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Beschlussvorlage BV.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage BV.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
24.02.15, 09:43
Aktualisiert
29.01.18, 13:15

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage BV Sitzung am Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Umwelt Ressort / Stadtbetrieb Ressort 104 - Straßen und Verkehr Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Hendrik Lütke Brintrup 563-5529 563-8441 Hendrik.Luetke-Brintrup@stadt.wuppertal.de Datum: 12.05.2010 Drucks.-Nr.: VO/0431/10 öffentlich Gremium Beschlussqualität 09.09.2010 Bezirksvertretung Uellendahl-Katernberg Entscheidung Sanierung der Böcklintreppe, Bauabschnitt II Grund der Vorlage Entscheidung zur Durchführung der Sanierung der Böcklintreppe II. Bauabschnitt. Beschlussvorschlag Die Sanierung der Böcklintreppe II. Bauabschnitt wird zu geschätzten Gesamtbaukosten von ca. 77.000,- € beschlossen. Einverständnisse Der Kämmerer ist einverstanden. Unterschrift Bronold Begründung Die Böcklintreppe dient als fußläufige Wegeverbindung von der Böcklinstraße zur Lenbachstraße Ecke Menzelstraße. Für die Anwohner in der Böcklinstraße, bietet die Böcklintreppe die kürzeste Fußwegeverbindung in Richtung Nevigeser Straße und überwindet höhenmäßig ca. 11 Meter. Alternativ ist der Weg über die Menzelstraße auch möglich, allerdings ist hier ein Umweg von ca. 500 m in Kauf zu nehmen. Der obere Teil der Böcklintreppe ist im Jahr 2005 grundlegend saniert worden. Mittlerweile hat sich der Zustand der unteren Treppenläufe - mit den zugehörigen Stützwänden dahingehend verschlechtert, dass Nutzungseinschränkungen aufgrund von Verkehrsgefahren kurzfristig nicht mehr ausgeschlossen werden können. Seite: 1/3 Die Natursteinstufen des unteren Teils der Böcklintreppe weisen starke Stufensetzungen und Stufenverschiebungen auf, die auf einen maroden Unterbau der Treppenläufe zurückzuführen sind. Des Weiteren sind die Natursteinstufen zum größten Teil stark ausgetreten und weisen innerhalb einer Stufe schon Unebenheiten auf. In dem unteren Teil sind mehrere Stützwände vorhanden, die bereits stark rissig sind und mehrere Ausbauchungen aufweisen. Eine provisorische Reparatur der Treppenläufe ist nicht möglich. Zur Vermeidung einer kurzfristig anstehenden Nutzungseinschränkung der Treppenläufe aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und der eingeschränkten Verkehrssicherheit ist eine Sanierung unumgänglich. Die Sanierung sieht eine Erneuerung des Treppenunterbaus, einzelner Stützmauern und der Treppenstufen vor. Das nostalgische Geländer wird weitestgehend aufbereitet und wieder eingebaut. Die vorhandenen Natursteinstufen sollen, soweit wie möglich, in den neuen Treppenläufen wieder verwendet werden. Als Ersatz für die nicht wieder zu verwendenden Stufen sollen neue Natursteinstufen zum Einsatz kommen. Das Mosaikpflaster der Podeste wird wieder verwendet. In der Fachdienststelle sind zwei unterschiedliche Sanierungsvarianten für den unten Treppenteil ausgearbeitet worden. Die Variante 1 sieht die Sanierung der Treppenanlage in unveränderter Lage vor. Die schadhaften Treppenläufe und Stützmauern werden saniert bzw. erneuert. Die Variante 2 sieht vor, dass die Treppenläufe 2 und 3 (von unten) zurückgebaut werden und durch zwei neue Läufe, die in der gleichen Flucht verlaufen wie der untere Lauf, ersetzt werden. Der Bereich der zurück gebauten Treppenläufe wird angeböscht und an das vorhandene Gelände angeglichen. In der neu entstandenen Grünfläche soll ein Standort für eine neue Sitzbank entstehen. Für Variante 1 sind vom Planungsbüro ca. 93.000,00 Euro (brutto) veranschlagt worden. Für Variante 2 sind vom Planungsbüro ca. 77.000,00 Euro (brutto) veranschlagt worden Neben dem Kostenvorteil von ca. 16.000,00 Euro ergeben sich weiter Vorteile für die Variante 2: 1. Da alle Mauern zwischen dem 2. und 3. Treppenlauf und rechts neben dem 1. Podest abgebrochen werden, entfallen sie somit bei der zukünftigen Unterhaltung. 2. Die ca. 4,00 m hohe Stützmauer zum rechten Nachbarn wird durch den neuen 2. Treppenlauf, an der bereits senkrecht und waagerecht Risse und Ausbeulungen zu sehen sind, in ihrer freien Höhe entschärft und durch die neuen Treppenläufe gegen weitere Horizontalverschiebungen gehalten. 3. Die Treppenläufe sind vom Antritt Menzelstraße bis zum Knick Austritt Böcklinstraße durch die Nutzer zu überschauen, da die unübersichtlichsten Wegeabschnitte entfallen. Es wird daher vorgeschlagen, die Variante 2 für folgende Kosten umzusetzen: Technische Bearbeitung: 9.500,00 Euro Abbruch- und Erdarbeiten: 25.800,00 Euro Naturstein- und Betonarbeiten: 25.500,00 Euro Verkehrsflächen und Entwässerung: 7.000,00 Euro Geländerarbeiten: 9.000,00 Euro Summe (brutto): 76.800,00 €uro Gerundet: 77.000,00 €uro Seite: 2/3 Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist eine bauzeitliche Vollsperrung der Treppe unvermeidbar. Der sich ergebende Umweg wird für die Bauzeit – insbesondere im Hinblick auf eine ansonsten anstehende dauerhafte Sperrung der Treppenanlage – für zumutbar gehalten. Kosten und Finanzierung Für die Durchführung der Maßnahme stehen ausreichend Mittel beim PSP-Element 15401020. „Instandsetzung von Kunstbauwerken Uellendahl-Katernberg“ zur Verfügung; die aufgrund der investiven Einstufung der Maßnahme auf das PSP-Element 5.200006.300.002 „Böcklintreppe (2. BA)“ umgeschichtet werden. Zeitplan Die Ausführung der Maßnahme wird voraussichtlich im Herbst 2010 beginnen und ca. fünf Monate andauern. Anlagen Pläne und Skizzen sind beigefügt. Seite: 3/3