Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
02.10.15, 01:13
Aktualisiert
27.01.18, 20:47

öffnen download melden Dateigröße: 183 kB

Inhalt der Datei

Der Bürgermeister - Dezernat IV - Fachbereich 9 - Moers, den 31.08.2015 Sitzungsvorlage Nr. 16/0441 Beratungsfolge 1. Schul- und Sportausschuss 2. Personal- und Feuerwehrausschuss 3. Hauptausschuss 4. Rat öffentlich öffentlich öffentlich öffentlich Vorberatung Vorberatung Vorberatung Entscheidung Sitzungsdatum 14.09.2015 16.09.2015 23.09.2015 30.09.2015 Wochenstunden der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre hier: Modifizierung des Bochumer Modells Beschlussvorschlag: 1. Der Schul- und Sportausschuss, Personal- und Feuerwehrausschuss sowie Hauptausschuss, empfehlen dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen: Das Bochumer Modell wird mit Wirkung zum 01.01.2016 wie folgt ergänzt: Für Grundschulverbünde wird ein Zuschlag in Höhe von 20% gewährt. 2. Die Beschlussfassung der Stadt Moers zu 1. steht unter dem Vorbehalt folgender Beschlüsse des Kreises Wesel:   Der Kreis Wesel beschließt die Errichtung einer dauerhaften Dependance der Erich-KästnerSchule ab dem 01.08.2016 in Moers (Förderschwerpunkt Sprache und Hören/Kommunikation). Der Kreis Wesel beschließt die Errichtung einer befristeten Dependance der Janusz-KorczakSchule ab dem 01.08.2016 in Moers (Förderschwerpunkt Lernen). Sachverhalt und Stellungnahme: Ab dem Schuljahr 2013/2014 wurden stadtgebietsweit zwei Grundschulverbünde geschlossen. Sowohl die Teilstandorte als auch die Hauptstandorte verfügen über eine Schulsekretärin. In verschiedenen Gesprächen machten die Schulleitungen der beiden Grundschulverbünde im Laufe des Schuljahres 2013/2014 deutlich, dass die Zusammenfassung zweier eigenständiger Grundschulen zu einem Grundschulverbund auch in den Schulsekretariaten zu einem dauerhaften Mehraufwand (z. B. erforderliche fortwährende Kommunikation sowohl telefonisch als auch in persönlichen Treffen, doppelte Pflege der Schülerdaten usw.) führt. Mit Schreiben vom 16.09.2014 reichten die Schulleitungen der beiden Grundschulverbünde die als Anlage beigefügte Begründung ein. Seite 1 von 2 Die Schulaufsicht wurde dazu um Stellungnahme gebeten. Diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Ihrer Einschätzung nach verursachen Verbünde von Schulen auf allen Arbeitsebenen zusätzliche Arbeitsstunden. Für den Bereich der Schulleitungen gewährt daher das Land, und zwar unabhängig davon, ob ein oder zwei Schulleitungsmitglieder eingesetzt sind, zusätzliche Verwaltungsstunden in Höhe von dauerhaft 25% bei Grundschulverbünden. Dem entsprechend ist aus Sicht des Fachbereiches 9 eine Modifizierung des Bochumer Modells für die Grundschulen dahingehend erforderlich, dass je Grundschulverbund ein Zuschlag in Höhe von 20% gewährt wird. In einem Abstimmungsgespräch am 21.01.2015 erörterten die Dezernate II und IV die finanziellen Kompensationsmöglichkeiten, die durch den Zuschlag erforderlich würden. Die demographische (rück)läufige Entwicklung der Schülerzahlen und die Einsparung der Schulsekretariatsstelle an der Förderschule Albert-Schweitzer ab dem Schuljahr 2016/2017 kompensieren den Zuschlag, so dass es zu keinem finanziellen Mehraufwand kommt. Unter der Voraussetzung, dass der Kreis Wesel ab dem 01.08.2016 die Schulträgerschaft für die Förderschwerpunkte Sprache, Hören/Kommunikation und Lernen übernimmt, schlägt die Verwaltung die in dieser Vorlage dargestellte Modifizierung des Bochumer Modells vor. Auch die Bildung eines dritten Grundschulverbundes, wie unter TOP 8 dargestellt, ist durch die oben dargestellten Kompensationsmöglichkeiten gedeckt. Das modifizierte Bochumer Modell ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Keine In Vertretung Rötters Erster Beigeordneter Anlagen - Schriftliche Begründung der beiden Schulleitungen der Grundschulverbünde vom 16.09.2014 - Stellungnahme der Schulaufsicht vom 06.10.2014 - Modifiziertes Bochumer Modell mit Wirkung zum 01.01.2016 Seite 2 von 2