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PEPL N1N4 Überarbeitung Zusfg.pdf

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Daten

Kommune
Köln
Dateiname
PEPL N1N4 Überarbeitung Zusfg.pdf
Größe
656 kB
Erstellt
20.05.15, 03:11
Aktualisiert
24.01.18, 05:30

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Inhalt der Datei

Anlage Kurzinformation zur Überarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans Worringen – Langel - Merkenich Naturschutzgebiet Rheinaue Langel - Merkenich (N1) Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen - Langel (N4) Einleitung Seit dem Jahr 2000 besteht für die beiden Naturschutzgebiete (NSG) N1 (Rheinaue Langel Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen - Langel) ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL), der Zielsetzungen und Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Gebiete vorsieht. Mittlerweile wurden viele der darin vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Hochflutrinne bei Worringen (aus: PEPL 2014, Viebahn und Sell) Das wohl markanteste Projekt ist die Aktivierung der Hochflutrinne in Worringen. Aber auch zahlreiche weitere Maßnahmen wie Obstbaum- und andere Gehölzpflanzungen, Wiesenextensivierung oder Waldumbau führten zu Verbesserungen der Situation in den NSG. Im Jahr 2012 wurde in den beiden NSG ein Monitoring der NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln durchgeführt, um den aktuellen Bestand an schutzwürdigen Tieren (mit Schwerpunkt auf den Vögeln) und Pflanzen aufzunehmen. Die Ergebnisse wurden in einer Mitteilung (Mai 2012) bekannt gemacht. Die Daten dienten dem Ziel, den PEPL und die umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen und ggf. Anpassungen an veränderte Erfordernisse vorzunehmen. Die Daten aus dem Monitoring mussten mit den Regelwerken des europäischen 1 Naturschutzes (z.B. FFH-RL 1 ), den aktuellen Vorgaben aus dem Landesministerium, regionalen Planungen und vielen weiteren Daten und Vorschriften aus dem Natur- und Landschaftsschutz abgeglichen und ausgewertet werden. Die Leitarten 2 , die als ein Ergebnis des Monitorings benannt wurden, sollten hinsichtlich ihrer Ansprüche an Lebensräume besonders berücksichtigt werden. Auch Missstände, die bereits seit Jahren bestehen und bisher nicht zufriedenstellend gelöst worden sind, werden aufgezeigt und neue Lösungsmöglichkeiten angeboten. Auf dieser Grundlage wurden die erforderlichen Maßnahmen des vorliegenden PEPL 2014 erarbeitet. Die wichtigsten Anpassungen und neuen Überlegungen des überabeiteten PEPL werden hier als Zusammenfassung dargestellt. Zur Unterscheidung werden entsprechend ihrem Erarbeitungsjahr der ursprüngliche PEPL als „PEPL 2000“, der überarbeitete als „PEPL 2014“ bezeichnet. Entwicklungs- und Erhaltungsziele Die Ziele für N1 und N4 setzen sich zusammen aus den Ansprüchen für die Landschaftsund Biotopentwicklung, den faunistischen Artenschutz, die Vegetation und Biotoptypen, die Zielbiotope und die Besucherlenkung. Somit sind vielfältige Aspekte zu berücksichtigen, die in der Formulierung der Maßnahmen zum Ausdruck gebracht werden. Leitarten Leitarten haben eine erhebliche planerische Implikation, da sie nicht (nur) aus Artenschutzgründen definiert sind, sondern vor allem in ihrer Indikatorfunktion für nachhaltig zu entwickelnde Habitate bzw. Biotope oder Biotoptypenkomplexe. Die Leitarten (Vögel) für N1 und 4 wurden von der Naturschutzstation im Rahmen des Monitorings benannt. Die Auswahl der Leitarten kann sich in Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes verändern. Folgende Leitarten (Vögel) wurden derzeit für N1 und N4 definiert: Feldschwirl, Feldsperling, Flussregenpfeifer, Gelbspötter, Kiebitz, Kleinspecht, Nachtigall, Pirol, Rebhuhn, Schwarzmilan, Steinkauz, Teichrohrsänger, Wachtel, Wiesenpieper und Zwergtaucher. Die Zielbiotope und die Maßnahmenplanung ist zum großen Teil auf die Bedürfnisse der Leitarten ausgerichtet. Gastvögel: Von den kartierten Rast- und Wintervögeln (laufende Kartierlisten der Naturschutzstation) sind vor allem die regelmäßig auftretenden Wat- und Wasservögel am Rhein und den Flutmulden von Belang für die Fortschreibung von Maßnahmen. Hier sind Rast- und Wintervögel zu nennen, aber auch einzelne Durchzügler: Bachstelze, Eisvogel, Bluthänfling, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Gänsesäger, Graureiher, Kiebitz, Kormoran, Krickente, Lachmöwe, Rohrammer, Schellente, Schnatterente, Silbermöwe, Sturmmöwe, Teichralle, Weißwangengans, Wiesenpieper, Zwergtaucher. Modifikation der Zielbiotope Die Analyse der Planungsvorgaben ergab, dass die bisherigen Hauptzielbiotope mit ihrer Schwerpunktsetzung nach Kultur- und Natureinflüssen auch zukünftig beibehalten werden 1 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Arten, die in einem Gebiet vorkommen, eine enge Habitatbindung an bestimmte Lebensräume besitzen und damit als Indikator für den Zustand eines Biotops herangezogen werden können. Die Benennung der Leitarten kann sich in Abhängigkeit von der Entwicklung eines Gebietes ändern. 2 2 können, wobei aktuelle Fachkonzepte zum einen besonders die Förderung von Auengehölzen und dynamischen Uferentwicklungen betonen. Zum anderen ist dem starken aktuellen Rückgang von mageren Extensivgrünländern und Wiesenvogelarten Rechnung zu tragen, indem noch vorhandene Potentiale geschützt werden. Außerdem ist mit veränderten Ansätzen auf den hohen, nachweislich störenden und im vergangenen Jahrzehnt nicht abschließend geregelten Besucherdruck zu reagieren. Hieraus ergaben sich Änderungen der Erschließungssysteme und Vorschläge für Beweidungskonzepte. Damit lassen sich die Zielbiotope wie folgt darstellen: • Rheinuferzonen unter Nutzungs- und Störungsreduktion verstärkt der eigendynamischen Entwicklung überlassen, • Weiterhin leitbildgerechte Nebengerinne sowie permanente und periodische Stillgewässer der Rheinaue anlegen und fördern, • Auenwälder als Hauptzieltyp (vor allem Weichholzauwald) fördern und erweitern, • Verbliebene Pappelforste wegen des Pirols unter Wahrung der Verkehrssicherungspflichten bis zur Zerfallsphase erhalten, frühzeitiger Unterbau von Auenwaldbäumen, • übrige Forstbestände wie bisher in auentypische Weich- und Hartholzwälder umbauen, • Geplante Kleingehölze in Abstimmung mit schutzwürdigen Grünland- und Offen-landvogelhabitaten (Wiesenpieper) zurücknehmen und auf funktionale Aspekte konzentrieren (z.B. Verbundachsen für Fledermäuse, Verlängerung von Randlinien für Pirol und Waldrandarten, Sitzwarten für bestimmte Vogelarten etc.) Obstweide bei Rheinkassel (N1) (aus: PEPL 2014, Viebahn und Sell) 3 • Dorfrandbiotope (Obstwiesen, Kopfbäume) als Zielbiotope und für den Artenschutz beibehalten, aber zukünftige Erweiterungen zugunsten gehölzarmer Grünländern teilweise zurücknehmen, • Grünländer an verifizierten und nachhaltig entwickelbaren halbtrockenen Standorten zu Extensivgrünland umbauen, dabei je nach örtlicher Erfordernis zwischen Beweidung und Mahd differenzieren, • Ackerstandorte im Vorland mittelfristig zugunsten von Sukzessionsflächen oder Wald, auch Grünland, aufgeben. Maßnahmen (Schwerpunkte) Aus den oben angesprochenen Planungsvorgaben wurden die Maßnahmen für N1 und N4 entwickelt. Die Maßnahmen gliedern sich in Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Schutzmaßnahmen Informationskonzept An Parkplätzen und an sonstigen stärker frequentierten Zugangspunkten sind Informationstafeln aufzustellen. Auf den Tafeln sind die wichtigsten Schutzgründe sowie ein Lageplan des Naturschutzgebietes mit relevanten Informationen zum Wegesystem (Standort, markierte Wanderwege etc.) aufzuzeigen. Sie dienen aber auch dazu, weitere Informationen zum Gebiet zu geben und die Akzeptanz für naturschutzbegründete Nutzungsrestriktionen zu fördern. Wegekonzept Das Rheinvorland zwischen Worringen und Merkenich dient traditionell in erheblichem Maße der Naherholung der Bevölkerung aus den anliegenden und z.T. auch weiter entfernten Ortschaften. Bereits im PEPL 2000 wurde versucht, sowohl dem Naturschutz als auch den Freizeitaktivitäten gerecht zu werden und eine nachhaltige Balancierung beider Ansprüche zu erreichen. Die im PEPL 2000 vorgeschlagene Zonierung mit siedlungsnahen Schwerpunkten und siedlungsfernen Ruhezonen gilt grundsätzlich unverändert, auch mit dem Vorschlag einer Rundwegeverbindung bei jeder rheinnahen Ortslage. Ufernahe und uferferne Wegeführungen sollen sich hierbei abwechseln. Sensible Bereiche werden hiervon ausgenommen und sollen nicht erschlossen werden. Schutzwürdige und durch wiederholtes illegales Belaufen stark gestörte Bereiche (Wiesen allgemein und östlich Hafen Worringen, Auenwald bei Langel, Auenwälder mit empfindlichen Vogelbrutplätzen, Rastplätze von Wasservögeln, Fischruhezonen) sind konsequent aus der Erschließung zu nehmen. Hierzu gehört auch die Umwandlung der vor illegalem Belaufen und Spielbetrieb zu schützenden großen Wiesenschläge in eingezäunte Weidekoppeln. Innerhalb des Naturschutzgebietes N4 (incl. Randbereich des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes L 4) werden folgende Wege gekennzeichnet: • • • Ortsrandnahe Rundwege bei Worringen mit Zugang zum Rhein am alten Hafen rheinparalleler Auenweg auf dem ehemaligen (Sommer-) Deich, der in Richtung Fähre Langel in einen Uferweg übergeht vier Zugangsmöglichkeiten vom Deich zwischen Worringen und Langel in Richtung Rheinauenuferweg, die mit dem Deich Rundwege unterschiedlicher Länge ergeben. 4 Innerhalb des Naturschutzgebietes N1 (incl. Randbereich des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes L 4) werden folgende Wege gekennzeichnet: • • • • Ortsrandnaher Weg auf dem Deich bei Langel, im Umfeld der Fähre Zugang an den Rhein ortsrandnahe Wegemöglichkeiten bei Rheinkassel mit Rundweg an das Rheinufer südlich Kasselberg Zugang an das Rheinufer, in Richtung Merkenich Auenweg bis zur Brücke A1 mehrere Rundwege z.T. bis an das Rheinufer bei Merkenich. Reitwege Gemäß den allgemeinen Verboten des Landschaftsplans ist Reiten in Naturschutzgebieten außerhalb ausgewiesener Reitwege grundsätzlich verboten. Das bestehende Reitwegesystem der Stadt Köln wurde in den PEPL 2014 übernommen. Demnach führt ein ausgewiesener Reitweg vom Ivenshof Richtung Norden und dann nördlich von Merkenich aus dem Naturschutzgebiet heraus. Weitere Reitwege sind nicht ausgewiesen. Anlage einer Liegewiese Nahe der Fähranlegestelle bei Langel (außerhalb des Naturschutzgebietes) soll eine Lagerund Spielfläche angelegt werden. Die bisher als Acker genutzte Fläche soll eingesät werden und könnte mit Sitzmöglichkeiten (z.B. Baumstämmen) und Abfallkörben ausgestattet werden. Damit soll nahe des Erholungszielpunktes „Fähranlegestelle“ außerhalb des Rheinufers eine Fläche zum Lagern und Spielen bereitgestellt werden, um die Attraktivität des Erholungsraumes an der Anlegestelle zu erhöhen und der Entstehung von „wilden“ Lagerplätzen innerhalb des NSG entgegenzuwirken. Die Stelle ist relativ störungsunempfindlich und daher mit dem Natur- bzw. Landschaftsschutz vereinbar. Anlage einer Hundewiese Das freie Laufenlassen von Hunden ist in den Naturschutzgebieten generell verboten. Um Hunden dennoch Gelegenheiten zu bieten, sich ungezwungen auszutoben, wird nördlich des Fähranlegers eine Ackerfläche in eine Hundewiese umgewandelt. In Richtung der angrenzend vorgesehenen Liegewiese ist zumindest eine dichte Abpflanzung vorzusehen, um ein ungestörtes Nebeneinander der Nutzungen zu gewährleisten, ggf. wird eine Einzäunung vorgenommen. Entfernung des Campingplatzes Wie bereits im alten PEPL besteht aus naturschutzfachlichen Gründen nach wie vor die Forderung nach einer Entfernung des Campingplatzes aus dem Naturschutzgebiet. Grabeland bei Merkenich Eine Verlagerung aus dem Naturschutzgebiet (z.B. auf Ackerflächen an der Leverkusener Brücke) als Störungsvermeidung einer Intensivnutzung wäre zu prüfen. Sollte sich eine Verlagerung nicht durchsetzen lassen, so sind naturschutzorientierte, die Schutzziele des NSG beachtende Auflagen mit dem Verbleib in N1 zu vereinbaren. Angeln Gemäß den allgemeinen Verboten des Landschaftsplans ist Angeln in Naturschutzgebieten verboten. Im PEPL 2014 (auch bereits im PEPL 2000) wird das Angeln an bestimmten Stellen als mit dem Naturschutz vereinbar angesehen. Dementsprechend gibt es mehrere Angelplätze in N1. In N4 ist das Angeln aufgrund der trittempfindlichen Vegetation und faunis- 5 tisch sensibler Zonen verboten. Nördlich von Worringen befinden sich Angelplätze im Landschaftsschutzgebiet L4 sowie bei Langel im Umkreis der Fähranlegestelle. Jagdliche Nutzung Der PEPL 2014 gibt Anregungen hinsichtlich der zeitlichen Einschränkung von jagdlichen Aktivitäten zum Schutz von überwinternden Schwimmvögeln und zum Vermeiden von Störungen hochempfindlicher Brutplätze während der Brutphase (z. B. von Pirol, Schwarzmilan), Hundearbeiten sollen auf den konkreten jagdlich erforderlichen Einsatz begrenzt sein. Entscheidungen hierzu wären im Rahmen von Landschaftsplanänderungen zu treffen. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen Zur Weiterentwicklung des Gebietes und zur Entwicklung seltener und auenspezifischer Biotope mit ihrem Bestand an Flora und Fauna werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Im Vergleich zum PEPL 2000 wurde verstärkt Wert auf den Erhalt oder die Entwicklung zusammenhängender Gründlandflächen gelegt sowie auf die Förderung des auentypischen Walds als wesentliche Lebensräume in den beiden Naturschutzgebieten. Erhaltung und Entwicklung von Auenwald Naturnahe Wälder der Hart- und Weichholzaue im Rheinvorland bilden einen der Hauptzielbiotope für die Entwicklung der NSG 1 und 4. Ihr Bestand ist im Vergleich zur Zielsetzung sehr gering, so dass der Weichholzauenwald vor allem durch Flächenerweiterung und der Hartholzauenwald vorrangig durch Umbau naturfremder Forste zu fördern ist. In N1 sollen Auenwälder bei Langel erweitert, im Umfeld der A1 neu gegründet werden und bei Merkenich, durch langfristigen Umbau der Pappelforste und Industrieforste entwickelt werden. In N4 ist eine Entwicklung (von Hartholzaue) nur über den langfristigen Umbau von Pappelforsten und die Aufforstung einzelner Äcker - möglich, da die Waldvermehrung ansonsten mit dem Grünlandschutz konkurrieren würde. Weitere geplante Maßnahmen: • • • • • • Erhaltung und Entwicklung von Waldrändern und Waldmänteln und weiteren Gehölzpflanzungen wie Gebüsche, Hecken, Obst- und Kopfbäume Erhaltung und Entwicklung der Vegetationszonierung des rheinufernahen Uferbereiches wie Uferhochstaudenfluren und Röhricht Erhalt und Entwicklung der Offenlandstandorte (Stromtal-Halbtrockenrasen, Grünland, Gras- und Staudenfluren, Brachen) Anlage oder Vertiefung von Flutrinnen Entsiegelung von Wegen Naturnahe Umgestaltung eines Teiches Beweidungskonzept Kernstück des PEPL 2014 ist das Beweidungskonzept. Es sieht vor, dass Weidetiere, die sich für die Landschaftspflege eignen, weitgehend selbständig auf größeren Weideflächen leben. Je nach Tierart oder Fläche kann eine Ganzjahres- oder eine Saisonbeweidung erfolgen. Es handelt sich dabei um eine sogenannte extensive Beweidung, bei der nur wenige Tiere auf einer Fläche grasen. Diese Art der Beweidung ist schonend für die Pflanzen- und Tierwelt und daher in einem Naturschutzgebiet besonders geeignet. Die Beweidung mit Großtieren bietet mehrere Vorteile für die Naturschutzgebiete: Störungen durch unerlaubte Freizeitnutzungen werden eingedämmt. Die Avifauna wird weniger gestört. Die Vegetation des Grünlandes wird durch eine Beweidung dauerhaft und regelmäßig gepflegt. Der Anblick grasender Tiere außergewöhnlicher Rassen in den Rheinauen ist äußerst reizvoll und bietet 6 eine Attraktion „vor der Haustür“. Als Weidetiere kommen beispielsweise Robustrassen von Rindern und Pferden (z. B. Heckrinder, Koniks) in Betracht. Solche Weidetiere erfordern wenig Unterhaltung und steuernde Eingriffe und meistern die harten Lebensbedingungen in einer Flussaue besser als die eher empfindlichen Haustierrassen. Erfolgreiche Beweidungskonzepte zur Natur- und Landschaftspflege und in Naturschutzgebieten gibt es z.B. mehrfach in den Niederlanden, aber auch in der Wahner Heide (Esel, Wasserbüffel, Glanrinder). Konikherde im Naturentwicklungsgebiet Meinerswijk, Arnheim (NL) (aus: PEPL 2014, Viebahn und Sell) Nach den vorliegenden Planungen sollen die Grünlandflächen in N4 ungefähr bis in Höhe der „Wingas“-Ausgleichsfläche beweidet werden, dann ausgehend von der Fähranlegestelle Richtung Süden die dem Auwald vorgelagerte Wiese sowie einzelne Flächen südlich der Leverkusener Brücke. Die Wiesenflächen, die dem Merkenicher Wald vorgelagert sind, werden aufgrund ihres besonderen Artenspektrums nicht beweidet. Die jeweilige Besatzdichte der Tiere wird in Abhängigkeit von der Art der Weidetiere und von der Artenausstattung der Wiesen individuell festgelegt. Die technische Ausstattung der Weiden umfasst eine Einzäunung (mindestens landseitig) und Bäume, Unterstände oder Überdachungen als Witterungsschutz. Anmerkung: Der vollständige PEPL 2014 (Text und Pläne) wird den Fraktionen im Ausschuss und der BV-Verwaltung als Daten-CD zur Verfügung gestellt. 7