Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage BV.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
24.02.15, 09:43
Aktualisiert
29.01.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage BV
Sitzung am
Geschäftsbereich
Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Umwelt
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 104 - Straßen und Verkehr
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Hendrik Lütke Brintrup
563-5529
563-8441
Hendrik.Luetke-Brintrup@stadt.wuppertal.de
Datum:
12.05.2010
Drucks.-Nr.:
VO/0431/10
öffentlich
Gremium
Beschlussqualität
09.09.2010 Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg Entscheidung
Sanierung der Böcklintreppe, Bauabschnitt II
Grund der Vorlage
Entscheidung zur Durchführung der Sanierung der Böcklintreppe II. Bauabschnitt.
Beschlussvorschlag
Die Sanierung der Böcklintreppe II. Bauabschnitt wird zu geschätzten Gesamtbaukosten von
ca. 77.000,- € beschlossen.
Einverständnisse
Der Kämmerer ist einverstanden.
Unterschrift
Bronold
Begründung
Die Böcklintreppe dient als fußläufige Wegeverbindung von der Böcklinstraße zur
Lenbachstraße Ecke Menzelstraße.
Für die Anwohner in der Böcklinstraße, bietet die Böcklintreppe die kürzeste Fußwegeverbindung in Richtung Nevigeser Straße und überwindet höhenmäßig ca. 11 Meter.
Alternativ ist der Weg über die Menzelstraße auch möglich, allerdings ist hier ein Umweg von
ca. 500 m in Kauf zu nehmen.
Der obere Teil der Böcklintreppe ist im Jahr 2005 grundlegend saniert worden. Mittlerweile
hat sich der Zustand der unteren Treppenläufe - mit den zugehörigen Stützwänden dahingehend
verschlechtert,
dass
Nutzungseinschränkungen
aufgrund
von
Verkehrsgefahren kurzfristig nicht mehr ausgeschlossen werden können.
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Die Natursteinstufen des unteren Teils der Böcklintreppe weisen starke Stufensetzungen und
Stufenverschiebungen auf, die auf einen maroden Unterbau der Treppenläufe
zurückzuführen sind. Des Weiteren sind die Natursteinstufen zum größten Teil stark
ausgetreten und weisen innerhalb einer Stufe schon Unebenheiten auf. In dem unteren Teil
sind mehrere Stützwände vorhanden, die bereits stark rissig sind und mehrere
Ausbauchungen aufweisen.
Eine provisorische Reparatur der Treppenläufe ist nicht möglich. Zur Vermeidung einer
kurzfristig anstehenden Nutzungseinschränkung der Treppenläufe aufgrund des schlechten
baulichen Zustandes und der eingeschränkten Verkehrssicherheit ist eine Sanierung
unumgänglich.
Die Sanierung sieht eine Erneuerung des Treppenunterbaus, einzelner Stützmauern und der
Treppenstufen vor. Das nostalgische Geländer wird weitestgehend aufbereitet und wieder
eingebaut. Die vorhandenen Natursteinstufen sollen, soweit wie möglich, in den neuen
Treppenläufen wieder verwendet werden. Als Ersatz für die nicht wieder zu verwendenden
Stufen sollen neue Natursteinstufen zum Einsatz kommen. Das Mosaikpflaster der Podeste
wird wieder verwendet.
In der Fachdienststelle sind zwei unterschiedliche Sanierungsvarianten für den unten
Treppenteil ausgearbeitet worden.
Die Variante 1 sieht die Sanierung der Treppenanlage in unveränderter Lage vor. Die
schadhaften Treppenläufe und Stützmauern werden saniert bzw. erneuert.
Die Variante 2 sieht vor, dass die Treppenläufe 2 und 3 (von unten) zurückgebaut werden
und durch zwei neue Läufe, die in der gleichen Flucht verlaufen wie der untere Lauf, ersetzt
werden. Der Bereich der zurück gebauten Treppenläufe wird angeböscht und an das
vorhandene Gelände angeglichen. In der neu entstandenen Grünfläche soll ein Standort für
eine neue Sitzbank entstehen.
Für Variante 1 sind vom Planungsbüro ca. 93.000,00 Euro (brutto) veranschlagt worden.
Für Variante 2 sind vom Planungsbüro ca. 77.000,00 Euro (brutto) veranschlagt worden
Neben dem Kostenvorteil von ca. 16.000,00 Euro ergeben sich weiter Vorteile für die
Variante 2:
1.
Da alle Mauern zwischen dem 2. und 3. Treppenlauf und rechts neben dem 1. Podest
abgebrochen werden, entfallen sie somit bei der zukünftigen Unterhaltung.
2.
Die ca. 4,00 m hohe Stützmauer zum rechten Nachbarn wird durch den neuen 2.
Treppenlauf, an der bereits senkrecht und waagerecht Risse und Ausbeulungen zu
sehen sind, in ihrer freien Höhe entschärft und durch die neuen Treppenläufe gegen
weitere Horizontalverschiebungen gehalten.
3.
Die Treppenläufe sind vom Antritt Menzelstraße bis zum Knick Austritt Böcklinstraße
durch die Nutzer zu überschauen, da die unübersichtlichsten Wegeabschnitte
entfallen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Variante 2 für folgende Kosten umzusetzen:
Technische Bearbeitung:
9.500,00 Euro
Abbruch- und Erdarbeiten:
25.800,00 Euro
Naturstein- und Betonarbeiten:
25.500,00 Euro
Verkehrsflächen und Entwässerung:
7.000,00 Euro
Geländerarbeiten:
9.000,00 Euro
Summe (brutto):
76.800,00 €uro
Gerundet:
77.000,00 €uro
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Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist eine bauzeitliche Vollsperrung der Treppe
unvermeidbar. Der sich ergebende Umweg wird für die Bauzeit – insbesondere im Hinblick
auf eine ansonsten anstehende dauerhafte Sperrung der Treppenanlage – für zumutbar
gehalten.
Kosten und Finanzierung
Für die Durchführung der Maßnahme stehen ausreichend Mittel beim PSP-Element
15401020. „Instandsetzung von Kunstbauwerken Uellendahl-Katernberg“ zur Verfügung; die
aufgrund der investiven Einstufung der Maßnahme auf das PSP-Element 5.200006.300.002
„Böcklintreppe (2. BA)“ umgeschichtet werden.
Zeitplan
Die Ausführung der Maßnahme wird voraussichtlich im Herbst 2010 beginnen und ca. fünf
Monate andauern.
Anlagen
Pläne und Skizzen sind beigefügt.
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