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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Niederschrift öffentlich.pdf
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409 kB
Erstellt
14.05.15, 00:12
Aktualisiert
24.01.18, 05:01

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Stadt Bochum Niederschrift über die Gremium Sitzungstermin Tag der Absendung 4. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung 17.03.2015 17.04.2015 Sitzungsort Sitzungsdauer Unterschriftsdatum Kleiner Sitzungssaal, Rathaus 15:00 Uhr - 18:00 Uhr 13.04.2015 Anwesend von den Mitgliedern SPD Hans-Peter Herzog Burkart Jentsch Christina Knappe Reiner Kühlborn Ernst Steinbach Jonathan Ströttchen bis 17:50 Uhr, CDU Gabriele Ankenbrand Dr. Sascha Dewender Ulrich Küpper Monika Pieper Grüne Karsten Finke Esra Tekkan FDP / UWG Luisa-Maximiliane Pischel DIE LINKE Benny Krutschinna 1 AfD Nicole Scheer Ständige Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 85 Abs. 2 SchG Dr. Volker Böcker Dr. Maria Petermeier bis 17:10 Uhr, Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner Bernhard Arens Rainer Hering Christel Jünger Monika Pieper, MdL Anwesend von der Schulaufsicht Peter Heck Astrid Niemeyer Rainer Ruth Anwesend von der Verwaltung Michael Townsend Anette Eichler Olaf Weichert Wolfgang Neumann Martin Nickel Elmar Büsing Jürgen Schomäker Sandra Hinzmann Thomas Ratenhof Ursula Beaupain Lothar Keßler Christian Rohde Regina Czajka Klaus Retsch Frank Allmeroth Wolfgang Knop 2 Fraktionsmitarbeiterinnen und - mitarbeiter Marita Martini Guido Endemann Dr. Frank Taschner Marcus Heidrich Anke Pfromm Gäste Bodo Schmalstieg Abwesend und entschuldigt ----- Vorsitz: Ernst Steinbach Schriftführung: Olaf Weichert 3 Vor Eintritt in die Tagesordnung 1. begrüßt Herr Steinbach die Anwesenden zur 4. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung. Insbesondere begrüßt er Herrn Ralf Feldmann, den Verfasser der Anregung gem. § 24 GO NRW (siehe TOP 1.1 und 3.2 der heutigen Sitzung), sowie Frau Sabine Pischalla, die neue Leiterin der Wilbergschule (siehe TOP 5.6 der heutigen Sitzung); 2. stellt der Ausschussvorsitzende fest, dass 3. 2.1 der Ausschuss für Schule und Bildung bei zunächst 15 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig ist, 2.2 gegen die ordnungsgemäße Einberufung kein Widerspruch erhoben wird, 2.3 der Ausschuss den eventuellen Tonaufzeichnungen durch Radio 98,5 zustimmt; erhalten die Anwesenden die folgenden Unterlagen: - die Stellungnahme der Schulkonferenz der Jacob-Muth-Schule vom 24.02.15 zu der beabsichtigten Schließung ihrer Schule (siehe TOP 3.1), einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 3.2, die Texte von zwei mittlerweile eingegangenen Anfragen der sachkundigen Einwohnerin Frau Jünger (siehe TOP 6.1 und 6.2); 4. schlägt der Ausschussvorsitzende vor, die TOP 1.1 (“Anregung gem. § 24 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 19.01.2015 und 28.01.2015“ - Vorlage: 20150581) und 3.2 (“Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräu-me der Stadt Bochum und der Entgeltregelungen der Stadt Bochum“ - Vorlage: 20150570) wegen des engen Sachzusammenhanges gemeinsam zu behandeln, aber selbstverständ-lich getrennt hierüber abzustimmen. Seitens der Ausschussmitglieder werden hiergegen keine Bedenken erhoben; 5. weist Herr Steinbach darauf hin, dass im Anschluss an die Beendigung des öffentlichen Teils der Sitzung auch noch deren nichtöffentlicher Teil von ihm aufgerufen werde, damit zumindest die übliche Zusammenstellung der Bochumer Schulleitungsvakanzen verteilt werden könne. 4 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis 1.1 Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 19.01.2015 und 28.01.2015 Vorlage: 20150581 Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Feldmann das durch die Geschäftsordnung vorgesehene Wort. Dieser begründet seine Anregung ausführlich und regt - seinem dem Ausschuss bekannten Schreiben vom 16.03.15 (siehe Anlage 1) entsprechend - zum Schutz des allgemeinen sozialen Widmungszweckes eine Ergänzung des § 1 Abs. 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Bochum an. Dieser Vorschlag wird von der CDU-Fraktion aufgegriffen, indem diese einen entsprechenden Änderungsantrag zu TOP 3.2 vorlegt. Dieser wird jedoch nach rechtlicher Beratung durch die Leiterin des Rechtsamtes nicht weiter verfolgt. Herr Townsend legt Wert auf die Feststellung, dass es bei den vorgesehenen Änderungen gem. Beschlussvorlage 20150570 zu TOP 3.2 nicht gegen die Interessen eines konkreten Vereines gehe, sondern die zurückliegenden Geschehnisse lediglich zum Anlass genommen würden, die Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Bochum sowie die Entgeltregelungen der Stadt Bochum zu präzisieren. Auf entsprechenden Hinweis des Ausschussvorsitzenden korrigiert die Verwaltung die Vorlagen zu TOP 1.1 und 3.2 dahingehend, dass die Worte “§ 1 F I (1)“ auf der Seite 4, vorletzter Absatz, im Begründungsteil der Vorlage Nr. 20150581 und insbesondere auf der Seite 1 unten (vor der zweiten Spiegelstrichaufzählung) im Beschlusstext der Vorlage Nr. 20150570 durch die Worte “§ 2 F I (1)“ ersetzt werden. Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage zu TOP 1.1: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: Dagegen: 1 (FDP/UWG) Dafür: 14 (SPD, CDU, Die Grünen, AfD, Die Linke) Herr Steinbach bittet die Verwaltung abschließend um Prüfung, ob die Umwidmung (Nutzungsänderung) einer Privatwohnung im Gebäude Harkortstr. 26 in BochumWattenscheid zum Zwecke des Betriebes einer Ausstellung des “DDR-Kabinett-Bochum e. V.“ rechtlich zulässig sei. 1.2 Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Mittagsverpflegung an Schulen Vorlage: 20150582 Frau Pischel reklamiert Beratungsbedarf für ihre Fraktion. Nach Erörterung des Dezernenten über die Eilbedürftigkeit dieser Beschlussvorlage im Hinblick auf die noch vorzunehmenden Ausschreibungen und den hiermit verbundenen großen Zeitdruck bei der Vergabe der betreffenden Konzessionen, erklärt sich Frau Pischel damit 5 einverstanden, bereits in dieser Sitzung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entscheiden. Herr Townsend versichert, dass die Verwaltung sehr bemüht sein werde, bei der Vergabe der Dienstleistungskonzessionen auf die schulspezifischen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag (bei einer Enthaltung: Die Linke) 2 Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Bezirksvertretung 2.1 Goethe Schule, Neubau einer Mensa, Anforderung von Mehrkosten Vorlage: 20150527 Herr Townsend erläutert die Vorlage der Verwaltung. Dabei geht er auf die voraussichtlichen Fertigstellungstermine der derzeitig geplanten neuen Schulmensen ein. Im Einzelnen: - Schiller-Schule (im Sommer des Jahres 2015) Goethe-Schule (im Sommer/Herbst 2016) Hildegardis-Schule (Planung in 2016 / Baubeginn 2017) Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule (Planung in 2017 / Bau im Jahr 2018) Sodann erläutert der Leiter der Zentralen Dienste, Herr Allmeroth, die verschiedenen Faktoren, die zu den Mehrkosten bei diesem Projekt führen. Bei der festgestellten Gesamtsumme in Höhe von 240.000 EUR sei davon auszugehen, dass diese nunmehr auskömmlich sei. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: Dagegen: 1 (FDP/UWG) Dafür: 14 (SPD, CDU, Die Grünen, AfD, Die Linke) 3 Beschlussvorschläge für den Rat 3.1 Auflösung der Jacob-Muth-Schule, Unterstr. 66 a, 44892 Bochum zum Ende des Schuljahres 2014/2015 (31.07.2015) Vorlage: 20150319 Die Stellungnahme der Schulkonferenz der Jacob-Muth-Schule (siehe Anlage 2) liegt den Ausschussmitgliedern in Ablichtung vor. Zwar akzeptiert die Konferenz die Schließung der Schule, sie bittet jedoch ausdrücklich um die Übernahme künftig entstehender Fahrkosten für ihre Schülerinnen und Schüler bzw. um eine großzügige Handhabung bei der Festle-gung der von Erziehungsberechtigten evtl. beantragten anderen Förderschwerpunkte hinsichtlich der künftigen Beschulung ihrer Kinder. Herr Küpper betont, dass seine Fraktion die Schließung der Schule für politisch falsch halte, auch wenn die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllt seien. Die CDU werde 6 sich deshalb ihrer Stimme enthalten. Frau Pischel wird die Schließung ablehnen, Herr Finke hingegen betrachtet diese mit Blick auf die politisch gewollte Inklusion als politisch sinnvoll. Nach Beantwortung einiger Nachfragen durch die Verwaltung entsteht eine allgemeine Diskussion über die Umsetzung der Inklusion an den Schulen. Diese mündet in den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, eine Sitzung des Ausschusses mit diesem thematischen Schwerpunkt – eventuell noch vor den Sommerferien – einzuberufen. Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage: Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (CDU) Dagegen: 2 (FDP/UWG, AfD) Dafür: 9 (SPD, Die Grünen,Die Linke) 3.2 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Bochum und der Entgeltregelungen der Stadt Bochum Vorlage: 20150570 Auf die Niederschrift zu TOP 1.1 wird verwiesen. Abstimmungsergebnis über die Beschlussvorlage zu TOP 3.2 (unter Berücksichtigung der unter TOP 1.1 wiedergegebenen Korrektur): Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: Dagegen: 2 (FDP/UWG, Die Linke) Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, AfD): 4 Anträge keine Tagesordnungspunkte 5 Mitteilungen 5.1 Sportstättenbedarfe 2015 – 2020 im Rahmen einer Sportstättenentwicklungsplanung – Teil 1 – Fußballsport – Vorlage: 20150430 Der Leiter des Sport- und Bäderamtes - Herr Retsch - erläutert die Mitteilung seines Stadtamtes mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage 3) und beantwortet einzelne Nachfragen der Ausschussmitglieder. Die Mitteilung und die ergänzenden Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. 5.2 Umfrage zum Thema Schulsozialarbeit an Bochumer Schulen Vorlage: 20150432 Der Leiter der Abteilung 51 3 des Jugendamtes - Herr Keßler – teilt auf Nachfrage mit, dass die Stadt Bochum für die Jahre 2015 bis 2017 seitens des Landes insgesamt 3,13 7 Mio EUR zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten werde. Die Mitteilung und die ergänzenden Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. 5.3 Investitionspaket zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur hier: Maßnahmen zur energetischen Sanierung von städtischen Gebäuden Vorlage: 20142321 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.4 Anfrage "Aktuelle Situation bei der Beschulung von Flüchtlingskindern" - Mündliche Mitteilung der Verwaltung Der im Schulamt für die Stadt Bochum für die Generalie “Integration / Migration“ zuständige Schulrat Herr Ruth beantwortet die unter TOP 5.4 und 5.5 aufgeworfenen Fragen wegen ihrer sachlichen Nähe zusammenhängend. Er verweist zunächst darauf, dass ihm die zu nennenden Zahlen vom Kommunalen Integrationszentrum Bochum zur Verfügung gestellt worden seien bzw. er auch stellvertretend für die Obere Schulaufsicht berichte. Zudem seien diese Zahlen teilweise als tagesaktuelle Werte zu verstehen. Schließlich sei darauf aufmerksam zu machen, dass die Schulen nicht danach unterschieden, ob eine Zuwanderung, ein Zuzug, eine Flüchtlingseigenschaft oder anderes vorliege. Die vorliegenden Zahlen seien auch deshalb ungenau, weil noch kein „Buchungsportal“ vorliege. Dies vorausgeschickt, sei zunächst festzuhalten, dass im Jahr 2014 für Bochumer Schulen knapp 1.000 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger vom Kommunalen Integrationszentrum beraten worden seien (Stand: 10.03.2015); davon seien knapp 600 Schülerinnen und Schüler (SuS) seit Schuljahresbeginn 2014/15 nach Bochum gekommen. In den kommenden Jahren sei auf jeden Fall mit weiteren Zuzügen in allen Schulstufen zu rechnen. Die Schulen würden vom Land NRW durch die Bereitstellung von Integrationsstellen unterstützt (pro 15 SuS ca. ein halber Stellenanteil). NRW-weit seien darüber hinaus 300 Lehrkräfte für die Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern eingestellt worden, davon 10 in Bochum. Im Kommunalen Integrationszentrum sei durch Abordnung einer Lehrkraft eine weitere Stelle zur Verfügung gestellt worden. Momentan liefen in Bochum insgesamt sieben Sprachkurse, die das Kommunale Integrationszentrum eingerichtet habe. In diesem Zusammenhang erwähnt Herr Ruth die Schulpflicht auch dieser Kinder und Jugendlichen laut Schulgesetz NRW. Aufgrund nicht vorhandener personeller Ressourcen beim Gesundheitsamt gebe es allerdings zurzeit deutliche Probleme bei der Durchführung der vorgeschrieben Schuleingangsuntersuchungen. Hieraus resultierten Wartezeiten von bis zu 6 Wochen (zum Teil sogar darüber), in denen die betreffenden SuS nicht beschult werden dürften. Hier müsse dringend für Abhilfe gesorgt werden. Zu der abgefragten Form des Unterrichtes: In Bochum gebe es zwei Formen der Beschulung: 1. Unterricht in Regelklassen mit zusätzlichen Förderbändern zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse (integrative Beschulung). 2. Unterricht in Auffangklassen mit dem Schwerpunkt “Erlernen der deutschen Sprache“. 8 Die Gruppengröße liege in der Regel bei 15 SuS. Ein konkretisierendes Konzept für den schulischen Spracherwerb im Sinne einer spezifischen Schulentwicklungsplanung gebe es in Bochumer bisher noch nicht, sie sei allerdings dringend notwendig, da die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Auffangklassen spätestens nach zwei Jahren in Regelklassen integriert werden müssten. Schulstufenbezogen stelle sich die Situation in Bochum gegenwärtig wie folgt dar: a) Alle SuS der Primarstufe hätten in Grundschulen vermittelt werden können. b) In der Sekundarstufe I sei - nach anfänglichen deutlichen Schwierigkeiten - inzwischen eine Entspannung eingetreten; es seien alle SuS untergebracht worden, Probleme gebe es allerdings noch im Bereich von Bochum-Wattenscheid. c) In der Sekundarstufe II sehe es schwieriger aus: Momentan sei ein steigender Bedarf zu verzeichnen; hier sei eine ständige Nachsteuerung dringend erforderlich. Zurzeit gebe es hier 70 unvermittelte SuS. Herr Townsend ergänzt die Ausführungen, indem er den Ausschuss darüber informiert, dass seitens der Verwaltung zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg kurz nach den Osterferien strategische Planungen aufgenommen werden sollen, u. a. mit dem Ziel, geeignete Standorte für die Beschulung von Flüchtlingskindern festzulegen. Momentan werde über folgende Gebäude nachgedacht: - - Schulzentrum Querenburg mit je zwei Klassen (Pavillons) in der Hans-Böckler-Schule und im Neuen Gymnasium Bochum ehem. Südfeldmarkschule mit 22 Klassen (nach Auszug des AliceSalomon-Berufskollegs) ehemalige Kirchschule Langendreer (allerdings mit einem Gesamtsanierungsbedarf von 2,5 - 3,25 Mio EUR, darin enthalten 0,5 - 0,75 Mio EUR für die brandschutztechnische Ertüchtigung vor der Wiederinbetriebnahme), später vorgesehen zur Nutzung durch die Musikschule (Fertigstellung erst in 2016 möglich) evtl. ehemalige Rüsingschule mit acht Klassen ehemalige Graf-von-der Recke-Schule (Fertigstellung erst in 2016 möglich) ehem. Kath. Hauptschule Lenneplatz 21 einschl. Gebäude Lenneplatz 23 (mit einem Sanierungsbedarf von 2,7 - 3 Mio EUR für Brandschutzmaßnahmen - Nutzung erst ab 2016 möglich) In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass Mittel und Wege für eine personelle Unterstützung des Gesundheitsamtes (intern oder extern) gefunden werden müssten. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, den Ausschuss über ihre Planungen (welche Standorte, Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen aus welchen Quellen) zeitnah auf dem Laufenden zu halten. Auf entsprechende Nachfrage sichert die Schulverwaltung zu, die SuS möglichst wohnortnah zu beschulen; sollte dies nicht möglich sein, werde eine geeignete Schülerbeförderung organisiert. Herr Steinbach fordert zu dem gesamten Themenkomplex ein zwischen dem Schulverwaltungsamt und dem Schulamt für die Stadt Bochum abzustimmendes und dem Ausschuss vorzulegendes Strategiepapier. Das Thema Seiteneinsteiger solle zum zentralen Thema einer Ausschusssitzung gemacht werden. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 9 5.5 Nicht vermittelbare Seiteneinsteiger - Mündliche Mitteilung der Verwaltung Auf die Niederschrift zu TOP 5.4 wird verwiesen. Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.6 Besetzung von Stellen der Schulleitung an städtischen Schulen im Zeitraum vom 02.08.2014 bis 01.02.2015 Vorlage: 20150323 Frau Pischalla stellt sich dem Ausschuss vor. Sie gibt ihren bisherigen beruflichen Werdegang wieder und betont ihr Ziel, aus der Wilberschule eine gute inklusive Schule zu machen. Die Mitteilung und die ergänzenden Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. 5.7 Schwimmunterricht Vorlage: 20150405 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.8 Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Westenfelder Str. 88, 44867 Bochum, Schimmel in der Cafeteria Vorlage: 20150422 Auf Nachfrage von Herrn Ströttchen zur Priorisierung der Beseitigung derartiger Baumängel teilt Herr Townsend mit, dass wegen der Kürzung von ca. 1 Mio. EUR im Bereich der Hochbausanierung und ca. 25 % der Ausgaben für Brandschutzsanierungen zurzeit kein Geld für die Sanierung vorhanden sei. Die Verwaltung werde allerdings die Dringlichkeit überprüfen mit dem Ziel, dennoch möglichst kurzfristig die entsprechenden Sanierungsaufträge zu erteilen. Die Mitteilung und die ergänzenden Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. 5.9 Qualität des Schulessens in Bochumer Schulen Vorlage: 20150585 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.10 Freies WLAN an weiterführenden Bochumer Schulen Vorlage: 20150526 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 10 5.11 Spinde für Bochumer Schülerinnen und Schüler Vorlage: 20150539 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 5.12 Ausstattung der Bochumer Schulen mit Behindertentoiletten Vorlage: 20150572 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 6 Anfragen 6.1 Städtische Mittelzuweisung im Bereich Lehr- und Unterrichtsmittel an die Schulen des gemeinsamen Lernens für die von ihnen zu unterrichtenden Förderschüler Vorlage: 20150896 Schriftliche Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Frau Christel Jünger vom 17.03.2015 “Nach unserer Kenntnis bekamen die Förderschulen für ihre Schüler_innen höhere Zuweisungen von der Stadt Bochum für Lehr- und Unterrichtsmittel als die anderen Schulformen. Im Zuge der Inklusion besuchen immer mehr Förderschüler_innen die Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I. 1) Erhalten diese Schulen, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist, ebenfalls für die Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf höhere Zuweisungen für Lehr- und Unterrichtsmittel? Wie hoch ist der Betrag pro Schüler_in im Vergleich zu den Schüler_innen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Bitte getrennt nach Primarstufe und Sekundarstufe I aufschlüsseln. 2) Wenn ja, profitieren davon nur die Schulen des Gemeinsamen Lernens oder auch die Schulen, die nur einzelne Schüler_innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in verschiedenen Jahrgängen fördern? 3) Wenn ja, wird den Schulen die Höhe gesondert mitgeteilt und wird die zweckgebundene Verwendung auch kontrolliert? Sollte dies nicht der Fall sein, was spricht dagegen, die Mittel für die Förderschüler_innen den jeweiligen Schulen mitzuteilen und zu empfehlen, diese auch gesondert für den Förderunterricht zu verwalten. 4) In den vergangenen Jahren erhielten die Schulen des Gemeinsamen Lernens zu Beginn einen Betrag für eine Grundausstattung in unterschiedlicher Höhe. Können die neuen Schulen des Gemeinsamen Lernens ebenfalls mit einer Anschubfinan- zierung rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? 5) Bisher wurde die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bzw. Unterstützungsbedarf nach AOSF von Lehrerinnen und Lehrern der Förderschulen durchgeführt. An den Förderschulen sind entsprechende Testmaterialien vorhanden. Derzeitig werden mehr und mehr Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen geschlossen. Die Lehrerinnen und Lehrer der wenigen verbleibenden Förderschulen werden nicht alle Begutachtungen gem. AOSF durchführen können. 11 Wie kommen die beauftragten Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik an das notwendige Diagnostikmaterial, wenn nicht jede allgemeine Schule damit ausgerüstet sein wird? Begründung: Allgemeinbildende Schulen mit Schüler_innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, benötigen für diese spezielle Unterrichts-, Förder- und Diagnosematerialien. Die anfallenden Kosten übersteigen die für die anderen Schüler_innen. Abgeordnete Förderlehrer_innen haben die Materialien oft von ihren Schulen mitgebracht, da sie an den allgemeinen Schulen nicht vorhanden sind. Seit dem 01.08.2014 werden weniger Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik abgeordnet. Stattdessen werden Sonderpädagogen auch in die Sekundarstufe I versetzt. Häufig wurde bisher das Material von den Lehrkräften angeschafft und privat bezahlt, da dafür angeblich an den Schulen keine Mittel vorhanden sind. Um diese nicht rechtmäßige Kostenabwälzung zu verhindern, ist es notwendig, den Schulen gesondert die Höhe der Zuweisungen für die Förderschüler_innen mitzuteilen. Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung.“ Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. 6.2 Lehr- und Unterrichtsmittel für Bochumer Schulen Vorlage: 20150897 Schriftliche Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Frau Christel Jünger vom 17.03.2015 “Im laufenden Schuljahr 2014/2015 wurde Ende des vergangenen Jahres 1) das Schulbudget generell um 10 % für alle Schulen gekürzt. 2) die Übertragung von Haushaltsmitteln in das kommende Haushaltsjahr gestrichen, die Stadt hat diese - gesparten - Gelder der Schulen einbehalten. 3) verfügt, dass momentan nur Bestellungen zu je 60 € Netto gemacht werden dürfen, aber keine addierenden Rechnungen. Neben weniger Haushaltsmitteln bedeutet das für die Schulen: a) sehr viel Geld geht für Porto statt für Anschaffungen drauf, da diese Höhe kein freies Lieferporto beinhaltet. b) größere Geräte können nicht angeschafft werden, auch wenn sie ganz dringend, z.B. für IT, benötigt werden. Zusätzlich kommen momentan an den Gesamtschulen die Flüchtlingskinder an, die mit Büchern und Schulmaterialien versorgt werden müssen. Für alle, die nach dem 1.2.2015 kommen, also fast alle, gibt es keine Mittel von der Stadt, obwohl neben den Schulbüchern zur Teilnahme am regulären Unterricht auch noch für den zusätzlichen Sprachunterricht Bücher und Lexika angeschafft werden müssen.  Die Schulen müssen nicht nur für eine unterrichtliche Versorgung Lehrer_innen und Unterrichtsstunden aus dem bisherigen Kontingent bestreiten, da die Lehrerzuweisung erst zum neuen Schuljahr erfolgt, sondern ebenfalls die anderen 12 sächlichen Ausgaben kürzen, damit die Flüchtlingskinder überhaupt sinnvoll beschult werden können. Fragen:  Wann ist damit zu rechnen, dass die restriktive Bestellpraxis wieder aufgehoben wird?  Wird es bei der generellen Kürzung von 10 % für das Schuljahr bleiben?  Werden zeitnah nach Bedarf die Mittel für die Flüchtlingskinder von der Stadt bereitgestellt? Ich bitte um eine schriftliche Antwort.“ Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. 6.3 Schulsozialarbeit Vorlage: 20150900 Mündliche Anfrage der SPD-Fraktion (Herr Ernst Steinbach) Herr Steinbach bittet die Jugendverwaltung unter Hinweis auf an seine Adresse gerichtete Beschwerdeschreiben mehrerer Schulen um Auskunft, ob die Behauptung zutreffe, dass Schulsozialarbeiterstellen momentan nicht wiederbesetzt würden, obwohl diese durch entsprechende BuT-Mittel refinanziert seien. Grund hierfür sei angeblich die vom Rat beschlossene Deckelung des Personalaufwands und der damit verbundene begrenzte Einstellungskorridor. Herr Keßler erläutert das neue Verfahren bei der Wiederbesetzung von Stellen nach dem Ratsbeschluss zur Personalkostenbudgetierung am 22.01.2015. Danach seien die Bruttopersonalkosten in Höhe von 247,3 Millionen Euro für die Jahre 2015 – 2022 festgeschrieben. Die Umstellung auf eine Netto-Betrachtung (Berücksichtigung von Erträgen / Refinanzierung) solle zum Jahresende 2015 überprüft werden. Das neue Verfahren sehe vor, dass nach einer amts- und dezernatsinternen Prüfung auf die Notwendigkeit einer Wiederbesetzung, Anträge an die neu eingerichtete Personalkom-mission gestellt würden. In dieser Kommission, die wöchentlich tagt, seien die Leiter des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation, des Amtes für Finanzsteuerung, des Rechnungsprüfungsamtes, des Jugendamtes, des Sport- und Bäderamtes und des Tiefbauamtes vertreten. Hier würde über interne Wiederbesetzungen abschließend entschieden. Sollte eine externe Wiederbesetzung notwendig sein, entscheide der Verwaltungsvorstand auf Vorschlag der Personalkommission. Die Anträge auf die Wiederbesetzung der Schulsozialarbeiterstellen seien mittlerweile vom Jugendamt gestellt worden. Die betroffenen Schulen würden über das Ergebnis unterrichtet. (Anmerkung der Schriftführung: Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 einer externen Wiederbesetzung der Schulsozialarbeiterstellen zugestimmt.) Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. 13 6.4 Betreuungskosten für die Betreuung an Grundschulen nach dem Modell "13+" Vorlage: 20150901 Schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion (Herr Ulrich Küpper) vom 17.03.2015 “Seit dem 1. August 2013 wird in Bochum die Betreuungsform „Dreizehn-Plus“ von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr inklusive Ferienbetreuung und Ferienmittagessen angeboten. Da diese Maßnahme nicht gefördert wird, ist sie nur für Selbstzahler. Bei der am 19. Januar 2015 im Rat beschlossenen „Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote in städtischen Schulen“ ist nur eine Betragstabelle für die vom Land geförderten Maßnahmen „Offene Ganztagsschule / Rhythmisierter Ganztag“, „Verlässliche Grundschule (8:00 Uhr – 13:00 Uhr)“ und die „Pädagogische Übermittagsbetreuung“ beschlossen worden. Die CDU-Fraktion fragt an: 1. Bleibt es bei der Betreuungsform „Dreizehn-Plus“ bei dem bisherigen Beitragssatz? 2. a) War/ist dieser einheitlich oder vom jeweiligen Träger abhängig? b) Wenn er einheitlich ist: Wie hoch ist der Beitrag? 3. An welchen Schulen wird dieses Betreuungsverfahren angeboten? Da die Betreuungsverträge bis zum 27. März bei den Trägern wieder abgegeben sein müssen, bitten wir um kurzfristige Information über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. den Email-Verteiler des Ausschusses.“ Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. 6.5 Parksituation an dem Louis-Baare-Berufskolleg und dem Klaus-Steilmann-Berufskolleg Vorlage: 20150907 Schriftliche Anfrage der FDP/UWG-Fraktion (Frau Luisa-Maximiliane Pischel) vom 17.03.2015 “Das Parken am Louis-Baare-Berufskolleg und am Klaus-Steilmann-Berufskolleg stellt sich für Schüler und Besucher als äußerst schwierig dar. Trotz sehr guter Anbindung zum ÖPNV kann das Verkehrsaufkommen mit dem PKW nicht zufriedenstellend vom ÖPNV kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP/UWG-Fraktion an: 1. Sieht die Verwaltung Handlungsmöglichkeiten, vermehrten Parkraum in der nahen Umgebung zu schaffen? 2. Gibt es zusätzliche, verkehrstechnische Lösungsansätze - etwa WegweiserProgramme, besondere Fahrbahnmarkierungen und Hinweise auf bereitstehende Parkplätze etc.- um die schwierige Situation der Parkplatzsuche zu entschärfen? 14 3. Hält es die Verwaltung für durchführbar und sinnvoll, entlang des Bußmannswegs die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu optimieren, etwa dadurch, dass die eingerichteten Parkmöglichkeiten nicht waagerecht, sondern senkrecht gekennzeichnet werden?“ Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. 6.6 Beschleunigung der Mitteilung an die Eltern über die Entscheidung zur Aufnahme an einer Grundschule Vorlage: 20150908 Schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion (Herr Dr. Sascha Dewender) vom 17.03.2015 “Nachdem nunmehr seit einer Reihe von Jahren keine zwingenden Schulbezirksgrenzen mehr bestehen, können Eltern ihre schulpflichtigen Kinder an eine Grundschule ihrer Wahl zur Aufnahme anmelden. Diese Anmeldung muss fast ein Jahr vor Beginn des neuen Schuljahres bei der entsprechenden Schule gestellt werden. Die Schuleingangsprüfung zur Feststellung der Schulfähigkeit und auch ein persönliches Gespräch der Eltern mit der Schulleitung sind regelmäßig am Ende des Jahres vor der Einschulung erfolgt. Indessen wird den Eltern erst ca. zwei Monate vor den Sommerferien verbindlich mitgeteilt, ob ihr Kind an der gewählten Schule aufgenommen wird. U.u. ist kurzfristig die Aufnahme an einer anderen Schule zu organisieren. Die CDU fragt daher an: 1. Warum dauert es von dem Ende der Anmeldefrist bis zur Bescheidung über die Aufnahme an der Grundschule rund ½ Jahr? 2. Besteht die Möglichkeit seitens des Schulträgers, künftig eine zügigere Bescheidung über die Aufnahme von Kindern an Grundschulen vorzunehmen?“ Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. 6.7 Integrationshelferinnen und Integrationshelfer an Bochumer Schulen Vorlage: 20150909 Schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion (Herr Jonathan Ströttchen) vom 12.03.2015 “Schülerinnen und Schüler, die zum Schulbesuch individuelle Unterstützung benötigen, können einen Anspruch auf die Begleitung durch eine Integrationshelferin bzw. einen Integrationshelfer haben. Aufgabe der Integrationshelferinnen und -helfer ist es, die Kinder oder Jugendlichen beim Schulbesuch und wenn erforderlich auch auf dem Schulweg zu begleiten, um Hilfestellung zu geben oder behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Kostenträger ist entweder das Sozialamt im Rahmen der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, das Jugendamt für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder die Krankenkasse, wenn Anspruch auf Behandlungspflege besteht. 15 Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Ratsfraktion nachstehende Fragen zu beantworten: 1. Wie erfolgt die Auswahl und Zuordnung einer Integrationshelferin oder eines Integrationshelfers? Wird dabei die individuelle Situation der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt? 2. Welche Qualifikationen müssen Integrationshelferinnen und Integrationshelfer vorweisen? 3. Wird geprüft, ob die Unterstützung in der gewährten Form angemessen und ausreichend ist? Falls nicht, in welcher Form wird Abhilfe geschaffen? 4. Kann eine Integrationshelferin oder ein Integrationshelfer mehrere Kinder bzw. Jugendliche innerhalb einer Klasse / Schule begleiten oder ist in jedem Fall die individuelle Einzelbegleitung erforderlich?“ Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. Eine weitere mündliche Anfrage zu dem Thema “Nachfolgeverfahren des Delfin-Tests“ wird in der Sitzung beantwortet. Eine Erinnerung von Frau Jünger an eine nach ihrer Kenntnis nicht beantwortete gemeinsame Anfrage der SPD und der Fraktion DIE GRÜNEN in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 19.06.2012 (TOP 6.3) zum Thema “Inklusion“ bleibt in der Sitzung unbeantwortet. Hierzu folgender Hinweis der Schriftführung: Die Anfrage wurde bereits in der Ausschusssitzung am 11.09.2012 unter dem TOP 5.6 beantwortet. gez. Ernst Steinbach gez. Olaf Weichert Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Bildung Schriftführer 16