Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
02.10.15, 01:13
Aktualisiert
27.01.18, 20:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
- Dezernat IV - Fachbereich 9 -
Moers, den 31.08.2015
Sitzungsvorlage Nr. 16/0441
Beratungsfolge
1.
Schul- und Sportausschuss
2.
Personal- und Feuerwehrausschuss
3.
Hauptausschuss
4.
Rat
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung
Sitzungsdatum
14.09.2015
16.09.2015
23.09.2015
30.09.2015
Wochenstunden der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre
hier: Modifizierung des Bochumer Modells
Beschlussvorschlag:
1.
Der Schul- und Sportausschuss, Personal- und Feuerwehrausschuss sowie Hauptausschuss,
empfehlen dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bochumer Modell wird mit Wirkung zum 01.01.2016 wie folgt ergänzt:
Für Grundschulverbünde wird ein Zuschlag in Höhe von 20% gewährt.
2.
Die Beschlussfassung der Stadt Moers zu 1. steht unter dem Vorbehalt folgender Beschlüsse des
Kreises Wesel:
Der Kreis Wesel beschließt die Errichtung einer dauerhaften Dependance der Erich-KästnerSchule ab dem 01.08.2016 in Moers (Förderschwerpunkt Sprache und
Hören/Kommunikation).
Der Kreis Wesel beschließt die Errichtung einer befristeten Dependance der Janusz-KorczakSchule ab dem 01.08.2016 in Moers (Förderschwerpunkt Lernen).
Sachverhalt und Stellungnahme:
Ab dem Schuljahr 2013/2014 wurden stadtgebietsweit zwei Grundschulverbünde geschlossen.
Sowohl die Teilstandorte als auch die Hauptstandorte verfügen über eine Schulsekretärin.
In verschiedenen Gesprächen machten die Schulleitungen der beiden Grundschulverbünde im Laufe
des Schuljahres 2013/2014 deutlich, dass die Zusammenfassung zweier eigenständiger
Grundschulen zu einem Grundschulverbund auch in den Schulsekretariaten zu einem dauerhaften
Mehraufwand (z. B. erforderliche fortwährende Kommunikation sowohl telefonisch als auch in
persönlichen Treffen, doppelte Pflege der Schülerdaten usw.) führt.
Mit Schreiben vom 16.09.2014 reichten die Schulleitungen der beiden Grundschulverbünde die als
Anlage beigefügte Begründung ein.
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Die Schulaufsicht wurde dazu um Stellungnahme gebeten. Diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Ihrer Einschätzung nach verursachen Verbünde von Schulen auf allen Arbeitsebenen zusätzliche
Arbeitsstunden.
Für den Bereich der Schulleitungen gewährt daher das Land, und zwar unabhängig davon, ob ein
oder zwei Schulleitungsmitglieder eingesetzt sind, zusätzliche Verwaltungsstunden in Höhe von
dauerhaft 25% bei Grundschulverbünden.
Dem entsprechend ist aus Sicht des Fachbereiches 9 eine Modifizierung des Bochumer Modells für
die Grundschulen dahingehend erforderlich, dass je Grundschulverbund ein Zuschlag in Höhe von
20% gewährt wird.
In einem Abstimmungsgespräch am 21.01.2015 erörterten die Dezernate II und IV die finanziellen
Kompensationsmöglichkeiten, die durch den Zuschlag erforderlich würden.
Die demographische (rück)läufige Entwicklung der Schülerzahlen und die Einsparung der
Schulsekretariatsstelle an der Förderschule Albert-Schweitzer ab dem Schuljahr 2016/2017
kompensieren den Zuschlag, so dass es zu keinem finanziellen Mehraufwand kommt.
Unter der Voraussetzung, dass der Kreis Wesel ab dem 01.08.2016 die Schulträgerschaft für die
Förderschwerpunkte Sprache, Hören/Kommunikation und Lernen übernimmt, schlägt die
Verwaltung die in dieser Vorlage dargestellte Modifizierung des Bochumer Modells vor.
Auch die Bildung eines dritten Grundschulverbundes, wie unter TOP 8 dargestellt, ist durch die oben
dargestellten Kompensationsmöglichkeiten gedeckt.
Das modifizierte Bochumer Modell ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
In Vertretung
Rötters
Erster Beigeordneter
Anlagen
- Schriftliche Begründung der beiden Schulleitungen der Grundschulverbünde vom 16.09.2014
- Stellungnahme der Schulaufsicht vom 06.10.2014
- Modifiziertes Bochumer Modell mit Wirkung zum 01.01.2016
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