Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
43 kB
Erstellt
24.02.15, 10:35
Aktualisiert
29.01.18, 13:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Sitzung am
Geschäftsbereich
Kultur, Bildung & Sport
Ressort / Stadtbetrieb
Stadtbetrieb 209 - Sport- und Bäderamt
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Bernd Bever
563 6828
563 8057
bernd.bever@stadt.wuppertal.de
Datum:
04.02.2010
Drucks.-Nr.:
VO/0116/10
öffentlich
Gremium
25.02.2010 Sportausschuss
10.03.2010 Hauptausschuss
15.03.2010 Rat der Stadt Wuppertal
Beschlussqualität
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Entscheidung
Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Wuppertal
Grund der Vorlage
Wiedereröffnung Stadtbad Johannisberg (Schwimmoper, rechtliches Erfordernis nach § 41
Abs. 1 i GO)
Beschlussvorschlag
Die Entgelte für die Bäder der Stadt Wuppertal einschließlich Sauna und die Entgelte für
Kursangebote und individuelle Nutzungen in den Bädern werden ab 01.04.2010 gemäß
Anlage 1 neu festgesetzt.
Einverständnisse
Unterschrift
Nocke
Begründung
Die Bäderpreise für die Hallen-/Freibäder und die Saunen der Stadt Wuppertal sind gemäß
Beschluss des Rates vom 19.12.2005 (Drs.-Nr. VO/1411/05) zuletzt zum 01.01.2006 neu
festgesetzt worden.
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die Kostensteigerungen der letzten Jahre
(Schwerpunkte Personal- und Energiekosten) teilweise aufzufangen, den Entgeltkatalog für
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die Eintrittspreise der städtischen Bäder zu optimieren und dem unterschiedlichen
Leistungsangebot der einzelnen Bäder Rechnung zu tragen.
Die Eintrittspreise werden zukünftig nach Qualität der Bäder, dem unterschiedlichen
Angebot, der Nutzungsdauer des Besuchs und der Zielgruppen, aufgeteilt in drei Kategorien,
festgelegt.
Danach sollen der Leistungs- und Preiskategorie I
- die neu gestaltete Schwimmoper und
- die Gartenhallenbäder Langerfeld und Cronenberg angehören.
Die Schwimmoper, die seit Mai 2007 mit einem Kostenvolumen von rund 20 Mio. € saniert
wurde, bietet nach Fertigstellung und Wiedereröffnung mit einem Schwimmer- und
Nichtschwimmerbecken und einem Kinderplanschbecken Schwimmvergnügen für alle
Badegäste.
Des weiteren verfügt sie nun über eine Gastronomie und einem Saunakomplex, der nach
Fertigstellung des Außenbereiches auf dem Markt, abgesehen von großen Spaßbädern,
konkurrenzfähig ist. Durch den um eine Salzgrotte erweiterten Ruhebereich wird eine weitere
Attraktivitätssteigerung und Anziehungspunkt geschaffen.
Der Krafttrainings- und der Gymnastikraum ermöglichen im Bereich der Gesundheits- und
Fitnessförderung bzw. –erhaltung den Aufbau diverser Angebote.
Erweitert wird das Angebot durch unterschiedliche Massagen und Gesundheitskurse.
Die Gartenhallenbäder Langerfeld und Cronenberg verfügen jeweils über ein Schwimmer-,
Nichtschwimmer- mit Fontäne bzw. Wasserfall und ein Babyplanschbecken mit Rutsche,
eine Sauna, eine Liegewiese und eine Cafeteria und laden gerade auch Familien zum
Verweilen ein.
Leistungs- und Preiskategorie II
- das Stadtbad Uellendahl und
- das Schwimmsportleistungszentrum (Heinz-Hoffmann-Bad)
In Abgrenzung zu den Bädern der Kategorie I ist das Stadtbad Uellendahl und das
Schwimmsportleistungszentrum (Heinz-Hoffmann-Bad) zusammenzufassen.
Leistungs- und Preiskategorie III
- die Stadtbäder Vohwinkel und Ronsdorf und
- die städtischen Freibäder Mählersbeck, Mirke und Eckbusch
Die Zusammenfassung der Stadtbäder Vohwinkel und Ronsdorf und die Freibäder in die
Kategie III ist darin begründet, dass:
a) das die Stadtbäder Vohwinkel und Ronsdorf neben der Möglichkeit zum Schwimmen
keine weiteren Anreize zum Besuch bieten und der Zustand in allen Bereichen
(Umkleide, Duschen, Schwimmhalle) dem Alter entsprechend schlicht und
erneuerungsbedürftig ist,
b) die Freibäder im Umkleide- und sanitären Bereich abgängig bzw. stark sanierungsbedürftig und in der hiesigen Region durchschnittlich jährlich nur an wenigen Tagen
im ausreichenden Maße ausgelastet sind.
Die Kategorisierung der städtischen Hallen- und Freibäder führt zu einer differenzierten
Entgeltfestsetzung.
Das bedeutet, dass die Badegäste mit einem gelösten Eintritt über Mehrfachkarten auch nur
dieses Bad bzw. die Bäder der gleichen Preiskategorie besuchen können.
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Eine entsprechende oder ähnliche Differenzierung wird in vielen anderen Städten (z.B.
Essen, Dresden oder Köln) bereits seit Jahren praktiziert.
Die Umsetzung der Kategorisierung I – III wird mit Ausnahme der Schwimmoper in einer
Übergangsregelung festgelegt.
Die Neufestsetzung der Bäderpreise, aufgeteilt nach den Kategorien, ist der Anlage 1 zu
entnehmen.
Schwimmen:
- Eintrittspreise Einzelbesuche
Der Eintrittspreis für einen Erwachsenen bei einem Einzelbesuch soll in der Kategorie I von
3,50 € auf 4,50 € und in der Kategorie II von 3,50 € auf 4,00 € angehoben werden. In der
Kategorie III soll der Eintrittspreis auf dem bisherigen Niveau bestehen bleiben.
Kinder bis 6 Jahre haben wie bisher in allen Bädern freien Eintritt.
Der Ermäßigungspreis, der für Kinder von 6 bis 16 Jahre, Wuppertal-Pass-Inhaber, Schüler
und Studenten gilt, soll in der Kategorie I von 1,70 € auf 2,00 € und in der Kategorie II von
1,70 € auf 1,80 € steigen.
In der Kategorie III sollen die Ermäßigungspreise auf dem bisherigen Niveau bestehen
bleiben.
Der Preis für den Einzeleintritt Erwachsener in den Kategorien I und II liegt im Vergleich zu
überregionalen und benachbarten Kommunen im „oberen“ Bereich. Allerdings ist zu
bedenken, dass der Besuch der Bäder der Stadt Wuppertal keinem Zeitlimit unterworfen ist
und darüber hinaus die Wuppertaler Bäder jeden Tag „Warmwassertag“ haben.
Beim Vergleich der Preise für Kinder bzw. der ermäßigten Eintritte sind die Wuppertaler
Preise in der Kategorie I und II trotz Erhöhung im mittleren und in der Kategorie III im unteren
Bereich angesiedelt.
Vor dem Hintergrund des erklärten Verwaltungsziels „familien- und kinderfreundliches
Wuppertal“ wird der freie Eintritt für Kinder bis 6 Jahre unverändert aufrecht erhalten.
Bei der anstehenden Anpassung der Entgeltordnung wird die Erhöhung der Eintrittsgelder für
die Familienhalbjahreskarte und für den Familieneinzeleintritt nur in den Kategorie I und II
Niederschlag finden;
Die Zugangsberechtigung über die Familienhalbjahreskarte bzw. über den
Familieneinzeleintritt ist beim Besuch eines Bades auf Verlangen nachzuweisen.
Beim Feierabendtarif soll der Preis für Erwachsene von bisher 2,00 € auf 2,50 € in der
Kategorie I und in der Kategorie II auf 2,30 € und beim Ermäßigungspreis von 1,00 € auf
1,50 € bzw. 1,30 € steigen.
Der Feierabendtarif, der erstmals zum 01.01.2006 eingeführt wurde ist gut angenommen
worden und soll beibehalten werden. Im Jahr 2009 wurden
23801 Eintritte an Erwachsene und
10896 Eintritte an Kinder
über den Feierabendtarif verkauft.
Allerdings soll er nicht mehr an Wochenenden und an Feiertagen Gültigkeit haben und sich
auf die Stunde vor Kassenschluss zum Ende der normalen Öffnungszeit beschränken.
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Mehrfachkarten
Die Preise für die Mehrfachkarten werden in den Kategorien I und II proportional zur
Erhöhung der Einzelbesuche angehoben.
Aufgrund der Tatsache, dass der Basispreis nicht kostendeckend und sehr hoch
subventioniert wird, ist die Aufrechterhaltung des Angebots „100er-Karte“ in allen drei
Kategorien nicht mehr zu vertreten. Eine weitere über den 50er-Karten-Preis hinausgehende
Reduzierung des Eintritts steht in einem krassen Missverhältnis zum Einzeleintritt.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass in vielen Fällen die Hunderterkarte innerhalb des
Gültigkeitszeitraumes von einem Jahr nach Erwerb nicht vollständig „abgeschwommen“ wird
und die Wünsche nach Verlängerung der Gültigkeitsdauer zu einem zusätzlichen
Verwaltungsaufwand führen.
Das Angebot der Hunderterkarte entfällt in allen Kategorien mit Inkrafttreten der neuen
Entgeltordnung ersatzlos.
- Sauna:
Aufgrund der unterschiedlichen Qualität, der Ausstattung und des Angebotsumfangs sind die
Saunen in den Bädern Schwimmoper, Langerfeld und Cronenberg voneinander deutlich
abweichend.
Die Entgelte sind daher auch abstufend festzusetzen.
Der Einzeleintritt für Erwachsene in die Sauna der Schwimmoper wird auf 13,00 €
festgesetzt, der Ermäßigungspreis auf 9,00 €.
Im Gartenhallenbad Langerfeld soll der Saunabesuch für Erwachsene 12,00 € und für Kinder
8,00 € und in Cronenberg 10,00 € bzw. 7,00 € kosten.
Die Preise für die Mehrfachkarten werden auch hier proportional zur Erhöhung der
Einzelbesuche angehoben
In allen Saunen ist der Besuch keinem Zeitlimit unterworfen und beinhaltet gleichzeitig die
Schwimmbadnutzung.
Ermäßigungspreise für Saunabesuche sollen auch weiterhin nur für Kinder von 6 -16 Jahre
gelten.
Die Eintrittspreise für den Saunabesuch bewegen sich im marktüblichen Rahmen, zumal der
Saunabesuch das Schwimmen mit beinhaltet.
- ABO-Card
Die ABO-Card ermöglicht die Kombinutzung Schwimmen, Sauna und Krafttrainingsraum.
Dieses Angebot besteht bisher im Schwimmsportleistungszentrum Küllenhahn und wird dort
von rund 400 Gästen angenommen.
Die Gebühr der ABO-Card im SSLZ beim Jahresabo beträgt derzeit 28 € und beim
Halbjahresabo 33 €. Der günstige Preis begründet sich in der Hauptsache in dem zeitlich
eingegrenzten Nutzungsumfang.
Die auch hier seit dem 01.01.2006 erhobene Gebühr wird beim Jahresabo auf monatlich
33 € und beim Halbjahresabo auf 38 € angehoben.
Aufgrund der gegebenen Kapazitäten ist eine weitere Ausweitung nicht möglich.
Preisvergleiche mit privaten Anbietern und die große Nachfrage rechtfertigen einen
Preisanstieg.
In der Schwimmoper soll ebenfalls eine Kombinutzung der jeweiligen Einrichtungen über die
„Oper-Kombi –Card“ angeboten werden.
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Die mtl. Gebühr bei einer jährlichen ABO-Mitgliedschaft für die Nutzung
Schwimmen, Sauna, Krafttrainingsraum beträgt
70,00 €
Der Preisunterschied zum Schwimmsportleistungszeitraum ist darin begründet, dass die
Nutzungen der Einrichtungen in der Schwimmoper während der gesamten Öffnungszeiten
des Bades möglich sind und das Saunaangebot der Schwimmoper bezüglich Umfang und
Ausstattung nicht mit dem Saunaangebot des SSLZ vergleichbar ist. Lediglich bei
herausragenden Schwimmsportveranstaltungen ist die Nutzung des Schwimm- und
Nichtschwimmerbeckens mit Ausnahme des Bewegungsbeckens nicht möglich.
Kursangebote:
- Schwimmunterricht
Die Preise für die Schwimmunterrichte für Erwachsene und Kinder sollen attraktiv bleiben
und werden daher nicht erhöht.
Die Schwimmunterrichtskarte beinhaltet den Badeintritt und gilt für 10 Übungsstunden
a’ 30 Minuten.
- Aqua-Aktiv-Kurse
Nach einer Einführungs- und Erprobungsphase der Aqua-Aktiv-Kurse, welche sich zur Zeit in
- Wassergymnastik
- Aqua-Fitness
- Hydropower
- Wirbelsäulengymnastik und
- Eltern-Kind-Schwimmen
gliedern, kann festgestellt werden, dass mit diesem Angebot dem allgemeinen Trend des
Besucherinteresses Rechnung getragen wird.
Durchschnittlich werden rund 60 Kurse wöchentlich durch Mitarbeiter des Sport- und
Bäderamtes angeboten.
Die Kurse sind bei unverändert guter Nachfrage stets zu annähernd 100 % ausgebucht.
Als Kursgebühr, mit Ausnahme des Eltern-Kind-Schwimmens, werden zur Zeit 5,00 €
je 1/2 Stunde erhoben. Die Gebühr für einen Kombikurs (2 halbstündige Kurse
hintereinander) beträgt 7,50 € (1 Stunde).
Der Eltern-Kind-Kurs kostet 6 € je halbe Stunde. Die höhere Kursgebühr erklärt sich
dadurch, dass ein Elternteil mit einem Kind zusammen an dem Kurs teilnimmt und das Bad
nutzt.
Die bisher erhobenen Kursgebühren liegen eher im unteren Bereich des allgemein für
adäquate Kurse bestehenden Preisgefüges. Eine Anhebung
der Kursgebühr für
Wassergymnastik, Aqua-Fitness, Hydropower und Wirbelsäulengymnastik auf 6,00 € je 1/2
Stunde und für die Kombikarte auf 9,00 € je 1 Stunde erscheint angemessen.
Für den Eltern-Kind-Kurs soll unverändert der Preis von 6 € je halbe Stunde bestehen
bleiben.
Die jeweiligen Kurse können nur nach Anmeldung blockweise pro Quartal gebucht werden.
Hier sei darauf hingewiesen, dass das Kursangebot aufgrund von Nachfrage oder neuer
Trends variieren kann. Des weiteren ist der Umfang der Angebote abhängig von der
Qualifikation der Übungsleiter und der zur Verfügung stehenden freien Wasserfläche. Kurse
wie z.B. Babyschwimmen, Aqua-Jogging oder Schwangerschaftsgymnastik würden das
Angebot erweitern. Die Kursgebühr soll dann auch für neu in die Angebotspalette
aufgenommene Kurse Gültigkeit haben.
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Da bisher eine Festschreibung der Kursgebühren nicht stattgefunden hat und sich durch die
Entwicklung der letzten Jahre die Art und der Umfang der Aqua-Kurse manifestiert hat,
sollen die Gebühren in der anstehenden Neufassung der Entgeltordnung mit aufgenommen
werden.
Durch das Angebot der Aqua-Aktiv-Kurse konnte in 2008 eine Einnahme von rund 100.000 €
und im vergangenen Jahr von ca. 95.000 € erzielt werden.
- Rehabilitationssport
Bei den durch den Versicherungsträger anerkannten Erstteilnehmern wird der von den
Krankenkassen anerkannte Satz von 4 € je Kurseinheit bis zu 50 Kurseinheiten innerhalb
von
18 Monaten einmalig nach Rechnungslegung überwiesen.
Die Kursgebühr (Kursdauer je Kurseinheit 30 Min.) für selbst zahlende Teilnehmer am
Rehabilitationssport soll in Anpassung an das Preisgefüge der Aqua-Aktiv-Kurse pro
Kurseinheit 6,00 € incl. Badeintritt betragen.
Bisher wurde auch hier in Höhe des anerkannten Satzes der Krankenversicherungsträger die
Kursgebühr erhoben.
- Besondere Serviceleistung
Aufgrund der Qualifikation einzelner Mitarbeiter werden seit dem vergangenen Jahr im
Gartenhallenbad Langerfeld Wellnessmassagen angeboten. Dieses Angebot soll auch auf
die Schwimmoper ausgedehnt werden.
Die Kosten für eine
Wellnessmassage
Massage Rücken/Beine
Gesichtsmassage
- Dauer 30 Minuten - Dauer 20 Minuten - Dauer 20 Minuten -
bisher 18 €
bisher 12 €
bisher 10 €
neu 20 €
neu 14 €
neu 12 €
sollen in der neuen Entgeltordnung festgeschrieben werden.
Trainingslager
Zunehmend konnten in den letzten Jahren während der Schulferien Trainingszeiten im
Schwimmsportleistungszentrum an auswärtige Vereine im Rahmen von Trainingslagern
vergeben werden.
Die bisher erhobenen Gebühren sollen in der anstehenden Neufestsetzung der Entgelte
nunmehr mit aufgenommen werden und belaufen sich bei der Überlassung
1 Bahnenstunde (50m) auf
1 Bahnenstunde (25m) auf
Kraftraum (1 Std.) auf
Trainingsbecken (1 Std.) auf
20 €
12 €
30 €
20 €
Diese Preisstaffelung orientiert sich an den üblichen nationalen und internationalen
Marktpreisen. Die relativ maßvolle Einordnung stößt bei interessierten Vereinen auf völlige
Akzeptanz.
So konnte allein durch die Trainingslager im SSLZ während der letztjährigen Osterferien eine
Einnahme von rund 6.000 € erzielt werden.
Trainingslager durch auswärtige Vereine finden nur innerhalb der Schulferien statt. Sie
führen in keinem Fall zu einer Beeinträchtigung des Übungsbetriebes Wuppertaler Vereine
oder zu Einschränkungen im öffentlichen Schwimmbetrieb.
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Kosten und Finanzierung
Bei einer Festsetzung der vorgeschlagenen neuen Eintrittspreise kann auf der Basis der
verkauften Karten des vergangenen Jahres mit einer jährlichen Mehreinnahme in bar von
ca. 100.000 € gerechnet werden
Zeitplan
Die neue Entgeltordnung tritt am 01.04.2010 in Kraft.
Besondere Bemerkungen
Eine Übersicht über die Entwicklung der Besucherzahlen von 2000 - 2009 ist der Anlage 2
zu entnehmen
Anlagen
2
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