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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
24.02.15, 00:41
Aktualisiert
29.01.18, 13:02

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Sitzung am Gremium Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen Ressort / Stadtbetrieb Ressort 404 - Personal Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Thomas Book 563 6404 563 8574 thomas.book@stadt.wuppertal.de Datum: 12.01.2011 Drucks.-Nr.: VO/0020/11 öffentlich Beschlussqualität 22.02.2011 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und gemeinsamer Betriebsausschuss APH / KIJU Empfehlung/Anhörung 23.02.2011 Hauptausschuss Empfehlung/Anhörung 28.02.2011 Rat der Stadt Wuppertal Entscheidung Intensivierung der Fluktuation durch die Gewährung von Altersteilzeit im Beamtenbereich Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt beschließt, Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte zur Intensivierung der Fluktuation nach dem Landesbeamtengesetz NRW zu nutzen. Altersteilzeit wird gewährt, wenn jeweils Stelleneinsparungen – auch in einer Besetzungskette - erzielt werden können und die Altersteilzeit im so genannten „Blockmodell“ gewährt wird. Unterschrift Dr. Slawig Begründung Die Stadt Wuppertal gewährte ihren Beamtinnen und Beamten bis Oktober 2009 Altersteilzeit maximal zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand. Ab November 2009 genehmigte die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung zur Intensivierung der Fluktuation die Ausweitung der Altersteilzeit im Blockmodell auf die Jahrgänge 1950 und älter. Von dieser Möglichkeit machten entgegen den ursprünglichen Erwartungen seither aber nur 12 Beamtinnen und Beamte Gebrauch. Deshalb soll eine erhöhte Inanspruchnahme durch eine Öffnung von ATZ auch für die jüngeren Jahrgänge ab Geburtsjahrgang 1956 den durch das HSK erforderlichen Personalabbau unterstützen. Die Einsparungen werden dann nach Eintritt in die Seite: 1/2 Freistellungsphase vollzogen. Die Einsparungen werden als Teil der HSK-Beiträge aus dem Personalkostenbereich nachgewiesen. Über die Entwicklung des Beschäftigungsvolumens und die Entwicklung der Anzahl der Vollzeitkräfte berichtet die Stadt Wuppertal der Kommunalaufsicht 1/4-jährlich. Unter diesen Voraussetzungen erhebt die Bezirksregierung keine finanzaufsichtlichen Bedenken gegen die Ausweitung der Altersteilzeit im Beamtenbereich. Rechtsgrundlage: § 65 Landesbeamtengesetz NRW Hiernach kann Beamten mit Dienstbezügen auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit der Hälfte der in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit bewilligt werden, wenn 1. der Beamte das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet hat, 2. die Altersteilzeitbeschäftigung vor dem 31. Dezember 2012 beginnt und 3. dringende dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Altersteilzeit kann auch in der Weise bewilligt werden, dass der Beamte die bis zum Beginn des Ruhestandes zu erbringende Dienstleistung vollständig vorab leistet und anschließend voll vom Dienst freigestellt wird (Blockmodell). Die generelle Beschränkung der Altersteilzeit auf ihre Inanspruchnahme im Blockmodell oder auf bestimmte Beamtengruppen oder Verwaltungsbereiche kann nach § 65 Abs. 3 Landesbeamtengesetz NRW nur durch die oberste Dienstbehörde erfolgen. Für die Tarifbeschäftigten ist eine Umsetzung der Altersteilzeit im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen geplant. Seite: 2/2