Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
22.05.15, 00:39
Aktualisiert
29.01.18, 20:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 32 (2936)
Vorlage Nr. 20151290
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 10.10.2013 Vorlage-Nr. 20132181
Bezeichnung der Vorlage
Parkplatz Freibadgelände Dinnendahlstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
03.06.2015
Anlagen
1. Lageplan
2. Plan Stellplatzanlage
Wortlaut
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat in ihrer Sitzung am 10.10.2013 folgende Anfrage
gestellt:
Der Parkplatz am Freibad Hofstede war lange Zeit für eine Skaterbahn reserviert. Die
Skaterbahn ist zurückgebaut worden.
Der Parkplatz ist abgepollert und nicht mehr nutzbar. Die Bezirksvertretung hat bereits
Vorschläge zur Nutzung, z. B. Garagenbau, gemacht.
Wie weit ist die Planung und gibt es konkrete Planungen der Verwaltung? Wann gerät
endlich Fahrt in diese Angelegenheit?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 32 (2936)
Vorlage Nr. 20151290
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Parkplatz an der Dinnendahlstraße auf dem städtischen Grundstück Gemarkung
Hamme, Flur 1, Flurstück Nr. 2001 (Plan Anlage 1) wird zwar nicht mehr als Stellplatzfläche
für das Nordwestbad (Hallenfreibad Hofstede) genutzt, gleichwohl wird aber über diese
Fläche teilweise der Stellplatznachweis für das Hallenfreibad geführt. Im 1. Nachtrag zur
Baugenehmigung vom 23.12.1974 wurde mit Schreiben vom 25.06.1975 bezüglich der
Fläche an der Dinnendahlstraße die Anlegung von 35 Stellplätzen gefordert (Plan Anlage 2).
Offensichtlich hat der große fußläufige Abstand zum Bad dazu geführt, dass die Stellplätze
nicht angenommen wurden. Die Stellplätze an dieser Stelle werden aufgrund genügend
vorhandener Flächen im Umfeld des Bades für die Aufrechterhaltung des Badebetriebes
nicht genutzt.
Für eine baurechtlich relevante Umnutzung der Fläche an der Dinnendahlstraße ist somit
erforderlich, dass die tatsächlich vorhandenen Stellplätze im Einzugsbereich des Bades mit
dem baurechtlich notwendigen Bedarf für das Bad im Rahmen eines qualifizierten
bauordnungsrechtlichen Antrags geprüft werden. Gegebenenfalls ist ein bauordnungsrechtlicher Nachweis der Stellplätze an anderer Stelle zu führen, um die Fläche an der
Dinnendahlstraße freistellen zu können.
Ob und wie eine neue bauliche oder sonstige Nutzung realisiert werden kann, soll innerhalb
der Verwaltung im Rahmen der regelmäßig tagenden Flächenkonferenz erörtert werden.