Daten
Kommune
Wuppertal
Dateiname
Beschlussvorlage.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
09.06.15, 04:22
Aktualisiert
29.01.18, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Sitzung am
Geschäftsbereich
Zentrale Dienstleistungen
Ressort / Stadtbetrieb
Ressort 403 - Beteiligungsmanagement
Bearbeiter/in
Telefon (0202)
Fax (0202)
E-Mail
Sylvia Hübler
563 5187
563 4742
sylvia.huebler@stadt.wuppertal.de
Datum:
29.05.2015
Drucks.-Nr.:
VO/1530/15
öffentlich
Gremium
Beschlussqualität
16.06.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung
und Betriebsausschuss WAW
17.06.2015 Hauptausschuss
22.06.2015 Rat der Stadt Wuppertal
Empfehlung/Anhörung
Empfehlung/Anhörung
Entscheidung
Liquidation der VGW Verkehrsgesellschaft Wuppertal GmbH
Grund der Vorlage
Liquidation
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Wuppertal stimmt der Liquidation der VGW Verkehrsgesellschaft
Wuppertal GmbH zu.
2. Der Geschäftsführer der VGW, Herr Bernd Schulten, wird abberufen.
3. Dem Geschäftsführer der VGW, Herrn Bernd Schulten wird Entlastung erteilt.
4. Zum Liquidator der Gesellschaft wird Herr Helmi von der Gathen, geb. 28.12.1970,
wohnhaft in Wuppertal, bestellt.
5. Der Vertreter der Stadt Wuppertal in der Gesellschafterversammlung der WSW
Wuppertaler Stadtwerke GmbH wird beauftragt, den o.g. Beschlüssen der Vertreter
der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH in der Gesellschafterversammlung der
WSW mobil zuzustimmen.
Einverständnisse
Entfällt
Seite: 1/2
Unterschrift
Dr. Slawig
Begründung
Zu 1.
Zum 01.01.2012 wurden die Leistungen sowie die Mitarbeiter der VGW Verkehrsgesellschaft
Wuppertal mbH in die VSG übergeleitet und somit das operative Geschäft beendet.
Es gab seinerzeit Überlegungen, die VGW zunächst bestehen zu lassen, zwischenzeitlich
hat sich jedoch ergeben, dass kein Bedarf für diese Gesellschaft mehr besteht.
Alle Verpflichtungen sind mittlerweile abgewickelt. Es besteht lediglich noch eine
Pensionsverpflichtung, die jedoch durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt ist und
auf die WSW mobil übertragen werden könnte. Ansonsten fällt nur noch interner Aufwand
an, der einen jährlichen Verlust von ca. 25-35 T€ erzeugt.
Durch den Wegfall des operativen Geschäfts der VGW ist auch kein öffentlicher Zweck
gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW mehr gegeben, so dass die
Gesellschaft aufzulösen ist.
Zu 2.
Nach § 66 Abs. 1 GmbHG erfolgt die Liquidation als zwingende Folge einer beschlossenen
Auflösung grundsätzlich durch den/die Geschäftsführer der aufgelösten Gesellschaft. Herr
Schulten ist auch Geschäftsführer der VSG und Leiter der Fahrdienstkoordination bei der
WSW mobil. Aufgrund dieser Doppelbelastung kann er die Aufgabe des Liquidators nicht
zusätzlich übernehmen.
Zu 3.
Herr Helmi von der Gathen ist Abteilungsleiter bei der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH,
der bereits Erfahrungen als Liquidator in seiner früheren beruflichen Tätigkeit sammeln
konnte.
Demografie-Check
Entfällt
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