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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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14.05.15, 00:30
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29.01.18, 19:54
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 3 (4300)
40 (3864)
Vorlage Nr.: 20150527
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Goethe Schule, Neubau einer Mensa, Anforderung von Mehrkosten
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Haupt- und Finanzausschuss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Schule und Bildung
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
Haupt- und Finanzausschuss
05.03.2015
17.03.2015
23.04.2015
28.04.2015
29.04.2015
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 3 (4300)
40 (3864)
Vorlage Nr.: 20150527
Der Neubau der Mensa an der Goetheschule wurde am 03.12.2013 vom Ausschuss für Bildung
und Wissenschaft und am 05.12.2013 von der Bezirksvertretung Bochum – Mitte mit einem Budget
von 1.500.000 EUR, inkl. der erforderlichen Einrichtung beschlossen.
Für die im Mensagebäude eingebettete Lernküche wurden zusätzlich 77.000,00 EUR aus
bezirklichen Mitteln bereitgestellt, so dass für den Neubau der Mensa, inkl. Lernküche Mittel in
Höhe von 1.577.000,00 EUR zur Verfügung stehen.
Im Laufe der Entwurfsplanung wurde durch das begleitende Kostencontrolling von ZD mehrfach
festgestellt, dass das zur Verfügung stehende Budget überschritten wurde. Zur Kompensation
wurden in mehreren Einsparrunden sowohl die Qualitäten als auch die Quantitäten auf das gerade
noch verträgliche Maß reduziert. Nachfolgend ein paar Beispiele für die Einsparungen:
Verkleinerung Speiseraum (von 96 auf 80 Sitzplätze),
Einbau von Linoleum anstatt Feinsteinzeug für den Speiseraumboden
Entfall von Sitzbänken auf der begehbaren Dachterrasse
Entfall Windfang
Die abschließende Kostenberechnung vom 14.04.2014 für den Neubau der Mensa schließt mit
einer Summe in Höhe von 1.576.000,00 EUR, incl. Einrichtung ab.
In den folgenden 6 Monaten wurden im Zuge der Ausführungs- und Detailplanung weitere
Mehrkosten in Höhe von 240.000,00 EUR festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende
Positionen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Abdichtung
Elektro Außenanlage
Fallschutz/ Geländer
Fundament / Betonblöcke
Baumgutachter / Baumwurzelbehandlung
Lüftungsturm
Ersatzbäume
Leitungsgräben
Zaun, Ab- u. Aufbau
Ingenieurleistungen
Unvorhergesehenes
Summe
40.000,00 EUR
6.000,00 EUR
8.000,00 EUR
7.000,00 EUR
8.000,00 EUR
5.000,00 EUR
3.000,00 EUR
7.000,00 EUR
3.000,00 EUR
103.000,00 EUR
50.000,00 EUR
240.000,00 EUR
Diese Mehrkosten sind durch Kompensationen innerhalb des Projektes nicht mehr aufzufangen,
da in den vergangenen Einsparrunden sämtliches Potential ausgeschöpft wurde. Eine weitere
Qualitätsreduzierung wäre zwar durch Ersetzen des begehbaren Daches durch ein
Standardflachdach möglich, würde aber die Entwurfsidee zerstören und wäre auch aus Sicht des
Schulbetriebes aufgrund der verringerten Schulhoffläche nicht möglich. Auch die Größe des
Bauvolumens (nochmals verkleinerter Speiseraum) kann nicht weiter reduziert werden, da dann
schulorganisatorisch die Essensausgabe nicht mehr innerhalb der vorgesehenen Zeiten
bewerkstelligt werden kann.
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 3 (4300)
40 (3864)
Vorlage Nr.: 20150527
Erläuterung der Mehrkosten:
Zu 1) Geplant war die Einleitung des anfallenden Drainagewassers in die Kanalisation, diese
wurde nicht genehmigt.
Als Alternative wurde die Möglichkeit der Versickerung des Drainagewassers geprüft. Aufgrund der
Bodenbeschaffenheit (Schluff) ist eine Versickerung nur mit hohen baulichen Aufwand und damit
verbundenen Kosten möglich (Versickerungsmulde, Rigole, zus. Erdarbeiten, Leitungen…).
Eine kostengünstigere Alternative ist die Erhöhung der Bauwerksabdichtung in Form einer „weißen
Wanne“, die zur Ausführung kommen soll.
Zu 2) Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist eine Beleuchtung in der Außenanlage
erforderlich. Nach Überprüfung der vorhandenen Beleuchtungsstärke, wurde festgestellt, dass
diese nicht ausreichend ist. Zur Unfallvorbeugung muss sie ertüchtigt werden.
Zu 3) Da sich das Dach als Pultdach zum oberen Schulhof hin neigt, ist dort eine Aufstiegshöhe
zur Dachfläche von 1,35 vorhanden. Aus Sicht der Unfallkasse NRW ist ein unbefugtes Betreten
der Dachfläche für Schüler sehr einfach. Um hier eventuellen Unfallgefahren vorzubeugen, muss
auf Anordnung der Unfallkasse NRW der Bodenbereich vor dieser Dachkante mit Fallschutzmatten
ausgelegt werden.
Zu 4) Zur Abfangung der hohen Schublasten der abfallenden Dachfläche aus Betondachplatten
wird ein 2 m breites und 0,80 / 1,60 m hohes winkelförmiges Fundament vor die gesamte Fläche
der Tribüne gesetzt. Diese Forderung aus der Statik hat sich erst im Fortlauf der Planung ergeben.
In die Winkelöffnung dieses Fundamentes sollen Betonblöcke als Sitzfläche angeordnet werden.
Zu 5) Da sich im nahen Bereich der neuen Mensa drei zu erhaltene Bäume mit einem
Kronendurchmesser von 18 bis 20 m befinden, wird es im Zuge des Baugrubenaushubs
erforderlich, dass ein Baumgutachter die freigelegten Baumwurzeln begutachtet.
Höchstwahrscheinlich werden Baumwurzelbehandlungen erforderlich.
Zu 6) Zur Verhinderung der Beschädigung von Baumwurzeln musste die geplante Lage des
Lüftungsturms verlegt werden, dadurch verlängern sich die Leitungswege und damit auch die
verbundenen Erdarbeiten.
Zu 7) Aufgrund der erforderlichen Fällung von einer Platane müssen als Ersatz drei Laubbäume
mit einen Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt werden. Diese ist eine Forderung des
Umwelt- und Grünflächenamtes aus der Baugenehmigung.
Zu 8) Die Ausführung der Leitungsgräben hat sich geändert. Die Ausführung der geplanten
Trassen war teilweise (u.a. aus Baumschutzgründen) nicht möglich und musste verändert werden.
Dieses führt zu Mehrmassen.
Zu 9) Die Zufahrt von der Goethestraße zur Baufläche auf den Schulhof wurde im Zuge der
Planung optimiert. U.a. muss der Zaun zum Nachbargrundstück während der Bauphase
demontiert und nach Fertigstellung montiert werden.
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ZD 3 (4300)
40 (3864)
Vorlage Nr.: 20150527
Zu 10) Das Architekturbüro und die Fachplaner wurden mit den Leistungsphasen 1 bis 4 nach der
HOAI 2009 beauftragt. Nach Vorlage der kostendeckenden Kostenberechnung im April 2014
erhielten das Architekturbüro und die Fachplaner Anschlussaufträge für die fortführenden
Leistungsphasen 5 bis 8. Aufgrund der Anschlussbeauftragung ebenfalls nach der HOAI 2009.
Das mit der Planung und Ausführung beauftragte Architekturbüro hat einen Widerspruch zu den
erteilten Anschlussauftrag nach der HOAI 2009 eingereicht. Das Büro verlangt eine
Anschlussbeauftragung nach der HOAI 2013. Nach aktueller Rechtsprechung und Prüfung durch
das Rechtsamt hat das Büro einen Anspruch auf eine Anschlussbeauftragung nach der aktuellen
HOAI. Dieses führt zu nicht eingeplanten Mehrkosten. Des Weiteren erhöhen sich aufgrund der
vorliegenden Mehrkosten die Honorare und Bauherren- und Verwaltungsleistungen.
Zu 11) Für unvorhersehbare Ereignisse, die während der Bauausführung auftreten können,
werden 50.000,00 EUR als Budgetpuffer benötigt.
Prüfung weiterer Alternativen:
Da eine Kompensation der Mehrkosten innerhalb des derzeit geplanten Bauvorhabens
ausscheidet, wurde geprüft, ob das bereitgestellte Budget in Höhe von 1.577.000,00 EUR
eingehalten werden kann, wenn ein einfacherer Entwurf an einem anderen Standort auf dem
Gelände der Goetheschule ausgeführt wird. Ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor für den
bestehenden Entwurf ist die vorhandene Topographie mit den in der Höhe versetzten SüdSchulhöfen, in deren Mitte die Mensa geplant wurde.
Als Alternative wurde untersucht, ob eine Neubauplanung auf dem ebenen großen Nord-Schulhof
günstiger ist. Hierbei mussten bereits angefallenen Planungskosten für die Planung auf dem SüdSchulhof berücksichtigt werden. Als Referenzgebäude diente hier die derzeit durchgeführte
Planung der Mensa an der Schillerschule.
Der Vergleich der beiden Mensavarianten hat gezeigt, dass ein Neubau der „Schillermensa“ am
Standort Goetheschule günstiger ist als die ursprüngliche Variante. Durch die Einrechnung der
bereits verausgabten Honorare würde diese Variante aber 13.000,00 EUR teurer sein, als die
Ursprungsvariante.
Die Weiterführung des ursprünglichen Entwurfs hat die Vorteile, dass die Maßnahme ca. 5 Monate
schneller umgesetzt werden kann, da die Baugenehmigung bereits vorliegt und dass die Schule
keine Schulhoffläche verliert.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Planungen bzw. Realisierungen folgender Mensen erfolgt bzw. ihre
Errichtung beschlossen oder es hat der Baubeginn bereits stattgefunden:
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Vorlage Nr.: 20150527
Gemeinschaftsschule Bochum-Mitte, Feldsieper Str. 94 – Fertigstellung 2015
Das Budget in Höhe von 1.645.000,00 EUR wird eingehalten. Der Innenausbau wird entsprechend
der bestehenden Planung z.Z ausgeführt. Die Fertigstellung ist für Mai 2015 vorgesehen.
Schiller-Schule, Waldring 71 – Fertigstellung 2015
Die Bodenplatte wurde zwischenzeitlich fertig gestellt, erste Wände betoniert. Das wetterfeste
Gehäuse und die technische Gebäudeausrüstung sind beauftragt. Die Vorhangfassade, die Küche
und der Innenausbau sind noch nicht submittiert.
Der vorgegebene Kostenrahmen von 1.500.000,00 EUR wird nach jetzigem Auftragsstand
eingehalten. Nach dem aktuellen Zeitplan ist die Fertigstellung der Mensa für den 31.10.2015
geplant.
Goethe-Schule, Goetheplatz 1 – Fertigstellung 2016
Durch das beauftragte Architektenbüro wurde zwischenzeitlich die Ausführungsplanung begonnen.
Die darauf basierende Kostenberechnung führte zu einer Überschreitung des bisher zur Verfügung
stehenden Kostenrahmens von 1.577.000,00 EUR. Daher auch die Vorlage der Verwaltung zur
Entscheidung über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel und damit die mögliche Weiterführung der
Maßnahme.
Aufgrund
der
gestoppten
Ausführungsplanung
und
des
jetzigen
Entscheidungsstadiums kann kein konkreter Fertigstellungstermin angegeben werden. Die Mensa
der Goethe-Schule kann mit der vorliegenden Beschlussvorlage in das Realisierungsstadium
eintreten, was vom Bezirk Mitte, der mit eigenen Finanzmitteln beteiligt ist, sowie von der
Schulgemeinde dringend erwartet wird.
Hildegardis-Schule, Klinikstr. 1 – 2014 Planungsauftrag an ZD erteilt
Zur Realisierung der Maßnahme wurde 2014 ein Planungsauftrag in Höhe von 200.000,00 EUR an
die Zentralen Dienste erteilt. Im Rahmen der Vorplanung wurden zwei Machbarkeitsstudien
entwickelt, die nunmehr weiter geplant und mit einer Kostenschätzung versehen werden.
Anschließend werden diese in den parlamentarischen Gremien vorgestellt, wo die Entscheidung
zur weiteren Umsetzung getroffen wird. Für diese Maßnahme waren für das Jahr 2015 Kosten in
Höhe von 1.500.000,00 EUR geplant. Bereits jetzt ist jedoch aufgrund der Ergebnisse der beiden
laufenden Projekte –Goethe-Schule und Schiller-Schule – abzusehen, dass die geplanten Kosten
für eine Realisierung der Maßnahme nicht ausreichen.
Hier ist nach Vorlage einer Kostenschätzung erneut eine Entscheidung zu treffen. Sollte das VOF
Verfahren noch im diesem Jahr durchgeführt werden, werden 100.000,00 EUR für das VOF
Verfahren und 200.000,00 EUR als VE Mittel für die Leistungsphasen 1 – 4 benötigt.
Von den in 2015 geplanten, aber nicht verausgabten Mitteln wird ein Betrag von 240.000,00 EUR
zur Deckung der Mehrausgabe bei der Goethe-Schule verwandt. Durch die Verschiebung der
Maßnahme in das Jahr 2015/2016 werden die geplanten Mittel 2015 nicht in der geplanten Höhe
benötigt. Damit kann der Ausgleich des im Jahr 2014 als außerplanmäßige Mehrausgabe für die
Neubaumaßnahme Neues Gymnasium Bochum herangezogenen Betrags in Höhe von 900.000,00
EUR ausgeglichen werden.
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Vorlage Nr.: 20150527
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule, Lohring 22 – 2014 Planungsauftrag an ZD erteilt
Für diese Maßnahme waren entsprechend dem Planungsbeschluss für das Jahr 2015 Mittel in
Höhe von 1.500.000,00 EUR geplant. Die Maßnahme befindet sich jedoch noch im frühen
Planungsstadium. Hierfür wurden im Jahr 2014 Mittel in Höhe von 40.000,00 EUR bereitgestellt.
Somit stehen planerisch für 2015 noch 1.460.000,00 EUR zur Verfügung. Über einen möglichen
Mittelabfluss im laufenden Haushaltsjahr kann erst nach Vorlage einer konkreten Planung mit einer
verlässlichen Kostenschätzung eine Aussage getroffen werden. Mit einer Realisierung der
Maßnahme ist, vorbehaltlich der Entscheidung der parlamentarischen Gremien, voraussichtlich ab
2016 zu rechnen.
Vom Grundsatz her beschlossen sind die Mensen für die Hildegardis-Schule und die Annette-vonDroste-Hülshoff-Schule. Für diese Objekte waren in der Finanzplanung für 2015 je 1,500.000 EUR,
also insgesamt 3 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommen Mittelverschiebungen aufgrund nicht
fertiggestellter Maßnahmen in Höhe von 400.000,00 EUR. Die eingeplanten Finanzmittel werden
jedoch angepasst werden müssen, nachdem 900.000 EUR aus dieser Summe für die Deckung der
Mehrkosten für das Neue Gymnasium benötigt und beschlossen worden sind (s. Vorlage und
Beschluss HFA Nr. 20142247 vom 03.12.20014) und weitere 240.000 EUR aus dieser
Finanzplanung im Falle eines positiven Beschlusses zu dieser Vorlage zur Deckung von
Mehrkosten für die Mensa an der Goethe-Schule benötigt werden.
Unter der Voraussetzung des Aufrechterhaltens der von allen Fraktionen des Rates positiv
abgestimmten Beschlüsse zum Bau der Mensen an der Hildegardis-Schule und der Annette-vonDroste-Hülshoff-Schule müssten in den kommenden Jahren mindestens diese jetzt für die anderen
Objekte verbrauchten Mittel in Höhe von 1,140.000 EUR zzgl. evtl. Steigerungen, die aus dem
Baupreisindex resultieren, in den zukünftigen Investitionshaushalten nachveranschlagt werden.
Der genaue Finanzbedarf lässt sich jedoch erst nach der erfolgten Planung für die konkreten
Bauprojekte abschließend beziffern.
Die letzte noch anstehende Mensa an der Märkischen Schule in Wattenscheid wird entsprechend
den bislang erfolgten Grundsatzbeschlüssen zusammen mit den Baumaßnahmen zur
Dreifachhalle im Rahmen des Projekts „Sportschule NRW“ realisiert.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
ZD 3 (4300)
40 (3864)
Vorlage Nr.: 20150527
Bezeichnung der Vorlage
Goethe Schule, Neubau einer Mensa, Anforderung von Mehrkosten
Beschluss:
Es wird beschlossen, die fehlenden Mittel für den ursprünglichen Entwurf der Mensa für die
Goethe-Schule in Höhe von 240.000,00 EUR aus dem Mensaprogramm bereitzustellen. Die Mittel
für den Neubau der Mensa Feldsieper Str. sind bei dem PSP 6.00000152.2101.500.001
veranschlagt. Die übrigen Projekte sind unter dem PSP-Element 6.00000185.2101.500.001
gebucht.
Die Mittel für die noch zu errichtenden Mensen müssen in den nächsten Haushaltsjahren neu
veranschlagt werden.