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Beschlussvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
09.06.15, 04:22
Aktualisiert
29.01.18, 18:18

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Sitzung am Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen Ressort / Stadtbetrieb Ressort 403 - Beteiligungsmanagement Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Sylvia Hübler 563 5187 563 4742 sylvia.huebler@stadt.wuppertal.de Datum: 29.05.2015 Drucks.-Nr.: VO/1530/15 öffentlich Gremium Beschlussqualität 16.06.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW 17.06.2015 Hauptausschuss 22.06.2015 Rat der Stadt Wuppertal Empfehlung/Anhörung Empfehlung/Anhörung Entscheidung Liquidation der VGW Verkehrsgesellschaft Wuppertal GmbH Grund der Vorlage Liquidation Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Wuppertal stimmt der Liquidation der VGW Verkehrsgesellschaft Wuppertal GmbH zu. 2. Der Geschäftsführer der VGW, Herr Bernd Schulten, wird abberufen. 3. Dem Geschäftsführer der VGW, Herrn Bernd Schulten wird Entlastung erteilt. 4. Zum Liquidator der Gesellschaft wird Herr Helmi von der Gathen, geb. 28.12.1970, wohnhaft in Wuppertal, bestellt. 5. Der Vertreter der Stadt Wuppertal in der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH wird beauftragt, den o.g. Beschlüssen der Vertreter der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH in der Gesellschafterversammlung der WSW mobil zuzustimmen. Einverständnisse Entfällt Seite: 1/2 Unterschrift Dr. Slawig Begründung Zu 1. Zum 01.01.2012 wurden die Leistungen sowie die Mitarbeiter der VGW Verkehrsgesellschaft Wuppertal mbH in die VSG übergeleitet und somit das operative Geschäft beendet. Es gab seinerzeit Überlegungen, die VGW zunächst bestehen zu lassen, zwischenzeitlich hat sich jedoch ergeben, dass kein Bedarf für diese Gesellschaft mehr besteht. Alle Verpflichtungen sind mittlerweile abgewickelt. Es besteht lediglich noch eine Pensionsverpflichtung, die jedoch durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt ist und auf die WSW mobil übertragen werden könnte. Ansonsten fällt nur noch interner Aufwand an, der einen jährlichen Verlust von ca. 25-35 T€ erzeugt. Durch den Wegfall des operativen Geschäfts der VGW ist auch kein öffentlicher Zweck gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW mehr gegeben, so dass die Gesellschaft aufzulösen ist. Zu 2. Nach § 66 Abs. 1 GmbHG erfolgt die Liquidation als zwingende Folge einer beschlossenen Auflösung grundsätzlich durch den/die Geschäftsführer der aufgelösten Gesellschaft. Herr Schulten ist auch Geschäftsführer der VSG und Leiter der Fahrdienstkoordination bei der WSW mobil. Aufgrund dieser Doppelbelastung kann er die Aufgabe des Liquidators nicht zusätzlich übernehmen. Zu 3. Herr Helmi von der Gathen ist Abteilungsleiter bei der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, der bereits Erfahrungen als Liquidator in seiner früheren beruflichen Tätigkeit sammeln konnte. Demografie-Check Entfällt Seite: 2/2