Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
213 kB
Erstellt
14.05.15, 00:30
Aktualisiert
29.01.18, 19:54

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 3 (4300) 40 (3864) Vorlage Nr.: 20150527 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Goethe Schule, Neubau einer Mensa, Anforderung von Mehrkosten Beschlussvorschriften Beschlussorgan Haupt- und Finanzausschuss Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Schule und Bildung Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Haupt- und Finanzausschuss 05.03.2015 17.03.2015 23.04.2015 28.04.2015 29.04.2015 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 3 (4300) 40 (3864) Vorlage Nr.: 20150527 Der Neubau der Mensa an der Goetheschule wurde am 03.12.2013 vom Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und am 05.12.2013 von der Bezirksvertretung Bochum – Mitte mit einem Budget von 1.500.000 EUR, inkl. der erforderlichen Einrichtung beschlossen. Für die im Mensagebäude eingebettete Lernküche wurden zusätzlich 77.000,00 EUR aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt, so dass für den Neubau der Mensa, inkl. Lernküche Mittel in Höhe von 1.577.000,00 EUR zur Verfügung stehen. Im Laufe der Entwurfsplanung wurde durch das begleitende Kostencontrolling von ZD mehrfach festgestellt, dass das zur Verfügung stehende Budget überschritten wurde. Zur Kompensation wurden in mehreren Einsparrunden sowohl die Qualitäten als auch die Quantitäten auf das gerade noch verträgliche Maß reduziert. Nachfolgend ein paar Beispiele für die Einsparungen:     Verkleinerung Speiseraum (von 96 auf 80 Sitzplätze), Einbau von Linoleum anstatt Feinsteinzeug für den Speiseraumboden Entfall von Sitzbänken auf der begehbaren Dachterrasse Entfall Windfang Die abschließende Kostenberechnung vom 14.04.2014 für den Neubau der Mensa schließt mit einer Summe in Höhe von 1.576.000,00 EUR, incl. Einrichtung ab. In den folgenden 6 Monaten wurden im Zuge der Ausführungs- und Detailplanung weitere Mehrkosten in Höhe von 240.000,00 EUR festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Abdichtung Elektro Außenanlage Fallschutz/ Geländer Fundament / Betonblöcke Baumgutachter / Baumwurzelbehandlung Lüftungsturm Ersatzbäume Leitungsgräben Zaun, Ab- u. Aufbau Ingenieurleistungen Unvorhergesehenes Summe 40.000,00 EUR 6.000,00 EUR 8.000,00 EUR 7.000,00 EUR 8.000,00 EUR 5.000,00 EUR 3.000,00 EUR 7.000,00 EUR 3.000,00 EUR 103.000,00 EUR 50.000,00 EUR 240.000,00 EUR Diese Mehrkosten sind durch Kompensationen innerhalb des Projektes nicht mehr aufzufangen, da in den vergangenen Einsparrunden sämtliches Potential ausgeschöpft wurde. Eine weitere Qualitätsreduzierung wäre zwar durch Ersetzen des begehbaren Daches durch ein Standardflachdach möglich, würde aber die Entwurfsidee zerstören und wäre auch aus Sicht des Schulbetriebes aufgrund der verringerten Schulhoffläche nicht möglich. Auch die Größe des Bauvolumens (nochmals verkleinerter Speiseraum) kann nicht weiter reduziert werden, da dann schulorganisatorisch die Essensausgabe nicht mehr innerhalb der vorgesehenen Zeiten bewerkstelligt werden kann. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 3 (4300) 40 (3864) Vorlage Nr.: 20150527 Erläuterung der Mehrkosten: Zu 1) Geplant war die Einleitung des anfallenden Drainagewassers in die Kanalisation, diese wurde nicht genehmigt. Als Alternative wurde die Möglichkeit der Versickerung des Drainagewassers geprüft. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit (Schluff) ist eine Versickerung nur mit hohen baulichen Aufwand und damit verbundenen Kosten möglich (Versickerungsmulde, Rigole, zus. Erdarbeiten, Leitungen…). Eine kostengünstigere Alternative ist die Erhöhung der Bauwerksabdichtung in Form einer „weißen Wanne“, die zur Ausführung kommen soll. Zu 2) Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist eine Beleuchtung in der Außenanlage erforderlich. Nach Überprüfung der vorhandenen Beleuchtungsstärke, wurde festgestellt, dass diese nicht ausreichend ist. Zur Unfallvorbeugung muss sie ertüchtigt werden. Zu 3) Da sich das Dach als Pultdach zum oberen Schulhof hin neigt, ist dort eine Aufstiegshöhe zur Dachfläche von 1,35 vorhanden. Aus Sicht der Unfallkasse NRW ist ein unbefugtes Betreten der Dachfläche für Schüler sehr einfach. Um hier eventuellen Unfallgefahren vorzubeugen, muss auf Anordnung der Unfallkasse NRW der Bodenbereich vor dieser Dachkante mit Fallschutzmatten ausgelegt werden. Zu 4) Zur Abfangung der hohen Schublasten der abfallenden Dachfläche aus Betondachplatten wird ein 2 m breites und 0,80 / 1,60 m hohes winkelförmiges Fundament vor die gesamte Fläche der Tribüne gesetzt. Diese Forderung aus der Statik hat sich erst im Fortlauf der Planung ergeben. In die Winkelöffnung dieses Fundamentes sollen Betonblöcke als Sitzfläche angeordnet werden. Zu 5) Da sich im nahen Bereich der neuen Mensa drei zu erhaltene Bäume mit einem Kronendurchmesser von 18 bis 20 m befinden, wird es im Zuge des Baugrubenaushubs erforderlich, dass ein Baumgutachter die freigelegten Baumwurzeln begutachtet. Höchstwahrscheinlich werden Baumwurzelbehandlungen erforderlich. Zu 6) Zur Verhinderung der Beschädigung von Baumwurzeln musste die geplante Lage des Lüftungsturms verlegt werden, dadurch verlängern sich die Leitungswege und damit auch die verbundenen Erdarbeiten. Zu 7) Aufgrund der erforderlichen Fällung von einer Platane müssen als Ersatz drei Laubbäume mit einen Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt werden. Diese ist eine Forderung des Umwelt- und Grünflächenamtes aus der Baugenehmigung. Zu 8) Die Ausführung der Leitungsgräben hat sich geändert. Die Ausführung der geplanten Trassen war teilweise (u.a. aus Baumschutzgründen) nicht möglich und musste verändert werden. Dieses führt zu Mehrmassen. Zu 9) Die Zufahrt von der Goethestraße zur Baufläche auf den Schulhof wurde im Zuge der Planung optimiert. U.a. muss der Zaun zum Nachbargrundstück während der Bauphase demontiert und nach Fertigstellung montiert werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 3 (4300) 40 (3864) Vorlage Nr.: 20150527 Zu 10) Das Architekturbüro und die Fachplaner wurden mit den Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI 2009 beauftragt. Nach Vorlage der kostendeckenden Kostenberechnung im April 2014 erhielten das Architekturbüro und die Fachplaner Anschlussaufträge für die fortführenden Leistungsphasen 5 bis 8. Aufgrund der Anschlussbeauftragung ebenfalls nach der HOAI 2009. Das mit der Planung und Ausführung beauftragte Architekturbüro hat einen Widerspruch zu den erteilten Anschlussauftrag nach der HOAI 2009 eingereicht. Das Büro verlangt eine Anschlussbeauftragung nach der HOAI 2013. Nach aktueller Rechtsprechung und Prüfung durch das Rechtsamt hat das Büro einen Anspruch auf eine Anschlussbeauftragung nach der aktuellen HOAI. Dieses führt zu nicht eingeplanten Mehrkosten. Des Weiteren erhöhen sich aufgrund der vorliegenden Mehrkosten die Honorare und Bauherren- und Verwaltungsleistungen. Zu 11) Für unvorhersehbare Ereignisse, die während der Bauausführung auftreten können, werden 50.000,00 EUR als Budgetpuffer benötigt. Prüfung weiterer Alternativen: Da eine Kompensation der Mehrkosten innerhalb des derzeit geplanten Bauvorhabens ausscheidet, wurde geprüft, ob das bereitgestellte Budget in Höhe von 1.577.000,00 EUR eingehalten werden kann, wenn ein einfacherer Entwurf an einem anderen Standort auf dem Gelände der Goetheschule ausgeführt wird. Ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor für den bestehenden Entwurf ist die vorhandene Topographie mit den in der Höhe versetzten SüdSchulhöfen, in deren Mitte die Mensa geplant wurde. Als Alternative wurde untersucht, ob eine Neubauplanung auf dem ebenen großen Nord-Schulhof günstiger ist. Hierbei mussten bereits angefallenen Planungskosten für die Planung auf dem SüdSchulhof berücksichtigt werden. Als Referenzgebäude diente hier die derzeit durchgeführte Planung der Mensa an der Schillerschule. Der Vergleich der beiden Mensavarianten hat gezeigt, dass ein Neubau der „Schillermensa“ am Standort Goetheschule günstiger ist als die ursprüngliche Variante. Durch die Einrechnung der bereits verausgabten Honorare würde diese Variante aber 13.000,00 EUR teurer sein, als die Ursprungsvariante. Die Weiterführung des ursprünglichen Entwurfs hat die Vorteile, dass die Maßnahme ca. 5 Monate schneller umgesetzt werden kann, da die Baugenehmigung bereits vorliegt und dass die Schule keine Schulhoffläche verliert. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Planungen bzw. Realisierungen folgender Mensen erfolgt bzw. ihre Errichtung beschlossen oder es hat der Baubeginn bereits stattgefunden: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 3 (4300) 40 (3864) Vorlage Nr.: 20150527 Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte, Feldsieper Str. 94 – Fertigstellung 2015 Das Budget in Höhe von 1.645.000,00 EUR wird eingehalten. Der Innenausbau wird entsprechend der bestehenden Planung z.Z ausgeführt. Die Fertigstellung ist für Mai 2015 vorgesehen. Schiller-Schule, Waldring 71 – Fertigstellung 2015 Die Bodenplatte wurde zwischenzeitlich fertig gestellt, erste Wände betoniert. Das wetterfeste Gehäuse und die technische Gebäudeausrüstung sind beauftragt. Die Vorhangfassade, die Küche und der Innenausbau sind noch nicht submittiert. Der vorgegebene Kostenrahmen von 1.500.000,00 EUR wird nach jetzigem Auftragsstand eingehalten. Nach dem aktuellen Zeitplan ist die Fertigstellung der Mensa für den 31.10.2015 geplant. Goethe-Schule, Goetheplatz 1 – Fertigstellung 2016 Durch das beauftragte Architektenbüro wurde zwischenzeitlich die Ausführungsplanung begonnen. Die darauf basierende Kostenberechnung führte zu einer Überschreitung des bisher zur Verfügung stehenden Kostenrahmens von 1.577.000,00 EUR. Daher auch die Vorlage der Verwaltung zur Entscheidung über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel und damit die mögliche Weiterführung der Maßnahme. Aufgrund der gestoppten Ausführungsplanung und des jetzigen Entscheidungsstadiums kann kein konkreter Fertigstellungstermin angegeben werden. Die Mensa der Goethe-Schule kann mit der vorliegenden Beschlussvorlage in das Realisierungsstadium eintreten, was vom Bezirk Mitte, der mit eigenen Finanzmitteln beteiligt ist, sowie von der Schulgemeinde dringend erwartet wird. Hildegardis-Schule, Klinikstr. 1 – 2014 Planungsauftrag an ZD erteilt Zur Realisierung der Maßnahme wurde 2014 ein Planungsauftrag in Höhe von 200.000,00 EUR an die Zentralen Dienste erteilt. Im Rahmen der Vorplanung wurden zwei Machbarkeitsstudien entwickelt, die nunmehr weiter geplant und mit einer Kostenschätzung versehen werden. Anschließend werden diese in den parlamentarischen Gremien vorgestellt, wo die Entscheidung zur weiteren Umsetzung getroffen wird. Für diese Maßnahme waren für das Jahr 2015 Kosten in Höhe von 1.500.000,00 EUR geplant. Bereits jetzt ist jedoch aufgrund der Ergebnisse der beiden laufenden Projekte –Goethe-Schule und Schiller-Schule – abzusehen, dass die geplanten Kosten für eine Realisierung der Maßnahme nicht ausreichen. Hier ist nach Vorlage einer Kostenschätzung erneut eine Entscheidung zu treffen. Sollte das VOF Verfahren noch im diesem Jahr durchgeführt werden, werden 100.000,00 EUR für das VOF Verfahren und 200.000,00 EUR als VE Mittel für die Leistungsphasen 1 – 4 benötigt. Von den in 2015 geplanten, aber nicht verausgabten Mitteln wird ein Betrag von 240.000,00 EUR zur Deckung der Mehrausgabe bei der Goethe-Schule verwandt. Durch die Verschiebung der Maßnahme in das Jahr 2015/2016 werden die geplanten Mittel 2015 nicht in der geplanten Höhe benötigt. Damit kann der Ausgleich des im Jahr 2014 als außerplanmäßige Mehrausgabe für die Neubaumaßnahme Neues Gymnasium Bochum herangezogenen Betrags in Höhe von 900.000,00 EUR ausgeglichen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 3 (4300) 40 (3864) Vorlage Nr.: 20150527 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule, Lohring 22 – 2014 Planungsauftrag an ZD erteilt Für diese Maßnahme waren entsprechend dem Planungsbeschluss für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von 1.500.000,00 EUR geplant. Die Maßnahme befindet sich jedoch noch im frühen Planungsstadium. Hierfür wurden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 40.000,00 EUR bereitgestellt. Somit stehen planerisch für 2015 noch 1.460.000,00 EUR zur Verfügung. Über einen möglichen Mittelabfluss im laufenden Haushaltsjahr kann erst nach Vorlage einer konkreten Planung mit einer verlässlichen Kostenschätzung eine Aussage getroffen werden. Mit einer Realisierung der Maßnahme ist, vorbehaltlich der Entscheidung der parlamentarischen Gremien, voraussichtlich ab 2016 zu rechnen. Vom Grundsatz her beschlossen sind die Mensen für die Hildegardis-Schule und die Annette-vonDroste-Hülshoff-Schule. Für diese Objekte waren in der Finanzplanung für 2015 je 1,500.000 EUR, also insgesamt 3 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommen Mittelverschiebungen aufgrund nicht fertiggestellter Maßnahmen in Höhe von 400.000,00 EUR. Die eingeplanten Finanzmittel werden jedoch angepasst werden müssen, nachdem 900.000 EUR aus dieser Summe für die Deckung der Mehrkosten für das Neue Gymnasium benötigt und beschlossen worden sind (s. Vorlage und Beschluss HFA Nr. 20142247 vom 03.12.20014) und weitere 240.000 EUR aus dieser Finanzplanung im Falle eines positiven Beschlusses zu dieser Vorlage zur Deckung von Mehrkosten für die Mensa an der Goethe-Schule benötigt werden. Unter der Voraussetzung des Aufrechterhaltens der von allen Fraktionen des Rates positiv abgestimmten Beschlüsse zum Bau der Mensen an der Hildegardis-Schule und der Annette-vonDroste-Hülshoff-Schule müssten in den kommenden Jahren mindestens diese jetzt für die anderen Objekte verbrauchten Mittel in Höhe von 1,140.000 EUR zzgl. evtl. Steigerungen, die aus dem Baupreisindex resultieren, in den zukünftigen Investitionshaushalten nachveranschlagt werden. Der genaue Finanzbedarf lässt sich jedoch erst nach der erfolgten Planung für die konkreten Bauprojekte abschließend beziffern. Die letzte noch anstehende Mensa an der Märkischen Schule in Wattenscheid wird entsprechend den bislang erfolgten Grundsatzbeschlüssen zusammen mit den Baumaßnahmen zur Dreifachhalle im Rahmen des Projekts „Sportschule NRW“ realisiert. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 3 (4300) 40 (3864) Vorlage Nr.: 20150527 Bezeichnung der Vorlage Goethe Schule, Neubau einer Mensa, Anforderung von Mehrkosten Beschluss: Es wird beschlossen, die fehlenden Mittel für den ursprünglichen Entwurf der Mensa für die Goethe-Schule in Höhe von 240.000,00 EUR aus dem Mensaprogramm bereitzustellen. Die Mittel für den Neubau der Mensa Feldsieper Str. sind bei dem PSP 6.00000152.2101.500.001 veranschlagt. Die übrigen Projekte sind unter dem PSP-Element 6.00000185.2101.500.001 gebucht. Die Mittel für die noch zu errichtenden Mensen müssen in den nächsten Haushaltsjahren neu veranschlagt werden.