Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
179501.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
14.05.15, 04:21
Aktualisiert
29.01.18, 17:42
Stichworte
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KLEINGARTENENTWICKLUNG
IN WUPPERTAL
Bestandsaufnahme und Entwicklungsprognose
Datum: 31.03.2015
Projektteam: Frank Helsper, Frank Paetzold, Michael Gehrke
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Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
2
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
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6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.2
Einleitung
Anlass
Auftrag
Historie
Historische Entwicklung
Kleingartenentwicklung in Wuppertal
Kleingartenentwicklung in Wuppertal 1945-2012
Kleingartenentwicklungsplan 1985
Flächennutzungsplan 2005 (FNP)
Bedeutung des Kleingartenwesens
Städtebauliche Bedeutung
Soziale und gesundheitliche Bedeutung
Ökologische Bedeutung
Gesetzliche und organisatorische Grundlagen
Bundeskleingartengesetz
Definition des Kleingartens
Organisation
Verpachtung
Bestandsaufnahme
Luftbildrecherche
Erfassung des Bestands/Kartografische Darstellung
Bestandsuntersuchung Wuppertaler Kleingärten in Referenzbezirken
Recherche
Fragebogen von Stadt und Kleingärtnerverband
Leerstand
Bedarfsermittlung
Ergebnisse der Bestandsaufnahme
Situationsbewertung
Erkenntnisse aus der Besichtigung der Referenzbezirke
Erkenntnisse aus der Luftbildrecherche und der Planauswertung
Aspekte aus der Recherche
Erkenntnisse aus der Auswertung der Fragebögen
Erkenntnisse aus Bedarfsermittlung
Zusammenfassung
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7.7.3
8
9
9.1
9.2
Handlungsempfehlungen
Ehrenamt
Öffentlichkeitsarbeit
Kooperationen/Kontakte
Förderung und Unterstützung
Umwandlungen von Gärten innerhalb der Kleingartenanlage
Alternativer Gartenformen im Kleingarten
Städtebauliche Maßnahmen
Kleingartenpark
Wochenend- und Erholungsgarten
Aufgabe von Kleingartenanlagen
Fazit/Ausblick
Anlagen:
Fragebogen 2011
Themenkarten
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1 Einleitung
1.1 Anlass
In Wuppertal gibt es ca. 9.150 städtische und private Kleingärten. Diese sind in 277 Anlagen auf
ca. 370 ha des Stadtgebietes organisiert. Durchschnittlich wird ein Kleingarten von 2,2 Personen
bewirtschaftet. Hinzu kommen nach einer Umfrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BMVBS & BBR) noch
2,3 Personen, die sich in diesen Kleingärten als Besucher bzw. Familienangehörige aufhalten.
Wenn man diese Zahlen zugrunde legt, nutzen ca. 41.200 Wuppertaler/innen Kleingärten.
Allein diese Zahl belegt die Bedeutung der Kleingärten für die Bürger/innen und als Teil des
Grünflächensystems mit ihren Ausgleichs- und Erholungsfunktionen.
Darüber hinaus haben Kleingärten eine große soziale, gesundheitspolitische, städtebauliche und
freiraumplanerische Wirkung in einer Stadt.
Die Entwicklungen im Freizeitverhalten sowie die sich verändernden wirtschaftlichen, sozialen,
demographischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erfordern nach der letzten
Aktualisierung für den Flächennutzungsplan von 2005 eine erneute Bestandsaufnahme der
Kleingärten.
Die fortgeschriebenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für Maßnahmen zur zukünftigen
Entwicklung der Kleingartenanlagen in Wuppertal.
1.2 Auftrag
Der Ausschuss für Umwelt beschließt in seiner Sitzung am 03.05.2011 die Erstellung eines
aktuellen Kleingartenentwicklungsplanes (Drucks. Nr. VO/0207/11). Der Beschluss lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt beauftragt die Verwaltung, unter Federführung des Ressorts
Grünflächen und Forsten einen aktuellen Entwicklungsplan für die Wuppertaler Kleingärten unter
enger Einbeziehung des Kreisverbandes der Kleingärtner e. V. Wuppertal und dessen Mitglieder
zu erstellen.“
2 Historie
2.1 Historische Entwicklung
Die Geschichte der heutigen Kleingärten beginnt in der Mitte des 19. Jahrhunderts als einfache
Grabelandflächen. Das Hauptziel dieser als „Armen- oder Arbeitergärten“ bezeichneten Flächen
war es, Hunger und Not der Ärmsten zu lindern. Durch die Zusammenlegung von klassischen
Grabelandflächen entstanden noch vor dem 1. Weltkrieg erste Kleingartenkolonien. In den
Notzeiten der beiden Weltkriege wurden vermehrt Flächen bereitgestellt. Die wesentliche
Zielsetzung war bis dahin immer die Selbstversorgung in Zeiten großer wirtschaftlicher Not.
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Die heutige Ausprägung des Kleingartens zum privaten Freiraum für Naturerlebnis und Erholung,
zur Gestaltung sozialer Kontakte, als Ausgleich zum beruflichen Alltag oder einer
unbefriedigenden Wohnsituation entwickelte sich deutlich nach dem 2. Weltkrieg, als die
wirtschaftliche Situation der Menschen wieder besser wurde.
Die insgesamt positiven Wirkungen auf die Daseinsvorsorge, auf die städtischen Grün- und
Freiflächensysteme und die allgemeine Stadtentwicklung führten in NRW zur Aufnahme des
Kleingartenwesens in die Landesverfassung vom 28. Juni 1950 (Art 29 Absatz 3).
Neben dem Wert als wesentlicher Bestandteil der Grünstrukturen in den Städten wurde zudem
die ökologische Bedeutung der Kleingartenflächen erkannt.
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 12. Juni 1979 wurde, wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken gegenüber dem teilweise noch aus Kriegs- und Notzeiten mit
der Versorgungsfunktion für die Bevölkerung einseitig ausgefülltem Kleingartenrecht, 1983 das
Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) entwickelt und auf die neuen Inhalte des Kleingartenwesens
hin formuliert. Das Gesetz enthält unter Aufhebung des alten Kleingartenrechts pachtrechtliche,
privatrechtliche Bestimmungen und öffentlich-rechtliche bodenrechtliche Vorschriften.
Das Hauptthema einer 1986 durchgeführten landesweiten Studie zu Entwicklungsschwerpunkten
im Kleingartenwesen war die Formulierung von Kennzahlen zur Berechnung des Bedarfs an
Kleingärten. In dieser Zeit waren die planerischen Überlegungen auf Wachstum ausgerichtet. So
war auch die ständig steigende Nachfrage aus Gemeinden, Städten und Kleingartenverbänden die
Grundlage für die Diskussion über einen weiteren Bedarf an Kleingärten.
2.2 Kleingartenentwicklung in Wuppertal
2.2.1 Kleingartenentwicklung in Wuppertal 1945-2012
Aus der Besatzungschronik, den Verwaltungs- und den Jahresberichten der Wuppertaler Statistik
kann sehr gut abgelesen werden, wie der Zustand des Kleingartenwesens zum Kriegsende war;
welche Entwicklungsschwerpunkte in der Zeit des Wiederaufbaus, des Wirtschaftswunders und
der nachfolgenden Zeit des Strukturwandels zum heutigen Stand geführt haben.
Das Verhältnis von 200 ha Kleingartenfläche bezogen auf eine Gesamtgrünfläche von 916 ha im
Jahr 1938 wurde in den letzten Kriegsjahren durch die angespannte Ernährungslage im hohen
Maße verändert. Auf fast allen Flächen, die dazu geeignet waren, wurde, losgelöst von
Eigentumsverhältnissen, Gemüse angebaut. In den ersten Nachkriegsjahren wurden durch die
Anordnung der Militärregierung zusätzlich 45 ha als Kleingartenflächen freigegeben.
Eine ausgesprochen große Anzahl an sogenannten Behelfsheimen, d. h. Wohnbaunutzungen in
den Kleingartenanlagen, und ungeordnete Gesamtstrukturen, führten in den 60er Jahren zu einer
Welle von Sanierungs- und Neuordnungsprojekten. Daraus resultierte die Umwandlung
kleingärtnerisch genutzter Flächen zu Bauzwecken auf der einen und die Beschaffung von
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Ersatzland auf der anderen Seite. So wurden z. B. 368 Gärten im Jahr 1966 geräumt und im
Folgejahr 519 neue Kleingärtenparzellen errichtet.
In dieser Zeit wurden auch erste Kleingartenanlagen für Großprojekte geräumt. Solche Projekte
waren die Pädagogische Akademie auf der Hardt, die damalige B 226 (A 46) und die Bergische
Gesamthochschule.
In der Grünflächenkommission wurde 1970 zum ersten Mal über die Notwendigkeit einer
eigenständigen Kleingartenzielplanung diskutiert. Es war erkennbar, dass die stetig wachsende
Nachfrage in oder im Umkreis der städtischen Wohnquartiere aus Platzmangel nicht zu decken
war. Als Folge hiervon wurden später die beiden Großanlagen Wolfsholz-Elsternbusch und Vorm
Eichholz/Bayer in der Übergangszone von der Stadt zur freien Landschaft realisiert.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 29.10.1973, in dem das „Räumlich – Funktionale
Entwicklungskonzept“ (RFK) durch räumliche und sachliche Teilentwicklungspläne präzisiert
werden sollte, erfolgte die Erarbeitung des sachlichen Teilentwicklungsplanes vom damalige
Garten- und Forstamt.
Durch die Veränderung der Stadtbezirksgrenzen (30.09.1979) musste der Entwurf des
Kleingartenentwicklungsplanes teilweise neu bearbeitet werden. Am 02.05.1983 wurde der
Kleingartenentwicklungsplan dann vom Rat der Stadt beschlossen. Die Novellierung des
Bundeskleingartengesetzes (28.02.1983) führte zu einer weiteren Überarbeitung, sodass der
gültige Kleingartenentwicklungsplan den Datenbestand vom 01.10 1985 aufweist. Hierbei wurde
der Ratsbeschluss vom 09.09.1985 zur Änderung der Laubengröße und des überdachten Freisitzes
berücksichtigt.
2.2.2 Kleingartenentwicklungsplan 1985
Kleingärten waren in Vereinen und diese in Verbänden zusammengeschlossen. Örtlich
zusammenhängende Kleingärten bildeten Kleingartenanlagen.
Die sog. „wilden, freien, nicht organisierten Gärten“ wurden weder in der Bestandserhebung noch
in der Ermittlung des Bedarfes berücksichtigt. (Vergl. Kleingartenentwicklungsplan von 1983, 5.2,
Seite 18)
Die damalige Zielplanung sah folgende Schwerpunkte vor:
• Sicherung des Bestandes (Bebauungspläne und Grunderwerb)
• Grundüberholung Sanierung von Kleingartenanlagen
• Verlagerung
• Neuausweisung von Kleingärten
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2.2.3 Flächennutzungsplan 2005 (FNP)
Im Rahmen der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes wurden die Ziele des
Kleingartenentwicklungsplanes überprüft und angepasst.
Die Ziele des FNP waren:
• Bestandsicherung der Dauerkleingärten, (vor allem im Umfeld von verdichteten
Wohnsiedlungsbereichen)
• Bedarfsgerechte Vorhaltung von ca. 500 neuen Kleingärten für den Planungszeitraum bis
2015 (als Option und Reserve für einen zukünftigen Verlagerungsbedarf)
• Sicherung der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit
Die Bedarfswerte wurden aufgrund der abnehmenden Bevölkerungszahlen im Vergleich zum
Kleingartenentwicklungsplan reduziert. Während bei dem Kleingartenentwicklungsplan von 1985
mit einer Einwohnerzahl von 371.000 gearbeitet wurde, haben die Bearbeiter/innen beim
Flächennutzungsplan für das Jahr 2015 mit einer Bevölkerung von 340.000 Einwohnern und
Einwohnerinnen geplant.
3 Bedeutung des Kleingartenwesens
3.1 Städtebauliche Bedeutung
Eine wesentliche städtebauliche Funktion der Kleingartenanlagen ist die Durchgrünung und
Auflockerung der Bebauung der Städte. Insbesondere wenn Kleingartenanlagen an andere
Grünflächen angeschlossen sind, ergeben sich durch die Vernetzung positive Effekte. Integriert in
das Grün- und Freiraumsystem der Stadt stellen Sie u.a. durch öffentliche Fuß- und Radwege, und
Kleingarten-Wanderwege eine Ergänzung dar, sodass Freiraumverbindungen mit besonderen
Qualitäten geschaffen werden. Kleingartenanlagen sind in der Regel öffentlich zugänglich und
werden von der Bevölkerung zur Naherholung genutzt. Kleingärten haben nach wie vor immer
noch eine wichtige Funktion als Ersatz für fehlende Hausgärten und fehlendes Grün innerhalb der
dichten Bebauung der Wohngebiete.
In Wuppertal sind in stark verdichteten Bereichen der Talachse nur wenige Kleingärten
vorhanden. Der größte Anteil der Kleingartenanlagen liegt am Rande der Talachse, in der
Nachbarschaft von Grün- und Parkanlagen sowie in Übergangsbereichen zu den Wäldern und der
freien Landschaft. Meistens befinden sie sich an den steilen Hängen der Wuppertaler Berge,
wodurch sich oftmals herausragende Blickbeziehungen über das Tal hinweg ergeben. Diese
topographische Lage bringt aber auch Nachteile bei der Erschließung und der Bearbeitung,
insbesondere für ältere oder behinderte Menschen mit sich.
Neue Möglichkeiten Kleingärten zu erreichen, ergeben sich aus der Nordbahntrasse, durch deren
innerstädtische Lage viele Kleingartenanlagen auf der Nordseite des Tales an mehrere Quartiere
angebunden werden.
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3.2 Soziale und gesundheitliche Bedeutung
Die soziale Bedeutung bleibt eine wesentliche Komponente des Kleingartenwesens. Das lässt sich
auch an der Mitgliederstruktur bei den Umfragen ablesen. 2007 waren 82% der
Kleingartenhaushalte Mieterhaushalte. Die Erwerbsquote unter den Kleingärtnern und
Kleingärtnerinnen betrug 2008 ca. 33%. Die Arbeitslosenquote lag bei 17%.
Kleingärten sollen auch weiterhin für sozial Schwächere, Ältere und Familien mit Kindern offen
stehen. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Pachtpreisbindung wesentlich für die soziale
Bedeutung. Ebenso bietet sich mit der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eine
große Chance für die Gesellschaft.
Freizeit im Kleingarten bedeutet auch Erholung, Rückzug aus dem Alltag, gesunde Ernährung, ein
Naturerlebnis für Kinder und eine körperliche Tätigkeit als Ausgleich zur Arbeit.
Kleingärtner/innen engagieren sich sozial im Rahmen von Themengärten, die durch soziale
Kooperation für oder mit anderen entstehen. Beispiele dafür sind Tafelgärten, Senioren-, Schul-,
Muster- sowie Behindertengärten usw.
Innerhalb der Kleingartenanlagen wird durch das ehrenamtliche Engagement, die Feste, die
Bildungsarbeit, die Pflege der Gemeinschaftsflächen und die allgemeine Kommunikation das
soziale Miteinander gepflegt.
3.3 Ökologische Bedeutung
Kleingärten in einer Stadt sind in vielerlei Hinsicht auch von ökologischer Bedeutung. Neben den
kleinklimatischen Verbesserungen durch zum Beispiel der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und der
Absorption von Staub, tragen sie auch insgesamt zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Sie leisten
einen Beitrag zu einem besseren Luftaustausch in der Stadt und wirken durch die geringe
Versiegelung positiv auf den Wasser- und Bodenhaushalt. Durch die Vielzahl der
unterschiedlichen Strukturen bieten Sie Rückzugsflächen für Fauna und Flora. So bilden
beispielsweise Obstbäume, Heckenstrukturen, die Rahmenpflanzung, kleingartentypische
Gehölze, Kompostanlagen, Kleinteiche sowie Trockenmauern ökologisch wertvolle Kleinnischen
innerhalb der städtischen Bebauung.
4 Gesetzliche und organisatorische Grundlagen
4.1 Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, ist am 1. April 1983 in Kraft getreten und wurde
zuletzt am 1. Oktober 2006 geändert. Es definiert Begriffe, regelt unter anderem den Begriff der
Kleingärtnerischen Nutzung, die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die
Gemeinnützigkeit in Kleingärten.
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4.2 Definition des Kleingartens
Ein Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist gemäß § 1 Abs. 1 BKleingG
ein Garten, der
• 1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur
Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
• 2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen
Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst
sind (Kleingartenanlage).
Folgendes ist aus BGH-Urteilen zu berücksichtigen
• zu 1.: BGH III ZR 281/03 c): In der Regel ist wenigstens ein Drittel der Fläche für den Anbau
von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen,
• zu 2.: BGH III ZR 31/05: Neben Gemeinschaftseinrichtungen müssen mindestens fünf
Gärten vorhanden sein.
Gemäß § 1 Abs. 2 BKleingG ist ausdrücklich kein Kleingarten:
• ein Eigentümergarten (bei dem die Bewirtschaftung durch den Grundeigentümer oder
seine Haushaltsangehörigen i. S. v. § 18 Wohnraumförderungsgesetz erfolgt; für den
Eigentümergarten gelten jedoch die baulichen Beschränkungen des § 3 BKleingG),
• ein Wohnungsgarten (ein Garten, der einem zur Nutzung einer Wohnung Berechtigten im
Zusammenhang mit der Wohnung überlassen wird),
• ein Arbeitnehmergarten (ein Garten, der einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit
dem Arbeitsvertrag überlassen wird),
• ein Grundstück, auf dem vertraglich nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse angebaut
werden dürfen,
• ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf
(Grabeland).
Zudem ist ein Dauerkleingarten ein durch einen Bebauungsplan abgesicherter Kleingarten, für den
besondere Schutzvorschriften gelten (BKleingG § 1 Abs. 3).
4.3 Organisation
Die nationalen Kleingärtnerverbände sind international organisiert im Verband „Office
International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux“. Vereint sind hier Verbände aus 14
Staaten.
Auf Bundesebene erfolgt die Vertretung durch den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde
e. V., in dem 20 Landesverbände organisiert sind.
Auf Länderebene gibt es in Nordrheinwestfalen zwei große Verbände:
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•
•
den Landesverband Westfalen und Lippe
und den Landesverband Rheinland
Der Kreisverband Wuppertal der Kleingärtner e. V. ist Mitglied im Landesverband Rheinland. In
diesem Verband sind auf lokaler Ebene 118 Kleingärtnervereine mit insgesamt 6275 Kleingärten
organisiert.
Eine weitere wesentliche Organisation außerhalb dieses Gefüges ist die Bahn-Landwirtschaft
(BLw). Die Grundstücke der Deutschen Bundesbahn sind auf die Deutsche Bahn AG und das
Bundeseisenbahnvermögen als deren Nachfolgeorganisationen übertragen und werden durch die
Bahn-Landwirtschaft e. V. treuhänderisch verwaltet. Diese Verwaltung erfolgt für das gesamte
Bundesgebiet über den Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft e. V. mit seinen 15 rechtlich
selbständigen Mitgliedern, den BLw Bezirken, die ebenfalls als eingetragene Vereine organisiert
sind. Die Bezirke ihrerseits unterteilen sich in 1024 unselbständige Unterbezirke. In Wuppertal
sind 29 Kleingartenanlagen mit einer Bruttofläche von 21 ha im Eigentum der Deutschen Bahn AG.
Das Kleingartenwesen als öffentliche Aufgabe wird von Seiten der Stadt durch das Sachgebiet
"Kleingartenwesen" des Ressorts Grünflächen und Forsten wahrgenommen. Die
Kleingartenverwaltung befasst sich ursächlich mit der Planung, dem Bau und der Verwaltung der
kommunalen Kleingärten. Eine weitere Aufgabe ist die Förderung des Kleingartenwesens
(Interessensvertretung). Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Aufsicht über die Einhaltung der
gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, aber auch die Beratung der Vereine zum Beispiel über
die Pflege und Instandsetzung des Begleitgrünes und bei der Gestattung von Baumaßnahmen
sowie der Einhaltung der Gartenordnung.
Bei Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, die von den Vereinen nicht in Eigenregie
durchgeführt werden können, hilft die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch die Vergabe an
Fremdfirmen. Die Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung erfolgt durch die Mitarbeiter
des Kleingartenwesens. Außerdem werden alle Angelegenheiten im Rahmen einer
grundstücksverwaltenden Dienststelle von dem Sachgebiet Kleingartenwesen abgewickelt.
4.4 Verpachtung
In Wuppertal sind die Kleingartenanlagen, die sich auf städtischem Besitz befinden, in der
überwiegenden Mehrzahl, vom Ressort 103 über einen Generalpachtvertrag an den Kreisverband
Wuppertal der Kleingärtner e. V. verpachtet. Desweiteren gibt es einige Anlagen, die über die
Bahnlandwirtschaft (Übernahme von Grundstücken der Bahn), den jeweiligen Vereinen oder
direkt verpachtet werden. Hinzu kommen Einzelverpachtungen von Gärten, die sich in
Grünanlagen befinden. Die Liegenschaftsverwaltung in Ressort 403 ist zuständig für die
Verpachtung von Gärten bei Grundstücken, die auf Grund fehlender Planungen keinem Ressort
zugeordnet sind und schließt Einzelpachtverträge ab.
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Mit dem Generalpachtvertrag zwischen Stadt und Kreisverband ist der größte Teil der
Kleingartenflächen in Wuppertal erfasst (80,1%). Er berechtigt den Kreisverband, die Flächen nach
Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen weiter zu verpachten. Wesentlicher Bestandteil des
Generalpachtvertrages ist die Gartenordnung mit ihren Anlagen zur Laubenordnung,
Gewächshäusern usw.
Der Kreisverband Wuppertal der Kleingärtner e. V. schließt sowohl mit dem Kleingärtnerverein
einen Zwischenpachtvertrag als auch mit dem Mitglied des Kleingartenvereins einen
Einzelpachtvertrag ab.
Die Nachfolgeorganisationen der Deutschen Bundesbahn regeln die Modalitäten der
Kleingartenverwaltung mit der Bahn-Landwirtschaft e. V. ebenfalls über einen
Generalpachtvertrag.
5 Bestandsaufnahme
Die vorhandenen Grundlagen aus dem Kleingartenentwicklungsplan und dem
Flächennutzungsplan wurden mittels einer Recherche anhand von Luftbildern, Literatur,
Ortsbesichtigungen und einer Umfrage aktualisiert.
5.1 Luftbildrecherche
Mit der Recherche anhand von Luftbildern aus den Jahren 2010 und 2012 wurden alle Kleingärten
in Wuppertal erfasst. Hierzu gehören die im Kreisverband organisierten Kleingärten, die Gärten
der Bahnlandwirtschaft sowie sonstige Kleingartenflächen. Sonstige Kleingartenflächen sind nicht
organisierte Kleingärten, die sich auf privaten Grundstücken entwickelt haben. Bei Flächen, die
nicht eindeutig den Kleingärten zugeordnet werden konnten (z. B. Mietergärten), fand eine
Überprüfung vor Ort statt.
5.2 Erfassung des Bestands/Kartografische Darstellung
Wesentliche Teile der Projektarbeit erfolgten über eine Software aus der Kategorie der
Geoinformationssysteme (GIS). Mit dem Programm ArcMap wurden die raumbezogene Daten
visualisiert und Geometrien (z. B. die dargestellten Kleingartenflächen) sowie Sachdaten
(Eigentumsverhältnisse, Organisation) bearbeitet. Durch Methoden der Statistik und Hilfestellung
entsprechender städtischer Stellen konnten durch die Verknüpfung der Kleingartenanlagen mit
anonymisierten Pächterdaten die Entfernungen von Wohnungen zu Kleingartenanlagen ermittelt
und dargestellt werden. Die vorhandenen Pläne und das Layout wurden ebenfalls mit diesem
Programm erstellt. Durch die intensive Bestandsaufnahme liegt erstmalig eine vollständige
Aufnahme aller Kleingartenanlagen vor.
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5.3 Bestandsuntersuchung Wuppertaler Kleingärten in Referenzbezirken
Um einen Eindruck von der Situation und dem tatsächlichen Zustand einer repräsentativen Anzahl
von Kleingärten in Wuppertal zu gewinnen, wurden zwei Referenzbezirke ausgewählt und
besichtigt. Die Wahl fiel auf die Bezirke Elberfeld und Cronenberg, weil sich hier ein Überblick
über die Struktur vom Zentrum bis in die weniger besiedelten Außenbereiche gewinnen ließ.
Zusätzlich sprach für Cronenberg die Einschätzung, dass dieser Stadtbezirk unterversorgt mit
Kleingärten sein könnte. Die Besichtigungen der Kleingartenanlagen fanden in den
Sommermonaten 2011 durch Vertreter der planenden Abteilung 103.12 und den städtischen
Betreuern des Kleingartenwesens (103.39) statt. Folgende Punkte wurden dabei beachtet:
•
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Zustand der baulichen Anlagen (z. B. Treppen, Mauern, Zäune, Wege)
Zustand der Gärten (z. B. Lauben, Hecken, Bepflanzung)
Anzahl der verwahrlosten/ungepflegten Gärten (möglicherweise als Hinweis auf
Leerstände)
Zustand des Vereinsgebäudes
Hinweise an Gärten und Aushangtafeln auf freie Gärten
Aushänge an Informationstafeln (als Hinweis auf das Vereinsleben)
Aufteilung der Gärten (Fragestellung: Erholungsgarten oder Nutzgarten mit
Gemüseanbau)
Zustand des Gemeinschaftsgrüns, das durch Gemeinschaftsarbeit zu pflegen ist
Städtebauliche Kriterien (z. B. ÖPNV-Anbindung, Nähe zu Wohnbezirken, Anbindung an
das Straßennetz, Parkplätze, Einbindung ins Grünsystem, Exposition, Befahrbarkeit der
Anlage)
Ökologische Kriterien (z. B. Waldnähe, Erholungsvorsorge und Landschaftsbild, Bachläufe,
Freiflächenverbund)
Umweltvorbelastungen (z. B. Lärmimmissionen und Altlasten)
5.4 Recherche
Neben der an der Praxis orientierten Vorgehensweise fand auch eine Recherche zu den bundesund landesweiten Entwicklungen des Kleingartenwesens statt. Als besonders informativ erwiesen
sich die veröffentlichen Untersuchungsergebnisse zweier Ministerien. Es handelt sich hierbei um:
•
•
Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens
Forschungsprogramm "Allgemeine Ressortforschung" des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) von 2008
Zukunft des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen (vom Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,
Kurzform: MKULNV NRW oder Umweltministerium NRW aus 2009)
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Darüber hinaus wurden Informationen und Einsichten aus Berichten der "Ständigen Konferenz der
Gartenamtsleiter im Deutschen Städtetag" (Galk DST), den Schriftenreihen des Bundesverbandes
Deutscher Gartenfreunde e. V. sowie aus Fachzeitungen, Presse, und dem Internet gewonnen.
Als Grundlagen dienten die Aussagen des Kleingartenentwicklungsplans der Stadt Wuppertal von
1985 und die überarbeiteten Aussagen dazu im Flächennutzungsplan als Orientierung. (Siehe
Quellenverzeichnis im Anhang)
5.5 Fragebogen von Stadt und Kleingärtnerverband
Anhand von früheren Umfragen der Stadt, einer Umfrage der Kreisverbandes Wuppertaler
Kleingärtner e V. sowie Fragebögen der beiden oben angeführten Studien wurde ein aktueller
Fragebogen entwickelt. Diesen Fragebogen haben die Bearbeiter mit dem Kreisverband und den
Beschäftigten der Statistikabteilung der Stadt Wuppertal abgestimmt und optimiert (siehe
Anlage). Die Befragung der Kleingartenvereine fand im Sommer 2011 statt. Auf eine Befragung
der Pächter/innen wurde aus Kosten- und Kapazitätsgründen verzichtet. Dank des Einsatzes des
Kreisverbandes, der die Fragebögen an die bei Ihm organisierten Vereine gesendet und
ausdrücklich um die Beantwortung geworben hat, war der Rücklauf mit 89 Prozent
außerordentlich hoch.
5.6 Leerstand
Im Kleingartenwesen wird von Leerstand gesprochen, wenn für einen Garten, ein Kalenderjahr
nach Wertermittlung, noch kein Nachpächter gefunden wurde.
Die Kündigung eines Kleingartens durch den Pächter läuft im Regelfall wie folgt ab:
Der Pächter des Kleingartens kündigt mit dreimonatiger Frist zum 30.11. eines Kalenderjahres
beim Kleingärtnerverband. Der Wert der Anpflanzungen und Anlagen (Baulichkeiten, Wege etc.)
wird durch einen Wertermittler des Verbandes festgestellt. Bei der Wertermittlung werden auch
Mängel und Verstöße gegen das Bundeskleingartengesetz sowie die Gartenordnung festgehalten,
die der Pächter zu seinen Lasten beseitigen muss. Die Wertermittlung geschieht anhand von
Richtlinien des Kreisverbandes (auf der Grundlage von § 11 BKleingG). Liegt eine Ermittlung des
kleingärtnerischen Wertes im Sinne einer Entschädigungssumme vor, sind die Grundlagen für eine
Weiterverpachtung an einen Folgenutzer geschaffen.
Im Mittel dauert die Neuverpachtung zwischen vier und sechs Monaten.
Eine festgelegte eindeutige und allgemeingültige Definition für Leerstand gibt es nicht. Die oben
genannte Definition ist in Anlehnung an einen Forschungsauftrag des Planungsbüros
Weeber+Partner entwickelt worden. Das Büro untersucht im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) den Leerstand im Kleingartenwesen angesichts der demographischen und
strukturellen Entwicklungen in den Kommunen, die durch Schrumpfung und insbesondere durch
Bevölkerungsrückgänge geprägt sind.
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Die Studie "Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens" des
BMVBS und BBR von 2007 kam bereits zu dem Ergebnis, dass es vor allem in ostdeutschen
Kommunen Hinweise auf dauerhaften Leerstand, zum Teil länger als 1 Jahr, von Kleingärten gab.
Bei einer unabhängig davon durchgeführten Befragung der 20 Mitgliedskommunen eines
Arbeitskreises der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter im Deutschen Städtetag (Galk DST) in
2007 ergab, dass die Leerstände nirgends so groß waren, dass über eine Bestandsreduzierung
nachgedacht werden müsste. Mittlerweile hat sich das Bild verändert. In den ostdeutschen
Bundesländern war bis 1990 die Schaffung von neuen Kleingartenanlagen ein vorrangiges Ziel.
Heute ist aufgrund der Leerstände der Rückbau von Gärten oder ganzen Kleingartenanlagen ein
vorrangiges Arbeitsfeld der Kommunen aus den Beitrittsländern.
Für die Aufgabe von Kleingartenanlagen werden in dieser Studie folgende Argumente angeführt:
• hoher Leerstand,
• dadurch Kostenerhöhung für die verbleibenden Pächter,
• aufwändigere Freiflächenpflege (sowohl der unbesetzten Parzellen als auch der
Gemeinschaftsflächen),
• Ansiedlung von Tieren (die nicht gewollt sind),
• der Wohlfühleffekt des Gartens geht verloren,
• die Gemeinschaft leidet darunter.
Als Anlass für diese Entwicklung werden die rückläufigen Bevölkerungszahlen gesehen. Dadurch
sinkt der Bedarf an Kleingartenflächen, wobei in Ostdeutschland im Verhältnis zur Bevölkerung
deutlich mehr Flächen zur Verfügung stehen. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Veränderung
der Altersstruktur bei den Kleingärtnern, da es immer mehr Pächter/innen über 65 Jahre gibt. Es
wird immer schwieriger neue Mitglieder zu gewinnen. Bedauert wird vor allem das zu geringe
Interesse von jungen Familien. (Vergleiche Grüne Schriftenreihe 207, Bundesverband Deutscher
Gartenfreunde e.V.)
Die 2011 durch das Ressort Grünflächen und Forsten durchgeführte Befragung bei im Verband
organisierten Kleingartenvereinen ergab, dass in Wuppertal aktuell keine großen Probleme durch
Leerstände bestehen. Anzeichen, dass Wuppertal von dieser Entwicklung nicht verschont bleiben
wird, sind vorhanden. Für Wuppertal wurde eine ältere und hinsichtlich der Bevölkerungszahl
schrumpfende Bevölkerung prognostiziert. Seit drei Jahren ist diese Entwicklung jedoch
angehalten. Diese Veränderung hängt damit zusammen, dass mehr Menschen nach Wuppertal
ziehen, als aus Wuppertal weg ziehen. Am 30.09.2014 hatte Wuppertal 350.115 Einwohner und
Einwohnerinnen.
Die Umfrage bei den Kleingartenvereinen von 2011 hat ergeben, dass in Wuppertal der Anteil an
Kleingärtner/innen mit einem Alter über 65 Jahre gestiegen ist. Es ist ebenfalls ein Ergebnis der
Umfrage, dass der Anteil an interessierten jungen Familien gesunken ist. Aktuell stellt der
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Kreisverband fest, dass durch Pächterwechsel das durchschnittliche Alter der Pächter/innen
wieder gesunken ist und bei ca. sechzig Jahren liegt.
Weitere Hinweise, dass sich die Situation im Kleingartenwesen in Wuppertal verschlechtert hat,
kommen aus den Vereinen:
• Es wird schwieriger Gärten zu verpachten.
• Die Pachtdauer bei Neuverpachtungen von Gärten hat sich verkürzt. Das wird auf das
veränderte Freizeitverhalten zurück geführt. Die Freizeit soll frei von Verpflichtungen
und Arbeit flexibel gestaltbar sein. Die Anforderungen bei der Pflege eines
Kleingartens werden oftmals falsch eingeschätzt.
• Die Ablösebeträge bei der Neuverpachtung von Gärten liegen deutlich unter den bei
der Wertermittlung festgestellten Beträgen.
Beispiele für erste Auswirkungen in kleineren Einzelfällen sind:
• Getrennt von der Hauptanlage liegende Gärten in der Anlage Lohmannsfeld (4 Gärten)
und Edelweiß (3 Gärten) (Rest der früheren Anlage Südhöhe) wurden aufgegeben
• Die Gärten an der Lübecker Str. des Kleingärtnervereines Hansa und die Gärten im
sogenannten Kleintierpark des Kleingärtnervereines Westen werden bei Kündigung
durch den Pächter oder die Pächterin nicht mehr neu verpachtet und als Bauland bzw.
als Waldfläche verwertet
• Für die Anlage Gartenstr. Wurde wegen tlw. erheblicher Probleme bei der
Neuverpachtung eine Räumungsvereinbarung zum 31.12.12 geschlossen
Insgesamt sind seit 2007 33 Kleingartenparzellen aus dem städtischem Grundbesitz aufgegeben
worden. Gründe dafür sind Arrondierungen, die Aufgabe von Einzelgärten aufgrund einer
ungünstigen Lage, Korrekturen des Istbestandes oder die Zusammenlegung kleinerer Gärten
5.7 Bedarfsermittlung
Für den Kleingartenentwicklungsplan von 1983 wurden die gängigen Richtwerte untersucht,
beispielhaft für Wuppertal berechnet und im Städtevergleich überprüft. Als Ergebnis wurden 12
qm Kleingartenfläche pro Einwohner/in als Richtzahl angewendet (empfohlen vom Deutschen
Städtetag). Dann wurde entsprechend der damaligen Bevölkerungsprognose für 1995 eine
Einwohnerzahl von 371000 EW mit diesem Quadratmeteransatz multipliziert. Bei einer
Parzellengröße von 300 bis 400 m² ergab das einen Bedarf von 10.000 Gärten in Wuppertal.
Abzüglich des Bestandes fehlten 2280 Kleingärten. Private nicht organisierte Gärten wurden nicht
berücksichtigt.
Der FNP 2005 hat die Werte des Kleingartenentwicklungsplanes bewertet und mit einer Zielzahl
von 500 neuen Kleingärten für den Planungszeitraum bis 2015 berücksichtigt. Der Kreisverband
der Kleingärtner erklärte in seiner Stellungnahme für den FNP, dass die Nachfrage nach
Kleingärten in den Bestandsflächen gedeckt sei.
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Da bereits 2005 eine abnehmende Bevölkerung für den Zielzeitraum prognostiziert wurde, war
die Zielzahl von 500 geplanten Kleingärten als Option und Reservefläche für eine zukünftige
Verlagerung vorgesehen.
Inzwischen sind die Richtwerte als Planungsinstrument umstritten und werden nur zu
Vergleichszwecken herangezogen.
"Betrachtet man die unterschiedliche Versorgungsdichte mit Kleingärten, fällt auf, dass der in der
Vergangenheit entwickelte bundesweite Orientierungswert von 10-17 m² Kleingartenbruttofläche
pro Einwohner nirgendwo erreicht wird." (NRW Studie "Zukunft des Kleingartenwesens" von
2009, Seite 49)
Die Verfasser des Fachberichtes "Kleingarten im Städtebau" der GALK DST kommen zu der
Erkenntnis, dass bei der Erarbeitung von Kleingartenentwicklungskonzepten die von der GALK
ursprünglich errechneten Richtwerte nicht mehr weiter zu verwenden sind. Es wird empfohlen,
sich bei der Bedarfsermittlung an den jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu orientieren.
Mit 350.115 Einwohner/innen (Stand 30.09.2014) und einer Kleingartenfläche von ca. 3.700.000
m² erreicht Wuppertal einen Versorgungsgrad von 10,6 m²/Einwohner. 1987 betrug der Wert
noch 8,7 m²/Einwohner.
Zwei Faktoren sind für diese Verbesserung maßgeblich verantwortlich:
• der Rückgang der Bevölkerungszahl
• die ergänzte Flächenbetrachtung.
Erstmals wurden nicht organisierte Kleingärten nach einer Luftbildrecherche und
anschließender Überprüfung vor Ort einbezogen.
Bei einer gemeinsamen Befragung der Kleingärtner durch den Verband der Kleingärtner und dem
Ressort Grünflächen und Forsten 2011 wurde entgegen den Erwartungen angegeben, dass 30%
der Kleingartenvereine eine Warteliste (mit mind. zwei Interessenten) haben. Es wird davon
ausgegangen, dass es sich um eine zwischenzeitliche erhöhte Nachfrage handelt, die aber anhand
der Strukturdaten nicht andauern wird.
Hinsichtlich des Bedarfes von Neuanlagen bestätigt die Umfrage von 2011 die Aussagen des FNP
von 2005. Ein Bedarf an Neuanlagen ist nicht vorhanden. Die Nachfrage wird derzeit aus dem
Bestand heraus gedeckt werden.
Zur gleichen Aussage kommt der Deutsche Städtetag (DST) in seinen Leitlinien zur nachhaltigen
Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten im Mai 2011:
"Angesichts der demographischen Entwicklung und regional auftretenden Leerständen sowie
anstehender Prioritäten kommunalen Handelns (Finanzen) erscheint es nicht sinnvoll den Bestand
zu erweitern."
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Alle vorhandenen Reserveflächen (z. B. die Kleingartenanlage Bayer und Vorm Eichholz) sollen,
wie im FNP vorgesehen, erhalten bleiben. Sie werden vorgehalten für eventuell zukünftig
notwendige Verlagerungen, wie zum Beispiel für die Kleingartenanlage Johannisberg. Diese
Anlage gehört dem Land NRW und ist eine potentielle Erweiterungsfläche für die Universität.
Der Flächennutzungsplan sieht noch weitere Kleingartenentwicklungsflächen vor, die meistens im
Übergang zur freien Landschaft liegen. Bei der Kleingartenanlage Wolfsholz/Elsternbusch sind
Teile dieser Reserveflächen durch Kompensationsmaßnahmen dauerhaft gebunden. Auch bei den
anderen Flächen im Übergang zur freien Landschaft soll die derzeitige Nutzung bestehen bleiben,
da eine Siedlungsentwicklung in diesen Landschaftsräumen ausgeschlossen ist.
6 Ergebnisse der Bestandsaufnahme
6.1 Situationsbewertung
6.1.1 Erkenntnisse aus der Besichtigung der Referenzbezirke
Die Kleingartenanlagen in Elberfeld und Cronenberg liegen, bedingt durch die Wuppertaler
Topographie, weitgehend in sehr guten städtebaulichen Lagen und sind in das Landschaftsbild
und das Grünflächensystem eingebunden. Die Anlagen befanden sich in unterschiedlich guten
Pflegezuständen. Insgesamt fiel den zuständigen Mitarbeitern die abnehmende Pflegequalität der
Gärten und des Begleitgrüns im Vergleich zu vergangenen Jahren auf.
Es ist ein zunehmender Trend zum Erholungsgarten zulasten des Anteils an Nutzgärten mit
Gemüseanbau festzustellen. In nahezu allen Kleingartenanlagen waren Aushänge vorhanden, auf
denen Nachfolger für die Kleingartennutzung gesucht wurden. Das wurde als Hinweis gewertet,
dass das Angebot größer als die Nachfrage ist und Wartelisten nicht mehr in dem Umfang
vorhanden sein können, wie sie es noch vor einigen Jahren waren.
Im Stadtbezirk Elberfeld sind nicht organisierte Anlagen eine Ausnahme. Bei der
Bestandsaufnahme in Cronenberg, das als unterversorgt galt, wurde dagegen eine Vielzahl dieser
Gärten vorgefunden. Im Ergebnis waren diese nicht organisierten Kleingärten oft deutlich
einfacher ausgestattet. Wege waren häufig Pfade und Begleitgrün war fast nicht vorhanden. In
den Gärten waren die unterschiedlichsten Laubenarten, Nutzungen und Pflegezustände
vorhanden. Es hat sich gezeigt, dass es weder bei den Baulichkeiten noch bei der
Gartengestaltung zu gravierenden Auswüchsen gekommen ist. Die Tendenz in diesen Gärten geht
zu einer ursprünglicheren, einfacheren Nutzung.
Sowohl in der kritischen Presse, als auch im allgemeinen Meinungsbild, gelten das Regelwerk und
die Organisation für den traditionellen Kleingarten als einengend und wirken auf Interessierte
häufig sogar abschreckend. Die Vermutung, dass aus diesen Gründen eine "Flucht" aus dem
organisierten Kleingartenwesen zu den nicht organisierten privaten Kleingärten, also individuellen
Lösungen stattfindet, konnte nicht bestätigt werden. Die Luftbildauswertung aus den
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unterschiedlichen Jahren hatte zum Ergebnis, dass diese Gärten eine negative Entwicklung
genommen haben und sich die Flächenanteile reduziert haben. Die Nachfrage ist auch hier
gesunken.
Es ist festzustellen, dass beide Nutzungsformen (organisiert und nicht organisiert) nebeneinander
Bestand haben und eine Konkurrenz um mögliche Pächter/innen nicht wahrnehmbar ist.
6.1.2 Erkenntnisse aus der Luftbildrecherche und der Planauswertung
In den Plänen sind folgende Themen dargestellt:
• Die Erfassung aller Kleingärten in Wuppertal
• Die Organisationsform der Kleingartenanlagen (Kreisverband, Bahnlandwirtschaft und
nicht organisierte Kleingartenanlagen)
• Die Eigentumsverhältnisse (Stadt, Privat, Bahn)
• Kleingartenanlagen die im Kreisverband organisiert sind und eine Auswertung der
Entfernung von der Wohnung der Pächter zu den Kleingartenanlagen
Kommunale
Flächen
Flächen der
Bahn AG
Private
Flächen
Flächen des
Landes NRW
Summen
281 ha
21 ha
64 ha
4 ha
370 ha
Anzahl der
145 St.
Kleingartenanlagen
29 St.
102 St.
1 St.
277 St.
Anzahl der
Parzellen
656 St.
2031 St.
89 St.
9115 St.
Kleingartenfläche
6339 St
Erkenntnisse:
Der größte Teil der Kleingartenanlagen ist im Kreisverband der Kleingärtner organisiert. Die
Grundstücke befinden sich größtenteils in städtischem Eigentum. Der überwiegende Teil der
Kleingartenanlagen liegt in einem aufgelockerten Ring um die dicht besiedelte Talachse im
Übergang zu den Naturräumen. Die Anlagen haben häufig eine Verbindung zu den Wald-, Parkund Grünflächen der Stadt. Selten liegen sie zentral in den Wohnquartieren und wenn, handelt es
sich um kleinere Anlagen.
Die Entfernung zwischen den Pächterwohnorten und ihren Kleingartenanlagen wurde mit Hilfe
des Kreisverbandes und den Mitarbeiter/innen der Abteilung Statistik und Wahlen der Stadt
ausgewertet. Die Ergebnisse bestätigen, dass die Pächter/innen in der Regel (75,9 %) in einem
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Abstand von unter 3 km Entfernung von ihren Kleingärten wohnen. Bei den Anlagen in
Wohnquartieren liegt dieser Anteil oft höher (bis zu 100%).
Damit wird zum einen bestätigt, dass trotz der individuellen Motorisierung, die Nähe der
Kleingartenanlage zur Wohnung ein Auswahlkriterium ist und zum anderen, dass die gleichmäßige
Verteilung der Kleingartenanlagen über das Stadtgebiet wichtig ist, um dem Bedarf nach einem
ausreichenden Angebot an wohnungsnahen Kleingärten entsprechen zu können.
6.1.3 Aspekte aus der Recherche
Allgemeine Presse zum Thema Kleingarten:
Die Presse beschreibt im Wesentlichen die Kleingärten als grüne Paradiese und belegt diese mit
vielen positiven Attributen. Themen sind Erholung und Naturverbundenheit, Gemüseanbau,
Natur, Zierpflanzen und Blumen, Nachbarschaft und Gemeinschaft. In den Presseartikeln wird
teilweise von der Renaissance der Kleingärten gesprochen, was eher von dem Gedanken der
Werbung motiviert zu sein scheint, als dass es der Realität entspricht.
Fachzeitungen:
Fachzeitungen zeichnen ein ambivalenteres Bild. Hier werden die sich verändernden
Rahmenbedingung, Anpassungserfordernisse und Maßnahmenvorschläge aufgeführt. Weitere
Themen sind neue Gartenformen, Bestandssicherung, das Potential für den Beitrag zur
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch das positive Herausstellen der
Bedeutung durch die wichtigen Aufgaben und Funktionen, die das Kleingartenwesen für eine
Stadt und ihre Gesellschaft hat.
Häufig verwendete Stichworte sind:
Wandel der Gesellschaft, Demographie, Naturerlebnis, Erholung, Anpassung des
Kleingartengesetzes, Mehrgenerationenaspekt, Förderung von Familien, Migration,
Kleingartenparks, Leerstandprobleme, Ehrenamt, Obst und Gemüse, weicher Standortfaktor,
Integration, Klimaschutz, Ökologie, Freizeit, Lebensqualität, Erholungsgarten und Überalterung.
Studie zur Zukunft des Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen von 2009:
Zentrale Aussagen der Studie sind:
• In den Ballungsgebieten in NRW ist das Kleingartenwesen weitgehend stabil. Es gibt
weder einen Bedarf an neuen Anlagen, noch gibt es signifikante Leerstände.
• Im ländlichen Raum gibt es größere Schwierigkeiten, im Osten Deutschlands nehmen die
Auflösungserscheinungen dramatische Ausmaße an.
• Herausforderungen für das Kleingartenwesen ergeben sich aus dem Generationswechsel,
dem Thema Migration, dem Thema Ehrenamt und den Entwicklungen im
Freizeitverhalten.
• Der Erhalt der Kleingartenanlagen durch Umbau und Sanierung geht vor Neubau und
Ausweitung. Maßnahmenvorschläge zur Anpassung an die aktuellen Anforderungen im
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Kleingartenwesen sind vorhanden. Pauschale Lösungen für die zukunftsfähige Gestaltung
von Kleingärten gibt es nicht. Ausschlaggebend sind die Bedingungen vor Ort. In der
Studie gehen die Fachleute davon aus, dass das Kleingartenwesen auch zukünftig seine
hohe Bedeutung vor allem in besiedelten Gebieten beibehalten wird.
Erstmals erfolgte durch Weeber+Partner 2012 im Auftrage des BMVS & des BBR eine Abfrage mit
dem Schwerpunkt Leerstand.
6.1.4 Erkenntnisse aus der Auswertung der Fragebögen
Die Mitarbeiter/innen der Stadt Wuppertal aus dem Bereich Statistik, die bei der Erstellung und
Auswertung der Fragebögen das Ressort unterstützt haben, bestätigen eine herausragende
Beteiligung der Vereine an der Befragung. Im Kreisverband sind 118 Kleingartenvereine
organisiert und angeschrieben worden. 105 Vereine haben einen ausgefüllten Fragebogen zurück
gesandt. Diese Beteiligung ist nur durch das Engagement des Kreisverbandes möglich gewesen.
Insgesamt ergibt die Auswertung der Fragebögen ein positives Bild von der Situation der
Kleingartenvereine und enthält keine Überraschungen. Die Kleingartensituation in Wuppertal
stimmt in der Tendenz mit der NRW Umfrage von 2009 überein und bestätigt Annahmen, dass
durch die gesellschaftlichen Veränderungen insbesondere durch die demographischen
Entwicklungen im Kleingartenwesen Probleme entstehen werden.
Einige Tendenzen aus dem Wuppertaler Fragebogen im Einzelnen:
• Die Versorgung/Infrastruktur (Strom, Wasser, Vereinsheim, ÖPNV und Toiletten im
Vereinsheim) wird als gut angegeben
• Belastungen (Boden, Lärm, Geruch) stellen kein Problem für die Pächter/innen dar. Es gibt
nur eine geringe Betroffenheit.
• Die Vereine geben an, keine Probleme mit dem Leerstand bzw. der Wiederverpachtung
von Kleingärten zu haben
• Ca. 30% der Vereine geben an, eine Warteliste mit mehr als zwei Interessenten zu haben
• Die Bereitschaft zur Beteiligung an gemeinschaftlichen Aktivitäten und Übernahme von
Vorstandsfunktionen geht zurück
• Ein großer Anteil der Pächter/innen ist älter als 60, die Altersgruppe 20 bis 40 ist nur
gering vertreten
• Es müssen durchschnittlich 10,73 Gemeinschaftsstunden geleistet werden
• Der Ersatzbeitrag für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden beträgt 18,23 €
durchschnittlich
• Neue Pächter/innen werden hauptsächlich durch persönliche Empfehlungen und
Ansprache (242 Nennungen), Aushangkasten (149 Nennungen) und durch das Internet
(104 Nennungen) gefunden. Zeitungen spielen keine Rolle
• Kündigungsgründe sind hauptsächlich Alter und Krankheit
• Alternative Gartenformen spielen eine untergeordnete Rolle
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•
Behelfsheime sind nur noch in Einzelfällen vorhanden
6.1.5 Erkenntnisse aus Bedarfsermittlung
Momentan besteht in Wuppertal weder der Bedarf an neuen Kleingärten, noch deutet sich die
Notwendigkeit von Um- oder Rückbaumaßnahmen an.
6.2 Zusammenfassung
Das Projektteam kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Kleingartenwesen in Wuppertal
verändert. Diese Veränderungen sind aber bislang weder so bedeutend noch so eindeutig, dass
kurzfristiger Handlungsbedarf besteht. Folgende Punkte sind hervorzuheben:
• Bei der Nutzung der Kleingärten ist eine stärkere Tendenz zum Erholungs- und
Freizeitgarten erkennbar. Die Funktion als Nutzgarten im Sinne der Selbstversorgung ist
rückläufig.
• Es gibt Hinweise auf längere Zeiträume bis zur Wiederverpachtung freigewordener
Kleingärten.
• Eine negative Entwicklung gibt es bei einer der wichtigsten Säulen des Kleingartenwesens:
bei dem Bereich der ehrenamtlichen Arbeiten. Die Bereitschaft, Zeit für eine Aufgabe im
Vorstand oder bei Veranstaltungen beziehungsweise der Pflege der
Gemeinschaftsanlagen bzw. des Gemeinschaftsgrüns zu investieren, sinkt.
• Probleme gibt es bei der Integration von Migranten in die Vereine. Das wird zum einen
durch die Studie "Zukunft des Kleingartenwesens NRW“, aber auch von
Vereinsvorsitzenden bestätigt.
• Die Annahme, dass es einen größeren Leerstand in den Kleingartenanlagen gibt, wurde
nicht bestätigt. Positive Anzeichen gibt es durch den seit drei Jahren gestoppten Rückgang
der Bevölkerung. Zudem sagen die Studien, dass Leerstandsprobleme in Großstädten und
Ballungszentren nicht erwartet werden.
Im Wesentlichen werden die Ergebnisse der NRW-Studie von 2009 in Wuppertal bestätigt. Es ist
derzeit nicht erkennbar, in welche Richtung sich das Kleingartenwesen in Wuppertal entwickeln
wird. Momentan ist das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausbalanciert. In Einzelfällen
zeigen sich die ersten Störungen. So sind zum Beispiel Gärten mit ungünstigen topographischen
oder verschatteten Lagen schwieriger zu verpachten. Steuerung und Hilfe erfolgt für den Einzelfall
in enger Abstimmung mit dem Verein und dem Kreisverband. Erst wenn die Richtung der
Veränderung deutlich ablesbar wird, können geeignete Maßnahmen zielgerichtet eingesetzt
werden.
7 Handlungsempfehlungen
Bei den im Folgenden aufgeführten Punkten handelt es sich um allgemeine Empfehlungen, die im
Fall einer negativen Entwicklung einer Kleingartenanlage eingesetzt werden können. Teilweise
liegen die Maßnahmen im Einflussbereich der Vereine und des Kreisverbandes, teilweise handelt
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es sich um Aufgaben, die nur von der Kommune durchgeführt werden können. Bei den
Maßnahmen die im Einflussbereich der Vereine oder des Kreisverbandes liegen, muss von diesen
für die einzelnen Kleingartenanlagen das Potential der Vorschläge hinsichtlich der
Optimierungsmöglichkeiten und Chancen sowie der Umsetzbarkeit geprüft werden. Aufgrund der
Altersstruktur ist die Leistungsfähigkeit der Vereine in Bezug auf die Übernahme weiterer
Aufgaben jedoch begrenzt. Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen
Anlagen ist eine Pauschallösung nicht möglich. Die zuständigen städtischen Beschäftigten stehen
auf Wunsch für Beratungen zur Verfügung.
7.1 Ehrenamt
Die ehrenamtliche Arbeit, die im Kleingartenwesen geleistet wird, ist eine wesentliche Säule und
Grundvoraussetzung für das Kleingartenwesen. Die Bereitschaft dieses Ehrenamt im Bereich der
Vorstandsarbeit zu übernehmen, sinkt. Wichtig wäre eine öffentlichkeitswirksame Anerkennung
dieser Arbeit.
Eine Möglichkeit ist die Ehrenamtskarte. Ehrenamtler in Wuppertal erhalten ihren persönlichen
Ausweis: die "Gute Karte". Sie wird vergeben von der Initiative "Meine Stunde für Wuppertal"
(MSFW) und der städtischen Servicestelle Ehrenamt. Die Gute Karte drückt Anerkennung für das
Ehrenamt aus, wird darüber hinaus zur Eintrittskarte für besondere Veranstaltungen
7.2 Öffentlichkeitsarbeit
Durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Medien bieten sich für die Kleingartenvereine
Möglichkeiten, Aufmerksamkeit zu erwecken und so neue Interessenten anzusprechen. Zur
Öffentlichkeitsarbeit zählen neben dem traditionellen Schaukasten auch die Gartenfeste, Tage der
offenen Gartenpforte, organisierte Gartenwanderungen, Schnuppertage und Presseartikel
allgemeiner Art.
Durch die Präsentation im Internet in den neuen Medien (wie zum Beispiel Facebook und Twitter)
werden besonders jüngere Menschen erreicht und damit auch die Zielgruppe der jungen Familien.
Durch eine lebhafte, ansprechende Präsentation ist es möglich, die Ankündigungen, Werbefilme
und Berichte sowie Informationen über freie Gärten, Aktivitäten, Projekte und Tipps
werbewirksam für den Kleingartenverein aufzubereiten. Mit Lageplan, Fotos und einigen anderen
Angaben können freie Kleingärten im Rahmen einer Kleingartenbörse zur Verpachtung angeboten
werden. Dabei können sich Kreisverbände und Kleingartenanlagen den Trend den Illustrierte wie
die "Landlust" ihn kultivieren, zu Nutze machen.
7.3 Kooperationen/Kontakte
Zu einer Belebung von Kleingartenanlagen tragen auch die Kooperationen zum Beispiel mit
Kindergärten, Schulen, anderen Bildungseinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit
Behinderung und Seniorenheimen bei.
Die Vereine können in den Kleingartenanlagen auch „betreutes Gärtnern“ anbieten. Hierdurch ist
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für alle „Neulinge“ die Hemmschwelle geringer, sich auf etwas Neues einzulassen. Nebeneffekte
durch die soziale Komponente in Kleingartenanlagen sind auch in anderen Bereichen möglich.
Beispiele hierfür sind die Kinderbetreuung durch Senioren.
Auch die Bedeutung der Kleingärten als integrationsförderndes Instrument bietet Chancen für
potentielle neue Kleingärtner/innen. (Multi-Kulti-Garten).
7.4 Förderung und Unterstützung
In Zusammenarbeit mit dem Ressort Umweltschutz können in Einzelfällen Kompensations- und
Artenschutzmaßnahmen möglich sein. Diese Maßnahmen kommen insbesondere für größere
zusammenhängende Flächen in Frage. Die Potentiale der Anlagen und der möglichen Maßnahmen
müssen jeweils im Einzelfall durch das Ressort Umweltschutz geprüft werden. Zum einen können
die Belastung der Vereine bei der Pflege des Gemeinschaftsgrüns reduziert und zum anderen die
ökologische Bedeutung und Funktion der Kleingartenanlagen gesteigert werden. Die Betreuung
und Beauftragung der Maßnahmen erfolgt durch die Stadt.
Darüber hinaus bietet der Kreisverband, vorzugsweise für Familien mit Kindern, eine
Unterstützung bei der Entrichtung der Entschädigungssumme für die Vorpächter an. Der
Kreisverband übernimmt 70% der Zinsen für den Kredit. Die Tilgung und 30% der Zinsen
übernehmen die Neupächter.
Der Einsatz von Städtebaufördermittel für Kleingärten war von Seiten des Bundes bislang nicht
vorgesehen. Damit war eine Förderung faktisch nicht möglich. Der Bundesverband deutscher
Gartenfreunde (BDG) hat zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden erneut die Forderung an das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) herangetragen,
dass Städtebaufördermittel für den Auf-, Aus-, Rück- und Umbau beantragt werden können. Laut
Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Pronold (BMUB) liegt die Entscheidung
über eine Förderung bei der Kommune bzw. ist im Antragsverfahren des jeweiligen Bundeslandes
geregelt. Damit obliegt die Entscheidung über eine Förderung im Rahmen von Sozialer Stadt und
Stadtumbau West nun auf der Landesebene, was ein wesentlicher Fortschritt ist. Zukünftig sollten
Kleingärten bei der Erstellung von integrierten städtebaulichen Handlungskonzepten als
Förderobjekte geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt werden.
7.5 Umwandlungen von Gärten innerhalb der Kleingartenanlage
Durch mehrere unbewirtschaftete Kleingärten in einer Kleingartenanlage entsteht ein negativer
Eindruck, der in der Folge eine Reihe von weiteren negativen Faktoren nach sich zieht (wie man es
auch von aufgegebenen Ladenlokalen in Wohnquartieren kennt).
Sind einzelne Gärten nicht zeitnah zu verpachten, können diese vorübergehend durch Frauen und
Männer aus dem Verein im Rahmen der Gemeinschaftsstunden gepflegt werden. Ist das nicht
dauerhaft möglich, besteht im begrenzten Umfang die Möglichkeit in einer Umwandlung zu
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gemeinschaftlich genutzten Flächen. Hierzu zählen ein Kompost- oder Schredderplatz oder eine
Ergänzung von Stellplätzen, falls es Defizite gibt.
In dem Fall, dass eine unzureichende Nachfrage an Kleingärten auf Defizite in der Anlage selbst
zurückzuführen ist, können bauliche Veränderungen zu einer Steigerung der Attraktivität führen.
Wenn Kleingärten entsprechend der Bedürfnisse und Anforderungen von bestimmten
Bevölkerungs- oder Zielgruppen gestaltet werden, sind diese wieder interessant. Beispiele sind
Gärten für junge Familien, Menschen mit Behinderungen, Senioren, etc.
Weitere Umstrukturierungen in den Anlagen sind Schul- und Lehrgärten, Gemeinschaftsgärten,
Spiel- und Bewegungsbereiche, Schnuppergärten oder Probegärten und Musterparzellen. Für die
Lehr- und Mustergärten bieten sich eine Vielzahl von verschiedenen Themen wie naturnahes
Gärtnern im Kleingarten, Obstlehrgarten, Experimentier- oder Probiergarten und die Gartenarche
zur Erhaltung von alten Gemüsesorten und Zierpflanzen an.
7.6 Alternativer Gartenformen im Kleingarten
Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit Vereinen aus dem Bereich
Urban Gardening. So hat der Verein „neue Arbeit neue Kultur bergische region e.v.“ die
Entwicklung einer Applikation für Mobile Telefongeräte (App) durch Studenten der bergischen
Universität begleitet, in der auch Kleingärten erfasst werden können. Diese App soll neben
Erntegärten oder Gemeinschaftsgärten auch eine Angebotsbörse für Kleingärten enthalten.
Als Alternative können einzelne Gärten auch gemeinnützig genutzt werden. In Tafelgärten wird
zum Beispiel in temporär oder dauerhaft nicht genutzten Kleingärten Obst und Gemüse für
Bedürftige angebaut. In vielen Fällen sind dafür vom Arbeitsamt vermittelte Arbeitskräfte
eingesetzt. Die lokalen Tafeln arbeiten häufig mit örtlichen Kleingartenvereinen zusammen.
7.7 Städtebauliche Maßnahmen
7.7.1 Kleingartenpark
Kommt es in einzelnen Anlagen zu einem erheblich Leerstand, sind die Grenzen der Belastbarkeit
der Vereine erreicht. In diesem Fall sind Maßnahmen durch die Stadt erforderlich.
Eine Kommune hat verschiedene abgestufte Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation. Damit
der Leerstand nicht als Mangel erkannt wird, ist zum Beispiel die reversible Umwandlung von
Kleingärten in Grünflächen, Obstwiesen, Biotopstrukturen, Ruderal- und Sukzessionsflächen oder
ähnliches möglich. Aufgegebene Parzellen können als integrierte Elemente für den Arten- und
Biotopschutz genutzt werden.
Häufig sind die Wuppertaler Kleingärten in das Wanderwegenetz (z. B. K-Wege) eingebunden. Sie
verbinden Wohnquartieren mit den vorhanden Grünanlagen bzw. Grünverbindungen. Diese
Anschlüsse sollten, dort wo es sinnvoll und möglich ist, ausgebaut werden.
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Neben dieser vernetzenden Wirkung haben sie auch weitere Funktionen zur Naherholung. Um
diesen Effekt zu verstärken, können in Grünflächen in den Kleingartenanlagen Spiel- und
Sportangeboten für Kinder und Jugendliche ergänzt werden. In dem Maße, in dem die öffentliche
Nutzung zunimmt, ist eine Unterstützung bei der Pflege und Unterhaltung durch die Kommune
notwendig. Hierzu wären wiederum ausreichende finanzielle Mittel erforderlich.
Diese inhaltliche, gestalterische und funktionale Umwandlung von Kleingärten wird in der Summe
als Kleingartenpark bezeichnet. In den Fachpublikationen wird der Kleingartenpark als eine der
wichtigsten Kleingartenformen der Zukunft beschrieben. Ein Beispiel für einen realisierten
Kleingartenpark ist der Hansapark in Dresden.
In den Leitlinien des Deutsche Städtetages (DST) zur nachhaltigen Entwicklung des
Kleingartenwesens in den Städten wird der Begriff folgendermaßen definiert. „Ein Kleingartenpark
ist eine Kombination von privat genutzten Parzellen und Vereinsflächen mit einem allgemein
zugänglichen, öffentlich nutzbaren Grünflächenanteil. Kleingartenparks können durch die
Verbindung von öffentlicher und privater Nutzung zur Verbesserung der Versorgung der
Bevölkerung mit Grün- und Erholungsflächen sowie zur Vernetzung von Grünflächen und
Biotopen beitragen. Die Hauptwege sollten ständig für die Allgemeinheit zugänglich sein und die
Anlagen um zusätzliche Nutzungsangebote angereichert werden, wie z. B. mit Spiel- und
Aufenthaltsbereichen, Sitzgelegenheiten, Themengärten, Lehrpfad. So können Kinder räumlich
getrennt vom Straßenverkehr unbesorgt spielen und die Natur erfahren. Schulen und
Kindergärten können die Anlagen als Orte des Lernens, Senioren zur Freizeitgestaltung im Garten
oder als Treff- und Kommunikationspunkt nutzen.“
7.7.2 Wochenend- und Erholungsgarten
Erholungsgärten sind keine Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz. Sie unterliegen damit
kaum Auflagen und die Nutzungsbedingungen für Kleingärten gelten für sie nicht (z. B.
Mindestmaß an Nutzpflanzen). Im Gegenzug entfallen auch die Privilegien der niedrigen Pacht
und des Kündigungsschutzes.
Erholungsgärten kommen dem heutigen Freizeitverhalten und der gesellschaftlichen Entwicklung
entgegen. Sie sind eine Alternative für Menschen, denen die Regeln einer Kleingartenanlage zu
einengend sind. In dem Fall, dass Kleingärten aufgegeben müssen, stellen Sie eine Alternative bei
ähnlicher Nutzung dar. Es besteht jedoch die Gefahr, dass ärmere Bevölkerungsschichten, für die
die Kleingärten ursprünglich gedacht waren und die immer noch die größten Teil Nutzergruppe
ausmachen, zukünftig ausgeschlossen werden, weil sie sich die Pacht nicht leisten können.
Die Umwandlung von Kleingartenanlagen in Erholungsgärten stellt keinesfalls ein Entwicklungsziel
des Ressorts dar. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme um eine ähnliche Struktur zu erhalten.
Hierzu bedarf es der intensiven Abstimmung mit den Ressorts der Stadt. So sind zum Beispiel die
Regelungen zur Nutzung der Flächen vorab mit der Bauleitplanung und dem Städtebau
abzustimmen, um dauerhaftes Wohnen zu verhindern.
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7.7.3 Aufgabe von Kleingartenanlagen
Ist der oben angesprochene Kleingartenpark nicht umsetzbar, besteht die Option eines
Teilrückbaus oder als letzte Möglichkeit die Aufgabe einer Kleingartenanlage. Die Folgenutzungen
der Flächen sollten vorrangig „Grün“ belegt sein (Brachen oder Wald), müssen aber im
gesamtstädtischen Kontext abgewogen werden. Eine Nutzung von Kleingartenflächen für
Wohnungsbau ist nur in Ausnahmefällen für kleinere Teilflächen denkbar. Voraussetzung ist eine
Prüfung aller Fragen des Natur- und Landschaftsschutz, insbesondere der freiraumbezogenen
Erholungsfunktionen. Für jeden Einzelfall ist eine Lösung zu finden, bei der sichergestellt ist, dass
die Freiraumfunktionen gewahrt bleiben.
Die Aufgabe und der Verkauf von ganzen Kleingartenanlagen ist derzeit keine Option und sollte
aus dem Vorsorgegedanken heraus auch zukünftig nicht zu einer „Regellösung“ werden.
In einigen wenigen Fällen sind Einzelverpachtung und kleinste Anlagen bereits aufgegeben
worden. Dieser Schritt ist auf Wunsch des Vereins (Gartenstraße) erfolgt oder weil die Flächen
nicht weiter verpachtet werden konnten.
Die Entwicklung der einzelnen Kleingartenanlagen ist nicht vorhersehbar. Meistens sind es nicht
die äußeren Rahmenbedingungen, die zu Problemen in den Anlagen führen, sondern Spannungen
zwischen den Menschen in einem Verein. Dieser Prozess ist in der Regel eine Momentaufnahme
und umkehrbar. Daher ist momentan eine Reduzierung der Kleingartenanlagen nicht offensiv
planbar.
8 Fazit/Ausblick
Kleingärten sind für eine lebenswerte Stadt wichtig. Die Bedeutung der sozialen, städtebaulichen
und ökologischen Aspekte wurde dargestellt. Darüber hinaus leisten Kleingärten wichtige Beiträge
für ein attraktives Wohnumfeld und als weicher Standortfaktor für das Image einer Stadt. Hinzu
kommen gesellschaftliche Aufgaben wie zum Beispiel das Thema Integration von Immigranten,
das in Zukunft immer wichtiger werden wird und zu denen die Kleingärten einen wesentlichen
Beitrag leisten können.
Insgesamt betrachtet, ist das Kleingartenwesen in Wuppertal vitaler als angenommen. Angebot
und Nachfrage bei Kleingärten stehen in einem relativ stabilen Gleichgewicht. Dadurch sind
derzeit sowohl Überlegungen über Bestandserweiterungen sowie konkrete planerische Konzepte
zu Rückbaumaßnahmen nicht erforderlich. Anhand der Nachfragen bei Vereinen und der Stadt
lässt sich momentan eine leichte Belebung bei der Neuverpachtung feststellen. Im Kontext der zu
erwartenden rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, der älter werdenden Gesellschaft und der
zunehmenden Entfremdung von der Natur wird die Lösung voraussichtlich im Umbau der Anlagen
mit einem größeren Anteil an öffentlichem Grün liegen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die
Eingliederung in das gesamtstädtische Grünsystem. Die benötigten Mittel müssten von der Politik
bereit gestellt werden.
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Ausgehend von den Wurzeln der Kleingartenbewegung, ist es wichtig, sämtliche Begehrlichkeiten
hinsichtlich der oftmals wertvollen Flächen gegen die vielfältigen wertvollen Funktionen
abzuwägen. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Veränderungen ist
es sehr gut möglich, dass Kleingärten wieder mehr an Bedeutung im ursprünglichen Sinne
gewinnen.
Vorrangiges Ziel ist es, das Kleingartenwesens zu erhalten und seinen Fortbestand dauerhaft zu
sichern, Trends und Wandel der Rahmenbedingungen zu analysieren, Ziele und Strategien
rechtzeitig anzupassen.
9 Anlagen:
9.1 Fragebogen 2011
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9.2 Themenkarten
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Plan mit Entfernungsklassen Wohnort Pächter zu Kleingartenverein
Plan mit allen Kleingärten und Eigentumsverhältnissen
Plan mit allen Kleingärten und Organisationsform