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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
43 kB
Erstellt
24.02.15, 10:35
Aktualisiert
29.01.18, 13:48

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Sitzung am Geschäftsbereich Kultur, Bildung & Sport Ressort / Stadtbetrieb Stadtbetrieb 209 - Sport- und Bäderamt Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Bernd Bever 563 6828 563 8057 bernd.bever@stadt.wuppertal.de Datum: 04.02.2010 Drucks.-Nr.: VO/0116/10 öffentlich Gremium 25.02.2010 Sportausschuss 10.03.2010 Hauptausschuss 15.03.2010 Rat der Stadt Wuppertal Beschlussqualität Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Entscheidung Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Wuppertal Grund der Vorlage Wiedereröffnung Stadtbad Johannisberg (Schwimmoper, rechtliches Erfordernis nach § 41 Abs. 1 i GO) Beschlussvorschlag Die Entgelte für die Bäder der Stadt Wuppertal einschließlich Sauna und die Entgelte für Kursangebote und individuelle Nutzungen in den Bädern werden ab 01.04.2010 gemäß Anlage 1 neu festgesetzt. Einverständnisse Unterschrift Nocke Begründung Die Bäderpreise für die Hallen-/Freibäder und die Saunen der Stadt Wuppertal sind gemäß Beschluss des Rates vom 19.12.2005 (Drs.-Nr. VO/1411/05) zuletzt zum 01.01.2006 neu festgesetzt worden. Die Verwaltung hält es für erforderlich, die Kostensteigerungen der letzten Jahre (Schwerpunkte Personal- und Energiekosten) teilweise aufzufangen, den Entgeltkatalog für Seite: 1/7 die Eintrittspreise der städtischen Bäder zu optimieren und dem unterschiedlichen Leistungsangebot der einzelnen Bäder Rechnung zu tragen. Die Eintrittspreise werden zukünftig nach Qualität der Bäder, dem unterschiedlichen Angebot, der Nutzungsdauer des Besuchs und der Zielgruppen, aufgeteilt in drei Kategorien, festgelegt. Danach sollen der Leistungs- und Preiskategorie I - die neu gestaltete Schwimmoper und - die Gartenhallenbäder Langerfeld und Cronenberg angehören. Die Schwimmoper, die seit Mai 2007 mit einem Kostenvolumen von rund 20 Mio. € saniert wurde, bietet nach Fertigstellung und Wiedereröffnung mit einem Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken und einem Kinderplanschbecken Schwimmvergnügen für alle Badegäste. Des weiteren verfügt sie nun über eine Gastronomie und einem Saunakomplex, der nach Fertigstellung des Außenbereiches auf dem Markt, abgesehen von großen Spaßbädern, konkurrenzfähig ist. Durch den um eine Salzgrotte erweiterten Ruhebereich wird eine weitere Attraktivitätssteigerung und Anziehungspunkt geschaffen. Der Krafttrainings- und der Gymnastikraum ermöglichen im Bereich der Gesundheits- und Fitnessförderung bzw. –erhaltung den Aufbau diverser Angebote. Erweitert wird das Angebot durch unterschiedliche Massagen und Gesundheitskurse. Die Gartenhallenbäder Langerfeld und Cronenberg verfügen jeweils über ein Schwimmer-, Nichtschwimmer- mit Fontäne bzw. Wasserfall und ein Babyplanschbecken mit Rutsche, eine Sauna, eine Liegewiese und eine Cafeteria und laden gerade auch Familien zum Verweilen ein. Leistungs- und Preiskategorie II - das Stadtbad Uellendahl und - das Schwimmsportleistungszentrum (Heinz-Hoffmann-Bad) In Abgrenzung zu den Bädern der Kategorie I ist das Stadtbad Uellendahl und das Schwimmsportleistungszentrum (Heinz-Hoffmann-Bad) zusammenzufassen. Leistungs- und Preiskategorie III - die Stadtbäder Vohwinkel und Ronsdorf und - die städtischen Freibäder Mählersbeck, Mirke und Eckbusch Die Zusammenfassung der Stadtbäder Vohwinkel und Ronsdorf und die Freibäder in die Kategie III ist darin begründet, dass: a) das die Stadtbäder Vohwinkel und Ronsdorf neben der Möglichkeit zum Schwimmen keine weiteren Anreize zum Besuch bieten und der Zustand in allen Bereichen (Umkleide, Duschen, Schwimmhalle) dem Alter entsprechend schlicht und erneuerungsbedürftig ist, b) die Freibäder im Umkleide- und sanitären Bereich abgängig bzw. stark sanierungsbedürftig und in der hiesigen Region durchschnittlich jährlich nur an wenigen Tagen im ausreichenden Maße ausgelastet sind. Die Kategorisierung der städtischen Hallen- und Freibäder führt zu einer differenzierten Entgeltfestsetzung. Das bedeutet, dass die Badegäste mit einem gelösten Eintritt über Mehrfachkarten auch nur dieses Bad bzw. die Bäder der gleichen Preiskategorie besuchen können. Seite: 2/7 Eine entsprechende oder ähnliche Differenzierung wird in vielen anderen Städten (z.B. Essen, Dresden oder Köln) bereits seit Jahren praktiziert. Die Umsetzung der Kategorisierung I – III wird mit Ausnahme der Schwimmoper in einer Übergangsregelung festgelegt. Die Neufestsetzung der Bäderpreise, aufgeteilt nach den Kategorien, ist der Anlage 1 zu entnehmen. Schwimmen: - Eintrittspreise Einzelbesuche Der Eintrittspreis für einen Erwachsenen bei einem Einzelbesuch soll in der Kategorie I von 3,50 € auf 4,50 € und in der Kategorie II von 3,50 € auf 4,00 € angehoben werden. In der Kategorie III soll der Eintrittspreis auf dem bisherigen Niveau bestehen bleiben. Kinder bis 6 Jahre haben wie bisher in allen Bädern freien Eintritt. Der Ermäßigungspreis, der für Kinder von 6 bis 16 Jahre, Wuppertal-Pass-Inhaber, Schüler und Studenten gilt, soll in der Kategorie I von 1,70 € auf 2,00 € und in der Kategorie II von 1,70 € auf 1,80 € steigen. In der Kategorie III sollen die Ermäßigungspreise auf dem bisherigen Niveau bestehen bleiben. Der Preis für den Einzeleintritt Erwachsener in den Kategorien I und II liegt im Vergleich zu überregionalen und benachbarten Kommunen im „oberen“ Bereich. Allerdings ist zu bedenken, dass der Besuch der Bäder der Stadt Wuppertal keinem Zeitlimit unterworfen ist und darüber hinaus die Wuppertaler Bäder jeden Tag „Warmwassertag“ haben. Beim Vergleich der Preise für Kinder bzw. der ermäßigten Eintritte sind die Wuppertaler Preise in der Kategorie I und II trotz Erhöhung im mittleren und in der Kategorie III im unteren Bereich angesiedelt. Vor dem Hintergrund des erklärten Verwaltungsziels „familien- und kinderfreundliches Wuppertal“ wird der freie Eintritt für Kinder bis 6 Jahre unverändert aufrecht erhalten. Bei der anstehenden Anpassung der Entgeltordnung wird die Erhöhung der Eintrittsgelder für die Familienhalbjahreskarte und für den Familieneinzeleintritt nur in den Kategorie I und II Niederschlag finden; Die Zugangsberechtigung über die Familienhalbjahreskarte bzw. über den Familieneinzeleintritt ist beim Besuch eines Bades auf Verlangen nachzuweisen. Beim Feierabendtarif soll der Preis für Erwachsene von bisher 2,00 € auf 2,50 € in der Kategorie I und in der Kategorie II auf 2,30 € und beim Ermäßigungspreis von 1,00 € auf 1,50 € bzw. 1,30 € steigen. Der Feierabendtarif, der erstmals zum 01.01.2006 eingeführt wurde ist gut angenommen worden und soll beibehalten werden. Im Jahr 2009 wurden 23801 Eintritte an Erwachsene und 10896 Eintritte an Kinder über den Feierabendtarif verkauft. Allerdings soll er nicht mehr an Wochenenden und an Feiertagen Gültigkeit haben und sich auf die Stunde vor Kassenschluss zum Ende der normalen Öffnungszeit beschränken. Seite: 3/7 Mehrfachkarten Die Preise für die Mehrfachkarten werden in den Kategorien I und II proportional zur Erhöhung der Einzelbesuche angehoben. Aufgrund der Tatsache, dass der Basispreis nicht kostendeckend und sehr hoch subventioniert wird, ist die Aufrechterhaltung des Angebots „100er-Karte“ in allen drei Kategorien nicht mehr zu vertreten. Eine weitere über den 50er-Karten-Preis hinausgehende Reduzierung des Eintritts steht in einem krassen Missverhältnis zum Einzeleintritt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass in vielen Fällen die Hunderterkarte innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von einem Jahr nach Erwerb nicht vollständig „abgeschwommen“ wird und die Wünsche nach Verlängerung der Gültigkeitsdauer zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen. Das Angebot der Hunderterkarte entfällt in allen Kategorien mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung ersatzlos. - Sauna: Aufgrund der unterschiedlichen Qualität, der Ausstattung und des Angebotsumfangs sind die Saunen in den Bädern Schwimmoper, Langerfeld und Cronenberg voneinander deutlich abweichend. Die Entgelte sind daher auch abstufend festzusetzen. Der Einzeleintritt für Erwachsene in die Sauna der Schwimmoper wird auf 13,00 € festgesetzt, der Ermäßigungspreis auf 9,00 €. Im Gartenhallenbad Langerfeld soll der Saunabesuch für Erwachsene 12,00 € und für Kinder 8,00 € und in Cronenberg 10,00 € bzw. 7,00 € kosten. Die Preise für die Mehrfachkarten werden auch hier proportional zur Erhöhung der Einzelbesuche angehoben In allen Saunen ist der Besuch keinem Zeitlimit unterworfen und beinhaltet gleichzeitig die Schwimmbadnutzung. Ermäßigungspreise für Saunabesuche sollen auch weiterhin nur für Kinder von 6 -16 Jahre gelten. Die Eintrittspreise für den Saunabesuch bewegen sich im marktüblichen Rahmen, zumal der Saunabesuch das Schwimmen mit beinhaltet. - ABO-Card Die ABO-Card ermöglicht die Kombinutzung Schwimmen, Sauna und Krafttrainingsraum. Dieses Angebot besteht bisher im Schwimmsportleistungszentrum Küllenhahn und wird dort von rund 400 Gästen angenommen. Die Gebühr der ABO-Card im SSLZ beim Jahresabo beträgt derzeit 28 € und beim Halbjahresabo 33 €. Der günstige Preis begründet sich in der Hauptsache in dem zeitlich eingegrenzten Nutzungsumfang. Die auch hier seit dem 01.01.2006 erhobene Gebühr wird beim Jahresabo auf monatlich 33 € und beim Halbjahresabo auf 38 € angehoben. Aufgrund der gegebenen Kapazitäten ist eine weitere Ausweitung nicht möglich. Preisvergleiche mit privaten Anbietern und die große Nachfrage rechtfertigen einen Preisanstieg. In der Schwimmoper soll ebenfalls eine Kombinutzung der jeweiligen Einrichtungen über die „Oper-Kombi –Card“ angeboten werden. Seite: 4/7 Die mtl. Gebühr bei einer jährlichen ABO-Mitgliedschaft für die Nutzung Schwimmen, Sauna, Krafttrainingsraum beträgt 70,00 € Der Preisunterschied zum Schwimmsportleistungszeitraum ist darin begründet, dass die Nutzungen der Einrichtungen in der Schwimmoper während der gesamten Öffnungszeiten des Bades möglich sind und das Saunaangebot der Schwimmoper bezüglich Umfang und Ausstattung nicht mit dem Saunaangebot des SSLZ vergleichbar ist. Lediglich bei herausragenden Schwimmsportveranstaltungen ist die Nutzung des Schwimm- und Nichtschwimmerbeckens mit Ausnahme des Bewegungsbeckens nicht möglich. Kursangebote: - Schwimmunterricht Die Preise für die Schwimmunterrichte für Erwachsene und Kinder sollen attraktiv bleiben und werden daher nicht erhöht. Die Schwimmunterrichtskarte beinhaltet den Badeintritt und gilt für 10 Übungsstunden a’ 30 Minuten. - Aqua-Aktiv-Kurse Nach einer Einführungs- und Erprobungsphase der Aqua-Aktiv-Kurse, welche sich zur Zeit in - Wassergymnastik - Aqua-Fitness - Hydropower - Wirbelsäulengymnastik und - Eltern-Kind-Schwimmen gliedern, kann festgestellt werden, dass mit diesem Angebot dem allgemeinen Trend des Besucherinteresses Rechnung getragen wird. Durchschnittlich werden rund 60 Kurse wöchentlich durch Mitarbeiter des Sport- und Bäderamtes angeboten. Die Kurse sind bei unverändert guter Nachfrage stets zu annähernd 100 % ausgebucht. Als Kursgebühr, mit Ausnahme des Eltern-Kind-Schwimmens, werden zur Zeit 5,00 € je 1/2 Stunde erhoben. Die Gebühr für einen Kombikurs (2 halbstündige Kurse hintereinander) beträgt 7,50 € (1 Stunde). Der Eltern-Kind-Kurs kostet 6 € je halbe Stunde. Die höhere Kursgebühr erklärt sich dadurch, dass ein Elternteil mit einem Kind zusammen an dem Kurs teilnimmt und das Bad nutzt. Die bisher erhobenen Kursgebühren liegen eher im unteren Bereich des allgemein für adäquate Kurse bestehenden Preisgefüges. Eine Anhebung der Kursgebühr für Wassergymnastik, Aqua-Fitness, Hydropower und Wirbelsäulengymnastik auf 6,00 € je 1/2 Stunde und für die Kombikarte auf 9,00 € je 1 Stunde erscheint angemessen. Für den Eltern-Kind-Kurs soll unverändert der Preis von 6 € je halbe Stunde bestehen bleiben. Die jeweiligen Kurse können nur nach Anmeldung blockweise pro Quartal gebucht werden. Hier sei darauf hingewiesen, dass das Kursangebot aufgrund von Nachfrage oder neuer Trends variieren kann. Des weiteren ist der Umfang der Angebote abhängig von der Qualifikation der Übungsleiter und der zur Verfügung stehenden freien Wasserfläche. Kurse wie z.B. Babyschwimmen, Aqua-Jogging oder Schwangerschaftsgymnastik würden das Angebot erweitern. Die Kursgebühr soll dann auch für neu in die Angebotspalette aufgenommene Kurse Gültigkeit haben. Seite: 5/7 Da bisher eine Festschreibung der Kursgebühren nicht stattgefunden hat und sich durch die Entwicklung der letzten Jahre die Art und der Umfang der Aqua-Kurse manifestiert hat, sollen die Gebühren in der anstehenden Neufassung der Entgeltordnung mit aufgenommen werden. Durch das Angebot der Aqua-Aktiv-Kurse konnte in 2008 eine Einnahme von rund 100.000 € und im vergangenen Jahr von ca. 95.000 € erzielt werden. - Rehabilitationssport Bei den durch den Versicherungsträger anerkannten Erstteilnehmern wird der von den Krankenkassen anerkannte Satz von 4 € je Kurseinheit bis zu 50 Kurseinheiten innerhalb von 18 Monaten einmalig nach Rechnungslegung überwiesen. Die Kursgebühr (Kursdauer je Kurseinheit 30 Min.) für selbst zahlende Teilnehmer am Rehabilitationssport soll in Anpassung an das Preisgefüge der Aqua-Aktiv-Kurse pro Kurseinheit 6,00 € incl. Badeintritt betragen. Bisher wurde auch hier in Höhe des anerkannten Satzes der Krankenversicherungsträger die Kursgebühr erhoben. - Besondere Serviceleistung Aufgrund der Qualifikation einzelner Mitarbeiter werden seit dem vergangenen Jahr im Gartenhallenbad Langerfeld Wellnessmassagen angeboten. Dieses Angebot soll auch auf die Schwimmoper ausgedehnt werden. Die Kosten für eine Wellnessmassage Massage Rücken/Beine Gesichtsmassage - Dauer 30 Minuten - Dauer 20 Minuten - Dauer 20 Minuten - bisher 18 € bisher 12 € bisher 10 € neu 20 € neu 14 € neu 12 € sollen in der neuen Entgeltordnung festgeschrieben werden. Trainingslager Zunehmend konnten in den letzten Jahren während der Schulferien Trainingszeiten im Schwimmsportleistungszentrum an auswärtige Vereine im Rahmen von Trainingslagern vergeben werden. Die bisher erhobenen Gebühren sollen in der anstehenden Neufestsetzung der Entgelte nunmehr mit aufgenommen werden und belaufen sich bei der Überlassung 1 Bahnenstunde (50m) auf 1 Bahnenstunde (25m) auf Kraftraum (1 Std.) auf Trainingsbecken (1 Std.) auf 20 € 12 € 30 € 20 € Diese Preisstaffelung orientiert sich an den üblichen nationalen und internationalen Marktpreisen. Die relativ maßvolle Einordnung stößt bei interessierten Vereinen auf völlige Akzeptanz. So konnte allein durch die Trainingslager im SSLZ während der letztjährigen Osterferien eine Einnahme von rund 6.000 € erzielt werden. Trainingslager durch auswärtige Vereine finden nur innerhalb der Schulferien statt. Sie führen in keinem Fall zu einer Beeinträchtigung des Übungsbetriebes Wuppertaler Vereine oder zu Einschränkungen im öffentlichen Schwimmbetrieb. Seite: 6/7 Kosten und Finanzierung Bei einer Festsetzung der vorgeschlagenen neuen Eintrittspreise kann auf der Basis der verkauften Karten des vergangenen Jahres mit einer jährlichen Mehreinnahme in bar von ca. 100.000 € gerechnet werden Zeitplan Die neue Entgeltordnung tritt am 01.04.2010 in Kraft. Besondere Bemerkungen Eine Übersicht über die Entwicklung der Besucherzahlen von 2000 - 2009 ist der Anlage 2 zu entnehmen Anlagen 2 Seite: 7/7