Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Anlage 0 - Denkmalbereichssatzung Beyenburg.pdf
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423 kB
Erstellt
24.02.15, 10:12
Aktualisiert
29.01.18, 13:37
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Inhalt der Datei
Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern in
Wuppertal Beyenburg
Stadtansicht Beyenburg um 1900
Stadtansicht Beyenburg März 2009
Denkmalbereichsatzung für den historischen Ortskern in
Wuppertal – Beyenburg
Inhaltsverzeichnis
Satzungstext und Anlagen
Anlage 1
Anlage 1.1
Plan mit Darstellung des Denkmalbereiches (in zwei Planteilen,
Maßstab 1: 1250)
Übersichtskarten Wuppertal (1:80 000) und Beyenburg (1:18 000)
Anlage 2
3 Luftbildaufnahmen v. 02.08.2005, (Bildnummern:576186, 576194,
576197, Stadt Wuppertal, Ressort 102)
Anlage 3
Fotografische Darstellung der Silhouette des Ortskernes von der
Stauseebrücke aus, Aufnahme vom 08.02. 2008 (Stadt Wuppertal,
Ressort 105)
Anlage 4
Kartografische und Fotografische Darstellung der Ortsentwicklung aus
den Siedlungsschwerpunkten:
Erich Philipp Ploennies, Topographia Ducatus Montani, 1715,
vergrößerte Reproduktion, herausgegeben und bearbeitet durch
B. Dietz / Bergischer Geschichtsverein
Topographische Aufnahme der Rheinlande unter Freiherr v. Müffling,
1824/ 25, Blatt 4709, Reproduktion im Maßstab 1: 25000 (Stadt
Wuppertal, Ressort 102)
Urkatasteraufnahme (1826/27 mit Fortführung bis 1870) der
Gemeinden Lüttringhausen (Original im Maßstab 1:2500 /
Verkleinerung der Flurkarte XIII, Sondern) und Beyenburg ( Original im
Maßstab 1:1250, Verkleinerungen der Flurkarte XIV auf 4 Blättern,
Stadt Wuppertal, Ressort 102)
Königlich Preußische Landesaufnahme 1892 (Maßstab 1: 25000 /
Reproduktion),
5 Aufnahmen aus dem Luftbildkataster der Stadt Wuppertal (1928,
Vergrößerungen der Originale, Maßstab 1:1500, um 200% auf ca.
Maßstab 1:2500, Bildnummern: 18 l 48, 18 l 50, 18 l 52, 18 k 52und
Schrägbildaufnahme Nr. 437037, Stadt Wuppertal, Ressort 102)
Anlage 4.1
Anlage 4.2
Anlage 4.3
Anlage 4.4
Anlage 4.5
Anlage 5
Gutachten (gem. § 2 DSchG NW) zum Denkmalbereich Wuppertal –
Beyenburg v. 22.03.1993, Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches
Amt für Denkmalpflege, Bearbeitung durch Frau Herzfeld.
Anlage 5.1 Beschlussvorlage VO/0297/10 (ohne Anlagen) Beschlussverlauf
und beglaubigter Ratsbeschluss
Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes der
„Denkmalbereichsatzung für den historischen Ortskern in
Wuppertal Beyenburg“
1
Denkmalbereichsatzung für den historischen Ortskern in
Wuppertal-Beyenburg
Aufgrund von § 2 Abs. 3 und § 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der
Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom
11.03.1980 (GV NW S. 226/SGW NW 224) in Verbindung mit § 7 und §41 Abs. 1, S.
2 Lit. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666/SGW NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2002 (GV NW S. 160), hat der Rat der Stadt
Wuppertal in seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
§1
Präambel
Die Unterschutzstellung des historischen Ortskernes von Beyenburg erfolgt, um über
die Denkmaleigenschaft von Einzelgebäuden und weiteren baulichen Anlagen hinaus
den Ortskern in seinem historischen und gestalterischen Zusammenhang zu erhalten. Ziel ist der Schutz von Gebäuden, baulichen Anlagen und Außenräumen, der
Schutz des örtlichen Grundrisses (d.h. der Straßen- und Wegeführungen mitsamt der
historischen Hohlwege, Brandgassen und Stützmauern, der Platzgestaltung und Parzellierung im Wohngebiet), der Geländemodellierung, der Anlage von Friedhöfen,
Grün-, Frei-, und Waldflächen sowie der Schutz von Sichtbezügen.
Um den Denkmalbereich Beyenburg in Struktur und Gestalt als geschichtliches
Zeugnis zu erhalten, werden im Geltungsbereich der Satzung - unabhängig von
sonstigen Bestimmungen - bei Maßnahmen und Veränderungen an baulichen Anlagen, Frei- Wasser- und Verkehrsflächen besondere Anforderungen nach Maßgabe
dieser Satzung gestellt.
Die Vorstellungen der Eigentümer und Nutzungsberechtigten bei derartigen Vorhaben sollen durch Beratung der Denkmalbehörden mit der vorhandenen historischen
Situation in Einklang gebracht werden. Eine intensive Beratung soll der formellen
Erlaubnis- bzw. Baugenehmigungserteilung vorausgehen.
§2
Sachlicher Denkmalbereich
(1) Die Unterschutzstellung erfolgt, um über die Denkmaleigenschaft von Einzelbauten hinaus die aus den Besiedlungsausgangspunkten Herrenhof Steinhaus mit
Kapelle, Kloster und Freiheit Beyenburg sowie Ansiedlung an der Beyenburger Brücke entstandene Ortschaft Beyenburg in ihrem historischen und gestalterischen Gesamtzusammenhang zu erhalten.
(2) Ziel ist der Schutz des Erscheinungsbildes von Gebäuden, baulichen Anlagen
und Außenräumen, der Schutz des örtlichen Grundrisses (d.h. der Straßen- und
Wegeführungen, der erhaltenen Hohlwege, der Brandgassen, Stützmauern, der
Platzgestaltung und Parzellierung im Wohngebiet, der Geländemodellierung, der
Anlage von Friedhöfen, Grün-, Frei-, Wald-, und Wasserflächen (bzw. Wasserläufen: Mühlenbach und –graben, Lohmühlenbach).
2
Ziel ist der Erhalt der Ablesbarkeit der aus ihren historischen Besiedlungsursprüngen Herrenhof Steinhaus mit Kapelle, Kloster und Freiheit Beyenburg sowie
Ansiedlung an der Beyenburger Brücke erwachsenen Ortschaft.
Das in seiner Besiedlungsstruktur und gelegentlich auch in seiner materiellen
Überlieferung ins Mittelalter zurückreichende, seit der Katasteruraufnahme in seiner an die historische Substanz gebundenen Gestalt weitgehend unverändert erhaltene Erscheinungsbild des Ortes ist ein bedeutendes Zeugnis für die bauliche,
soziale, territoriale, wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Entwicklung des Wuppertales und des Stadtteiles Beyenburg. Die Erhaltung dieses Bereiches liegt aus
städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
§3
Begründung
(1) Der Beyenburger Ortskern setzt sich aus drei Teilen zusammen. Diese schon
durch Erich Philip Ploennies 1715 kartografisch (Topographia Ducatus Montani)
ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkte wurden durch die erste exakte Vermessung der Parzellen und Gebäude im Rahmen der preußischen Katasteruraufnahme (1826/27) bestätigt. Anhand der Weiterführung des Urkatasters bis 1870
bzw. 1912 , dem Luftbildkataster des Jahres 1928, den Grundkarten der Jahre
1956 und1974 sowie der aktuellen digitalen Fortschreibung der Grundkarte und
den Luftbildaufnahmen des Jahres 2005, lässt sich die siedlungs- und baugeschichtliche Genese des heutigen Ortes präzise nachvollziehen.
Die im Urkataster verzeichnete Wegeführung, Parzellierung und Bebauung ist
auch heute noch im wesentlichen erhalten. Unterbrechungen erfuhr diese Struktur
weniger durch die weitere Wohnbebauung, die im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts ausschließlich den schon vorhandenen Wegeführungen und Straßen
folgte und auch zu Beginn des 20. Jahrhunderts nur zu eher bescheidenen Veränderungen und Erweiterungen des Straßennetzes führte, als durch die Errichtung zweier weiterer baulicher Anlagen, die das gegenwärtige Gesamterscheinungsbild der Ortschaft in signifikanter Weise mitprägen:
Die Bahntrasse mit Bahnhofsgebäude (um 1890) sowie der aus dem ehemaligen
Ausgleichsweiher (1898-1900) hervorgegangene Beyenburger Stausee
(1952/53).
Das im Denkmalbereich zu erhaltende Erscheinungsbild wird bestimmt durch die
Klosterkirche und die das Gesamtbild prägende ‚Bergische Bauweise’ des historischen Ortskernes, ferner durch die Wegeführung und die sich daraus ergebenden
Sichtbezüge, das Aufeinanderbezogensein der baulichen Anlagen, des Straßenraumes sowie der Frei- Grün- und Wasserflächen.
Die in ihrer an die historische Substanz gebundenen Gestalt weitgehend unverändert erhaltenen baulichen Anlagen bilden eine topografisch-räumliche und atmosphärische Einheit, die ein bedeutendes Zeugnis für die bauliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Ortschaft Beyenburg ist.
Die Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes des Bereiches und seines
vielschichtigen Dokumentationswertes liegt aus siedlungs-, orts- und regionalgeschichtlichen, volkskundlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen
im öffentlichen Interesse.
3
(a) „Steynhus supra Wipperam“ / Steinhaus oberhalb der Wupper
( Aus einer Urk. d. Kölner Erzbischofs Wikbold v. Köln, 5. Februar 1301)
Der Ort Beyenburg entwickelte sich entlang einer durch römische Fundstücke
belegten Fernverkehrsstraße, die von Brügge über Köln, Wermelskirchen und
Lennep kommend, weiter nach Gevelsberg, Hagen, Herdecke und Dortmund
und von dort aus weiter in den Norden führte.
Diese uralte Heer- Handels- und Pilgerstraße, auf der u. a. die Heere Karls
des Großen und Papst Leo III. zogen, ist bereits in der ältesten Landstraßenkarte Deutschlands des Nürnbergers Erhard Etzlaub von 1501 enthalten.
Den Ursprung des Ortes bildet der Herrenhof (curtis dominicata) ‚Steinhaus
bei Beyenburg’, der auf der südlichen Hochfläche oberhalb der Wupper lag,
und zwar an jener Stelle, an der die Fernstraße steil hinab zu der dem Hof zugehörigen, seit 1336 urkundlich bezeugten, Wupperbrücke im Tal abbog.
Der Herrenhof mit dazugehöriger Kapelle, vermutlich karolingischen Ursprungs, wird urkundlich 1189 ersterwähnt und befindet sich im Besitz der
Grafen von Berg. Bedeutung gewann diese Besitzung im 13. Jahrhundert
durch den mit dem Bund der Hansestädte begründeten Aufschwung des Handels, da die am Steinhaus vorbeiführende Straße die Hellwegregion und das
Rheinland mit dem damals herausragenden Seehafen und Handelsplatz
Brügge verband.
Der ehem. Herrenhof Steinhaus wird heute gegenständlich durch das Hofesgut Steinhausen überliefert. Bis ins 19. Jahrhundert blieb der Hof von Erbteilungen verschont. Bis 1803 gehörte er dem Kloster Beyenburg, das ihn an den
Küster der Steinhauser Kirche/Kapelle verpachtete. Den Standort der 1817
abgebrochenen Kapelle dokumentiert der diese ehemals umgebende katholische Friedhof.
(b) „Vor der bruggen“ in der Honschaft Walbreken
Die Wupperbrücke stellte als Zwangspassage aller Reisenden für das Kloster,
das den Wegezoll erhob, eine wichtige Einnahmequelle dar. Sehr früh dürfte
an dieser Stelle, beidseitig der Wupper, eine Ansiedlung entstanden sein. Im
Jahre 1463 lässt sie sich erstmals urkundlich nachweisen. Ihre Bewohner lebten als Bierbrauer, Schnapsbrenner, Hufschmiede, Fuhrleute und Gastwirte
von der Straße. Wirft man einen Blick in das Beyenburger Einwohnerverzeichnis des Jahres 1834, wird deutlich, dass die Brücke, oder sagen wir zutreffender, die wechselnden Brücken, die wirtschaftliche, soziale und bauliche Struktur für Jahrhunderte, ja, eigentlich bis heute entscheidend prägte. Hier nur ein
typischer Auszug für die Brückensiedlung: Konrad Heinemann, Schankwirt
und Hufschmied; Johann Christian Klauer, Winkelier in Spezereiwaren; Peter
David Vörberg, Schenkwirtschaft; Konrad Heynemann, Schenkwirt und Hufschmied; Arnold Braselmann, Branntweinbrenner und Oekonom; David Braselmann Bierbrauerei, Branntweinbrennerei und Oekonom; Heinrich Braselmann, Winkelier in Spezerei- und Eisenwaren und Gastwirt.
4
(c) Bienberg, Byenberg, Beyenburg
Die Beyenburger Kernsiedlung entstand jedoch nicht an der Brücke, sondern
auf dem Hochflächenausläufer in der Wupperschleife, dem in frühester Namensüberlieferung „Bienberg“ (was so viel wie kleiner Berg bedeutet, vermutlich angesichts des hoch aufragenden Bilsteins auf der östlich gegenüberliegenden Wupperseite) genannten Bergsporn. Hier war für die Besiedlung die
durch Fluss, Burg und Kloster gegebene Schutzlage bestimmend.
Entscheidende Impulse der weiteren Entwicklung Beyenburgs wurden durch
den Umstand begründet, dass Graf Adolf V. von Berg gegen Ende des 13.
Jahrhunderts den flämischen Orden der Kreuzbrüder an den Herrenhof Steinhaus berief. Im Jahre 1298 bestätigte Graf Konrad von Berg, Archidiakon und
Domprobst in Köln, ein Bruder des zwischenzeitlich verstorbenen Graf Adolf
V. von Berg (t 1296), dem Orden urkundlich die Übertragung der Kapelle
Steinhaus mit dem dazugehörigen Pfarrbezirk zur Gründung eines Klosters.
Graf Wilhelm I. von Berg, ebenfalls Bruder Adolfs V. und dessen Herrschaftsnachfolger, schenkte sodann am 7. Januar 1303 den Kreuzbrüdern den gewöhnlich Beyenburg genannte Bergrücken samt zugehörigem Gehölz, damit
dort ein neues Kloster erbaut werde, denn die Niederlassung Steinhaus an der
äußerst belebten Fernstrasse habe sich für das zurückgezogene Klosterleben
als ungeeignet erwiesen.
Wann die Kreuzbrüder schließlich mit dem Neubau begannen und ins Tal zogen, ist nicht mehr belegt. Die einzigen quellensicher überlieferten Jahreszahlen 1485 (Kirche) und 1497 (Kloster) sind mit höchster Wahrscheinlichkeit Daten des Umbaus zur heutigen spätgotischen Anlage. Der Name des Klosters
(‚Zum steinernen Haus’) wurde beibehalten.
Die Ersterwähnung der Burg, deren einstige bauliche Anlagen im gegenwärtigen Ortsgefüge nur noch durch die überlieferten Geländemodulationen wahrzunehmen sind, fällt in das Jahr 1336. Mehr beiläufig berichtet ein lediglich in
älteren Abschriften überlieferter Urkundentext von einer Burg zu Beyenburg.
Graf Adolf VI. von Berg (1308 – 1348) und seine Mutter Agnes von der Mark
schenkten dem Kloster Steinhaus zu Beyenburg eine jährliche Abgabe von 16
Maltern Korn aus ihrem Hof und ihrer Mühle zu Barmen als Entschädigung dafür, dass sie oberhalb der Wupperbrücke beim Kloster eine Burg erbaut hätten.
Das Grafenpaar musste offenbar Ersatz leisten, da Graf Wilhelm I. von Berg
den Kreuzbrüdern - wie bereits oben ausgeführt – den Bergrücken für den
Neubau des Klosters geschenkt hatte. Man kaufte also gewissermaßen einen
Teil des Berges zurück.
Über das Aussehen der Burg ist wenig bekannt. Auch eine kleinere archäologische Sichtung im Jahre 1986 brachte keine näheren Aufschlüsse. Die Auswertung der Parzellierungsverhältnisse in der Urkatasterkarte in Verbindung
mit der heutigen Geländebeschaffenheit legt jedoch Nahe, dass der Weg ins
Burginnere der heutigen Straßenführung „Am Kriegermal“ / „ Beyenburger
Freiheit“ folgte und über den Halsgraben, an dessen engster Stelle (in Höhe
des Hauses „Beyenburger Freiheit“ 1) ein erstes Tor angenommen werden
darf, an der Nordflanke der Burg vorbeiführte. Wegen des Grabens ist eine
Zugbrücke anzunehmen.
5
Ein zweites Tor kann man sich dort vorstellen, wo das alte Amtshaus („Beyenburger Freiheit“ 10) an den noch heute gut erkennbaren Verlauf des östlich
vorgelagerten, bis zur Wupper hinabreichenden Halsgraben stößt. Auch hier
dürfte, bedingt durch den Graben, eine Zugbrücke vorhanden gewesen sein.
Zusätzlicher Schutz nach Westen und Süden wurde wahrscheinlich durch Befestigungsmauern geleistet. Jenseits des östlichen Halsgrabens, bzw. des
mutmaßlichen oberen Tores entwickelte sich die Freiheit Beyenburg.
Die Burg war nicht allein Wehrburg oder Grenzfeste. Sie war Sinnbild und repräsentativer Ort der Herrschaft, die ‚Hof hielt’, verwaltete und Recht sprach.
Das durch verschiedene Erwerbungen entstandene bergische Herrschaftsgebilde, das in seiner frühen Geschichte durch Pfändung mehrfach Besitzer und
Zugehörigkeit wechselte und sich ab 1399 erstmals urkundlich als Amt Beyenburg darstellt, benötigte einen festen Sitz zur Verwaltung und Rechtssprechung für den vorübergehenden Aufenthalt der durch ihre Lande reisenden
herrschaftlichen Familie, für die Wohnung des adeligen Amtmannes und als
Mittelpunkt eines grundherrschaftlich gestalteten Wirtschaftsbetriebes.
Streitigkeiten zwischen Berg und Mark, die durch Herzog Wilhelm I. von Berg
ausgelöst wurden und mit der vernichtenden Niederlage seines Heeres vor
den Mauern Kleves und der Klever Burg endeten, führten dazu, dass auch
Beyenburg in den Strudel der Ereignisse gezogen wurde und sich als Grenzfestung zu bewähren hatte.
Im Jahre 1399 ist Beyenburg Amt, dem auch Barmen zugeordnet war. Zwischen 1505 und 1553 ist das gesamte Amt Beyenburg durch Verpfändung unter Waldeckscher Verwaltung. In dieser Zeit breitet sich im Bergischen Land
die Reformation aus. Alle umliegenden Gemeinden, auch Barmen, werden reformiert. Allein Beyenburg bleibt unter dem starken Einfluss der Kreuzherren
katholisch.
Im 30jährigen Krieg wird Beyenburg als wichtiger Straßen- und Brückenort infolge von Truppendurchmärschen und Besetzungen wiederholt geplündert und
zerstört, was letztendlich den endgültigen Verfall der Burg und einen Rückgang von Wirtschaft und Bevölkerungszahl mit sicht brachte.
Infolgedessen gelingt es Barmen im 18. Jahrhundert, Beyenburg zu überflügeln. Das Amt Beyenburg wird zum Amt Beyenburg-Barmen, 1735 wird der
Gerichtshof von Beyenburg nach Barmen verlagert.
Der Einfall der französischen Republikaner im Jahre 1795 und die Säkularisierung bringen grundlegende Veränderungen für Amt und Kloster mit sich:
1802/3 werden alle Güter und Renten der Kreuzherren eingezogen. Am 30.
Juni 1804 wird auf Grund des Reichsdeputierten Hauptausschusses das Kloster Beyenburg aufgelöst. 1811 wird die Klosterkirche zur Pfarrkirche ernannt,
der Nord- und der Westflügel des Klosters werden abgebrochen. Der Ostflügel
wird zur Pfarrer- bzw. Küsterwohnung und zur Schule umgebaut. Gleichzeitig
wird die Kapelle am Steinhaus auf Abbruch verkauft (s. o.). Der Pfarrgemeinde
verbleiben nur wenige Einkunftsquellen, darunter aber der Besitz der Beyenburger Brücke. 1806 wird das Großherzogtum Berg neu organisiert und das
Amt Beyenburg aufgelöst.
Im Jahre1808 wird Barmen selbständige Stadt, Beyenburg wird Lüttringhausen zugeordnet.
6
Mit dem Übergang Beyenburgs an Preußen im Jahre 1815 und dem gleichzeitigen Bau einer neuen Landstraße erholt sich Beyenburg von Kriegswirren und
unruhigen Zeitläufen; ein gewisser industrieller Aufschwung beginnt.
Einen neuerlichen Rückschlag für die wirtschaftliche Entwicklung des Ortes
bringen die sich zunehmend verändernden Transport- und Verkehrsverhältnisse mit sich. Die Entscheidung, die erste Linie der Bergisch-Märkischen Eisenbahn nicht über Beyenburg zu führen, führte zugleich zu einem deutlichen
Rückgang des Verkehrs auf der alten Handelsstraße und damit ganz allgemein zu einem Rückgang von Industrie, Handel und Gewerbe. Die katholische
Gemeinde erlebt einen drastischen Einbruch bei den Wegezolleinnahmen an
der Wupperbrücke. Auch die 1866 unter erheblichem Kostenaufwand gebaute
neue Landstraße nach Barmen mit Postwagenverkehr bringt nicht den erhofften Verkehrsanstieg.
Erst im Jahre 1900 findet Beyenburg mittels der eingleisigen Eisenbahnstrecke von Barmen zum Fabrikstandort Dahlerau Anschluss.
Das 19. Jahrhundert führt auch auf konfessionellem Gebiet zu Veränderungen. Die bereits 1782 gebildete Evangelische Gemeinde wird 1854 selbständige Gemeinde. Es folgen die Einweihung des ev. Friedhofes (1836), der Bau
der ev. Schule (1862), die Einweihung von ev. Kirche und Pastorat (1866) und
die Erweiterung des Friedhofes (1874).
1898 - 1900 wird der Ausgleichsweiher Beyenburg angelegt, zwischen 1900
und 1920 erfolgt die Ortserweiterung auf dem Gelände des ehem. Klostergartens, zeitgleich wird die Beyenburger Neustadt um die Straßenschlaufe
„Rentmeistersfeld“ erweitert. 1929 wird Beyenburg dem durch Gebietsreform
entstandenen neuen Gemeinwesen Wuppertal zugeschlagen. Die rechte
Wupperseite bleibt bei Lüttringhausen, bzw. Schwelm und ist somit seither in
westfälischer Zugehörigkeit.
(2) Die unter (a) bis (c) beschriebenen historischen Siedlungsteile sind in der gebauten Substanz ablesbar und bilden eine Einheit zur Geschichte der Entwicklung
Beyenburgs.
Gesamtstruktur und Gestalt des Denkmalbereiches werden insbesondere durch
die Anlagen 2 - 4 dargestellt (siehe auch § 6, Abs. 2).
Das Gutachten des Landschaftsverbandes vom 22. März 1993, in dem der denkmalpflegerische Gesamtzusammenhang und die Schutzgegenstände umfassend
dargelegt werden, ist als Bestandteil der Satzung nachrichtlich beigefügt (Anlage
5).
§4
Räumlicher Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für den Bereich des historischen Ortskernes von WuppertalBeyenburg. Der parzellenscharfe Grenzverlauf des Denkmalbereiches ist in dem als
Anlage 1 der Satzung beigefügten zweiteiligen Plan mit Darstellung des Denkmalbereiches (M 1: 1250) festgesetzt.
Die Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung und maßgeblich.
7
Ziel der Festlegung des Denkmalbereiches Beyenburg ist der Erhalt der Ablesbarkeit
der aus ihren historischen Besiedlungsursprüngen erwachsenen Ortschaft. Dementsprechend umfassen die räumlichen Grenzen des Denkmalbereiches die durch frühe
Quellen belegten und untrennbar mit der Entstehungsgeschichte Beyenburgs verknüpften Besiedlungsausgangspunkte: Herrenhof Steinhaus mit Kapelle, Kloster und
Freiheit Beyenburg sowie die Ansiedlung an der Beyenburger Brücke.
Im Norden, Osten und Süd-Osten definiert die bereits als märkisch-bergische Grenzlinie (bzw. Regierungsbezirksgrenze) belegte Flussmitte der Wupper die Grenze des
Denkmalbereiches. Der in der Wupperschleife gelegene Bergsporn mit seiner um
Kirche und Burgstelle angesiedelten Bebauung, die bis zur Wupper hinabreichenden
Steilhänge und die am Ufer gelegenen Freiflächen und Wiesen liegen somit innerhalb der Grenzen.
An der Fischbauchbrücke schwenkt die Grenze in westliche Richtung und folgt zunächst dem Verlauf der nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 157, 156 und
150 , stößt dort auf die Straße „Vor der Hardt“(Flurst.149) und folgt deren nordwestlichem Verlauf auf der südlichen Straßenseite bis zur Einmündung in die Straße „Am
Kriegermal“. Dort wendet sie sich in das von Süden einmündende Teilstück der Straßenführung „Am Kriegermal“ (Flurst.147), folgt dessen südlichem Fortlauf auf der
östlichen Wegseite, quert diese in Höhe der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 23 und folgt im weiteren Verlauf nach Westen den südlichen Flurstücksgrenzen
der Flurstücke 23, 19, 20 und 15, wo sie auf die „Steinhauser Straße“ (Flurstück 134)
trifft.
Die Bereichsgrenze folgt sodann dem südwestlichen Verlauf der „Steinhauser Straße“ auf der südöstlichen Straßenseite, schwenkt vor dem katholischen Friedhof unter
Einbezug der Flurstücke 191, 190, 187 und 183 nach Südosten und folgt dann den
südöstlichen und südwestlichen Flurstücksgrenzen des Hofgutes Steinhaus (zu den
angrenzenden Flurstücken 201 und 182), um mit der südwestlichen Zuwegungsbegrenzung der Straße „Hofgut Steinhaus“ wieder auf die „Steinhauser Straße“ zu
treffen.
Die Bereichsgrenze überquert die „Steinhauser Straße“ in Höhe der gegenüber einmündenden Straße „Steinhaus“ (Flurstück 149), folgt deren Verlauf auf der südwestlichen Straßenseite bis zum angrenzenden Flurstück 147, schwenkt mit dessen
Grenzverlauf in südwestliche Richtung, umläuft das anschließende Flurstück 146 und
erreicht wieder die Straße „Steinhaus“, um deren südwestlicher Begrenzung bis zum
Übergang in das Waldgebiet „Lohmühle“ zu folgen. Bei der Durchquerung dieses
Waldgebietes in nordwestlicher Richtung entspricht der Grenzverlauf des Denkmalbereiches dem des Grenzverlaufes zwischen den Flurstücken 135 und 6/1 bzw. 6/2
bis zur „Kurvenstraße“ (Flurstück 39), überquert diese linear und schwenkt auf der
nordwestlichen Straßenseite mit der Grenze des Flurstücks 82 zunächst nach Südwesten, dann entlang der nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 478/37 und
852 (Weg) nach Nordwesten.
Anschließend folgt die Bereichsgrenze, zunächst in südwestlicher Richtung, zwischen den Flurstücken 503 und 852, und dann in nordwestlicher und nordöstlicher
Richtung verlaufend, der Grenze zwischen den Flurstücken 503 und 472/1 sowie
299/31, überquert die Straße „In der Grüne“ und den anschließenden Bahnkörper
und stößt am „Scharpenstein“ auf die südwestliche Grenze des Flurstückes 760. Sie
schwenkt sodann in westliche Richtung und folgt dabei den südwestlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 760, 276/25, 274/10, 498, 895 und 896, erreicht
schließlich die Wupper und damit den bereits eingangs bezeichneten nördlichen
Grenzverlauf des Denkmalbereiches.
8
§5
Begriffserläuterungen
(1) Erhaltenswerte, den Bereich prägende Bausubstanz gem. §25 (2) DSchG NW
Erhaltenswerte Bausubstanz umfasst Objekte, denen keine Denkmaleigenschaft
zugewiesen ist, die aber dennoch mit ihrer in den Außenraum wirksamen Substanz zur Ablesbarkeit des historischen Ortscharakters beitragen.
Bei den im Lageplan (Anlage 1) in Verkehrspurpur (RAL 4006) gekennzeichneten
Objekten handelt es sich um solche Gebäude, die aus städtebaulichen Gründen
und wegen ihrer ortsbildprägenden und geschichtlichen Bedeutung erhaltenswert
sind.
So prägen etwa die Häuser Gerstenkamp 4 - 12 den gesamten Straßenzug durch
die Wiederaufnahme traditioneller bergischer Gestaltungs- und Stilelemente;
zugleich dokumentieren sie aber auch die siedlungstypologische Erweiterung der
Ortschaft entlang der historischen Wegeführungen.
Ähnliches gilt für die Gebäude des Straßenzuges „Rentmeistersfeld“ (Nrn. 8,
12/14, 16/18, 20, 22/24, 26 und 28), wenngleich auch in diesem Falle partiell
erstmals ein völlig neuer Straßenverlauf abseits der alten Wegeführungen entstand.
Die Gebäude „Kurvenstr.“ 34, 48 und „Am Kriegermal“ 2 prägen gemeinsam mit
den ihnen benachbarten Baudenkmalen die östliche Ortseingangssituation des
jüngeren Beyenburg. Integrale und unverzichtbare Bestandteile der geschlossenen Bebauung des Straßenzuges „Am Kriegermal“ sind die Gebäude 14/16, 15,
21, 37, 43, 47, 48 und 50, wobei die beiden letztgenannten die westliche Ortseingangssituation charakterisieren und den städtischeren Anspruch dieses Ortsteils
betonen. Die Gebäude „Am Kriegermal“ 56 und 59 überliefern die Siedlungslage
vor dem Durchstich der Landstrasse 414.
Während die Lohmühle das ländliche und landwirtschaftlich geprägte Beyenburg
dokumentiert, überliefern die historischen Fabrikationsgebäude und –anlagen
„Am Wupperstollen“ den Einzug der Industrie im ausgehenden 19. Jh.
Die Gebäude „Beyenburger Freiheit“ 25 - 31 sind wichtige Bestandteile des alten
Beyenburger Siedlungskernes zwischen Burg und Kloster und prägen die Kleinteiligkeit dieser Ortslage. Überdies sind die zwischen ihnen verlaufenden historischen Brandgassen noch sehr deutlich ablesbar.
Die Wohngebäude „Am Untergraben“ 3, 16, 18, 31 und 39 sind wesentliche Bestandteile der Bebauung des Straßenzuges im Verlauf des ehemaligen Mühlengrabens und der gesamten ‚Unterstadt’. Sie sind zudem Bestandteil der Silhouette des ‚älteren’ Beyenburg. Die Gebäude Nr. 16 und 18 rahmen die zentrale
Platzsituation in der Unterstadt.
Das Talsperrenmeisterhaus ist unverzichtbarer Bestandteil der Silhouette und der
jüngeren Ortsgeschichte, die durch die Anlage des Stausees ihren seither unverwechselbaren optischen Niederschlag im Erscheinungsbild fand.
Auch die Schützenhalle ist signifikanter Bestandteil des Ortsbildes. Schon aufgrund seiner Baumasse hebt sich der Baukörper deutlich aus der kleinformatigen
Umgebungsbebauung hervor. Zugleich dokumentiert das Gebäude die Geschichte des in die Anfänge Beyenburgs zurückreichenden Schützenwesens.
9
Ortsgeschichte überliefert schließlich auch Haus Bilstein, das im baulichen Kern
noch Reste des schon im Urkataster verzeichneten Gehöftes „Kleine Gerstenkamp“ aufzuweisen hat.
Ergänzende Ausführungen zur Bedeutung der den Bereich prägenden Bausubstanz finden sich unter § 5 der Satzung.
(2) Erhaltenswerte Freiflächen
In der Ausweisung im Lageplan sind aus Gründen der Übersichtlichkeit unterschiedlich zu charakterisierende Freiflächen (grün) zusammengefasst worden. Allen erhaltenswerten Freiflächen gemein ist, dass sie von einer Veränderung durch
aufragende Baukörper frei bleiben sollen, weil sie in bestehender Form das Erscheinungsbild des Denkmalbereiches in wesentlichem Maße mit prägen.
Zu diesen Freiflächen zählen Garten- und Parkbereiche, die Friedhofsanlagen,
Wiesen und Weiden, die gesamte Uferregion der Wupper, die terrassierten Steilhänge unterhalb des Klosters sowie im Bereich der ehemaligen Burgstelle, die
bewaldeten Steilhänge nördlich des Bergrückens und die Kleingartenanlage auf
dem ehemaligen Areal des Klostergartens.
Es sind gelegentlich aber durchaus auch solche Freiflächen ausgewiesen, die
keinen natürlichen, naturnahen oder gärtnerisch gestalteten Charakter besitzen,
wenn die Wahrung markanter Sichtbezüge und das Erscheinungsbild des Denkmalbereiches prägende Straßenraum- oder Platzstrukturen gewährleistet bleiben
sollen. Diese Funktion erfüllen u. a. der westlich der Klosterkirche vorgelagerte
Parkplatz, der östlich der Schützenhalle angelegte Festplatz oder der zentrale
Kinderspielplatz in der Unterstadt.
§6
Schutzgegenstände der Satzung
(1) Die Ortschaft Beyenburg ist Denkmalbereich gem. § 5 und § 2 Abs. 3 DSchG NW
in Verbindung mit § 7 und § 41 Abs. 1, S. 2 Lit. f der Gemeindeordnung für das
Land NRW.
Innerhalb des Denkmalbereiches umfasst der Schutz zunächst den bestehenden,
aus den drei Siedlungspunkten entstandenen Grundriss, mit seiner Straßen- und
Wegeführung, Parzellierung und Bebauung.
Ferner umfasst er das Ortsbild, das sich, stadtentwicklungsgeschichtlich und topografisch bedingt, in unterschiedlich zu charakterisierenden Teilbereichen darstellt.
Der Schutz erstreckt sich schließlich auch auf die Silhouette des in der Wupperschleife liegenden historischen Kernbereiches um die ehemalige Klosterkirche.
a) Der Grundriss
Die preußische Urkatasteraufnahme aus dem Jahre 1826/27, fortgeschrieben
bis 1870, stellt in drei Blättern im Maßstab 1: 2500 bzw. 1: 1250 die erste genaue Vermessung der Flurstücke und Gebäude dar.
10
Anhand der Weiterführung des Urkatasters bis 1912, einer topografischen
Karte von 1892 und den Luftbildaufnahmen von 1928 lässt sich die Entwicklung Beyenburgs bis in die heutige Zeit (Grundkarten von 1956, 1974, aktuelle
digitale Fortschreibung) nachvollziehen.
Diese im Urkataster verzeichnete Wegeführung, Parzellierung und Bebauung
blieb bis heute im wesentlichen erhalten. Die nach 1827 erfolgte Bebauung
vollzog sich bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts ausschließlich entlang der
bereits vorhandenen Straßen.
Erst der Bau der Eisenbahnlinie und des Bahnhofes um 1890 erforderte geringfügige Veränderungen des Straßennetzes, vor allem durch die Anlage der
parallel zur Wupper verlaufenden, über Flussniveau liegenden Trasse mit dem
mehrgleisigen Bahnhofsgelände.
Die „Kurvenstraße“ (Bezeichnung seit 1812, zuvor „Schwelmer Str.“) wurde infolgedessen in ihrem oberen Bereich verlegt und als Brücke ausgebildet, die
zum „Scharpenstein“ führende Straße durch ein neues Wegestück („Scharpenstein“) an die „Kurvenstraße“ angeschlossen. Das Reststück der alten
Kurvenstaße wurde Zuwegung für den Bahnhof.
Anfang des 20. Jahrhunderts erfolgte mit dem Bau zweier neuer Straßenzüge
eine bescheidene Ortserweiterung und zwar zum einen auf dem Areal des
ehemaligen Klostergartens, östlich des Klosters in der Wupperschleife, mit der
Stichstraße „Gerstenkamp“ (Benennung 1935, zuvor „Kampstraße“), zum anderen, unter Übernahme der überlieferten Flurbezeichnung „Rentmeisters
Feld“, mit der Verbindungsstraße (1912: „Schillerstraße“, 1935: „Rentmeistersfeld“) zwischen den Straßen „Am Kriegermal“ (1935, zuvor „Kirchstraße“) und
„Steinhauser Straße“ (Benennung 1901).
Nach der Kanalisation des das untere Beyenburg durchfließenden Mühlengrabens im Jahre 1926 konnte der östliche Abschnitt der Straße „Am Untergraben“ verbreitert werden. Mit Abbruch des großen dreigeschossigen Mühlengebäudes (Fa. Rumänis) Anfang der 1930-er Jahre wurde zusätzlich Straßenraum geschaffen und die Pumpstation angelegt. Im Jahre 1935 fallen damit
die vormaligen Straßenabschnitte „Untere Grabenstraße“, „Obere Wupperstraße“ und „Untere Wupperstraße“ unter der gemeinsamen Bezeichnung „Am
Untergraben“ zusammen. Ebenfalls hergestellt ist die Anbindung des Gerstenkamps. Der 1952/53 angelegte Stausee führte zu einer Neugestaltung des
südwestlichen Abschlusses Unterbeyenburgs. Der Steilhang wurde durch hohe Bruchsteinwände mit zum Ufer hin absteigender Terrassierung befestigt.
Den östlichen Abschluss des Stausees bildet die Staumauer mit dem Talsperrenmeisterhaus in traditioneller Bauweise mit typischen 50er Jahre Details auf
erhöhtem Terrain.
Seit 1970 durchschneidet die in den Bergrücken geschlagene Landstraße L
414 den Ort östlich der Burgstelle. Die Straße „Am Wupperstollen“ (seit 1935,
zuvor „Brückenstraße“) wurde in ihrem westlichen Abschnitt in die L 414 einbezogen, das östliche Reststück ist seitdem eine Sackgasse. Die Straßen „Am
Kriegermal“ und „Siegelberg“ (seit 1969, zuvor „Vor der Hardt“, davor „Haus
Feld“) werden heute durch Brücken weitergeführt. Einige historische Gebäude
fielen dem Durchstich zum Opfer.
11
Schutzziel ist der Erhalt des gegenwärtig bestehenden, aus den drei historischen Siedlungsschwerpunkten entstandenen und entwickelten Ortsgrundrisses mit seinem weitgehend unverändert erhaltenem Straßen- und Wegenetz
und der durch die früheste Bebauung der Grundstücke bis heute prägenden
kleinteiligen Parzellierung.
b) Struktur und Gestalt des Ortes
Historisch und topografisch bedingt präsentiert sich der Denkmalbereich durch
unterschiedlich charakterisierte Teilbereiche.
Sein Kernstück bildet der in der Wupperschleife gelegene Bergsporn mit der
die Silhouette signifikant prägenden Klosterkirche, ihrer umliegenden kleinteiligen Bebauung, den zur Wupper hin abfallenden, bewaldeten Steilhängen
sowie den am Ufer gelegenen Wiesen.
Auf dem Gelände der östlich der Burgstelle gelegenen Beyenburger Freiheit
entwickelte sich, wahrscheinlich ab dem 14. Jahrhundert, die Bebauung des
oberen Beyenburg entlang der durch die Burg gesicherten, einzigen zum Kloster führenden Verbindungsstraße. Diese verlief in östlicher Richtung entlang
des Klostergartens bis zu dem in der Flussniederung gelegenen und im Kern
noch erhaltenen Gehöft „Kleine Gerstenkamp“, heute „Zum Bilstein“. Das so
genannte untere Beyenburg entstand wohl zeitgleich unterhalb der Klosterkirche auf dem vom Südhang des Bergsporns bis zur Wupper hin reichenden
Gelände.
Das geschlossene Erscheinungsbild ergibt sich durch die parallel zu Bergrücken und Flusslauf angeordneten, nur durch schmale Brandgassen unterbrochenen Häuserreihen mit überwiegend zweigeschossiger, in den Traufhöhen
sowie in der Gebäudeflucht verspringender, kleinteiliger Bebauung. Prägend
auf Parzellierung, Gebäudestruktur und Erschließung wirken sich die steile
Hanglage, die (ehemals) gewerbliche Nutzung des von der Wupper abzweigenden Mühlengrabens sowie die Lage am Flussufer aus. Die Straßenbezeichnungen „Am Obergraben“, „Am Untergraben“ und „Beyenburger Furt“ belegen diese historische Ortslage in sinnfälliger Weise.
Charakteristisch für die unmittelbar am Hang gelegenen Häuser ist die separate Erschließung der oberen Etagen über einen zur Beyenburger Freiheit führenden, steilen Fußweg (z.B. „Am Obergraben“ 1-17).
Der Verlauf des kanalisierten Mühlengrabens wird im westlichen Abschnitt
durch die unter heutigem Straßenniveau liegenden, über schmale Vorbereiche
erschlossenen Eingänge der Gebäude „Am Untergraben“ 3 – 11, die einst direkt an das offene Wasser führten, deutlich ablesbar. Die begrünten, schmalen Parzellen säumten ehemals das gegenüberliegende Ufer. Das Gebäude
„Am Obergraben“ 18/18a ist der letzte Vertreter der im Urkataster dargestellten, über den Wasserlauf hinwegreichenden Bebauung.
Die frühere gewerbliche Nutzung des Mühlengrabens wird durch das schmale
dreigeschossige Fachwerkhaus mit massivem Bruchsteinsockel „Am Obergraben“ 24 veranschaulicht, das im Dachgiebel noch eine Ladeluke mit Kranbalken aufweist.
12
Die Nutzung des Mühlenbaches in seinem östlichen Abschnitt erfolgte über
die vor den Wohnhäusern „Am Untergraben“ gelegenen Parzellen, die laut Urkatasteraufnahme von 1827 meist durchgängig mit kleinteiliger Bebauung versehen waren und eine Erschließung der Haupthäuser - nun gewissermaßen in
zweiter Reihe hinter den Nebengebäuden liegend - durch einen separaten,
über einige wenige Brücken erreichbaren Weg notwendig machte. Diese Situation ist gegenwärtig noch im Bereich der Gebäude „Am Untergraben“ 19-31
anschaulich erhalten.
Die Nutzung des rückwärtigen Hanges erfolgte durch terrassierte Gärten mit
Bruchsteinstützmauern, die auch von der die Ober- und Unterstadt verbindenden Straße aus zugänglich sind.
Grundrisse und Gebäudestellung entlang der Straße „Beyenburger Furt“ entsprechen ebenfalls weitgehend der Darstellung im Urkataster. Hinzugekommen sind einige schmale Verbindungswege sowie einige Gebäude, die sich in
Proportionen und Materialwahl am Bestand orientieren.
Die historische Bebauung der Straßen „Am Obergraben“ und „Am Untergraben“ besteht überwiegend aus Fachwerkhäusern des 18. und 19. Jahrhunderts auf massivem Bruchsteinunterbau. Historische Fotos belegen, dass viele
der vormals überwiegend fachwerksichtigen Gebäude zwischenzeitlich, der
regenreichen Witterung des Wuppertales Tribut zollend, verschiefert wurden.
Ihre zumeist als Satteldach (vereinzelt mit Krüppelwalm) ausgebildeten Dächer sind ihrer Geschlossenheit weitgehend ungestört. Vereinzelt sind mittige
Dachhäuschen, Schleppgauben und kleinformatige Dachflächenfenster hinzugefügt worden. Als Deckungsmaterial dominieren dunkelbraune und anthrazitfarbene Ziegel, die nicht selten durch einen Schieferkranz gefasst sind. Rote
Tonziegeldeckungen mit Schieferkranz sind, vor allem in der Unterstadt, nur
vereinzelt anzutreffen. Die ausnahmslos weiß gestrichenen hochrechteckigen
Sprossenfenster treten durch ihre leicht vorspringenden profilierten Gewände,
Bekleidungen, Verdachungen und Sohlbänke aus den schlichten Fassaden
hervor. Die Haustüren der schlichteren Gebäude sind als einfache Holztüren
mit sprossengeteilten Oberlichtern ausgebildet. Die aufwändiger gestalteten
Häuser besitzen bergische Haustüren mit seitlichen Dielenfenstern unter einer
gemeinsamen Bedachung. Die Türblätter beider Haustypen sind vielfach noch
im Original erhalten. Die Außenwände sind heute überwiegend, zumindest an
der Wetterseite, in den unterschiedlichsten Deckungsarten, zum Teil mit Zierdeckungen, verschiefert. Das sichtbare Balkenwerk ist ausnahmslos schwarz
gefasst, die Gefachfelder sind ausschließlich weiß verputzt. Der Traufabschluß erfolgt entweder durch schlichte Traufbretter, oder er erfährt durch
reich profilierte, seitlich verkröpfte Gesimse Betonung.
Die Häuser an der „Beyenburger Furt“ präsentieren sich in ihrem Erscheinungsbild durchweg als Massivbauten, sei es mittels durchgängiger Verschieferung (Nrn. 6, 8 und 12), putzsichtigem Erdgeschoss mit verschiefertem
Obergeschoss (Nrn. 14-18), oder mit sichtbarem Bruchsteinmauerwerk (Nrn.
17, 20/22). Die letzteren Bauten heben sich auch durch ihre gemauerten
Fensterlaibungen sowie die erdgeschossig rund- bzw. segmentbogig ausgebildeten Tür- und Fensterstürze von der übrigen Bebauung ab. Am östlichen
Ende der „Beyenburger Furt“ liegt die Schützenhalle mit Festplatz, deren Erbauung auf die schon 1383 gegründete Beyenburger Schützenbruderschaft
„St. Annae et Katharinae“ zurückgeht.
13
Die Bebauung des auf dem Bergrücken gelegenen oberen Beyenburg konzentrierte sich bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts auf den Bezirk der zwischen Burg und Klosteranlage befindlichen Beyenburger Freiheit.
Der schmale Bergkamm bewirkte die dichte, nur durch schmale Trauf- bzw.
Brandgassen getrennte giebelständige Bauweise mit oftmals das Grundstück
bis zur Hangkante ausnutzenden Gebäudetiefen und daran anschließenden,
tiefer gelegenen und terrassierten Gartenzonen.
Neben der Parzellierung entspricht auch der Verlauf der Wegführung der
Straße „Beyenburger Freiheit“, (Benennung 1935) innerhalb der verspringenden Straßenfluchten dem Urkataster.
Während Proportionen und Baumaterialität der oben beschriebenen Bebauung jener Unterbeyenburgs entsprechen, motivierte die zentrale Straßenlage
oftmals zu einer besonderen Ausgestaltung der Straßengiebel unter Nutzung
der Erdgeschosse zu Geschäftszwecken. So finden sich neben fachwerksichtigen und verschieferten Giebelseiten auch verputzte und holzverschalte mit
großformatigen Erdgeschoßfenstern, die als Schaufenster dienen oder dienten. Reich gestaltete Gewände und Türblätter sowie stark profilierte Geschossgesimse unterstützen den repräsentativeren Anspruch der Ansichtsseiten.
Die Straßenführung verschwenkt an den beiden historischen Keimzellen der
Besiedlung, der Burgstelle im Westen und dem dominanten, bruchsteinsichtigen Baukörper der Klosterkirche im Osten. Ihr mächtiger Westgiebel bildet
hier auch einen räumlichen Abschluss. Die Burgstelle (Bodendenkmal Nr. 34,
seit 22.11.2004) ist heute nicht mehr als städtebauliche Dominante erlebbar.
Als westlicher Abschluss der Siedlungseinheit Beyenburger Freiheit wirken
heute der auf einem hohen Sockel vor- und an der in den Straßenraum verspringenden östlichen Traufseite des Hauses „Beyenburger Straße“ 18 angebrachte, verdachte Kruzifixus sowie die massive Einfriedungsanlage des ehemaligen Amtshauses „Beyenburger Straße“ 10, dessen unter der Verschieferung aus massivem Bruchstein bestehender westlicher Gebäudeteil eventuell
ein Fragment der Burganlage darstellt.
Das Gelände östlich des Klosters wurde bis Anfang des 20. Jahrhunderts ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt; hier lag auch der weitläufige
Klostergarten.
Die der Ortserweiterung des ersten Viertel des 20. Jahrhunderts zugehörige
Bebauung bildet ihrerseits ebenfalls ein geschlossenes Ensemble, im Erscheinungsbild geprägt durch die gleichmäßige Reihung der in offener Bauweise errichteten zweigeschossigen Gebäude mit einheitlichen Geschosshöhen, traufständiger Ausrichtung der Hauptdächer und einer dem älteren Baubestand angepassten Material- und Farbgestaltung.
Die Architektur der Gebäude ist von der zu Beginn des 20. Jahrhunderts geförderten „Bergischen Bauweise“ inspiriert, wobei sowohl der schlichte bergische Fünfachser des ausgehenden 19. Jahrhunderts, als auch der Typus des
historisch geprägten, villenartigen Wohnhauses Ausdruck finden. Vertreter des
erstgenannten Fünfachsers sind zunächst als vollverschieferte Fachwerkbauten mit mittelachsbetonendem Giebelhäuschen, schmalen hochrechteckigen
Fensteröffnungen, weißgefassten Tür- und Fensterbekleidungen sowie grünen
Fensterläden vertreten (z.B. „Beyenburger Freiheit“ 37, „Zum Bilstein“ 2); weiterhin als zum vier- bzw. sechsachsigen Mehrfamilienhaus abgewandelte
14
Varianten mit zwei jeweils an den Giebelseiten liegenden Eingängen („Gerstenkamp“ Nrn.3/5, 4/6);
schließlich als Dreiachser ausgebildet, mit Krüppelwalmdach, bergischem
Türmotiv in der resalitartig vorgezogenen Mittelachse, bruchsteinrustizierter
Sockelzone, weißverputztem massivem Erdgeschoss und leicht hochrechteckigen Fensterformaten („Gerstenkamp“ Nrn. 10, 11, 12).
Die villenartigen Wohnhäuser sind dagegen in Grundriss und Dachformen differenzierter, die asymmetrische Ausbildung ihrer Fassaden durch Ausluchten
und unterschiedliche Fensterformen und –teilungen variiert (z.B. „Beyenburger
Freiheit“ 39, „Gerstenkamp“ 7, 8 und 9). Dieser Gruppe zuzuordnen ist auch
die um 1910 errichtete Grundschule „Beyenburger Freiheit“ Nr. 55.
Westlich der Burgstelle, entlang der Straße „Am Kriegermal“, entwickelte sich
die so genannte Beyenburger Neustadt, die mit ihrer ausgedehnten Infrastruktur, ev. Kirche, Pastorat und Schule, Postamt, Mühle („Am Kriegermal“ 34, seit
Ende des 19. Jh. Wohnhaus), Apotheke, Schnapsbrennerei („Am Kriegermal“
4, heute Wohnhaus), Geschäften, Forstamt, Handwerksbetrieben und vor allem dem Bahnhof allmählich den von der Hauptverkehrsader abgelegenen
historischen Kernort überflügelte.
Straßenraum, Parzellierung und Baukörperkubatur sind hier wesentlich großzügiger angelegt. Die in offener Bauweise errichteten Gebäude liegen überwiegend hinter den Straßenraum begrenzenden Vorgartenzonen. Das städtische Gepränge wird durch das vermehrte Auftreten von in überregionaler
Bauweise errichteten stuckierten Putzbauten, die aus der ortsüblichen Bauweise herausfallen (z.B. „Am Kriegermal“ Nrn. 43, 50, 59), unterstützt.
Kernstück und Ausgangspunkt der Ortserweiterung bildet die um 1870 errichtete Baugruppe der evangelischen Gemeinde. Die erhöht und traufständig in
einer Flucht liegenden, bruchsteinsichtigen Baukörper des Pastorates, der Kirche und der Schule wirken in ihrer Materialität und architektonischen Gestaltung als eine Einheit, die den Straßenraum entscheidend prägt. Die gegenüberliegende spätere Bebauung tritt hinter baumbestandenen Vorgartenbereichen zurück, wodurch ein einheitliches Straßenbild bewahrt bleibt. Dem Straßenverlauf nach Osten folgend, verschwenkt dieser an dem städtebaulich
wirksam in die Straßenflucht verspringenden, zweigeschossigen Bruchsteingebäude der ehemaligen Mühle, das nach Gestaltung und Bauzeit (1867) der
o. g. Baugruppe angehört.
In dem daran anschließenden östlichen Straßenabschnitt überwiegt eine
traufständige, zweigeschossige Bebauung aus der Zeit um 1900, die den oben
beschriebenen beiden Typen der „Bergischen Bauweise“ in dieser Zeit entspricht.
Am westlichen Ortsausgang verdichtet sich die Bebauung durch traufständig
eng beieinander stehende, direkt an der Straße liegende, ein- bis zweigeschossige Gebäude mit Schieferverkleidung.
Der der Beyenburger Neustadt zugehörige, südlich parallel erhöht am Hang
liegende Straßenzug „Rentmeistersfeld“ charakterisiert sich wie folgt: Entlang
der Südseite des Straßenzuges, auf schmalen aber tiefen Parzellen, liegen,
wiederum erhöht hinter Vorgartenzonen mit Treppenanlagen, zweigeschossige Mehrfamilienhäuser. Diese sind als traufständige Doppelhäuser mit zwei
seitlichen Hauseingängen, putzsichtig mit Bruchsteinsockel und Mansarddach
(„Rentmeistersfeld“ 12/14 und 16/18), davon „Rentmeistersfeld“ Nr. 22/24 mit
traditioneller Verschieferung der Obergeschosse, oder auch als Einzelhaus mit
15
Krüppelwalmdach in traditioneller „Bergischer Bauweise“ („Rentmeistersfeld“
Nrn. 8, 20 und 26) ausgeführt.
Zwischen den Straßen „Rentmeistersfeld“ und „Am Kriegermal“ liegt der weitläufige evangelische Friedhof.
Die steil bergauf am katholischen Friedhof vorbeiführende „Steinhauser Straße“ entspricht in ihrem Verlauf exakt dem Urkataster. Eine weitere westlich
nahezu parallel zur „Steinhauser Straße“ verlaufende ehemalige Wegeführung
ist noch in Topografie und Bewuchs ablesbar. Die ehemals dazwischen gelegene Freifläche wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts parzelliert; anschließend wurde mit einer Wohnbebauung in „Bergischer Bauweise“ (z.B. „Steinhauser“ Str. 18 und 24) begonnen.
Das unmittelbar an den katholischen Friedhof angrenzende ‚Hofgut Steinhaus’
(Nr.1/1a, zuvor „Steinhauser Str.“ 33) überliefert - allerdings eingeschränkt
durch die im Gefolge des B-Planes Siegelberg (929) östlich aufgerückte neue
Bebauung - zusammen mit den umliegenden, bis zum Steinhauser Bach hin
abfallenden Wiesenflächen noch den ursprünglichen Charakter des von landwirtschaftlich genutzten Freiflächen umgebenen Beyenburg.
Westlich des Friedhofs zweigt in nordwestlicher Richtung der Weg „Steinhaus“
ab, der lt. Urkataster ehemals bis zur „Kurvenstraße“ hinabführte, heute jedoch nur noch in seinem südöstlichen Teilstück und einigen Hohlwegresten
erhalten ist. Das anliegende, im Kern mittelalterliche Fachwerkhaus „Steinhaus“ Nr. 3 veranschaulicht mit der dazugehörigen Obstwiese ebenfalls noch
den ländlichen Charakter Beyenburgs.
Dem Hause gegenüber, nach Norden hin abknickend, ist als tiefer gehölzbestandener Geländeeinschnitt die steil zur Wupperbrücke bergab führende alte
Heer - und Handelsstraße erhalten.
Einen weiteren siedlungstypologischen Teilbereich des Denkmalbereiches bildet die Ansiedlung an der Beyenburger Brücke, westlich der „Kurvenstraße“.
Die günstige Lage an Flussufer und Handelsstraße ermöglichte schon früh eine gewerbliche Orientierung sowie den Warenhandel. Die umliegenden Freiflächen dienten zudem auch hier der Landwirtschaft.
Diese gemischte Struktur ist auch heute noch gut ablesbar. Unmittelbar in der
Flussniederung liegen die lang gestreckten Fabrikations- und Lagergebäude,
darunter auch die ehemalige Kornbrennerei, ausgeführt zumeist als bruchsteinsichtige, zweigeschossige Baukörper mit Satteldach. Das Gebäude Nr.
4a ist allerdings nur noch fragmentarisch erhalten.
Zur „Kurvenstraße“ hin schließen sich die Wohngebäude an, teilweise in einer
Flucht mit den Gewerbebauten liegend (z.B. „Kurvenstraße“ 2 und 4), oder
traufständig als verschieferte Fünfachser errichtet (z.B. „Kurvenstraße“ 6 und
10). Als Vertreter der landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Gebäude ist
nur das kleine Fachwerkgehöft „Kurvenstraße“ 10a erhalten, des Weiteren die
zwischen Bahntrasse und Wupper liegenden Wiesen.
c) Die Silhouette
Erhaltenswert ist die signifikante Silhouette des in der Wupperschleife liegenden historischen Kernbereiches, gebildet von der ehemaligen Klosterkirche
und der sie umgebenden kleinteiligen Bebauung, von den terrassierten Steilhängen, der Staumauer und der Wasserfläche des Stausees.
16
Die historische Blickbeziehung zwischen der alten Steinhauser Kapelle, bzw.
Hofgut Steinhaus und Klosterkirche ging durch die Blockbebauung „Steinhauser Straße“ 29/29a und 31 verloren, so dass die Erlebbarkeit der Silhouette
innerhalb des Denkmalbereiches gegenwärtig in erster Linie von der neuen
Brücke über den Stausee aus gewährleistet wird.
Prägende und erhaltenswerte Elemente der Beyenburger Silhouette sind:
- die Wasserfläche des Stausees mit Staumauer und Talsperrenmeisterhaus,
- die kleinzeilige Bebauung der Straßenzüge „Am Obergraben“ (Nrn. 1-17
sowie 20 und 24), „Am Untergraben“ (Nrn. 1-39) und „Beyenburger Furt“
Nrn. 6-25),
- die seezugewandte Seite der Bebauung des Bergrückens an der „Beyenburger Freiheit“ (Nrn. 10-56) inklusive der Hausnummern 19 - 23 auf der
nördlichen Straßenseite,
- die Klosterkirche mit den ihr vorgelagerten Bruchsteinstützmauern und den
sie umgebenden bebauungsfreien Flächen,
- die terrassierten Steilhänge insbesondere im Bereich der ehemaligen Burgstelle.
Ergänzt und abgerundet wird die Wahrnehmung der Ansicht durch Betrachterpositionen auf der Ennepetaler Stauseeseite.
(2) Die oben aufgeführten Schutzgegenstände und die dominierenden Grundbestandteile der Ortsstruktur innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung werden insbesondere dokumentiert durch die Anlage 2 (3 Luftbildaufnahmen v. 02.08.2005, (576186, 576194, 576197), die Anlage 3 (Fotografische Darstellung der Silhouette des Ortskernes von der Stauseebrücke aus, Aufnahme
vom 08.02 2008) und die Anlage 4 (Kartografische und Fotografische Darstellung
der Entwicklung der Ortsentwicklung aus den Siedlungsschwerpunkten: Anlage
4.1 Erich Philipp Ploennies, Topographia Ducatus Montani, 1715, vergrößerte
Reproduktion, Anlage 4.2 Topographische Aufnahme der Rheinlande unter Freiherr v. Müffling, 1824/ 25, Blatt 4709, Reproduktion im Maßstab 1: 25000), Anlage
4.3 Urkatasteraufnahme (1826/27 mit Fortführung bis 1870) der Gemeinden Lüttringhausen (Original im Maßstab 1:2500 / Verkleinerung der Flurkarte XIII, Sondern) und Beyenburg (Original im Maßstab 1:1250 / Verkleinerungen der Flurkarte XIV auf 4 Blättern), Anlage 4.4 Königlich Preußische Landesaufnahme 1892
(Maßstab 1: 25000 / Reproduktion), Anlage 4.5; Fünf Aufnahmen aus dem Luftbildkataster der Stadt Wuppertal (1928, Vergrößerungen der Originale, Maßstab
1:1500, um 200% auf ca. Maßstab 1:2500, Bildnummern: 18 l 48, 18 l 50, 18 l 52,
18 k 52).
Die Anlagen 2, 3 und 4 sind Bestandteile der Satzung.
§7
Denkmalpflegerische Bindungen
(1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung gelten die Vorschriften des
Denkmalschutzgesetzes NW, insbesondere die des § 9. Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
17
(a) den geschützten Stadtgrundriss, die Ausstattung des Straßenraumes, die
Sichtbezüge, gestaltete wie ungestaltete Freiflächen oder bauliche Anlagen im
Denkmalbereich, auch wenn sie keine Denkmäler sind, beseitigen, verändern, an
einen anderen Ort verbringen, oder die bisherige Nutzung ändern will; oder
(b) in der engeren Umgebung von baulichen Anlagen im Denkmalbereich, auch
wenn sie keine Denkmäler sind, Anlagen errichten, verändern, beseitigen oder
Gestaltungsmaßnahmen durchführen will, wenn hierdurch der geschützte Grundriss oder das Erscheinungsbild der Ortschaft Beyenburg beeinträchtigt werden.
(2) Dies gilt auch dann, wenn das Bauvorhaben nach den geltenden baurechtlichen
Bestimmungen nicht genehmigungspflichtig ist bzw. dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegt.
(3) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn
(a) Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Hier findet eine Abwägung der Interessen des Denkmalschutzes mit den Interessen des Erlaubnispflichtigen statt.
(b) ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn nur dadurch die Voraussetzungen für ihre Erteilung erfüllt werden können.
(4) Gemäß § 27 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NW muss, wer eine Handlung, die
nach dieser Satzung der Erlaubnis bedarf, ohne Erlaubnis, unsachgemäß oder im
Widerspruch zu Auflagen durchführt, auf Verlangen der Unteren Denkmalbehörde
die Arbeiten sofort einstellen und den bisherigen Zustand wiederherstellen.
(5) Wer widerrechtlich das Erscheinungsbild der durch den Denkmalbereich geschützten baulichen Anlagen oder den Stadtgrundriss vorsätzlich oder fahrlässig
beschädigt oder zerstört, ist auf Verlangen der Unteren Denkmalbehörde gem. §
27 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NW verpflichtet, das Zerstörte nach Maßgabe
des vormaligen Bestandszustandes wiederherzustellen.
(6) Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 28 (Auskunfts- und Betretungsrecht), 30
Abs. 1 lit. a) (Enteignung zum Zwecke der Erhaltung des Erscheinungsbildes), 31
(Übernahmeanspruch) und 33 (Entschädigungsanspruch) des Denkmalschutzgesetzes NW entsprechende Anwendung.
(7) Weitergehende Verpflichtungen bei Gebäuden und Anlagen, die als Denkmäler
gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NW in die Denkmalliste eingetragen wurden,
bleiben unberührt.
§8
Geltung anderer Genehmigungsvorschriften
Weitergehende Genehmigungspflichten, insbesondere die gem. der Bauordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen, bleiben durch die Satzung unberührt.
18
§9
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 41 Denkmalschutzgesetz NW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Maßnahme, die nach § 6 dieser Satzung der Genehmigung bedarf, ohne Erlaubnis oder abweichend von ihr durchführt oder
durchführen lässt.
(2) Die weiterreichenden gesetzlichen Pflichten bei Gebäuden, die als Denkmäler
gem. §§ 3 bzw. 4 Denkmalschutzgesetz NW in die Denkmalliste eingetragen sind,
bleiben hiervon unberührt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis 255.255,00 Euro geahndet
werden.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 1.1
Plan mit Darstellung des Denkmalbereiches (in zwei Planteilen
Maßstab 1:1250)
Übersichtskarten Wuppertal (1:80 000) und Beyenburg (1:18 000)
Anlage 2
3 Luftbildschrägaufnahmen v. 02.08.2005, (Bildnummern:576186,
576194, 576197, Stadt Wuppertal, Ressort 102)
Anlage 3
Fotografische Darstellung der Silhouette des Ortskernes von der Stauseebrücke aus, Aufnahme vom 08.02 2008 (Stadt Wuppertal, Ressort
105)
Anlage 4
Kartografische und Fotografische Darstellung der Ortsentwicklung aus
den Siedlungsschwerpunkten:
Erich Philipp Ploennies, Topographia Ducatus Montani, 1715,
vergrößerte Reproduktion, herausgegeben und bearbeitet durch
B. Dietz / Bergischer Geschichtsverein
Topographische Aufnahme der Rheinlande unter Freiherr v. Müffling,
1824/ 25, Blatt 4709, Reproduktion im Maßstab 1: 25000 (Stadt
Wuppertal, Ressort 102)
Urkatasteraufnahme (1826/27 mit Fortführung bis 1870) der Gemeinden Lüttringhausen (Original im Maßstab 1:2500 / Verkleinerung der
Flurkarte XIII, Sondern) und Beyenburg (Original im Maßstab 1:1250,
Verkleinerungen der Flurkarte XIV auf 4 Blättern, Stadt Wuppertal,
Ressort 102)
Königlich Preußische Landesaufnahme 1892 (Maßstab 1: 25000 / Reproduktion),
Anlage 4.1
Anlage 4.2
Anlage 4.3
Anlage 4.4
19
Anlage 4.5
5 Aufnahmen aus dem Luftbildkataster der Stadt Wuppertal (1928, Vergrößerungen der Originale, Maßstab 1:1500, um 200% auf ca. Maßstab
1:2500, Bildnummern: 18 l 48, 18 l 50, 18 l 52, 18 k 52 und Schrägbildaufnahme Nr. 437037, Stadt Wuppertal, Ressort 102)
Anlage 5
Gutachten (gem. § 2 DSchG NW) zum Denkmalbereich
Wuppertal – Beyenburg v. 22.03.1993,
Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege,
Bearbeitung durch Frau Herzfeld.
Beschlussvorlage VO/0297/10 (ohne Anlagen), Beschlussverlauf und
beglaubigter Ratsbeschluss, Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes der „Denkmalbereichsatzung für den historischen Ortskern in
Wuppertal – Beyenburg“
Anlage 5.1
20