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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
22.05.15, 00:39
Aktualisiert
29.01.18, 20:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 32 (2936) Vorlage Nr. 20151290 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 10.10.2013 Vorlage-Nr. 20132181 Bezeichnung der Vorlage Parkplatz Freibadgelände Dinnendahlstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 03.06.2015 Anlagen 1. Lageplan 2. Plan Stellplatzanlage Wortlaut Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat in ihrer Sitzung am 10.10.2013 folgende Anfrage gestellt: Der Parkplatz am Freibad Hofstede war lange Zeit für eine Skaterbahn reserviert. Die Skaterbahn ist zurückgebaut worden. Der Parkplatz ist abgepollert und nicht mehr nutzbar. Die Bezirksvertretung hat bereits Vorschläge zur Nutzung, z. B. Garagenbau, gemacht. Wie weit ist die Planung und gibt es konkrete Planungen der Verwaltung? Wann gerät endlich Fahrt in diese Angelegenheit? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 32 (2936) Vorlage Nr. 20151290 Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Der Parkplatz an der Dinnendahlstraße auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Hamme, Flur 1, Flurstück Nr. 2001 (Plan Anlage 1) wird zwar nicht mehr als Stellplatzfläche für das Nordwestbad (Hallenfreibad Hofstede) genutzt, gleichwohl wird aber über diese Fläche teilweise der Stellplatznachweis für das Hallenfreibad geführt. Im 1. Nachtrag zur Baugenehmigung vom 23.12.1974 wurde mit Schreiben vom 25.06.1975 bezüglich der Fläche an der Dinnendahlstraße die Anlegung von 35 Stellplätzen gefordert (Plan Anlage 2). Offensichtlich hat der große fußläufige Abstand zum Bad dazu geführt, dass die Stellplätze nicht angenommen wurden. Die Stellplätze an dieser Stelle werden aufgrund genügend vorhandener Flächen im Umfeld des Bades für die Aufrechterhaltung des Badebetriebes nicht genutzt. Für eine baurechtlich relevante Umnutzung der Fläche an der Dinnendahlstraße ist somit erforderlich, dass die tatsächlich vorhandenen Stellplätze im Einzugsbereich des Bades mit dem baurechtlich notwendigen Bedarf für das Bad im Rahmen eines qualifizierten bauordnungsrechtlichen Antrags geprüft werden. Gegebenenfalls ist ein bauordnungsrechtlicher Nachweis der Stellplätze an anderer Stelle zu führen, um die Fläche an der Dinnendahlstraße freistellen zu können. Ob und wie eine neue bauliche oder sonstige Nutzung realisiert werden kann, soll innerhalb der Verwaltung im Rahmen der regelmäßig tagenden Flächenkonferenz erörtert werden.