund 26 Tsd. €.
In Summe ergeben sich somit jährliche Verpflichtungen in Höhe von rund 2,4 Mio. €.
VI. Angaben zum Honorar des Prüfers des Jahresabschlusses
22.000,00 € (zzgl. 19 % MwSt.)
Abschlussprüfungsaufwendungen
938,87 € (zzgl. 19 % MwSt.)
sonstige Leistungen
VII. Sonstige Angaben
Angaben zum Personal
Das CVUA-RRW beschäftigte zum Bilanzstichtag 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 27 Beamtinnen und Beamte, gegenüber 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 30 Beamtinnen und Beamte im Vergleich zum Vorjahr.
Weiterhin wurden auf Grundlage der zwischen den Trägern der Vorgängerinstitute
der Anstalt und dem CVUA-RRW geschlossenen Personalgestellungsverträge dem
CVUA-RRW zum Bilanzstichtag 172 tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt. Die Anzahl des auf dieser Grundlage gestellten Personals betrug zum 31. Dezember 2009 163 Personen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum 31. Dezember 2010 insgesamt 232
Beschäftigte im CVUA-RRW tätig waren. Im Vergleich dazu waren zum 31. Dezember 2009 in der Einrichtung 216 Personen tätig.
Im Jahr 2010 ist eine Versorgungsempfängerin zu verzeichnen.
Die tariflich Beschäftigten des CVUA-RRW sind bei der Rheinischen Versorgungskasse Köln versichert.
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Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Vorstand
Der Vorstand des CVUA-RRW setzte sich im Jahr 2010 aus folgenden Mitgliedern
zusammen:
Vorstandsvorsitzender:
Herr Dr. Detlef Horn
weiteres Vorstandsmitglied:
Herr Reiner Pöll
Beide Mitglieder des Vorstandes sind Beamte des höheren Dienstes und werden
nach Besoldungsgruppe A 16 Bundesbesoldungsgesetz besoldet. Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 144.422,67 € (Vorstandsvorsitzender, Herr Dr. Detlef Horn: 74.251,65 €; weiteres Vorstandsmitglied,
Herr Reiner Pöll: 70.171,02 €). Darüber hinaus wurden den Beamten Beihilfen nach
der Beihilfeverordnung NW gewährt.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat des CVUA-RRW setzte sich im Jahr 2010 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorsitzender des Verwaltungsrates:
Herr Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates:
Frau Simone Raskob, Beigeordnete der Stadt Essen
Mitglieder des Verwaltungsrates
für das Land Nordrhein-Westfalen:
Herr Dr. Heinrich Bottermann, Präsident des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Vorsitzender des Verwaltungsrates)
Frau Juliane Becker, Leiterin Referat VI-2 im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(Stellvertreterin: Frau Marlene Hintzen, Referat VI-2 im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen)
für die Stadt Duisburg:
Herr Dr. Peter Greulich, Stadtdirektor - Mitglied des Verwaltungsrates ab dem
8. November 2010
(Stellvertreter ab dem 8. November 2010: Herr Norbert Vreden, Leiter des Institutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz)
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Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
für die Stadt Essen:
Frau Simone Raskob, Beigeordnete (Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates)
(Stellvertreter: Herr Hartwig Steinbrink, Leiter Umweltamt)
für die Stadt Krefeld:
Frau Beate Zielke, Stadtdirektorin
(Stellvertreter: Herr Helmut Drüggen, Leiter Fachbereich Ordnung)
für die Stadt Mülheim an der Ruhr:
Herr Dr. Frank Steinfort, Stadtdirektor
(Stellvertreterin: Frau Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner, Leiterin der Abteilung
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
für die Stadt Oberhausen:
Herr Horst Ohletz, Bereichsleiter Bürgerservice, Öffentliche Ordnung
(Stellvertreter: Herr Holger Füngerlings, Fachbereichsleiter Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz)
für die Stadt Remscheid:
Herr Jürgen Beckmann, Leiter Ordnungsamt
(Stellvertreterin: Frau Claudia Schmidt, Leiterin Abteilung Ordnung, Gewerbeangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung)
für die Stadt Solingen:
Herr Robert Krumbein, Beigeordneter
(Stellvertreter bis 3. Februar 2010: Herr Stefan Trunk, stellv. Leiter des Stadtdienstes Ordnung;
Stellvertreter ab 4. Februar 2010: Herr Michael Kurth, Leiter des bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes)
für den Kreis Wesel:
Herr Peter Giesen, Kreiskämmerer
(Stellvertreter: Herr Dr. Antonius Dicke, Leiter Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen)
für die Stadt Wuppertal:
Herr Harald Bayer, Beigeordneter
(Stellvertreter bis 26. Oktober 2010: Herr Thomas Uebrick, Beigeordneter;
Stellvertreter ab 27. Oktober 2010: Herr Alfred Lobers, Leiter der Stadtkämmerei)
- 10 -
Anhang zur Jahresbilanz 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Die Mitglieder und Stellvertreter/innen des Verwaltungsrates nehmen nach § 7 Abs. 3
IUAG NRW ihre Aufgaben im Verwaltungsrat im Rahmen ihres Hauptamtes wahr.
Vom CVUA-RRW wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr keine Leistungen gewährt.
Krefeld, den 8. August 2011
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
- Anstalt des öffentlichen Rechts Der Vorstand
gez.
gez.
Dr. Detlef Horn
Vorstandsvorsitzender
Reiner Pöll
Vorstandsmitglied
- 11 -
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
Anstalt des öffentlichen Rechts, Krefeld
Anlage A
zum Anhang
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2010
Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
1.1.2010
€
Zugänge
€
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
611.073,19
38.228,14
0,00
649.301,33
502.437,19
58.906,14
0,00
561.343,33
87.958,00
108.636,00
Immaterielle Vermögensgegenstände
insgesamt
611.073,19
38.228,14
0,00
649.301,33
502.437,19
58.906,14
0,00
561.343,33
87.958,00
108.636,00
1. technische Anlagen und Maschinen
8.801.379,78
197.005,05
-104.621,28
8.893.763,55
5.517.483,90
624.657,65
-89.909,28
6.052.232,27
2.841.531,28
3.283.895,88
2. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
3.546.093,46
223.297,83
-7.212,62
3.762.178,67
2.171.957,47
326.190,43
-4.821,22
2.493.326,68
1.268.851,99
1.374.135,99
0,00
119.000,00
0,00
119.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
119.000,00
0,00
Sachanlagen insgesamt
12.347.473,24
539.302,88
-111.833,90
12.774.942,22
7.689.441,37
950.848,08
-94.730,50
8.545.558,95
4.229.383,27
4.658.031,87
Anlagevermögen insgesamt
12.958.546,43
577.531,02
-111.833,90
13.424.243,55
8.191.878,56
1.009.754,22
-94.730,50
9.106.902,28
4.317.341,27
4.766.667,87
Abgänge
€
Stand
31.12.2010
€
Kumulierte Abschreibungen
Stand
1.1.2010
€
Abschreibungen
€
Abgänge
€
Stand
31.12.2010
€
Buchwert
31.12.2010
€
Buchwert
31.12.2009
€
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Anlage 4
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Rhein-Ruhr-Wupper
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2010
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
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1. Überblick
1.1 Rechtlicher Rahmen
Basierend auf dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) werden in ganz NRW integrierte Untersuchungsämter (CVUÄ) gebildet. Mit der Verordnung zur Errichtung integrierter
Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 13.11.2008 hat
das zuständige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) zum 01.01.2009 das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) errichtet. Sitz der Anstalt ist Krefeld,
im betrachteten Wirtschaftsjahr wurden die Standorte der Vorgängerinstitute in
Moers, Essen und Wuppertal als dezentrale Standorte weiterhin genutzt.
Träger der Anstalt waren im Berichtsjahr neben dem Land Nordrhein-Westfalen die
Städte Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim, Wuppertal, Remscheid, Solingen
und Krefeld sowie der Kreis Wesel. Jede dieser Trägerkommunen hat im Verwaltungsrat, dem höchsten Organ der Anstalt, einen Sitz und ist mit einer Stimme vertreten; das Land NRW hat zwei Sitze und ist mit der gleichen Anzahl aus der Summe
der kommunalen Stimmen, also mit neun Stimmen vertreten.
1.2. Organisation
Nach § 6 IUAG NRW sind der Verwaltungsrat und der Vorstand Organe der Untersuchungsanstalt. Der Vorstand leitet das Untersuchungsamt gemäß § 11 IUAG NRW in
eigener Verantwortung, soweit nicht gesetzlich oder durch die Satzung der Anstalt
etwas anderes bestimmt ist. Der Vorstand vertritt die integrierte Untersuchungsinstitution gerichtlich und außergerichtlich und stellt somit das geschäftsführende Organ
der Organisation dar. Mitglieder des Vorstandes sind:
Vorstandsvorsitzender:
Vorstandsmitglied:
Herr Dr. Detlef Horn
Herr Reiner Pöll
Das CVUA-RRW gliedert sich in vier Geschäftsbereiche, die jeweils in Fachgebiete
unterteilt sind. Die Organisation im Berichtsjahr ist dem folgenden Organigramm zu
entnehmen:
-2-
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Das Fachgebiet 20-9 Lehranstalt für Veterinärmedizinisch-technische Assistenten
wurde zum 01.09.2010 aufgelöst.
1.3. Finanzielle Rahmengrundsätze
Entsprechend den Regelungen des § 12 Abs. 1 IUAG NRW richten sich die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Prüfung des CVUA-RRW nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches.
Die Grundsätze der Finanzierung des CVUA-RRW wurden in einer Finanzsatzung fixiert. Danach erhebt die Untersuchungsanstalt zur Finanzierung ihrer laufenden Betriebskosten, soweit die amtlichen Tätigkeiten noch nicht durch Gebühren und sonstige Erträge gedeckt sind, von dem Land und den kommunalen Nutzern Entgelte. Die
Bestimmung der Entgelte der kommunalen Nutzer erfolgt dabei einwohnerbezogen
auf Basis der Einwohnerzahlen zum 30.06. des jeweiligen Vorjahres. Ab dem Jahr
2011 erfolgt die Bestimmung der Entgelte der kommunalen Nutzer einwohnerbezogen auf Basis der Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorvorjahres. Diese Änderung in der Finanzsatzung (§ 6 Absatz 2 Satz 2) wurde vom
Verwaltungsrat am 15.03.2011 beschlossen.
Nach der v.g. Errichtungsverordnung beträgt das Stammkapital nach dem Beitritt
Duisburgs als Träger der Untersuchungsanstalt 270.000,- €. Die Höhe des Anteils
am Stammkapital eines jeden Trägers richtet sich gemäß § 2 der Finanzsatzung
nach dem Verhältnis der Stimmenanteile im Verwaltungsrat. Somit ist das Stammkapital je zur Hälfte vom Land NRW und den kommunalen Trägern aufgebracht worden. Darüber hinaus ist das jeweilige bewegliche Betriebsvermögen der Vorgänger-3-
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institute gemäß § 4 der Finanzsatzung als Kapitaleinlage in das Eigentum der
Untersuchungsanstalten übergegangen.
1.4. Aufgabenkatalog
Die Aufgaben des CVUA-RRW erstrecken sich nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen des § 4 IUAG NRW auf die Probenahmen mit Ausnahme der Probenahmen, die von den Kreisordnungsbehörden durchgeführt werden, Untersuchungen
und Kontrollen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Hierzu zählen auch
Untersuchungen von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen der
Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen. Darüber hinaus wurden dem CVUA-RRW
mit der v.g. Errichtungsverordnung die Durchführung vergleichbarer Aufgaben auf
dem Gebiet des Gentechnikrechts und der Untersuchung von Tierarzneimitteln, mit
Ausnahme der Untersuchung von Fertigarzneimitteln, übertragen. Die genannten
Tätigkeiten umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind. Das CVUA-RRW übt
diese Tätigkeiten als amtliches Laboratorium gemäß Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) 882/2004 aus, soweit die Tätigkeiten vom Anwendungsbereich dieser
Verordnung erfasst sind. In Angelegenheiten bzgl. des Aufgabenbereichs, insbesondere in Fragen der amtlichen Kontrolle, berät die Anstalt die Träger und, soweit dies
die Satzung vorsieht, auch Dritte.
Das CVUA-RRW wirkt mit bei:
- der Koordinierung und Durchführung europa-, bundes-, landesweiter oder
regionaler Untersuchungsprogramme,
- Anerkennungsverfahren für Qualitätsmanagementsysteme in Laboratorien, die in
der amtlichen Überwachung tätig sind,
- der Kontrolle von Betrieben und
- der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen ihres Aufgabenbereichs.
Die Untersuchungsanstalt führt im Rahmen ihrer Aufgaben wissenschaftliche Entwicklungsarbeiten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch. Auch ist das
CVUA-RRW verpflichtet, Aufträge eines Trägers oder mehrerer Träger auszuführen,
soweit andere Regelungen dem nicht entgegenstehen und die Finanzierung durch
den Auftraggeber gesichert ist. Das CVUA-RRW kann Aufträge Dritter ausführen,
soweit andere Regelungen dem nicht entgegenstehen. Für die Ausführung von Aufträgen Dritter sind mindestens kostendeckende Gebühren und Entgelte zu erheben.
Die Untersuchungsanstalt führt ihre Aufgaben selbstständig aus. Soweit erforderlich,
kann sie sich zur Erfüllung einzelner Aufgaben geeigneter Dritter oder anderer Untersuchungsanstalten bedienen.
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Entsprechend dem oben dargestellten Aufgabenkatalog kann festgestellt werden,
dass das CVUA-RRW ausschließlich hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Steuerverpflichtungen aufgrund gewerblicher Tätigkeiten sind nicht erkennbar.
1.5. Tätigkeitsfelder des CVUA-RRW
Dem integrativen Ansatz des IUAG NRW folgend erstrecken sich die Aktivitäten des
CVUA-RRW über den gesamten Bereich des Verbraucherschutzes von der Erzeugung gesunder Futtermittel, der Tierproduktion, der Gewinnung der Lebensmittel in
der Land- und Fleischwirtschaft bis zur zentralen Aufgabe der Herstellung und dem
Vertrieb von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika („from farm to fork“
bzw. „from stable to table“). Darüber hinaus führt das CVUA-RRW Untersuchungen
zur Überwachung nach dem Gentechnikgesetz durch. Dementsprechend ist die Untersuchungsanstalt im Wirtschaftsjahr 2010 in fünf Tätigkeitsfeldern aktiv geworden:
Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches:
1. Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika
2. Futtermittel
3. Fleischhygiene
Bereich der Bekämpfung von Zoonosen und Tierseuchen sowie des Tierschutzes:
4. Tiergesundheit
Bereich Gentechnik:
5. Überwachung nach dem Gentechnikgesetz
Das erste Tätigkeitsfeld ist gekennzeichnet durch Untersuchungen von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Insbesondere werden sensorische,
chemische, physikalische, mikrobiologische und histologische Untersuchungen von
Lebensmitteln einschl. Mineral- und Tafelwasser, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, die im Rahmen der Lebensmittelüberwachung durch die Kreisordnungsbehörden entnommen werden bzw. bei ihnen von Verbrauchern als Beschwerdeprobe
vorgelegt werden, durchgeführt. Die Beratung sowie die Information über Zusammensetzung, Technologie, Analytik und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln,
Kosmetika und Bedarfsgegenständen sowie die Teilnahme an Betriebsinspektionen
sind ebenfalls diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen.
Im zweiten Tätigkeitsfeld wird der Fokus auf die Untersuchung von Futtermitteln
gelegt. Insbesondere werden hier sensorische, mikroskopische, mikrobiologische
und chemische Untersuchungen von Futtermitteln die im Rahmen der Futtermittelüberwachung durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) und den Kreisordnungsbehörden bei Herstellern, im Handel oder bei
den Landwirten entnommen werden, durchgeführt.
Das dritte Tätigkeitsfeld umfasst den Untersuchungsbereich der Fleischhygiene.
Hier werden Untersuchungen zur Kontrolle auf Rückstände von Arzneimitteln,
-5-
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Wachstumsförderern und Kontaminanten in lebenden Tieren, in Gewebe von
Schlachttieren und in tierischen Erzeugnissen durchgeführt.
Darüber hinaus werden in den drei vorgenannten Tätigkeitsfeldern die durch das
CVUA-RRW ermittelten Ergebnisse ausgewertet und rechtlich durch Gutachter bewertet. Die Untersuchungsdaten werden auch im Sinne eines Monitorings und zur
Erfüllung nationaler und EU-weiter Berichtspflichten, des nationalen Futtermittelkontrollplans (NFKP) und des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP) ausgewertet
und berichtet. Probenahmepläne werden in Zusammenarbeit mit den Kreisordnungsbehörden und dem LANUV erstellt. Stellungnahmen zu Anfragen der Kreisordnungsbehörden bzw. zu Anfragen der übergeordneten Fachbehörden werden abgegeben.
Das vierte Tätigkeitsfeld befasst sich mit dem umfassenden Spektrum der Tiergesundheit. Zur Feststellung von Tierseuchen- und Krankheitserregern bzw. Krankheits- und Todesursachen sowie Tierschutzvergehen werden pathologisch-anatomische, histologische, bakteriologische, mykologische, virologische, molekularbiologische und serologische Untersuchungen durchgeführt. Das Untersuchungsmaterial
wird von den Kreisordnungsbehörden oder von den Tierbesitzern eingesandt. Die
Umsetzung von nationalen und EU-weiten Monitoringprogrammen zur Erkennung
und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen sowie die Kontrollen des Erfolges
von Sanierungsprogrammen gehören ebenso zu diesem Tätigkeitsfeld wie die Optimierung bestehender sowie die Etablierung neuer Untersuchungsverfahren. Die Beratung der zuständigen Behörden und der Bestandstierärzte sind ebenfalls diesem
Tätigkeitsbereich zuzuordnen.
Das fünfte Tätigkeitsfeld umfasst die Überwachung nach dem Gentechnikgesetz
(GenTG). Hier werden labortechnische Untersuchungen von gentechnisch veränderten Organismen (Bakterien, Viren und gentechnisch veränderten Pflanzen) im
Rahmen der Überwachung von gentechnischen Anlagen, Freisetzungsversuchen
und konventionellem Saatgut nach dem GenTG im Auftrag der zuständigen Behörden (Bezirksregierungen) durchgeführt. Auch die Teilnahme an Ortsbegehungen mit
Probennahmen durch die Bezirksregierungen im Rahmen der Gentechniküberwachung, sowie Auswertungen und Befundungen von Ergebnissen der durchgeführten
molekularbiologischen Untersuchungen, Stellungnahmen und Berichte zu Anfragen
von Bezirksregierungen bzw. von übergeordneten Fachbehörden, die Weiterentwicklung bestehender Analyseverfahren sowie die Entwicklung neuer Verfahren sind
durchgeführte Dienstleistungen dieses Tätigkeitsfeldes.
1.6. Überblick über die Branche
Im Berichtsjahr 2010 existieren in ganz NRW mittlerweile drei integrierte Untersuchungsanstalten (CVUA Ostwestfalen-Lippe in Detmold zum 01.01.2008, CVUA
Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld zum 01.01.2009 und CVUA Münsterland-EmscherLippe in Münster zum 01.07.2010), die alle auf der Grundlage des IUAG NRW errichtet wurden.
-6-
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2. Wirtschaftsbericht
2.1. Geschäftsverlauf
2.1.1. Mitträgerschaft der Stadt Duisburg
Der Stadt Duisburg war es auf Grund des engen Zeitplans nicht möglich, im Jahr
2008 eine Entscheidung über die Mitträgerschaft herbeizuführen. In Abstimmung mit
den bisherigen Trägern des CVUA-RRW wurde vereinbart, für die Stadt Duisburg bis
zum 31.03.2010 die amtliche Untersuchung von Lebensmittelproben durchzuführen.
Zum 01.04.2010 ist die Stadt Duisburg auf der Grundlage der Errichtungsverordnung
zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes in die Trägerschaft des CVUA-RRW eingetreten.
2.1.2. CVUA Rheinland
Im Regierungsbezirk Köln wird zum 01.01.2011 auf der Grundlage des IUAG eine
integrierte Untersuchungsanstalt errichtet. Damit ist eine vollständige Übertragung
der Aufgaben gemäß § 4 Absatz 1 IUAG NRW verbunden. Bislang werden für den
gesamten Regierungsbezirk Köln amtliche Untersuchungen auf dem Gebiet des
Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes durch das CVUA-RRW wahrgenommen; die Kosten hierfür
trägt das Land NRW. Das zu errichtende CVUA Rheinland ist nicht in der Lage noch
Willens, die oben genannten Untersuchungen in eigener Verantwortung durchzuführen. Für das CVUA-RRW stellen die vorgenannten Aufgaben einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten dar. Das CVUA Rheinland wird sich zur Durchführung der
obengenanten Untersuchungen auf der Grundlage von § 4 Absatz 8 Satz 2 2. Alt.
IUAG NRW des CVUA-RRW bedienen. Dies wird durch einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag zwischen den Untersuchungsanstalten verbindlich geregelt. Der Vertrag
wurde im Berichtsjahr 2010 fertig gestellt.
2.1.3 Erweiterungsneubau und Zusammenführung am Zentralstandort
Die Träger des CVUA-RRW haben in der ersten Sitzung des Verwaltungsrates am
08.01.2009 den Beschluss der vorhergehenden Arbeitsgemeinschaft bekräftigt, den
Standort Krefeld zu erweitern, das CVUA-RRW am Zentralstandort Krefeld
zusammenzuführen und die dezentralen Standorte in Essen, Moers und Wuppertal
aufzugeben. Der Vermieter der Bestandgebäude in Krefeld, der Bau- und
Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB), wurde damit beauftragt den Ausbau
des Zentralstandortes Krefeld durchzuführen. Im August 2009 wurde mit der Errichtung des Erweiterungsbaus - ein dreieinhalb geschossiges Laborgebäude - begonnen. Der geplante Umzug, nach Fertigstellung des Laborneubaus, an den Standort Krefeld im November 2010 wurde auf die erste Maiwoche 2011 verschoben, da
der BLB die geplante Baufrist nicht einhalten konnte.
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2.1.4. BVD-Untersuchungen im Rahmen der Tiergesundheit werden fortgesetzt
Die in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal
Disease (BVD/MD) ist weltweit eine der verlustreichsten Viruskrankheiten des
Rindes. Schäden entstehen durch Krankheitsbilder wie Fruchtbarkeitsstörungen,
Aborte, Geburt lebensschwacher Kälber, Durchfall oder grippeähnliche Erkrankungen sowie durch direkte Tierverluste aufgrund der „Mucosal Disease“. Die
Verordnung zur Bekämpfung der BVD/MD ist zum 01.01.2011 bundesweit in Kraft
treten. Ab diesem Zeitpunkt wird das freiwillige Verfahren in NRW durch eine
Pflichtuntersuchung abgelöst.
Entgegen der ursprünglichen Planung, dass nach Statuserlangung der Betriebe nur
noch die weiblichen Nachkommen untersucht werden müssen, werden bis auf
weiteres nun doch alle Kälber mittels Ohrgewebeprobe untersucht. Somit ist im
CVUA-RRW von jährlich konstant ca. 190.000 Ohrstanzen-Untersuchungen auszugehen.
In 2010 wurden im CVUA-RRW zusätzlich rund 232.000 Blutproben auf das Vorhandensein des BVD-Virus getestet. Hier ist ein Rückgang auf wahrscheinlich deutlich unter 20.000 pro Jahr zu erwarten, da die adulten Tiere weitestgehend getestet
sind und die Ergebnisse lebenslange Gültigkeit besitzen.
Zwischen der Tierseuchenkasse bei der Landwirtschaftskammer NRW und dem
CVUA-RRW wurde eine Vereinbarung zur Untersuchung von eingesandtem Probenmaterial auf BVD geschlossen. Auf der Basis dieser Vereinbarung stieg der Probeneingang im CVUA-RRW ab November 2009 deutlich an.
2.1.5. Schwerpunktbildung NRW
Gemeinsam mit den Vorständen der anderen integrierten Untersuchungsanstalten
hat der Vorstand des CVUA-RRW die Möglichkeiten der Schwerpunktbildung ausgelotet. Es soll versucht werden, den Weg zu suchen, wie eine im Sinne des Verbraucherschutzes gesicherte Untersuchungsquantität und -qualität wirtschaftlich erreicht werden kann. Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen ist es notwendig,
landesweit redundante Untersuchungsmethoden auf das notwendige Maß zu
reduzieren.
-8-
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2.2. Geschäftsergebnis
Das CVUA-RRW hat das Wirtschaftsjahr 2010 im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechung mit einem Jahresüberschuss von 2.858 Tsd. € abgeschlossen. Im Vergleich
mit dem Jahr 2009 hat sich der Jahresüberschuss um knapp 6 Tsd. € erhöht.
2.2.1. Ertragslage
Die Umsatzerlöse des CVUA-RRW beliefen sich auf 18.075 Tsd. € und setzten sich
wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Ist 2010
Ist 2009
Umsatzerlöse
18.074.676,77 18.165.720,94
8001
Verwaltungsgebühren
1.273.084,07 1.006.871,44
8002
Sachverständigen- u. Zeugenerstattungen
3.391,70
649,50
8010
Entgelte Land NRW
9.955.900,00 9.955.900,00
8011
Entgelte Stadt Essen
1.528.225,00 1.572.600,00
8012
Entgelte Stadt Oberhausen
581.256,00
602.570,00
8013
Entgelte Stadt Mülheim
406.680,00
406.680,00
8014
Entgelte Kreis Wesel
1.044.170,00 1.044.170,00
8015
Entgelte Stadt Duisburg
619.080,00
619.080,00
8016
Entgelte Stadt Krefeld
393.880,00
393.880,00
8017
Entgelte Stadt Wuppertal
1.469.583,00 1.712.920,00
8018
Entgelte Stadt Remscheid
284.808,00
288.000,00
8019
Entgelte Stadt Solingen
514.619,00
562.400,00
Entsprechend § 14 Abs. 1 IUAG NRW i.V. mit § 5 der Finanzsatzung des CVUARRW erhebt die Untersuchungsanstalt für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der
Durchführung der nach § 4 IUAG NRW oder einer auf Grund von § 3 Abs. 1 Satz 2
Nr. 1 IUAG NRW erlassenen Rechtsverordnung zugewiesenen Aufgaben vom Gebührenschuldner soweit gesetzlich vorgesehen Gebühren, im Übrigen von den Trägern und dem Land Entgelte.
Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 91 Tsd. €
gesunken, obwohl die Verwaltungsgebühren zum Vorjahr um ca. 269 Tsd. €
gestiegen sind. Der Grund für den Rückgang der Umsatzerlöse ist, dass der
Verwaltungsrat am 11.11.2009 dem Vorschlag der Arbeitsgruppe Entgelte gefolgt ist.
Danach wurde der fiktiv kalkulierte Überschuss für das Wirtschaftsjahr 2010 von
360 Tsd. € zur Angleichung der einwohnerbasierten Entgelte der kommunalen
Träger verwandt; das Landesentgelt blieb in der Höhe unverändert. Die kommunalen
Träger, die bisher ein überdurchschnittliches Entgelt zahlen, wurden in 2010 in Höhe
des v.g. Überschusses entlastet.
Die Umlagenquote (Verhältnis der Entgelte der Träger zu den Umsatzerlösen) betrug
92,9 %.
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Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2010
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Neben diesen Erträgen sind im Wirtschaftsjahr 2010 sonstige finanzwirksame Erträge in Höhe von 145 € verbucht worden. Diese setzten sich hauptsächlich aus
Zinserträgen von ca. 69 Tsd. € und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen
in Höhe von rund 52 Tsd. € zusammen.
2.2.2. Aufwendungen
Die betrieblich bedingten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind im
Vergleich zum Vorjahr um rund 76 Tsd. € gesunken. Die Einsparung ist insbesondere auf Synergieeffekte in der zentralen Bearbeitung der Beschaffungsvorgänge zurückzuführen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind hauptsächlich Personalkosten für das gestellte Personal. Diese sind im Vergleich zum
Vorjahr um 520 Tsd. € gesunken. Im Gegensatz dazu sind die Löhne und Gehälter
um ca. 538 Tsd. € gestiegen. In den kommenden Jahren werden die Aufwendungen
für bezogene Leistungen weiter sinken und die Löhne und Gehälter steigen. Diese
Verschiebung der Aufwendungen ist dadurch begründet, dass gestelltes Personal
sukzessive durch eigenes ersetzt werden wird.
Die im Wirtschaftsjahr ermittelten Abschreibungen in der Höhe von ca. 1.010 Tsd. €
liegen marginal unter den Abschreibungen des Vorjahres.
2.3. Vermögens- / Finanzlage
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 20.038 Tsd. € auf
20.207 Tsd. € erhöht.
Die Erhöhung der Aktivseite ist auf Einzahlungen auf dem Geldmarktkonto zurückzuführen.
Auf der Passivseite stehen diesem Aktivposten u.a. eine Erhöhung des Stammkapitals durch den Beitritt der Stadt Duisburg und eine Erhöhung der Kapitalrücklage
entgegen. Im Einzelnen wird auf die Bildung der Rücklagen im Unterabschnitt 2.4.
eingegangen.
Im Vergleich zum Buchwert des Vorjahres ist eine Reduzierung des Anlagevermögens in Höhe von 449 Tsd. € zu registrieren. Ursächlich hierfür war, dass die
im Wirtschaftsplan angesetzten Abschreibungen des Berichtsjahres nicht in voller
Höhe für Reinvestitionen verwendet wurden. Aus den nicht reinvestierten Abschreibungen wurde gemäß den Regelungen der Finanzsatzung eine Investitionsrücklage
gebildet.
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Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2010
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2.3.1. Kennzahlen zur Vermögens- und Kapitalstruktur:
-
Anlagenintensität in %
(Anlagevermögen x 100 ) / Gesamtvermögen
= 21,37 %
-
Eigenkapitalanteil in %
(Eigenkapital x 100) / Gesamtkapital
= 41,66 %
-
Verschuldungsgrad in %
(Fremdkapital x 100) / Eigenkapital
= 140,05 %
2.3.2. Kennzahlen zur Finanz- und Liquiditätsstruktur
-
Anlagendeckungsgrad I in %
(Eigenkapital x 100) / Anlagevermögen
= 194,98 %
-
Anlagendeckungsgrad II in %
(Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital x 100) / Anlagevermögen
= 405,82 %
-
Nettoverschuldung
Fremdkapital – liquide Mittel
= 2.361.327,64 €
-
Liquidität 2. Grades in %
(Liquide Mittel + Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
bis 1 Jahr x 100) / kurzfristiges Fremdkapital
= 359,71 %
2.4. Gewinnverwendung, Bildung von Rücklagen
Die Erhöhung der Kapitalrücklage um rund 88 Tsd. € auf den Schlussbilanzwert von
rund 2.775 Tsd. € resultiert aus der vollzogenen Abführung der seitens der Stadt
Wuppertal im Jahr 2008 im Rahmen der Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft
CVUA-RRW erwirtschafteten finanziellen Vorteile, die erst im Jahr 2010 auf dem
Konto des CVUA-RRW eingegangen sind.
Entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 1 der Finanzsatzung wird aus dem
Jahresüberschuss 2010 eine Investitionsrücklage in Höhe der nicht reinvestierten
Abschreibungen gebildet. Der Betrag beläuft sich auf 432 Tsd. €.
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Über die Verwendung des noch verbleibenden Jahresüberschusses von rund
2.425 Tsd. € entscheidet der Verwaltungsrat gem. § 8 Abs. 3 Ziffer 8 IUAG NRW in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Finanzsatzung des CVUA-RRW.
Der Bilanzgewinn des Vorjahres von ca. 337 Tsd. € wurde laut Verwaltungsratsbeschluss vom 10.11.2010 zum Ausgleich von Remanenzkosten zu gleichen Teilen
an die Träger Stadt Essen, Stadt Wuppertal sowie den Kreis Wesel ausgeschüttet.
3. Nachtragsbericht
Zum Jahresabschluss 2010 sind keine Nachträge zu leisten.
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4. Prognosebericht
4.1. Branchenbericht
4.1.1. Schwerpunktbildung NRW
Gemeinsam mit den Vorständen der anderen integrierten Untersuchungsanstalten
wurden die Vorbereitungen zu einer engen Zusammenarbeit begonnen, um im
Sinne des Verbraucherschutzes gesicherte Untersuchungsquantität und – qualität
wirtschaftlich realisieren zu können:
Die Schwerpunktbildung betrifft alle Arbeitsbereiche der Untersuchungseinrichtungen (Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände, Futtermittel,
Tabak, Diagnostik, Rückstandsuntersuchungen nach dem Nationalen
Rückstandskontrollplan, Gentechnikrecht, Radioaktivität usw.).
Die Struktur der Untersuchungsämter in NRW wird von derzeit vier, letztendlich
durch Integration der kommunalen Einrichtungen, auf fünf Anstalten des
öffentlichen Rechts (AöR) anwachsen, die hinsichtlich ihrer fachlichen
Leistungsfähigkeit gleichwertig sein sollten.
Alle in NRW anfallenden Untersuchungen sollten aufgrund der Größe und
Bedeutung von Nordrhein-Westfalen grundsätzlich auch von den hiesigen
Untersuchungseinrichtungen durchgeführt werden. Ausnahmen beschränken
sich auf wenige, speziell zu begründende Fälle.
Der ständig steigende Aufgabenzuwachs bringt es zwangsläufig mit sich, dass
jede AöR schon jetzt nicht mehr alles machen kann (u.a. wegen des zu hohen
Investitionsaufwandes für spezielle Geräte und eines nicht mehr leistbaren Aufwandes für alle Methodenvalidierungen). Daher ist eine Arbeitsteilung durch
Schwerpunktbildung unvermeidlich.
Die Schwerpunktbildung kann auf zwei verschiedene Weisen realisiert werden:
„Kompetenzzentren“ untersuchen bei bestimmten Probenarten auf ganz
bestimmte Untersuchungsziele. Sie erhalten Proben auch von Kreisordnungsbehörden die nicht in ihrem Einzugsbereich liegen und erstellen abschließend die
Gutachten. Außerdem sind diese Kompetenzzentren für diese Thematik Ansprechpartner in ganz NRW.
„Schwerpunktlabore“ bearbeiten bestimmte Analyt-/Matrixkombinationen auch im
Unterauftrag für andere Untersuchungseinrichtungen in NRW und liefern diesen
neben den Ergebnissen ggf. einen Beurteilungsbeitrag für die Gutachten, die dort
zu den jeweiligen Proben erstellt werden.
Es soll in der Regel für jedes Thema zwei Kompetenzzentren und Schwerpunktlabore geben, um durch Redundanz die Wahrnehmung der Aufgabe auch in
Krisenfällen zu gewährleisten. Mit der Schwerpunktbildung soll im Jahre 2012 begonnen werden. Dabei wird die Bildung von Schwerpunkten im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit der Kooperation der
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kommunalen Untersuchungseinrichtungen Düsseldorf / Mettmann geschehen.
4.2. Unternehmensspezifische Entwicklungen
4.2.1. Zusammenzug zum Zentralstandort Krefeld
Durch die Konzentration auf einen Standort wird nach der Gründung der Untersuchungsanstalt eine deutliche Steigerung der Effektivität des CVUA-RRW erwartet.
Die Entscheidungswege und die unmittelbaren Zugriffe auf das Know-how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den dezentralen Standorten Moers, Wuppertal und
Essen werden durch die zukünftige Zusammenlegung schneller und wirtschaftlicher,
sodass eine Steigerung der Produktivität zwangsläufig sein wird. Auch wird eine Reduzierung der Aufwendungen erwartet. Beispiele dafür stellen unter anderem der
Wegfall des Probentransports zwischen den verschiedenen Standorten, der Wegfall
der Reisekosten für das Pendeln der Beschäftigten zwischen den einzelnen Standorten oder die Reduzierung der Gebäudekosten für zukünftig nur noch einen Standort und die daraus resultierende vereinfachte Abrechnung mit zukünftig nur noch einer Gebäudeverwaltung dar.
4.2.2 Akkreditierung der Trichinenuntersuchungsstellen
Aufgrund europarechtlicher Vorschriften dürfen die zuständigen Behörden sich nur
solcher Laboratorien bedienen, die erfolgreich ein Akkreditierungsverfahren abgeschlossen haben. Die für die Trichinenuntersuchung am Schlachthof oder bei beauftragten Tierärzten derzeit geltende befristete Ausnahmeregelung läuft im Jahr 2012
aus. Zur Umsetzung dieser Akkreditierungspflicht bietet das CVUA-RRW den
Kreisordnungsbehörden die Möglichkeit an, die Trichinenuntersuchungen entsprechend den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 durchzuführen. Die
vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit wurde geschaffen.
Ein Risiko bei der Übernahme dieser Aufgabe wird vom CVUA-RRW nicht gesehen;
vielmehr sieht das CVUA-RRW die Chance, den Kontakt zu den Kreisordnungsbehörden durch diese Serviceleistung zu verbessern und zu intensivieren. Die
vertraglichen Vereinbarungen sehen die Option eines sofortigen Ruhens der
Untersuchung im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen vor, so dass die
Akkreditierung des Qualitäts-Management-Systems des CVUA-RRW nicht gefährdet
ist. Die Finanzierung ist sichergestellt.
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5. Risikobericht
5.1. Branchenbericht
5.1.1. Schwerpunktbildung NRW
In der Zusammenarbeit mit den integrierten Untersuchungsanstalten in NRW und der
Kooperation Düsseldorf/Mettmann liegen deutliche synergetische Entwicklungsmöglichkeiten. Verbesserung der Leistungen im gesundheitlichen Verbraucherschutz, Optimierung der Aufgabenerfüllung und Kosteneinsparungen können
realisiert werden, wenn ganze Aufgabenblöcke zusammengefasst werden und die
dadurch freigesetzten Ressourcen fachlich oder wirtschaftlich genutzt werden. Dies
kann allerdings nur auf der Basis der Solidarität und Verlässlichkeit geschehen, da
mit der Schwerpunktbildung der Verlust der Unabhängigkeit einhergeht.
Übernommene Schwerpunkte müssen langfristig ausgelastet bzw. verlässlich
betrieben werden. Eine Alternative zur Schwerpunktbildung wird vom Vorstand nicht
gesehen.
5.2. Unternehmensspezifische Entwicklungen
5.2.1. Zusammenzug zum Zentralstandort Krefeld
Die durch die Konzentration auf einen Standort erwartete Steigerung der Effektivität
der Untersuchungsanstalt könnte durch Reaktionen (Demotivierung) von den Beschäftigten auf die Neuorganisation und die ggf. in Kauf zu nehmenden längeren
Fahrtzeiten gefährdet sein. Um die Belastungen der Belegschaft zu verringern,
wurde der Zusammenzug am Zentralstandort durch begleitende Maßnahmen wie
Teambildungsworkshops, Anmietung zusätzlicher PKW-Parkplätze für die Zeit des
Umbaus, Zugeständnisse bei Arbeitszeitmodellen und die Gewährung von gesetzlich
möglichem Auslagenersatz begleitet. Verlust von Fachkompetenz durch eine erhöhte
Personalfluktuation muss rechtzeitig kompensiert werden.
5.2.2. Akkreditierung des CVUA-RRW
Bis zum Januar 2014 wurde dem CVUA-RRW durch die Staatliche
Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung mit Sitz in Wiesbaden (SAL)
bescheinigt, dass die Qualitätssicherungskriterien für Laboratorien der Verordnung
(EG) Nr. 882/2004 vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der
Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über
Tiergesundheit und Tierschutz erfüllt werden. Die mit der Akkreditierung
verbundenen Kosten lagen zu Zeiten der SAL im unteren 5-stelligen Bereich.
Ab dem 01. Januar 2010 müssen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung
(EG) Nr. 765/2008 die Mitgliedstaaten eine einzige nationale Akkreditierungsstelle
benennen. Dieser Aufforderung folgend wurde in Deutschland die Deutsche
Akkreditierungsstelle (DAkkS) errichtet, die die Anforderungen der Verordnung
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(EG) Nr. 765/2008 erfüllt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die
Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) am 7. August 2009 sind die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Errichtung der nationalen Akkreditierungsstelle in
Deutschland geschaffen worden. Die DAkkS wurde gemäß AkkStelleG beliehen und
wird dementsprechend in Deutschland zukünftig alle Akkreditierungen gemäß
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführen.
Durch den Wechsel der Akkreditierungsstelle werden sich die Kosten für die nächste
Akkreditierung im Herbst 2013 signifikant erhöhen. Es ist mit einer Summe im 6stelligen Bereich zu rechnen.
Krefeld, den 8. August 2011
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
- Anstalt des öffentlichen Rechts Der Vorstand
gez.
gez.
Dr. Detlef Horn
Vorstandsvorsitzender
Reiner Pöll
Vorstandsmitglied
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