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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
281 kB
Erstellt
06.06.15, 00:23
Aktualisiert
29.01.18, 20:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 12 / 4416 Vorlage Nr. 20151196 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage aus der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2014 _ TOP 4.10 Bezeichnung der Vorlage Instandhaltung öffentlicher Gebäude Beratungsfolge Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Rat Sitzungstermin akt. Beratung 17.06.2015 25.06.2015 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 11. Dezember 2014 wurde die nachfolgende Anfrage gestellt: „Die Stadt Bochum gibt jährlich 10 Mio. EUR für Brandschutzmaßnahmen aus. Aber auch durch nicht intakte technische Anlagen oder Einrichtungen kann es zu Unfällen kommen. Die Haftung für solche Schäden liegt beim Betreiber bzw. Eigentümer der Immobilie. Deshalb dürfen trotz dringender Brandschutzmaßnahmen auch die regelmäßige Überwachung und Dokumentation andere Sicherungsmaßnahmen nicht vernachlässigt werden, um Unfälle zu vermeiden und die Stadt vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Es wird angefragt: In welcher Form und in welchem Umfang stellt die Verwaltung die Verkehrssicherungspflicht ihrer Gebäude – insbesondere der Gebäude mit Publikumsverkehr – und die Verkehrssicherungspflicht ihrer Außengelände z.B. von Schulen und Kindertagesstätten sicher?“ Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 12 / 4416 Vorlage Nr. 20151196 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Die Verwaltung kommt im Rahmen der einschlägigen rechtlichen Vorgaben (baurechtliche Vorschriften, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Versammlungsstättenverordnung etc. sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften) ihren unterschiedlichen Aufgaben zur Verkehrssicherungspflicht in ihren städtischen Einrichtungen nach und trifft die dazu notwendigen Vorkehrungen. In Gebäuden mit eigenen Hausdiensten ist die Verkehrssicherungspflicht den dazugehörenden Kräften übertragen. Hierzu zählen die Hausdienste der städtischen Verwaltungsgebäude im Gleisdreieck und div. Einzelgebäude (Kunstmuseum, Planetarium …), das Hausmeisterpersonal in den Schulgebäuden oder auch das Platz- und Hallenwartpersonal in den Sportstätten sowie die Badleitungen in den städtischen Schwimmbädern. Zu den Aufgaben des Hausdienstpersonals zählen das Durchführen regelmäßiger Rundgänge, das Feststellen von Veränderungen und ggf. Schäden sowie das Veranlassen geeigneter Maßnahmen zum Abstellen der Mängel bei den zuständigen städtischen Fachbereichen (Technisches Gebäudemanagement der Zentralen Dienste, Tiefbauamt, Umwelt- und Grünflächenamt oder Technischer Betrieb). Die Verkehrssicherungspflicht in den Übergangsheimen des Sozialamtes wird von den dortigen Heimverwaltungen ausgeübt. In den seit dem Jahr 2014 in den Stadtteilen bestehenden dezentralen Seniorenbüros, die in Kooperation mit jeweils einem freien Träger der Wohlfahrtspflege betrieben werden, obliegt die Verkehrssicherungspflicht in allen sechs Standorten aus organisatorischen und rechtlichen Gründen dem Kooperationspartner. Gleiches trifft zu für die an freie Träger vergebenen sechs städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäuser. Stehen keine eigenen Hausdienste zur Verfügung (z.B. in den städtischen Kindertagesstätten oder in den nicht an freie Träger vergebenen Kinder- und Jugendfreizeithäusern), ist das dort tätige Fachpersonal gehalten, offenkundige Mängel oder erkennbare Gefahrenquellen an die zuständige Verwaltung des Fachbereiches weiterzuleiten, von wo dann die Beseitigung der Mängel veranlasst wird. Darüber hinaus werden die Gebäude einmal jährlich von den zuständigen Bauleiterinnen und Bauleitern der Zentrale Dienste begangen und bei Bedarf notwendige Maßnahmen veranlasst. Entsprechende Protokolle liegen im Technischen Gebäudemanagement der Zentralen Dienste vor. Außenanlagen Der winterliche Räum- und Streudienst bei Eis- und Schneeglätte wird zum einen durch die Hausdienste wahrgenommen bzw. ist zum anderen vertraglich zwischen dem Technischen Betrieb und den Fachbereichen geregelt. Der Technische Betrieb führt eine Dokumentation und Kontrolle der Arbeiten durch. Dazu ist es Aufgabe der Fachbereiche, ihre jeweiligen Gebäude ebenfalls stichprobenartig zu kontrollieren und diese Kontrollen zu dokumentieren. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 12 / 4416 Vorlage Nr. 20151196 Die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhof-, Park- und Grünanlagen ist durch entsprechende Dienstanweisungen geregelt. Der Technische Betrieb sorgt für ihre Umsetzung und führt entsprechende Dokumentationen. Bei Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen liegt die Verkehrssicherungspflicht bei den jeweiligen Fachbereichen und dem dort eingesetzten Personal (z.B. Schulhausmeisterinnen und –hausmeister/ siehe nachstehende Ausführungen zu „Schulgebäude“). Bei den Außenanlagen der städtischen Kindertageseinrichtungen hat das Umwelt- und Grünflächenamt die Unterhaltung des Geländes sowie die Wartung und Kontrolle der Spielgeräte übernommen. Mit der Durchführung ist der Technische Betrieb beauftragt. Das Umwelt- und Grünflächenamt ist für die erforderlichen Baumkontrollen (z.B. bei Kindertageseinrichtungen oder Schulgebäuden) und die jährlichen Standsicherheitskontrollen an Spielgeräten zuständig. Mit der Durchführung ist der Technische Betrieb beauftragt, wo entsprechendes, zertifiziertes Personal vorhanden ist. Die Baumprüfung erfolgt zweimal jährlich und wird im Fachbereich entsprechend dokumentiert (je einmal im belaubten sowie unbelaubten Zustand). Werden im Rahmen der Kontrollen Mängel festgestellt, werden Sicherungsmaßnahmen ergriffen und die Beseitigung vom Umwelt- und Grünflächenamt beauftragt. Schulgebäude In den Schulgebäuden sind die als Sicherheitsbeauftragte bestellten Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister die für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlichen Personen vor Ort. Sie wurden zu diesem Zweck in den erforderlichen Bereichen entsprechend geschult (z.B. Brandschutz, Sicherheit beim Betrieb von Lehrschwimmbecken pp). Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Gebäude, deren technische Einrichtungen, das Mobiliar, sowie die Außengelände. Erkannte Schäden werden im Rahmen der gemäß Dienstvertrag vorgeschriebenen Zuständigkeit entweder selbst behoben oder dem Schulverwaltungsamt zur weiteren Veranlassung gemeldet. Die Schulen sorgen ihrerseits dafür, dass mindestens eine mit der Sicherheit beauftragte Person zur Verfügung steht, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (z.B. Naturwissenschaften, Sport, Brandschutz) für die Einhaltung einschlägiger Vorschriften verantwortlich ist. Erkannte Schäden werden entweder selbst behoben bzw. beseitigt oder der zuständigen Stelle zur weiteren Veranlassung gemeldet. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften veranlasst das verschiedene weitere Sicherungsmaßnahmen. Hierzu gehören z.B. o o o o o Leiter- und Tafelprüfungen Trinkwasseruntersuchungen Sicherheitsrevisionen der Sportgeräte in Turnhallen Gefahrenanalysen für Veranstaltungsstätten allgemeine Sicherheitsüberprüfungen in Schulen Erforderliche Nachweise hierüber werden im Fachbereich geführt. Schulverwaltungsamt Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 12 / 4416 Vorlage Nr. 20151196 Die Zentralen Dienste sind beauftragt, in vorgeschriebenen Intervallen die technischen Einrichtungen und ortsveränderlichen Elektrogeräte durch Sachverständige überprüfen zu lassen. Die entsprechenden Nachweise werden dort geführt. Das Umwelt- und Grünflächenamt ist mit der Verkehrssicherungspflicht der schulischen Außenanlagen betraut. Es muss in vorgeschriebenen Intervallen Bewuchs und Installationen durch Sachverständige überprüfen (lassen). Die entsprechenden Nachweise werden dort geführt. Das Gesundheitsamt sowie Feuerwehr und Bauordnungsamt führen vorgeschriebene hygienische Untersuchungen sowie Objekträumungen und wiederkehrenden Prüfungen durch. Nach Vorlage entsprechender Berichte wird vom Fachbereich bei Bedarf Weiteres veranlasst.