Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

179501.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
179501.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
14.05.15, 04:21
Aktualisiert
29.01.18, 17:42

Inhalt der Datei

Seite 1 von 36 KLEINGARTENENTWICKLUNG IN WUPPERTAL Bestandsaufnahme und Entwicklungsprognose Datum: 31.03.2015 Projektteam: Frank Helsper, Frank Paetzold, Michael Gehrke Seite 2 von 36 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 3 3.1 3.2 3.3 4 4.1 4.2 4.3 4.4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 6 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.2 Einleitung Anlass Auftrag Historie Historische Entwicklung Kleingartenentwicklung in Wuppertal Kleingartenentwicklung in Wuppertal 1945-2012 Kleingartenentwicklungsplan 1985 Flächennutzungsplan 2005 (FNP) Bedeutung des Kleingartenwesens Städtebauliche Bedeutung Soziale und gesundheitliche Bedeutung Ökologische Bedeutung Gesetzliche und organisatorische Grundlagen Bundeskleingartengesetz Definition des Kleingartens Organisation Verpachtung Bestandsaufnahme Luftbildrecherche Erfassung des Bestands/Kartografische Darstellung Bestandsuntersuchung Wuppertaler Kleingärten in Referenzbezirken Recherche Fragebogen von Stadt und Kleingärtnerverband Leerstand Bedarfsermittlung Ergebnisse der Bestandsaufnahme Situationsbewertung Erkenntnisse aus der Besichtigung der Referenzbezirke Erkenntnisse aus der Luftbildrecherche und der Planauswertung Aspekte aus der Recherche Erkenntnisse aus der Auswertung der Fragebögen Erkenntnisse aus Bedarfsermittlung Zusammenfassung 4 4 4 4 4 5 5 6 7 7 7 8 8 8 8 9 9 10 11 11 11 12 12 13 13 15 17 17 17 18 19 20 21 21 Seite 3 von 36 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.7.1 7.7.2 7.7.3 8 9 9.1 9.2 Handlungsempfehlungen Ehrenamt Öffentlichkeitsarbeit Kooperationen/Kontakte Förderung und Unterstützung Umwandlungen von Gärten innerhalb der Kleingartenanlage Alternativer Gartenformen im Kleingarten Städtebauliche Maßnahmen Kleingartenpark Wochenend- und Erholungsgarten Aufgabe von Kleingartenanlagen Fazit/Ausblick Anlagen: Fragebogen 2011 Themenkarten 21 22 22 22 23 23 24 24 24 26 25 26 27 27 36 Seite 4 von 36 1 Einleitung 1.1 Anlass In Wuppertal gibt es ca. 9.150 städtische und private Kleingärten. Diese sind in 277 Anlagen auf ca. 370 ha des Stadtgebietes organisiert. Durchschnittlich wird ein Kleingarten von 2,2 Personen bewirtschaftet. Hinzu kommen nach einer Umfrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BMVBS & BBR) noch 2,3 Personen, die sich in diesen Kleingärten als Besucher bzw. Familienangehörige aufhalten. Wenn man diese Zahlen zugrunde legt, nutzen ca. 41.200 Wuppertaler/innen Kleingärten. Allein diese Zahl belegt die Bedeutung der Kleingärten für die Bürger/innen und als Teil des Grünflächensystems mit ihren Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Darüber hinaus haben Kleingärten eine große soziale, gesundheitspolitische, städtebauliche und freiraumplanerische Wirkung in einer Stadt. Die Entwicklungen im Freizeitverhalten sowie die sich verändernden wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern nach der letzten Aktualisierung für den Flächennutzungsplan von 2005 eine erneute Bestandsaufnahme der Kleingärten. Die fortgeschriebenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für Maßnahmen zur zukünftigen Entwicklung der Kleingartenanlagen in Wuppertal. 1.2 Auftrag Der Ausschuss für Umwelt beschließt in seiner Sitzung am 03.05.2011 die Erstellung eines aktuellen Kleingartenentwicklungsplanes (Drucks. Nr. VO/0207/11). Der Beschluss lautet: „Der Ausschuss für Umwelt beauftragt die Verwaltung, unter Federführung des Ressorts Grünflächen und Forsten einen aktuellen Entwicklungsplan für die Wuppertaler Kleingärten unter enger Einbeziehung des Kreisverbandes der Kleingärtner e. V. Wuppertal und dessen Mitglieder zu erstellen.“ 2 Historie 2.1 Historische Entwicklung Die Geschichte der heutigen Kleingärten beginnt in der Mitte des 19. Jahrhunderts als einfache Grabelandflächen. Das Hauptziel dieser als „Armen- oder Arbeitergärten“ bezeichneten Flächen war es, Hunger und Not der Ärmsten zu lindern. Durch die Zusammenlegung von klassischen Grabelandflächen entstanden noch vor dem 1. Weltkrieg erste Kleingartenkolonien. In den Notzeiten der beiden Weltkriege wurden vermehrt Flächen bereitgestellt. Die wesentliche Zielsetzung war bis dahin immer die Selbstversorgung in Zeiten großer wirtschaftlicher Not. Seite 5 von 36 Die heutige Ausprägung des Kleingartens zum privaten Freiraum für Naturerlebnis und Erholung, zur Gestaltung sozialer Kontakte, als Ausgleich zum beruflichen Alltag oder einer unbefriedigenden Wohnsituation entwickelte sich deutlich nach dem 2. Weltkrieg, als die wirtschaftliche Situation der Menschen wieder besser wurde. Die insgesamt positiven Wirkungen auf die Daseinsvorsorge, auf die städtischen Grün- und Freiflächensysteme und die allgemeine Stadtentwicklung führten in NRW zur Aufnahme des Kleingartenwesens in die Landesverfassung vom 28. Juni 1950 (Art 29 Absatz 3). Neben dem Wert als wesentlicher Bestandteil der Grünstrukturen in den Städten wurde zudem die ökologische Bedeutung der Kleingartenflächen erkannt. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 12. Juni 1979 wurde, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegenüber dem teilweise noch aus Kriegs- und Notzeiten mit der Versorgungsfunktion für die Bevölkerung einseitig ausgefülltem Kleingartenrecht, 1983 das Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) entwickelt und auf die neuen Inhalte des Kleingartenwesens hin formuliert. Das Gesetz enthält unter Aufhebung des alten Kleingartenrechts pachtrechtliche, privatrechtliche Bestimmungen und öffentlich-rechtliche bodenrechtliche Vorschriften. Das Hauptthema einer 1986 durchgeführten landesweiten Studie zu Entwicklungsschwerpunkten im Kleingartenwesen war die Formulierung von Kennzahlen zur Berechnung des Bedarfs an Kleingärten. In dieser Zeit waren die planerischen Überlegungen auf Wachstum ausgerichtet. So war auch die ständig steigende Nachfrage aus Gemeinden, Städten und Kleingartenverbänden die Grundlage für die Diskussion über einen weiteren Bedarf an Kleingärten. 2.2 Kleingartenentwicklung in Wuppertal 2.2.1 Kleingartenentwicklung in Wuppertal 1945-2012 Aus der Besatzungschronik, den Verwaltungs- und den Jahresberichten der Wuppertaler Statistik kann sehr gut abgelesen werden, wie der Zustand des Kleingartenwesens zum Kriegsende war; welche Entwicklungsschwerpunkte in der Zeit des Wiederaufbaus, des Wirtschaftswunders und der nachfolgenden Zeit des Strukturwandels zum heutigen Stand geführt haben. Das Verhältnis von 200 ha Kleingartenfläche bezogen auf eine Gesamtgrünfläche von 916 ha im Jahr 1938 wurde in den letzten Kriegsjahren durch die angespannte Ernährungslage im hohen Maße verändert. Auf fast allen Flächen, die dazu geeignet waren, wurde, losgelöst von Eigentumsverhältnissen, Gemüse angebaut. In den ersten Nachkriegsjahren wurden durch die Anordnung der Militärregierung zusätzlich 45 ha als Kleingartenflächen freigegeben. Eine ausgesprochen große Anzahl an sogenannten Behelfsheimen, d. h. Wohnbaunutzungen in den Kleingartenanlagen, und ungeordnete Gesamtstrukturen, führten in den 60er Jahren zu einer Welle von Sanierungs- und Neuordnungsprojekten. Daraus resultierte die Umwandlung kleingärtnerisch genutzter Flächen zu Bauzwecken auf der einen und die Beschaffung von Seite 6 von 36 Ersatzland auf der anderen Seite. So wurden z. B. 368 Gärten im Jahr 1966 geräumt und im Folgejahr 519 neue Kleingärtenparzellen errichtet. In dieser Zeit wurden auch erste Kleingartenanlagen für Großprojekte geräumt. Solche Projekte waren die Pädagogische Akademie auf der Hardt, die damalige B 226 (A 46) und die Bergische Gesamthochschule. In der Grünflächenkommission wurde 1970 zum ersten Mal über die Notwendigkeit einer eigenständigen Kleingartenzielplanung diskutiert. Es war erkennbar, dass die stetig wachsende Nachfrage in oder im Umkreis der städtischen Wohnquartiere aus Platzmangel nicht zu decken war. Als Folge hiervon wurden später die beiden Großanlagen Wolfsholz-Elsternbusch und Vorm Eichholz/Bayer in der Übergangszone von der Stadt zur freien Landschaft realisiert. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 29.10.1973, in dem das „Räumlich – Funktionale Entwicklungskonzept“ (RFK) durch räumliche und sachliche Teilentwicklungspläne präzisiert werden sollte, erfolgte die Erarbeitung des sachlichen Teilentwicklungsplanes vom damalige Garten- und Forstamt. Durch die Veränderung der Stadtbezirksgrenzen (30.09.1979) musste der Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes teilweise neu bearbeitet werden. Am 02.05.1983 wurde der Kleingartenentwicklungsplan dann vom Rat der Stadt beschlossen. Die Novellierung des Bundeskleingartengesetzes (28.02.1983) führte zu einer weiteren Überarbeitung, sodass der gültige Kleingartenentwicklungsplan den Datenbestand vom 01.10 1985 aufweist. Hierbei wurde der Ratsbeschluss vom 09.09.1985 zur Änderung der Laubengröße und des überdachten Freisitzes berücksichtigt. 2.2.2 Kleingartenentwicklungsplan 1985 Kleingärten waren in Vereinen und diese in Verbänden zusammengeschlossen. Örtlich zusammenhängende Kleingärten bildeten Kleingartenanlagen. Die sog. „wilden, freien, nicht organisierten Gärten“ wurden weder in der Bestandserhebung noch in der Ermittlung des Bedarfes berücksichtigt. (Vergl. Kleingartenentwicklungsplan von 1983, 5.2, Seite 18) Die damalige Zielplanung sah folgende Schwerpunkte vor: • Sicherung des Bestandes (Bebauungspläne und Grunderwerb) • Grundüberholung Sanierung von Kleingartenanlagen • Verlagerung • Neuausweisung von Kleingärten Seite 7 von 36 2.2.3 Flächennutzungsplan 2005 (FNP) Im Rahmen der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes wurden die Ziele des Kleingartenentwicklungsplanes überprüft und angepasst. Die Ziele des FNP waren: • Bestandsicherung der Dauerkleingärten, (vor allem im Umfeld von verdichteten Wohnsiedlungsbereichen) • Bedarfsgerechte Vorhaltung von ca. 500 neuen Kleingärten für den Planungszeitraum bis 2015 (als Option und Reserve für einen zukünftigen Verlagerungsbedarf) • Sicherung der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit Die Bedarfswerte wurden aufgrund der abnehmenden Bevölkerungszahlen im Vergleich zum Kleingartenentwicklungsplan reduziert. Während bei dem Kleingartenentwicklungsplan von 1985 mit einer Einwohnerzahl von 371.000 gearbeitet wurde, haben die Bearbeiter/innen beim Flächennutzungsplan für das Jahr 2015 mit einer Bevölkerung von 340.000 Einwohnern und Einwohnerinnen geplant. 3 Bedeutung des Kleingartenwesens 3.1 Städtebauliche Bedeutung Eine wesentliche städtebauliche Funktion der Kleingartenanlagen ist die Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung der Städte. Insbesondere wenn Kleingartenanlagen an andere Grünflächen angeschlossen sind, ergeben sich durch die Vernetzung positive Effekte. Integriert in das Grün- und Freiraumsystem der Stadt stellen Sie u.a. durch öffentliche Fuß- und Radwege, und Kleingarten-Wanderwege eine Ergänzung dar, sodass Freiraumverbindungen mit besonderen Qualitäten geschaffen werden. Kleingartenanlagen sind in der Regel öffentlich zugänglich und werden von der Bevölkerung zur Naherholung genutzt. Kleingärten haben nach wie vor immer noch eine wichtige Funktion als Ersatz für fehlende Hausgärten und fehlendes Grün innerhalb der dichten Bebauung der Wohngebiete. In Wuppertal sind in stark verdichteten Bereichen der Talachse nur wenige Kleingärten vorhanden. Der größte Anteil der Kleingartenanlagen liegt am Rande der Talachse, in der Nachbarschaft von Grün- und Parkanlagen sowie in Übergangsbereichen zu den Wäldern und der freien Landschaft. Meistens befinden sie sich an den steilen Hängen der Wuppertaler Berge, wodurch sich oftmals herausragende Blickbeziehungen über das Tal hinweg ergeben. Diese topographische Lage bringt aber auch Nachteile bei der Erschließung und der Bearbeitung, insbesondere für ältere oder behinderte Menschen mit sich. Neue Möglichkeiten Kleingärten zu erreichen, ergeben sich aus der Nordbahntrasse, durch deren innerstädtische Lage viele Kleingartenanlagen auf der Nordseite des Tales an mehrere Quartiere angebunden werden. Seite 8 von 36 3.2 Soziale und gesundheitliche Bedeutung Die soziale Bedeutung bleibt eine wesentliche Komponente des Kleingartenwesens. Das lässt sich auch an der Mitgliederstruktur bei den Umfragen ablesen. 2007 waren 82% der Kleingartenhaushalte Mieterhaushalte. Die Erwerbsquote unter den Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen betrug 2008 ca. 33%. Die Arbeitslosenquote lag bei 17%. Kleingärten sollen auch weiterhin für sozial Schwächere, Ältere und Familien mit Kindern offen stehen. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Pachtpreisbindung wesentlich für die soziale Bedeutung. Ebenso bietet sich mit der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eine große Chance für die Gesellschaft. Freizeit im Kleingarten bedeutet auch Erholung, Rückzug aus dem Alltag, gesunde Ernährung, ein Naturerlebnis für Kinder und eine körperliche Tätigkeit als Ausgleich zur Arbeit. Kleingärtner/innen engagieren sich sozial im Rahmen von Themengärten, die durch soziale Kooperation für oder mit anderen entstehen. Beispiele dafür sind Tafelgärten, Senioren-, Schul-, Muster- sowie Behindertengärten usw. Innerhalb der Kleingartenanlagen wird durch das ehrenamtliche Engagement, die Feste, die Bildungsarbeit, die Pflege der Gemeinschaftsflächen und die allgemeine Kommunikation das soziale Miteinander gepflegt. 3.3 Ökologische Bedeutung Kleingärten in einer Stadt sind in vielerlei Hinsicht auch von ökologischer Bedeutung. Neben den kleinklimatischen Verbesserungen durch zum Beispiel der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und der Absorption von Staub, tragen sie auch insgesamt zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Sie leisten einen Beitrag zu einem besseren Luftaustausch in der Stadt und wirken durch die geringe Versiegelung positiv auf den Wasser- und Bodenhaushalt. Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Strukturen bieten Sie Rückzugsflächen für Fauna und Flora. So bilden beispielsweise Obstbäume, Heckenstrukturen, die Rahmenpflanzung, kleingartentypische Gehölze, Kompostanlagen, Kleinteiche sowie Trockenmauern ökologisch wertvolle Kleinnischen innerhalb der städtischen Bebauung. 4 Gesetzliche und organisatorische Grundlagen 4.1 Bundeskleingartengesetz Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, ist am 1. April 1983 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 1. Oktober 2006 geändert. Es definiert Begriffe, regelt unter anderem den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung, die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit in Kleingärten. Seite 9 von 36 4.2 Definition des Kleingartens Ein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist gemäß § 1 Abs. 1 BKleingG ein Garten, der • 1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und • 2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage). Folgendes ist aus BGH-Urteilen zu berücksichtigen • zu 1.: BGH III ZR 281/03 c): In der Regel ist wenigstens ein Drittel der Fläche für den Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen, • zu 2.: BGH III ZR 31/05: Neben Gemeinschaftseinrichtungen müssen mindestens fünf Gärten vorhanden sein. Gemäß § 1 Abs. 2 BKleingG ist ausdrücklich kein Kleingarten: • ein Eigentümergarten (bei dem die Bewirtschaftung durch den Grundeigentümer oder seine Haushaltsangehörigen i. S. v. § 18 Wohnraumförderungsgesetz erfolgt; für den Eigentümergarten gelten jedoch die baulichen Beschränkungen des § 3 BKleingG), • ein Wohnungsgarten (ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im Zusammenhang mit der Wohnung überlassen wird), • ein Arbeitnehmergarten (ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassen wird), • ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut werden dürfen, • ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (Grabeland). Zudem ist ein Dauerkleingarten ein durch einen Bebauungsplan abgesicherter Kleingarten, für den besondere Schutzvorschriften gelten (BKleingG § 1 Abs. 3). 4.3 Organisation Die nationalen Kleingärtnerverbände sind international organisiert im Verband „Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux“. Vereint sind hier Verbände aus 14 Staaten. Auf Bundesebene erfolgt die Vertretung durch den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V., in dem 20 Landesverbände organisiert sind. Auf Länderebene gibt es in Nordrheinwestfalen zwei große Verbände: Seite 10 von 36 • • den Landesverband Westfalen und Lippe und den Landesverband Rheinland Der Kreisverband Wuppertal der Kleingärtner e. V. ist Mitglied im Landesverband Rheinland. In diesem Verband sind auf lokaler Ebene 118 Kleingärtnervereine mit insgesamt 6275 Kleingärten organisiert. Eine weitere wesentliche Organisation außerhalb dieses Gefüges ist die Bahn-Landwirtschaft (BLw). Die Grundstücke der Deutschen Bundesbahn sind auf die Deutsche Bahn AG und das Bundeseisenbahnvermögen als deren Nachfolgeorganisationen übertragen und werden durch die Bahn-Landwirtschaft e. V. treuhänderisch verwaltet. Diese Verwaltung erfolgt für das gesamte Bundesgebiet über den Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft e. V. mit seinen 15 rechtlich selbständigen Mitgliedern, den BLw Bezirken, die ebenfalls als eingetragene Vereine organisiert sind. Die Bezirke ihrerseits unterteilen sich in 1024 unselbständige Unterbezirke. In Wuppertal sind 29 Kleingartenanlagen mit einer Bruttofläche von 21 ha im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Das Kleingartenwesen als öffentliche Aufgabe wird von Seiten der Stadt durch das Sachgebiet "Kleingartenwesen" des Ressorts Grünflächen und Forsten wahrgenommen. Die Kleingartenverwaltung befasst sich ursächlich mit der Planung, dem Bau und der Verwaltung der kommunalen Kleingärten. Eine weitere Aufgabe ist die Förderung des Kleingartenwesens (Interessensvertretung). Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, aber auch die Beratung der Vereine zum Beispiel über die Pflege und Instandsetzung des Begleitgrünes und bei der Gestattung von Baumaßnahmen sowie der Einhaltung der Gartenordnung. Bei Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, die von den Vereinen nicht in Eigenregie durchgeführt werden können, hilft die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch die Vergabe an Fremdfirmen. Die Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung erfolgt durch die Mitarbeiter des Kleingartenwesens. Außerdem werden alle Angelegenheiten im Rahmen einer grundstücksverwaltenden Dienststelle von dem Sachgebiet Kleingartenwesen abgewickelt. 4.4 Verpachtung In Wuppertal sind die Kleingartenanlagen, die sich auf städtischem Besitz befinden, in der überwiegenden Mehrzahl, vom Ressort 103 über einen Generalpachtvertrag an den Kreisverband Wuppertal der Kleingärtner e. V. verpachtet. Desweiteren gibt es einige Anlagen, die über die Bahnlandwirtschaft (Übernahme von Grundstücken der Bahn), den jeweiligen Vereinen oder direkt verpachtet werden. Hinzu kommen Einzelverpachtungen von Gärten, die sich in Grünanlagen befinden. Die Liegenschaftsverwaltung in Ressort 403 ist zuständig für die Verpachtung von Gärten bei Grundstücken, die auf Grund fehlender Planungen keinem Ressort zugeordnet sind und schließt Einzelpachtverträge ab. Seite 11 von 36 Mit dem Generalpachtvertrag zwischen Stadt und Kreisverband ist der größte Teil der Kleingartenflächen in Wuppertal erfasst (80,1%). Er berechtigt den Kreisverband, die Flächen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen weiter zu verpachten. Wesentlicher Bestandteil des Generalpachtvertrages ist die Gartenordnung mit ihren Anlagen zur Laubenordnung, Gewächshäusern usw. Der Kreisverband Wuppertal der Kleingärtner e. V. schließt sowohl mit dem Kleingärtnerverein einen Zwischenpachtvertrag als auch mit dem Mitglied des Kleingartenvereins einen Einzelpachtvertrag ab. Die Nachfolgeorganisationen der Deutschen Bundesbahn regeln die Modalitäten der Kleingartenverwaltung mit der Bahn-Landwirtschaft e. V. ebenfalls über einen Generalpachtvertrag. 5 Bestandsaufnahme Die vorhandenen Grundlagen aus dem Kleingartenentwicklungsplan und dem Flächennutzungsplan wurden mittels einer Recherche anhand von Luftbildern, Literatur, Ortsbesichtigungen und einer Umfrage aktualisiert. 5.1 Luftbildrecherche Mit der Recherche anhand von Luftbildern aus den Jahren 2010 und 2012 wurden alle Kleingärten in Wuppertal erfasst. Hierzu gehören die im Kreisverband organisierten Kleingärten, die Gärten der Bahnlandwirtschaft sowie sonstige Kleingartenflächen. Sonstige Kleingartenflächen sind nicht organisierte Kleingärten, die sich auf privaten Grundstücken entwickelt haben. Bei Flächen, die nicht eindeutig den Kleingärten zugeordnet werden konnten (z. B. Mietergärten), fand eine Überprüfung vor Ort statt. 5.2 Erfassung des Bestands/Kartografische Darstellung Wesentliche Teile der Projektarbeit erfolgten über eine Software aus der Kategorie der Geoinformationssysteme (GIS). Mit dem Programm ArcMap wurden die raumbezogene Daten visualisiert und Geometrien (z. B. die dargestellten Kleingartenflächen) sowie Sachdaten (Eigentumsverhältnisse, Organisation) bearbeitet. Durch Methoden der Statistik und Hilfestellung entsprechender städtischer Stellen konnten durch die Verknüpfung der Kleingartenanlagen mit anonymisierten Pächterdaten die Entfernungen von Wohnungen zu Kleingartenanlagen ermittelt und dargestellt werden. Die vorhandenen Pläne und das Layout wurden ebenfalls mit diesem Programm erstellt. Durch die intensive Bestandsaufnahme liegt erstmalig eine vollständige Aufnahme aller Kleingartenanlagen vor. Seite 12 von 36 5.3 Bestandsuntersuchung Wuppertaler Kleingärten in Referenzbezirken Um einen Eindruck von der Situation und dem tatsächlichen Zustand einer repräsentativen Anzahl von Kleingärten in Wuppertal zu gewinnen, wurden zwei Referenzbezirke ausgewählt und besichtigt. Die Wahl fiel auf die Bezirke Elberfeld und Cronenberg, weil sich hier ein Überblick über die Struktur vom Zentrum bis in die weniger besiedelten Außenbereiche gewinnen ließ. Zusätzlich sprach für Cronenberg die Einschätzung, dass dieser Stadtbezirk unterversorgt mit Kleingärten sein könnte. Die Besichtigungen der Kleingartenanlagen fanden in den Sommermonaten 2011 durch Vertreter der planenden Abteilung 103.12 und den städtischen Betreuern des Kleingartenwesens (103.39) statt. Folgende Punkte wurden dabei beachtet: • • • • • • • • • • • Zustand der baulichen Anlagen (z. B. Treppen, Mauern, Zäune, Wege) Zustand der Gärten (z. B. Lauben, Hecken, Bepflanzung) Anzahl der verwahrlosten/ungepflegten Gärten (möglicherweise als Hinweis auf Leerstände) Zustand des Vereinsgebäudes Hinweise an Gärten und Aushangtafeln auf freie Gärten Aushänge an Informationstafeln (als Hinweis auf das Vereinsleben) Aufteilung der Gärten (Fragestellung: Erholungsgarten oder Nutzgarten mit Gemüseanbau) Zustand des Gemeinschaftsgrüns, das durch Gemeinschaftsarbeit zu pflegen ist Städtebauliche Kriterien (z. B. ÖPNV-Anbindung, Nähe zu Wohnbezirken, Anbindung an das Straßennetz, Parkplätze, Einbindung ins Grünsystem, Exposition, Befahrbarkeit der Anlage) Ökologische Kriterien (z. B. Waldnähe, Erholungsvorsorge und Landschaftsbild, Bachläufe, Freiflächenverbund) Umweltvorbelastungen (z. B. Lärmimmissionen und Altlasten) 5.4 Recherche Neben der an der Praxis orientierten Vorgehensweise fand auch eine Recherche zu den bundesund landesweiten Entwicklungen des Kleingartenwesens statt. Als besonders informativ erwiesen sich die veröffentlichen Untersuchungsergebnisse zweier Ministerien. Es handelt sich hierbei um: • • Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens Forschungsprogramm "Allgemeine Ressortforschung" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) von 2008 Zukunft des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen (vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Kurzform: MKULNV NRW oder Umweltministerium NRW aus 2009) Seite 13 von 36 Darüber hinaus wurden Informationen und Einsichten aus Berichten der "Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter im Deutschen Städtetag" (Galk DST), den Schriftenreihen des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V. sowie aus Fachzeitungen, Presse, und dem Internet gewonnen. Als Grundlagen dienten die Aussagen des Kleingartenentwicklungsplans der Stadt Wuppertal von 1985 und die überarbeiteten Aussagen dazu im Flächennutzungsplan als Orientierung. (Siehe Quellenverzeichnis im Anhang) 5.5 Fragebogen von Stadt und Kleingärtnerverband Anhand von früheren Umfragen der Stadt, einer Umfrage der Kreisverbandes Wuppertaler Kleingärtner e V. sowie Fragebögen der beiden oben angeführten Studien wurde ein aktueller Fragebogen entwickelt. Diesen Fragebogen haben die Bearbeiter mit dem Kreisverband und den Beschäftigten der Statistikabteilung der Stadt Wuppertal abgestimmt und optimiert (siehe Anlage). Die Befragung der Kleingartenvereine fand im Sommer 2011 statt. Auf eine Befragung der Pächter/innen wurde aus Kosten- und Kapazitätsgründen verzichtet. Dank des Einsatzes des Kreisverbandes, der die Fragebögen an die bei Ihm organisierten Vereine gesendet und ausdrücklich um die Beantwortung geworben hat, war der Rücklauf mit 89 Prozent außerordentlich hoch. 5.6 Leerstand Im Kleingartenwesen wird von Leerstand gesprochen, wenn für einen Garten, ein Kalenderjahr nach Wertermittlung, noch kein Nachpächter gefunden wurde. Die Kündigung eines Kleingartens durch den Pächter läuft im Regelfall wie folgt ab: Der Pächter des Kleingartens kündigt mit dreimonatiger Frist zum 30.11. eines Kalenderjahres beim Kleingärtnerverband. Der Wert der Anpflanzungen und Anlagen (Baulichkeiten, Wege etc.) wird durch einen Wertermittler des Verbandes festgestellt. Bei der Wertermittlung werden auch Mängel und Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz sowie die Gartenordnung festgehalten, die der Pächter zu seinen Lasten beseitigen muss. Die Wertermittlung geschieht anhand von Richtlinien des Kreisverbandes (auf der Grundlage von § 11 BKleingG). Liegt eine Ermittlung des kleingärtnerischen Wertes im Sinne einer Entschädigungssumme vor, sind die Grundlagen für eine Weiterverpachtung an einen Folgenutzer geschaffen. Im Mittel dauert die Neuverpachtung zwischen vier und sechs Monaten. Eine festgelegte eindeutige und allgemeingültige Definition für Leerstand gibt es nicht. Die oben genannte Definition ist in Anlehnung an einen Forschungsauftrag des Planungsbüros Weeber+Partner entwickelt worden. Das Büro untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) den Leerstand im Kleingartenwesen angesichts der demographischen und strukturellen Entwicklungen in den Kommunen, die durch Schrumpfung und insbesondere durch Bevölkerungsrückgänge geprägt sind. Seite 14 von 36 Die Studie "Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens" des BMVBS und BBR von 2007 kam bereits zu dem Ergebnis, dass es vor allem in ostdeutschen Kommunen Hinweise auf dauerhaften Leerstand, zum Teil länger als 1 Jahr, von Kleingärten gab. Bei einer unabhängig davon durchgeführten Befragung der 20 Mitgliedskommunen eines Arbeitskreises der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter im Deutschen Städtetag (Galk DST) in 2007 ergab, dass die Leerstände nirgends so groß waren, dass über eine Bestandsreduzierung nachgedacht werden müsste. Mittlerweile hat sich das Bild verändert. In den ostdeutschen Bundesländern war bis 1990 die Schaffung von neuen Kleingartenanlagen ein vorrangiges Ziel. Heute ist aufgrund der Leerstände der Rückbau von Gärten oder ganzen Kleingartenanlagen ein vorrangiges Arbeitsfeld der Kommunen aus den Beitrittsländern. Für die Aufgabe von Kleingartenanlagen werden in dieser Studie folgende Argumente angeführt: • hoher Leerstand, • dadurch Kostenerhöhung für die verbleibenden Pächter, • aufwändigere Freiflächenpflege (sowohl der unbesetzten Parzellen als auch der Gemeinschaftsflächen), • Ansiedlung von Tieren (die nicht gewollt sind), • der Wohlfühleffekt des Gartens geht verloren, • die Gemeinschaft leidet darunter. Als Anlass für diese Entwicklung werden die rückläufigen Bevölkerungszahlen gesehen. Dadurch sinkt der Bedarf an Kleingartenflächen, wobei in Ostdeutschland im Verhältnis zur Bevölkerung deutlich mehr Flächen zur Verfügung stehen. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Veränderung der Altersstruktur bei den Kleingärtnern, da es immer mehr Pächter/innen über 65 Jahre gibt. Es wird immer schwieriger neue Mitglieder zu gewinnen. Bedauert wird vor allem das zu geringe Interesse von jungen Familien. (Vergleiche Grüne Schriftenreihe 207, Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.) Die 2011 durch das Ressort Grünflächen und Forsten durchgeführte Befragung bei im Verband organisierten Kleingartenvereinen ergab, dass in Wuppertal aktuell keine großen Probleme durch Leerstände bestehen. Anzeichen, dass Wuppertal von dieser Entwicklung nicht verschont bleiben wird, sind vorhanden. Für Wuppertal wurde eine ältere und hinsichtlich der Bevölkerungszahl schrumpfende Bevölkerung prognostiziert. Seit drei Jahren ist diese Entwicklung jedoch angehalten. Diese Veränderung hängt damit zusammen, dass mehr Menschen nach Wuppertal ziehen, als aus Wuppertal weg ziehen. Am 30.09.2014 hatte Wuppertal 350.115 Einwohner und Einwohnerinnen. Die Umfrage bei den Kleingartenvereinen von 2011 hat ergeben, dass in Wuppertal der Anteil an Kleingärtner/innen mit einem Alter über 65 Jahre gestiegen ist. Es ist ebenfalls ein Ergebnis der Umfrage, dass der Anteil an interessierten jungen Familien gesunken ist. Aktuell stellt der Seite 15 von 36 Kreisverband fest, dass durch Pächterwechsel das durchschnittliche Alter der Pächter/innen wieder gesunken ist und bei ca. sechzig Jahren liegt. Weitere Hinweise, dass sich die Situation im Kleingartenwesen in Wuppertal verschlechtert hat, kommen aus den Vereinen: • Es wird schwieriger Gärten zu verpachten. • Die Pachtdauer bei Neuverpachtungen von Gärten hat sich verkürzt. Das wird auf das veränderte Freizeitverhalten zurück geführt. Die Freizeit soll frei von Verpflichtungen und Arbeit flexibel gestaltbar sein. Die Anforderungen bei der Pflege eines Kleingartens werden oftmals falsch eingeschätzt. • Die Ablösebeträge bei der Neuverpachtung von Gärten liegen deutlich unter den bei der Wertermittlung festgestellten Beträgen. Beispiele für erste Auswirkungen in kleineren Einzelfällen sind: • Getrennt von der Hauptanlage liegende Gärten in der Anlage Lohmannsfeld (4 Gärten) und Edelweiß (3 Gärten) (Rest der früheren Anlage Südhöhe) wurden aufgegeben • Die Gärten an der Lübecker Str. des Kleingärtnervereines Hansa und die Gärten im sogenannten Kleintierpark des Kleingärtnervereines Westen werden bei Kündigung durch den Pächter oder die Pächterin nicht mehr neu verpachtet und als Bauland bzw. als Waldfläche verwertet • Für die Anlage Gartenstr. Wurde wegen tlw. erheblicher Probleme bei der Neuverpachtung eine Räumungsvereinbarung zum 31.12.12 geschlossen Insgesamt sind seit 2007 33 Kleingartenparzellen aus dem städtischem Grundbesitz aufgegeben worden. Gründe dafür sind Arrondierungen, die Aufgabe von Einzelgärten aufgrund einer ungünstigen Lage, Korrekturen des Istbestandes oder die Zusammenlegung kleinerer Gärten 5.7 Bedarfsermittlung Für den Kleingartenentwicklungsplan von 1983 wurden die gängigen Richtwerte untersucht, beispielhaft für Wuppertal berechnet und im Städtevergleich überprüft. Als Ergebnis wurden 12 qm Kleingartenfläche pro Einwohner/in als Richtzahl angewendet (empfohlen vom Deutschen Städtetag). Dann wurde entsprechend der damaligen Bevölkerungsprognose für 1995 eine Einwohnerzahl von 371000 EW mit diesem Quadratmeteransatz multipliziert. Bei einer Parzellengröße von 300 bis 400 m² ergab das einen Bedarf von 10.000 Gärten in Wuppertal. Abzüglich des Bestandes fehlten 2280 Kleingärten. Private nicht organisierte Gärten wurden nicht berücksichtigt. Der FNP 2005 hat die Werte des Kleingartenentwicklungsplanes bewertet und mit einer Zielzahl von 500 neuen Kleingärten für den Planungszeitraum bis 2015 berücksichtigt. Der Kreisverband der Kleingärtner erklärte in seiner Stellungnahme für den FNP, dass die Nachfrage nach Kleingärten in den Bestandsflächen gedeckt sei. Seite 16 von 36 Da bereits 2005 eine abnehmende Bevölkerung für den Zielzeitraum prognostiziert wurde, war die Zielzahl von 500 geplanten Kleingärten als Option und Reservefläche für eine zukünftige Verlagerung vorgesehen. Inzwischen sind die Richtwerte als Planungsinstrument umstritten und werden nur zu Vergleichszwecken herangezogen. "Betrachtet man die unterschiedliche Versorgungsdichte mit Kleingärten, fällt auf, dass der in der Vergangenheit entwickelte bundesweite Orientierungswert von 10-17 m² Kleingartenbruttofläche pro Einwohner nirgendwo erreicht wird." (NRW Studie "Zukunft des Kleingartenwesens" von 2009, Seite 49) Die Verfasser des Fachberichtes "Kleingarten im Städtebau" der GALK DST kommen zu der Erkenntnis, dass bei der Erarbeitung von Kleingartenentwicklungskonzepten die von der GALK ursprünglich errechneten Richtwerte nicht mehr weiter zu verwenden sind. Es wird empfohlen, sich bei der Bedarfsermittlung an den jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu orientieren. Mit 350.115 Einwohner/innen (Stand 30.09.2014) und einer Kleingartenfläche von ca. 3.700.000 m² erreicht Wuppertal einen Versorgungsgrad von 10,6 m²/Einwohner. 1987 betrug der Wert noch 8,7 m²/Einwohner. Zwei Faktoren sind für diese Verbesserung maßgeblich verantwortlich: • der Rückgang der Bevölkerungszahl • die ergänzte Flächenbetrachtung. Erstmals wurden nicht organisierte Kleingärten nach einer Luftbildrecherche und anschließender Überprüfung vor Ort einbezogen. Bei einer gemeinsamen Befragung der Kleingärtner durch den Verband der Kleingärtner und dem Ressort Grünflächen und Forsten 2011 wurde entgegen den Erwartungen angegeben, dass 30% der Kleingartenvereine eine Warteliste (mit mind. zwei Interessenten) haben. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine zwischenzeitliche erhöhte Nachfrage handelt, die aber anhand der Strukturdaten nicht andauern wird. Hinsichtlich des Bedarfes von Neuanlagen bestätigt die Umfrage von 2011 die Aussagen des FNP von 2005. Ein Bedarf an Neuanlagen ist nicht vorhanden. Die Nachfrage wird derzeit aus dem Bestand heraus gedeckt werden. Zur gleichen Aussage kommt der Deutsche Städtetag (DST) in seinen Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten im Mai 2011: "Angesichts der demographischen Entwicklung und regional auftretenden Leerständen sowie anstehender Prioritäten kommunalen Handelns (Finanzen) erscheint es nicht sinnvoll den Bestand zu erweitern." Seite 17 von 36 Alle vorhandenen Reserveflächen (z. B. die Kleingartenanlage Bayer und Vorm Eichholz) sollen, wie im FNP vorgesehen, erhalten bleiben. Sie werden vorgehalten für eventuell zukünftig notwendige Verlagerungen, wie zum Beispiel für die Kleingartenanlage Johannisberg. Diese Anlage gehört dem Land NRW und ist eine potentielle Erweiterungsfläche für die Universität. Der Flächennutzungsplan sieht noch weitere Kleingartenentwicklungsflächen vor, die meistens im Übergang zur freien Landschaft liegen. Bei der Kleingartenanlage Wolfsholz/Elsternbusch sind Teile dieser Reserveflächen durch Kompensationsmaßnahmen dauerhaft gebunden. Auch bei den anderen Flächen im Übergang zur freien Landschaft soll die derzeitige Nutzung bestehen bleiben, da eine Siedlungsentwicklung in diesen Landschaftsräumen ausgeschlossen ist. 6 Ergebnisse der Bestandsaufnahme 6.1 Situationsbewertung 6.1.1 Erkenntnisse aus der Besichtigung der Referenzbezirke Die Kleingartenanlagen in Elberfeld und Cronenberg liegen, bedingt durch die Wuppertaler Topographie, weitgehend in sehr guten städtebaulichen Lagen und sind in das Landschaftsbild und das Grünflächensystem eingebunden. Die Anlagen befanden sich in unterschiedlich guten Pflegezuständen. Insgesamt fiel den zuständigen Mitarbeitern die abnehmende Pflegequalität der Gärten und des Begleitgrüns im Vergleich zu vergangenen Jahren auf. Es ist ein zunehmender Trend zum Erholungsgarten zulasten des Anteils an Nutzgärten mit Gemüseanbau festzustellen. In nahezu allen Kleingartenanlagen waren Aushänge vorhanden, auf denen Nachfolger für die Kleingartennutzung gesucht wurden. Das wurde als Hinweis gewertet, dass das Angebot größer als die Nachfrage ist und Wartelisten nicht mehr in dem Umfang vorhanden sein können, wie sie es noch vor einigen Jahren waren. Im Stadtbezirk Elberfeld sind nicht organisierte Anlagen eine Ausnahme. Bei der Bestandsaufnahme in Cronenberg, das als unterversorgt galt, wurde dagegen eine Vielzahl dieser Gärten vorgefunden. Im Ergebnis waren diese nicht organisierten Kleingärten oft deutlich einfacher ausgestattet. Wege waren häufig Pfade und Begleitgrün war fast nicht vorhanden. In den Gärten waren die unterschiedlichsten Laubenarten, Nutzungen und Pflegezustände vorhanden. Es hat sich gezeigt, dass es weder bei den Baulichkeiten noch bei der Gartengestaltung zu gravierenden Auswüchsen gekommen ist. Die Tendenz in diesen Gärten geht zu einer ursprünglicheren, einfacheren Nutzung. Sowohl in der kritischen Presse, als auch im allgemeinen Meinungsbild, gelten das Regelwerk und die Organisation für den traditionellen Kleingarten als einengend und wirken auf Interessierte häufig sogar abschreckend. Die Vermutung, dass aus diesen Gründen eine "Flucht" aus dem organisierten Kleingartenwesen zu den nicht organisierten privaten Kleingärten, also individuellen Lösungen stattfindet, konnte nicht bestätigt werden. Die Luftbildauswertung aus den Seite 18 von 36 unterschiedlichen Jahren hatte zum Ergebnis, dass diese Gärten eine negative Entwicklung genommen haben und sich die Flächenanteile reduziert haben. Die Nachfrage ist auch hier gesunken. Es ist festzustellen, dass beide Nutzungsformen (organisiert und nicht organisiert) nebeneinander Bestand haben und eine Konkurrenz um mögliche Pächter/innen nicht wahrnehmbar ist. 6.1.2 Erkenntnisse aus der Luftbildrecherche und der Planauswertung In den Plänen sind folgende Themen dargestellt: • Die Erfassung aller Kleingärten in Wuppertal • Die Organisationsform der Kleingartenanlagen (Kreisverband, Bahnlandwirtschaft und nicht organisierte Kleingartenanlagen) • Die Eigentumsverhältnisse (Stadt, Privat, Bahn) • Kleingartenanlagen die im Kreisverband organisiert sind und eine Auswertung der Entfernung von der Wohnung der Pächter zu den Kleingartenanlagen Kommunale Flächen Flächen der Bahn AG Private Flächen Flächen des Landes NRW Summen 281 ha 21 ha 64 ha 4 ha 370 ha Anzahl der 145 St. Kleingartenanlagen 29 St. 102 St. 1 St. 277 St. Anzahl der Parzellen 656 St. 2031 St. 89 St. 9115 St. Kleingartenfläche 6339 St Erkenntnisse: Der größte Teil der Kleingartenanlagen ist im Kreisverband der Kleingärtner organisiert. Die Grundstücke befinden sich größtenteils in städtischem Eigentum. Der überwiegende Teil der Kleingartenanlagen liegt in einem aufgelockerten Ring um die dicht besiedelte Talachse im Übergang zu den Naturräumen. Die Anlagen haben häufig eine Verbindung zu den Wald-, Parkund Grünflächen der Stadt. Selten liegen sie zentral in den Wohnquartieren und wenn, handelt es sich um kleinere Anlagen. Die Entfernung zwischen den Pächterwohnorten und ihren Kleingartenanlagen wurde mit Hilfe des Kreisverbandes und den Mitarbeiter/innen der Abteilung Statistik und Wahlen der Stadt ausgewertet. Die Ergebnisse bestätigen, dass die Pächter/innen in der Regel (75,9 %) in einem Seite 19 von 36 Abstand von unter 3 km Entfernung von ihren Kleingärten wohnen. Bei den Anlagen in Wohnquartieren liegt dieser Anteil oft höher (bis zu 100%). Damit wird zum einen bestätigt, dass trotz der individuellen Motorisierung, die Nähe der Kleingartenanlage zur Wohnung ein Auswahlkriterium ist und zum anderen, dass die gleichmäßige Verteilung der Kleingartenanlagen über das Stadtgebiet wichtig ist, um dem Bedarf nach einem ausreichenden Angebot an wohnungsnahen Kleingärten entsprechen zu können. 6.1.3 Aspekte aus der Recherche Allgemeine Presse zum Thema Kleingarten: Die Presse beschreibt im Wesentlichen die Kleingärten als grüne Paradiese und belegt diese mit vielen positiven Attributen. Themen sind Erholung und Naturverbundenheit, Gemüseanbau, Natur, Zierpflanzen und Blumen, Nachbarschaft und Gemeinschaft. In den Presseartikeln wird teilweise von der Renaissance der Kleingärten gesprochen, was eher von dem Gedanken der Werbung motiviert zu sein scheint, als dass es der Realität entspricht. Fachzeitungen: Fachzeitungen zeichnen ein ambivalenteres Bild. Hier werden die sich verändernden Rahmenbedingung, Anpassungserfordernisse und Maßnahmenvorschläge aufgeführt. Weitere Themen sind neue Gartenformen, Bestandssicherung, das Potential für den Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch das positive Herausstellen der Bedeutung durch die wichtigen Aufgaben und Funktionen, die das Kleingartenwesen für eine Stadt und ihre Gesellschaft hat. Häufig verwendete Stichworte sind: Wandel der Gesellschaft, Demographie, Naturerlebnis, Erholung, Anpassung des Kleingartengesetzes, Mehrgenerationenaspekt, Förderung von Familien, Migration, Kleingartenparks, Leerstandprobleme, Ehrenamt, Obst und Gemüse, weicher Standortfaktor, Integration, Klimaschutz, Ökologie, Freizeit, Lebensqualität, Erholungsgarten und Überalterung. Studie zur Zukunft des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen von 2009: Zentrale Aussagen der Studie sind: • In den Ballungsgebieten in NRW ist das Kleingartenwesen weitgehend stabil. Es gibt weder einen Bedarf an neuen Anlagen, noch gibt es signifikante Leerstände. • Im ländlichen Raum gibt es größere Schwierigkeiten, im Osten Deutschlands nehmen die Auflösungserscheinungen dramatische Ausmaße an. • Herausforderungen für das Kleingartenwesen ergeben sich aus dem Generationswechsel, dem Thema Migration, dem Thema Ehrenamt und den Entwicklungen im Freizeitverhalten. • Der Erhalt der Kleingartenanlagen durch Umbau und Sanierung geht vor Neubau und Ausweitung. Maßnahmenvorschläge zur Anpassung an die aktuellen Anforderungen im Seite 20 von 36 Kleingartenwesen sind vorhanden. Pauschale Lösungen für die zukunftsfähige Gestaltung von Kleingärten gibt es nicht. Ausschlaggebend sind die Bedingungen vor Ort. In der Studie gehen die Fachleute davon aus, dass das Kleingartenwesen auch zukünftig seine hohe Bedeutung vor allem in besiedelten Gebieten beibehalten wird. Erstmals erfolgte durch Weeber+Partner 2012 im Auftrage des BMVS & des BBR eine Abfrage mit dem Schwerpunkt Leerstand. 6.1.4 Erkenntnisse aus der Auswertung der Fragebögen Die Mitarbeiter/innen der Stadt Wuppertal aus dem Bereich Statistik, die bei der Erstellung und Auswertung der Fragebögen das Ressort unterstützt haben, bestätigen eine herausragende Beteiligung der Vereine an der Befragung. Im Kreisverband sind 118 Kleingartenvereine organisiert und angeschrieben worden. 105 Vereine haben einen ausgefüllten Fragebogen zurück gesandt. Diese Beteiligung ist nur durch das Engagement des Kreisverbandes möglich gewesen. Insgesamt ergibt die Auswertung der Fragebögen ein positives Bild von der Situation der Kleingartenvereine und enthält keine Überraschungen. Die Kleingartensituation in Wuppertal stimmt in der Tendenz mit der NRW Umfrage von 2009 überein und bestätigt Annahmen, dass durch die gesellschaftlichen Veränderungen insbesondere durch die demographischen Entwicklungen im Kleingartenwesen Probleme entstehen werden. Einige Tendenzen aus dem Wuppertaler Fragebogen im Einzelnen: • Die Versorgung/Infrastruktur (Strom, Wasser, Vereinsheim, ÖPNV und Toiletten im Vereinsheim) wird als gut angegeben • Belastungen (Boden, Lärm, Geruch) stellen kein Problem für die Pächter/innen dar. Es gibt nur eine geringe Betroffenheit. • Die Vereine geben an, keine Probleme mit dem Leerstand bzw. der Wiederverpachtung von Kleingärten zu haben • Ca. 30% der Vereine geben an, eine Warteliste mit mehr als zwei Interessenten zu haben • Die Bereitschaft zur Beteiligung an gemeinschaftlichen Aktivitäten und Übernahme von Vorstandsfunktionen geht zurück • Ein großer Anteil der Pächter/innen ist älter als 60, die Altersgruppe 20 bis 40 ist nur gering vertreten • Es müssen durchschnittlich 10,73 Gemeinschaftsstunden geleistet werden • Der Ersatzbeitrag für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden beträgt 18,23 € durchschnittlich • Neue Pächter/innen werden hauptsächlich durch persönliche Empfehlungen und Ansprache (242 Nennungen), Aushangkasten (149 Nennungen) und durch das Internet (104 Nennungen) gefunden. Zeitungen spielen keine Rolle • Kündigungsgründe sind hauptsächlich Alter und Krankheit • Alternative Gartenformen spielen eine untergeordnete Rolle Seite 21 von 36 • Behelfsheime sind nur noch in Einzelfällen vorhanden 6.1.5 Erkenntnisse aus Bedarfsermittlung Momentan besteht in Wuppertal weder der Bedarf an neuen Kleingärten, noch deutet sich die Notwendigkeit von Um- oder Rückbaumaßnahmen an. 6.2 Zusammenfassung Das Projektteam kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Kleingartenwesen in Wuppertal verändert. Diese Veränderungen sind aber bislang weder so bedeutend noch so eindeutig, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Folgende Punkte sind hervorzuheben: • Bei der Nutzung der Kleingärten ist eine stärkere Tendenz zum Erholungs- und Freizeitgarten erkennbar. Die Funktion als Nutzgarten im Sinne der Selbstversorgung ist rückläufig. • Es gibt Hinweise auf längere Zeiträume bis zur Wiederverpachtung freigewordener Kleingärten. • Eine negative Entwicklung gibt es bei einer der wichtigsten Säulen des Kleingartenwesens: bei dem Bereich der ehrenamtlichen Arbeiten. Die Bereitschaft, Zeit für eine Aufgabe im Vorstand oder bei Veranstaltungen beziehungsweise der Pflege der Gemeinschaftsanlagen bzw. des Gemeinschaftsgrüns zu investieren, sinkt. • Probleme gibt es bei der Integration von Migranten in die Vereine. Das wird zum einen durch die Studie "Zukunft des Kleingartenwesens NRW“, aber auch von Vereinsvorsitzenden bestätigt. • Die Annahme, dass es einen größeren Leerstand in den Kleingartenanlagen gibt, wurde nicht bestätigt. Positive Anzeichen gibt es durch den seit drei Jahren gestoppten Rückgang der Bevölkerung. Zudem sagen die Studien, dass Leerstandsprobleme in Großstädten und Ballungszentren nicht erwartet werden. Im Wesentlichen werden die Ergebnisse der NRW-Studie von 2009 in Wuppertal bestätigt. Es ist derzeit nicht erkennbar, in welche Richtung sich das Kleingartenwesen in Wuppertal entwickeln wird. Momentan ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausbalanciert. In Einzelfällen zeigen sich die ersten Störungen. So sind zum Beispiel Gärten mit ungünstigen topographischen oder verschatteten Lagen schwieriger zu verpachten. Steuerung und Hilfe erfolgt für den Einzelfall in enger Abstimmung mit dem Verein und dem Kreisverband. Erst wenn die Richtung der Veränderung deutlich ablesbar wird, können geeignete Maßnahmen zielgerichtet eingesetzt werden. 7 Handlungsempfehlungen Bei den im Folgenden aufgeführten Punkten handelt es sich um allgemeine Empfehlungen, die im Fall einer negativen Entwicklung einer Kleingartenanlage eingesetzt werden können. Teilweise liegen die Maßnahmen im Einflussbereich der Vereine und des Kreisverbandes, teilweise handelt Seite 22 von 36 es sich um Aufgaben, die nur von der Kommune durchgeführt werden können. Bei den Maßnahmen die im Einflussbereich der Vereine oder des Kreisverbandes liegen, muss von diesen für die einzelnen Kleingartenanlagen das Potential der Vorschläge hinsichtlich der Optimierungsmöglichkeiten und Chancen sowie der Umsetzbarkeit geprüft werden. Aufgrund der Altersstruktur ist die Leistungsfähigkeit der Vereine in Bezug auf die Übernahme weiterer Aufgaben jedoch begrenzt. Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Anlagen ist eine Pauschallösung nicht möglich. Die zuständigen städtischen Beschäftigten stehen auf Wunsch für Beratungen zur Verfügung. 7.1 Ehrenamt Die ehrenamtliche Arbeit, die im Kleingartenwesen geleistet wird, ist eine wesentliche Säule und Grundvoraussetzung für das Kleingartenwesen. Die Bereitschaft dieses Ehrenamt im Bereich der Vorstandsarbeit zu übernehmen, sinkt. Wichtig wäre eine öffentlichkeitswirksame Anerkennung dieser Arbeit. Eine Möglichkeit ist die Ehrenamtskarte. Ehrenamtler in Wuppertal erhalten ihren persönlichen Ausweis: die "Gute Karte". Sie wird vergeben von der Initiative "Meine Stunde für Wuppertal" (MSFW) und der städtischen Servicestelle Ehrenamt. Die Gute Karte drückt Anerkennung für das Ehrenamt aus, wird darüber hinaus zur Eintrittskarte für besondere Veranstaltungen 7.2 Öffentlichkeitsarbeit Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Medien bieten sich für die Kleingartenvereine Möglichkeiten, Aufmerksamkeit zu erwecken und so neue Interessenten anzusprechen. Zur Öffentlichkeitsarbeit zählen neben dem traditionellen Schaukasten auch die Gartenfeste, Tage der offenen Gartenpforte, organisierte Gartenwanderungen, Schnuppertage und Presseartikel allgemeiner Art. Durch die Präsentation im Internet in den neuen Medien (wie zum Beispiel Facebook und Twitter) werden besonders jüngere Menschen erreicht und damit auch die Zielgruppe der jungen Familien. Durch eine lebhafte, ansprechende Präsentation ist es möglich, die Ankündigungen, Werbefilme und Berichte sowie Informationen über freie Gärten, Aktivitäten, Projekte und Tipps werbewirksam für den Kleingartenverein aufzubereiten. Mit Lageplan, Fotos und einigen anderen Angaben können freie Kleingärten im Rahmen einer Kleingartenbörse zur Verpachtung angeboten werden. Dabei können sich Kreisverbände und Kleingartenanlagen den Trend den Illustrierte wie die "Landlust" ihn kultivieren, zu Nutze machen. 7.3 Kooperationen/Kontakte Zu einer Belebung von Kleingartenanlagen tragen auch die Kooperationen zum Beispiel mit Kindergärten, Schulen, anderen Bildungseinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Seniorenheimen bei. Die Vereine können in den Kleingartenanlagen auch „betreutes Gärtnern“ anbieten. Hierdurch ist Seite 23 von 36 für alle „Neulinge“ die Hemmschwelle geringer, sich auf etwas Neues einzulassen. Nebeneffekte durch die soziale Komponente in Kleingartenanlagen sind auch in anderen Bereichen möglich. Beispiele hierfür sind die Kinderbetreuung durch Senioren. Auch die Bedeutung der Kleingärten als integrationsförderndes Instrument bietet Chancen für potentielle neue Kleingärtner/innen. (Multi-Kulti-Garten). 7.4 Förderung und Unterstützung In Zusammenarbeit mit dem Ressort Umweltschutz können in Einzelfällen Kompensations- und Artenschutzmaßnahmen möglich sein. Diese Maßnahmen kommen insbesondere für größere zusammenhängende Flächen in Frage. Die Potentiale der Anlagen und der möglichen Maßnahmen müssen jeweils im Einzelfall durch das Ressort Umweltschutz geprüft werden. Zum einen können die Belastung der Vereine bei der Pflege des Gemeinschaftsgrüns reduziert und zum anderen die ökologische Bedeutung und Funktion der Kleingartenanlagen gesteigert werden. Die Betreuung und Beauftragung der Maßnahmen erfolgt durch die Stadt. Darüber hinaus bietet der Kreisverband, vorzugsweise für Familien mit Kindern, eine Unterstützung bei der Entrichtung der Entschädigungssumme für die Vorpächter an. Der Kreisverband übernimmt 70% der Zinsen für den Kredit. Die Tilgung und 30% der Zinsen übernehmen die Neupächter. Der Einsatz von Städtebaufördermittel für Kleingärten war von Seiten des Bundes bislang nicht vorgesehen. Damit war eine Förderung faktisch nicht möglich. Der Bundesverband deutscher Gartenfreunde (BDG) hat zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden erneut die Forderung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) herangetragen, dass Städtebaufördermittel für den Auf-, Aus-, Rück- und Umbau beantragt werden können. Laut Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold (BMUB) liegt die Entscheidung über eine Förderung bei der Kommune bzw. ist im Antragsverfahren des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Damit obliegt die Entscheidung über eine Förderung im Rahmen von Sozialer Stadt und Stadtumbau West nun auf der Landesebene, was ein wesentlicher Fortschritt ist. Zukünftig sollten Kleingärten bei der Erstellung von integrierten städtebaulichen Handlungskonzepten als Förderobjekte geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden. 7.5 Umwandlungen von Gärten innerhalb der Kleingartenanlage Durch mehrere unbewirtschaftete Kleingärten in einer Kleingartenanlage entsteht ein negativer Eindruck, der in der Folge eine Reihe von weiteren negativen Faktoren nach sich zieht (wie man es auch von aufgegebenen Ladenlokalen in Wohnquartieren kennt). Sind einzelne Gärten nicht zeitnah zu verpachten, können diese vorübergehend durch Frauen und Männer aus dem Verein im Rahmen der Gemeinschaftsstunden gepflegt werden. Ist das nicht dauerhaft möglich, besteht im begrenzten Umfang die Möglichkeit in einer Umwandlung zu Seite 24 von 36 gemeinschaftlich genutzten Flächen. Hierzu zählen ein Kompost- oder Schredderplatz oder eine Ergänzung von Stellplätzen, falls es Defizite gibt. In dem Fall, dass eine unzureichende Nachfrage an Kleingärten auf Defizite in der Anlage selbst zurückzuführen ist, können bauliche Veränderungen zu einer Steigerung der Attraktivität führen. Wenn Kleingärten entsprechend der Bedürfnisse und Anforderungen von bestimmten Bevölkerungs- oder Zielgruppen gestaltet werden, sind diese wieder interessant. Beispiele sind Gärten für junge Familien, Menschen mit Behinderungen, Senioren, etc. Weitere Umstrukturierungen in den Anlagen sind Schul- und Lehrgärten, Gemeinschaftsgärten, Spiel- und Bewegungsbereiche, Schnuppergärten oder Probegärten und Musterparzellen. Für die Lehr- und Mustergärten bieten sich eine Vielzahl von verschiedenen Themen wie naturnahes Gärtnern im Kleingarten, Obstlehrgarten, Experimentier- oder Probiergarten und die Gartenarche zur Erhaltung von alten Gemüsesorten und Zierpflanzen an. 7.6 Alternativer Gartenformen im Kleingarten Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit Vereinen aus dem Bereich Urban Gardening. So hat der Verein „neue Arbeit neue Kultur bergische region e.v.“ die Entwicklung einer Applikation für Mobile Telefongeräte (App) durch Studenten der bergischen Universität begleitet, in der auch Kleingärten erfasst werden können. Diese App soll neben Erntegärten oder Gemeinschaftsgärten auch eine Angebotsbörse für Kleingärten enthalten. Als Alternative können einzelne Gärten auch gemeinnützig genutzt werden. In Tafelgärten wird zum Beispiel in temporär oder dauerhaft nicht genutzten Kleingärten Obst und Gemüse für Bedürftige angebaut. In vielen Fällen sind dafür vom Arbeitsamt vermittelte Arbeitskräfte eingesetzt. Die lokalen Tafeln arbeiten häufig mit örtlichen Kleingartenvereinen zusammen. 7.7 Städtebauliche Maßnahmen 7.7.1 Kleingartenpark Kommt es in einzelnen Anlagen zu einem erheblich Leerstand, sind die Grenzen der Belastbarkeit der Vereine erreicht. In diesem Fall sind Maßnahmen durch die Stadt erforderlich. Eine Kommune hat verschiedene abgestufte Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation. Damit der Leerstand nicht als Mangel erkannt wird, ist zum Beispiel die reversible Umwandlung von Kleingärten in Grünflächen, Obstwiesen, Biotopstrukturen, Ruderal- und Sukzessionsflächen oder ähnliches möglich. Aufgegebene Parzellen können als integrierte Elemente für den Arten- und Biotopschutz genutzt werden. Häufig sind die Wuppertaler Kleingärten in das Wanderwegenetz (z. B. K-Wege) eingebunden. Sie verbinden Wohnquartieren mit den vorhanden Grünanlagen bzw. Grünverbindungen. Diese Anschlüsse sollten, dort wo es sinnvoll und möglich ist, ausgebaut werden. Seite 25 von 36 Neben dieser vernetzenden Wirkung haben sie auch weitere Funktionen zur Naherholung. Um diesen Effekt zu verstärken, können in Grünflächen in den Kleingartenanlagen Spiel- und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche ergänzt werden. In dem Maße, in dem die öffentliche Nutzung zunimmt, ist eine Unterstützung bei der Pflege und Unterhaltung durch die Kommune notwendig. Hierzu wären wiederum ausreichende finanzielle Mittel erforderlich. Diese inhaltliche, gestalterische und funktionale Umwandlung von Kleingärten wird in der Summe als Kleingartenpark bezeichnet. In den Fachpublikationen wird der Kleingartenpark als eine der wichtigsten Kleingartenformen der Zukunft beschrieben. Ein Beispiel für einen realisierten Kleingartenpark ist der Hansapark in Dresden. In den Leitlinien des Deutsche Städtetages (DST) zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten wird der Begriff folgendermaßen definiert. „Ein Kleingartenpark ist eine Kombination von privat genutzten Parzellen und Vereinsflächen mit einem allgemein zugänglichen, öffentlich nutzbaren Grünflächenanteil. Kleingartenparks können durch die Verbindung von öffentlicher und privater Nutzung zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Erholungsflächen sowie zur Vernetzung von Grünflächen und Biotopen beitragen. Die Hauptwege sollten ständig für die Allgemeinheit zugänglich sein und die Anlagen um zusätzliche Nutzungsangebote angereichert werden, wie z. B. mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen, Sitzgelegenheiten, Themengärten, Lehrpfad. So können Kinder räumlich getrennt vom Straßenverkehr unbesorgt spielen und die Natur erfahren. Schulen und Kindergärten können die Anlagen als Orte des Lernens, Senioren zur Freizeitgestaltung im Garten oder als Treff- und Kommunikationspunkt nutzen.“ 7.7.2 Wochenend- und Erholungsgarten Erholungsgärten sind keine Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz. Sie unterliegen damit kaum Auflagen und die Nutzungsbedingungen für Kleingärten gelten für sie nicht (z. B. Mindestmaß an Nutzpflanzen). Im Gegenzug entfallen auch die Privilegien der niedrigen Pacht und des Kündigungsschutzes. Erholungsgärten kommen dem heutigen Freizeitverhalten und der gesellschaftlichen Entwicklung entgegen. Sie sind eine Alternative für Menschen, denen die Regeln einer Kleingartenanlage zu einengend sind. In dem Fall, dass Kleingärten aufgegeben müssen, stellen Sie eine Alternative bei ähnlicher Nutzung dar. Es besteht jedoch die Gefahr, dass ärmere Bevölkerungsschichten, für die die Kleingärten ursprünglich gedacht waren und die immer noch die größten Teil Nutzergruppe ausmachen, zukünftig ausgeschlossen werden, weil sie sich die Pacht nicht leisten können. Die Umwandlung von Kleingartenanlagen in Erholungsgärten stellt keinesfalls ein Entwicklungsziel des Ressorts dar. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme um eine ähnliche Struktur zu erhalten. Hierzu bedarf es der intensiven Abstimmung mit den Ressorts der Stadt. So sind zum Beispiel die Regelungen zur Nutzung der Flächen vorab mit der Bauleitplanung und dem Städtebau abzustimmen, um dauerhaftes Wohnen zu verhindern. Seite 26 von 36 7.7.3 Aufgabe von Kleingartenanlagen Ist der oben angesprochene Kleingartenpark nicht umsetzbar, besteht die Option eines Teilrückbaus oder als letzte Möglichkeit die Aufgabe einer Kleingartenanlage. Die Folgenutzungen der Flächen sollten vorrangig „Grün“ belegt sein (Brachen oder Wald), müssen aber im gesamtstädtischen Kontext abgewogen werden. Eine Nutzung von Kleingartenflächen für Wohnungsbau ist nur in Ausnahmefällen für kleinere Teilflächen denkbar. Voraussetzung ist eine Prüfung aller Fragen des Natur- und Landschaftsschutz, insbesondere der freiraumbezogenen Erholungsfunktionen. Für jeden Einzelfall ist eine Lösung zu finden, bei der sichergestellt ist, dass die Freiraumfunktionen gewahrt bleiben. Die Aufgabe und der Verkauf von ganzen Kleingartenanlagen ist derzeit keine Option und sollte aus dem Vorsorgegedanken heraus auch zukünftig nicht zu einer „Regellösung“ werden. In einigen wenigen Fällen sind Einzelverpachtung und kleinste Anlagen bereits aufgegeben worden. Dieser Schritt ist auf Wunsch des Vereins (Gartenstraße) erfolgt oder weil die Flächen nicht weiter verpachtet werden konnten. Die Entwicklung der einzelnen Kleingartenanlagen ist nicht vorhersehbar. Meistens sind es nicht die äußeren Rahmenbedingungen, die zu Problemen in den Anlagen führen, sondern Spannungen zwischen den Menschen in einem Verein. Dieser Prozess ist in der Regel eine Momentaufnahme und umkehrbar. Daher ist momentan eine Reduzierung der Kleingartenanlagen nicht offensiv planbar. 8 Fazit/Ausblick Kleingärten sind für eine lebenswerte Stadt wichtig. Die Bedeutung der sozialen, städtebaulichen und ökologischen Aspekte wurde dargestellt. Darüber hinaus leisten Kleingärten wichtige Beiträge für ein attraktives Wohnumfeld und als weicher Standortfaktor für das Image einer Stadt. Hinzu kommen gesellschaftliche Aufgaben wie zum Beispiel das Thema Integration von Immigranten, das in Zukunft immer wichtiger werden wird und zu denen die Kleingärten einen wesentlichen Beitrag leisten können. Insgesamt betrachtet, ist das Kleingartenwesen in Wuppertal vitaler als angenommen. Angebot und Nachfrage bei Kleingärten stehen in einem relativ stabilen Gleichgewicht. Dadurch sind derzeit sowohl Überlegungen über Bestandserweiterungen sowie konkrete planerische Konzepte zu Rückbaumaßnahmen nicht erforderlich. Anhand der Nachfragen bei Vereinen und der Stadt lässt sich momentan eine leichte Belebung bei der Neuverpachtung feststellen. Im Kontext der zu erwartenden rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, der älter werdenden Gesellschaft und der zunehmenden Entfremdung von der Natur wird die Lösung voraussichtlich im Umbau der Anlagen mit einem größeren Anteil an öffentlichem Grün liegen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Eingliederung in das gesamtstädtische Grünsystem. Die benötigten Mittel müssten von der Politik bereit gestellt werden. Seite 27 von 36 Ausgehend von den Wurzeln der Kleingartenbewegung, ist es wichtig, sämtliche Begehrlichkeiten hinsichtlich der oftmals wertvollen Flächen gegen die vielfältigen wertvollen Funktionen abzuwägen. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Veränderungen ist es sehr gut möglich, dass Kleingärten wieder mehr an Bedeutung im ursprünglichen Sinne gewinnen. Vorrangiges Ziel ist es, das Kleingartenwesens zu erhalten und seinen Fortbestand dauerhaft zu sichern, Trends und Wandel der Rahmenbedingungen zu analysieren, Ziele und Strategien rechtzeitig anzupassen. 9 Anlagen: 9.1 Fragebogen 2011 Seite 28 von 36 Seite 29 von 36 Seite 30 von 36 Seite 31 von 36 Seite 32 von 36 Seite 33 von 36 Seite 34 von 36 Seite 35 von 36 Seite 36 von 36 9.2 Themenkarten • • • Plan mit Entfernungsklassen Wohnort Pächter zu Kleingartenverein Plan mit allen Kleingärten und Eigentumsverhältnissen Plan mit allen Kleingärten und Organisationsform