Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Antwort auf Anfragen.pdf
Größe
32 kB
Erstellt
24.02.15, 00:09
Aktualisiert
29.01.18, 12:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Antwort auf Anfragen
Sitzung am
Geschäftsbereich
Soziales, Jugend & Integration
Ressort / Stadtbetrieb
208 - Kinder, Jugend und Familie Jugendamt
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Winfried Schilke/ Gerd Bonke
563 26 91/ - 21 70
563 80 89
winfried.schilke@stadt.wuppertal.de
gerd.bonke@stadt.wuppertal.de
Datum:
22.06.2011
Drucks.-Nr.:
VO/0536/11/1-A
öffentlich
Gremium
07.07.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschlussqualität
Entgegennahme o. B.
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei
Kindeswohlgefährdung
Grund der Vorlage
Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 09.06.11 (Drs.-Nr. VO/0536/11)
Beschlussvorschlag
Entgegennahme ohne Beschluss
Unterschrift
Dr. Kühn
Frage 1
Wurde die Kooperationsvereinbarung mit allen Wuppertaler Schulen getroffen? Wenn nicht,
mit welchen Schulen nicht und warum nicht?
Antwort
In der aus Vertretern der Schulbereichs und der Jugendhilfe bestehenden Steuerungsgruppe
Erziehung wurde gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung zum Kindesschutz entwickelt.
Dieser hat auch die für die Schulen vorgesetzte Bezirksregierung in Düsseldorf zugestimmt.
98 Schulen - davon alle 58 Grundschulen und 40 weiterführende Schulen - haben bisher die
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. 24 Schulen haben bislang die Vereinbarung nicht
unterzeichnet.
Es handelt sich dabei um
- 5 Berufskollegs (städt./privat)
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- 2 Abendschulen, Berg. Kolleg
- 1 Gymnasium
- 2 Gesamtschulen
- 2 Realschulen
- 5 Hauptschulen
- 2 Förderschulen
- 4 Privatschulen
Die Gründe für die Nichtunterzeichnung sind dem Jugendamt nur z. T. bekannt. Z.B. ist die
große Zahl der Schüler/innen an den Berufskollegs sowie an den Abendschulen bereits
volljährig.
Die 24 Schulen wurden vom Jugendamt mehrmals vergeblich um Unterzeichnung gebeten.
Mehrere der Schulen, die nicht unterzeichnet haben, praktizieren jedoch das in der Kooperationsvereinbarung festgelegte Verfahren mit Nutzung des Meldebogens etc.
Frage 2
Welche Vereinbarungen oder andere formalisierte Verfahren zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8 a SGB VIII) gibt es zwischen den Kindertageseinrichtungen/Tagespflegestellen und der Jugendhilfe?
Antwort
Zwischen dem Jugendamt und allen freien Trägern der Jugendhilfe in Wuppertal wurden
Vereinbarungen gemäß § 8 a SGB VIII abgeschlossen. Darüber wurde der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 22.4.2008 mit Drucksache VO/0329/08 informiert. Diese
Drucksache enthält auch den Vereinbarungstext sowie umfangreiche Anlagen. Sie kann über
das Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Frage 3
Gibt es Unterschiede zwischen den städtischen und freien Trägern? Welche?
Antwort
Es bestehen weder inhaltlich noch verfahrensmäßig grundsätzliche Unterschiede.
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