Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
24.02.15, 00:41
Aktualisiert
29.01.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Sitzung am
Gremium
Geschäftsbereich
Zentrale Dienstleistungen
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 404 - Personal
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Thomas Book
563 6404
563 8574
thomas.book@stadt.wuppertal.de
Datum:
12.01.2011
Drucks.-Nr.:
VO/0020/11
öffentlich
Beschlussqualität
22.02.2011 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung und gemeinsamer
Betriebsausschuss APH / KIJU
Empfehlung/Anhörung
23.02.2011 Hauptausschuss
Empfehlung/Anhörung
28.02.2011 Rat der Stadt Wuppertal
Entscheidung
Intensivierung der Fluktuation durch die Gewährung von Altersteilzeit im Beamtenbereich
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte zur Intensivierung der
Fluktuation nach dem Landesbeamtengesetz NRW zu nutzen. Altersteilzeit wird gewährt,
wenn jeweils Stelleneinsparungen – auch in einer Besetzungskette - erzielt werden können
und die Altersteilzeit im so genannten „Blockmodell“ gewährt wird.
Unterschrift
Dr. Slawig
Begründung
Die Stadt Wuppertal gewährte ihren Beamtinnen und Beamten bis Oktober 2009
Altersteilzeit maximal zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand. Ab November 2009
genehmigte die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung zur Intensivierung der Fluktuation
die Ausweitung der Altersteilzeit im Blockmodell auf die Jahrgänge 1950 und älter. Von
dieser Möglichkeit machten entgegen den ursprünglichen Erwartungen seither aber nur 12
Beamtinnen und Beamte Gebrauch.
Deshalb soll eine erhöhte Inanspruchnahme durch eine Öffnung von ATZ auch für die
jüngeren Jahrgänge ab Geburtsjahrgang 1956 den durch das HSK erforderlichen
Personalabbau unterstützen. Die Einsparungen werden dann nach Eintritt in die
Seite: 1/2
Freistellungsphase vollzogen. Die Einsparungen werden als Teil der HSK-Beiträge aus dem
Personalkostenbereich nachgewiesen. Über die Entwicklung des Beschäftigungsvolumens
und die Entwicklung der Anzahl der Vollzeitkräfte berichtet die Stadt Wuppertal der
Kommunalaufsicht 1/4-jährlich.
Unter diesen Voraussetzungen erhebt die Bezirksregierung keine finanzaufsichtlichen
Bedenken gegen die Ausweitung der Altersteilzeit im Beamtenbereich.
Rechtsgrundlage:
§ 65 Landesbeamtengesetz NRW
Hiernach kann Beamten mit Dienstbezügen auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn
des Ruhestandes erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit der Hälfte der
in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich zu leistenden
Arbeitszeit bewilligt werden, wenn
1. der Beamte das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet hat,
2. die Altersteilzeitbeschäftigung vor dem 31. Dezember 2012 beginnt und
3. dringende dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Altersteilzeit kann auch in der Weise bewilligt werden, dass der Beamte die bis zum Beginn
des Ruhestandes zu erbringende Dienstleistung vollständig vorab leistet und anschließend
voll vom Dienst freigestellt wird (Blockmodell).
Die generelle Beschränkung der Altersteilzeit auf ihre Inanspruchnahme im Blockmodell oder
auf bestimmte Beamtengruppen oder Verwaltungsbereiche kann nach § 65 Abs. 3
Landesbeamtengesetz NRW nur durch die oberste Dienstbehörde erfolgen.
Für die Tarifbeschäftigten ist eine Umsetzung der Altersteilzeit im Rahmen der
tarifvertraglichen Regelungen geplant.
Seite: 2/2