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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Antwort auf Anfragen.pdf
Größe
32 kB
Erstellt
24.02.15, 00:09
Aktualisiert
29.01.18, 12:47

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Antwort auf Anfragen Sitzung am Geschäftsbereich Soziales, Jugend & Integration Ressort / Stadtbetrieb 208 - Kinder, Jugend und Familie Jugendamt Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Winfried Schilke/ Gerd Bonke 563 26 91/ - 21 70 563 80 89 winfried.schilke@stadt.wuppertal.de gerd.bonke@stadt.wuppertal.de Datum: 22.06.2011 Drucks.-Nr.: VO/0536/11/1-A öffentlich Gremium 07.07.2011 Jugendhilfeausschuss Beschlussqualität Entgegennahme o. B. Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Grund der Vorlage Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 09.06.11 (Drs.-Nr. VO/0536/11) Beschlussvorschlag Entgegennahme ohne Beschluss Unterschrift Dr. Kühn Frage 1 Wurde die Kooperationsvereinbarung mit allen Wuppertaler Schulen getroffen? Wenn nicht, mit welchen Schulen nicht und warum nicht? Antwort In der aus Vertretern der Schulbereichs und der Jugendhilfe bestehenden Steuerungsgruppe Erziehung wurde gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung zum Kindesschutz entwickelt. Dieser hat auch die für die Schulen vorgesetzte Bezirksregierung in Düsseldorf zugestimmt. 98 Schulen - davon alle 58 Grundschulen und 40 weiterführende Schulen - haben bisher die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. 24 Schulen haben bislang die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Es handelt sich dabei um - 5 Berufskollegs (städt./privat) Seite: 1/2 - 2 Abendschulen, Berg. Kolleg - 1 Gymnasium - 2 Gesamtschulen - 2 Realschulen - 5 Hauptschulen - 2 Förderschulen - 4 Privatschulen Die Gründe für die Nichtunterzeichnung sind dem Jugendamt nur z. T. bekannt. Z.B. ist die große Zahl der Schüler/innen an den Berufskollegs sowie an den Abendschulen bereits volljährig. Die 24 Schulen wurden vom Jugendamt mehrmals vergeblich um Unterzeichnung gebeten. Mehrere der Schulen, die nicht unterzeichnet haben, praktizieren jedoch das in der Kooperationsvereinbarung festgelegte Verfahren mit Nutzung des Meldebogens etc. Frage 2 Welche Vereinbarungen oder andere formalisierte Verfahren zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII) gibt es zwischen den Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen und der Jugendhilfe? Antwort Zwischen dem Jugendamt und allen freien Trägern der Jugendhilfe in Wuppertal wurden Vereinbarungen gemäß § 8 a SGB VIII abgeschlossen. Darüber wurde der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 22.4.2008 mit Drucksache VO/0329/08 informiert. Diese Drucksache enthält auch den Vereinbarungstext sowie umfangreiche Anlagen. Sie kann über das Ratsinformationssystem eingesehen werden. Frage 3 Gibt es Unterschiede zwischen den städtischen und freien Trägern? Welche? Antwort Es bestehen weder inhaltlich noch verfahrensmäßig grundsätzliche Unterschiede. Seite: 2/2