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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
323 kB
Erstellt
02.10.15, 00:27
Aktualisiert
30.01.18, 10:52

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Dreiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Südwest 29.09.2015 Anlagen Karten Bezirk VI Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 1. Änderung des § 1 Absatz 1 Die bisherige alleinige Zuordnung des Straßenbegleitgrüns zur Fahrbahn seit 2003 in § 1 Absatz 1, Satz 3 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist nach der Rechtsentwicklung nicht mehr zutreffend. Straßenbegleitgrün (Baumbeete oder sonstige Bepflanzungen) zählt nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW kraft Gesetzes als Zubehör zur Straße und kann sowohl der Fahrbahn als auch dem Gehweg zugeordnet werden. Als Bestandteil der Straße wird Straßenbegleitgrün somit von der Straßenreinigungspflicht nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW umfasst. Hierfür bedarf es keiner ausdrücklichen Satzungsbestimmung. Der Zusatz in Satz 3 der alten Fassung „sowie das Straßenbegleitgrün“ kann entfallen. In der alten Fassung fehlten bislang bei der Definition „Gehwege“ die gemeinsamen Fuß- und Radwege. Deswegen wird der Wortlaut ergänzt und die aktualisierten Ausführungen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (NWStGB) zu der Definition „Gehwege“ in Satz 3 übernommen. Bisheriger Wortlaut: 1 Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 2 den Grundstückseigentümern übertragen wird. 2Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege. 3Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten sowie das Straßenbegleitgrün; Gehwege sind selbständige Gehwege sowie alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist. Straßen, bei denen im Rahmen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen keine Trennung von Gehweg und Fahrbahn erfolgte und auf deren Flächen Pflanzhochbeete, Parknischen o. ä. aufgebracht wurden, werden wie Straßen mit Gehwegen behandelt. Neuer Wortlaut: (Die Änderungen sind im neuen Wortlaut fett geschrieben): 1 Die Stadt betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 2 den Grundstückseigentümern übertragen wird. 2Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und der Gehwege. 3Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten. 4Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten alle selbstständigen Gehwege, die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO), alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie Gehbahnen in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand an allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1/325.2 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242.1/242.2 StVO). 2. Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder Gehweg bzw. des Weges verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie nach deren Nutzung und Frequentierung und der Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung Berücksichtigung. Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 15.12.2014 aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig. Bisher fehlte eine separate Reinigungsklasse bzw. ein Gebührensatz für den Fall eines ein Grundstück erschließenden (reinen) Gehweges, das sind z.B. selbstständige Gehwege als Verbindung zwischen zwei Straßen oder reine Erschließungswege, die nur für Fußgänger bzw. Fußgänger und Radfahrer vorgesehen sind. Aufgrund aktueller Rechtsprechung wird diese nun eingeführt, um rechtssicher Straßenreinigungsgebühren in der Zukunft für die Reinigung von Wegen zu erheben. Je nach Bedeutung und erwartetem Verschmutzungsgrad wird für diese Wege zusätzlich zu den bisherigen Reinigungsrhythmen ein vierzehntäglicher Reinigungsrhythmus eingeführt. Im Ausnahmefall ist auch hier eine Übertragung der Reinigungsverpflichtung möglich. Die Straßen werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft: Reinigungsklasse Reinigung wöchentlich Fahrbahn Gehweg Anliegerstraßen: A B B1 B2 B3 B6 einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen: C C1 C2 C3 C6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen: D D1 D2 D3 D6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Gehwege, wie fußläufige Straßenverbindungs- und selbstständige Erschließungswege Reinigungsklasse EA E E1 E2 E3 E6 Re Reinigungshäufigkeit einmal wöchentlich vierzehntäglich einmal wöchentlich zweimal wöchentlich dreimal wöchentlich sechsmal wöchentlich (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Der sich an die Tabelle anschließende Satz soll ergänzt werden um die neuen Reinigungsklassen. Alter Wortlaut: “In den Reinigungsklassen B 1, B 2, B 3, B 6, C 1, C 2, C 3, C 6, D 1, D 2, D 3 und D 6 obliegt der Stadt die Reinigung der Gehwege ohne Winterwartung und den Anliegern die Winterwartung“ . Neuer Wortlaut: „In den Reinigungsklassen B 1, B 2, B 3, B 6, C 1, C 2, C 3, C 6, D 1, D 2, D 3 , D 6, E, E 1, E 2, E 3 und E 6 obliegt der Stadt die Reinigung der Gehwege ohne Winterwartung und den Anliegern die Winterwartung.“ Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplan- ausschnitte beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind. 3. Änderung des Straßenverzeichnisses 3.1. Neueinstufungen Aufgrund von Widmungen als öffentliche Straßen sind Straßenbereiche der Surenfeldstraße, sowie Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 der Straßen Am Steinknapp und Neulingsiepen, Hauerstraße, Pfarrer-Halbe-Platz in das Straßenverzeichnis aufzunehmen. Alter Wortlaut Reinigun Neuer Wortlaut gsklasse B1 Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße einschließlich Stich in Höhe Haus Nr. 7 3.1.1 Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße außer Stich in Höhe Haus Nr. 7 3.1.2 Neulingsiepen B1 3.1.3 Hauerstraße von Markstraße bis Wabenweg B1 3.1.4 Reinigun gsklasse B1 Neulingsiepen HoltingstraßeVerbindungsweg zu Neulingsiepen Hauerstraße HauerstraßeVerbindungsweg zur Sandfuhrstraße Pfarrer-Halbe-Straße, Platz B1 E1 B1 E B2 3.2 Umstufungen (hier werden die Wege mit den neuen Reinigungsklassen aufgeführt) Die Reinigungsklassen in den Straßen „Kupferplatte, Steinigerstraße“ werden an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Fußläufige Verbindungswege werden in die neuen Reinigungsklassen eingestuft. Bei Nennung von zwei Straßennamen wird die Zuordnung alphabetisch neu sortiert. Wortlaut 3.2.1 Kupferplatte Bisherige Neuer Wortlaut Reinigungs klasse B1 Kupferplatte, ungerade Hausnummern Kupferplatte, gegenüber ungerade Hausnummern Reinigungsklasse B1 B 3.2.2 Steinigerstraße B2 Steinigerstraße B1 3.2.3 Dr.-C.-Otto-Straße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 119 zu Auf dem Holte B1 Dr.-C.-Otto-Straße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 119 zu Auf dem Holte E1 Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 3.2.9 3.2.10 Elsa-BrändströmStraße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 15/17 zur Matthäusstraße Höhenweg – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 2/3 zur KarlWagener-Straße Meinholtweg einschließlich Verbindung in Höhe Haus Nr. 32 zur Scharpenseelstraße Pfarrer-Halbe-Straße einschl. Verbindungsweg v. Hs. Nr. 6 bis Markstraße Verbindungsweg v. Hattinger Straße b. Im Dohlenbruch Verbindungsweg v. Wienkopp Hs. Nr. 42/44 und Blankensteiner Straße zwischen Hs. Nr. 245/253 Verbindungsweg i. H. Langenberger Straße Hs. Nr. 19/20 bis Bredenscheider Straße Hs. Nr. 7/9 B Elsa-Brändström-Straße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 15/17 zur Matthäusstraße E A Höhenweg – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 2/3 zur KarlWagener-Straße EA B1 Meinholtweg Meinholtweg - Verbindung in Höhe Haus Nr. 32 zur Scharpenseelstraße B1 E B2 Pfarrer-Halbe-Straße Pfarrer-Halbe-StraßeVerbindungsweg von Haus Nr. 6 bis Markstraße B2 E2 B1 Im Dohlenbruch – Verbindungsweg zur Hattinger Straße Blankensteiner Straße Verbindungsweg von Haus Nr. 245/253 bis Wienkopp Haus Nr. 42/44 E1 Bredenscheider StraßeVerbindungsweg von Haus Nr. 7/9 bis Langenberger Straße EA A A EA Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 Bezeichnung der Vorlage Dreiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 1. § 1 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: 3 Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten. In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz 4 eingefügt: 4 Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten alle selbstständigen Gehwege, die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO), alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie Gehbahnen in 1,50 m Breite ab begehbarem Straßenrand an allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1/325.2 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242.1/242.2 StVO). 2. Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 2.1 In der Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird die Tabelle mit dem Umfang der Straßenreinigungspflicht nach Reinigungsklassen vor der Auflistung der Straßen im Straßenverzeichnis nach D 6 wie folgt ergänzt: EA E E1 E2 E3 E6 2.2 einmal wöchentlich vierzehntäglich einmal wöchentlich zweimal wöchentlich dreimal wöchentlich sechsmal wöchentlich (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Der sich an die Tabelle anschließende Satz “In den Reinigungsklassen B 1, B 2, B 3, B 6, C 1, C 2, C 3, C 6, D 1, D 2, D 3 und D 6 obliegt der Stadt die Reinigung der Gehwege ohne Winterwartung und den Anliegern die Winterwartung“ wird ersetzt durch „In den Reinigungsklassen B 1, B 2, B 3, B 6, C 1, C 2, C 3, C 6, D 1, D 2, D 3 , D 6, E, E 1, E 2, E 3 und E 6 obliegt der Stadt die Reinigung der Gehwege ohne Winterwartung und den Anliegern die Winterwartung.“ 3. Das Straßenverzeichnis – Anlage Gebührensatzung – wird wie folgt geändert: zur Straßenreinigungs- und 3.1 Neueinstufungen 3.1.1 Der Eintrag „Surenfeldstraße von Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße außer Stich in Höhe Haus Nr. 7 = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Surenfeldstraße von Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312Bi (1411) Vorlage Nr.: 20152454 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.2 3.2.1 Hattinger Straße bis Wuppertaler Straße einschließlich Stich in Höhe Haus Nr. 7 = B 1“. Der Eintrag „Neulingsiepen = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Neulingsiepen = B 1“ und „Holtingstraße- Verbindungsweg zu Neulingsiepen = E 1“. Der Eintrag „Hauerstraße von Markstraße bis Wabenweg = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Hauerstraße = B 1“ und „Hauerstraße- Verbindungsweg zur Sandfuhrstraße = E“. Der Eintrag „Pfarrer-Halbe-Straße, Platz“ wird in die Reinigungsklasse „B 1“ eingestuft. Umstufungen Der Eintrag „Kupferplatte = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Kupferplatte, ungerade Hausnummern = B 1“ und „Kupferplatte, gegenüber ungerade Hausnummern = B“. 3.2.2 Der Eintrag „Steinigerstraße = B 2“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Steinigerstraße = B 1“. 3.2.3 Der Eintrag „Dr.-C.-Otto-Straße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 119 zu Auf dem Holte = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Dr.-C.-Otto-Straße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 119 zu Auf dem Holte = E 1“. 3.2.4 Der Eintrag „Elsa-Brändström-Straße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 15/17 zur Matthäusstraße = B“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Elsa-Brändström-Straße – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 15/17 zur Matthäusstraße = E“. 3.2.5 Der Eintrag „Höhenweg – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 2/3 zur KarlWagener-Straße = A“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Höhenweg – Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 2/3 zur Karl-Wagener-Straße = EA“. 3.2.6 Der Eintrag „Meinholtweg einschließlich Verbindung in Höhe Haus Nr. 32 zur Scharpenseelstraße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Meinholtweg = B 1“ und „Meinholtweg - Verbindung in Höhe Haus Nr. 32 zur Scharpenseelstraße = E“. 3.2.7 Der Eintrag „Pfarrer-Halbe-Straße einschl. Verbindungsweg v. Hs. Nr. 6 bis Markstraße = B 2“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Pfarrer-Halbe-Straße = B 2“ und „Pfarrer-Halbe-Straße- Verbindungsweg von Haus Nr. 6 bis Markstraße = E 2“. 3.2.8 Der Eintrag „Verbindungsweg v. Hattinger Straße b. Im Dohlenbruch = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Im Dohlenbruch – Verbindungsweg zur Hattinger Straße = E 1“. 3.2.9 Der Eintrag „Verbindungsweg v. Wienkopp Hs. Nr. 42/44 und Blankensteiner Straße zwischen Hs. Nr. 245/253 = A“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Blankensteiner Straße – Verbindungsweg von Haus Nr. 245/253 bis Wienkopp Haus Nr. 42/44 = EA“. 3.2.10 Der Eintrag „Verbindungsweg i. H. Langenberger Straße Hs. Nr. 19/20 bis Bredenscheider Straße Hs. Nr. 7/9 = A“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Bredenscheider Straße Verbindungsweg von Haus Nr. 7/9 bis Langenberger Straße = EA“. Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 3 Vorlage Nr.: 20152454 Stadtamt 67 312Bi (1411) TOP/akt. Beratung